_ Manuigfaltiges. Berlin, 11. Februar 1914.
Nachdem der Hauptvorstan Frauenvereins aus Anlaß der U Provinz P
2000 Æ überwiesen hatte, hat er Ueberschwemmungsnot überwiesen.
In einem vom Komitee zur Ve
liher Vorträge angekündigten Vortrage wird am nächsten Nreitag,
den 13. d. M., Abends 8x Uhr, hauses der Generalleutnant Thema „Staatskunst freiungskriegen“
Ueber die Juristen, die die Aeltesten Berlin in Verbindung mit dem
im
sprechen.
De
“ Leipzig), der Anwaltskammer zu Berlin, e verein und dem Vercin für Necht und Wirtschaft in der Zeit vom 20. Oktober bis 14. November 1913 L haben, ist jeßt ein
worden.
ausführliher Bericht veröffentlicht außerordentlißen Erfolg gehabt. nehmer betrug 1465, lien Veranstaltungen
wohl noch
besonderer Befriedigung wird in dem Bericht darauf bingewiesen, s fondern auch Kaufleute den Kursen regste Interesse entgegenbrahten und es als
daß nicht nur Juristen,
der Kurse zu bezeichnen ist, dazu mitgewirkt haben, O Leben fo weise einander zu nähern.
daß sie
zwei für unser
von Berlin, Professors Dr. Apt über
und die Erklärungen des Geheimen Oberjuslizrats Steuber über die
Stellung des preußishen Justizministe gehoben.
Geshwindigkeiten auf der Erde,
der Luft. Die Fähigkeit der Fortbeweg Merkmal der Tiere gegenüber noch die Geschwindigkeit der die Begabung nehmen würde, Tieren zurüästehen, Ich, während sein Geist Mittel deren Geschwindigkeit fast
zurückbleiben. Könnten
einige Zugvögel um die
alle
natürlih erscheinende Tatsache, daß die bewegung auf dem Lande und in der L
im Wasser an ganz verschiedene Bedingungen Was der Mensch selbst zu leisten vermag, scheinlich weder in den ufen auf. kurze Entfernung noch in den rößere Abstäade kaum oder gar nit über das, was ichon die alten Griehen vollbraht baben. Der Nekord ist hier also Anders ist es, wenn irgend welche Mittel zur Fort- B. ein Fahrrad, wo durch die technischen Verbesserungen auch der Erfolg gesteigert werden fann.
Müärschen auf
bald erreicht. bewegung benußt werden, z.
davon ab, so stimmte Schranken eingeschlossen, wie rennen in bezug auf die Geschwi Ergebnisse mehr zutage fördern. Ini
die Gründe dieser Beschränkung kommt Professor Hele-Shaw zu dem Schluß, daß fie durch zwei Umstände bedingt wird.
die körperlihe Ausdauer infolge der
s{windigkeit gesteigerten Verausgabung der Körp-renergie, zweitens beim Lauf dur die körperliche Unmöglichkeit, die abwechselnde Be- vorzunehmen als innerhalb eines bestimmten Für den Menschen beträgt die Höchstgeschwindigkeit Enlfernung etwa 147 km in der Stunde.
wegung der Beine \chneller Zeitabschnitts. auf eine furze
Theater. Königliche Schauspiele. Donners-
tag: Opernhavs. 31. Abonnementsvor- stellung. Dienst- und Freipläge {find auf- gehoben. Aida. Oper in vier Akten (7 Bildern) von G. Verdi. Text von Antonio Ghislanzoni, für die deutsche Bühne bearbeitet von Julius Schanz. NYèusikalische Leitung: Herr Generalmusik- direktor Blech. Regie: Herr Negifseur Braunschweig. Ballett: Herr Ballett- meister Graeb. Chöre: Herr Professor MNüdel. (Ramphis: Herr von Monovarda vom Stadttheater in Graz als Gast. Amonasro: Herr Joseph Schwarz vom K. K. Hofoperntheater in Wien als Gast.) Antang 7ck Uhr. Schauspielhaus. 43. Abonnementsyor- stellung. Die Quitzows. Vaterländisches Drama in vier Aufzügen von Ernst von Wildenbruh. Negie: Herr Oberregisseur Patry. Aufana 74 Uhr. Freitag: Opernhaus. 32. Abonne- mentsvorstellung. (Gewöhnliche Preise.) Dienst- und Freipläßze find aufgehoben. Tristau und Jsolde in dret Akten von Richard Wagner. Anfang 62 Uhr. :_ Schauspielhaus. 44. Äbonnementsvyor- stellung. Colberg. Historisßes Schau- spiel in E Aufzügen von Paul Heyse.
Anfang 77 Uhr.
Deutsches Theater. (Direktion: Max Reinhardt.) Donnerstag, Abends 73 Uhr:
Shakespeare - Zyklus: König Lear. Freitag: Köuig Heiurich
(4. Teil.) Ein Sommernuachts-
V.
Sonnabend:
traum. Sonntag: Romeo und Julia.
Kammerspiele.
Donnerstag, Abends 8 Uhr: Der Snob. Xreitag: Vürger Schipvel. Sonnabend: Wetterleuchten. Sonntag: Der Snob.
erliner Theater. Donnerst., Abends
8 Uhr: Wie einst im Mai. Pofse wit Gefang und Tanz in vier Bildern von Bernauer und Schanzer. O ie
Freitag und folgende Tage: Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Große
ommern dem Verband feiner dortigen Vereine im Januar
( i gestern 3000 46 seinem Zweigverein für den Kreis Heydekrug, Osipreußen,
Freiherr von Steinaedcker über das und Feldherrnkun
wirtschaftlihen der Kaufmannschaft
eine Zahl, die in Deutschland von ähn-
bedeutsame Berufsgruppen in ihrer Anschauungs- ) Aus dem Bericht seien als bemerkenswert die Ausführungen des Syndikus der Korporatîton der Kaufmannschaft
den Pflanzen betont. | &Fortbeweaung als einen Maßstab für so würde der Mensch hinter fehr vielen felbstversiändlich aber nur in seinem Éörperlidhen zur Fortbewegung erdaht hat, hinter
doch mit unseren Schnellzügen höchstens Wette fliegen, während die Landtiere im besten Fall nach wenigen Sekunden das Schon dieser Verglei verweist auf die bekannte und jedem ganz
sind die rein körperlihen Möglichkeiten in ganz be-
theater.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Meyers. Schwank in drei Aufzügen von Frit Friedmann- Frederich.
8 Uhr: Herodes und Mariamne. Eine Tragödie in fünf Aufzügen von Friedrich el.
und Schwert. —
d des Vaterländischen eberschwemmungen in der | werden Rad de Möglich zur Linderung der dortigen
° y die größ ranstaltung wissenscha ft-
großen Saale des Architekten-
in den Be- | 90 km
neuesten Fortbildungskurse für von utshen Anwaltsverein (Sitz in
am gerin dem Berliner Anwalts-
bei Vöôg verlässige
Die Kurse haben etnen Die Gesamtzahl der Teil- zu denken nie erreiht wurde. Mit das ein besonderer Gewtnn nach Entstehung und Verlauf staatliches, soziales und wirt- Die Erde sind 800 mm die Grundlagen des Planes | in den Lä rs zu diesen Kursen hervor-
lassen. A
im Wasser und in ung wird als untersheidendes Wenn man nun
gesltaltung innerhalb
verzeichnet
Leistungen des
Tierreich®? | selbst in
Rennen aufgeben müßten.
Geschwindigkeit der Fort- ift, und außerdem wiederum und Grenzen geknüpst ist. erhebt sih heute wahr-
fast das tages in
der am 11. Er lieferte flingt sehr
Sicht man
ja avch die Pferdewett- ndigkeit keine unerhörten einer Untersuhung über | mögli. Einmal durch Ioha bei Vermehrung der Ge-
Wird | Garatx mit
Straße. Donnerstag, Abends 7x Uhr:
Könia Nichard Axx. Ein Trauerspiel in 5 Aufzügen von William Shakespeare. Freitag: Die fünf Frankfurter. Sonnabend: Zum 50, Male: Die Kronbraut. Sonntag: König Richard KIx.
Komödienhaus. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Kammermusik. Lustspiel in drei Akten von Heinrich Ilgenstein. Freitag und folgende Tage: Kammer- mufik. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Film- zauber.
Deutsches Künstlertheater (So- zietät). (Nürnbergerstr. 70/71, gegenüber dem Zoologischen Garten.) Donnerstag, Abends 8 Ubr: Das Phantom. Komödie in 3 Akten von Hermann Bahr. Freitag: Der Bogeu des Odyfseus. Sonnabend, Nachmittags 34 Uhr: Ve- terchens Moudfahrt. — Abends: Das Phantom.
Sonntag, Nachmittaas 3 Uhr: Bernd. — Ab Odyfseus.
Rose ends: Der Bogen des
m ————
Lessingtheater. Dounerstag, Abends 8 Uhr: Simsou. Tragödie in drei Akten von Frank Wedekind.
Freitag: Veer Gynt.
Sonnabend: Zum ersten Male: Liliom. Eine Legende von Franz Molnär. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Pro- fessor Veruhardi. — Abends: Liliom.
Schillertheater. 0. (Wallner-
Freitag: Die beiden Leonoren. Sonnabend: Was ihr wollt.
Charlotteukurg. Donnerstag, Abends
ebbel
Freitag : Herodes und Mariamne. Sonnabend, Nachmittags 321 Uhr: Zopf Abends: Weh? dem,
ein# im Mai. Nofinen.
der lügt!
die zu duhmess ende
größle Geschwindigkeit, mit der sie zurückgelegt werden fann, nur noch 9 km in der Stunde. Leistungen,
festem Boden gegeben hat. die neueste Zeit bedienen sih des N
und es ist kaum arzunehmen, daß irge
Geschwindigkeiten müßten : Hilfe der Technik in der Luft erzielen lassen,
Mensch überhaupt beobachten bleiben hinter denen,
dabei noch gar niht an die Wellen der El
Punkt des Erdäquators legt dur Stunde etwa 1670 km zurück. mit der die Erde um die Sonne rast, denn sie mißt fast 30 km, also in einer 108 000 km.
keit nah vielerlei Umständen,
Fâlle ungewöhnlih heftiger einen ganzen Tag
einem ganzen Jahre empfängt. Jahre 1843 berihtet worden, vanten am 5. Augu
10 Uhr 40 Minuten stieg der
Theater in der Königgrüäber
Strecke aber auf 160 km
Das find für den Mensche
können. shalb eine keit einer
Unter allen menfs{licen der größten,
shnelleren Fortbewegung
ten Geshwindigkeiten, die auf natürlihem
erzielt werden können, ift nur für die Schwimmleistungen des Menschen etwas Genaues befanrt, niht aber über die von Meerestieren.
in der Stunde gehen, ganz
Torpedoboote um die
gsten ist. eln und anderen Lufttieren glei{chfalls s. Stcher aber ist, oder erreihen fan die sich im Weltraum abspiele
, sondern nur an die Bewegungen der Him
Noch viel größer
Minute 1800 oder
stärksten Negen fälle. Die regenreichsten Gebiete der die Tropen, während in unseren Gegenden jährli 6 bis Negen im Jahr niedergehen, rechnet die Niederchlagshöhe ndern der heißen Zone nah Tausenden v Vom Regenfall über den Oze
uf dem Festland richtet sich Negenmenge u nah der Windrichtung, usw. Eine Frage für sich aber bleibt
kurzer Zett, Eitnzelregen shetnt der stärkste NRegenfall worden ist,
wo an einem Play
Dreifahe jenes
bisher einzig dastel den Philippinen.
Weitere Weltrekords
in 80 Minuten am 12. August 1891 in Californ in einer halben Stunde am 24. August 1906 205 mm in 20 Minuten am 7. Ortschaft. Cin besonderes Erlebnis, das wohl niemand, der dabei gewesen ist,
Juli 1889 in etner
jemals vergessen wird, muß ein Regenfall Juni 1912 in Valdivia in Chile vom
in nur einer halben Viinute cine Höhe von 4 mm. Das
gering, ist aber ein ganz unerhöiter Betraç
Stunde {on 480 und in einem Tage gar 11 520 mm Glücklicherweise find folhe Himmelsflutzn nur für
nnisthal, 11. Februar. (W. T. B.)
Welthöchslleistung, die
von 27590 m aufgestellt war, geschlagen.
Brücdke. Wer zuleßt lat... ! mit Gesang und Tanz von Arthur Lippschiy und A. Bernstein - Sawersky. Musik von Leon Jessel.
Freitag und folgende Tage: zuleßt lacht . .,.!
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr (halbe Preise): Wer zuletzt lacht . . .!
Deutsches Opernhaus. (Char- lottenburg, Bismarck - Straße 34—37, Direktion: Georg Hartmann.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Manou Lescaut,
Freitag und Sonnabend: Parsifal.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die lustigen Weiber von Windsor. — Abends: Maundragola.
Montis Operettentheater.(Früher: Neues Theater.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Die verbotene Stadt. Operette in drei Akten von Karl Lindau und Bruno Granichstaedten.
Freitag: Die verbotene Stadt. Sonnabend: Zum ersten Male: Fung Englaud. Operette in drei Akten von Nud. Bernauer und Ernst Welish. Musik von Leo Fall. :
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die Fledermaus.
Theater des Westens. (Station: Zoologtsher Garten. Kantstraße 12.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Polenblus, Operette in drei Akten von Oskar Nevbal!. Freitag und folgende Tage: Woleu- blut.
Sonntag, Nachmittags 31 Ukr: Gräfin F á
die um einen wesentlihen Betrag niht übertroffen Erfindungen ift dat weil es auf einfahste Weise die
Alle Beförderungsmittel ades in irgend einer Form. Ueber
Fischen und anderen Jedenfalls sind die Geschwindigkeiten, die von der Technik jeßt manchen Schiffen gegeben worden find ungeheure Vervollklommnungen, nd ein Tier noch mit einem der Wette {wimmen könnte. sih sowohl in der Natur wie dur die weil dort die Reibung Leider weiß man über die Schnelligkeit des Fluges
daß alle Geshwindigkeiten,
cÉtrizität oder des Lichts die Umdrehung dec Erde in jeder
in einer Stunde
i l anen weiß man verhältnismäßig wenig, da sih auf dem Meer keine festen Beobachtungswar!en
und die Meteorologen haben die besonderen zusammengestellt.
im Juli 1911 über einem Ort in den lippinen niedergegangen zu sein, wo in 24 Stunden 1168 mm ge- messen wurden, alîo an diesem einen Tage etwa die Hälfte mehr als ntedershlagsreihen Jahren die norddeuts§e Tiefebene in
Ein anderer Rekord ist aus dem
st innerhalb von drei Stunden 406 mm Negen fielen. Hätte dieser Guß länger angehalten, so würde
ganzen Tag die ungeheure Menge von 3200 mim erreidt Faben, also
in Virginia und
Heute vormittag Diplomingenieur Thelen mit einem Albatros- Pfeil. Doppeldecker neuesten Typs mit der Absicht auf, den Höhen flug mit vier Fluggästen zu überbteten. wieder um 12 Uhr
29 Minuten, nachdem er 2850 m Höhe erreicht hatte. Er hat s\omit die
Theater an der Weidendammex Donnerstag, Abends 8 Uhr: Posse
Wer |
ertött, fo ist die chwemmun n fon ungeheure | mitgeteilt, da mandos das Wa
zunähst auf î bis auf
Wege im Wasser unübersehbar.
belaufen. Die werden fortgeseßt. und {on bis auf
Vieh aeborgen worden.
Die größten find etwas gefallen.
nur wenig Zu- die der n, weit zurück-
n. Man braucht
stroms vom Eis befreit
melsfkörper. Ein s der für die Hamburg- Passagierdampfer
Schiff von 21 000 Brut rede hielt der Bürgermei Worten
aber ist die Eile, in jeder Sekunde
in ein dreifaches Hoch a1
Wien, 11. Febru Reichsstraße in Moelle mobil in Brand. Vierzig Personen,
von Millimetern.
errichten nd RNRegenhäufig- nah der Bodens- der Negenrekord New York, 10. Feb
Für jemals
Phi-
DEE Millionen Dollar e
Zinsen foll der gewendet werden.
Königsberg, 10. Februar. en im die Hohwassernot und die \{hwemmungen vorläufig noch nit beseitigt find.
1500 Menschen, die dur find, Lebensmittel zuzuführen.
Zurzeit besteht keine besondere Gefahr überschwemmten Ortscbaften. Solche falls durch steigendes Wasser in stehende Eisstopfung gelöst
Geestemünde, 10. Februar. (W. T. B.) 2 werft und Maschinenfabrik «von Ih. C. A.-G. in Geestemünde lief heute mittag im Beisetn zahlreicher Gâste
leßt, fünfzehn von ibnen
die Kirchen der verschiedenen Bekenntnisse
New York, 11. Februar. (W. T. B.)
(W. T. B) Zit be Memeldelta wird von maßigebender Ce!
Voauptmsacdie tre O e Ter Ueber Pionier? L
arbeiten fortgeseßt daran, Bewohner und Vieh aus den Ms er abgeschnittenen Ortschaften in Sicherheit zu 3 Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten mit Lebendmitteln Lt sonstigem Bedarf {s eine vom Vaterländischen Frauenvez ein in krug eingeleitete Hilfstätigkeit im Gange. groß, der Schaden an Gebäuden und der
bringen. burh und eyde-
Die augenblicklie F ot ift
Verlust an Vieh
Er wird sih voraus\ihtlich auf viele Hundertt. Ont
L Sammlungen der Provinzialhiljs s l
300 Menschen aus Lebensgefahr gerettet und etwa 150 Sva
usende fomitces
heute tioniere e
sind dur
sind Pionicre damtt besa Neuets vom Lande abgeshnitte,
Die Wasserstände im Nußstromgebiet Ur dio aber würde wieder eintre SHhmalleniygken die bei Ragnit be: wird, bevor die Mündungen des Ruß
Zurzeit
sind. Auf der S
chiffg,
Tecklenborg
Amerika-Linie erbaute Dretschra uben. „Johann Heinrich Burchard“, ein toregistertonnen, vom Stapel. Die Tauf. ster Dr. Predö hl- Hawburg, der in warmen
seines verstorbenen Kollegen getachte und auf die bedeutenden Leistungen des deutschen Schiffsbaus, für die der neue Dampfer ein beredtes Zeugnis sei, hinwies.
Die Rede des Bürgermeisters klang Mojestät den Kaiser und König aus.
ar. (W. T. B) Gestern geriet auf der rsdorf nabe Baden bei Wien ein Auto- Der Benzinbehälter erplodierte.
die das Automobil umstanden, wurden ver, {chwer.
ruar. (W.T.B.) Carnegie hat seine zehn
if feine
Millionen-Friedensstiftung dur eine Stiftung von zwei
rgänzt, um die Sache des Friedens dur
zu fördern. Ein Teil der
Friedensliga der deutsch-englischen Geistlichen zu-
In einem Teile New
in Penns yl- | Yorks und Brooklyns wurde gestern ein leihtes Erdbeben wahr
genommen. und Montreal wird g ein leiŸYtes Erdbeben be standen. — Nach einer Y lihen !'Canada um d worden.
er für einen
venden MRegen- Und 292 mm DIE
En 2359 L
rumänischen Flieger Newbery hat gewesen sein, Himmel kam.
Auch aus verschiedenen Städten zwtschen New
Buenos Aires, 10. Februar. (W. T. B.) erretht und damit die bisherige Welthöchstletstung überboten.
York
emeldet, daß gestern nadmittag gegen 14 Uhr
merkt worden ist. Schaden t nicht ent celdung aus Ottawa sind im ganzen öst
ieselbde Zeit \{chwere Erdstöße verspürt
bri Der argentinische auf einem Moraneeindecker 6275 m Höhe
I DEL n einer ergeben würde. lurze Zeitdauer
Telegraphen-Agentur.) sech8 Personen verwund Kurahara, der vor dem Thelen landete hergestellt.
dem Franzosen
Lustspielhaus. (Friedrihstraße 236.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Die spanische Fliege. Schwank in drei Akten von Franz und Ernst Bach.
Freitag und folgende Tage: Die spanische Fliege.
Sonntag, Nachmiitags 31 Uhr: Char- leys Taute.
Residenztheater. Donnerstag, Abends 8s Uhr: Hoheit — der Franz! Musi- kalise Groteske in dret Akten von Artur Landsberger und Willi Wolff. Musik bon Nobert Winterberg.
Freitag und folgende Tage: Hoheit — der Franz!
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Gretcheu.
Thaliatheater. (Direktion : Kren und Schönfeld.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Die Tangoprinzesfin. Posse mit Ge- fang und Tanz kn dret Akten von Jean Kren und -Curt Kraaß. Gesangstexte von Alfred Schönfeld. | Freitag und folgende Tage: Die | VTanugopriuzessin. : | Trianontheater. (Georgenstr., nahe Bahnhof Friedrichstr.) Donnerstag, Abends 8s Uör: Anatoles Hochzeit.
Freitag und folgende Tage: Anatoles Hochzeit.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die Liebe wacht.
tan
Konzerte.
Singakademie. Donnerstag, Abends
9 Uhr: 5. Kammermusikabend des Klingler - Quartetts. Mitt. : Frit Rückivard, Königliher Mußikdirektor (Bratsche).
Theater am Nollendorfplak. Donnerstao, Abends 8 Uhr: Prinzes Gretl. Operette in drei Akten vou A. M. Willner und Nob. Bodanzky, Musik von Heinrich Reinhardt. Freitag und folgende Tage: Prinzefz Gretl.
Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Die Schiffbrüchigen.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Orpheus
in der Uuterwelt,
Tokio, 11. Februar.
Polizeibeamten mißhandelt.
Verlobt:
Gestorben:
Nach Shluß der Redaktion eingegangene
Depeschen.
(Meldung ‘der St. Petersburger Bei den gestrigen Unruhen wurden et und 150 verhaftet, Der Abgeordnete Parlament eine Rede hielt, wurde von Die Ruhe ist vollständig wieder
(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten und Dritten Beilage.)
Blüthner-Saal. Donnerstag, Abends 8 Uhr: L. Konzert von Louis Pécsfkai (Violine) mit dem Blüthner-Orcester unter Lettung von Professor Erust vou Dohnäânyi.
Meistersaal. (Köthener Straße 38.) Donrerstag, Abends 8 Uhr: Liederabeud von Margarete Bergh - Steingräber.
Garnisonkirche. (Neue Friedristr.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: 2. Orgel- fonzert von Ludwig Schmidthauer.
Birkus Schumann. Donnerst., Abends 74 Uhr: Große Galavorstelluug. — Vorzügliches Programm. Zum A e(Tipp““, der Derby-Favorit
Zirkus Busch. Donnerstag, Abends 7x Uhr: Große Galavorstellung. — Yusftreten sämtlicher Spezialitäten. — Zum Stluß Die Grote Prunk- pantomime: Pompeji.
Frl. Wilhelma. von Kalck- revth mit Hra. Leutnant Hellmuth von Lekow (Kurzig—Berlin). — Frl. Sophie Berg mtt Hrn. Leutnant Karl- Jasper von Arenstorff (Frankfurt a. M.).
Geboren: Eine Tochter: Hrn. Major
Rudolf Grafen von Matuschka (Blanken- burg a. Harz). Fr. Betty von Otto, geb. Lange (Braunschwetg). Fr. Îda von Löbbecke, geb. Freita von Bernewig (Gr. Denkte).
Berchstein-Saal. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Liedecabeund von Madame
King - Clark. Am Klavier: Edugrd Vehm.
Becthoven-Saal. Donnerst., Abends 3 Uhr: L, Orchesterabend eigener Werke mit dem Phitharmouischen Orcester von Ferruccio Busoni. Sol. : Egon Veiri und Josef Szigeti. Dirigent : F. Bussoni.
Verantwortlicher Redakteur:
Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.
Verlag der Expedition (Heid ri ch)
in Berlíin.
Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32.
Neun Beilagen
(einschließlih Börsenbeilage).
Zweite Beilage
zum Deutschen Reilhsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
(Fortseßung aus der Ersten Beilage.)
z- B. durch teure Straßen- und andere Verkehr8anlagen vi Éin ues Boden aus geringwertigem Ackerland oder gar aus ertraglosem Dedland in wertvolles, stark nacgefragtes Bau- land verwandelt ist, findet eine viel höhere Ansyannung der Grundsteuern statt. Wo durch einen {nell entwickelten Gewerbe- großbetrieb dic ansässige Landbevölkerung vor die Aufgabe gestellt ist, ihre Volksshul-, thre Polizeieinrihtungen u. a. zu vervielfachen une früher ungeahnte, dur den landwirtschaftlihen Betrieb nicht erforderte Straßenbau- und Unterhaltungskosten aufzuwenden, da hat man die Gewerbesteuer in einer Höhe herangezogen, die das zehn-, zwanzig-, dreißigfache des Prozentjaßes der Grundsteuern ausmachte.
Einer Reform fällt die Aufgabe zu, die theoretish unhaltbaren, dur die Praxis an allen in erheblicher wirtshaftliher Sun befindlichen Orten widerlegten Zahlenregeln in den §S§ 54 und 96 Abs. 2 zu beseitigen. Der Entwurf sieht „dies vor dur Streichung der §§ 54 und 56 unter Ausgestaltung des 99. „Der aufrecht zu erhaltende Grundsaß des ersten Leils in §56 Abs. 2 ist dur gering- fügige Zusäye in den § 55 hineingearbeitet. Seine Befolgung durch die Gemeinden ist zu sichern dur di Aufsih!svorfristen in § O Der erste Absay des Z 955 ist zu streichen, weil das Crfordernis staat- licher Genehmigung zur Steuerverteilung in § 951 „(usammenfassend geregelt wird. Der zwette Absaß handelte bisher einseitig as an Aufwendungen, die grund\äßlih dur Realsteuern zu deden fin E T wird jeßt ausgestaltet durch eine entsprechende Bestimmung für andere Aufwendungen. B
Zu C ol. N i: Ñ
Die Bedeutung des bisherigen § 957 ershöpfte sich in der Be- antwortung der Frage, welche Bedeutung die Dahlengrenzen t 8&8 54 flg. im Falle der Erhebung besonderer Grund- r E iteuern haben sollten. Die Beseitigung dieser Zahlengrerzen en n dem bisherigen § 57 den Boden. Der neue § 97 ist dazu bestimmt, an Stelle der bisher in den §§ 55 und 56 einzeln getroffenen Vor- \chuiften über die Mitwirkung der Staatsaussicht bei er Mertens des Steuerbedarfs auf die verschiedenen Steuerarten diese Mitwirkung zusa send zu regeln. i / : e vet Entwurf eine Erweiterung des Selbstbestimmungs- rechts der Gemeinden gegenüber der Staatsaufsicht vor. o
Während bisher Zuschläge zur Staatseinkommensteuer über 00 %/o der Genehmigung bedurften (§ 55 Abs. 1), rückt der E ee Grenze auf 150 °%% hinauf und befreit damit eine große Anza N von Gemeinden von ver bei der Entscheidung über die Genebmigung er- forderlichen eingehenden Kontrolle ihres Etats. Diese Ss erscheint unbedenklich. Seit Erlaß des L die Belastung der Gemeinden derart gestiegen, daß eine E A zu 1009/0 zu den Ausnahmen gehört. Von den Stadtgemeinden kamen im Jahre 1911 nur noch 6,42 vom Hundert mit lgen von nicht mehr als 100 %/ aus. Die Hinaufsegung E der Genehmitgungefreiheit enispriht daher lediglih der wirtschaftlihen Fntwicklung. E L : R der Geseßgeber aber nihi zu weit gehen. Ein be- hutsames Vorgehen ist {on deshalb geboten, weil in den Gauen unverkennbar eine gewisse Tendenz der Annäherung ihrer S äge an, die Grenze vorhand?n ist. Dazu kommt, daß bet einer Erhö ung des Einkommensteuertarifs, wie sie {hon in dem L: : on 1912 (Drucki. Nr. 28 A des Hauses der Abgeordneten, 21. Legis q Ur- periode, V. N vorgesehen E N die wirts(afilihe Bedcutung der Grenze bli vergrößern würde. j
er N es A eas Ersatz für den bishertgen S 54 den Ge danken des notwendigen Schutzes für ein richtiges S ce Neal- und Personalsteuern, die Ziffer 3 als Ersaß für den E S 56 den Gedanken des Schußes der Grundbesiger e E ewerbe treibenden gegen A f A Veberlastung bei Heranziehung der Realsteuern zum Ausdruck. E N d E L sichert die Durchführung der int S 59 O Regeln in denjenigen S O E r E der Ge- ‘hmigung_nach keiner der vorstehenden Ziffern gegebv E E a S@lußabsat bringt eine große Grsparnis an Sreibwerk. Der Aufwand an Arbeit, welcher den Gemeinden, A e as \{lußbehörden alljährlih dur die Umrechnung des Solls, S sonderen Steuern in Prozente der Staatssteuern und A G N Prüfung erwächst, steht in keinem angem: ssenen Berhälknis n lade lichen Crfolg. Dazu kommt, daß diese Umrehnung des Au] M E besonderer Steuern bei der Verschiedenheit Der Beranlagungömaß} x der besonderen und der staatlichen Realsteuern ein E E irreführendes Bild des Belaf{ungsverhältnisses zwischen Personal- 1 Realsteuern gibt. N
Zu Z A2 f -8 Ertwurfs
Die Fassung des ersten Saßges ist den Neuerungen des E
angepaßt. Die §8 27 Abs. 2, 54, 56 sind E S A G einen ganz neuen Inhalt erhalten. Alle diese E O daher niht mehr angezogen werden. Die Anziehung da 60 E die Betriebésteuer bringt sachlich nichts Neues. Schon E S 55 auf die Betriebssteuer nicht anwendbar, weil fi E, A anwendbarkeit des § 54 diejenige des § 55 von selbst uon A X jeßt § 54 niht mehr genannt werden kann, nuß E. E erhaltung des bestehenden Nechtszustandes nunmehr § 995 gen verden. i ; S A Hinaufseßzung der Grenze der Genehmigungtfretheit ae Betriebssteuer erfolgt nah dem e für die Einkommen steuer getroffenen Regelung (vergl. § 57 Ziffer 1).
Zu § 59 Abs. 1. — A
Die Aenderungen bes@ränken si auf Berichtigungen der Zitate gemäß der neuen Fassung. E
1) Im bisheri Gesetz ift das Verhältnis des ersten Absatzes
Im bishertgen Geseß Berhaums 1 E p
zu ves folgenden Vorschriften nicht klar. Nach dem A die Regeln des Abs. 1 für Gemeindeabgaben, die als QUIltge u Staatssteuern erhoben werden, die des Abs. 2 für bes ondere e E steuern. Das kann aber nicht zutreffen, da die Gemeindeabga A bei den als Zuschläge zur Staatssieuer erhobenen Einkommen N hinsihtlich des Beginnes und des Erlöschens in einer a Ae meinde besonderen Grundsäßen folgen muß. Abî. 1 bedarf E t sihtlih der Gemeindeeinkommensteuerpflicht der L \ A Die Einleitungsworte „im übrigen“ des Abs. 2 find irresührend. e
Der Entwurf beseitigt die Urklarheit, indem er E 0 herigen Abs. 2 niedergelegten besonderen Grundsäße der S n abgabenpfli6t voranstellt und die staatssteuerlihen Grundsäye n ubsidiär gelten läßt. ; a f 4 \ A E Teil der bisherigen Lit, 2b bat zu alteda ungerechtfertigten Doppelbesteuerungen geführt. Wer A can weGselt, glaubt in der Negel durch die polizeiliche Ab- und Ame nd alle erforderlihen Förmlichkeiten zu erledigen. Eist n er Le Wohnsizwechsels von der Gemeinde des früheren e it die wetter zur Einkommensteuer herangezoijen wird, pflegt N M Notwendigkeit kennen zu lernen, die hier vorgesd;riebene Anze f erstatten. Die Grundlage des Nets der Gemeinde auf Ns einer Person zur Einkommensteuer liegt in der Tatsache O | sies oder Aufenthalts daselbst. Entfälit diese Grundlage, R legt kein Anlaß vor, das Aushören dieses Nechts der Gemeinde noch vo
Berlin, Mittwoch, den 11. Februar
3) Der neue Satz n f Ziffer 3 (bisber Lit. 2c) fowie der ue Abf. 3 füllen Lücken des Geseyzes aus. j :
n © Das die bisherige Regelung nicht erschöpfend sei, daß vielmehr die Gemeinden befugt seien, das Erlöschen der Steuerpflicht in den Grundsteuerordnungen auf den ersten Tag des der entsprehenden Anzeige folgenden Monats zu verschieben, hat das Oberverwaltungs- gericht in einer nicht veröffentlichten Entscheidung vom 26. September 1902, Nr. II 1533 entshieden. Was hier für Grundsteuerordnungen ausgesprochen ist, wird au für Gewerbesteuerordnungen gelten müßen. Der Entwurf nimmt diese Rechtsprehung lediglich auf. /
Veber die Veränderung der Steuerpfliht bei besonderen NReal- steuern infolge tatsähli@er Veränderungen am Steuerobjekt enthält das bisherige Geseg feinerlei Vorschriften. Die Praxis hat allgemein angenommen, daß die Gemeinden befugt seten, hierüber Be- stimmung zu treffen. Die Necbtsprehung it: dieser Auffassung nirgends entgegengetreten, hat fie vielmehr bis zu einem gewissen Grade autdrüdlih gutgebetßen. Im Falle des Neubaves eines Hauses innerhalb -des Steuerjahres. hat nämlich das Oberverwaltungêgericht eine Zugangsveranlagung für zulässig erahtet (Urteil vom 19. No- vember 1901, Pr. Verw.-Bl. Bd. 23 S. 711). Es empfiehlt sh, die Rechtslage im Anschluß an die Praxis und an die Rehtsprehung
ellen. S a
wi a neue leßte Absay will einen Mißstand beseitigen, der fich für die Gemeinden aus der Rechtsprechung des OD.V.G. ergeben hat. Dieses hat die Vorschriften des § 60 Abs. 2 zu 2Þþ und des § 84 Abs. 1 dadurch teilweise illusorisch gemachi, daß es die Theorie aufgestellt hat, die Gemeinde könne eine Steucrforderung gegen cine Person nur solange geltend machen, tote das Berhältnis, das he Ee Patisrecht derselben gegenüber begründet (Wohnsiß, Aufenthalt, Grund- besi, Gewerbebetrieb), noh besteht. (Bd. 32 S. 37, Bd, 31 S. 80.) Daß diese Rechtsprechung der Handhabung des Steuerrechts d ur die Gemeinden Schwierigkeit bereitet, erkennt tas O.V.G. selber an (Bd. 32 S. E J Man wird hierüber noch hinausgehen und sagen dürfen, daß den Ge- meinden dadurch die Geltendmachung einer erheblichen Zahl von Steuerforderungen unmöglih gemacht wird, auf die ihnen der Geseß- geber ein materielles Recht eingeräumt hat. Der neue Absaß 9 bringt nun die vom O.V.G. vermißte auédrüclidze Borschrifi, daß das Recht der Gemeinden auf Geltendmahung ihrer materiell begrün- deten Forderungen von dem Fortbestehen der Steuerpflicht unabhängig
fein soll. Zu § 61.
e ite Saß in Abs. cinen Vorgang in § 71 / Der neue zweite, Saß in E H 8 Een A Deus Nr. 1 Abs. 3 des EGinkommensteuergeseßzes e bringt N etnfahung, wie sie ebensowohl im Interesse der Steuerzaÿler, N Gemeinden liegt. Die Abrundung auf volle Markbeträge ermöglich insbesondere die wegen der Erhebung in Vierteljahröraten wüns ends werte BViertelung. Nur bei ganz kletnen Sieuerbeträgen, wie sie 298 vorsieht, erscheint die Abrundung untunlic, weil fie hier eine Vers hältni8mäßig nit E Veränderung des zu entrihtenden Be- ages herbeiführen fann. : / e Im übrigen werden nur die Gesetzeszitate berichtiat.
Zu § 63.
Dieser Paragraph, welcher der Gemeinde gegen den e pflichtigen die erforderlichen Rechte zur Grana e E richtige Veranlagung erforderlichen Unterlagen verleiht, ste Ee im Abschnitt „Direkte Gemeindesteuern“. Seine Vorschriften 2E K daher nicht für indirekte Steuern. | Das Bedürfnis a h  Nechten ift aber au bei indirekten Steuern R / Hai 58 graph ist daher unter einen neuen dritten igt e O a E : stimmungen für direkte und indirekte Steuern“ ver]eßi worden gl. 8 67 a). O
Da 3 0e A L ;
Der bisherige § 64 hat zu erheblichen E 0B A
Dem Wortlaut nach bezieht er sich auf die Veran agung von Steuern. Da aber der Betrag der Steuer, T von s seltenen Fällen des § 95 Abs. 2 von dem alljährlih festzuf E zu verteilenden Steueibedarf abhängt, so kann der Paragrap nich Ly Veranlagung der Steuern selbft, fondern nur des E, stabes, d. t. eines Fafktors E E n Auge haben. Im erste Satz r daher einer Richtigitellung. | R E es etner Regelung der Anfeltung dieser Ver- anlagung. i Obwohl das Geseg fonst überall nur R s Forderungen kennt, hat das Oberverwaltungsgericht für d *Vtaßstabes S 64 entschieden, daß gegen dite Veranlagung aliein E a E obne ctne fonkrete Steuerforderung die Rectèmittel des Z 39 ins seien (Entscheidung Bd. 43 S. 56). Seine weitere A O führt zu dem verwidelten und wenig befriedigenden e E zwar der Maßstab der Steuer unanfechtbar wird, N nn E A pflichtige gegen die gemäß S 64 erfolgte und ihm u n Da gébrahte Veranlagung kein Vechtsmittel Pes u U dagegen der Anspruch auf Steuerfretheit noch später S Ene B Heranziehung unbeschadet der retsträsligen L Fel d G 05 Maßstabes geltend gemacht werten kann (Bd. 43 S. 956, 9 EOT;
0 S. 156). i : L 60 e “VeteinfaGuüni und Klarstellung alt dringend E Der vom Gesey verfo!gten Absicht, unnötige Aufwendungen an L und Beläsligungen der Steuerpflichtigen zu vermeiden, of A E am besten, wenn, wie der Entwurf es vorsieht, A L cel anlaaung des Maßstabes mit der Heranziehung vere N n I Maß: der Anfehtung unterworfen, eine wiederholte Anfehtung 5
itabe 4 geschlossen wird. U L Mate e oe N ander folgenden“ fallen, weil überflüssig, fort. Zu S 67.
isheri "8 67 di erwe Regelung
Der bisherige Inhalt des § 67 ist durch die anderweite Rege i der Semeieletteue des S aus s mit be- Gräntter Haftung im § 33 gegenstandslos geworden. R e Vorschrift, welche den neuen Inhalt bilden soll, wird als billig allgenicin emvfunden werden und ist für die Staatseinkommen- steuer bereits getroffen (§ 68 Abs. 2 des Einkommensteuergeseßes).
Zu 8 67 a,
Neral. die Bemerkung zu § 63. l ; :
Dic Uigribua des ben Gemeinden dur das Gesetz acreae Fragerechts ist nach Mere Recht G 63 i E ee iner Steuerordnung abhängig gemaht. | ? Stollen “abern Zuschläge zu den staatlich veranlagten Steuern E hoben werden, fönnen daher bisher die Gemeinden ein Rep rb nit ausüben. Die Gemeinde bedarf aber au bei E er verfassung tes Auskunstsrechts für alle Fälle, in denen fie E Lu kommen felbständig nach R Pr Le S e D Go eel de en
3 'iften zu veranlagen hat B 2G he R neo die Ausübung des Nechts auch ohne Steuerordnung zu ermöglichen. 04 08)
Fine Erweiterung hat der Abs. 3 (bisher Abs, 4 des F Mia 4 bisherige Gese enthält keine Vorschrift über die Rechtófolgen einer Unterlassung der vorgeschriebenen Uns f den Steuerpflichtigen. D R s L ï inheitlih. Der VIII. ena e b fe N ats edi Tf dem Standpunkt, daß im Falle I lassung einer Beanstandungsmitteilung die Auskunft des A pflichtigen der Veranlagung zugrunde gelegt werden müsse
der Erfüllung einer formellen Vorschrift abhängig zu unachen,
(Bd. 58 S. 153 und Preuß, Vertwaltungsbl, Bd, 30 S. 291,
19104.
Bd. 32 S. 683). Der VII. Senat dagegen hat für den ganz Teig liegenden § 40 des Zuwachssteuergesetes vom 14. Feu 1911 (Neich8geseßbl. S. 33) entschieden, daß bei Perieyumg er Mitteilungspfliht durch die Veranlagungsbebörde das ganze E fahren nichtig und daher die Veranlagung außer Kraft zu seyen se (Amtl. Mitteilungen über die Zuwachssteuer Bd. 3 S. 177). O prakiischen Bedürfnis entsvriht es, daß die Frage im Sinne S Nechtsprehung des VIII. Senats entschieden wird. Dies u IET Ie neue Saß in Abs. 3. Daß die unbeanstandet gebliebene Aus unft des Steuerpflichtigen auch für diesen bindend ist, hat das R verwaltungsgeriht bereits entshieden (Preuß. Verwaltungsbl. E S S. 265). Der neue zweite S Laue diesen Grundsaß der Recht-
ung im Geseßeêstert zum Ausdru. 2 H En Wort E ocn im Abs. 4 des bisherigen Z 63 erscheint nicht korrekt. Nicht die Erteilung der Auskunft, sondern ihr Inhalt, die Auskunft selber, wird beanstandet. Der Entwurf hat den Ausdruck berichtigt.
u S 68a. : Die Vorschrift {ließt F an S 20 der Landgemeindeordnung vom 3. Jult 1891 (Geseßfamml. S. 233) an, der von der berrschenden Meinung als durch das Kommunalabgabengeses gänzlih beseitigt et wird. E |
N Sieht den Gemeinden gegen Säumige auf diesem Gebtet keine Strafbefugnis zu, so kann von leßteren ihre Heranziehung zu manchen Diensten gegenstandslos gemacht werden. Dies gilt z. B. für die Abhaltung von Nahtwachen als Naturaldienst. Hat der Pflichtige die Wache versäumt, so kann der versäumte Dienst au, nicht mehr durch einen auf seine Kolten zu bestellenden Dritten (F 90 Abs. 2) geleistet werden. Eine Strafbefugnis der Gemeinde erscheint für solche Fälle unentbehrlid;,
R an Zu § 68.
Bisher besteht ein Necht der Gemeinden, Naturaldienste in Geld- leisten umzuwandeln, niht (D.-V.-G. Bd. 34 S. 177). Sie s genötigt, die Handdienste, deren fie bedürfen, _entweder von Q Steuerpflichtigen in naturs zu leisten oder die Kosten für dur) Dienstmiete zu gewinnenden Kräfte aus den allgemeinen Gemeinde- mitteln zu bestreiten, also im Wege der Steuererhebung A DEEN, Geschieht ersteres, so ist eine Heranziehung der juristischen Personen sowie bter zur Leistung der Handdienste Unfähigen nicht mögli. Gs muß also ein Teil der Steuerpflichtigen die Gesamtkeistung auf fich vehmen. Das wird als Unbilligkeit emvfunden. Dazu fommt eine Schädigung der Scmeinde dur solde Pflichtige, die ihre Handdiensi- pflidt, womöglich absichtlich, in unsahgemäßer Weise erfüllen. Das Interesse der Gemeinden erfordert daher die Möglichkeit, den P flichtigen statt zum Hantdicnst zu einer ertsprechenden Geldleistung heran- zuziehen. : 5 — A Säge ter Ablösung müssen grundsäßlih nah demselben Vers hältnis bemessen werden, wie es für die Naturaldienste ‘selbst s (§ 68 Abs. 2). Bei den Spanndiensten sind sie also nach der Mors der für die Bewirtschaftung exforderlidien Zugtiere abzustufen, währen! sie für die Handdienste gleich sein sollen. Da sich jedod) bei Es \caftlih kemplizierten Gemeinden durch gleichmäßige Einseßung de Werts der Handdienste für alle Steuerpilichtigen Unbilligkeiten erceben können, wird de iner mg A gee,
. B. nach ter Leistungsfähigkeit, gegeben tw ¿
| ug hierbei Willkürlichkeiten der in der Gemeinde an gebenden Interessentengruppen zu verhindern, erscheint es erforderli, die Genehmtgung vorzuschreiben.
Worts “ uctapes beba f es, weil tas er Einfügung des Wortes „Kurtaxe" bedarf es, n o. ¡t Murtare die Eigenschaft einer Gebühr im Sinne des § 69 abgesprochen und daher Streitigkeiten über fie mangels ausdrüd- licher Ecwähnung in N G E eer ua der Berwaltungs-
i en erklärt hat (Bd. 34 S. 196). : ; R oer der 4 ihrer Stelle geforderten Geldablöfung werden durch den neuen § 69þ, die Erwähnung des Berbandspor stands, des Amtmanns E des Landbürgermeisters durch §§ 4 Abs. 6,
U Abs. 3 erforderlich. : : A ; e Say in Abs. 1 foll cine erheblide Härte beseitigen, die sich aus der Nechtsprehung des O. V. G. ergibt. Dieses hat den Grundsaß aufgestellt und troß manerlei Widerspruchs aufrecht er- halten, daß ein Einspruch, sofern er sih nit gegen die Veranlagung im ganzen rihte, sondern nur Grmößigung bezwede, um rehtêwirtfam zu jetn, erkennen lassen müsse, bis zu welwem Betrage Zerabievung der Abgabe verlangt werde. Die Bemängelung, daß die Veranlagung „zu hoch“ sei, genüge nit (vergl. insbesondere Ucteil V. 22. tee 1901, P.-V.-Bl. Bd. 22 S. 615, ferner G. O. V. G. Bd. 39 S. 48 und Bd. 45 S. 80). Diese Rechtsprechung ift geeignet, die Rechte der Steuerpflichtigen insbeiondere bei der Grundsteuer nah dem gemeinen Wert, bei der Wertzuwachssteuer und bei der t steuer zu verkürzen. Zahlreihe Einsprüche enthalten e a klärung, daß die Einshäzung viel zu hech sei. Häufig ist die a e hinzugefügt, die Einshäßunga auf denjenigen Betrag E Au den Sachverständige als angemessen bezeichnen würden. Bei Umsaß euern wird oft lediglich angeführt, der Wert des Inventars fei E angenommen, und es wird gebeten, dies dur Sachverstän E H \hätßen zu lassen. Die metsten Steuerpflichtigen sind gar niGt in der Lage, über solWe Bemerkungen hinaus ziffernmäßige Q anzustellen. Dennoch sind nach der Nechtsprehung des iy ard tung8gerichts alle solhe Einsprüche wirkungëlos und cine A Klage im Verwaltungsstreitverfahren muß am Mangel der formellen Borausseßungen scheitern. E O
E beabsichtigt, dieser NechtspreWung ein Ende zu machen und dadur die Rechtsgarantien der Pflichtigen gegen eine u hobe Heranziehung bedeutend zu verstärken. Durch die Ceerngs e Fassung wind der nur allgemein auf Herabsetzung der Ahga e richtete Einspruch zu einer ausreihenden Unterlage für ein es folgendes Streitverfahren gemacht. Die nachfolgende Klage Le aber von den Vorschriften des § 63 des Landesverwaltungegefeßes go befreit. Auch muß sie fi selbstverständlih im Rahmen des Ein-
) ns halten. T
ls ri O P Abfay 4 und, aus ihm ih ergebend, die M wähnung der Beschwerde im leßten Abfaß bilden den gelt aae N Ausdruck eines durch die Nechtsprechung des Oberverwaltung8gert! Ï entwickelten Gedankens. Für den in diesem Absaß behandelten o sieht das Kommunalabgabengesetz ein Rechtsmittel nicht vor, B die Gewährung eines solchen als billig anerkannt werden R N Hilfe der S. 18 Ab, L L As 1 Zusündigle 3a gesetzes hat das ODberverwaltungëgericht in „ftändiger A sprechung diese Lücke durch Zulassung einer unbefc f a Beschwerde ausgefüllt (vergl. die im Uteil vom D 2 1909 Bd. 54 . 177 zusammengestellten A age. Der erschöpfenden Absicht des Kommunalabgabengeseßzes at daß die Regelung dieses Rechtsmittels hierher übernommen s T Dabei erscheint allerdings etne Aenderung infofern get en ae : Beschwerde unbefristet war. Es geht zu weit, wenn die e ende machung eines Anspruchs auf nahträglihe Abänderung gus ez A lih zutreffenden Heranziehung noch Jahre lang nah d ga e g Anspruches zugelassen wird. Schon mit Rücksicht auf das E ate Interesse der Gemeinden erscheint eine BefWränkung geboten. „Da es h um einen dem Einspruch analogen Rechtsbehelf handelt, wird die
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Frist, wie bei diesen (§ 69), auf 4 Wochen zu bemesjen sein.
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