1914 / 38 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Feb 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Ta Commissíion pourra inviter le Service des mines et les requérants à compléter leurs indications en leur fixant un délai à cet effet; elle pourra les entendre personnellement comme ils pourront demander à étre entendus par eilx-mêmes Par leurs mandataires. Les explications seront toujours données con- tradictoirement.

Les“ requérants pourront faire valoir les motifs qui les ont empêchés de fournir tous les documents qui auraient être joints à leur demande et la Commission, appréciant ces motifs, aura la faculté de lès dispenser de la production desdits documents.

La Commission pourra procéder d’office à Vétablissement de tous moyens de preuye; olle S’inspirera à cet effet des principes établis dans les articles 24 à 28 de la Convention de la Haye pour le Règlement pacitfique des con- tlits iuternationaux en date du 18 octobre 1907.

Les débats sont dirigés par le surarbitre; toute décision dela Comnussion est prise à la majoritó de ses membres. La sentence mentionne les noms des arbitres; elle est motivée et signése par le surarbitre ect le secrétaire faisant fonction de greffier.

Toute sentence est notifice, par les soins du surarbitre, au Service des mines et au. re- quérant. Après Vémission de la sentence, lVétat des zones sera modifié en conformité.

Dans les cas plusieurs requêtes, se rapportant an même périmètre et Pprésentées par des ressortissants de différentes Sances, Sonnt. reconnucs comme valables conformément aux alinéas 6 et 7, le surarbitre fera notifier aux intéressés les sentences arbitrales qui ne leur auraient, pas été notifiées ainsi que les documents s’y

Puis-

Die Kommission kann die Bergbchörde und die Antragsteller auffordern, ihre Angaben in ciner be- stimmten Frist zu ergänzen; se kann ibr persönliches Erscheinen anordnen, ebenso wie die Genannten ver- langen können, Ppersönlich oder durch ihre Stellver- treter gebört zu werden. Mündliche Erläuterungen dürfen nur in streitiger Verhandlung erfolgen.

Wenn ein Antragsteller mit gen®genden Gründen dartut, daß es ihm nicht möglich war, alle die Urkunden beizubringen, die dem Antrag hätten bei- gefügt werden müfsen, so kann die Kommission ibn von der Verpflichtung zur Vorlage dieser Urkunden entbinden.

Die Kommission kann zu jeder Art von Bewélts- aufnahmen von Amts wegen schreiten. Zu diesem Zwede hat sie sich von den Grundsätzen leiten zu lassen, die in den Artikeln 24 bis 28 des Haager Abkommens zur friedlihen Grlediaung internationaler Streitfälle vom 18. Oktober 1907 aufgestellt find.

Der Obmann leitet die Verhandlungen. Die Entschetdung der Kommission erfolgt nah der ein- fachen Mehrheit der Stimmen. Im Urteil sind die Namen der Schiedsrichter anzugeben; es ist mit Gründen zu versehen und von dem Obmann und dem als Gerichtsschreiber dienenden Sekretär zu unterzeihnen. \

Jedes Urteil wird durch Vermittlung des Ob- manns der Bergbehörde und dem Antragsteller zu- gestellt. Nachdem das Urteil' gefällt ist, wird die Hauptkarte entsprechend abgeändert.

Werden mehrere Anträge, die \sich auf dasfelb- Feld beziehen und von Angehörigen verschiedener Mächte gestellt werden, gemäß Abs. 6, 7 als rechts- gültig anerkannt, so läßt der Obmann den Beteiligten die Schiedssprüche, die ihnen noch nicht mitgeteilt sein sollten, zugleih mit den zugehörtgen Urkunden (Anträgen, Bemerkungen ver Bergbehörde) zustellen. Er fordert die Parteien

délai expiré, le surarbitre réunira la Com- mission Ccomposée coimmme il est dit àl’alinéa 7. La procédure sera réglée suivant les dispo- sitions des. alinéas 9 à 13. Si les arbitres se trouvent en nombre pair, le surarbitre-a voix prépondérante en cas de partage.

S1 une sentence soulève une difficulté d’inter- prétation, la Commission qui l’a rendue ‘est compétente pour la résoudre.

Article 4.

Mesure provisoire concernant les terrains miniers litigieux.

Jusqu’à ce qu’'il ait été statué par la Commission des revendications . présentées dans les termes de Larticle 3 alinéa 7, ¿elui des requérants qui justifiera d’une * possés8sion de fait et d’'un commencement d’exploitation efective, pourra seul être autorisé par le sur- arbitre, provisoirement et moyennant caution, Vautre partie dúment entendue, à continuer, à exploiter le terrain et à exporter les minerais extraits.

Si un périmètre est réclamé par un seul requérant qui justifie d’une possesgion doe fait ot d’un commencement d’exploitation effective, la même autorisation provisoire peut être accordée par le surarbitre moyennant canution et apròès avoir entendu le Service des mines,

Dans les deux cas qui viennent d'’ôtre prévus, lautorisation sera donnée s0us ré- serve.. du paiement, . par an et par péri- mètre exploité, d’une somme xe de cingq cent - francs, t, en outre, de la taxe Pro- portionnelle de Varticle 46 du dahir chérifien sur les mines.

En aucun cas, et pour quelque motis que ce

définitivement arbitrales sur

angegebenen Zvsammenseßung. Das Verfahren -; ih nah den Borschriften der Abs. 9 bis 13. B0 die Zahl der Schiedsrichter eine gerade, \o ¿nj scheidet bei Stimmengleihheit die Stim 3 Obmanns.

Ergeben #@ nachträglih Streitigkeiten über die Auslegung eines Schiedespruhs, so ist die Kom, mission, die ihn gefällt hat, zu ihrer Entscheidun zuständig. :

me dez

Artikel 4.

Vorläufige Maßregeln, betreffend die streitigen Felder.

Bis die Sciedskommission über die vorgebrachten Ansprüche gemäß Artikel 3 Abs. 7 endgültig ent, schieden hat, kann derjenige Antragsteller, der nag, weist, daß er tatsählich im Besitz ist und mit der Aus, beutung wirklih begonnen hat, vom Obmann dts einscitige Befugnis erhalten, , vorläufig und gegen Sicherheitsleistung aub weiterhin das Feld anzu, beuten und dic geförderten Mineralien auszuführen, Vor der Entscheidung ist die Gegenpartei gebührend zu hören. j

Wenn ein Feld nur von cinem Antragsteller beanspruht wird und er den tatsächlichen Besiy und den Beginn wirkliGßer Ausbeutuna na weist, so kann ihm der Obmann gegen Sicherheits. leistung und nach Anhörung der Bergbehörde die. selbe vorläufige Befugnis erteilen.

In beiden alen wird die Befugnis unter dem Vorbehalt erteilt, daß der Antragsteller jährlich für jedes auszebeutete Feld eine fesie Gebühr von 500 as und außerdem die verhältnitmäßige Gebü

r gemäß Artikel 46 der Bergordnung zahlt,

In keinem Falle und mit keiner Begründung irgendwelcher Art kann die vorläufige ‘Ausbeutung

rattachant (requête, observations du Service des mines); il invitera les parties à présenter, dans le delai d’un mois, leurs observations et à faire, dans le même délai, sous peine de forclusion, le versement à la Banque d’Etat d’une s0mme calculée à raison de 10 centimes par hectare du terrain de recherche ou d’exploi- tation simultanément revendiqué par elles. Le

jeden Hefktar anfpruhten rechnet ‘wird,

auf, in Monatsfrist ihre Bemerkungen einzureichen und in derselben Frist bet Strafe des Ausschlusses einen Betrag an die Staatsbank zu zahlen, der nah einem CEinheitssaßze von zehn (C des von thnen Schürf - oder

Nach Ablauf der Frist

Centimen für gleichzeitig be-

titre précaire et réóvocable.

s0it, cette exploitation ne peut préjuger la V pi E Pee B S « J 5 h » î eisunc ansbruUBten Felder ny décision de la Commission arbitrale sur lattri- endgültige Zuweisung der beanspruchten Felder vor

bution des périmètres revendiqués. L’autorisation n’est, jamais

Bergbaufeldes be- | peut ouvrir aux bénóéficiaires

der Entschetdung der Schiedskommission über die

greifen.

accordóe qu'à Die vorläufige Befugnis ist stets widerruflich

(} L

Son retrait neo Im Falle des Widerrufs hat der, dem sie erteilt

aucun droit à war, feinen Anspruch auf Entschädigung, aus welLem

beruft | indemnité, quelles que soient les causes pour Grunde auch der Widerruf erfolgt fe 1 ( i eruft ) E, lle: SOÍe 3 Ct L Widerruf gt sein mag. der Obmann die Kommission in der im Abs. 7 | losquelles il soit prononcé.

Veide Reglements sind für die spanische Zone am 20. und für die französische Zone am 30. Januar d. J+ veröffentlicht worden und in Kraft getreten.

Dentscher Reichstag. 212. Sißung vom 12. Februar 1914, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht die Fortseßung der Spezial- beratung des Etats für das Reichsamt des Jnnern bei den dauernden Ausgaben für das Neichsversicherungs- amt in Verbindung mit der Beratung der Denkschrift über die Rücklagen bei den Berufsgenossenschaften und der dazu ein- gebrachten vier Resolutionen.

Präsident Dr. Kaemp f: Der Abga. Bauer hat in den leßten Säyen feiner gestrigen Rede gewisse Bestimmungen der Neichsver- ficherungsordnung einen Hohn auf die durch die Kaiserlichen Erlass von 1890 anerkannte Gleihberechtigung der Arbeiter genannt. Dieje Worte entsprehen nicht der Ordnung des Hauses, da sie sowohl eine Beleidigung des Reichstags, als des Bundesrats enthalten.

Abg. Ir l (Zentr.): Auh wir wünschen, daß die Nechtsprehun des Netchsversiherungsamtes gerecht ist. Aber es wirken doch au Vertreter der Versicherten mit, und die Vorfälle stellen sih bei ge- nauerer Untersuhung meist anders dax, als man sie in der Oeffentlich- keit geschildert hat. Bei den Wahlen zu den Krankenkassen sind bisher die Arbeitnehmer noch nie zu kurz gekommen. Die ganze einseitige Stellung der sozialdemokratischen Partei zur Versicherung zeigt sich in threr Auffassung über die Denkschrift. Bei den Nücklagen handelt es sich nur um die Beiträge der Arbeitgeber. Da soll natürlich alles beim alten bleiben. Die Denkschrift ist reihlich spät gekommen (das Haus ist andauernd unruhig, sodaß der Präsident wiederholt um Nube bitten muß.) Es fragt si, ob durch Herausgabe dieser Denkschrift das MNeichsamt des Innern sein dem Reichstag gegebenes Versprechen cin- gelöst hat. Der Wunsch ging doch seinerzeit dahin, nicht uur statistische Untersuchungen anzustellen. Es kam nicht auf mathematische Be- rechnungen allein an. Jch frage, ob auch sachverständige Versicherungs- techniker zu dieser Denkschrift herangezogen wurden? Gleichzeitig möchte ich wissen, ob die 1m Auftrage des Vorstandes der Berufs- genossenschaften vom Verwaltungödirektor Marcus der Norddeutschen Tertilgenossenschaft verfaßte Schrift - nur einigen versicherungstech- nischen Beamten oder auch noch anderen Sachverständigen vorgelegt worden ist, «Es handelt ch hier nicht um eine Privatarbeit, fondern um ein im Auftrage seiner Berufsgenossenschaft herausgegebenes Werk. Die Denkschrift enthält viele Unfklar- beiten. Wenn die ‘Verfasser der Denkschrift darauf hinweisen, daß in den leßten Jahren durhschnittlih die Lohnsumme sih um un- acfahr 60 Millionen Mark erhoht hat, so ist doch zu bedenken, daß dice Zahl der beschäftigten Personen damit micht Schritt gehalten hat. Ich hoffe, daß zu der Beratung der Denkschrift in der Kommission unabhängige, unparteiische Sachverständige zugezogen werden. Wir unsererseits können uns hier eimn abschließendes Urteil nicht bilden. Was die Resolution Spahn über die Nücklagen betrifft, so möchten wir, daß diese Nücklagen der Berufsgenossenschaften den Gewerbe- treibenden zugute fommen, die in der Gefahr \{weben, Wucherern in die Hände zu fallen. Wir betonen dabei, daß der genossenschaftliche Personalkredit besonders berücksichtigt wird. Die Berufsgenossenschaften jollten eine Zentralkreditgenossenschaftskasse gründen; ste könnten das ohne jedes MNisiko tun. Das Zusammenwirken der Berufsgenossen- schaften mit dem Roten Kreuz in bezug auf erste Hilfe bei Unglücks- fällen sollte noch mehr in Fluß kommen. ‘Diese erste Hilfe sollte au bei Betriebsunfallen geleistet werden.

Abg. Schulenburg (nl.): Wir n uns diesem lebten Wunsche gern an. Der Resolution Spahn stimmen wir zu. Der fozialdemokratishe Abg. Bauer hat eine scharfe Kritik an der Neichs- versicherungsordnung geübt, So schlecht ist sie denn doh niht, wie er fie gemacht hat, Gewiß hat das Geseß manche Mängel, die werden im Laufe der Zeit beseitigt werden. Die {were Belastung der Be- rufsgenossenschaften haben wir schon öfters zur Sprache gebracht. Wir haben betont, wie fals es au ist, so große Kapitalien anzusammeln. Wir steben in allem auf dem Standpunkt, daß wir den Glauben an die Beständigkeit der deutschen Industrie und des deutschen Handwerks noch ruhig haben dürfen, Dem Handwerk wird es noch \{chwerer als der Industrie, Kapitalien aufzubringen. Darum \timmen wir der MNesolution Spahn zu- und der Ueberweisung an eine Kommission von 14 Mitgliedern.

Abg. Doormann (forishr. Volksp.): Die Ausführungen des Abg. Bauer enthielten einen inneren Widerspru. Er machte das Geseß verantwortlih für die Mißstände der Neichsversicherungs- ordnung, und andererseits {ob er die Schuld auf die Verwaltungs- behörde. Das Gese kann also doch nicht so s{lecht sein. Ohne Interesse der Behörde ist natürlich eine sinngemäße Ausführung des Beseßes nicht zu denken. Da der Bundesrat eine Aenderung der Meichsversicherungsordnung ‘in bezug auf die Rücklagen niht will, so hat es keinen Zwed, einen folhen Viitras anzunehmen. Wir können

hier beschließen, was wir wollen, es bleibt doch beim alten. Auf Einzelheiten kann man sih hier nicht einlassen, das ist Sache der Kommissionsberatung. Die Regierung hat die Notwendigkeit ver- stärkter Rücklagen betont, unter Hinweis auf die Gefahr des Umlage- verfahrens. Auf diese Gefahr haben auch die Nationalliberalen bin- gewiesen. Es handelt sih gar niht um ein vollständiges Kapital- deckungsverfahren, sondern darum, daß die Versicherten unter der Zwangöversicherung nicht höhere Beiträge zahlen, als sie bei den Privat- anstalten gezahlt werden. Der Hauptwortführer der Berufsgenossen- schaften, der Verwaltungsdirektor Marcus, hat verschiedenen Mit- gliedern eine Ausarbeitung über diese Frage zugänglih gemacht, die als eine sehr A und tüchtige Arbeit anerkannt werden E aber zu seinen - Schlußfolgerungen kann ih mich nit bekennen, Seine An- griffe auf die rehnerischen Grundlagen der uns vom NReichsversiche- rungsamt vorgelegten Denkschrift müssen uns gleichgültig lassen; den die amtlichen Versicherungsmathematiker hatten mit festen Grund- lagen überhaupt nicht zu rechnen, und doch haben sich im wesentlichen ¡hre Vorausberehnungen bestätigt. Es wird behauptet, man hätte mit niedrigeren Beiträgen auskommen können; ob aber die Annahmen, die Herr Marcus macht, ob die Vermutungen, die er hegt hinsichtlich der Zunahme der Zahl der Versicherten, hinsichtlih des Ansteigens der Lohnsumme, auch wirkli zutreffen werden, läßt ih nicht L dUiNeA: &s handelt sih ja auch nicht um ein eigentliches Kapitaldeckungsver- fahren, sondern um eine allmähliche Verringerung der aufgelaufenen Nuüdckstände. Gerade die Unsicherheit und Ünübersichtlichkeit der in Betracht kommenden Faktoren hat ja seinerzeit zur Wahl des Um- lageverfahrens an Stelle des Deckungsverfahrens geführt. In eme materielle Aenderung der Bestimmungen über die Rücklagen in der Jteichóversicherungsordnung werden wir also nicht willigen; läßt sich eine bessere Fassung des § 744 R.-V.-O. finden, so werden wir gern daran mitarbeiten. Wir sind ja auch vor der untersten Grenze dessen angelangt, was das Geseß vorschreibt. Der Kollege Irl hat insoweit ret, als der einzelne Unternehmer, der als Mitglied der Berufs- genosjenschaft cine Summe in den Reservefonds legen muß, die ihm einen ganz anderen Zinvertrag hätte bringen können, damit einen ge- wissen Schaden erleidet; aber volkswirtschaftlih sieht sih die Sache doch ‘anders an, da gleicht sih das wieder aus. Ich bedauere überhaupt, daß dieser Streit über die Rücklagen solchbe Dimensionen angenomméèn hat, denn er könnte geeignet sein, den Unternehmern die Freude an dem großen Werke der Unfallversicherung zu verderben. Hoffentlich werden in der Kommission alle diese Fragen geklärt und wird dann auch Beruhigung wieder eintreten. :

Käiserliher Regierungsrat Dr. Aurin: Es hat keine Veranlassung vorgelegen, bei der Ausarbeitung der Denkschrift Uber die Nucklagen Sachverständige heranzuziehen. Auch die Frage, vb die Denkschrift au außerhalb des Reichsversicherungsamtes geprüfl worden 1st, kann ih verneinen. Alle Versicherungstechnik beruht auf (Srfahrung, soweit es irgend möglich ist; nur wo die Erfahrung fehlt, scht die Schäßung ein. Die Erfahrungen der Vergangenheit benußen wir als Wegweiser für die Zukunft; von Zeit zu Zeit muß man sich orientieren, ob man auf dem richtigen Wege ist. Seit der Zeit, in der die erste Denkschrift zur finanziellen Begründung der Neichsversiche- rungsordnung 1m Bereiche der Unfallversicherung ausgearbeitet wurde, haben sich die Verhältnisse geändert. Bis 1907 erhielt der Verfasser der ersten Denkschrift noch gleichmäßige Zahlen für. die Unfälle auf je 1000 Personen und für die Entschädigung auf je 1000 M4 Lohnhöhe; 1909 sind diese Zahlen heruntergegangen und 1911 und 1912 tehen geblieben. Mit diesen Verschiebungen fallen aber auch alle Konse- quenzen, die aus den Berechnungen gezogen worden sind; es wird

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hier jeßt ein Urteil angefochten, dessen Vorausseßungen nicht mehr bestehen. Das gilt auch für die Gegenschrift von Marcus, Die Gründe des Nückganges sind sehr mannigfaltiger Art: Weitherzigere Fürsorge für die Verlekten, sorgfältigere Feststellung der. Einzel fälle, intensivere Unfalluntersuhung, \chärfere Kontrolle der Mentenfest- seßungen. Alles das hat den Verfasser der zweiten Denkschrift ver- anlaßt, auszusprechen, daß die Verhältnisse noch zu s{chwankend sind, um cine Geseßmäßigkeit erkennen zu lassen, daß man also jebt zu einer Aenderung der Neichsversicherungsordnung noch nicht {reiten soll, Der als Kronzeuge für Herrn Marcus angeführte Geheimrat Pietsch sagt selbst, wenn keine sicheren Grundlagen für die Berech- nungen vorhanden sind, fällt auch das Gebäude des Beharrungs- zustandes zusammen; nach ihm gibt es bei solchen sozialen Versiche- rungen feinen dauernden Beharrungszustand, man wird in der Zukunft immer mit erheblihen Aenderungen des Umlagebetrags zu rechnen haben. Ist es aber mit dem Beharrungszustand nichts, so gibt es auch teincni RapitaldeŒungsbetrag und keinen Umlagebetrag 1m Beharrungs- zustand. Man kann getrost den ganzen § 744 der Zukunft überlassen; bis 1922 find noch 8 Jahre hin. Das aanze Streben bei den Be- ratungen war noch darauf gerichtet, die Schwankungen des Umlage- betrags auf ein Minimum zurückzuführen. Der Kern der Frage 1st der, wieviel ift bisher ungedeckt?" Und die Antwort lautet: Etwa 30 %, etwa ein Drittel, is gedeckt 20 Drittel sind ungedeckt. An volle Deckung denkt ja kein Mens ), Die von derx Negierung ge-

forderten Grundlagen find sehr milde; die Ansammlung des Neserve- fonds kann sehr schonend vor sih gehen. Einige Berufsgenossen\ckch werden ja stark belastet, aber alles in allem macht das sehr wenig Solange steigende Konjunkturen sind, wird der Reservefonds stets muühelos getragen werden, in schroierigen Zeiten läßt das Neichsver- sicherungsamt Milderungen eintreten. j

__ Abg. Siebenbürger (dkons.): Namens meiner Freunde ba ich zu erflären, daß wir übermäßige Ansammlungen der Rüdklagen nitt für erfreulich halten, daß wir aber die einschlägigen Fragen in der Zonen mit beraten werden. Der Abg. Bauer hat gestern an der ganzen eichsversicherung8ordnung auch kein gutes Haar gelassen. Er vat darauf hingewiesen, daß fie von den Konservativen gemacht worden sei. Sein Kollege Braun hat dagegen im Landtage erklärt, daß dic Konservativen nicht auf dem Boden des Geseßes stehen. Meine Freunde stehen ganz und voll auf dem Boden des Gesebßes, wenn sie auch manches anders gewünscht hätten, namentlih nicht diese Glei- macherei, die durch das ganze Geseß geht. Dur unsere Mitarbeit in der Kommission ist es uns damals gelungen, troß mancher Wider stände die Landkrankenkassen in das Geseß hinein zu bringen. Daß dies gut war, das hat ja die jüngste Vergangenheit gezeigt. Vor kaun vier Wochen ist der zweite Band der Neichsöversicherungsordnung geführt worden und überall verlangt man laut nah Landkreænkenkassen, auch da, wo es infolge der Ausführungsbestimmungen des Gesetzes nicht angeht. Da man sich damals auf mittlerer Linie geeinigt hat so hört man natürlih jeßt von allerlei Streitigkeiten, da es au den Ausführungsbestimmungen nicht gelungen ist, dem Gesetz überall den Weg zu ebnen, So wird das Geseß ganz gelegt. Es werden vielfach diejenigen \cikaniert, die von der B freiuungspfliht Gebrauch machen wollen. Von einer Herrschaft 1 600 Arbeitern verlangte ein Kassenvorstand für den Arbeiter 20 Kaution, also im ganzen 120 000 #4. In einem Berliner Vorort be kamen die Antragsteller auf gedrucktem Formular den Bescheid, daß dem Befretiungsautrag nicht stattgegeben werden könne. Jn cinen anderen Falle wurden für jeden Dienstboten 500 bis 1000 M Kaution gefordert. Die betreffende Kasse erklärte auc, daß sie troß obsicgenden (Frkenntnisses immer wieder dieselbe Forderung erheben werde. inem Unterstaats\ekretär forderte man 1000 und einem dreifachen Millionär je 350 A ab. Es muß geprüft werden, ob solche Kautions forderungen überhaupt erboben werden dürfen, zumal sich der preußische Handelsminister im Landtage auf den Standpunkt gestellt hat, daß er dies für durchaus nicht verwerflich halte. Die Dienstbotenversicherung hat insofern ein Gutes gehabt, als cs bei den leßten Wahlen gelungen ift, den Einfluß der Sozialdemokratie in den Krankenkassen etwas einzu dämmen. Die Belastung des Mittelstandes dur diese Versicherung ist allerdings recht groß. Ein Malermeister wies mir nach, daß ! 1ährlich 2000 ,{ Mehrunkosten infolgedessen habe. Er bemerkte daz, Daß er dies nicht auf die Warcupreise aufshlagen könne, da er mei! für Behörden arbeite, Hier sollten doch die Behorden ihre * chvas revidieren. Gerade das Handwerk als treueste Säule des V landes hat auf weitgchendsten Schuß Anspru. Für die Di ist die Landkrankenkasse das gegebene. Deshalb haben sie Städte gleich eingeführt, darunter Potsdam und andere Berliner 2 orte. In einem Falle hatte allerdings die Behörde die Errich! nicht zugelassen, dagegen wurde Spandau gezwungen, cine Landkran kasse zu errihten. Die Ortskrankenkassen, die sih schon sicher glaubten, erhoben natürlih cinen großen Skandal, als der preußische Handels- minister erklärte, er würde die Grrihtung von Landkrankenkassen U! Zukunft fördern. Der „Lokal-Anzeiger“ hat darauf hingewiesen, daß die Behörden ein großes Unrecht tun würden, wenn fie die Land- frankenkassen weiter unterdrückten. Hoffentlich fällt diese Mahnung auf guten Boden. Der Handelsmin1ster Sydow hat ja selbst fe|l- gestellt, daß die Landkrankenkassen billiger arbeiten als die Ori frankenkassen und auch bezüglih der Wahl den Vorzug verdiene. Moge das Beispiel der Behorde im Spandauer Fall Nachahmung finden. Namentlich bitte ih den Staatssekretär, seinen ganzen Einfluß nach dieser Michtung geltend zu machen. Leider hören wir noch Klagen aus einzelnen Bundeëstaaten. Jn Bayern ist die Umwandlung ein? Ortskrankenkasse in eine Landkrankenkasse nicht gestattet, und in Baden ist eine Landkrankenkasse überhaupt nicht cingerihtet worden. Die|! landesgeseßlichen Auslegungsbestimmungen haben große Erbitterung hervorgerufen. Dafür kann ih Jhnen aber eine große Freude mache, indem 1ch Sie auf einen Artifel des „Berliner Tageblatts“ hinwel|e Dieses hat bisher die Landkrankenkassen immer {lecht gemacht. Je! \hreibt es: „Die einzige Lösung ist die Errichtung von Landkranket- lassen, mit der auch die freie Arztwahl verbunden ist.“ Den Aut führungen des Abg. Bauer über das Verhalten der Dienstboten in de! Arztfrage muß ih entschieden widersprechen, Die Dienstboten habel durchaus Vertrauen zu ihrer Herrschaft, und wenn der Dienstbote sicht, daß fee Herrschaft Ld von dem Dr. Soundso behandeln läßt, fo wi? es ih auh von diesem lieber behandeln lassen als von einem Arzt de! Ortskrankenkasse. Der Resolution ‘Spahn stimmen wir freudige! Herzens zu,

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Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Innern Dr. Delbrü ck:

Meine Herren! Ich möchte mir nur einige kurze Worte zu den Ausführungen derjenigen Herren MNedner gestatten, die gestern und beute über die Neichsversicherungsordnung gesprochen haben. Von seiten des Herrn MNedners der sozialdemokratischen Partei sind eine außerordentlich große Anzahl von Einzelfällen angeführt worden, aus denen er einmal Schlüsse zieht auf die Schlechtigkeit des Geseßes, aus denen er aber andererseits auch folgert, daß insbesondere von dem preußischen Herrn Minister für Handel und Gewerbe die Bestim- mungen des Geseßes nicht durhgeführt würden, und daß namentlich die dem preußishen Minister für Handel und Gewerbe nachgeordneten Behörden die Neichsversicherungsordnung direkt falsch und geseßz- mwidrig zur: Durchführung gebracht hätten. Jch bin selbstverständlich außerstande, hier zu prüfen, inwieweit diese Vorwürfe richtig sind. Eines habe ih aber aus den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Bauer zweifellos entnommen, nämlich, daß es sich in einer großen Anzahl von Fällen um Beschwerden darüber handelt, daß die preußi- {en Provinzial- und Lokalbehörden die Anordnungen dieses Viinisters nicht ausgeführt haben. Das sind Fragen, die zweifellos nicht vor das Forum des Meichstages, sondern vor das Forum des preußischen Landtags gehören.

Jch kann im übrigen nur hinzufügen, daß meine Kompetenzen bezw. die Kompetenzen des Herrn Reichskanzlers hier wie in ähnlichen Fällen sehr beschränkt sind. Die „Neichsleitung“, der Herr Neichs- fanzler hat nicht ein allgemeines Aufsichtsrecht bezüglich der einzelnen

Bundesstaaten, fondern der Herr Reichskanzler ist lediglih auf Grund der Verfassung verpflichtet, dafür zu forgen, daß die Geseße richtig durchgeführt werden. Meine Herren, dieser Verpflichtung werde ich mich nie entziehen. Jch bin bereit, alle die Fälle, dic hier vorgetragen sind, zu prüfen. Jch werde mich ihrethalben mit dem Herrn Minister für Handel und Gewerbe in Verbindung seßen, und dann wird sich herausstellen, daß der Vorwurf, der gestern gegen den Herrn Minister für Handel und. Gewerbe erhoben ist, daß. von thm bei der Durch- führung der Neichsversicherungsordnung geseßwidrig verfahren sei, unter allen Umständen unberechtigt ist. Es wird sih dann ferner herausstellen, ob tatsächlich zwischen dem preußishen Minister für Handel und Gewerbe und mir Differenzen bestehen über die grund- \äßliche Auffassung des Geseßes. Dann werde ih das Erforderliche selbstverständlich in die Wege leiten.

Im übrigen kann ih namenilich auch mit Rücksicht auf die Ausführungen des leßten Herrn Nedners nur das betonen, was der Herr Abgeordnete Irl vorhin schon gesagt hat, es handelt sich hier in allererster Linie und bei der weitaus größten Zahl der vorgebrachten Beschwerdefälle nicht um Beschwerden, die in der Mangelhaftigkeit des Gesetzes ihren Ursprung haben, sondern die sich gegen die Durch- führung des Gesebes richten, und wenn da Schwierigkeiten und Differenzen entstehen, ist es an sih niht wunderbar. Denn es sind bei der Neuorganisation eine große Anzahl von Behörden mit der Durchführung der Krankenkassenangelegenheiten betraut worden, die früher mit diesen Sachen wenig oder gar nichts zu tun gehabt haben, und aus diesem Grunde ist es ungerecht, wenn man den preußischen Lokalbehörden gegen die Behörden haben sih die Beschwerden in erster Linie gerihtet den Vorwurf macht, daß sie geseßwidrig ver- fahren. Warten Sie ab, lassen Sie uns und den Behörden in den Bundesstaaten Zeit, dann wird auch dieses Geseß sih ein- leben, auch dieses Gesep seinem Sinne und Geiste nah durcbaeführt werden, wie wir das bei zahllosen anderen Gesetzen \chon erlebt haben, wo auch unmittelbar nach der Einführung ein Sturm von Beschwerden kam, die im Laufe der Zeit durch (Sin- wirkung der Zentralbehörde, Entscheidungen der Verwaltungsgerichte usw. auf ein Minimum zusammengeshrumpft sind. (Bravo!)

Abg. Behrens (wirts{. Vag.): Mit der Ueberweisung. DeT Denkschrift an cine Kommission sind wir einverstanden. Ver Abg. Bauer bat über die Reichsversicherungsordnung und ihre Durchführung die volle Schale seines Zornes ausgegossen. Den Stein der Weisen hatten aber bei ihrer Beratung “auch die Sozialdemokraten nicht ge- funden, sonst hätten sie ihn doch der damaligen Kommi}stion vorlegen müssen. Auch kleinere Gesebe sind bet threr ersten (Finführung in die Praxis auf große Schwierigkeiten gestoßen; hier kann nur die Zeu helfen. Gewiß sind au von den Lokalbehörden Mißgriffe gemacht worden, die nicht zu billigen ind. Besonders bei der 2 urchführung der Wahlen haben sich die Versicherungsämter zu threm eigenen Nah)- teil gegen die Ratschläge praktisch erfahrener Gewerk|chaftsbeamten ablehnend verhalten; hoffentlich wiederholen sich dieje Erscheinungen nicht, besonders ll man gege die ristlih-nationalen Arbetiterorga- nisationen entgegenkommender sein. Unsere Resolution, die _ein Abänderung des § 181 N. V. D. bezweckt, um den Begriff „25ach- arbeiter“ für die Krankenkassen festzustellen, bitten wir Sie anzu- nehmen. Diese und ähnliche praktische Aenderungen konnten schon bei nächster Gelegenheit, wo das Geseß ja doch wegen der Herabseßung der Altersgrenze geändert werden muß, mit erledigt werden. Wen Landkrankenkassen stehe ih schr sfkeptisch gegenüber, weil ich sie für die teuersten halte; soweit sie es noch nicht sind, werden sie _cs sehr bald werden, und dann wird der Enthusiasmus für diese Kassen fehr rasch verflogen sein. Daß sic ganz besonders teuer wirtschaften werden, ergibt sih {on aus der größeren Schwierigkeit Der ärztlichen Ver- forgung auf dem platten Lande. ine große Anzahl von Landkreisen und städtischen Gemeinden hat schon bisher eine Dienstboten- A C findekrankenversicherung; es handelt sich also gar nit 1n dem Maße, wie es jeßt vielfah behauptet wird, um eine absolute Neuerung. Zn dem Umfang, wie jeßt die Krankenverstcherung auch auf Söhne und Töchter des Hauses ausgedehnt wird, liegt ste nicht im Sinne des Gesetzes. Hier bedarf es ciner flärenden Kundgebung des Neichéamts des Innern; es handelt sih um die Beseitigung eines Vorgehens mancher Krankenkassen, das zurzeit als eine unnüße Härte empfunden wird. Den Vorzug vor bloßen Wohlfahrtseinrichtungen verdient es, wenn man den Leuten den Lohn soweit erhöht, daß sie sich selbst bet den Kassen versichern können; damit erzieht man die Leute zur Selbst- verantwortung. Was die Unfallversicherung betrifft, fo begrüßen wir es, daß auch die Neichsverwaltung Wert auf schnelle Hilfe und auf tunlich\te Unfallverhütung legt; es wäre nur zu wünschen, daß bei allen Beteiligten im Lande dieser Standpunkt volle Würdigung findet, ic Methode, die Unfälle des täglichen Lebens nicht mehr als Betriebs- unfälle anzusehen, widerspricht durhaus dem Willen und der Absichk des Geseßgebers; das Neichsversicherungóamt sollte doch bei seiner dem- nädstigen Entscheidung hierüber: sich diesen Sachverhalt Dae aen. Die Herabseßung und fortgeseßte Verkürzung der Nenten, n ) wegen eingetretener „Gewöhnung“, ist am leßten Ende doch ein Un- recht gegen den Verleßten; hier soll man do nicht so kleinlich M: kratish verfahren. Gbenso entbehren die Klagen wegen gereE ite fertigter Entziehung der Rente häufig nicht der Begründung. J ie Landesversicherungsanstalt verlangt bei der Gewährung von Darle d auf Häuser, in denen eine Wohnung vom Besiher vermietet E ak diese an einen Versicherten vermietet wird; geschieht das nicht, ann wird das Darlehen gekündigt. Auch hier sollte ein wentger bureaukra- tisches Verfahren plaßgreifen. Dann habe 1h noch eine Beschwerde über die Landesversiherungsanstalt in Schlesien. Die von ihr unter-

baltene Krankenanstalt in Kreuzburg hat eine Gärtnerei eingerichtet, die den Gärtnern unliebsame Konkurrenz bereitet. Hier sollte doch dafür gesorgt werden, daß die Blumen nur für die betreffenden Kranken verwandt twerden. j : O E

Abg. Feldmann (Soz.): Die Stellung einer Kaution halte ih für durchaus berechtigt. Es kann jemand heute Millionär und mor- gen ein vollständig armer Mann sein. Die Konseryativen wenden si nur dann immer gegen die Agitation, wenn sie von anderer als threr, hauptsächlich sozialdemokratisher Seite ausgehen. Die Sozialdemo- fratie hat feine Freude daran, daß das Handwerk dur Trust, Ninge und dergleichen vernichtet wird, ebensowenig wie sie sich über das Bauernlegen des Großgrundbesißes freut. Der Kampf um die Unfall- rente rird immer \chwieriger. Man übt auf die Leute einen - Drud aus, daß sie auf die Berufung überhaupt verzichten, Daher kommt auch der Rückgang der Berufungen. Einem Blinden wurden nur 55 % der Rente zugesprochen, weil man meinte, er habe sich allmählii an seinen Zustand gewöhnt und sei immer noch besser dran, wie ein an Armen und Beinen Gelähmter. Man sendet Aerzte gus, um die Nent- ner zu kontrollieren und die Rente selbst herabzuseßen. In Schlesiew ist infolgedessen die Zahl der Invalidenrentner immer mehr zurük- gegangen, troßdem die Zahl der Arbeiter. und die Macht des Groß- fapitals immer mehr zugenommen hat. Die Landesversicherungsanstalt in Schlesien hat daber einen ganz gewaltigen Ueberschuß. Man sollte einmal nachprüfen, warum die Zahl der Abgewiesenen so groß _ ist. (inem 62 jährigen Arbeiter in Breslau, dem der Arzt selbst feine Arbeitsunfähigkeit bescheinigte, wurde erwidert, daß jeder, der no etwas arbeiten wolle, auch Arbeit finde. Einem 6b 1ährigen unlter- ernährten Arbeiter wurde geraten, sich gut zu pflegen, damit er wieder arbeiten fönnte. Es müßte ein besonderes Existenzminimum festge|eß® werden, bei dem eine Jnvalidenrente zu gewähren tit.

Direktor im Reichsamt des Innern Dr. Caspar: Eine allge- meinere regelmäßige Kautionsforderung findet im Geseß feine Unier- lage. Die Frage kann nur von Fall zu Fall entschieden werden. Cine gewisse Sicherheit kann unter Umständen mit Recht verlangt werden, wenn die Verhältnisse des Arbeitgebers niht genügende Sicherheit geben. Ferner möchte ih darauf hinweisen, daß der Neichskanzler einen Einfluß auf die Errichtung von Landkrankenkassen nicht hat. Diese untersteht der Nachprüfung der betreffenden Landesbebörden. Die Frage der Versicherung der Hauskinder ist eingehend seinerzeit erörtert worden. Eine Versicherungspflicht besteht ohne weiteres, wenn sie gegen Entgelt beschäftigt werden, dagegen wird etne Befkösti- agung nicht als Entgelt anzusehen sein. Hervorheben möchte ich auch, daß die Ünfallentschädigung, wie sie jeßt geschieht, besser ist, als nach dem bürgerlichen Recht. Es kann deshalb von einer (Srhöhung der Vnfallrente nicht die Mede sein, wenn sich nah ihrer Erteilung der durchschnittliche Arbeitsverdienst erhöht hat. Der Abg. Bauer hat dann gefragt, wie es mit der Uebernahme der alten Kassenbeamten ge- halten werden soll. Nach der bestehenden Vorschrift sollen solche Beamte tunlihst übernommen werden. Diese Sollvorschrift hat die Bedeutung, daß, wo nicht besondere Schwierigkeiten und Bedenken ent- aegenstehen, die Uebernahme tunlichst erfolgen soll. Die Beurteilung der einzelnen Fälle muß natürlicherweise den zuständigen Instanzen verbehalten bleiben. Der Abg. Bauer hat die Stellung, die der preußische Handelsminster über die Anstellung der Kassenbeamten ein- genommen hat, nit billigen können. Diese Frage 1st seinerzeit im Reichstage und in seiner Kommission sehr eingehend besprochen worden. Man stand damals unter dem Gindruck, daß bei den K rankenkassen in bezug auf die Anstellung der Beamten schwere Ungehörigfeiten vor- gekommen waren. Diese Ungehörigkeiten waren von allen Seiten gerügt worden. Die Anstellung der Kassenbeamten hatte zu einer un- zulässigen finanziellen Belastung der Kassen geführt. VDurch die Vec- träge der Kassen wurden in unzulässiger Weise andere Zwede verfolgt. In der NReichsversicherungsordnung wird ein Unterschied zwischen An-

stellung auf Lebenszeit, Unwiderruflichkeit und mit Anspruch auf Nuhe- gehalt niht gemacht. Allerdings sind die Kasjen nicht verpflichtet, Personen bestimmter politischer Richtung zu beschäftigen. Das ift auch im Reichstage anerkannt worden. Außerhalb des Vienstes konnen [ic diese Beamten politisch und religiós frei betätigen. (s besteht in diejer Beziehung ein Unterschied zwishen unmittelbaren und mittel- baren Staatsbeamten. Der Abg. Bauer ist dann noch auf die ¿Frage eingegangen, wie weit sih der Nentenanspruh. auf Unfälle erstrecken soll, die sih aus den Gefahren des täglihen Lebens ergeben. Auf diesem Gebiet hat das Meichbversicherungsamt seine Vechtsprechung fortgeseßt an der Hand der Erfahrungen entwickelt. Es handelt nh da um schwierige Grenzfälle, und die Grfahrungen in diesen Dingen sind im Fluß. Es wird in den nächsten Tagen wieder cine (&nt|chet- dung treffen; wir können in diese Entscheidung micht eingreifen. Ver Abg. Bauer hat weiter von der Krankenversicherung der Hausaewerbe- treibenden gesprochen und gewünscht, daß die erforderlichen Ausfühb- rungsbestimmungen schneller und früher erlassen werden. (§8 handelt sih hier um eine überaus schwierige Materie, bei der cine einheitlicbe Negelung von der Zentralstelle unmöglich E: weil die Zustände in ten einzelnen Teilen des Reiches überaus verschieden liegen. Die Hausgewerbetreibenden selbst haben deshalb ecinmütig den Wunsch ausgesprochen, daß sich die Bundesratsverordnung auf allgemeine Säße beschränke. Diesem Wunsche hat der Bundesrat auch Folge gegeben, Der Abg. Bauer hat eine große Anzahl von Fällen angeführt, die 1 bier niht nabprüfen kann, zumal er keine Namen genannt hat. Jh fann nur s\agen, daß seine Ausführungen bezüglich der Beiträge der Mitalieder und der Rentenansprüche auf unrichtigen Boraus)eBungen beruhen. E e 2 N

Abg. Ast or (Zentr.): Die Sozialdemokratie hat den Vorwurf erhoben, daß für die Angestellten der Berufsgenossenschaften nicht wcht- zeitig gesorgt worden sei, sodaß sie gezwungen gewesen seten, unter den alten, ungünstigeren Bedingungen weiter zu arbeiten, Diesem Angriff muß ich als Vorsikender ciner Berufsgenossenschaft entgegentreten. Die Berufsgenossenscaften haben Selbstverwaltung, es kann nicht Auf- gabe des Meichsversicherungsamtes sein, einseitig die Zuteressen der

Angestellten im Auge zu haben, sondern cs muß auch gleichzeitig die knteressen dex Berufsgenossenschaften 1m Auge haben und einen billigen Ausgleich schaffen. Der wird auch in der „Musterdiensktordnung , die die Sozialdemokraten so \charf angegriffen haben, herbeigeführt; diese Ordnung ist durchaus erfüllt von dem Bestreben, die Lage der An- gestellten zu verbessern. Das Hilfsarbetterwejen, die unstandige Be- \chäftigung wird aufs äußerste eingeschränkt, die freie Kündigungs- befugnis 1 auf die ersten fünf Dienstiahre reduziert; beide Bestim- mungen haben die meisten Berufsgenossensc [ten übernommen. Bie (Senchmigung der Dienstordnung hat das Meichsversicherungsam! nur folgen lassen, wenn ein gerechtes Ausfsteigen im Gehalt nach L ienste alters\stufen gewährleistet is. Bezüglich des Nuhegehalts und der Hinterbliebenenversicherung haben sich sämtliche Berufsgenos)en}chaften der Musterdienstordnung angeschlossen. Die Gehälter, Anfangs- wie (Fndgehälter, sind bei den meisten Berufsgenossenschaften ganz gewaltig in die Höhe gegangen. Auf einige Anwürfe des Abg. Giebel (Vize- präsident Dov e ersucht, den Ausdruck „Anwürfe _von O nicht zu gebrauchen) . . . auf eimge andere Vorwürfe des Abg. Siebe muß auch noch eingegangen werden. Ein gewis||es Mindeskmaß c n Anforderungen an das dienstlihe und außerdienstliche DBer- balten dex Angestellten zu stellen, 1st durchaus zulässig. 2 et Abg. Giebel sollte einen Vergleich anstellen zwischen der von 1hm ge- rühmten Musterdienstordnung für Kassenangestellte und derjenigen ur die Angestellten der Berufsgenossenschaften, dann wird L n Ungrund seiner Angriffe überzeugen. Bei der Eigenart jedes Unfa ï fann fein Richter allgemein bindende Nechtsgrundsabe für jeden Unfa aufstellen. Daher spricht der Abg. Bauer von unklarer und s{wanken-

der Rechtsprehung. Das Reichsversiherungamt geht in der Annahme von Betriebsunfällen eigentlih cher zu weit; würde es noch weile gehen, dann würde das eine mit dem ganzen Zwecke der G Eng nicht mehr im Zusammenhang stehende Belastung des Unterne )mer« tums zur Folge haben, Im Neichsversicherungsamt, das dane p Mens eigener Erfahrung kennen gelernt, herrscht ein echter sozialer Geilt.

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Die Bureaudiätare des _Meichsversicberungsamis fordern die Fest: retung des Diätariats auf eine bestimmte Zeit. Der E mo rge mus in diesem Amte, ist noch nit definitip festgestellt; daher [äßt sich

aud diesem Wunsche der Diätare noch nicht entgegenkommen, fo

wohlwollend wir ihm auch gegenüberstehen. Dem Reichsversicherung8« amte sollten größere Mittel zur Verfügung gestellt werdep. ür ck Abg. Fegter (fortschr. Bolksp.): Die Angestellten fühlen woh die Mängel des Gesebes bei seiner Durchführung am allerehesten, 51 Preußen kommt es vielfach vor, daß der Landrat seine Angestellten Zur Durchführung der Reichsversicherungsordnung heranzieht, daß diese dann noch weniger davon verstehen als die Gemeindevorsteher; daraus ist ganz besonders die Unzufriedenheit mit dem Geseß auf dem Lande entstanden. Die Rentenquetscherei hat auch ihr gut Teil dazu beigetragen. 1e Konservativen beshweren si, daß die Landkrankenkassen nicht so ae- macht worden sind, wie sie es si gedacht haben. Sie beschweren 1G auch über die Kautions\tellung. Bald werden die Landwirte aber die Landkrankenkassen zum Teufel wünschen. Dadurch, daß alle zahlungs- fähigen Glemente ausscheiden, müssen natürlich die Beitrage höher und die Sistunaën geringer werden. Im Wahlkampse in Jerichow haben die Konservativen verbreitet, daß sie allein für die Herabseßung Der Altersgrenze eingetreten find. Ueber die Zusammenseßung der Boc- stände der Landkrankenkassen werden Beschwerden lauï. _Zch bitte dahin zu wirken, daß die Einzelstaaten die Durchführungsbe]tunmungez und Einführungsvorschriften so gestalten, wie es das Geseß wünscht. Gegen die Einführung der Landkrankenka]sen waren wir, weil wir die ländliche Arbeiterbeyölkerung nicht s{chlechter als die itadti]che stelicn Ito : a Graf West arp (dkons.): Die Bestimmungen der Land- frankfenfassen find zweckentsprehend und praktisch. Der Abg. Fegter int, daß infolge der Befretiungsanträge die zahlungsfähigsten Kreise aus den Landkrankenkassen ausscheiden werden. Die Sache ist ‘aber umge- kehrt. Die größeren Güter beschäftigen vielfach ältere Leute und Fa- milien, während die kleineren Besißer meist unverheiratete Arbeils- kräfte haben. Das Risiko der größeren Besißer ist deshalb bedeutender, wenn sie der Kasse fernbleiben. Zu den Mehrbelastungen gehört die Behandlung der Familienangehörigen. An ihr haben fast alle große ren Gutsbesißer ein Interesse. Jn ODstelbien haben fast au] allen Gütern die Arbeiter freien Arzt und freie Arznei und ebenjo 1hre ¿Fa- milienangehörigen. Di

ie Großgrundbesißer hatten deshalb etn Inter- esse, daß eine solche Bestimmung auch in die Landkrankenka}sen hinein- fam, was auf Schwierigkeiten bei den Bauern und den kleinen Be- sißern stößt. Als die Versicherungsordnung beraten Ry ran gen wir darauf, daß die Bestimmungen Uber die Befreiung im Geseyz drin blieben. Man hat uns deshalb heftig angegriffen. Jeßt zeigt sich die interessante Grscheinung, daß in den Großstädten Kreise, die nicht auf unsere Fahne \{wören, das Bestreben haben, für die Dienstboten Landkrankenkassen zu wählen. Diese beschweren nh nun, daß den Befreiungsanträgen so: viel Hinderntse in den Weg gelegt werden, Es hat si also als gerechtfertigt erwiejen, dic Dienstboten mit den g - werblichen Arbeitern nicht gleich zu stellen. Wir wollten nur darauf hinwirken, daß diese Bestimmungen überall in Stadt und Land fo ge- handhabt werden, wie sie erlassen worden sind. Der Abg. Bauer hat es sür unrichtig gehalten, wenn in Preußen Beamten, die nicht auf Lebenézeil, aber mit Berechtigung auf Ruhegehalt angestellt sind, die Beamten- qualität beigelegt wird. Das ist durchaus in der Drdnung und ent- \pricht dem Geseß. Es gibt ja auch in Preußen eine ganze Neihe von Beamten und ebenso in den Kommunen, bei denen dasselbe gutrifst. Bei der Beratung des Geseßes war es die Absicht aller der Parteten, die das Geseßz zustande brachten, daß das Oberversicherungvaml verlangen kann, daß die Geschäftsleiter fest angestellt werden sollen. Darunter sind aber nicht nur die obersten Direfttoren zu verstehen, jondern aut alle Beamte, die eine gewisse Abteilung zu leiten haben. Wiesen allen muß Beamtenqualität verliehen werden, damit sie unter das Diszipl narrecht des Staates fallen. Das ist deshalb wichtig, damit ste nicht außerdienstlih eine Partei unterstüßen, die sich in allem im Gegensaß

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zum Staate befindet. Sie dürfen also keine sozialdemokratische Agi- tation außerhalb ihres Dienstes betreiben. Wir stellen diejes Ber- langen, damit dieser bisher immer festgehaltene Grundsaß nicht durch- "ert WILrd ey e : E Sas (Soz.): Ih möchte Sie bitten, unserec Resolution zuzustimmen, die eine Denkschrift darüber verlangt, Le i a Grundsäße für die Gewährung und die Durchführung des Heil- verfahrens bewährt haben. Hoffentlich wird uns eine wirklich, un parteiishe Darstellung möglicbst bald zugehen. Vaß das Mate bf versicherungsamt absichtlich und böswillig bestrebt ist, ungerechte Urteile zu fällen, haben wir gar nit behauptet; wir haben nur be- hauptet, daß die Herren des Meichsversicherungsamtes durch dl Unternehmer in unsozialem Sinne beeinflußt worden sind. hat der Abg. Bauer an zahlreichen Beispielen in bezug auf die BeT- fürzung der Rente infolge der „Gewöhnung nachgewiesen. Las Gese macht keinen Unterschied zwischen außergewöhnlichen Um- ständen und den Gefahren dgs täglichen Lebens, e Unternehmer haben cs verstanden, ihre Alffassung dem NReichsversicherungsamk zu fuggerieren. Die konservative Partei hat allerdings an der nas versicherungsordnung mitgearbeitet, aber 1n dem Sinne, um die ‘/ n gestellten unter die Polizeigewalt zu bringen, das Geseß zu ver- {chlechtern, die Sozialdemokraten aus den Kassenvorständen heraus- zubringen. Die Konservativen berufen sih auch bier wieder gus den Mittelstand. Sie sollten sich sehr hüten, die ¡Frage auszuwersen, 09 durch die Reichsversicherungsordnung der Mittelstand belastet ist. Sie baben fich gegen eine Entlastung der kleinen Leute gesträubk. Ein aeseklihes Eingreifen war {on deshalb notwend1g, eil auf vielen Gütern die Krankenfürsorge ganz ungenügend war. Man hat darau} tngewiesen, daß auch liberale Dienstherrschaften sich gegen die Dienjk- botenverstderung wenden. Was sind das für Kretjer Gerade die eichen find cs. Einen Unterschied zwischen Stadt oder Land gtbt es da nicht. Daß bei Befreiungsanträgen Kautionen verlangt werden, erflärt sich aus der Schwierigkeit der Krankenkassen. Menn sich später herausstellt, daß der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen m? nakommen kann, so muß die Kasse den Ausfall aus ihrer & ade bezahlen. Jede leichtfertige Befreiung cines Arbeitgebers kann zu einer {weren Schädigung der Krankenkassen führen. Yan crledt auch bei vornehmen Herren mitunter sehr unangenehme Ueberra)hun gen, Wäre ich in ciner Krankenkasse und hätte dort chvas zu tagen, so würde ih in jedem Falle eine Kaution verlangen. Hier zeigt cs sich, wie verfehlt es überhaupt war, die Befretungsbestimmunaecn em

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zuführen. Der Staatssekretär hat es sich sehr bequem gemacht. erflärte wohlwollend, cr werde die Sache untersuchen. Hat er mh! die Zeitungen gelesen über diese Fälle? Wir konnen „verlangen, daß der Staatssekretär uns wenigstens 1m nachsten Jahre uber Dieje ¿sâlle Auskunft gibt. Mit welcher Leichtigkeit sich die preußischen Behörden über die bestehenden Gesebe unter der Zustimmung der Konservativen hinwegseßen (Der Präsident rügt diejen Ausdru.) zetgt die F Cs handlung der (Entnahme von Arzneien aus den Apotheken. Graf Westarp hat mit dankenswerter ckY ffenheit uns daran erinnert, daß 8 153 das Mittel sein sollte, um den Angestellten der Krankenkassen zwar die Pflichten, aber nicht die Nechte cines Beamten aufzuerlegen. Wir können doch verlangen, daß der Paragraph jo ausgeführt wird, wie er lautet, und wie ihn die Negterung seinerzeit interpretiert has, Man sollte jeßt nicht die Sache umdrehen, und die Regierung sollte jeßt micht das Gegenteil von dem sagen, was ste früher gesagt ha ; ein Maun ein Wort. Wir sehen jeßt, daß die Bestimmungen des Geseßes auf Schritt und Tritt gegen die Sozialdemoëraten „ausgenuß! werden. Die preußische Bureaukratie sucht unter mchügen Bor wänden die Arbeiter zu schädigen. Sie haben mit diejem Gescß die Gegensäße, die Politik, in die Krankenka}jen hineingetragen, sle haben ih Ungeseßlichkeiten schuldig gemacht. (Der J räsidenl ruft den Nedner wegen dieser Aeußerung zur Prdnun g.) Warum sollen wir dies nicht sagen dürfen? Wir sind do feine Schulbuben. (Präsident Dr. Kaempf: Wegen diejer Bemerkung rufe Uh Sie zum zweiten Male zur Ordnung!) Alle diese Dinge müssen die Grbitterung in Le een ag S Age p E uf sozialpolitishem Gebiete wird Fhnen n1ch18 helfen.

E Aba. K a dh (Zentr.): Ueber die Mißstände auf dem Ge- biete der Reichsversicherungsordnung können wir uns do in aller Ruhe aussprechen. Wir werden für die vom Vorredner empfohlenen Resolutionen \timmen. Zurzeit wird das neué Geseg praktisch er- probht. Leider ist die Unfallversicherung auf manche gewerbliche Be-

rufsfrankfheiten noch nicht ausgedehnt worden, o 4. B, guf das

La N R N A A N C E UNER

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