1895 / 105 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 02 May 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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eigenem Ermessen, unbeeinflußt von seiten der bayerishen Regierung, gehandelt; aber sie haben vollständig in ihrem- Recht gehandelt, wie dies ja bezüglih einer folhen Nürnberger Versammlung von seiten unseres Obersten Gerichtshofs anerkannt ist. Die Regierung hat daber kein Bedenken getragen, dieses Erkenntniß, welches auch Herr Abg. Grillenberger zitiert hat, sowie das demselben zu Grunde liegende Erkenntniß; des Königlichen Landgerichts Nürnberg in ihrem Ministerial-

Amtsblatt zu veröffentlichen, sodaß jedermann im hohen Hause Ge- [legenheit gegeben ift, von diesen Erkenntnissen Einsicht zu nehmen.

Eine oberflählihe Lektüre des oberstrihterlihen Erkenntnisses würde ergeben, daß die Kritik, welde der Herr Abg. Grillenberger

an diesem Erkenntniß geübt hat, vollständig ungerechtfertigt ift.

Der Herr Abg. Grillenberger hat gesagt, in diesem Erkenntniß sei ausgesprochen: jede politishe Versammlung, welhe von einem Sozialdemokraten berufen ift, ist eine sozialdemokratishe Versammlung. Das ist in keiner Weise rihtig; die Thatsache, daß die in Frage stehende Versammlung von einem Sozialdemokraten einberufen und von einem Sozialdemokraten, der hinterher verurtheilt worden ift, auch geleitet worden ist, und daß ein Sozialdemokrat als Bericht- erstatter für diese Versammlung bestimmt worden ift, bildete für das Geriht nur ein Moment für die Annahme, daß es si bier um eine sozialdemokratische Versammlung handelt. Keineswegs aber hat aus diesem Umstand allein das Gericht diese Feststellung eintreten lassen.

Es ift hier weiter auch von dem Herrn Abg. Grillenberger an diesem Erkenntniß kritisfiert worden, daß in demselben der Saß ent- balten ist, es komme nicht darauf an, um Frauen und Minderjährige von derartigen Versammlungen auszuschließen, ob in denselben ôffent- lie Angelegenheiten erörtert werden würden. Das ift vollkommen

rihtig; der Saß ist zweimal in dem Erkenntniß enthalten ; derselbe ist aber auch unumstößlich, er gründet sih auf das bayerische Vereins- und Versammlungsgeseß. Nach Artikel 15 dieses Gesezes können Frauen und Minderjährige folhen Vereinen als Mitglieder niht an- gehören, noch auch den Versammlungen derselben beiwohnen. Es genügt also, um Frauen und Minderjährige von solchen Versamm- lungen auszuschließen, daß diese von politischen Vereinen ausgehen. Es ist aber gar nicht nothwendig, daß in den Versammlungen auch po- litishe Angelegenheiten erörtert werden. Der Oberste Gerichtshof hat daher den Art. 15 inzder von mir zitierten Weise ganz richtig angewandt.

Ferner hat der Herr Abg. Grillenberger gesagt, es sei jede gewerk schaftliche Versammlung als von der sozialdemokratishen Partei ausgehend in diesem Erkenntniß bezeihnet worden. (Zuruf links.) Jede öffentlihe ? Auch das ift in dem Erkenntniß nicht gesagt. Es ift dort ausgeführt, daß eine gewerkschaftilihe Versammlung h aussließlich auf gewerkschaftlihem Boden, auf dem Boden des § 152 der Gewerbeordnung bewegen \oll, und in diesem Falle unterliegt sie natürli den Beschränkungen politischer Versammlungen nicht. Es ift aber weiter bemerkt, im konkreten Falle müsse aus einer Reihe von Umständen ges{lossen werden, daß die Versammlung mit politischen Angelegenheiten befaßt sei beziehungsweise befaßt werden wolle, und daber sei die Versammlung, obwobl sie als eine gewerkschaftlihe Versammlung einberufen worden sei, dennoch als eine politische Ver- sammlung zu betraten.

Nun, i verlasse die Kritik, welche der Herr Abg. Grillenberger an das oberstgerihtlihe Erkenntniß geknüpft hat, um mi den Be- merkungen zuzuwenden, die er über das Referat des Herrn Abg. Dr. Pichler gemaht hat. Der Herr Abg. Dr. Pichler hat aller- dings im bayerischen Landtage bezw. dem Beshwerdeausshuß desselben im Mai vorigen Jahres über Beschwerden wegen Handhabung des Nereins- und Versammlungêrechts Bericht erstattet und in diesem Referat die Beschwerde als begründet bezeichnet. Fch glaube jedo auch aus den Ausführungen des Herrn Abg. Grillenberger entnommen zu haben , daß dieses Referat wesentlich überbolt worden ift dur die später erfolgten gerichtlichen Erkenntnisse. Herr Grillenberger hat ja selber die Hoffnung aufgegeben, daß künftighin nah diesem Erkenntniß im Beshwerdewege beim bayerischen Landtage noch etwas zu er- reichen sein würde. Ich für meine Person bin aber gar nit zweifelhaft, daß der Herr Abg. Pichler sein Referat mit Rücksicht auf die inzwischen ergangenen gerichtlichen Erkenntnisse, welhe nit allein in Bezug auf die thatsächlihe Feststellung, sondern auch in Bezug auf die Schlußfolgerungen, die aus denselben gezogen find, von seinem Referat ganz wesentli abweichen, einer Revision unter- ziehen werde. Ich halte es für unmöglich, daß ein fo gewifsen- hafter Mann, wie Herr Dr. Pichler, gerichtliche Feststellungen, auf welche hin Strafen ert.unt worden find, in Sachen, welche fo Tonner sind mit dem Gegenstande seines Referats, ignorieren werde. Auch darüber bin ich nicht im Zweifel, daß nah diesen gerihtlihen Erkenntnifsen von seiten unseres Landtags die fraglihen Beschwerden faum mehr werden als begründet erachtet werden.

Ich schließe damit, daß ih sage: meine Regierung steht voll- ständig auf dem Boden des von dem Herrn Abg. Grillenberger zitierten oberstgerihtlihen Erkenntnisses vom 29. Dezember 1894. Sie hat die Freude, daß durch dasselbe ihr vorhergegangenes Verfahren in fragliher Versammlungsangelegenheit vollkommen gebilligt worden ist. Sie ift der Ansicht, daß diese gewerkschaftlihen Versammlungen, wie fie in neuerer Zeit von sozialdemokratischer Seite veranstaltet werden, nichts weiter sind als vereinzelte Erscheinungen der von dieser Partei organisierten Parteiagitation, mit deren Hilfe fie neue An- hänger zu gewinnen sucht. Sie theilt vollkommen die Feststellungen, mit welchen der Oberste Gerichtshof in seinem Erkenntniß | dahin \{ließt, daß die in Frage stehenden öffentlichen gewerkschaftlichen Ver- sammlungen {on von vorne herein dazu bestimmt waren, die Ge- schäfte der Sozialdemokratie zu treiben, deren Anschauungen unter der Arbeiterwelt zu verbreiten, neue Anbänger für die Partei an- zuwerben und dieser auch auf gewerkshaftlitßem Gebiete die Führung zu vershaffen. Wenn die Polizeibehörden der Theilnahme von Frauen und Minderjährigen an derartigen Versammlungen entgegentreten, so thun fie nur ihre Pfliht und werden hierbei den Schuß meiner bohen Regierung ftets genießen.

Abg. Dr. Bachem (Zentr.): Die Prüfung der Handhabung des Nereins- und Versammlungsrehts steht zweifellos dem Reichstag zu. Gerade meine Partei hätte besondere Veranlaffung, in eine solche Prüfung einzutreten ; denn in Elsaß-Lothringen wird das Vereins- und Versammlungsrecht gegen die Angehörigen meiner Partei noch weit \{chlimmer Gaus abt, als selbst gegen die Sozialdemokraten. Jh erfenne an, ‘daß das Bestehen so vieler verschiedenartiger Véreinsgeseßze in Deutschland ein großer Uebelstand ist. Wenn ih nun gus nit gerade der Ansicht zustimme, daß der vorliegende Antrag die Anarchie enthalte, so meine ih E _daß er zu radital is. Denn er unter- scheidet nicht zwischen politischen und nihtpolitishen Vereinen oder

Versammlungen, zwishen Erwachsenen _ und Minderjährigen, zwischen mänalihen und weibliden Staatsbürgern; er ift ein Aus einer nivellierenden- Weltauffafjung, die niht die unsrige is. Und wenn die Herren den Beamten bestrafen wollen, der das Versammlungêrecht stôrt, so müssen sie au. die Bestrafung der. Sozialdemokraten verlangen, welche die konf

und katholischen ‘Versammlungen ftören. Wir sehen in dem Antrag

niht eine geeiggete Unterlage für eine Lösung der Frage, und

wenn wix davon absehen, - an seiner?*Stelle eine Resolution vor- zushlagen, so leitet uns die Erwägung, daß in einer Zeit, wo der Umsturz von oben, der Staatöstrei so ofen empfohlen wird, einer Fei wo wir gezwungen sind, den Boden, auf dem der Deutsche

eihstag steht, das allgemeine Wahlrecht, zu vertheidigen, daß in einer solchen Zeit überhaupt nicht die Luft vorhanden ift, um ein ver- nünftiges Vereinsgesez zu stande zu bringen. Wenn wir“ aber die Regierung aufforderten, ein Vereinsgeseß vorzulegen, fo würde dieses ganz gewiß nicht fo ausfallen, wie wir es wünschten. Auch wir find der Ansicht, daß man mit Engherzigkeit auf diesem Gebiete nichts zu Wege bringt. In dieser Auf- fafsun bestärken uns die Erfahrungen, die man in Sachsen gemaht hat. Auch in Bayern werden üble Erfahrungen nicht ausbleiben, wenn dort auf dem bisherigen Wege fortgefahren wird ; in dieser Beziehung darf ih fagen, daß alle meine politishen Freunde auf dem Standpunkte des Abg. Dr. Pichler stehen. Wie die Dinge beute liegen, erwarten wir etwas Ersprießliches von der Erörterung dieses Antrags niht; wir halten es für richtiger, die Kräfte nicht in unfruhtbaren Debatten zu verzetteln, sondern sie auf praktishe Arbeit zu konzentrieren. : E L

Abg. Beh (fr. Volksp.): Meine Partei ist mit dem Grund- gedanken dieses Geseßes einverstanden, nicht aber mit der Fassung. Diese müßte geändert werden, wenn wir ihr zustimmen sollen. Bezüg- li der Vereins- und VersämmtungösreWei! für Frauen und Minder- jährige nähere ih mich mehr dem tandpunkte des Abg. Dr. Bachem und möchte A dieser doh einige Unterschiede machen. Wenn der Abg. Grillenberger von einer ungeseßlihen Handhabung der Ge- seße in Bayern gesprochen hat, fo that er das mit Unrecht. Namentlich muß ih seinen Angriffen auf die Nurerger Polizeibehörde entgegen- treten, die genau nach dem bayerishen Vereinëgeseß von 1850 ver- fahren ist und nah den Grundsäßen, wie die Gerichtshöfe dieses au8- gelegt haben. Merkwürdig ist es, daß die Anwendung des Gesetzes in der vom Abg. Grillenberger bemängelten Richtung zum ersten Mal auf eine Denunziation hin erfolgt ist, die von der Grillen- berger’schen e Tageëvost“ gegen eine Versammlung des Vereins „Freisinn* ergangen ist. Wenn man das thut, dann foll man au niht unzufrieden sein, wenn das Geseß auch nach der anderen Seite hin in Anwendung tritt. Das bestehende Gese mußte in dieser Weise gehandhabt werden; wir haben in Baxern das gleiche Recht für alle. : i Ï

Abg. Dr. von Marquardsen (nl.): Jch bin dem Vorredner für sein Eintreten zu Gunsten der bayerischen Justiz dankbar. Was den vor- liegenden Antrag anlangt, so sind wir der Ansicht, daß wir eines ein: beitlihen Vereinsgesetzes bedürfen, aber es kommt do wohl sehr auf das Wesen eines folhen Gefeßes an. Versammlungen, Vereine u. \. w. bilden einen mächtigen Hebel der politishen Bewegung und Entwickelung, und daher if es wunderbar, daß bisher bezüglih der Regelung dieser Frage so wenig geschehen ift. Die freisinnige Partei hat zwar früher berej4s Vorschläge in diesem Sinne gemacht, aber es ift dabei doch nihts herausgekommen. Diese Vorschläge müßten zum Ausgangspunkt einer besonnenen, ruhigen und vernünftigen Re-

elung der Sache dienen. Der vorliegende Antrag erscheiz:t dazu in einer Weise geeignet. Wenn wir über ihn berathen wollten, so würden wir uns weder unter uns noch mit der Regierung verständigen fönnen. Daher halte ih dafür, die Frage einer günstigeren Zeit vor- zubehalten und niht unnüß unsere Zeit damit zu verlieren.

Abg. Grillen berger (Soz.): Wenn der Abg. Beh von einer in meinem Blatt erfolgten Denunziation des Nürnberger Magistrats redet, so is das eine Unwahrheit. Gegenüber den maßlosen Ver- folgungen der Sozialdemokraten durch den Nürnberger Magistrat (Der Präsident unterbriht den Redner mit der Aufforderung, dem Magistrat, der sh hier nicht rechtfertigen kônne, nicht solche Absichten unterzulegen) habe ih ihm Mißbräuche vorgeworfen, um ihn zu einer die Sachlage an die Oeffentlichkeit bringenden Klage zu veranlassen. Fch bin nur zu einer Geldstrafe verurtheilt worden ; daraus ist zu er- sehen, daß das Gericht das Vorhandensein von Mißbräuchen an- erkannt hat. : j Mt /

Abg. Bedck h (fr. Volksp.) : Es ift mir ganz unverständlich, wie der Abg. Grillenberger sih auf das Urtheil in dem Denunziationsprozeß be- rufen kann, da jene Anschuldigungen in der „Frankfurter Tageszeitung“ ausdrüdlich als „unerwiesen gebliebene Verdächtigungen" bezeichnet worden find. i '

Abg. Hilpert (b. k. Fr.): Ich fann mich mit dem § 1 der Vorlage nicht einverstanden erklären, weil es gegen die Sitte verstößt, daß Frauen öffentlihe Versammlungen veranstalten. Aber wir sebnen uns nah einem einheitlichen Vereinsgeseß, denn auch bei uns find rein landwirthschaftliche Versammlungen aufgelöst worden. Dem Antrage können wir jedoch nicht zustimmen, weil er zu weitgehend ist.

Abg. Bueb (Soz.): Die Nothwendigkeit einer einheitlichen Regelung des Vereins- und Versammlungsrechts in freiheitlihem Sinne muß ih vom befonderen elsaß-lothringishen Standpunkte aus betonen. Wir könnten doch zum mindesten verlangen, daß man andere ‘Parteien ebenso behandelt wie uns. Wir werden uns demnächst mit der Prüfung der Shlettstadter Wahl zu beschäftigen haben; da ließ der Abgeordnete dieses Kreises , der doch Kreis-Direktor ist, bei den anderen Parteien nit rehtizeitig angemeldete Versammlungen zu, bei uns nicht. Mir wurde sogar ver- boten, in einer Versammlung über die Thätigkeit des Reichstags Bericht zu erstatten. Der Präsident hat es gestern beanstandet, daß 1h die Be- bandlung der Sozialdemokraten in Elsaß-Lothrivgen als eine recht- und gesectzlose bezeichnete. * Ih werde diesen Ausdruck nicht wiederholen, ih lasse die Thaten spre{en. Nur zu Versammlungen, in denen politische Themata behandelt werden, ift eine Genehmigung der Behörde erfor- derlih. Es werden aber Gewerfschaftêéversammlungen verboten, in denen z. B. über das Thema referiert werden follte: „Die Stellung der Frau in der Industrie“, oder : „Die wirthschaftlichen Forderungen der Sozialdemokratie“. (Redner führt eine große Anzahl von Ber- sammlungsverboten an, die er als ungeseßlich bezeichnet.) ;

Abg. Freiherr von Hodenberg (b. k. F.): Der Antrag trägt den Stempel der beabsichtigten Unannehmbarkeit. Die Sozial- demokraten stellen es so dar, als ob die bestehenden Bereinsgeseßze nur gegen ihre Partei angewandt würden, als ob die Vertreter der übrigen Parteien nit in der Lage wären, sih ein richtiges Urtheil in dieser Frage zu bilden; dem muß ih widersprechen. In Hannover wird das preußische Vereinsgeseß ebenfalls einseitig gegen unfere Partei angewendet. Ih erinnere an die bekannten Srlafse des jeßigen Ober-Präsidenten von Ostpreußen, die seiner Zeit die Runde durch sämmtlihe Zeitungen machten. Ich möchte an die preußische Regierung die Bitte richten damit der Saß der Verfassung, daß jeder E vor dem Gesetz glei sei, niht an Glauben verliere dafür zu

orgen, daß das zukünftige preußische Vereinsgeseß gegen alle Parteien gleihmäßig angewendet werde.

Damit schließt die erste Berathung des Entwurfs, die zweite wird vertagt. Schluß 51/5 Uhr.

Preußischer Landtag.

Haus der Abgeordneten.

60. Sißung vom Mittwoch, 1. Mai. , Ueber den Beginn der Sipung ist gestern berichtet worden. Auf der Tagesordnung stand zunächst die Berathung des Antrags des Abg. Lücckhoff (fr. kons.) und Genossen,

Förder der Landwirthschaft und Jndustrie

S

der verlangt, daß sih die Regierung in eim tigen

ie krästigere örderung des einheimischen Flahsbaues, ins- sondere durch die Ausnußung des Bauer'schen Rösteverfahrens

“mittels staatliher Unterstüßgung und durch die Bevorzugung

des inländischen Flachses für den Bedarf der Staatsverwaltungen angelegen sein läßt. :

Abg. Burghardt (nl.) erhoffte von demckBauer’shen Röfste- verfahren eine Hebung des Flachsbaues, die in gleiher Weise der Landwirthschaft wie der Industrie zu gute kommen und insbesondere die Hausindustrie stärken würde. Von einem Flachs8zoll sei nihts zu erwarten, wohl aber von einer Verbreitung der Rösteanstalten möglichst über ganz Deutschland.

Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer- stein-Loxten:

Meine Herren! Der Antrag, welcher unterzeichnet is von den Herren Abgg. Lückhoff u. Gen., enthält drei Desiderien: einmal ge- rihtet auf die fkräftigere Förderung des einheimischen Flachsbaues, zweitens die Ausnußung des Bauer'shen Rösteverfahrens mittels staatlicher Unterstüßung und drittens Bevorzugung des inländischen Flahses für den Bedarf der Staatsverwaltungen. Ih werde auf diese drei Punkte eingehen und zum Schluß noch einige Erwiderungen geben in Bezug auf das, was einzelne Redner, namentlih der erste Redner vorgetragen hat.

Wenn man die Forderung stellt, den einheimischen Flachsbau in gleihmäßigem Interesse der Kndwirthshaft und Industrie kräftiger zu fördern, so wird es vor allem zunächst darauf ankommen, daß man feststellt, was die Staatsregierung zur Förderung des Flachsbaues bisher

gethan hat. In dieser Beziehung theile ich mit, daß im Interesse der '

Förderung des Flachsbaues in den leßten Jahren, abgesehen von den Subventionen für das Bauer'she Rösteverfahren, auf welches ich später kommen werde, bewilligt worden ift für Schlesien, und zwar an den landwirths{aftlichen Provinzialverein T zur Förderung des Lein- baus, Unterhaltung des Flahsmusterfeldes an der Ackerbau- \{chule in Popelau und Gehalt des Flachsbau-Instruktors Heisig, welher den Flachsbauinterefsenten zur Disposition steht, in den leßten Jahren pro Jahr 3500 4 Dann ist für Prämien an kleine Landwirthe verausgabt eine Summe, die anfänglich im Fahre 1892/93 für Kosten der Düngung und Kultur für Flachs- anbauversuche von kleinen Landwirthen nach Anleitung der Flachsbau- Fustruktoren nur 185 A betrug, im leßten Jahre 1895/96 850 M Außerdem ist für Hannover für die Einrichtung von Musterfeldern einem Regierungsbezirk von Hannover die beantragte Summe von 260 A bewilligt worden, für den Regierungsbezirk Lüneburg die gleihe Summe. Das ift für die direkte Förderung des Flachsbaues geschehen.

I wende mich nun zu dem Bauer’schen Verfahren, zum Röste- verfahren, der im zweiten Theil des Antrags erwähnt ift.

Für das Bauer'sche Verfahren sind aus Staatsmitteln, aus Fonds des Handels-Ministeriums und des landwirthschaftlißen Ministeriums im Ganzen 23 626 F aufgewendet. Dem Professor Bauer und der mit ihm assoziierten Firma Grushwiß und Söhne steht die Verwerthung der im Auslande genommenen Patente frei; das In- landvatent kann die Regierung jeden Augenblick nach \chiedsrihterlicher Taxe erwerben, inzwischen können die Patentinhaber dasfelbe im eigenen Betrieb in Neufalz und auch dadurch verwerthen, daf sie die Benußung in fremden Röstanstalten gegen eine Gebühr erlauben, welche zwanzig Pfeynig pro Zentner Strohflachs nit überschreiten darf.

Dann if der \{lesische landwirthschaftlihe Zentralverein auf- gefordert, für die Errichtung genofsens{haftliher Röft- und Schwing- anstalten zu wirken und. sind seitens der landwirthschaftlichen Ver- waltung dafür hohe Subventionen in Ausficht gestellt, bis jeßt ohne Erfolg. In den leßten Tagen ist nun allerdings aber nicht von dem obengenannten Verein, sondern von anderer Seite aus Schlesien ein sfolher Antrag an die landwirths{aftliqe Verwaltung gerichtet. In den genossenshaftliben Anstalten fann der einzelne Interessent seinen Flachs sahkundig rösten lassen und dann zu Hause weiter verarbeiten, oder er kann ihn dort auch auf seine Rechnung \{wingen lassen und dann den Flachs an die Spinnerei verkaufen.

Was dann die Verwendung von Leinen bei der Militärverwal- tung betrifft, so ift das eine Frage, welche sich mit der im dritten Theil des Antrags gestellten Forderung, es sollten die öffentlichen Staatsbetriebe möglich# nur Erzeugnisse, die aus inländischem Flachs gewonnen werden, nehmen, nicht ganz deckt. Ob das ausführbar ist, will ih dahingestellt sein lassen; ih bin nit Techniker genug. Mir ift von sahkundiger Seite versichert, daß, um wirkli gute Erzeugnisse zu er- zielen, ausländischer Flachs nit ganz zu entbehren sei; ob das richtig ist, weiß ih nit, ich will nur die Thatsache mittheilen. Interessieren wird aber die Herren ih darf das vielleiht mit Genehmigung des Herrn Präsidenten vorlesen —, daß der Verband deutscher Leinen- industrieller sich im August vorigen Fahres mit einer Eingabe an den Kriegs-Minister gewandt hat. Die Antwort des Kriegs-Ministers, die will ich Ihnen mittheilen, da Sie diese Mittheilung vielleicht interessiert. Dem Verbande deutscher Leinenindustrieller wird vom Kriegs-Minister zunächst mitgetheilt, daß seine Ausführungen zum theil auf irrigen Vorausfeßungen beruhen. Dann heißt es weiter:

Zunächst ift es nit zutreffend, daß die Drillichjacke früher all-

gemein zur Feldausrüstung der Truppen gehört hat. Es ist dies viel-

mehr stets nur bei den berittenen Waffen der Fall gewesen, und ist eine Aenderung in dieser Beziehung in den leßten Fahren weder eingetreten noch zur Zeit beabsichtigt.

Die Litewka is nur für die Fußtruppen als Friedensbekleidungs- stück zur Einführung gekommen, und zwar aus dem Grunde, weil im Mobilmachungsfall die Landwehr- und Landsturmformationen mit ihr statt mit dem enganschließenden Waffenrock eingekleidet werden sollen, die fortgeseßte Auffrischung der hierfür erforderlichen, sehr um- fangreichen Bestände aber bedingt nothwendig ist. Diese Maßnahme hat allerdings einen Mietveibians an Leinenstoffen zur Folge; allein andererseits is hierbei wieder zu berücksichtigen, daß die Litewkas aus Wollstoff gefertigt werden und daß der Landwirthschaft die möglihst umfangreiche Verwerthung von Wollstoffen ebenfalls zum Nuyen gereicht.

Ueberdies ist den mit dér Litewka ausgestatteten Truppen aus- drüklih gestattet, die Drillichjacke au fernerhin beizubehalten. Daß aus wirthschaftlihen Rücksichten und im Interesse der Erhaltung einer kühleren Bekleidung während der Sommermonate von dieser Erlaubniß, innerhalb der Grenzen der zur Verfügung stehenden Mittel, von allen Truppen Gebrauch gemaht werden wird, läßt ih mit Bestimmtheit annehmen.

Was fodann die Drillichhosen anlangt, so ist es allerdings

__’ rihtig, daß dieselben in Zukunft bei der Infanterie aus der Feld- bekleidung fortfallen,/ und zwar aus\{ließlich aus Rüecksicht

auf die hierdurch geshafffene Gepätkerleißterung von über 700 gr. Unrichtig is es jedoch, daß der Mann statt der „weggefallenen leinenen eine zweite baumwollene Hose mit ins Feld führt, ebenso daß hinsichtlih des Gebrauchs der Drillihhosen im Frieden irgend welche einschränkenden Bestimmungen getroffen worden oder zu erwarten sind.

Wenn der Verband deutscher Leinenindustrieller des ferneren am Sdlusse seines Schreibens den Wunsch ausspricht, daß an Stelle der baumwollenen Hemden Versube mit leinenen angestellt werden möchten, so bedauert . das Kriegs-Ministerium, diesem Wunsche nicht Folge geben ¿zu können, und zwar aus sanitären Gründen.

Im übrigen möchte das Kriegs-Ministerium nit unterlassen, darauf hinzuweisen, daß niht nur bei der Truppenwirthschaft, son- dern auch im Kasernen- und Lazarethhaushalt Leinenstoffe in großer Menge zu Bettwäsche, Handtüchetn, Krankenkleidern u. \. w. Ver- wendung finden, daß außerdem in den leßten Jahren umfangreiche Beschaffungen an Verwundeten- und Stallzelten vorgenommen und auch in den nächsten Jahren beabsichtigt sind.

Au wird das Kriegs-Ministerium gern darauf bedacht fein, bei Einführung neuer Bekleidungsstücke thunlichst auf die Verwen- dung leinener Stoffe zu rücksihtigen; es hebt indessen besonders hervor, daß, ebenso wie bisher, so auch in Zukunft für alle Ent- \{ließungen, welche seitens der Heeresverwaltung betreffs der Be- fleidung und Ausküstung getroffen werden, allein die Rücksichten auf den Krieg maßgebend sein müssen und daß nur das zur Einführung gelangen kann, was hierfür als das Northeilhafteste erkannt worden ift.

Das sind die thatsählihen Verhältnisse, soweit sie der land- wirthschaftlihen Verwaltung aktenmäßig bekannt geworden find, was den dritten Punkt anbetrifft. Vielleiht interessiert noch zu erfahren, daß die nah meiner Auffassung leider wieder zu Grunde gegangenen Gewerbekammern, wenigstens in meiner engeren Heimath, in Richtung der Verbesserung der Flachsindustrie, der Hausindustrie bei uns außer- ordentli günstig gewirkt haben. Soviel ich weiß, besteht dieser günstige Einfluß ihrer Thätigkeit auch jeßt noch. In verschiedenen Theilen der Provinz Hannover is von jeher der Flachsbau sehr leb- haft betrieben, aber die Erzeugnisse wurden größentheils niht in den Handel gebraht, sondern im Wege der Hausindustrie verarbeitet erst zu Garn, und das Garn wurde dann verwebt —, meistentheils allerdings zur Anfertigung eigener Bedürfnisse, vielfach auch zum Ver- kauf. Weil diese Hausindustrie nicht mehr lebensfähig war, ging infolgedessen der Flahsbau sehr wesentlich abwärts, und da haben die Gewerbekammern ein sehr glücklihes Verfahren eingeshlagen, um beides, sowohl den Flach8bau als die Verwendung des erzeugten Flachses, neu“zu beleben, und zwar dadurch, daß die Industrie der Landwirthschaft den nah ihren Vorschriften zu bearbeitenden Flachs abnimmt, daraus Spinngewebe herstellen läßt, dann das Garn mit den sonst erforderlihen Zuthaten, die überher nothwendig find, den Hausindustriellen wieder zur Verfügung stellt, dazu ihnen die- jenigen Webstühle zur Verfügung stellt, die die Industrie für erforderli hält, um folche Erzeugnisse herzustellen, wie sie jeßt der Handel fordert. Daneben wurde eine Webschule errihtet, welche die Hausindustrie in der Handhabung der von der Industrie gelieferten Kunst-Webstühle genau unterrichtete, die Industrie bestimmt durch Hergabe des Garns, dur Hergabe der Muster, die Art der Erzeug- nisse, welche sie der Hausindustrie zu angemessenen Preisen abnimmt. Jch möchte glauben, daß dieser Weg auch in anderen Theilen Deutsch- lands sehr wohl zu betreten ift.

Dann ist bei der Diskussion hervorgehoben, daß die Verwerthung des Flachses, auch die Verarbeitung zweckmäßig auf genossenschaft- lichem Wege zu geschehen habe, und diese Anschauung kann ih nur in vollstem Umfang als die zutreffende vertreten. Ich gebe mich der Hoffnung hin, daß die Landwirthschaftskammern, wie so manches Andere, so au diesen Gegenstand fördernd in die Hand nehmen.

Dann ist in der Diskussion darauf hingewiesen, der Staat müsse seinerseits den inländishen Flachs aufkaufen und dafür Sorge tragen, daß er lombardiert wird. Ich glaube, diese Forderung richtig ver- standen zu haben. Jch halte das für unrichtig; ih halte es für richtig, daß auf genossenshaftlihem Wege dieser Forderung zu genügen ist. (Zuruf.) So!

Dann is} gefordert, die Marine- und Kriegsverwaltung müsse größere Massen von Leinenerzeugnissen verwenden. Ih habe bereits den Standpunkt mitgetheilt, welchen die Kriegsverwaltung in dieser Richtung einnimmt. Meine Herren, ih habe die Ueberzeugung, daß, wenn der Flahsbau wieder lohnend wird, er ebenso rasch an Aus- dehnung wieder zunehmen wird, wie es der Zuckerrübenbau that. Daß er nicht lohnend ist, liegt an verschiedenen Ursachen ; vor allem liegt es an der Konkurrenz des ausländischen Flachses; in dieser Beziehung zu helfen, hindern uns die Handelsverträge, wir fönnen den Import ausländischen Flachses nicht hindern. Indessen möchte ih glauben, daß, da der Zuckerrübenbau anscheinend einge- ränkt wird, die Landwirthschaft sich wieder dem Flachsbau zu- wenden wird. Die Landwirthschaft wieder auf den Flachsbau zu ver- weisen, is nur in solhen Gegenden mögli, wo eine genügende Zahl von Arbeitern zur Verfügung steht; denn es is ja eine bekannte Sache, daß der Flachsbau außerordentli viele Arbeitskräfte erfordert, und andererseits wird es nur ausführbar sein, wenn der erzeugte Flahs rihtig behandelt wird. In dieser Richtung ist die Staats- regierung bereit und in der Lage, wie ih oben bereits ausführte, sobald sfi Genossenschaften bilden, die das Baur'sche Verfahren aus- nußzen wollen, dazu möglichst eingehend zu helfen. Es möchte also vor allem Aufgabe der Landwirthschaft sein, sh mehr auf diesen Produktionszweig zu legen; dann glaube ih, ihr versichern zu dürfen, daß die landwirthshaftlihe Verwaltung der Förderung dieses Theils der Landwirthschaft alle und jede mögliche Hilfe gewähren wird. (Lebhafter Beifall rechts.)

Abg. Scha ffner (nl.) stimmte unter Hinweis auf den Rückgan des Flebdbcnes in T 2 Sahren n Ale n und s die

Schädlichkeit des Nükganges des Flachsbaues für die Bauern auch in moralischer Beziehung hervor.

- Abg. von Buddenbrodck (kons.): Nach den vom Herrn Land- wirthschafts-Minister mitgetheilten Daten kann man sih der Ansicht nit verschließen, daß der An so gut wie ein verlorenes Kind angesehen worden ist. Er hat denn auch in seiner Anbaufläche einen erschrecklihen Rüdgang erfahren. Während in Deutschland nod 1878 133 000 ha Flachs standen, ist diese Zahl bis zum Jahre 1893 bis

auf 61 000 ha zurüdgegangen.

scheinung zu suchen ift, ist chwer zu

4 n die, daß unser Flachs

rr Minister hat selbst zugegebcun,

dazu angethan sind, [

wenigstens darauf an, mögli} gu reise zu bewirken.

Worin die Ursache zu dieser Er- gen; jedenfalls aber ift eine der u jeden Schutzes entbehrt. Der daß die Handelsverträge nicht dem Schußbedürfniß zu genügen. Es kommt nun te Produkte zu erzielen, um eine

Konstanz der Dieses wird nur durch eine ratio-

nelle Behandlung des Rohflachses und die Verarbeitung erfolgen ' Bauer entdeckte Verfahren ist in dieser Beziehung

sich R

können. Das von Dr. ( von höchster Wichtigkeit, aber die Landwirthschaft entschließt von ihren alten Methoden abzuweihen. Daher wird es au \ den Versuch der Luftroste und die Erzielung guten Samens dur Jedenfalls erscheint es dringend geboten, daß das Patent, von dem der Herr Minister sprach, möglichst bald vom damit es dem kleinen Flahsbauer zu gute fomme. Abhilfe geschaffen werden. Abkommen getroffen werden, daß sie vorzu verarbeiten, sons kann der deutshe ausländishen niht vertragen. nofsenschaften wirksam fein.

Abg. Hornig (kons.): Der Antra fleinen Mittel zur Hebung der Landwirt wenn es gelingt, die Flah8preise zu heben und Im Jahre 1886 habe ih für guten Flachs ca. 75 M erhalten, während ih denselben im Jahre 1887 für nur 45 Die Preisshwankungen sind namentli dur die land bedingt. überschwemmt,

Staat erworben werde, Nur dadurch wird 8weise d Fen en 4 g8rveile deutsckchzen 75lac)8 lachs die Konkurrenz vi dem wird die Gründung von Ge- Mir werden dem Antrage zustimmen.

ist eines der sogenannten Er wird aber nur

Sodann muß auch mit den

einen Zweck haben, fonstant zu halten.

verkaufen konnte.

Einfuhr aus Ru Deutschland Firma hatte bei uns das

Sobald der Flachspreife. neueste Rösteverfahren sehr lebhaft angeregt, Konjunktur Verfahrens allein

folgen. Es kann daher dur eine Verbesserung des Hätten wir

die Rentabilität des Flahsbaues nicht nicht die unglücklihen Handelsverträge, einem Schlage abgeholfen werden k Wenn die Regierung auch nur. deu ankaufen will, so hilft das noch nihts. veranlassen, gegen den Antrag zu sein. Ich erkenne aber das gute Prinzip an und werde daher für den

ehoben werden. o würde der Kalamität mit

Leider ist das nicht mögli. then Flachs für ihre Bedürfnisse Das sollte mi nun eigentlich

Antrag ftimmen. diesem Fall gehen wieder einmal and. Wenn das neue Ver- wie fie uns hier vorgelegt unser Flahsbau nicht vor der Konkurrenz zu Dann werden auch die Preisschwankungen niht mehr | Meine Fraktionêgenossen und ich sind mit dem rags einverstanden und werden gleichfalls für Kom-

Rath Thiel: Es ist gesagt worden, taatsregierung zur Hebung des Flachsbaues Die landwirthschaftliche Aufwendungen dort Alle bisher gestellten en, es sind jedoch nur wenige gewesen. 1 altung hat nun ein sehr großes Interesse daran, ihren Einfluß bei einer Förderung des Flachsbaues dahin eltend t nur rein industrielle Unternehmungen den daß die Land-

Industrie und Landwirthschaft Hand in H fahren wirklich fo gute Produkte liefert, lan so braucht sich {chädlich wirken. Prinzip des Ant missionsberathung stimmen. Geheimer Ober-Regierungs- die Aufwendungen der seien verhältnißmäßig minimale gewefen. Verwaltung ist aber nicht in der Lage, wo keine dahin gehenden Anträge vorliegen. Anträge sind bewilligt word Die landwirthschaftliche Verw

zu machen, daß ni davon haben. Es liegt nahe, niht dafür einzutreten, trobflads verkaufen, sondern für eine werthvolle Arbeits- die der Landwirthschaft zu gute kommt.

für die Landwirthschaft. Der Fabrikant muß auch dem Stroh- als dem zur Verarbeitung fertig zum Spinnen brauchbar ist, dessen Qualität er ir haben auf Musterfeldern bei Flachs, der bis abriken fertiggestellt war,

wirthe nur S gelegenheit zu forgen, fehlt an lohnender Winterarbeit der Flachs eine Nolle spielen.

feptisher gegenüberstehen, gestellten Flachs, der beurtheilen fann. zur Verwendung

Da könnte

im Jahre

346 #4 erzielt, beim Verkauf von Strohflahs nur è „Im Jahre 1894 ist der Ertrag infolge der lehten Flachspreise allerdings auf 66 # pro Hektar herunter- g Von dem angedeuteten Gesichtsvunkte aus würde die land- wirth|caftlihe Verwaltung an die Unterstü herantreten, vielleicht in der Weise, daß werden und der Flachs der Mitglieder im Interesse der einzelnen Auftraggeber verarbeitet wird. Diesen wäre es dann anheimgestellt, entweder den geröfteten Flachs zu verkaufen oder ihn weiter zu ver-

Reingewinn von 102 M pro Hektar.

ung von MNösteanstalten enossenshaften gegründet

Abg.. Graw auch bei uns im fabrikate weite Verbreitung, Ich hoffe, daß dur die E eine Besserung der Verhält

Abg. Möller (nl.):

- Allenstein (Zentr.): Often lohnenden Verdienst, jeßt finden die Nefssel- leider au bei den Landwirthen selbst. schen Nösteverfahrens

Je. Vait gewöhnlihen Mitteln is der Nück- g des Flachsbaues niht aufzuhalten, der zunächst in den steigenden öhnen, in zweiter Linie erst in. den fallenden Flachspreisen seinen Grund hat. Die Einrichtung von Maschinenspinnereien war die natür- die Handspinnerei mußte immer mehr zurüd- Eine Hebung des Flachsbaues kann nur erfolgen, fahren vervollkommnet werden kann, was nah a durch das Bauer’sche Patent möglich er- at alle Ursache, die Angelegenheit zu för- cheint mir die Bildung von Ge- ] Vorher muß freilich inhabern eine Vereinbarung über den Preis des Daß die Militärverwaltung nicht immer l da der Kriegstüchtigkeit wegen die Minderbelastung des einzelnen Mannes oweit thunlih, hoffe ih, wird au die sanitären Bedenken dürften sich Vor Einführung eines Flachszolls möchte produkte für folhe Industrien, die auf müssen zollfrei bleiben. err von Heereman (Ztr.): Wir haben den Antrag laubt haben, auch hierbei könne der Land- rleihterung gewährt werden. Auch im Westen m reduziert; allerdings handelt es twickelung der Dinge. erei war dur die Ausbreitung Bedürfnisse können durch die als durch Handarbeit. Unmöglichkeit, . die Verwendung Hebung des Flachs- Bauer’schen Röste- n dürfen ; au die zuglei eine gewisse iebt und die Wege

inführung des Bauer? nisse eintreten wird.

liche Entwickelung, gedrängt werden. wenn das Nöstever Urtheil Sachverständiger Die Regierung Als geeigneter Weg erf nossenshaften mit Unterstüßung des Staats. mit den Patent Röstens getroffen werden. Leinen verwenden fann, ist naturgemäß, das Hauptgewicht auf egt werden muß. S ilitär Leinen verwendet werden, voraussihtlih heben lassen. ih dringend warnen ; den Export angewiesen sind, unterstüßt, weil wir ge wirthschaft eine kleine ist der Flachsbau auf ein Minimu ch nur um eine naturgemäße En entwickelung der Spinnerei und Web der Maschinen gegeben, die verschiedenen Großindustrie besser befriedigt ir die feinen Bielefelder Gewebe is s. elgishen Flahses eine Nothwendigkeit. Zur bei einer Förderung des verfahrens und von Genossenschaften bewende ung an die landwirthschaftlichen Vereine, ierung für die Rentabilität des Flachsbaues emeinschaftlichem Vorgehen ebnet, dürfte nothwendig fein. stalten müßten natürli so angelegt werden, daß die einzelnen rthe ihre Produkte leiht dorthin [hafen können. Die Ver- wendung von Linen zur Bekleidung müßte soviel befördert werden. Die Theorien der Aerzte über Bekleidungs}

baues wird es nicht

als mögli ebenfalls zweckmäßige einzelne ofe wedseln ja fortwährend. Eine Kommissionsberathung des Antrages halte ih niht für nöthig.

ner kurzen Auseinandersezung zwisehen den Abgg. d Möller über den Flahszoll wurde der Antrag des Abg. Lückh off einstimmig angenommen.

Es folgte der Bericht der Kommission über den: Antrag der Abgg. Bachem, Noeren und Genossen auf Annahme eines Geseßentwurfs, betreffend die Anlage konfessioneller Begräbnißstätten.

Die Kommission des Herrn Ministers, da regierung ein

Hornig un

beantragte mit Rücksicht auf die Erklärung seitens der Königlichen Staats- der die Zulassung der Errichtung

Geseßentwurf, ahrung der berechtigten

konfessioneller Begräbnißpläßge unter

Ansprüche der jeweiligen konfessionellen Minderheit und des finanziellen Jnteresses der Gemeinden ermöglichen will, mit thunlichster Beshleunigung vorgelegt werden soll, über diesen Antrag zur Tagesordnung überzugehen.

Abg. Roeren (Ztr.): Eine Neuordnung d2s Begräbnißwesens mag ja sehr zweckmäßig und angebracht sein, aber eine nothwendige Vorausseßung zur Annahme unseres Antrages ist sie nicht. Zu unseren Äntrag können die jeßt bestehenden Härten sofort beseitig werden. Da unser Antrag aber keine Ausficht auf Annahme hat, werden wir für den Kommissionsbeshluß stimmen.

Abg. P (Zentr.) führte aus, daß es im Rheinlande häufig passiert sei, daß man den Bewohnern" lieb gewordene Einrichtungen enommen habe. Eigenthümlich sei, daß die vorliegende Frage von feiten verschiedener rheinisher Behörden eine ganz verschiedene Be- kandlung erfahren habe. Politishe und religiöse Ge ensäße könne man nit beseitigen, man sollte wenigstens auf die Empfindungen E Wünsche der Bevölkerung bezüglich der Begräbnißstätte Rücksicht nehmen.

Geheimer Ober-Regierungs-Rath Renvers bat, den Antrag der Kommission anzunehmen. Das Kirhhofsreht sei für die ganze Mon- arie in vershiedenster Weise geordnet, der Bachem’sche Antra würde somit in die verschiedensten Rechtsgebiete eingreifen. Dur den von dem Herrn Kultus-Minister in O Aa vai Geseßz- entwurf werde eine einheitlihe Regelung diejer aterie erfolgen. Der jeweiligen konfessionellen Minderheit werde ein Gastreht auf dem Kirchhof der anderen Konfession garantiert werden.

Abg. von Cuny (nl.) spra sich gleichfalls für den Antrag der Kommission aus. Was das Gastreht der Minorität anlange, so müsse der Ton mebr auf die leßte Silbe gelegt werden. Die Minorität habe einen vollen Anspruch darauf, auf dem konfessionellen Begräbniß- plaß in allen Ehren beerdigt zu werden, um kein Sünderbegräbniß zu bekommen. (Beifall.) E

Der Antrag der Kommission wurde darauf ange- nommen.

Es folgte die Berathung des Antrags des Abg. Nadbyl

(Zentr.):

__ Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, behufs besserer und eingehenderer Beaufsichtigung der Versicherungs esell- schaften, insbesondere der landwirthschaftlihen Versicherungs- gesellshaften auf Gegenseitigkeit (Hagel-, Vieh- 2c. Ve iherungs- gesellschaften), versih erungstechni}ch vorgebildete Be- amte in die aufsichtsführenden Ministerial- und Regierungs-Kollegien einzustellen.

ur Begründung des Antrags bemerkte

Abg. Nadbyl (Zentr.): In dem Erlaß vom 25. Dezember 1892 hat die Regierung selbst das Bedürfniß nach einer Anstellung von De erng eg vorgebildeten Beamten anerkannt. Die Bücher der Versicherungsanstalten werden oft unglaublih nahlässig geführt, sodaß viele Beschwerden aus dem Publikum laut werden. Eine Renten - Versicherungsanstalt in Berlin hat im Jahresbericht 143000 4 für Gehälter angeführt. Wer diese Gehälter be- fommt, is aus dem Bericht nicht zu ersehen. Ein anderer Sn lautet fogar : „Sonstige Ausgaben 29000 4“. Grund- tücke, die eine Gesellschaft besißt, werden zu ungewöhnlich hohen Preisen angegeben, sodaß die Fernstehenden über den wahren Ver- mögenéstand der Gefellschaft getäuscht werden. Eine Hagelversiche- rungsgesellshaft arbeitet mit großen Schulden. Darf das die Staats-

s zulassen? Sie muß eine strenge Beaufsichtigung eintreten lassen, damit das Publikum vor Schaden bewahrt werde. Nur dadur, daß eine Verschleierung der Geschäftsverhältnisse ein- zelner Gesellschaften \tattfindet, ist es möglih, daß Landwirthe bei total vershuldeten Gesellschaften versichern. Die Aufsichtsbehörde muß einschreiten, wenn eine Hagelversicherungsgesellshaft zu niedrige Vor- prämien erhebt, und muß Verträge mit \solhen Gesellshaften für ungiltig erklären. Wenn versicherungstehnisch gebildete Beamte bei der Regierung angestellt werden, so wird es wohl auch mögli sein, ein genügendes Versicherungsgeseß vorzulegen. Meines Erachtens muß dafür gesorgt werden, daß die Art und Weise der Geschäftsgebahrun der Versicherungsgesellshaften dem Publikum immer klar liegt. d

hoffe, die Regierung wird den in meinem Antrage angeregten Schritt thun, und ih bitte Sie, demselben zuzustimmen.

Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer- stein-Loxten:

Meine Herren! Ich habe keine Veranlassung, auf die speziellen Darlegungen des Herrn Vorredners, soweit sie dazu dienen, den Antrag zu begründen, einzugehen und werde das den Herren Regierungs- vertretern überlassen. Ich thue das um so mehr, weil die Versicherungs- angelegenheiten nur zum theil zum Ressort der landwirthschaftlichen Verwaltung gehören; zum theil gehören fie bekanntliß zur Verwal- tung des Innern, zum theil zur Verwaltung des Handels-Ministeriums, zum theil zur Verwaltung des landwirthschaftlihen Ministeriums.

Ich will vorab bemerken, daß ih annehme, daß der Antrag nit bezweckt, auf diesem Zuständigkeitsgebiete eine materielle Aenderung eintreten zu lassen. Es foll nur so verstehe ih den Antrag und so ist er auch nur begründet dén in den Versicherungs- angelegenheiten zuständigen Behörden ein sahverständiger Beirath zu- geordnet werden. Nun, meine Herren, daß eine folche Zuordnung nicht im Widerspru steht mit den Bestimmungen der Reichsver- fassung, darüber kann kein Zweifel bestehen; denn jede Staatsverwal- tung ist doch absolut befugt und zuständig, rücksihtlich der Erledigung der zu ihrer Zuständigkeit gehörenden Angelegenheiten diejenigen Organisationen zu treffen, die sie für zweckmäßig hält.

Nun, meine Herren, erinnere ih Sie daran, daß bei der General- diskussion über den landwirthschaftlihen Etat dieser Gegenstand von mir bereits gestreift worden ist. Jch habe derzeit hon mitgetheilt, daß bei der Staatsregierung Erwägungen darüber gepflogen würden, ob es nit nothwendig oder doch zweckmäßig sei, im Interesse der besseren Ausbildung des Versicherungswesens, der Verhütung von vielen Miß- ständen, die hervorgetreten seien, denjenigen Staatsbehörden, die mit der Aufsicht über das Versicherungswesen betraut sind, einen fach- verständigen Beirath zu geben. Ich kann mittheilen, daß diese Ver- handlungen, die ih damals schon als in Aussicht stehend bezeichnet habe, jet in weiterem Umfang eingeleitet sind allerdings sind sie noch nicht zum Abschluß gekommen —, und zwar hat man in Ausficht ge- nommen, den Königlichen Regierungen, wenigstens vier derselben, je einen tehnishen, versiherungssahverständigen Beirath zuzuordnen. Man hat dann in Aussicht genommen, denjenigen Refsort-Ministerien, wo die Aufficht über die Versicherungsangelegenheiten ge- führt wird, ebenfalls einen tehnisch ausgebildeten Sach- verständigen zuzuordnen; und endlich wird erwogen, ob nicht ähnlich, wie im Veterinärwesen, wo man eine Deputation für das Veterinärwesen geschaffen hat, eine solhe saverständige Deputation für das Versicherungswesen zu schaffen sei, welhe dann allen denjenigen Ressorts, die mit der Aufficht über das Versicherungs- wesen betraut sind, als sahverständige Behörde zur Seite tritt. Die Verhandlungen sind noch niht zum Abschluß gekommen; ih bin aber der Ueberzeugung, weil die Staatsregierung die Ansicht ge- wonnen hat, daß - mancherlei Mißstände im Versicherung8wesen vorliegen, und- daß für die. Aufsicht über dieses immer weiter aus- gebildete \{wierige Verwaltungsgebiet ein tehnisher Beirath unent- behrlih sei, so. wird voraus\ihtlich auch der Herr Finanz-Minister,