1914 / 68 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Mar 1914 18:00:01 GMT) scan diff

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au vom Bürgerverein geäußerten Wünsche sind biéher leider unberüd- fi htigt geblieben. Hoffentlich saft die Eisenbahnverwaltung bezüg- lich der Bahnhofsverhältnisse bald Abhilfe.

Aba. Dr. Arendt - Mansfeld (freikonf.): Erfreulicherweise hat die Eisenbahnverwaltung den Umbau der Bahnhöe in Oberröblingen und Sclettau in Aussicht genommen; aber auch viele andere der Strecke Halle—Cassel genügen dem Verkehr niht mehr, z. B. der Bahuhof in

i«leben. Es ist dringend notwendig, daß dieser Bahnkbof eine Ueber- dachung erhält; bei slechtem Wetter leidet das Publikum Not. Es ist auch notwendig, daß ein Güterbahnhof eingeridtet wird. Die Bersiaat- lichung der Halleschen Hafenbahn erscheint mir unvmgänglich not- wendig: sie ist aber nur durchführbar, wenn es gleichzeitig geschieht mit der Verstaatlichung der Halle-Hettstedter Bahn. Je länger die Verstaatlichung hinausgeschoben wird, um so höhere Kosten erfordert fie. Das beweist die Entwicklung des Verkehrs.

Abg. Dr. Irmer (kons.): Der Bahnhof in Deffau befindet h in fehr elender Lage ; er ist tehnisch unwürdig angelegt, weil er vor setnem Eingang eine zweimalige Kreuzung von Gleisen hat. Der Erweiterungébau des Dessauer Bahnhofes ist notwendig geworden dur das Hinlenken des Verkehrs NBerlin—Wiesenburg—NRoßlau— Halle über Dcssau. Es wird noch viel s{limmer werden, wenn der elektrishe Verkehr von Berlin nach Halle über Dessau geleitet wird. Fh möchte deshalb den Minister bitten, {hon jegt für später einen gründlichen Umbau des Bahnhofes Defjau ins Auge zu fassen.

Abg. Dr. Band (kons.) wünsht Umbau bzw. Neubau der Bahnhöfe Finsterwalde und Dobrilugk-Kirchhain.

Zu den Ausgaben für ‘den Bezirk der Eisenbahndirektion Hannover führt

Abg. Dr. von Campe (nl) aus: Im Etat sind 100 000 für Umbauten des Bahnhofes in Elze vorgesehen. Dieser Umbau ist dringend eiforderlich. Es findet dort eine Kreuzung auf Schienenhöhe statt, noch dazu an einem sehr gefährliwen und abschüssigen Punkte. Es verkehren doct täglih 100 bis 200 Züge: es ist deshalb dringend erforderlih, daß die Bahnhofsumbauten möglihst beschleunigt werden. Ich bitte aber dabei im Auge zu behalten, daß die neue Bahnhofsanlaae fo gebaut wird, daß dadurch dem Umsteigeverkehr nach Hildetbeim keine Schwierigkeiten bereitet werden. Bisher fand dieser Umsteigeverkehr in Nordstemmen statt, das für Hildesheim günstiger liegt. Dort erlauben aber die lokalen Verhältnisse eine Erweiterung des Bahn- hofes nit. Auf der Strecke Lehrte—Hildesheim find neue Gleis- anlagen für den Bahnbof in Harsum vorgesehen. Dieser Bau ist ebenfalls dringend notwerdig. Ich bitte dabei zu beachten, daß in Harsum jetzt hon von Westen her cine Kalibahn Sarstedt—Harsum mündet; es ist im Auge zu behalten, daß mögliherwelfe in Zukunft der durchgehende Verkehr von Hannover nah dem Süden über Sar-

stedt—Harsum—Hildesheim geleitet wird. Dadurch würden Cinfahrts- \chwierigkeiten auf dem Bahnhof in Hildesheim vermieden werden und fo auch Hildesheim an den direkten Verkehr angefhlossen werden können. Fch bitte, die Gleisanlagen gleich so zu projektieren, daß diefen Wünschen Nehnung getragen wird. Zurzeit weden die Bahnhöfe auf der Sirecke Celle—Braunsc{weig festgelegt. Nach den bis dahin bekannt gewordenen Entschließungen der Eisenbahnverwaltung ent- sprechen diesc nit überall den Interessen des Publikums, insbesondere nicht den Interessen der Ortschaften des Kreises Peine bei Wense und Umgegend. Es ist nicht Zu verstehen, weshalb die Bahnhöfe zum Teil fo gelegt werden, daß sie nicht an die schon gebauten Straßen, daß sie au nit an die Kreuzungspunkte, beispielsweise nit an den Kreuzungépunkt der großen Heerstraße von Braunschweig nah Celle rit der Ost-Westitraße Peine—Meine gelegt werden. Ich bitte darum, die bis- berigen Entschließungen nahzuprüfen und den Klagen der Interessenten nachzukemen. Wenn die Bakbnhöfe so, wie projektiert, gelegt werden, dann würden einer Rethe von Gemeinden kaum ershwingbare Kosten dur den Ausbau der Zuwegung entstchen, die vermieden werden können, wenn die Bahnhöfe an die jezt {on vorhandenen Straßen gelegt werden. Endli bitte ih, bei dem Neubau des Bahnhofes in Braunschweig das Augenmerk darauf zu richten, daß fortan etn [eb- hafterer Durchgangsv-rk-hr - vom Süden nah dem Westen über Braunschweig und Hildesheim gelegt werden kann. Bisher stand unseren diesbezüglihen Wünschen, insbesondere ber Einlegung eines Nachischn: llzugp 1ares nah und von B-rlin, immer das Bedenken ent- gegen, daß die Kopfstation in Braunschweig einen folchen Verkehr nicht zulasse. Die direkte Strecke Berlin—Hannover ift bezügli des Nachtverkehrs dera!tig überlastet, daß es dringend wünschenswert ist, ar Strecke zu entlasten uno damit unseren Wünschen Rechnung zu ragën.

Abg. Rehren - Hamelspringe (fretikons.) befürwortet die An- sage ciner Halt: stelle für Perfonen- und Güterverkehr auf der Strecke Hannover—Ultenbeken in der Rähe der Ortschaft Altenhagen 1 im Kret]e Springe.

Bei den Ausgaben für den Bezirk der Eisenbahndirektion Kattowitz bemerkt

Abg. Graf Prasfchma (Zentr.): Auf der Station Arnsdorf in Oberschlesien sind bessere Einrihtungen für den Güterverkehr dringend erforderliGß Auch die Einrichtungen für den Perfonenv rkebr lassen sehr zu wünschen übrig. Die Bezeichnung der Station mit Schurgast- Arnsdorf wäre sehr angebracht.

Abg. Peter - Gleiwiy (Zertr.): Der Umbau des Babnhofs in Gleiwilz ist dringend notwendig. Es ift erfreulih, daß jeßt 2 300 000 Mark hierfür in den Etat eingestellt sind. Fh bitte den Minister, die Bahnlinie Gleiwiß- -Tarnowiß, auch schon aus - militärischen Gründen, bald in Angriff zu nebmen. Auf Wuns des Gemeinde- vorstebers in Retziß in meinem Wahlkreise bitte ich den Minister um Berücksichtigung der von dort abgegangenen Petition um Errich- tung eines Bahnhofs mit Personen- und Güterverkehr.

Bei den Ausgaben für den Bezirk der Eisenbahndirektion Königsberg i. Pr. bittet

Abg. Reiner (kons.) um Aufstellung von Kovpframpen auf mebreren Babnhöfen, um eine Wegennterführung auf der Strecke Königéberg—Prostfen und um besseren Ausbau des Bahnhofes Lößen. __ Bei den Ausgaben für den Bezirk der Eifenbahndireftion Siettin bittet

Abg. von Wenden (konf.) um Verlegung der Hafenbahn und des Güterbahnbofes in Kolberg sowie um Auskunft darüber, welches Ergebnis die angestellten Grmittlungen über die Klagen, die E im vorigen Fahre ausführlih zur Sprache gebraŸht hat, gehabt aben.

Ein Negierungskommissar weist darauf hin, daß bei der großen Zahl von ähnlihen Wünschen diese in der Reihenfolge auf thre Dringlick&keit geprüft werden müssen. Die Angelegenheit, die der Vorredner erwähnt habe, sei {on in Bearbeitung.

Bee M des Extraordinariuums wird ohne weitere Debatte. bewilligt.

Damit ist der Etat der Eisenbahnverwaltung erledigt, und der Baubericht für das Jahr 1912/13 wird nah Kenntnisnahme für erledigt erklärt.

Es folgt die erste Beratung des Gesezgentwurfs über Teilungland- oder forstwirtshaftlicher Besizungen (Grundteilungsgeseß) und in Ver- bindung damit die Beratung der Anträge der Abgg. Frei- herr von Zedliß und Dr. Engelbrecht (freikons.) sowie des Abg. Boisly (nl.), die im Jnteresse der Er - haltung des Bauernstandes Erhebungen über die Zusammenlegung von bäuerlihem Grundbesiß mit Groß- arundbesiz in den leßten zehn Jahren, bezw. Mitteilung der Berschiebungen in ländlihem Grundbesiß seit der Gewerbe- zählung von 1895 verlangt, und die erste Beratung der von dem Abg. Ecker-Winsen (nl.) eingebrachten Geseßentwürfe wegen Ansiedlung von Landarbeitern und Schaffung von Al- nenden, wegen Schaffung“ von’ flein- und mittelbäuerlichen

Betrieben und wegen Förderung der inneren Kolonisation durch provinzielle Ansiedlungsgefellschaften, sowie des von dem Abg. Aron/s 0h n (fortshr. Volksp.) eingebrahten Geseßentwurfs wegen Förderung der inneren Kolonisation. Der Antrag Aronsohn bezweckt die innere Kolonifation im ganzen König- reih Preußen, der Antrag Ecker nur in den Provinzen Ost- preußen, Pommern, Brandenburg, Schlesien, Sachsen, Schles- wig-Holftein und Hannover.

Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr Freiherr von Schorlemer:

Meine Herren! Als 1ch im vorigen Jahre das Gesetz, betreffend

die Bereitstellung von Staatsmitteln zur Förderung der Landeskultur und der inneren Kolonisation, vor diesem hohen Hause zu vertreten batte, habe ih bereits die Ziele und die Grenzen der inneren Kolo- nisation zu \kizzieren versubt. Jch habe insbesondere darauf hinge- wiesen, daß der Zweck der inneren Kolonisation nit die Aufteilung des Großgrundbesißes sei, sondern daß es sich immer nur darum handeln könne, auf das rihtige Verhältnis zwischen größerem, mitt- lerem und kleinerem Besiß hinzuwirken! Dieses Verhältnis zu er- halten und da, wo es nicht vorhanden ist, feine Herbeiführung nah Moöglichkeit zu fördern und zu erleichtern, ist auch die Absicht des Entwurfs des Grundteilungsgeseßes, der jeßt ihrer Beratung und Beschlußfassung unterbreitet wird. Die in diesem Entwurf vorge- sehenen Maßnahmen fallen völlig in den Bereich der inneren Kolo- nisation. Sie sind dazu bestimmt, die Anseßung von Bauern und ländliden Arbeitern zu erleichtern, insbesondere au dort, wo es si niht allein um die Urbarmahung und Besiedlung von Mooren und Oedflächen handelt, sondern auch die Aufteilung größerer Güter für die Zwecke der inneren Kolonisation in Betracht kommt. Wenn wir in die Vergangenheit zurückblicken, so seben wir, daß die innere Kolonisation und ihre Förderung den Ausganaspunkt ge- nommen hat von der leider feststehenden Tatsache der zunehmenden Entvölkerung des platten Landes, besonders im Osten der Monarchie. Ich will auf die hon häufig besprochenen Ursachen dieser Landflucht hier niht weiter eingehen. Jch beschränke mich darauf, hervorzuheben, daß ih bereits früher Gelegenheit hatte, darauf hinzuweisen daß die Entvölkerung des platten Landes weniger in dem Bauernlegen thre Ursache findet, noch weniger auf das Konto des Großgrundbesißes zu schreiben ist, sondern daß sie in erster Linie herbeigeführt worden ist durch die Industrialisierung eines großen Teiles der Monarchie, dur den Zug von Osten nah Westen und die billigere und bessere Arbeits- gelegenheit, die dort geboten wird. Meine Herren, Sie sind ebenso- wenig wie die Staatsregierung in der Lage, die besseren Arbeits- bedingungen, welche die ländlihe arbeitende Bevölkerung im Westen gefunden hat und findet, zu unterbinden. Aber um so mehr betrachte ih es als Aufgabe der Staatsregierung, mit allen anderen sonst ihr zu Gebote stehenden Mitteln die Erhaltung und weitere Ansezung von Bauern und Arbeitern zu fördern, besonders in denjenigen Gegen- den, wo gleidzeitig wihtige und s{chwerwiegende nationale Interessen in Frage tommen.

Das so beschriebene Ziel wollen wir mit der inneren Kolonisation erreichen. Seit dem Jahre 1886s besteht die Ansiedlungskommission für Posen und Westpreußen, seit längeren Jahren sind verschiedene provinzielle gemeinnüßige und vom Staate unterstüßte Siedlungs- gesellshaften im Verein mit zahlreihen Kleinsiedelungsgenossen- schaften und. teilweise auch {communale Verbände für die Ansehung von Bauern und ländlichen Arbeitern tätig. Gewiß ist dieser Tätig- keit ein Erfolg nit abzustreiten. Aber je länger die von mir ge- nannten Gesellschaften arbeiten, je weiter sich ihre Tätigkeit entfaltet, desto mehr müssen sie sih davon überzeugen, daß die Schwierigkeiten ihrer Arbeit nicht allein und aub nit in erster Linie in dec Be- \chaffung des nötigen Geldbedarfes zu finden sind. Nein, meine Herren, es sind andere, teilweise viel bedeutendere Hindernisse, die sich dem erfolgreihen Arbeiten der Kolonisationsgesellshaften ent- gegenstellen. Diese Hindernisse wenigstens teilweise zu verringern und zu beseitigen, ist die Absicht des vorliegenden Gesetzentwurfs.

Er befaßt sih in seinem ersten Abschnitte mit der Beschränkung von Teilungen, und er wendet sih damit gegen den gewerbêmäßigen Güterhandel, indem er jede Zershlagung einer land- und forstwirt- schaftlichen Besißung von der Genehmigung der Behörde abhängig macht, soweit dieselbe von einem gewerbsmäßigen Güterbändler oder Grundbstücksvermittler vorgenommen wird. Ih glaube, Sie meine Herren, haben ebenso wie die öffentlibe Meinung an dieser Vorschrift beim ersten Anblick vielfa Anstoß genommen in dem Gedankei daß mit einer folhen Maßregel nicht allein der unreelle Güterbandel be- troffen, sondern auch der reelle Güterhandel unterbunden würde. (Sehr richtig! links.) Aber die nähere Prüfung der im Entwurf vor- gesehenen Bestimmungen läßt zweifellos die Absicht des Geseßzgebers erkennen, den reellen Güterhandel nah Möglichkeit unberührt zu lassen und nur denjenigen Güterhandel zu treffen, der sich mit un- wirtschaftlichen Zerschlagungen befaßt. Diese Absiht geht zunächst aus der Bestimmung hervor, daß die Vorschrift der babördlidien Ge- nehmigung nur auf land- und forstwirtschaftliße Besißungen be- schränkt wird, daß also städtisher Grundbesiß und Häuserbesit über- haupt nicht in Frage kommt. Es fommt zweitens in Betracht, daß nur die Fâlle der Zershlagung, nicht aber au die Fälle des Vers faufs einer Besißung im ganzen der bebördlichen Genehmigung unters liegen. Ein Güterbändler und ein Gütermafkler, der ein Besißtum bon einer Hand in die andere bringt, ohne das Besißtum als solches zu zerschlagen, hat eine behördlihe Genehmigung nit nötig und fann durch die Behörde in seinem Geschäfte an \sih nit gehindert werden Nun ist außerdem aber noch in § 3 des Entwurfs vorgeschrieben daß au jolhe Zershlagungen einer behördlichen Genehmigung nit be- durfen, welche durch Vermittlung der Aus inandersetzungsbehörden vorgenommen werden, und das ist, wenigstens im Often der Monarcbié und wohl auch im Westen, die Mehrzahl der von privater Seite vor- iommenen verslagungen, bei denen die wirtshaftlihe Lage der

nisten gesichert, die Zersblagung selbst also wirtscaftlih ist! h, eiben demzufolge für die Genehmigung nur bestimmte Fälle ubrig, und nah § 4 des Entwurfs kann auch in diesen Fällen eine Genehmigung nur dann versagt werden, „wenn di Zerschlagung mit einer den gemeinwirts{aftlihen Int ¿nden Grund- besißverteilung, insbesondere auch mit förderten inneren Kolonisation nicht vereinbar ift.“ Mieine Herren, aus dem Gesagten geht meines (

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undbesibßshacher, gegen die sogenannten

ie Konkurrenz, welche den staatlichen und gemein-

reitet wird, und vor allen Dingen gegen die Anseßung von Kolonisten die mit Rücksicht auf die ihnen auferlegten Lasten als existenzfähiz sür die Zukunft nicht bezeichnet werden können. L L

Aber es liegt auh nahe, daß diese zunächst beabsichtigte Folge de» Vorschläge des Geseßgebers, die Verhinderung einer unwirtsaftlidez Zerschlagung, auch noch ron anderen günstigen Erscheinungen begleitz: sein wird. Es kommt in dieser Beziehung in Betracht, daß zweife(, los das Erfordernis einer bebördlihen Genehmigung dazu beitragcz ird, den Grundstückshandel als solben und damit auch die groke Zahl der Grundstüdkshändler und Grundstücksvermittler zu verringern, daß die teilweise ungerechtfertigt gestiegenen Grundstückspreise dur Beschränkung des Grundstückshandels auf ein gesundes Maß zurüg. geführt werden, daß der weiteren Mobilisierung des Grundbesibes, diz besonders im Osten teilweise ers{reŒende Dimensionen angenommez bat, vorgebeugt wird, und daß endli im Westen der Monartie -. und darauf lege ih unter Berücfsihtigung der dertigen Verhältni?se den größten Wert die Erhaltung unserer bäuerlichen Besißungeg in derselben Hand mehr als bisber gesichert wird.

Ich möchte bei dieser Gelegenbeit auch noch auf die Bedeutung

in allen den Fällen versagt werden soll, wo „die Zershlagung mi! einer den gemeinwirischaftliben Interessen entsprebenden Grund, besißverteilung, insbesondere auch mit den Zielen der staatlich geför- derten inneren Kolonisation nicht vereinbar ist“. Das hat die Be, deutung, daß einmal eine Zerscblagung nicht genehmigt werden foll, die sich unter Berücksichtigung der wirtshaftlihen Verhältnisse nit gls zulässig erweist, und daß ebenso eine Zershlagung versagt werden soll, die mit den Zielen der staatlih geförderten Kolonisation, also mit den Zielen der vom Staate unterstüßten Siedlungsgesellshaften und ebenso mit den Zielen der ftaatlih eingerichteten Ansiedlungskonm: mission (Hört, hört! bei den Polen) in Posen und Westpreußen ni vereinbar ift.

Im Zusammenhang mit den Bestimmungen über die Genebmi- gung einer Zerschlagung, die ih sceben erwähnt habe, stehen auch die Borschriften über das Rütrittsrecht, das ebenfalls dur den ersten

auch das Nütrittsrebt im Sinne des Gesetzentwurfs ist etwas Neues und zweifellos eine Maßnahme, die auf den ersten Anblick nit sympathisch berührt. (Sehr richtig! bei den Dänen.) Aber zur Be- gründung dieses Vorschlages darf ih hinweisen auf die gleichen Be-

kurze Frist, die für die Ausübung des Nücktrittsre{chts vorgesehen ist,

vorden sind, sehr häufig der Fall ereignet hat, daß Besißer sich dur Üeberredung oder dur augenblicklihe \chwierige finanzielle Verhält nisse zu einer unüberlegten Hergabe ihres Besißtums haben bewegen lassen, und daß es ebenso zahlreide Ansiedler gibt, die zweifellos ihre Stelle niht übernommen hätten, wenn ihnen noch einige Zeit zur ruhigen Prüfung gelassen worden wäre. Nach den rir zugegangenen

bereits 64mal von dem Rüktrittsre{ßt Gebrau ‘gemaht wor.ck Wenn die “Behörden in Bazirn mit den Erfolgen des Güter # trümmerungsgeseßes im großen und ganzen bisher zufrieden sind, führen sie diese Erfolge wesentlich auf die Vorschriften über das Rüc trittsrecht und darauf zurü, daß infolge dieser Vorschriften der Güier: handel ganz erheblih zurüdckgegangen ist. Die Zahl der eingetragenen Güterhändler ift in Bayern von 1329 im Jahre 1910 auf 550 in Jahre 1912 zurüdgegangen. (Hört, hört!) Die Zahl der gewerbs- mäßig zertrümmerten Anwesen betrug im Jahre 1912 nur nod 18,1 %, die durch Güterhändler zertrümmerte Fläche nur noch 12,9 5 des Standes vom Jahre 1908/09, wo das Güterzertrümmerungsrect noch nit in Kraft war. Das sind immerhin Zahlen und Ergebnis: die jedenfalls dazu anregen müssen, auch für den Bereich der preuß: {en Monarchie die Einführung eines Rücktrittsrehtes in sorgsam: Erwägung zu nehmen.

Die Bestimmungen des Geseßentwurfs und seines ersten Ab- schnitts, die ih bisher erwähnt habe, haben lediglih die Beschränkung unwirtschaftlicher Teilung im Auge. Seiner Bestimmung na soll aber der Geseßentwurf auch die wirtscbaftlihe Teilung fördern, und er erstrebt das in erster Linie dur die Einführung eines Vorkaufsreté, daë inzwischen in der Presse schon von den verschiedensten Seiten aus besprochen worden ist. Jch muß es mir versagen, auf die juristische Begründung dieses Vorkaufsrechis näher einzugehen; ih werde mi darauf beschränken, seine wirtschaftlide Bedeutung bervorzuheben.

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(5s bedarf wohl keiner näheren Ausführung, daß das Vorkaufs-

erforderlichen Landbedarf auch in Zukunft sicerzustellen. Vielfadt find Bedenken dagegen laut geworden, in der Weise, wie es der i wurf vorschlägt, in die privaten Rechtsverhältnisse einzugreifen (Sebr richtig! links), und ih habe velles Verständnis dafür, daß dieser seiner Art neue und \{hwerwiegende Vorschlag auf Widerstand stoßen ist; aber er erscheint in wesentli milderem Lichte, wenn Sit bedenken, daß er einmal dazu bestimmt ist, die doch von allen Seiten als notwendig erkannte \tärfere Anseßzung von Bauern und ländlichen Arbeitern zu ermöglichen, daß das Vorkaufsreht den bodenständigen, von Vater zu Sohn sich forterbenden Grundbesiß völlig unbecühri läßt und damit auch insbesondere den Absichten der Staatsregierung entspriht, welbe Erhaltung des bodenständigen Grundbesißes wirt- \chaftlih wie politisch als eine Notwendigkeit ansieht: Das Vor- faufsrecht trifft hauptsächlih die fogenannten walzenden Güter, die Güter, die auf dem Markte liegen, den Besißer wechseln, und deren Grhaltung infolgedessen weder vom Standpunkte der Landwirtschaft noch vom allgemeinen politisben Standpunkte ein besonderes © teresse bietet!

Wenn Sie bedenken, meine Herren, daß na der Denkschrift der Ansiedlungskommission für das Jahr 19 3 allein in den Provinzen Posen und Westpreußen noch 142000 ha zum Verkauf angeboten waren, darunter mehr als 50 000 ha ernftlihen Angebotes, wenn 1e ferner * erwägen, daß auch die übrigen provinziellen Besiedlungs gesellshaften, die sogenannten Landgesellschaften, über Güterangebo! nicht zu klagen haben, so liegt es meines Srachtens auf dec Hand, das noch hinreichende und für viele Jahre reihende Grundflächen in dieset

t esellshaften durch einen solhen Güterhandel be-

zum Verkauf angebotenen Gütern zur Verfügung stehen, und daß c

des § 4 des Geseßentrourfs zurückfommen und ausdrüdcklih nochma[; hervorheben, daß die nah § 1 erforderliche Genehmigung na § 1f

Abschnitt des Gesehentwurfs eingeführt werden soll. Meine Herren, |

stimmungen des bayeriswen Güterzertrümmerungsgeseßes, auf die -

und \{ließlich auh auf die Tatsache, daß sih nach den Erfahrungen, F die bisher mit den bestehenden geseßlihen Bestimmungen gemacht

Verichten hat man in Bayern mit dem Rücktrittsrehte keineswegs un günstige Erfahrungen gemacht. Das bayerische GüterzertrümmerungS geseß ist seit dem Jahre 1910 in Kraft, und es ist in diesen Jah

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nux darauf ankommt, dieselben rechtzeitig auch für die - Zwedke der inneren Kolonisation zu sichern. i

Man wird bei näherer Betrachtung au nit einwenden können, daß das Norkaufsrecht eine besondere Härte für die Beteiligten dar- stelle. Für den Nerkäufer und bisherigen Besißer gewiß deshalb nicht, weil ihm gegenüber das Vorkaufsreht überhaupt nit, weil es erst dann zur Anwendung kommt, wenn der bisherige Besißer si seines Besikes bereits entäußert hat. Auch der Käufer, der in vielen Fällen ein Händler oder eine Parzellièrungsbank sein wird, darf sich nicht beklagen, weil er ja, nachdem das Geseß in Kraft getreten ist, mit der Ausübung des Vorkaufsrechts zu rechnen hat, und weil er zweifellos auch in der Lage ist, sih an den zuständigen Stellen vor dem Abschluß eines Kaufvertrages darüber zu vergewissern, ob gegen ibn das Vorkaufsreht zur Anwendung gebracht wird. (Lachen bei den Sozialdemokraten und Polen.) :

Im übrigen möchte ih auch bier hervorheben, daß das Vor- faufsredt nit allein den erforderlichen Landbedarf decken foll. (Es sol au ebenso wie die zur Zers{lagung erforderlihe Genehmigung den Grundstücshandel zurückdämmen, auf die Ermäßigung der Grund- stüdspreise einwirken und die Tätigkeit derjenigen Grundstückshändler und Parzellierungsbanken lahm legen deren Zers{lagungen sich als unwirtschaftlih erwiesen haben!

Meine Herren, das Vorkaufsrecht ist feine Erfindung von nr und au keine Erfindung der preußiscben Staatsregierung. (Sehr wahr! bei den Soz.) Es ist {on 1910 in Bayern eingeführt worden dur das Güterzertrümmerungsgeseß, und es ist {on Jahre vorher von hervorragenden Nationalökonomen, insbesondere auch von ‘Herren, die ibrer politishen Ueberzeugung nach der konservativen Seite diejes Hauses angehören, warm empfohlen worden. Ih nenne nur den Freiherrn von Wangenheim und den Vorsißenden der Landwirtschafts- kammer von Ostpreußen, Herrn Batocki-Bledau. (Hört, hört! bei den Soz.) |

Meine Herren, die Erfahrungen, die in Bayern mit dem Vor- faufsret gemadt worden sind, gehen noch nicht so weit, daß daraus bestimmte und sichere Nücksclüsse auch für Preußen gezogen werden fönnten. Immerhin ist aber festgestellt, daß das Vorkaufsrecht n Bayern in den Jahren 1911 und 1912 \{on in 59 Fällen zur Anwen- dung gekemmen ist, und es würde vielleicht noch häufiger davon Ge- brau gemacht worden sein, wenn nicht durch die Bestimmungen des bayerischen Geseßes das Vorkaufsre{t in die Hände der Kommunen und der ländliden Darlehnskassenvereine gelegt wäre, die aus nahe- liegenden Gründen schon finanziell nicht in der Lage sind, das Vor- faufsrecht in vollem Umfange auszuüben. In Bayern fehlt der Faktor, der hier in Preußen dur die Gründungen der leßten Jahre vorhanden ist, die gemeinnüßigen Siedlungsgesellsaften, die in der Lage und mit den Mitteln ausgestattet sind, auch von dem Vorkaufsrechte in den dazu geeigneten Fällen Gebrauch zu machen. :

Meine Herren, ih möchte damit meine Ausführungen über das Vorkaufsrecht vorläufig beenden. J will nur darauf noch hinweisen, daß, abgesehen von den Provinzen Westpreußen und Posen, es nicht in der Absicht der Staatsregierung liegt, das Vorkaufsrecht selbst aus- zuüben, sondern daß in Aussichb genommen ist, die Ausübung des Vorkaufsrecht den staatlich gegründeten bzw. staatlich unterstüßten und als gemeinnüßig anerkannten Besiedlungsgesellschaften zu überweisen. Darüber werden wir uns zweifellos in der Kommission, die Sie mit der Vorberatung des Gesehentwurfs betrauen werden, noch ‘weiter zu unterhalien haben.

Nun, meine Herren, möchte ih auch davon Abstand nehmen, in diesem Augenblick noch die weiteren Bestimmungen des Geseßentwurfs zu bespreen, die si mit der Erleichterung der Rentengutsbildung be- fassen. Icch glaube damit warten zu können, bis die Antragsteller die bei diesem Geseßentwurf in bezug auf die Förderung der inneren Kolonisation gestellten Sonderanträge begründet haben..

Meine Herren, ih kann und darf nicht erwarten, daß ein Geseß- entwurf mit so weitgehenden und s{werwiegenden Vorschriften, wie sie der Entwurf des Grundteilungsgeseßes enthält, von vornherein

Ihre volle und vorbehaltlose Zustimmung findet. Aber der CErwar- tung alaube ih namens der Staatsregierung Ausdruck geben zu dürfen, daß Sie bereit sein werden, die Vorschläge der Staatsregierung in einer Kommission vorberaten zu lassen, und daß es dieser Kommission gelingen wird, im Ginvernehmen mit der Staatsregierung den Geseß- entwurf so zu gestalten, daß seine Bestimmungen si für die innere Kolonisation und für die gleichzeitig mit ihr verfolgten wirtschasi- lichen und nationalen Ziele als brauchbar erweisen. (Bravo!)

Ab2. Dr. von Kries (kons.): Die Ziele dieses Geseyes findrn

E E s 2 E R : wohl in diesem Hause kaum Gegner. Die innere Kolonifation, die dur die Erschwoerung unwirtschaftlicher Aufteilung und durch Er- leidterung gemeinnüßiger Parzellierung gefördert werden soll, ist eines der wichtigsten, viellciht tas alerwichtigste innerpolitische Problem. Ob die Wege der Vorlage zweckmäßig und die Mittel in dem vorges{lagznen Umfange notwendig und anderfeits ausreichend find, bedarf allerdings sorgfältiger Prüfung. Wir beantragen des- halb, die Vorlage einer Kommission von 28 Mitgliedern zu über- weisen. Die Entvölfkerung des platten Landes, besonders in den Dit- provinzen, hat einen bedauerlichen Grad erreicht. Die Zahl der selb- stäntigen landwirtschaftlihen Betri-be hat sich in Preußen von 1895 bis 1907 weitere Zahlen liegen mir nicht vor tin Ostpreußen um 7600, n Pommern um 4800, in Sclesi-xn um 8500, in Brandenburg sogar um 25600 verringert ; selbst in der Pro- vinz Posen is troy der Tätigkeit der Anfiedlungskommission cine Verringerung um rund 1100 zu verzeichnen, und nur in ODst- vreußen ist ein geringer Zuwachs von 1100 gewejen. Besonders ist davon betroffen der Besitz der ländlichen Arbeiterbevölferung unter 2 ha. Während der kleine und mittelbäuerliche Betricb in diesen Provinzen mit Ausnahme von Pommern und Schlesien zugenommen bat, haben i diese kleinsten Betriebe in Ostpreußen um 14 900, in West- preußen um 9500, in Pommern um 8600, în Posen um 13 000, in Brandenburg um 27 300 und in Schlesien um 5900 verringert. In den westlichen Provinzen hat sih das Verhältnis allerdings wesentli günstiger gestaltet und in der ganzen Monarckie haben auch diese tleinsten Betriebe eine unwesentlihe Zunahme erfahren. Die Renten- gutébildung nach tem Ges: von 1893 hat allerdings von 1895—1907 10 §00 Rentengüter geshaffen, eine ansehnliche Zahl, die aber jenen be- bauerlißen Rückgang nicht wettmacht. Nach der Volkszählung hat von 1900 bis 1910 die Bewohnerschaft der Städte si von 43 °/o der ganzen Be- völferung auf 47,2 9/9 vermehrt, die Bevölkerung der Landgemeinden und Gutébezirke hat sh allerdings absolut au vermehrt, ist aber prozentual von 57 9% auf 52,8% der ganzen Bevölkerung zurüd- gegangen. Beim Abzug der großen städtischen Landgemeinden ist dieses Verhältnis noch ungünstiger. Da ist eine durchgreifende Ab- hilfe dringend nöótig, um der zunehmenden Entvölkerung des platten Lanbes im Osten wirksam zu begegnen. Die Grörterung der Gründe vafür würde allerdings nur geeignet sein, den Parteihader zu entfahen in einer Frage, die bei, ihrer großen nationalen Bes deutung aus dem Streit der Parteien herausgehoben werden muß.

siedlung von Menschen zu eivem Junabrurnen für unstr Volk werte zu lassen, erfolglos geblieben {stt. Die Regierungsvorlage hat fh dieses Ziel als vornehmste Nufgabe gesezt. Die reihéredtlide Zu- lässiakeit der vorgeschlagenen Bestimmungen scheint uns nicht zweifel- haft. Die 88 1 bis 9 wollen die Parzellierungstätigkeit gewerbs- mäßiger Parzellanten an eine ftaatlihe Genehmigung knüpfen. Tatsace ist, daß in vielen Fällen unwirtshaftlize und un- zweckmäßige Parzellierungen vorgenommen worden find. Man muß abec einräumen, daß es au gewerbsmäßige Parzellanten gibt, deren Tätigkeit nah keiner Richtung hin Veranlassung zu Klagen gibt. Diese Personen werden in ihrer geschäftlichen Tätigkeit dur das neue Geseß nit berührt. Wir sind grundsäßlih geneigt, die Kontrolle über die gemerbsmäßige Parzellierung zu genehmigen. Die Vorschriïten über die Ausübung der Genebmigungépflicht scheinen uns zweckmäßig zu sein. Auch das vorgeschriebene Verfahren gibt zu Beanstandungen keinen Anlaß, ebenfowenig diz Ausnahmevor schriften des § 3. Die Gründe, aus denen die Genehmigung einer Par- zellierung versagt werden fann, sind in § 4 enthalten. Wir ver- stehen den Inhalt des Paragraphen dabin, daß nicht nur rein wirtschaftliche, sondern auch nationale Gesichtspunkte verfolgt werden müssen. Wir haben zu prüfen, ob ih die praktische Durch- führung des § 4 als einwandsfrei herauéstellt. Die Straf- bestimmungen der §8 7 und 8 ersheinea auf decn ersten Blick etwas hart. Die gewerbêmäßigen Parzellanten würden i aber durch geringere Strafen niht abschrecken lassen. Man kann aber nit so weit gehen, die zivilrechtlihe Gültigkeit der ohne Genebmigung getätigten Parzellierungen anzuzwëifeln. Die Regierungsvorlage sucht nun weitere unwirtsaftliche Zerschlagungen durch ein dem Käufer zu gewährendes R#trittsreht binnen aht Tagen zu gewähren. Diese Gewährung gibt uns zu erhebithen Bedenken Anlaß. Es wird dadurch gewiser- maßen der Bruch von Treu und Glauben im Geseße selbst s\tatuiert. Gs ijt allerdings rihtig, daß durch die Tätigkeit von gewerbsmäßigen Parzellanten kletne Leute {wer gelchädigt wurden : diese hätten si aber beim Abschluß des notariellen Vertrages über die Folgen und dle Bedeutung des Vertrages aufklären lassen können. Die Gewährung des Vorkaufs- rehtes an dea Staat hat in der von der Regierung be- anivruhten Focm die allerschwersten. grundsä zlihen Bedenken, weil es einen starken Eingriff in die Freiheit des Eigen- tums bedeutet. Wir können aus grundsäßlihea Erwägunzen einen so weit gehenden Eingriff in die Freiheit des Grundeigentums niht gewähren. Das kann ‘nur geschehen, soweit b fondere Gründe den Eingriff rechtfertigen. Besonders \{chwere Bedenfen haben meine Freunde auch gegenüber der von der Regierung heab- sichtigten Uebertragung des VorkaufsreWtes an die Parzellierungs- gesellschaften. Die Regierung muß sich vorbehalten, wann von dem Vorkaufsrehte im Interes)e des Staatswohles Gebrauch zu machen ist. Es ist ausgeshlossen,- daß man 1ede einzelne Par- zellierungsgesellschaft nah hrem eigenen Di stem wirtschaften _läkt. Die Bestimmungen über die Erleichterung der Erteilung von Unschäd- lihfeitsattesten begrüßen wir. Die Erhöhung der Mittel für den noë- wendigen Zwischenkredit werden wir gern bewilligen. Unsere Stellung zur Frage der Förderung der inneren Kolontsation hat 1912 mein Partei- freund von der Osten ausführlich dargelegt. Die Normativbeftimmungen, na denen die Ansiedlung erfolgt, geben uns zu gewi}en Bedenken Anlaß: die Ansiedler müssen zu günstigeren Bedinaungen angeseßt werden. Diesen Zweck verfolgen die Anträge der Nationalliberalen und der Freisinnigen, indem sie den Ansiedlern bares Geld geben wollen anstatt der Rentenbriefe. Diese Antiäge bringen an si nichts Neues. Den Zweck der Besserstellung der Ansiedler kat der Ubg. von der Often damals ebenfalls aut gesprochen. Wir halten es aber im Interesse der nicht allzu starken Anspannung des Staatskredits für zweckmäßig, den jeßt beshrittenen Weg einzuhalten und nur die sich ergebenden Kurs- verluste auf den Staat zu übernehmen. Dos muß in den Gesegent- wurf hincingearbeitet werden. Die Schaffung besonderer Beamtenköuper in jeder Provinz für die unexe Kolonisation balten wir für unzweck- mäßig. Wir halten eine weitere Vermehrung des Beamtenkörpe1s nit für tunlih. Für dië günstigere Ansegung von Kolonisten werden wir in den nächsten Jahren erhebliche Staat8mittel fordern. Wir müssen aber die Gewißheit haben, daß wirklih gute Zustände geschaffen werden. Wir würden es begrüßen, wenn auf diesem Gebiete wirkli gute Zustände geschaffen werden. Wenn auch in einzelnen Punkten {chwerwiegende Be- denken gegen die Vorlage erhoben werden können, so werden die Ziele, welhe die MNegierung verfolgt , doch vielleicht dahin führen, daß eine Einigung der großen Mehrheit des Hauses über ein Geseß erfolgt, das zum Besten unseres Vater-

landes das Werk der inneren Kolonisation auf einen neuen gesunden und fruhtbaren Boden stellt.

Darauf vertagt sich das Haus.

Der Präsident schlägt vor, am Freitag um 10 Uhr zu beginnen, um diese Beratung zu Ende zu führen. Doch entscheidet sich das Haus für 11 Uhr.

Schluß 41/4 Uhr. Nächste Sißung: Fvettaa 11 UYT. (Grundteilungsgeseß.)

Statiftik und Volkswirtschaft.

Bevölkerungsbewegung, Grundbesißwechsel, Sé{lachtungen, städtisheSvarkasse, Krankenversiherung und Armenpflege in Berlin im Januar 1914.

Nah dem Januarheft der «„Monatsberichte des Statistischen Amts der Stadt Berlin“ belief \ßch die fortges{riebene Bevölke - rung3ziffer der NReichshauptstadi Anfang Februar d. S U 9 081253 (ur gleihen Zeit des Vorjahres auf 2097 771). Sie ist im Januar d. I. um 2097(in demselben Monat von 1913 um 2741) gesttegen. Lebend geboren rwourden im Januar d. I. 3321 (im gleihen Monat des Vorjahres 3664) Kinder, darunter 793 (802) oder 23 88 (21,89) 9% unchelihe. Auf das Jahr und Tausend der mittleren Bevölkerung berechnet, flellte sich die Geburtenziffer auf 18 #0 (20,68), G hen wurden im Januar d. I. 984 (!n demselben Monat des Vorjahres . 992) geschlossen, darunter 190 (196) Mischeben. Die Zahl der Sterbefälle (ohne die Totgeburten) belief ch im Januar d. J. auf 2610 (im Januar 1913 auf 2562). Fm Alter bis zu 1 Jahre starben 420 (488) Kinder, das sind 16,09 (19 0s) 9/6 aller Sterbefälle des Berichtêmonats. Auf das Jahr und Tausend der mittleren Bevölkerung berechnet, betrug die allgemeine Sterblichkeitsziffer 14,77 (14 38).

Als zugezogen waren im Januar d. X, 11384 (in demselben Monat des Vorjahres 12255) männliche und 9308 (10 192) weiblihe, zusammen 20692 (22447) Personen zu verzeichnen. Für die im gleihen Monat Fortgezogenen ergaben sich ein- {ließli des Zuschlags für die unterbliebenen Abmeldungen die Zahlen: 10667 (11851) männlihe, 8639 (8958) weibliche, zusammen 19306 (20 809) Personen. Somit verblieb bei der Wanderung ein Mehrzuzug von 717 (404) männlichen und 669 (1234) weiblichen, zusammen ein Mehrzuzug von 1386 (1638) Personen.

Ein Besitzwechsel fand im Januar d. I. bei 111 (im gleichen Monat des Vorjahres bei 146) Grundstücken statt. Kauf lag vor bei 31 (54) bebauten Grundstücken mit 10 097 975 (22 238 082) 46 Kaufpreis und bei 7 (7) unbebauten mit 349 183 (382 320) 4 Kauf- preis, Zwangs versteigerung bei 20 (38) bebauten Grundstücken mit 10 006 871 (10 116 361). 4 und bei 1 (2) unbebauten mit 170 000 (101 150) 6 Kaufpreis. Durch Vererbung gingen 34 (34) Grundstücke mit 7 624800 (8 033 460) 6 Wert und 18 L) ohne Wertangabe in anderen Besiß über. ; N

Der Auftrieb auf ven städtischen Viehhof peiraE für den Monat Januar d. I. 18 372 (für denselben Monat des Vorjahres 92 167) Rinder, 11 726 (14 585) Kälber, 40 932 (50 419) Schafe,

häusern murden im Januar 10254 (im gleichen Monat des Vorjahres 8581) Rinder, 9928 (9972) Kälber, 35779 (38 726) Schafe, 102 440 (91 946) Schweine eshlachtet. Inder Zentra l- roßschlächterei wurden im Januar 1103 (1250) Pferde ge- \{lahtet, von denen 19 (11) zurückgewiesen wurden. Zum Konsum und zur Tierfüiterung gelangten foemit 1084 (1239) Pferde, ferner von der Neutköllner Roßschlächterei 68 (124). E Bei der städtishen Sparkasse beliefen sih die Einzahlungen im Januar d. F. auf 10 086 554 „6 (im Januar des Vorjahres auf 7 694 056 6), die Rüctahlungen auf 5 331 301 (6 972 991) „6 ; dems- nach ergab sich ein Mehr an Einzahlungen von 4755253 j A pr Monat des Vorjahrs ein Mehr an Einzahlungen von 721 065 ). A Der Mitgliederbestand der der Aufsicht des Magistrais8- kommissars unterstellten Krankenkassen betrug am 1. Februar 1914. 918 669, urter denen ih 59 515 freiwillige Mitglieder befanden. Er- werbsunfähig waren an diesem Tage bet den bezeichneten Kassen 41 133 verpflichtete Mitglieder. : E Die städtishe Armenpflege umfaßte im Monat Januar d. F, 36 386 (in demselben Monat des Vorjahres 35 738) Almosen- empfänger mit einem Gesamtbetrage an laufenden Unterstüßungen von 658 234 (640 704) #, darunter 1658 (1599) Almosenempfänger mit außerdem gewährten 11600 (11353) Exriraunterstüzungen. Solhe wurden ferner für 12241 (9052) nidt laufend unterstüßte ersonen im Gesamtbetrage von 167 941 (125 204) # gewährt. E ire waren 12 988 (12 988) vorhanden, für die 126 760 (124 853) „6 aufgewendet wurden.

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Zur Arbeiterbewegung

Eämtlide SGneidergehilfen der Stadt Oberhausen haben, wte dic „Rh.-Westf. Ztg." berichtet, den Arbeitgebern den jeit dem Fahre 1911 laufenden Lohntarif mit der Begründung der verteuerten Lebenshaltung gekündigt und der Innung neue Lohnforderungen unter- breitet. Die Verhandlungen zwischen der Gehilfenorganifotion und der Innung führten bisher zu keinem Ergebnis, und so erklärte man in Ener am 18 d. M. abgehaltenen Versammlung die jeßt vor» liegenden Angebote der Meistcr als zu niedrig. Ein Lohnaus\{Guß warde gewählt und zu erneuten Verhandlungen mit der Innung cauftragt.

Die Veretnigung der Waffenfabriken in Solingen,

die am Mittwoch die Ausspverrung im vollen Umfange durc- geführt hat, erklärt, wie die „Rh.-Westf. Ztg.“ meldet, daß ein Ber- tragsbruch der Firma Karl GCickhora nicht vorliege und dak daher der von der Arbeiterschaft über diese Firma verhängte Aufstand unbe- rechtigt sei. Es sei nicht richtig, daß die Firma G‘ckhoin Waren aus- wäcts habe billiger herstellen lassen; das Necht, Nusträge auch aus- wärts unterzubringen, würden si die Fabrikanten nit nehmen laffen. Aus diesem Grunde habe die Veretnigung diz Firma Eic@horn in Schuß genommen. (Vgl. r. 67 d. Bl.) / Auf der Grube Hostenbach, bei Nölklingen ist, wie der „Fikf. Ztg“ aas Saarbrücken telegraphiert wird, nummehr der Ausftand erklärt worden, nachdem die Zecenverwaltung weitere Yrbeiterentlassungen wegen der Verweigerung von Ueber- {iten vorgenommen hat. (Vgl. Nr. 67 d. Bl.) Für Mitt- woh hatte die Bezir ksleitung des Gewerkvereins @ristlicher Bergarbeiter eine Belegschaftéversammlung einberufen, dic sih mit der neuen Lage beschäftigte. Nach lebhafter Aussprache wurde fast einstimmig beschlossen, sofort in den Ausstand zu treten. Gestern sind nur 118 Arbeiter angefahren, Die Grubenvcrwaltung verharrt den Forderungen der Bergleute gegenüber auf ihrem ablehnenden Standpuntt.

Handel und Gewerbe.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 19, März 1914.

Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen

Gestellt... 26576 11 048 Nicht gestellt. =

Auf die Tagesordnung der am 21. d. M. stattfindenden Zechenbesißerversammlung des Nhetini f ck „Westfälischen Kohlen- syndikats sind laut Meldung des „W. T. B.“ aus Essen nal)- träglich folgende Anträge geseßt woorden: Antrog der Har- pener Bergbau A.-G. und Genossen, die Beratung des Entwurfs des Syndikatsvyertrages fortzusegen, und ein weiterer Antrag derselben Gruppe, zu § 13 Ziffer 6 des nenen Syndikatsvertraasentwurfes den Zusaz aufzunehmen: „Di Koksherstelung dunh die Hüttenzehen besigenden Mitglieder zur Deckung des eigenen Bedarfs darf nur auf den Hüttenkofereten er- folgen, nit in den für die Herstellung der vollen Verkauftanteile in Koks erforderlihen Koksöfen. Welte Koksöfen eines Mitgli G Zechen-, welhe als Hüttenkokercien zu gelten baten, bestimmt der Ausschuß zu § 3 Ziffer 1b.“ : :

In der gestrigen außerordentlichen Generalversamtnlung der Aktiengesellschaft für Fabrikation von Eisenbahn- material zu Görliß war ein Kapital von 1 322 400 # verkreten. Die beantragte Kapital8erhöhung um 857 400 é auf 3 000 000 wurde einstimmig beschlossen. Die neuen Aktien, welhz vom 1. Jult 1914 ab dividendenberecktigt sind, werden von einem Bankenkonsortium zu 1609/6 mit der Verpflihtung übernommen, etnen Teilbetrag von 714 000 4 den alten Aktionären zum Kurse von 165 °/9 zum Bezug derart anzubieten, daß auf je nom. 3600 alte Aktien eine junge Aktie über nom. 1200 entfällt. Die beantragten Statuten- änderungen wurden einstimmig genehmigt.

London, 19. März. (W. T. B.) Bankauswets. Total” reserve 31185000 (Abn. 670 000) Pfd. Sterl, Notenumlau! 98 435 000 (Zun. 197 000) Pfd. Sterl., Barvorrat 41 170 000 (‘Abn- 472 000) Pfd. Sterl., Portefeuille 43 819 000 (Zan. 3 703 000)

fd. Sterl, Guthaben der Privaten 40 447 000 (Zua. 529 009) Pfd. Sterl, Guthaben des Staates 27 448 000 (Zun. 2505 000) Dio Sterl., Notenreserve 29 578 000 (Abn. 806 000) Pfd. Sterl,

egterungésiherbeit 11 153 000 (unverändert) Pfd. Sterl. Prozent- verhältnis der Reserve zu den Passiven 457 gegen 495 in der Bor- woe. Clearinghouseumsaß 359 Millionen, gegen die entspreWende Woche des Vorjahres mehr 14 Millionen. :

Paris, 19, März. (W. L. B.) Bankausweis. Bars vorrat in Gold 3 621 476 000 (Zun. 11 165 000) Fr., do. in Silbe 633 984 000 (Abn. 3 159 000) Gt Portefeuille der Hauptbank und der Filialen 1 395 445 000 (Zun. 16 208 000) Fr., Notenumlauf 5 803 194 000 (Abn. 10 028 000) Fr., laufende Nechnung der Privaten 690 330 000 (Zun. 36 012 000) Fr., Guïthaben des Staats- chatzes 169 605 000 (Abn. 19 414 000) Fr., Gesamtvorshüfe 781 153 000 (Abn. 6 137 000) Fr, Zins- und QDiskonterträgntis 16 626 000 (Zun. 793 000) Fr. Verbältnis des Barvorrats zum Notenumlauf 73,32 gegen 73,06 in der Borwoche.

Effener Börse vom 19. März 1914, Amtlicher Kursbericht, Kohlen, Koks und Briketts. Preisnotierungen des NRheinischs Wesifälishen Kohlensyndikats für die Tonne ab Zeche. I. Gas- und Flammfkohle: a- Gasförderkoble 12,50—14,90 M, b. Gas- flammförderkohle 12,25—13,25 #, c. Flammförderkohle 11,50 bis 12,00 Æ, d. Stüdfoble 14,00—15,50 M, e. Halbgesiebte 13,50 bis 1450 Æ, f. Nußkohle gew. Korn 1 und II 1429—15,00 &#, do. do. TIT 14,25—15,00 #, do. do. IV 13,75—14,50 #, g. Nuße- gruskohle 0—-20/30 mm 9,00—10,00 4, do. 0—50/60 mm 10,50 bis 1125 M, h. Grusfkohle 8,00—10,75 é ; 11. Fettkohle: a. Förder- fohle 12,00—12,75 6, b. L estinelierte Koble 413,00—13 50 Æ, c. Stüdfkohle 14,00—14,50 46, d. Nußkoble, gew. Korn 1 14,25 bis

Es it sicher, daß das Bestreben, das platte Land dur weitere An-

115 652 (128 664) Schweine. In den öffentlihen Schlacht-

15,00 6,do, do. II“1 2515,00 M, do. do. III 14,29—15,00 M,