Kom. d. 3. Inf. Brig., unter Verlzihun zarakte . Inf. É ethung d. Charakters als Gen. Lt., Clausius, Kom. d. 77. Jaf. Beg, Polster, Kom. d. 15. Feldart. Brig. ; Grhr. v. Sh leinig, Hauptm. und ns, R. Nr. 87, Fürbringer, Hauptm Mashinenzew. Ab N aschinengero. . Ne. ng. Insp., Frhr. Spies v. Búüllesh Esf. Chef im Ful R. Graf Gßler (Rhein.) Ne. 8, dieser m. d. « Kür. Negts. von Driesen R Nr. 4. ihrer Abschiedsgesuhe -mit der ge Traaen der N MeN: die Dberstleutnants: Sra din, egts. Nr. 13, unter Verleihung des Charakters als Oberst, b egts. Nr. 72; die - Regts. Nr. 11, v. Kut- | ir. 66; die r-im Inf. N. Vogel von m 2. Masur. JIaf. R. Nr. Der Abschied mit der gesetzlichen Pension bewilligt : dem Obersten tes d, T. A. K, m. d. Eclaubn. z. Tr. Köniî “ ( Ole E, D 06; den n1Þ. d. 1. Fnlþ. d. Telegr. Tr., unter Verleihung d. Charakters als Oberst, m. d; Crlaubn. L d. Unif. d. Telegr. Bats. Nr. 2, Graf zu Dohna (Ostpr.) den Maijoren: Graf v. Nhoden, Graf Bose (1. Thür.) Nr. 31, m. d. Erlaubn. z. Tr. d. Unif. d. 6. Thür. F NRgts. Nr. 95, Künkler, Vorst. d. Traindep. d. VIT. A. K... m. d. Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und d. Erlaubn. Regts. Prinz Carl (4, Großherzogl. Hef.) ompagniehef Neumann im n (1. Nr. 18, mit d. Erlaubn. z. Tr. d. Unif. d. Nieder- rhein. Füs. Negts. Nr. 39: dem üderzähligen Rittmeister v. Boddien . d. Gardes du Corps, m. d.Erlaubn. z. Tr. d. Negts. Unif. ; mann Rackow, 2. Offiz. d. D ibi aubn. L De vab Es f Anstel : ed m. d. ge}eßl. Penj., d. Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und d. Erlaubn. z. Tr. ibrer bish. Unif. bew. : 3 h . Art. Werkstatt in Spandau, Zacharias bei d. 1. Art. Dep. Dir.; dem Festungsbauhauptmann
08 Bergold, Oblt. in d. in d. 1. X
Erlaubnis z. Tr. d. Unif. d In Genehmigun !
Pensio osition Fußart. Nentel Ebeling b. Stabe d. 2. Westf, Hus U E in a 4. E Feldart. agniehefs: Wernbe
(7. Westf.) Nr. 56, Kayser |
leben, Abt.
Meyer, Vorst. d. Bekl. d. Unif. il Oberstleutnants: E i
Unif. ;
nf.
d. Inf. Hauptmann und K Grolman (1. Pos.)
im Ne dem ü
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hauptleuten :
n und der Erlaubnis zum
erzähligen Haupt K,
Irmer, Oolt. im
. Stabe d. 4. Thür, Inf.
d. Füs. Negts. mann,
Kreußberger bei d.
Verde bei d. Fortif. in Wesel,
Mit der ge}eylihen
Preuzen (2. Brandenb.) Nr. 12.
glei Negts.
gestellt.
Der Abschied 1 ivildtenst bew. : andw. Bez. 11 D
Nr. 48.
Der Abschied mit leutnants z. D.: m. d. Erlaubn. z. Tr. d. N T7; Erlaubn. z. Tr. d. Unif. d. . Westf.) Nr. 55, v.
M . A.-K., Medlenb. Gren.
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er Abschied m. d. dem Oberleutnant v. Born-F
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allois
ist derselbe bei d. Offizieren d. 1. angest.; dem Leutnant Nuf
den Obeisten z. D.:
U: De
Unif. d.
Thünmmel, Kom. d.
m. d. Erlaubn. z. Tr.
elsäs. Feldart. R. Nr. 31,
Dr. Schmiedicke, Gen. Ar unter Beförderung zum Ob. Gen. Dr. Walther, Gen. Ob. A Beförderung zum Gen. Dr. Klipstein, Db. St. und Regts. Arzt d. 1. Nassau. Inf. unter Beförderung zum Gen. tv., — ernannt.
Zu Reg. Aerzten ernannt unter Be
Ne S 17:
vorläufig ohne
Im Sanitätskorps. Im aktiven Heere.
¡zt und Korpsarzt d. XVIIT. A. K, Arzt zum Insp. d. 1. San.
rzt und Dio. Arzt d.
Arzt zum Korpsarz
d. 1. Westf. Pton. Bats. Nr. 1 0, 0e
Kantrzinski d. 11. Bats.
1. Masur. Feldart. N. Nr. 73.
Komp. Chef im 1. Naffau. : im Ostfries. Feldart. N. Pcinz Karl Nr. 22, 3, Bever, Oblt. eim, Rittm. und
‘gts. Unif. zur Dis- Kom. d. Hohenzoll.
Majore : auptleute [Æenstein
mtes d. T. A.
Kom. d. Ulan. Regts. rlaubn: z. Tr. d. Regts. Bats. Kom. im Inf. N.
Frhr. y. Rec um Nr: 8, m; b.
3. Tr. d. Unif. Nr. 118; dem Inf. Negt. von
Traindep. d.
den Zeug-
der Pension ausgeschieden: der Hauptmann und Kompagniechef v. Möllendorff im Gren. R. Prinz Carl von
gesegl. Pension aus d. aktiven Heere bew. : im 2, Garde-R. z. il aden, D 0 Ee n, l ell im Jag. N. z. Pf. Nr. 6; [t derselbe bei d. Offizieren d. Landw. Kay. 1. Aufgeb. an-
Gr f e Rrinigt Ä ven S a erder (4. Rhein.) Nr. 30, wei t im 1. Lothr. Oh Nr. 130, Kemmer im 1. Oberrhein. Inf. R Me 97. E n. ihrer Pension und d.
F. ; zu-
Bostelmann im Inf. N.
. Aussicht auf Anft. im Diepenbrock Tr. d. Unif. d. 5. Westf. Bez. Schweidnitz, s. König Friedrich dem Oberstleutnant z. D.
Kom. d. e B Es R M d. Erlaubn. z, V n}. hegts. Nr. 53, Hochba um, Kom. d. L m. d. Erlaubn. z L 4
Wilhelm II. (1. Schles.) Nr. 10; v. Barfus, St. Offiz. b. Komdo. d. Landw. Bez. 19 Berlin, m. d. Eclaubn. z, Tr. d, Untf. d. Inf. Regts. von Stülpnagel (5. Brandenb.)
den Oberst- Bez. Waren, 2. Haunov. Inf. l } Crefeld, m. d. Inf. Negts. Graf Bülow von Denne- d. Gen. Komdo. d. Unif. d. Großherzogl, r z. D, und Bezirksoffizier
Unif. d. Gren. Regt
ibrer Pension b. der Lühe, Kom. d. Landw.
Landw.
Conring,
e Regts. Nr. 89; dem Majo Büttn er b. Landw. Bez. Thorn, m. d. Erlaubn. 3. Tr. 3. Oberschles. Inf. Regts. Nr. 62; dem Nittmeister z. D. und Be- zirksoffizier Tamm b. Landw. Bez. Gelsenkirchen, Tr. d. Unif. d. SHles. Train-
Bestehorn, Rittm. d. D UT Di laubn. 3.
Zur Reserve beurlaubt :
d. Unif. d.
m. d. Erlaubn. z.
Bats. Nr. 6.
t Ref. a. D. in Aschersleben,
Puh Regts. König Wilhelm 1. (1. Nhetn.) Nr. r. d. Unif. d. Nes. Offiztere des genannten Regts. erteilt.
Steingroever, Fähnr. im 1. Unter-
zuleßt in 7, d. Er-
17. Div., unter t des XVIII. A. K, Negts.
Ob. Arzt zum Div. Arzt d.
förderung zu Ob. St. Aerzten atent: die Stabs- und Bataillonsgärzte: Dr. Kettner Nhein. Inf. N.
(l Nr. 65, 1. Westpr. Fußart. Regts. Nr.
1 D,
etlichen
Negts.
Insp.,
Patent
die
J
b Pais, Aerzten ernannt unter Beförderung zu Skt. Aerzten : rärzte : II. Bats. 8. Bad. Inf. Regts. Nr. 169, Dr. Könt von
(4. Pomm. Inf. N. R. von Borke (4. Pomm.) Nr. 21, zur Hanpt-Kad. Anstalt.
Dr. Haberling, Ob. St. und Regts. Arzt d. 5. Rhein. Inf. Regts. Nr. 65, in Genehmigung seines Abschiedsgesuhs m. d. geseßzl. Pens. z. Disp. gest. und m. d. Erlaubn. z. Tr. sr. bish. Unif. zum C EUeRten San. Offiz. b. Bez. Komdo. 1 Cöln ernannt. Dr.
oebel, nehmigung seines Abschiedsgesuhs m. d. geseßl. Pens. und d. Erlaubn. Tr. \r. bish. Unf. z. Disp. gestellt. 9 |
Der Abschied mit seiner Pension bewilligt: dem charakterisierten Generaloberarzt z. D. Dr. Stock, diensttuenden San. Offiz. b. Bez. Komdo. 1 Cösöln.
Dem
auf sein Gesu um Ueberführung zu d. San. Offizieren d, Re*. d. Abschied bewill'gt. u ffizieren d. Rej. d erb:
1. Aufgeb.
Zu Oberstabsärzten befördert: die Stabsärzte: Prof. Dr. Ludlo
d. Res. (1 Breélau), Prof. Dr. Lennhoff Leo b! (V Berlin), Prof. Dr. Vulpius d. Landw. 1. Aufgeb. (Heidelberg). ZU Oberärzten befördert : die Assistenzärzte der Reserve : Anbalt (Arolsen), Dr. Kauert (Barmen), (V Berlin), Dr. Pagenstecher (T Brauns{hwetg), (I1 Bremen), Dr. Brinkmann (1 Düsseldorf), Dr. Swhlaaff Halberstadt), Dr. Vogelgesang (Halle a. S.), Leonhardt (Lübeck), Mose) Men (1 Mülhausen i. E.), Dr. Hanser, Dr. Walter ostock), die Assistenzärzte der Landwehr 1. Aufgebots: Dr. Schöne (Anklam Dr. Beier (Bielefeld), Dr. Meyer (Kolmar). s ( H Zu Assiftenzärzten befördert : E 8 s erford (I Braunschweig), Dr. Schaefer Kalau), Dr. o büchler ([I Cis s a Pari f furt a. M.), Dr. Eckert (Freiburg) Determann, Dr. Wiech Dr. Heng (Mülheim a. d. Nu (Prenzlau), Dr. Red ider (Soest), Dr. Noser (Wiesbaden).
Prof
burg), zuleßt in d. Landw.“ 2, Aufgeb. (Reutlingen), in d. : a zwar als Ob. Arzt Mes e M d, preuß et d.
Kußn se
Friedri I1T. (2. Sohle.) Nr. 11, d. 11. Bats. Inf. Negts. rolman (1. Pos.) Nx. 18, dieser vorläufig ohne D s a Zu Oberärzten befördert: . Lothr. Hus. R. Königin Victoria von Preußen Nr. 2, Dr. Schult b. Inf. R. von Wittich (3. Kurhefs.) Nr. 83, Dr. Diterlant b, A Inf. N. Nr. 131. Zu Alssistenzärzten befördert : 6. Westpr. Nr. 38.
an. Offizieren d. Landw. 2. Aufgeb. angestellt. Der Abschied m. d. Erlaubn. z. Tr. ihrer bish. Unif. bew.: den Stabsärzten der Reserve: ] Hanau (11 Frankfurt a. M.), Dr. Haber stolz (Weimar), diesem unter Verleihung des Charakters als Ob. St. Arzt: den Deb (Moa) De Ge A Sette B
e osbah), Dr. Baen aarbrüdcken), Dr. Ley, St. d. Landw. 2. Aufgeb (1. Bremen). ) I L A d, Landw, L Aufgeb. (Wiebbadec, ® en
. Landw. 1. Aufgeb. esbaden), Dr. Prô S D, N j; (Wine) - geb. ( ) Pröô\ch d. Landw Aufgeb Baden , Dr. Schultheiß d. Res. (Saarbrücken), in K. b. Mil. Dienste, Dr. (Gera), zwccks Uebertritts in K. #. Mil. Dienste, d. Landw. 1, Aufgeb. (Mainz).
Im Veterinärkorps. Im aktiven Heere.
ines Dienstgrades verliehen. b. Berg. Feldart. R. Nr. 59, Veter., vorläufig ohne Patent, zur Mil: Veter. Akad. versetzt. i nit E L LGgGe O die Slabbbeterinäre: Hensel | Regel ’ -eumart. &Seldart. Î, Nr. 54, Seegert beim Negt. Königsiäg. 3er 1: Pf. Nr. 1, Böbland b. 1. Nassau 97 Oranien
T7 9. vauenb. Feldart. N. Nr. 45, Tennert b. Feldart. N. Prin; August von Preußen (1. Litth.) Nr. 1, Nordheim b. 2. Pos. ; art. N. Nr. 56. i N Hoh Bel Zu g Se erininen N die mann d, Kür. N. von Seydliß (Magdeb.) Nr. 7, Gi t d, Mil. Veter. Akad. E L Lee U
Dr. Müller b. 4. Lothr. Inf. N. Nr. 136, d.
b. [ Sack b. Gren. N. Den
die Assistenzärzte: Dr. Müller b. Inf. N. Nr. 158, Dr. Scholz-Sadebeck b. 9. Leib.: 2. Lothr.
Musfaeus b.
von Pre die Unterärzte:
II. Bats. 8. Bad. Inf.
nf. Regts. Nr. 146; Dr. Futh, Ob. Arzt b. . Nr. 46, zum Colbergschen Dr. Jahn b. Nr. 89, zum Inf. N. von Borcke
raf Shwerin (3. Pomm.) Nr. 14, Niemeyer b. Inf. es
Ob. Gen. Arzt und Insp. d. 1. San. Insp., in Ge-
geführt.
Assistenzart Dr. Ge\chke b. 1. Masur. Inf. N. Nr. 146,
Im Beurlaubtenstande. d. Landw. 1. Aufgeb.
Auerbach, Dr. Pechhstein
Dr. Storch
Dr. Grabow (Schleswig), Dr. Heimann (Straßburg) ;
Kamerun
die Unterärzte der Reserve: Or. Lewin, Dr. Hoppe (V Berlin), Dr. Spanjer- Dr. Levy, Dr. v. Noorden (II Frank- Dr. Naabe (Hanau), Dr. annover), Dr. Bade (Höchst), r), Dr. Feuerhack, Krüger
mann b, Schüg,
Dr. Bruns, K. W. Ob. Arzt d. Landw. a. D; (Mar- atent vom 9. September 1908
Ioseph v
Inf. R. Nr. 149, Wiese b. Vorpomm. Feldart. N. | derung zum V
Verseßt: Dr. Müller, Ob. St. und Regts. Arzt d. 1. Masur. Feldart. Negts. Nr. 73, zum 1. Nassau. Inf. N. Nr. 87 ; die Stabs: 0 OAM rp od R f ô S “ ei S -
egts. Nr. „ zum 1, Westf. Pion. B. Nr. 7, Dr. Laufenber d. Il. Bats. Inf. Regts. von Grolman (1. Pos. h IT. Bat. 1. Masur. Niedersächs. Feldart. Gneisenau (2. Pomm.) Nr. 9: die Assistenzärzte : Großherzogl. Mecklenb. Gren. R. (Rhein. Nr. 21, Kühl b, 6. Westpr. Inf. R. Nr. 149, zum bein.)
Nr. 5 verseßt.
berg b.
E Gardeul Nr. 18, zum | Kür. N. R. Nr. Gren. N. Graf | zum 1.
,
Schugstr. für
Schutztrupp
G;
K
Fußart.
Lehr-N. d. Nr. 4,
on Oesterreich, Kö Dr. Klingemann b. hardt b. 2 3. Pf. N Dr. Buchal b. b. Jäg. R. z. 7
1
r.
n N
Zu Oberveterinären befördert :
n
die Veterinäre: Dr. Singaton
Feldart. R. Nr. 24, Dr. Neven b. Hus, N. Kaiser Franz von Ungarn (Schlesw. Holst.) Nr. 16 A, s B, puidare, S E 30, Dr. Burg. « Sarde-Uian. N, diejer unter Verseßung zum âq. S Dr. Wegener b. 1. Masur. Rel. N. Yao. R S Far e R N / r. noole d. Feldart. N. Prinz A Litth)' Nr. 1, Dr. Papenhufen d. Sol
Pfeiffer, Unt. Veter. bei d. Mil. Veter. Akad., unter Beför. eter. zum Drag. R. Freiherr von Manteuffel (Nhein.)
Verseßt: S / SH R s E ch ulz, Ob. St. Vetèr. b. Triershen Feldart. N.
uUrgs-
Nr. 73 Mangelow
Telegr. B. Nr. 1; die Stabsveterinäre: Or. NRauten-
Zu Veterinär Wetnkopff (V Dr. Conradi ( (Paderborn).
Berlin, 17, Deutsh-Südwestafrika, Komdo. z. Unif. d. Schu als Oberstlt. für Deutsch - Ostafrika,
Telegr. B. Nr. 1, an. R Graf G Westf. Mayer bei d. Mil. Veter. Nr. 8, Schunck b Nr. 5: zum 1..K ardefeldart. R., Bayer b. Hus. zum Trierschen Feldart. N. (1. Kurbess.) Nr. 13, zum 2. Gardefeldart. R. ckardt, Veter. b. Verabschiedung zu
zur Mil. Veter. Akad., i, zum Triersh
Ak\ad., . Drag. N. Freiherr von Mant arden, Feldart. R. Nr. 11, D nteuffe] zum 1. N. König Humbert von Ftali-n (1. K : 13 B Feldart. R Nr. U D (1. Kurheff.) Nr. 13,
r. 44,
Sauvan ß.
en Feldart. R. Nr. 44, Mey
eßler (Nhein.) Nr. 8, eyer b.
Hoffmann eldart.
A zum Berg. Feldart. Jäg. _R. b Whu: Nv 6 Mr C die bervetertnäre : zum Kür. R. Graf Geßler
r. Klempin Gardeulan. N. ; die Beterinäre :
chumann b. Trieischen
zum Hus. N. König Humbert von JItali Dr. Pape b. Mansfelder Feldart. N. Nr. 7
Jäg. R. z. Pf. Nr. 2, auf sein Gesu um
d. Veter. Offizieren d. Landw. 1. Aufgeb. über-
Im Beurlaubtenstande,
Neuwied),
Abschied bewilligt: (Wiesbaden).
en befördert: die Unterveterinäre der Neserve: Dr. Berlin), Grether (Karlsruhe), Meurs (Münster), Dr. Huber (Offenburg), Dr. Welling
dem Stakbsveterinär Pit d. Landw. Angestellt: Jwißki, Ob. Veter. a. D. (Bartenstein), zuletzt b,
2. Pomm. Fußart. N. Nr. 15, als Ob. Veter. vom 25. Juli 1910 in d. Landw.
m. seinem Patent
2. Aufgebots.
Kaiserliche Schuttruppen.
Februar.
rzt.
verliehen.
in d. Scugztr. für Dr. Comberg, K. #. St. Arzt im 3.
Me E E in N für l aus dteler ausgeschieden unter Belassung in d, Dienstl. b. Gouv. von Deutsh-Südwestafrika und \r. bish. ptr. für Deutsh-Südwestafrika zuget. und d. Charakter
Spalding, U. in Bachmann, Lt. zu Oblts. befördert. ugt Deutsh-Südwe vorläufig ohne Patent, in Kuhn, Ob, St. A Kol. Amt behufs Ver für Schiffg-
d. Schußtruppe t. in d. Schußtr. für Dr. Werner, St. Arzt in d.
stafrika, unter Beförderung z. Ob. St. Arzt, in d. Schußtr. für Kamerun verseßt. Dr, in d. Schutßtr. Serwendung als 2, Extern-Assist. am - und Tropenkrantheiten , Assist. Arzt Arzt befördert. N. Nr. 102 K3öni scheiden aus d.
für Kamerun, zum Neichs- JInast. in Hamburg fkomdt. Dr, Kamerun, zum Ob, N Inf
g Ludwtg II[. von Bayern, nach erfolatem Aus-
Heere mit dem 20. Februar 1914 in d.
e für Deutsh-Ostafrîka angestellt.
Dr. Schlesinger (V Berlin), Dr. Stabs-
Dr. Lemke (V Berlin), Prof. Dr.
den Stabsärzten: Dr. Gelderblom
den Oberärzten: Dr. Gieseler d. Res. (1 Breslau), diesem zwecks Uebertrkitts
d. Landw. 1. Aufgeb. Dr. Hainebach
Staaten.
Seelhorst zuheben :
er, Korps - St. Veter. bei d. Mil. Véter-, Akad., ein Btermann; Ob. St.. Veter.
unter Beförderüng “zum Kotps:St,
wie an
eldart. N. Nr. 27 Oranien,
Oberveterinäre: Leh -
Der Ausf trat am 13. (Berlin) im zu ctner Vo! sekretärs des regierungsrat
Wohlfahrtsvflege.
Muß des Verbandes deutscher Arbeitsnachweise und 14. d. M. unter Vorsit des Landesrats Dr. ‘Séaund
roßen Sißungsfaal der Landesversicherungsanstalt Berlin
Landmann teil. rbeitsnahweisverbände, Elsaß - Lothringen , Als besonders wichti
[versammlung zusammen. Innern nahm an ten Verhandlungen der Geheime Ober- Vertreten waren
ferner Hamburg und dle ge Beschlüsse sind folgende hervor-
Der Verband der
dem T
| räger der Vereine) zur Last fallen. Weise zu erfolgen, eine Bev darf nicht stattfinden.
Beamten der der öffentlich unterliegen und dessen Anord1 nächste deutsche
Monats Oktobe
Arbeitsnahweis entw folhe Mitteilungen n die öffentlicher
Verband der Arbeitsna züglih des Verhaltens d bei Streiks und Ausf siht dahin ausgespro
Arbeitsnachweise wird chweisverbände umwandeln. Be, er öffentlichen Arbeitsnachweise perrungen hat der Aus\{chuß seine An-
Als Vertreter des Stagts-
fämtliche preußi- Bayern, Württemberg, thüringischen einen
ih in
hen, daß über Streiks und Aussperrungen der
eder keinerlei Mitteilungen gleißmäßig Arbeitgeber erfolgen Facharbeitsnahweise folgende Grundsätze: Die felt Facharbeitsnahweise follen in der öffentlichen Die Vermittlung hat in: streng unpartetiscer orzugung organ.isierter Arbeiter
Facharbeitsnach! en Arbeits
macht, oder - daß sowohl an die Arbeitsuchendea müssen. Für die Verwaltung eintgte - man sih auf
Arbeitsnahweise - (Komuiunen,
Anstellung und. Befoldung der
veise geschieht dur den Träger nahweise, dessen Aufsicht die Beamten ungen sie zu befolgen haben. — Der Arbeitsnahweiskongreß findet in der ersten Hälfte des r in Stuttgart statt. i j
1914 Februar Tag
Marktorte
Haupt\ächlih: gezahlte Preise für 1 t (1000 kg) in Mark
Weizen
|| Hafer
Noggen mittel
pi 99
Köntgsberg i. Pr, Dâag Dn
Stettin E ¡ L Breslau , .
Altenburg . Hamburg
1914 Februar Tag
Bayerishe Marktorte
184 187—188 177 178-181 179—181 181—186 180 173—182 165—175 194—195
Weize
n
N I
147,50 I 144 — j 150 | 159 141 151,50—152 155—157 141—142 : 147 146 - — A L M 142 —145 42—144 — 154—160 155—160 Er 150 158—160 146,50—151 146—150 150—151 155— 165 152—155 160—163
Roggen
mittel
C | gering gut miitel | gering gut - : A
Braugerste
Futtergerste
gut | mittel
j | "géring
f 4
gering gut
18,
Schweinfurt . . é C
Berlin, den 19, Februar 4914,
160 166
| 160 : 150, | 140 150 140 è | _ 148 144
Kaiserliches Stakislishes Ami. I V, Ko.
|
160 148
160 144
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Zweite Beilage
zum Deulshen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger,
Deutscher Reichstag. 217. Sißung vom 18. Februar 1914, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Auf der Tagesordnung steht die Fortsezung der zweiten
Beratung des Etats für die Reicysjustizverwaltung. Die Beratung wird fortgeseßt mit dem Titel der fortdauernden Ausgaben „Staatssekretär“. __ “Abg. List - Eßlingen (nl.) in seiner fang in der gestrigen Nummer d. Bl, ist, fortfahrend: Was unseren Antrag wegen Verbesserung einzelner Teile des Neichôrehts betrifft, so bedauere ih, daß der Staatssekretär ein Bedürfnis zur Regelung der Prozeßführung gegen unerfannt Geisteskranke im Zivilprozeß und im Strafrecht höchstens für Berlin anerkannt hat. Es sind hier {on mehrere älle auch aus der Provinz mitgeteilt worden, z. B. aus Breslau. Auch aus meiner eigenen Praxis könnte ih einen folchen Fall er- zählen, der zu einer erheblichen Geschäfts\{ädigung geführt hat. Die große Mehrzahl der Schädigungsfälle kommt überhaupt nicht zur offentlichen Kenntnis, weil es überhaupt nicht zum Prozeß kommt. Das Bedürfnis einer geseßlicden Regelung müßte sich nicht nach der Zahl der Fälle, sondern nah der Bedeutung der Fälle rihten. Es liegt hier ein schr viel weiter gehendes öffentliches Interesse vor, als der Staatssekretär zugibt. Sämtliche Vertreter der Nechtswissenschaft find in der Anerkennung der Abhilfsbedürftigkeit einig. In der Mehr- zahl der Fälle handelt es sih um Geisteskranke, die bei den Vertrags- abschlüssen noch nicht entmündiat waren. Ich bitte den Staatssekretär dringend, dieser Frage mit größerem Wohlwollen gegenüber zu treten. Ebenso dringend ist der geseßliche Schuß der Gläubiger gegen bós- willige Schuldner. Ferner ist notwendig die Einrichtung einer Mo- biliarhypothek mit Zwangseintragung. Dieser Antrag richtet sich gegen den Unfug, der mit Sickerungen bei Eignungsverträgen ge- trieben wird. (s handelt sih bei diesen Verträgen um ein Kind der modernen Entwicklung, aber um ein illegitimes Kind. Wir wollen die Sicherung über Eignungsverträge nicht beseitigen, sondern nur ihre Auswüchse durch unsern Antrag abstellen. Ich hoffe, daß troß der Ablehnung des Deutschen Juristentages der Staatssekretär diesem Gedanken nähertreten wird. Wir verlangen ferner die Regelung der religiösen Beziehungen der Kinder aus Mischehen. Es ist dies ein heikles und \{wieriges Kapitel, weil es in das Gebiet des Gewissens- zwanges eingreift. Die Bestimmungen des Allgemeinen Landrechts find vom preußischen Kammergericht in einer Weise interpretiert worden, diè zu einer Gewissensnot führen muß, Es kommt fehr häufig vor, daß von vier Kindern drei evangeli, das vierte aber katholish erzogen wird, weil der Vater zu unrehter Zeit gestorben ist, bevor das Kind selbst entscheiden konnte. Die NReichsgeseßgebung muß fich der Sache annehmen und die veralteten Zustände beseitigen. Die Landesgesebßgebung hat auf diesem Gebiete versagt. Eine große Härte im Prozeßverfahren ist das Strafregister. Der Bundesrat hat unter bestimmten Vorausseßungen eine Löschung des Vermerks an- geordnet; leider wissen die meisten nichts davon. Es werden nicht nur den Angeklagten, sondern auch den Zeugen die Vorstrafen vor- gehalten. Ein ganz krafser Fall 1st durch ‘die Presse gegangen, der Fall der Kassiererin in Amberg, der neulih hier {hon besprochen wurde. Die Richter sollten in solten Fällen zunächst als Menschen und dann als Juristen handeln. Wir haben dann noch eine Neso- lution vorgeschlagen wegen Vorlegung eines Geseßentwurfes über den Zwangsvergleich außerhalb des Konkurses. Diese Sache 1st nach der entgegentommenden Grklärung des Staatssekretärs erledigt, und wir ziehen die Resolution zurück, Mit der Zession der Mietszinse wird ein ingeheurer Mißbrauch getrieben; es wäre sehr zu wünschen, wenn auch diese Frage in dem von dem Staatssekretär angekündigten Geseß- entwurfe ihre Neglung finden könnte. Auf die {hon berührte An- gelegenheit der Ablehnung der Erhebung der öffentlichen Klage gegen den „Dortmunder Anzeiger“ wegen Beleidigung des NRechtsanwalts- standes muß ih auch meinerseits zurückommen, Jn Süddeutschland wäre ein solches Vorkommnis unmöglich. Es ist geradezu unbegreiflich, wie der preußische Justizminister ebenfalls die Erteilung der Ge- nehmigung dazu hat ablehnen können. Gerade die Zustizverwaltung hätte doch auch ein großes Interesse daran, Berfehlungen der Nechts- anwälte zur öffentlichen Verhandlung zu bringen. Die Erhöhung der Mechtsanwaltsgebühren scheint nah den gestrigen Erklärungen des Staatssekretärs leider sehr wenig Aussicht zu haben, obwohl die geltende Gebührenordnung längst veraltet ist. Die Statistik über das Cinkommen der Nechtsanwälte von 1909 zeigt einen höchst bedauer- lichen Tiefstand; eine große Zahl von Rechtsanwälten hat unter 3000 Mark jährliches Einkommen. Die Verweisung auf die freien Ver- einbarungen, um von den Klienten höhere Donorarsaße zu erhalten, bedeutet doch keine Abhilfe, sonst wäre ja eine Gebührenordnung überhaupt überflüssig. Wenn anderseits auf die Ueberfüllung des Anwaltstandes hingewiesen wird, so muß ih meinerseits den Gedanken der Wiedereinführung des numerus clausus weit von mix ablehnen; gerade durch die freie Advokatur sind die besten Kräfte dem Rechts- anwaltsstand zugeführt worden. Die Rechtsanwaltschaft ist ein freier Beruf und muß es bleiben. Das MRNechtskonsulentenwesen wird sich in gewissen Gebieten des MNeiches und auf gewissen Gebieten des Nechtslebens nicht entbehren lassen. Aber man sollte eine Organi- sation schaffen und gewisse Zulassungsbedingungen aufstellen, wie es die Nechtskonsulenten selbst wünschen, und wie es auch früher schon hier, freilich ohne Erfolg, empfohlen worden ist. Den im Etat wiederholt geforderten sechsten Reichsanwalt, den die Kommission wiederum gestrichen hat, bitten wir dringend zu bewilligen.
Nede, deren An- mitgeteilt worden
Arbeit ist beim Neichsgericht für thn genug vorhanden; auch im Znteresse der Würde dieses obersten Gerichtshofes liegt es, in dieser Forderung nachzugeben.
Bayerischer Bevollmächtigter zum Bundesrat, Staatsrat Ritter von Treutlein-Moerdes: Von mehreren Seiten ist hier auf den Amberger Fall Bezug genommen worden. Die betreffende Zeugin ist am 27. und 28. Januar 1914 vor dem Schwurgericht in Amberg vernommen worden. Die Verlesung der Strafliste, die u. a. eine Verurteilung wegen Diebstahls, Betrugs und Hehlerei zu zwei Jahren Gefängnis enthielt, erfolgte auf Antrag des Verteidigers, um die Glaubwürdigkeit der Zeugin zu erörtern. Auf Antrag des Vertei- digers ist auch das Urteil verlesen worden; im übrigen ist sie vom Staatsanwalt mit aller tunlichen Schonung behandelt worden. Sie hat sich nur eine ganz leichte Verleßung beigebraht. Es dürfte dies cin Fall sein, der so recht klar und deutlich zeigt, wie vorsihlig man mit solchen Preßnotizen umgehen muß. G
Ab0, Di. De bel los): Wie ‘in früheren Jahren“ müß ih auch heuer wieder um Entschuldigung bitten, wenn ich mi als Laie in die Reihe der Nechtsgelehrten stelle. Jch werde mich darauf beschränken, einige wenige Fragen zu behandeln, die mir persönlich als Menschen und als Zeitungsmenshen nahe am Vorzeit liegen. Was die Abgg. Mertin und Schiffer über die Unterlassung der Vereidigung des früheren Landrats Rötger gesagt haben, unterschreibe ih und unterstreiche ih. Auch mir ist es nahegegangen, daß dadurch auf einen Mann von der Vortrefflichkeit und Tüchtigkeit Rötgers ein Makel gefallen ist; es war nicht nöüg, au nicht zweckmäßig, die Vereidigung zu unterlassen, das hat sich ja herausgestellt durch die Freisprehung Tilians. Der Abg. Mertin hatte durchaus ret, wenn er sagte, daß nunmehr die Nichtbecidigung Nötgers als unnötig und unzweckmäßig für jeden Unbefangenen erwiesen worden ist; und
weil die Sache nicht wieder gutgemaht werden kann, halte au ih es für meine Pflicht, im Namen meiner politischen ‘Freunde hervor- zuheben, daß wir lebhaft bedauern, daß auf das Bild dieses Mannes ein folcher Makel gefallen ist. Eine bisher noch nit gestreifte Frage ist es, ob die Novelle zum Majzjestätsbeleidigungsgeseß wirklich zweck- mäßig gewesen ist. Wir haben seinerzeit zugestimmt, glaube 1h: ih war damals nicht im Neichstage. Ich persönlich hatte große Be- denken und ih kann nit leugnen, sie sind bestätigt worden. Vor Jahresfrist las ih in einer Zeitung einen Sat, in dem dem Kaiser das Schicksal des Königs von Portugal ziemlich deutlich angedroht wor- den ist. Daß hier eine Majestätsbeleidigung vorliegt, brauche ih nicht erst zu betonen; ih habe niht gehört, daß der Strafrichter sih mit dieser Angelegenheit befaßt hat. Jch nenne keinen Namen, ih nenne auch nicht das Blatt, mir tommt es auf die Sache an. (Zuruf bei den Sozialdemokraten.) Sie werden es ja besser wissen, Sie können es ja nachher sagen, wenn Sie Denunziant sein wollen. Wir sind durchaus für einen besseren Schuß der bürgerlichen und der perfön- lichen Ehre. Jch selbst bin kein Freund der Beleidigungsklagen. Sie werden wissen, wie ih sonst fast tägli Anlaß hätte, Beleidi- gungéflagen zu erheben. Ich habe noch keine erhoben und hoffe auch in Zukunft nicht dazu zu kommen. (s sind aber nicht alle Leute so angelegt wie ih. Die Ehre muß aber auch besser gegen Verfehlungen in der Presse geshüßt werden. Diese ist mcht allenthalben so ge- wissenhaft, daß sie auf die persönliche &hre die nôtige Nücksicht nimmt. (Zurufe bei den Sozialdemokraten.) Jch habe keine Seite des Hauses angesehen. Jch bitte aber den Staatssekretär, daß er sih den ent- sprechenden Geseßentwurf ansieht, dec in Üngarn jeßt vorliegt und als Preßgeseß recht beachtenswerte Winke enthält. Es is auch über einen besseren Schuß der Gesamtheit gegen gemeingefährliche Irre gesprochen worden. Wer in der Presse steht, der erfährt bei- nahe tagtäglich, daß Halbirre, die nicht im vollen Besiß ihrer geistigen Fähigkeiten sind, freigesprohen werden. Wird auf diesem Gebiete weiter gegangen, dann wird das Wort eines Wißblattes Wahrheit: „Uns kann ja nichts passieren, weil wir pathologisch find.“ Einen solchen kleinen Zug hat ja beinahe jeder. Wenn ich Spezialist wäre, dann würde ih vielleiht auch bei vielen Mitgliedern dieses hohen Hauses einen pathologischen Zug erblicken können. (Zuruf des Abg. Dr. Juns.) Bei Ihnen niht, Dr. Junk, und au nicht bei mir. Hier müssen auf jeden Fall Maßregeln ergriffen werden, oder die gemeingefährlihen Jrren müssen für alle Zeit unschädlih gemacht werden. Oft haben wir dies ja gefordert, und man hat die Berech- tigung anerkannt. Der Abg. Bell hat in seiner trefflichen Nede die Sprache der Gerichtshöfe hier {on erwähnt. Auch ih könnte eine ganze Rethe weiterer Beispiele anführen, die ih zur eventuell späteren VBerwendung gesammelt habe. Aber wir wollen keinen Stein auf den Richter werfen, da auch andere in einem sehr dünnen Glashause L Das Zeitungsdeutsh is manchmal noch schlechter als das Hichterdeutsh. Das Deutsh unserer Geseßgebung empfinden wir täglich in seiner minderen Genießbarkeit. Es ist erfreulich, daß man jeßt die Geseße dem Algemeinen Sprachverein unterbreitet. Als Preßmenschen 1nteressiert mih unfer Urheberreht. Es ist im allge- meinen nicht {lecht; denn wie könnte es anders sein, da an der Vaterschaft der Abg. Dr. Müller-Meiningen und meine Wenigkeit gearbeitet haben. Als es sich um den Parsifalshuß handelte, ging man über meine Anregungen hinweg. Was ich sagte, ist aber einge- troffen, Sehr viele Aufführungen des Werkes haben allerdings meine Befürchtung nicht bestätigt. Der Abg. Belzer hat dann auch auf die \o- genannte Nathdrucksjägeret hingewiesen, unter der alle Zeitungen leiden, Wir haben damals im Urheberrecht unterschieden zwischen solchen Arbeiten, die unbedingt ‘gegen Nachdruck geschüßt werden, und zwischen vermishten Nachrichten, die nachdrucksfrei sind. Dazwischen liegt nun eine Reihe von Ausarbeitungen, die nur dann geschüßt sind, wenn der Schußvermerk an die Spiße gestellt ist. Jch selbst gönne den Schrisstellern jeden Verdienst, da ihre Lage nicht rosig ist. Meine Zeitung läßt sih nicht erst verklagen und bezahlt, wenn sie sich für verpflichtet hält. Aber die Sache geht doch manchmal etwas zu weit. Es werden Gerichtsurteile umgearbeitet, wobei die eigene Arbeit meistens ganz klein ist. Sie geraten aus Korrespondenzen in Zeitungen und werden dann weiter abgedruckt. Dann kommt der Schriftsteller und verlangt Honorar für Nachdruk, Das wurde seiner- zeit micht beabsichtigt. Ünter diesen Zuständen leidet am meisten die fleine Provinzpresse, für die ich heute hier eintrete. Mit der sen- fationellen Berichterstattung über Gerichtsverhandlungen ist es ja etwas besser geworden, ganz besonders in der ernsten anständigen Presse aller Parteien. Die politische Presse legt ja sowieso gar keinen Wert darauf, solche Prozesse senfationell zuzustußen. Leider ift der Geschmack der Leser aber in dieser Beziehung noch nicht gebildet, und sie wollen derartige Prozesse. Jch erinnerte früher einmal daran, wie unsere Ürahnen die fürchterlichen Bilder über die vielfachen Mörder gern sahen. Die gebildete Welt will heutzutage ihren Prozeß haben. Es gibt auch gewisse Blätter, die diesem s{lechten Geshmack Nech- nung tragen. Aber man darf keinen allzu {weren Stein auf die Presse werfen. Die Schuld liegt doch anderswo. Im Prozeß gegen die Hedwig Müller fragte ih mich, ob man nicht mit der Bericht- erstattung ein Ende machen müsse. Aber es traten doh Dinge auf, die festgehalten werden mußien. Es ist vom Gericht doch unerhört, wenn es das Verhältnis eines gebildeten Mannes mit diesem Mädchen nicht nur entschuldigt, sondern geradezu gerühmt hat, weil er gewissermaßen für sie gesorgt hat. Hier nimmt vielleicht der Staatssekretär die Möglichkeit, den Richtern ksarzumachen, daß sie der Presse keinen solchen Anlaß geben müssen. Denn hier ist das Tribunal zur Szene geworden. Es muß dafür gesorgt werden, daß so etwas nicht wieder vorkommt. Gegen die Oeffentlichkeit der Ge- richtsverhandlungen haben wir nichts. Aber es i} doch eine contra- dictio in adjecto, wenn man die Oeffentlichkeit aus\{ließt und die Presse zuläßt. Da handelt man doch nur im Interesse der Sensations- presse. Anständige Blätter haben nichts dagegen, wenn die Veffent- lichkeit überall ausgeschlossen wird. Der Kampf gegen Shmußz in Wort und Bild muß mit allem Nachdruck geführt werden. Da wir alle in der Hauptsache cinig sind, so hoffe ih, daß wir uns doch zusammenfinden.
Wir sind uns alle einig, den wirklihen Shmuß soweit als möglich von der heranwachsenden Jugend fernzuhalten. Die wirklichen Zoten, die Eindeutigkeiten, die Zweideutigkeiten, die Un- sittlichkeit und Schamlosigkeit ‘und Scchlüpfrigkeit, die kann der Nichter heute {on fassen. Hier verdanken wir viel den Anregungen des früheren Abg. Dr. NRoeren. Aber neben diesen offenen Zoten und Eindeutigkeiten gibt es verhüllte Zweideutigkeiten. Es gibt Schamlosigkeiten, die sih in den Mantel der Wissenschaft hüllen und sie so auf den Markt bringen. Es gibt Bücher, in denen Dinge behandelt und Theorien aufgestellt werden, bei denen sonst kein Mensch an geshlechtlihe Dinge denkt. Es gibt eine gewisse Wissenschaft, die in allem umherstöbert, um die massiven grobsinnlihen Volkssprüche zu sammeln, Jh möchte wissen, wieviel Wissenschaftler eine solche Sammlung für sih verrcerten. Es gibt eine Masse Mediziner, die über alle möglichen geshlechtlichen Verirrungen selbstverständlih mit Abbildungen schreiben. Diese Bilder kann ih nicht andeuten, dagegen sträubt 1ch_ meine Zunge. Es gibt hier wenig Werke, die einen wirklich wissenschaftlichen Wert haben. Die meisten sind eingerichtet und äußerlih aufgemaht, daß sie sich unmittelbar nur an die {lüpfrige Gesinnung wenden. Hier sollten die Wissenschaftler dafür sorgen, daß derartige Veröffentlihungen niht vorkommen. Diese Pseudowissenschaft muß bekämpft werden im Juteresse der Wissen- \haft selbst. Ein Staatsanwalt hak“ eïn Buch geschrieben, gegen
dessen Tert nihts einzuwenden ist; es behandelt die sogenannten feruellen Verbrehen. Ver Herr ist niht mehr in feinem Amt, er ist in ein anderes verseßt worden. Was aber im höchsten Grade bedent- lich ist, ist die Art der Anpreisung dieses Buches. Es sind aus dem Buche die wirksamsten Bilder herausgenommen und in den Prospekt hineingedruckti, und dieser Prospekt geht offen in einem Dreipfennig- umschlag hinaus. Jh habe gerade über dieses Buch Zuschriften aus allen Kreisen bekommen, die sih bitter darüber beklagen, daß diese Anpreisung auch Kindern und Dienstmädchen zugänglich gewe!en ift. Ich nehme an, daß der Verfasser des Buches mit dieser Verbreitung nichts zu tun hat, aber es wäre seine Pflicht gewesen, dafür zu sorgen, daß das Buch nicht in dieser Weise verbreitet wurde. Soviel über Literatur und über Kunst, über sogenannte Kunst. Ich habe gewiß ein Recht, da mitzureden, da ih von Hause aus Archäologe bin und auch eine arhäologische Doktordissertation geschrieben habe. - Nie- mand hat etwas dagegen, daß auch nadckte Kunstwerke in Museen auf- gestellt werden. Jch bin seit Jahren nicht in die Ausstellungen der Sezessionisten oder .Kubisten oder Futuristen oder wie die iten sonit heiten mögen, gegangen, aber nah dem, was ich davon gehört habe, foll es scheußlih fein. Diese Kunst mag ausgestellt werden für solche, die sie in den stillen Ausstellungsräumen sehen wollen. Küunfît- werke mit der Darstellung des Nakten sollen auch nahgebildet werden für den, der sie daheim genießen will. Ob aber ein jedes derartiges Kunstwerk auch auf Post- und Ansichtskarten nahgebildet werden darf, das so auch in die Hânde Unberufener kommen fann, ift eine ganz andere Frage. Jch kann mir ja denken, daß manche das Bedürfnis haben, wenn sie an einem {önen Punkte der Gotteserde stehen, den- jenigen, an den sie schreiben, an diesem Genusse im Bilde teilnehmen zu lassen. Jch kann mir auch denken, daß man aus demselben Grunde auch eine Nachbildung der unvergänglihen Dresdner Madonna nah Hause \schickt. Aber ich kann mir wirklih nicht denken, daß jemand das Bedürfnis hat, seine Grüße auf den Leib eines unbefkleideten LWieibes zu schreiben; ih kann das nicht besonders geschmackvoll finden. Nun hat der sähsische Kultusminister den Beifall des Abg. Ablaß gefunden; er wird sich vielleiht darüber freuen. Jch kann ihm nicht beistimmen. Er hat sih dahin ausgesprochen, daß bei der Neu- revision des Strafgeseßbuches der Nachbildung von Kunstwerken, die fich in Museen befinden, überhaupt keine Schroterigkeiten mehr ge- macht werden. Jch kann diesem Standpunkt wirkli nicht beitreten. Ich kann wirklich nicht zugeben, daß jedes Kunstwerk ledialich deshalb vervielfältigt werden darf, weil es in einem Museum sich befindet. Ich kann mir denken, daß die wunderbare Venus von Milo, die halb- bekleidet ist und deren Ergänzung so viele Schwierigkeiten macht, auc auf Postkarten nahgebildet wird. Es ist dies eine reine, edle, wirklich teusche Nacktheit. Jch kann mir auch denken, daß die Aphrodite von Knidos, die völlig unbekleidet ist, und die thr Gewand auf eine Urne herabgleiten läßt, in dieser Weise verbreitet wird. Bedenfklicher ist hon die Venus von Medici, aber auch diese Nachbildung auf einer Postkarte erscheint unbedenklich. Nun kommt es aber vor, daß diese feuschen Kunstwerke auf den Postkarten vershandelt werden und das Geschlechtliche hercusgestrichen wird. So ist mir cine Postkarte einer Venus in die Hände gekommen, wo das Gewand nicht mehr in der Hand war, sondern an einer anderen Stelle. Die Herren können das in dem Aufsichtsamt, das für solche Schmuzereien besteht, nachprüfen. Nun fragt man mich, was soll man tun, um diesen Uebelständen ab- zuhelfen. Es wird dies in jedem einzelnen Falle eine Tatfrage sein. Der Abg: Ablaß meinte, man sollte der Nactheit etwas naiver gegen- überstehen. Er hat bis zu einem gewissen Grade recht. Es gibt gewisse Kreise, die an der keuschesten Nacktheit Anstoß nehmen. Wenn er aber weiter sagte, man müsse sich mehr an Nadkthbeit ge- wöhnen, so ist das doch ein Mißverständnis. An Nadltheit gewöhnen heißt doch, daß man sih draußen an Nacktheit gewöhne, oder draußen anderen den Anblick gewährt, und dagegen sprehen doh auch östhe=- tische Gründe. Der Abg. Ablaß hat mit besonderer Schärfe hervor=« gehoben, es sei doh sinnlos, daß in München verboten sei, die alte bayerische Tracht zu tragen, die die Kniece freiläßt. * Jh weiß nicht, ob es verboten ist. Wenn es verboten ift, so ist es vielleiht auch aus ästhetishen Gründen geschehen, weil viele Berliner auf den Münchener Straßen fo herumlaufen. Die Entwicklung der Schamhaftigkeit ist eine der Kultur parallel laufende Entwiklung. Die Rückehr zur Schamlosigkeit ist die Rückkehr zur Unkultur. Das muß bier einmal nachdrücklih gesagt werden. Jch will keine falshe Scham, keine Prüderie. Diese liegt dem deuts{en Volke fern, aber das Scham- gefühl ist ein besonderes Kennzeichen des deutshen Volkes, das \cchon von dem Römer Tacitus seinem absterbenden, dem Verfgll entgegen- ‘gehenden Volke zur Nachahmung empfohlen ist. Die Geseße tun gewiß nicht alls, das werdende Geshleht muß erzogen werden zur deutschen Auffassung, zur religiösen Auffassung dieser Dinge, zur reli- giösen Auffassung sage ih, micht bloß zur christlichen, denn ih weiß, daß auch anständige Juden in diesem Kampf und in dieser Forderung einer religiösen Erziehung auf unserer Seite steben. Das gereicht mir zur besonderen Freude. Für uns ist hier das lebendige Christen- tum maßgebend. Ich will keine Muderei. Es gilt das christliche Wort: alles ist Euer, aber auch das: Jhr aber seid des Herrn. Diese Frage kann nur gelöst werden auf dem Nährboden des lebendigen Christentums. Es ist gestern das Wort aefallen: justitia funda- mentum regnorum. Jh mödthte cinen Schritt weitergehen und fagen: fundamentum justitiae timor dei!
Abg. Dr. Mülle r - Meiningen (fortshr. Volksp.): Ich% muß mich etwas weltliheren Dingen zunächst zuwenden. In Preußen gibt es in gewissen nahgeordneten Behörden Personen, die auf gewisse Bez stimmungen des Reichsvereinsgeseßes pfeifen. Im preußischen Ab= geordnetenhause hat mih ein wahrhaft preußisGßer Mann deswegen angegriffen, weil ih das hier fkritisierte, und von einer neuen süd- deutschen Brunnenvergiftung des Staates Preußen gesprohen. Es ist doch sonderbar, die Ignorierung des Nechtes dur preußische Behörden mit dem Staate selbst zusammenzuwerfen; es ist das um fo unsinniger, als ih selbst erwähnte, daß das Verhalten der höchsten Stellen dur{ch- aus unanfechtbar sei. Was wird der Herr in dem Hause in der Prinz Albrechtstraße sagen, wenn ih behaupte, daß es Staatsanwälte in Deutschland gibt, die nur mit der größten Mühe, nur durch eine ge- wisse Pression dazu gebraht werden können, rechtskräftige Urteile eines Gerichts zur Ausführung zu bringen, wenn es fih um den Schuß cines konservativen Mannes handelt? Es ist der Fall meines Freundes Wendorff. Der konservative Parteisekretär Jordan hat gegen Wen- dorff eine mit Schmähungen und Beschimpfungen gefüllte Broschüre erlassen; Wendorff hatte Strafantrag gestellt und Beschlagnahme ver- langt. Der erste Staatsanwalt meinte, Beleidigungen und Be- \{chimpfungen seien vorhanden, es handele sih aber nit um den Dr: Wendorff als solchen, sondern um den Fortschrittsmann Wendorff. Also läge keine Beleidigung vor, weil dem Verfasser der Schuß des S 193 zur Seite stehe. Der Oberstaatsanwalt dachte anders, und die Strafkammer in Güstrow verurteilte Jordan zu 500 A Geld- rale wegen Beleidigung und sprah die Unbrauchbarmachung der Broschüre aus. Das Urteil erlangte Rechtskraft, aber die Vollz \treckung, die Unbrauchbarmachuna der Broschüre, hat niht weniger als aht Monate auf sich warten lassen; inzwishen wurde die Os ruhig weiter verbreitet. Auf wiederholte Beschwerden des Dr. Wena dorff hieß es zunächst, die Vollstrekung sei unmöglich; später teilte der Oberstaatsanwalt auf erneute Beschwerden mit, daß Unterhandk#igen wegen Ausführung des Urteils im Gange seien. Jordan Hatto ja offen erklärt, das Urteil werde nicht vollstreckŒt werden! So
treiben mecklenburgisckc Staatsanwälte offizielle konservative Politik,