Budgetkommission ist keine schr große Stimmung für die Unter- stüßung gewesen, und man hat von mir verlangt, ih möchte die S@ul- angelegenbeit des Schußzgebiets näher erörtern, und ih habe zugesagt, im nächsten Jahre eine Denkschrift über das Schulwesen dem hoben Hause vorzulegen. (Bravo!)
Ich komme nun zu einem sehr s{wierigen Kapitel: dem Kapitel über die sogenannten großen Gesellshaften! Der Regierung ift der Vorwurf gemacht worden, daß sie in früheren - -Muhgp in leihtsinniger Weise große Rechte in Form von Konzessionen fortgegeben hat. Ich möchte Sie aber ¿urückführen in jene Zeit, in der diese Konzessionen entstanden find. In den Jahren, in denen wir diese Konzessions- verträge abaeslossen haben, war die Stimmung für Südwestafrika
Deutscland eine recht s{lechte. Da wurde kaum geglaubt, daß, aus diesem Lande überbaupt etwas zu holen ist; man hielt Südwestafrifa für eine SGandbüdse, für ein Land, in dem nichts wädst; Mineralien hatte man nicht gefunden, an Diamanten war nit zu denken. Des- halb Tonnte man der Regierung einés nicht verargen, wenn sie alle Hände dana ausstreckte, Leute zu bekommen, die in diesem armen, boffnungslosen Gebiete Geschäfte machen wollten.
Als carakteristisch möcte ih mitteilen, daß, als in den neunziaer Jahren als Assessor in die Kolonialabi bal A. eintrat, gerade der Kolonialrat tagte und auf gm au darüber beraten wurde, ob der Lande nn von Südwestafrika den Titel „Gouverneur“ bekommen sollte oder nt ¿cht. Als Grund gegen diese Titelerhöhung wurde angeführt, diese Sandbüchse der Titel „Landeshauptmann“ lange gut l Ich erzäble das als Beispiel, wie damals die Stim- idwestafrika war. Sie müssen diese Stimmung au esellshaften zugute halten, die Gelder aufwenden wollten von dem Man nit viel Meinung hatte. Nun hat sich Land mehr wert ift, als man Tee 9 glaubte, rausge tellt, daß diese Konzessionsgesellschafte ï anaer wie ein Pflock im Fleisch des Schußgebiets | d din [len wir aen Von der einen Seite des hohen geshlagen worden, die allerschärfsten Maßregel1 haften zu treffen. Auf der anderen Seite if die Regierung nicht tun, das könnte nie! verlangen. Die Regierung müsse sih auf d n Standpunkt sie selbst — zwar fäls{liherweise — diese Konzessionen habe, daß dadur wohlerworbene Rechte entstanden seien, und sie jeßt, weil es ihr leid täte, früher etwas zu leihtfinnig vor- ee May mit brutaler Gewalt — was mir ja bei einer geworfen worden ist — den Fonzelsonsgejen- n ehme n Tuni e. _Meine H Herren, i a ube, ie die Regierung de
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ck V1 béquemliStéiten Hé werden kann, die schaften durch ihre ungeheuren Areale dem Schubgebiet Was den Gescßentwurf betrifft, den Sie im Zu frnfûer nhang mit vorgelegt baben, so möchte ich mi mit der Fass s im allgemeinen einverstanden erklären. aber eine Tragweite, die die Kolonialverr nell übersehen kann, wie Sie ibn zum Geseh erhoben habe Ich neige mich deswegen dem Antrage der konservative zu, die den Entwurf in Form einer Resolution winde DU eten PROGErUNO en übergeben wird, damit sie Gel i s Geseßentwurfs in Nube E ie Konzessi t ti
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Jb habe mich über Südwestafrika {on in allgemeinen Dis fussion so weit auêsgesprocen, daß ih glaube, im einzelnen nit weiter darauf eingehen zu brauen, falls nidt noch weitere Anregungen von den nacbfolgenden Herren Rednern kommen. (Beifall.)
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spräce, wenn fie von fen Eingeborenen beï Aufstänken gesdchont wr? den. Jch hoffe, der Abg. Hoch wird sih an den Ausführungen seines Parteifreundes Nosfe ein Beispiel nehmen und nach meinen Aus- fübrungen offen seinen Jrrtum eingestehen, indem er erklärt, daß der Vormurf gegenüber den Missionaren, fie arbeiten nur in ihrem Inter- esse, nicht zutreffend ist. In der „Kölnischen Zeitung“ wird nun leider die Tätigkeit der Missionare in einer Weise besprochen, die man in diesem Blatte nit für möglich halten sollte. Es geht do nit an, den Missionaren vorzuwerfen, daß sie die Kinder der Schwarzen zu ihren Gunsten auëbeuten, Das Reich muß auf jeden Fall die Kultur- arbeit der Missionen anerkennen. Was der Staat jeßt gibt, bedeutet rob nidt 3 % dessen, was die Missionen selbst für die Schußgebiete ausgeben. Hier sollte das holländische und englische System Anwendung finden. Was die Misfion n besißen, ist nicht in toter Hand. Ab bg. Dr. Paal che (nl.): Der Artikel der „Kölnischen Z ist gewiß n ung der nationalliberalen Partei; die C meiner ¿Freunde zu ben Er ift ja bekannt. Niemand wir Reichstag den guten Willen abspreden können, der Kolonie zu helfer Wir haben das Recht, zu erwarten, daß man draußen un}fere iusfe feit anders einshäßt, alé es geschieht. Wir bemühen uns, tungen gegen Cingeborene zu bekämpfen selbst, wenn es siedlern unbequem ijt. Die Missionen baben getan, was f Kräften ste ht, um auf die sittliche Anschauung der Cingebore T wohltätigen : Einfluß auszuüben. Die Missionare haben bristli 2 t gepredigt und Werke der Li be g die man hoch "Die Gin-
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Staatsjetretär auf die Sache eingeht. Gr bat mir „den Vorrourf Das habe ih nit getan;
gemacht, ih hâtte die Regie verdächtigt. t habe nur auf einen ganz bestimmten Vorgang hingewiesen. Der
Staatssekretär irrt si, rvenn er meint, mit Stillschweigen so etwas aus der Welt schaffen zu können. Wir tun nur unsere Pflicht und Schuldigkeit, wenn wir das vorbringen, was wir vorzubringen für
notwendig halten.
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Nr. 16 des „Zentralblatts für das Dents§e Rei“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 20. März 1914 hat folgenden Inhalt: 1) Konsulatwesen: Ernennungen; Exceguatur- erteilungen. 2) Militärwesen: Ermächtigung zur Ausstellung ärit- licher Zeugnisse über die TaugaliGfeit von militärvflihtigen Deutscke n in Spanien und Portugal: Erlöf{hen von Ermächtigungen desgl. twe vor. 3) Finanzwesen: Nachweisung von Einnahmen der Reichs- vosi- und Teklegrapben- sowie der Neichécifenbabnverwaltung Pai Zeit vom 1. April 1913 bis zum Sthlufse des Monats Februar 1 Uebersicht der Eirnabmen an Zöllen, Steuern und Gebühren fü
Zeit vom 1. Aviil 1913 bis zum Sck{lufse des Monats ebens 1914. 4) Polizeiwesen, Ausweisung von Ausländern aus dem Reich gebiete.
Nr. 9 des „Eisenbabhnverordnungs8blatts3*, herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 19. März 1914 kat folgendên Inbalt: Bekanntmahung des Reichékanzlers vom 23. Fe- bruar 1914, betreffend eine neue Auégabe der dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbabnfracbtve1 kehr betaesügten Lille — Nachrichten. — Verzeichnis der im Deutschen Reiche bestehenden Handels- und Landwirtscaftskammern nach tem Stante am Anfang des Jahres 1914,
Zweite Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.
Berlin, —— den 21. März
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Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 20. E S Vormittags 11 Uhr. raphis@em Bureau.)
en Beginn der Sißung ist in der
htet worden. sezt die erste Beratung rf }
gestrigen Nummer
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g land- oder fo (Grundteilungs gesetz g der Anträge der Abgg. F und Boisly (nl.), betreffend Erhebungen über die nenlegung von bäuerl lichem Grundbesiß mit Groß- und in Verbindung mit der ersten Beratung der von Abg. Ecker-Winsen (nl.) eingebrachten Geseßzeniwürfe
Avsiedlung von Landarbeitern und Schaffung von
n, wegen Schaffung von tiein- und mittelbäuerlichen ind wegen Förderung der inneren Kolonisation dur Ansiedlüngsgesellichaften, sowie des von dem Abg.
(fortishr. Volîsp.) eingebrachten Gesegzentwurfs derung der inneren Kolonisation. _ Winse en (nl): ihtigsten Auf Segenwc durchaus t in Wir sind a e und fTonfessionelle Mor
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Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten r. Freiherr von Schorleme r:
Meine Herren! Dem an leßter Stelle von dem Herrn Vorredner usgesprohenen Gedanken, in Jébera Srwägung darüber einzutreten inwieweit der vorhandene Bauernstand auf dem Lande seßhaft erhalten werden könnte, stehe ih, wie sie sh denken können, {on als Sohn der Noten Erde sehr sympathisb gegenüber. Jch glaube aber, darauf Hinweijen zu müssen, daß bereits durch das Geseß vom 8. Juni 1896,
nd das Anerbenreht bei Renten- und Ansiedlungsgütern, die Möglichkeit geschaffen worden ist, ein Anerbenreht bei den vor- genannten Gütern einzuführes, und daß die Anerbengutseigenschaft au {on in zahlreihen Fällen im Grundbuch eingetragen worden ift.
Anders steht es mit dem meiner Ansicht nah ebenso wichtigen
ile der ländlichen bäuerlihen Bevyölkerung, mit den altansässigen
Bauerngutsbesißern, für die nah dieser Nichtung noch wenig ge- schehen ift.
Ich möchte glauben, daß der richtige Augenblick, dieser Frage näherzutreten, weniger bei der Beratung dieses Gesetzes gegeben ist. Wenn aber — und die Zeit ist ja au nicht fern — dieses hohe Haus sih mit den Vorschlägen des Fideikommißgeseßentwurfs zu befassen haben wird, dann würde bei dieser Gelegenheit auch sehr gut die Frage erwogen werden fönnen, inwieweit sih, natürlich nicht die gleichen, aber andere Bestimmungen zu dem Zwecke empfehlen, auch dem Bauernstand die Möglichkeit zu geben, sein Vesißtum vom Vater auf Sohn, wenn auch nicht unter den strengen Formen des Fideli- fommißrechts zu vererben. (Sehr gut! im Zentr.)
Ein Anfang nach dieser Nichtung hin ist ja bereits mit der An- er benges seßgebung in Westfalen und Hannover gemacht. Es ist aber
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1 U ibrem Eigentum und in ihrem Besiß entsprechend zu vergrößern. Gerade “Mde Bestrebun- gen würden wesentlich dann gefördert werden können, wenn es gelänge, h der Gründung neuer Ansiedlungen nicht allein ins entsprechende Anza E von Arbeitern anzuseßen, sondern ibnen auc aus dem aus gewiesenen Gemeindeland — oder der Allmende \ stüc e entweder als Pachtland oder als A zulegt en zu können. Neservierung von Gemeindeland ist am besten und zweckmäßigsten bei der Ansiedlungskommission dur{bgeführt, die regel- mäßig 5 % der ausgelegten Betriebsflähe als Gemeindeland zurü= behält! Auch die übrigen Ansiedlungsgesellschaften gehen allmählich dazu über, derartiges Gemeindeland zu reservieren. Sie stoßen aber natürlich, je höher die Landpreise steigen, desto mehr auf Schwierig- keiten. Gine Besserung nach dieser Nichtung wird aber voraussichtlich dadurch erreiht werden können, daß die Staatsregierung bekanntlich bei den Einlagen, welche sie bei den gemeinnüßigen Siedlungsgesell= schaften macht, auf eine Dividende verzihtet und dafür beansprucht, daß diese Dividende einem allgemein kolonisatorishen und Wohlfahrts- zwecken dienenden Fonds zugeführt werden. Die Besiedlungsgesell- schaften werden — der Anfang damit ist {on gemacht — aus diesem Fonds größere Argen zu schaffen suchen, aus denen dann den angeseßten Ansiedlern im Laufe der Jahre noch Land zugelegt werden kann.
Denn, meine Herren, was bei den ländlichen Arbeitern, wie ich eben ausgeführt habe, zutrifft, gilt wohl in demsclben Maße von den bäuerlichen Ansiedlern, die ebenfalls, wenn sie prosperieren, das Be- dürfnis der Ausdehnung haben und infolgedessen, weil sie in ihrer näheren Umgebung kein Land mehr finden können, geneigt sind, ihre Stelle wieder zu verkaufen und sih auf einer anderen größeren Stelle wieder anzusiedeln. Damit steht eine Tatsache in Zusammenhang, die auch bei Besprechung der Denkschrift der Ansiedlungskommission vom Jahre 1913 noch erwähnt werden muß, daß verhältnismäßig eine sehr große Anzahl von Ansiedlern ihre Stellen wechseln, teilweise natürlich infolge von Todesfällen oder sonstigen Ereignissen, vielfah aber au aus dem Grunde, weil die Ansiedler niht in der Lage sind, sih an ihrer Stelle weiter auszudehnen, und infolgedessen vorziehen, anders- wohin zu gehen, wo ihnen eine Ausdehnung des Besißes und auch des Erwerbes ermöglicht wird!
Meine Herren, ih möchte mich nun noch zu den Ausführungen des Vertreters der Zentrumspartei, des Herrn Abg. von Reißenstein wenden. Er hat zunächst bemängelt, daß das Zahlenmaterial, welches in der Begründung des Grundteilungsgesetzes mitgeteilt worden ift, anscheinend willkürlich zusammengestellt sei; erx meint, man haba zweifellos diejenigen Provinzen genommen, aus denen das für die B&4 gründung des Geseßentwurfes günstigste Zahlenmaterial hinsichtlich dex
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