1914 / 66 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Mar 1914 18:00:01 GMT) scan diff

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den Betriebssekretären, die im Alter von 40 bis 50 Jahren stehen, die Möglichkeit gegeben werden, dur eine erleichterte erung in die Stellung der Eisenbahnsekretäre hinaufzurücken. Auch die Mate- rialienverwalter wünschen, daß ihnen durch Ableauts einer Ergänzungs- prüfung die Möglichkeit gegeben wird, in höhere Stellen zu kommen. In den leßten Monaten ist ein sehr unerquicklicher Streit zwischen der Presse der Eisenbahnassistenten und der der Eisenbahnunter- assistenten ausgebrochen. Dieser Streit hat sehr unschöóne Formen angenommen, was im Interesse der Beamten sehr zu bedauern ist. Die Ausgleichszulagen, die den Werkführern der Eisenbahnen gewährt worden sind, reichen bei weitem niht aus. Sie beziehen jeßt 300 M jährlich weniger an Einnahmen, als sie haben würden, wenn sie Arbeiter geblieben wären. Eine Erweiterung haben die Weichen- steller- und Schaffnerstellen erfahren. Die Neuregelung der Dienst- und Nuhezeiten ist ein großer Schzitt nah vorwärts. Die Verfügung des Ministers bezüglich der Anrechnung der Militärdienstzeit auf das Besoldungsdienstalter ist ebenfalls zu begrüßen. Jch möchte aber den Minister bitten, sih in dieser Beziehung auf den Standpunkt der Neichspost zu stellen und die Militärdienstzeit für das gesamte Perso- nal voll zur Anrechnung zu bringen, und zwar von dem Tage an, an dem die betreffenden Beamten in die Pensionskasse B eintreten. Die Gisenbahnverwaltung kann nicht mit Unrecht auf die neue Lohnordnung stolz sein; diese zeichnet sich durch große Klarheit und Uebersichtlich- keit aus. Die Arbeiter haben aber noch verschiedene Wünsche, z. B. die Festseßung eines Grundlohnes für die ganze Monarchie, Anrech- nung der Militärdienstzeit auf die Berehnung des Lohnes usw. Es ist zu begrüßen, daß durch diese Lohnordnung auch die Lohnverhältnisse der Gepäkträger gerêgelt sind. Auch die großen Arbeiterverbände stehen dieser Lohnordnung sympathisch gegenüber. Damit ist jedoch die Fürsorge für die Arbeiter noch nicht erschöpft, sondern man muß auh, und zwar im Wege der Geseßgebung, die staatsbürgerlichen Rechte der Arbeiter sicherstellen. Die Handarbeiter in den Eisenbahn- werkstätten klagen über zu lange Arbeitszeit; sie haben bis zehn Stunden zu arbeiten; auch sind die Arbeiter in den Werkstätten teil- weise mit der monatlichen Lohnzahlung unzufrieden. Die Erlasse des Ministers über die Urlaubsfestseßung werden von den unteren Instanzen leider nicht immer beobachtet. Es müßten auch den Arbei- tern Unterkunftsräume gegen die Schädigung der Witterung zur Verfügung gestellt werden. Es is} zu bedauern, wenn Arbeiter, die sehr lange im Eisenbahnbetriebe beschäftigt gewesen sind, infolge eines Unfalls einfa entlassen werden. Es laufen ja mcht mehr so viel Beschwerden über s{lechte Behandlung der Arbeiteraus\chüsse ein. Aber man läßt sie immer noch zu lange auf Antwort warten, ebenso legt man der Schaffung von neuen Ausschüssen große Schwierigkeiten in den Weg. Wir freuen uns, daß die preußische Eisenbahnverwaltung in ihren Leistungen auf sozialem Gebiet nicht hinter andexen Ver- waltungen zurücksteht. Die guten Eigenschaften und die Arbeits- freudigkeit der Beamten und Arbeiter müssen erhalten bleiben. In diesem Bestreben werdcn wir den Minister stets unterstüßen.

Hierauf wird gegen 5 Uhr die Fortseßung der Beratung auf Mittwoch 11 Uhr vertagt.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ab- änderung des Geseßes über die Fürsorgeerziehung Minderjähriger vom 2. Juli 1900,

ist nebst Begründung dem Hause der Abgeordneten zuge- gangen. Er lautet, wie folgt:

Einziger Artikel.

Det S E S L des Gesehes über die Fürsorgeerziehung Minderjähriger vom 2. Juli 1900 (Geseßsamml. Nr. 29 S. 264) erbält folgende Fassung:

Gin Minderjähriger, welcher das 18. Lebentjahr noch nit voll- endet hat, kann der Fürforgeerziehung überwiesen werden :

1) wenn die Vorausseßungen des § 1666 oder des § 1838 des Bürgerlichen Gesezbuchs8 vorliegen und die anderweitige Unterbringung zur Berhütung der Verwahrlosung erforder- lich ist, aber nicht ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel erfolgen fann.

__In der dem Geseßentwurf beigegebenen Beg ründung wird ausgeführt: __ Der § 1 Ziffer 1 des Fürsorgeerziehungsgesches hat zurzeit folgenden Wortlaut :

Ein Minderjähriger, welcher das 18, Lebensjahr noch ni&t voll- endet hat, kann der Fürsorgeerziehung überwiesen werden :

1) wenn die Vorausseßungen des § 1666 oder des S 1838 des Bürgerlichen Geseßbuhs vor1iegen und die Fürsorge- erziehung erforderli ist, um die Verwahrlosung tes Minder- jährigen zu verhüten.

Die Nechtsprehung des Königlichen Kammergerichts geht davon aus, daß nach dieser Gesetesvors{rift die Fürforgeerziehung als eine besonders geartete vlanmäßtge und dauernte Erziehung anzusehen und daß zu ihrer Anwendbarkeit nah ihrem klaren Wortlaut außer dem Borltegen der Vorausseßungen des § 1666 oder des S 1838 des Bürgerlichen Geseßbuhs noch die weitere Feststellung gehöre, daß gerade die im Geseß geregelte besondere Fürsorgeerziehung notwendig fei, um die Verwahrlosung desMinderjähctgen zu verhüten. Da der in Ziffer 1 angezogene § 1666 des Bürgerlichen Geseßbuhs dem Vormund- \chaftsgericht {on die Anordnung besondercr Maßnahmen gestatte, so ergebe sih mit voller Bestimmtheit, daß dic Fürforgaeerzichung dann nicht angeordnet werden dürfe, wenn die Vaßnahmen aus Ÿ 1666 zur Verhütung der Verwahrlosung ausreichend seten. Nach Lage der Geseggebung in Preußen fei es auch mögli, einen Beschluß des Bormundschaftsgerihts, der die Trennung cines noch unverdorbenen Kindes von dex gefährdenden Umgebung feiner Eltern aus\preche und scinc anderweite Unterbringung anordne, mit Hilfe des Armenye: bandes zur Durchführung zu bringen, nämlich in den Fällen, in denen keine rein erziehlihen Aufwendungen notwendig seien, sondern die von der Armenverwaltung darzubietende Hilfe unter Hinzunahme der er- ziehlihen Einwirkung von Vormundschastsbehörde, Schule und Kirche ausreide, um das dur die Trennung den \{chlechten Einflüssen des Glternhauses entzogene Kind vor Verwahr!osung zu behüten. Den Entscheidungen des höhsien Gerichtéhofes für Angelegenteiten dcs öffentlihen Armenwesens, des Bundesamtes für das Heimatwesen, sei der Rechtsgrundsay zu entnehmen, daß durch die vom Bormund- schaftëgeriht auf Grund des § 1666 des Bürgerlichen Geseßbuhs an- geordnete anderweite Unterbringung erwerbsunfähtger und vermögens» lofer Kinder unter Umständen eine Hilfebedürftiakeit im armen- rechtlihen Sinne hervorgerufen und damit die Verpflichtung des Armenverbandes zur Gewährung der Unterftüßung in dem geseßlich bestimmten Umfange begründet werden könne.

Demgeaenüber hat das Oberverwaltungsgericht sih auf den Stand- punkt gestellt, daß durch einen Beschluß des Vormundschaftagerichts, der lediglih die Trennung eines Kindes von fcinen Eltern ausspreche, eine armenrechtliche Hilfsbedürst'gkeit niht begründet werden könne und daß deshalb dte Armenverbände nicht verpflichtet seien, etnen der- artigen Beschluß auszuführen.

Die Stellungnahme des Oberverwaltung8gerichts hat zur Folge gehabt, daß unter Berufung auf sie die Armenverbände in zahlreichen Fällen es ablehnten, die Beschlüsse der BVormundschaftsgertchte, welche auf bloße Trennung der Kinder von den Eltern und ibre Unter- bringung an einer anderen Stelle auf Grund des § 1666 des Bürger- lichen Geseybuhs ergtngen, zur Ausführung zu bringen und daß auch die in der Beschwerdeinstanz angerufenen Kreis- oder Bezirk?aus\hüsse den gleiGen Standpunkt einnahmen. Jun allen derartigen Fällen be- steht die Gefahr, daß in der dur die Ershöpfung des armenrecht- lihen Instanzenzuzs und dur das nun erneut eingeleitete und häufig

zum zweiten Mal alle Juflanzen dur(laufende Fürsorzeerzichungs- verfahren ve1fließenden Zeit aus dem frühec nur gefährdeten ein wircklih verwahrlostes Kind wird. i A Auf der anderen Seite hat die Betonung des subsfidiären Charafters der Fürforgeerziebung durch das Kammergericht eine ge- wisse Zurückhaltung in der Anregung von Anträzen auf Anordnung der Fürsorgeerziehung zur Folge gehabt. Man besorgte, es werde diesen Anregungen nicht stattgegeben und nur die Crennung des Kindes vom Elternhaufe auf Kosten des Armenverbandes aus- gesprochen werden; man scheute die daraus von seiten der Armenve1- waltungen befürchteten Vorwünfe. So ist es gekommen, daß in vielen Fällen mit dem Zugreifen gewartet wurde, bis man ficher sein konnte, daß die Fürsorgeerziehung auch wüfklich angeordnet werden würde. Der vorbeugende Charakter des Fürsorgeerziehungsgesetes, den es unbestritten haben follte, war in den Hintergrund getreten. Hierfür sprechen die statistischen Feststelungen. : i: Während nämlich die Zabl der nah § 1 Ziffer 1 des Fürsorge- erziehungsgeseßes, also zur Verbütung der Verwahrlosung A forgeerziehung gebrachten Minderjährigen ‘im ersten Jahre der Wüf- samkeit des Geseßes noch 33 9/6 aller Ueberwiesenen ausmachte, sauk sie bis auf 15% tm Jahre 1905, um dann eine allmählihe Steige- rung auf 20,3% tm Jahre 1911 zu erfahren, im Jahre 1912 aber wieder auf 19,9 %/% zurüczugehen. Dagegen ist die Zahl der nah §1 Ziffer 3 Fürsorgeerziehungsgeseßes, also zur Verhütung des völligen sittlichen WVerderbens überwiesenen von 43,9 0% im Jahre 1901 auf 687 9% im Jahre 1912 gestiegen. Be- sonders deutli erkennbar ist das verspätete Eingreifen, wenn man die Zahl der im Alter unter 14 Jahren in Fürforgeerziehung Gelangten ins Auge fast. Bei diesen Minde jährigen kann mit einiger Sticher- heit auf ein Verweilen im Elternhause zur Zeit der Ueberweisung gerechnet und ein früheres Einschreiten wegen _\culdhaften Ver- haltens der Eltern, also auf Grund der Ziffer 1 als mög- li angesehen werden. Von ihnen sind im Jahre 1912 46% nah Ziffer 3, tas heißt zur Verhütung des völligen sittlihen Verderbens, und wenn man dte nad B 1 und 3 in Füsorgeerziehaung Ueberwiesenen hinzuzählt, weitere 9,4 9/0, zusammen also nahezu die Hälfte im Zustante vorg-\crittener Verwahrklofung in die Erziehung gelangt, während nur 36 29% nah Ziffer 1 übei wiesen wurden. Gerade umgekehrt stellen sich die Zern der gleichaltrigen Zöglinge aus dem Jahrgang 1901. Damals wurden 42 39/0 nach Ziffer 1, dag-gen 30,2%, nah Ziffer 3 und unter Hinzurehnung der nah Ziffer 1 und 3 Uebe1wiesenen weitere 6,7 9/0, zusammen also 36,9% zur Verhüturg des völigen sittlichen Verderbens in Fürsorgeerziehung gebracht. / Neben ter vorgeschrittenen Verwahrlosung ershwerte die Gr- ziehungsarbeit auh das vorgerücktere Alter, in dem die Zöglinge über- wiesen wurden. Schulpflichtig waren : 1912... . . 47,7% der männlihen, 34 09/6 der weibliden, I e Ao Ï 2/0 y Ï 1910 e O L ù 800 ë 19061910 O, z 38,19% j, é 1901/1905 . . 99,6 9/0 o 43,6 9/0 u v 68/200 h O y Ä Hiernach ist die Zahl der im s{chulpfli{chtigen Alter schenden Zöglinge in einer stetigen Abnahme begriffen, wenn man von den weiblihen tes Jahrgangs 1912 absieht. Dagegen {ind die älteren s{werer zugänglihen Glemente immer zahlreiher geworden. Faßt man alle Alterögruppen von 14 bis 18 Jahren zusammen, so erbält man für die einzelnea Jahre folgende Zahlen : O E 48,7 9% männlihe, 60,3 9/6 weiblidhe, H ° E . 46,7 9/0 ü 61,4% ÿ 19103 Ea 0/0 ù 98,1 9% J 1906/1910 S Ae O J 96,8 9/9 ï 190190 07,49 Ï 91,7 9% " 1901 L 41 9% L Das Anwachsen dieser Altersgruppe ist ein \tetiges gewesen und ganz besonders groß bei der im Älter von 17 bis 18 Jabren in dte Erziehung Eingetretenen, bei denen die männlichen von 10,9% tim Jahre 1901 und 13,5% im Jahrfünft 1901/1905 auf 24,99% und die wetblihen von 13,0 °/9 bezw. 12,3 9/9 auf 21,3 9/6 gesttegen sind. Angesichts diefer Verhältnisse ist der Wunsch nach einer Aenderung des Gejegzes, bie dem vorbeugenden Charakter Rechnung trägt, immer erneut ausgesprochen worden. Wohl kaum eine Etatóber atung im Abgeordnetenhause ist vorübergegangen, obne daß er niht geäußert worden wäre. In der Sitzung des Herrenhauses vom 31. Mai 1910 ist der Antrag, i „die Königlihe Staattregterung zu ersuchen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, welher es ermöglicht, alle noch nicht verwahrlosten Kinder unter 14 Jahren, welche der Verwahrlosung anheimzufallen drohen, zur Fürsorgeerziechung zu überweisen“, nahezu einstimmig angenommen worden.

__ Ungefähr zu derselben Zeit gelangten Anregungen gleicher Art seitens der Provlnziallandtage ter Rheinprovinz und der Provinz Sachsen an die Zentralinstanz. In der vortgen Session hat sodann der Abg. Dr. Schmedding den Antrag eingebracht:

„Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen :

Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, in authenti- {er Auslegung des § 1 Nr. 1 des Fürsorgeerziehungs- aeseßes vom 2. Juli 1900 (Geseßsamml. S. 264) dem- se!ben folgende Fassung zu geben, daß ein

Minderjähriger, welcher das 18. Lebensjahr noch nit

vollendet hat, der Fürforgeer;tehung überwtesen werden kann, wenn dle Voraussetzungen des § 1666 oder des

S 183% des Bürgerlichen Geseßbuchs vo:liegen, die

anderweitige Unterbringung zur Verhütung der Ver- wahrlofung erforderli ist, aber nicht ohne JInanspruch- nahme öffentliher Mittel erfolgen fann.“

__ Dieser Antrag ist sowohl in der verstärkten Gemeindekommission wie im Plenum des Abgeordnetenhauses einstimmig angenommen worden. Die gleihe Aenderung ist von sämtlichen Landesdirektoren als notwendig bezeihnet worden. Auch zahlreihe Petitionen aus Kreisen, die fich mit der Fürsorge für die gefährdete und verwahrloste Jugend befassen, bewegen \ih in derselben Richtung.

Neuerdings sind eingehend begründete gleichartige Anträge von dem Preußischen Städtetage und dem Allgemeinen Fürforgeerziehunz8- tage vorgelegt worken.

Gleichwohl ist zunächst der Versu gemacht worden, dur eine eingehende Beiehrung der Antragsbehörden über die Tragweite der kammergerichtlichen Nechtsprehung im WVerwa"tungswege das an- gestrebte Ziel zu erreichen. Nachdem sich indessen ergeben hat, daß nennenêwerte Erfolge nur ganz vereinzelt erzielt worden sind und daß auf der anderen Seite auch die Zahl der vormund- schaftsrichterliden Maßnahmen aus § 1666 und § 1838 des Bürger- lichen Gesegbuhs keine Steigerung erfahren hat, glaubt die Königliche Staatsregierung den allseits bervorgetretenen Wünschen Rechnung tragen zu follen. Sie \{lägt deshalb die Aenderung des § 1 Ziffer 1 Flirsorgeerziehung8geseßes in dem von dem Abge- ordneten Dr. Shmedding beantragten und von dem Abgeordnetenhause gebilligten Sinne vor. Dw ch die neue Fassung wird die Metnungs- versciedenheit zwishzn dem Kammergeriht und dem Oberverwaltungs- gericht besitigt. Der subsidiäre Charakter dev Gesetzes bleibt für die Fâlle crhalten, in denen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel die anderweite Unterbringurg eines Minderjährigen erreiht werden kann, namentlich wenn die freie Liebestätigkeit für ihn eintreten will. Gr wird nur ausgeschlossen gegenüber der öffentlihen Armenpflege. Die Zweiteilung der Erziehungsardbeit auf öffentlihe Kosten wird in Fortfall gebracht.

E29 darf erwartet werden, daß nunmehr ein rashes Eingreifen im Interesse der gefährdeten Kinder erfolgt und daß das Einschreiten möglichst frühzeitig stattfindet. Auf der cinen Scite wird dadurch eine

au8gedehntere Unterbringung der überwiesenen Minderjährigen fn

amilien ermöglicht und angesihts der für sie im Verhältnisse zur

nstalt8erziehunz aufzuwendenden, erheblih geringeren Kosten auch ein Ausgleih gegenüber einer etwaigen Zunahme der Zöglinge in den ersten Jahren geschaffen werden. Auf der anderen Seite darf auf noch bessere Erfolge gerechnet werden, da sich ergeben hat, daß die früh. zeitig in Fürsorgeerziebung Gelangten die besten Erfolge der Er- ziehung8arbeit aufzuweisen Luitin,

Land- und Forstwirtschaft.

Die Königlihe Gärtnerlehranstalt Berlin-Dahlem veranstaltet einen sechstägigen Lehrgang für Gartenfreunde (Damen und Herren) vom 20. bis 25. April 1914. Aus der Fülle des Programms sei nur folgendes hervorgehoben: Ernährung der Pflanzen, zweckmäßige Düngung, Wurzeltätigkeit und Boden, der Hausgarten, Gemüsebau im Hausgarten, Zimmerpflanzen und Blumen im Hause, Champigronzuht, Obstbaumpflcge, Pflanzen- krankheiten. Die einzelnen Lehrgegenstände werden von den ständigen Lehrern der Anstalt yo-: treten. Anmeldungen find umgeheyd an den Direktor der Königlien Gärtnerlehrantalt in Berlin-Dahlem zu richten, Das Honorar veträgt für Veutsche 9 4, für Autländer 18 M.

Getreidemarkt in Jtalien während des Monats Februar 1914.

Weichweizen: Infolge der Enttäushungen bezüglih Argen- tiniens Exportfähigkeit bat der Norden Europas im Berichtsmonat starke Käufe in südrussischem Ulkaweizen abgeschlo}sen. Diese Käufe fielen zusammen mit einer für jüdru|sische Verhältnisse außerordentlich milden, zum Teil regnerishen Periode, welhe die Wege im Innern Rußlanèts unfahrbar machte, sodaß Zufuhren zu den Hafen- plägen ausblieben, wodurch die Exporteure zurüchaltend gesimmt wurden. In Novorossisk, dem Hauptausfuhrhafen Südrußlands während der Wintermonate, hatte sh die Lage infolge Ausbleibens der Cisenbahnzufuhren bei gleichzcitig starken Verladungen derart zugespißt, daß die Erxportewe für manche Februarverladungen um Verlängerung einkommen mußten. Ach jezt noch scheint Novorossisk von Ulkaweizen faq. vollständig entblößt zu sein. Die nächite Verladeepcche. für welh2 man von Novorossiek Offerten be- kommen fann, tft März (alten Stils) wofür man jedoch ein Aufgeld verlangt. Dadu:ch kommt Novorossi:k troß der guten Kleber- resultate, welch? die in den letzten Monaten von dort verladenen Ulkaweizen ergeben haben, ins Hintertreffen gegenüber CTaganrog, wo die Schiffahrtseröffnung schon in einigen Tagen, also viel früher als in anderen Jahren erwartet wird. Óa f aber die geringe Zufuhr auch in NRostow-Taganrog bemerkbar mate, wird die Schiffahrtseröffnung einen verhältnitmäßtg nur ganz geringen Warenbestand vorfinden. Dies wird für dle Exvorteure ein Grund sein, für \ofortige Verschiffung nah Schiffahrtseröffnuna ein Aufgeld im Preise zu verlangen. Immerhin sind die Preise ab Taganrog für März (a. St.) -Versciffung wesentlih niedriger als von Novorossisk. Soweit April- oder Mat-Vershiffung in Betracht kommt, sind dte Erporteure in den Preisen williger, da man für jene Epoche bedeutende Zufuhren erwartet. Allerdings darf man nicht außer acht lassen, daß die Seefrahten gegenwärtig sehr niedrig find, sodaß die niedrigeren Lokopreise späterer Verschiffungen leiht durch höhere Frachten ausgeglihen werden fönnten. Die in anderen Jahren hier gern gekauften Nicolateffweizen lassen in diesem Jahr qualitativ zu wünschen übrig und haben einen nur mäßigen Klebergehalt. In Donauwetzen ist bie Zeit zu Geschäftsabschlüssen nohch nicht gekommen, da die oberitalienishen Fnlandweizen, die nit fleberärmer sind, \sich immer noch billiger stellen und im Golf von Neapel die Finanzkrise in Müllerkreisen noch nicht gehoben zu sein scheint; wenigstens- lassen sich bis jeßt keine neuen cif-Käufe fest- stellen. In Plataweizen sind in Genua bis jeßt nur wentge Käufe abgeschlossen worden. Van fürchtet die zu klcinkörnige Be- \chaffenheit des Weizens. Die früheren \pekulativen Februarverkäufe sind größtenteils zurückgekauft worden, nur der kleinere Teil wird efffektiv geliefert. Die Klagen der Müller über s{hlechten Absatz der Produkte und niedrige Mehlpreise waren au in diesem Monat be- sonders von seiten der Hartweizenmüller hörbar. Hartweizen: Der Hartweizenmarkt verlief sehr \{chleppend, abgesehen von einer vorüber- gehenden Versteifung, die auf ein Manöver der Novorossisker Exporteure zurückzuführen ist, welche die Februarpreise in die Hôbe trieben und sih den Anschein gaben, als ob sie ihre Februarverpflichtungen nicht ausführen könnten. Die Hartweizenmüller im Golfe von Neapel sind inzwischen wieder zu Käufen geschritten, allerdings noch nicht in dem Umfange wte in normalen Zeiten.

Mais ist sozusaçen umsaßlos. Verikäujser und Käufer verhalten ih glei reserviert.

Ha fer : Ein großes Exporthaus kat seine früheren Verkäufe in La Plata (Bahia Blarca) -Hafer, 48 ke, zurückgekauft, an'cheinend weil es im Norden bessere Verwendung jür die Ware hatte. Jedzen- falls stelt sich für hier Platahafer in Gegensaß zu andezren Jahren höher als Donau- und rus\sisher Hafer, sodaß in legteren einige Umsäße zu verzeichnen sind. Vorgezogen wird Donauwelzen, weil der südrussische (nur Nicolaief kommt in B'e- trecht) an Beschaffenheit zu wünschen übrig läßt.

Die Vorräte in den Getreidesilos in Genua betrugen am? 2, März 1914:

Wellen 2000 0Z Ae 00000, Vot i l 1 000 Gelbmais R S 4 300 Maste A ¡ 600 O O B L 6 300 I a S insgesamt . . 192 600 dz.

Außerhalb der Siloslager ist kein nennenswerter Warenbestand j

vorhanden.

Die Preise stellten sich,am 6. März d. J. für 100 kg cif ).

Genua wie folgt:

Ulka Novorossis?, Alt-März, 203 Fr.; desgl., April-Mai, 204 Fr. |; Ulka-Taganrog, Alt-März, 204—20L4 Fr. ; desal., April-Mai, 195 Fr. ;\ | Ghirka-Ulka-Nicolaief, \{chwimmend, 194 —194 Fr.; Donauwetzen, k

79— 80 kg, März - April, 203 —204 Fr.; Azow - Shwarzmeer - Ulka (ausfchl. Odessa), März-Juli, 194 #F-.; Plataweizen, 78 kz, Februar, 204 #Fr.; de81l; 77 kg, März, 20x Fr.; desgl, 76 kg, 197 Fr. ; Mebl, weiß Ta, 34{—só Lire franko Genua ; italienisher Landwetzen, lomb. Mittelqualität, 20,40 —20 65 Lire franko Mailand ; Novorossisk- Hortweizen, März, 20/—20F Fr. ; Novorossisk. Taganrog, Alt-März, 203—204 Fr.; Plata-Mais, gelb rx. t, April, 13è—13F Fr. ; desgl, Mat-Juni, 137 Fr. ; desgl. rot, April, 141 Fr. ; Foxan coloré, April-Mai, 134—13F Fr. ; Mais-Donau, hochrot, April-Péai 163—163 Fr. ; italiensher Bais, inländishe Mittelqualität, 16 bis 165 Lire, franto Mailand; Platahafer, 44—45 kg, März, 14 bis 133 Fr.; Donauhafer, 45—46 kg, März, 13} Fr. ; Nicolaieffhafer, 49—46 kg, März, 133 Fr. ; italienischer Hafer, inländishe Mittel- qualität, 20 —20} Lire, franko Mailand. In Savona wurden im Berichtsmonat eingeführt : Wehen l L278 024

e 969 Die Preise betrugen für 100 ke Weizen. . . 28,90—29,75 Ure, Gufer. «5 O (Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in Genua vom 10. März 1914.)

E Zweite Beilage zum Dentschen Reichsanzeiger und Königli

lin, Mitt

R R R

ch Preußischen Staatsanzeiger.

, den 18 Mârz

Spezialhandel,

A. Vach Warengruppen. 1) Mengen.

1914,

Warengruppe

Einfuhr

Januar/Februar

Ausfuhr

Januar/Februar

Warengruppe

Einfuhr Januar /Februar

1914 | 1913

“Füstubr :

Sanuar/Februar

1914 |

Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft und andere tierishe und pflanzliche Naturerzeug- nisse; Nahruugs- und Genußmittel. . ,

Erzeugnisse des Acker-, Garten- und Wiesenbaues Erzenguisse der Forstwirt- WaTE Ls

Tiere u. tierishe Erzeugnisse

Erzeugnisse landwirtschaft- licher Nebengewerbe .

Erzeugnisse der Nahrungs- u. Genußmittel-Gewerbe, in den Unterabschnitten A bis D nit inbegriffen .

Mineralishe nnd fosfile Rohstoffe: Mineralöle

Erden und Steine . . Erze, Shlacken, Aschen Fossile Brennstoffe . L: Mineralöle und soustige fossile Rohstoffe . ; Steinkohlenteer , Stein- lohlenteeröle“ nnd Stein- lohlenteerstosfe

Zubereitetes Wachs, feste Fettsäuren, Paraffin und äühnlihe Kerzenstoffe, Lichte, Wachswaren, Seifen und andere unter Verwendung von Fetten, Oelen oder Wachs herx- gestellte Waren . ,

Chemishe un®ÿ pharma- zeutishe Erzeugnisse, Farben und Farbwaren

Chemische Grundstoffe, Säuren, Salze u. sonstige Verbindungen chemischer Grundstoffe, anderweit nicht genannt 5

Farben und Farbwaren .

Firnisse, Latte, Kitte

Aether; Alkohole, anderweit niht genanut oder in- begriffen; flühtige (äthe- rische) Ole, künstliche Riechstoffe, Rieh- und Sw{hönheitsmittel (Par- fümerien und kl'osmetisthe M A

Künstlihe Düngemittel ,

Sprengstoffe, Schießbedarf und Zündwaren. . ,

Chemische n. pharmazeutische Erzeugnisse, anderweit niht genannt „-,

Bearkleitete tierishe und

pflauzliÞhe Spinnstoffe und Waren daraus; Menschenhaare; zuge- richtete Shmuckfedern ; Fächer und Hüte

Seide . E Wolle und andere Tierhaare (mit Ausnahme der Pferdehaare aus der Mähne und demSchweife) Bano L Andere pflanzlihe Spinn- M A, Bubinderzengstoffe, Pans- leinwand, wasserdichte Gewebe, Gewebe uit auf- getragenen Shleif- oder Poliermitteln ; Linoleum und ähnliche Stoffe. . Watte, Filze und niht genähte Filzwaren . Pferdehaare (aus der Mähne oder dem Schweife) und Waren daraus 8 Kleider, Pußwaren und sonstige genähte Gegen- stände aus Gespinstwaren oder Filzen, anderweit niht genannt.

Künstlihe Blumen aus Ge-

spinstwaren, Regen- und Sonnenschirme, Schuhe aus Gespinstwaren oder Me 6 6

1914 | 1913

39 191 910 10 040 481

16 969 717/36 443 603 11 646 544

39/20 414 173/20 164 424 4 251 395 |

1105 169 |

4196 362 f

85 333 122 ! 5 931 173 | 4512888 |

73 996 108

29 686 893/56 284 516 61 265 864/44 556 741/84 591 936

4 705 207| 5 313 393 14 995 808 24 677 351/25 973 886 734 071/26 588 684

11 202 046 40 653 212/76 267 992

| 6 537 579 |

1 312 328| 1209 982 }

Menschenhaare und Waren daraus, zugerihtete Schmuckfedern, Fächer L ie R N

Abfälle von Gespinstwaren und dergleihen . ,

Leder und Lederwáren,

Kiürshnerwaren, Waren aus Därmen. . : Leder... N Lederwaren . Kürschnerwaren .

Waren aus Därmen Abfälle

Kautshukwaren .

Waren aus weihemKautschuk Hartkantshuk unnd Hart- fautshukwaren Î

Geflechte und Flechtwaren

aus pflanzlihen Stoffen mit Ausnahme dex Ge- \pinstfasern A Geflehte (mit Ausnahme

der Sparterie) .

. | Flehtwaren (mit Ausnahme

dér Hüte ‘und der Sparteriewaren) . ;

Sparterie und Sparterie- ivaren .

| ee Ra P Besen, Bürsten, Pinsel

und Siebwaren .

Waren aus tierischen oder

yflanzliheu Schuitz- oder Formerstoffen

Waren aus tierisheu Sthnig- siofsen . Ebert

Holzwaren

Korkwaren L

Waren aus anderen pflanz- lihen Schnizstoffen als Holz und Kork oder aus anderweitig nit ge- nannten Formerstoffen

Pavier, Pappe und Waxen

daxaus..

Bücher, Bilder, Gemälde Waren aus Steinen oder

andereu mineralischen Stoffen (mit Ausnahme der Tonwaren) sowie aus fossileu Stoffen .

D E | Glas und Glaëswarein , | Edle Metalle uüd Waren

M e Gold (Gold, Platin und Platinmetalle, Bruch und Abfälle von diefen Me- tallen, Gold- und Platin- waren) L U Silber(Silber, Silbergekräß, Bruhsilber, Silberwaren)

Unedle Metalle und Waren

daraus. N Fisen und Eisenlegierungen lumininm und Aluminiunt- ae Blei und Bleilegiernngen Zink und Zinklegierungen Zinn und Zinnlegierungen (ein\hließl. des Britannig- eda E Nickel und Nitellegierungen Kupfer u. Kupferlegierungen Waren, nit unter die Ab- \hnitte A bis G fallend, ans unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle .

Maschinen, eleltrotechnisje | Erzeuguisse, Fahrzeuge

| Mastinen

Elektrotehnishe Erzeugnisse

Fährzeuge Feuerwasfen, Uhren, Don-

werkzeuge, Kinderspiel- E

+ | Feuerwaffen .

Uhren

Tonwerkzenge L Unvollständig augemeldete

Waren

11 147 702

10 536 724

587 063| 1 149 926

184 669

| | F220 | |

70 274) Æ4 01 4

6 770

|

5 464|

4 674)

163 505

2 8593 114 146]

880 451 330 856

1704|

12 663| 80 765 275 069

19 071) 5 326!

18] 83b|

f |

36249) 39021 |

79

822 138] 169 556! 158 2392| 79

| 110394 3 964 13 952 44 872| 18 006)

7 583

Gesamtmengez

1-19, Waren aller Art .

auyerdem :

L E q 1s, | Wasserfahrzeuge

50 730 687 99 688 002 107067316

|

61 930 641/1192111441 19288323

831

Februar 1913 außerdem :

| Pferde. E A a Wasserfahrzeuge

65 (71 711]

79

|

413 132

19 625 624 10 016 668

1 218 275