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diesen Sigzungen zu tun haben? Ein solhes Gutachten ist ähnli einec Aussage, die ein Zzuge unter Eid vor Geriht mat; hier würde also der Polizeipräsident unter Eid die Unwahrheit sagen. (Vizepräsident Dove: Wollen Sie damit den Vorwurf eiheben, daß unter Eid eine Unwahrheit ausgesagt worden fei ?) Nein, keineswegs, es ift nur ein Vergleich. Jn dem Gutachten ist dié Unwahrheit ent- halten, eine Unwahrheit, die der Polizeipräsident als folche sehr leiht hâtte feststellen können. (Vizepräsident Dove: Jedes Gutachten ist ein Urteil über Tatsachen ; ih möchte keine Unk{arheit darüber be- stehen l„ssen, daß Sie nicht den Vorwurf bewußter Unwahrheit er- heben wollen.) In dem Gutachten ist weiter argeführt, daß 16 her- vorragende Gewerfschaftsführer als Abgeordnete im Reichstage sien ; weiter wird gesagt, daß an den Sißungen des Aktionsauss{usses der Partei die Mitglieder Köcsten und Ritter vou der Generalkommission teilnehmen. Ich sagte schon, daß lettere nichts mit dem Aktionsausfchuß zu tun har; wobl aber sind die beiden Genannten, Kö sten und Ritter, Mit- glieder der Berliner Gewerkschaf1skommission. Diese ganze Polizei- aktion hat keinen anderen Zweck, als unseren Gewerkschaften die jugendlichen Mitglieder zu nehmen. Wenn diese Aktion fortgeseßt wud, werden Sie dasselbe erleben, was in dem Kampfe gegen das preußishe Vereinsgeseß erlebt worden ist. Wenn diese Angriffe weiter erhoben werden, werden wir von den sämtlichen jett vor- bandenen 15 000 Zahlstellen dur die Gerichte feststellen lassen, cb se politisch sind; und Sie werden sih wundern, welchen ganz anderen Widerstand als in den Jahren vor 1908 wir leisten werden. Man Fennt die Bedeutung unserer jugendlichen Mitglieder für den wirt- schaftlichen Kampf; man will § 17 benußen, um die wirtschaftliche Kampffähigkeit unserer Gewerkschaften z» vermindern; das ist die Tendenz dieser riesigen Polizeiakt. on. Man will auch verhindern, daß unsere jugendlihen Arbeiter zur Selbstab'una kommen. In den Jugendorganisationen der Arbeiter wird keine Politik getrieben. Man will der Jugend nur die paar Jugendjahre erhalten. Die bürgerlihe Jugendbewegung treibt dagegen Politik. Man will die Proletarierjugend mit den Anschauungen threr Eltern in Widerspruch jeßen. Die Leiter der bürgerlichen Jugendbewegung erklären ja ganz offen, daß man politish auf die Jugend einwirken will. Warum schreitet da der Staatsanwalt nicht ein? In Westdeutschland hat man Fortbildungs\chüler bestraft, weil sie die Zeitschrift „Wir sind Deutschlands Jugend“ nicht abonnieren wollten. Dieses Blatt sucht in unsagbar alberner Weise die Sozialdemokratie zu beschimpfen. Man hätte da doch anerkennen müssen, daß diese jungen Leute so viel politisches Anstands- und MReinlichkeitsgefühlt hatten. Die Polizei \cheut sih sogar nicht, Jungen als Spitel zur Ueberwachung von Arbeiterjugendvereinen anzustellen. So etwas sollte man doch alten Subjekten überlassen und nicht die Jugend verderben. Die bürger- lichen Parteien laden eine große Sünde auf sih, wenn sie die Zu- stände so lassen, wie sie sind. Mit dieser knifflihen Rechtsaus- legung und Rechtsbeugung muß gebrochen werden.
Abg. Marx (Zentr.): Die alljährlihen Aussprachen über das Mereinsgeseß sind gerade niht sehr erquicklich und_ erfreulich. (s gibt kein vorzüglicheres Agitationsmittel für die Sozialdemokratie, als gerade die Auslegung und Anwendung des Vereinsgeseßes. Bet der Beratung des Vereinsgeseßes haben wir durch unsere Haltung be- wiesen, daß wir für alle Staatsbürger das freie Recht der Versamm- lung verlangen. Nach alledem, was. wir bisher gehört haben, 1t es nun aber hochste Zeit, zu fragen, ob man nicht an eine fretbeitliche Aenderung dieses Geseßes herantreten muß. Es besteht eine NRechts- unsicherheit ohnegleichen. Auch die Staatsregierung müßte von ihrem Standpunkt aus schon im Interesse der Staatsautorität sih zu Aende- rungen entschließen. Aber niht nur die sozialistischen Gewerkschaften werden ausschließlih durch die Handhabung des Vereinsgeseßes be- troffen. Auch gegen christlihe und katholische Gewerkschaften ijt man fo vorgegangen. Ich erinnere nur an das Versammlungsverbot 1m Jahre 1909 in Breslau gegenüber katholischen Arbeitern. Wenn aber ch der Vorredner darüber beschwerte, daß man die Gewerkschaften als politische Vereine ansieht, dann muß man doch dem entgegenhalten, daß gerade die (ogs en Gewerkschaften daran nicht ganz un- schuldig sind. Man balrtinet die E eeQuta direkt als eine proletarische, und es ist auch das Wort gefallen, daß Partei und Gewerkschaft eins ist. Auch der frühere Abg. Dr. Pott of hat in der „Werkmeisterzeitung“ ausdrücklih erklärt, es sei kein Zweifel, daß die Gewerkschaftsversammlungen politishe Versammlungen seien. Man fann es der Polizei nicht verdenken, wenn sie solche Aeußerungen für fih ausnußt. Gerade vom Gewerkschaftsstandpunkie aus ist es
doch sehr bedauerlich, wenn aus Gewerkschastskreisen heraus der Polizei Material geliefert wird. Der Staatssekretär hat allerdings eine etwas
andere Ansicht vertreten als die Gerichte. Wenn die Debatten von Jahr zu Jahr unerquicklicher werden, so liegt das daran, daß auf diesem Gebiet eine Nechtsunsicherheit herrscht wie guf keinem anderen Gebiete. Gs mutet humoristish an, wenn ein Urteil genau das Gegen- teil des anderen sagt. Das Erkenntnis des Oberlandesgerichts in Marienwerder is doch ganz unverständlich. Die Art des Vorgehens der Polizeibehörde stärkt mcht die Staatsautorität. Am meisten ist der sogenannte Sprachenparagraph des neuen Neichsvereinsgeseßes an- gefohten worden. Er hat alles vernichtet, was an Borteilen in das Geseß gekommen ist. Wir haben, seitdem das Vereinsgeseß erlassen ist, oft Gelegenheit gehabt, die Klagen der Polen zu hôren. Jch muß agen: Die Staatsautorität wird auf diesem Wege nicht gefördert. Fc
will auf einzelne Fälle nicht eingehen, aber jedenfalls hat der Fa
Amundsen großes Aufsehen erregt. Durch folche leinlichen Maß- nahmen bebt man unser Ansehen nicht im Auslande. Wo bleibt da eine großzügige Politik? Der Minister des Innern mußte eingreifen, um den Bortrag in norwegischer Sprache zu ermöglichen. Es ist \chon öfter auf die Mißstände 1m Kretse „Ratibor hingewiesen worden. Durch solche Maßregeln wird die radikale Bewegung nur gefördert, Renn die gemäßigten polnischen Elemente der radifalen Bewegung nit Herr werden, so trägt einen großen L eil der Schuld die Je- aierung, die eine folche Auslegung des VereinsgeseBes zuläßt, Jn Gfsen hat ein Prozeß geshwebt gegen eine polnisch-marianische Kon- gregation, die auch als eine politische bezichtigt wurde. Der Berein wurde allerdings freigesprohen. Wir verlangen, daß das Verbot Des Gebrauchs einer niht deutschen Sprache 1n öffentlichen Versamm- lungen aufgehoben wird. Ferner fordern wir, daß das Verbot der Teilnahme jugendlicher Personen an_politischen Vereinen und Ber
sammlungen beseitigt wird. 2e „Deutsche Tageszeitung hat fich über diesen Antrag gewundert und thre Neugierde ausgesprochen, wie wir diesen Antrag wohl begründen könnten. Dieser Antrag, ist doch nichts Neues. Kein anderer als der damalige Staatssekretär Beth- mann Hollweg hat ihn seinerzeit begründet. Gr sprach fich für die Notwendigkeit aus, als Gegengewicht gegen die sozialdemokratischen Tendenzen die deutsche Jugend mit politischem Geist zu erfüllen, j Die Sozialdemokratie hat es verstanden, die Jugend an ih heranzuziehen únd-: an dem Geseße vorbei zu fTommen. Bie bürgerlichen Parteten dagegen haben den Schaden gehabt von dieser Bestimmung des Ge- seßes. Es muß ein Gegengift gegen das Gift der Sozialdemokratie der Jugend eingeflößt werden. Wir wollen unsere jungen Leute 1m politishen Kampfe stärken. Wir wollen unseren jungen Leuten schon frühzeitig den gewerkschaftlihen Sinn, beibringen, und darin sind wir beschränkt durch die einseitigen Bestimmungen des Vereinsgeseßes. Die Zeit ist hart und streng, und der junge Mann muß frühzeitig für den Kampf vorbereitet werden. Das Recht der Polizeibehörden, Ve- auftragte in öffentliche Versammlungen zu entsenden, muß in fretheit- lichem Sinne geregelt werden. Es herrsht auf diesem Gebiete eine aroße Unfklarheit. Gs besteht eine Kontroverse zwischen Neichsgericht und Oberverwaltungsaericht, “ble Md zu er- tragen ist. Es muß einen Weg geben, um hier Mia besseren Resultaten zu kommen. So geht _es nicht länger weiter. Meiter wünschen wir eine freiheitlihe Regelung „hinsichtlich der Handhabung der Polizeistunde an Stelle der gegenwärligen Willkür, die \{ließlih dahin führt, das Versammlungsrechk überhaupt illu- forisch zu machen. Schließlich fordern wir, daß es ermöglicht wird, daß. für die öffentliche Bekanntmachung von Versammlungen eines Reichstagswahlkreises auch unabhängige Blätter, sofern sie nur in diesem Kreise erscheinen, als genügend angesehen werden. Zurük- fommen muß ih noch auf das Verbot der geplanten Vereinigung
Anfrage zur Sprache gekommen, im Abgeordnetenhause hat man si in der Budgetkommission neuerdings darüber unterhalten. Dort ist nun gesagt worden, das Verhalten der Herren, welche die Vereinigung betrieben, sei derartig gewejen, daß angenommen werden mußte, es solle si um alles andere als den in den Saßungen angegebenen Mweck handeln. Diese Angaben sind doch sehr auffällig. Der Minister des Innern hat mitgeteilt, daß die Schußleute son bei der Anstellung einen Revers unterschreiben müssen, wonach sie zum Beitritt zu einer Versammlung der Genehmigung bedürfen. Mir scheint, als ob dieses Verfahren des Ministers eventuell selbst gegen das Koalitionsreht, das die Beamten durchaus auch besißen, ver- stößt. Wenn aber die bloße Unterlassung der Anzeige an den Vor- geseßten schon zu einer Strafverseßung ‘führt, so [cheint das doch ganz außerordentlih über das Ziel hinauszuschteßen. Es muß dafür gesorgt werden, daß auh den Beamten das Koalitionsrecht erhalten bleibt. Es muß an die Reform des ganzen Vereinsrechts gegangen werden, und zwar recht bald, man sollte keine Zeit mehr verlieren.
Direktor im Reichsamt des Innern Lewald: Sie wollen mir gestatten, die Situation darzulegen, in der sich die verbündeten Negierungen und die Reichsleitung den hier vorgebrachten Taten gegenüber befinden. Wie bei fast allen anderen Reichsgeseßen liegt auch die Handhabung und Ausführung des MNeichsvereinsgeseßes 1n der Hand der Einzelregierungen. Es gibt keinen Reichsbeamten, der unmittelbar damit etwas zu tun hätte, und wenn die Klagen hier vorgebraht werden mit der Tendenz, daß die Neichsleitung ein- {reiten solle, um sie zu beseitigen, so werden Sie mir zugeben, daß die Reichsleitung dazu nicht in der Lage ist. Der Inhalt der Be- stimmungen und Vorschriften der Verfassung ist doch nicht etwa der, daß die MReichsleitung in die Lage käme, im Einzelfalle einzu- reiten, Berichte zu fordern, Anordnungen zu treffen; der Sinn ist doch nur der, daß die Neichsleitung in der Lage sein kann, mit der Negierung des betreffenden Bundesstaats, wenn h Differenzen herausstellen, in Verbindung zu treten. Würden die zahlreichen Aus- führungsbestimmungen, die die Einzelregierungen zu dem Geseß er- lassen haben, grundsäßlih von dem. Geseß abweichen, hätte selbst- verständlih die NReichsleitung Anlaß, gegebenenfalls der betreffenden Negierung eine entsprechende Erklärung abzugeben. Das ist aber durchaus nicht der Fall; diese Ausführungsbestimmungen bewegen sih durchaus auf dem Boden des Geseßes und der bei seiner Be- ratung abgegebenen Erklärungen, und sind von dem Willen und dem Wunsche getragen, das Gesez in einem liberalen, von Schikanen freiem Sinne auszuführen. Noch in den leßten Jahren, nachdem hier gerade über die Handhabung der in Preußen veröffentlichten Grundzüge für die Ausführung des Geseßes Anklagen vorgebracht waren, hat der preußische Minister des Innern Anlaß genommen, mit aller Entschiedenheit die Behörden anzuweisen, daß sie sich mit größter Strenge an diese Auslegung des Geseßes halten sollten, nun drängt sh mir die Wahrnehmung auf, wenn 1ich an die früheren Debatten über die Ausführung des Reichsvereinsgeseßes dente, daß die Zahl derjenigen Beschwerden, die gegen Grekutiv- bebörden erboben werden, nahezu verschwunden ist, daß die An- qriffe, die erhoben werden, sich nicht rihten gegen diese, fondern gegen die Auslegung des Geseßes durh die Gerichte. Ueber die Ausführungen des Vereinsgeseßes haben in erster Linie endgültig die Oberverwaltungsgerichte zu entscheiden, wie wir he fast in allen größeren Staaten haben. Aber auch die Oberlandes- cerihte werden in die gleihe Lage verseßt, und das Reichsgericht fommt als dritte rechtébildende Instanz für das Vereinsgeseß in Frage, wenn es sih um Fälle handelt, die im Zusammenhang mii anderen Straftaten stehen. Da wir in einem Nechtsstaate leben, so muß man sih natürlih nach diesen Ausführungen richten. Diese
Urteile und Auslegungen des Vereinsgefeßes wurden im Neichsami des Innern ständig verfolgt und gesammelt und bilden gewissermaßen einen Kommentar zum Meichsvereinsgeseßk. Wir werden ihn gern zur Verfügung stellen. Wenn man diese Entscheidungen prüft, dann will ich nicht leugnen, daß mal’ die eine oder die andere voneinander abweicht. Aber auf Grund der. Studien der Urteile muß man auch zu der Veberzeugung kommen, daß man ijitden fünf oder sechs Jahren seit dem Inkrafttreten dés Géseßes zu etner großen Sicherheit in der Auslegung gekommen ist. Es hat sich ein ganz anderer Zustand herausgebildet, denn die Klagen richten sih nur noch gegen einzelne Kleinigkeiten. Es sind. nun eine Reihe von Anträgen auf Ab- änderung gestellt worden. Jch will gleich vorweg bemerken, daß bei der Meichsregierung, der preußischen Staatsregierung und auch bei den anderen verbündeten Regierungen keine Neigung besteht, eine Novelle zum Neichsvereinsgeseß zu bringen. Mit aller Entschieden- heit muß ih mi aber gegen die Bemerkung wenden, als ob das Oberverwaltungsgeriht etnen Mechtsbruch begangen habe. Die Gerichte begehen feine Rechtsbrüche. Es wird die Abschaffung des Sprachenparagraphen gefordert. Auf dieses so viel umstrittene Gebiet will ich hier nicht genauer eingehen, aber bemerken, daß die Regierung ihren Standpunkt hierin nicht geändert ‘hat. Auch der Fall Amundsen wurde erwähnt. Nicht Amundsen selbst hatte den Antrag gestellt, in Flensburg einen Vortrag in norwegischer Sprache halten zu können, sondern die Konzertagentur Sachs, mit der er Verträge über eine Reihe von Vorträgen in einer Rethe deutscher Städte abgeschlossen hat. Die Konzertagentur mußte wobl das Empfinden haben, daß man die Versammlung vielleicht als eine politishe ansehen könne, und sie suchte deshalb die Genehmigung des MNegierungspräsidenten nah. Diese wurde aber versagt, und der Negierungspräsident war dazu durchaus berechtigt. Flensburg ist eine dur und durch deutsche Stadt, wo es kaum einen Menschen gibt, der niht- deutsh \priht oder versteht. Wahrscheinlich haben andere Einflüsse dahinter gesteckt, man wollte von dänisher Seite in Flens- burg wohl eine Art Heeresschau abhalten. Der Regierungsprasident war der Ansicht, daß es sih nicht allein darum handelte, den höchst inter- essanten Ausführungen des Herrn Amundsen beizuwohnen, sondern um eine politische Agitation. Nun ist in der Oeffentlichkeit des In- und Auslandes es so ausgelegî worden, als wollte man Noald Amundsen, den ih persönlih kenne und sehr hoh \chäBe, treffen. Dieser wollte aber keine Agitation vornehmen. Man hat ihn aufgefordert, einen deutschem und einen norwegischen Vortrag zu halten. Er sagte zu, weil er die Mehreinnahmen für seine weiteren Forschungsreisen verwenden wollte. Amundsen hat ih nicht darüber beshwert. Weil die Sache aber so aufgefaßt und so dargestellt worden ist, als wolle man diesen großen Forscher nmcht sprechen lassen, darum hat der Minister des Innern die Genehmigung erteilt und nachträglih gestattet, daß auch der Vortrag in norwegischer Sprache vonstatten ging. Der RNegierungspräsident meinte zuerst, daß es sih um eine dänische Agitation handle. Heute beschweren Sie sich (zu den Sozialdemokraten gerichtet), daß eine höhere Instanz einen Erlaß wieder aufgehoben - hat. Früher haben Sie sh darüber beschwert, wenn es nicht geschah; es wurde auch darüber Beschwerde erhoben, daß auch landwirtschaftlihe Vereine unter das Vereinsgeseß gestellt worden sind. Damit komme ich zu einem Punkt, der ja heute verschiedentlih angeshnitten worden is, Wir sind uns eben nicht darüber klar, was ein politischer Verein ist. Es kommt nicht darauf an, was in den Saßungen steht. Darin kann sehr viel stehen. Jch fann mich da auf einen Kommentar Müller-Schmidt berufen, worin ausgeführt wird, es fäme niht auf die Firma an, sondern darauf, was der Verein - wirkli tut. Ich gebe zu, es ist damals in der Kommission den rerbündeten Regierungen nicht gelungen, etne Definition dafür zu finden, was politishe Vereine und politische Versammlungen sind. Man hat diese Frage der Judi- fatur anheimgestellt. Ein landwirtschaftlicher Verein braucht fein politisher Verein zu sein, aber er kann es auch sein. Sieht eine Polizeibehörde einen solchen als einen politishen Verein an und das höchste Gericht bestätigt diese Auffassung, dann kann man es der Polizei nicht übelnehmen, wenn sie auch die Bestimmungen des Bereinögesebes zur Anwendung bringt. Was von den landwirk- schaftlichen Vereinen gilt, gilt auch von Turn-, Gesang- und anderen Vereinen. Auch wissenschastlihe Vereine kann man natürlich darunter beziehen. Der Abg. Legien ist sehr eingehend auf die Arbeitersport- und Arbeiterturnvereine eingegangen. Er griff sehr heftig die Necht-
scheidung beschäftigt sih dieses Gericht sehr eingehend mit dem poli- tischen Charakter des Arbeiterturnerbundes. Das Erkenntnis umfaßt g Seiten. Man i} in dem Urteil auch auf andere als polizeiliche Ansichten über diesen Turnerbund eingegangen. Gerade von anderer Seite ist auch ausgesprochen worden, daß der ganze Grund durchzogen und durhwachsen it von dem 4 en Gedanken des Klosenkampfes und zur Stärkung der sozialdemokrati)chen ele: Der Redner ver- liest dann aus Zeitungsstimmen eine Reihe von Fällen, in denen darauf hingewiesen wird, daß in erster Linie die Agitation für die Sozial- demokratie und dann erst das Turnen steht, und fährt dann Auf Fch glaube nicht, daß andere Turnerbünde derartige politische Ziele daben. Es gibt nur eine deutshe Turnerschaft, die sich von politischen Bestrebungen im- einzelnen vollständig fernhält und auf nationalem Boden steht. Et Abg. Legien ist ar eingehend auf die Frage ein- gegangen, inwieweit die gewerkschaftlihhe Bewegung als eine politische Bewegung anzusehen sei, B EIonpie auf die Frage, ob der Holz- arbeiterverband ein politisher Verein sei. Ich habe den Abg. Legien nicht ganz verstanden. Wer hat diese Gutachten abgegeben und wem sind sie abgegeben? Der Abg. Legien hat mit großer Schärfe, die ‘von dem Herrn Präsidenten gerügt worden ist, sih gegen die Auskünfte gewandt, die der hiesige Polizeipräsident und verschiedene andere Polizeiverwaltungen erstattet haben. Wenn ein Gericht vor die Frage gestellt ist, ob ein Verein ein politisher Verein ist, so muß es sih selbstverständlih Gewißheit darüber verschaffen, und es kann dazu au die Gutachten der Polizeibehörden einfordern, die mit der Ueber- wachung der Vereine betraut sind. Wenn nun aber der Abg. Legien dem Polizeipräsidenten unterstellt hat, daß er bewußt die Un- wahrheit gesagt habe, so gehört dazu ein Mut, den ih nicht besiße. Das Gericht kann sih doch aub auf andere Weise seine Veberzeugung verschaffen. Cs findet do eine öffentlihe Verhandlung statt, das Schöffengericht kann Zeugen laden und die Sache richtigstellen. Die Mitglieder des Holzarbeiterverbandes konnten ja eventuell die Gut- achten vor Gericht richtigstellen. Aber es geht doch nit an, von einer bewußten Unwahrheit zu sprechen." Nun ift ja die Frage eine überaus tiefgreifende und sehr oft erörtert worden, wie weit die sozialdemokratischen freien Gewerkschaften politische Vereine sind. Jch werde mich hüten, hierüber eine apodifkftishe Meinung zu äußern. Jedenfalls besteht auch auf anderen Seiten die Meinung, daß die freien Gewerkschaftew politische Vereine sind, und wenn der Abg. Legien sih auf den verstorbenen Abg. Bebel berufen hat, so weiß ih wirklih nicht, welcher große Unterschied zwischen der proletarischen Massenbewegung und der sozialdemokratischen besteht. Die Frage, ob die freien Gewerkschaften oder andere Gewerk\chaften politische Vereine sind oder nicht, kann von dieser Stelle oder von einer anderen nicht beeinflußt werden. Darüber entscheiden die Gerichte frei und unabhängig. Ich möchte gegenüber den Beschuldigungen, die gegen die Gerichte erhoben werden, darguf hinweisen, daß vor einigen Tagen sogar ein Kommerzienrat, der bei einem Begräbn1s gesprochen hatte, in Strafe genommen wurde, weil er nicht die Genehmigung nach- gesucht hatte. Die Gerichte gehen also ohne Ansehen der Person vor, und i kann nicht zugeben, daß sie mit zweierlei Maß messen. Das Verhältnis der Zahlstellen zum Hauptverein ist au von der Judi- fatur vielfah berührt worden, und ist sehr {wer zu beantworten. Diese Frage kann auch nux von Fall zu Fall entschieden werden. Tatfragen aber können hier niht entschieden werden, man muß he der Judikatur überlassen. Nun hat dèr Abg. Marx die Aufhebung des Verbots der polnischen Sprache in Vereinen und Versamm- lungen verlangt. Ich habe mich darüber bereits ausgesprochen. Gegen das Verlangen, daß jugendliche Personen politishe Versamm- lungen besuchen dürfen, hat eigentlich der Abg. Legien selbst Stellung genommen, indem er meinte, seine Freunde wollen nmcht, daß die jungen Leute bis zum 18. Jahre am politischen Kampf teil- nehmen, sie müßten erst lernen. Diese Auffassung haben wir auch. Ich komme nun noch auf den Erlaß des Polizeipräsidenten von Jagow, wegen der Schußmannschaft, zu sprehen. Die Frage des Verhält- nisses des Meichsvereinsgeseßes zum Disziplinarreht ist hier schon viel und eingehend erörtert worden. § 1 des Neichsvereinsge]eBes schafft keineswegs eine Gremption für das Gebiet des Vereinsgeseßes. Ic will das an einem Beispiele klar machen. Wenn die Oberprimaner Berlins eine öffentliche Versammlung abhalten wollen, so darf sie die Polizei hieran nicht hindern, wohl aber kann dies der Direktor. Dasselbe gilt auch auf dem Gebiete der Kirche. Ich frage den Abg. Marx: Können die Diözesankleriker sich ohne weiteres vereinigen, und kann der Bischof nicht sagen: nein, das erlaube ih nicht? Dasselbe Necht, das die Direktoren, die Bischöfe usw. haben, dasselbe Recht steht au den Disziplinarbehörden zu. Es ist durchaus unrichtig, daß etwa das Beamtenrecht geknebelt wäre, daß die Beamten keinem Vet- ein beitreten dürften. Das wird {hon durch die Tatsache widerlegt, daß die Beamtenvereine sih nirgends so üppig entfalten wie bei uns. Der Meichstag wird ja gerade durch Petitionen der zahlreichen Be- amtenvereine bestürmt. Jch habe hier keine Statistik im einzelnen; aber es gibt eine Statistik für die NReichspostverwaltung, aus der hervorgeht, daß ein MNeichspostbeamtenverein für die mittleren Ve- amten eristiert, der über 40 000 Mitglieder zählt, ein Unterbeamten- verein, der über hunderttausend Mitglieder zählt. Es gibt in der Post- verwaltung kaum einen Beamten, der nicht einem Verein angehört. Also die Beamten haben das Necht, sih zu Vereinen zusammenzu- ließen, und es ist völlig ausgeschlossen, daß man thnen dieses Necht nehmen will. Nun müssen Sie mir zugeben, daß für die Schuß mannschaft einer so großen Stadt wie Berlin bei der großen Ber- antwortung für die Sicherheit des Lebens und des Cigentums von Millionen eine \traffe Disziplin notwendig ist. Das Cigentümliche ist, daß fast zu derjelben Zeit, als der Polizeipräsident von Jagow seinen Erlaß herausgab, der Polizeipräsident von Groß London einen Grlaß herausgab, der fast denselben Wortlaut hatte. Dieser (Erlaß enthielt das Verbot an die Polizeibeamten, Mitglieder eines Bundes oder Vereins zu werden. Eine solche Mitgliedschaft sei durch die be- stehende Dienstordnung verboten, und wer dem zuwiderhandele, habe seine Entlassung zu gewärtigen. Dies det sich fast wörtlich mit dem Crlaß des Polizeipräsidenten von Berlin. Wie stellt sich nun die englische Presse zu diesem Erlaß in einem Lande, wo die _Gewerk- \chaftsbewegung seit einem halben Jahrhundert das ganze Volk er- griffen hat? Der „Daily Graphic“ schrieb, der Präsident habe jehr weise gehandelt, als er gegen den Beitritt zu jener Vereinigung 7Fronk machte, so etwas sei nicht vereinbar mit den Pflichten eines Polizei beamten. Die Polizei sei eine fast militärishe Einrichtung usw. Jch
glaube, diese Argumente treffen absolut auf unseren Fall zu. Man hat auf die Statuten des Vereins hingewiesen. Ich habe schon vorhin aus geführt, was die Statuten besagen, das steht auf dem Papier, und was aus solhen Sachen später wird, kann niemand wissen. Ss 1}! durchaus verständlich „daß die Stelle, die die Verantwortung trägt, das Bedürfnis hat, die Leute fest in der Hand zu haben, zur Er füllung ihrer {weren Aufgabe, und ich bin überzeugt, wenn der Vor- redner Polizeipräsident von Berlin wäre, er würde ebenso verfahren.
Abg. von Veit (dkons.): Jh darf namens meiner politischen Freunde erklären, daß wir nicht geneigt sind, auch nur in einem Punkte der Aenderung des Geseßes zuzustimmen. Jch kann meiner Befriedigung darüber Ausdruck geben, daß der Vorredner namens des Reichskanzlers sh auf denselben Standpunkt gestellt hat. Der Sprachenparagraph, wie er in der Kommission angenommen und von den Ausführungsbestimmungen der Landesbehörden interpretier! worden ist, bezweckt die Stärkung des Deutschtums im Kampfe gegen die großpolnishe Agitation. -Daß das Deutschtum durch diese Ver- stärkung den Kampf erfolgreih führen wird, davon sind wir über- ¿cugt. Wir glauben, daß wir den Kampf gegen das Großpolentum, der uns aufgezwungen ist, ohne den Sprachenparagraph nicht führen fönnen. ÎIn den NReichslanden, so hat das dortige Ministerium verfügt, kann der Gebrauch der französischen Sprache erfolgen. Das- egen haben meine Freunde bei der Entwicklung, die die Elsaß- èothringer bedauerlicherweise genommen haben, erhebliche Bedenken. Auch an dem § 17 halten wir fest. Die beiden konservativen rak tionen des Meichstags haben diesen Paragraphen in das Geseß hineingebraht. Er bezweckt, die Jugend von der politischen Tätigkeit auszuschließen. Darüber, daß die unreife Jugend von der Politif
Berliner Schubleute, Die Angelegenheit ist hiex in Gestalt eines
sprechung des preußischen Obervèrwaltungsgerichts an, Jn einer Gnklz
ferngehalten werden soll, kann doch ein Zweifel nicht bestehen. Es
| |cheint uns auch unerfüllbar. Die Ueberwachung den höheren Polizei- | schränkte Anzahl von Beamten zur Verfügung stehen. Dieser Dienst
| schwer gemacht. Jch erinnere bloß an die Schwierigkeiten, die ihnen
} hier am Playe sein. Wir wollen namentlih au nit irgendeine Be- | {hränkung der landespolizeilichen Befugnisse. Der wichtigste Punkt j in den gefamten Anträgen ist der Sprachenparagraph.
} gemacht werden konnten, Aenderungen vorzunehmen? Blicken Sie doch auch einmal nach dem Westen.
j einem deutschen Hauptmann Französisch gesprochen habe und von dem
| will durchaus vermeiden, eine Polendebatte heraufzubes{chwören. Aber
Y werter um sich greift, die Kenntnis der deuts{hen Sprache namentlich
} Abbruch zu tun. Auch bei Zeugenvernehmungen ist sehr oft zu be-
L p j G; ; L 4 f ÿ Landessprache verstehen. Einen zweiten Hauptpunkt in den Anträgen
} wollen die öffentliche Autorität nicht s{wächen, sondern stärken; wir
: auch die Negieruñng an diesem Standpunkt festhalten wird.
ift Tatsache, daß durch den S 17 in Verbindung mit dem § 2 es infolge der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerihts ermöglicht worden ist, mit Erfolg gegen sozialdemokratische Fugendorganisationen einzuschreiten Wir müssen unterscheiden zwischen sozialdemokra- tishen Jugendorganisationen und der sogenannten nationalen Jugend- bewegung. Die sozialdemokratishe Jugendbewegung hat zuerst ein- gesebt und hat zweifellos Erfolge erzielt. Es is ihr gelungen, die Jugend im Sinne der proletarishen Weltanschauung zu erziehen, ind erst aus dieser Wahrnehmung ist die nationale Jugendbewegung herausgewacsen. Die nationale Jugendbewegung treibt feine Politik. (Widerspru bei den Sozialdemokraten.) Jh wiederhole: fie treibt keine Politik. Bei unserer nationalen Jugendbewegung, der alle bürgerlichen Parteien angehören, oder doch angehören sollten, handelt es sich um eine große, edle Sache. Dazu beizutragen, ist die Pflicht eines jeden nationalgesinnten deutshen Mannes. Die nationale Jugendbewegung will die Jugend in ihrer körperlichen und sittlichen Gntwicklung stärken und ihr nahelegen, festzuhalten am Yaterlande, festzuhalten am angestammten Herrscherhause. Das ist feine Politik, Das is nah úünserer Volksschule unsere vornehmste Aufgabe. Wir müssen fortgeseßt bemüht fein, zwishen der Schul- zeit und der Militärdienstzeit zu erreichen, daß die Jugend, wenn sie in das zweite große deutsche nationale Erziehungsinstitut hinein- kommt, sittlich fest ist, wenn sie den bunten Rock anzieht. Der Antrag der Zentrumspartei verlangt, daß das Recht der Polizei in einshränkendem Sinne gehandhabt wird. Wir halten einen solchen Antrag nicht für nötig. Es besteht allerdings eine Verschiedenbeit in der Judikatur des preußischen Oberverwaltungsgerihts und einer ganzen Meihe Oberlandesgerihte und des MReichsgerihts. Die Landesbehörden, die mit der Ausfühzung beauftragt sind, haben si ter RNechtsprechung des RNeichsgerichts anzuschließen. Wir glauben, daß die Vorschriften über die Polizeistunde niht unter allen Um- ständen zurücktreten muüssew gegenüber dem Reichsvereins- und Ver- fammlungsrecht. Die Entscheidung des Kammergerichts über den F 1 halten wir für durchaus zutreffend und können uns damit ein- verstanden erflären, daß im Oktober 1911 der preußishe Minister des Innern an seine nahgeordneten Behörden eine Verfügung er- lassen hat, die diesen nahelegt, von den Vorschriften über die Polizei- stunde nur dann Gebrauh zu machen, wenn das zur Erreichung der Zwecke, nämlih Verhinderung der Völlerei, Trunksuht usw., er- forderlich ist. Danach halten wir eine Aenderung des Gesetzes in diesen Punkten, wie das Zentrum es beantragt, nicht für erforderli. In Ziffer 9 des Zentrumsantrages soll die bisher der Landeszentral- behörde zustehende Befugnis für die Form der Bekanntmachung ein- geschränkt werden. Wir halten eine folhe Einschränkung nicht für angezeigt, schon aus prinzipiellen Rücksichten, und auch aus dem sehr praktischen Grunde, weil es sich zweifellos empfiehlt, eine Bestimmung niht zu erlassen für einen ganzen Reichstagswahlkreis, sondern für den Bezirk der unteren Verwaltungsbehörden. Ein MReichstags- wahlkreis besteht in Preußen vielfah aus mehreren landrätlichen Kreisen. Wenn die Polen behufs Herbeiführung einer einheitlichen Judikatur oberste Gerichte in den Einzelstaaten, in Preußen also das Kammergericht, bestellen wollen, so glauben wir, auch das ablehnen zu sollen; denn wir sehen darin einen Eingriff in die geseßlichen Vesugnisse der Einzelstaaten. Selbstverständlih verhalten wir uns auch ablehnend gegen den sozialdemofkratishen Antrag: denn wenn der angenommen wird, was bleibt dann noch von dem ganzen Segen des Neichsvereinsgeseßes übrig? Dann sollten Sie (zu den Sozial- demokraten) schon lieber das ganze Geseß aufheben. Wir aber glauben, daß das ganze Geseß gerade gemacht ist zum Schuße für alle die, die Nch versammeln und zu Vereinen zusammentun wollen. Wir werden deshalb alle beantragten Abänderungen ablehnen. _ Abg. Mertin (Np.): Gewiß ist das Neichsvereinsgeseß, als es beraten wurde, viel umstritten gewesen; daß aber jeßt solche Ab- anderungsanträge kommen würden, daß man mit diesem Geseßz Fuß- ball spielen könnte, )atten wir doch nit erwartet. Der sozialdemo- tratishe Antrag unter 3 will die für politische Vereine gegebenen Be- simmungen beschränken auf Vereine, die die Erörterungen politi- sder Angelegenheiten in Versammlungen bezwecken. Diesen Antrag kann ih auc beim besten Willen nicht ernst nehmen. Ebenso halten wir den Antrag der Polen unter 2 für unannehmbar, weil dafür der Reichstag nicht zuständig ist, aber auch praktisch eine solche NMNegelung sih nicht empfiehlt; es handelt sich da um Verhältnisse, wo zweck- mäßigerweise den oberen Instanzen örtlicher Art, also den Oberlandes- gerichten, die leßte Entscheidung zu belassen ist. Den Fall Friedland kenne 1h nit, aber die von dem Abg. Legien gegen den betreffenden Amtsanwalt erhobenen Vorwürfe kann ih nicht unterschreiben. Den (edanken, über die Bedeutung der gewerk\chaftlihen Organisationen Gutachten von den verschiedensten Polizeibehörden einzuholen, halte 1h sur sehr klug. Das Verlangen der einshränkenden Klarstellung des Nechts der Polizeibehörde zur Ueberwachung von Versammlungen er-
organen zu übertragen, ist gar niht möglich; es würde nur eine be- ilt auch kein angenehmer; es wird den Beamten das Leben herzlich
hinsichtlich der Anweisung eines angemessenen Plaßes gemacht werden. » No I I » 1207 1 1 ; î É if G7
aß die Rechte der Polizei hinsihtlih der Ueberwachung übermäßig große waren, kann niemand behaupten. Politische Versammlungen
sind doch nicht nur geeignet, sondern dazu bestimmt, die Leidenschaften ul erregen; wenn irgendwo, muß der Schüßer der öffentlihen Ordnung
M, / L Der jeßige veichsfanzler hat bei der Beratung des Geseßes erklärt, Deutschland ware ein Nationalstaat, kein Nationalitätenstaat. Jh kann hinzu- fügen, wie kann ein Neich als groß und mächtig gelten, wenn es nicht einmal imstande ist, sih seine Sprache zu erhalten. Und ist denn der jeßige Zeitpunkt besonders geeignet, an dem Geseß, dessen Formu- lierung in diesem Punkt das Aeußerste an Konzessionen darstellt, dic
( ( i Durch die Zeitungen ist unwider- sprochen die Nachricht gegangen, daß ein deutscher Postbeamter mit
leßteren erst ersuht werden mußte, mit ihm Deutsch zu sprechen. Jch
ih glaube, daß ih die Dinge im Osten doch auch einigermaßen kenne, und genau genug, um zu erkennen, daß in Konsequenz eines ganz be- stimmten und \trikte festgehaltenen Systems die Gewohnheit immer
bor Gericht abzuleugnen, um auf diese Weise der deutshen Sprache
obachten, daß ein Zeuge, der erklärt, niht Deutsch zu können, und Polnisch vernommen wird, dem Lauf der Verhandlungen ganz gut zu tolgen vermag und Wort für Wort versteht. So- wird auch hier die [remde Sprache gebraucht, um Absonderungsgelüsten zu fröhnen. Jm ahre 1908 haben die Polen selbst eine Verfügung erlassen, wonach die Suler sich die polnishe Sprache aneignen mußten, da es nötig sei, daß alle Ginwohner des Landes, unter dessen Regierung sie stehen, die
bilden die Jugendlichen. Nah meiner Ansicht besteht die Jugend- bewegung, von der heute soviel die Rede ist, darin, daß man die Jugend )nausführt in Wald und Feld und sie die Schönheiten der Natur sehen läßt, niht aber darin, sie in die Politik einzuführen. Der Abg. arr \prach von der Notwendigkeit, der Jugend ein Gegengift gegen das sozialdemokratishe Gift einzuflößen; wir wollen aber, daß unjere Jugend überhaupt nicht A in dieser Weise beeinflußt wird, wir wollen weder Gift noch Gegengift. Es ist ja noch zweifelhaft, ob die Politik bei längerem Gebrauch mehr den Charakter oder mehr En ZIntellekt verdirbt; bei manchen wird vielleicht beides verdorben. ÿs foll ja auch Leute geben, wo nichts mehr zu verderben e Wir
lehnen die Anträge ab, gleihwie die Konservativen, und hoffen, daß
Nah 614 Uhr wird die Fortseßung der Beratung auf
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 18. Sißung vom 4. Februar 1914, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)
Ueber den Beginn der Sißung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. Pia P
Das Haus segt die zweite Beratung des Etats der Justizverwaltung fort.
An Einnahmen aus der Beschäftigung der Ge- fangenen wirft der Etat 7 474 000 4 aus, 470 000 41 mehr als im Vorjahre. Jn der Diskussion werden hiermit die Ausgabetitel „Bewilligungen für die Gefangenen aus dem Arbeitsverdienste“ (928 700 6) und „Unfallentshädigungen an Gefangene“ (10 000 M) verbunden.
Es liegt hierzu der Antrag - der Abgg. Arons.ohn und Genossen (fortshr. Volksp.) vor: 9 die Regierung zu ersuchen, dem Hause der Abgeordneten eine Denkschrift vorzulegen, welhe über den jeßigen Stand der Gefängnisarbeit, insbesondere über Umfang und Art der AVCUGNA a e O Le Lai, C L gezahlten Löhne und ber die Latigkeit der für die einzelnen Provinzen eingesetzte Î- râte Aufschluß gibt. ; y P E
Abg. Bois ly (nl.): Die Einnahmen aus der Gefängnisarbeit steigen ttâärkfer als die Zahl der Gefangenen. Beruht dies auf der allgemeinen Cen der Löhne, die ja auch auf die Gefängnisse niht ohne Cinfluß sein kann, oder auf der intensiveren Be- shäftiqung der Gefangenen? Jch möchte das leßtere annehmen. Die Klagen des Mittelstandes beruhen darauf, daß den Unternehmern in der Gefängnisarbeit dur die geringeren Löhne es möglich gemacht wird, die anderen Konkurrenten zu unterbieten. Es i deshalb erforderlich, daß die Löhne in den Gefängnissen so weit wte mögli gesteigert werden. Kann nicht vielleicht ein Versuch damit gemacht werden, eine Vergebung der Gefängnisarbeit an den Meistbietenden vorzunehmen 2° Ich weiß nit, ob das geschehen kann; es würde sich aber vielleicht empfehlen. Wenn sih damit niht mehr erzielen lassen würde, fo würde sih daraus ergeben, daß die Klagen des Mittelstandes unbegründet find. Dem Antrag Aronsohn stimme ih zu, die Denk- christ müßte sich aber nicht nur auf die Justizgefängnisse, sondern auch auf die Gefängnisse der Verwaltung des JInuern beziehen, denn nur dadurch werde man ein richtiges Urteil bekommen.
Abg. D ammer (konf.): Nach der Statistik der Justizverwaltung werden 23 000 Gefangene in etwa 30 Zuchthäusern und anderen größeren. Strafanstalten handwerklih beschäftigt. Jn diesen 30 An- stalten find für die Schneiderei ein Reinertrag von 2589 4, für die Schuhmacheret ein solcher von 6000, für die Tischlerei 228 000 4, für die Weberet 35.000 6, für sonjlige Arbeiten ein Reinertrag von 90 000 4 erzi-lt worden. Es liegt auf der Hand, daß dadurch die freie Konkurrenz {wer geschädigt wird. Insbesondere werden die Schneider, Schuhmacher und Lischler arg in Mitleidenschaft gezogen. Die Ein- führung von Arbeitsbelohnungen scheint ausgezeichnet zu wirken. Diejenigen, welche sich willig und geschickt bei der Arbeit zeigen, er- jalten Arbeitsbelohnungen bis zu 15 4 und darüber. Juin Jahre 1913 sind für diesen Zweck 219 000 4 ausgeworfen worden. Das ist eine sehr humane, praktische Maßregel, die sehr zu begrüßen ist. Ein Negierungskommissar hat im vorigen Jahr in der Budgetkommission bemerkt, 09. et erfreulich, daß die Heereslieferungen zum weitaus größten Teil in den Gefängnissen angefertigt werden, die Arbeit der Gefangenen solle nah Möglichkeit den Staats- und Neichsbehörden zur Verfügung ge|tellt werden. Mit diejem Grundfaßg kann ih mich niht einverstanden erklären. In der frage der Beirâte its die Ant- wort des Ministers interessant, daß sie keine nennenswerte Vorschläge zur Besserung der Verhältnisse gemacht haben. Die beteiligten Kreise sollte do diese Bemerkung des Ministers zum Nachdenken veranlassen. Gine Handwerkskammer hal bei dem Kriegsminister darüber Be- schwerde geführt, daß eine Garnifonverwaltung die Offerten, die von der Innung zum Selbstkostenpreise aufgestellt worden waren, mit Lachen zurückgewiesen hat. Die Garnifonverwaltung sagte, die Preise seien zu hoch, und deshalb müßten die Liefe- rungen der Gefängnisverwaltung übergeben werden. Dieses Verhalten muß auf das schärfste gerügt werden. Früher hat die Regierung die Grkllärung abgegeben, daß in Zuchthäusern und anderen Straf- anjtalten keine Dampfmaschinen zur Anwendung kommen follen. Aber mit diefem Grundsatz ist in der leßten Zeit gebrohen worden. In einer Neihe von Gefängnissen sind troß der Erklärung der Ne- gierung Maschinen aufgestellt worden. Wir geben über 15 Millionen Mark für gewerblichen Unterriht aus, um Handwerker auszubilden. Und hier wird das Handwerk und Gewerbe außerordentlich stark ge- schädigt. Die Arbeiten, die die Gefangenen liefern, sind in der Regel miuderwertig, Der Vorlegung einer Denkschrift werden wir zu- stimmen. Die Denkschrift wird allerdings den notleidenden Hand- werkern nichts helfen. Helfen wird nur, wenn die Regierung zu dem Grundsaß übergeht, daß alle Arbeiten, die in Gefängnissen und Zuchthäusern ausgeführt werden, _allerhöchstens 259% sämtlicher Aufträge ausmachen, und daß die anderen Arbeiten dem freien Wetthewerb überlassen werden.Y
Justizminister Dr. Be seler:
Meine Herren! Den Ausführungen der Herren Vorredner über die Beschäftigung der Gefangenen kann ich ja im großen und ganzen nur zustimmen. Selbstverständlih kann ih mi bier nur über die Dinge äußern, die das Nessort der Justiz betreffen, und soweit einzelne der Herren Vorredner auch Wünsche oder Anregungen ge- äußert haben, die für die Verwaltung des Innern bestimmt sind, möchte ih anheimstellen, sie beim Etat des Ministeriums des Junern erneut vorzubringen.
: Jch will nur in aller Kürze darlegen, wie die allgemeinen G run d- säße der Justizverwaltung in Beziehung auf die Arbeit der Gefangenen sind. Da steht natürlich in erster Linie das Bestreben, die Gefangenen, die in den Gefängnissen verwahrt werden müssen, an- gemessen durch Arbeit zu beschäftigen. (Bravo! bei den Freikons.) Das wird, soweit es möglich ist, durchgeführt. Es gibt natürlich einige Fälle, wo eine Arbeit nicht geleistet werden kann: bestimmte Kate- gorien der Gefangenen brauchen nicht zu arbeiten, sie sind nicht dazu verpflichtet. Aber man kann sagen, die Negel ist es, daß alle Gefan- genen in den Gefängnissen der Justizverwaltung, mögen sie nun lange oder kurze Strafen zu verbüßen haben, oder auch als ÜUntersuchungs- gefangene sih dort aufhalten, regelmäßig mit Arbeiten beschäftigt werden.
Daß für diese Arbeiten ein Entgelt gefordert wird, ist notwendig. Pie Arbeit, die unentgeltlich geliefert wird, hat mcht die Bedeutung wie die entgeltliche Arbeit, auh nicht in erzieherisher Wirkung. Auch erhalten die Gefangenen von dem Verdienste ihren Anteil. Das ift ein Ansporn für sie, fleißig zu arbeiten, ih an Arbeit zu gewöhnen. Bezüglich der Lohnfestseßzung wird von der Justizverwaltung eine Unterscheidung darin gemacht, ob für sie selbst, die Justizverwaltung, gearbeitet wird oder niht. Ist ersteres der Fall, so werden 40 Pfennig für ungelernte, 60 Pfennig für gelernte Arbeiter berehnet. Soweit es ih um Arbeiten handelt, die über diesen Rahmen hinausgehen, wird sehr viel mehr gefordert, und zwar, wie einer der Herren Vor- redner bereits bemerkte, fo viel, als man billigerweise erreichen kann; das scheint auch durchaus den Verhältnissen angemessen, zu sein.
Sonnerstag 1 Uhr vertagt.
(Abg. Hammer: Sehr richtig!) Auf diese Weise glaube ih, daß die
Justizverwaltung es erreichen kann, angemessene Arbeit zu finden, un: die Arbeiter angemessen zu beschäftigen.
Ss ift ja betont worden, daß dur die Arbeit in den Gefangen- anstalten die freien Arbeiter sehr geschädigt würden. Deshalb wird der Grundsaß festgehalten, daß, wenn irgend mögli, nur für den Staat gearbeitet werden soll, und daß nur da, wo dies niht mögli ist, auch Gefangenenarbeit für einen Unternehmer géleistet werden kann. Aber ich möchte au hervorheben, daß selbst da, wo es sih um Arbeitsfälle handelt, die für den Staat gemacht werden, Ausnahmen zu machen sind, wo es der Billigkeit entspricht. Da, wo Handwerker von langer Zeit her auf derartige Arbeiten hin ihr Geschäft errichtet hatten, find ihnen die Arbeiten gelassen worden, die sie bisher gehabt haben, die sie bisher gemacht hatten, obgleih es Staatsarbeiten sind. Das ist aus Billigkeitsgründen geschehen.
Dann ist wiederholt auf die neu eingerihteten Beiräte hin- gewiesen worden. Jn den meisten Provinzen sind sie eingeführt; i glaube, nur in 4 sind sie bisher noch nicht errihtet. Es haben auch {on wiederholt Zusammenkünfte mit ihnen stattgefunden, und sie haben einzelne Anstalten eingehend besichtigt. Es is mir angenehm gewesen, zu hören, daß diese Beiräte sih im großen und ganzen durch- weg in jeder Hinsicht befriedigt ausgesprochen haben über das, was sie gesehen hatten, und daß sie in den meisten Fällen wesentlihe Anregun- gen zu geben, sih gar nit in der Lage sahen. (Abg. Hammer: Hört, hôrt!) Dagegen ist hier und da allerdings au von ihnen auf einzelne Einrichtungen aufmerksam gemacht worden, die verbessert werden könn- ten, und da ist sofort ihren Anregungen entsprehend vorgegangen wor- den, sodaß diese Besprehungen durchaus harmonisch und befriedigend ausgefallen sind. (Bravo!) Jch glaube, daß das auch ein Beweis dafür ist, daß die Verwaltung bei der Art und Weise der Gefangenen- beschäftigung im ganzen auf dem richtigen Wege ist.
Nun ist noch vielfach von einer Denkschrift gesprochen worden, die erwünscht sei. Es ist ja richtig, daß sehr vieles, was in dieser Denkschrift stehen könnte, auch {on in den jeßigen Publika- tionen enthalten ist. Jch gebe aber zu, daß es eine gewisse Schwierig- leit hat, ein Gesamtbild zu finden, wenn man diese Statistiken für die beiden Verwaltungen nebeneinahderhält. Denn die beiden Ver- waltungen arbeiten nah verschiedenen Methoden, und so erscheinen
denn auch die Ergebnisse anders, je nachdem man diese oder jene Methode zugrunde legt, Will man also dieser Frage näher treten, ob eine Statistik im weitesten Sinne angezeigt sei, so wird es notwendig sein, daß die beiden Ressorts des Innern und der Justiz sih darüber vereinigen, nah welchen gemeinsamen Grundsäßen sie ihre Statistik oder die Denkschrift aufstellen wollen. Dann erst wird sih übersehen lassen, wie das Ganze wirkt, und ob hier und da bei den einzelnen Ressorts vielleiht Einrichtungen getroffen sind, die besser nach der anderen Methode getroffen werden möchten. Ob eine Denkschrift auf gemeinschaftlicher Grundlage und nah denselben Grundsäßen aus- gearbeitet werden kann, ist cine Frage, über die ih nit allein ent=- scheiden kann, indessen, da der Wunsch. besteht, und ih ihm eine Be- rechtigung nicht abspreche, so gedenke ih mit dem Herrn Minister des Innern in Verbindung zu treten. Die Arbeit wird ziemli groß sein; aber wenn sie von Bedeutung ist, muß sie natürlih gemacht werden. (Bravo!)
__ Abg. Wenke (fortschr. Volksp.): Die Konkurrenz, die dem Handwerk durch die Gefängnisarbeit bereitet wird, muß möglichst be- jettigt werden. Unser Antrag bezweckt, etwas über die Art der Be- \häftigung der Gefangenen zu erfahren; wir wollen auch wissen, wie viele der Gefangenen bei den einzelnen Arbeitszweigen beschäftigt werden. Die Klagen über die Gefängnisarbeit sind zwar zurück- gegangen; aber immerhin sind uns doch noch genug zu Ohren ge- tommen. Durch die Gefängnispreise müssen die Preise der Hand- werker heruntergedrückt werden. Deshalb müssen die Preise für die - Gefängnisarbeit erhöht werden, damit eine zu große Schädigung der freien Arbeiter vermieden wird. Wir halten die Denkschrift auch für unbedingt notwendig, damit wir Bescheid wissen, nah welchen Grund- säßen bei der Gefängnisarbeit verfahren wird. Eine erheblihe Ein- \chränkung der Gefängnisarbeit muß dann stattfinden, wenn fie eine Konkurrenz bedeutet. Eine Beschäftigung der Gefangenen halten wir allerdings auch für notwendig, da eine Nichtbeschäftigung geradezu eine Grausamkeit wäre.
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): An eine Einschränkung der Ge=- fangnisarbeit kann fein Mensch denken, es handelt sich nur darum, in angemessener Weise die Gefangenen zu beschäftigen und dabei die Interessen des freien Gewerbestandes, der Handwerker und auch der Arbeiter zu berücksichtigen. Auch die Arbeiter wollen nicht, daß ihnen in den Gefängnissen eine Schleuderkonkurrenz gem: ht wird. Bet dem heutigen Stande der Technik kann die Gefängnisarbeit allerdings nicht von dem Maschinenbetrieb absehen, dieser ist sogar notwendig, damit die ins Leben wieder hinaustretenden Gefangenen genügend für die freie Arbeit vorbereitet sind. Die Löhne in den Gefängnissen müssen erhöht werden; der vorliegende Etat beweist, daß dies möglich ist. Es kommt nur darauf an, die Arbeit zweckmaßig nah den Cigenschaften der einzelnen Gefangenen zu verteilen, dann wird in- tensiver gearbeitet werden können, und die Arbeiter werden die Arbeit lieber machen. Es heißt, die Gefängnisarbeit soll möglichst nur für die Staatsbetriebe geleistet werden; dieses Aushilfsmitel besagt gar nichts, denn die Arbeit für die Staatsbetriebe muß auf jeden Fall gemaht werden, wenn nicht durch die Gefängnisse, dann durch die freien Gewerbe. Also auch in dieser Weise wird den freien Ge- werben durh die Gefängnisarbeit Konkurrenz gemacht. Die Kosten des Staates für die Strafvollstreckung sind zwar böoher als der Wert der Gefängnisarbeit, aber denno ist es ungerecht, den Gefangenen von ihrem Verdienst noch Spesen über die Betriebsauslagen der Gefängnisarbeit hinaus abzuziehen. Wenn die Gefangenen entlassen werden, brauchen sie einen finanziellen Rückhalt, damit fie nicht wieder dem Verbrechen anheimfallen. Dann kommt auch die Lage der Familien der Strafgefangenen in Betracht, denn sie sind im Grunde am s{wersten gestraft. Diese Fürsorge darf man nicht den Wohl- tätigkeitsvereinen überlaffen. Die Strafvollstreckung soll nicht dazu führen, den unsozialen Charakter der Sträflinge zu verewigen und darüber aud noch die Familienangehörigen auf die Bahn des Ver- brechens zu drängen. Wir werden dem Antrag der fortschrittlichen Volkspartei zustimmen.
Die Besprechung wird geschlossen, die Etatspositionen werden bewilligt, und der Antrag der fortschrittlichen Volks- partei wird angenommen.
Bei den dauernden Ausgaben, und zwar beim Titel „Ministergehalt“ bemerkt
__ Abg. Itschert (Zentr.): Wir haben alte Wünsche, deren Ers füllung allein eine gute Rechtspflege gewährleisten kann. Das ift vor allem eine mögli{# vollkommene Aus- und Vorbildung aller zur Nechtspflege berufenen Personen und ihre möglichst unabhängige Stel+ lung, Manches Gute if inbezug auf die theoretische und praktische Ausbildung in den leßten Jahren geschehen. Auch die“ jüngste Ver- fügung des Justizministers vom 24. Januar d. J. ist zu begrüßen. Das Ergebnis der großen Staatsprüfung im allgemeinen bat sich im Jahre 1912 erheblih vershlechtert. Während im Jahre 1908 noch 82 %, im Jahre 1909 83,6 %, im Jahre 1910 sogar 83.8 % und im Jahre 1911 78,4 % bestanden haben, haben im Jahre 1912 nur noch
79,2 % die große Staatsprüfung bestanden. Das liegt zum Teil an