1895 / 113 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 May 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Bebel, als hätte man in der Armee diesen Offizier mit besonderer Vorliebe dem Korps erhalten. Fch will dann nur zum Schluß noch einmal wiederholen, was ih hier im Reichstage shon in früherer Zeit ausgedrückt habe. Die Armee vertritt die Anschauung, daß der Offizier seine Mission am besten erfüllt, wenn er sih tödten läßt für den König, das Vaterland und in Ver- , theidigung der Ehre seiner Fahne. Die Armee steht aber auch durch- aus auf dem Standpunkt, daß man dem Offizier, der, wenn es noth thut, bereit ift, für die Vertheidigung der eigenen Ehre das Leben aufs Spiel zu seyen, mildernde Umstände zubilligen muß. Abg. Gröber (Zentr.): Wir werden einen besonderen Antrag zu 8 210 betreffs der Bestrafung der Aufforderung zum Duell einbringen. Ünsere Partei ift stets energisch gegen das Duell eingetreten. Weil wir prinzipielle Gegner desselben sind, find wir vielfa FonegrNG Wollte man das bestehende Geses anders handhaben, so könnte man dem Unwesen bald steuern, namentlich dem studentishen Duell, welches systematisch oft in frivoler Weise betrieben wird. Das ftudentische Duell giebt die Vorbildung für die spätere Auffassung des Duells. Abg. Dr. Barth (fr. Vg.) hält den Abgg. Spahn und Gröber gegenüber seine Behauptungen über das Verhalten des Zentrums zu

einem Antrage aufrecht. Abg. von Kardorff (Rp.): Der Abg. Bebel hat zumeist längst bekannte Sachen als Neuigkeiten vorgetragen. Ihm und dem Abg Gröber möchte 2 bezüglich der fludentischen Verbindungen und der ftudentishen Menfuren bemerken, daß die legteren nur ritterliche - Waffenübungen sind. Jch kenne die Anschauungen des Abg. Gröber ja auch aus meiner Studentenzeit her. Ich respektiere sie, aker ich wünsche nit, daß sie bei unseren Studenten Eingang finden. Abg. Spahn (Zentr.): Die studentishen Schlägermensuren sind nah einem Erkenntniß des Reichsgerihts als Zweikämpfe mit tôdt-

lihen Waffen erklärt worden.

Abg. von Kardorff (Rp.): Ih möchte dem Abg. Spahn be- merken, daß mir das betreffende Reichsgerichtserkenntniß wohl bekannt ‘ist, und daß ih dasselbe für ein thôrihtes halte.

Damit schließt die Diskussion.

Nunmehr erfolgt die Abstimmung über den § 111 und die dazu gestellten Anträge.

unächst wird der Antrag Barth, betreffend die Fassung des §111, abgelehnt gegen die Stimmen der E der Freisinnigen, eines Theils der Nationalliberalen, der Welfen und Äntisemiten.

Der Antrag von Leveßow, betreffend die Fassung des d 111, wird abgelehnt gegen die Stimmen der Deutsch- onservativen und eines Theils der Nationalliberalen. Von der Reichspartei stimmt dagegen der Abg. Holy.

Die Aufnahme der 88 113 und 114 (Antrag von Levegow) wird abgelehnt gegen die Stimmen der Konservativen der Reichspartei und des größeren Theils der Nationalliberalen.

Der Antrag Groeber wird abgelehnt gegen die Stimmen des Zentrums, der Welfen, Polen und vereinzelter Konser- vativer.

Die 88 166/167 werden aus der Kommisfionsfassung gegen dieselbe Minderheit gestrihen. Dieser Theil des Antrags von Levebow if also angenommen.

Die Bestrafung der Anpreisung des Ehebruchs wird darauf ebenfalls abgelehnt gegen die Stimmen des Ae und einiger Konservativer und Mitglieder der

eichspariei. :

Nunmehr werden die Düellparagraphen abgelehnt gegen die Stimmen der Freisinnigen, Sozialdemokraten, einiger

ntisemiten und des konservativen Abg. Hüpeden.

Durch diese Abstimmung ist der § 111 der Kommissions- fassung also dahin abgeändert worden, daß die SS 166 und 167 und die Bestrafung der Anpreisung des Ehebruchs gestrichen find. Ueber diese so veränderte Fassung wird nunmehr ab- estimmt. Es erhebt sih nur ein Theil des Zentrums dafür, fe ist also abgelehnt.

Nunmehr wird über § 111 der Regierungsvorlage ck19 V O derselbe gegen die Stimmen der Konservativen abgelehnt.

Darauf vertagt das Haus die weitere Berathung auf Sonnabend 1 Uhr.

Schluß 51/2 Uhr.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 64. Sißung vom Freitag, 10. Mai.

Ueber den Beginn der Sißung ist gestern berichtet worden.

Es wurde zunächst die zweite Berathung des Antrags von Schenckendor ff, betreffend die Förderung der Jug end- \piele, des Handfertigkeits- und Wirthschaftsunter- richts, fortgeseßt.

__ Abg. Engelbrecht (frkons.): Die landwirthschaftlihe Arbeit \tählt Körper und Geist. Es muß daher nah Möglichkeit dafür gesorgt werden, daß die Schulkinder in der freien Zeit zu folher ländlichen Arbeit herangezogen werden. Namentlich ist dieses, mehr noch als vom pädagogischen, vom sszialpolitishen Standpunkt aus wünschens- werth. Ich glaube das im Sinne eines großen Kreises von Land- wirthen aussprehen zu dürfen. (Sehr richtig! rechts.) Um fo bedauerlicer ift es, daß durch Anordnungen der Königlichen Regierung an manchen Orten die Befreiung vom Sommerunterriht sehr “Via: SHall (ons)

__ Abga. all (fons.): Für die körperlihe und praktishe Aus- s der Schulkinder E mehr E Die freie Zei bietet ja au dazu Gelegenheit durch Einführung von Jugendspielen, dur die zugleich der Langeweile, welcher die ländlihe Jugend, namentlich isen dem 14. bis 18. Lebensjahre, Gage ist, mit ihren \{limmen Folgen, abgeholfen werden fann. Ebenso is die weitere Ausgestal1ung der Handfertigkeit zu erstreben. Wer nit einen Nagel gerade eins afen kann, scheint mir kein rechter Mann zu sein.

Abg. Freiherr von Heereman (Fenir): Die Watte des Ver- treters der Staatsregierung haben mi in freudiges Erstaunen ver- seßt, da den Gemeinden wenigstens ein gewisser Einfluß zugesprochen tio E 0 N n rilide e \chablonenhaft gleich-

, sondern den i ürfni -

T n Bedürfnissen Rechnung ge fr S ete C ala: , reudig und hâtte auf das Wort verzichten können, wenn hier nicht

die Befürchtung ausgesprohen worden wäre, daß die Ju an zu sehr von Idealen zum materiellen Leben herabgerissen werden könnte. Der Abg. Schall hat nach meiner Ansicht mit seinem Beispiel vom Nagel den Nagel auf den Kopf getroffen. Zu viel Ideale schlagen bald in das Gegentheil um. (Sehr richtig!) Wenn eine Hauéfrau weiß, daß Columbus dann und dann Amerika entdeckt hat, oder andere große Begebenheiten, so nüßt das nihts, wenn Jacken und Kleider ungeflickt bleiben. In allen anderen Kulturstaaten wird neuerdings auf die Ausbildung der Handfertigkeit großes Gewicht gelegt, und zwar mit großem Erfolg für das Gewerbe. Machen wir es nicht mit, so werden wir fonkurrenzunfähig. Sehr zu bedauern ist namentli, daß die Schullehrer zu wenig praktis ausgebildet werden

Auch ih begrüße diese Ver mist

L

lien Bedürfnisse e weden -vermögen. Ih rihte daher an die Plnaifrepetns Bitte, dana zu \treben, daß die Landschul- lehre b, v uf bem sfi DOLO): Seh freue mich gleichfalls on Jazdzewski (Pole): em alls,

den Gemeinden mehr Freiheiten eingeräumt werden ollen: leider it das namentli bei uns einstweilen noch sehr wenig der Fall. - lih kommt es noch, damit die Jugend von der Gefahr wird, in der starren Schule geistig Lu verkrüppeln. Noch eine Gefahr, da die Kinder geistig p Tiegt darin, daß sie nun au be Spielen und Handarkteiten iht werden ihrer tee prane be- g BEE Fch bitte die Regierung, in dieser Beziehung Abhilfe u en. Ministerial-Direktor Kügler: Niemand wünscht mehr als der Herr Kultus-Minister, daß die gedeihlihe Entwickelung der Schulen unterstüßt wird durch die freie Mitwirkung der Gemeinden. Wenn

ragen auf dem Gebiete der Schulverwaltung zur Verhandlung Cu eni, werden die Gemeinden die Schulverwaltung auf ihrer Seite finden.

Abg. Kropatscheck (kons.) erklärte sih gegen den Ant der Kommission wie des ursprüngliwen Antrags des Ába. von Schonlin- dorf. Es werde dadurch etwas in die Schule getragen, was Sache der Familie sein müßte. Die englischen Sqhulen, in denen die Jugend- spiele einen Theil des Unterrichts bildeten, seien grundvershieden von unseren Schulen. Es lasse sih das Prinzip dieser aristokratischen Schulen niht auf unsere demokratishen Schulen übertragen. Spiel müfse möglichst frei von der Aufsicht der Lehrer sein. Daß die Gemeinden neue Mittel für Schulzwecke aufwenden würden, sei mehr als guctva Er bitte um getrennte Abstimmung über die zwei Punkte des Kommissionsbeschlufses.

Abg. von Schenckendorf f (nl.) erklärte, er halte den Abg. Kropatscheck in dieser Angelegenheit niht für informiert, sons würde derselbe zu anderer Ansicht gelangt sein, wie eine folche ja au von konservativer Seite vertreten worden sei.

_ Der Antrag der Kommission wurde in beiden Punkten mit großer Majorität angenommen.

Es folgten Wahlprüfungen.

Die Wahlen der Abgg. Hilgendorff (kons.) und Beleites (nl.) für Koniß-Schlochau-Tuchel wurden nah Hatt der Wakhl- prüfungskommission für gültig erklärt.

Die Wahl des Abg. Durlach (b. k. F.) für Fallingbostel- Soltau beantragte die Wahlprüfungskommission zu beanstanden und Beweis zu erheben, ob ungeseßlihe Wahlbeeinflussungen zweier Wahlmänner ftattgefunden haben.

Das Haus beschloß nah dem Antrage der Kommission.

Die Wahlen der Abgg. Hobrecht (nl.) und Engler (frkonf.) für Berent-Dirshau—Preußish-Stargardt beantragte die A kommission für gültig zu erklären und die ierung zu erfuchen, das Landrathsamt Preußisch-Stargardt auf die bisherige mangelhafte Prüfung und Feststellung der Abtheilungslisten Lintvelsón zu wollen.

Der Antrag der Kommission wurde angenBmmen.

Die Wahlen der Abgg. Wentorp (fr. kons.) für das Herzog- thum Lauenburg und Stöcker (kons.) für Minden-Lübbecke wurden für gültige rfl ärt.

Schluß 21/5 Uhr.

Nächste Sizung: Sonnabend 12 Uhr (Jagdscheingeseß ; Die wegen Aufhebung der Grundsteuerentshädigungs-

icht.

Parlamentarische Nachrichten,

_Dem Reichstage ift folgender Entwurf eines Geseßes wegen Abänderung des Gefeßes vom 23. Mai 1873, betreffend die Gründung und Verwaltung des Reihs-Invaliden- fonds, zugégangen:

Artikel T,

Aus den Mitteln des Reichs-Invalidenfonds werden in Grenzen der Zinsen des für die Sichörstellung seiner geseßlihen Verwendungs- zweckde entbehrlihen Aftivbestandes vom 1. April 1895 ab Beträge zur T und gestellt

D) behufs gnadenweiser Bewilligung von Pensionszushüffsen für diejenigen Offiziere, Militärärzte, Beamten und Mannschaften des deutschen Heeres und der Kaiserlichen Marine, welche infolge einer im Kriege von 1870/71 erlittenen Verwundung oder sonstigen Dienst- Eg verhindert waren, an den weiteren Unternehmungen des Feldzugs theilzunehmen und dadurch ein zweites bei der Pensionie- rung (n der wirklichen Dauer der Dienstzeit zuzurehnendes Kriegsjahr zu erdienen ;

2) bebufs theilweiser Uebernahme der aus dem Dispositionsfonds des Kaisers zu Gnadenbewilligungen aller Art (Kapitel 68 Titel 1 ME Ee F aogaben dee a B bisher be- willigten und fernerhin zu bewilligenden Unterstüßungen an nit an- Ee G des tar f von T: Be G

_behufs Gewährung von Beihilfen an folhe Personen des Unteroffizier- und Mannschaftsstandes des Heeres und O Marine, welhe an dem Feldzug von 1870/71 oder an den von deutschen E T gegen Nen, E Artdell genommen

aben und fih wegen dauernder gänzlicher Erwerbsunfähigkeit in unter- stüzungsbedürftiger Lage befinden. s

e ; Artikel T1.

‘ür das Etatsjahr 1895/96 wird der Ausgabebedarf des Reichs- Invalidenfonds

e zu den Pensionszushüssen (Art. T 1) auf einhundert Tausend

art, 2) zu den Unterstüßungen für nicht anerkannt lid 12 Ls vierhundert Taufen 8 A 2 i nnte Invalide (Art. T 2) zu den Beihilfen für bedürftige ehemalige Kriegstheilnehmer e N E L E d Ee Taufend Mark festgeseyt ür die spätere Zeit müssen die jeweils erforderlihen Bedarfs- summen auf den Reichshaushalts-Etat gebraht werden. E M i s Artikel II1. L E Beihilfen (Art. 13) werden nach folgenden Bestimmungen ewilligt. 1. Die Beihilfen betragen jährli 120 A und werden monat- lih im voraus bezahlt. Dieselben unterliegen niht der Beschlagnahme. 8 % bat it lbe find: M y a. Personen, we aus Reichsmitteln geseßlihe Invaliden- pensionen oder entsprechende sonstige aat rieen J e __þ. Personen, welche l ihrer Lebensführung der beabsichtigten Fürsorge als unwürdig anzusehen sind; R welche sih nicht im Besiß des deutshen Indigenats §& 3. Bei gleicher Anwartschaft entscheiden für den Vorzug i nachstehender Rei E in der Ret | E E a. Auszeihnung vor dem Feinde, b. die frühere Feldzugsperiode, an welcher der Bewerber theil- genommen hat c. das hôhere Lebensalter. § 4. Die Zahlung der Beihilfen ist einzustellen, sobald eine der Vorausseßungen meggefaLen ist, unter denen die Bewilligung statt- e

gefunden hat (Artikel I 3, 111 § 2). usgabebedarf wird nach dem im

S 9. Der jährlich festgeseßte Artikel VI des Geseßes vom Á Juli 1872 (Reichs-Geseßbl. S. 289)

nah dem im Artikel 3 des Geseßes vom 2. Juli 1873 (Reichs-

cund hauptsächlih, daß sie thre Erziehung in den Städt und daher das Interesse der Schulkinder auf dem Banihe Fie die Tângn

e nah dem Ma clepe der militärishen Leistungen beliebungtiweise

Geseßbl. S. E bezeichneten Matrikularfuße den vf abbeoi i der

einzelnen Bundesstaaten zur gesezmäßigen Verwendung überwiesen.

: fie Mlei-Loibe tuges wird ein unter Be: igung des \ Bedarfs veransSlagter Betrag vorweg ondert. Ele: lothringishe Landesangehörige, welhe im franzöfishen Heere den Feldzug von 1870/71 mitgemaht haben und in der Folge Deuts Beirat gcjogen werden. Bemessung des Bedarfs glei ans Die künftig nöthigen Aende ertheil werden durch bea E ten : SYLIERE : Artikel 1V.

Die Bewilligung der Penfionszuschü i und 3) “fta unter Aus\ch s p T A 1

Dem Gesetzentwurf ist die nachstehende Begründung beigegeben :

Zu Artikel T 1. _ Nah dem Allerhöchsten Erlaß vom 16. Mai 1871 werden den- jexigen Theilnehmern am Kriege von 1870/71, welche in jedem dieser den Jahre an einer Schlacht, einem Gefeht beziehungsweise einer

Belagerung theilgenommen, oder welche je zwei Monate aus dienst-

liher Veranlaffung in Frankreich zugebraht haben, bei der Pensfionierung

diese Bedingungen nur in einem Jahre 1870 oder 1871 haben, nur ein Kriegsjahr in nung kommt.

__ Demgemäß wird auch sol Krie E, einer Verwundung oder sonstigen Dienstbe]chädigung in die Heimath zurückbefördert sind, ehe sie die Bedingungen im Sahre 1871 erfüllt haben, nur ein Kriegsjahr angerehnet.

Hierin liegt, insbesondere earnther denjenigen Theilnehmern, welhe während der Wiederherstellung ihrer Gesundheit auch im Jahre 1871 zwei Monate lang in ges belaffen worden sind, eine Un- billigkeit. Es ift daher in Ausfiht genommen, in den bezeichneten Fâllen auf Ansuchen den Pensionsausfall für ein zweites Kriegsjahr dur gnadenweise Gewährung von Zuschüfsen auszugleichen.

Zu diesem Zweck würden die erforderlichen, für das Etatsjahr 1895/96 auf 100 000 Æ verans{lagten Geldmittel dem Kaiser dur einen im Etat über den Reichs-Invalidenfonds auszubringenden Dis- positionsfonds zur Verfügung zu stellen sein. Sollte diefer Betrag, was nicht ausgeschlossen erscheint, fih als unzureichend ergeben, so würde der Mehrbedarf vorläufig zu Laften der ordentli Mittel außeretatsmäßig zu verrechnen und behufs Erstattung an die leßteren dem aus dem Reichs-Invalidenfonds zu deckenden Bedarf für das folgende Jahr hinzuzusezen sein.

Zu Artikel T 2.

Ferner bedarf es der Bereitstellung von Mitteln, um den nicht anerkannten, d. b. denjenigen Invalidea des Krieges von 1870/71, welchen wegen Ablaufs der geseßlichen Präklusivfrifst ein Rehtsanspruch auf Pension nit zusteht, in der bisherigen Weise auch weiterhin O E e lege a: au

Dur den Allerhöchsten Erlaß vom 22. i 1884 ift bestimmt, daß die Unterstüßungsgesuche der bezeichneten Invaliden einer wohl- wollenden Prüfung unterzogen und zur Gnadenbewilligung vor- geshlagen werden sollen, fofern Thatsahen nachgewiesen sind, welhe die Ueberzeugung von dem urfächlichen Zusammenhang der Krakkheit mit der im Kriege erlittenen inneren Dienft- beshädigung zu begründen vermögen. Die-detägeihäß eingetretenen Be- willigungen find aus dem Dispositicnsfonds des Kaisers i worden, welher Fonds {hon bei seiner Errichtung hauptsächlich die Bestimmung hatte, Lücken und Härten der Pensionsgeseße zu ergänzen und æuszugleihen, und bei dem von Jahr zu Jahr wachsenden Bedarf zu Unterstüßungen, insbesondere für nicht anerkannte Invalide, von feinem ursprünglichen Etatsbetrage von 900 000 Æ fortschreitend bis auf 3 Millionen Mark erhöht worden ift.

Gegenwärtig reiht au dieser Laa zur Befriedigung der an den Fonds herantretenden Anforderungen niht mehr hin, da im Jahre 1895/96 zur Bestreitung der Ausgaben infolge bereits ge- shehener Bewilligungen 2918 500 « darunter 1738 800 4 allein für die unter den Erlaß vom 22. Juli 1884 fallenden Invaliden und unter Hinzurechnung des für leßteren Zweck ver- anshlagten Mehrbedarfs von 307 000 4, im Ganzen etwa 3 225 500 4 erforderlich sein werden. Die hiernach erwünschte Entlastung des Dispositionsfonds des Kaisers soll nah dem Entwurf, im Anschluß an den Vorgang des § 3 des Geseßes vom 30. März 1879 (Reichs- Geseßbl. S. 119), in der Weise erfolgen, daf von den Unterstüßungen für niht anerkannte Invalide jährli ein bestimmter Betrag auf den Reichs - Invalidenfonds übernommen wird. Für das Jahr 1895/96 wird diefer Betrag, wenn bei dem Dispositionsfonds in mäßigem Umfang Mittel für befondere unvorherge!ehene Fälle zur Verfügung bleiben sollen, niht unter 400 000 Æ bemessen werden können.

Zu Artikel T 3.

__In den Reihen der Männer, welche an dem Kriege gegen Frank- reih ehrenvollen Antheil genommen haben, leben manche wegen gänz- licher, mit den höheren Jahren eingetretener Erwerbsunfähigkeit und wegen vollständigen Mangels an eigenen Subsiftenzmitteln in hilfs- u igey Verhältnissen. Solche Personen, insbesondere wenn sie sih im Besiße militärischer Ehrenzeichen befinden, auf die Armenpflege zu verweisen, ersheint nicht angemeffen.

Mittel, um diesen Kriegstheilnehmern sowie den in gleicher Lat befindlichen Veteranen der von den deutshen Staaten vor 1870 ge führten Kriege von Reichswegen Unterstüßung zu gewähren, stehen niht zur Verfügung. Sie werden, ebenso wie die in erster Reihe zu deckenden, zu Pensionszushüssen und zu Unterstüßungen für nit an- erkannte Invalide erforderlihen Beträge, aus dem NReichs-Invaliden- fonds zu entnehmen fein. Hierbei soll jedoch fkeinesfalls über die Zinsen des für die Erfüllung seiner geseßlichen Verwendungszwecke entbehrlihen Aftivbestandes hinausgegangen werden, um den Kapital- bestand selb als Reserve zu erhalten.

__ Wenn die Zahl der mit Beihilfen zu bedenkenden Personen einshließlich der Elfaß-Lothringer vorläufig auf 15 000 an- genommen wird, so würde bei dem Save von 120 Æ jährli für den Kopf der im Artikel I1 Ziffer 3 für 1895/96 vorgesehene Betrag von 1 800 000 verfügbar zu machen sein. /

Die Ausführung des Gefeyes, insbesondere die Auswabl der mit Beihilfen zu bedenkenden Personen, würden die einzelnen Bundeê- regierungen zu übernehmen haben, denen die amis bewilligten

ittel nah dem im Artikel III § 5 festgeseßten Vertheilun maßstabe, welcher dem thatsählihen Bedarf der einzelnen Bundesftaaten am as entsprechen dürfte, beim Reichs-Invalidenfonds zur Verfügung zu stellen wäre.

__ Für Elsaß-Lothringen, auf welches dieser Verthbeilungëmaßstab niht anwendbar ersheint und welhes überdies im Kriege von 1870 1 wegen- der Occupation in entsprehend (Es Umfange, an den früheren Kriegen überhaupt nit betheiligt gewesen ift, soll ein unter Berücksichtigung des thatsählihen Bedarfs entsprechend ermäßigter Betrag vorweg aae werden. Dort über die Zahl der be- dürftigen Kriegstheilnehmer, einshließlich derjenigen, welche in fran- zösishen Diensten gestanden haben, \pezielle Ermittelungen anzuftellen, dürfte allzugroßen Schwierigkeiten und Weiterungen nicht unterliegen-

Die weiteren Vorschriften unter Artikel 11. möchten einer be- sonderen Begründung nicht bedürfen. ;

Gemäß der neuesten, . nah dem Stand am 30. Juni 1894 und unter Zug E cquvs einer 3# prozentigen DELnung aufgestellten Bilanz übersteigt der Aktivbestand des Rei an idenfonds den Kapitalwerth der demselben obliegenden Verbindlichkeiten um, rund 83 Millionen Mark. Die Zinsen dieses Bete bieten für die 1m Entwurf vorgesehenen Bedarfs\ummen die erforderlichen Mittel.

Ferner ist dem Reichstage der Guta eines Gesetzes, betreffend die Ausführung des mit ODe erreich-Ungarn abgeschlossenen Zollkarteils, nebft Begründung vor- gelegt worden.

zwei Kriegsjahre in Anrehnung gebraht, während denjenigen, E füllt

welche infolge

wegen

Zur preußischen Kriminalstatiftik.

IT.*) Stellt die Betheili der beiden Geshlechter an den gripven einander gegenüber, so cs cs Folgendes:

g 1. April v. . den ér E 18 046 Insassen A Mama schen Zuchthäusern P a —— RTDEE R I and E E ¿s

1090 ¿Gute Zucht-

Verbrechen | paudgeiauge

Männer | Weiber

eum

7 wegen Verbrechens und Ver- | gehens R l Staat E : und m Zfecntlide oen j 234 Un A 1

wegen “Meineids und Ver- | | has B a a | 34,2 c e ¡ e gegen die Sit! 1807 | wegen Mordes 582 | wegen Todtschlags 365 wegen Kindeësmordes . . . . | wegen Verbrechens wider das

keimende Leben 19 wegen anderer Verbrechen wider das Leben ..… .. wegen s\{chwerer Körper- verlegung einsließlih Ver-

giftung : E 20 6,3 wegen Diebstahls und Unter- |

A a vis | 1279 15,65 wegen Raubes und Erprefsung| 864 | 32 C

weaen Begünstigung und |

Hehlerei M | 110 54,77 wegen Betrugs und Untreue | 98 17,92 wegen Urkundenfälshung . .| 299 | 18 6,02 wegen gemeingefährlicher Ver- | |

reen und Vergehen | | |

(Brandstiftung 2c.) . . „1 583 | 6G | 11,32

Es ift hieraus ersichtlich, daß die weibliche Kriminalität im Ver- hältniß zu der männlihen in den Vermögensdelikten und den Ver- brehen wider das Leben ihren Schwerpunkt findet. Nächst diesen Strafthaten zeigen ein hohes Antheilsverhältniß der Frauen: Meineid und Brandstiftung. it S Vergleiht man das fkriminelle Verhalten der verschiedenen

Alter sft u fen und derVerheiratheten beider Geshlehter mit demjenigen der Unverheiratheten (Ledigen, Verwittweten und Geschiedenen), so ergiebt fih Folgendes: Ven den am Schluß des Etatsjahres in den Zuchthäufern verbliebenen Infafsen ftanden im Alter von 18 bis unter 21 Sabren 854 Ledige (790 Männer und 64 Weiber), 5 Verheirathete (2 Männer und 3 Weiber) und 3 Geschiedene (mäunlihen Geshlechts), im Alter von 21 bis unter 25 Jahren 9139 Ledige (1943 Männer und 196 Weiber), 156 Verheirathete (123 Männer und 33 Weiber), 10 Verwittwete (männlichen Geschlechts) und 6 Geschiedene (3 Männer und 3 Weiber), im Alter von 25 bis unter 30 Jahren 2235 Ledige (1983 Männer und 252 Weiber), §96 Verheirathete (707 Männer und 119 Weiber), 27 Verwittwete (21 Männer und 6 Weiber) und 42 Geschiedene (31 Männer und 11 Weiber), im Alter von 30 bis unter 40 Jahren 2538 Ledige (2259 Männer und 279 Weiber), 2487 Verheirathete (2168 Männer und 319 Weiber), 228 Verwittwete (163 Männer und 65 Weiber) und 214 Geschiedene (170 Männer und 44 Weiber), im Alter von 40 bis unter 50 Sahren 1035 Ledige (945 Männer und §0 Weiber), 1929 Verheirathete (1613 Mänaer und 316 Weiber), 448 Verwittwete (294 Männer und 154 Weiber) und 184 Geschiedene (143 Männer und 41 Weiber), im Alter von 50 bis unter 60 Jahren 400 Ledige (357 Männer und 43 Weiber), 999 Verheirathete (828 Männer und 171 Weiber), 411 Verwittwete (245 Männer und 166 Weiber) und 131 Geschiedene (115 Männer und 16 Weiber, im Alter von 60 bis unter 70 Jahren 103 Ledige (87 Männer und 16 Weiber), 254 Verheirathete (223 Männer und 31 Weiber), 194 Verwittwete (133 Männer und 61 Weiber) und 34 Geschiedene (28 Männer und 6 Weiber), endlich im Alter von über 70 Jahren 2% Ledige (21 Männer und 4 Weiber), 43 Verheirathete (41 Männer und 2 Weiber), 47 Verwittwete (36 Männer und 11 Weiber) und 1 Geschiedener. :

Die biernah hervorragendste kriminelle Betheiligung der im Alter von 2 bis 40 Jahren Stehenden ist natürlih mit dem in diefem EEteo lanen Alter am regften vorhandenen Lebens- und Bethätigungs- drang in Verbindung zu bringen, ebenso wie umgekehrt die geringe Friminalität des Greisenalters auf die Abnahme der Lebenskräfte und Leidenschaften zurückzuführen sein wird. Es stellt sich aber ferner heraus, daß in allen Altersgruppen die ledigen (eins{ließlich der ver- wittweten und geschiedenen) Zuhthausgefangenen gegenüber den Ver- heiratheten den Verhältnißza len nah überwiegen, und daß von jenen wiederum in allen Altersklassen und bei“ beiden Geshlechtern die Ver- wittweten und Geschiedenen verhältnißmäßig noch viel stärker kriminell sind als die Ledigen.

8,52 27,32 13,15 nur weibliche Verurtheilte 305,26 |

| 61,36

| 1010

Arbeiterwohnungen.

Die Baugesellschaft für Arbeiterwohnungen in Barmen hat na dem Jahresberiht der dortigen Handelskammer für das Jahr 1894 bis jegt 296 Häuser mit einem Gesammtwerth von 1422 225,72 4 gebaut. Davon find notariell verkauft 88 Häuser im Werth von 422 170 4 Die Abzahlungen auf diefe Summe be- trugen 391 419,92 4, sodaß Restforderungen verbleiben für 30 750,08 „Æ oder rund 350 (G für das Haus, gegen 500 im Vor- jahre. Die mit Kaufreht begebenen 164 Häuser stehen zu Buch mit 814 755,72 Æ, durchschnittlich für das us 4968 #4; die Anzah- lungen darauf betrugen 168 422,83 Æ, durchschnittlich auf das Haus 1027 Æ gegen 1000 Æ im Vorjahre.

Zur Arbeiterbewegun g.

Aus Solingen wird der „Köln. Ztg.“ zum Ausftande der Taschen- und Federmesfser - Mama er geschrieben, daß der

abrikantenverein die Vorschläge der beim Landrath Dönhoff am

. d. M. abgehaltenen Konferenz (vgl. Nr. 112 d. Bl.) angenommen hat, mit Ausnahme der Anrufung des gewerbegerihtlichen inigun 8 amts, an dessen Stelle man eine eigene Vergleichskammer zu gte! Theilen aus Arbeitern und Fabrikanten errichten will. Der Aus- macher-Verein hat dagegen die Vorschläge in vollem Umfang ein-

mmig angenommen und will die Arbeit dann erst wieder aufnehmen, wenn die Zustimmung des Fabrifantenvereins erfolgt ift.

Aus Schmölln wird der „Geraer Ztg.“ berichtet, daß der Ausstand der Steinnußkno farbeiter nunmehr beendet ift. Die Arbeiter unterschrieben größtentheils die ibnen gestellten Be- dingungen. Viele Arbeiter aber blieben ohne Arbeit, manche werden es au auf die Dauer bleiben.

Verviers schreibt man der „Köln. Ztg.“ : Der Fadner- die Bemühungen des

aus ftand, der Wochen dauerte, ift d t , Di s der Geschäftsleute beendet. Nur noh zwei Fabriken feiern. ie Lohnfrage wird nahträglih verhandelt werden. Nah Mittheilung des Statistishen Amts der Stadt Berlin den hi K Standes ira in der West 0m 6) i bis 4. Mai cr. zur Anmeldung g en : Sterbecpendaeborene , 361 Eheshließungen, 35 Todtgeborene, 546

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I \. Nr. 110 d. Bl.

Literatär.

S u s Mara ei i alies m Verlage von 9 rrassowiß in Leipzig \ind soe pr BrosGüren erschienen, die sich mit den Zwistigkeiten und Miß- Tligfeiten zwishen Schweden und N en, welhe dur die gegen- bestehende Union beider Reiche orgerufen sind und in erster Linie mit der Frage der besonderen Vertretung Norwegens im Auslande vom spezifisch s{chwedishen Standpunkt aus befassen. Die eine, mit dem Titel „Die schwedisch-norwegishe Union und ihre staatsrehtlihe Grundlage“, ist die Verdeutshung einer Reihe von Artikeln, die in der Stockholmer Zeitung „Nya Dagligt Allehanda“ erschienen sind; die zweite betitelt si{ „Zur auswärtigen Ministerfrage in S{weden- Norwegen“ und ift von einem Mitglied des schwedischen Reichstags verfaßt. In beiden wird auf Grund des Kieler Vertrags vom 14. Januar 1814 und des norwegishen Grundgeseßes vom 4. November 1814 der Nachweis geführt, daß Norwegen niemals als ein fouveränes Reich anerkannt worden sei, die Verbindung mit Schweden daher auch keine bloße Perfonalunion, fondern vielmehr eine Realunion fei, mit einem Königthum, einer Diplomatie und einem Konsulats- wesen, die in dem Unionskontrakt als unionele In- stitutionen geseglich festgelegt seien. Die Forderung eines eigenen auswärtigen Ministeriums und eigener Konsulate für Norwegen wird daher au a limine zurüdckgewiesen. Dagegen wird die Verwand- lung des Postens des Ministers des u8wärtigen von einem s{wedi-

sen in einen unionellen als eine gewissermaßen berehtigte Forderung

angesehen, aber daran die Forderung gefnüpft, daß die Tonstitutionelle Verantwortlichkeit, sowohl die politishe wie die juridishe, der Leitung der auswärtigen Angelegenheiten so geordnet werde, daß die Kontrole aussbliehli von einer den beiden Ländern gemeinsamen Institution künftig ausgeübt würde, somit weder dem s{hwedischen Reichstag noch dem Storthing irgend welhes Recht zustände, Protokolle. und Dokumente , betreffend die auêwärtigen Angelegenheiten, zur Prüfung einzufordern. Auch würde das dem Storthing zustehende Recht, in Staatssachen einen Jeden zum Erscheinen vor seinem Forum auffordern zu können, weder bei unionellen Beamten noch bei Mitgliedern des unionellen Conseils für auswärtige An- gelegenheiten zur Anwendung gebraht werden dürfen. Hierzu würde vor allen Dingen eine Aenderung der §8 75 Abs. b und 86 des norwegishen Grundgeseßes nöthig sein. Daneben werden aber noh als unerläßlihe Vorbedingungen aufgestellt : einmal, daß in das norwegische Grundgeseß eine Bestimmung eingeführt werde, wodur dem König das a solute Veto in Grundgeseßfragen bestimmt ein- geräumt und ihm das Recht ertheilt werde, das Storthing auf- zulösen und Neuwahlen anzuordnen. Ferner müfse Norwegen eine unzweideutige Verpflichtung übernehmen, im Verhältniß zu seiner Volksmenge zur Vertheidigung der Union beizu- tragen. Daß zur Zeit feine Aussicht dafür vorhanden ift, es werde norwegischerseits auf eine dieser Bedingungen, geshweige denn auf alle zusammen eingegangen werden, wird in beiden Schriften anerkannt, dem gegenüber aber als geboten bezeihnet, daß Scweden zwar einerseits seine sofortige Bereitwilligkeit bekunde, auf Grundlage der erwähnten Bedingungen in Unterhandlungen zu treten, andererseits aber energisch jeden Versuch der norwegischen Parteien ¿r@Swvrise, der Union unter dem Vorwande einer einseitig unter- nommenen Reform Gewalt anzuthun. Patriotisches. j

„Ohne Kaiser kein Reich“, Festrede zu Kaisers Geburtstag 1895, gehalten von Oberlehrer, Professor Dr. E. Scchnippel. Oldenburg und Leipzig. Schulze’sche Hofbuchhandlung. Das Wort „Ohne Kaiser kein Reich“, welches Fürst Bismarck einst zu Anton von Werner aus\prach, als dieser ihn um eine kurze Unterschrift für eines seiner Bilder bat, bildet die Grundlage der vorliegenden, auf vielfahen Wunsch herausgegebenen elite die wegen ihres von be- geisterter Vaterlandsliebe zeugenden Inhalts au in weiteren Kreisen bekannt zu werden verdient.

Militärifches.

Die Generale der Königlich preußishen Armee, zweite Folge, zusammengestellt von Bogislav von Klei st, Oberst z. D. ipzig 1895, Verlag von Zuckschwerdt und Möschke (früher Helwing’sher Militärverlag). Preis 3,50 « Das Buch enthält kurze biographishe Notizen über sämmtlihe Generale der preußischen Armee, die in den Jahren 1893 und 1894 zu General-Majors ernannt worden sind, und bildet die zweite Ergänzung zu der im Jahre 1890 gleihfalls von dem Obersten von Kleist herausgegebenen Zusammenstellung „Die Generale der Königlich preußischen Armee von 1840 bis 1890“, die ihrerseits wieder eine Fortführung der Jubelschrift „Die Generale der Churbrandenburgishen und Königlich preußischen Armee von 1640 bis 1840“ von Kurt Wolfgang von Schöning is. Das mit großer Sorgfalt bearbeitete, Seiner Majestät dem Kaiser gewidmete Werk bietet ein willfommenes Hilfsmittel für die Anfertigung von Biogra- phien, Nekrologen u. wm A

Der einjährig-freiwillige Militärdienst, hberaus-

egeben von Franz Heckmanns. Sechste vermehrte und verbesserte

Aufla e. Franffurt a. M. Jäger" sche Verlagsbuchhandlung. Preis 80. Dieses kleine Werk bildet einen brauhbaren Wegweiser für alli diejenigen, welhe die Berechtigung zum ein ährig-freiwilligen Dienst erlangen, bezw. ihrer Militärpflicht als Einjàä rig-Freiwillige im stehenden Heer oder in der Kaiferlihen Marine mit der Waffe oder als Arzt, Apotheker, Roßarzt u. #. w. genügen wollen, und giebt auf jede diese Angelegenheit betreffende Frage kurzen und zuverlässigen Bescheid. Die neue Marine-Ordnung vom 12. November 1894 ift bereits mitberüdsihtigt worden. Als eine willkommene Ergänzung ist die bei der Neubearbeitung am Schluß hinzugefügte Zusammen- stellung der dienstlihen und unumgänglihen Kosten für Einjährig- Freiwillige anzusehen. i i | E :

H Der Gendarmerie-Dienst, Hilfsbuh für die Vorbildung auf denselben und für die Probedienstzeit, von Winkelmann, weiland Oberst-Lieutenant. Berlin 1895. E. S. Mittler und Sohn. Preis 1 A Das kleine, im Jahre 1879 in erster Auflage erschienene Merk hat seinen Zweck, den Unteroffizieren der Armee, welhe zur Gendarmerie übertreten wollen, dabei anleitend die Hand zu bieten, so gut erfüllt, daß jest bereits die Herausgabe .der vorliegenden vierten Auflage erforderlich geworden ist.

Geologie.

Erdgeschihte. Von Prof. Dr. Melchior Neumayr. weite, neubearbeitete Auflage von Prof. Dr. V. Uhlig. Erster and. Mit 372 Abbildungen im Text und 18 Tafeln in Holzschnitt

und Farbendruck sowie 2 Karten. Preis in Halbleder gebunden 16 Verlag des Bibliographischen Instituts in Leipzig und Wien. Der leider zu früh verstorbene Wiener Gelehrte Professor Dr. Melchior Neumavr, eine anerkannte Autorität auf geo ogishem Wissensgebiet, hat es verstanden, den spröden Stoff, den die Geschichte der Ent- widelung der Erdrinde dem Verständniß darbietet, so lihtvoll und anziehend zu verarbeiten, fh sein Werk im Fluge die Gunst des Fahmannes wie: die der aienwelt erworben hat. m das Werk auf der Höhe der beutigen Forschung zu erbalten, sah sich die Verlags- handlung veranlaßt, eine zweite Auflage zu veranstalten, deren erster Band jeßt vorliegt. Die Bearbeitung der neuen Auflage hat rofe or Dr. Ublig bejorgs der als Schüler Neumayr's die beste Bürgschaft sür die Löfung der Aufgabe bot. Ein besonderer Vorzug des Buchs ift der Umstand, daß es dem Leser den jeßigen Stand der geologischen Wissenschaft vorführt, ohne daß er gezwungen ware, schwierige und verwickelte Kontroversen mit anzuhören und _mit ungelöften Fragen abzugeben. Bei gediegener Wissenschaftlich ist es peinlih vermieden worden, den gebildeten Laien alle die Mühen durhhkoften zu lasen, die der Gelehrte übernehmen mußte, wollte er zu gesicherten Resultaten gelangen. Hat alfo Professor Dr. Uhlig den Inhalt des Buchs nah dem neuesten Stande der Forschung eingehend gesichtet und ergänzt, so ist doch die innere Gliederung des zweibändigen Werks im Großen und Ganzen dieselbe geblieben, wie die der erften Auflage. Nach einer kurzen Erörterun des Begriffs „Geologie*

lernen wir die Erde in ihrem Verhältniß zu anderen Himmeléskörpern

und nah ihren innersten Eigenschaften fennen. Dann führt uns der Verfasser in das Gebiet der Naturkräfte ein, edie so gewalliges Wes auf die Gestaltung des Erdkörpers hatten und noch haben: das Wesen der Vulkane, der Erdbeben wird besprochen, die Gebirgsbildung wird nach den neuesten grundlegenden Forshungen eingehend erörtert, auch was Wasser und Luft bewirken, wird flar geschildert. De? erste Band {ließt mit dem interessanten Abschnitt über Gesteinsbildung. Die Stbilderund ift von einer Fülle der besten Abbildungen begleitet. Außer 372 Textbildern zieren den ersten Band von Neumayr's „Erd- geshichte“ 6 Tafeln in Holzschnitt und 12 in Farbendruck sowie zwet vorzüglich gestochene und sauber ausgeführte Karten. Außerordentlih gut gelungen sind die Farbendrucktafeln: „Mikroskopishe Vergröße- rung von Dünnschliffen*, „Der Kilimandscharo“, „Spektralanalyse“, nit minder die Schwarzdrucktafeln : „Der Gipfel des Popocatepetl“, „Sinterterrassen des Tetarata - Sprudels auf Neuseeland“. Es ist nah alledem nit zu bezweifeln, daß Neumayr's „Erdgeschichte“ aub in ihrer neuen Auflage allen Freunden der geo ischen Wissenschaft, denen es dieselbe so bequem in nuce darbietet, will- kommen sein wird. Karten. : Karte von Oftasien (Japan, Korea, Ost-China und der süd- östliche Theil des asiatishen Rußland, Maßstab 1: 4500 000) mit folgenden Nebenkarten: 1) Golf von Pe-tshi-li "und weitere Um- gebung von Peking (Maßstab 1 : 2250 000); 2) Umgegend von Söul (Maßstab 1: 1 666666); 3) Umgegend von ofio (Maßstab 1: 1000009) von A. Herrih. Glogau, Verlag von Carl emming. Unmittelbar nach dem Ausbruch des japanis- inesishen Krieges veröffentlihte die Verlagsanstalt von Carl Ciemming in logau eine von A. Herrih bearbeitete „Neue pezialkarte von Korea, Nordoft-China und Süd-Japan“, die dem allgemeinen Bedürfniß nach einem genauen und zuverlässigen Kartenwerk über den Schauplatz der Kriegsoperationen jener asiatischen Mächte so sehr entsprah, daß in kurzer Zeit fechzehn Auflagen noth- wendig wurden. Inzwischen war durch den Fortgang des Krieges und die Friedensverhandlungen das Interesse auf Gebiete ausgedehnt worden, welhe über den eigentlihen Kriegëéshauplaß8 binausreihen. Das Erscheinen eines diesen veränderten Umständen entsprechend 'er- weiterten Kartenwerks war daher sehr erwünsht. Die nun vor- liegende neue Herrih’she Karte von Ostasien wird in wissenschaftlicher und tehnisher Beziehung hohen Anforderungen gerecht ; sie beruht auf sorgfältigen Studien des einshlägigen Materials einshließlich der Kriegéberichte. Unterhaltung. Bedeutende Menschen. Porträtskizzen, Lebens8- erinnerungen und Novellen, von Elise Polko. (Breslau, Schlesishe Buchdruckerei, Kunst- und Verlags-Anstalt von S. Schöott- laender.) Geheftet 5 #, gebunden 6 A Aus dem eigenen Leben hat die bekannte Verfasserin den Stoff zu dem vorliegenden Buch geschöpft; Rüdkschau auf die verflofsene Zeit haltend, hat fie die ihr zunächst ins Auge fallenden hellsten Lichtpunkte festgehalten: die Be- egnungen mit durch Geist und Charakter hervorragenden Persönlich- eiten. Diese mit dem „Silberstift der Erinnerung“ gezeichneten Porträts sind mehr als bloße Photographien ; sie find die Porträts einer Künstlerhand, die auf mehr als äußere Aehnlichkeit hinzielt und in das Antliß des Dargestellten zuglei seine seelishe Eigenart binein- zuarbeiten weiß; in gleiher Weife gesialœæn sich ‘i EltfePolfo die dargestellten Ereignisse aus ihrem Leben wie von selbft zu fünstlerifch abgerundeten Novelletten und Stimmungsbildern. Mozart-Novellen. Von Carola Belmonte. Verlag von Hugo Schildberger in Berlin. Diese _ Sammlung zart empfundener Erzäblungen in gewandter Sprache ist eingeleitet durch ein Vorwort von Gustav Karpeles und gewidmet dem Obmann des Wiener Mozart-Denkmals, Nikolaus Dumba. Von den Kinderjahren bis zum eigenen Requiem wird Mozart als liebenswürdiger, lebensfrober Mens und ruhmgekrönter Musiker durch die kleinen Lebenss- bilder geschildert. Es naht die Zeit der Sommer- und Badereisen, für die ein - unterhaltendes Buh zur Begleitung ausge- wählt werten soll. Hierzu seien die Mozartnovellen empfohlen. Wer die- selben anshafft, mat sih eine Freude und wird zuglei zum Wohl- thäter, da der Erirag den durch die Erdbeben in Italien Heimge-

suchten zugewiesen ift. Verschiedenes.

Von der zum 1. April ershienenen Bismarck-Festnummer der illustrierten jagdlihen Unterhaltungsblätter „Das aidwerk in Wort und Bild“, die ganz ausshließlich (der mit vielen guten Abbildungen geschmüdckten) Schilterung des Fürsten Bismarck als Fäger gewidmet war, ist vielfahen Wünschen zufolge eine billige Sonderausgabe veranstaltet worden, die für alle deutshen Jäger und Freunde des Waidwerks eine willkommene Erinnerung bilden wird. Die einzelne Nummer kostet 30 , 10 Stück 2,70 4, 100 Stüdck 22 M; bei 500 Stück und mehr beträgt der Preis einer Nummer 18 .

Die bekannte fartographishe Anstalt von G. Freytag u. Berndt, Wien VII, ließ soeben erscheinen: „Professor L. Hickmann?'s Neueste Münzenkunde aller Staaten der Erde.“ (Preis 2 4) Das handliche kleine Werk- bietet auf 42 Tafeln die wirklih- feitsgetreu in Metallfarbendruck wiedergegebenen Abbildungen von 400 der gangkarften Gold- und Silbermünzen sämmtlicher Staaten der Erde. Beigefügt i ferner eine Erdkarte mit Angabe der Währungsverbältnisse aller Länder sowie eine Umrehnungstabelle. Das kleine, gefällig ausgestattete Werk wird namentlich Handels- schülern lehrreih sein, aber auch in Bankhäufern und Wechselstuben wegen der shnellen Orientierung über ausländishe Münzen, die es durch deren unmittelbare Veranschaulihung so bequem ermöglicht, sih als ein nüßliches Hilfsbuch bewähren. :

: Zeitschriften. : ——

Der Gerichtssaal. Zeitschrift für Strafrecht, Straf- prozeß, gerihtlihe Medizin, Gefängnißkunde und die gesammte Strafrechtsliteratur. Herausgegeben von Dr. M. Stenglein, Reichsgerichts - Rath zu Leipzig. F art. Ferdinand Enke, 1895.) Bd. LI, Heft 1 bringt folgende Abhandlungen: Wille und Willens- macht. Von Dr. jur. A. Horn in Freiburg i. Breisgau. Das moralishe Irresein (moral insanity), eine Vietcaituna zu § 51 des Stra sgeleon. Von Dr. jur. Paul Ledig. Bemerkungen zu der Abhandlung von Dr. jur. Gustav Müller in München: Das Kausalitätsproblem im Strafreht, Gerichtssaal 1894, S. 241—340. Von v. Buri. Es folgen Literarische Anzeigen.

„Die landwirthshaftlihen Versuhs-Stationen“, Organ für naturwissenshaftlihe Forshungen auf dem Gebiete der Landwirthschaft, herausgegeben unter Mitwirkung sämmtlicher deutscher Versuchs-Stationen von Dr. Friedrih Nobbe, Geheimer Hofrath, Professor an der Königlichen Akademie und Vorstand der pbysiolo- gischen Versuchs- und Samenkontrol-Station zu Tharand (Verlag von Paul Parey, Berlin) haben in dem Doppelheft V und VI fol-

enden Inhalt: Verhandlungen der VII. Hauptversammlung des erbandes landwirthschaftli Versuhs-Stationen im Deutschen Reich in der Aula der Polytehnishen Hochschule in Dresden am 21. und 2. September 1894. Ueber fogenanntes doppeltgesiebtes Baumwollsaatmehl von Dr. von obeneck. Landwirthschaftlih - bakteriologishe Probleme von RMitterguts- besißer A. Caron Ellenbach. g zur Bestimmung des freien Eisenoryds im Boden von Robert Sahße und Arthur eder. Die N auf Alkaliboden von E. W. Hilgard. Unter- uchungen aus dem agrikultur-chemishen Laboratorium der Universität Tokio, mitgetheilt von Professor Dr. O. Loew. Weitere Beiträge zur Kenntniß der Tabackpflanze von Dr. J. Behrens. Mittheilungen aus dem Botanischen Laboratorium mit Samenprüfun 8s-Anstalt zu Hamburg: Ill. Weitere Unkrautsamen aus fremdländischen, insbeson- dere nordamerikanishen Kleesaaten unnd ihre Darstellung vermittels Photographie von Dr. Oscar Burchard. : :

Das ,„ Centralblatt der allgemeinen Gesundheits- pflege“, herausgegeben von Dr. infelnburg, Profefsor an der ersität zu Bonn, Dr. Lent, Geheimer Sanitäts-Rath in Köln,

Univ und Dr. Wolffberg, Kreiëphysikus in Tilsit (Verlag von Emil

Strauß, Bonn), hat im dritten und vierten Heft folgenden Inhalt: