1914 / 54 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Mar 1914 18:00:01 GMT) scan diff

auf Œsnsadung der Hamburg- Anerkika.Linie das mächtigste Schiff unserér Handeléflolte, den „Imperator“, auf der Niederclbe besuchen. Seine Majesiät der Kaiser per!önlih vollzog an ihm die Taufe, mit der Gunst, die er allen seewärts gerihteten Bestrebungen in unserem Gemeinwesen immec gewährt hat, und unser unvergeßlicher Kollege und Freund, Bürgermeister Burchard, widmete dem Schiffe den Taufspruch. Es bietet si so die wilikommene Gelegenkbeit, Ihre Anschauung auch auf das kleine, gber wichtiae Gebtet Hamburgs an der Elbmündung zu lenken. Seit mehr als 500 Jahren mit Hamburg unauflösl1h ver- eint, mußte das Amt Nigzebüttel mit Cuxhaven und der Insel Neu- werk bamburgisch fein, oder es würde nidt sein: so zähe und opferreich leistete Hamburg bei der Wichtigkcit dieses Besitzes für seine Schiff- fah1t die Arbeit jahrhundertelangen Deichshußes, der die Gefahren des wechselnden Stromlaufes hemmte und dieses Gebiet rettete. Steis gern, nie lieber, gedenkt der Hamburger der hoben Aufgaben, dle der Elbstrom seinem Handel und. seiner Schlffahrt bietet, als an der Mündung des Stromes, wo der Blick auf das Wasser fich weiiet, das Deutshlands Zukunft tragen fol, nachdem das erste Vierteljahrhundert der MNegierung des Kaisers die Absicht Majestät für Floitenstärklung und Welt- wirtschaft in die Tat umsetzte. Der Unterschied dieser neuen Epoche deut)her Geschichte und der älteren Zeit, in der die fontinental- politische Aufgabe allein die deutshen Kräfte beanspruchte, findet be- fonders pade:.den Ausdruck in den Worten des achtzigjährigen Bismark, die der S&luß der neuen Schrift des Fürsten Bülow

E Seiner

über deutshe auêwärtige Politik anshaulich beridtet. Bismarck, der Hamburg gleih seinen Amtéênachf-lgern seine Freundschaft schenkte, aber im Hafen lange niht gewesen war, besuchte einen der greßea Hardelctdampfer der Hamburg—Atrerika-Linte. Beim Betreten des Riesecnschiffes ließ er seire Blicke über das Schiff und das Hafenbild |\chweifen und \chwieg lanae. Mit dem

nie befangenen Blick des Genius, so {reibt Fürst Bülow, erkannte und begrüßte Bismarck an seinzm Lebenéabend hier die Zukunft, die neuen weltpolitishen Aufgaben des Reis mit den Worten: „Ste sehen mich ergriffen und bewegt; ja, das ist eine neue Zeit, eine ganz neue Welt“. Eure Exzellenz als Kanzler des Neichs find zu-

g'eih der Ministerpräsident Preußens. Das Bild der heutigen Hafenfahrt erinnert mich daran, daß die ersten bescheidenen Dampfer der führenden Reederei unter Hamburgs MNeede- reien „Hammonta®" und „Borussia®“ hießen, als sympathische Versinnbildlihung der Notwendigk.it des Zusfammenwirkens für die volkswitshaftlihen Interessen, die den - Lebens-

nery unseres Staates bereuteu. Die heute winzige Erscheinung dieser ersten Damvfschiffe entwickelte fich in der Gegenwart zum Typ des „Imperator“. Das Urteil über diese Gegenwart fälle die Nachwelt. In der Entferrung wind die großartige Entwicklung im Nähr- und Weh1istand, die Deutschland in Friedensarbeit, nicht zum wenigsten gerade in den leßien Jahren, genommen hat, und deren wir uns mit- lebend und jeter Einzelne an seinem Teile mitarbeitend erfreuen, \pätern Geshlehtirn größer erscheinen, als die oft zu lebbast streitende Gegenwart es annehmen will. Die Gegenwart rechifertigt den Ausblick iu gedeihlihe Zukunft. Fch erhebe tas Glas und tch bitte mit mir einzustimmen: „Seine Exzellenz der Reichskanzler, Herr Dr. von Bethmann Hollweg, hzute des Senats und Hamburgs willkommener Gast, er lede hoh!" E Auf die VNede des regierenden Bürgermeiste:s antwortete der Netich: kanzler Dr. von Bethmann Hollweg mit folgenden Worten: E : „Eure Magnifi:enz, meine Herren! ¿Den hrutige Tag, den ich unter dem Schu1z2 des hohen Senates in Hamburg zubringen darf, wird mir unv:rgeßlih sein. Unvergeßlib dur die Großartigkett der embfangenen Eindrücke, wie durch die Fülle der Gastlichkeit, die mir zu teil wird. In den Werten, tie Eure Magnifizenz soeben an mich zu riten die Güte hatten, {ließt fich mir noch einmal alies zusammen, was ich gesehen und empfangen, wofür ih zu danfen babe und wofür ih dem

hohen Senate der Freien und Hansestadt Hamburg von Herzen danke. Als getreuer Nachbar stand der große Kanzler und steht mein verehrter Herr Amtsvorgänger der Fürst* Bülow zu dieser alten und do ewig jungen Hansestadt in den engsten und vertrauen8vollsten Beziehungen. Mir ist das Glück gleicher Nachbarschaft nicht beschieden. Aber in meinem Herzen möchte ih do kein fremder Gast unter Ihnen bleiben. Wie aus dem alten Hamburg das neue wurde, wie es sich emporgeshwungen bat in selbsteigner Kraft und wie cs doch zu vollstem Aufblühen erst gelangen konnte, seitdem uns das Reich erstanden ist, das haben Eure Magnifizenz uns soeben in beredten Worten geschildert. Aber ebenso wetß das Reich, was thm Hamburg ift. Der gewaltige Hafen, die Werst- anlagen, die Flotte des Friedens auf der Elbe und draußen ain Meer, der jahraus, jahrein mädtige Schiffe zuwahsen, das si glanzvoll weitende Stadtbild, der großartige Zug und Schwung, die fkraflvoll zusammengefaßte Energie Ihrer Arbett, wer das sieht und fühlt, der empfindet es: hier atinet das Deulshe Reih, hier atmet das Reich durch Hamburgs Lungen die salzige, frische Luft der weiten Welt, ohne die es niht mehr leben kann. Das „meereétfrohe Hamburg fo nannte Ihr unvergeßlicher Bürgermeister Burchard fetne Vater stadt. Den hellen Blick hinausgeri@tet über die völferverbindende See überall hin, we- hin freudiger Unternehmungsgeist deutschen Fleiß und deutsche Kultur zu tragen trachtet, fo entsenden Hamburgs Väter ihre Söhne Jahr für Jahr hinaus in die weite Fremde —, wie die kernigen Völker des alten Italiens einen heiligen Frühling, das ver sacrum, zum Kampf hinausfandten. Aber einen friedlihen Kampf gilt es hier. Der hamburgishe Kaufherr sucht nach dem Worte des Dichters in Venedig und niht in Karthago sein Vorbild. Im Kampf des Lebens, im Wettbewerb t Kräfte, E non

amburger zu arbeiten, zu hauen, zu vergleichen, zu ver- enan So ergänzt sich von Geschleht zu Geschlecht Ihre werfktätige, unternehmungsfrohe Bürgerschaft, so erzeugt fie fich immer oufs neue die führenden Männer, deren Hamburger Ruhm deu scher Ruhm ist. Kleines klein und Großes greß schen dieser Imperativ, den wir Deutsche niemals genug beherzigen kênnen, er sheint mir die Devise hamburgishen Schaffens zu sein. Wo nach weit gesteckten, aber flar und. fest erfaßten Zielen zu arbeiten ist, nicht nah Lustgebilden begehrlicher Phantasie, überall und allemal leiht Hamburg dem Neich treudig und willig Herz uad Haad, sichert fih den überzeugten Dank des Reiches. Die Stätten der Kunst, des Wissens und des Studiums, an die Sie mich beute führten, zeigen, wie Hamburg aufs neue ein glänzender Mittelpunkt bürgerliber Geisteëfultur geworden ift, wie einst in den klassishen Tagen, da Lessing und KlovstoË Bürgerdieser Stadt waren und da ein deutsches Nationaltheater in Hamburg seinen Sitz auf- geschlagen hatte. Morgen werde ih das Schiff seben dürfen, das ten für uns Deutsche stolzesten Namen tiägt. Die Flagge des „Imperator auf hoher See, sie kündet hamburgishen Geist und deutsche Arbeit unter Kaiferlihem Schuß im friedlihen Weitstreit ter Nationen. Dankbar für dite Fülle dieser Bilder frohen und schaffenden Lebens, erhebe ich mein Glas mit dem Rufe: Der hohe Senat und die Freie und Hansestadt Hamburg: hoch, hoh, hoch!“

Bremen, 3. März. (W. T. B.) Die NRettungsstation Cuxhaven der „Deutschen Gefellshast zur Rettung Schiffbrüchiger“ telegraphiert: Am 3. März von dem Fi]cherfahrzeug „There]e", Kapttän Modcken, gestrandet auf Großvogelsand, mit Krabben ven der Elbmündung nach Curhaven bestimmt, 2 Personen gee rettet durch das Rettung8boot der Station „Elbleuchtshifff 3".

Bremerhaven: 4 Mis (W. O B) Ver Dampsër „Stadt Norden“ ist in der leßten Nacht bet Norderney mit einer großen Ladung Mebl gesunken. Die gesamte Mannschaft wurte unter sehr \{wiertgen Umständen durch das Norderneyer

Rettungsboot nach Norderney gebracht, wo alle Personen

völlig erschöpft und zum Teil eckrankt darniederliegen. Der Danebfer gs felbst 9% seine gesamte Ladung find verloren, Hierzu meltet die Deutsche Gefellshaft zur Rettung Schiffbrüchiger: Die Rettungsstation Norderney telegraphtert; Am 4. März von dem Dampfer „Stadt Norden“, Kapitän Prahm, gestrandet am Riff gegenüber der Weißen Düne, mit Mehl von Hamburg nah Papenburg bestimmt, vier Personen gerettet dur das Nettungtboot „Fürst Bismack“ der Station Norderney-Westland,

Toulon, 3. März. (W. T. B.) Wie si herausgestellt hat, ist bei dem Auflaufen des Panzerkreuzers „Waldeck. Rousseau“ das He ck .des Schiffes beschädigt worden. Durch die entstandencn Risse dringt Wasser ein. Die Ausbesserung2abeiten werden mehc Zeit in Ansp1uch nehmen, als anfänglih angenommen wurde. (Vergl. Nr. 52 d. Bl.)

Port-Vendres, 3. März. (W. T. B.) Bet einer Explosion eines Apparates zur Herstellung von Nitroglyzerin in der Dynamit, fabrik in Paulilles sind mehrere Perfonen getötet worden, Vier verstümmelte Leihname find aufgefunden worden, Man befürchtet, daß viele Personen veileßgt find.

Brüssel, 3. März. (W. T. B.) Das Grubenunglüd (vgl. Nr. 53 d Bl.), das sich vergangene Nacht auf der Grube Strepi-Bracquegnies unweit Mons ereignete, fand in einem S@ahtk stait, der seit drei Jahren in Betrieb ist. Gine Wasser, masse stürzte mit großer Schnelligkeit hinunter. Es stieg bis ¡u 70 Meter Höhe. Neun Arbeiter und 22 Pferde stnd ertrunken. Außerdem is ein Haus eingestürzt. —. Wie das Wasser eindrang, ist noch nicht festgestelt. Man glaubt aker, daß Wasser aus dem Kanal in das Bergwerk dursickerte. Die Grube batte feine Pumpen, auc die Glocke ter Aufzüge ertönte nit. Aber durch einen glücklichen Umstand wurden oben die Geräusche gehört, sodaß bis auf die erwähnten neun Arbeiter alle gerettet werden konnten. Die Wiedzrberstelungsarbeiten dürften längere Zeit lu An- spruch nehmen. Auf der Grube sind insgesamt 680 Arbeiter beschif, iiat, tie jedenfalls mehrere Monate feiern müssen. Der Minister, präsident widmete keute in der Kammer den Verunglüten einen warmen Nachruf. Der Min ister für Handel und Industrie ist nach der Unfallstelle abgereist.

Lüttich, 3. März. (W. T. B.) Jun einem Steinbruch bei Sprimont is eine Sprengmine explodiert. Zwei Per- sonen, unter thnen der Direktor, wurden getötet, mehrere Arbeiter \ck{chwcr verleßt, I

Buenos Aires, 4. März. (W. T B. Das deutsche Ge- \chwader ist gestern nohmittag um 2 Uhr vor Mar del Plata angekommen. Der Admiral ist mit seinen Dffizieren wegen des s ürmischen Wetters niht an Land gegangen. An dem von der Stadtverwaltung gegebenen Frühftück rahmen der deutsche Gesandte und der Gouverneur der Provinz teil.

Sydney, 3 März. (W. T. B.) Ein Sturm von ungewölhn- licher Oestigkeit hat die Insel Aitutaki im Cookarchipel verwüstet. Eine riesige Meereswoge überschwemnmte die Infel Vauki, sodaß die ganze Ansiedlung zerstört wurte, Die Einwoßner sind în bemitleidenswerter Lage.

(Fortseßung des Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten und Dritten Beilage.)

| ( Abend | î i 236.)| Bed stein-Saal. Donnerstag, Abends C , | Kammerspiele. Charlottenburg. Donnerstag, Abends Lustspielhaus. (Friedrichstraße J) Theater. | Donrerstag, Abends 8 Vér: Der Snob. |8 E Die M E Donnerstag, Abends 8 Uhr: Die Na 8 Ei 2. Flens (Klavierabend) Bxutlttro Æ iolo nners-| Freitag: Zum ersten Male: Vom | mit Gesang und Tanz in 5 Bilde: F . Schw i i Akten von | von ver Deuton. A0 M Ote, Donner. | e cifel geholt. E A. Weirauh, Musik von A. Lang, S d E E T E tag : Opernhaus. Dl A )Innemen SNOT- | Sonnabend: D Snob. Fre tag : a im nel. rreit d olgende Tage: ie b, _& Q : ¡ends stellung. Dienst- und Freipläge sind auf- Santos Bom Teufel geholt. Sonnabend: Die Maschinenbauer. Gag Und [ga 9 Blüthner-Baal. Donnerstag, Abend

verg. Oper in dret Akten von Richard

Wagner. Musikalische Herr

|

j

gehoben. Die Meistersinger vou Nürn- | Leitung : |

„, PU : E Berliner Theater. Donnerst , Abends Kapelimeister Laugs. Regie: Herr Ober- |z nx: Wie eint im Mai.

Theater an der Weidendammer

spauisGe Flieoe. Sonntag, Nachmittags 3; Uhr: Char- leys Taute.

8 Uhr: Liederabead von Leo Gollanin, Mitw.: Jda Gollaniu (Klavier), Karl Bo!lzmann (Harmonium) und Wax Modernu-Ouartett.

L | Doe mit L i po 2 L

regisseur Droescher. Chöre: Herr Pro- | Gesang und Tanz in vier Bildern von | Brücke, Donnerstag, Abends 8 Uhr: Residenztheater. Donnerstag, Abends S / fessor Nübel. Anfana 7 Uhr. i | Bernauer und Schanzer. Gastipiel der Tanzkünstlezin Adoree | Uhr: Der Regimentsvapa. Vaudeville Klindworth - Scharwenkg- Saal,

Schauspielhzus. 63. Abonnemertsvor : c ; ; ; /

Schauspielhaus. 63. 2 E Freitag und folgende Tage: Wie Vislauy. in drei Akten von Rich2rd Keßler und Donnerótag, Abends 74 Uhr: FKlavier- stellung. Peer Gyut von Henrik Ibsen. | eiuït im Moi. Breitag: Lanzäbend * von Adoree | HeiariG Stobiuer, Gésangsterte von | bauv bon Fran Wagners, l. Abend. (Ja fünf Diver) r | Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Große | Villany. Willi Wolff und Arthur Lokesch, Musik ———— Vebertragung für : Eut Musik Ger | Rofineu. Sonnabend und Sonntag: Wer zue | yon Victor Hollaender. i: i bid Go, Sr Ee R u gj (feft lacht. ! Freitag und folgende Tage: Der | Harmoniumsaal. Donnerst., Abend? E E Theater i! - Köningrüßer Regimeutspapa. - 7 : bend von Hercn Regisseur Dr. Netahard Bruck. Theater U! der Königgrüßel —————— Sontag” Nabititägs 3 Uhr: Die Rie iv Sans Pusifalishe Leitung: Herr Kapellmeister | Siroße, Donnerstag, Abends 7! Uhr: | Deutsd GOyernhaus. (Char- | Frau Präfsidentin. (Klavier) E N Dr. Besl. Anfang 75 Uhr. Könia Richard 5x. Ein Trauerspiel euiscies : IPCTNYAUS. Y . L M c

Freitag: Opernhaus. 52. Abonnements- | 4 5 Aufzügen von William Shakespeare. | lottenburg, Bismarck - Straße 34—37.

vorstellung. Der Nosenkavalier. Komödie für Deut m dret Ulien von Uo Sontabend-

Freitag: Die fünf Fraukfurter, Zum ersten Male: Die

Direktion: Georg Hartmann.) Donnetag, Abends 7 Uhr: Varfifal. Ein Bühnen-

Thaliatheater. (Direktion: Kren und

4 Y 3p p R EATtMtoT Fr rot M2 ; Sch{ö Abents 8 Uhr: 73 Uhr: Große Galavorstellung.

on Hofmannsthal. Mußk von Richard | +ck,, : eibfestsvtel in drei Aufzügen von Nichard | Schönfeld.) Donnerstag, ) : . Strauß, Anfang 73 Ubr. A Dearibaliad s 9 | Hie Tangoprinzesfin. Posse mit Ge- Vorzüglihes Programm. Zun

Schauspielhaus. 64. Abonnementsvor- 22a ad qu T Freitag: Die Meisterfinger vou sang n anz N Sra Gesen Suk: ¡¡Tipp“, ver Derby-Favori Le E S E ( raaß. stellung. Peer Gynt von Henrik Ibsen. _ ___ | Nürnberg. i; d “Alfred SHZ feld . C 9, Abend. (In ses Bildern.) In freier Komödtenhagus. Donnerstag, Abends | Sonnabend: Figaros Hochzeit. von Alfre ch n\eld. i j : S Uebertragung für die deutsche Bübne ge- |g Yhr: a ea Lusispiel in drei | Sonntag, Nahmittags 3 Uhr: Zar uud O. uwe folgende Tage: Die] Zirkus Busch. Donnerêttag, Abends staltet von Dietrich Eck2rt. Musik von | rxs»; | Zimmermanu. Abends: Parfifal. augoprinzessiu. 73 Uhr: Große Galaveorstellung.

Edroard Grieg. Anfang 77 Uhr.

utusfit,

Ucues Operntheater. (Krol). | ¿auber.

Donnerstag, Nachmittags 3 Uhr und —— Abends 8 Uhr: „Vaterland“, Schau:

spiel aus Preußens Naht und Not, von

fe Ï nd Mot, Ae Nürnbergerstr. 70/71, gegenüber | Welish. Musik von Leo Fall. S itl . Spielleitung : | stetät). (Nürnberge , ge ch. J 20 F E Böttcher. Spielleitung | dem Zoologischen Garten.) N Freitag und folgende Tage: Jung | dexr Andere. “Hei E Nont er- | Abends 8 Uhr: Cafard in Drama | England

Freitag, Sonntag und Montag: Vater- | Abends % Uhr: C d. C if ; i / / : As Sonntag und Montag: Vater aus der Fremdenlegion in vier Aften von | Sonntag, Nahmittags 3 Uhr: Die | Liebe wacht. z . E Ne e

i Nachmittagasvorstellungen : Erwin Rosen. Flevermants.

Freitag und Montag: Vaterland.

Kartenvorverkauf durch A. Wertheim, Moudfahrt

de1 yalidendank und die Theaterkasje | rens

täalih von 11—2 Ubr. : S G Nadimittags 3 Sonntag, Nachmittags 27 Uhr: Auf | Sonniag, 16 E

Allerhöchsten Befehl: Achte Vor-| und Gertraude. Ube

| Akten von Heinrich Ilgersteia. | Freitag und folgende Tage: Kammer- Sountag, Nachmittags 3 Uhr: Filu-

Deutshes Künftlertheater (So-|

Freitag: Schirin und Bertraude. Sonnabend, Nachmittags 34 Uhr: Pe-

U nd

Monutis Operettentheater.(Früßer: | Neues Theater.) Donnerstag, Abends |8 Uhr: Jung Englavd. Operette in

drei Akten von Nud. Bernauer und Ernst | this.

Trianontheater. (Georgenstr., nahe Bahnhof Friedrichstr.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Er und der Audere. in drei Akten von Tristan Bernard und

Freitag und folgende Tage: Er und Sonntag, Nachmittags 3

Nusftreten sämtlicher Spezialitäten, Zum S luß: Die große Prunï- pantomime: Pompeji.

Lustspiel

Familiennachri{hten. Verlobt: Pru Vera von Kuenheim mit

Uhr: Die | H-:n. Oberleutnant Oëwald von Hohberg und Buchwald (Spanden—Poi1édam).

Frl. Ina von Schlieffen mit Hrn.

Abends: | Theater des Westens. (Station:

r Ceirin | Zoologisher Garten. Kantstraße 12.) N L Donnerètag, Abends 3 Uhr: Polenblut. M * | Operette in drei Akten von Osfar Nedbal.

S

Konzerte. Philharmonie. Donnerstas, Abends

Hauptmann a. D. Nikolaus von Weiber Gans (Klein Soltikow—Gans). Frl. Luise von Blumenthal mit Or. Ulrich Becker - MaUenzin (Grünwalde i. Pomm.—Mallenzin t. Pomm.). Geboren: Eine Tochter: Hrn. Haupt

j vei : ; 8 Uhr: 4, Konzert des Berliner Lehrer- n Foacbim vou Goerbke (Berlin). aa S Zivil, Sébwar in 1 Mer f Ab pi P S gefangvereins. pag 0h 25 S i I rbonr De. Ernst Rudolvh Wolde- schaft: In Zivil. SWwank in 1 Af singiyeaier. Donnerstag, Abents | blut. A ; Schmidt. Mitw.: Eugenie Stolz 9 von MNosenkrans von Gustav Kadelburg. Die zärtliden | Lessingiyeaier ies G Sonntag, Nachmittags 34 Uhr: Der C Am Klavier: W, Liachowsry, | Bar, Frhr, Weber F if pon Verwandten. Lustspiel in drei Auf- | 75 Uhr: Peer Bynt. Dramatisches Ge- liekc Augustin (Cello). Am Klavie (Gettorf). Susanne Freifr.

SEL . cut ) as js » + .

didt von Ibsen.

:faen von Rode Benedir. (Die Etn- : Abge ¿ugen Don No ri D ( Freitag: Simson.

irittsfarten werden durch die Zentralstelle } für Bolkswohlfabrt nur an Arbeitervereine, | G Fabriken usw. abgegeben. Ein Verkauf | an einzelne Personen findet nit statt.) | an einzelne Personen findet nicht ) len Weonbardi,

j | Gynt. Deutsches Theater. (Direktion: Maz |

Reinhardt.) Donnerstag, Abends 73 Uhr: | y d Shbakesveare-Zyklu3: Romeo und Julia. theater.) Donnerétag, Abends 8 Uhr: Freitag: Viel Lärm um Nichts. | Das Glück im Winkel, Schauspiel | g L ay Sonnatend: Damlet. 1 Sountag: Der Kaufmarn von | Freitaa: Weh’ dem, der lügt! Venedig. | Sonnabend: Die beiden Leonorenu.

Mufik von Grieg.

Sonnabend, Nachmittags 34 Uhr: Der |

rbförster. Abends: Pyamalion.

Sonntag, ¿achmittags 4 Uyr: Pro- | Donnerstag, Abends 8 Uhr: Prinzeß ends : |

Schillertheater. 0. (Wallner-

| i S ann. | kleinen Preisen : Ziff igen. [in drei Akten von Hermann Sudermann. | kleinen Preisen: Die Schiffbrüch V Sonntag, Nachintttags 3 Uhr: Orpheus | mouischen Orchester. T O | Kochaústki (Violine).

Theater am WUollendorfplaß. Peer Gretl, Overette in drei Alten von N. M. Willner und Rob. Bodanzky. | Musik von Heinri Reinhardt.

Freitag und folgende Tage: Priuzeß Gretl.

Sonnabend, Nacbmittaas 4 Uhr: Bet

in derx lnterwelt.

Singakademie. Donnerstag, Abends 8 Uhr: 3. (leßter) Tx ioabend der Herren Georg Schumann, Hugo Dechert.

Leethoven-Saal. Donnerst., Abends 8 Uhr: S

von Mlynarski

Wegner, geb. von Breitenbuch (Weimar)-

E

Verantwortlicher Nedakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Verlag der Expedition (Heid ri ch) in Berlin,

Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und

Willy Heß und

3 Cr it v 9 slaviscien So Cotiona 0 Emi Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32 D Min: Mui Neun Beilagen

(eins{ließlich Börsenbeiläge).

Zirkus Schumann. Donnerst. Abends |ff

zum Deutschen Neichsanze

N D4.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Entwurf eines Gesezes über Teilung land- oder (Grundteilungs-

forstwirtschaftlicher Besißungen

geseß)

ist dem Hause der Abgeordneten zugegangen; er lautet,

wie folgt: Erfter Abschnitt. Beschränkung von Teilungen. IL'Behördliche Genehmigung.

S1. 1) Wer gewerbsmäßig mit ländlichen

äußerung von Grundstücken vernrittelt (Grundstüksvermittler),

mitteln.

2) Als eine dieser Vorschrift zuwiderlaufende Zerschlagung ist es anzusehen, wenn über einen Teil der Besißung ein Veräußerungs- vertrag ges{lossen wird, ohne daß, die Genehmigung vorher erteilt ift oder in dem Vertrage vorbehalten wird, oder wenn ein Teil der Be-

bevor die Genehmigung zu dem Veräußz- ) J Die Zerschlagung gilt auch dann als von dem Grundstücshändler (Grundstücksvermittler) vorgenommen, wenn er sie in fremdem Namen oder für fremde Rechnung oder in Gemeinschaft mit einem Dritten vornimmt oder dur einen in oder für seine Rechnung handelnden Dritten vor-

sibung aufgelassen wird, bevo rungóvertrag oder zur Auflassung erteilt ift.

seinem Namen nehmen läßt.

3) Als eine Besißung gelten auch mebrere bisher zusammen be-

wirtschaftete Grundstücke.

Der Genehmigung bedarf der Grundstückshändler vermittler) mcht, wenn er die Besißung als Erbe oder nehmer erworben hat.

Z

Die Genehmigung ist nicht erforderlich: 1) zu Zershlagungen unter Mitwirkung von

zwedcke fördernd anerkannt sind;

2) zu Zerschlagungen unter Mitwirkung ter Auseinanderseßungs-

behörden :

3) zu Zerschlagungen von Besißungen, die innerhalb eines behörd-

lich festgestellten Bebauungsplans [tegen.

Die nah § 1 erforderliche Genehmigung soll nur versagt werden, wenn die Zershlagung mit einer den gemeinwirtshaftliben Interessen ent\prehenden Grundbesißverteilung, insbesondere au mit ben Zielen

der staatlich geförderten inneren Kolonisation nicht vereinbar ist.

_1) Der Antrag auf Die Der Landrat ordnet die nötigen Ermittlungen an.

__2) Auf sein Verlangen sind dem Grundstückshändler (Grund- stücksvermittler) und wer jonst an der Zerschlagung beteiligt ist ver- pflichtet, über alle Tatsahen Auskunft zu geben und alle in threm Besiße befindlichen Urkunden vorzulegen, die für die Genehmigung von

Bedeutung sein können.

3) Auch der Notar, der mit der Zerschlagung im Zusammenhange

stehende Nechtsvorgänge beurkundet hat, hat Auskunft zu erteilen.

4) Nah Abschluß der Ermittlungen legt der Landrat den Antrag

mit seiner gutahtlichen Aeußerung dem Negierungöpräsidenten vor. 9) Gegen den Bescheid, durch den die Genehmigung versagt wird, ist innerhalb zwei Wochen nach der Zustellung die Beschwerde an de Oberpräsidenten zulässig, Die Entscheidung des Oberpräsidenten ist endgultig. S 6, __ Sobald der Landrat dur einen Antrag auf Genehmigung von einer beabsichtigten genehmigungsbedürftigen Zerschlagung Kenntnis erhâlt, hat er dies unverzüglih dem Grundbuchamte mitzuteilen. Er tann eine solhe Mitteilung auh machen, wenn er die Kenntnis auf andere Weise erlangt.

Sa 1) Ein Grundstükshändler (Grundstücksvermittler), der eine Zer- [{chlagung vorsäßlih ohne die erforderliche Genehmigung vornimmt oder vermittelt, wird mit Geldstrafe von einhundert bis zehntausend Mark oder mit Haft bestraft. Ist die Handlung aus Fahrlässigkeit begangen, so tritt Geldstrafe bis zu dreitausend Mark ein. 2) Eine nicht beizutreibende Geldstrafe ist in Haft umzuwandeln. 3) Diese Vorschriften finden bei offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellshaften oder Kommanditgesell aften auf Aktien auf die zur Vertretung berechtigten Gesellschafter, bei Gesellschaften mit be- schränkter Haflung auf die Geschäftsführer, bei Géênossenschaften, Aktiengesell|chaften und anderen rechtsfähigen Vereinen auf die Vor- standémitglieder Anwendung. L 6 2Y . i 1) Wer bei Stellung des Antrags 5 Abs. 1) wissentlich falsche Angaben macht „oder wer eine von thm nah § 5 Abs. 2 erforderte Auskunft verweigert oder ohne genügenden Entschuldigungsgrund in der gestellten Frist niht oder wissentlich unvollständig oder un- richtig erteilt oder wer eine Urkunde, deren Vorlegung nah § 5 Abs. 2 von ihm verlangt is, vorzulegen verweigert oder ohne ge- nügenden Entschuldigungégrund in der gestellten Frist niht vor- legt, wird mit Geldstrafe bis zu eintausend Mark bestraft. 2) Eine nicht beizutreibende Geldstrafe ist in Haft umzuwandeln. 8 9,

_Ist dem Grundbuchamte die beabsichtigte Zerschlagung einer Besißung 1) nach § 6 mitgeteilt, so darf es die Teilung des Grundstüdcks oder, wenn die Besißung aus mehreren Grundstücken besteht, die getrennte Veräußerung in das Grundbuch nur auf Grund des Nachweises eintragen, daß die Genehmigung des Negierungs- präsidenten zur Zerschlagung erteilt oder as seiner Entscheidung nicht erforderlich ist.

I Muti Lire, 8 10.

1) Wer sih verpflichtet hat, das Eigentum an einer land- oder forstwirtschaftlichen Besißung an. einen Grundstükshändler, der die Zershlagung einer solchen Besißung niht ohne Genehmigung vor- nehmen darf, zu übertragen, kann innerhalb einer Woche nah dem Abschlusse des Vertrags, oder wenn er den Vertrag nicht selbst ab- geschlossen hat innerhalb einer Woche nah dem Zeitpunkt, in dem er von dem Abschlusse Kenntnis erhalten hat, von dem Vertrage gürucktreten. Dies gilt auch, wenn der Grundstückshändler den Vertrag im Namen eines Dritten oder durch einen für seine Rech- nung handelnden Dritten oder gemeinschaftlich mit einem Dritten abgeschlossen hat. O Vorschriften finden entsprechende An- wendung, wenn die Verpflichtung zur Uebertragung des Eigentums

Wer - gew _lâni Grundstücken handelt (Grundstückshändler) oder gewerbsm 1g den Erwerb oder die Ver- uße l 1A Ds darf die Zershlagung einer land- oder forstwirtschaftlichen Besißung nicht ohne Genehmigung des Negierungspräsidenten vornehmen oder ver-

(Grundstücks- YWermaächtni®€-

E D solchen Körper- schaften, Stiftungen, Anstalten und Vereinigungen, die sid mit innerec Kolonitsation, Grundentschuldung oder Errichtung von Wohnungen be- sassen und von dem Minister für diese Vorschrift als gemeinnüßige

S5. ( uf Genehmigung ist beim Landrat zu stellen. u seiner Beurteilüng erforderlichen Unterlagen sind beizufügen.

Erste Beilage iger und Königlich Preußi

Berlin, Mittwoch, den 4. März

I

darf.

(Grundstüksvermittler), der die Zerschlagung nicht migung vornehmen oder vermitteln darf, zerschlagen,

nah dem Abschlusse des Vertrags, oder wenn er den

trage zurüdtreten. Anwendung.

O

rat des Kreises, in dem die Besibung liegt.

¿üglich mitzuteilen. L E . 4) Auf das Nütrittsreht finden die für das RNüktrittsreht geltenden Vorschriften der §8 346 bis

er erft nah dem Abschlusse des Vertrags erfolgt. Das von Vereinbarungen, durch die der Nüktritt für den berechtigten abweichend von®* Abs. 4 erschwert oder eine strafe für den Fall versprochen wird, daß das geübt wird. Sl:

Die Vereinbarung, durch die \sich in einem

S O A L

Zweiter Abschnitt. Förderung von Teilungen. L Bortaufaredt. S112. Zur Förderung der inneren Kolonisation wird die V von land- oder forstwirt|chaftlichen Besißungen, die in Pran Vstpreußen, Westpreußen, Brandenburg,

Posen, Schlesien, Sachsen,

der (intragung.

S 13; 1) Wird eine mehr als 10 ha große Besißung der bezeichneten Art ganz oder teilweise

des Kaufvertrags veraußerten Teile 10 ha übersteigt. Das

2) Der Staat kann das Borkaufsrecht

übertragen. Die Uebertragung 1#t bekannt zu machen. 8 14.

der Seitenlinie verwandt oder vershwägert ist. S 15 S U:

Wochen. teilung des Grundbuchamts erseßt.

Mitteilung verpflichtet ist.

gewiesen wird.

Besißung oder den abverkauften Teil zu besichtigen.

Hindernis wegfällt. e S 16;

verpflichtet, di

thren Wert zu entrichten.

auch ohne sie geshlossen sein würde.

berehtigten Geld zu schäßen ist. L 2 über unwirksam.

S

rechtigt, auf Verlangen des Vorkaufs

troffenen Vereinbarungen übereinstimmt.

stattliche Versicherung ist binnen

suchten Behörde abzugeben. 2) Unterläßt der

den Wert der ver einer öffentlihen Behörde preises erstatten. Unterläßt der eidesstattlichen Versicherung oder

dem Verpflichteten der Vertrag als nicht ges{lossen. des Vorkaufsrehts wird hierdurh nicht beeinträchtigt. 8 18.

2) Wird eine solhe Besißung von einem Grundstü obne

verkauft, fo steht den dem (Figentümer gegenüber ein geseßliches Vorkagufsreht zu. Verkauf eines Teiles gilt dies nur dann, wenn der Teil für fich allein oder mit Hinzurechnung anderer in dem Jahre vor

eines Grundstücksvermitilers übernommen worden ift, der die \c{lagung einer solchen Besißung nicht obne Genehmigung vermitteln

3) Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Land- at di i die L legt. Ver Landrat hat die Grklärung dem Grundstückshändler (Grundstüksvermittler) unver-

vertragsmäßige 348, 350 bis 394, 396 des Bürgerlichen Geseßbuchs entsprechende Anwendung.

9) Ein Verzicht auf das Nücktrittsreht ist nichtig, auch wenn aleiche gilt Nucktritts- l Vertrags- Nudcktrittsrecht aus-

i N ; Vertrage der | 2 bezeihneten Art der Vertragsgegner des nach diesen L 6 C8 E? s 2 Ç R 2 r, L L s

Vorschriften Nücktrittsberechtigten den Nückiritt vorbehalt, ist nichtig.

eraußerung Der i: Pommern, 2 Schleëéwig-Holstein und Hannover be- legen- sind, durch die folgenden Vorschriften (8 13 bis 20) beschränkt. Die Veraußerungsbe\chränkungen bedürfen zur Erhaltung der Wirk-

einer

samkeit gegenüber dem öffentlichen Glauben des Grundbuchs nicht

S 1

Absck

Das Vorkaufsrecht ist ausgeschlossen bei Verkäufen an eine Körperschaft des öffentlichen Nechtes oder an eine Person, die mit dem Verpflichteten in gerader Linie oder bis zum vierten Grade

1) Die Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts beträgt zwei Wochen seit dem Tage, an dem der Vorkaufsberechtigte die Mitteilung des Verpflichteten oder des Dritten von dem Inhalte des zwische1 ihnen geschlossenen Vertrags empfangen hat. Ist die Besißung oder der abverkauste Teil größer als 200 ha, so beträgt die ‘Frist vier

2) Die in Abs. 1 bezeichnete Mitteilung wird durch die Mit- Der Justizminister bestimmt die Vorausseßungen, unter denen das Grundbuchamt zu einer solchen

3) Das Grundbuchamt kann, wenn ihm das Bestehen des Vor- kaufsrechts bekannt ist, die Eintragung des Gigentumsüberganges so lange ausseßen, bis ihm die Nichtausübung des Vorkaufsrehts nach-

4) Der Vorkaufsberechtigte ist befugt, innérhalb der Frist die Wird er von dem Verpflichteten ‘oder dem Dritten an der Ausübung dieses Nechtes gehindert, so läuft die Frist des Abs. 1 von dem Tage, an dem das

1) Hat sj der Dritte in dem Vertrage zu einer Nebenleistung U 1 der das Vorkaufsrecht Ausübende zu bewirken außer- stande oder die mit den Zielen der staatlich geförderten inneren Kolo- nisation nicht vereinbar ist 4), so hat dieser statt der Nebenleistung Die Vereinb der Nebenleist

| l ent Vie Vereinbarung der Nebenleistung kommt jedoch nicht in Betracht, wenn der Vertrag mit dem Dritten

2) Die Vereinbarung einer Nebenleistung ist dem Vorkaufs- gegenuber unwirksam, wenn die Nebenleistung nicht in

3) Vertragsstrafen, die zur Erfüllung derartiger Nebenleistungen ausbedungen sind, sind dem Vorkaufsberechtigten gegen-

1) Die Behörde, die der A hierfür bestimmt, ist be-

erechtigten dem Verpflichteten und dem Dritten die eidesstattlihe Versicherung abzunehmen, daß der zwischen ihnen geschlossene Vertrag richtig und vollständig offen ge- legt ist und in6ébesondere der Vertragsinhalt mit den tatsächlich ge- f l Die Abnahme der eides- stattlichen Versicherung kann auch auf den Abschluß und den Jnhalt anderer mit dem Veräußerungsögeschäft im Zusammenhange stehender Nechtögeschäfte der Beteiligten erstreckt werden, wenn Grund zu der Annahme vorliegt, daß solhe Geschäfte abgeschlossen sind. Die eides- l dret Tagen nah empfangener Auf- forderung schriftlich oder vor der Behörde oder vor der von ihr er-

Verpflichtete die rechtzeitige Abgabe der eides- slattlichen Versicherung oder verhindert er die rechtzeitige Zustellung der Aufforderung pu ihrer Abgabe, so kann der Borkaufsberechtigte auften u (F 13 Abs. 1) durch Schäßung

feststellen lassen und ihn statt des Kauf-

Dritte die rechtzeitige Abgabe der verhindert er die rechtzeitige Zu- stellung der Aufforderung zu ihrer Abgabe, so gilt zwischen ihm und Die Ausübung

„Gegenüber demjenigen, der durch die Ausübung des im S 13 bezeichneten Vorkaufsrechts das Eigenkum an einem Grundstück er-

worben hat, und gegenüber feinen Nechtösnachfolgern kann ein vor dem

an einer land- oder forstwirtschaftlichen Besißung unter Mitwirkung

Eigentumserwerb eingetragenes Vorkaufsrecht oder eine vok

diesem

Zer-

shändler (Peneh- 1 let | m so kann jeder, der sich verpflichtet, ein Teilstük zu erwerben, innerbalb einer Woche Abschl | ] Vertrag nicht selbst abgeslossen hat, innerhalb einer Woche nah dem Zeitpunkt, in dem er von dem Abschlusse Kenntnis erbalten hat, vom Ver- Die Vorschrift des § 1 Abs. 2 Sat 2 findet

11m

Staate Beim

Borkaufs- recht kann ausgeübt werden, fobald der Verpflichtete mit einem Dritten einen Kaufvertrag über die Besitßzung geschlossen hat. Kommunalverbänden, gemeinnüßigen Ansiedlungsgesell schaften oder ähnlichen Vereinigungen

hen“ Staatsanzeiger.

F914, —————————————————————————————————————— C ——————————

Zeitpunkt eingetragene Vormerkung zur Sicherung eines Ar auf Uebertragung des Eigentums nicht geltend gemacht werde! S 19.

l,

7

1) Im übrigen sind die §8 505, 506, 508, 509, der §8 510 Abs. 1, der § 1098 Abs. 2 und die 88 1100 bis 1102 des Bürgerlichen Gese

buchs entsprehend anzuwenden. Das Vorkaufsrecht erstrectt sich auch aus das mitverkaufte Zubehör. __ 2) § 1099 des Bürgerlichen Geseßbuchs findet mit der Maßgabe

Anwendung, daß der Dritte den Inhalt des Kaufvertrags mit der

um § 15 bestimmten Wirkung mitteilen kann.

G20.

1) Die Vorschriften der 88 12 bis 19 sind sinngemäß anzuwenden, wenn die Besißung eingetaus{t oder in - eine Gesellschaft eingebra&t eder bon dem Konkursverwalter aus freier Hand verkauft oder im Wege der Zwangsversteigerung übereignet wird.

2) Hat sih der Dritte in einem Tauschvertrag oder in einem Ver- trag über die Einbringung in eine Gesellschaft zu einer Leistung ver- pslichtet, die der das Vorkaufsreht Ausübende zu bewirken außeritande ut, Jo hat dieser statt der Leistung ihren Wert zu entrichten.

IL, Unschädlichkeitszeugnis.

V: 21;

._ Auf die Veräußerung von Teilen eines land- oder forstwirtschaft- lichen Grundstücks zur Grrihtung neuer ländlicher Stellen mittleren oder kleinen Umfangs oder zur Umwandlung bestehender unselbständiaer ländlicher Stellen in Stellen mittleren oder tleinen Umfangs finden die oejeßlihen Vorschriften über den erleihterten Abverkauf von Grund- \tücken Anwendung mit der Maßgabe, daß das Unschädlichkeitszeugnis auch bei der Abveräußerung größerer Trennstücke erteilt werden kann wenn die Sicherheit der Berechtigten nicht vermindert wird. :

IIL, Erleichterung der Nentengutsbildung.

E e S222.

Ver §Ÿ 7 des Gesebes, betreffend die Beförderung der Errichtung bon Nentengütern, vom 7. Juli 1891 (Geseßsamml. S. 279) erbält [olgenden Abs. 3: D E

Bei Nentengütern, die nur so groß sind, daß sie ganz oder hauptsächlich ohne fremde Arbeitskräfte bewirts{aftet werden lonnen, Tann in geeigneten Fällen die Sicherbeit auch dann als vorhanden angenommen werden, wenn der fünfundzwanzigfache Betrag der Nentenbankrente innerhalb der ersten neun Zehntel des dur eine der vorbezeichneten Taxen zu ermittelnden Wertes der Liegen!chaften zu stehen kommt. Die Rentenbank bat jedo das Recht, die sofortige Ablösung des die Sicherheit na Ab 2 übersteigenden Teiles der Rentenbankrente zu verlangen, wenn der Kentengutsbesißer oder ein Dritter auf das MNentengut in lolcher Weise einwirkt, daß eine die Sicherheit der Rente ac sährdende Verschlehterung des Grundstücks zu besorgen ist, oder wenn der Fentengutsbesißer in Konkurs gerät oder ‘durch Zwangsvollstreckung zur Zahlung der rüständigen Nentenbanf- renten angehalten werden muß, oder wenn das Eigentum q dem Neniengut auf einen anderen als einen seiner Abkömm- linge oder seine Ehefrau übergeht.

E

Vem F 12 Abs. 4 Nr. 4 des Geseßes, betreffend die Beförderung - Grrichtung von ¿Rentengütern, dom 7. Juli 1891 (Geseßsamml. O) IDIYD folgender Saß 2 hinzugefüat:

Dasselbe gilt, wenn ohne Vermittlung der General- fommission Rentengüter von Kommunalverbänden oder Ner- elntgungen ausgegeben werden, die sih mit innerer Kolont- jation befassen und vom Minister für diese Vorschrift als çe=

metnnußige Zwecke fördernd anerkannt sind. | : E L : S 2A 1) Die Siaatsregierung wird ermächtigt, (Preußischen Siaatsdbank) zum Zwecke der Gewährung von Zwischen- [redit bet der Grrichtung von Rentengütern einen Betrag von fünf- undontebzig Millionen Mark zur Berfügung zu stellen und die erforder- lien Mittel im Anleihewege zu beschaffen. __ 2) Die aufkommenden Zinsen sind von der Seehandlung an die Staatskasse abzuführen. M 3) Wird der der Seehandlung auf Grund dieses Geseßes zur Bersuügung gestellte Betrag an die Staatskasse zurückgezahlt, so ist er zur Verstärkung der geseßlichen Schuldentilgung zu verwenden.

S 20

1) Der «Finanzminister wird ermächtigt, zur Bereitstellung der nach S 24 erforderlihen Summe Schuldverschreibungen auszugeben. An Stelle der Staats|chuldverschreibungen Fönnen vorübergehend Schaßanweisungen ausgegeben werden. Der Fälligkeitstermin ift in den Schaßanweisungen anzugeben. : „… 2) Der Finanzminister wird ermächtigt, die Mittel zur Ein- löfung dieser Schaßanweisungen durch Ausgabe von neuen Schatz- anweisungen und von Schuldverschreibungen in dem erforderlichen Nennbetrage zu beschaffen. Die Schaßanweisungen können roiederholt ausgegeben werden. T)

3) Schaßanweisungen oder Schuldverschreibungen, die zur Ein-

Gg

der Seehandlung

losung von fällig werdenden Schaßanweisungen bestimmt sind, hat die Hauptverwaltung der Staatsschulden auf Anordnun : i ministers zwei Wochen bor dem Fälligkeitstermine zur Verfügung zu balten. Die Verzinsung der neuen Schuldpapiere darf nicht vor dem Zeitpunkte beginnen, mit dem die Verzinsung der einzulösenden Schatz=z

g des Finanz-

anweisungen aufhört. F 4) Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem NUnsfuße, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Kursen die Schaßanweisungen und die Schuldverschreibungen ausge- geben werden sollen, bestimmt der Finanzminister. Im übrigen kommen wegen der Verwaltung und Tilgung der Anleibe die Vorschriften des Geseßes, betreffend die Konsfolidation preußischer Staatsanleihen bom 19, Dezember 1869 (Geseßsamml, S. 1197), des Geseßes, be- treffend die Tilgung von Staatsschulden, vom 8. Marz 1897 (Geseß- sammlung S. 43) und des Gesetzes, betreffend die Bildung eines Aus- gleichsfonds für die Gisenbahnverwaltung, vom 3. Mai 1903 (Gesetz- sammlung S. 155) zur Anwendung. : 8 96. Ueber die Verwendung des nach § 24 Verfügung gestellten Betrags if} zu legen,

h der Seehandlung zur dem Landtag alljährlich Rechnung S 2 Dem § 1 des Gesetzes, betreffend die Gewährung von Zwischen- Fredit bei Rentengutsgründungen, vom 12. Juli 1900 (Gesetz amml, S. 300) in der Fassung des Geseßes vom 20, Juli 1910 (Sesegamms S. 149) wird folgender Abs, 3 hinzugefügt: Werden Mentengüter von Kommunalverbänden oder Ver- eintgungen ausgegeben, * die sich mit innerer Kolonisation be=- fassen und vom Minister für diese Vorschrift als gemein- nußige Zwecke fördernd anerkannt sind, so kann der Zwischen- kredit auh gewährt werden, wenn für die Errichtung der iee die Vermittlung der Generalkommission nicht eintritt.

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S 28. Werden Nentengüter von Kommunalverbänden oder Vereini- gungen der 1m Y 23 bezeichneten Art obne Vermittlung der Genéèral

tommission ausgegeben, so sind mit Wirkung vom 1. Januar 1912

spruches