1914 / 38 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Feb 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Augenzittern der Bergleute, auf die Berufskrankheiten in der Stein- industrie, im Maler- und Aristreichetgewerbe und in der chemischen zndustrie: diese müssen noch der Techiening unterworfen werden. Die Bekämpfung dèr Unfall efahren ist viel notwéndiger als dis Krankenfürsorge. Vie Unfa iffer im Bergbau ist über die Zahl der erböhten Belegschaftsziffer )inausgestiegen. Ein Ausbau des Systems der Sicherheitsmänner wäre das beste Mittel, die Unfall- gefahr zu vermindern. Die große Zahl der Bergarbeiter bringt diesem System ein großes Interesse entgegen. Wo das Interesse nachgelassen hat, ist das darauf zurückzuführen, daß die Unternehmer Schwierigkeiten in den Weg legten. Wiederholt baben Beamte die Autorität der Sticherheitsmänner ges{mälert. Wenn Sicherheitsmänner um ihres Brotes willen Anzeigen unterlassen, so ist das menshlich zu ver- stehen. Man sollte sie in Schuß nehmen, wenn ihnen von Unter- nehmern und Beamten Schwierigkeiten bereitet werden. Die

fiskalische Bergverwaltung im Saarrevier wußte sih eines Sicher- '

heitsmannes dadurch zu entledigen, daß sie die betreffende Steiger- abteilung eingehen ließ. Ein ähnlicher Fall ereignete sich in Königshütte. Je mehr die Unfälle abnehmen, umsoweniger sind die Berufsgenossenschaften belastet. Die nordöstliche Bauberufsgenossen\caft läßt sih von den Aerzten neben dem Attest, das der Versicherte erhalt, ein zweites Gutachten ausftellen. Das läuft auf eine Vorspiegelung falscher Tatsachen hinaus. Der Versicherte läßt sich dur dieses Verfahren bestimmen, von weiteren Schritten abzusehen, und wird so ge/hädigt. Gegen die Gutachten der Privatärzte berrsht auf Seiten der Berufsgenossenschaften und Versicherungsämter ein unbegreifliches Mißtrauen. Es i empörend, wenn man sieht, wie so ein armer Mensch, der nichts mebr verdienen kann, von Pontius zu Pilatus rennen muß, um zu seiner Mente zu kommen. Jch muß mi dagegen wenden, daß in die Rentenakten Dinge eingetragen werden, die mit der Sache nichts zu tun haben, ô. B. politische Notizen, wie wir es in einem Falle haben feststellen müssen. Es fehlte nur noch, daß politische Maßregelungen gegen Unfall- und Invalidenrentenempfänger angewendet werden. Auch die Verkürzung oder Entziehung von Nenten

unter dem Vorwande, daß sih der Hentenempfänger an den Verlust

von Fingern usw. gewöhnt habe, ist im höchsten Grade zu miß- billigen. Dies Verfahren hat si geradezu zu einem Unfug aus- gewachsen. Ein Uebelstand ist ferner, daß diè Rente unter keinen Umständen erhöht werden kann. Es müßte die Rente erhöht werden, wenn die Lebensverhältnisse si verteuern, der Rentenempfänger Familie bekommt, usw. Die betreffenden geseßlichen Bestimmungen müßten geändert werden, ebenso wie man für die Altpensionäre sorgt, fo sollte man auch für die Aermsten der Armen, für die Renten- empfänger forgen.

Abg. Dr. Pfeiffer (Zentr.): Ih habe mi chon früher über die shwammige Definition des Hausgewerbes in der Krankenversiche- rung beschwert. Der Ministerialdirektor Caspar versprah wohlwollende Prüfung, aber das Hausgewerbe war grimmig enttäuscht, als das Gesetz in Kraft trat. Die Korbmacher Thüringens sind geradezu empört. Man muß dafür sorgen, daß die Leute durch das Geseß nicht geschädigt werden.

Direktor im Reichsamt des Innern Dr. Caspar: Die Ver- hältnisse der Korbmacher sind zweifellos besonders \{chwierig und be- dürfen eingehender Erwägung. Die Definition über Hausgewerbe hat der Vorredner aus dem älteren Geseß entnommen. Es ist ja schon angedeutet worden, daß über diesen Punkt Berhandlungen \{chweben. Auch über das sehr schwierige und wichtige Gebiet der Berufskrank- heiten, in erster Linie über das Augenzittern der Bergleute, schweben

eingehende Erwägungen. Der preußische Handelsminister hat {chon seit langer Zeit hierauf sein Augenmerk gelenkt, auch neuerdings wieder {ind wissenschaftliche Untersuchungen eingeleitet worden. Jeßt ist eine Kommission mit der Prüfung der Frage betraut.

Damit {ließt die Diskussion. Die Abstimmungen über die Mgen für das Reichsversicherungsamt und die dazu ge- stellten Resolutionen werden morgen stattfinden. ;

Nach einer persönlichen Bemerkung des Abg. Peus (Soz.) wird gegen 7 Uhr die Weiterberatung auf Freita g 1 Uhr pünktlich vertagt; vorher kurze Anfragen. /

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Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 25. Sißung vom 12. Februar 1914, Mittags 12 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Das Haus seyt die zweite Beratung des Etats des Ministeriums des Jnnern, und zwar die allgemeine Be- sprehung im Anschluß an den Titel „Gehalt des Ministers“ fort. Hierzu liegen vor:

der Antrag der Abgg. Dr. von Krause (nl.) und Ge- nossen auf Mitteilung der Anweisung an die Oberpräsidenten betreffs des Erlasses von Polizeiverordnungen zum Schutze der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Person und des Eigentums, auf Anhaltung der Polizei- behörden zum Eingreifen bei Streikunruhen und auf beschleunigte Vorlegung der vom Reichskanzler in Aussicht ge- stellten Denkschrift zur Vorbereitung einer reichsgeseßlichen Regelung des Schußes der persönlichen Freiheit, wozu Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa (Tons.) den Zusag be- antragt hat: „insbesondere zum Schuße der Arbeits- willigen“,

der Antrag der Abgg.“ Dr. Gottschalk-Solingen (nl.) und Genossen auf Gewährung des passiven Wahlrechts in den Gemeinden an Beamte, Geistliche und Lehrer,

sowie der inzwischen noch eingegangene Antrag der Abgg. Braun (Soz.) und Genossen,

die Negierung zu ersuchen, mit tunlihster Beschleunigung 1) eine Denkschrift über die bisherige Anwendung des Arbeiter - legitimationszwangs unter Abdruck der von den Behörden dabet zugrunde gelegten und erlassenen Bestimmungen vorzulegen, 2) die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, daß ausländishe gewerblihe Arbeiter, die vielfah fett langen Jahren in Deutschland anin sind, ohne Grund ausgewiesen oder unter Ausnuzung des , Legtitimatitonszwangs“ durch Androhung der Aus- weisung zur Uebernahme landwirtschaftlicher Arbeit genötigt werden, I auch die ständige Gefahr internationaler Verwicklungen er- wach.

Abg. Cassel (fortschr. Volksy.): Der Anregung des Grafen von der Groeben betreffs einer Beschränkung der Redefreiheit können wir uns nit anschließen; aber wir sind allerdings der Ansicht, daß sfolhe Vorkommnisse, wie wir sie bet der Rede des Abg. Hoffmann erlebt haben, es immer \{chwerer machen werden, An- trägen auf Beschränkung der Redetretheit entgegenzutreten. Die Ge- häftsordnung ist zum Schutze der Minderheit da. Eine Verengerung er Geschäftsordnung wäre unnüß und würde den Präsidenten nur în eine unangenehme Lage bringen. Sn der &rage der Ab- änderung der Stadt- und Landgemeindeordnungen müssen die Ansprüche der kleinen Gemeinden auf das rihtige Maß zurück- geführt werden. Meine politischen Freunde find au \chon in früheren Jahren für die Uebertragung der Wohlfahrts- polizei an diejenigen Gemeinden eingetreten, die folhe Anträge stelle. In den früheren SFahrzehnten haben selbst die Kopsavatiben auf einem äâhnlihen Standpunkt gestanden. Der big ée: Minister von Miquel hat ausgesprohhea, daß derjenige, der die Polizet in der Hand hat, auch die ganze Gemeindeverwaltung damit in der Gewalt hat, und ist für eine solche PVebertragung ein-

at gestern in seiner Antwort auf die Frage bétreffs der Vorgänge im

ufsammenhang mit der Erwerbung der Herrschaft Lanke {ar fe Angriffe gegen die Stadtverwaltung von Berlin geri{tet, die ih nit als berechtigt anerfennen kann. Die Erhöbung der Umsaßsteuer für Kaufverträge im Werte von 5 Millionen Mark an aufwärts richtete d aus\{ließlich gegen die Stadt Berlin. Der Landrat des Kreises

tederbarnim hat selbst zugegeben, daß der bevorstehende Abschluß des Kaufvertrags Anlaß zu der Beschleunigung gegeben hat. Wir halten es für rehtswidrig, daß eine Steuerordnung gemacht wird mit Rücksicht auf einen einzigen Fall. Man hat diesen Vorgang als einen gefeßlihen Raub bezeihnet. Wir treten unbedingt für die Wahrung der persönlichen Freibeit ein, aber wir find der Ueberzeugung, daß die bestehenden Bestimmungen vollauf genügen. Wir wollen nicht Anträge unterstüßen, die dazu geeignet sind, die Haltung der nationalliberalen Fraktion im MNetchstage zu ändern, die auf eine Aenderung der Haltung des Reichstags und des Staatssekretärs Dr. Delbrück - hinztelen. Herr Fuhr- mann hat uns gestern nicht eines anderen überzeugen FYönnen. Er hat selbst zugegeben, daß ein Verbot - des Streikpostenstehens undurchführbar sein würde, was auch der Minister ausgeführt hat. Aber der Abg. Fuhrmann hat weiter ausgeführt, daß die bestehenden Bestimmungèn für eine böllige Beseitigung des Streikpostenstehens zu verwenden feien. Darin können wir uns ihm nicht anschließen. Die Rede des Abg. Fuhrmann erweckt den Verdacht, daß er zum mindesten die Anregung geben wollte zu der Au!fassung, als sei bei jeder Arbeitseinstelung sofort die öffentlihe Rube und Sicherheit in Gefahr. Gegen eine folche Auffassung müssen wir uns un- bedingt wenden. Der Antrag Krause widerspriht dem Antrag der nationalliberalen Meichstagsfraktion: der leßtere wünscht nur die Vorlegung einer Denkschrift, der Autrag Krause \{lägt aber zugleich eine gescßlihe Megelung des Schutzes der persönlichen Freiheit vor, und es ist zu vezmuten, daß darin eine Be- \hränkung des Koalitionsrechts liegen soll. Gewiß wünschen auch wir etnen Schutz der persönlichen Freiheit, aber wir bestreiten, daß diese niht {hon dur die bestehenden Gesetze gesichert ist. Inbezug auf das Verlangen nach allgemeinen Berordnungen zum CEin- schreiten der Polizei bei Streikausschreitungen stehen wir auf dem- selben Standpunkt wie das Zentrum, daß die Polizeibehörden bisher immer ihre Pfliht getan und gegen Ausschreitungen ein- gegriffen haben. Wenn im Verfolg des Streiks an der Nuhr 2000 Strafen ausgesprohen worden sind, so tsstt_ das ein Beweis, daß die Behörden ihre Pflicht in reihem Maße tun. Und da ruft man nah etner Erweiterung der Polizeibefugnisse! Das sieht wirklid nah Beeinträchtigung des Koalitionsrehts aus. Wenn die Hirsh-Dunckershen Gewerkvereine und die christlichen Gewerkschaften mit den fozialdemokratishen Gewerkschaften zufammen- gehen, so ist das in wirtschaftlichen Fragen, wie z. B. der Tariffrage, nicht bedenklich; darum bleibt der politishe und gesellshaftliche Gegensaß zwischen diesen Organisationen doch bestehen. Es heißt, wir neigten zur Sozialdemoftratie, aber gerade wir haben die Sozial- demokratie immer \{ärfer belämpft als die Konservativen und die Regierung. Die Kluft zwischen uns und der Sozialdemokratie besteht troy gelegentlihen Zufammengehens bei den Wahlen. Auf diesen Widerspruch war ih gefaßt, und doch haben alle anderen Parteien auch Abkommen mit der Sozialdemokratie bei den Wahlen getroffen oder die Unterstüßung der Sozialdemokraten willig an- genommen. Die Freikonservativen wollen fich aus\{ließen ? Auch sie haben fozialdemokratische Wahlunterstüßung gehabt. Durch Kom- promisse mit den Konservativen bei den Netchstagswahlen hätten wir unsere Grundsäye aufgegeben, dur unser Zusammengehen mit den Sozialdemokraten sind unsere Grundsäße vollkommen unberührt ge- blieben, und unsere Wahltaktik hat zum Wohle des Vaterlandes etne Tonfervativ-ultramontane Mehrheit im Reichstag verhindert. (Nufe rechts : Cugen Nichter!) Ich bin persönlicher Freund Nichters gewesen und weiß ganz genau, daß au er, wo es ihm zum politischen Nußen des Landes als notwendig erschien, bei den Wablen Unterstützung sowohl bom Zentrum wie auh von der Sozialdemokratie angenommen hat. Wenn von den Freikonservativen höhnisch uns der Untergang oder die böllige Bedeu1ungslosigkeit angekündigt wird, so haben wir das Recht, dahin zu wirken, daß unfere Grundsätze im Parlament in ausgiebiger Weise vertreten find. Wir wollen unsere Grundsätze aufcecht erhalten, und deshalb können wir die Verantwortung fur unsere Wahltaktik vor unseren Wählern mit gutem Gewissen tragen. Der Antrag Braun spricht nur von gewerblichen Arbeitern, es ist uns aber bekannt, daß nicht nur gewerbliche Arbeiter fondern au selbständige Unternehmer, die jahrelang hier gewohnt haben, plöglich der Ausweisung verfallen sind, und daß bei diesen Ausweisungen politishe und insbesondere konfe\ssionelle Bedenken die Ursachen waren. Das halten wir für befklagenswert. Wir wissen auch, daß vielfah die Eclaubnis zur Benutzung ausländischer Arbeits- kräfte verschieden erteilt wird, je nahdem es sih um Grundbesitzer oder Handwerker handelt. Die Handwerker an der Grenze von Vöhmen werden dur diese Praxis sehr aeshädigt. Gleichwohl können wir die Anträge, wie sie hier gestellt sind, um der Ausnußung des Legitimationszwanges vorzubeugen, nit für geeignet halten. Sie beziehen sih nur auf die gewerblichen Arbeiter und niht auch auf andere. Darum können wir uns für diese Anträge nicht erwärmen. Indessen haben wir die Erkenntnis gewonnen, daß diese Frage von großer Bedeutung ist, und wir sind mit der Untersuchung dieser éFrage beschäftigt. Wir werden auf Grund unserer Erwägungen und Untersuhungen einen selbständigen Antrag einbringen, der ih namentlich gegen ‘die willfürliche Ausweisung wenden wird. In einem Prozeß in Westfalen wurde ein jüdisher Sachverständiger bon der Feuerversicherungéfozietät, die die Beklagte war, abgelehnt, weil er nit glaubwürdig erscheinen sollte, da er in Glaubengs- gemein|haft mit dem Kläger stand. Dies ist eine \hwere Kränfung der jüdiswen Glaubensgenossen. Es ist daraufhin von dem Verein jüdischer Staatsbürger bei dem Oberpräsidenten Beschwerde eingelegt worden, und der Oberpräsident hat erwidert, daß er gegen diese „angeblihe Beleidigung“ nicht einschreiten fônne, da die Beschwerde bon dem Sachverständigen nicht selbst gestellt worden ist. Gegen den Ausspruch des Oberpräsidenten „angeblihe Beleidigung“ müssen wir auf das entschiedenste protestieren. Wir müssen uns mit aller Ent- \hiedenheit gegen \olche Verdächtigungen unserer Religion wehren. Wenn es sich um Gaben und Geldgeschenke handelt, dann sind wir keine Staatsbürger zweiter Klasse. Ich bedauere den Bescheid des Oberpräsidenten und bitte den Minister, zu erwägen, ob dkeser Vorfall doch niht zu Maßnahmen seinerseits Anlaß gibt, die in Zukunft der- artige Verletzungen der Religion unserer Glaubensgenossen verhindern. Der Abg. von Kardorff hat das Wort von dem ungekrönten König von Berlin in bezug auf mi gebraucht. Ich stehe 26 Jahre im Dienste der Stadt Berlin und habe mich immer bemüht, nah bestem Können meine Pflicht zu tun. Ich habe aber niemals eine Stellung erstrebt, auf die der Abg. von Kardorff angespielt hat. Das wäre von mir im höchsten Maße anmaßend. Ich muß mich dagegen ent- schieden wehren, daß mir eine folhe Absicht unterstellt wird. Der Abg. von Kardorff hat von einer Bedrohung des preußishen Staates und Deulschen Retches durch eine zügellose Demokratie gesprochen. Sie machen so sehr gegen den Reichstag Front. Aber dieser selbe Reichstag hat eine Heeresvermehrung beschlossen, wte sie in gleicher Weise überhaupt noch nit dagewesen ist, Wie kommen Sie dazu, die große Mehrheit des Reich-tags des ‘Mangels an Vaterlandsliebe zu bezihtigen, weil sie keine Beschlüsse faßt, die Sie wollen? Das ist nur die Verärgerung darüber, daß die Stimmen der Konservativen nah den Neichstagswahlen niht mehr die Bedeutung haben, als früher. Deswegen blasen Sie zum Sturm, weil Sie im Reichstag niht genügend vertreten sind. Sie wollen das Schlachtfeld ver- schieben in das Abgeordnetenhaus und in das Herrenhaus, weil Sie vermöge eines ungerechten Wahlrehts und einer unaerechien Wahlkreiseinteilung hier viel mehr Raum und Pläße besißen, als Jhnen nach den Stimmen zukommen. Der Abg. von Kardorff mis{cht #ch ein in die MNeichstag8geseßgebung und die Haltung des Staatssekretärs. Man hat es den üddeutschen Staaten verdacht, daß diese eine Aenderung des Wahlrechts vor-

sat ari die wir nun schou Jahr für Jahr fordern. Der Minister

genommen haben. Sie haben von einem politischen Vorgehen der Einzelstaaten gegen Preußen gesprohen. Wie kommen Sie dazu, in solcher Weise gegen die süddeutshen Staaten zu hegen!

Ne Dr. Graf von Schwerin - Löwig : Sie dürfen einem Mitgliede des Hauses niht vorwerfen, daß er hier geheßt hat.

Abg, Cassel (forts{chr. Volkêy.): Ich will nicht sagen, daß der Abg. von Kardorff gehegt hat, ich will nur sagen, daß seine Rede als Hegzerei in den süddeutschen Staaten, aud wenn er eine folche niht beabsichtigt hat, empfunden wird. Die Konservativen wühlen gegen den badishen Minister von Bodman, lediglih deshalb, weil er sih als liberalen Minister bezeichnet und erklärt hat, setne liberale Ansicht nit aufzugeben. Glauben Sie, daß diese Wühlerei die Ge- fühle der Süddeutschen gegen die Konservativen und dieses Haus ver- mehren wird? Wir müssen annehmen, daß ledigli politishe Macht- gelüste die Ursache der Erregung dieser Unzufriedenheit gegen Reichstag und Einzelstaaten sind. Sie können es nicht vertragen, daß jemals die Zeit kommen könnte, wo aus dem preußischen Abgeordnetenhaus die sta:ke konservative Zusammenseßung einmal verschwinden würde, daß niht mehr gestatter würde, die Politik einseitig zu beeinflussen. Wir denken nicht daran, die Nechte der Krone zu verkürzen, wie Graf Groeben sagte. Wir wollen die Ne@te des Königs nicht beschränken, aber wir wollen ein Parlament, das etwas zu sagen hat, wie es in einer fonstitutionellen Monarchie notwendig ist, und das nit bloß ein Scheindasein führt. Es handelt sih aber hier gar nicht um die Rechte der Krone, sondern nur um Jhre Interessen. Sie sehen in dem Kaiser unter Umständen sogar den polttishen Gegner. Die Kon- servativen haben in der Tat gar feine Veranlassung, ih so zu stellen,

D

als wenn sie die Königstreue gepachtet hätten. Wir sind für etn ge- rechtes Wahlrecht und * eine gerechte Wahlkreiseinteilung. Das Königswort i noch nicht eingelöst; es kann ohne Gefährdung von Staat und Monarchie nicht uneingelöst bleiben. (Zuruf rechts : Berliner Stadtverordnetenversammlung!) Darauf komme ih auch noch. Die Stadtverordnetenversammlung von Berlin hat sh wieder- holt für Aufhebung des Hausbesizerprivilegs ausgesprochen. Wir haben fogar Parteigenossen, die über diese Forderung noch hinaus- gehen. Unsere Forderung des gleichen und geheimen Wahlrechts ist so weitgehend, daß Sie uns elnen großen Gefallen tun würden, das zu beschließen. Es geht nit an, daß das Wahlrecht so gestaltet ist, daß es einer Minderheit des Volkes eine aus\chlaggebende Be- deutung gibt. Wir werden daher nit ablafsen, die Erfüllung dieser Forderung immer und immer wieder zu verlangen zum Wohle unseres Vaterlandes.

Minister des Jnnern Dr. von Dallmwigt:

Herr Abg. Herold hat \ich gestern darüber beschwert, daß dem Verbande der öffentlichen Lebensversiherungsanstalten in Deutschland die Genehmigung erteilt worden set zum direkten Betriebe der Lebens- versiherung in Rheinprovinz. JIch halte diese Beschwerde nicht für begründet. Nah § 3 der Satzungen des Verbandes öffentlicher Lebensversiherungsanstalten it der Zweck des Verbandes die Förderung des vffentlihen Lebensversiherungswesens, insbesondere die Gewährung von Nückversicherungen an die ihm angeshlossenen Anstalten. Der Verband is} ferner mit Genehmigung des Königlich preußischen Ministers des Fnnern berechtigt, in denjenigen Landesteilen, tin denen öffentliche Lebensversicherungsanstalten niht bestehen, die Lebensver- siherung unmittelbar zu betreiben. Diese Genehmigung ist erst er- teilt worden, nahdem der Provinzialaus\{chuß der Rheinprovinz gehört war und seine Zustimmung zur Genehmigung des Betriebes der direkten Lebensversicherung erteilt hat. Wenn Sie erwägen, daß jeder Privatgesellshaft der Betrieb der direkten Lebensversicherung für den ganzen Umfang des Reiches ohne irgend welche Einschränkung er- teilt werden kann und in der Regel erteilt werden muß, so glaube ich, wäre es unbillig, wenn etner Lebensversicherungs- anstalt, die von sieben Provinzen der preußischen Monarchie begründet ist und die öffentliche Interessen insofern wahrnimmt, als sie Erwerbszwecke nicht verfolgt, fondern ledigli gemeinnüßigen Interessen dient, der Betrieb der direkten Lebensversicherung in einer Provinz dann nit einmal genehmigt werden sfoll, wenn die dor- tigen Behörden, der Provinzialaus\ch{uß;, Oberpräsident, Landes- hauptmann 2c. dagegen feine Einwendungen zu machen haben. Allerdings hat der Provinzialaus\chuß den Wursch gehegt, daß der Verband seine dortigen Prämienreserven aus\{ließlich tn der Rhetn- provinz anlegen sollte. Diesem Wunsch ist deshalb nicht stattgegeben worden, wetl von vorn herein dem Verband die Verpflihtung aufs erlegt worden ist, seinen Betrieb in dem Augenblick einzustellen, in dem die Provinz eine etgene öffentlih-rechtlihe Anstalt begründen würde. Es war also von vorn herein vorgesehen, daß es sich nur um ein ganz kurzes Uebergangsstadium handeln würde. Es wäre also nit gerechtfertigt gewesen, für diese kurze Uebergangszett noch eine besondere Beschränkung in der Anlegung der Prämienreserven auf= zuerlegen. Tatsächlich ist inzwishen von den provinziellen Organen die Begründung etner eigenen Lebensversicherungsanstalt für die Rheinprovinz beschlossen worden. Es hôrt mithin demnäch\t der direkte Betrieb des Verbandes, über den Herr Herold sih beschwert hat, auf, und mit dem Nebergang der Versicherungen, die in der Rheinprovinz erworben worden sind, geht auch der Bestand an Prämienreserven auf die Provinzialanstalt über. Es liegt mithin meines Erachtens nicht der mindeste Grund zu den Klagen, die Herr Herold gestern geltend gemacht hat, vor.

Der Herr Abg. Cassel hat sich dann über den Oberpräsidenten der Provinz Westfalen und mich deshalb beshwert, weil die dortige Provinzialfeuersozietät elnen Sachverständigen jüdischen Glaubens abgelehnt habe und auf Beschwerde etnes Verbandes jüdischer Staatsbürger nit Nemedur eingetreten sei. Jh bedaure, daß der Herr Abg. Cassel und seine Glaubensgenossen si dur diesen Fall verleßt gefühlt haben, glaube aber, daß sie von unzutreffenden. Voraussetzungen ausgehen. Der Fall liegt so. Jn einem Zivil- prozeß ich betone, daß es fih um einen Zivilprozeß handelt gegen die westfälische Provinzialfeuersozietät hat diese im Jahre 1912 durh ihren Rechtsanwalt einen Sachverständigen der Gegenpartei abgelehnt. Der Abgelehnte war jüdishen Glaubens. Die Sozietät hat aber ausdrüdlih erklärt, ihren Anwalt beauftragt zu haben, ihn nicht als Juden abzulehnen. (Widerspru des Abg. Cassel.) Der Anwalt hat diesen Grund geltend gemacht, aber der Auftrag dazu ist niht erteilt worden. (Widerspruch des Abg. Cassel.) Die Sozietät {lug ihrerseits drei Sachverständige vor, von denen einer ebenfalls Jude war (Abg. Dr. Schmedding: Hört, hört! Widerspruch des Abg. Cassel). Jawohl, ih kann Namen nennen, aber ih glaube, es empfiehlt fch nit, den Herrn namhaft zu machen. Also hieraus {hon ergibt si, daß die Konfession für die Feuersozietät nit der Anlaß zur Ablehnung dieses Sachverständigen gewesen ist.

(Fortseßung in der Dritten Beilage.)

(Fortseßung aus der Zweiten Beilage.)

(Abg. Dr. Schmedding: Sehr richtig!) Der Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdishen Glaubens hat \sich wegen der Ablehnung eines Juden beschwert. Ein Einschreiten ist abgelehnt worden und auth niht mögli, weil das Ablehnungsrecht der Parteten auf dem Zivil- prozeßrecht beruht. Es ist reichsgeseßlich geregelt. Hinsichtlich der Gründe der Ablehnung ist es vollkommen unbeschränkt, und über die Ablehnung und ihre Begründung kann also Lediglich das Gericht entsheiden. Wenn die Staatsaufsihtsbehörde in einem folchen Fall eingreifen würde, so würde sie gegen die reichsgeseßlihen Bestimmungen verstoßen. Sie ist dazu also gar nit in der Lage (Zuruf des Abg. Cassel), ganz abgesehen davon, daß, wie ih nochmals betone, die Feuerfozietät selbs ausdrüflih erklärt hat, daß sie ihrem Nechts- anwalt nicht den Auftrag erteilt hat, die Ablehnung auf diesen Grund zu slüßgen. Jch glaube, daß hiernah der Sachverhalt klar liegt, und daß die Beschwerde unter diescn Umständen als b:gründet nit angesehen werden kann. (Zurufe der Abgg. Caffel und Nosenow Glocke des Präsidenten.)

Der Herr Abg. Caffel hat dann gesagt, daß ih gestern heftige Angriffe gegen die städtishen Behörden von Berlin gerihtet habe, die er als begründet nit anerkennen könne. Auch das trifft niht zu. Ich habe keineswegs heftige Angriffe gegen die städtishen Behörden gerihtet, sondern habe lediglih die beftigen Angriffe abgewehrt, welhe die s\tädtishen Behörden, der Magistrat und die Stadt- verordnetenverjammlung, sowie derjenige Teil der Presse, der seine Informattonen in Kommunalangelegenheiten aus der Königstraße ein- zuholen pflegt,' gegen die staatliche Aufsichtsbehörde geritet haben, und das ist metne Pflicht. (Sehr rihtig! rets.)

Der Herr Abg. Cassel hat nun, wie ih zur tatsächlihen Be- rihtigung erwähnen möhte, gesazt, folhe Fälle, daß ein Fünf- millionenobjekt verkauft wird, seien im Kreise Niederbarnim über- haupt noch nicht vorgekommen. In der Nähe von Berlin handle es sich überdies bei den von mir erwähnten Fällen nur um fisfalishe Verkäufe. Diese unterliegen doch auch der Umsaßzsteuer, sodaß das an sch kein Grund wäre, eine Umsatz- steuer oder deren Staffelung niht zu beschließen. Ih möchte dem- gegenüber darauf hinweisen, daß beispielsweise das Terrain, auf dem die Gartenstadt Frohnau errichtet ist, ein verhältnismäßtg geringer Teil der Herrshaft Schönfließ, aus dem Privatbesiz des Eigentümers von SWönfließ in den Privatbesiß eines andern Privat- manns übergegangen ist, und daß der Kaufpreis meines Wissens 5 Millionen überstiegen hat. (Zuruf des Abg. Rosenow.) Im Kreise Niederbarnim. Es ist also nicht richtig, daß solde Fälle nicht {hon vorgekommen find.

Nun hat der Herr Abg. Cassel aber gesagt, es sei doch eine un- gercchtfertigte Beschleunigung gewesen, oder diese Beschleunigung sei tendenziós gegen Berlin gerichtet gewesen, denn der obligatorische Kaufvertrag sei ja {hon am 18. Juni abgeschlossen worden und da sei es ja ganz gleichgültig, daß die Vorlage des Magistrats erst später, im September, an die Stadtrerordnetenversammlung gerichtet worden i]. Ja, meine Herren, der obligatorishe Kauf- vertrag hat mit der Besteuerung nichts zu . tun. Derjenige Vorgang, der der Besteuerung unterliegt, ist ledigli die Auf- lassung, und diese ist, wie ich inzwishen erfahren habe, au heute noch nicht erfolgt. Es- würde also auch heute immer noch die Zu- stimmung der Aufsichtsbehörde zu der Aenderung der Umsatßsteuer- ordnung ausgesprochen werden können (hört, bört! rechts), und es würde auch dann noch der Kauf von Lanke besteuert werden können- weil der Steuerfall überhavpt bisher noch nit eingetreten ist. Also daraus ergibt fich doch wohl, daß die angeblihe Beschleunigung der taatlichen Zustimmung mit dem Steuerfall tatsählich niht im Zu- fammenhang steht.

Uebrigens möchte ih zur weiteren JUustrierung dessen, daß eine s{chleunige Behandlung folcher Sachen kein Ausnahmefall ist, noch hinzufügen, daß mir heute früh eine Saßzung des Magistrats der Königlichen Haupt- und Residenzstadt, betreffend die Berliner Feuew sozietät, vorgelegt worden ist. Diese Saßung ist am 26. September vom Magistrat beschlossen worden und bereits am 27. September im MPêinisterium des Innern genehmigt worden ein weiterer Beweis, daß in diesen Dingen nicht in Einzelfällen, sondern ganz allgemein mit tunlichster Beschleunigung gearbeitet zu &erden pflegt. (Hört, bört! rets.) | :

Im übrigen möchte ih in bezug auf den obligatorischen Kauf- vertrag noch anführen, daß dieser seine Nechtsgültigkeit erst später erworben hat, als die Zuslimmung der Stadtverordneten dazu und die Genehmigung der Fideikommißbehörde erteilt worden war. Ich habe gestern hon darauf hingewiesen, daß die Zustimmung der Stadtverordneten erst am 4. Oktober v. I. beschlossen ist.

Wenn der Herr Abg. Cassel es in Abrede gestellt hat, daß dke Moaglstratsvorlage und die Verhandlungen der Stadtverordneten- versammlung heftige Angriffe gegen die staatlihen Behörden gebracht haben, so gestatte ih. mir, Ihnen cinige wenige Notizen hierüber mitzutellen. In der Magistratsvor:lage an die Stadtverordneten befindet si folgender Passus :

Der Beschluß ist am 17. Juni vom Bezirksaus\{chuß geneh- migt, am 29. Juni hat ihm der Oberpräsfident im Cinverständnis mit den Herren Ressortministern zugestimmt, und am 30. Juni ist er mit alsbaldiger Wirksamkelt veröffentliht worden.

Nach einigen anschließenden Betrachtungen darüber, daß der Beschluß „eine Verleßung der steuerliGßen Gleihberehtigung“ enthalte und „unvereinbar set mit den Grundlagen des Steuerrehts" kommt der Magistrat zu dem Ergebnis :

Den Erfolg, den Interessen Berlins ein Hindernis in den Weg zu legen, wird jedoch das Vorgehen des Kreises und der staatlichen Organe nicht haben dürfen.

Metne Herren, diese Darlegungen können doch nur die Deutung zulassen, daß die Staatsaufsichtsbehörden sich unter Verleßung der steuerlichen Gleihberehtigung mit_ dem Kreise Niederbarnim

4 Dritte Beilage E zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Freitag, den

13. Februar

verbunden hätten zu einer mit den Grundlagen des Steuerrechts unveretnbaren Schädigung der Interessen Berlins. daß ein s{wererer Vorwurf als dieser etner Aufsichtsbehörde nicht

Ich glaube,

Meine Herren, es find dann nach den Zeitungsberihten in der Sißung von dem Magistratsvertreter diese Ausführungen noch ergänzt worden, wie folgt:

Wir würden fragen, wie ein solher Akt vereinbar ist mit der uns wiederholt kundgegebenen Versicherung, daß der Stadt Berlin und den Städten überhaupt daéselbe Wohlwollen entgegengebracht werde wie allen anderen Selbstverwaltungen. und haben, was wir besonders lebhaft beklagen, die Aufsichts- behörden alle Beshleunigung walten lassen, um einen einzelnen bestimmten, bereits im Laufe befindlichen Nechtsvorgang noch kurz vor Tores {luß ein:r Sondersteuer zu unterwerfen.

Ich habe {hon vorhin bemerkt, daß die Auflassang au jeßt noch Selbstredend sind dann diese Ausführungen des Magistrats aus der Mitte der Versammlung mit den in neuerer Zeit dort ja niht seltenen drastischen Kraftausdrücken illustriert worden. Es find nah den Berichten der Presse Ausdrückte wie Landstraßenraub, mittelalterliche Naubritter usw. gefallen, und wenn demnächst das Vor- gehen des Kreifes mit Straßenraub verglichen worden ist, so sollte offenbar der Staatsregierung der Vorwurf der Beihilfe und der Förderung zu diesen Handlungen gemacht. weiden. Jch glaube, das genügt wohl, um den Nachweis zu erbringen, daß eine Abwehr derartiger Angriffe meinerseits der Bereh1igung nicht entbehrte. Konservativen.)

Meine Herren, nun hat der Herr Abg. Cassel fch noch mit dem Kreise Niederbarnim über die Berechtigung der Steuerordnung aus- Auf die Streitigkeiten zwischen Berlin und Nieder- barnim selbst einzugehen, habe ih keine Veranlassung, um so weniger, als demnächst wohl das Oberverwaltungsgeriht über die Nechts- gültigkeit dieser Steuerordnung usw. möchte aber doch zur fahlien Berichtigung mitteilen, daß bereits Kreisverwaltung Niederbarnim die Erwägungen darüber begonnen haben, ob etne Erhöhung und Differenzierung der Kreisumsaßsteuer für Nieder- barnim geboten Verbandsdirektor etwaiger Ankäufe fiskalischer Grundstücke innerhalb des Kreises Nieder- barnim an den Kreisaus\{chuß gerichtet hatte. also bereits im Winter vorigen Jahres, ist im Kreisaus\{chuß aus der Mitte des Kreisaus\{chu}es heraus angeregt worden, eine Erhöhung der bisherigen Kreisumsaßsteuer für höhere Wertobjekte eintreten zu lassen, unter Hinweis darauf, daß der finanziell sehr viel günstiger ge- stellte Kreis Teltow den doppelten Satz des Kretses Niederbarnim er- hebe. Daraus ergibt \sich wohl zur Genüge, daß Fketneêwegs allein dieser elnzelne Fall den ursprünglichen Anlaß zur Einführung einer erhöhten Steuer gegeben hat.

Ich glaube, hiermit diesen Fall definitiv abschließen zu können, und möchte nur nohmals erklären, daß, soweit Angriffe gegen die Staatsbehörden gerihtet werden, diese der Begründung vollkommen (Bravo! rechts,)

Abg. Korfanty (Pole):

Hier hat der Kreis

nicht erfolgt ift.

Sehr wahr! bei den

etnandergeseßt.

zu befinden haben wird.

im Winter

einer Anfrage,

Zwekoerbandes Besteuerung

Bei dieser Gelegenheit,

Wir sind für die Anträge der Nationalliberalen und Konservativen, welche eine Einschränkung des Koalitionsrechies der Arbeiter bedeuten, nicht zu haben. von Kardorff scheint nicht zu wissen, daß die überwältigende Mehrheit des Neichstags erklärt hat, daß die preußishe Handhabung des Vereinsgeseßes im Widerspruch mit dem Reichsgesetze steht; er behauptete nämlich, daß allseitig bekannt sei, daß die Klagen darüber abgenommen hätten. In der Begründung des Retchsgesetßes heißt es, daß private Bereinsversammlungen nicht von den Strafenparagraphen betroffen as O Oa hat daëselbe auch ür die wissenschaftlihen Vorträge festgestellt. y i A in Breslau hat aber wissenshaftlihe Vorträge in polnischer Sprache in den Bezirken, die wenigstens 60% Polen in der Be- völkerung haben, für unzulässig erklärt, es hat sih damit in Wider- spruch mit den Erklärungen des Herrn von Bethmann Hollweg als Das Oberlandesgeriht in Marien- werder hat in Widerspruch mit den klaren Bestimmungen des Veretns- geseßes gesdlossene Vereinsversammlungen unter nihtiger Begründung für ôffentlihe Versammlungen erklärt und dadurch es unmöglich gemacht, im Bezirk Marienwerder über haupt Vereinsversammlungen abzu- Die Behörden erklären jeden Verein, in dem sich nur Polen befinden, für politisch, wenn er auch gar keine politischen Ó ie Ausnütßung des Legitimationszwanges ist dur{ch- Diese Ansicht wird nicht allein von uns geteilt, fondern au von den österreihishen Behörden. Jch hoffe, daß die ôster- reihishe Gesetzgebung hier endlich diesen Geseßwidrigkeiten der preußischen Behörden einen Riegel vorschieben ' wird. der Sozialdemokraten in Sachen des Arbeiteilegitimationszwanges werden wir zustimmen, obwohl er uns nicht weit genug geht. Mit der Auéweisung ist man dann {nell dabei, wenn es stch um Polen Dagegen weisen die preußishen Behörden Leute, die sich die größten Verbrehen baben zushulden kommen lassen, aber nicht der polnischen Nationalität angehören, nicht „immer aus. J f auf einen Prozeß zu sprechen kommen, in dem ein Mädchenhaändler aus Myslowiß wegen Bestehung ¿roeier Polizeibeamten angellagt war. Diefer Mädchenhändler, bet: ieb sein gemeines und \hmutiges Handwerk schon jahrelang in Oesterreih, wurde dort bestraft, auêgewiesen und ging nach Preußen, Amerika - Linie

Das Oberlandes-

Staatésekretärs des Innern gesetzt.

Zwecke verfolgt. aus geseßwidrig.

Dem Antrage

Fch muß hier

wo er bei der Hamburg- Der NRegterungspräsfident Oppeln und die ihm untergeordneten Beamten mußten bestimmt wissen, mit was für einem Mann sie es hier zu tun hatten. Aber der Mädchenhändler wurde niht ausgewiesen. i

sagt in bezug auf die Veröffentlihung der Dokumente des Ostmarken- i niederträchtigen Weise, die noch s{limmer fei als Diebstahl, entwendet seten. Dagegen Der Registrator des ‘Ostmaken- vereins hat die Dokumente niht gestohlen, sondern nur abgeschrieben, und dies hat er aus tdealen Gründen getan, um seiner Sache zu dienen. Wenn der Ostmaikenveretn derartige Gemetinheiten in seinen Akten hat, so ist das nicht die Schuld des Negistrators. dagegen auf den schon früber erörterten Fall hin, in welchem ein olizeiagent aus einem Briefkasten Briefe entnommen, fih von ihrem Inhalt Kenntnis verschafft und sie dann wieder in den Kasten zurück- 9 Der Abg. von Kardorff und der Minister von Dallwißz stellen si hter als unshuldige Lämmer hin und sagen: die Verbin- dung des Oflmarkenvereins mit dem ruthenishen Exekutivkomitee habe nux den Zweck, ruthenische Arbeiter anzuwerben.

Der Aba. von Kardorff

muß ich entschieden protestieren.

gelegt hat.

Aber dem Minister

ist do bekannt, daß Vertreter des ruthenisGen Komitees nah Berlin getfommen sind, um gemeinsam mit dem Oftmarkenverein ein Pro- gramm für den Kampf gegen die Polen aufzustellen. Wollen Sie da noch leugnen, daß der Ostmarkenverein mit dem ruthenischen Erxekutiv- komitee nur deshalb in Verbindung trat, um rutkenische Urbeiter anzuwerben? Das steht dch fest, der Ostmarkenverein hat si mit einer Partei in Verbindung geseßt, die den politiihen Mord auf ibre Fahne geschrieben hat. Erinnern Sie sich doch, ‘daß der Mörder des Statthalters von den Ruthenen als Nationalbeld efelert wird und daß die ruthenishen Zeitungen diesen Mann als einen Märtyrer threr Sache hingestellt haben, Da wagt es der Minister hier zu erklären, das sei die Tat eines einzelnen, die dem Verein nicht zur Last gelegt werden kann? Der Minister mußte über diese wihtigen Dinge ganz anders informiert sein. Der Konsulatssekretär NRautter in Lemberg soll nach Ze tungs- berichten verseßt worden sein; wenn das wahr ist, so beweist es, daß die Tätigkeit des Oftmarkenvereins in Galizien nicht ganz so harmlos gewesen ist. Der Minister bält den Ostmarkenverein für notwendig, solange die Polen einen Staat im Staa'e bilden, er weiß alfo nit, auf welhem Tiefstand der Ostmarkenverein steht, und daß e: nit einmol Respekt vor dem Kaiser hat, da er thn mit einer Nummer bezeihnet. Herr von Tiedemann hat seinerzeit an den Fürsten Bülow bezüglih des Enteignungsgeseßes geschrieben : „Tragen Sie die Sache dem Kaiser nur ritig vor, dann wird der Kaiser schon unter- schreiben“. Minister von Sthorlemer mußte einen Mann wie Herrn von Ticdemann darum bitt-n, daß der Ostmarkenverein setne Angriffe gegen ihn einstelle. Ist das nit demüttyend für einen Minijter ? Der Dítmarkenverein muß immer wie ein wildes Tier einen neuen Fraß vorgeworfen bekommen. von Tiedemann hat mit den Konser- vativen nichts zu tun, ih bitte diese um Entschuldigung, daß ih ihn ibnen einmal an die Nockschöße gehängt habe, einen Mann, der beim Kaiser mit Denunziattionen arbeitet, der die polnishen S udenten bei dem Universitätsdezernenten Geheimrat Elster wegen staats efährlier Versammlungen denunziert hat. Ih bin überzeugt, daß die Konser= vativen mit einem folch?zn Herrn nichts zu tun haben; dessen Plat ist vielmehr neben Herrn Octavio von Zedlit.

Unterstaatssekretär Holz: Bei der Beschuldigung zweter Beamten in der Angelegenbeit des Mädchenhändlers handelt es sich um Beamte, die sih seit Jahren bewährt haben. Ich glaube nah meiner Kenntnis diefer Beamten von vornherein, daß auch in diesem Fall wie in früheren si herausstell n wird, daß die Informationen des Abg. Korfanty etwas zu wünshen übrig lassen werten. Es ist unrecht, ledigli na Zeitungsnachrichten diese Beamten hier zu nennen. Die Sache wird sich ja im Prozeß hcrauéstellen. Sodann ist wiederum behauptet worden, daß ein Polizeiagent aus etnem Briefkasten Briefschaften herauësgenommen, ih von deren Inhalt Kenntnis ver- haft und sie dann wieder in den Brieskasten gelegt haben soll. Cs ift mir psychologisch erklärlich, daß der Aba. Korfanty diesen Fall aufs neue urgieit. Nechdem man mit dem Negistrator kein Glück gehabt hat, will man einem Polizeibeamten etwas Achnliches nachwei)en Fônnen. Weder in ftrafrechtlihen Ermittlungen noch im Disziplinar- verfabren ist di:se Verfehlung nahweisbar gewesen. Der Versuch des Nachweises, daß der Beamte an dem Briefkasten auf frischer Tat ertappt set, und seine Ueberführung durch Zeugen ist völlig miß- glütt. Deéhalb wird ih der Ubg. Korfanty von mir sagen lassen müssen, daß es ein Unrecht ist, zur Verdächtigung einer Perfon fortgeseßt Dinge zu wiederholen, die man nicht be- weisen ftann. E

Abg. Ströbe l (Soz.): Die lange Nede meines Freundes Hoff - mann war nur ein Aft der Notwehr. Sie beweist, daß wir uns nit vergewaltigen lassen. Wir müssen die Möglichkeit haben, bei der Generaldebatte alles Nötige zu sagen. Wie Sie die Geschäst‘ordnung auch gestalten mögen, wir werden immer noch in der Lage fein, alles vorzubringen, was wir zu sagen haben Es war keine ODbstruktions- rede, sondern sie war streng sachlich und brachte nur einzelne Fälle. Daß es so viel Fälle waren, daran tragen Sie allein die S®Suld. Wären nur alle Redner so saclich wie wir! Die Rede des Abg. Fuhrmann war lediglich ein Aufruf für die Sammelpolitik zu gemeinsamem Kampfe gegen die Sozialdemokratie. Das Parlament hâtte „fich auf die sachliche Erörterung der vom Abg. Hoffmann vorgebrachten Fälle einlassen müssen. Das Hat es aber niht getan, weil diese Jâlle zu niedershmetternd waren. Man f\teckt den Kopf in den Sand ; aber das Volk draußen treibt keine Vogelstraußpolitik. Es herrsht hier ein System der mangelnden Aufrichtigkeit, indem das ganze Material als unvollständig hingestellt wird. Man entrüftete sich über die Wiße meines Kollegen Hoffmann. Man hat aber nicht daran gedacht, daß Nedner anderer Parteien, zum Beispiel der Abg. Oertel im Reichstage, auch niht b:\onders zimperlih find. Der Unterstaatsfekretär hat das Spißelsystem, das von Mädchenbändlern, Zuchthäuslern usw. aus8geführt wird, für gerechtfertigt erklärt, und zwar mit Nüdsicht auf das Vorhandensein der Sozialdemokratie. Staatsverräterische Umtriebe treiben wir nicht; wir verhandeln vor der breitesten Oeffentlichkeit. Durh das Vorhandensein dieser Spigzel müssen die anderen Polizeiorgane angesteckt werden. Abg. Hoffmann hat darauf hingewiesen, daß die Zensur in geradezu \kandalöser Weise ausgeübt wird. Gerade die Nationalliberalen sollten fich dagegen aufbäumen. Abhilfe wird erst geschaffen, wenn der Staat seine Polizeiorgane vor aller Welt lächerlich gemacht hat. Das beweisen auch wieder einmal die Ausführunaen des Unterstaatssekretärs über die Karfreitagskonzerte. Es ist mög- lih, daß die Erklärung vom Ministertish über den Insterz burger Landrat zutreffend ist; aber wir sind fehr sfeptisch, weil wir oft die Erfahrung gemacht haben, daß die Erklärungen vom Negterungstish den Tatsachen nicht entsprahen. In der Handhabung des Neichsverein8gesezes werden wir die Praxis der Landräâte genau verfolgen, und Verstöße werden wir uns nicht gefallen lassen. Wenn ein Polizeipräsident in ein s{hwebendes Gerichtsverfahren eingreift, so braucht das Volk, und namentli die Herren Liberalen, sih vor eincut Eingriff in ein \{chwebendes Verfahren nicht so ängstlich zu hüten. Wenn das ein Mann Tut, der bel _Oofe ein- und ausgeht, fo ist dessen Aeußerung geeignet, die Gerichte zu beeinflussen. von Jagow muß ih selbst bewußt geworden sein, daß die ganze jeyige Politik nichts wert L hâtte er das Verbot der Schußmannsvereintigung nicht erlassen. Ernsthafte Liberale können do heutzutage gar nit mit den Konser- vativen zusammengehen. Unter ernsthaften Liberalen verstehe ih fici- [ih nit die Nationalliberalen. Die vaturgemäße Entwicklung aller po'itishen Dinge führt dazu, daß das Volk sich neue Rechte erringt. Wie steht es denn mit der Königstreue der Konservativ-n und Frei- fonservativen, wenn der Abg. von Kardorff die Einlösung des König8wortes von der Wahlreform niht wabrmachen will. Es ift ein Köhlerglaube, daß die Nation sich spalte in Ordnungs« parteien auf der einen und in eine Umsturzpartei auf der anderen Seite und daß die Millionen von Arbeitern bis aufs Messer bekämpft werden müßten. In der Frage des Um- sturzes haben sich alle Parteien nicht viel vorzuwerfen. Der freisinnige Pro'essor Mommsen hat darauf hingewiesen, daß die Parteien alle eine Aenderung des bestehenden Z standes herbeiführen wollen. Er hat auch als Ziel des Liberalismus bezeichnet die Ums- wandlung des Neichs8oberhauptes in den ersten Diener des Staates, etwa im Sinne Englands. Wir wollen nicht die Ordnung stürzen, sondern nur das Unreht. Professor Nein hat im Jahre 1910 aus«