1914 / 70 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Mar 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Ministerium der geistlihen und Unterrichts- angelegenheiten.

Dem Oberassistenten der Abteilung für konservierende Zahn- heilkunde des Zahnärztlihen Jnstituts der Königlichen Uni- versität in Berlin, Zahnarzt Reinhold Süersen ist das Prä- dikat Professor beigelegt worden.

Ministerium des Jnnern.

_Der Kreisasfsistenzarzt Dr. Müller aus Posen ist zum Kreisarzt ernannt und mit der Verwaltung des Kreisarztbezirfs Kreis Strasburg (Westpr.) beauftragt worden.

Nichkamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 23. März 1914.

Seine Majestät der Kaiser und König besuchte gestern, am Geburtstage Seiner Majestät weiland Kaiser Wilhelms des Großen, mit Jhrer Königlichen Hoheit der Prinzessin von Rumänien das Mausoleum im Charlotten- burger Schloßpark und legte am Sarkophage einen Kranz

nieder. Abends reiste Seine Majestät der Kaiser nah Wien ab.

Die „Anweisung über das Verfahren, Detreffend die postamtlihe Bestellung von Briefen mit Zu- stellungs urkunde“ hat durch Erlaß des Staatssekretärs des Reichspostamts vom 6. März 1914 mit Gültigkeit vom 1. April 1914. ab folgende Fassung erhalten:

Anweisung über das Verfahren, betreffend die postamtliche Bestellung von Briefen mit Zustellungsurkunde.

Gegenstände der postamtlichen Zustellung.

1. Briefe können auf Ersuchen von Behörden, Beamten oder Privatpersonen unter Beurkunden der Zustellung durch die Post- anstalten zugesteUt werden.

Einschreibung, Wertangabe, Nahnahme, Eilbesiellung und der Vermerk „vostlagernd“ find unzulässig.

Arten der Zustellung.

8 2. Die Zustellungen können sein:

a. gewöhnliche: b. vereinfachte.

Im Falle zu a wird dem Empfänger bei der Zustellung eine beglaubigte Abschrift der Zustellur géurkunde übergeben, im Falle zu b nux der Tag der Zus:ellung auf dem Briefe vor seiner Aushändigung vermerkt.

Aeußere Veschaffenhcit der Briefe mit ZustellungëEurkunde. 8 3. Briefe mit Zustellung8u1kunde müssen den Vorschriften der jeweils gültigen Postordnung entsprechen, vers{lossen sein und auf der

Aufschriftseite Namen und Wohrort des Absenders tragen.

Sn der Aufschrift des zuzustellenden Briefes müssen die Person, der zugestellt werden soll, und der Bestimmungeort deutli und so bestimmt bezeihnet sein, daß jeder Ungewißheit vorgebeugt wird.

Bei Zustellungen an Unteroffiziere oder Gemeine des afttiven Heeres oder der aktiven Marine muß die Aufschrift an diese selbst ge- richtet sein unter genauer Bezeichnung des Truppenteils (Kompagnie, Eskadron und Batterie des. zu; bezeihnenden Regiments usw.), zu dem fe teh aten E Beifüoomng d Zusapes iu Handen des Chefs der

zenau zu bezeichnenden) zu!,50* nerk&aate g Í N E iuenden) Mane a M OOENILE (SHel

Der Absender hat dem Brief im Falle der gewöhnlichen Zu- stellung (S 2a) zwei Formulare zur Zufstellungsurkunde auf weißem Papier (Urschrift und Abschrift), im Falle der vereinfahten Zu- tellung 2b) ein Formular auf graublauem Papier haltbar äußerlih beizufügen und dementsprechend auf der Aufschriftseite des Briefes

a. bei gewöhrnliher Zustellung : E ein Formular zur Zustellungsurkunde nebft Ab- chrift“, bei vereinfahter Zustellung : „Hierbei ein Formular zur Zustellungs8urkunde. fahte Zustellung“ zu vermerken. :

_Deœ Absender muß ferner den Kopf des Formulars zur Zu- stellungsurkunde und zu ihrer Abschrift ausfüllen und das Formular mit der für die Rücksendung erforderliden Aufschrift versehen.

__ Wenn auf Verlangen des Absenders in der Zustellungsurkunde die Zeit der Zustellung näher bezeihnet werden soll, muß der Ab- sender auf der Aufschriftseite des Briefes sowie am Kopfe des Formulars zur Zustellungêurkunde und zu ihrer Abschrift den von thm rot zu unterstreichenten Vermeik „Vit Zeitangabe zustellen“ nieder- schreiben. :

Zu den Postzustelungéurkunden werden zwei veishiedene Formulare verwandt. Das eine (C 87 b) ist für Zustellungen an Unteroffiziere und Gemeine des aktiven Heeres oder der aftiven Marine, das andere (C 87 a) für Zustellungen in allen übrigen Fällen bestimmt.

__ Die Formulare zur Postzustellungsurkunde sind fo eingeritet, daß sie die bei der Zustellung in Betracht kommenden Fälle er- \{öpfend enthalten, sodaß der Besteller nur den Namen der Person, der der zuzustellende Brief übergeben ist, an der im Vordruck offen gelaffenen Stelle niederzushreiben und den Vordruck fo weit zu durh- itreichen hat, als er in dem gerade vorliegenden Falle nit zutrifft.

Die linke Hälfte des Formulars C 87a ift für die Zustellung n Einzelpersonen (u. a. an Rechtsanwälte, Notare, Serichts- vollzieber) und an solche Firmen bestimmt, die nur einen In- baber haben; die rechte Hälfte des Formulars dient für die Zu- stellung an Firmen, die mehrere Inhaber haben, Gesellschaften, Aktiengesellschaften, Genoffenschaften, Behörden, Gemeinden, Korpo- rationen, Vereine. Vor Antritt des Bestellgangs hat der Besteller zu prüfen, ob nach der Aufschrift des Briefes mit Zustellungs- urkunde tn Verbindung mit den Angaben im Firmen- und Vollmachis- verzeihnifse zweif-llos feststeht, welcbe Hälfte des Formulars C 87a für die Zustellung des Bricf:s in Betracht kommt. Bestehen Zweifel, so hat er die Entscheidung des Beamten einzuholen.

BVerein-

Beurkundung.

8 4, Die postamtliche Zustellung besteht in der Uebergabe des zuzustellenden Briefes unter Beurkunden der erfolgten Uebergabe. Die hierbei aufzunehmende Urkunde bat folgenden Erfordernissen zu ent- sprechen :

1) Die Urkunde muß enthalten:

a. Ort und Zeit der Zustellung; der Name des Monats ist in Buchstaben anzugeben; der Vordruck „zwischen . . . Uhr Nb 2 S mittags“ ist nur auf Verlangen des Absenders (S 3 Abf. 6) autzufüllen: die Zeitpunkte find dabei so anzugeben, daß zwischen ihnen feinesfalls ein

, diesem Fall ist nach § 7:.0i8 12 zuzustelläz006

| bestimnten

an die bezeihnete Person rehifertigt ; wenn nach § 10 ver- fahren ist, die Bemerkung, wie die darin enthaltenen Vor- ihriften befolgt find;

. im Falle der Verweigerung der Annahme die Angabe, daß die Annahme verweigert und der zu übergebende Brief am Orte der Zusiellung zurückgelafsen ift;

. bei gewöhnlichen Zustellungen die Bemerkung, daß der zuzustellende Brief und eine beglaubigte Abschrift der Zustellungsurkunde übergeben sind: bet ver- einfahten Zustellungen die Bemerkung, daß der zuzustellende Brief übergebeu und der Tag der Zustellung auf dem Brtefumschlage vermerkt ift;

, die Unterschrift des zusiellenden Bestellers. (Der Unter- chrift kann die Amtsbezeihnung „Briefträger“, „Landbrief- träger“, „Postbote“ usw. beigefügt werten.)

Die Urkunden find deutli und bestimmt abzufassen und leserlich zu s{reiben. Dabei ift Tinte oder Tintenstift zu gebrauchen. Urschriften wie Abschriften find ohne Lüden anzufertigen. Ausshabungen find untersagt. Etwa nötige Durchstreihungen sind so vorzunehmen, taß das Durch- ftrichene leserlich bleibt. In den Formularen find die zum Ausfüllen bestimmten Zwischenräume, soweit sie nit aus- gefüllt werden müfsen, durch Striche zu nachträglichen Ein- tragungen ungeeignet zu machen.

Die Abschriften, die in den Fällen der gewöhnlichen Zustellungen 2a) vom BVesteller am Orte ter Zustellung auszufertigen und an ten Empfänger zu übergeben sind, müssen stets als solhe bezeihnet und am Schluß, un- mittelbar vor der Unterschrift, mit dem Vermerke „Be- glaubigt* versehen werden. Die Beglaubigung darf erst erfolgen, nahdem der Besteller von dem wörtlihen ae 9 2 V der Abschrift mit der Urschrift fich über- zeugt hat.

Bei vereinfachten Zustellungen ist der Tag der Zustellung in folgender Weise auf dem Briefumschlage zu vermerken:

„Zugestellt am (Tag, Monat, Jahr)". Auch Hierbei ist der Monat tn Buchstaben anzugeben.

Für Zustellungen an offeve Handelegesellshaften usw. dient die rechte Seite des Formulars C 87a. Ist dagegen der zuzustellende Brief an eine Gesellschafts firma gerichtet, die von einem Einzelkaufmanne geführt wird, z. B. an die vom Kaufmanne Nagel geführte Firma Arndt & Krause, so ist die linke Seite des Formulars C §7a zu benugen (Beil. A). In diesem Fall ist in der Urkunde, an den durch Vordruck gekennzeihneten Stellen der bürgerliche Name (Vor- und Zuname) des Firmeninhabers anzugeben.

Ort und Zeit der Zustelluag.

8 5. Zur Vornahme der Zustellung hat der Besteller in der Regel die Wohnung des Empfängers aufzusuchen. Bei Zustellungen an Gewerbetreibende, Rechtsanwälte, Notare, !Beritsvolizieher, Be- bôrden, Gemeinden, Korvorationen und Vereine (eins{ließlich der Handelsgesellschaften) hat er si der Negel nah zunächst in das Geschäftslofal des Gewerbetreibenden usw. (Laden, Kontor, Bureau usw.) zu begeben.

Die Zustellung kann auh an jedem anderen Ort erfolgen, wo der Empfänger angetroffen wird. Hat der Empfänger aber am Be- stimmungsort des Briefes eine Wehnung oder ein Geschäftslokal, fo ift er nit verpflichtet, fich auf eine außerhalb der Wohnung oder des Geschäftélokals versuchte Zustellung einzulafsen, er kann vielmehr verlangen, daß der Brief in der Wohnung ufw. zugestellt werde. Diesem Verlangen muß der Besteller enisprehen. Bei Zustellungen außerhalb der Wohnung oder des Geschäftslokals ist ein angemessener Oct und eine passende Gelegenheit zu wählen, die eine ungebinderte und sichere Uebergabe und Annahme des Briefes und bei gewöhnlicher Zustellung auch der Abschrift der Zustellungs"" |znde gestatten.

Briefe mit Zustellutsurkunde an Es [522 dürfen durch die Post nit im Gefäng isse zuge!| 9/256 | 87,25 Sie| änd_als un- bestellbar zu behandeln, fi srn“ter Ge! 4,0086 e | ì- orte des Briefes eine L ¡bhnung odW2?'%96 89/006 92,09 G

Die Lustéüung nts bei der nähstenz | 017 lenbélgët6 sofern nicht auf der Aufschriftseite des Briefes ein bestimmter Tag für die Zustellung angegeben {st. An Sonntagen und allgemeinen Feiertagen hat die Zustellung zu unterbleiben, wenn fie niht auf der Aufschriftseite des Briefes besonders verlangt ist. Am Geburtstage Seiner Majestät des Kaisers sind zuzustellende Briefe von der Bestellung nicht auszuschließen.

n

Personen, au die die Zustellung zu erfolgen hat. L 6. Die Zustellung erfolgt an den in der Aufschrift des Briefes bezeihneten Empfänger in Person. i

Zustellungen an Behörden, Gemeinden, Korporationen und Ver- eine (einschließlich der offfenen Handelsgesellshaften usw.), die als solche klagen oder verklagt werden können, find an den Vorsteber, ge- seßlihen Vertreter oder vertretungsberehtigten Mitinhaber zu R. wiken. (Beil. B).

Briefe, die an Eheleute gemeinscaftlich gerihtet sind, find so zuzustellen, als wenn fie an den Ehemann allein gerihtet wären. Leben die Eheleute getrennt, so sind solhe Briefe als unbestellbar zu behandeln.

_Ist über das Vermögen des Empfängers das Konkursverfabzen eröffnet und vom Konkurêgerichte die Autbändigung der für den Ge- meinshuldner eingehenden Briefe an den Konkursverwalter angeordnet (S 121 der KonfurS8ordnuna), so sind die für den Gemeinschuldner Briefe mit Zustellungsurkunde als unbestellbar zu be- handeln. i

An verstorbene Personen ger stellungs8urkunde sind stets als handeln.

Handelt es sfch um die Zustellung an etnen Unteroffizier oder Gemeinen des aktiven Heeres oder der afttven Marine, so muß die Zustellung an den, Chef der zunächst vorgeseßten Kommandobehörde (Chef der Kompagfiie, Eskadron, Batterie ufw.) erfolgen. Zu den Unteroffizieren gehören in dieser Beziehung auch die Feldwebel, Wachtmeister und die ihnen gleih oder nadstehenden Beförderten.

__ Im übrigen ist die Zustcllung, die an den Empfänger in Person nicht erfolgen kann, nah den folgenden Bestimmungen an eine andere Person oder durch Niederlegen bet einer Behörde zu bewirken.

ihtete Briefe mit Zu- unbestellbar zu be-

Ersatzzustellung an Familicumitglieder, dieuende Personen,

an den DSauswirt oder Vermieter. 7. Wird die Perfon, der zugestellt werden foll, niht ange- troffen, so_hat die Zustellung in der Wohnung an einen zur amilie dieser Person gebörenden erwachsenen Hauêgenossen oder an eine in dieser Familie dienende erwachîene Person ftattzufinden (Beil. C). Daß die dienende Person in demselben Hause wohne, ist nicht erforderlich. i _Wird weder ein Haus®genosse, noch- eine dienende Person ange- troffen, so ist die Zustellung an den in demselben Hause wobnenden Hau8wirt oder Vermie-ter zu bewirken, wenn diese zur Annahme des Briefes bereit find (Beil. D). An die Ehe- frau des Hauswirts oder Vermieters darf die Zustellung nit erfolgen.

Ersatzustellung an Gehilfes, Schreiber, Beamte usw.

§ 8. Werden Gewerbetreibende, Rechtsanwälte, Notare oder Geriht8volzieber in ihrem Geschäftélokal nicht angeiroffen, so ift

längerer Zeitraum als eine Stunde liegt (z. B. zwischen 9 Ubr und 10 Uhr Vormittags oder zwischen 95 und | 107 Ubr Vormittags); | b. die Bezeichnung der Person, an die z

c. die Bezeichnung der Person, der zugestellt ist; in oen Fällen

r £8 7 bis 9 die Argabe des Grundes, der die Zustellung

zugestellt werten foll; |

| Korporation (cinfch{ließlich der cfffenen Han

der Brief an etnen daselbst anwesenden Gebilfen (Gesellen, Buch- halter, Kommis, Bureauvorsteh er, Erpedienten usw.) oder Schreiber zuzustellen (Beil. E).

lihen Geschäftsstunden an der Annabme verbirdert oder nicht anwesend, fo ist die Zustellung an einen anderen im Geschäfts- lofal anwesenden, beim Emvfänger angestellten Be- amten oder Bediensteten zu bewirken (Beil. F).

Ist die Zustellung in dieser Weise niht ausführbar, so hat sh der Besteller in die Wohrung des Empfängers zu begeben und dort den Brief zuzustellen (Beil. 6). Briefe an Behörden, Gemeinden, Korporationen und Vereine (einshließlich der offznen Handelsgesell- schaften usw.), die ein beson deres Geschäftslokal haben, dürféèn außerhalb dieses Lokals, auch in der Wobrung, n ur an den Empfänger in Person zugestellt werten.

Ersatzzustelluug bei Zustellungen au Unteroffiziere uud Gemeipe.

& 9. Wird der Chef der dem Empfänger zunächst vorgeseßten Kommandobehbörde in deren Geschäftélokal nit angetroffen oder ist er im Falle tes Antreffens an der Annabme verhindert, so ist die Zuftellung an einen im Geschäftslokal der Kommando- behörde anwesenden, dienstlich bei diefer beschäftigten Angehörigen der Kompagnie, Eskadron, Batterie usw. zu bewirken (Beil. 1). Der Besteller hat derartig zugestellie Briefe nah Aufgabeort und Empfänger in das zu diesem Zweck in dem Geschäftslokal der Kommando- behörde ausliegende Buch unter Angabe des Tages der Zustellung ein- zutragen.

Niederlegeu bei ciner Behörde.

8 10. Ist der Empfänger in seiner Wohnung n!cht angetroffen worden, und fann die Zustellung auch nidt nah S 7 und 8 erfolgen, so hat der Besteller den Brief, bei gewöhnlicher Zustellung au die Abschrift der Zustellungeurkunde, sofern der Absender ein Gerichts- shreiber oder Gerichtévollzieher ist, auf der Gerichteschreiberei des Amtéêgerihts, in dessen Bezirk der Ort der Zuftellung liegt, oder an diesem Orte bei der Postanstalt oder dem Gemeindevorsteher oder dem Polizelvorsteher, in den übrigen Fällen bei der Postanstait des Ortes und, wenn fich eine folhe am Orte nicht befindet, bei dem Gemeinde- vorstand (ia Zwangsbvollsireckungsangelegenbeiten der Verwaltungs- behörden bei der Orlsbehörde) niederzulegen und die Niederlegung sowobl durch eine an der Tür der Wohnung des Empfängers zu befestigende \chriftli&e Anzeige als au, soweit tunlich, durch münd- lie Mitteilung an zwei in der Nachba:shaft wohnende Personen befanntzumachen (Beil. I). Bet einer Posthilfstelle darf die Nieder- legung nicht erfolgen:

Únter den bezeichneten Niederlegungstellen bat der Besteller die zu wählen, die dem Empfänger am bequemsten zugänglich ist. Sind mebrere Postanstalten am Orte, so ist der Brief, bei gewöknlicer Zustellung auch die Abschrift der Zuftellungêurkunde, bei der Post- anstalt niederzulegen, von der der Besteller den zuzustellenden Brief erhalten hat.

Die Nachbarn, denen das Niederlegen des Briefes usw. mit- geteilt wird, find zu ersuen, den Empfänger davon möglichst bald in Kenntnis zu leßten.

Hat der Besteler die Zufielung durch Nieder!legen bei der GerihtssGreiberei oder dem Gemeinde- oter Polizeivorsteber bewiift, so sind diese berechtigt, die Briefe rah fcckchs Monaten, vcm Tage der Niederlegung ab gerehnet, an die zuständige Postanstalt oder an den Besteller diefer Postanstalt zurückzugeben. Derartige Briefe sind sodann als unbestellbar zu behandeln.

Die nah Abs. 1 bei den Postanstalten niedergelegten Briefe sind sechs Monate, vom Tage der Niederleaung ab gerechnet, daselbst aufzubewahren. Werden fie innerhalb dieser Frist vom Empfänger nicht abgebolt, fo sind sie als unbestellbar zu behandeln.

Allgemeine Bestimmungen.

§ 11. Bevor der Besteller die Zustellung an eine der in den S 7 bis 9 bezeichneten Personen oder dur Niederlegen (S 10) be- wirkt, hat er sich zu überzeugen, daß die Wohnung oder das Geschäfts- lokal, worin die Zustellung vorgenommen oder versucht wird, auh wirklih die Wohnung oder das Geschäftslokal des Empfängers ist, und daß die Personen, mit denen er verhandelt, auch wirkli die find, für die fie sih ausgeben.

__ Die Personen, denen an Stelle des Empfängers ein Brief zu- gestellt wird, sind vom Besteller darauf hinzuweisen, daß: fie ver- pflichtet sind, den Brief, bei gewöhnliher Zustellung au die Ab- shrist der Zustellungsurkunde, dem Empfänger möglichst bald aus- zubändigen. j

An Unerwachsene, an Mieter oder an Fremde darf eine Zustellung niemals gesehen.

Soll die Ersatzustellung an eine der in den § 7 und 8 bezeih- neten Personen unterbleiben, fo hat der Absender auf der Aufschrift- seite des Briefes und auf dem Formular zur Postzustelungsurkunde unmittelbar unter dem Namen usro. des Empfängers mit roter Tinte hervortretend zu vermerten: „Eine Zustellung an (3. B. an die Chefrau, an den Vermieter N., an das Dienstmädhen N. N.) can niht stattfinden“. Solhe Vecmerke sind vom Besteller zu be- achten.

Verweigern der Aunahme ver Zustellung.

S 12. Die Annahme einer gehörig erfolgenden Zustellung darf von der Person, an die sie bewirkt wird, niht verweigert werden. Geschieht dies denno, fo hat der Besteller den zu übergebenden Brief, bei gewöhnlicher Zustellung auch die Abschrift der Zustellungsu1 kunde am Orte der Zustellung zurückzulafsen (vgl. Beilage E). Hierbei ist jedo zu beachten, daß an denHauswirt oder Ver- mieter die Zustellung nur erfolgen kann, wenn sie zur Annahme bereit sind, daß also, wenn sie die Annahme verweigern, die Zu- stellung auch niht dur Zurücklafsen des Briefes usw. bewirkt werden darf. _ Ferner ist zu berücksihtigen, daß das Verweigern der Zablung der auf dem Briefe haftenden Gebühren nicht als Verweigern der Annahme des Briefes gilt, daß vielmehr in diesem Falle die Gebühren vom Absender einzuziehen sind.

Nachseuden. 513: Bülele mit Zustellungsurkunde von Gerichten, Ge- rihtsvollziehern, Gerichtsschreibern, Staats- oder Amtsanwaltschaften und ihren Beamten sollen, falls die Zustellung am Bestimmungsorte nicht erfolgen kann, nur dann nahgesandt werden, wn der neue Aufenthaltsort des Empfängers mit dem ersten Bestimmungsorte des Briefes in dem- selben Amtsgerichtsbezirke liegt. Ist jedoch in der Aufschrift des Briefes vermerkt: „Nachzusenden innerhalb des Landgerihtsbezirks“ oder „Naczusenden innerhalb des Deutschen Reichs", fo ist diesem Verlangen nachzukommen. Briefe mit Zustellungsurkunde von nicht gerichtlichen Be - hörden oder von Privatpersonen find, wenn die Zustellung am Bestimmungsorte nicht erfolgen fann, innerhalb des Deutschen Reichs nachzusenden, fofern niht die Aufschrift des Briefes eine bes \{ränkende Bestimmung enthält. Bei der Ortspostanstalt niedergelegte und somit rechtgültig zugestellte Buiefe mit Zustellungsurkunde sind, wenn der Empfänger einen Nahsendungsantrag bei der P ostanstalt gestellt bat, ohne jede Ginshränkung wie gewöhnliche Briefe nachzusenden. Der Besteller hat den niedergelegten Brief mit einem Vermerk über die vom Empfänger verlangte Nachsendung zu versehen.

Die neuen Formulare zu Postzustellungsurkunden können vom 20. März ab dur die Postanstalten bezogen werden.

In der heutigen Sißung des Zentralausschusses führte der Vorsißende, Präfident des Reichsbankdirefktoriums Havenstein unter alljeitiger Zustimmung aus, daß eiu Grund zur Aenderung des Diskontsaßzes nicht vorliege. Dem-

Ist der Vorsteher usw. einer Behörd h:

cines Vereins in dem Geschäftélokal

| Geschäftsinhaber der

nächst wurden zu Deputierten des Zentralausschufses die Herren Stadtrat a. D. Dr. Kaempf, Bankier Dr. von Schwabach und Berliner Handelsgesellshaft Fürsten-

l Albrecht

suche der Offiziere berichtet die „Preß Affsociation“ aus Dublin:

y Stellvertretern die Herren Generalfonsul Robert von | den lssohn, Rirklicher Legationsrat Dr. Helfferih und Ge- nhaber der Discontogesellschaft Dr. Salomonsohn wieder- t. Ferner stellte der Zentralausshuß für die dem Reichs- ustehende Auswahl von Anteilseignern zu Mitgliedern „irfsausshüsse bei den Reichsbankhauptstellen eine Vor- liste auf. Schließlich wurden noch einige Gattungen

eihsbankt zugelassen.

¿er Bericht über die Einweihung des Neubaues der lichen Akademie der Wissenschaften und der M lichen Bibliothek befindet fih in der Zweiten

E.

dqui Meldung des „W. T. B.“ sind S. M. S. „Jaguar“ 2 März in Macao und am 21. März in Smatau, “S. „Panther“ am 19. Mörz in Porto Grande-St. . TRapverd. Jus p SM S „Soreley

ht (Kapverd. Fn.) und D. M. „GOrLeiey am

tárz in Famagusta (Cypern) eingetroffen.

der

Schwarzburg-Rudolstadt. estern nahmittag verschied, einer Meldung des „W. T. B.“ , V N A , he, na [längerem Krankenlager J hre Durchlaucht die | gie vitwete Prinze])tn Mathilde von Schwarzburg, ene Prinzessin von Schönburg-Waldenburg, die Mutter r Durchlaucht des regierenden Fürsten Günther, im Alter 7 Jahren. Elsaß-Lothringen. Ministerium ist nach einer Meldung des | den T. B.“ Anweisung an die Polizeidirektionen und direktionen ergangen, über jeden Fall eines Zu- menstoßes zwischen Militärperjonen und Zivi- An unmittelbar dem Minijtertuum zU, be- L Fen Die Staatsanwaltschaften sind ersucht, .die ge- er iche Erledigung jedes diejer Fälle dem Ministerium eigen. Erfolgt die gerichtliche Klarstellung mit derselben helligkeit wie am vergangenen Freitag bei den Straßburger ¿llen, dann wird man in kurzer Zeit ein einwandfreies darüber haben, ob derartige Vorfälle nah Zahl und after über den Rahmen der auch in anderen Großstädten uind da vorkommenden Reibereien hinausgehen. tär- und Zivilbehörden sind dabei lediglich von dem Be- Wen geleitet, möglichst {nell ein objektives Bild von be- nden Unzuträglichkeiten zu erhalten, ihrer Wiederholung, dem Lande gewiß nicht zum Nusßen gereicht, vorzubeugen der Oeffentlichkeit, die ein beträchtliches Jntere)je an der dn Aufklärung hat, eine einwandfreie Darstellung der tat- ichen Verhältnisse zu geben.

us dem

Oesterreich-Ungarn. Kaiser ist heute vormittag auf dem Zum Empfange waren, Kaiser Franz Joseph, Joseph, Peter Fer- Franz Salvator und sowie von seinem dem Schön- ner Schlosse benachbarten Wohnsiß der Herzog st August von Cumberland erschienen. Auyße: hatien sih die Mitglieder der deutshen Botschaft, | sâchsishe Gesandte Graf Rex, der bayerische Gesandte

herr von Tucher mit den Herren der Gesandtschaften, der eralkonsul von Liebig, der Konsul von Vivenot, der Bürger- ster von Wien Dr. Weiskirchner, der Polizeipräsident esowskfy sowie die Vorstände und Mitglieder der reihs- schen Vereine eingefunden. Auf dem Bahnsteig hatte eine enfompagnie vom f n : | ster Nr. 4 mit Fahne und Musik sowie fte Vorgeseßzte bis zum Korpskommandanten General Infanterie von Schemua und dem Stadikommandanten M dmarschalleutnant Wikullil Aufstellung genommen. Nach ¿liher Begrüßung und der Vorstellung der beiderseitigen j folge begaben sich die Monarchen im offenen Hoswagen er den brausenden Hochrufen der zu tausenden die Straßenzüge säumenden Menschenmenge nah Schloß Schönbrunn.

Der Deutsche kinger Bahnhof eingetroffen. M. T. B.“ meldet, - der Erzherzoge Karl Franz nd, Leopold Salvator,

Großbritannien und Frland.

Der Erste Lord der Admiralität Churchill hatte vor- iern vormittag mit dem Kriegsminister Seely im Kriegs- | isterium eine Konferenz, nah der leßterer vom König im ickinghampalast in Audienz empfangen wurde. Im ufe des Nachmittags fanden auch zwischen den anderen inistern Besprehungen statt. Am Nachmittag wurde der ldmarschall Lord Roberts vom König in Audienz emp- gen und später in das Kriegsministerium berufen, wo er e Unterredung mit dem Feldmarschall Sir John Fren ch ite, der gestern mit dem Erzbischof von Canterbury,

Haupt der englischen Kirche, und dem Premierminister

Nach einer von „W. T. B.“ verbreiteten Depesche aus urragh in der Grafschaft Kildare in Jrland ist der befohlene ifbruh der berittenen Truppen von Curragh nach Ulster in- ge von Gesuchen von Offizieren um Entlassung 1s dem Dienste widerrufen worden. Ueber diese Abschieds-

Am Freitag früh erhielten die Offiziere der 3. Kavallerie- gade in Dublin die Mitteilung des Kriegsamts, daß sie, wenn _nicht bereit wären, unter gewissen Voraus]eßungen aktiven ienst in Ulster zu tun, binnen 12 Stunden ihren Abschied einzu- iden hätten. Nach der Parade fand eine Offiziersversammlung statt. er Brigadegeneral Gough erklärte, er habe bereits seinen Entschluß faßt und fordere die Offiziere auf, die Lage zu überdenken und ihm e Entscheidung mitzuteilen. So gut wie alle Offiziere erklärtev | zy soit, fie würden dem Beispiel des Generals folgen und E bschiedsgesuh einreihen. Dieses Ergebnis wurde telephonish n 5. Lancerregiment mitgeteilt, worauf 70 von den 76 Offizieren m Beispiel folgten. Bis zum Abend wurde der Oberst- mmandierende Sir Arthur Paget hiervon in Kenntnis seyt. Er setzte sich seinerseits mit dem Kriegsamt in Ver- dung und hatte a:n Sonnabend Besprehungen mit den Offizieren ) 4. Husaren- und des 5. Lancerregiments. Sir Arthur Paget lärte, das Kriegéamt sei bereit, das Abscbiedêgesuch des Generals bough und des rangältesten Majcrs anzunehmen. Die anderen "fiziere würden dagegen tie Konsequenzen zu tragen haben, bas t, fe würden weaen Geho:samsverwetgerung arretiert und t “ein Kriegsgeriht gestellt werden. Zigleich wunde

Ulster gegenwärtig nur den zu ee und der Polizei in der Aufrechterhaltung der Ordnung E uste t dies 1 bereit, nach Ulster zu geben, erklärten aber endgültig, an Feind|elig- feiten gegen die Loyalisten von Ulster nicht teilzunehmen. flärung Be nah London telegraphtert, worauf der General Gough und die Ober? rei n zur Beleihung im Lombardverkehr | gerufen wurden. Einstweilen find die Befehle für den Transport der guldvershre e G S ) E ilerie nah Ulster suspendiert worden. In der 13. und 14. Infanterie- brigade und in der 3. Artilleriebrigade, die in Irland stehen, find in s jedem Regiment mehrere he Abs: eso worden. Man erfährt indeffen, daß die Offiziere, die ihren Standort in Ulster haben, keinen Befebl zum aktiven Dienst erbalten haben, sondern daß man ibnen die Wahl ¡wischen Abschied oder längerem Urlaub lassen würde. 3 r Süden von Irland sind dem Befehl, nach Norden zu gehen, gefolgt.

in Huddersfield in einer Rede auf die Lage in Ulster Bezug und sagte, wie „W. T. B.“ meldet:

Stuarts aufgetaut sei. Die Repräsentativverfassung stehe auf dem Spiele. _die L i ; mehr geeignet sein, ein großes Neich zu regieren. ezweifle,_ die Mebrheit der Untonisten eine Verständigung in der irischen Frage wünsche.

sonen fort.

er babe die feste Ueberzeugung, daß Fabre, der mit der Angelegenheit Rochette zu tun hatte, die Weisung erbalten habe, die Angelegenheit ¿u vertagen, was ein ganz außergewöbnlihes Vorgehen gewe!en set. Fabre hat es ihm übrigens selbst bestätigt. Der Rat Leberquier, der

Vertagung l \prochen hatte gemäß den vom Gericht8präsidenten Bidault de l’Iske erbaltenen Anweisungen, sagte aus, daß eine ministerielle Intervention zugunsten Rochettes stattgefunden hättz.

Unterredung des teilung standen Ablehnung des ih {ließli 1 verstanden erklärt, um ihm die Folgen einer Ablehnung zu ersparen. Der Staatsanwaltscaftsgehilfe Cord s-gte, Fabre babe ibm erklärt, er persönli glaube nicht, daß Monis auf dagegen wünsche und fordere es Caillaux.

Nochettes, Oberstaatéanwalts Fabre mit Entrüstung ; mit größter Entschiedenheit gegen die Behauvtung Fabres Einspruch erheben, der gewagt es C l sus zu beshuldigen. Er gebe sein Ehrenwort, daß Caillaur niemals, weder S Nochetteprozesses zu Verhör wolle

Journalist sei, fönnen den Generalstaatsanwalt um Aufschiebung hrer Affâäre bitten, das Gesuch ist im voraus bewilligt. i gebeten, sein Gesuch zu unterstüßen, obne auf die ihm gemachten Ver- \prehungen anzuspielen. sein Gesu höflid abgelehnt habe. \ stand darauf, den Namen des Unbekannten zu erfahren, der Bernard von der Möglichkeit eines Aufs{ubs unterrihtet habe, und sagte zu ibm, wenn er schweige, werde die öffentliche Meinung daraus ließen, 1 daß diese Person aus dem Regierungslager gekommen sei, da sie nit zu Außer- | den sagte, die dem Unbekannten Bernards desser Klienten Nochette zu Bernard erwiderte, er Nunmehr wurden der ehemalige Ministerpräsident Monis und der Dberstaatsanwalt Fabre, deren Ausfagen an verschiedenen Punkten augeinandergehen, einander aegenübergestellt. Der Vorsißende Jaurè s fragte Monis, ob er Fabre einen ausdrüdlien Befehl gegeben habe, die A U De S A ex | Betlggung der Sache 3 rlangen. nis ri an, Jnfanterieregiment Hoch- und Deut\)- | er bereits angegeben babe, daß er bei der Aeußerung seines Wunsches deren | auf Vertagung der Sache hinzugefügt habe, vor allen Dingen sollten das Prozeßverfahren fichergestellt und der Rechte pflege keine Hindernisse bereitet aufrecht, daß er elnen ausdrüdlihen Befehl erhalten habe. Meonis erwiderte, er habe feinen gegeben. Fabre fügte hinzu, er habe Monis

vorgest qui s 1A 6s Ran Eni „W: D. B.“ I quith eine längere Audienz beim Könige hatte. Minifiers auf die Verzögerung ini Bau der Schiffe und gab dem Wunsche Ausdruck, daß durch den Fiskus für die Be- dürfnisse der Flotte die Naphthaproduktion organisiert werde. Ferner wünschte sie, daß die Mannschaftbestände der Flotte }o- weit als möglich auf dem Sollbestande mindestens neunzig Prozent des Sollbestandes betragen sollten. Jn der Angelegenheit der Firma Vickers vertrat die Kommission den Standpunkt, daß der mit dieser Firma abgeschlossene zehn- jährige Kontrakt ungeseßlich sei und ein s{ädlihes Monopol zugunsten eines Privatunternehmens i 1 1 sei unvorteilhaft für den Fiskus und nachteilig für die nationale Verteidigung, da er den Minister in die Zwangslage verseße, entweder für jede Vervollkommnung des

Offizieren mitgeteilt, daß die Trupvenbewegungen in Zweck hätten, das Staatseigentum

Die Offiziere erklärten fih unter dieser Voraussetzung

Diese Er-

ten der 16. Lancers und der 5. irischen Larcers nah London mebrere vroviforishe Absch'edégesoch?e eingereicht

Alle Infanterie- und Artillerieregimenter im

Der Schaßkanzler Lloyd George nahm vorgestern

Die Lage in Ulster sei das ernsteste Problem, das seit den Tagen

Falls die Uberalen jegt zurückwichen, so_würden sie nicht Er bezweifle, daß

Frankreich. Die Rochette-Kom mission der Kammer seßte vorgestern Vernehmung der in die Angelegenheit verwidtelten Per-

Wie „W.T. B.* meldet, erklärte der Staatsanwalt Lescouvé,

in der Gerihtssizung vom 27. April geführt und die

Vorfißz - Ee : der Rochette-Angelegenheit auf den 1. Dezember ausge-

Der Rat P once t erklärte, Gerichtäpräsfident Bidault de l’Isle habe ibm von der Oberstaatsanwalts Fabre mit Monis Mit- gemaht. Letzterer solle dabei auf seinem Wunsche be- und gesagt haben, er würde Fabre versönlich für die Aufs{ubes verantwortlich machen. Bidault habe aus Freundshaft für Fabre mit dem Aufschub ein-

auf den Aufs{chub Wert lege,

In der Nachmittagtsizung erklärte der ehemalige Verteidiger Maurice Bernard, daß ihn der Bericht des erfüllt babe. Er müsle babe, ibn gewissermaßen des Erpressungêéver- einen Aufs{hub des erklärte bei seinem könne sein Berufegeheimnis nicht verletzen, i jemand, der weder Politiker noch und ibm gesagt habe: Sie

indirekt, gebeten habe, verlangen. Bernard

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weiter, er E aber angeben, daß 1d, ei, zu ihm gekommen jet

Er, Bernard, habe Fabre nur

Fabre habe ihn an Bidault verwiesen, der Der Vorsitzende Jaurè8 be-

Spanien. Gestern haben die Wahlen zum Senat stattgefunden. Wie „W. T. B.“ meldet, haben nah dem amilih bekannt- gegebenen Wahlergebnis die Konservativen 92, die Liberalen 51, die Katholiken 10 Sißze (darunter 8 höhere Geistliche), die Regionalisten 7, die Republikaner 7, die Jaimisten 2, die Integristen 2 Sigze erhalten.

Rumänien.

Der Minister des Aeußern Porumbaro hat vorgestern, wie „W. T. B.“ meldet, einen Handelsvertrag zwischen Rumänien und Griechenland unterzeichnet. Der Vertrag, der auf dem Grundsaz der Meistbegünstigung beruht, wird den Varlamenten beider Länder unverzüglich unterbreitet

werden.

Serbien.

Der Ministerrat hat nah einer Meldung des „W. T den Bau folgender Eisenbahnlinien beshlofsen: Ueskfüb— Prilep—Monastir, Merdare—Prischtina -Prizrend, Mitroviza— Rasfa—Novibazar—Uvac, Monastir—Kavadar -Jstip—Kot- \chana, Pozarevac—Negotin —Rrahovo—Stubik—Brzapalanka— Donaubrücke. Die Baukosten werden auf dreihundert Millionen Dinar veranschlagt. Für Straßenbahnen in den neuen Ge- bieten bestimmte die Regierung fünf Millionen Dinar.

Albanien.

Der Fürst von Albanien hat vorgestern den öster- reihisch-ungarishen Gesandten Freiherrn von Loewenthal mit den anderen Mitgliedern der Gesandtschaft sowie die Ko m- mandanten der Kriegsschiffe „Taurus“ und „Panther“ in Sonderaudienzen empfangen. Freiherr von Loewenthal über- reichte sein Beglaubigungsschreiben.

Amerika.

Wie „W. T. B.“ meldet, hat vorgestern nach einer dem merifanishen Kriegsminister zugegangenen Depesche bei Torreon zwishen Bundestruppen und Insurgenten eine Schlacht begonnen.

Die Behörden Columbias an der Grenze von Ecuador

melden, obiger Quelle zufolge, daß sie die Aufständischen Es herrsche voll-

von Ecuador zurücckgetrieben haben. fommene Ruhe an der Grenze.

Gestern haben in ganz Atgentien die Wahlen für die gesetzgebenden Körperschaften stattgefunden. Die Ordnung wurde nirgends gestört. Das Wahlergebnis wird erst in einigen Tagen bekannt werden.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Bericht über die vorgestrige Sizung des Reichstags und der Schlußbericht über die vorgestrige Sißung des Hauses der Abgeordneten befinden si in der Zweiten und Dritten Beilage.

Dem Reichstage ist der Entwurf eines Gesezes, betreffend Postdampfschiffsverbindungen mit über- seeishen Ländern, nebst einer dazu gehörigen Denkschrift,

richterliden Beamten gehören könne. Maurice Barrès öfentliße Meinung werde dahin geführt werden, in erkennen.

könne seinen Worten nihts hinzufügen.

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zu verlangen. Monis erinnerte daran, daß

werden. Demaegenüber hielt Fabre feine Behauvtung

,

während ibrer Unterredung inständig gebeten, die Sache ihren Lauf nebmen zu laffen; verfügt scâftigte 1 ( ur Fabre drei Tage später an Monis' Wunsch erinnert und aufgefordert worden set, ihn dem Gerihtspräsidenten mitzuteilen. Monis erklärte, er babe mit diesem telephonishen Anruf nichts zu tun gehabï, und | Fabre sagte aus, Monis? fol&e Anschuldigungen nur Verachtung; er habe sein Leben lang den reinsten und einfachsten Lebenswandel geführt und \ich nichts vorzu- werfen.

Monis habe aber erwidert, die Vertagung müsse werden, da Caillaux es so wolle. Der Ausshuß be- sh weiter mit dem telephonis@en Anruf, durch den

daß er allerdings die Stimme nicht als diejenige

erfannt babe. Monis bemerkte zum Schluß, er habe für

Damit {loß die Sißung.

Rußland. Die Militär- und Marinekommission der Duma hat stern die Beratung des Marinebudgets beendet. Wie meldet, lenkte fie die Aufmerksamkeit des

gehalten würden und

schaffe. Der Kontrakt

Materials besonders

bezahlen, oder sich damit zufrieden zu geben, daß so

gebaut werde, wie es zur Zeit des Abschlusses des Kontraktes geschehen sei.

Ftalien. Die endgültige Liste der Unterstaatssekïretäre ist nah

dem „Giornale d’Jtalia“ folgende: Celesia, Jnneres ; Borsarelli, Aeußeres; Mosca Gaetano, Kolonien; Rosadi, Unterricht ; Yaslini, Schaßzamt ; Ackerbau; Marcello, Postwesen. Krieges wird nah der Ernennung des Ministers beseßt werden.

Battaglieri, Marine; Chimienti, Justiz; Dacomo, Finanzen; Visocchi, öffentlihe Arbeiten ; Cottasavi, Das Unterstaatssekretariat des

zugegangen.

Bei der am 17. d. M. im Wahlkreise Borna —Rochliß (14. sähsisher Wahlkreis) abgehaltenen Reichstagsersaß- wahl wurden, wie „W. T. B.“ meldet, nach amtlihen Er- mittlungen von 29357 Wahlberechtigten 27 239 gültige Stimmen abgegeben. Es erhielten der Parteisekretär R ysse l- Leipzig (Sozialdemokrat) 12077, der Generalleutnant z. D. von Liebert- Berlin-Wilmersdorf (Reichspartei) 8641, der Kaufmann Nißschke-Leutsch (Nationalliberal) 6519 Stimmen. Zwei Stimmen waren zersplittert. Es findet Stichwahl

zwishen Ryssel und von Liebert statt.

Statistik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Auf der Grube Hostenbach sind, wie der „Köln. Zig." aus Saarbrüdcken gemeldet wird, am Sonnabend nur 93 Bergleute an- gefahren. In einem Sonderzug trafen 279 Arbeitswillige aus dem Nuhrrevier ein, die in dem Sch{lafhaus der Grube unter-

gebracht wurden. Der Betrieb der Grube ist damit gesichert. (Val. Nr. 68 d. Bl.)

(Weitere „Statistishe Nachrichten“ \. i. d. Dritten Beilage.)

Kunft und Wissenschaft.

Fn ter s{chwedischen Gesellschaft für Anthropologie und Geographie hat, wie „W. T. B.“ aus Stockholm meldet, der Präsident des Antarktishen Ausschusses Admiral Palander (Vegaerpedition) von etner neuen Expedition nah den Südpolargegenden Mit- teilung gemaht. Schon auf der Heimreise der Nordenskjöldschen Expedition, die 1901 mit der untergegangenen „Antarctic" nach diesen Gegenden unternommen wurde, ward die neue Expedition geplant, die im Sommer 1915 aufbrechen soll. An der östlichen Seite des Antarktis\undes soll ein Hafen gesucht werden. Die Arbeiten werden auf fünf Jahre veranschlagt. Sechs Gelehrte, darunter zwei Eng- länder, sollen die Expedition begleiten. Die Gesamtkosten dürften 970 000 Kronen betragen. Die Hälfte davon soll Schweden auf- bringen, die andere Hälfte wird, wie man hofft, von England durd) Beiträge des Britischen Museums und der Köntglichen Geographtschen Gesellschaft geleistet werden. Die einmaligen, auf 75000 Kronen berechneten Ausgaben soll aus\ließlich Schweden bezahlen. Dke von der Expedition zurückgebrachten Sammlungen sollen zwischen England und Schweden geteilt werden.

Das Alter der Erde. Der Mensch bat einen unüberwtind- lihen Hang, alle natürlichen Vorgänge nah ihrer zeitlihen Dauer bestimmen zu wollen. Es ist daher einem Laten unbegreiflich, daß die Erdgeschichte ihm keine Angaben darüber macht, welhe Zeiträume die einzelnen geologishen Epochen eingenommen haben und wie lange überhaupt die Bildung der Erdkruste gedauert hat. Die Gelehrten haben diesem Wunsch auch stattgegeben, soweit es thnen mögli war, und haben ¡jedenfalls nicht verfehlt, nach Mitteln zu suchen, die über den Gang der erdgesbichtlichen Zeit Aus- funft geben könnten. Als gänzli hoffnungelos muß es freilich auch jeßt noch bezeihnet werden, das Alter der Erde von ihrer Geburt an abzushäßen. Dagegen sind Versuche dieser Art ge mat worden sür die Zeit, die seit der Befestigung der Erde zu ihrer beutigen Form vergangen ist. Darwin hat aus den Erscheinungen von Ebbe und Flut geschlossen, daß seit der Ablösung des Mondes

von der Erde wenigstens 50 bis 60 Millionen Jahre verflo\sen fei