1914 / 31 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Feb 1914 18:00:01 GMT) scan diff

fa De NPTE o, zum Teil nber u daran, Daß man FREUORE in Der DTE E schärfer vorgeht aus dem Be- reben, die für das Richteramt ungeeigneten Elemente möglidst früß- zeitig zu entfernen. Neben der wissenschaftlichen Ausbildung der Me- erendare müssen wir au Wert legen auf dic Ausbildung des Charak- ters, namentlich in der Richtung, daß die Ore frühzeitig geübt werden, ibe D urteilen ohne Nüsicht auf gesellshaftliche, religiöse und politische 9 einungen. Zu dieser Mahnung hat man besonderen Brund, wenn man liest, daß es in studentisden Kreisen häufiger vor- kommt, daß junge Leute wegen ihrer religiösen Anschauung gerade von felehen, die nach threr Herkunft Anspruch darauf erheben, in erster Linie Ur- die Nichterlaufbahn in Detracht zu kommen, mißhandelt und aus-

lacht werden. Der persönliche Verkehr zwischen Richter und Re- erendar wird zu wentg gepflegt. Gerade in den Großstädten, in denen die Gefahren für die Neferendare am größten sind, hört dieser Vérkehr fast ganz auf. Wir erkennen an, daß das Recht auf Anstellung der Assesjoren ein Kronrecht is, aber wir können uns nit mit einer Auffassung einverstanden erklären, die dazu führt, das Bestehen der Staatsprufung als bedeutungslos anzusehen und persönliche Zeugnisse den ‘Ausschlag geben zu lassen. - Bei der Ausscheidung von für das Richteramt ungeeigneten Assessoren soll möglichst milde verfahren werden, und wir sehen es als selbstverständlih an, daß kein Assessor wegen seiner religiösen oder politischen Neberzeugung vom Richteramt ausgeschlossen wird. Freilih dürfen solhe Assessoren nicht zum Rich- teramt zugelassen wer en, die niht die Gewähr dafür bieten, daß sie den Eid, den sie zu leisten haben, au halten werden; das entspricht nicht der Würde des Beamten, der im Namen des Königs Recht zu sprechen hat. Die Zahl der als ungeeignet zurückgewiesenen Assessoren ijt nicht übermäßig hoh. Es wäre aber wünschenswert, dem einzelnen die Gründe ausführlih mitzuteilen, aus denen er abgeshoben worden ist, damit er Gelegenheit hat, sih gegen ungerehte Beurteilung zu wehren. Eine O große Gefahr ist die Furt, auf Grund schlehter Zeugnisse abgeschoben zu werden, ‘denn das muß die Unab- hängigkeit und Selbständigkeit untergraben. Es ist vorgetommen, daß Assessoren abgeshoben wurden, nachdem sie sechs bis aht Jahre un- entgeltlih dem Staate gedient haben. Das i} eine ganz V Härte. Die Rechtsanwaltschaft soll auf der gleichen wissenscha tlichen und sozialen Höhe stehen wie die Richterschaft. Das ist im großen und ganzen auch der Fall. Deshalb geht es nicht an, daß die Ae oren, die als Richter nicht geeignet erscheinen, geradezu auf die Anmaltschaft verwiesen werden. Allerdings kommt es vor, daß ein solcher Affsessor vermöge seiner sonstigen Eigenschaften einen besonders guten Anwalt abgibt. Es ist erfreulich, daß der Minister vor einiger Zeit erklärt hat, daß eine allgemeine Verfügung nicht besteht, wona Assessoren, die einmal durchgefallen sind, nit angestellt werden sollen. FuUr die Anstellung der nichtausgeschiedenen Assessoren kommt besonders die Bevorzugung der Prâdikatsassessoren in Frage. Die Prädikatsassessoren tommen in der Regel mit drei Jahren zur Anstellung. Es soll sogar vorkommen, daß diese Assessoren mit ein- bis anderthalbjähriger Dienst- zeit zur Anstellung gelangen. Diese Bevorzugung muß beseitigt wer- den, wenn wir auch eine gewisse Bevorzugung für erforderlich halten. Nach den Mitteilungen des Justizministers waren 1913 930 Affsesso- ren gegen Entgelt beschäftigt. Jch nehme an, daß diese Assessoren bereits Nichter- und Staatsanwaltsstellen innegehabt haben, die sich als dauernd notwendig erwiesen haben. Das Ziel, daß alle dauernd notwendigen Stellen mit sestangestellten Richtern beseßt werden sollen, ist troß der diesjährigen Vermehrung noch lange mckcht erreicht. Aber nur dadurch wird die Unabhängigkeit der Nichter am besten gewahrt. Man muß sich die Frage vorlegen, ob der Minister troß seiner Be- ftrebungen bei der Auswahl der Een Personen immer eine glüd- liche Hand gehabt hat. Das E esonders für einen Fall, den ih edoch‘ nicht verallgemeinern will. Jede Ausbeutung des Falles nah er persönlichen Seite liegt mir durchaus fern. Hier kommt nicht die Person des Angeklagten in Betracht, auh nicht diejenige des mir völlig unbekannten Landgerichtsdirektors Richter, meine Darlegungen zielen deshalb zunächst auch nit darauf hin, ob dem Amtsrichter Knittel Genugtuung verschafft wird, ob die Beshwerden vom Justizminister für begründet erachtet werden sollen oder nicht. Ich befasse mich vor allem mit dem Verhalten: des Strafkammervorsißenden gegen dèn An- O und mit der allgemeinen Bedeutung dieses Falles. Solche Borkommnisse in der Nechtspflege müssen dazu beitragen, das WBertrauen “in die Unparteilichkeit der Richter auf die Dauer zu untergraben. Der Amtsrichter Knittel in Rybnik ift Anfang Oktober von der Strafkammer in Gleiwiß wegen Beleidigung von vier Offizieren, begangen durch eine Eingabe an das Kriegsministerium, zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. In dem früheren Urteil ‘der Strafkammer in Natibor ist er fret- gesprochen worden. Auf den Anlaß, der zu dem Verfahren gegen änittel geführt hat, gehe ih niht ein, sondern nur auf die Urteils- begründung. Der Vorfißende ist bei der Verkündung des Urteils an den vom Gericht beschlossenen Inhalt gebunden. In der Negel wird aber die Lom der Verkündung nicht festgeseßt werden, und er darf das Verhalten des Angeklagten, soweit es für die Form des Urteils maßgebend gewesen ist, mit aller Schärfe kritisieren. Aber er muß dabei sahlich sein, den Zweck der Urteilsverkündung im Auge behalten und darf nicht darüber hinaus den Angeklagten verletzen. Gegen diese Grundsäße hat der Vorsibende im Falle Knittel ver- stoßen, und zwar nah dem übereinstimmenden Urteil der Presse aller Parteien. Eine Ausnahme machen vielleicht einige kleine Blâättchen, vie in der Nähe des Richterkollegiums erscheinen und deren erstattung wohl ‘niht ganz unbeeinflußt geblieben ist. Man kann gegenüber ‘den übereinstimmenden Berichten der Zeitungen nicht sagen, ak ein Fehler der Berichterstattung unterlaufen sei. Mindestens 20, wenn nicht 30. Stenographen haben der Verhandlung in Gleiwiß beigewohnt und einen stenographischen Bericht aufgenommen, und das, iwas die Beitungen darüber enthalten, stimmt auch überein mit den Angaben von oen die der Behandlung selbst beigewohnt haben. Der? orsißende im Prozeß Knittel hat gegen die Grundlagen verstoßen, die ihm bei der Verkündigung von Urteilen gege- ben sind. Er hat inder ¿Form der Verkündigung weder das Recht des Angeklagten noch die Würde des Gerichtshofes noch seine eigene Würde gewahrt. Es steht nah dem Berichte in den Zeitungen fest, daß er sich gegenüber dem Angeklagten Aeußerungen erlaubt hat, wie die: der Angeklagle habe die Offiziere in der unflätigsten Weise be- shimpft und in der gemeinsten Weise beleidigt, seine Gingabe sei gehässig und höhnish gewesen, es sei dem Angeklagten gelungen, das

eriht in Ratibor irre zu führen, übrigens eine gleich große Schmei- ‘elei für den Angeklagten wie für die Richter in Ratibor. Es wurde von thm wetter gesagt, daß kein Mensch mit gesunden fünf Sinnen u der Auffassung kommen kann, wie der Angeklagte sie an Lat, Dabei wurde diese Auffassung auch von den Richtern in Na- fibor' geteilt, und die Richter in Natibor konnen doch wohl den An- spruch erheben, Menschen mit gesunden Sinnen ju an Der Vor- ißende sprah dann von einer kleinen Wunderlichkeit des Haupt- manns Kammler, die von Klatshbasen männlihen und weiblichen Geschlechts aufgebauscht worden sei; der Angeklagte habe sich in eine Iächerlihe Idee verrannt; ein vernünftiger Mensch könne nit zu folhen Gedanken kommen, wie er sie ausgesprohen habe; der Ge- rihtshof habe angenommen, daß er in einem Querulantenwahnsinn gehaudelt habe. Der Vorsißende hat die Reservisten und Landwehr- Pie In Gleiwiß durch die Bemerkung verleßt, daß es wunderlich sei, wie der Hauptmann Kammler unter dem dortigen Publikum mit fo geringèn Strafen habe auskommen können. Die Landwehrleute und Mesexvisten dieses Kreises verwahren sich dagegen, da sie auf einer tieferen Stufe stehen sollen als die anderer Kreise. Auch ih möchte ; e Kränkung der Meservisten namens meiner politischen reunde Verwahrung einlegen. Vielleiht nimmt auch der Kriegs- minister Anlaß, dagegen einzuschreiten. Nicht bloß gegen die Form, ondèrn auch gegen den Inhalt der Urteilsbegründung hat der Vor- tende De eten Gr hat etwas ganz anderes gesagt, als es nah er shriftlihen Begründung von der Kammer bes{lossen worden war. Hiernah wurde dem Amtsrichter Knittel die Wahrnehmung berech- tigter S euen zuerkannt und sein Vorgehen nicht als gegen dite guten Sitten verstoßend bezeichnet. Jch widerstehe der Versuchung das Verhalten des Vorsißenden der Strafkammer in Gleiwiß mit scharfen Worten zu geißeln, Jch will die Gefahr vermeiden, in den

Bericht- -

] Fehler zu Berfallen, Baß S bot Feschüßter Stelle u? äuf efñen ToB- lélage, der sich mccht wehren kann. Ich bitte den Minister, die iter, vor allem die Vorsißenden der Strafgerichte, von neuem

auf die Pflicht der Beobachtung der Würde E: Das Ver-

trauen des Volkes zur Rechtspflege beruht darauf, daß es vor einem nicht voreingenommenen Richter steht, Richter à la Richter kann das Publikum nicht brauchen. Dieser Fall tut au die Notwendigkeit der Zulassung der Berufung gegen Urteile der Strafkammern ‘dar. erner muß in solchen Fällen rechtzeitig eine Fühlung zwischen den ibilgerichten und den Militärgerichten genommen werden. Ein

Zutes hat dieser Proseb doch gehabt, er hat bewiesen, daß es keine

Klassenjustiz gibt, der Richter von dem Richter nicht besser be-

handelt wird wie jeder andere. „Vielleicht“, meint die , eutsche

NRichterzeitung“, „hat geedhe die Eigenschaft des Angeklagten als

Amtsrichter dazu geführt, daß er noch etwas hlechter behandelt

wurde.“ Allerdings können solche Fälle, weil sie vereinzelt sind, nicht

das Vertrauen des Volkes in die Unparteilichkeit des deutschen Rich- ters E Das Ansehen der Rechtspflege beruht aber nicht nur auf der Unparteilichkeit, sondern auch darauf, daß das Gerede von der Weltfremdheit der Richter immer mehr vershwindet. So- weit diese Weltfremdheit noch befteht, sollte sie von oben her dadurch beseitigt werden, daß dem Richter Zeit gelassen wird, sich auch mit anderen als mit seinen unmittelbaren Berufsfragen zu beschäftigen. In den Großstädten sind die Richter dazu zu belastet, und so dankens- wert die Einrichtung von Ausbildungskursen für Richter ist, so hat doch in Berlin eine große Anzahl von Richtern die Teilnahme an diesen Kursen aus Zeitmangel ablehnen müssen. Jmmerhin Nen diese Kurse dem Publikum, daß die Nichter gewillt find, sih ernstlih mit allen Fragen des praktischen Lebens zu befassen und sich weiter zu bilden. Dau: daß der Vorwurf der Weltfremdheit vershwindet, tragen auch die NRichtertage bei, auf denen man alle è Be Elid des wirtschaftlichen Lebens zu erkennen sucht. Dazu führt {ließlich auch die immer mehr sih ausbreitende Nechtskenntnis im Volke. Bei einer Beratung der Nechtsauskunftsstellen sagte ein R daß der Weltfremdheit des Richters die Nechtsfremdheit des Volkes gegenüberstände. Tatsächlich besteht über das geltende Recht im Volke noch eine allzu große Unwissenheit. Darum sind die Nechtsauskunfts- stellen mit Freude zu begrüßen. Eine Ausbreitung der Rechtskennt- nisse wird immer mehr den Gegensaß zwischen dem sogenannten ge- sunden Menschenverstand und dem NRichterverstand ausgleichen. Den

Standpunkt, den der Minister in der Kommission bezuglich der un-

. sittlichen Postkarten dargelegt hat, teilen wir durchaus; wir sind mit dem Vorgehen gegen diese sogenannte Kunst durchaus einverstanden und wünschen, daß nur noch schärfer dagegen eingeschritten wird. Das ist keine Kunst, sondern Afterkunst, nur geeignet, die Sittlichkeit im Volke noch weiter zu untergraben. In den eßten Jahren sind nicht weniger als 13- bis 1400 verschiedene Muster unsittlicher Postkarten in mehreren hunderttausend Exemplaren rechtskräftig Fkon- fisziert worden. In Prozessen, wo es sich um die Sitt- lichkeit oder Unsittlihkeit der Kunst handelt, sollten Sach- verständige nur im äußersten Notfall herangezogen werden. Der Richter muß selbst das sittlihe Empfinden des Volkes kennen und selbst beurteilen können, was sittlich oder unsittlih ist. In einem Prozeß gegen den verantwortlichen Herausgeber der Zeitschrift „Pan wegen Verbreitung unsittlicher Gedichte von Kerr erklärte das Gericht, daß die Gedichte objektiv unsittlich as daß aber der Verfasser selbst den unsittlichen Charakter niht erkannt habe. Die Zeitschrift „Der Türmer“ schreibt dazu, die Gedichte selbst wolle sie niht besprechen, denn man besudle sich nit gern. Aber eine andere Frage sei es, ob Kerr „— der ja wegen setner Absonderlihkeiten bekannt is —“ frei- esprohen werden ftonnte; das Gericht habe angenommen, daß der Borfasser die Unsittlichkeit nicht erkannt habe, und doch sei deren Un- sittlihkeit so hanebüchen, daß das Gericht während der Verlesung die Deffentlichkeit ausgeschlossen habe. Da drängt sih doch die Frage auf, ob ein Mann, der eine solche Unsittlichkeit nicht erkennt, verantwort- licher Redakteur einer Zeitschrift sein darf, denn diese Verantwortung ist doh auch eine öffentliche moralische. Wer gibt denn Gewähr da- für, daß Kerr, der ja einen Namen in Berlin hat, niht einmal in einem Prozeß wegen unsittliher Schriften als Sachverständiger auf- tritt, und nicht nah dessen Gesichtspunkten beurteilt wird, was sittlich oder nicht sittlich ist. Einen verderblichen (Fin- fluß auf die MRechtsprehung üben die sogenannten Detektiv- institute, e Ausleihanstalten für Ehebrecher, aus. e Zahl der Chescheidungsprozesse nimmt außerordentlich zu, die Ghescheidungen werden immer leichter ausgesprochen. Jemand, der sich scheiden lassen will, braucht sich nur an eine solche Ausleihanstalt für Ghebrecher zu wenden, um einen Ehebruch beweisen zu können. Darauf sollte die Justizverwaltung ihr Augenmerk richten. Das Ver- hältnis der mittleren Beamten zu den Unterbeamten, insbesondere die Lo der Justizsekretäre mit den Regierungssekretären will ih heute nicht behandeln, da diese Fragen im Zusammenhange mit den Gehaltsfragen später erörtert werden können. In bezug auf die Ge- richtsgebäude wünsche ih, daß die Justizverwaltung nicht in den Fehler verfallen möge, daß fast alle neuen Gebäude nur für die Gegen- wart und nicht au für die Zukunft gebaut werden. Die Bauver- waltung müßte die Entwicklung auf 10 oder 20 Jahre voraus\chauen. Die Gerichtsgebäude sind bald wieder zu klein. Die Bauverwaltung soll ja modern bauen, aber auch praktis, damit mal wieder ein Gerichts-

«gebaude entsteht, in dem man sich behaglih fühlt. Jn Berlin gibt es Gerichtsgebäude, in denen die Zivilkammervorsißenden nicht mal Zimmer zum Arbeiten haben. Jch bitte den Minister, im Interesse einer s{hönen und würdigen Aus\hmücckung -der Gebaude, wie auch im Interesse des Gewerbes nicht allzu streng bei der Beurteilung des Schmukes zu verfahren.

Justizminister Dr. Be fele r:

Meine Herren! Jch möchte zunächst auf eine Anfrage des Herrn Vorredners Auskunft geben. Er befürchtet, daß die Entscheidung dex Oberlandesgerichtspräsidenten bei der Annahme der Referen- dare eine unabänderliche wäre. Das trifft nit zu. Wie alle Ver- waltungsverfügungen unterliegt auch diese Anordnung der Beschwerde, im vorliegenden Falle also der Beschwerde beim Minister. Wenn jemand glaubt, daß ihm zu nahe getreten sei, so steht es ihm frei, den Weg der Beschwerde zu beschreiten.

Der Herr Vorredner hat dann noch viele andere Dinge erörtert oder gestreift. Jch glaube, daß bei manchen von diefen Punkten auch noh andere Herren Redner Veranlassung nehmen werden, ih zu äußern, und möchte daher jeßt nur einzelnes herausgreifen, auf das der Herr Vorredner besonderen Nachdruck gelegt hat. Zunächst war es tie Frage wegen der Anstellung der Assessoren. Ueber diesen Punkt haben wir uns {on häufig unterhalten, und ih habe die Grundsäße, die für die Regierung maßgebend sind, {hon wieder- holt darzulegen die Chre gehabt. Meiner Erinnerung nach bin ih im großen und ganzen auf Zustimmung gestoßen, und ih kann versichern, daß andere Grundsäße inzwischen nicht eingeführt worden sind. Jch glaube also, daß im großen und ganzen auch fernerhin in der bisheri- gen Weise zu verfahren fein wird.

Der Herr Vorredner meinte, daß das Eramen mit seinem Er- gebnis niht hoh genug ges{äßt würde, sondern daß man nachher die Zeugnisse aus der Praxis vorgehen lasse. Nun ist mir aber gerade von anderer Seite gesagt worden, es sei ganz fals, das Examen entscheiden zu lassen, im Gegenteil müsse die Praxis entscheiden. Jch babe darauf erklärt, daß ih beides zu vereinigen versuche. Auf das Gramen. lege ih Wert; aber die weiteren Erfahrungen, die wir in der Praxis machen, werden gleihfalls sorgfältig geprüft und mit ver- wertet. Jch glaube also nicht, daß in dieser Hinsicht eine Aenderung

„angezeigt sein möchte,

1

=— Wenn ber Herr Vorrebrter mèînke, es se do eîne Far zu gtofo Zahl von besser qualifizierten Assessoren vorzugêweiss angestellt worden, so möchte ih die Zahk angeben; so groß ist sie nicht Im Jahre 1910 waren es 18 %, im Jahre 1911 warcn es 19 %, i Jahre 1912 waren es 21 %, und im Jahre 1913 waren es 16 9; also noch weniger als früher. Nun bitte i, si vor Augen zu halten, wie bei den Anstellungen vorgegangen wird. Zunächst fragt es fd, welche Stelle in Betracht kommt, denn die Stellen sind nit al gleich, und ihre Verwaltung bringt die verschiedensten Anforderungen mit sih. Nach diesen muß dann eine geeignete Persönlichkeit ausge. sucht werden. Man kann deshalb nicht einfa na der Reibe geben weil man sonst zu den größten Mißgriffen, ja geradezu zu einer Katastrophe kommen würde. Die Auswahl erfolgt dur die Präsi denten, die die Vorschläge machen, dann aber au sehr eingehend im Ministerium. Wenn man dann gefunden hat, daß für die betreffende Stelle gerade einer der geeignetste ist, dann muß er auch gewählt werden. Jch muß immer wieder betonen, daß es unsere Aufgabe nicht ist für diesen oder jenen einzelnen, der in der Bewerberliste steht, in angenehmer Weise zu sorgen, sondern daß wir das Staatsinteresse im Auge haben müssen, eine Stelle so zu beseßen, daß wir solche Herren,

die für das Necht suchende Publikum geeignet sind, in sie hinein-

bringen. (Sehr richtig!) Wenn wir aber so verfahren, dann können wir es gar nicht anders machen, als es jeßt im großen und ganzen geschieht. Natürlich kann einmal einer gewählt werden, der nit sg ist, wie man es gedacht hatte. Das ist aber nicht die Negel, sondern umgedreht hat sih in der Regel die Art der Prüfung bewährt, und wir haben die rehten Leute an die rihtige Stelle bekommen. Bei der übergroßen Zahl von Anwärtern, die wir haben, kann man un- möglich die guten Kräfte etwa warten lassen, bis alle, die ibnen bor- angehen, an die Neihe gekommen find. Wer sollte dann noch Lust zu einer solhen Laufbahn haben! Wir haben ein Interesse daran, daß wir die guten Kräfte uns erhalten und ihnen eine Chance geben, Ich glaube, daß man an der Art, wie wir jeßt unter sehr {wierigen Verhältnissen die Sache zu regeln versuchen, nicht viel wird ändern können. Halten Sie sih bitte vor Augen, daß wir nicht wie andere Behörden dastehen, die eine bestimmte Anzahl von Anwärtern haben und damit ihr Ressortbedürfnis befriedigen, sondern daß bei uns die große Zahl heranströmt. Wir müssen deshalb auswählen, wie es dem staatlichen Interesse entspricht. Daß dabei soweit wie möglich mit verständnisvoller Milde vorgegangen wird, das kann ich versichern. Gs wird dahin gestrebt, daß keiner eine Ünbilligkeit erfährt, die wir vermeiden können. (Bravo!)

Nun wird darauf hingewiesen, daß 23 Assessoren die erwähnte Eröffnung gemacht sei. Wohin geht die Eröffnung? verwaltung kann keinem Assessor sagen, er soll ausscheiden, fie kann ihm nur sagen, er sei nach seinen Leistungen weniger geeignet und habe deshalb weniger Chancen als andere, oder man fann ihm auch sagen, so wie er sih gezeigt habe, könne er überhaupt keine Chance mehr haben. Diese Formen werden unterschiedlih nah sehr sorgfältiger Prüfung gewählt. Wenn ein Assessor in seinen Leistungen den An- forderungen nit entspricht, werden ihm zunächst Fristen aewährt, immer wieder wird ihm Gelegenheit gegeben, zu zeigen, wie er \ih weiter entwidelt, Damit geht leider bisweilen Zeit ins Land: aber wir müssen doch alle Mittel, die wir haben, anwenden, um uns ein sicheres Urteil zu verschaffen. Kommen wir dann zu dem Ergebnis, er ist niht geeignet oder minder geeignet, dann ist es einzig die Pflicht, ihm das zu sagen. Vorher wird ihm Gelegenheit geboten, sich zu äußern. Man macht ihm die Gröffnung nicht eher, als man ihn darauf aufmerksam gemacht hat, daß sie wohl in Frage stehe, und er erfahren hat, weshalb er nit so günstig beurteilt wird wie andere. Dann muß er sehen, wo er unterkommt; denn eine allgemeine Versor- gungsanstalt für die 3000 und soundsoviel Assessoren wird der Staat nimmermehr sein können. (Sehr richtig! und Bravo!)

Das war es wohl, worauf der Herr Vorredner großen Nachdruck legte, die Sache von hier aus noch einmal dargestellt zu erhalten.

Im übrigen hat sih der Herr Vorredner mit dem Prozeß in Gleiwiß beschäftigt. Jch muß mi da sehr kurz fassen. Der Herr Vorredner hat mir ja auch in keiner Weise Vorwürfe gemacht, sondern im Gegenteil ausgesprochen, er glaube, daß ih seine Ansicht teile, und ih nehme gar feinen Anstand zu erklären, daß das zutrifft. Eine belidigende Art von Ürteilsverkündigungen kann ih nicht billigen. Ich habe, wie der Herr Vorredner selber {on hervorgehoben hat, immer darauf aufmerksam gemacht, man möge die Formen wahren, man möge nicht kränkend vorgehen. Daß im vorliegenden Falle der Vorsißende in dieser Hinsicht gefehlt hat, gebe ih zu. Er hat Aeuße- rungen gebraucht, die seine Befugnisse überschritten. Dagegen hat er nicht, wie angenommen zu werden scheint, auch hier und da dem Sinne nach anders publiziert, als das Kollegium entschieden hat. Tie Mitglieder des Gerichts haben gesagt, der Jnhalt wäre durchaus zutreffend wiedergegeben, die Form, die ihm überlassen war, sei natür- lih nicht festgestellt worden. Das pflegt überhaupt nicht zu geschehen, wie der Herr Vorredner mit Recht bemerkt hat. Nur in der Form hat er gefehlt. Das wird ihm gesagt werden, und wenn es noch nicht in genügender Weise geschehen sein sollte, so wird es ihm noch gesagt werden, wenn der Verlekte seine Beschwerde erhebt. :

Nun noch eins, meine Herren, worin ih mit dem Herrn Vor- redner nicht übereinstimme. Er hat gemeint, ih sollte Veranlassung nehmen, jeßt eine allgemeine Verfügung zu erlassen, in der ich die Gerichte darauf aufmerksam machen sollte, so zu verfahren, wie ich es für rihtig halte und wie ich es eben kurz zusammengefaßt habe. Meine Herren, das würde ih nit für begründet halten. Ich habe das volle Vertrauen zu unseren Gerichten und namentlich den Gerichtsvorsißen- den, daß sie solcher Ermahnungen nicht bedürfen. (Sehr richtig!) Dieser eine, Fall, der hier vorgekommen ist, darf nimmermehr verall- gemeinert werden. Die gewünschte allgemeine Verfügung wäre des- halb eine Kränkung für alle die vielen Vorsißenden, die davon ac- troffen würden, denen ih mein volles persönliches Vertrauen auszu- sprechen keinen Anstand nehme. (Bravo!)

s Cie L y (nl.): Wenn im Neichstag von neuem über

l eiaten wird, müssen ‘die Richter mehr noch als bisher vollkommen selbständig gemaht werden, damit sie ganz unpartelis rihten und alle Verhältnisse genau et- kennen und beutteilen fönnen. Ob die Schwurgerichte dem wirkli entsprehen, Was man von ihnen ertwartet hat weiß ih nit recht. Der Eid wird allmählih mehr und mehr formal genommen:

Die Justiz-

(Fortseßung in der Zweiten Beilage.)

trafen.

Miel 186 -

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Zweite Beilage

Berlin, Donnerstag, den 5. Februar

M 31

(Fortseßung aus der Ersten Beilage.)

kir werden nihl umhin können, überhaupt jede wissentlih falsche t vor Gericht, ob sie beeidet ist oder niht, {wer zu Der Staatsanwalt muß in seiner Stellung ebenso ‘abhängig sein, wie ich das vom Michter verlange. In Fnyern wird niemand Staatsanwalt, der nit einige Jahre E idter gewesen ist. In [ Sachsen - findet ein fort- N der Wechsel statt. Der Staatsanwalt darf in dem Fall, wo wi von ihm erhobene Anklage mit der Freisprehung endet, uicht ge- isermaßen zur Rede gestellt werden. Das halte ih für IE! cdentlich bedenklich. Unter der Swnelligkeit, mit der Straffa en arbeitet werden, leidet häufig die Gründlichkeit. Der Mtipister hat eits gesagt, daß auf solche Assessoren, die nicht zur Anstellung immen, äußerste Nücksiht genommen werden soll. Vielleicht kommt : dahin, daß nur so viel Assessoren beshäftigt werden, wie in der 4ustizverwaltung gebraucht werden. Die Richter müssen sich in der eratung über die Tauglihkeit eines Assefsors frei aussprechen können.

ussage

F wäre wünschenswert, wenn sich die Ussessoren an den Beratungen

13 Gerihts, wenn auch obne Stimme, beteiligen könnten. Der Pichter kommt bei der Beurteilung der Angeklagten häufig in eine hwierige Lage, besonders dann, wenn“ über einen An- (lagten vershied-ne Gutachten ärztlicher Sachverständigen vorliegen.

h gegen gewisse Auswüchse im Detekteiwesen muß scharf Front

naht werden. Auch ih bin ferner der Ansicht, daß die Staats- nwaltschaft auf threm Standpunkte verharren muß, gegen den Ver- uf gewisser Postkarten einzuschreiten, damit diz Seelen unserer Finder rein bleiben. i E

Abg. Grundmann (kons.): Metne volitishen Freunde waren fänglih etwas überrascht, als sie die große Stellenvermehrung der hter im Etat fanden, da doch erst das Vorjahr etne erhebliche

vrmehrurg gebraht hat, die weit über das gewöhnlihe Maß

B ausging. Allerdings hat die Anzahl der Prozesse sehr stark zu-

nommen : die amtsgerihtlihen und zivilen Sachen um hundert- husend, die Mahnsachen um dreibunderttausend; die Zunahme er- hedt sich aber au auf die Strafsachen. Die Mehrarbeir ist so groß, hj sie dic Vermehrung der Beamtenstellen wohl zu rechtfertigen vermag. Die Zunahme der Richterstellen bewegt sich prozentual etwa in derselben Ile aufwärts, wie die Zunahme der Bevölkerung in Deutschland. Ds it für die leßten 30 Jahre festgestellt. Unter Berückfihtigung

nur weiteren Geschäftszunahme werden meine politishen Freunde

der Etatsvermehrung zustimmen. Hoffentliß wird es der Fustiz- verwaltung gelingen, in absehbarer Zeit nicht wieder zu einer solhen Stellenvermehrung zu schreiten, da die Staatsfinanzen eine weitere Vermehrung in dem gleihen Maße nicht vertragen. Der neuen Forderung für- Anstaltsgeistlihe stehen wir schr \ympathish gegenüber. Wir halten das für das beste Mittel, die Gefangenen zu bessern. Cine große Sorge erwächst der Justizverwaltung dur die Ueberfüllung “des Berufes durch den Nachwuchs. Die Zahl der Referendare ist immer noch sehr groß, wenngleih eine geringe Abnahme zu verzeichnen ist. Es ist notwendig, daß der junge Jurist gerade am Anfang seiner Tätigkeit eine gute Gruntlage bekommt. Aus meiner Tätigkeit als Anwalt muß ih bestätigen, daß die theoretische Aus- bildung der jungen Leute gut ist, daß aber ihre praktische Aus- bildung zu wünschen übrig läßt. Notwendig ist auch, daß si der junge Jurist “in landwirtschaftlihen und industriellen Betrieben umsieht. Ich ‘bitte den Minister, zu erwägen, ob tes niht mögli ist, Entshädigungen für Auslagen der Vormünder zu bewilligen. Man kann es dém Vormund nicht zumuten, Auslagen aus' seiner eigenen Tasche zu bestreiten, die erx in Ausübung feines Amtes machen muß. Wir wünschen ferner einen besseren Shußz vor geisteskranken Verbrechern, insbefondere vor geistesfranfen Sittlichkeits- verbrehern. Meine Freunde sind : der Anficht, daß die bestehenden Bestimmungen - der Strafgeseße nicht ausreichen , genügenden Schuß gegen Beleidigungen und Ekhrenkränkungen zu bieten. Neuerdings ist eine mildere Ahndung von Beleidigungen von seiten der Gerichte geübt worden. Das ist sehr bedauerlih. Die Strafen sind viel zu milde, und das Rechtsbewußtsein des Volkes wird dadur ver- legt. Es steht ja eine Reform des Strafgesetzes bevor. Da bitte ih den Minister, seinen ganzen Einfluß geltend zu machen, damit der Schuyg gegen Beleidigungen wirksamer gestaltet wird als bisher.

Justizminister Dr. Beseler:

Der Herr Abgeordnete Boisly regte die Frage an, ob nicht die Staatsanwälte selbst im Vorverfahren Ermittl ungen anstellen sollten Ich will bemerken, daß eine derartige Einrichtung hier versuh3weise in Berlin getroffen worden ist, Abgeschlossen sind die Versuche noch niht; wie sie sich bewähren, kann ih deshalb nit sagen.

Auf die zahlreichen Anregungen des Herrn Abgeordneten Grund- mann kann ih in dieser Stunde nicht mehr eingehen ; ih möchte aber

1914.

eine, die mich besonders interessiert, alsbald berühren; das ist die Frage, ob den Vormündern armer Mündel Entschädigung wegen ihrer Auslagen gegeben werden könnte. Das wäre vielleicht wünschenswert, und deswegen würde ih geneigt sein, diese Frage zu prüfen. Sie bedarf der Prüfung sowohl auf Grund des Gesetzes, das grundsäßlih ein Entgelt aus\{chließt, wie nah der Richtung, ob Fonds zur Verfügung stehen oder ge\chaffffen werden müssen.

Was den Chrenschußy anlangt, so wissen Sie ja, daß in aller- leßter Zeit der Versu gemacht ist, .die Ehrenstrafen zu verschärfkn und namentilich die Fälle der üblen Nachrede \chärfer zu treffen. I muß annehmen, daß die verbündeten Regierungen im gelegenen Zeit- punkt wohl auf die Frage zurückommen werden. Inzwischen werden wir mit der vorhandenen Geseßgebung auszukommen versuhen müssen, und wenn fie richtig angewendet wird, können {on heute auf Ehr- verleßungen erbebliche Strafen erfolgen.

Nach 41/4 Uhr vertagt das Haus die weitere Beratung des Justizetats auf Donnerstag, 11 Ühr.

Verkehrswesen.

Postsheckverkehr. Der zwishen den Postsheckämtern in Berlin, Breslau, Cöln, Frankfurt (Main), Hamburg, Hannovec, Karlsruhe (Baden) und Leipzig und den Abrechnungsstellen der Reichs- bank bestehende bargeldlose Zahlung8ausgleih weist für das Jahr 1913 ret erfreulihe Ergebnisse auf. Die Cinlieferungen in den Abrechnungs- verkehr umfaßten über 536000 Schecks im Betrage von rund 4,7 Milliarden Mark.

Im gesamten Postsheckverkehr find im Jahre 1913 rein buch- mäßig, also namentlih durch Ueberweisung von Konto zu Konto, rund 21,3 Milliarden Mark beglihen worden, d. \. über 59 v. H. des Gesamtunsagtzes.

Laut Telegramm aus Herbesthal ist die beute nabmittag um 9 Uhr 59 Minuten auf ‘dem Schlesischen Bahnhof tin Berlin fällige Post aus Frankrei auszeblieben. Grund: Zugverspätung.

Statistik und Volkswirtschaft.

PleGroßhandelspreisefürGetreide, Mehl, Hülsenfrüchte nd Eßkartoffeln und die häufigsten Kleinhandelspreise wichtiger Lebensmittel und Hausbedarfsartikel tn Preußen im Dezember 1913.

Nach den Berechnungen des preußischen Statistischen Landesamts geben die täglich ermittelten Großhandelé preise für Getreide t folgenden Durchschnitte für den Monat Dezember 1913:

Es kosteten im Durchschnitt 1000 kg (1 t) i: D A

Berichtsorte E ]

| Weizen |Roggen| Hafer |—— / Fe ! mittel |

| j | fein 145 | 161 157 153 105 146 143 168 151 164 163 | 1GC | 167 | 169 } 166

153 153 156 101 148 152 158 156 102 | L109 | 109 162 | L108 | 1604| 161

178 184 185 178 183 181

| \ênigsberg t. Pr. . |

185 |

|

|

|

|

|

Danzig Verlin

ui R Posen

Magdeburg 186

Jr Pad fm fred reer fred enim “Mun 5 O S D I ck Go

183 186

annover orimund fntfurt a. M... . 194 dln 191 193 193

i Si

|

im Durchschnitt: Dezember 1913... lovember 1913 . îtober 1913

plember 1913... lugust 1913

ult 1913

Junt 1913

155,7 | 159,4 | 157,9 | 160 5 163,6 | 173,6 | 168,83 | 1701 | 1625| 165,2 |

|

158,2 | 159,2 || 160,5 || 163,7 || 165,9 | 167,8 | i 1 64 6 i . 167,4 || 166,7 | 166,1 | 169,9 |

185,6 184,0 185,6 | 192 1 200,1 203 9 | 2004 205,3 201,0 | 1945 | 195 4

| |

Nârz 1913 \ehruar 1913 Ge L, ae P A008 La O)

SANT 1910 4 « 195,6 | 165,0 | 1652| e Die Durchschnittspreise der verschiedenen Monate für Gerste sind niteinander niht einwandfrei vergleihbar, weil Gerste an einzelnen lägen sehr unregelmäßig gehandelt wird.

Die häufigsten Großbezugspreise für Mehl, Hülsen- rühte und Eßkartoffeln sowie für Heu und Stroh be- ugen im Durchschnitt von den fünfzig bedeutendsten preußischen Varktorten :

169,2

für 100 kg |

im Monat

NRichtstroh

zum Kochen Speisebohnen (weiße) Eßkartoffeln Krumm- und Preßstroh

| Roggenmehl | Erbs en (gelbe)

| Weizenmehl

Mark

41,67 41,03 38,72 | 46 o2 32,63 29,31 31,46| 28,09

f | 3,86 3,36 3,91 4,78 3,92 4,80.

4 64 4 60 | 6,49 9,42 | 6 80 | 4,92 7,93 | 9,01 | 5,60 9,96 | 6,28 | 4,87 9,60 | 9,18 | 5,96

6,62 | 4,52

4,66

Dezember 1913 tobember 1913 Dezember 19192 ; 1911 ï 1910 ¡ 1909

31,2

) In Magdeburg betrug der Preis guter Gerste im Monat ‘bember nit, wie in Nr. 296 des „Reichs- und Staatsanzeigers“ m 16. Dezember 1913 (Erste Beilage) angegeben ist, 144 4, londern 174 M, j

Die häufigsten Kleinhandelspreise wihtiger Lebensmittel und Hausbedarfsartikel betrugen im Monat Dezember 1913:

Tur

in den preußischen Orten

oggengraubrot m. Zu- faß von Weizenmehl

| | |

ßtartoffeln

Cßbutter Weißbrot (Semmel)

2

| Speisebohnen (weiße) | Weizenmehl

| CGrbsen (gelbe)

_zum Kochen

Noggenmehl

1 RtiTlogrammMm

G 100 | 50 ke | für 1 Liter] | Stü | | |

S | inländische A

f ! j | l \ | i

Braun- | kohlen- | brifetts | gewöhn» | lichen

ormats

brandkohlen)

(gebrannt)

Hirse

len

Ö

Zucker (harter) Speisesalz Fadennudeln Steinkohlen (Haus Petroleum

für 1 Höühnerei

Neis

|

Königsberg i. Pr... 41) Memel 3601 30 Tilfit . 37) Allenstein 32) Danzig 40 Graudenz 40) 6} 28 Berlin Dor f o| 280| otsdam 50 5950| 6/ 300) N: a. Hayel 50| 90 9 280| Frankfurt a. Dder 401 G0) 7 260) Cottbus C 40| 90) 6 260| Stettin 50| 50 7| 300) Köslin 50 608 Q 260) Stralsund 401 601 5/280 Posen . 461. 79) 8| 2300! Zromberg 32| 46| 56| 10| 280 Breslau 30 38/ 90| 6/280) Görliß 36 97 961 T7 271 Liegni 50 6 251) König 44 b| 300) L Gleiwi 48) 6| 295) Magdé 50| O) 320| Ee a. SUAle s. 521 8/- 300] rfurt 50| _8/ 283| Altona 54 7) 290 A 8| 300} lensburg |

annover U barburg a 50

;| 296| ) 285]

52!

40 7| 300| D 8| 290/ 6| 280)

arburg a. Elbe . .. 53) 8 310 Stade 60| 6}/ 300) Osnabrück 481 8 260! Emden 46] L1| 260 Münster 48) 8 256 Bielefeld 50) 8) 270 geerborn 401 6| 280 Aan 4 da 7 281 ane L C 90 J C0 wild ( 56 7| 300 Frantfuri U Wein 2) 36) 56 6/260 iesbaden [4 50, 6/00 Koblenz 44/ 39/ 50| 6/.293 Düsseldorf l 52 8) 294 Cssen . 46 8/ 290 Neuß . 46| | 280 Cöln . o 50! 260 Saarbrücken 4‘ 50 )/ 300 rev. 44 8 267 Aachen c 50 280 Sigmaringen 54 290 Wilhelmshaven ¡ | 280 im Durchschnitt (aus\chl. Wilhelmshaven) i: Dezember 1913. . 6,6/283,4 November 1913 . , 6,6/ 282,2 Dezember 1912. . 13! 7,6/284,0 Dezember 1911. , 14 10,1/302,65 Dezember 1910. . 2,6) 7,6/267,8 Dezember 1909. , ¿ 7,212709,1

| Kaffee

o = d e E —_ di b O SS__|0

100 100} p 145

—| 130 —| 135 100| 90 1151: 120 100} 120

850) 85 —| 105 85

x DD Q

110 100

100 110

100 100] 102 80 100) 106 106 120 18| 100 20 120 Zol 105 20) 100 20 22] 100 18| 120| 21 20! 120 20 120| 19) 18 120] 17! 14 O 24 9% 18| 19 1101 S 21 20 12 120 99 5ST 100| 3 24) 9 50) 100| 25s. 4 9 59) ch 100| 24 11 48] 100 Sa all 95 8 4 114 21 23| 14 46 70| 100 20 L 66| E 99 14 59) 80| 120| 2 al| 22 9 50| 79 110| 99 24 11 50 80! 120 o1| 22 1 48 A P 6 90 21 20! 17 48 100| 90 130| 24 20| 10 30 7h! 140 150| 21 20] 10

20! 24 20

o/104,/ 110,9 104, 1111

20 6| 21,0 20,6 21,0] 10s | 21,1| 10,1 | 21,71 97 19,9) 94 | 19,91 97.

(Nach der „Stat. Korr. “.)

90,4 10,7

9/90, 3,8/51,1 63,6 282 ,0/ 50,4 257,4 O21

81,9105, 81,7| 105,6 82,0110 81/8/1166 81/6/102,8 enan 80,7| 93,7