1895 / 106 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 03 May 1895 18:00:01 GMT) scan diff

r Lr e r D ÄEDS e Än ; Ì g U j O Ee cas ungar mei Poti Eer C C C R G U E E L r A E STAS E Ï x « h K ih Ste tas Ä » ,viigtsivi Mid 1E A R G G ais ie S s rè-s ariSbi6 Blas bu s C: A R S R, A E f dia ee 2e E @ ä A R S A E C Bei: 5: y

enden sollten daher, wenn fie so sehr dagegen sind, zunächst bei sich felbst von der Steuer Abstand nebmen, ibres namentli die größer ren Städte keinen Grund haben, auf sie zu verzichten, weder in fozial- politischer, noch font in einer anderen Beziehung. Ich bitte Sie daher, für das Gefeß zu stimmen. as i

Abg. Singer (Soz.): Der Zweck der Vorlage shimmer deutlich dur. Sie bezweckt für das Reich auf dem Wege über die Gemeinden den Boden zur Einführung einer Weinsteuer zu ebnen. Wir sind prinzipielle Gegner aller indirekten Steuern. Zwischen den Ausführungen des Reichs-Schatzsekretärs und den Grundsäßen, welhe der preußishe Finanz-Minister vertritt, besteht übrigens ein Gegensag. Der Finanz - Minister Dr. Miquel ift dafür eingetreten, daß den Kommunen die Realsteuern über- lassen werden sollen, während das Reich die Erträge der indirekten Steuern erhalten soll. Mit diesem Grundsay ist die gegenwärtige Vorlage nit vereinbar. Der Staatssekretär hat auf die französischen Nerbältnifse hingewiesen. Es ist merkroürdig, daß die Verhältnisse des Auslandes von der Regierung immer nur dann als mustergültig hingestellt werden, wenn es si um eine weitere Belaftung des deutschen Volks handelt. Das Beispiel der reihen Badestadt Wiesbaden ist niht maßgebend; denn dort trägt die kommunale Weinsteuer that- sächlih den Charakter einer Luxusfteuer. In Straßburg aber und in ganz Elsaß - Lothringen empfindet man diese Steuer sehr drückend. Das Geseß würde die Polizeiaufsicht noch bedeutend versdhärfen. Ein weiterer Grund, gegen die Vorlage zu stimmen, ift für uns der Um- stand, daß die geplante Steuer auf den Winzer abgewälzt werden wird. Die kleinen Weinbauern befinden si aber thatsählih in einer Nothlage und können keine Steuern mehr tragen. Wir wünschen, daß die Vorlage ohne Kommissionsberathung abgelehnt wird.

Staatssekretär des Reichs - Shaßzamts Dr. Graf von Posadowsky:

Ich bitte um Entschuldigung, wenn ih jeßt {hon wieder das Wort ergreife. Ih möchte aber niht unbewußt nohmals den Vor- wurf mir zuziehen, daß ich das Wort nicht ergreife am Schluß der gesammten Debatte. (Heiterkeit.) Ih nehme an, daß die heutige Generaldebatte über diefen Gegenstand ihr Ende finden wird. |

Der Herr Abg. Singer hat gesagt, es bestände zwischen dem preußi- {en Finanz-Minister und mir in der Auffassung über die Verthei- lung der Steuern auf die steuererhebenden Korporationcn ein gewisser innerer Gegenfaßy : denn der preußische Finanz-Minister habe erklärt, die indirekten Steuern gehörten dem Neich, die Realabgaben den Kommunen, hier wolle man aber den Kommunen doch eine indirekte Einnahme zuweisen. Ich kann dem gegenüber versichern, daß dieser Entwurf gerade dem lebhaften Wunsche des preußischen Herrn Finanz-Ministers seine Entstehung verdankt (Zuruf und Heiterkeit links), sodaß ein Unterschied in den Auffassungen zwishen dem Ver- treter des Reichskanzlers und dem preußischen Finanz-Minister nicht vorhanden ift.

Gegenüber den Ausführungen des Herrn Shmidt (Elberfeld) muß ih mir aber doch gestatten, zu bemerken, daß er sih in Bezug auf die Bedeutung des Gesetzes in einem gewissen staatsrechtlihen Irr- thum zu befinden scheint. Es fonnte sich hierbei nur darum handeln, diejenige Beschränkung, die in Bezug auf die Steuergrenze und den lokalen Umfang, too diese kommunale Weinsteuer erhoben werden darf, zur Zeit auf Grund eines zwischen den Bundesstaaten abgeshlossenen Zollvereins- vertrags noh besteht, aufzuheben. Wir haben Ihnen durh diesen Gesetzentwurf vorgeschlagen: einerseits daß fämmtlihe Kommunen Deutschlands das gleihe Besteuerungsrecht gegenüber dem Wein haben sollen, andererseits daß sie einen böheren Betrag erheben dürfen wie bisher. Weiter konnten wir nicht gehen, denn jeder weitere Schritt, die Art der Erhebung der Wein- steuer in den Kommunen zu regeln, wäre ein Uebergriff aus der Reichs-Gesetzgebung in die kommunale Selbstverwaltung und in die Landesgefetgebung. Ich bin wirklich sehr überrascht darüber, daß, während wir sonst von jener Seite des Hauses immer ausgeführt hören, man muß kestehende Schranken beseitigen, wir heute die Ausführung hören, man muß folche Schranken aufrechterhalten. Während auf der einen Seite uns immer gesagt wird: Er- weiterung der Selbstverwaltung der Kommunen, Beseitigung der lästigen Bevormundung seitens der Staatsbehörden, wird uns beute gerade das Gegentheil ausgeführt einem Geseßentwurf gegenüber, der eben diese Bevormundung der Kommunen, wie sie im Zollvereins- vertrag thatfählich enthalten ift, beseitigen will. Jch könnte ja diesen Debatten gegenüber, die wir heute gehört haben, das Gefühl des solamen miseris haben, daß die Kommunen bei ihren Ansprüchen an den Wein ebenso behandelt werden wie seiner Zcit das Reich. Die Befürchtung nun, die hier geäußert ift, taß wir etwa durch Ver- mittlung der Kommunen jeßt zu einer Neichs-Weinsteuer gelangen wollen, können Sie wirklih nicht ern nehmen; denn wenn wir uns die Besteuerung des Weins für das Reich weiter vorbehalten wollten, so würden wir den Kommunen nicht diesen Vorgriff einräumen bis zu 9 M oder 15 9/0 des Werths des Steuerobjekts. Ich glaubte, daß diese ganze Debatte eigentli fo ziemli objektiv und ruhig verlaufen werde ; ich habe nicht geglaubt, daß dieses ziemlih harmlose Gese, was den Kommunen nur das Recht einräumen soll, eine folche Kommunal- steuer zu erheben, wo es dur ihre lokalen und kommunalen Verhält- nisse geboten ist, fo lebhafte Anfehtung erfahren würde. Troßdem aber bin ih fest überzeugt, das Gesey wird in die Kommission ge- langen, und ih glaube, wenn Sie das Gefeß annehmen, vorbehaltlich der angedeuteten Aenderungen, zu denen wir gern bereit sind, so werden Sie den Kommunen, namentlich im Westen, die so außer- ordentlih hoch belastet sind, einen werthvollen Dienst leisten. Gerade die Agitation für dieses Geseg ift von einem westlichen Abgeordneten im preußischen Abgeordnetenhause unterstüßt worden, und die Peti- tionen sind gerade von den Städten im Westen, die zum theil an dem Weinbau und dem Weinhandel das lebhafteste Interesse haben, ausgegangen. Jch kann mir nicht denken, daß diese Kommunen etroas beantragen würden, was nah den Ausführungen einzelner Herren Vor- redner den wirthschaftlichen, vitalsten Interessen ihrer Heimath fo \chnurstrack8s entgegenlaufen würde.

Abg. Dr. Blankenhorn (nl.): Jch freue mi, aus den Worten

des Reichs-Schaßzsekretärs zu hören, daß auf die Reihs-Weinsteuer Verzicht geleistet wind. Anläßlich des Wteichs-Weinsteuergesetzes ist {hon betont worden, daß die Werthsteuer ein Ding der Unmöglichkeit ist. Die Vorlage beweist die Richtigkeit dieser E Es sind 203 Kommunen angeführt, in denen jetzt {on eine Weinsteuer erhoben wird, aber nur drei derselben erheben eine Werthsteuer. Nun ift andererseits ein fester Say für das Hekto- liter von hôchstens 5 A6 festgeseßt, das würde aber bei geringeren Sorten im Preise vonz. B. 25 H sogar eine Besteuerung mit 20°/6 des Werths be- tragen, während für die Werthsteuer ein Höchstbetrag von 10 °/6 vor- eschen ist. Das Geseß müßte mindestens einen Unterschied zwischen Sah, O egen u. f. w. machen, der Kunstwein müßte am höchsten besteuert werden. Freilich will ih damit nicht sagen, daß dadurch alle meine Bedenken gegen das Geseg beseitigt wären, Vor allem liegt die Gefahr vor, daß die Steuer auf die

Winzer abgewälzt würde. Das wäre eine neue Belaftung der leidenden ndwirtbschaft, und son deshalb kann ih mich nit für das en en. i:

R e Bürklin (nl.): Die eigentlihen Weinländer machen von dem Recht, kommunale Weinsteuern zu erheben, nur wenig Ge- brau, denn dadur würden sie id ins eigene Fleisch schneiden. Wenn man in der Weinsteuer eine Luxusfteuer einzuführen glaubt, fo weise ich darauf hin, daß der Wein wohl in mancen Gegenden Deutschlands ein Luxusgetränk if, aber in großen Gebieten ist er Volksgetränk im wahren Sinne des Wortes. Aber derjenige, welher den Wein baut, der Winzer, der treibt keinen Luxus, auch wenn er / die kostbarsten Weine baut. . Wir haben aber nachgewiesen, daß auch die feinsten Weine zum größten Theil von kleinen Leuten gebaut werden. Gewöhnlich denkt man bei einer Weinsteuer an eine Konsumfteuer. Es ist son darauf hingewiesen worden, daß in diesem Fall durch die Abnahme des Kon- sums s{chließlich der Winzer einen Theil der Steuer zu tragen hat und daß der Rückgang des Konsums eine A zur Folge haben wird. Ich glaube aber, daß der Konsument diese Steuer überhaupt nicht spürt, und daß daher der Konsum auch ger nicht zurückgehen wird. Die scharfe Konkurrenz, in der die Weinhändler \ih befinden, nöthigt dieselben, die bisherigen Preise aufrecht zu erhalten. Das wird auh hier gesehen, und der Winzer wird die Steuer allein tragen müssen. Wenn ein Händler vom Produzenten ein Faß Wein kaufen wird, so wird er sih für die Steuer dadur f{chadlos halten, daß er den Preis darnah bemißt. Die so unschuldig dreinshauende Vor- lage wird s{ließlich in ihrer Rückwirkung nihts weiter sein, als eine Reichs-Weinsteuer. Der Winzer aber wird sih die Abzüge von den Händlern gefallen lassen müssen, weil er der wirthschaftlich Schwächere ist. Ich will auf die Einzelheiten der Sache jeßt nicht näher ein- gehen; ih erinnere Sie nur an die großen Bedenken, die im vorigen Jahre gegenüber der Weinsteuerzorlage hier zum Ausdruck gekommen find, und hoffe, daß Sie, wie jene Vorlage, so auch diese ablehnen werden.

Abg. Wellstein (Zentr.): Die Vorlage will den großen Kom- munen im Westen für ihre Bedürfnisse eine größere Einnahmequelle eröffnen. Aber da die Steuer auf den Produzenten zurückfallen würde, fo würden diese, meistens kleine Leute, die Mittel hergeben müssen für die großen Industriesiädte. Ich würde nichts dagegen haben, wenn der Antrag auf Kommissionsberathung abgelehnt wird.

Abg. Graf zu Limburg-Stirum (dkons.): Im preußischen Abgeordnetenhause hat man die Beseitigung der Ungleichheiten, mit welchen die gegenwärtige Vorlage aufräumen will, auf das lebhafteste befürwortet. Auch die Herren vom Zentrum sind dafür eingetreten, so daß ich mich wundere, daß hier aus - dem Zentrum so starker Widerspruch gegen die Vorlage auftritt. Die Gegner der Vorlage, welhe fo warm für den Winzer eintreten, vergessen ganz, daß auch der ausländische Wein der kommunalen Besteuerung unterworfen werden soll. Die Be- hauptung, daß nur der Produzent die Steuer tragen werde, ist wohl mit großer Bestimmtheit aufgestellt, aber nit bewiesen worden. In den meisten Fällen wird der Konsument die Steuer tragen. Ist dieses Bedenken beseitigt, so treten die Vortheile der Vorlage fo deutlich hervor, daß ihre Annahme im Interesse aller Kommunen nur ge- wünscht werden kann. : : : i

Abg. Noesicke (b. k. F.): Es ist mir unzweifelhaft, daß die Produzenten die Steuer zu tragen haben werden und daß fie vielfach die Last nicht werden tragen können. Wenn hier gesagt worden ist, daß gerade da, wo die größte Steuer auf Bier besteht, das beste und billigst e Bier versenkt wird, so beruht das auf einer Verschiebung der Sachlage. Umgekehrt: da, wo das Bier am besten und infolge des großen Konsums am billigsten gebraut wird, ist die gréßle Steuer auferlegt worden. Jn Bayern aber wird meist Faßbier verbrauht, in Norddeutsch- land dagegen vielfach Flaschenbier. Das Flaschenbier kann aber Bayern infolge ter hohen Steuern nit fo billig liefern wie Nord- deutshland. Was es ferner mit dem fafultativen Necht auf sich hat, haben wir vielfa gesehen. Die meisten Gemeinden machen von demselben sfofort S und die es niht thun, werden vom Ministerium geradezu dazu aufgefordert. Wenn wir uns auf diesem Wege der Einführung indirekter Steuern weiter fortbewegen, werden wir bald dahin zurückommen, wo wir früher gewesen sind, daß wir nihts mehr an uns haben können, was nit versteuert ift, und daß beim Uebergang aus einer Gemeinde in die andere ein und derselbe Gegenstand sogar mehrmals besteuert wird. Zudem gilt der Grundsaß, daß alles, was an einem Orte eingeführt wird, zum Ver- brau innerhalb der Kommune gehörig gerehnet und daher besteuert wird. Von einer Vergütung der Steuer bei etwaigem Weiterexport ist aber nirgends die Mede. Ich hoffe, daß die Majorität des Hauses die Vorlage ohne weiteres ablehnen wird.

Das Haus beschließt, den Gesezentwurf an eine Ko m- mission von 21 Mitgliedern zu überweisen.

Darauf werden mehrere Petitionen erledigt. :

Ueber eine Petition, die Einschränkung der Arbeit auf Strik- maschinen in Gefängnissen und Zuchthäusern betreffend, geht das Haus zur Tagesordnung über. i ; j

Eine Petition wegen Erlasses eines Reichsgeseßes über die Heranziehung des Reichsfiskus zu den Gemeinde- lasten beantragt die Petitionskommission an den Reichskanzler zur Berücksichtigung zu überweisen. i L

Abg. Dr. Pachnicke (fr. Vg.): Dort, wo durch die fiskalischen Werke ein starker Zuzug von Arbeitern stattfindet, wachsen die Lasten der Kommunen ras, während die zuziehenden Arbeiter nur wenig zu den Steuern beitragen. Es ist daher richtig, den Fiskus zur Steuer heranzuziehen. : : i E

Der Antrag der Kommission wird angenommen.

Cine Petition um Aufrechterhaltung der gemischten Transitlager für Getreide wird nach dem Antrage der Kommission dem Reichs- kanzler als Material überwiesen. a :

Ueber eine Petition aus Neuß, betreffend Bewilligung eines ge- mischten Transitlagers für Holz, geht das Haus gemäß dem Antrage der Kommission zur TageLorcdnung über. : :

Eine Pétition mit dem Antrage, dem § 749 Abs. 2 der Zivil- prozeßordnung (unpfändbare Einkünfte) folgende - Fassung zu geben: „Üebersteigt das Gesammteinkommen aus den Fällen Nr. 1 bis 8 die Summe von 1500 für das Jahr, so ift u. \. w.“ wird der Negierung als Material überwiesen.

Damit ist die Tagesordnung erschöpft.

Der Präsident Freiherr von Buol theilt mit, daß von den Abgg. Liebermann von Sonnenberg und Genossen (d. Refp.) eine Jnterpellation eingegangen ist, betreffend die Ergreifung von Maßregeln, um der Ausbeutung des deutschen Volks durch die künstlihe Preistreiberei des Petroleums entgegenzutreten.

Schluß 5 Uhr.

Kunst und Wissenschaft.

Jahresbericht über die. Herausgabe der Monumenta ; Germaniae historica.

Von E. Dümmler.

Die 21. Plenarversammlung der Zentraldirektion der Monumenta Germaniae historica wurde in diefem Jahre vom 4. bis 6. April in Berlin abgehalten. Durch eine Reise wurde Herr Geheimer Juîtiz- rath Brunner, durch Unwohlsein Herr Wirklicher Geheimer Rath von Sybel an der Theilnahme verbindert. Herr Professor Weiland war uns nach kurzer Mitwirkung am 5. Februar durch den Tod entrissen worden. Anwesend waren die Herren Prosessoren Breßlau aus Straßburg, Dove aus

noth- |

München (an Stelle des Geheimen Hofraths von Nockinger zum Vertreter

der Bayerischen Akademie gewählt), Herr Geheimer Regierungs-Rath Dümmler, B Geheimer Rath von Hegel aus Erlangen, Herr Pro- fessor Holder-Egger, Herr Hofrath Maaßen aus Innsbruck, Herr Pro- fessor Mommf/fen,- Professor Mühlbaher aus Wien, Herr Professor Scheffer-Boichorst und Herr Geheimer Regierungs-Rath Wattenbach.

Im Laufe des Jahres 1894/95 erschienen :

in der Abtheilung Auctores antiquissimi : 1) Chronica minora saec. IV. V. VI. VII. ed. Th. Mommsen 2 Aa L 9: 2) Chronica minora saec. IV. V. VI. VII. ed. Th. Mommsen Es U:

in der Abtheilung Leges: 3) Leges Visigothorum antiquiores ed. Seumer; 4) Hincmarus de ordine palatii ed. Rrauje;

in der Abtheilung Epistolae:

9) Epistolae saeculi XIII e regestis pontificum Bomanorum selectae ed. Rodenberg III;

6) Epistolarum tom. II p. II Gregorii papae Registrum L. X—XIV ed. L. Hartmann;

7) Epistolarum tom. IV aevi Karolini t. II ed. E. Dümmler;

8) von dem Neuen Archiv der Gesellshaft Band XX, herausg. von Breßlau.

Unter der Prefse befinden sih ein Folioband, 6 Quartbände.

Iu der Sammlung der Auctores antiquissimi sind nach Gildas und Nennius demnächst die Chroniken Beda's, die mehr literarischen als wirfliden Quellenwerth besißen, als Fortseßung des 3. Chronifen- bandes zu erwarten. Ausführlihe Register für diese drei Bände, welche vermuthlich als die leßten dieser Abtheilung zu betraten sind, werden nachfolgen. :

In der Neihe der Scriptores hat im Oktober der Druck des 3. Bandes der 88. rerum Merovingicarum begonnen und ift so eifrig gefördert worden, daß wir übers Jahr seine Vollendung ge- wärtigen dürfen. Er enthält bis jeßt wesentlich nech vormerowingische Heiligenleben, deren geshichtliher Unwerth von dem Herausgeber Dr. Krush in den Einleitungen klar Dargereat wird.

Der dritte abschließende Band der Schriften zum Fnvestiturstreit ist insoweit vorbereitet, daß der Druck in diesen Tagen beginnen kann. Der 30. (und leßte) Folioband, welcher wegen der fehr schwierigen , auch die spätere Thüringer Geschichtschreibung ums fassenden, Voruntersuhungen über die darin aufzunehmenden Erfurter und Reinhardsbrunner Chroniken längere Zeit hatte ruhen müssen, wird gegenwärtig weiter gedruckt, um vielleiht feines größeren Um- fangs wegen in zwei Hälften ausgegeben zu werden. Jedenfalls wird daneben im nächsten Winter der Druck des 31. Bandes mit den von Holder-Eager und zum theil von Simonsfeld bearbeiteten italienischen

hroniken des 13. Jahrhunderts anfangen, für welche eine Reise des Herausgebers nach Wien im Februar und März einige Ergänzungen des Materials lieferte.

Von den Handausgaben werden die Annales Einhardi und Laurissenses maior. von Herrn Dr. Kurze im Mai unter die Presse fommen und vorauésihtlich noch in diesem Jahre erscheinen. Eine Ausgabe der Erfurter Geschichtéquellen des 12. bis 14. Jahrbunderts beabsihtigt Herr Holder-Egger sodann folgen zu lassen. Dur einzelne Nachweisungen machten sich die Herren Dr. Simonéfeld in München und Professor Wenck in Marburg um diese Abtheilung verdient.

In dem 1. Bande der Deutschen Chroniken hat dêr Druck des bon Herrn Dr. Kraus in Wien bearbeiteten Bruchstüks der Silvester- legende begonnen. An dem weiter zur Ergänzung der Kaiserhronik bestlmnitén Annoliede arbeitet Herr Professor Nödiger. Der Druck von Gnikel’s Fürstenbuh, für welches wir der Gefälligkeit des Herrn Dr. Pricbsch eine Vergleihung der Cheltenhamer Handschrift ver- danken, soll im Mai wieder aufgenommen werden. Für den 6., den österreihishen und bayerischen Chroniken gewidmeten Band hat Herr Professor Seemüller in Innsbruck im vergangenen Somnter ‘auf der Münchener, Wiener, Klosterneuburger und anderen benachbarten Bibliotheken Handschriften benußt und is sodann in den Osterferien zu demselben Zweck nah London gereist, wo sih u. a. für die Chronik Hagen's eine Handschrift mit eigenthümlichen Zusäßen ge- funden hat. Diese Vorstudien werden auch weiterhin noch fort- geseßt und dur eine weitere Reife nah Linz, Zwettl, Schlierbach und Klosterneuburg vervollständigt werden müssen. Die Arbeiten an der Sammlung der politischen Sprüche und Lieder in deutscher Sprache nehmen unter Leitung des Herrn Prof. Röthe in Göttingen ihren Fortgang. s : |

In der Abtheilung Leges is der 2. Band der Capitularia regum Francorum sammt den Anhängen fertig gedruckt, das um- fangreihe Negister für beide Bände und die Einleitung follen dem- nächst der Presse übergeben werden. Der Herausgeber, Herr Dr. Kraufe, ist zur Zeit damit beschäftigt, die Handschriften des Benedictus Levita in Rom für den 3. Band zu vergleichen. Für die große Aus- gabe der Leges Visigothorum hat Herr Professor Zeumer im März die schon länger geplante Reise nah Paris ausgeführt, für die aber- malige Bearbeitung der einst von Merkel herausgegebenen Lex Baiwariorum s\teht die Gewinnung einer neuen Kraft in Aussicht.

Der Dru des 2. Bandes der Constitutiones imperatorum war bis zum 51. Bogen fortgeschritten, als er durch den Tod des Professors Weiland jählings unterbrohen wurde. Da derselbe das Manuskript jedoch zum größten Theil drockfertig hinterlassen hatte, so kann troy diefes \{chmerzliGen Verlustes die Vollendung fort- schreiten, indem sein Mitarbeiter Dr. Schwalm bei der Drudlegung durch Hercn Professor Scheffer-Boichorst und Herrn Dr. Schaus unterstüßt wird. Für den 3. Band bis auf Heinrich E (1313) und zum theil auh für den 4, die dem Dr. Schwalm bereits früher übertragen worden, hat diesec auf zwei Reiscn, einer nach den Niederlanden und Nordfrankreih, der anderen nach Italien, cin reiches Material gesammelt, fodaß nur eine fleinece Nachlese übrig bleiben wird. E /

Die Urkunden Kaiser Heinrich?s Il. (und des Königs Arduin), welche den Abschluß des sächsischen Kaiserhauses bilden follen, sind durch Herrn Professor Breßlau und scinen Mitarbeiter Dr. Bloch, dem sih seit kurzem Dr. Martin Meyer als weiterer Hilfsarbeiter zugesellt hat, fo weit gefördert worden, daß der Dru, eine Zeit lang durch Mangel entsprehender Typen gehemmt, nunmehr begonnen hat und ununter- brochen fortlaufen kann. Einige italienische, französische uud mittel- deut|che Archive lieferten dafür noch werthvolle Nachträge. Einzelne inhaltlich mit den Kaiferurkunden eng zusammenhängende Privat- urkunden werden gelegentliß eingereiht werden. Für fritische Erörterungen bot das Neue Archiv eine Stätte. y

Für die Karolinger-Urkunden unternahm Herr Prof. Mühlbacher im September eine Reise _ nah der Schweiz und dem Rhein, um mehrere nicht versandte Stücke an Ort und Stelle nachzuprüfen. Sein Mitarbeiter Dr, Dopsch hielt fih vom Dezember 1893 bis Oftober 1894 in gas auf, wo er besonders die großen Cartulare der ehemaligen geistlihen Stiftungen planmäßig durchzunehmen hatte. Die Archive der Departements, für. welche die Zeit niht mehr reichte, blieben einer späteren Reise vorbehglten. Zunächst hat sih in der zweiten Hälfte des März NE Dr. Dopsch nah Jtalien begeben, um während eines längeren Aufenthalts so viel wie mögli zu erledigen. Einzelne Proben setner neuen Funde werden vorläufig in den Mittheilungen des österreichischen Instituts in Wien veröffentliht. Die Regesten der italienischen Karolinger, von Herrn Professor Mühlbacher hergestellt, sollen der Pusgabe der Urkunden felbf vorangehen. j

Da diese von Böhmer einst begründeten Regesten als eincs der vunentbehrlichsten Hilfsmittel für die Diplomata in unvermindertem Werthe fortbestehen, so wurden für die staufishe Fortseßung derselben Heren Dr. Schaus als Mitarbeiter des Professor Scheffer-Boichorst

ittel zu einer Forshungsreise bewilligt.

In der Abtheilung Epistolae étiVien der {hon im Vorjahre durch Herrn Professor Nodenberg in Kiel fast vollendete 3. abschließende Band der päpstlihen Negesten des 13. Jahrhunderts. Herr

Dr. Hartmann in Wien beendigte den Druck des Textes des Registrum Gregorii nebst einigen Anhängen. Die Register, für welhe Herr Vorarbèiten gemagi- bat, und die Einleitung

; 4. Band der Epistolae,

Wenger in Wien d werden noch einige Monate erfordern welher außer Alhvin nur \noch mit einigen Briefe aus der Zeit Karl's des Grofen, sowie die

Claudius aufnehmen fkonnte, liegt mit den von rrn Auch der 5. Band,

Dr. Hampe angefertigten Registern vollendet vor. welcher in die 2.

befindet fih {on an vielen Punkten, namentli dur

ufgaben in Anspruch genommen,

Ausnahmen die | zu beenden. Für den 4. Band, welcher mit dem Rest der karolingischen des Dungal und Zeit auch einen Theil der ottonishen zu verbinden gestattet, ift Dr. von L a Le n ag e 7

ür das Neue Archiv, dessen 20. Band mit einem umfassenden lfte des 9. Jahrhunderts d durdd Heren Dr Regiftes von Herrn Dr. Meyer \{ließt, wird der 21. Senden

Dr. | eine neue Reibe eröffnen, als es,

seine Thätigkeit für die Mon. Germ. wie auch dem

von nun an 50 Bogen stark, besser

Hampe, in Vorbereitung. Zur Benutzung der von aller ersendung | denn bisher als Werkstätte unserer Arbeiten allen vielseitigen Bedürf- | Reichsbehörden

ausges{lofsenen englis&en Handschriften soll derselbe im Sommer auf | nissen gerecht werden kann. Der reis wird dementsprehend v Fa ceben und gleichzeitig dort für andere | 12 auf i L erhöht werden. P tsprehend von

mebrere Monate nach Eng Abtheilungen nah Kräften arbeiten.

L A aen. : 2, Ae ustellungen u. dergl.

3. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Veositherims. 4. BVertaufes Verpachtungen, Verdingungen 2c. 5. Verloosung 2c. von Werthpapieren.

. Gabriel M

Sammlungen i Einzelne Verglei der Abschriften wurden uns in dem | firaße 252 : Tbei ; nzelne Vergleihungen oder riften wurden uns in dem raße 25—27, In der Abtheilung Antiquitates steht das Register zum 2. Bande vergangenen Arbeiloiebe freundlihst beforgt von den Herren Mons.

der Necrologia Germaniae noch immer aus. Der Druck des | Amelli in Montecassino, W. Brambach in Karlsruhe, L. Delisle in 3. Bandes der Poetae aevi Karolini if im Januar wieder auf-

enommen worden: mit ihm gedenkt Herr Dr. Traube, durch andere a Würzburg, Keyßner in München, Lebègue und Molinier in Paris, l eier in Einsiedeln, Ouverléaux in Brüfsel, Predelli in

enedig, Priebs in London, da in Verona, Salveraglio in Cremona, Simonsfeld in München, Tangl in Wien, de Vries in Leiden. Ihnen

ris, L. Det in Troyes, Harmer in Cambridge, Jadart in Reims, Kerler

Auswärtigen Amt des Deutschen Reichs für stets ge-

neigte Vermittelung zur Uebersendung von Handschriften und vielen Bibliotheks- und Archivvorständen gebührt unser wärmster Dank. Für den Verkehr innerhalb Deutschlands durften wir von der den

dapvrien Portofreiheit Gebrauh machen. Unseren dur die Gewogenheit des Reichsamts des Innern

choß des Reihs-Versicherungsamts, Königin Augusta-

eine würdigere und angemesjtenere Unterkunft als in der

bisherigen Miethswohnung eingeräumt worden.

Deffentlicher Anzeiger.

6. nrag f ua: ride auf Aftien u. Aktien-Gesell\&, 7. Erwerbs- und Wirthschafts

8. Niederlafsung 2e. von Rechtsanwälten. : 9. Sue,

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

-Genoffenschaften,

--

1) Untersuchungs-Sachen.

[7991] Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Fabrikanten Hermann Ernst Kyrieleis aus Berlin, welcher si verborgen bält, ift in den Aften U. R. I. 16. 95 die Unter- fuhungshaft wegen dringenden Verdachts der Ver- leitung zum Meineide verhängt. Es wird ersucht, den 2x. Kyrieleis zu verhaften und in das Unter- suhungsgefängniß hier, Alt-Moabit 12 a., abzuliefern.

Berlin, den 29. April 1895.

Der Untersuchungsrichter beim Königlichen Landgericht I.

Beschreibung: Alter 31 Jahre, geboren am 17. Juli 1863 zu Duingen, Größe 1,73 m, Statur s{lank, Haare blond, Stirn frei, Bart: blonder Schnurrbart, Augenbrauen blond, Augen graublau, Nase lang, Mund gewöhnlich, Zähne gesund (einige fehlen), Kinn spiß, Gesicht lang, Gesichtsfarbe ge- sund, Sprache deuts.

[7990] Beschluß.

Auf Antrag ‘der Königlichen Staatsanwaltschaft wird gegen :

1) den Johannes Schoenewald, geboren am 20. März 1872 zu Bergheim, E Wohnsiß oder gewöhnlicher Aufenthaltsort Bergheina,

2) den Leonhard Bernhard van Koll, geboren am 12. No*sember 1872 zu Mörs, letzter Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort Mörs,

3) den Meter Karl Behre, geboren am 19. De- ¿ember 1872 zu Xanten, leßter Wohnsitz und ge- wöhnliher Aufenthaltsort Xanten,

welche hinreichend verdächtig erscheinen : als Wehr- pflihtige in der Absicht, sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu ent- ziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen zu haben und nah erreichtem militärpflihtigen Alter fih außerhalb des Bundesgebiets aufzuhalten, Ver- gehen gegen § 1401 St.-G.-B., das Hauptverfahren vor der Strafkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst eröffnet, und auf Grund der P 140 leßter Absaß St.-G.-B., 480, 325, 326 St.-P.-O. in Er- mangelung nahweisbarer einzelner Vermögenss\tüe das im Deutschen Reich befindlilße Vermögen der Beschuldigten mit Beschlag belegt.

Kleve, den 24. April 1895.

R Landgericht. Strafkammer. (gez.) Kluth. opmann. Scherer. Zur Beglaubigung : (L. S.) Heidenreich, Assistent, als Gerichtsschreiber.

Vorstehender Beschluß wird in Gemäßheit des § 326 der Strafprozeßordnung zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Kleve, den 26. April 1895.

Königliche Staatsanwaltschaft.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

7987] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuhe von Berlins 'Louisenstadt Band 47 Nr. 2279 auf den Namen der Frau Reddemann Karoline Wilhelmine Henriette, geb. Daechne, ein- getragene, hier, Naunynftraße 49, belegene Grundstück am 2. Juli 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Hof, E , Eingang C., Saal 40, versteigert werden. Das Grundftück ist mit 9780 A Nußungs- werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund- buchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie be- sondere Kaufbedingungen können in der Gerichts- \hreiberei, ebenda. Eingang D., Zimmer 17, ein- gesehen werden. Das Ürtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 5. Juli 1895, Vor- mittags 11 Uhr, im vorangegebenen Saal 40 verkündet werden.

Berlin, den 22. April 1895.

Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 88.

[7986] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung foll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 89 Nr. 3640 auf den Namen des Rentiers Guftav Franke zu Berlin eingetragene, in der Emdenerstraße Nr. 47, Eke Waldenferstraße belegene Grundstück am 27. Juni 1895, Vor- mittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Ge- riht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrihstraße Nr. 13, Hof, Eingang C., Erdgeschoß, Zimmer 40, versteigert werden. Das Grundstück hat eine Fläche von 10 a 31 qm und is mit 17360 4A Nuzungs- werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle , beglaubigte Abschrift des Grundbuch- blatts, etwaige Abshäßungen und andere das Grund- stück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf- bedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Zimmer 42, E werden. Diejenigen, welhe das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden auf- esorvert, vor Schluß des Versteigerungétermins die Sinstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigen- falls nas erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug

am 1. Juli 1895, Vormittags 11 Uhr, an

Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden. Berlin, den 27. April 1895.

Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 87.

[7985] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Nieder- barnimschen Kreise Band 3 Blatt Nr. 169 auf den Namen des Fuhrherrn Edmund Maria Henry zu Charlottenburg, jeßt bier, enr ieaene, in der Reinickendorferstraße Nr. 46 a. belegene Grundstück am 24. Juui 1895, Vormittags 102 Uhr, vor dem unterzeihneten Geriht an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, D l werden. Das Grundstück ift mit 11100 - ußungswerth zur Gebäudesteuer nan. Auszug aus der Steuerrolle, beglau- bigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Ab- \{chàâ neen und andere das Grundstück betreffende Na weisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerihts\hreiberei ebenda, Flügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigen- falls nah erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 24. Juni 1895, Nachmittags 122 Uhr, an Gerichtsftelle, wie oben angegeben, verkündet werden.

Berlin, den 29. April 1895.

Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 85. [8180] Zwangsversteigerung.

In Sachen der Wittwe Sophie Schneemilh zu Hamburg, vertreten durch Rechtéanwalt Beitzen Ik. in Hildesheim, Klägerin, wider die Aktiengesellschaft

apierfabrif Marienthal in Marienthal bei

sterode a. H., jeßt deren Konkursverwalter Rechts- anwalt Hiltermann in Osterode a. H., Beklagte, wegen Hypothekzinsen, wird, nahdem auf Antrag der Klägerin die Be[chlagnahme der der Beklagten gehörigen Anbauerstelle und Holzschleiferei No. ass. 246 zu Langelsheim zum Zwecke der Zwangsversteigerung a eshluß vom 25. April 1895 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbucdé an demselben Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangs- versteigerung auf den 27. September 1895, Nachmittags © Uhr, vor Herzoglihem Amts- gerihte Lutter a. Bbge. in der Lattemann’schen Gastwirthschaft zu Langelsheim angeseßt, in welhem die Hypothekgläubiger die Hypotkekenbriefe zu über- reichen haben.

Lutter a. Bbge., den 27. April 1895.

Herzogliches Amtsgericht.

Lutterlobh.

[8138] In Sadwen, betreffend die Zwangsversteigerung des dem früheren Herbergswirthe Möllendorff ge- hörigen WohnhaUses Nr. 239/240 (Herberge) in Sternberg hat das Großherzogliche Amtsgericht zur Abnahme der Rechnung des Sequesters, zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Vertheilung Termin auf Mittwoch, den 15, Mai 1895, Vormittags 4A Uhr, bestimmt. Der Theilungéplan und die Rechnung des Sequesters sind zur Einsicht der Betheiligten auf der Gerichts- schreiberei niedergelegt. Sternberg, den 27. April 1895.

O: Schimpfke,

Gerichtsschreiber des Großherzoglihen Amtsgerichts.

[8108] Das Sparkafsenbuch der städtishen Sparkasse zu Eisleben C. Nr. 10 185, ausgefertigt für Paul Simon, Sohn des Kaufmanns Walther Simon in Eisleben, ist angebli verloren gegangen und foll auf Antrag des leßteren zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortijiert werden. Es wird daher der Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 23, November 1895, Ae Mens 10 Uhr, bei dem unterzeihneten Gericht seine Rechte anzu- melden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. Eisleben, den 21. April 1895.

Königliches Amtsgericht.

[1234] Aufgebot.

Die Ehefrau des Seemanns Heinrich Bruns, Juliane, geb. Strauch, zu Woltmershausen hat das Aufgebot des Sparkafsenbuhs der Spar- und Leih- kasse des vormaligen Amtes Verden Nr. 11 884 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf- gefordert, spätestens in dem auf den 10. Oktober 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter- zeihneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rehte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er- folgen wird.

Verden, den 2. April 1895.

Königliches Amtsgericht. II11.

[8104] __ Aufgebot.

Die Handlung in Firma H. Wolff, offene Handels- gesellshaft in Berlin, Burgstr. 29, vertreten dur den Nehtsanwalt Brühl in Berlin C., hat das Auf-

auf den aps an die Stelle des Grundstüks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird

Bezogenen angenommenen Wechseln über 300 M, 300 Æ., 300 M, 300 M, 300 Æ und 210 , fällig am 18. April, 18. Mai, 18. Juni, 18. Juli, 18. August und 18. September 1895, beantragt. Spätestens im Aufgebotstermine am 15. April 1896, Vormittags 10 Uhr, Zimmer 8, haben die unbekannten Inhaber der Wechsel, wozu sie hier- durhch aufgefordert werden, ihre Rechte bei uns anzu- melden und die Wechsel vorzulegen, widrigenfalls diesé werden für fraftles erklärt werden. Königshütte, den 25. April 1895. Königliches Amtsgericht.

[8210] Anfgebot.

Auf Antrag des Häuslers Jacob Niessytto in Ober-Boischow, vertreten durh den Rechtsanwalt Manneberg in Pleß, bezüglich des Hausgrundstücks Artikel Nr. 43 der Gebäudesteuerrolle und Artikel Nr. 64 der Grundsteuermutterrolle für Ober- Boischow, bestehend aus Wohnhaus, Stall, Hofraum und Hausgarten von 3,14 a Größe und 25 Nußungswerth, bebufs Anlegung eines neuen Grund- buchblatts. Die unbekannten Eigenthumsprätendenten und dinglih Berechtigten werden aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf das Grundstück spätestens im Aufgebotstermin am 3. Juli 1895, Vor- mittags 9 Uhr, anzumelden, widrigenfalls sie mit O Rechten und Ansprüchen werden ausgeschlossen werden.

PVlef, den 23. April 1895.

Königliches Amtsgericht.

[58517 j Bekauntmachung.

Auf Antrag des Fleishers Herrmann Jsaac zu Filehne, vertreten durch Rechtsanwalt Memelsdorff daselbst, wird dessen Bruder, der am 27. Januar 1855 zu Filehne geborene Bäcker Adolf Jsaac, wel{er vor länger als 10 Jahren von Filehne nah Amerika ausgewandert ist, und über dessen Aufenthalt seitdem nichts bekannt geworden ift, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin am S8. Oktober 1895, Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer 14) zu melden, widrigenfalls der- selbe wird für todt erklärt werden.

Filehne, den 20. Dezember 1894.

Königliches Amtsgericht.

[8110] Aufgebot.

Anna verw. oder gesch. Weber, geb. Biebrach, geboren am 10. April 1811, zuleßt hier, Stifts- straße 80 V, wohnhaft gewesen, von deren Leben seit Über 5 Jahren keine Nachriht vorhanden ist, wird auf Antrag ihres Neffen, des Fabrikwächters Johann Karl August Jenke in Meißen, aufgefordert, spätestens in dem auf den 15, Januar 1896, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte ae, raumten Aufgebotstermin persönli oder dur einen bevollmächtigten Vertreter zu erscheinen, widrigenfalls sie für todt erklärt und deren bier verwahrtes Ver- mögen von gegen 1480 A an die hier befannten Erben derselben verabfolgt werden wird.

Dresden, am 29. April 1895. Königl. Amtsgericht, Abtb. Ic., Lothringer Straße 1, I. Heßler. [8101] Aufgebot. Die Ehefrau des Bergmanns Richard Doernen- burg, Maria, geborene Stratmann, zu Rotthausen, hat die Todeserklärung ihres zulegt in Rotthausen wohnhaft gewesenen, seit 14 Jahren verschollenen ge- nannten Ehemanns beantragt. Der Bergmann NRicbard Doerneuburg wird hiermit aufgefordert, sih spätestens im Aufgebotstermine am 16. April 1896, Morgens 11? Uhr, Ahstraße 20, Zimmer Nr. 9, beim unterzeihneten Gerichte zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden wird. Gelsenkirchen, den 30. April 1895.

Königliches Amtsgericht.

[8111] Aufgebot.

_Auf den Antrag des durch den Rechtsanwalt Schweichler zu Sensburg vertretenen Grundbesißtzers Martin Mayeck zu Ekertsdorf werden dessen Mündel, die Philipponenmönche Philipp Kawellin und Iwan Fedorow aus Eertsdorf, welhe vor länger als 10 Jahren nah Nußland ausgewandert sind, auf- gefordert, \sih spätestens im Aufgebotstermine, den 28, Februar 1896, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeihneten Gerihte (Zimmer Nr. 1) zu melden, widrigenfalls ihre Todeserklärung er- folgen wird. -

ensburg, den 27. April 1895.

Königliches Amtsgericht.

[8105] Aufgebot. Auf den Antrag des Rechtsanwalts Adalbert Schweichler zu Sensburg wird dessen Mündel, der Käthner Johann Olk aus Pfaffendorf, welcher vor etwa 15 Jahren nach Amerika ausgewandert ift, aufgefordert, sih spätestens im Aufgebotstermine den 28, Februar 1896, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeihneten Gericht (Zimmer Nr. 1) zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung er- folgen wird. Seusburg, den 27. April 1895.

; Königliches Amtsgericht.

[86 Aufgebot. Auf Antrag des Abwesenheitsvormundes Rentners Johann Pohlmann in Büttel wird der Claus

eboren am 29. März 1825, Sohn des Schiffers

laus Christens und der Sielke, geb. Nagel, zu Büttelermühle, sowie die unbekannten Erben des- selben aufgefordert, sih spätestens in dem auf den 16. Oktober 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Geriht bestimmten Termin zu melden, widrigenfalls der Claus Christens für todt erklärt und sein Vermögen den bekannten und legi- timierten Erben ausgeliefert werden wird.

Wilfter, den 24. April 1895.

Königliches Amtsgericht.

[8109] Aufgebot. :

Der Seilermeister Heinrich Gaßzemeyer in Holle hat beantragt, in Gemäßheit des § 13 des Gesetzes über das Grundbuchwesen in der Provinz Hannover eine öffentlihe Ladung der Erben des am 12. Februar 1892 zu Holle verstorbenen Seilermeisters Christian Blumenberg daselbst zu erlassen, da er auf Grund eines mit diesen abges{lossenen mündlichen Erb- vertrages der alleinige Erbe des Blumenberg ge- worden sei. Es wird daher jeder, welcher ein gleihes oder ein besseres Erbrecht am Nachlasse des vor- genannten Blumenberg in Anspruch nimmt, auf- gefordert, spätestens in dem auf den 18S. Sep- tember 1895, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermin seine Nehte anzumelden. Falls Erbrechte nit an- gemeldet werden, wird dem Gagemeyer die in dem zitierten § 13 bezeihnete Bescheinigung ertheilt, und wird auf Grund dieser Bescheinigung Gatzemeyer im Grundbuche als Eigenthümer der zum Blumen- berg’shen Nachlasse gehörigen Anbauerstelle Haus Nr. 83 zu Holle eingetragen werden.

Bockenem, den 6. April 1895.

Königliches Amtsgericht. 11.

[8107] __ Aufgebot.

Der Pfleger über den Nachlaß des weiland Johann Peter Grimm in Buxtehude, Komptorist Heinrich Gehrke in Burtehude, hat, da sich bislang kein Erbe des weiland Grimm gefunden hat, das Aufgebot behufs Ausmittelung der Erbberehhtigten beantragt. Es werden daher alle, welhe Erbansprüche an den Nachlaß des verstorbenen Johann Peter Grimm in Buxtehude zu haben vermeinen, aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 20. September 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem Königlichen Amts- gerihte hierselbst zur Verhandlung über bis dahin eingegangene oder noch erfolgende Anmeldungen sowie über den Antrag auf Erlaß eines Aus\{lußurtheils anberaumten Termine ihre Erbansprüche anzumelden. Der Nachlaß soll, wenn si kein Erbe melden und legitimieren sollte, für erbloses Gut erklärt werden, dagegen bei erfolgender Anmeldung dem si legi- timierenden Erben ausgeantwortet werden. Der nah dem Aussclusse sich etwa meldende Erbberehtigte foll schuldig sein, alle bis dahin über den Nachlaß erlassenen Verfügungen anzuerkennen, auch weder Rechnungsablage noch Ersaß der erhobenen Nußungen zu fordern berechtigt sein, und sein Anspruch foll ih auf das beshränfen, was alsdann von dem Nachlaß noch vorhanden ift.

Buxtehude, 23. April 1895. Königliches Amtsgericht.

(8103) Aufforderung. Kaufmann Gustav Rothenberger, geboren zu Büdingen, zulegt Buchhalter dabier, ist am 8. De- zember 1894 verstorben. Alle, welhe Erbansprüche an den Nachlaß geltend machen wollen, haben solche inuerhalb 3 Monaten vom ersten Erscheinen der Aufforderung in öffentlihen Blättern zu erheben unter Nachweise ihrer Berechtigung. Homburg v. d. H., 26. April 1895.

Königliches Amtsgericht. T1.

[8102] Anfgebot.

Auf Antrag des Rechners Heinrich Langwasser von Laubach, welcher das am 12. Februar cr. gerichtlich errichtete Testament des am 12. März cr. zu Laubach ledig verstorbenen FEAON Müller, Sohnes des ver- lebten Jakob Müller und dessen verlebten Ehefrau Katharina, geb. Franz, zu vollstrecken hat, werden die nächsten geseßlihen Erben, insoweit unbekannt, aufgefordert, im Aufgebotêtermine Dienstag, den 18, Juni cr., Vormittags 10 Uhr, si über das Testament zu erklären, als solches sonst vollstreckt werden würde. Testameuntserbe ist Landwirth Wil- hel:n Jäger von Laubach. Von den gerichtsbekannten nächsten geseßlichen Erben, den Kindern des verlebten Dachdeckers August Müller, eines Onkels des Erb- lafsers, ist das Testament anerkannt.

Laubach, den 29. April 1895.

Großherzogliches Amtsgericht. Dr. Weiß,

[7809] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 2%. April 1895 ift der am 10. September 1848 geborene Arbeiter Leonhard Bogacki, zuleßt in Strasburg wohnhaft, für todt erklärt. Die Kosten des Verfahrens sind aus seinem Vermögen zu entnehmen. (1II. F. 6/94.) Strasburg W. Pr., den 25. April 1895. Königliches Amtsgericht.

[7798] Bekauntmachung. Durch Aus\{lußurtheil vom 24. April 1895 ift der Legeschein der Providentia, Frankfurter Ver-

ebot von sechs dur sie ausgestellten, von Ludwig Bro, B. Rector’s Nachfolger in Königshütte als

Christens, auch Christen, aus St. Margarethen,

sicherungsgesellshaft dahier, vom 3. Februar 1875

P R S

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