1895 / 115 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 May 1895 18:00:01 GMT) scan diff

aber nur aus ‘gouvernementaler Rechthaberei vder Befferwifsemvöollen hätten wir die dargestreckte Hand zurückgewtesen. Meine Herren, das muß ih als entshieden unrihtig konstatieren. Man hat den Antrag auf Erböhung des Schußzolls geftellt. Das war allerdings unan- nebmbar, denn die Erhöhung des Schußzolls ohne Fabrikatfteuer bätte nur die Folge gehabt, daß erbeblich mehr inländisher Taback verbraucht würde, daß aber in gleihem Verhältniß ein Ausfall an den bisherigen Einnahmen bei dem Tabackzoll eingetreten wäre. Meine Herren, es handelt sih doch um ein Finanzgeseß und niht darum, nur eine einzelne Interefsentengruppe in Vortheil zu bringen. Aber auch gegen den Gedanken des Werthzolls baben wir sofort in der Kommission Bedenken allerschwerfter Natur geltend gemackt. Ge- statten Sie mir, darauf binzuweisen, daß wir beispielsweise eine Art Werthzoll bei dem Kleiezoll haben. Mehl if zollpflihtig, Kleie zollfrei. Jch kann den Herren versichern, daß selbst bei einem \{hein- bar so einfahen Importartikel, bei welhem man annehmen sollte, daß die Unterscheidung doch eine so klare und leihte wäre, die allergrößten Zweifel fortgeseßt entstehen; und daß wir wahr- sceinlih in der Zwangslage fein werden, das bisherige System zu ändern. Nun stellen Sie sh vor, einen Werthzoll auf einen Artikel einzuführen, wo 100 Kilo Sumatrataback das eine Mal 3000, und das andere Mal 300 Æ kosten! Welche Entscheidung über ein so großes Vermögensobjekt wird da in die Hände eines ein- zelnen Sachverständigen gegeben! In jedem Zivilprozeß hat man zwei oder drei Instanzen, und hier foll ein einziger Sachverftändiger eventuell über ein ss bedeutendes Vermögen®objekt gegenüber einem Privatmann entscheiden. Das ist {hon ein sehr wichtiges Be- denken gegen den Werthzoll überhaupt. Wir baben uns aber keines- wegs vollkommen a limine abweisend erklärt. Wir baben nur ge- sagt, die Einführung des Gedankens des Wertbzollsystems in dies Fabrikatsteuersystem ift ein vollflommen neuer Gesetesvorschlag, und um einem solchen Vorschlag eine möglihe Form zu geben, ift zunächst eine möglichst eingehende Prüfung seitens Sachverständiger nothwendig. Es müßte zur Verwirklihung des Wertbzollsystems erst ein neues Gesez mit den verbündeten Regierungen vereinbart werden, und es ift ganz unmöglih, noch im Laufe dieser Session ein solhes Gesetz vorzulegen. Ich berufe mich bezüglih dieser Stellung der Regierung auf den Inhalt des Ihnen gedruckt vorliegenden Berichts, der in deutliden Worten erklärt: „Wünschten die Antragsteller jenes System verwirklicht, so würden fie au die Verpflichtung baben, in Form eines durchgearbeiteten Geseßentwurfs den Nachweis zu führen, daß jene von der Reichsregierung bisher gehegten Be- denken thatsächlich unbegründet und durch praktishe Ausführungs- maßregeln beseitigt werden Fkönnten. An entsprechenden Be- rathungen würde die Reichsregierung fih gern durch Kom- mifsarien betbeiligen.“ Meine Herren, es ift hier der urkundliche Beweis geführt, daß wir diesen Gedanken nicht a limine ab- gewiesen haben, daß wir unsere Pflicht erfüllt baben, indem wir auf die fteuer- und zolltehnishen Bedenken hinwiesen, daß wir uns aber au bereit erflärt haben, um die Wahrheit zu finden, uns an etwaigen Verhandlungen in der Kommission zu betbeiligen.

Das -Fazit in der ganzen Sache ift doch das: es sind uns keinerlei neue Mittel bewilligt, es ift uns bisher kein gangbarer Weg gezeigt worden, neue Mittel zu erlangen, und ganz abgesehen von der Tabacksteuer, liegt fernerbin die Gefahr vor, daß wir in absehbarer Zeit zu einer Finanzreform nicht kommen; ih glaube, alle, die es mit dem Reiche gut meinen, und alle, die, entsprechend den Aus- führungen des Herrn Abg. Bachem, die ih in dieser Richtung voll- kommen unterschreibe, auf eine fparsame Wirtbschaft im Reich bin- wirken wollen, sollten die verbündeten Regierungen darin unterftüßen, daß sie sich eine finanzielle Konstitution geben können, und daß eine Finanzreform im Sinne des Ihnen vorliegenden Ent- wurfs ohne Verzug durchgeführt wird. (Bravo! rechts.)

Abg. Richter (fr. Volksp.): Wäre die Militärvorlage nit bewilligt worden, so wären wir in keine Steuernöthe bineingekommen. Der Abg. von Kardorff spriht von der Unfähigkeit des Reichstags, neue Gese e zu: machen. So lange die Regierung die gegenwärtige ist, bin ich der Meinung, daß es {en ein Vortheil ift, wenn nit noch mehr Geseße vershlebtert werden. Ih bin mit dem negativen Resultat der Verhandlungen völlig zufrieden, und ih hoffe, es werden noch mehr Gesezentœürfe der Umsturz- vorlage folgen. Es ift keine o Ihwea eit, die Einnahmen um 10 Millionen Mark zu vermehren. 6 Millionen Mark betrug das Defizit. Inzwischen ist die Zolltarif-Novelle angenommen, das ver- gangene Jahr hat 11 Millionen an Zöllen mehr gebraht, als für das neue im Etat angeseßt find. Es ist also zu erwarten, daß über- haupt kein Defizit eintreten wird. Nah Bewilligung der Finanz- reform würde man auch zu einer noch höheren Belastung des Tabads schreiten. Wenn andere Kulturftaaten den Taback höher belasten, so zeigt das nur, daß. fie in noch drückenderen Finanzunöthen find als wir. Weshalb sollen wir die Reichs- und Staatékassen für agrarishe Interessen in Anspruch nehmen, wie der Abg. von Kardorff will, in einem Augen- blick, wo man die Zucker-, die Branntweinsteuer ändern will, wo man in Preusen neue Liebe8gaben für die Agrarier bewilligen will in Form von Millionen-Krediten für vershuldete Großgrundbesißer, - wie für landwirthschaftlihe Genoffenschaften? Ich habe daß man diese Liebesgaben zurückgewiesen hätte. uch obne jedes neue Finanzgesey können wir bei rihtiger Sparsamkeit ein Gleichgewiht zwishen Ueberweisungen und atrifular- beiträgen herstellen. Der preußishe Minister des Jnnern von Köller meint, die Ansicht des Reichstags fei gleichgültig. Um o mehr muß der Reichstag von den ihm zustehenden Rehten Gebrauch machen. . Ich hoffe, bei Fortseßung unserer jeßigen Steuer- und SON Pt, wird sih gegen di euti ein ebenfolher Unwille zufammenballen, wie dies schon beim Umsturzgeseß geschehen ift.

Abg. Molkenbuhr (Soz.): Gerade weil wir den Zustand in anderen Staaten kennen, sind wir a jede Erhöhung der Taback-

steuer, Ne gegen die Staffe steuer, die die Arbeiter am bärtesten treffen wüxde.

_ Abg. von Kardorff (Rp.): Der Tabak wird in anderen Kulturstaaten zu höherer Steuer herangezogen, weil er ein Luxus- artifel ist. Das weiblihe Geschlecht, die Kinder, die Hälfte der Männer brauen keinen Taba. Der geringere Theil der Bevölkerung will nur den Vorzug haben, einen billigen Luxusartikel zu haben. Der Abg. Richter hat gemeint, wir wären in feine Pana . gekommen, wenn wir nicht die Militärvorlage ewilligt Hätten. Dagegen muß ih Einspruch erheben, daß durch solhe Aeußerungen die öffentlihe Meinung irre ge- [leitet wird. Erinnert fih der Abg. Richter nicht, daß - die große Mehrheit seiner Partei die Vorlage im wesentlichen bewilligen wollte, daß die zweijährige Dienstzeit eine langjährige Forderung seiner artei war? Der Abg. Richter mag sich, wenn er über Finanznöthe priht, an seine eigene Brus fassen, ‘an’ die Handelsverträge denken. Dadurh sind uns 45 Millionen Einnahmen entgangen, fo sind wir in die Finanznoth gekommen. Der Abg. Richter rit von neuen Liebesgaben. Es handelt sich da um die kleinen Mittel zur Linderung der Noth der Landwirthschaft. Jch bin für die kleinen Mittel eingetreten, ;{weil es sid um den ShußzUder

niht geböôrt,

oduzierenden Klassen handelt, die vom Kapitalismus infolge der

Soldwährung au E t werden. Wir werden dieser Aus-

lünderung, wie ih hoffe, ein Ende machen. Wenn wir dieses große

Mittel angzepden, dann if nit mehr, 1 fürden „daß es, irgend ee el zur ung der :

die Dinge heute liegen, ardfièn die Staatsmänner der Landwirthschaft

fommen, wenn ihre Pflicht thun. s u A ter (fr. Ne ore): Ad meirs die Tabasteyer würde

vorwiegend die Landleute, besonders die kleinen belaften. Der Theil unferer Partei, wel

die Militärvorlage bewilligen - wollte, reite zur Bildung einer Mehrheit nicht aus, sons wäre der Reichstag nicht aufgelöft worden. Der Ausfall an Zöllen betrug 20—30 Millionen und wird sih immer mehr abschwäcen.

Staatssekretär des Reichs - Schaßamts Dr. Graf von Posadowsky:

Meine Herren! Ih möthte nur auf zwei Bemerkungen des Herrn Abg. Richter eingehen. Dieser erklärte, bis zum Jahre 1893 habe in Deutschland niemand nach einer Finanzreform verlangt. Ja, das ift doch sehr flar, weil bis 1893 eben die Ueberweisungen größer waren als die Matrikularbeiträge. (Hört! hört!) Die Frage ift erst akut geworden von dem Augenblick an, wo die Matrikular- beiträge die Ueberweisungen überstiegen haben. (Zuruf.) Die Militär- vorlage is eben Gesez. —+ Und wenn der Herr Abg. Richter sagt, man köônne ja hier im Wege der Beschlußfassung des Bundes- raths oder des Plenums dieses Hauses dasselbe Ziel erreichen, Matrikularbeiträge und Ueberweifungen zu balancieren, ja, wenn das möglich wäre, niemand würde selbstverständlich frober darüber sein als die Reiché-Finanzverwaltung. Erstens ist mir aber zweifel- baft, ob das obne neue Mittel möglih sein wird; zweitens ift es ein ganz vershiedenes staatsrechtliches und finanzpolitisches Verhältniß, ob die Bundesstaaten nur darauf boffen können, daß es vielleiht ge- lingen wird, im Bundesrath oder Reichstag Matrikularkbeiträge und Veberweisungen zu balancieren, oder ob sie ein verbrieftes geseß- lihes Recht haben, daß unter keinen Umständen die Matrikular- beiträge größer sein dürfen als die Ueberweisungen. Erst wenn fie dieses verfassungsmäßige Necht unter den Füßen haben, können die Finanz-Minister der Einzelstaaten überhaupt eine klare, geordnete Finanzwirthschaft führen.

Abg. Graefe (d. Refp.): Wir lebnen die Tabacksteuer ab. Sie steht im Ln Gen Widerspruch zu der Erklärung des früheren n ers, daß die s{chwächeren Schultern nit belastet werden ollen. | Abg. von Kardorff (NRp.): Die Tabacksteuer belastet die Städte viel mehr als das flache Land, da in ihnen der Konsum ein aht bis neun Mal größerer ist. Vielfah raucht der Landarbeiter überhaupt

aruicht. Außerdem wird die Tabacksteuer fördernd auf den inländischen abackbau wirken. Dem Aba. Richter bringe ih in Erinnerung, daß er 39 Millionen für die Militärvorlage bewilligen wollte.

Abg. Richter (fr. Volksp.): Ich wollte nur die Kosten für die zweijährige Dienftzeit bewilligen.

Der S 4 wird abgelehnt, ebenso die übrigen Para- graphen und die ganze Vorlage.

Schluß der Sizung 31/5 Uhr.

Literatur.

Geschichte.

Die badishen Truppen und ihre Antheilnahme am Einigungskriege, dargestellt von A. Guntermann. Frei- burg in Baden, Verlag von Lorenz und Waeßel. In diesem Werk, das in aht bis zehn Heften zu je 25 A hberauêgegeben und noch in diesem Frühjahr fertiggestellt werden foll, wird zum ersten Mal die Swilderung der Kriegéäthaten der badischen Truppen im leiten Feld- zuge unternommen. Soweit es sich nach der erften uns vorliegenden Lieferung beurtheilen läßt, bebandelt der Verfaffer den an sich inter- efsanten Gegenftand in unterbaltender und belehrender Form. Er g in diesem Heft kurze Mittheilungen über die Ursachen des

ieges und die Mobilmachung und gelangt in seinem Bericht über die Krieggerlebnifse der badischen Divifion bis zur Einschließung von Straßburg. Dem gut auéêgestatteten Werk soll am Schluß eine Portrâtstafel beigegeben werden.

‘Chronik des großen Krieges von 1870/71. Verlag von Paul Steffenbagen in Merseburg a. S. Zweite Auslage. Preis einzeln 25 „4, 100 Eremplare 20 Æ, 1000 Exemplare 150 #4 Die anspruchslos geschriebene tageweise Chronik des deutsch: fran- zöfishen Krieges fand beim Erscheinen der erften Auflage im Jahre 1890 wegen der fefselnden allgemeinverständlihen Darstellung eine sehr beifällige Aufnahme, die ih -jeßt bei ausgabe der zweiten Auflage zur 25. Wiederkehr der ruhmvollen Siegestage noch dadur erbeblich fteigern dürfte , daß der Verkaufspreis für das Buch um die Hälfte herabgeseßt worden ift. Besonders wird sih das kleine Werk empfeblen zum Vertheilen in Schulen, in patriotishen Vereinen, im Heere und in Arbeiterkreisen. i

NRechts- und Staats8wissenschaft.

Handbuch der internationalen Nathlaßbehandlun g mit besonderer Rücksicht auf das Deutsche Reich und die einzelnen Bunde éstaaten eins{ließlich Elsaß-Lothringen. Von Ober-Landes- gerihte-Rath Ferdinand Böhm in Nürnberg. 2. Aufl. (Preis 9 M), Verlag von Gektrüder Reichel in Augsburg. Die * Arbeit, der sih der Verfaffer durch die systematise Zusammenstellung der in den verschiedenen Staaten des Deutschen Neichs und des Auslandes in Geltung befindlichen geseßlichen Bestimmungen über das Verlassen- shaftswesen, die Vormundschaft und das Notariat unterzogen bat, ist cine außerordentlich umfänglihe und mübsame gewefen. Freilich war fie infolge des Umstandes, daß in letter Zeit in der Geseßgebung und auf dem Gebiet der internationalen Verträge nambafte Veränderungen und Neuerungen eingetreten find, durchaus geboten. Das Werk zerfällt in einen „allgemeinen“ und einen „besonderen“ Theil, von denen der erfte die Begriffe „Staatsangebörigkeit*, „Wohnsiß“, „Aufenthalt“, die juriftische Natur, ftaatsredtlide Gültigkeit und Wirksamkeit der Staatsverträge, die allgemeinen Grundsätze über die internationale Behandlung der Verlafjenshaften und Vormundschaften, die Sicherung des Nachlasses, Erstattung von Kur- und Beerdigungétosten und sonstige mit der Nachlaßbebandlung im Zufammenhang ftebhende Fragen erörtert, während der zweite Theil der syftematishen Darstellung der Nachlaß- bebhandlung in und gegenüber den einzelnen Staaten des Deutschen Reichs und des Auslandes gewidmet ist. Berücsichtigt sind sämmt- lihe europäishen Staaten, ferner die Nordameritanishe Union, Meriko, Salvador, Cofta Rica, Guatemala, Honduras, Haiti, San Domingo, Argéntinien, Chile, Peru, Bolivia, Brasilien, Uruguay,

araguay, Ecuador, Venezuela, Columbien; Persien, Japan, Cgina,

torea, Siam; Egypten, Tunis, Marokko, Congostaat, Südafrikanische Republik, Madagaekar, Sansibar; Hawaii und Samoa. Ein „Anhang“ endlich handelt von den Rechtsverbältnisfen in den deutshen Schutz- gebieten. von der Exrterritorialität der diplomatishen Personen und ‘den Zustellungen im Auslande. ‘Dem Zweck des in erster Linie für den praktishen Gebrauch bestimmten es entsprehend, bat der Ferialler durhweg von tiefgehenden thbeoretishen Untersuchungen abgesehen, dagegen das geltende Reht auf Grundlage der eins{lägigen Gesetze, internationalen Verträge u. \. w. unter Berücksihtigung det in Betracht kommenden Judikatur genau erörtert und eingehend genug dargestellt. Es if auf diese Weise ein. schr brauhbares Buch ent- standen, das über alle Ginzelfragen der behandelten Gebiete rasch und isi Aufschluß giebt und auh neben den im Gebrauch befind- Lehr- und Händbkchern des VPrivatrechts ih Geltung ver-

zuverlä lihen schaffen wird.

Die Stellung des modernen Staats zur Religig und Kirche. r Dr. Karl Rieker in Leivzi. von von Zahn und Jaensh in Dresden, 1895. Der Verfasser wer sicher in erster Linie berufen, n Srage U erbältnifies von Staat und Kirche das Wort zu nehmen; ift er doch selbft von der Theologie zur Staatswissenschaft übergegangen. Er beleuchtet die Frage in großen, klaren Zügen mit Ruhe und Unbefangenbeit, indem er zuvörderst die deutschen Verbältniffe im Auge hat, gelegentlich aber auch die anderer Länder zur Vergleichung beizieht. Aus der geit, lihen Entwielung ergiebt sih für den Verfaffer, daß die Trennung von Staat und Kirche nirgends dur{geführt ift. Infolgedeffen ift ibm der religionslose Staat eine“ Utopie, ein Ding der Unmögli&feit. „Der Staat“ schreibt er, „kann niht in Bezug auf Kirche und Religion zum völligen Nihilisten werden: er würde damit sein ei Fundament untergraben.“ Es dürfte jedem, der ih für diese wichtige Frage des Staats- und Volkslebens interesfiert, von sein, aus der gehaltreihen Schrift zu ersehen, wie der Verfasser dies näber ausführt, mit Thatsachen der geshichtlihen Entwickelung be, gründet und Troft und Mahnung für die Kämpfe der Gegenwart daraus herleitet. S

Statistik.

Statistik des hamburgishen Staats, bearbeitet und berauêgegeben von dem Statiftishen Bureau der S teuer, Deputation zu Hamburg. Heft XV1. (1894.) Verlag von Otto Meißner in Hamburg. In diesem Bande gelangen die Ex, gebnifse der E vom 1. Dezember 1890 zur Veröffent, lihung und zwar in vier Theilen, von denen der erfte die Ausführung der Zählung behandelt, der zweite die Zählung der Personen umfaßt, der dritte die der Selafe nach ihrer Benutzung und Lage, nah S und Bewohnerzabl, nach der Bi des Mietbzinses und der Dauer ihrer Benußung bezw. des Leerstehens und der vierte die Zählung der Haushaltungen enthält. Der Hauptwerth dieser Bearbeitung liegt darin, daß sie die in den Uebersichten mitgetheilten ziffermäßigen Ergebnisse mit denen früherer Zählungen vergleiht und die Ursachen der zeitlihßen Ver- änderungen darzulegen versucht. Die kurze Spanne von fünf Jahren, die zwishen den leßten beiden Volkszäblungen lag, bat für Hamburg fo gewaltige Verschiebungen in der Zusammenseßung der Bevölkerung infolge des außerordentli ftarken Zuzugs und so einshneidende Aenderungen in den Wohnverbältniffen veranlaßt durch die mit dem Zollansch{luß nöthig gewordene Niederlegung eines ganzen Stadttbeils gebracht, daß ein Vergleih der Ergebniffe der A Volkszählung mit denen vom Jahre 188 zum richtigen Verständniß der ersteren allerdings geboten war. Hamburg zeigte, wie diese Statistik erkennen läßt, unter den deutschen Bundesstaaten die relativ stärkste Zunahme der Bevölkerung : von 518 600 Seelen am 1. Dezember 1885 auf 622530 am 1. Dezember 1890, mithin um 20,07 °/%. Von der neunten Stelle, die Hamburg seiner Einwohnerzahl nah bei Errichtung des Deutshen Reichs unter den 26 Bundesstaaten (wenn man Elsaß-Lothringen zu diesen zählt) einnahm, ift es jeßt auf die achte gestiegen, indem es bei der leßten Volkszählung Mecklenburg - Schwerin überflügelt hat. Im ftädtishen Gebiete Hamburgs, wo die prozentuale Zunahme der Bevölkerung ftets viel größer war als im Landgebiete, stieg der Ueber- {uß der Lebendgeborenen über die Gestorbenen von 2599 im Jahre 1886 auf 7846 Personen im Jahre 1891; der Uebershuß der Zuge- zogenen über die Weggezogenen hat dagegen nur bis zum Jabre 1888 zugenommen, betrug aber in diefem Jahre das 2} fahe von dem des Jahres 1886. Dieses ftarke Anwachsen des Zuzugs war eine Folge des Zollanschlusses von Hamburg und des allgemeinen wirthschaftlichen Aufschwungs, der mit diesem Anschluß zusammenfiel. In dem Jahr- fünft 1885 bis 1890 entfielen überbaupt von dem gesammten Be- vôlferungszurwahs ein Viertel auf den ÜUeberf{uß der Lebendgeborenen über die Geftorbenen und drei Viertel auf den Üeberschuß der Zuge- zogenen über die Weggezogenen. Letzterer besteht zu 75 9% aus männlihen Personen ; dagegen wiegen bei dem Uebershuß der Lebend- geborenen über die Gestorbenen, obgleich mehr Knaben als Mädthen geboren werden, do -wegen der größeren Sterblichkeit des männlichen Geschlechts die Perfonen weiblihen Geshlehts vor. Da dieser Ueber- shuß aber -numerish bedeutend fleiner ift als der erstgenannte, so ergiebt fih für die gesammte Bevölkerungëzunahme ein Ueberwiegen des männlihen Geschlechts, indem auf dieses 53,6 9% von der Zunabme kamen. Hieraus erklärt es fi, -daß das vordem nit unbeträchtlide Vorberrschen des weiblihen Geschlechts seit 1885 bedeutend - abge: nommen hat ; unter je 10 000 Bewohnern des Staatsgebiets befanden ih 1885 5125 weibliche, im Jahre 1890 dagegen nur noch 5044, unter der gesammten am 1. Dezember 1890 gezählten Bevölkerung 30853 oder 49,96% männliche und 313 995 oder 50,449%/9: weibliche Bewohner. Das numerishe Verhältniß zwischen: den ‘beiden Geschlehtern ift aber in den einzelnen Altersfklassen -recht verschieden. In den erften vier Altersjahren überwiegt das männlihe Geschlecht, da mehr Knaben alé Mädchen geboren werden; infolge der größeren Sterblihkeit der ersteren ist jedoch für das 5. bis 23. Altersjahr das weibliche Ge fchleckcht stärker vertreten, vom 24. Altersjahre an berrfcht wieder dat männliche Geschleht vor und zwar absolut am böchsten im 28. Alteré: jahre, relativ am meisten aber im 30., in welhem auf 1000 männ lie Personen nur 881 weiblihe kommen. Dieses durch den starken Zuzug von Personen im produktiven Alter veranlaßte Ueberwiegen hält bis zum 42. Alteréjahre an, dann tritt für die folgenden Jahre ein Schwar- ken ein, bis vom 1. Altersjahre ab das A Geschlecht dauernd und infolge seiner geringeren Sterblichkeit in ftetig wahsendem Grad: vorherrsht, fodaß ungefähr vom 80. Alteréjahre ab doppelt so vil weibliche wie männliche Personen vorhanden sind. Entsprechend der Veränderungen im Altersaufbau der Bevölkerung haben fih auch tit Familienstandéverbältnifse derselben vershoben. Der Antheil der ledigen Bewohner, wenigstens der männlichen, an der Bevölkerung zahl ift gewachsen, und derjenige der Verheiratheten hat in den Jahren 1885—1890 bei den männlihen Eee beträhtlih abgenommen, bei den weiblidjen dagegen ctmas zugen en; das erstere ist emt Folge des starken Zuzugs von unverheiratheten Personen, das leßtere ist ver anlaßt dur die gesteigerte Heirathshäufigkeit ; denn es kamen in den Jahren 1886 bis 1890 auf 1000 Bewohner 9,45 Eheschließungen, in den Jahren 1881 bis 1885 dagegen nur 8,73. Die beiden jüngsten Ehe männer ftanden im 19. Lebensjahre, der älteste Mann befand unter den Ledigen und haite am 1. Dezember 1890 ein Alter vo1 95 Jahren 11 Monaten und 16 Tagen. Der jüngste Wittwer ftand im 20. Lebensjahre; vom 56. Altersjahre ab gab es bereits m verwittwete als ledige Männer und vom 82. Jahre ab bestand di Mehrzahl der Männer aus Wittwern. Die jüngfte Ehefrau {tas im 16. Lebensjahre, die jüngste Wittwe im 17., die -nädf- älteste im 19. Lebensjahre. Die Zahl der Wittwen war sal fünfmal fo groß wie die der “Wittwer. Unter diese befand sich au die älteste weiblihe Person, welhe ein Alter p 100 Jahren 5 Monaten und 20 Tagen hatte; die beiden nächstälteste weiblichen Personen (Peine Wittwen) waren fast 96 bezw. etw über 95 Jahre alt. ie Anzahl der geshiedenen Frauen, von den die jüngste im 23. Lebensjahre ftand, E mehr als das Ander fache der geshiedenen Männer. Größer als die Zahl der Geschieden" ist bei beiden Geshlechtern die der getrennt Lebenden ; beide Bezeit- nungen befinden sh viel häufiger bei weiblichen als bei mas

lichen Personen. es Illustrierte Werke. E

Die von der Deutschen Verlags-Anstalt in Stuttgart besors? neue illustrierte Lieferungêauégabe der Werte Goethe's ist bis 30. Lieferung vorgeschritten. Die lezten zehn Hefte enthalten t? Dramen „Egmont“, „Iphigenie auf Tauris“, „Torquato Tasso“, «D! natürlihe Tochter“ vollständig und ein Stück vom erften Theil de „Faust“. Die gediegene bildliche Ausstattung ist aus-den früher] Auflagen wohlbekannt ; die neue vierte Auflage hat noch - eine wocitert illustrative Bereicherung dur Lichtdrubilder erfahren. In An! dieses reichen Bildershmudcks ift der Preis von 50 ê für die Lieferun als ein äußerst wohlfeiler zu bezeichnen. Der Subskribent erwirt! Se E Werke unseres großen Dichters in cinem schönen fünstlerish

ande.

_ *

zum Deutschen Reichs-A

M 115.

Zweite Beilage nzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Dienstag, den 14. Mai

1895.

as

Ï Ss 4 E Arfeiungen u. der 3

L , Unfall- und Invaliditäts- 2c. M ailéeaie 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. 5, Verloofung 2c. von Werthpapieren.

Beffentlicher Anzeiger.

6. Kommandit-Gesellshaften auf Aktien u. Aktien-Gesellsck, 7. Erwerbs- und Wirtbf 8. Niederlaffung 2c. von 9. Bank-Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen,

fts-Genofsenschaften, ehts8anwälten.

1) Untersuhungs-Sachen.

[10579] ‘ebrief. E

Gegen den unten beschriebenen Arbeiter Friedrich Borowsky aus Altstadt, Kreis Osterode, jeßt un- bekannten Aufenthalts, welcher flüchtig ist und sich verborgen bält, ift die Untersuhungshaft wegen Be- drohung mit der Begehung eines Verbrechens der Brandstiftung verbängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nâchste Gerichts- gefängniß abzuliefern. A

Gilgenburg, den 8. Mai 1895.

- Königliches Amtsgericht.

Beschreibung :

braun, Stirn frei, Bart Schnurrbart, Augenbrauen blond, Augen ktlaugrau, Nafe gewöhnli, Mund ge- wöbnlih, Zähne vollzählig, Kinn spiz, Gesicht oval. Gesichtsfarbe blaß, Sprache deuts und polnisch, Kleidung: belle Sommermüte, die Bekleidung war sehr defekt und kann nit näher angegeben werden. Besondere Kennzeichen: Muttermal auf der einen Nasenscite.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[10744] Zwangsverfteigerung.

Im Wege der Zwangövollstreckung foll das im Grundbuche von den Umgebungen im Kreise Nieder- barnim, Band 93 Nr. 3779, auf die Namen des Tischlermeisters Friedriß August Fabert und des S{lossermeifters Gustav Peters, beide zu Charlotten- burg, zu gleihen Rechten und Antheilen eingetragene, Mittstockerstraße 5 belegene Grundstück in einem neuen Termine, am 20. Juni 1895, Vor- mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtéstelle, Neue Friedrihstraße Nr. 13, Hof, Eingang C., Erdgeschoß, Zimmer 40, versteigert werden. Das Grundstück hat cine Fläche von 6 a 48 qm und ist mit §280 (G Nußungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer- rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschäßungen und antere das Grundstück betreffende Nachweifungen, sowie besondere Kauf- bedingungen Tönnen in der Gerihtsschreiberei, ebenda, Zimmer 42, eingesehen werden. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nah erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 24. Juni 1895, Vor- mittags 11 Uhr, an Gerichiéstelle, wie oben an- gegeben, verfündet werden.

Berlin, den 7. Mai 1895.

Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 87.

[10743] Ladung.

In Sachen der \tädtishen-Sparkafsse zu Worms, vertreten durch Rechtzanwalt Kiein in Worms, Gläubigerin, gegen die Erben des in Worms wobhn- haft gewesenen und daselbs verlebten Gärtners Adam Jangter als:

1) den Loren) Janger,

_2) den Iohann Jautzer, Meßger, beide unbekannt wo abwesend, Schuldner, wegen Im- mobiliarzwangsvollftreckung, hat das Gr. Amtsgericht Worms lt. Beschluß vom 9. Mai 1895 die Zwangsvoll- streckung in die zum Nachlaß des Adam Janter ge- böôrende, in der Stadt Worms gelegene Liegenschaft Flur I Nr. 1297; 72/10 Klafter, Hofraithe, Juden- gasse -angeordnet und Termin zur Verhandlung ge- máß Art. 115 des Hess. Ausf.-Gesetzes zur Z.-P.-O. vom 4. Juni 1879 bestimmt auf Donnerstag, den 27. Juni 1895, Nachmittags 3 Uhr, im kleinen Saal des Gr. Amtsgerihts und werden bierzu die obengenannten abwesenden Lorentß Jangter und Johann Janter als Erben des Adam Janßter geladen.

Worms, 9. Mai 1895.

Gr. Amtsgerichts\chreiberei. (L. 8.) El z.

[10075]

E Zwangsversteigerung des dem Schuhmacher ohann Joachim Friedrich Ludwig Holy zu Rostock gebörigen, allhier am Amberge sub Nr. 1000 be- egenen Hausgrundstücks wird hierdurch vor dem unterzeihneten Amtêgerichte ein erster Verkaufstermin auf Montag, den S. Juli 1895, Vormittags 11? Uhr, sowie ein Ueberbotétermin auf Dienstag, den 20, August 1895, Vormittags 117 Uhr, durch das gegenwärtige Proklam anberaumt und dabei glei allen bet der Zwangsversteigerung im geseßlihen Sinne betheiligten Personen freigelafsen, in dem ersten Termine zu dem Zwecke einer end- lichen Regulierung der Verkaufsbedingungen, deren Entwurf zu ihrer Einsicht zwei Wochen lang vor demselben auf hiesiger Gerichtsschreiberei niedergelegt ein wird, zu ersheinen, sowie auch binnen 3 Tagen reigecmselben anderweitige Vorschläge dazu einzu-

n. Rostock, den 27. April 1895. A Amtsgericht.

lper.

achen, betreffend die Zwangsversteigerung des

bi Rentier Ernst Wilhelm Triebsees zu NRostock deer gehörigen, allhier am Schwibbogen sub Nr. 815 genen Hausgrundstücks, hat der Käufer desfelben, erbermeister Martin Reincke zu Rostock, durch

Alter 36 Jahre, geb. 28. März 1859, Größe 5 Fuß 4 Zoll, Statur mittel. . Haare

Urkunde den Nachweis geliefert, daß er die nah dem Ergebniß der Versteigerung zur Hebung kommenden Gläubiger befriedigt hat, resp. von denselben als alleiniger Schuldner übernommen ist.

Es sind nun die betreffenden Beweisurkunden nebst der Erklärung des Käufers, sowie ferner auch die Renung des Sequesters auf der Gerichtsschreiberei zur Einsicht der bei der Zwangsversteigerung Be- theiligten niedergelegt, und werden diese leßteren hiervon in Kenntniß gesetzt und aufgefordert, binnen zwei Wochen etwaige Erinnerungen geltend zu machen.

Rosto, den 1. Mai 1895.

Großherzogliches Amtsgericht. Piper.

[10745]

In Sachen, betreffend die Beschlagnahme des Schult'schen Lebnsgehöfts Nr. 22 zu Wendisch Priborn, wird das Zwangévollstreckungsverfahren ein- geftellt. Vie angeseßten Termine finden nit ftatt.

Plau i. M., den 10. Mai 1895.

Greßzherzoglihes Amtsgerickt.

[10076] _In dem Verfahren, betreffend die Zwangsver- steigerung des dem Schlachtermeister Christian Hauck zu Neubukow früber gebörigen, allhier an der Otto- straße sub Nr. 1971 h. belegenen Hauses und Gartens Nr. 1141 VIT11, ift zur Abnabme der Rechnung des Sequesters, zur Erklärung über den Tbeilungsplan, sowie zur Vornahme der Vertheilung ein Termin auf Sonnabend, den 18. Mai 1895, Vormittags 11 Uhr, im Amtsgerichtsgebäude, Zimmer Nr. 1, hierselb anberaumt, und werden die bei der Zwangs- versteigerung Betheiligten dazu mit dem Bemerken geladen, daß der Theilungëplan zu threr Einsicht auf der Gerichtsschreiberei niedergelegt ist.

Rostock, den 3. Mai 1895.

Großherzoglides Amtsgericht. Piper.

[60402] Aufgebot.

Es ift das Aufgebot folgender, angeblih abhanden gekommener Preußischer Staatsschuldvershreibungen beantragt worden:

1) der fonfolidierten 4%/gigen Staatsanleihe :

a. von 1882 Läitt. F. Nr. 212 685 über 200 ,

b. von 1884 Litt. D. Nr. 638 373 über 500 M und Läitt. E. Nr. 799426 über 300 Æ, von dem Kaufmann Paul Rochwitß bier,

2) der konsolidierten 4°%/oigen Staatsanleibe von 1884 Tätt.. E. Nr. 876 422 über 300 Æ, von Frau Johanna Reichenbach zu Oederan i. S., vertreten dur den Rechtsanwalt Reichenbach hier,

3) der fonsfolidierten 4°%/oigen Staatsanleibe von 1885 Lätt. E. Nr. 1102910 über 300 Æ, von dem Geheimen Justiz-Rath Stämmler zu Friedenau. Die Inbaber der Urkunden werden aufgefordert, svätestens in dem auf den 17. Januar 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel B., vart., Saal 32, anberaumten Aufgebotstermine ibre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloëertlärung der Urkunden er- folgen wird.

Berlin, den 3. Januar 1895.

Das Königliche Amtsgericht 1. Abtheilung 82. [10757]

In Sachen den Antrag des H. Bürger in Breslau auf Aufgebot des Pfandbriefes der deutshen Grund- creditbank zu Gotha Abth. V Lit. A. Serie 375 Nr. 7500 über 300 Æ, verzinslich zu 32 9%, betr., ist der auf den 15. Juli d. F. bestimmter Termin aufgehoben und anderweiter Aufgebotstermin auf den 19. Februar 1896, Mittags 12 Uhr, vor dem Herzogl. Amtsgericht 1 hier bestimmt worden.

Der Inhaber diefer Urkunde wird aufgefordert, in diesem Termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erflärung derselben erfolgen wird.

Eine Wiedereinsezung in den vorigen Stand findet nicht statt.

Gotha, den 4. Mai 1895.

Herzogl. S. Amtsgericht I. Oschmann.

[75021]

Das K. Amtsgeriht München I., Abth. A. f. Z.-S., hat unterm 9, ds. Mts. folgendes Aufgebot erlafsen : i

Es sind zu Verlust gegangen die Devositenscheine der Bayer. Vereinsbank dahier, und zwar:

1) der vom 15. Oktober 1885 Nr. 2267, dessen unterzeihnende Direktoren niht namhaft gemacht werden können, wonach Herr Franz Himbsel dahier bei genannter Bank Werthpapiere als offenes Depot im Nominalwerih von 10 000 Fl. ô. W. hbinter- liegen hat, während noch weitere auf dem Depo- sitenshein verzeichnete außerdem hinterlegte Werth- papiere dem Depot wieder entnommen werden sind,

2) der vom 23. Juni 1891 Nr. 7317, gezeichnet von Beschoren und Lang, wonach der Oekonomie- Verwalter Georg Wagner in Gessenberg Pfand- briefe im Nennwerth von 2000 Æ als offenes Depot bei genannter Bank binterlegt hat, wozu noch weitere E im Nennwerth von 5500 A gekommen sind, Ia e noch hinterliegende Depositum 7500 eträgt.

Auf Antrag des K. Advokaten, Rechtsanwalts Justiz-Raths Dürr, namens des Rentiers Franz Himbsel und des Rechtsanwalts Dr. Gemeinhardt namens des Georg Wagner, nun Eee

Slero in Winkels, werden nun die allenfallsigen Inhaber der bezeichneten Scheine auf efordert, ihre Nechte hierauf bis längstens im Arsgebotsterm ne

am Montag, den 7. Oktober l. J., Vormittags 9 Uhr, im diesgerihtl. Geshäftszimmer Nr. 40/11, Augustinerstock, anzumelden und die Devositenscheine vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird.

München, 11. März 1895.

Der K. Gerichtsschreiber: (L. 8.) Störrlein.

[75126] _ __ Anfgebot.

Der Sculvorstand zu Fredelsloh bat das Auf- gebot des für die Schul-Vakanz-Kafse in Fredels- loh ausgestellten Sparkafsenbuchs Nr. 12 139 der Spar- kasteder Stadt Einbeck, auf welchem 369.46 93 belegt sind, beantragt. Der Inhaber des fraglichen Spar- taffenbuchs wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den S8. Oktober 1895, Vor- age 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte bei dem unterzeihneten Geriht anzu- melden und das Sparkaffenbuch vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserklärung deëselben erfolgen wird.

Einbeck, den 7. März 1895.

Königliches Amtsgericht.

[10205] Aufgebot.

__Das Quittungsbuch Nr: 101 der biesigen städtischen Sparkasse, ausgefertigt für Emilia Clementine Marie Sporuberger in Storchnest, lautend- über 13 Æ 43 A, ift angebli verloren gegangen und foll auf den Antrag der 2c. Spornberger zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisiert werden. Der Inhaber jenes Ouittungsbuhes wird daher auf- gefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 26. November 1895, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerihte, Zimmer 25, seine Nechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls es für fraftlos wird erklärt werden.

Liffa, den 3. Mai 1895.

Königliches Amtsgericht. [75131] Aufgebot.

Der Vormund der geifteskranken Julianna Hege- mann, zur Zeit in Owinsk, Gerichtsvollzieber a. D. Wegner zu Mogilno hat zugleich als Pfleger des unbekannt abwesenden Gbemanns der Julianna Hege- mann, des Müllers Ludwig Hegemann das Aufgebot des für Frau Julianna Hegemann, geb. Schoen, in Gembiß ausgefertigten Sparkafsenbus der Kreis- fparkfasse zu Mogilno Nr. 4313, lautend über noch 494,36 M nebst Zinsen, beantragt. Der Inhaber des Sparkafsenbuhs wird aufgefordert, spätestens in dem au? den 5. November 1895, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte An- beraumten Aufgebotstermin seine Rehte anzumelden und das Sparkafsenbub vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Sparkassenbuhs erfolgen wird.

Mogilno, den 9. März 1895.

Königliches Amtsgericht.

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[10759] Aufgebot.

Die vereheliHte Auszügler Rackwit, Dorothee, geb. Schröter, zu Wiedemar hat das Aufgebot des angeblih verloren gegangenen Sparkafsenbuches der städtishen Sparkasse zu Schkeudiß Nr. 9161 über 1323,26 4, ausgestellt für Rakwit, Frau Dorotbee, in Nockwit, bèéantragt. Der Inhaber des Buches wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 28. No- vember 1895, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerihte anberaumten Aufgebots- termine seine Rechte anzumelden und das Buch vor- zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Buches erfolgen wird.

Schkeuditz, den 26. April 1895.

Königliches Amtsgericht. [9077] Ausfertigung. E _ Aae Ä

Das Sparkassebuh der Distriktssvarkafse Tirschen- reuth Nr. 5342 über eine Einlage von 1000 , lautend auf den Müller Paul Fleischmann von Wendermühle, ist zu Verlust gegangen.

Paul Fleischmann ift gestorben, und ergeht nun auf Antrag der Erben desselben an den derzeitigen Inhaber genannten Sparkassebuches die Aufforderung, seine Rechte hierauf spätestens an dem auf Diens- tag, den 4, Februar 1896, 3 Uhr Nach- mittags, vor dem unterfertigten Amtsgerichte an- ftebenden Aufgebotstermine anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für fraft- [los erklärt wird.

Tirschenreuth, den 4. Mai 1895.

Königliches Amtsgericht. (L. S.) Klein.

Den Gleichlaut vorstehender Ausfertigung mit dem Originale bestätigt

Tirschenreuth, den 4. Mai 1895. Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts. :

(L. S.) Breitschaft, Königl. Sekretär.

[10760] Aufgebot. S

Die Magdeburger Privatbank, Aktiengesellschaft zu Magdeburg hat das s des am 11. April 1894 von A. A „omp. in Paris auf Her- mann Schmidt in Wolmirstedt gezogenen und bei Wilh. Schmidt jun. in Magdeburg-Neustadt am 15. Juli 1894 zahlbar gewesenen echselaccepts über 1626 Æ, welches durch Giro auf die Antrag- stellerin gediehen und bei derselben verloren gegangen ist, beantragt. Der Inhaber des Wechsels wird auf- gefordert, spätestens in dem auf den 10. Dezember 1895, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeich-: neten Gerichte, Domplaß 9 Zimmer 1, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen widrigenfalls die Kraftloserklärung des Wechsels erfolgen wird. Magdeburg-:A., den 8. Mai 1895.

Königli Amtsgericht, Abtheilung 8.

[75123] #52 s ¡Aufgebot. 1) Der Halbbauer Johann Gottlieb Schlief, aus Seeren, 2) die Wittwe Ackerbürger Hanne; Louise Haake, geb. Giese, aus Königëwalde, 3) der Arbeiter Wilbelm Fritsche, aus- Zielenzig,

) der Ackerbürger Carl Schulze, aus Sternberg,

die verwittwete Töpfermeister Wilhelmine

Haegel. geb. Livke, aus Zielenzig, vertreten

dur Rechtsanwalt Hent!chel, in Zielenzig, haben das Aufgebot:

zu 1) des Hybvothekendokuments, bestehend aus dem Erbrezeß vom 17./21. Juni 1872 und dem Hypotheken- auézuge vom 13. Juli 1872, betreffend die im Grund- buhe von Seeren Bd. 1 Nr. 29 in Abtb. [Ill unter Nr. 4 für den Antragsteller und seine 4 Ge- \chwister, nämlich:

. die verebelichte Büdner Straß,

Auguste, geb. Schlief, zu Selchow, ». den Dienstknecht Carl Wilbelm Constantin Schlief zu Seeren,s {«ts s E . die verebelihte Bauer Ulbrih, Hermine Ida Amalie, geb. Schlief, zu Grunow, 1. die unverebelihte Schneiderin Emma Emilie Schlief zu Liebuch, eingetragenen 1300 (Eintausend drei bundert) Thaler nebst 5 9/9 Zinsen Vatererbe ;

zu 2) des Hypothbekendotktuments, betreffend die im Grundbuch von Ksönigswalde Bd. Il Nr. 66 in Abtb. Ill Nr. 4 für die Antragstellerin eingetragenen 50 (fünfzig) Thaler,

zu 3) a. des Hvypothekendokuments, betreffend die im Grundbuch von Zielenzig Bd. 13 Nr. 478 in Abtb. Tll Nr. 5 für den Antragsteller eingetragenen 500 (fünfbundert) Mark nebst 4 9% Zinsen, Darlehn, dem Antragsteller angeblich bei dem am 27. Januar 1894 stattgehabten Brande der Brauerei von Hoenicke in Zielenzig verbrannten, zur Zeit der Verlustanzeige mit einem Bestande von 1087 75 & auf feinen Namen ausgestellten Sparkaffen- bus Nr. 7951 der ftädtishen Sparkaffe zu Zielenzig ,

zu 5) folgender 3 Hyvothekendokumente, betreffend die im Grundbuch von Zielenzig, Bd. IIl Nr. 303 und zwar in Abth. TIl:

a. unter Nr. 4 für die Anna Maria Roth ein- getragenen 12 (zwölf) Thaler 5 Groschen 113 Pf. Vatererbe, aus dem Rezeß vom 28. April 1785,

b. unter Nr. 8 für Eva Rosine Mittelstaedt, geb. Wotbe, eingetragenen 100 (Einbundert) Thaler rück- ständiges Kaufgeld,

c. unter Nr. 9 für den Shubmachermeister Johann Gottlob Mittelstädt eingetragenen 25 (fünf und zwanzig) Thaler rückständiges Kaufgeld nebst 5 9% Zinsen

und gleichzeitig der obigen unter a. bis c. ange- gebenen Hypothbekenforderungen, zwecks Löschung,

4) das Aufgebot des im Grundbuch von Stern- erg, Band 6 Nr. 252 in Abth. Ill Nr. 1 auf Brund des Erbvergleihs vom 9. Mai 1812, für die

zipter’shen Minorennen :

a. Maria Elisabeth,

b. Maria Louise,

c. Gottfried eingetragenen Vatererbes von je 4 (vier) Thaler 16 Slbgr. 11 Pf. zwecks Löschung bezw. der darüber gebildeten Hypothekendokumente

beantragt.

Die Inhaber der angegebenen Urkunden und die zu 4 und 5 angegebenen Gläubiger bezw. deren un- bekannte Rechtsnachfolger werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 25. September 1895, Vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 3, anberaumten “Ausgebotstermin ihre Nechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloterklärung der angegebenen Urkunden erfolgen wird und die Gläubiger zu 4 und 5 bezw. die Nehtsnachfolger derselben mit ihren Ansprüchen auf dieselben werden ausgeschlossen werden. ¿

Zielenzig, den 24. Februar 1895.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.

Pauline

b. des

[10751] Aufgebot.

Die Zivilgemeinden Bodenheim, Köngernheim a. Selz, Lörzweiler und Mommenheim, vertreten durch ihre Bürgermeister Schöller, Held, Allendorf und Schneider, haben den Erlaß des Aufgebots beantragt

und zwar:

1) die Zivilgemeinde Bodenheim bezüglih der

Parzellen :

Flur XVI, Nr. 214 15 120 m V o A L X A0 12010 ; H X Ua 11009.

c A2 L —— 10S

in der Gemarkung Bodenheim gelegen N 2) die Zivilgemeinde Köngernheim a. Selz, bezüglich

der Parzellen Flur I, Nr. 298 10 106 m Wege,

De X., in der Gemarkung Köngernheim a. Selz

gelegen ;

3) die Zivilgemeinde Lörzweiler, bezüglih der

Parzelle Flur 1, Nr. 462 6500 m Wege, Bäche 2c.

in der Gemarkung Lörzweiler gelegen ;

4) die Zivilgemeinde Mommenheim bezüglih der arzellen :

lur I, Nr. 308 5 460 m «L. G2 30860 L X Ml O Y XI, , 469 6403 ,„

s A 010+ COO

in der Gemarkung Mommenheim gelegen, indem die

obengenannten Gemeinden auf Grund der Ersißun das Eigenthum des obigen Geländes in Anspru

nehmen, welches bis jeßt nur in den Parzellenkarten verzeichnet is. Es werden demgemäß alle diejenigen,

Wege, Bäche 2c.

Wege, Bäche 2c.

welche Ansprüche auf das obigeGelände erheben zu können