1914 / 42 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Feb 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Krähe hae der anderen die Augen nicht aus. Unter diesen Tae kann doch vielleiht der E im zweiten Prozeß, ein Herr, den ih persönlich gar nicht kenne, sih davor gehütet haben, mit der gleichen Höflichkeit vorzugehen; wer die pan Richter kennt, weiß, daß sie das einzige Bestreben haben, möglichst objektiv zu sein; ich glaube, eine folche Ér lärung für wahrscheinlich halten zu dürfen. Ueber bas traurige Kapitel dèr Sensationsprozesse habe ih {on früher hier und im preußischen Abgeordnetenhause ausführlich gesprochen. Jch L E gehoben, daß es geradezu ein Unfug ist, wenn Prozeßleiter sl E z. B. in Allenstein, jeden Morgen mit der Verlesung von Zu d is drapieren, denen sie entsprehende Glossen hinzufügen. Die Zustän e haben sich seitdem nicht viel verändert; die Berichterstattung 1st ger béssèr geworden. Hinaushaben aus dem Sißungssaale möchte ih das Damenpublikum, auch wenn es sich aus den Frauen und Töchtern der Richter, Rechtsanwalte usw. zusammenseßt; die Frauen müßten felbst das Empfinden haben, daß da viel zu ernste und traurige, trübe und rohe Dinge zur Entscheidung stehen, als daß man daraus eine Premiere macht. Der Abg. Dr. Belzer hat gestern seine Zufriedenheit S sprochen mit dem Staatsanwalt im Brandtprozeß. Jch fann mich dem nicht anschließen. Hier hat gerade auch wieder sich die Neigung ge- zeigt, mit Zuschriften und Zeitungsartikeln zu operieren. Jn res Artikél, der ihm nicht gefiel, nahm er Anlaß, eine eingehende Er- klärung loszulassen; folhe Pronunciamento gegen nebenher laufende Preßprozesse sind etwas. Ungehöriges. Als nachher der Verteidiger D von Gordon erklärte, „wir Verteidiger befassen uns konsequent nicht mit der Presse“, hat er nach meinem Empfinden, und Sie werden es mit iste: tiltit etwas viel Richtigeres gesagt. In bezug auf den Pro Brandt hat der Abg. Schiffer-Magdeburg gestern sih über die Nicht- véreidigung dés Landrats Rötger ausgesprochen; ih habe dieser „warm- hérzigen Ausführung niht mehr viel hinzuzufügen. Die Nichtver- eidigung hat auf den Landrat Rötger einen Schatten geworfen, und er hatte tatsächlich feinerlei Möglichkeit, sich von diesem Schatten zu he- freien. Aber es ist inzwischen anders gekommen: In dem zweiten Pro- zeß gegen Tilian hat sich ergeben, daß in den Jahren 1906 und 1967, die den Landrat Nöôtger allein in die Angelegenheit hätten verwideln können, Brandt nur mit Tilian verkehrte; nun ift dieser freigesprochen, und damit ist in aller Form festgestellt, daß der Verdacht der Mèit- täterschaft zu Unreht erhoben worden ist. Jch halte es für meine Pflicht, das festzustellen, niht weil es Rötger ist, ih würde es für jeden anderen auch tun, sondern weil es fein anderes Mittel gibt, der Wahr- heit zum Siege und zum Durchbruch zu verhelfen. Wenn man As heute und gestern an den Nichtern und der Rechtsprechung geübte Kriti zusammenfaßt, so können sich beide gratulieren; es ist aus der anzen Fülle von schweren wichtigen Prozeßentscheidungen nur ein ganz [eines Häufchen von Menschlichem, allzu Menschlichem übrig geblieben, S lhnen. vorgeworfen werden könnte. Das is deswegen erfreulich, wel es zeigt, daß das Volk Vertrauen hat zu allen Drganen der Rechts» pflege, daß jeder einzelne bestrebt ist, der Gerechtigkeit zum De verhelfen. Was wir tun können, diese Anshauung zu stärken, wollen wir gern tun.

Abg. Werner - Hersfeld (d. NReformp.): Der Richter muß

Meichsjustizverwaltung alle diese Bedürfnisse, die in der Oeffentlichkeit , die Resolution vorschlägt, kaum aus der Welt geschafft werden hervorgetreten sind, sehr eingehend verfolgt und daß die Erwägungen, | können. Dazu seinen mir weiterreichende und tiefer greifende Aende- soweit es irgendwie möglich ist, auch zu geseßgeberishen Maßnahmen rungen des geltenden Nechts, wie sie nur eine allgemeine Revision der berdichtet werden. Es ist mir unter diesen Umständen etwas zweifelhaft, | Zivilprozeßordnung bringen kann, erforderlih zu sein. Jn dieser ob auch noch ein Avpell, wie ihn die Resolution der Herren Basser- | Beziehung hat der Herr Abg. Dr. Belzer gestern hingerbiesen auf das mann und Schiffer gibt, notwendig war. Immerhin darf ih, nah- | Vorbild der österreichischen Zivilprozeßordnung. Mit ihm bewundere dem’ diè Resolution eingebracht ift, versichern, daß die Reichsjustiz- auch ich die aus der genialen Hand des früheren österreichischen Justiz- verwaltung au den in dieser Resolution angeregten Fragen unaus- ministers Klein hervörgegangenen Prozeßgeseße, deren Wirkung auf geseßt ihre volle Aufmerksamkeit zuwendet und nit minder in Zu- | die Beschleunigung des gerichtlichen Verfahrens von allen Seiken kunft immer prüfen wird, ob einzelne besonders dringlihe Ver- | anerkannt wird. (Zuruf von den Soz.: Man bewundert sie nur im besserungén {hon vor einer durgreifenden Reform der einshlägigen | Ausland!) Troßdem glaube ich, daß man recht wohl Bedenken tragen Geseßgebung vorgenommen werden können. Ob allerdings alle die | kann, die auf fremdem Boden entstandenen und auf österreichishe Ver- Punkte, die in der Resolution bezeichnet worden sind, geeignet sind, | hältnisse zugeschnittenen Vorschriften ohne weiteres auf die vielfach einer derartigen Sondergeseßgebung unterworfen zu werden, kann | anders gearteten Verhältnisse Deutschlands zu übertragen. (Sehr immerhin zweifelhaft bleiben. Bei einzélnen von ihnen scheint mir | richtig!) Daß die Neichsverwaltung nit abgeneigt ist, die in anderen das Bedürfnis nah einer Neuregelung kaum so dringlich zu sein, daß | Ländern gemachten Fortschritte und die dort gesammelten Erfahrungen, es geboten wäre, sie herauszugreifen und vorweg einer Neugestaltung | soweit angängig, für das deutshe Rechtsleben nußbar zu machen, dafür zu unterziehen. brauche ih nur an die leßte Teilreform unseres gerichtlichen Ver-

Der Herr Abg. Belzer hat gestern verschiedene Fälle der Jrren- fahrens zu erinnern. Jch darf aber auch als bekannt vorausseßen, daß geseßgebung erwähnt, den Fall Wagner und den Fall Versen. Die | einige geseßgeberishe Vorschläge, mit denen die verbündeten Negie-

Irrengeseßgebung ist vor wenigen Tagen im preußischen Abgeordneten- rungen an österreichische Einrichtungen anknüpfen wollten, nicht den hause bespróhen worden. Wenn ih richtig unterrichtet bin, hat der | Veifall dieses hohen Hauses gefunden haben. preußische Minister des Innern bereits mitgeteilt, daß Grwägungen Nun, meine Herren, gestern hat der Herr Abg. Dr. VBelzer bei schwebten über den Erlaß eines Jrrengeseßes. Man muß dabei die | diesem Punkte auch statistische Vergleiche gezogen zwischen der Dauer gemeingéfährlihen Irren, die verbrecherishen Irren und das Ent- | der Prozesse in Deutschland und Oesterreih. Das mußte natur- mündigungsverfahren auseinanderhalten. Seien Sie überzeugt, meine | gemäß auf unser Verfahren ein etwas ungünstiges Licht werfen, da bei Herren, daß auf all diesen Gebieten fleißig weitergearbeitet wird. | uns allgemein die Prozesse länger dauern als in Oesterreich. Welches \{ließlich die Erfolge dieser Arbeiten sein werden, läßt sich Aber auch wenn wir vorerst noch nicht an eine sofortige Reform gurzeit noch nit übersehen. der Zivilprozeßordnung herangehen, so können wir doch, meine Herren,

Wie dies schon im vorigen Jahre hier geschehen, so hat auch | auch an der Hand unserer“ jeßigen Zivilprozeßordnung eine erhebliche gestern der Herr Abg. Schiffer die Geschäfte mit unerkannten Geistes- | Beschleunigung unseres Verfahrens herbeiführen. Jch kann Jhnen kranken hier erwähnt. Ueber die Frage, ob geseßliche Maßnahmen | das aus der leßten Justizstatistik beweisen. Diese Statistik um- in Aussicht zu nehmen sind, um denjenigen einen verstärkten Schuß | faßt die Jahre 1910 und 1911. Auf Seite 174 befindet sih eine gegen Schädigungen zu verschaffen, die sich im guten Glauben auf | Tabelle: Länge des Zeitraums zwischen der Einreichung der Klage-

Geschäfie mit Geisteskranken eingelassen haben, ohne deren Unzu- | {tift und dem Endurteil in den bei den Landgerichten in erster

rechnungsfähigkeit und Geschäftsunfähigkeit zu erkennen, sind Er- | Instanz anhängig gewordenen gewöhnlichen Prozessen. Da ergeben

hebungen angestellt worden. Der preußische Herr Justizminister hat | sih nun für die einzelnen Bezirke außerordentlich große Unterschiede. eine Umfrage bei den Gerichten veranstaltet und hat mir deren Er- | Daraus wird geschlossen werden dürfen: Wenn in einem Ober- gebnisse zugänglich gemacht. Dabei hat sich gezeigt, daß nur in der | landesgerichtsbezirk {nell gearbeitet werden kann, -so kann doch auch

Großstadt Berlin Erfahrungen gemacht worden sind, die für das Be- | in den übrigen ein gleiches nicht ausgeschlossen sein; und wenn es

dürfnis eines verstärkten Schußes des gutgläubigen Verkehrs ange- | einzelne Bezirke gibt, in denen langsam gearbeitet wird, so muß eben

führt werden könnten. Jm ganzen übrigen Preußen haben die Er- | auch dort auf eine Beschleunigung hingewirkt werden. Nach dieser mittlungen, die auf zehn Jahre zurück erstreckt worden sind, keine | Statistik war der Prozentsaß der ein Jahr und länger dauernden

Anhaltspunkte ergeben, die es geboten erscheinen ließen, gegenwärtig | Sachen am höchsten in Zweibrücken und Oldenburg, am niedrigsten

trifft, die vor umfassender Neugestaltung größerer Rechtsgebiete Ver- bessérungen einzelner Teile und Bestimmungen, die von besonderer Dringlichkeit sind, vorzunehmen vorschlägt, so sent uns die Haupt- aufgabe zu sein, dur eine Kodifikation der bestehenden Vorschriften die Rechtssicherheit zu erhöhen. In geen Fu ist allerdings der Weg der Novellengeseßgebung gangbar; allerdings E wie es die Nejfolution Schiffer vorslägt hinstchtlich der religiösen Erziehung dér Kinder aus Mischehen. Dagegen wäre dies sehr wobl möglich bezüglich der Behandlung der Geisteskranken. Es ift ein eee Zustand, daß gemeingefährliche Geisteskranke auf die Menschheit losgelassen werden; derartige gemeingefährliche Menschen müssen auf Lebenszeit in Verwahrung und Sicherheitshast gehalten werden. Sympathish stehen wir der Einschränkung des Legalitätsprinzips im Strafprozeß gegenüber, der Einschränkung der Eidesleistung, dem Schuß der Ehre in materiell-rechtlicher und prozeß-rechtlicher Beziehung. Auch nach unserer Meinung dauern die Prozesse bei uns viel zu lange. Auch un wünschen eine Beschleunigung der Prozesse. Wir bezweifeln aber, ob der von dem Abg. Schiffer vorgeschlagene Weg der richtige ist. Der von ihm vorgeschlagene § 1 seines Geseßentwurfs würde sehr schwer durchzuführen sein. Wie sollen die Vorausseßungen der Üeberweijung an den vorgeschlagenen Gerichtshof entschieden werden? Wann liegt ein erhebliches öffentliches oder privates Interesse an der schleunigen Herbeiführung der endgültigen Entscheidung einer zweifelhaften Nechts- frage vor? Es ist uns unmöglich, für diese Resolution zu stimmen, so gern wir au bereit wären, an einer Beschleunigung des Prozeßber- fahrens mitzuwirken. Auch können wir mit der „Deutschen Hichter- zeitung“ das Bedürfnis für einen solhen Auslegungsgerichtshof, wie thn die Resolution in Aussicht nimmt, nicht anerkennen. Der Abg. Gohn hat sich wieder über Ne Tes darüber, daß unsere Nichter sih niht in die Lage der Besißlosen hineindenken önnten. Dieser Vorwurf ist in seiner Verallgemeinerung durchaus unbegründet. Unsere Richter kommen tagtäglih mit allen Klassen der Bevölkerung zusammen, und sie besißen wohl die Fähigkeit, sich in alle Verhältnisse hineinzufinden. Unsere Richter sind bestrebt, nah bestem S Gewissen Necht zu sprechen. Würde man die Nichter durch das L ol wählen lassen, dann würden wir erst zu einer Klassenjustiz kommen. Eine gerechte und unparteiishe Nechtsprehung ist eine staatliche Moe wendigkeit. Für folche sind wir stets eingetreten und werden es auch in Zukunft tun.

Abg. Mert i n - Oels (RNp.): Meine Freunde werden für den sechsten Neichsanwalt stimmen. Wir wissen 1a alle, wie schr das MNeichsgericht überlastet ist. Wir sind keine direkten Feinde eur Novellengeseßgebung. Aber wir halten “eine solche mehr für das materielle Recht nötig. Im Prozeßreht gibt es wohl nur einzelne Fragen, die für cine solche Novellengeseßgebung geeignet sind. Dex Abg. Dr. Müller-Meiningen leitete die Notwendigkeit, die Lehrer zu

leidlih geht, das hohe Haus 14

Das preußische Preßgeseß sollte Verabschiedung - kommt.

Jahre gearbeitet haben, ehe sie zur

riften niht mehr zurecht finden. ; dem Anheften revolutionärer Plakate entgegenwirken. (s wurde von ich li : : solchen Bestimmungen lange Zeit kein Gebrauh gemaht. Erst als Aehnlich liegt es beim JZugendgerichtsgeseß. In dieser Beziehung es galt, der Sozialdemokratie entgegenzutreten, hat man sis auf jene hat si gestern der Herr Abg. Cohn doch wohl erhéblih versehen. völlig unbrauhbaren Bestimmungen besonnen. Man hat Leute, die

Der Bericht über di ert r f : Flugblätter am Sonntag umhertrugen, bestraft, weil es sich um eine En A n E Verhandlungen der Kommission über das Jugend- Fu ‘bandese, auch als die Leute die Flugblätter in der Tasche trugen. g ejeB Ut bereits am 13. Juni vorigen Jahres festgestellt Jnnerhalb der höchsten Instanzen konnte man sich also nicht darüber

worden; die Verhandlungen in der Komtnission sind längst ab N g ; ilen der Flugblätter sei. Alle diese j ; geschlossen. en, was unentgeltliches Verteilen der Flugblätter sei. 2

Nicht an den Regierungen liegt es, wie der Herr Abg. Cohn meint inzuträglichkeiten sind noch nicht so {limm wie die beim Plakat-

daß die Sache noh immer nicht zur Verhandlung gekommen ist. Die wesen. Wir sind hier zu Zuständen gekommen, die mit dem Inter-

Punta í ; E e se des öffentlichen Verkehrs sih nicht vereinigen lassen. Cin Gast- Negierungen haben seit dem Juni 1913 mit der ganzen Materie nichts M riß bestraft, der in seinem Lokal eine geseßlich zulässige Ver-

méhr zu tun gehabt, höchstens mit der Erwägung, warum die Novelle sammlung angeschlagen hatte. Konsequenterweise müßten dann auch nicht auf die Tagesordnung des MNeichstages gescßt wird. (Heiterkeit.) Plakate mit Preisanzeigen verboten werden. Aber da lea dey Also Herr Dr. Cohn irrt i in ber Annahme, daß wir die Sache Polizei wohl keine Anklage, um sih nicht lächerlih zu machen.

2 s N 2 S M: ABor inen Streik oder ähnliches, dann entsinnt lrgendw Mm X .; V Handelt es sih aber um einen S ) e Di ! rgendwie verzögerlih behandelten. Jch kann nur dringend den Wunsch man sih dieser veralteten Bestimmungen. Man muß sich wundern,

aussprechen, daß die Verhandlungen demnächst stattfinden und daß daß diese Geseßgebung nicht hon längst der Lächerlichkeit zum Opfer l i | [ , ß daß diese Geseßgebung F ; Pfefferkuche dieses Geseh verabschiedet wird. Allerdings muß ih sagen: nah dem, gefallen ist. So hat man Konditoren wegen der N G was ih in den Tagesblättern und in den juristishen Zeitschriften gufschri}ten WE “Ad r erg Een arc O Res De, gelesen habe, sind schon wieder eine ganze Neihe von Bedenken auf- n Fut bortigen Mia ausgebängt ‘haben. Demgemäß könnte getauht, die sich gegen dieses Jugendgerichtsgeseß richten (Sehr richtig! a auch das Aushängen von Plakaten auf den Bahnhöfen verbieten. im Zentrum), und es ist mir weifelhaft, ob wi Ls : Wir haben früher schon verlangt, daß denjenigen, die aus religiösem \ 3 aft, ob wir naher im Plenum Wir haben [ru S Dar Gie, velineibex wollen es ae die Novelle zustande bringen, wenn all die Bedenken hier erst erörtert, Bedenken die E S A fin 5 diéser Wamiel biuteifién vielleicht von sehr maßgebender Seite verfochten werden, die si z. B. e S A E en |

mit der dabei in Frage stehenden Durchbrechung des Legalitätsprinzips

nicht einverstanden erklären können. Ich weiß also noch nicht, welchen

Der Zwang in Glaubenssachen is der brutalste. Das Gefeß hat ja im Zivilprozeß {hon Mitgliedern einzelner Religionsgemeinschaften

Ausgang diese Novelle, über deren Inhalt man bei der Beratung der

Strafprozeßordnung einig war, nehmen und ob sie nabher hier zur

die Befugnis eingeräumt, sich einer Formel zu bedienen, die ihren reli- giösen Ansichten entspricht. Das sollte man auch den Freireligiósen gegenüber bewilligen. Hoffentlih hat das Zentrum in Mee S Annahme gelcitäen witd, F? 0 edes S jeßt einen Wandel in seiner Ansicht vollzogen. Ein Leipaiger S: ‘h kann deshalb nür der Hoffnung Aus- rechtslehrer {lägt sogar die Ausmerzung des Eides aus dem Prozeß druck geben, meine Herren: bringen Sie uns bald das Gesebß über das f Wettbewerbsverbot und das Jugendgerichtsgesebß auf die Tagesordnung, und wenn die anderen Geseßentwürfe an Sie herankommen, dann, bitte, wollen Sie auch diese wohlwollend behandeln und gleichfalls

| Der ie Freiheit der Kunst ist jeßt unter

¡berhaupt vor. Der Kampf um die Freiheit der Kunst ist jeßt un '

Gti Nufe: Bekämpfung des Schmußes in Wort und Bild wieder mit möglichster Beschleunigung verabschieden. (Bravo! und Heiterkeit.) Abg. Dr. A blaß (fortschr. Volksp.): Ich babe mi zunächst

entbrannt. Wir sehen aber leider auf Schritt und Tritt, daß nicht gegen den Abg. Belzer zu wenden, der gemeint hat, man brauche den

nur das Verdammungswürdige verdammt wird, sondern daß man auch unvergängliche Kunstwerke angreift. Die Berliner E R schaft und das Berliner Landgericht haben sich übereinstimmend gegen

se{sten Neichsanwalt nicht zu bewilligen, weil ja immer noch die Mög-

lichkeit bestände, daß der oberste Kolonialgerihtshof dem Meichsgericht

als besonderer Senat angealiedert wird und man dann diesem Senat

die Herstellung künstlerischer Postkarten gewendet, auf denen „nackte Menschenleiber dargestellt sind. Glücklicherweise hat das YNeichs- gericht einen anderen Standpunkt eingenommen und diesem funstseind- lichen Streben Halt geboten. Der Reichsanwalt hat die tatsäch- lichen Feststellungen der ersten Instanz als durchweg unhaltbar erklärt. i i s » ; S UETE Der „Bogenschüße“ des Professors Geiger, der vom Kaiser angekauf noch weitere Arbeiten zuweisen könne. Wie dadurh eine Entlastung n ) der Neichsanwaltschaft gegeben sein soll, ist mir völlig unerfindli, ih bitte den Reichstag, den sechsten Reichsanwalt möglichst bald zu bewilligen. Bezüglich der Angestellten bei der Rechtsanwaltschaft bin ih mit dem Staatssekretär der Meinung, daß die erforderliche Ne- gelung besser dur einen Tarifvertrag als auf dem Wege der Gesetz-

d im Park von Sanssouci aufgestellt 1, die „Wäscherin“ am Mär- “2 : ; Ae - Talts ark von Sanssouci aufgeste ; , m D E U j ) er Tatsache hee Museum und Unt Neihe anderer Kunstwerke und Statuen, | dem Schöffen- und Geschworenendienst heranzuziehen, von der Tat aebung erfolgen würde. Einiaermaßen befremdlich hat sich der Staats- sekretär zu der Frage des Abschlusses von Geschäften mit unerkannt

e 1 é e, 2 e ri dto j 5 P at. Vas leßtere die beshlagnahmt worden sind, stehen auf Pläßen, die jedermann zu- | ab, Jes N A 4 U Bie S d iben i Ber cin E N denen bisher kein Mensch Anstoß genommen hat. | ist doch eigentlich selbstverständlich. Bie L me gänglich sind und an denen bisher kein Vensch 2 d DER tes Material für Schöffe d Geschworene abgeben, aber es ist do gân l E Pas + otnae ) s Material für Schöffen und Geschwo T Das Landgericht hat den unglaublichen Standpunkt eingenommen, quries ater E C S E d Geshworene werden c N: , Rot di \ 21 s ch 0s. andge unfer? bie Kinstlerif de Ausführung das Unzüchtige | keine Herabseßung, wenn sie nicht Schöffen und E A der | objektiv sein und darf sich in keiner Weise durch die Presse beeinflussen L O Ged fdränge; also die Darstellung des Nakten is un- | dürfen, Sie befinden sich da in einer sehr guten Gefe d ' Mülle - | lassen. Es sind leider Urteile gefällt worden, die das Volk nicht ver- Ltd Nui fien ior also warum eine solhe Maßregelung mög- | Minister, hoher richterlicher Fen E "4 Dou Bickrihfern Hir steht. Die Schuld liegt vielfa niht am Richter, sondern am Geseß; ehe 4 » è ra : ; : Ua! 9 | allo, M T Ee ce : ) ti if ieder auf die H Zte hun n & / A H ie G SPartagr z 1 Ce Geisteskranken gestellt, Gr meint, Mißstände seien nur in Berlin li gewesen ist. Der Reichsanwalt lehnt diese Auffassung ab, er | Meiningen ist dann wieder auf die Hinzuziehung , | der Richter ist an die Geseßesparagraphen gebunden. Unsere Reichs aufgetreten. Aber wenn Mißstände au bloß in Berlin bestehen, so i 1

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ck Fr I ov oto 9 o die Berufung in Strafsachen zu sprechen gekommen. Aber eine Aen

an eine Aenderung des bürgerlichen Rechts in dieser Hinsicht heran-

öutreten. Wie auch der Deutsche Handelstag anerkannt hat, handelt es sih im ganzen um wenig zahlreiche Fâlle. Es muß daher fraglich

in Stuttgart, Karlsruhe und Kiel. Die Zahlen schwanken zwischen 442 % und 117 %. Der Prozentsaß der in weniger als 6 Monaten beendigten Streitigkeiten betrug im Jahre 1911 in dem Bezirk Stutt-

sind es doch Mißstände, und Negelung läßt sich nicht

die kann man nit fortdauern lassen,

bloß weil sie sich lediglich in Berlin gezeigt haben. Die entsprechende auf

die lange Bank schieben. Dem

hat die Beschlagnahme der 43 Karten aufgehoben und die Gnt\heidung glücklicherweise an cin anderes Landgericht verwiesen. Man soll doc ) nit operieren mit dem Begriff des Normalmenschen 1n Jünstleri]her Bezichung, wie das früher das Neichsgericht getan* hat. Was objektiv

strafprozeßordnung ift veraltet, und mit Novellen allein i} nicht zu

ç 7 i 7 ' p 3 ck 54 4 No 4 rung in dieser Beziehung würde wiederum einen Stein aus dem ganzen | Gebäude unserer Nechtsprechung herausbringen, sodaß bei dem WeRTIENn Fortschreiten in dieser Beziehung leiht das ganze Gebäude zum Ein-

gearbeitet werden. ) )L l der Strafrechtspflege; unsere Prozesse dauern viel zu lange.

elfen. Es sollte etwas schnellèr die Reichsstrafprozeßzordnung aus Wir verlangen vor allem eine Vereinfachung ber

Auch

ê D Sdmffor O E Q sturz gebraht werden kann. Der Abg. Schiffer hat eine Art Aus legungsgerichtshof verlangt. Er wird es inir nicht Ubelnehmen, wenn ih in den Wein seiner Ausführungen viel Wasser schütten muß. Sein Wein ist doch zum Teil nur Schaumwein. Der Abg. Schiffer hat E

Beweise einen Fall aus dem Jahre 1539 NETaN eg, rer Meck V p48 cky t ton Ti S He ck dageae . r 2 bekanntlih auch in der alten Kunst und in der Kunst der e Se es ih Q LO O L eet i E aissance eine zahl Gemä an denen „Hosenmaler“ thre Kun} modifiziert in allen Einzelheiten, und Rechksprecher ist meiste naissance eine Anzahl Gemälde, an denen „L E 1 brter Riéter. Ein Prosb bat doc melt mebrers NeBbfralel T Tom No! (Womälho ns „Das jüngste Ge- ein gelehrter Richter. (Cin Proz C U C ehts[rage haben versuchen müssen; das Gemälde von Rubens „Vat gie \ S / ch. Ein großer Teil unserer Prozesse ist icht“ und das er Jünger“ Paolo Veronese haben ähn- | und kein Prozeß ist so einfah. Ein großer j sse i richt“ und das „Mahl der Jünger“ von Paolo ( i D in Bazillenberd der verschiedensten Rechtsfragen. Durch vie Ic s n erlitte iht über die Künstler, die folhe Ge- | geradezu ein Bazillenherd der edenst j ) di liche Busedtungen etlitten, A er us R ; (Cat er Vorschläge des Abg. Schiffer wird wohl auch kaum die be U n über die inferioren Ankläger, die meinen, daß | Erfüllung der Vorschläge des Abg. Sch oh ) kau e E E Nl ver Noblidl mes f dur s sich ni ‘beitéfreudigkeit unserer Nichter gehoben. Auch in den Augen des it ihrem S fühl der Anblick eines solchen Kunstwerks sich niht | Arbeitsfreudigkeit Unserer _gel T mit ihrem Schamgefühl der Anblic i 0 S i 3 wird dér Nichlerder ersten Instanz dadur niGt in der Achtung / S ate Bir leben nicht in einer Volkes wird der Michter,der erjten Tnitanz dadur DET vertrage, follten wir unjern Spott ausgießen. X D 4 Es N t N Antrag über die Zession von Mieten und it des falls der Kunf s Verfalls der Kunstbetrach- | steigen. Wir haben unseren Antrag über die Ze|] 1 und zeit des Verfalls der Kunst, sondern des Verfalls d } ( : Über dic L n O R R Zchuni i : Pachtverträgen wieder eingebraht. Die Freisinnigen haben allerding AIENN E U. ; Kd Zchund, aber micht den Pachtverträgen wieder eingebraht, 2 nlgez 1 g terisi i 5 ß f hi i ; tung. Wir billigen den Kampf gegen den Schund, adi e l ONGLDENTOagnEn nreDeT s At Ecuae actellt Dies aOdah aber: roell Marattertsiert Worden wäre. Gs muß darauf hingewirkt werden, daß Kampf gegen die freie Kunst. Wir müssen wieder lernen, an die | bor einiger Zeil A O U A Wenn nträge eine der- die drei (lemente der Nechtssprechung, Hichterstand, Staatsanwalt Betrachtung der Kunstwerke edelster Nacktheit heranzutreten mit dem wir A 4 P lei San an E Spmpakbie Für die chaft und Jechtsanwaltschaft, vertrauensvoll zusammenarbeiten: in der : artige Wirkung haben sollen, dc C S

österreichischen Beispiel bezüglich der mussen wir \ffeptish gegenüberstehen: wie im gewöhnlichen Leben vielfach das „Billig und Schlecht“ gilt, so in der Rechtspflege das „Schnell und Schlecht“. Ein allgemeines Vorurteil follte man gegen die Novellengeseßgebung nicht hegen. Die stärkere Beteiligung des Arbeiterstandes an dem Ehrenamt des Schöffen und Geschworenen ist bis jeßt nur in der Theorie und im platonishen Sinne vvrhanden; diese Beteiligung sollte viel stärker gefördert werden, ebenso müßte endlih der Stand der Volksschullehrer den Schöffengerichten zuge- [ührt werden. Endlich sollte man doch auch an die Mitwirkung der rau bei der Justizpflege in den Schöffengerichten denken. In dem ¿Falle Knittel hat lich der preußische Justizminister ja im Abgeordneten- bause geäußert; er hat das Verhalten des Gerichtspräsidenten gerügt, und es wäre nur zu wünschen gewesen, daß auch das Verhalten des Stiaatsanwalts in gleicher Weise als keineswegs ganz einwandsfrei

t Mle ine U bee ir sind dafür, daß die Arbeiter zu Schöffen herangezogen werden, me fm E e ebenso die Gastivitte. Die Gebühren der Rechtsanwälte bei großen Objekten sind {hon hoch genug. Eine Erhöhung der Gebühren bei kleinen Objekten würde aber den kleinen Leuten das Prozessieren un- nötig ershweren. Auch wir sind für eine geseßlihe Einschränkung des Winkelkonsulententums. Der sozialen Lage der Rechtsanwalks- angestellten sollten wir uns in der Tat endlih annehmen. D A Ablaß hat uns eine Abhandlung über die Kunst vorgetragen. Jch lia kein Kunstsachverständiger, aber ich glaube, kein Mens wird behaup t wollen und können, daß die Tracht der oberbayerischen Aelpler mi ihren nackten Knien unsittlih is. Jedenfalls haben wir die Pflicht, unsere Kinder vor dem Schmuß in Wort und Bild zu „schüßen. Derr müssen wir wünschen, daß die Zeugen vor Gericht anständig behandet werden. Die perfönliche Ehre muß mehr und schneller geschüßt „werden, als es jeßt geschieht. Auch ih bin für eine reichsgeseßBliche Regelung des Irrenwesens. Leider hat sih der Minister von Dallw1ß ge en cine geseßliche Regelung des Irrenwesens erklärt; er sprach E wägungen. Da meine ih, daß wir nur auf dem Wege ‘der Melchs-

unzüchtig i} oder nicht, wird sich nie für alle Zeiten feststellen lassen; aber das Gebot des Normalen paßt nicht mehr in unsere Zeit hinein, denn unsere Kunstbetrachtung is vor allem niht mehr normal, A durch und durch inferior. Die Darstellung des Nakten in der i muß gerade aus dem Streben nah Wahrheit gefördert werden. s gibt

erscheinen, ob man ihretwegen die wohlerwogene Negelung, die den Unzurehnungsfähigen vor den schädlichen Folgen seines rechtlich nicht beachtlihen Handelns \{üßt, allgemein abshwächen darf. Es fehlt auch nicht an Stimmen, die zwar einen verstärkten Schuß der All- gemeinheit gegen die beklagten Schäden für angebracht halten, die aber eine Schmälerung des Schußes der Geisteskranken gleichfalls ablehnen und deshalb auf anderem Wege Abhilfe suchen, z. B. durch öffentliche Bekanntmachung der Entmündigung. Das greift also wieder hinüber in das Zivilprozeßverfahren. Von verschiedenen Seiten und mit ver- schiedener Begründung wird in der Rechtslehre neuerdings die Auf- fassung vertreten, von anderen allerdings auch wieder bekämpft, daf die bestehenden Vorschriften ausreihten, um den wirklih s{chußbedürf- tigen Jnteressen gerecht zu werden. Bei diesem Widerstreit der Meinüngen und angesichts des Umstandes, daß jedenfalls ein dringendes

gart 63 2s, in Karlsruhe 61 %, in Kiel 574 %. Dann geht es herunter bis auf 227 9%. Meine Herren, Sie sehen: am zweck- máäßigsten liegen die Geschäftsverhältnisse im Oberlandesgerichtsbezirfk Stuttgart, am wenigsten günstig in Zweibrücken. Aehnlich ist es bei den Berufungs\sachen. Der Prozentsaß der in weniger als 6 Monaten erledigten Berufungen betrug im Jahre 1911 bei den Landgerichten im Bezirk Naumburg 91, Stettin 87, Karlöruhe 84 %, und dann geht es wieder hinunter bis Ur 31

Ja, meine Herren, wenn man die Statistik zu lesen versteht, gibt sie manch wichtigen Aufschluß. Sie sehen also, daß im Bezirk eines Oberlandesgerichts 91 % der Berufungen in weniger als 6 Mos- naten erledigt werden, bei einem anderen dagegen nur 31 %. Bei den Oberlandesgerichten steht es nit viel anders. Von den Berufungen

Bedürfnis noch nit nachgewiesen erscheint, dürfte wohl ein als- baldiges Eingreifen der Gesehgebung zunächst noch nicht in Aussicht zu nehmen sein. Jedenfalls werde ich die Frage auch weiterhin sorg- fältig im Auge behalten. :

Betreffs der Einschränkung der Cidesleistungen, auf sich die Nummer 5 der Resolution Bassermann und Schiffer, Nummer 1292, bezieht, möchte ih nur sagen, daß die möglichste Einschränkung der Cidesleistungen au von seiten der MNeichsregierung angestrebt wird. Was zunächst den Parteieid . im Zivilprozeß angeht, so stehen die hierfür in Betracht kommenden Vorschriften in einem so engen Zu- sammenhange mit der Gestaltung des Zivilprozesses, daß nur bei einer allgemeinen Neuregelung des Verfahrens einer Einschränkung des Parteieides wird nähergetreten werden können. (Sehr richtig!) Hin- sichtlich der Beeidigung der Zeugen und Sachverständigen und diese Eide bilden ja natürlich bei weitem die Mehrzahl darf ich viel- leiht ‘daran erinnern, daß die verbündeten Regierungen bereits bei der Reform des amtsgerihtlihen Verfahrens im Jahre 1909 den Versuch gemacht haben, die Zahl der Cidesleistungen dadurcþ einzuschränken, daß die Beeidigung eines Sachverständigen nur, wenn sie von einem Mitglied des Gerichtes für erforderlich erachtet oder von einer Partei beantragt wurde, erfolgen und daß auch die Zeugen im amtsgericht- lihen Verfahren nur unter den angegebenen Vorausseßungen ver- cidigt werden follten. Beide Vorschläge haben indessen damals bei diesem hohen Hause oder richtiger bei- der für die Vorberatung des damaligen Geseßentwourfs eingeseßten Kommission keine Gegenliebe gefunden; sie sind vielmehr abgelehnt worden. Denken Sie auch, meine Herren, an die Verhandlungen des Jahres 1897/98. Damals wurde die sogenannte lex Salisch eingebracht, die sih auh über das Cidesverfahren verhielt. Derartige Geseßesvorshläge sind mehrfach in späteren Kommissionen und auch bei der Strafprozeßreform beraten worden. Zu einem Ergebnis is man jedoch nit gelangt. Die Frage ist auch, wie aus allen diesen Vorgängen sih ergibt, nicht so einfa, wie sie vielleiht manchem erscheinen könnte.

Nutnmer 6 der vorgeschlagenen Resolution hat die Beschleunigung des Verfahrens im Zivil- und Strafprozeß zum Gegenstand. Die Beschleunigung des Verfahrens in Zivilsachen ist zweifelsohne dringend zu wünschen. Wenngleich durch die Ausdehnung der amts- gerichtlihen Zuständigkeit und dur die Umgestaltung des Verfahrens vor den Amtsgerichten eine solche in gewissem Umfange schon herbei- geführt worden ist, so lassen doch, wie‘ ih gar nicht verkenne, die Zustände noch zu wünschen übrig. An Vorschlägen, wie dem Uebel der Prozeßverschleppung abgeholfen werden kann, ist kein Mangel. Leider ist man sich nur über die geeigneten Mittel dazu noch keines- wegs einig. Nur das kann man wohl sagen, daß die mannigfachen Ursachen der Prozeßverschleppung, soweit die Geseßgebung hier über-

werden binnen 6 Monaten erledigt in: Stettin 09,9 %, Oldenburg 74 %, NRostok 73 %; andererseits in: Düsseldorf 25,6 %, Posen 29 %, Breslau 18 %, bei anderen noch weniger Sachen bis herunter zu 10,5 %. (Zuruf: Und Zweibrücken? Heiterkeit.) Hier haben Sie also eine Spannung von 79,09 % bis 10,5 %. Danach habe ich wohl niht Unrecht, wenn ih sage, daß derartige Verzögerungen, wie sie nah diesen Zahlen bei einzelnen Gerichten vorkommen, \chließlich auch bei der jeßigen Zivilprozeßordnung \sih vermeiden lassen. (Zu- stimmung.) Jch weiß nicht, ob der Herr Abg. Spahn anderer Meinung ist. (Heiterkeit.)

Ich möchte Ihnen nur noch mitteilen, in wie günstiger Weise jeßt die Erledigung der Nevisionen in Zivilprozessen beim Neichs- gericht erfolgt, Dem Reichsgeriht haben Sie im Jahre 1910 dankenswerterweise die Hilfsrichter gegeben; mit diesen Kräften sind die Nückstände aufgèarbeitet worden. Beim Neichsgericht find im vorigen Jahr von 100 Sachen 79,7 in 6 Monaten aufgearbeitet worden. Das Neichsgericht steht also etwa so da, wie das beste Ober- landesgericht.

Ich verlasse diesen Gegenstand und will nur noch cinige Worte über die Frage der Novellengeseßgebung sagen. Wir stehen bekanntlich vor mancherlei einzelnen Fragen und Gegenständen, die sih zum Teil auch als Novellen gestalten lassen könnten. Nun wird immer gesagt: wir haben im Jahre 1912 eine ganz ausgezeihnete Novelle zustande gebracht, die kleine Strafrechtsnovelle; diese funktioniert glänzend, und dieser Weg sollte do öfter betreten werden. Wer das sagt, ver- kennt etwas: die Vorgeschichte dieser Novelle! (Sehr richtig! rets.) Als ih im Jahre 1909 mein Amt antrat, lag dem hohen Hause seit dem März 1909 die Strafrechtsnovelle vor, die der Neichskanzler Fürst Bülow bereits 1907 angekündigt hatte. Sie war im Frühjahr 1909 hier vorgelegt, ih hatte sie in dem Monat, als ih mein Amt an- trat, wieder vorzulegen, und als der Reichstag im Jahre 1912 wieder auseinanderging (Heiterkeit), war neben manchen anderen Beratungs- gegenständen au dieser Geseßentwurf nicht erledigt, weil man sich

über gewisse Punkte nicht hatte einigen können: über die Zulassung

des Wahrheitsbeweises, über den Tierschuß und dergl. Was geschah

min im Jahre 1912? Einige Herren hatten damals die strittigen

Punkte aus der Novelle beiseite gestellt, und die Vorschläge, über die

man fsih in der Kommission in zwetjähriger Arbeit geeinigt hatte,

wurden in Form eines Jnitiativantrages cingebracht. Auf diese

Weise ist allerdings der Geseßentwurf sehr s{chön und glatt und ohne

Schwierigkeit zustande gekommen. Man vergesse aber nicht die Zeit

und den Umfang dér Vorarbeiten, meine Herren!

Und nun denken Sie noch an die Novellen, die wir Jhnen bereits

gebraht haben! Wir haben Ihnen im November 1912 die Novelle

über die Konkurrenzklaüsel vorgelegt. Die Verhandlungen \inb jebt

eben daran, abgeschlossen zu werden, und ih will und möchte der

Hoffnung Ausdru geben, daß diese Arbeit nihk wieder ganz ver-

haupt helfen kann, dur Verbesserung einzelner Vorschriften, wie dies

in dieser Beziehung zu flagen 1st von der Staatsanwalt\chaf der Klage wegen Beleidigung abgelehnt und auf den Weg de Begründung hieß es, die Er stellungen führen, die dem A1 gereichen würden. standes muß i hier den aller chaft hat | febhlungen vorgekommen U N Dortmunder Nechtsanwalts\chaf falls zurückgewiesen und direkt öffentlichen Erörterungen Beschwerde beim offentlichen Klage nicht angeo (Srhebung der Anklage Gelege Beweiserhebungen zu geben.

freisinuige

meine, es wäre hohe Zeit, sich

Grheben der Anklage als vor warum die Staatsanwaltschaft namlich dem Bund der Landwir

Bund der Landwirte soll eine scheint mir nah den gestrigen

Aenderung der Statuten des Bereinsregister eingetragen ist.

bezirk hat sih die Zahl der A1 dagegen hat die Zahl der Anwä gesunken. Das entspricht nicht aeundeleguná von 1500 M

so daß das Vrittel auch ist aber der

Mark erhöht wird.

1500 von

M jeder P

MNeisenden dem Publikum schri solhe Mißstände muß Sturm im Wege des Geseßes möglich. Kartell ges{lossen, um das M sammeln. Die Reichsregierung merk zuwenden und dafür sorge gegangen wird. Als geeianet f

au eine anderweitige Regelung der Ppreußishên Ginzelne antiquierte Bestimmungen müßten aufgehoben werben.

gilt namentlih von den Pla

geblih gewesen ist. An dieser Novelle wird also, wenn die Sache l

Preußen, Die Judikaturx kann \

(Gegen diese Beleidigung des

die Erörterung dessen,

runge zu scheuen haben könnte. Zustizminister hat auch dieser die (Frhebung der

! Zeitung wurde wegen eines Artikels Staatsanwaltschaft im öffentlichen Interesse Anklage erhoben.

Bund der Landwirte wird mit verschiedenem Maße gemessen.

Nechtsgleichheit nachgeprüft werden. Preußen ist geradezu lawinenhaft

andere Weg, daß der oht wird. Eine andere Frage betrifft die stelle. Es gibt eine aroße Zahl von Schwindelfirmen, die dur ihre

Praxis hat aber die Nechtsanwaltschaft allen Grund, über Mängel

. In einem Falle, den auch \chon der

Abg. Kanzow im preußischen Abgeordnetenhause bereits erwähnt hat,

t in Dortmund die offizielle Erhebung des Anwaltsstandes durch die Presse r Privatklage verwiesen worden; in der orterungen könnten vielleiht zu Fest- iwaltsstande niht gerade zum Vorteil ( gesamten Anwalts schärfsten Protest erheben: die Anwalt- was in ihren Neihen an Ver- icht zu s{beuen. Die Beschwerde der t hat die Oberstaatsanwaltschaft eben- ausge]prochen, daß die Anwaltschaft die Auf die weitere

rdnet, weil es unerwünscht sei, dur nheit zu breiten Erörterungen und zu Gegen eine in Schlesien erscheinende „Bauernfang“ von der | Ich mit der Frage zu befassen, aus welden

Gründen die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse für das

liegend erachtet. Ich weiß sehr gut, ein solches Jnteresse anerkennt, weil te Bauernfang vorgeworfen wurde. Der Det Das (Fs

unpolitische Organisation sein. Versammlungen sehr zweifelhaft.

erscheint mir außerdem zweifelhaft, ob es gerechtfertigt ist, daß eine Bundes der Landwirte wieder in das

Diese Sache muß im Interesse der Die Zahl der Rechtsanwalte in angewachsen. Im Kammergerichts- 1wälte verachtfaht, beim Neichsgericht [lte abgenommen; sie ist von 23 auf 21 dem Interesse der Rechtspflege. Die Einkommen bei Arbeitern und Ange-

tellten bei Pfändung entspricht niht mehr dem Bedürfnis der Zeit. Das Neichsgericht hat die 1500 4-V Dieser Standpunkt is vom sozialen aber niht vom Rechtsstandpunkt. daß die Angestellten den öffentlihen Beamten gleidgestellt werden, ubersteigende j

erträge als rechtsgültig erklärt. Gesichtspunkte aus verständlich, Man kann doch die Sache so machen,

Ginkommen frei bleibt. Sàß von

bis zu einem

Borzuziehen 1500 auf 1800 Rechtsauskunfts-

fändung

ftlihe Verträge aufzwingen. Gegen gelaufen werden. Das ift aber nicht Die Rechtsauskunftstellen haben cin aterial über die Schwindelfirmen zu sollte dieser Selbsthilfe ihr Augen- n, daß diesem Krebsschaden zu Leibe ür die soziale Geseßgebung halte ih Preßgesebßgebung. Dies fat- und Flugblättervorschriften in ih in dem Wirnvarr gesebßlicher Vot-

Bewußtsein, daß eine naive Betrachtung daran S findet, sondern daß nur die Dunkelmänner hie nicht ohne a en- gedanken der Lüsternheit betrachten können. Darum bedauere N AAs der preußische Justizminister die Auffassung des 3erliner TANDe O s öffentlich verteidigt hat. Der sächsische Justizmmijter hat ganz im L, teil erklärt, er werde dafür Sorge tragen, daß bei der Revision der Een gebung solche Auslegung wie diejenige, die zur Beschlagnahme A habe, unmöglih gemaht werde. Das klingt anders wie der Ber des bureaukratischen Philistertums, der sich heute „mehr als je 20 uns breit maht. Der Geist einer völlig krankhasten Prüderie pE herrscht leider unsere leitenden Kreise und weite Kreije des As Nimmt man doch sogar Anstoß an der Nationaltracht, an den nac e Knien der bayerischen Aelpler. Mit solchen Auscmnngen ge ns nicht streiten. Wir erheben den Ruf nach der Freiheit „der Kunst. Die Sittlichkeit hat ihren Ausgang zu nehmen von der Weinheit der ) N 4 - .

ba. Holts\chke (dkons.): Der Abg. Ablaß L aU de O wendigkeit hingewiesen, daß die drei Faktoren der A A Richter, Staatsanwalte und Rechtsanwalte, lich der gleichen Wer - \häßung erfreuen müssen. Man kann diesen Saß nur en: Die Rechtsanwalte sind ebenso Organe der Rechtspslege wie die Hh er und Staatsanwalte, denn sie müssen sich derselben Wertschäßung er- freuen wie die anderen Faktoren. Wenn Differenzen zwischen diesen drei Faktoren bestehen, fo muß das rechtsuchende Publikum die Kosten dafür bezahlen. Es liegt im öffentlichen Interesse, daß eine Varmonic zwischen den drei Faktoren besteht. Jch bedauere „deshalb auch Men meinem Standpunkte aus, daß der alte preußische Brauch nicht me 11 in Uebung is, daß nicht ein häufiger Wechsel stattfindet zwischen Rechtsanwalten und Richtern. Der Etat fordert einen vortragenden Nat im MReichsjustizamt. Die beste Empfehlung dieses Postens hat der Staatssekretär durh seine Ausführungen gegeben, in denen er auf die Fülle der Aufgaben hinwies, die das Meichsjustizamt zu be- wältigen hat. Wir haben gesehen, mit welchem Fleiß und mit welcher Umsicht im Reichsjustizamt gearbeitet wird. Wir haben auch, vom Staatssekretär erfahren, wie zahlreiche Geseßentwürfe in F LNTE Na find. In Aussicht genommen ist u. a. eine Grhöhung der En für Rechtsanwalte. Wenn man gemeint hat, daß das Reichsjustizam nicht warten dürfe, bis die nötigen statistischen Unterlagen Dele seien, so bin ih do entgegengesecßter Meinung. Wir begrüen es W by daß eine geseßliche Regelung des pfändun sfähigen Ginkommens Ler Privatangestellten in Aussicht gestellt ist. Der Abg. Ablaß hat E e: dauert, daß der Staatssekretär eine geseßliche Megelung der Verhält- nisse der unerkannten Geisteskranken abgelehnt hat. Ih habe den Staatssekretär nur dahin verstanden, daß er eine baldige Ginbringung eines Geseßentwurfs nicht für so dringend halte, weil ein S bloß in Berlin hervorgetreten sei, aber niht im übrigen Deuts jen Reich. Eine Beschleunigung des Proze ¡verfahrens wünschen auch 65 Auch wir sind erstaunt, daß es mit den Prozessen in Desterreich so es geht, sind aber mit dem Staatssekretär der Meinung, daß wir nicht so unbesehen diese Einrichtung übernehmen können. Alle diese geseß- geberischen Absichten rechtfertigen die Bewilligung des neuen vortragen- dèn Rats im Neichsjustizamt, Ebenso notwendig sind die drei neuen MNeichsgerichtsräte. Die Geschäfte des Reichsgerichts haben c drehen Umfang angenommen, und es fragt sich, ‘ob es mit den D Kräften in der Lage ist, die Rechtseinheit und die Nechtsentwi r zu gewährleisten. Ferner sind wir auch für die Bewilligun des Ls \ ci NReichsanwalts. Wenn irgendwo, so sind bei einer so ho en Behörde wie dem Reichsgericht Hilfskräfte niht zu empfehlen. Außerdem sind

die Kosten für diese neue Stelle außerordentlich gering, weil die Hilfs-

arbeiterstelle eingezogen wird, Was uuu die Resolution Schiffer be 4

C j ) î f . dio (ito R Motor Staatssekretärs ist allerdings hier über die Stellung der Megierung

: F : B A A A C T H P 8 kleinen Anfragen bei uns nicht vergrößern. Durch die Antwort des

{hon Klarheit geschaffen. Die Frage der Hypotheken ist eine außer- ordentlich wichtige und schwierige. Der Wert etnes Grundstücks an in Städten sich \chnell ändern. Um hier schwere Schäden für S späteren Hypothekengläubiger zu vermeiden, ware es O N erste Stelle amortisierbare Hypotheken vorzuschreiben. A L î ¡t fönnte hier fo verfahren werden, daß auch aus N ae Grundsaß der Amortisierbarkeit der ersten Hypotheken ausge|p T0 en wird. Auf dem Lande wird vielfach darüber geklagt, daß sür die ea tation unehèlicherKinder die gesamte Lohnsumme mit Beschlag beleg werden kann. Hierdurch werden die betreffenden Arbeiter meist be- wogen, sofort ihre Stelle zu verlassen, sodaß das betreffende O gar nichts bekommt. Reformbedürstig ist auch das Geseß, über ie De- sellschaft mit beschränkter Haftung. Es war seinerzeit e. Jeßt wird aber mit den G. m. b. H. direkt Schindluder getrieben, indem alle faulen Schiebungen diese Gesellschaftsart benußen. T iese Art wird gewählt, rveil der Name auf das Publikum meist einen guten (Findruck macht. Vielleicht hilft hier die Heraufseßung des bee 1A fapitals. Wie sich herausgestellt hat, ist die Mehrzahl der Anwalte für eine beschränkte Zulassung zum Anwaltsstande. Die Anzahl der Nechtsanwalte nimmt ja immer mehr zu. Viele Juristen werden des- halb Rechtsanwalt, weil sie keine Aussicht haben, als Richter angestellt zu werden. Etwas würde schon zur Linderung der Not die Abschaffung des Winkelkonsulententums beitragen. Gs gibt eine Methe bo n Richtern und Justizbeamten, die eine große Vorliebe fur die E prozeßvertreter haben. Das zeugt nicht von einer aaren DOY \chäßung des eigenen Standes. Von eimgen Seiten wird die Gr »0 Lg der (Sebühren verlangt. Die Gebühren sind bei hohen Wbjekten nic

zu niedrig. In Strafsachen spielen sie meist überhaupt keine A , da meist ein höheres, leider oft zu hohes Honorár, als és die C ebühren- ordnung vorschreibt, vereinbart ist. Es bleiben also nur die eren Objekte übrig, die allerdings sehr viel Arbeit machen. Aber wir S doch nicht den Prozeß des kleinen Mannes verteuern. Wir E mh vergessen, daß, wenn der Rechtsanwalt ausgiebig beschäftigt M feine Gebührenerhöhung brauchen. Die Frage der Bureauanges ellten will ih hier aus\calten und nur bemerken, daß die Nebelftände pf Besoldungswesen sich hier viel mehr in den Großstädten als in 2 mittleren Städten bemerkbar machen. n leßteren werden im a ; gemeinen angemessene Löhne bezahlt. Der Abg. Schiffer wies darau hin, daß wir heute {hon soweit gekommen sind, daß sich heute éin E Mensch nur {wer dazu entschließen kann, einen anderen e es leidigung zu verklagen. Ih muß das voll und ganz Ae Der Staatsanwalt kann ja von Amts wegen einschreiten, er kann g ver auch den Betreffenden auf den Weg der Privatfklage verweisen. Hier müßten eventuell einheitliche Grundsäße walten. Jm E VEDgen Jahres wurde mein Parteifreund von Liebert durch einen Artike an „Berliner Tageblatt“ auf das shwerste beleidigt. Er wollte das Ge- riht anrufen, wurde aber auf den Weg der Privatklage Sm Ce Waldenburg fühlte sich Kollege Sachse durch einen Zeitungsartike +18 leidigt, und der Staatsanwalt gab hier dem Antrage auf E liche Verfolgung Folge. Jn dieser Beziehung herrscht sicher aal ebe

stand vor, Jch fühle mi nicht berufen, den Mo Dee zweiten Prozeß Knittel zu verteidigen; aber auf eine Tal A E 1te ih hinweisen: im ersten Prozeß in Ratibor hat der Vorsißende, Mae ein Freund und politischer Gesinnungsgenosse von mir, O : mit ausgesuhter Höflichkeit behandelt; da erschienen in der sozia E fratishen Presse Artikel, in denen nur ganz wenig verhüllt gejagt war, der Manu {ci deshalb [o behandelt worden, weil ex Nichier wax, eins

geseßgebung etwas erreichen können. Es fann ja sehr leiht jemand in den Verdacht kommen, geisteskrank zu sein. Vor Gericht 1st ein solcher Einwand von einem Beklagten gegenüber einem Kläger erhoben worden. Eine 80 jährige Frau wurde auf Antrag 1hrer & ochter und ihrer Schwiegertochter auf Grund cines ärztlichen Gutachtens in eine Privatirrenanstalt eingeliefert. Sie is nah langer Mühe befreit worden und nah Holland gegangen. Bezeichnend sind die Gutachten der Aerzte, die die Frau untersucht haben. L ie Gutachten der Us täten liefern den Beweis, daß man bei der Aufnahme von Geistes- kranken in eine Irrenanstalt doh recht vorsichtig sein muß. Etne strenge Kontrolle ist dringend notwend1g. A L j Abg. Landsberg (Soz.): Einer Beschränkung der Zahl der Nechtsanwalte muß ich entschieden widersprechen. Jch verstehe E wie ein Anwalt selb\t es unternimmt, hier cine Bresche aut tegen, S8 ist niht wahr, daß die Mehrheit der Anwälte sich für eine L egung der freien Advokatur ausgesprochen hat. Das Gegenteil 1 der Fall. ‘In der Zeit, als die freie Adyokatur mckt bestand, e das Publikum geseufzt. Der Abg. Mertin sprach das große Wort ge n aus, unter der freien Advokatur habe stch das Material der Anw e véerschlechtert. (Widerspruch des Abg. Mertin.) Gut, ih nehme davon Akt. Jedenfalls hat sih die Qualität der Anwälte unter der freien Advokatur verbessert. Jch erinnere an die zahlreichen wisjen- schaftlichen Arbeiten der Anwälte. Die deutsche Anwaltschaft fann von dem Abg. Mertin sagen: Gott {übe mich vor meinen Freunden. Von dem Prozeß von Liebert hätte der Abg. Vertin besser getan, nicht zu reden. von Liébert und seiné Anwalte haben “sich für ne weitgehende Einschränkung des Wahrheitsbeweijes erklärt, jo or ic es in übereinstimmenden Zeitungsberichten gelesen. Ver Antrag Schiffer-Bassermann bezüglich der Beschleunigung der P ene Ie M den ersten Augenblick bestehend. Der Abg. Schiffer jagte, die Se Instanz arbeite in der Regel für den Papierkorb. Das muß 1ch entschieden bestreiten. Es liegt darin ne gerer e P der ersten Instanz, die allerdings nicht beabsichtigt jt. Vie S Eng eines obersten Gerichtshofes zur Ausaleichung, Ee R ESE nt- scheidungen erscheint mir sehr bedenklih. Wird für alle alle e Gntscheidung getroffen, so muß das zu einer völligen Grstarrung va Rechtsprechung führen. Hat eine Entscheidung den Wert eines Ge» seßes, so würde das Suchen einer solchen CGntscheidung um fich As Soll sih etwa der Bundesrat nur auf die Peberweisung e \trittiger Fälle beschränken, so würde ‘erst recht die „Rechtssi H leiden. Was den zweiten Antrag Schiffer betrifft, so 1st es E h, solche einzelnen Bestimmungen nur als Ueberschriften ae BERE Substantiierung zu geben. Wir sind mit dem größten J A erfüllt gegen kleine geseßliche Verbesserungen. Wir haben N fahrung gemacht, daß folhe kleinen Verbesserungen mit erheb len Verschlehterungen verbunden waren. Jch erinnere nur an Vereinsgeseß. Nach solchen Erfahrungen muß man recht vors tig sein. Von unserer Zeit gilt das Sapignysche Wort, daß sie E en Beruf zur Geseßgebung hat. Für die Unzulänglichkeit der heutigen Geseßgebung machen wir aber den unheilvollen Einfluß Preußens im Deutschen Reich verantwortlih und deshalb verlangen wir v iv eine Reform des preußischen Wahlrechts. Wenn so die Boe tj gemaht worden ist, dann sind wir bereit, mit den. 9 Aae liberalen an eine solhe Novellengeseßgebung heranzugeben. Wir werden über die einzelnen zehn Punkte des Antrags Baslermann« Schiffer getrennte Abstimmung verlangen. Die Vorwegnahme der Jrrengeseßgebung akzeptieren wir, wenn uns auch hier {on gewisse Jusführuugeu des Abg, Dr, Belzer bedenklih machen müssen, Jm