1914 / 32 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 Feb 1914 18:00:01 GMT) scan diff

hob gerade Hervor, daß das Verbot auf Grund des § 12 des Vereins- geseßes ergangen war. Man spricht immer davon es es. sich um offentlihe Ve:-sammlungen handelte und in diesen Deut ch gesprochen werden müsse. Darum handelt es sih nicht und auch nicht darum, was der Gegenstand dieser Versammlung ist. Der § 12 (Zuruf: Wo bleibt der springende Punkt?) . . . er springt jeßt wieder. Der § 12 be- stimmt ausdrüdlih, daß Verhandlungen in offentlichen Versammlungen in deutscher Sprache geführt werden müssen. Es handelt fich also um Verhandlungen. Eine Verhandlung ift aber eine gegenseitige Aus- sprache und Erörterung. Ein einseitiger Vortrag ist demnach keine Verhandlung: Das Urteil des Oberlandesgerichts Marienwerder hat nun das Gegenteil ausgesprochen. Es wurde {hon darauf hingewiesen, daß ein Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts hier die richtige Auffassung hatte, ein Gericht, dem der Kollege Westarp angehört. (Zu- ruf des Abg. Westa rp: Es war ein anderer Senat!) Dann werden wir zufrieden sein, daß in den Senaten, wo man so vernünftige Ur- teile fallt, der Graf Westarp nicht ist. Nah dem Spruche des Ober= landesgerihts in Marienwerder kann auch durch einseitige Verhand- lung in einer bestimmten Sache eine Klärung erfolgen. Es können demnach unter Umständen Deklamationen, Lieder usw. unter das Ver- einégeseß fallen. In einem ähnlichen Falle hat einmal das RNeichs- eriht auf Freisprehung erkannt, wo das Gericht vorher sich auf den Marienwerder Standpunkt gestellt hatte. Es hatte sich um den Bor- trag in einem Verein: „Das Tonfiszierte Flugblatt“ oder „Der ge- prellte Gendarm“ gehandelt. Damals hatten wir noh gar kein Ver- einsgeseß, also auch das Reichsgericht war damals schon meiner Mei- nung. Sollte in Zukunft auh so verfahren werden, dann würden die mertwürdigsten Konsequenzen entstehen. So soll man dem Direktor des Mettungswesens in Kopenhagen einen Vortrag in dänischer Sprache über die Fliegenplage und ihre Bekämpfung in Nordschles- wig verboten haben. Das Verbot im Falle Amundsen wird mit angeb- lichen Unruhen und Agitationen anläßlich eines Konzertes des Sängers Wilhelm Herold in Verbindung gebracht. Jch habe das Programm . vor mir. Er sang u. a. eine Arie aus „Joseph von Aegypten“, italienische, französische und dänische Lieder, die von Lenz und Liebe handeln. Er jang zwei Volkslieder aus dem 12. Jahr- hundert ünd endlich die gefährlihe Schäauerbaällade von Jens, dem Steinklopfer. Ich verstehe nicht, wie dieses Konzert den Anlaß zum Verbote des Amundsenschen Vortrages geben konnte. Mit solhem Verfahren retten ‘die Behörden in den Grenzbezirken nicht das Deutschtum, sondern stellen es geradezu bloß. Wie kann man nur eine jolche kleinlihe Nadelstichpolitik treiben? Gegen die norwegische Sprache wird geradezu von der Polizei und Bureaukratie der Boykott proklamiert. Die Folge ist eine allgemeine Mißstimmung in allen germanischen nordishen Staaten. Auch das Auswartige Amt sollte diesen jämmerlichen Bureaukratenseelen einmal entgegentreten. Es ist richtig, die Tonart, in der wir diesmal über diese Materie ver- handeln, ist wesentlich milder geworden; ja -gestern hat sogar der Þpol- nische Nedner von einem „an sich fretheitlihen Geseße“ gesprochen. Es ist ein töôrichter, nur zu politischen Zwecken erhobener Vorwurf, daß das Geseg an alledem schuld sei. Gerade die Kasuistik ist der Tummelplaß der Bureaukratenseelen. In ganz Süddeutschland besteht keine Klage gegen dieses Geseß, lediglich die Auslegung, die es in Ost- elbien findet, hat diesen Sturm des Widerspruchs hervorgerufen. Die loyale Bekämpfung polnischer nationaliftischer Exzesse. ist eine gute Sache, aber jede gute Sache wird s{lecht, wenn sie mit s{hlechten Mitteln geführt wird. „Right or wrong, my country." Dieser Sag darf niemals bureaukratischer Willkür dienstbar gemacht werdèn. Das preußische Volk hat nihts damit zu tun, es leidet selbst schwer unter dieser Eigenart. Wir unserseits sind gern bereit, an einem liberalen Ausbau des Neichövereinsgeseßes mitzuarbeiten. Wir werden nicht ruhen und rasten, bis diese russische Verwaltungsmarime vom preußischen und vom deutshen Boden |chleunigst verschwindet, das wird nicht bloß zum Segen des Deutschen Reiches, sondern auch des preußischen Staates gereichen.

Abgeordneter Del for (Els.): Die Gründe, die uns 1908 gegen den Sprachenparagraphen Stellung nehmen lteßen, bestehen für uns auch heute noch. Was in unseren Kolonien recht ist, soweit es die Mutt-rsvrache angeht, sollte auch im Mutterlande billig sein. Was Bonderscheer und Grégoire damals bezüglih der französischen Sprache in Elsaß-Lothringen vorausgesaot haben, ist eingetreten. Damals hat der MNeichskanzler Herrn Gre6goire auf das Wohl- wollen der Regierung verwiesen; aber wir haben ja in den letzten

Tagen bei uns gesehen, wie Minister kommen und besonders gehen. Unsere Regierung ist in manchen Fällea sehr engberzig gewesen. Sechs Vorträge in französisher Sprache wurden zugelassen, der Hebente aber war son staatsgefährlih! Solche Kleinlichkeiten sind der Regterung in den NReichslanden sicherlih von Berlin aus diktiert worden. Auch kleinen Minoritäten sollte der Gebrauch der Muttersprahe în Versamm-

lungen niht verboten werden. Gerade die französishen Sprach- inseln in der Bevölkerung sind die loyalsten und können äm leichtesten regiert werden. Die Sprache ist doch überhaupt nicht eine oder gar die hauptsächlihste Manifestation des nationalen Gee fühls, Man fkann Deutsch reden vnd ganz undeutsch denken. Eine polnishe Nede des Fürsten Radziwill würde viel loyaler ünd fönigstreuer klingen, als eine tn flassishem Deutsch gehaltene Rede eines Vertreters der äußersten Linken. Man würde hier au eine polnische Rede für die Schutzzölle viel lieber hören als eine deutsche für den Freihandel. Der Redakteur der Zeitung in Zabern, der die Behörden so nervös macht, ist ein Altdeutscher, der kein Wort Fran- zöfish versteht. Man erzielt mit solchen Schikanen nur Groll und Verbitterung, die sih einmal Luft macben. Die Abschaffung des § 17 ist ebenfalls notwendig; die Begriffe dieses Paragraphen find viel zu unbestimmt; eine Grenze zwischGen politisch und unpolitisch ist \{chwer zu ziehen. Wir wollen unsere Jugend frühzeitig in politischen ragen unterribten. Die Herren links und rechts scheinen den Unter- chied zwishen Politik und Parteipolitik nicht zu verstehen. Politik ist im besten Sinne Bürgerkunde. War"m sollen wir in den Jugend- vereinen nicht tun dürfen, was in den Fortbildungéshulen geschieht ? Der Abg. Müller-Meiningen will ja sogar die religiöse Unterweisung nicht in den Jugendvereinen dulden. Wir werden für die Anträge stimmen, wenn au keine Hoffnung auf Annahme dur die Regierung bestéht. Ewig kann ja dieses Geseg nicht bestehen, und wenn einzelne Be- stimmungen gegen das Nechtsgefühl verstoßen, fo ist zu hoffen, daß ein Tag kommen wird, wo Neht und Gesey fiegt. / Abg. Hans sen (Däne): Ich werde für alle Anträge stimmen. Ih habe \{Gon im vorigen Jahre Beshwerde geführt, daß die Gottes- dienste der Freigemeinden dem Vereinsgeseß unterstellt würden. Ein firhlihes Konzert wurde verboten, weil der Konzertgeber neben Kom- vositionen von Bach usw. auch einige dänische Kirchenlieder auf das Programm gesetzt ‘hatte. Eine ganze Nethe anderer Vereine wurde ebenfalls gemaßregelt, und diese Fälle zetgen, daß es fich nit um vereinzelte Fälle, anberit um ein System handelt. Das Absinger eines bérühmten Liedes wurde als Auflösungsgrund benußt. Ein Vortrag über christliche usw. Missionen wurde verboten, weil er in norwegisher - Sprache gehalten werden sollte. Jn diesem Zu- sammenhange steht auh das Verbot des Vortrages des be- rüßinten Südpolarforshers Amundsen. Jh konstatiere mit großer Befriedigung, daß die deutsche Presse dieses Verbot fast ein- mütig verurteilt hat, und daß kein etnztger Nedner im Hause für dieses Verbot eingetreten ist. er Vortrag wurde vön der Konzert- agentur Sachs veranstaltet. Wie käm es, daß fie die Genehmigung nahsuchte? Dieselbe Konzertagentur hatte 1912 ein Konzert in Flensburg veranstaltet. Dieses wurde aber verboten, weil der Könzert- geber auch einige dänische Leder singen wolite. Die Agentur richtete damals ein Gesuch an die höhere Vérwaltungsbehörde, und da és fich herausstellte, s diese Lieder aus dem 12. Jährhundert stammten, fo wurde die Genehmigung erteilt. Darum hat die Konzertdirektion avch diesmal eine Genehmigung nachgesucht. Der Yegierungt vertreter meinte, es hätte fid um cine dänische Heershau gehandelt. Die Dänen haben mit dieser Veranstaltuyg gar nichts zu tun. Amundsen kam es auf eine möglichst große Einnahme an. Hunderte von Dänen können einem Vortrag in deutsher Sprache nicht folgen, darum sollte der Vortrag au in norwegisher Sprache gehalten werden. Es tvar ein wissenschaftliher Vortrag ohne ‘jede politische Demonstration. Troy allen Bemühungen haben die Verwaltungsbehörden auh nicht

die geringste Spur einer ‘politishen Agitation nachweisen können ; es ist hter also lediglich Mißbrauch mit dem Geseß getrieben worden. Dieser Fall ist die beste Motivierung für die beantragte Aufhebung des Sprachenparagraphen. Die Behauptung, daß das Heroldsche Konzert zu deutschfeindlihen Demonstrationen benußt worden ift, ist eine bewußte Unwahrheit, wie viele deutshe Offiziere und der aleichfalls anwesende zweite Bürgermeister von Flensburg bestätigen. Jn einem modernen Kulturjtaat hat die Gewalt- und Nadelstich- politik noch niemals eine Sprache getötet. Nach der neueren preußischen Praxis gibt es geschlossene Versammlungen eigentli} überhaupt niht mehr, da hon die Möglichkeit der Anwesenheit Jugendlicher die Polizeibeamten befugt, in j-de Versammlung einzutreten. Für Nord\chleswig kann man geradezu annebtmnen, daß in dieser Richtung eine generelle Anordnung der höheren Verwaltungsbehörden ergangen ist. ie Germanisierung der -Grenzvrovinzen wird durch solche Maß- nahmen nidt gestärkt; beseitigen Sie diese unwürdigen Zustände und stimmen Sie für die beantragte Resolution!

Abg. Landsberg (Soz.): Der Vertreter der Neichsleitung hat ih gistern den Anträgen gegenüber auf einen gänzlich ablehnenden Standpunkt gesteUt. Gewiß muß man dem Kollegen Junk zugeben, daß das Reichsvereinsgeseß besser ist als der vorher vorhandene Zu- stand; aber das beweist doch nit, daß das Gesey weitvoll ist. Es hat zwei böse Flecke, das frühere preußische Ver insgeseß ist nah meiner Ueberzeugung besser gewesen als das jeßige Reichsgeseß. Das preußishe Gelseß legte ten Vereinen, die cine Einwirkung auf politische Angelegenheiten Fbezroecken, die Verpflichtung der Ein- reihung der Sratuten und der Mitgltederlisten auf; aber diese Bes stimmung wäre au fo ‘allmählih obfolet geworden. Als vor dem Neichsgeseß einmal in Hannover die Polizei von einer Arbeiterorgant- fation die Mitglederliste verlangte, wurde thr etne folche mit über hundérttausend Namen vorgelegt, sodaß die Behörde einer Aufgabe aegenüberstand, die fie niht zu lösen vermochte. Der Abg. Müller- Meiningen hat unrecht, wenn er meint, daß wir vor dem NReichsvereins- gese zu dieser Materie hier überhaupt keine Anträge hätten stellen kônnen; nach Art. 4 der Verfassung unterliegt der Beaufsichtigung „und der Gesetzgebung“ des Reiches auch das Wereinswesen. Das MNetchs- vereinsgeseß hat als ärgsten Mangel an sich den Sprachen- und den Jugendlichenparagraphen. Auf den Sprachenparagraphen des deutschen Gesetzes kTönnen sich im Auslande alle diejenigen berufen, die dort, in Ungarn, in Nußland usw,, die in diesea Ländern wohnhaften Deutschen hinsihtlih ihrer Sprache drangfalieren. Der Sprachen- paragraph ift nicht aus nationalen Motiven hervorgegangen, fondern die westfälishen Großindustrielen haben ihn damals hineingebradht, damit man an die armen ausländisden Bergsklaven, die fie be- schäftigen, niht herankfönne, damit tiefe nicht „aufgeretzt“ werden könnten, höheren Lohn zu fordern. Der Abg. Mertin trat für den Sprawenparagraphen ein, weil angeblich die des Deutschen kundigen Polen si vor Gericht verstellen, wenn sie als Zeugen vernommen werden. Der Nichier soll doch kein politishes Werkzeug, er soll kein Germanisator sein, er soll das R:-cht finden und Gerechtigkeit üben. Wir wollen die Jugend {hon aus Klugheitsgründen nicht politisieren, damit fie nicht frühzeitig der Politik überdrüssig wird. Daß zur Fnd der Jugend niht Vereine und Versammlungen allein

eitragen können, das hat ja die Regierung in der Begründung zum Bereinsgesez seinerzeit felbst zugegeben, sodaß diese Bestimmungen eigentli überflüssig sind. Die verbündeten Regierungen haben jeßt aber umgelernt. Man |chleppt die Jugend, wenn sie einmal einer Versammlung beiwohnt, eventuell gefesselt auf das Polizeirevier und hetzt sie mit Polizeihunden. Unsere Jugendgrganisationen wollen nur das Wissen der Jugend fördern und sie zur prolectarischen Welt- anshauung erziehen, die nicht identisch mit fozialdemokratischer ist. Aber man will die Jugead den Muckern und den elenden ‘Heßz-rn ausliefern, deren perverse Phantasie nah dem Kriege und dem Massenmorde lechzt. Die Väter des Vereinszesezes wollten, daß Vereine und Versammlungen nur den in diesem Gese selbst be- stimmten Beschränkungen “unterliegen. Aber die. Polizet kehrt fich nicht daran und erläßt auch sogenannte Präventivverbote. “Cin krasser Beweis üt das Verbot des Vergnügungsvereins der Berliner Schutze leute. Wir verlangen keinen Eingriff in richterlihe Gewalt, abec, daß nur vorurteilsfreie und allseitig gebildete Männer Richter werden. Die Mißhandlungen des Vereingeseges nehmen von Jahr zu Jahr zu. Troy aller Verspiehungen der Regierung werden die Versammlungen politischer Vereine den öffentlihen gleichgestellt, fobald es der Polizei paßt. Auch die Gewerkschasten hat man so der Willkür der Polizei ausgeliefert. Das hätten auch die Freunde des Dr. Müller voraussehen können. Aber sße waren zu vzr- trauensfelig und dachten nicht daran, feste Begriffe zu afen. Das liberale Neichsverein8gesey hat den Begriff politisch in einer Weise festgestellt, doß die Turnvereine usw. den Schikanen der Polizei auf Gnade und Ungnade ausgeliefert find. Wenn ein Sportverein an einer Maifeier teilnimmt und turnt, so wird er obne weiteres für einen politishen Verein erklärt. Weil diese Vereine aus Anhängern von Sozialdemokraten bestehen, sind sie noch lange keine fozialdemo- kratishen Vereine, dazu haben wir unfere fozialdemokratiihe Organi- fation. Das Turnen wird für eine politishe Betötigung angesehen. Wie man das Turnen für politisch balten kann, ist mir \hleterhast. Ih habe allerdirgs {on manchen Politiker Turukunjststücke machen “sehen. Das S{limme {s das zweierlei Maß, mit dem bier gemessen wird. Gegen antisemitishe Turnvereine, aelbe Gewerkschaften und Kriegervereine, gegen den Zentralvorband Deutscher Jndustrieller geht die Polizei niht vor. Der Zentral- verband hat das Bestreben, durch Geldzuwendungen sich die national- liberale Partei in den Parlaimeaten dienstbar zu machen. Die Polizei hat auch nichts gegen den Jungdeuts{landbund, von dem man viel eber als von den sfoztaldemokratischen Jugendverbänden behaupten fann, daß er politisch ist. Kann man sih etwas Politischeres denken als die Bekämpfung der Sozialdemokratie, die sein Zweck ist? Zum Veberfluß herrscht zwischen der Judikatur des Oberverwaltunasgerihts und der der ordentlichen Gertchte die größte Verschiedenheit. Wir ver- langen gegen alle diese Poli:eishikanen Shuß. Dex Abg. Mertin meinte, ér könne unseren Antrag niht ernst nehmen. Jch bin thm davum nicht Þbôse,- gebe - ihm: nux: den guten Nat, fh den Antrag anzusehen, bevor er gegen thn pþpolemtsiert. Unser Antrag will nämlich jenen Rechtszustand herstellen, der im preußischen Verein8geseß von 1850 bis 1908 rechtens ist. Was wird nicht alles zur Motivierung des Verbots einer Versamm- lung von der Polizei ins Feld geführt! Man wetß oft nicht, ob man darüber lachen oder weinen foll. Die Polizet verfolgt Gesinnungen, statt fich an strafbare Taten zu halten. Wo is im Auslande eine Behôö»de, die fich herausnimmt, die Bürger verschieden zu be- handeln je nach ihrer politischen Gesinnung? Darum herrscht bei uns “das tieffie Mißtrauen gegen die Polizei. Diese handelt aus dem Empfinden heraus, wir regieren \o miserabel, daß die Menschen sich gegen uns zusammentun müssen. Darum will fie uns das Beéreins- und Versammlungsreht entreißen. Aber alle die Schikanen gegen Polen und Sozialdemokraten helfen ihr nihts. Wir verlangen Schuß gegen diese polizeilihßen Aus- fchreitungen. Die Negterung erklärt, wir können diesen Schu nicht geben. Ist die Regierung so chwach, dann durfte der damalige Staatssekretär von Bethtnann Hollweg niht versprehen, daß das Geseg liberal gehandhabt werden solle. Ich sage, die Regierung kann wohl helfen, aber fie will nicht. Sie hat hier die Mehcheit für ein liberales Gesep. Sie braucht die Anträge nur anzunehmen. Unser Antrag is} kein Deinonstrationsantrag. Die Negterung braucht au gar niht das Geseß zu ändern. Der vreußischWe PMinisterpräsident braucht nur den Behörden mit einem quos ego gegenüberzutreten, er fönnte sagen, ih verbitte mir auf tas energischste, daß das Reichs- veréinêgeseß in einer Weise gehandhabt wird, die die Wermutung zu- läßt, daß ih mir durch meine Erklärung das Votum des Reichstages zum Neichsvéreinsgeseß erschlichen hätte. |

Abg. Grö ber (Zentr): Gestern hat der Direktor Lewald das Lob des Netchsvereinsgeseßes in den höchsten Tönen gesungen und beute sind ihn unsere Kollegen Junck und Dr. Müller-Meiningen gefolgt. Das neue Reichsvereinsgejey foll besser fein als das alte, Welches alte? Das Neichsgesey ist an die Stelle vieler alter

Gesetze getreten. Meint er das alte preußische Geseß, so hat das Reichsgeseß zwei - große Rükschrit'te hinter dieses alte Geseß gemacht. Es hatte vor allem keinen Sprachenparagrapben, Bis 1908. warea dle Polen nicht verhintert, ihre Sprache in Vereinen und Versammlungen zu gebrauhen. Und auch bezüglich der Jugendlichen ist das neue Gesez \chlechter als das alte,- das fih nur auf Lehrlinge und Schüler bezog. Diese Versblehterung haben die Liberalen, ohne dazu gezwungen zu sein, aus eigenem ge- schaffen. Hätten wir Schwaben unser württembergishes Vereinsge)etz noch, wir wären besser ‘dran’; daß fast nichts darin sand, war an ihm das allerbeste. In Württemberg hüten fih die Behörden, etwas aus dem Gefeß herauszudestillieren, was nicht drin steht, weil der Landtag dafür sorgt, daß das nicht gesteht. Der Abg. Müller-Meiningen aber „freut“ sich über das Gesey. Diese Freude scheint mir etwas ge- mischter Natur gewesen zu sein, denn er hat über eine halbe Stunde lang blutige Tränen über das Gesey geweint. Das Gesetz leidet nicht an zu wenig, sondern an zu viel Kasuistik; der Sprachenparaaraph ünd die Bestimmung über die Jugendlichen bätten weggelassen weiden müssen. Der Ministerialdirektor \priht davon, daß die Beshwerden abs genommen bäiten, daß #ich eigentlich nur noch in Preußen Beschwerde- führer finden. Ja, es siad doch noch ganz neuerdings zahlreide Be- shwerden aus Sacsen gekommen und auch Süddeutschland ist keines- wegs frei davon. Allerdings rihten \fich jeßt die Beshwerden mehr gegen die gerihtlihen Entscheidungen Da haben wir jeßt eine Viel- fältigkeit oberster Gerichtsurteile, die einander widersprehen. Die Rationalliberalen wollen zur Beseitigung dieser unerfreulihen Er- sheinungen einen neuen höchsten Gerichtshof; viel einfacher aber ‘ist doch, wenn der Fehler ausgemerzt werden foll, die Aenvberung des Gesetzes. Wie der Direktor Lewald angesihts dieser Tatsahen auh noch die Nechtssicherheit rühmen Tonnte, die das Geseß gebraht h1be, ist mir unverständlih; es ist im Gegenteil eine allgemêtine. Nebts- unsicherheit eingetreten. Was im speziellen die Behandlung des Ver- einsrechts gegenüber den Berltner Schußleuten angeht, so geben auch wir zu, daß die Beamten ein unbeschränktes Veretnsreht nicht haben fönnen, daß das Beamtenrecht hier gewisse Modifikationen bedingt; aber nachdem Hecr v. Bethmann Hollweg 1908 ausdrüdcklich auch den Beamten das Vereinsrecht und das Versammlungsrecht zugesprochen hat, kann man niht soweit gehen, daß eine einzelne Dienstbehörde es in der Hand hat, das Vereinsreht für die Schußleute illusorish zu mah-n. Die Schutleute sind militärish organisiert, gewiß; aber deswegen sind sie noch keine Militärpersonen. “Ihre Saßung war ganz loyal abg faßt und konnte gar niht be- anstandet werden. Ich gebe zu, daß es auf die Statuten allein nicht ankommt; aber dann mußte die tatsächlihe fünftige Tätigkeit des Vereins abgewartet und dann eventuell eingeshritten werden. Statt dessen hat man das Verbot vorweg beliebt. Damit ist die Geiamt- heit gestraft worden. Andererseits läßt man Vereine bei den Schutz- leuten zu, auch bei den Berliner. In der Budgetkommission des Ab- g?ordnetenhauses ist gesagt worden, das Benehmen der Schußleute fei in dem streitigen Falle so disziplinwidrig, daß man annehmen müßte, es handle sich um Betätigungen, die niht mit den statuta- rishen Vorschriften übereinstimmten: zugleich wurde aber zu- gegeben, daß kleinere Vereinigungen in bestimmten Bezirken beständen und geduldet würden; aber eine das Ganze umfassende Vereinigung will man nicht haben. So darf man diesen Männern das Necht der Vereinigung nicht hinwegdisputteren. In der Frage der Aus\chließung Jugendlicher unter 18 Fahren von den Vereinen und Ve:isammlungen hat das Zentrum seine Anschauung konsequent vertreten; es hat {hon 1897, als die preußishe Vereins8gesetznovelle beraten wurde, sih gegen die damals vorgeschlagene Beschränkung in bezug auf die Jugendlichen mit aller Entschiedenheit ausgesprochen. Wenn heute die Abgg. Junk vnd Müller-Meiningen nichts ändern wollen an der Vorschrift des Reichsvereinsgesceßes über die Jugend- lien, so überrasht mich das nicht; sie wollen thr Kind nicht ver- leugnen, es ift aber inzwishen wohl älter, aber nicht höôner geworden. Sie wollen den Jugendlihen die wünschenswerte und tn* gewissem Sinne notwendige Belehrung vorenthalten und \{chädtgen fie damit (Zus ruf linkz). Mit der For1bildungs\chule ift hier gar nihts geholren. Daß der Sprachenparagraph auf wissenschaftlihe Borträge angewendet werden würde, hat der Gesetzgeber nicht voraussehen fönnen. Daß der Negierungspräsident vom Minister in dem Falle Amundsen des- avouiert werden mußte, ist noch nicht dagewesen. Wir haben mit dieser Behandlung der SaŸhe im Auslande keine Lorbeeren geerntet. Der Gebrauch der Muttersprache ist ein Naturreht. Wir wünschen daß die fremdsprahigen Volksteile sich dem Deut|chen Neiche angliedern, aber ich meine, ohne Germanisationszwang wären wir s{chon viel weiter. Es kommt darauf an, durch eine gute tnnere Politik die Polen usw. zu gewinnen. Das Eintreten für das Recht is keine bloße Demonstration; das möchte ih dem Abg. Müller - Meining-n bemerken. Es handelt sich um ein preußishes Ausnahmegaeseß, das die Abgg. Müller und Junck zustande gebraht haben, für das sie verantwortlich bleiben. Auf eine authentishe Interpretation des Sprachenparagraphen wird die Regierung kaum eingehen. Ein solches Unreht muß ganz beseitigt werdea. Es darf nicht bloß stückweise der Shwanz abgeschnitten werden. Was der Abg. Müller will, ist nur ein Shwänzeln vor der Staatsgewalt. Das Veieinsgesez von 1908 enthält im Sprachen- paragraphen usw. etn so schweres Unrecht, daß es an der Zeit wäre, dafür zu forgen, daß statt der Anwendung der bloßen Macht und Gewalt Gerechtigkeit geübt wird. Die ganzen Verhältnisse in Deutsch- land müßten etwas zibiler und menschlicher gestaltet werden. Direktor im Reichsamt des Jnnern Dr. Lewald: Ich will dem Vorredner nicht auf das Gebiet der grundsäßlichen Frage, oh das Vereinsgeseß einen Fortschritt bedeutet oder nicht, folgen. Der Abg. Landsberg meinte, das preußische Vereinsgeseß sei thm in der alten Gestalt in vieler Beziehung lieber als das jeßige Vereinsgeseß. Ich weiß nicht, ob wir dadurch zu diesem Geseße gekommen wären, wenn wir aus dem preußischen Bereinsgeseß einfach die Stellen her* ausgelassen hätten, die man beanstandete. Aus den Erörterungen über das Bereinsgeseß ging doch hervor, daß man an Stelle der 25 ver- schiedenen Bereinsgeseße in den Einzelstaaten eine Rechtssicherheit \haffen wollte. Die Ausführungen bei die Kompetenz zwischen der Heichsgewalt und der der Einzelstaaten nannte der Abg. Dr. Müller- Meiningen ein Jonglieren mit Begriffen. Es! war aber doh not- wendig, hier aus heillosen Zuständen herauszukommen. Der Herr hat auch gesagt, die preußischen Verwaltungsbehörden pfiffen auf das MNetchsvereinSgeseßk. Das muß ich entschieden zurückwei}en. Es ift möglich, ja auch selbstverständlich, daß in einem großen Staate Miß- bräuche vorkommen. Aber mit dem Ausdruck wird doch eine bewußte MNechtswidriakeit vorgeworfen. Gerade der Minister des Innern hat nit allem Nachdruck die ausführenden Behörden immer wieder auf eine strenge und sorgfältige Handhabung hingewiesen. Der Abg, Muüller-Meiningen hat selb in seinen Ausführungen über den Sprachenparagraphen (uegeven, daß er sstich e öffentlihe Versamm?» lungen aller Art bezieht. Gr sagte aber, der Gegenstand der Erörte- rungen spiele keine Rolle. Er hat sich auf das Wort „Verhand- lungen“ in feinen Ausführungen gestüßt. In den Versammlungen, die getroffen werden, soll Nede und Gegenrede das Kennzeichen sein, Ich glaube aber, daß dieser § 12 doch etwas anderes ausdrücken will. Das Neichsamt des Innern hat die Gewohnheit, ein vorzulegendes Gefeß jedesmal dem deutshen Sprachverein zuzusenden, um das bez rüchtigte Juristendeutsch herauszubringen. Das haben wir auch mit dem in Aussicht stehenden Luftverkehrsgeseß getan. Der Verein ha hier soviel rote Striche gemaht, daß man sih in die {limmsten Zeiten seiner Schulzeit zurückverseßt glaubt. Es is hier in dem Bereinsgeseß gesagt, daß in einer öffentlichen Versammlung nur die deutsche Sprache zulässig ist. Auf das Wort „Verhandlung“ an sich kommt es nicht besonders an, sondern auf das Wort „Versammlung“, (F8 ist dabei ganz gleihgültig, ob ein oder mehrere Redner sprechen; Dex Abgeordnete hat dann auch auf die internationalen Kongresse hin» gewiesen. Die känn man hier nicht anführen, denn es gibt auch bier solche, auf denen nur eine Rede gehalten wird. Der Abg. Hänssen ist dann auf eine Reihe von Fällen eingegangen, die nah meiner An- sicht mit dem Vereinsgeseß. nichts zu tun haben. Er beshwerte fich, daß Personen dänischer Nationalität nicht zu Vorträgen in Nord4

l

Pie Ausführungen des Negierungsvertreters. Wenn die verbündeten

{leswi zugelassen worden sind. Das i#st aber eine Frage, die mit diesem Geseße nichts je tun hat und auf dem Gebiete der Fremden- polizei liegt. Sie gehört also vor das preußische Abgeordnetenhaus, und ih will deshalb nicht weiter darauf eingehen. Der Abg. Landsberg hat dann behauptet, daß der Jungdeutshlandbund in höherem Maße als die sozialdemokratischen Jugendverbände politish sei. Jh habe hier eine Entscheidung des preußischen Oberverwaltungsgerihts in Händen, worin hervorgehoben wird, daß die 1AM ien Jugend- perbande durhaus Po 4 Der Jungdeutschland

Politik. Ss ist keine Politik, junge Leute u nationaler Gesinnung zu erziehen. Das ist kein Parteiprogramm, sondern es follen deutsche Jungen in deutschem Sinne erzogen werden. In einer Nummer des "Vorwärts" wird direkt über eine Versammlung - eines Arbéiter- gesangvereins des 4. Berliner Reichstagswahlkreises berihtèt. Es wird darin sehr scharfe Kritik geübt und hervorgehoben, daß in dem Berein der Parteistandpunkt nicht so zum Ausdruck kommt, und zwar deshalb, weil einzelne Mitglieder auch anderen als Arbeitergesang- pereinen zugehörten „die nicht auf dem sozialdemokratischen Programm ständen. In den Versammlungen des Jungdeutschlandbundes ist da- gegen nie von einer bestimmten politischen Partei die Rede. Der ülba, Landsberg hat sih auch ziemli scharf dagegen gewandt, daß der Jungdeutschlandbund die Jungen militärisch uniformiert und Krieg spielt. Ich nehme an, daß wir alle als Jungen auch gern Krieg gespielt haben. Das liegt nun einmal einem jeden Deutschen im Blute. Das sozialistische Programm fordert ja gerade die militärische (rziehung der Jugend und verlangt deshalb die (Finführung der Miliz. Jch will mit wenigen Worten noch auf die Frage des Verbotes der Schußmannsvyereinigung eingehen. Verschiedene Redner haben her- vorgehoben, daß das Verbot im Widerspruch stände mit der (Erklärung, die seinerzeit der Staatssekretär des Innern, der jeßige Reichskanzler getan hat. Nach meiner Ueberzeugung steht die Verfügung des Polizei- präsidenten niht im Widerspruh damit. Der Abg. Gröber wies darauf hin, daß eine Reibe von kleineren Vereinen innerhalb derselben Hauptmannschaft zugelassen seien. Jch kann hinzufügen, daß auch noch andere Vereine bestehen. Es ist aber ganz etwas anderes, wenn die ganze Gruppe der Schußmannschaft als solche sih zu einem Verein zusammenfindet. Die Schußleute unterstehen allerdings nicht der militärischen Gewalt. Die Schußmannschaft trägt aber Uniform und hat das Recht des Waffengebrauchs, sodaß ein großer Unterschied zwischen thr und den Gendarmen nicht besteht. Die Schußmanns\chaft istt also \ch{ließlich eine militärish organisierte Truppe. Es ist ein großer Unterschied, ob kleine Vereine bestehen oder eine große Ver- einigung. Hier heißt es: principiis obsta. Man fann nie wissen, wohin etne solhe Bewegung einmal geht. Der Hinweis auf die eng- lischen Verhältnisse trifft niht zu. Der englische Polizeipräsident hat auh nicht die Vereinigung der Schußmannschaft verboten, weil es sich um eine Gewerkschaft handelte. Jn dem betreffenden Erlaß, der mir vorliegt, wird nicht extra von einer Gewerkschaft gesprochen, sondern es handelt sich, wie ausdrücklih hervorgehoben wird, um die Mitglied]|chaft bei einer Fédération, Union vder Association. Hier wird also die Mitgliedschaft zu jeder Art Vereinigung getroffen. Man darf nicht allgemeine Gesichtspunkte, die für andere Beamten- fategorien anwendbar sind, auf diesen Spezialfall zur Anwendung bringen.

Abg. von Trampczynski (Pole): Wir haben im Abge- idnetenhause nachgewiesen, daß der Minister des Jnnern von Dall- wiß von den Beamten belogen worden ist. Es ist auch bezeichnend, daß der Staatssekretär in dieser Sache nicht das Wort ergriffen hat. Diese Enthaltsamkeit gereicht ihm zur Ehre, denn die Sache, die er ju vertreten hätte, ist eine \chlechte. Solange der Reichskanzler preußi- her Ministerpräsident ist, verlangt es sein Ehrgefühl, nicht länger im Ante zu bleiben, wenn er nicht imstande ist, es durchzuseßen, daß das sichsbereinsgeseß in Preußen so ausgeführt wird, wie es gemeint ivar, und wie es nach seiner Auffassung ausgeführt werden sollte. Der äeichótanzler hat sih mit seiner persönlichen Chre engagiert, daß das Vesey ordnungsmäßig ausgeführt werden solle. Er hat 1908 gesagt, daz das Geseß nicht in \{ikanöser Weise angewendet werden solle. Nah dem Verhalten des Megiérungspräsidenten von Schwerin usw. nussen wir den Beamten jede Niedertracht zutrauen. (Vizepräsident Vr. Paaf che ruft den Nedner wegen dieser Beleidigung zur Or d - nun g.) Der Ministerialdirektor berief sich darauf, daß die Gerichte gesprochen hätten, und die preußische Regierung könne dagegen nichts

machen. Das ließe sih hören, wenn die Gerichte in ihrer Auffassung

ting wären. Die Liberalen haben seinerzeit zu viel Vertrauen zu den Versprechungen der Megierung gehabt, sie haben es verabsäumt, den Vegriff der öffentlichen Versammlung und der politischen Vereine in dem Gese klar zu definieren. Wie soll der Nichter den Willen des Veseßgebers interpretieren, wenn der Geseßgeber selber niht weiß, was tr will. W ie können die Nichter überhaupt unparteiish sein in politi- (hen Dingen? Jch habe die Wahrnehmung gemacht, daß Richter in nhtpolitishen Dingen durchaus gereht waren. Handelte es si aber im einen politischen Prozeß, so hatte ih das Gefühl, Todfeinden egenüber zu stehen. Der Vämisterialdirektor meinte, § 12 beziehe si uh auf wissenshaftlihe Vorträge. Das widerspriht durchaus der Wssassung, die die damalige Majorität hatte. Das“ einfachste vrechtsgefühl muß einem doch sagen, daß ein Unterscied ist zwischen iner Versammlung mit Diskussion und einer Veranstaltung mit einem wissenschaftlichen Bortrage. Das MNeichsvereinsgeseß ist für uns Polen kein Fortschritt. Der Zustand des preußischen Ge)eßes war nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für uns viel günstiger als iner dem § 12 des Neichsvereinsgeseßes. Das Renommee des Veutschen Meiches gewinnt durch die Nadelstiche der Polizei niht. Es nuß endlih an eine Aenderung dieses Paragraphen herangegangen werden. Wir wenden uns hier nur gegen eine von oben gebilligte \stematishe Rechtsbeugung. Die Konservativen haben gestern be- hauptet, daß alles in Ordnung sei. Mit Herren, die diesen Stand- punkt vertreten, ist überhaupt nicht zu disfkutieren. Der Abg. Mertin warf uns vor, daß die Regierung des Herzogtums Warschau 1809 nen Grlaß habe ergehen lassen, wonach die Beamten innerhalb zweier hren das Land verlassen müssen, die niht Polnisch lernten. Man

muß aber dabei berücksihtigen, daß das Land mit einer Unmenge von deutschen Beamten überschwemmt war, die nicht Polnish lernen wollten. Die Beamten sind doch des Volkes wegen da, nicht umge- kehrt, Der Neichstag wird hoffentlih nah so feierlihen Zusagen der egierung nicht denselben Glauben schenken, wie er es getan hat. Y _Abg. von Meding (Welfe): Jch kann in gewissem Sinne den auSführungen des Abg. Müller-:Meiningen zustimmen. Jugendliche ersonen gehören allerdings nicht in das politishe Leben. Wenn \onalliberale Flugblätter für die Nationalliberalen verteilt werden, 10 können wir Deutsh-Hannoveraner verlangen, daß das auch unseren Shulkindern gestattet wird. Die Gendarmen haben die Polizeistunde l uns benußt, um die Dauer der Versammlungen zu verkürzen. An 1 ist das C eseß gut, aber auch wir leiden unter der Auslegung des eseßes durch die unteren Organe. Das Geseß muß entweder anders ögeführt oder durch éine Novelle verbessert werden. B Abg. Fürst Radziwill (Pole): Jch möchte einige allgemeine vemerkungen zu unserem Antrage und zu den übrigen Anträgen machen. Gs gibt feine beredtere Begründung für unseren Antrag als »glerungen für die Ausführung des Geseßes nicht verantwortlich sein len, so heißt das doch, daß eine Besserung nicht von den ausführen- 8 —rganen, sondern von einer Veränderung des Reichsgeseßes zu j arten ist. Das Geseß trug von Anfang an den Keim des Unrechts nh, und deshalb muß es fobald wie möglich aus der Welt geschafft erden. Das Geseß und seine Ausführung hat gerädezu haarsträubende P lande in den polnischen Landesteilen herbeigeführt. Man beruft } darauf, das Geseh bestehe erst kurze Zeit. Nun, ses Jahre der n wandlung sind für uns Polen gerade lang genug. Deutschland hat V Age Zahre erhebende Jubeltage gefeiert. Wir haben volles Efendi Für Ihre Gefühle, Vergessen wir aber nicht, daß wir die Mes das Jubiläum des Wiener Kongresses feiern. Damals haben i; onarchen dem O Volke die Erhaltung seiner nationalen goenlümlichkeiten, vor allem seiner Sprache, zugesichert und in Ver- egen néêdergelegt. Jch weiß wohl, daß eine Berufung auf die Wiensx ngreßakte bei der Regierung keinen Widerhall finden wird. J

und treibt keine

an die früher veretnbarten Fristen nicht gehalten, weshalb von weiteren Vereinbarungen abgesehen wurde.

die nicht rihtig verteilt seien, sodaß infolgedessen nit die erforderliche Beschleunigung der Arbeiten herbeigeführt würde. daß nah meinen Erfahrungen die Einrichiungen, wie er sie wünscht, zu der Zeit, als ih in der Lage war; ein großes Gericht zu über- nehmen, sich gerade als die am allerwenigsten glücklihen erwiesen haben. Was der Herr Vorredner jegt wünscht, daß man die Kanzlei- beamten unmittelbar mit den. einzelnen Sekretären in Verbindung halten möge, hatte zu den größten Verzögerungen und Verwirrungen geführt. Damals ist deshalb eine Neuorganisation eingeführt worden, won2ch man nur für {leunige Sachen in den Näumen der Gerichts- schreiberei die Kanzlei zur Verfügung stellte, im übrigen aber dur

vor hundert Jahren die Monarchen beseelten, Stimmen Sie unserer Resolution zu niht nur in

dem Sinne, daß Sie dem Ansehen Deutshlands im lande einen Dienst erweisen.

Stellvertreter des Reichskanzlers,

Staatssekretà Innern Dr. Delbrü ck: [etretâr

vertreten werde, sei eine s{lechte gewesen.

Ledebour. Meine Herren, wenn ih mi und das möchte ih au für die Zukunft bemerken nicht bei allen cinzelnen Fragen, die anläßlich meines Etats hier diskutiert werden, persönlich an der Debalte be- teilige, fo hat das seinen Grund darin, daß die Verhandlungen über meinen Etat allmählich Dimensionen angenommen haben (sehr richtig! rets), die es mir mit Rücksicht auf andere Amtspflichten, die ih noch habe, unmöglich machen, an den Verhandlungen dieses hoben Hauses dauernd persönlichen Anteil zu nehmen. (Bravo! rechts.)

_ Abg. Dr. Mülle r - Meiningen (fortschr. Bolksp.): Man hat mich m1ßvers anden. Ich wollte nur darauf hinweisen, daß in der jeßigen Yeitlage die Anträge bloß einen demonstrativen Wert haben können. Wenn der Abg. Gröber auf das Vereinsgeseß zu \prechen tommt, dann tut er es mit einer überlegenen Miene. In den Jahren 1890 bis 1996 wo er im Fette saß, hatte der Abg. Gröber viel Gelegenheit folche Geseße zu machen. Was haben Sie (zum Abg. Gröber) da getan? Es is eine igentümlichkeit, daß die meisten Neichsgesete, die auf Veranlassung eines Abgeordneten entstanden sind, späterhin immer als die miserabelsten hingestellt werden, die je gemacht worden sind. J erinnere an das Diâätengeseß. Wenn aus Süddeutschland jo wenig Klagen kommen über das Bereinsgeseß, dann kommt. das daher, daß es loyal gehandhabt und anständig angewendet wird, so, wie es der damalige Staatssekretär für das ganze Reich zugesagt hat. n Württemberg und Bayern gibt es eben eine gewisse Kategorie von Behörden nicht. f Sch bedaure es, daß der Negierungsvertreter sich die Auslegungen des Oberlandesgerihts Marienwerder zu eigen gemacht. Dort wurde die ungeheuerlihe Behauptung aufgestellt, daß auf ein- seitige Informationen Konzerte, Theaterstücke und wissenschaftliche Vorträge unter das Vereinsgeseß fallen können. Diese Erklärung gebe ih auch im Namen des Kollegen Dr. Junck ab. Bei der Beratung des Vereinsgeseßes hat niemand daran gedacht, daß so etwas geschehen kann. Wir siad deshalb genötigt, alles zu tun, um das Gesetz völlig flar auszulegen. Die hier gehaltenen Entrüstungsreden waren \{chlechte Wiederholungen der früheren Reden. In ihrem Herzen sind die Herren recht froh, daß sie das Vereinsgeseß haben.

Abg. G röbe r (Zentr.): Der Vorredner hat meiner Tätigkeit als Geseßgeber gedaht. Er wirft mir vor, ih sei der Vater des Diätengeseßes. Wenn je ein Geseß eine Wohltat war, dann war es dieses Gesek. Wenn ein Geseß gemeinschädlih gewirkt hat und das Gegenteil eines Geseßes einer freisinnigen Partei ist, dann ist es das vom Abg. Dr. Müller-Meiningen ‘gemachte Reichsvèêreinsgesetß.

Abg. Dr. Mülle r - Meiningen (forts{hr. Volksp.): Für ein Diätengeseß waren wir auch. Wir haben uns nur dagegen gewandt, da: man diesem an \ich liberalen Gedanken eine so miserable Form gab.

Abg. Gröbe r (Zentr.): Von diesem miserablen Geseß macht der Dr. Müller-Meiningen jeden Monat den angenechmsten Gebrauch. Hiermit schließt die Diskussion.

Perfönlich bemerkt der

Abg. Dr. Mül le r - Meiningen (fortshr. Volksp.): Der Abg. Gröber scheint sein eigenes Geseß nicht zu kennen. Ein Verzicht auf Diäten 1 doch unmöglich. :

Abg. G röber (Zentr.): Jch stelle fest, daß der Abg. Müller- Meiningen diesen ausgezeichneten Paragraphen mit akzeptiert hat. Der Präsident teilt mit, daß die Abstimmungen über die Resolutionen und Anträge morgen zu Beginn der Sißung vorge nommen werden ollen, ferner, daß der Abg. von Halem (9. Marienwerder) sein Mandat niedergelegt hat.

___ Schluß 7 Uhr. Nächste Sibßung Freitag 1 Uhr pünkt- lich. (Kleine Anfragen; Wahlprüfungen; Fortseßung der Be- ratung über den Etat des Reichsamts des Innern.) i

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 19. Sißung vom 5. Februar 1914, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sißung, in der die zweite Beratung des Etats der Justizverwaltung, und zwar die bei dem ersten Titel der dauernden Ausgaben, „Gehalt des Ministers“, übliche allgemeine Besprehung fortgeseßt wird, ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Auf die daselbst auszugsweise wiedergegebenen Aus- führungen des Abg. Kanzow (fortshr. Volksp.) entgegnet der Justizminister Dr. Beseler:

Meine Herren! Jch kann wohl auf die Zustimmung des Hohen Hauses rechnen, wenn ich alles, was die Besoldung anlangt, auch meinerseits unberührt lasse.

Der Herr Vorredner meinte, daß die tehnishen Arbeiter von der Königlichen Staatsregierung bei der Kündigung niht richtig be- handelt werden. Darauf kann ich mitteilen, daß den technischen Arbeitern gegenüber von der Verwaltung stets die geseßliche Frist bei der Kündigung eingehalten wird. Dagegen haben #ch die Arbeiter

Der Herr Vorredner hat ferner die Kanzleibeamten erwähnt,

Ich kann erwidern,

dle auh nit in formaler Weise auf die Wiener Kongreßakte

Konzentration des Schreibwesens eine gleihmäßige Vertellung der

rekurrieren, sondern nur einen Vergleich zwischen damals und beute ziehen. Es ist beshämend, daß heute nicht mehr Gefühle, wie sie Sonn finden. i } em Sinne, daß Sie unseren berechtigten Beschwerden gerecht werden, sondern auch in

In- und Aus- Des

Meine Herren! Der Herr Abg. von Trampczynski hat vorhin, wenn i ihn richtig verstanden habe, gesagt, der Herr Staatssekretär des Innern habe sich an den Debatten bisher nicht beteiligt, und diese Enthaltsamkeit gereihe ihm zur Ehre; denn die Sache, die hier (Sehr richtig! links.) Meine Herren, zur Vermetdung von Mißverständnissen möchte ich hiermit ausdrüdlich feststellen, daß die Ausführungen, die der Herr Ministerialdirektor Lewáäld hter gemacht hat, zwischen uns vorher verabredet waren, und daß sie in allen Punkten meine volle Zustimmung finden. (Zuruf des Abg. Ledebour: Wir haben nie daran gezweifelt! Heiterkeit.) Meine Ausführungen wenden sich nicht an Sie, Herr

Kanzleiarbeiten erreihte. Das hat damals vorzüglich gewirkt. Sollte das jeßt hler und da nit der Fall sein, so wird es eben daran liegen, daß die Einrichtung nicht rihtig durchgeführt ist. Die Einrichtung selbst aber hat allgemeine Zustimmung gefunden, weil jeder die Bes \{leunigung des Geschäftsgangs anerkannte. Das geshah namentlih aus den Kreisen der Anwaltschaft und des Publikums. Ich glaube also doch, daß nicht in allen Dingen dem beigetreten werden kann, was der Herr Vorredner erwähnte.

Daß die Assessoren oft zu Landrihtern ernannt werden, ist eine Frage, über die wir auh hter {hon mehrfach gesprochen haben. Der Herr Vorredner hat gerade auf das Gericht Saarbrücken ver- wiesen. Nun weiß ja der Herr Vorredner nicht und kann ja au nicht wissen, wie die Dinge dort liegen. An das Landgericht in Saar- brücken meldet sih erfahrungsgemäß verhältnismäßig selten ein Amts- rihter. Wie sollen wir es machen, wenn feiner hingehen will, die Stelle mit einem Amtsrichter zu beseßen. Das ist übrigens nicht bloß in Saarbrüen so, sondern auch in mehreren anderen großen Städten, namentlich in Fabrikgegenden, und wir befinden uns einfa in etner Zwangslage; wir müssen Assefsoren dahtinbringen, wenn wir die Stellen nicht unbeseßt lassen wollen. Das wolle doch der Herr Vorredner hierbei in Erwägung ztehen.

Wenn der Herr Vorredner mit Nachdruck darauf hingewtesen hat, es sei gut, Nechtsanwälte au zu Richtern zu ernennene so stimme ich ihm darin vollkommen bei. (Bravo! bei der fortschritt- lichen Volkspartei.) Jh habe au redlich versuht, Rechtéanwälte für solhe Stellen zu gewinnen. Aber der Herr Vorredner wird mir zugeben, daß ich nit jeden Anwalt, der sich etwa dazu bereit erklärt, au für ein Richteramt vorschlagen kann, sondern ih muß dazu Anwälte nehmen, die gezeigt haben, daß sie gerade für das NRichter- amt geeignet seien. Es handelt sich hierbei namentliß au um Verwendung von Nechtsanwälten bei den höheren Geriten, bei den Oberlandesgerichten. Auch im Justizministerium selbst ist es erwünscht, aus dem Anwaltstand hervorgegangene Mitglieder zu haben. Aber meine Bemühungen sind alle erfolg- los gewesen. (Hört! hört!) Die Herren wollten eben ihre gute Stellung nit aufgeben, und ih kann ihnen tohch nicht mehr bieten, als das staatlihe Gehalt, und das ist ihnen in den meisten Fällen wobl niht ausreihend gewesen. An der Justizverwaltung lieazt es niht, wenn den Wünschen des Herrn Vorredners in dieser Hinsicht so selten entsprohen werden kann.

Nun, meine Herren, hat sih der Herr Vorredner bitter beschwert, über ein Vorgehen der Staatsanwaltschbaft in Dortmund. Die Sage liegt ja ziemlih weit zurü. Nah meiner Erinnerung ist aber hier die Prüfung im Ministerium auf folgenden Grundlagen erfolgt. In dem Bescheide, der von hier gegeben ist, it der Saß an die Spiße gestellt, daß es Aufgabe der Staatsanwaltschaft sei, be- leidigenden Angriffen auf den Anwaltsstand nachdrü&lich entgegen- zutreten; an diesem Saß ist festgehalten worden und wird festgehalten werden. ‘In dem hier in Rede stehend.n Fall bestand nun aber die Befürchtung bei den Behörden, daß Dinge zur Sprache gebracht werden würden, deren Erörterung in der Oeffentlichkeit niht im Interesse des Anwaltsstandes liegen möchten, weil die Verfehlungen einzelner An- wälte, die ja immer vorkommen werden, alsbald verallgemeinert und als geeignetes Mittel, den Stand zu verunglimpfen, benußt werden würden; es ist also gerade das Interesse des Anwaltéstandes mit dem öffentlihen Interesse tdentifiziert worden. So wie der Fall in Dort- mund lag, sten es im Jateresse der Anwaltschaft niht erwünscht zu seln und niht im öff:-ntl‘hen Interesse zu liegen, den Prozeß zu führen (Widirspruh links). Das ist nicht eine Ansicht, die ih mir jeßt im Augenblick geb!ldet habe, sondern die Sache ist bei der Wichtigkeit, die sie ja haben mußte, auf das eingehendste geprüft worden. Nach meiner Erinnerung weiter kann ih ja nihts \agen, denn der Fall liegt ein Jahr zurück is mir mitgeteilt woreen, daß das die Gründe gewesen sind. ;

Dann ist der Herr Vorredner weiter eingegangen auf die Art und Weise, wie hier in Berlin Revisionen stattgefunden hätten in einzelnen Prozeßabteilungen. Ja, meine Herren, wenn die Klagen kommen, daß die Prozesse si zu sehr häufen, zu lange dauern und von vielen Seiten darauf aufmerksam gemaht wird, daß eingegriffen werden müsse, dann muß man sich informieren, wie die Dinge Liegen, ob Aenderungen notwendig sind. Und wenn aus diesem Gesichtspunkt heraus bei den vorgeseßten Instanzen Erörterungen stattgefunden haben, fo bin tch doch schwerlich in der Lage, zu sagen, daß das nicht in Ordnung gewesen wäre.

Auch den Fall Knittel hat der Herr Abgeordnete berührt, Ich habe mich gestern darüber ausgesprohen und habe jegt nur wenig hinzuzufügen. Der Herr Vorredner hat gesagt, der Vorsitzende set verpflichtet, das Urteil so zu verkünden, wie es das Gericht beschlofen hat. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Das habe ih gestern au ohne weiteres betont. Ich habe aber hinzugefüzt, daß nah den Er- mittlungen, die bereits angestellt sind, nah den Aeußerungen der Bei- figer inhaltlih alles, was der Vorsitzende gesagt hat, der Meinung des Gerichts entsprach und der Vorsigende nur insofern gefehlt hat, als, wie ih auch schon zugab, die Form zu Beanstandungen Anlaß gegeben hat. Aber von einer tendenztösen Entstellung, wié es der Vorredner genannt hat, kann nicht die Rede ctn. Dern der Inhalt der Entscheidung hat dem Beschluß des Ge:i 1s entsprochen. Was der Herr Vorredner über die Beurteilung der Assessoren gesagt hat, gibt mir zu weiteren Bemerkungen keinen Anlaß, da ih seine Bemerkungen im wesentlihen mit dem decken, was ih selber gesagt habe.

Der Anregung des Herrn Vorredners, daß das Gerickßt an die Spiße seiner Urteilsverkündung die Entscheidung selbst stellen möge, trete ih bei. Jch finde es au besser, wenn das Ergebnis glei ver-

kündet wird, als wenn man den Angeklagten noch lange warten läßt. Aber eine besondere Anordnung hier zu treffen, liegt wobl kein Grund vor.

Meines Wissens {s das \{ón in sehr vielen Fällen in Uebung. Der. Herr Vorredner hat die Art und Weife, wie bei -der-

Cidesabnahme in etnem Einzelfalle verfahren ist, beanstandet, Wie die Nechtslage ist, habe ih kürzlih in der Kommission {on erwähnt, daß nämlich, wenn ein Zeuge erklärt, er sei Atheist, er dann troßdem vereidet werden muß. So fagt unser Gesetz; es ist keine Ausnahme möglich. Welche Bedeutung aber seine* Aussage hat, fällt dem Ermessen des Gerichts anheim. Würde zur Begründung, daß dem Zeugen tein Glauben geschenkt werde, nichts weiter angégeben werden, als daß er sih als Athelst bezeihnet habe, so würde solhe Beguündung dem Geseß nicht èntsprehen. Zu besonderen Anord«

nungen dürfte keinerlei Anlaß gegeben fein; wo auf Grund ciner un«