1914 / 43 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 19 Feb 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Wenn das chon der Erste Staatsanwalt im Amte so treibt, wie mögen es dann erst die nahgeordneten Staatsanwälte treiben! Zur Rettung des L Sea Ga tsltandes erhebe ich wiederholt die Forderung, daß die Staatsanwälte- jelbständiger. und“ unabhängiger na oben ge- macht werden müssen, sonst ane kein Mensch an thre Objektivität. Der Abg. Merkin hat in allen E angedeutet, es gebe preußische Staatsamwpälte, die eber für die Ehre cines Sozialdemokraten als eines Konservativen einschreiten würden. Das glaubt doch der stärkste tann nicht. Der Abg. Mertin soll uns einen solchen Staatsanwalt vorzeigen, der auch nur die Chre eines Fortshrittsmannes höher ein- schaßte als die eines Konservativen; solhe Bemerkungen ne ge- radezu: komisch und. lächerlich wirken. Damit komme ich auf die Reform det Strafprozeßordnung und des Gerichtsberfassungsgeseßes. In der „Deutschen Arens hat der Schriftleiter eine Reibe von Aeußerungen von eihstagsmitgliedern über diese Neformfragen publiziert. Mit den Grundgedanken, die ich da entrielt habe, haben nch die Abgg. Wellstein, Schiffer und Haase einverstanden erflärt. Einigkeit besteht über die Reform im Wege der Not- und Spezial- geseBgebüng, Wir können nicht 10 bis 15 Jahre ‘auf die a ernot- wend1gsten Cette warten; entscheidend ist allein das Bedürfnis des deutschen Volkes, des ‘rechtsuchenden Publikums. Die Reform der Cidesabnahme, die Bu iehung der Lehrer zum Schöffen- und Ge- s{worenenamt, die Beseitigung des Zeugniszwanges für die Presse, diese Fragen sind völlig spruchreif. Keine Ein: ung scheint sich erzielen ju lassen über die Berufung in Strafsachen. Wenn Graf Westarp in einem Artikel in dèr „Deutschen Juristenzeitung“ gemeint hat, bei einer folchen Notgeseßgebung leide die wissenschaftlihe Systematik, so ist diese o Ea, gnBst nmcht mehr vorhanden oder doch stark durch- brochen, so bei der Jugendgerichtsgeseßgebung. Die Anträge Ba ser- mann-Schiffer gehen viel weiter als unsere dort gemachten Vor- s{hläge; manche guten Gedanken sind nur fur angedeutet und so all- gemein gehalten, so nichtssagend, daß win rof f Antrag anzunehmen. Was speaiel die religióle Erziehung der Kinder anbetrifft, so kommen wir dier doch auf ein Gebiet, das von Neichs wegen aufzunehmen fih früher gerade die Nationalliberalen, so beim ersten Teil des Toleranzantrages, ganz energish geweigert haben; es ist also in diesem Punkte bei ihnen eine vollständige Meinungsänderung eingetreten. Auf die Einzelheiten der Frage wird übrigens mein Freund Dove noch näher eingehen. I auf die große Reform werden wir nicht warten, wir mten den Weg der Nolgetepgebuna beschreiten und uns dabei auf gewisse streng umrissene Gebiete beschränken. Wir folgen damit nur dem Vorgang der Regierung, die ja auch ihre Wün he auf dem Wege des P N gelenes zu erreichen sucht. Heute ist {on wieder ein neuer Geseßentwur vorgelegt, der ganz gewaltige, auch politische Gefahren in diesem Hause heraufbeshwört. Ein Entwurf in der Nichtung der berühmten Lex Heinze ist uns zugegangen. Jch habe nichts dagegen, wenn dem Unwesen der Animierkneipen und der Nummelpläbe entgegengetreten wird, selbst wenn der Besuch der Agrarwoche etwas darunter leiden sollte; ih habe ‘auch nichts gegen eine Beschränkung dés Kinobesuches durch Kinder. Aber die Aus- arbeiter der Vorlage seinen sick ver aroßen Kämpfe um die Lex Heinze nicht mehr recht zu entsinnen. Selbst der Abg. Dr. Oertel hat beute erklärt, SS 184 und 184a des mel Ves genügen zur Bekämpfung des ‘wirklihen Schmußes und der ‘wirklichen Unsittlichkeit: derselben Meinung hat der frühere bayerische Justizminister von Miltner Aus- druck gegeben. Viel radikaler aber i} der Kollege Bell, weit radikaler als der Kollege Oertel. Jh warne {on jeßt vor dèn Folgen einer solchen etwas unüberlegten Geseßgebung. Es ist eine heilige Pflicht aller Parteien, den wirklihen Shmuß und den wirklichen Schund ins- befondere im Interesse unserer deutschen Jugend zu bekämpfen. Aber ih muß mich doch gegen die Art renden, wie Dr. Oertel beute wieder gegen die echte, ernste Kunst hergezogen ift. Dr. Oertel wirft eine L ernste Kunstrichtung wie die N mit den Futuristen und Kubisten zusämtnen; er sagt ja selbit, daß er die “Kunst nicht kennt. Mit einigen eleganten S{laaworten hilft er sih über die Schwierig- keiten hinweg, unter dem Deckmantel der Sittlichkeit darf sich die un- sittliche ¿Feigenblattmoral niht breit machen. Das schmutzige Zeug, das man in den Papierkorb wirft, soll man doch nidt als ty ise deutsche Kunst ansprechen. Die größten Zotenjäger aller Gesellschafts- kreise machen am meisten nah außen bin in Sittlichkeit; es witd ein Sittlichkeitsmäntelhen herausgehängt und dabei die s{mußiaste Einnlichkeit poussiert. Sensationslüsterne Schweinerei darf in der Berichterstattung ebensowenig geduldet werden als sonstwo; dás Uebel wird aber nur durch die Selbsthilfe in der rene felbst be- seitigt werden können. Die anständige große Pre se sollte unter keinen Umständen dem \{lechten Geshmack des Spießers nachgeben, sondern als Erzieher des deutshen Volkes wirken. Zur Rettung der Sittlichkeit wird mit oft geradezu lächerlihen Swritten vorgegangen.

(Sben hat das Neichsgericht das Verhalten der 12. Berliner Straf- kammer desavoultert. “Polt Strafkammer leidet offenbar an fixen Ideen, insbesondere den Postkarten gegenüber: sie hat ja ausgesprochen, daß auch ein L E UNDWDeLE unzüchtig sein könne. Das ist doch auch künstlerisch völlig unsinnig. Der Standpunkt der Strafkammer erinnert an das Wort von der „Rinnsteinkünst“ Auch MNembrandt und Albrecht Dürer sind dann in den Ninnstein hinabgestiegen. Das Cinhaucen des künstlerishen Odems in die Materie macht das Kunst- werk. Und nun soll ein Kunstwerk in einer noch fo künstlerischen Neproduktion unzühtig sein? Mit aller Gnérgie wendet sich die Künstlerschaft aeaen diese Herabdrückung der NReproduktion. _Beson- ders unzücbhtig soll nun die E sein. Der Zweck der Künstler- postkarten ist heute in den meisten Fällen der gleiche, wie der der viel teureren photographischen Reproduktion: diese kann die große Masse des Volkes nicht kaufen. Die wirtschaftliche Bedeutung dieser Frage ist in Deutschland sehr groß; es handelt sih um eine der aróßten und geachtetsten Industrien. Jch habe die 43 Postkarten, welche die Berliner Strafkammer beschlagnahmen ließ und die das Neichs- gericht freigegeben hat, auf den Tisch des Hauses niedergelegt. Œs handelt sih hier niht um die öffentliche Auslegung der Postkarten in großen Massen und Reihen, wie es der preußische Justizminister darstellte, sondern sie sind alle aus den Mappen der Grossisten dur die Schubleute herausgenommen worden. Gewiß fann die ‘Art der Aufmachung eine Schmugerei sein; aber das fommt hier nit in Betracht. Bei einem Verleger erschienen mehrfach \sechs bis acht Be- amte, nahmen Tausende von Postkarten mit und’ stéllten sie ihm erst nah langen Monaten wiédèr zu, obwohl nur éine einzige Postkarte einmal infkriminiert worden war, und nachher erfolgte durhweg Frei- sprechung; ein Beweis, wie plan- und ziellos Schubleute und Staats- anwälte vorgehen. Weiter handelt es s1ch bei diesen keuschen NRe- produklionen meist um öffentliche Kunstdenkmäler, niht um S{miere- reien. In Tübihgen wird es homerishés“ Gelächter erregen, wenn man hört, daß die unp, die am Neckar steht, ebenfalls beschlag- nahmt worden ift: an hät sih- hier wieder einmal vor der ganzèn Welt blamiert. Der Nak' der Stadt Dresden, der doch wohl nicht an besonderer Unsittlichkeit leidet, hat si gegen die Beschlägnahme erflärt. Auf der auderen Séite [äßt man offenkundige Schmukßereien ungeschoren, niht bloß unbédingt unzüchtige, sondern auch die ge- schmadcklosen Postkarten, ‘die, ohne unzüchtig zu sein, das Scham- gefühl aröblih verleßben. Jh habe hier auf den Tisch des Hauses eine Reihe derartiger Postkarten ausoeleqt, die von der Polizei frei- gegeben sind. Hier zeigt st1ch, daß die Polizei in solchen ¿allen wie der Glefant im Porzellanladen vorgeht. Der Feldzug der Polizei gégen die Wachsbüsten in Friseur- Und Konfektionsläden is direkt eine Tar- tüfferie. Jch mochte fragen, ob man eine Heioae wegen einer solhen Tracht zurückweisen würde. Yber hier geht man gegen Wachsbüsten vor (Abg. Heine: Die find auch perlockender wie Hof- damen!). Herr Heine, ih weiß nicht, ob Sie eine solche Praxis für Hofbálle haben. Dort sind auch vielleicht junge Leutnants, die doch auch verdorben werden raue So die Sittlichkeit retten di oLeD ist doch direkt sinnlos. Man sagt, es würde hier wegen Gefährdun; der Zugend öffentliches Aergernis genommen. Oeffentliches Aergerni ist doch ein sehr böser Begriff, der selbst in Richterkreisen böses Aergernis bereitet. Gr ist einer der fautshukartigsten Beariffe, aanz besonde, wenn es den Sauunann angeht. Man hat mir erzählt ein Angéklaater ist von zwei Schubleuten in einer sehr wenig sittlich schönen Weise angetroffen worden. Vor Gericht erklärte der eine Schußmann, er habe vorschriftsmäßig das öffentliche Aergernis genom- men, während der zweite das verneinte, Auf die verwunderte Frage des

e Bedenken tragen, den |

Vorsißenden erklärte dieser, daß der olizeïbauptmann ibnen verboten habe, “Aergernis zu nehmen, es sei gesagt worden, sie sollten nur darauf achten, ob udere Aergernis nehmen. Auf weitece Frage bezüglich der Ausfage ?es ersten -Schuß- manns wurde erklärt, daß dieser in der betreffenden „Znistruktionsstunde nicht zugegen gewefen sei. Wir sollten uns hüten, von neuem diesen Begriff in die angekündigte Geseßgebung aufzunehmen, zumal es einer Verschärfung gar- nicht bedarf. Die Konfiszierung einer andeten künstlerischen Postkarte ift seradez der typishe Fall einer porno- graphia eventualis. Auf ihr nimmt ein junger Mann von einer am Fenster stehenden jungen Frau mit einem Kinde auf dem Arme lbschied. Die Postkarte it von dem Schubmann konfisziert worden, weil die Frau keinen Trauring hat und män annehmen viele daß hier

auf die Folgen eines illegitimen Verhältnisses hingewiesen werden soll. Der Polizist ist putativ unzüchtig gewesen. Ein Gerichtshof, der allerdings den ganzen Tag nur in Sittlichkeit macht, wie die Strafkammer, muß allmählich ein gewisses anorinales Sittlichkeits- gefühl bekommen. Jch muß mich deshalb gegen eine Könzentrierung der Sittlichkeitsprozesse wenden. Das kann nur die vorhandene Frankhafte Gittlichkeitstuerei und Heuchelei fördern. Der Vortrag des Kollegen Bell hat eine sehr ernste Seite. Die berühmte Turn- hose der Mädchen wirkt auf weite Kreise unsittlih. Es U deshalb ein Segen, daß der König von Bayern und der Deutsche Kaiser o von ihrer Harmlosigkeit selbst überzeugt haben, Aber man hat ich nicht bloß gegen diese, sondern sogár gegen die Matrosenhosen eines Jungen, die durchbrohene Bluüse eines ¡ungen Mädchens S gewendet, weil die deutshen Scchweinekerle nch dabei aufregen. Sogar an einem anatomischen Wandbild, das den Aufbau des mens\{- lichen Körpers zeigt, hat man Anstoß genommen, ebenso wie man eine Lehrerin, die einen entblößten Hals hatte, als u iliGes Weibsbild bezeichnete. Das Allertollste if aber die Verball »Ornisterun ger A Dichter. Hier wäre ein Geseß zum Schutze der Veit en Klassiker notwendig. Ueberall wird Neinigungssucht in den Schul- büchern betrieben. Goldene Worte. sind in dem Münchener Sittlich- keitsverein gesprochen wörden, wo als bestes Kampfmittel die richtige sittliche Erziehung in der gesunden Gewöhnung an das Nate gefordert wird, Weiter wird gefordert, die Kinder fo zu erziehen, daß sie auch das Nackte in der Kunst rein sehen können. Mit dem Begriff zur Er- iehung zur religiösen deutschen Auffassung läßt sih nichts anfängen. Man joll bedenken, daß das Gbenbild Gottes doch nackt auf die Welt gekommen is. Gute Literatur nüßt hier tausendmal mehr als die deutshen Sittlichkeits\chnüffeleien.. Der Staat hat bisher hier nur wenig Positives getan. Pestalozzi hat darauf hingewiesen, daß es eine Schande sei, wenn man das Unkraut solange wachsen läßt, bis es über- wuchert. Wenn hier abwegige Urteile gefällt werden, so kommt es von der Weltfremdheit der betreffenden Nichter. Aber es rührt sich in deutschen Richterkreisen, damit der Richterstand wieder die alte Stellung im Volke einnimmt. Der Richter muß wie in den großen Kulturfragen auch in der Kunst Bescheid wissen. Es Élingt wie eine Aeußerung moralischen Katers, wenn in der „Deutschen NRichter- eitung“ Erwägungen zu finden sind, daß unsere Nichter meist nur noch aragraphenmenscen sind. Der Richter muß sih wieder mehr am offentlichen Leben beteiligen, damit er frei von allen innerlichen Vor- urteilen wird. Er gehört vor die Front des deutschen Volkes. Wir wollen alle darauf hinarbeiten, daß der Nichter die ihm gebührende Stellung einnimmt im Interesse der Fortentwicklung unseres ganzen Staatsgedankens.

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Lisco:

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat sich, wie auch {on andere Herren Redner, mit verschiedenen gerichtlichen Entscheidungen beschäftigt, durch welche in den leßten Zeiten Postkärten mit Nach- bildungen von Werken bildender Kunst für unzüchtig erklärt worden sind. Jch stimme selbstverständlich allen den Herren durchaus zu,

die da ausgeführt haben, daß der Schm in Schrift und Bild

energisch bekämpft werden muß; und i bin fest überzeugt, daß darüber in diesem hohen Hause auch nur eine Stimme sein kann. Die Schwierig» keiten, meine Herren, beginnen erst dann, wenn es sih um die Ver- breitung von Nachbildungen von Kunstwerken handelt, und zu diesem Punkte ist eine Reihe von einzelnen allen angeführt. J kann mich zu diesen einzelnen Fällen nur im allgemeinen äußern; sie sind mir in ihren Einzelheiten nicht bekannt und ohne diese Kenntnis ist es natür- lich niht mögli, zu ihnen Stellung zu nehmen. Wenn man B. hört, daß Postkarten mit Äbbildungen von Bildern anerkannter Meister, deren Originale in Museen hängen, für unzüchtig erklärt worden sind, so gebe ih gern zu, daß eine folche Entscheidung zunächst überrascht. Sieht man aber dann bei näherem Eingehen auf die Sachlage, daß die Karte von dem betreffenden Händler etwa in einer Unigebung, die die Lüsternheit wachruft, vielleiht zusammen mit obszönen Darstellungen feilgeboten wurde, dann gewinnt die Sache ein durchaus anderes Gesicht. Im übrigen will i gar nicht bestreiten, daß man über die Nichtigkeit der einen und anderen Entscheidung auf diesem Gebiet verschiedener Meinung sein kann. Wer jemals si mit diesen Fragen näher beschäftigt hat, weiß, welhe Schwierigkeiten die Abgrenzung der Begriffe des Unzüchtigen bietet, und es ist nur natürlich, daß dabei in Ermangelung eines allgemeinen gültigen greifbaren Maßstabes die Ansichten im einzelnen Falle auseinander gehen. Man wird aber aus folchen ein- zelnen Entscheidungen weitgehende Schlüsse nicht ziehen dürfen.

Das Reichsgericht hat bei Auslegung der maßgebenden Bestim- mungen über die Verbreitung unzüchtiger Schriften und Abbildungen ständig die Auffassung vertreten, daß die bildlihe Darstellung des Nadktten an si ebensowenig unzüchtig ist, wie der unverhüllte mensch- liche Körper selbst. Ebensowenig hät si das MNeichsgericht der Er- kenntnis verschlossen, daß dur die vorherrschende künstlerishe Jdee auch bei Darstellungen sinnliher Schönheit die sinnlihe Empfindung aurückgedrängt und damit eine Verleßung des Scham- und Sittlichkeits- gefühls ausgeschlossen wird. Damit wird grundfäßlih der Kunst die- jenige Bewegungsfreiheit gewährleistet, deren sie zur Vollentfaltung ihrer Kräfte bedarf.

Auf der anderen Seite hat das RNeichsgericht in ebenso ständiger Rechtsprehung angenommen, daß Reproduktionen von Kunstwerken insbesondere in Postkartenform in einer Weise mißbraucht werden können, daß sie zu unzüchtigen Abbildungen werden. Der Mißbrauch kann in der Art der Darstellung liegen indem z. B. das hat auch der Herr Abg. Oertel angeführt, unter Verzerrung des künstlerischen Charakiers des Urbildes das Grobsinnlihe in den Vordergrund ge- drängt wird. Er kann aber au in den äußeren Umständen der Zur- schaustellung, in geflissentlicher Zusantmenstellung einer Reihe von Nacktdarstellungen und anderem gefunden werden. Das NReichôgericht hat sih nun, wie hier {hon angeführt ist, vor einigen Tagen erneut mit dieser Frage beschäftigt. Das Landgericht T Berlin hatte einige Karten lediglih aus dem Grunde für unzüchtig erklärt, weil sie Ab- bildungen von nackten männlichen und weiblichen Körpern darstellten und als Massenmaterial zur Verbreitung im großen Publikum be- stimmt waren. Das Neichsgericht ist dieser Auffassung entgegen- getreten. Jch habe einé Abschrift des Urteils heute erhalten und bin in der Lage, den Herren einige Säße aus dieser neuesten Entscheidung vorzutragen. Das MNeichsgericht führt aus:

+ZUm Begriffê dés Unzüchtigen gehört notwendigerweise eine Beziehung zum Geschlechtsleben. Eine Schrift oder eine Abbildung ist nah § 184 des Strafgeseßbuchs nur insofern unzüchtig, als sie

hnen“ in der Instruktionsstunde?

das im Volke herrschende allgemeine Scham- und Sittlichkeitsgefüh!k in geschlechtlicher Beziehung zu verletzen geeignet ist, Die Dar stellung dès unberhüllten mêns{licen Körpers wird aber, wie das Meichsgericht wiederholt ausgesprochen hat, für sih allein in der Regel nicht geeignet fein, cine solche shamverleßende Wirkung her= vorzurufen. Es müssen besondere, das Geschledtsleben ‘be- rührende Umstände hinzutreten, um dasjenige, was zunächst nur die natürliche Erscheinung des natürlichen Menschen ift, zu einer unsitt-= lichen oder shamlosen Erscheinung umzuwandeln.“

An einer anderen Stelle des Urtêils wird ausgeführt:

„Daß: Werke der Bildhauerkunst, in denen der nate Körper des Menschen zur Erscheinung kommt, sich auch den Blicken von Personen eigen, die das Künstlerishe an ihnen nicht zu erkennen und nicht zu würdigen vermögen, déren Auge vielmehr am Geschlehtlichen haften bleibt, wird sich niemals vermeiden lassen. Wäre die Nücfsicht auf sie allein maßgebend, dann müßte jede Aufstellung solcher Bildwerke inr Freien und jede Verwendung derselben zum Schmuck der Gärten und Häuser unterbleiben. Das wäre unerträglich. . In der Wirklichkeit wird denn auch eine so weitgehende Nücksicht niht geübt. Bild- werken mit der Darstellung unverbüllter menschlicher Gestalten be- gegnet man in den öffentlihen Anlagen unserer Großstädte häufig, und die Allgemeinheit pflegt keinen Anstoß daran zu nehmen, daß sie auh Unerwachsenen und Ungebildeten zu Gesicht kommen, die in dent Nadten vielleicht nur das \{lechthin Gemeine erbliden. Kann aber nicht angenommen werden, daß die öffentliche Aufstellung von Kunst- werken solcher Art den herrschenden Anschauungen über Zucht und Sitte zuwiderläuft, so leuchtet nicht ein, wie das Zurschaustellen von photographischen Abbildungen dieser Werke, vorausgeseßt: daß sie die künstlerishe Bedeutung des Originals noch erkennen lassen, und der Umstand, daß die Bilder zur Massenverbreitung bestimmt sind, ihnen den Stempel des Unzüchtigen soll aufdrücken können.“

Daß diese Gedanken an - sich richtig sind, ist hier {on mehr- fah hervorgehoben worden. Sachgemäß angewendet, führen sie zu gesunden Ergebnissen, und ih möchte noch mitteilen: auch die Straf» rechtskfommission hat si zu einer Aenderung der Bestimmungen des zurzeit geltenden Strafgeseßbuches nicht veranlaßt gesehen.

Zum Schluß bitte ih mit einigen Worten noch auf die Beschlag- nahme von Postkarten in der Dresdener Galerie übergehen zu dürfen.

Soweit mir bekannt, ist die Unbrauchbarmachung in einem Strafver- fahren ausgesprochen worden, das gegen einen Postkartenhändler an- hängig war, und in dem sich die Unzüchtigkeit aus den Umständen des Vertriebes ergab. Meine Herren, ob in derartigen Fällen in der Tat die Unbrauchbarmachung aller Postkarten einerlei, wo sie sich be- finden, und wie sie verbreitet werden, ausgesprochen werden muß, oder ob es niht dem Geseße mehr entspricht, sich auf die Einziehung der- jenigen Karten zu beschränken, die sih bei dem abgeurteilten Händler befinden, das scheint mir noch weiterer Klärung zu bedürfen, und es wird eine Aufgabe der Rechtsprechung sein, diese Frage erneut der Prüfung zu unterziehen.

Abg. Heine (Soz.): Die geseßliche Regelung der Verhältnisse dèr Bureaugehilfen darf nicht bis zum Abschluß der Tarifvertrags- vérhandlungen verschoben werden, denn selbst wenn zwischen dem An- waltsverein und den Angestellten ein Tarifvertrag zustande käme, so besteht doch keinerlei Erefütivgewalt kein Mittel, den Vertrag durch= zuseßen. Was den Schuß der Ehre betrifft, so ‘hat reu der Abg. Böhme mitgeteilt, daß niht weniger als 27 Konservative und Mitglieder des Bundes der Landwirte wegen Beleidigung der führen: den Männer des deutschen Bauernbundes verurteilt worden sind. Mir \ceinen Veleidigungsklagen das ungeeignetste Mittel im poli- tishen Kampf zu sein. h will gerade nicht sagen, daß der Deutsche lügt, wenn er höflich ist, aber diese \{tvählice Angst vor jedem deutlichen deutshen Wort geht wirklih zu weit. Wurde doch der Bergmann Krämer seinerzeit wegen formeller Beleidigung verurteilt, weil er den Ausdruck „der hochmögende Herr Bergrat“ gebraucht hatte, und im bekannten CGölner- Prozeß erfolgte Verurteilung wegen des Wortes „Bakschish“. Dabei haben sowohl die Strafkammer in Trier wie das Landgericht Cöln materiell geradezu ausgezeichnet entschieden, und doch kamen sie nicht über diesen einen Punkt hin- weg. Wenn diese beiden ausgezeichneten Gerichtshöfe verurteilen zu müssen glauben, wie geht es dann erst bei anderen nidt so aus. gezeichnet zusammengeseßten und geleiteten zu! Gerade das Neichs- gericht is es, welches den Begriff der Beleidigung so maßlos aus- gedehnt hat, in jedem Scherzwort {on eine Beleidigung sieht. Anderseits besteht ein Interesse daran, daß jemand, dem etwas Ghrenrühriges nacgesagt worden ist, die Beweisaufnahme zur Klar- stellung erzwingen kann; das wäre möglich, ohne neue Fesseln für das freie Wort zu schaffen. Ganz verfehlt aber ist es, den größeren Schub der Ghre durch (Frhöhung der Strafe und Beschränkung der Bewei8s- aufnahme herbeiführen zu wollen. Das Palladium des Angeklagten, das Necht auf die Beweisaufnahme, foll man nicht preisgeben, auch uicht für die Wiedereinführung der Berufung. Mit dem Wort „Klassenjustiz“ sagen wir den Nichtern nicht die bewußte Absicht der Rechtsbeugung nah; aber in Prozessen über Mißhandlungen auf Polizeiwächen, über Uebergriffe von Schubleuten usw, zeigt es {ich immer wiedér, daß viele Nichter ih von den ihnen anerzogenen An- \chauungen nicht loszumachen vermögen. Mit dem Begriff des „dolus eventualis“ wird hierbei gegen uns der ärgste Mißbrauch getrieben. „Klassenjustiz“ heißt auh nicht, daß der Arme veérurteilt, der Neicbe freigesprochen wird, fo liegt die Sache nicht; es fehlt den Richtern für das Aufwärtsstreben des Arbeiterstandes vielfach das Verständ- nis; der Nichter glaubt, im wesentlichen vom Standpunkte des Auto- ritätéshübers vorgehen zu müssen, er faßt es nicht, daß der Arbeiter Rechte für \sih in Anspurch nimmt. Wir stecken eben noch viel zu sehr im Absolutistischen, im Polizeistaat. So erklären sih die Ver- herrlihungen der Streikbreher in manchen RNichtersprüchen. In den leßten Monaten erleben wir fortgeseßt, daß bei Verurteilungen wegen Streikdeliktes die Strafen dreimal so hoch ausfallen, als noch vor zwei Jahren. Dabei sprechen die Richter es aus, es werde ja jeßt schon“ im Neichstage verlangt, die Streikbrecher mehr zu \{üßen, also müßten die Gerichte auf höhere Strafen erkennen. Das ist keine Gerechtigkeit mehr. In der Staatsanwaltschaft, und niht nur in Norddeutschland, kommt eine große Fülle politisher Parteilichkeit vor; das ist auh kein Wunder, da die Staatsanwaltschaft politis abhängig ift von der Regierung. So weit sind wir eben noch nicht, daß ein Sozialdemokrat seine Ehre vertrauensvoll in die Hände des Staatsanwalts legen kann. Die politischen Prozesse sind der Tod der Gerechtigkeit; wenn sie vershwinden, wird es auch mit der Klassen- justiz_rasch ein Ende haben. Was die unzüchtigen MNeproduktionen von ‘Kunstwerken betrifft, so ist auch hier as MNeichsgeriht {ulbd. Zum Begriff des Unzüchtigen gehört die Absicht der Erregung der Sinnenlust, 1 hat es au früher das Reichsgeriht angesehen; von da ist die Vorstellung entstanden, daß jede Darstellung eines nackten weibliden Körpers unzüchtig sein könne oder sei. Hier hat die ganze verrohte Auffassung ihren Ausgang genommen, die si auch in der Judikatur geltend gemacht hat, der jeßt au die MNeproduktionen unterworfen worden sind, JO habe“ auf den Tisch des Hauses MRe- ptoduktionen von Kunstwerken niedergelegt, welche die r Puoltogra:

phische Gesellschaft" geliefert hat, und die ebenfalls, obwohl sie aanz

auüsgezeichnete Arbeiten sind, als E Wo lagnahmt sind, Nur

mit perversen Gedankengängen hat hier die taatsanwaltschaft ihre Behauptungen begründen können; gewisse „Schatten“ auf dèn Photo- oraphiéèn follen unzüchtige Wirkungen erzeugen! Auf diesen Blödsinn ist das Neichsgeriht nicht eingegangen: aber solche Staatsanwälte

B olizei, dieser Staatsanwaltschaft neue diskretionäre Befugnisse zu

he, gegenüber solchen Ausdrücken nohmals Stellung zu nehmen.

iden auf die Kunst losgelássen! Nicht ganz \{uldlos sind die Fünstler und die Kunstverleger selbst gewesen, weil sie nit “pocht- tig für die Abwehr fsorgten. Jn der 12. Strafkammer in Berlin pi sich geradezu eine „Sternkammer“ gegen die Kunst etabliert. sie traurigen (Erfährungen mit solchen Sönderkammern haben ja ur Aenderung der Bestimmungen übér die Geschäftsverteilung bet hen Gerichten geführt; hier liegt also ein Rückfall in den alten stand vor. Auch das sogenannte objcktive Verfahren gegen diese M hotographien wird mißbräuclih gehandhabt; die Staatsanwaltschaft fhlägt diesen Weg ein, wenn es sih um angesehene Künstler oder Verleger handelt, die die Richter doch wohl nicht als Pornographen erurteilen würden. Damit werden wir beinahe auf österreichische justände gebracht, und es scheint mir hohe Zeit zu fein, daß hier geschritten wird. Tatsächlich ist au schon auf politischem Gebiete ¡en die sozialdemokratishe Presse von diesem objektiven Verfahren durchaus rehtswidriger Weise Gebrauch gemacht worden; man hat (f diesem Wege u. a. die Verurteilung von Flugblattverbreitern "egen Hochverrats Frgtett. Die bestehenden Borschriften und Ge- ehe reichen vollständig aus. Dieselben Leute, „die“ uber die un- tilichen Postkarten zetern, erhalten anderseits die Jugend in einem hicheulihen Stumpfsinn. Knaben, die dur unjere Schule gegangen ind, die in unseren Turnvereinen ihren Körper ehren und achten fernt haben, werdén sich durch folhe Dinge nicht verführen lassen. N Ganze is eine Frage der Bildung und der Kultur. Dieser

hen, davon kann aber unter keinen Umständen die Nede sein. Urt,

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Lisco:

Nach meinenMtotizen hat der Abgeordnete Heine hier einige Aus- ride gebraucht, die ich nicht ohne weiteres durchgehen lassen kann. 79 viel ih gehört habe, hat er gesprochen von einer verrückten Recht- sprechung des Neichsgerichts, er hat gesprochen von perbersen Ge- qukengängen der Staatsanwaltschaft, er hat davon gesprochen, daß ¿ Reichsgericht diesen Blödsinn hoffentlih niht mitmachen wird, H Landgericht sei bei seinen Ausführungen entweder ftindlih, wenn init bösartig sei. Meine Herren, ih muß diese Ausdrücke ent- gieden zurückweisen (Bravo! rechis.)/ und ih möchte doch bitten, daß

j (l

vir uns hier in solchen Ausdrücken bewegen, daß ich mich nicht genötigt

Bravo! rechts.)

Abg. Dr. Gerla ch (Zentr.): In einer Versammlung von Irren- iten hat man sich mit etner reichsgeseßlichen MNegelung des Zrren-

ó einverstanden erklärt. Von vershiedenen Seiten sind Bedenken

ver laut geworden, daß gesunde Personen in einer Jrrenanstalt nterniert werden können. Das ist aber bei der strengen Regelung der \ufnahmebestimmungen fo gut wie ausgeschlossen. Die Direktoren der ftaatlichen und anderer Anstalten haben ganz genaue Vorschriften. Wei Privatanstalten darf ein Kranker nur aufgenommen werden, wenn n Zeugnis eines Medizinalbeamten, eines Kreisarztes oder eines ireftors einer staatlichen Anstalt vorliegt. Nach Aufnahme in die istalt werden zuerst die betreffenden Papiere genau untersucht und uh bei den Kranken festgestellt, ob die in den Papieren mitgeteilten tatsachen wirklih stimmen. Wo es wünschenswert erscheint, wird fort ein Vormund oder Pfleger bestimmt, in welhem Falle dann bei Fivaigen Neklamationen die betreffenden Papiere den Behörden zur erfügung gestellt werden. In einem Falle beschwerte sich ein Geist- ider direft, daß ein Mann, dem jeder {on die Krankheit ansieht, hit Aufnahme findet. Wenn es con bei einem Kranken wer ist, hun ersieht man, wie {wer es sein muß, einen Gesunden in eine {stalt zu bringen. Auch für die Entlassung liegen ganz bestimmte Vorschriften vor. Es läßt sih nicht leugnen, daß hier ‘einmal Be- infen für die Sicherheit der Allgemeinheit entstehen können. Aber jer dann einzuschreiten und den Betreffenden in seiner persönlichen \reibeit beschränken zu können, das ist Sache der Gerichte und der be- reffenden Instanzen. Eine JInternierung nah Freisprechung geistes- unker Verbrecher kann nur dur gerihtlichen Beschluß erfolgen. DeT Vedner erörtert dann noch ausführlih den Fall Wagner, der auch be- veise, daß Fehlgriffe durch kein Geseß verhindert werden können. Es (i ein Zeichen der Zeit, daß die Massenmorde zunehmen und daß auch d viel Jugendliche den Weg des Verbrechens betreten. Ohne eine idtige ethische Erziehung und vor allem ohne eine religiöse Erziehung vürde cs niht möglich sein, unsere Jugend vom Verbrechen zurück- uhalten. Die Vorurteile gegen die Irrenärzte haben sich in den leßten \ahren vermindert; die Psychiater werden sich troß aller Anfeindungen hiht davon abbringen lassen, den Kranken zu belfen und gleihmäaäßig ie Interessen der Kranken wle der Jugendpflege wahrzunehmen.

Abg. Dove (fortshr. Volksp.): Der Vorredner hat seinen Fraktionsgenossen Belzer widerlegt, nur \chade, daß er dies nicht hon in der Fraktion getan hat. Wenn Irrtümer bei den Psychiatern

È H ; s wér “0M Sar So O: bortommen, so ist das menschlih, es wäre aber ein Fehler, die Wissen-

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haft nicht zu Nate zu ziehen. Man wird dafür sorgen müssen, daß ie Gerichte imstande sind, gestüßt auf psychiatrische Urteile, zu ent- heiden, ob der Kranke noch weiter in der Anstalt zu bleiben hat oder cht. Die Nesolutionen Bassermann-Schiffer verfolgen zwei sich bvidersprecende Ziele. Die eine wendet sich an die kontemplative Natur es Neichskanzlers. Jch fürchte, daß sich die Zahl der \{laflosen tähte des Meichskanzlers erheblich vermehren wird. Manche der VPünsche mögen ja berechtigt sein, aber bei solcher Fülle von Stoff lann es dahin kommen, daß wir \chließlich gegen das Ganze stimmen Mnüssen. Was die Vereinheitlichung des Verfahrens und die gemischten Werichtshofe betrifft, so alaube i, daß nur ein geringer Teil der Zachen zu einer solchen Verhandlung geeignet ift, wie es die Re- solution vorsieht. Der neuzuschaffende Gerichtshof würde wieder nur êin neues Verfahren und einen neuen Instänzenzug nach sich ziehen. [as Verdienst der beiden Resolutionen it, daß sie eine Reihe wih- tiger Fragen direkt auf die Tagesordnung der geseßgebenden Faktoren estellt haben. Die Frage der Gültigkeit oder Ungültigkeit der mit un- annt Jrren abgeschlossenen Rechtsgeschäfte bedarf durhaus einer Segelung, die die gegenwärtig vorhandenen großen Unzuträglichkeiten beseitigt. Cine solhe Regelung ist, wie zahlreiche Eingaben der inter- kssierten Kreise beweisen, dringend notwendig, und die verbündeten Negierungen, die doch bei der Frage der Haftung des Tierhalters fo nell bei der Hand waren, sollten auch diese Frage nohmals in gründ- liche Grwägung ziehen, auch wenn die Unzuträglichkeiten hauptsächlich bur in Berlin hervorgetreten sind. Der Schuß der Inhaber von Schuldverschreibungen der Kreditoraanisationen muß bei dem in Aus- ih gestellten Geseßentwurf, betreffend den Ra außer- halb des Konkurses, auch wirksamer gestaltet werden, als es zurzeit all ist. Zu dem Thema der Klassenzjustiz möchte ih meiner Freude Auêdruck geben, daß wir jeßt durch die Diskussion zu einer gewissen lärung gekommen sind. Der Vorwurf der bewußten Klassenjustiz vird niht mehr erhoben. Wir wollen alle die Mißstände beseitigen, die in der Judikatur auftreten; aber wir wollen auch nicht das viel aus dem Auge verlieren, daß das Vertrauen in unsere Nechts- Vslege niht erschüttert werden darf, und wollen doch auch anerkennen, daß unsere Rechtspflege im großen und ganzen eine gute ist. „Abg. Sa ch \ e (Soz.): Der Abg. Mertin hat gestern einen Fall tivahnt, daß der Staatsanwalt in Waldenburg gegen einen dortigen Redakteur Anklage erhoben hat, weil er behauptet hat, in meinem Veisein seien Unterschriften unter einem Wahlflu blatt gefälsht vorden. Jch wurde verschiedentlih deshalb in der Presse aufgefordert, nein Mandat niederzulegen. Jch habe Strafantrag gestellt, einmal um ie Sache Flarzustèllèn, dann um die Unparteilichkeit des Staats- Mnwalts zu prüfen, der in anderen Fällen gegen sozialdemokratische Redakteure sofort öffentlihe Anklage erhoben hat. Jn dem. kommen- den Prozeß wird es si herausstellen, daß die gen mich erhobenen Ve huldigungen jeder Grundlage entbehren. (Abg. Mertin: Das \t doh mit meinen Ausführungen nichts zu tun!)

Damit schließt die allgemeine Diskussion. Die Frage der Witwe Hamm in Flandersbach soll be- Jonders behandelt werden.

sache gegen die Witwe Hamm eintreten, bitte ih Sie, mir für wenige Worte Gehör zu \c{enken. 4 Mitglieder dieses hohen Hauses mir mitgeteilt, daß sie bei der Be- ratung des Justizetats den Fall der Witwe Hamm in Flandersba, die im Jahre 1908 zu 14 Jahren Zuchthaus verurteilt wurde, zum Gegenstand auéführlicher Besprehung machen würden, und zwar dbe- sonders unter dem Gesichtspunkte der Gutachten des Polizeirats Braun, der Kommissare Kubßki und Metelmann und des Nahrungsmittelunter- suchungsamts des Königlichen Polizeipräsidiums in Berlin. So dank- bar ih natürlich für jede vorherige Ankündigung einer derartigen (Ér- örterung bin, möchte ih Sie doch bitten, diese Erörterung auf das möglichste zu beschränken. bisher niemals vorgelegen. kann Ihnen nur auf Grund von Mitteilungen, die mir ein Herr aus dem preußischen Justizministeriuum gemacht hat, folgendes sagen: Die Witwe Hamm ist im Jahre 1908 wegen Beihilfe bei der (Frmordung ihres Ghemannes zu 14 Jahren Zuchthaus verurteilt worden und ver- büßt zurzeit diese Strafe. sind mehrere Voruntersuchungen eingeleitet worden, um den mutmaß- lichen Täter zu ermitteln. gestellt werden müssen, weil der Täter nicht zu ermitteln war. Es hat dann vor mehreren Jahren ein Wiederaufnahmeverfahren geschwebt. Das Wiederaufnahmegesuch ist aber abgelehnt und die Beschwerde von dem Oberlandesgeriht Düsseldorf zurückgewiesen worden. sind wieder zwei Voruntersuchungen eingeleitet worden, um den Täter zu ermitteln, und gleichzeitig schwebt seit Ende Januar d. J. wieder ein Wiederaufnahmeverfahren zugunsten der Witwe Hamm. ist neuerlih im preußischen Abgeordnetenhause ausführlih verhandelt worden; eine nochmalige Erörterung würde si angesichts des hweben-

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Lis co: Meine Herren! Bevor Sie in die Verhandlung über die Straf-

Bereits am 12. Dezember v. J. haben

Die Akten in dieser Strafsache haben mir Sie werden andauernd gebraucht, und ich

L

Nachdem die Verurteilung ausgesprochen,

Diese Voruntersuchungen haben aber ein-

Neuerdings Der Fall

den Wiederaufnahmeverfahrens und im Hinblick auf die {webenden Voruntersuchungen als eine Besprechung eines s{webenden Nechtsver- fahrens darstellen. Von diesem Gesichtspunkte aus wie besonders mit Rücksicht darauf, daß die Herren in eine eingehende Würdigung der erhobenen Beweise eintreten wollen, unterliegt jede Grörterung des Falles in diesem hohen Hause erheblichen Bedenken. Jch meinerseits

muß mich bei dieser Sachlage von jeder weiteren Erörterung dieser Angelegenheit zurückhalten und kann an derselben nicht teilnehmen. Ich glaube den Herren die dringende Bitte ans Herz legen zu sollen, ¡ihrerseits entweder die ganze Erörterung zu unterlassen oder fi

wenigstens die größte Zurückhaltung aufzuerlegen,

Hierauf wird Vertagung beschlossen.

Persönlich bemerkt der A / |

Ab. D JUn E (1) Der Aba. Dr. Dévlél: hat ‘gesagt, es wäre auch bei manchem Mitglied ‘dieses Hauses ein kleiner patholo- gischer Zug zu entdecken. Er sagte dann weiter: beim Abg. Dr. Junk nicht und bei mir auh nicht Vom Standpunkte des quten Geschmacks hat der Abg. Oertel keine Veranlassung zu seiner Aeußerung. Jch möchte den Abg. Oertel doch bitten, wenn- er wieder glaubt versteckte Wiße und Anspielungen machen zu müssen, es auf seine eigenen Kosten u tun und meine Person aus dem Spiele zu lassen. Zch muß mir jedenfalls sein Vorgehen mit aller Entschiedenheit verbitten. j

Abg. Dr. Dertel (dfons.): „Jch möchte dem Abg. Junk in aller Nube sagen, däß meine Nebenbemerkung durchaus nicht böse gemeint war.

Abg: Dr. Jun ck (nl)? Ï l ( der Abg. Oertel seine Bemerkung. böse gemeint hätte. sie entsprah nicht dem guten Geschmack.

Schluß 634 Uhr. Nächste Sißzung Donn erstag 1 Uhr pünktlich. (Fortseßung der Beratung des Justizetats; Marineetat.)

(58 wäre ja noch \{öner gewesen, wenn Ich wiederhole,

Preußischer Landtag.

Haus der Abgeordneten. 30. Sigung vom 18. Februar 1914, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sigzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. Das Haus seßt die zweite Beratung des Etats des Ministeriums des Jnnern, und zwar zunächsl die Ver- handlungen im Anschluß an das Ausgabekapitel „Landrät- lihe Behörden und Aemter“, fort. Hierzu liegt der Antrag der Abgg. Dr. von Campe und Genossen (nl.) vor, die Staatsregierung zu ersuchen, in erhöhtem Maße und \{leuniger als bisher eine Verstaat- lihung der Bureaus der Landratsämter vorzunehmen. Ferner wird von den Abgg. Graf von der Groeben und Genossen (kons.) beantragt, die Staatsregierung wolle möglichst bald durch Vorlegung eines Geseßzes der Frage der Regelung der Stadtrezesse der neuvorpommerschen Städte nähertreten. Auf Bemerkungen widert der Minister des Jnnern Dr. von Dallwißgt: Meine Herren! Der Herr Abg. Nichtarski hat sich{ darüber be-- s{chwert, daß im Jahre 1899 ein evangelischer Landrat im Kreise Leobshüß ernannt worden ist, während der Kreis, wie der Herr Ab- geordnete angtbt, lieber einen fkatholishen Landrat haben wollte. (Heiterkeit.) Ganz genau ist mir die Sache nit erinnerlich; ich war damals nicht Minister, un» es ist {on 14 Jahre her. Aber, wie mir gefagt worden ist, ist als feststehend anzunehmen, daß der Kreis- tag als folher überhaupt das Vorschlagsreht niht ausgeübt und si niht gegen die Ernennung des jeßigen Landrats ausgesprochen hat. (Hört, hört! rechts und bei den Nattonalliberalen.) Die zweite Beschwerde, die der Herr Abg. NRichtarski vorgebracht hat, bestand darin, daß angeblih die Tendenz bestehe, mit Hilfe der Amtsvorsteher die Zentrumêpartei aus der Kommunalverwaltung aus- zuscheiden. Das ist eine so allgemeine Behauptung, daß Sie mir darin Recht geben werden, daß damit nit viel anzufangen ist. (Sehr richtig! recht8.) Jm übrigen bin ih aber der Ausi&t, daß konfessionelle Momente mit der Kreiskommunalverwaltung überhaupt nichts zu tun haben (fehr rihtig! rechts und bet den Nationalliberalen), und daß lediglich die Zugebörigkeit zur Zentrums6partiei jedenfalls einen besonderen Litel nicht bildet, um an ter Kommunalverwaltung teilzunehmen. (Sehr rihtig! rechts und bet ten Nationalliberalen.) Drittens aber hat Herr Aktg. Nichtarski einen Fall vorgebracht, der im Jahre 1912, also vor zwet Jahren, im Ministerium entschieden sein/soll. Dunkel ist mir ter Fall auch erinnerlich. Der Herr Ab-

des Abg. Richtarsky (Zentr.) er-

werden sollte. geblich irgendwelhe Bevorzugungen oder Unrégelmäßigkeiten vorge- nommen haben soïlte. Das Beweisergebnis hakte dics nit in dem Maße den ESemeindevorsteher Landrat präsideni hatte nah eingehender Prüfung der Sachlage den Bescheid des Landrats aufrecht erhalten, und dasselbe ist seinerzeit im Mi- nisterium des Innern geshehen. Ich kann nit zugeben, daß tgend etwas Unzutreffendes und Unrichtiges weder von den höheren Instanzen noch von dem Landrat begangen worden wäre. Abg. Richtarski daraus die Schlußfolgerung gezogen hat, daß der Landrat nicht die rihtige Auffassung von feinen Amtspflichten habe, so ist das meines Dafürhaltens eine willkürlihe Behauptung, der entgegenzutreten ich mich für verpflichtet halte. bei den Nationalliberalen.)

Es handelte sich um einen Gerneindevorsteher, der ans

wie behauptet worden war; darum halte gegen nicht cingeshritten werden können. . Der demgemäß abgelehnt, der WMegierungs-

bestätigt,

hatte es

Wenn nun der err

(Bravo!. rechts und

Abg. von Bock elberg (kons.): Meine Freunde haben gegen

den Antrag von Campe erhebliche Bedenken, da er zu etnec Ver- mehrung der staatlichen Beamten führen würde. l auch fraglih, ob durch eine Verstaatlihung der Landratsbureaus eine BVeibesserung der Arbeitsleistungen erzielt wird. 1

System wollen wir zurzeit n'cht abweichen, da es sich durchaus be währt hat und auf diesem Wege eine bessere Auebilèung der Hilfs-

(s erscheint uns

Von dem jeßigen

arbeiter mögli ist. Allerdings halten es meine Fr.unde nicht für angebrahcht, daß die Steuerveranlagung von Privatangestellten du1ch- geführt wird. Sie wünschen bier, daß in den landrätlichen Steuér- bureaus staailihe Beamte angestellt werden. Junge Leute, die durch ihre Tätigkeit den Naa weis ihrer Befähigung erbracht haben, sollten dann zu Steuerassinenten ernannt werden. Mit der Neberweisung des Antrages an die Budgetkommission sind wir einverstanden. j Aa. Dre von WoHua (freikons.): Die von dem Abg. Nichtarsky vorgebrachten Paritätsbeshwerden find ja fehr alt. Schon

im alten Abgeordnetenhause haben wir uns mit dem Abg. Bachem

sehr eingehend über die Frage der Berücksichtigung der Angehörigen

des Zentrums bei der Veseßung der Verwaltungsstellen

unterhalten. Es hardelt fi _bierbei um lofale Beschwerden,

und diese Beschwerten sind nicht geeignet, an „dem System,

das in Preußen besteht, tirgendetwas zu äidetn. Die

Nationalliberalen haben in den leßten Jahren sich bemüht,

Mißstände auf dem Gebiet der inneien Verwaltung abzustellen.

Dahin gehört auch der Antrag Shiffer wegen der Polizei-

verordnungen. Ich habe {on vor 15 Jahren gesagt, daß wir in

Preußen in Polizeiverordnungen ersticken. Die Lendenz dieses An-

trages ift also rihtiy. Nur Yt das Ziel auf dem von ihm vor.

geschlagenen Wege nit zu erreihen. Aehnlich verhält es fich mit

dem Antrag von Campe, der uns heute vorlie,t. Durch die

Beschäftigung junger „Leute aus allen möglichen bürgerlichen

Berufen nach Abfolvierung der Volkss{hule in den Landrats-

ämtern ist es möglich, diese Jungen _in Lebensstellungen zu

lancieren, die sie sont niht erreichen würden. Jch kenne selbst

eine greße Anzahl solder Jungen, die unter mtr ausgebildet

sind, und die mir dafür dankbar sind. Es wäre nicht an-

gebraht, diese Verhältnisse zu "verändern. _Auch finanzielle Be-

denken \prehen pçegen den Antrag von Campe. Wir würden

einen Meh1iaufwand von ctwa 10 Millionen Mark brauchen.

Ich kann nicht zugeben, daß die Geschäfte bei einer Verstaat-

lihung besser fahren würden. Es tfommt do einmal vor, daß

ein Angestellter sih nicht eignet, dann muß das Vertragsverhältnis

sofort gelöst werden können. Sit er aber fest angestellt, so muß man

ihn dauernd bebalten. In der legten Zeit sind die Landratsämter bes

sonders überlastet gewesen durch die mit der Einziehurg des Wehr- beitrags virbundene Arbeit. Die Ausführungsbesimmungen sind fo \pât gekommen, daß alles sih im leßten Augenblick zusammendrängte. Ich hoffe, daß künftig bei solchen besonderen Anlässen die Ausführungs- bestimmungen früher erlassen werden.

Minister des Jnnern Dr. von Dallwißt:

Zu der Beschwerde, die der Herr Abg. Nichtarsky gegen die Er- nennung des Landrates im Kreise Leob\{chüß vorgetragen hat, kann ih ncech n2chtragen, daß, wte ih festgestellt habe, der Landrat des Kreises Leobshüg im Jahre 1899 ernannt worden ist, nahden: der Kreistag einstimmig zu seinen Gunsten auf die Ausübung seines Vorschlagsrehts verzichtet hatte. (Hört, hört! rets.)

Soweit der Herr Abg. von Bockelberg die Frage der Anstellung staatliher Beamten bei den Steuerbureaus bezühit hat, kann ih, wie er selbst ausgeführt hat, darauf niht eingehen, weil diese Sache nicht zu meinem Ressort gehört.

Ich habe nur das Wort genommenr, um ganz kurz Stellung zu dem Antrag ‘von Campe zu nehmen. Wenn der Antrag des Herrn Dr. von Campe ledigli den Zweck hätte, anzuregen, daß nach einiger Zeit doch wieder in stärkerem Maße staatliche Assiftenten in den Landratsämtern angestellt würden, so wünde ich dagegen nichts ein- zuwenden haben; denn die Absicht, eine größere Anzahl staatlicher Assistenten in ten Landratsämtern anzustellen, ist keineswegs auf gegeben, sondern nur die Auéführung einstweilen mit Rücksicht auf besondere Verhälinisse, wie ih demnächst ausführen werde, verlangsamt worden.

Dagegen muß ih mi gegen den Antrag in der Form und in dem Wortlaut, den er jeßt angenommen hat, wenden, weil ih aus dem Wortlaut entnehmen zu müss:n glaube, daß Herr v. Campe eine völlige Verstaatlihung der Landratsbureaus in Aussicht ge- nommen bat. Das würde nah meinem Dafürhalten weder den staatlihen Interessen noch den Inter sen der Landräte noch auch den Interessen der jeyigen Privat!gehilfen dec Landräte entsprechen. Das staatliche Interesse ist von den beiden Herren Vorrednern, dem Herrn Abz. von Woyna und dem Herrn Abg. von Bockel- bérg, genügend dagelegt worden. Es würde finanziell recht bedenktlihe Konfcquenzen haben. Fm übrigen kann es au nicht erwüns{cht fein, obne Not den staatlichen Beamtenkörper in so erheblißem Maße zu vermehren, wie es der Fall fein würde, wenn dem Antrag y. Campe stattgegeben werden sollte.

Ein anderer Gesichtépunkt, der gegen etne völlige Ver- staatlihung der landrätlihen Bureaus spricht, ist der, daß gerade die Arbeit in den landrätlihen Bureaus in ihrem Umfange nah ten Jahreszeiten außerordentlißh s{chwankt; es gibt Zeiten, in denen außerordentlichß viel zu tun ist, und andere Zeiten, ia denen verhältniëmäßig weniger zu tun ist. Bet keiner anderen Behörde findct ein derartiges Schwanken der Tätigkeit statt wie gerade bei den Landratsämtern. Nun bietet die jeßige Regelung den Landräten die Vèöglichkeit, zeitweilig Hilfskräfte einzustellen, die nah einiger Zeit wieder entlassen werden können, wenn “der Umfang der Arbeit geringer geworden ist, Das würde, wenn die Bureaus verstaatliht würden, nicht der Fall sein können. Es ist aus- geschlossen, die Zahl der Anzustellenden nah Maßgabe der vorüber- gehenden Arbeit zu bemessen, sondern es würde ein gewisses Durs \chnittsmaß von Arbeitskräften angestellt werden müssen, das aber in Zeiten großer Arbeitslast nicht ausrelhend sein

Hierzu ergreift das Wort der

geordnete hat mir niht mitgeteilt, daß der Fall heute hter vorgebracht

würde. Schon aus diefem Grunde ist es meines Dafürhaltens