1914 / 35 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 10 Feb 1914 18:00:01 GMT) scan diff

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bebauten Straßen nit über 2 km betragen soll. Auf eigenem Bahn- En und auf offenen Landstraßen können die Ausfchelter entbehrt werden.

i. Die Streckenschalter müssen, soweit sie ohne besondere Hilfs- e E Sas sind, mit verschlossen zu haltenden Schußkästen ver- chen sein.

k, Die’ Lage der Ausschalter muß leiht kenntlih gemacht werden.

1. Bei Fahrleitungen is in jeder aus\chaltbaren Strecke eine Blipschußvorrichtung anzubringen, die auch bei wiederholten atmosphä- rischen Entladungen wirksam bleibt.

Es ift dabei auf cine gute Erdleitung Bedacht zu nehmen, Fahr- \cienen können als Erdleitung benußt werden.

Gegen Berührung nicht geshüßte Blißableiter dürfen nur an Masten und nit unter 5 m Höbe befestigt werden.

m. Maste, von denen aus blanke stromführende Teile von mehr als 290 Volt Spannung gegen Erde, z. B. auch Blißableiter, mit der Haus erreichbar sind, infen durch einen Blibpfeil gekennzeichnet werden.

n. Speiseleitungen, die Betriebsspannung gegen Erde führen, müssen im Kraftwerk von der Stromquelle und an den Speisepunkten von den Fahrleitungen abschaltbar sein. Die Schalter an den Speise- punkten müssen den Bedingungen i und k genügen.

0. Auf Zug beanspruchte Verbindungen en Leitungen müssen so ausgeführt werden, daß die Verbindungs|stellen wenigstens die gleiche Zugfestigkeit besißen wie die Leitungen selbst.

K Querdraähte jeder Art (Trag- und Zugdrähte), die im Hand- bereih liegen, müssen gegen spannungführende Leitungen doppelt isoliert sein.

q. Leitungen und Apparate sind so anzubringen, daß sie ohne defondere Hilfsmittel niht zugänglich find.

r. Freileitungen, die niht wie Fahrdrähte ifoliert sind, dürfen nur auf Porzellanglocken, Nillenisolatoren oder gleihwertigen Jsolier- vorrihtungen verlegt werden, wobei die Glocken in aufrehter Stellung zu befestigen sind.

(Fs ift darauf zu achten, daß die Leitungsdrähte an den Jsolatoren sicher und unverrückbar befestigt werden, und daß die Befestigungs- itüde feine sheuernde oder schncidende Wirkung auf sie ausüben.

U Yretleitungen, die nit an den Sahr- drabtmalien Ae Uet ind, gelten noGdte Vor- schriften s bis aa. : :

s. Freileitungen müssen in ihren tiefsten Punkten mindestens 6 m, bei Wegübergängen mindestens 7 m von der Erde entfernt sein. Cine geringere Höhe ist bei Unterführungen zulässig, wenn geeignete Vorsihtsmaßregeln getroffen werden.

t. Spannweite und Durhhang müssen derart bemessen werden, daß Gestänge aus Holz eine siebenfahe und aus Eisen eine vierfache Sicherheit, Leitungen bei 15° C. eine fünffahe Sicherheit (bei Leitungen aus hartgezogenem Metall eine dreifache Sicherheit) dauernd bieten. Dabei ist der Winddruck mit 125 kg für 1 qm senkreht ge- troffener Drahtfläche in Rechnung zu bringen.

u. Bei hölzernen Masten, die für dauernde Aufstellung bestimmt sind, ist die Sab reabl ihrer Aufstellung und die laufende Nummer deutlich und dauerhaft anzubringen.

v. Freileitungen in Ortschaften müssen während des Betriebs streckenweise aus\chaltbar sein. Die Ausschalter müssen, soweit sie nicht in die Leitungen selbst eingebaut sind, vershließbbare Schuß- kästen haben und ihre Lage muß si leiht erkennen lassen.

w. Den örtlichen Verhältnissen entsprechend, sind Freileitungen durch Blißschußvorrichtungen zu sichern.

Insbesondere sind Blibschußvorrichtungen da anzubringen, wo ober- und tente Leitungen zusammentreffen, und beim Eintritt von Freileitungen in Kraft- und Hilfswerke.

__ x. Wenn Leitungen über Ortschaften und bewohnte Grundstücke geführt werden, oder wenn sie sih einer Fahrstraße soweit nähern, daß vorüberkommende durch Drahtbrüche gefährdet werden können, en die Leitungsdrähte entweder so hoh angebraht werden, daß im Falle eines Drahtbruchs die herabhängenden Enden mindestens 3 m vom Crdboden entfernt sind, oder es müssen Vorrichtungen angebracht werden, die das Herabfallen der Leitungen verhindern, oder folche, die die herabgefallenen Teile spannungslos machen.

Wo Bahnen überschritten werden, muß dafür gesorgt sein, daß

bei etwaigen Drahtbrüchen die herabhängenden Enden die Betriebs- mittel nicht streifen können. ____y. Schußnebe müssen durch ihre Form und Lage den Leitungs- drähten gegenüber dahin wirken, h erstens eine zufällige Berührung ¿wischen dem Neße und den unversehrten Leitungsdrähten verhindert wird, und daß zweitens ein gebrochener Draht bei irke Winde sicher aufgefangen oder spannungslos gemacht wird.

2. Bei Winkelpunkten sind Fangbügel anzubringen, die beim Bruch von Jsolatoren das Herabfallen der Leitungen verhindern. Hiervon kann bei Verwendung zuverlässiger selbsttätiger Leitungs- Tupplungen abgesehen werden.

aa. Wenn Freileitungen parallel mit anderen Leitungen verlaufen, ist die Führung der Drähte so einzurichten, oder es sind folche Vor- tebhrungen zu treffen, os eine Berührung der beiden Arten von Leitungen miteinander verhütet oder ungefährlih gemaht wird.

Bei Kreuzungen mit anderen Leitungen sind Schußnete oder Schußdrähte zu verwenden, sofern niht dur besondere Hilfsmittel eine gegenseitige Berührung, auch im Falle eines Drahtbruchs, ver- hindert oder ungefährlih gemacht wird. N ____ bb. Wenn Fernsprechleitungen an einem Freileitungsgestänge für Starkstrom von mehr als 250 Volt geführt sind, so müssen die Fernsprechitellen so eingerichtet sein, daß auch bei etwaiger Berührung ¿wischen den beiderseuütigen Leitungen eine Gefahr für die Sprechenden ausgeschlossen it.

ce. Bezüglich der Sicherung vorhandener Neichs-Fernsprech- und Telegraphenleitungen wird auf das Telegraphengescß vom 6. April 1892 und auf das Telegraphenwegegeseß vom 18. Dezember 1899 ver- wiesen.

§ 28. Luftweichen und Fahrdrahtkreuzungen.

a. Luftweichen müssen so eingerichtet sein, daß sih ein Strom- abnehmer auh nah dem Entgleisen nicht festklemmen kann.

b. Luftweichen sind zu verankern. Es ist statthaft, Luftweichen gegeneinander zu veranfern, :

c. Fahrdrahtkreuzungen oder Kreuzungen der Stromleiter in Schlißkanälen find, falls die kreuzenden Stromleiter nit in leitende Verbindung mit einander treten dürfen, so auszuführen, daß der nehmer im regelrehten Betrieb den freuzenden Leiter nicht berührt.

S 29. Turmwagen und Gerüstlertern.

a. Turmwagen und Gerüstleitern müssen so eingerichtet sein, daß die Arbeiter während ihrer Beschäftigung an den Fahrdrähten von der &rde tsoliert stehen.

b. Jeder Turmwagen muß mit ciner Bremse versehen sein.

c. Die höchstzulässige Anzahl von Personen und das Gewicht, mit dem die Brücke des Turmwagens belastet werden darf, müssen angeschrieben sein.

d. Die Stehbühnen der Turmwagen sind mit Schußvorrichtungen gegen Herabfallen der Arbeitenden zu versehen, soweit die Art der Arbeit dieses zuläßt.

e. Das Untergestell der Turmvagen muß \o {wer oder derart befastet sein, daß ein Umkippen bei Arbeiten auf dem Ausleger sowie beim Spannen von Leitungen nit eintreten kann, oder es muß die Sicherheit gegen Umfkippen durch besondere Hilfsmittel erreicht

werden. N ; S 30. Kabel. _ Kabel sind unter Gleisen von Haupt- und Nebenbahnen in widerftandsfähigen Nohren oder Kanälen zu verlegen. 8 31. Schienenrückleitung.

__a. Sofern die Schienen zur RNükleitung des Betries\stroms dienen, müssen die Stöße gutleitend verbunden sein.

b. Vei Bahnen nah dem Gleichstrom-Zweileitersystem, deren Schienen als Nückleitungen dienen, ift, sofern kein täglicher Polaritäts-

wechsel stattfindet, der negative Pol der Stromquelle mit der Gleis- anlage zu verbinden. & 32,

a. Die Schlibkanäl zu entwässern. : Y

b. Die Fahrleitungen \ind so hoch über der Kanalsohle anzu- bringen, daß fie unter gewöhnlichen Vevhältnissen von angesammeltem Wasser niht berührt werden. t s

c. Wenn nicht besondere Arbeitsöffnungen für die Untersuchung und Auswechslung der Jsolatoren und für die Auswechslung der Leitungs\cienen vorgesehen sind, müssen die Scblißkanäle nah oben freigelegt werden können.

„Unierirdishe Fahrleitungen. S e für unterirdishe Fahrleitungen find gut

E. Fahrzeuge. S 33. Erdung. i

Als genügende Erdung für Fahrzeuge gilt die leitende Ver- bindung mit den Radreifen durch das Untergestell.

S 34. Elektromotoren und Umformer.

Die Gestelle von zugänglich aufgestellten Elektromotoren, Trans- formatoren und Umformern müssen dauernd geerdet oder sie müssen gut ifoliert und mit einem isolierenden Bedienungsgang umgeben jein. Durch die Art der Aufstellung muß dafür gesorgt sein, daß Personen auch bei Schleudern des Wagens nicht in Berührung mit blanken spannungführenden oder sich bewegenden Teilen gelangen können. Die Aufstellung ist derart auszuführen, daß etwaige 1m Be- trieb auftretende Feuerersheinungen keine Entzündung von brennenden Stoffen hervorrufen können.

§ 35. Akumulatoren. h

a. Affumulatorzellen elektriscer Fahrzeuge können auf Holz auf- gestellt werden, wobei einmalige Jsolierung durch niht Feuchtigkeit anziehende Zwisctenlagen ausreiht. Soweit nur unterwiesenes Per- sonal in Betracht kommt, braucht die Möglichkeit, daß eine Person Teile verschiedener Spannung gleichzeitig berührt, niht ausgeschlossen zu seim. Die Akumulatoren dürfen den Fahrgästen nit zugänglich sein. Es ist für ausreichende Lüftung zu forgen.

b. Zelluloid ist zur Verwendung als Kästen und außerhalb des Glektrolyten unzulässig.

S 36. Leitungen.

a. Der Querschnitt aller Fahrstromleitungen ist na der \tromstärke der vorgeschalteten Sicherung laut folgender Ta stärker zu bemessen:

Querschnitt in qmm

- Normal- Delle oder

Normalstromstärke der Sicherung 30 A 40, 60

GU

100 130 100; 200 9: 290 120 D 5

Drähte für Bremsstrom sind mindestens von gleicher Stärke wie die Fahbrstromleitungen zu wählen.

Der Querschnitt aller übrigen Leitungen is nach der Tabelle in 8 11 zu bemessen.

b. Blanke Leitungen sind zulässig, wenn sie sicher isoliert ver- legt und gegen Berührung geschüßt find. L 4E

c. JIlsolierte Leitungen in Fahrzeugen müssen fo geführt werden, daß lhre Jsolierung niht durh die Wärme benachbarter Widerstände oder Heizvorrichtungen gefährdet werden fann.

d. Alle feftverlegten Leitungen sind derart anzubringen, daß sie nur unterwiesenem Personal zugänglich sind.

e. Die Verbindung der tFahr- und Bremsstromleitungen mit den Apparaten is mittels gesiherter Schrauben oder durch Lötung aus- zuführen.

f. Nebeneinander verlaufende isolierte Fahrstromleitungen müsse entweder zu Mehrfachleitungen mit einer gemeinsamen wasserdihten Schußhülle zusammengefaßt werden, derart, daß ein Verschieben und Neben der Cinzelleitungen vermieden wird; dabei ist die Isolierhülle an den Austrittstellen von Leitungen gegen Wasser abzudichten: oder die Leitungen sind getrennt zu verlegen und, wo se Wände oder Fuß- boden durchseßen, durch Jsoliermittel so zu s{hüßen, daß sie sih an diesen Stellen micht durchs{cheuern können.

g. Bei Bahnen, bei denen die Fahrgäste auf der Strecke gefahr- los in Freie gelangen können, dürfen in den Wagen isolierte Leitungen unmittelbar auf Holz verlegt und Holzleisten zur Verkleidung der- selben benußt werden.

h. Verbindungsleitungen zwishen Motorwagen und Anhänge- wagen sollen so ausgerüstet sein, daß Personen auch bei zufälliger Be- rührung keine Beschädigung erleiden können.

Bewegliche Kuppelungsstücke sind so anzuordnen, daß sie beim Herausfallen ssttromlos werden, oder sie müssen so mit Jsoliermaterial bekleidet sein, daß auch die ausgelosten Stecker beim etwaigen Nieder- fallen keine Beschädigung von Personen herbeiführen können.

i. Leitungen, . die einer Verbiegung oder Verdrehung ausgesetzt sind, müssen aus leicht biegsamen Seilen hergestellt und, soweit sie isoliert sind, wetterbeständig hergerihtet sein.

k, In der Nachbarschaft von Metallteilen sind die Leitungen über der Jsolierung noch besonders mit einer feuchtigkeitsbeständigen Hülle zu überziehen. ; B E : :

m. Nohre können zur Verlegung isolierter Leitungen in und auf Wänden, Decken und Fußböden verwendet werden, sofern ste die Lei- tungen gegen ‘die Wirkungen von Feuchtigkeit und vor mechanischer Beschädigung schüßen.

Sie können aus Metall oder feuchtigkeitsbeständigem Jsolierstoff oder aus Metall mit isolierender Auskleidung bestehen.

n. Die Vorschriften in § 10 b—d sowie § 24 i—o gelten auch hier. ;

S 37. Stalttafeln.

Schalttafeln in oder an Fahrzeugen dürfen Holz nur als Kon- struktionsmaterial enthalten.

8 38. Fahrschalter.

a. Auf jedem Führerstand is ein Fahrschalter oder eine Ein- rihtung anzubringen, womit der Strom ein- und ausgeschaltet und die Geschwindigkeit geregelt werden kann.

b, Die Achsen und die metallishen Gehäuse sowie die der Be- rührung ausgeseßten Teile der Fahrschalter müssen geerdet sein, so- fern nicht die Dluttiormen vom Untergestell ifoliert sind.

c. Die Kurbeln der Fahrschalter sind in der Weise abnehmbar anzubringen, daß das Abnehmen derselben nur in der Haltstellung erfolgen kann, also nur, wenn der Fahrstrom ausgeschaltet is. Bei Fahrschaltern mit Kurzshlußbremse darf die Fahrschaltkurbel, wenn sie nicht gleichzeitig Umschaltkurbel ist, auch in der leßten Kurzschluß- bremsstellung abnehmbar sein. Jn diesem Falle muß jedoch die Um- \chaltkurbel so eingeschaltet bleiben, daß die Kurzschlußbremse bei der möglichen Bewegung des Fahrzeugs wirksam wird.

i S 39. Sicherungen.

a. Jeder Motorwagen muß eine Haupt-Abschmelzsiherung oder einen selbsttätigen Ausschalter für die Elektromotoren haben. Afku- mulatorleitungen und jede andere Leitung, die keinen Fahrstrom führt, müssen besonders gesichert sein.

b, Grdleitungen und vom Fahrstrom unabhängige Bremsleitungen dürfen keine Sicherungen enthalten.

8 40. Aus\chalter.

a. Es muß ein von jeder Plattform aus bedienbarer Haupt- (Not-) Ausschalter vorhanden sein, der das Ausschalten des Fahr- ole lee unabhängig vom Fahrschalter gestattet. Der Notaus- halter Tann mit dem Hochstromausschalter verbunden sein.

b. Erdleitungen sowie vom Fahrstrom unabhängige Bremsstrom- Treise dürfen nur im Fahrschalter abschaltbar sein.

/ § 41. Blißschußvorrichtungen.

Die Motorwagen für Oberleitungsbetrieb find mit Blißschu§z-

vorrichtungen zu versehen, die auch bei wiederholten atmosphärishen

Entladungen wirkfam bleiben, und so cinzurichten und anzubringen find, daß sie weder Personen gefährden, noch eine Feuersgefahr herbeiführen. E

Die Erdleitung der Blißableiter ist auf dem kürzesten Wege mit dem Untergestell zu verbinden.

8 42, Lampen.

Die unter Spannung stehenden Teile von Lampen nebst Zubehz, müssen, soweit sie obne besondere Hilfsmittel erreihbar sind, nit einer Schußhülle aus Jsoliermaterial versehen sein.

Zweiter Abschnitt. VBetriebsvorschriften. S 43, Jsolationsprüfungen.

Vor der Inbetrtebseßung jeder einzelnen Anlage sowie der Fah; zeuge ist die Isolation zu unterfuchen; etwaige Fehler sind QUÉzy- merzen. Das Gleiche galt für jede Erweiterung einer Anlage.

8 44. Regelmäßige Untersuchungen.

Zur dauernden Erhaltung des betriebssicheren Zustands sind die Kraft- und Hilfswerke mindestens alljährlih, die Leitungsanlagen mindestens halbjährlich, die Motorwagen mindestens alle 2 und die Ap. bangewagen mindestens alle 3 Jahre einer Hauptuntersuhung zu unterwerfen. Ueber diese Hauptuntersuhungen is Büch zu führen,

8 45. Arbeiten im Betrieb.

a. Arbeiten im Betrieb dürfen nur durch unterwiesenes Persong| und nur bei ausreichender Beleuchtung der Arbeitsstelle vorgenommen werden.

b. Bei Spannungen von mehr als 250 Volt darf an elektrischen Maschinen, an Apparaten und an Teilen des Leitungsneßes mit Augs. nahme der Fahrleitung im allgemeinen nur nah vorheriger Aus schaltung und einer unmittelbar an der Arbeitsstelle vorgenommenen Erdung und Kurzschließung der zur Stromleitung dienenden Teils gearbeitet werden. Zur Erdung und Kurzschließung dürfen Leitungen unter 10 qmm Querschnitt nicht verwendet werden.

c. Um die erforderlihen Abschaltungen mit Sicherheit vornehmen zu können, ist in jedem Kraftwerk und Hilfswerk ein \chematische; Üebersichtsplan niederzulegen, in dem die vorzunehmenden Aus\cha|- tungen, sowie erforderlichenfalls deren Reihenfolge bezeichnet sind.

d. Ift aus dringenden Betriebsrücksihten oder aus techniscken Gründen eine Abschaltung desjenigen Teiles der Anlage, an dem selbst oder in dessen unmittelbarer Nähe gearbeitet werden soll, niht mögli so sind folgende Vorsichtsmaßregeln zu erfüllen: |

1) Es soll niemals ein Arbeiter allein derartige Arbeiten aus- führen, fondern es soll immer mindestens eine andere Person zum Zwecke etwaiger Hilfeleistung dabei gegenwärtig sein,

2) Für die Arbeiter sollen isolierende Unterlagen vorhanden sein.

3) Soweit es sich um Stalttafeln, Apparate usw. handelt sollen nad Möglichkeit die ungeschüßten unter Spannung stehenden Teile soweit abgdeckt werden, daß die zufälliae gleichzeitige Berührung von Teilen verschiedener Polarita! oder Phase für den Arbeitenden ausgeschlossen ist.

e. In erplosionsgefährlichen oder durchtrankten Räumen dürfen Arbeiten an Spannung führenden Teilen unter keinen Umständen ausgeführt werden.

f. Die Vorschrift d 1 gilt auch für Arbeiten an Fahrdrähten.

g. Der Austausch durchgebrannter Sicherungen darf nur dur unterwiesenes Personal vorgenommen werden.

S 46. Löschmittel.

Zum Löschen eines etwa entstehenden Brandes sind in Kraft- und Hilfswerken geeignete Löschmittel, wie z. B. trodener Sand, an passenden Stellen bereit zu halten. Das Ansprißen von unter Spannung stehenden Teilen is zu vermeiden.

S 47. Jukrafttreten der Vorschriften.

a. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auf Grund des Be \{lusses der Jahresversammlung zu Stuttgart vom 1. Oktober 1906 ab als Verbandsvorschriften.

b. Der „Verband Deutscher Elektrotechniker e. V," behält sid vor, dieselben den Fortschritten und Bedürfnissen der Technik ent- sprechend abzuändern.

2. Nachtrag

zu deu BVau- und Betriebsvorschriften für Straßeubahucen mit Maschineubetrieb vom 26. September 1906 mit Gültigfeit vou 1. April 1914 ab.

1. Jm Jnhaltsverzeichnis TTT C und in der Ueberschrift des Abschnitts IIT C ist hinter „Bestimmungen für . . L einzuschalten „Lokomotiven und “.

2 Mm S 38 Abs. 1 t hinter Bei. „Lokomotiven und“

3. Der § 65 (Dienstdauer und Dienstpläne) erhält folgende Fassung:

1. Die täglihe Dienstdauer (tatsählih zu leistender Dienst) soll im monatlichen unter Einschließung der Ruhetage zu berehnenden Durchschnitt

für Führer nicht mehr als 10 Stunden, für Schaffner und Bremser nicht mehr als 11 Stunden betragen. Jn den Dienst sind dabei einzurechnen:

a) Pausen von geringerer Dauer als 30 Minuten,

b) die Dauer der Dienstbereitschaft (Neservedienst),

c) die Zeiten, in denen die Bediensteten vor Antritt des Dienstes zur Uebernahme und nah Beendigung des Dienstes zur Abgabe der Geschäfte (Vorbereitungs und Abschlußdienst) in Anspruch genommen werden.

Bei Betriebsverhälinissen, die von den Aufsichtsbehörden als einfache anerkannt werden, kann die durchshnittlihe täg- liche Dienstdauer

für Führer bis zu 11 Stunden, für Schaffner und Bremfer bis zu 12 Stunden betragen.

2. Die einzelne Dienstshicht darf unter keinen Um ständen mehr als 16 Stunden betragen. Als Dienstfhicht gilt der Zeitraum, der zwischen zwei Nuhezeiten- liegt, die sede cine Dauer von mindestens 8 Stunden haben.

Schichten von mehr als 14 bis zu 16 Stunden sind nur zulässig, wenn der Dienst besonders einfach ist und keine an gestrengte Tätigkeit erfordert. Dabei muß der Dienst durch eine längere Pause unterbrochen werden, die bei Schichten übr 15 Stunden mindestens 4 Stunden zu betragen hat.

3. Jedem im Betriebsdienst ständig beschäftigten Be- diensteten sind monatlich mindestens 2 Ruhetage zu gewähren. Als Ruhetag gilt eine Dienstbefreiung von mindestens 24 zu sammenhängenden Stunden. Fällt nicht einer der Ruhetage auf einen Sonntag, so ist den Bediensteten mindestens einmal im Monat ausreichende Gelegenheit zum Besuch des Gottes: dienstes zu geben.

4. Ueber den Dienst des gesamten Betriebspersonals find Dienstpläne aufzustellen, die cine genaue Nachprüfung er möglichen, ob den vorstehenden Bestimmungen entsprochen ift. Die Pläne sind in den Diensträumen des Personals sichtbar auszuhängen oder auszulegen und den Aufsichtsbehörden auf Erfordern zur Einsicht vorzulegen.

Berlin, den 15. Januar 1914.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten. von Breitenbach.

(1

einzuschalten

7

j Dritúie Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.

1914.

Berlin ,

Dienstag, den 10. Februar

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Schlachtvieh- und Fleishbeshau im Deutschen Reiche im 4, Vierteljahr 1913, (Beshaupflihtige Shlachtungen.) Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistishen Amte.

Staaten und Land esteile

| | Pferde und) andere |

| Bullen | Einhufer |

Ocsen

j

| j

| |

[ j j | | | j ; L |

3 089) 1016| 650 680 S200 19 839 OUJ! 305

; 599) 506 615, 2 961 2844 2400 1666| 5271 2797| 5594 3354/4 3289 886 7028 16 788 93

67338) 73063 24 693| 11861)

15022 DTC| 26215) 12438

7435| 10802| 3 942 3 514 7137 3 020! 4 859 476| 955 9 134) 577 3429| 27 47 656 203 461 855 229 196| 45 2893| 3392| 169] 232| 781 G1! S5 90! 107| 38| 108 86 116! 87 319! 8 94! 15 999) 100 9213 2 047 946 8103 1 681 3 939 1 441

134 307| 114591

30/919 40 507 40 274 34 386) 42914 39 698)

132 764| 135 640| 125 649| 136 965 129/924 110/942 128 791 96 924 144 059 94 538 152 962 99 647 166 812 118 028 157 0981 114953 109204! 100144 155 094 98 558 156 289 99 674

rovinz Ostpreußen 7 Tr dirt Stat Del Provinz Brandenburg . ommern . . / ien E SMICIIEN . G Schleswig-Holstein . Hannover . , Desen Ma Ï : Hessen-Nassau é Ritinlaud S : O Bene S 2s

Königreich Preußen

Bayern rechts des Rheins . lints des Nheins . Königreih Bayern

Königreih Sachsen. . ABUOLTERIVEIA «e D e De se Mecklenburg-Schwerin Großherzogtum Sachsen Metlenburg-Streliyz . SNDeNbUTd: «o Sau sMveag « « « Sachsen-Meiningen. Sachsen-Altenburg . . Sachsen-Coburg-Gotha . Anbalt O Schwarzburg-Sondershausen Schwarzburg-Nudolstadt . D L Reut älterer Linie . Meuß jüngerer Linie Schaumburg-Lippe . LiPHe-

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Deutsches Reich

Davon im Oktober 1913 . Ÿ ¿« MOopenmber 1913 . ü « Dezember 1919.

Dagegen *) im 3. Vierteljahr 1913 2e 1913

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e e e ooooo e e o.e eee.

49 709

15 497 16 397

32 008 33 285 1913 48 280 1912 98 982 Ll 99 060 1910 48 825 1909 91 509 1908 47 961 1907 45 266 1906 47 589 4, 1905 92 984

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Berlin, den 9. Februar 1914.

____BLahl der Tiere, an denen die Schlachtvieh- und Fleischbeschau vorgenommen wurde, ;

Jung- - | Faber |

rinder | ; | 2 t Küke F DIS | Schweine | Schafe

über Ziegen | Hunde

3 Monate alt |

5 913|

| 117 842) 4151|

103 321/| 3791) 308 385

10 352) 99) 951 764 2573) 8391| 106 702

5580| 19518| 130724

80 860| 417 483| 31.387| 222 320 15 386| 134415 93 582| 218 688! 33 807| 282 125 ) 16 671| 39 809| 307248! 14214 3 980! 64 224| 21098| (D 004| (D007 104l ‘36 627 10 070 396 461| 848| 2522| 46 38

253 796) 116585| 439 756| 3110643| 321633) 53445

39882] 26633| 150659| 453002] 39304 2 887) 8895) 11466| 59162| 844 42769) 35528| 162125 5121644 40148 37 026 b 947| 101 034| 8395 231) 12892| 9283448) 47249 143 407| 10193) 15575) 40901| 135 033 9 243) 8335 15144 98644 5 579) 2018 18132 DD28H 2 602| 1 370 99 959 576) 217 8 207 2 165) 1 863 32 894 1 624| 1 996 100 321 1 797) 1480| 16 339 2 068| 495) 16 278 2 1329| 1146) 39 624 1 185) 539 27 674/ 1 190 9261| 14 396| 718) 425 5 964 218! 386 3413 | 424 9241| 7 128 1153| 1 684| 510 16 938 2 086 266 58 34 1 980 45 697) 204 c 1413 143 5H 183| 596 12 862 1 408 952 669 32 261 2 597 2 875 8382) 11908 147.486 21 777 17 033 9489 03039. 90916 10922

416 887| 233713| 911275] 5 071 170| 509 156

139 234 §9 110 301 287| 1639 408] 202837 131 703 71829) 264797| 1583 192| 164604 145 950 T2774 345191| 1848570 141715

405 290 245345| 971 194 4275 623| 691 164 392 3009| 200837| 1166 259| 4175 992| 440 973 419 079 199137| 1039 717| 4349 243 451 696 431 1300 254137| 902 722] 4693 128| 572014 479 612. 266 775| 1 059 206| 5 515 777| 588 273 439 53 263 087| 963 457) 4690 891| 609 200 502 0652| 333 397| 1180 396| 4278 294| - 721 597 456 297| 202 529| 1066 764| 4 534 333| 653 710 432 180 273 572| 1 043 084| 4845 370| 603 160 407188) 233776| 892 399| 4012 DA 980 345

ZO0 (0D 426 3861| 261973| 912 387| 3468 746| 657 272

9 906) 15 208| 93 517|

7977| 36 847

6 412)

6 247| 30 130 17 887 16 811| C009 12 674! 9I2 13 902 ) (93)

263

290 2519| 390 (12

|

e O M

122 651 42 444 41 019 39 188

40 690 175 308 131 149 113 662 132 609 116 353 153 336 138 920 139 794 140 028 129 873

9 Die Vergleihszahlen sind die vom KaiserliGen Statistishen Amte erstmalig veröffentlichten. Kaiserliches Statistishes Amt.

Delbrü ck.

Deutscher Reichstag. 209. Sißung vom 9. Februar 1914, Nachmittags 2 Vhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Die durh Schreiben der Rechtsanwälte Dr. Hazard, Dr. Uhle und Dr. Krenkel in Leipzig nachgesuchte Genehmigung zur Durchführung eines Privatklageverfahrens gegen den Abg. Behrens wird gemäß dem Antrage der Geschäftsordnungs- Tommission versagt. i i :

Hierauf seßt dàs Haus die Spezialberatung über den Etat für das Reichsamt des Jnnern fort. E

Die Abstimmung über die auf den Absaß von Kalisalzen bezüglichen Petitionen der Ausgabe und Einnahme sowie über den bezüglihen Antrag von Graefe-Erzberger wird auf morgen verschoben. : / L

Die dauernden Ausgaben für die entscheidenden Diszi- plinarbehörden und für die Behörden zur Unter- suchung von Seeunfällen werden ohne Diskussion bewilligt.

Bei den Ausgaben für das Statistische Amt rügt der

Abg. Sivkovich (fortshr. Volksp.) Unstimmigkeiten und Un- gleihheiten in der Reichsschulstalistik. Die Statistik für Mecklen- burg-Schwerin lasse falsche Schlüsse zu über die Zahl der wirklichen Lehrerinnen; die Handarbeitslehrerinnen seien den ordentlichen Lehrerinnen zugezählt. Es fehle eine Unterscheidung zwischen persön- Then und sahlichen Aufwendungen, eine eigentlihe pädagogische Statistik usw. Die Statistik müsse einen klaren Einblick in das ganze VolkssMhulwesen gewähren und eine vergleichende Kritik der Schulverhältnisse in den einzelnen Staaten ermöglichen. Die Schu!statistik dürfe nicht nur die Fortbildungs|hulen, sondern auch die Volfs\{ulen umfassen. Es habe großes Mißbehagen erregt, daß die legte Schulstatistik so unzulänglich ausgefallen set. Das könne das Ansehen des Statistishen Amtes nit fördern, ganz bke- fonderês, wenu man die mustergültige Statist. k der Zentrale des deulschen Lehrerveretns dagegenhalte. Solche Fehler müßten in der Zukunft vermieden werden. Abg. Nühle (Soz): Infolge einer Nesolution \ind vor 10 Vähren Erhebungen . angestellt worden, wie die Landwirt- schaft und die Nebenbetriebe”. Kinderarbeit verwenden und wie diese auf die Kinder einwirke. Troßdem schon 10 Jahre ver-

stri®en sind, hat man das Ergebnis der Oeffentlichkeit vor- enthalten, nur in Bayern und Lippe is es veröffentlicht worden und auch da nur auszugsweise. Vor einem Jahre bekam ih auf meine Frage, wethalb das Material noch nicht veröffentlicht sei, eine ausweichende Antwort. Man ent'chuldigte dies damit, weil ein Teil, die Gutachten der Sachverständigen, von mehreren größeren Bundesstaaten noch nicht eingegangen find. Man hätte dann wenigstens das Zahlenmaterial veröffentlichen sollen, damit man sih felbst ein Uiteil bilden kann. Aber dies ist wohl unterblieben, weil die Kinderfreundlihkeit des Großagrariertums in ein recht \{lechtes Licht gerückt worden wäre. Man will die Ktnder des Profits wegen weiter ausbeuten. Schon allein in Bayern sind über 100 000 fremde Kivder in der Landwirtschaft beschäftigt, sodaß im Deutschen Reiche sicher über 2 Millionen auf diese Weise ausgebeutet werden. Ueber das Kinderelend auf dem Lande könnte man ganze Bände füllen, {reibt ein Lehrer, und ein amtliher Schularzt des Fürsten- tums Lippe bemängelt, daß s an jeder Kontiolle über die Be- \{äftigung der Kinder fehle. Ein Lehrer verweist auf die große sittlihe Gefahr, die den Kindern in den Gesindestuben droht. Ein Kind von 7 Jahren habe 3 Nächte in einem Schweinestall s{klafen müssen usw. Die Abnahme der Intelligenz der ländlichen Schul- kinder kommt siherlih den Wünschen der Arbeitgeber entgegen. Daher auch die vielen Dispensationen vom Schulunterricht, naumentliÞ in Pceußen. Den Hüteschein erhalten {on Kinder im Altec von 11 Jahren. Ueber die Dauer der Arbeit der Kinder bestehen kine Vorschriften. Wochen - und wmonate- lang müssen sih die Kinder bis spät in den Abend abplagen bei Wind und Wét1er. Danach werten sie noch von den Arbeitgebern mißhandelt. Die Kinder verfallen leiht in Verirrungen, Tier- quälereien und Baumfrevel. Die körperliche Beshaffenheit des Hüte- knaben ist außerordentlich \chlecht, und die kleinen „Mägde“" leiden vielfach an den Folgen der unmenschlich langen Arbeitazeit. Sie laborieren an Unterleibskrankheiten usw. Die Kinder müssen 16 bts 18 Stunden am Tage arbeiren. Nur zwei Vormittage dürfen die Hütekinder in der Woche die Schule besuchen. Man kann si denken, wie es überhaupt in den ostelbishen Landshulen aussieht. Die Profitgier der Ausbeuterklasse führt zu einer Verfinsterung des Geistcouebens. Es kommt einer Gewissenlosigkeit glei, wenn noch länger mit einer Veröffentlihung der Statistik gewartet wird. (Präsident Dr. Kaempf rügt den Ausdruck „gewissenlos".) Dem fortschreitenden A1beitermangel auf dem Lande muß jetzt in Preußen eine derartige Vermehrung der Kinderarbeit in der Land-

wirtschaft abhelfen! Die Zahl der Halbtagsschulen in Preußen hak fich denn au in wenigen Jahren von 2000 auf 7000 vermehrt. Der Abg. von Gamp hat sich ja nicht gescheut, öffentlich anzuregen, daß die Schulstunden in deu Halbtagss{ulen auf 6——9 Uhr früh verlegt würden, das würde dèn Landwirten sehr zu gute kemmen. Es haben sich für die Beschaffung der Hütekinder förmliche Sfklavenmärkte ent- widelt, namentli in Süddeutschland, vor allem im Allgäu. Auch hier sind zahlreiche Stimmen laut geworden, die diesen himmel- \hreienden Kindersklabenhandel brandmarken. (Der Präsident ersucht den Redner, nicht soviel zu verlesen.) Die Mitteilung diefer Stimmen ist notwendig, um die Dringlichkeit der Veröffentlichung der amtlichen Statistik darzutun.

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Innern Dr. Delbrü ck:

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat darüber Klage geführt, daß die Ergebnisse der Erhebungen über die Lohnbeschäfti- gung von Kindern im Haushalt fowie in der Landwirtschaft und in deren Nebenbetrieben noch immer nit veröffentlicht seien, und daran eine Reihe schwerwiegender Vorwürfe gegen die verbündeten Regierungen bezw. gegen mein Nefsort geknüpft. (Zurufe von den Sozialdemokraten: Mit Recht!) Daß etue derartige Erhebung notwendig sei, baben die verbündeten Regterungen bezw. die Reichsleitung dadur anerkannt, daß fie eine solche Erhebung angeordnet haben. Ueber das Schicksal dieser Erhebungen haben Sie Auskunft bekommen unter dem 21. Fag- nuar 1913 durch eine Erklärung des Herrn Direktors Casyar aus meinem Amt. Damals ift Ihnen mitgeteilt worden, daß die Ver- öffentlihung des Materials um de2willen neh nicht habe erfolgen können, weil das Material dem Nelche, bezw. dem Statistishen Amt noch nicht vollzählig vorlag, Jnzwischen ist zwar das Material von elnem weiteren Bundesstaate eingegangen, von zwei anderen Bundes staaten fehlt es noch. (Hört! hört! und Zurufe von den Sozial- demokraten: Von welhen Bundesstaaten?) Es liegt also nicht an mir, wenn die Veröffentlihung nicht erfolgt ift.

Es liegt aber au nicht allein an der Leitung dieses Bundess\taatese wenn das Matertal noch nit vorliegt, sondern es hat sich heraus- gestellt, daß dort die Erhebungen nach etwas anderen Grundsäßen vorgenommen find als in den übrigen Bundesstaaten. Es muß ver- suht werden, das Material in sich vergleihbar zu machen. Zu dem Zweck hat die betreffende Negterung mih ersucht, einen Referenten des Statistischen Amtes abzuordnen, der sih an der Aufarbeitung des Materials beteiligt. Diesem Ersuchen habe ih entsprochen, und ih nehme an, daß ich nanmehr bald in die Lage kommen werde, das Material zu dieser Statistik mitzuteilen.

Meine Herren, daß dieses Material mitgeteilt wird, daran haben niht nur die Negterungen ein Interesse, sondern wir haben alle ein Interesse daran, {on um den ungeheuerlihen Uebertreibungen ent- gegenzuwirken, dte wir regelmäßig bei dieser Gelegenheit hôren. (Leb- hafte Zustimmung im Zentrum und rechts.) Sie können sicher seine daß, was an mir liegt, gesehen wird, damit das Material an die Oeffentlichkeit kommt.

Abg. Dr. Pieper (Zentr.): Durch die amilihe zusammen- fassende Darstellung der landwirtschaftlichen Verhältnisse Deutschlands ist jeßt ein Élares Bild über die Bedeuturg der deutschen Landwirt- schaft gegeben und für die Aufkläcung der Bevölkerung ein großer Fortschritt gemacht worden ; auch unsere volkswirt|haftlibe Literatur wird von dieser Publikation bedeutenden Nugen ziehen. Wir wieder- holen den schon în der Budgetkommission vorget:agenen Wunsch, daß auch über Industrie, Handel und Gewerbe ähnliche kurze Zusammen- fassungen veröffentliht werden möchten. In der Abteilung des Stattstishen Amts für Arbeiterstatistik {eint ein chronischer Mangel an Arbeitskräften zu herrschen; wenigstens ist ein Stocken in der Ver- öffentlichung von Erhebungen, die der Reichstaa zum Teil chon vor Jahren beschlossen hat, zu konstatieren. Diese Avteilung scheint ihre Kräfte zeitweise an andere Abteilungen abgeben zu müssen. Wir wünschen dringend, daß man dasStatistische Amt besser mit Arbeitskräften ausstattete. Unsere volle Anerkeun1ng haben wir auézusprechen über die Ent- wiclung des „Reichsarbeitsblattes“ ; gerade hierbei hat fich gezeigt, wie wichtig vor allem eine mögli ausgebaute, aftuelle Statistik ist. Im Interesse des Ansebens des Blattes bitte ih, in Zukunft dafür Sorge zu tragen, daß Entgl isunaen in der Darstellung der Arbeiter- verhältnisse unterbleiben. Die Arbeiterorganisationen haben sich verletzt gefühlt dur einen Passus, wo von „Striikgewerkschaften“, vTerros rismus“ usw. die Rede war. Ein solher Saß aus dem Bericht eines Arbeitsnahweisverwalte18 zu Cöln hätte nicht in das Blatt übernommen werden dürjen. Die amtlichen Produktionserhebungen, die auch wir wiederholt für abfolut notwendig erkläit haben, wün'chen wir auch in Zukunft fortgeführt zu sehen, und zwar in demselben Mèaße wie bisher. Mit der eigentümlichen Art von Beamten, die tm reidhs- statistishen Amt als Sekretariatsassistenten noch beibehalten sind, sollte das Amt langsam aber sicher aufräumen ; das Mißverhältnis bei den Anwärtern auf die Sefkretariatsstellen ist zu groß. Eine Be- {werde wird aus Bayern erhoben, weil von einer größeren Anzahl bayerischer Militäranwärter, die fih gemeldet haben, nur ein einziger Annahme gefunden hat ; vielleicht liegt hier nur ein Versehen vor.

Der Präsident truft auf Grund des amtlihen Steno- gramms wegen der Bemerkung über die „Gewissenlosigkeit“, die da- na viel \{härfer gelautet habe, als er angenommen, den Abg. Rühle nachträglich zur Ordnung. \

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Jnnern Dr. Delbrü ck:

Meine Herren! Der Herr Vorredner ist noch einmal auf die hon in der Budgetkommission besprohene Angelegenheit zurück- gekommen, nämlich auf die vielerörterte Bemerkung in der Einleitung eines der neueren Hefte der Abteilung für Arbeiterstatistik worin es heißt:

Weitere Bände für die Beiträge zur Arbeiterstatistik können nicht in Aussicht gestellt werden. Schon in der Budgetkommission ist darauf hingewtesen worden, daß es felbstverständlih weder in meiner noch in der Absicht des statistishen Amts liegt, die Tätigkeit dieser Atteilung in irgend einer Weise zu beeinflussen oder zu beshränken.

Ih möchte nur darauf aufmerksam machen, daß die Tätigkeit der Abteilung für Arbeiterstatistik wesentlih anders organisiert ist als die bet den anderen Abteilungen des statistishen Amts. Die anderen Abteilungen haben im großen und ganzen auf ganz bestimmt festgelegten Gebieten laufende Geschäfte zu erledigen, während die Abteilung für Arbeiterstatistik derartige laufende Aufgaben in demselben Umfange nit zu erledigen hat und ihre Kräfte teilen muß einmal für befondere