1895 / 119 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 May 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Der Oberst-Lieutenant Mont eil aus Afrika in Bordeaux eingetroff angegriffen und geht an Krücen. eine Mission er erklärt, daß er um di mit Samory Unterhandlu ein günstiges Ergebniß gehabt haben würden.

Rukß:laud. fürst Nikolai Nikolajewitsh is, wie meldet, zum General-Jnspeftor der Kavallerie

Oesterreich-Ungaru.

Die amtlichen Blätter in Wien und Budapest veröffent- lichen heute folgendes Handschreiben des Kaisers an den

si die Hoffnung nit erfüllt, daß d. M. gegebenen Demission mir und der Monarchie Ihr weiteres Verbleiben im Amt sichern werde. Die Erneuerung Ihres Gesuchs

ist gestern Vormittag . Er ist noch sehr Monteil gedenkt die hobenen Angriffe zu widerlegen; er Zeit seiner Rückberufung persönlich ngen gepflogen habe,

Grafen Kálnoky: „Zu meinem Bedauern hat g perjon: die Nichtannahme Ihrer am 2. die vielleicht

um Enthebung der Stelle

Der Gro W L. B ernannt worden.

unter Darlegung Würdigung ftimmt finde, Ihrer Bitte nunmehr zu willfahren. Indem ich Sie nochmals versichere, daß ich Jhre während der v bewußten und weitreibenden Wirksomfkeit geleift Dienste in dankbarer Erinnerung bewahren werde, verleihe ih Shnen als Zeichen meiner befonderen Anerkenn Insignien des Stefans-Ordens, meines Handschreibens vom 25. Dezember 1883 besi

Ueber die Beweggründe, welche den Gra Erneuerung seines Entlafsungsgesuchs veranlaß „Fremdenblatt“ von wohlinformierter Seite Folgendes: Graf Kálnoky sei bei nohmaliger ruhiger un u der Ueberzeugung gelangt, daß die Verhältnisse, ih herausgebildet hätten, nicht darnach angethan ster, troß des ihm in dem Kaiserlichen d. M. ausgedrückten vollsten Vertrauens nah Fort- auf seinem Posten eine weitere ersprieß- n Monarchen wie für die Monarchie zu Die gegen den Grafen Kälnoky in den Kreisen Ungarns angefachte Feindseligkeit habe si Zeit niht nur gegen seine Person gewandt; die Agitation lmehr auch dahin gerichtet worden, die Amts Ministers des Auswärtigen daß ihm in der Führung sei Selbständigkeit benommen lihe Grundlage des Vertrauens bilde. Nur wenn die dem gemeinsamen Minister des Aus- wärtigen seit dem Bestehen dieser Stelle Selbständigkeit intakt erhalten werde, von dem Grafen K Leitung der aus

terzehnjährigen ziel- eten bervorragenden Ftalien.

Nah einer Meldung der „Agenzia Stefani“ ist die Ver- des Herzogs von Aosfta mit der Prinzessin n Orléans auf den 20. Juni festgesegt. Der von Neapel wird den Vermählungsfeierlichkeiten beiwohnen. Das neuvermählte Paar wird si einige Tage nah England begeben und von do wo die Ankunft am 7. Juli erfolgen wird.

ung die in Brillanten gefaßten

dessen Großfreuz Sie auf Grund mählung

elene vo

n Käálnoky zur

ten, erfährt das zunächst auf

rt nah Rom

d objektiver Prüfung der Situation so wie sie seien, um dem Mini Handschreiben vom 6. und troß des dort ausgesprohenen Wunsches dauer seiner Dienste,

lihe Thätigkeit für de ermöglichen.

Die Veranlassung zu den bereits gemeldeten Unruhen in Sur war nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Beirut ein Streit zwishen einem christlihen Bootsführer aus Sur wodurch eine Schlägerei hervor- , in deren Verlauf sechs Personen leiht ver- n. Die Ordnung wurde wieder hergestellt, nac- dem 20 Verhaftungen vorgenommen worden waren.

Griechenland. Der Großfürst - Thronfolger von heute von Athen nah der Krim ab. Trikupis hat sih nach Marienbad begeben.

Schweden und Norwegen. altsvoranshlag für das Jahr \{chwedischen aus\husses an- ch berehnet : ordentliche Ein- gungen: Zölle36 000000 Kron., Abgaben für besondere sende, Künstler 2c.) 800 000 Kron. Kron., Branntweinsteuer 14 500 000 Kron., Rübenzukersteuer 7 000 000 Kron., Grund- und Ein- fommensteuer 6 350 000 Kron. und der Gewinn der Reichs- 1894 2340000 Kron., An Ausgaben find anges 1 320 000 Departement

und einem Muselmann, gerufen wurde wundet wurde

sphäre des 9 cinzuengen und zu behindern, nes Ressorts jene Stetigkeit und welche die wesent- der fremden Kabinete

Rußland reist worden wäre,

Der Staatshaush

stets zuerkannte | 1396 ist am 15. d. M

könne derselbe nach der álnoky ausgedrückten Ueberzeugung die flang mit den geseß- en und für dieselbe Da nun diese in der

. von beiden Kammern des Neichstags nah dem Vorschlag des Staats genommen worden. Die Einnahmen werden dana Ueberschüsse aus den Vorjahren 674000 Kron., nahmen 19070000 Kron. Bewilli Postwesen 8 500 000 Kron., günstigungen (Handelsrei Stempelsteuer 5 300 000

wärtigen Politik im Ein lichen Bestimmungen crfolgreih handhab volle Verantwortung übernehmen. Zeit von Ungarn ausgehenden Angriffe gegen die des Auswärtigen wesentlich als on des Ministers hervor- ehen werden müßten und der zurüctretende , daß das für einen Minister nothwendige en Faktoren der beiden ) r Zeit zwischen ihm und errschenden politischen Kreisen ernstlih getrübt y zu der Erkenntniß gelan im Amt unter solhen Um keiner Dauer scin und sich von keinem Stan empfchlen würde.

Die gestern in Buda ih sämmtlich Der „Pester Lloyd“

g des Ministers durch Animosität gegen die Pers gerufen anges inister fich niht habe verhehlen können gemeinsamen österreichish-ungarischen gegenseitige Vertrauen akler maßgebend Theile der Monarchie untereinander zu

zufammen 100 534 000 Kron. eht: Königliches und Scloßverwaltung i departement 3 840 800 Kron., 611 250 Kron., Armeedepartement 28 227 900 Kron., departement 8736 000 Kron., 8 095 000 Kron., Kultusdepartement 4656 040 Kron., zusammen 88 926 600 Kron., ordentliche Ausgaben

den in Ungarn sei, habe Graf

L en müfffsen, daß sein Verbleiben

tänden von dpunkte aus

Departement des Jnnern 17 888 150° Kron., Pensionsdeparte-

TT 462 524

Finanzdepartement 14 701 400 Kron.,

pest erschienenen Blätter beschäftigen verschiedene Ausgaben

tt des Grafen Käálnoky. würdigt in sehr warmen Worten die Ver- dienste des Grafen Kälnoky und bedauert lebhaft, daß derselbe bei cinem untergeordneten Theile seiner Thätigkeit gestrauchelt sei. Der „Egyertetcs“, der „Magyar Hirlap“, der „Pesti Naplo“ und der „Budapesti Hirlap“ äußern ihre mehr oder minder lebhafte Befriediqung über den Nüktritt des Grafen Kälnoky. Das „Neue politishe Volksblatt“ meldet, die Parole sei gewesen: opfern als den Ausgleih.

glänzenden Eigenschaften und Verdienste des Grafen Kälnoky zwar an, bemerkt aber, daß Graf Kálnoky's Einfluß auf die inne das Gegengewicht dieser Vorzüge gewesen sei. Der „Magyar Ujsay“ und das „Budapester Tageblatt“ laffen den Erfolgen und Verdiensten des Grafen Gerechtigkeit

mit dem Rücktri 11 464 076

Hierzu kommen die chuldenkfomtors: Reichstags- und Revisions- on., Verzinsung und Amsrtisation der Staats- (wovon die eigenen Einnahmen des 3 068 400 Kron. abzuziehen sind), für dauernd . Arbeitsunfähige zusammen 100 534 000 K haben gestern in gemeinsamer Abstimmung n besonderen Dispofitionsfonds der litärishe und andere außerordentliche p. 5 Millionen Kronen auf je 71/5 Millionen

ordentliche gaben des Reichs] kosten 720 200 Kr sh ulden 12555 600 Kron. Reichsshuldenkomtors mit als Pension zu refervieren 1 400 000 Kron.,

Beide Kammern beschlofsen, die beide NEqterunq fr mi Zwecke von 21/5 res Kronen zu erhöhen.

besser den Grafen Käinoky „Neuzeit“

ren Angelegenheiten des

Amerika. Der Kreuzer „New-York“ hat, wie „W. T. B.“ aus New-York berichtet, gestern die Reise nach ‘Kiel angetreten; der Kreuzer „Colombia“ wird am Montag folgen.

Kälnoky volle Pester Journal“ shreibt: Während des Konflikts mußte jeder Ungar zur ungarischen Sache stehen; jeßt kann man aber eingestehen, daß fen Kälnoky ein großes, vielleicht folgen- shweres Ereigniß ist. Viele Blätter preisen die Weisheit und den Opfermuth des Kaisers, der von dem Grafen Kálnoky zens aus Gründen politisher Nothwendig-

widerfahren.

der Nücktritt des Gra

Tientsin meldet das „Reuter he Bureau“ daß die chinesishen Truppen in Shan-Hai-Kwan offenem Aufruhr befänden. Die Stadt werd plündert, die Einwohner seien geflohen.

Nach einer Meldung der „Times“ herrscht in. Pet große Hungersnoth.

gewiß s{chweren Her Teit geschieden sei. Der ungarishe Minister-Präsident Baron Banffy und der Minister a latere Baron Jos ika empfingen gestern Nach- mittag in Wien den Besuch des Grafen Goluchowski und reisten Abends nah Budapest ab. Der Nuntius Agliardi chmittags dem Baron Josika einen halbstündigen

e von ihnen ge-

stattete Na Besuch ab.

Im österrei Parlamentarische Nachrichten.

Die Schlußberichte über die Reichstags und des Ersten und Zweiten

Jn der heutigen (16.) Sißung des Herrenhauses, zu welher der Minister für von Berlepsch und der Justi waren, wurde zunächst das

buchwesen und die Vermögen Fuantfurt,

chishen Abgeordnetenhause legte die Regierung die mit Rumänien abgeschlossene Konvention zur Abänderung der Stipulationen vom 3. Dezember 1866, betreffend die Pruthschiffahrt, vor. von der Regierung vorgelegt ein Geseßentwurf, welcher die Re- gierung zur weiteren provisorishen Regelung der beziehungen mit Spanien ermächtigt, und ein Geseßentwurf, die Ergänzung bezw. Markenschußgeseßcs; durh leßteren Geseßentwurf wird, ohne eine allgemeine Neform des Markenrehts auszuschließen, die dringend gewordene Registrierbarkeit der Wortmarken ge-

gestrigen Sizungen des

Ferner wurden errenhaufes befinden si in der

andels- ndel und Gewerbe inister Schönstedt e eseß, betreffend das Grund- Zwangsvollstreckung in das unbewegliche freien Stadt sowie den vormals Großherzoglich" hes\\i- Gebiets theilen Abstimmung om 15. Mai u dem Gesetz ein- en für erledigt

Abänderung

dem Gebiet der vormals

, „Franz „Trabant“ bestehende Kreuzer- Division unter dem Kommando des Erzherzogs Stephan, ist in der Nacht zu gestern von Pola nah Kiel in See gegangen.

Die aus den Schiffen „Maria Theresia“

i Landgräfklich Joseph“, „Elisabeth“ und

Nassau, in nohmali in der nah den Beschlüssen des Herrenhauses v festgestellten Fassung angenommen; die

gelaufenen Petitionen wurden infolge de

Ebenso ertheilte das Haus ohne Debatte dem entwurf, betreffend die Ausdehnung ve des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. den Stein- und Kalisalzbergbau in der Provinz Hannover, ungeändert seine Zustimmung.

Es folgte die einmalige Schlußberathung über Ge- und Ergänzung der Gesetze, be- treffend die Kirch enverfassung der evangelischen Kirche in zrovinz Schleswig-Holstein, Konsistoriums zu Wiesbaden, und im Bezirk des Konsistoriums zu Cassel.

Die Gesegentwürfe bezwccken, die staatlihe Mitwirkung beim seßes für die ‘genannten vier ten der neuen Provinzen in geln, wie für die alten Pro-

Provinz

Srofßbritannien und Jrland.

Der britishe Gesandte in Tan sandt-n in Tokio ernannt worden. g von Hamilton ist gestern Vormittag in

ger Satow ist zum Ge- rschiedener Bestimmungen Juni 1865 auf Der Herzo

Algier gestorben.

Frankreich.

Die bei dem Marine - Mini laufenen Nachrichten bestätigen, des Torpedoboots Nr. Leven gekommen sind.

¿ seßentwürfe zur Abänderung sterium aus Rochefort einge- tigen, daß bei dem Untergang 20 ein Offizier und 6 Mann ums Das Wetter war \{chöón und das Meer nur leicht bewegt; das Torpedoboot kam plöglich quer vor dem Winde zu liegen, kenterte sogleh und sank, den Kiel in der Luft, lothrecht in die Tiefe. Eine Untersuchung der Ursachen des Unfalls, der augenblicklich unerklärbar ist, ist angeordnet

im Amtsbezirke des in der Provinz Hannover

andekommen eines Kirchenge evangelischen Kirchengemeinschaf

gleicher Weise anderweit zu re

Berichterstatter Ober-Bürgertneister Struckm ann begy- tragte einzelne redaftionelle Aenderungen, mit denen die Gesetzentwürfe angenommen wurden.

(Schluß des Blattes.)

In der heutigen (67.) Sizung des Hauses der Abgeordneten gelangte zunächst der von der Zentrums- partei (Abg. Freiherrn von Hcereman und Genossen) ein- gebrahte Geseßentwurf zur Wiederherstellung der durch die Geseke vom 5. April 1873 und 18. Juni 1875 auf- géhobenen Artikel 15, 16 und 18 der Verfassungs- urkunde zur Berathung.

Diese Artikel lauten:

Art. 15. Die evangelische und bie rômisch-katholis{e Kirche,

sowie jete andere Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Ungelegenheiten selbständig und bleibt im Besi und Genuß der für ihre Kultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds. Art. 16. Der Verkebr der Religionsgesellschaften mit ihren Oberen ist ungehindert. Die Bekanntmachung kirchlicher Anordnungen ist nur deri nigen Beschränkungen unterworfen, welchen alle übrigen Veröffentlichungen unterliegen. Art. 18. Das Ernennungs-, Vorschlags-, Wahl- und Bestätigungsrecht bet Be- segung firchliher Stellen ist, soweit es dem Staat zusteht und nicht auf dem Patronat oder besonderen Rechtstiteln beruht, aufgehoben.

Auf die Anstellung von Geistlichen beim Militär und an öffentlichen Anstalten findet diese Bestimmung keine Anwendung.

Zur Begründung des Antrags nahm das Wort

_ Abg. Freiherr von Heereman (Zentr.): Es handelt fh in enferem Anicag um ganz hervorragend wihtige Rechte, die in der Verfassung garantiert waren: um die Rechte der Freiheit und Selb- ständigkeit der chriftlihen Kirchen. Als man im Jahre 1875 die drei Artikel aufhob, hat man diefe Angelegenheit sehr ernft und tief auf- gefaßt. Ich bitte Sie, das auch heute zu thun, frei von aller Er- regung. Bei der ersten Berathung der Aufhebung jener Paragravhen jagte mein Frafktionsgenofse Freiherr von Schorlemer-Alst: Wenn diese Freiheiten aufgehoben werden, sind alle anderen Freiheiten werthlos. Die Frage geht die evangelishe und die katholische Kirche in gleichem Maße an; für die Evangelischen is die Freiheit der Kirche ebenso wichtig wie für die Katholiken. JIch werde die Frage ganz ruhig und obne Parteilihkeit behandeln, ich will niemanden verleßen und mödte gern fo erregte Verbantkungen wie die vom Jahre 1875 ver- mieden wissen. Es giebt hier im Hause nur nech wenige Abgeordnete aus jener Zeit; wer aber damals den Debatten nit beigewobnt bat, würde im höôdthsten Grade erstaunt sein, wenn jet folch eine Erregung Play greifen würde, wie sie da- mals herrshte. Die Verfaffung ist die Grundlage aller politischen und staatlihen Rechte. Nun giebt es ja wohl ältere, gebeiligtere Rechte, als die Verfaffung, wie z. B. die grundsäßlichen Rechte der Obrigkeit, der Monarchie, der Religion u. f. w. Diefes sind naturgemäße Rechte, die man niht nehmen und nit geben kann. Von ihuen find die staatlichen und volitishen Rechte, welde die Verfaffung verleiht, zu trennen. Sie ftellt si als ein festes Boli- werk dar, an dem die Irrthümer und Leidenschaften zerschellen, fo lange nickcht der vergiftcte Kampf über die Auslegung der Verfassung Play greift. Man hat die Verfassungsartikel mit großer Snelligkeit aufgehoben. Das war ein kübnes und unbedahtes Vorgehen. Kurz vorher hatten wir eine große Zeit durlebt ; wir hatten eine große patriotishe Begeisterung aufflammen fehen. Alle Unterthanen hatten gleihmäßig die Pflichten erfüllt, welche die große Zeit ihnen auferlegte. Troßdem brach der Kampf aus gegen die fatholishe Kirhe. I will im Interesse einer rubigen Debatte keine Rekriminationen erheben. Nur eins will i fagen : Alles, was man den fkatholischen Unterthanen S{limmes auf dem Wege der Gesezgebung und Verordnung anthun konnte, ift geschehen. Die Bischöfe und Geistlihen wurden eingekerkert; rechtlide Ansprüche wurden zerstört, und das alles Unterthanen gegenüber, die nihts Ge- seßwidrigeé gethan hatten. Dies war eine momentane Verwirrung der Begriffe, gegen welhe die Verfaffung eigentlich cinen Damm bilden sollte. Es wurde weiter gefämpft und weiter protestiert. Daß das ein unerquicklihes Verhältniß sei, wurde \chließlich auc von der gegnerishen Seite anerkannt. Wir hatten damals einen großen Staatsmann an der Spitze der Regierung, der zwar wesentli mit Schuld an dem Kampfe trug, der aber auch bald erkanvte, daß er fi auf einer falshen Bahn befand. Sobakd er es erkannte, lenfte er auch mit der ihm A Energie ein und bröelte den sogenannten Kulturkampf all- mählich ab. Aber die Geister, die er gerufen, wurde er nicht fo {nell los. Diese Geister sind zum theil noch da; sie zeigen fch bei den Beamten und wohl auch noch hier im Hause. Fürst Bismark betrat den Weg zum Frieden. Jch erkenne rückhaltlos an, taß es ein großes Werk war, welches er damit vollbraht, daß er feinen Weg wendete. Bei der grcßen Vorliebe, welhe fo viele von Ihnen für den Fürsten Bismarck hegen, follte es Ihnen doch nidt {wer fallen, seinem Beispiele zu folgen und die grundlegenden Artikel der Verfassung, die er ficher wieder hergestellt haben würde, wieder aufzurihten. Erwägen Sie die praktische Seite diefer An- elegenheit! Die Artikel sind vom Jahre 1850 bis 1875 geltendes Recht gewesen. Hat sih daraus eine Gefahr für den Staat ent- wickelt? Preußen if in diesen Jahren groß und mächtig geworden ; gee die ruhigen und gereht geordneten konfessionellen Verhältnifre aben dazu beigetragen, die Kraft und Sammlung zu ermöglichen, welche nôthig war, um die großen Siege zu erringen. Und wenn ih die Zeit betrachie, in welcher die Verfassungsartikel nit mehr bestanden, ist da das Bilddaëfelbe geblieben ?Ift der Frieden im Innern gewachsen ? Machen si niht im Gegentheil mehr und mehr jene Bestrebungen geltend, wele auf den Umsturz aller bestehenden staatlichen und gefellschaftlichen Ordnung abzielen? Sie werden dieser Bestrebungen niemals Herr werden, wenn Sie den christlihen Kirchen nicht die berectigte Freiheit im Staate gewähren. Wer auf religiösem Boden steht, muß bekennen, daß ein Druck auf die Gewissen die \chwerste FJrrung ist, welhe eine Geseßgebung begehen faun. Wer aber auf chriftlihem Boden fteßt, wer mit uns der Ueberzeugung ist, daß unsere ganze Kultur auf chriftlihem Boden gewachsen ift, der muß auch verlangen, daß die christlichen Begriffe ges{chützt werden. Die Autorität der Obrigkeit hängt davon ab, die ganze staatliche Ordnung. Wird den cristlihen Ideen dieser Schuß verweigert, fo wird es bald zu Bruh und Unglück kommen. Angeblih fürchtet man, die Kirhe würde den Staat überwuchern. Wo läßt ih dafür ein Beispiel finden? Dafür aber giebt es Beispiele genug, daß solhe Staaten, welhe die Freiheit der Kirche antafteten, jämmerlih zu Grunde gegangen sind. Wenn Sie für unsern Antrag stimmen, fo werden Sie für das Wohl des Staats wie der Kirche arbeiten. Den Herren auf der Rehten möchte ich zurufen: Zeigen Sie uns Vertrauen, so werden wir auh in manchen Dingen zu SJhnen mehr Vertrauen haben. Den Herren auf der Linken aber bemerke ih: Wenn Sie die bürgerlihe Freiheit shüßen - wollen, so müssen Sie au die Freiheit der Kirche s{üyen. . -

Abg. Hobrecht (nl.): Meine politishen Freunde sind der An- ficht, daß die Wiederherstellung der Art. 15, 16 und 18 ter Ver- fassung nit dazu dienen kann, den Frieden auf firdenpolitishem Gebiete innerhalb der Bevölkerung und zwishen Staat und Kirche zu festigen. Die Aufhebung dieser Artikel erfolgte allerdings zur Zeit und bei Gelegenheit des Kulturkampfes, begründet aber wurde sie ganz unabhängig von irgendwelcher befbo lens Veranlassung durch eine Erwägung dauerader Natur, die auh beute ihre volle Gültigkeit hat: nämli, daß das Verhältniß zwischen Staat und Kinche überhaupt mit Erfolg nur dur eine Reibe geeigneter Spezialgefeße geregelt werden kann, daß es nit gelingf, eine allgemeine Formel für die Regelung dieses Verhältnisses, für die Abgrenzung des staatlihen und kirhlihen Machtgebiets zu finden, welche praftish brauchbar und dabei der Mißdeutung nicht ausgeseßt wäre. Das ist niht gelungen im ganzen Verlauf der mensŸ-

eshichte; und daß es fpeziel durch die Redaktion lden bis hen Verfassung nicht gelungen ist, liegt doch klar vor nfer aller Augen. Diese Artikel, auf deren Herstellung der verehrte r Vorredner ein so ernstés Gewicht [egen zu müfsen glaubt, be- anden, als der Kulturkampf begann. Sie wurden im Jahre 1875 und die wesentlihften Maigeïege waren {hon vom haben fie nicht verhindern können. Das Besteben der damaligen Verfassungs-Paragraphen hat aur die eine Wirkung gehabt, daß zu dem Streit über die einzelnen besonderen Differenzen immer noch der Kampf über die Auslegung gewisser Verfassungsbestimmungen binzutrat, und die Wiederherstellung diefer Artikel könnte keinen anderen Erfolg haben als den, daß zu den speziellen Differenzen, die sih ja immer finden werden, und über die immer Anlaß sein wird zu debattieren, noch der, wie der Herr Vorredner sagte, wvergiftete Kampf hinzutritt über die Auslegung und den Sinn von Verfassungs- hestimmunger. Dieser Grund allein s{on, ohne einzugehen auf die Zweifel, zu denen die Faffung der einzelnen Artikel Anlaß giebt und gegeben hat, ist für uns genügend, um den Antrag auf Wiederherstellung diefer Artikel für unannebhmbar zu erklären. Fn demselben Sinne, wie der Vorredner, bitte ih über die gothwendigen Erklärungen nicht hinauszugehen, und hoffe, daß es auch mir gelungen ift, nah keiner Seite zu verleßen, wie es der Herr Vor- redner beabsichtigt hat. i (Schluß des Blattes.)

Nach amtlicher Ermittelung erhielten bei der am 13. d. M. im 1. Kölner Wahlkreise (Stadt Köln) vorge- nommenen Ersaßwahl zum Reichstag der Landgerichts- Rath Greiß (Zentr.) 10353, Dr. F. Lütgenau (Soz.) 7366 und Rentner Friß von Wittgenstein (nl.) 3887 Stimmen. Es ist somit eine Stihwah! zwischen Greiß und Lütgenau erforderlich.

Dem Beercab

fachoben, : Fahre 1873. _ Sie

aufe ist der nahstehende Entwurf eines Ge- seßes, betreffend die Abänderung von Amisgerichtsbezirken, zugegangen : E 3“ S 1

In Akänderung der Verordnung vom 5. Juli 1879 (Geseß- Samml. S. 393) werden zugelegt : S :

1) die Gemeinden Neukirhen und Studziniec im Kreise Schubin, unter Abtrennung von dem Amtsgericht zu Schubin, dem Amtsgericht u Exin; :

E 2) der Gutsbezirk Josephat und der Gemeindebezirk Kamenzdorf im Kreise Briesen, unter Abtrennung von dem Amtsgeriht zu Stras- burg in Westpreußen, dem Amtsgericht zu Gollub;

3) die Gemeinde Schobensee im Kreise Ortelsburg, unter Ab- trennung von dem Armtsgeriht zu Ortelsburg, dem Amtsgericht zu Pafsenheim ; . E -

4) die Gemeinden Wahow und Gobliß im Kreise Westhavel- sand, unter Abtrennung von dem Amtsgericht zu Brandenburg, dem Amtsgericht zu Nauen ; : j :

5) die Gemeinden Dörnteu und Bredelem im Kreise Goslar, unter Abtrennung von dem Amtsgericht zu Liebenburg, dem Amts- geriht zu Goslar. S

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Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem 1. Oktober 1895 in Kraft.

Entscheidungeu des Reichsgerichts,

Die Vernehmurg ein2s Richters, Geschworenen oder Slöffen als Zeuge über die Art und Weise des Zustande- kommens des Sprucbs, an weldem er betbeiligt gewesen, ift, nah einem Urtheil des NReichsgerichts, ll. Straffenats, vom 13. No- vember 1894, grundsäßlih unstatthaft. „Ja Uebereinstimmung mit Art, 86 Abs. 1 der preußischen Verfassung hat die Geseßgebung des Reichs im § 1 des G.-V.-G. ausgeiprochen, daß die rihterlie Gewalt durch unabkbängige, nur dem Gesey urterworfene Gerichte ausgeübt wird. Die Unabkängigkeit des Richteramts ist damit an erster Stelle als Grundsaz der deutschen Rechtspflege anerkannt. Dieser Grundsay würde einen wesentlichen Theil feines Werthes ver- lieren, wenn 6 zulässig wäre, über riteclihe Abstimmungen und deren Grünte Auskunft zu verlangen und folhze von den betheiligten Richtern dadurch zu erzwingen, daß dieselben hierüber, sei es in cinem Zivil- oder Strafprozeß, als Zeugen angerufen werden. Schon das Bewußtsein der bloßen Möglichkeit, eiuer folhen Anrufung Folge leisten und demgemäß über Berathung und Abstimmung dritten Per- sonen Rede und Antwort stehen zu müssen, kann geeignet fein, die Unbefangenbheit des Urtbeils und damit die Unabhängigkeit des Richter- spruchs zu gefährden. Der gesetzlichen Gewährleistung dieser Unab- bängigkeit entfpriht die Pflicht des Richters zur Amtsverschwiégenheit. Ein besonderer Ausspruch über das Bestehen dieser Pflicht ist im Gerihtsverfassungsgeseßze ledigli deshalb unterblieben, weil dieselbe sch \chon aus der amtlihen Stellung des Richters ergiebt. In Ansehung der Schöffen und Geschworenen „aber ist bei Be- rathung des jeßigen § 200 des G.-V.-G. wiederholt und obne Widerspruch betont, daß die Verpflichtung zur Verschwiegenheit ein „Palladium für die Unabbängigkeit“ bei Ausübung der Rechtsprechung bilde und das Ret gewährleiste, über die Berathung und Abstimmung Auskunft und Zeugniß zu verweigern. Dasselbe muß für die Richter gelten, deren amtlihe Stellung der für die Schöffen und Geshworenen getroffenen Bestimmung ¿zum Vorbilde gedient hat. .…. Ob es &âlle geben kann, in denen der obige Taue, Ausnahmen erleiden, und ob er namentlih bei etwaigen Untersuchungen wegen Rechts- beugung, bei Regreßprozessen gegen Richter oder dgl. höheren Inter- ellen der Rechtsverfolgung oder Rechtsvertheidigung weichen muß, ist Gag entscheiden, da derartige Fälle hier nit in-Frage stehen . . .“ (3679/94)

Nach § 141 des Strafgeseßbuchs wird derjenige, welcher einen deutschen Soldaten vorsäglich zum Desertieren verleitet oder die Desertion desselben vorsäßlih befördert, mit Gefängniß von Î Monaten bis zu 3 Jahren bestraft. Jn Bezug auf diese Bestim- mung hat das Reichsgericht, T. Strafsenat, durch Urtbeil vom 15, De- ¡ember 1894 ausgesprohen, daß darunter auch die Beförderung der Fluht cines vorläufig in die Heimath beurlaubten Rekruten, der nochþ nicht den Fahneneid geleistet hat, fällt. » « - Unter die Mannschaften des Beurlaubtenstandes fallen nach 9 596 Ziffer 2 des Militär eseßes vom 2. Mai 1874 die vorläufig in die Heimath beurlaubten Rekruten, und sie sind nah § 60 Af. 3 daselbst den Bestimmungen im 3. Abschnitt des Militär- Strafgeseßbuchs über unerlaubte Entfernun und Fahnenflucht

esertion) und den Bestimmungen im 4. Abschnitt desselben Geseß- buchs über Selbstshädigung und Vorshüßung von Gebrechen in gleiher Weise wie die Personen des aktiven Dienststandes unterworfen. Hieraus folgt, daß ein vorläufig in die Heimath beurlaubter Rekrut, welcher sih einer unerlaubten Entfernung in der Absicht, sih seiner geseßzlihen Verpflihtung zum Dienst dauernd zu entziehen, s{uldig mat, wegen Fahnenfluiht (Desertion) zu be- trafen ift. Geßhören aber diese Rekruten zum Beurlaubtenstande und sind fie wegen Desertion strafbar, fo sind sie als deutshe Soldaten im Sinne des Strafgeseßbuchs zu erachten. Denn das Deutsche F trafgeseßbuch zählt in § 112 zu den Perfonen des Soldatenstandes be ol die im aftiven Dienst, als auch die im Beurlaubtenstande „efindlichen Personen. Im Sinne des § 141 des Strafgeseßbuchs ærglichen mit § 112 find die Angehörigen beider Kategorien deutsche Soldaten.“ (3653/94) |

T B r

Entscheidungen des Ober-Verwaltungsgerichts.

Ebenfo wie bei der Veranlagung von Ausländern zur Staat8-Einkommensteuer aus preußishem Grundbesig x. gemäß § 2 des Einkommensteuergesezes vom 24. Juni 1891, findet, na einem Urtbeil des Ober-Verwaltungsgerichts, 11. Senats, vom 7. November 1894, auch bei der Gemeinde-Forensalbesteuerung der § 18 des iat p prag L pop keine Anwendung; der Forensfe hat demna feinen Anspruch auf Steuererleihte- rung mit RNücksiht auf das Vorhandensein vonFamilien- mitgliedern unter vierzehn Jahren. „Der angeführte 8 18 welcher lautet : S i Für jedes, nicht nach § 11 felbständig zu veranlagende Familienglied unter vierzehn Jahren wird von dem steuerpflihtigen Einkommen des Haushaltungsvorstandes, sofern dasselbe den Betrag von 3000 4 nit übersteigt, der Betrag von 50 4 in Abzug gebracht mit der Maßgabe, daß bei Vorhandensein von drei oder mehr Familiengliedern dieser Ari auf jeden Fall cine Ermäßi- gung um eine Stufe ftattfindet. geht davon aus, daß die Steuerkraft durch das Vorhandensein von Familiengliedern unter 14 Fahren verringert werde, und will dem Zensiten dafür eine Erleichterung gewähren. Er seßt also eine Be- steuerung voraus , bei welcher sowobl die Stellung des Zenfiten als Familienßhaupt Haushaltungsvorstand —, wie seine gesammte wirth- schaftliche Lage in Betracht kommt. Beides ist niht der Fall bei der Besteuerung einzelner Einnahmeqguellen. Es steht der § 18 nament- lih in Beziehung mit der Vorschrift im § 11 des Gesetzes, daß bei der Steuerveranlagung dem Einkommen des Gadtbalkrageporäends das Einkommen der Angehörigen der Haushbaltung zuzurehnen ift. Diese Vorschrift soll aber nah ausdrücklicher Bestimmuug im letzten Absatz des § 11 keine Anwendung leiden auf die lediglih nach 82 des Gesetzes zu veranlagenden Steuerpflichtigen, d. i. diejenigen Personen, welche ohne Nüksicht auf Staatsangebörigkeit, Wohnsitz oder Aufenthalt von ihrem Einkommen aus gewissen Quellen, namentlich aus preußischem Grundbesiß, Steuer zu zahlen haben. Hier ist also die beschränkte Steuerpflicht in einen Gegensaß zur Haushaltungsbesteuerung gebracht. Wie bei der Besteuerung nah § 2 des Gesezes das Einkommen der Haushaltungsangehörigen des Zensiten niht mit herangezogen werden kann, so steht diesem andererseits auch fein Anspruch auf eine Er- leichterung zu, welhe mit Nüksicht auf das Vorhandensein von Haus- haltungsangehörigen gewährt wird. Diese Grundsäge müssen wenngleih der Inländer, welcher in einer inländishen Gemeinde der Forensalsteuer unterliegt, nit in jeder Beziehung ebenso wie der Nichtpreuße gegenüber der staatlichen Besteuerung zu behandeln i auch bei der Gemeinde-Forenfalbesteuerung maßgebend sein, da sie sich aus der Natur des auch bier vorliegenden Verbältnifses, der Be- steuerung des Einkommens aus einer einzelnen Einkommensquelle ines Theileinkommens —, ergeben.“ (I1. 1508.)

Die Einschätßung zur Staats-Einkommensteuer ist, nah einem Urtbeil tes Ober-Verwaltungsgerichts, I1. Senats, vom 7. November 1894, nur dann für die Veranlagung der Gemeinde- Forensalsteuer maßgebend, wenn das beiden Steuern unterliegende Einkommen dasselbe ist. Wo es si dagegen um die Heranziehung nur einzelner Theile des der Staats-Einkommensteuer unter- liegenden Gesammteinkommens zur Forensalsteuer handelt, hat die Gemeinde dieses Theileinkommen selbständig einzushäten, ohne daß sie an das Ergebniß der staatlichen Einshägung des Gefsammt- einfommens gebunden ift. (IT. 1508.)

Statiftifk und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

In Dresden hat sich, wie das „Dr. Journ.* berichtet, unter Maurern und Zimmerleuten eine Lohnbewegung entsvonnen, deren Tragweite sih noch nit übersehen läßt. Man will den Lohn auf 40 für die Stunde erhöhen und gleichzeitig die zehnstündige Arbeitszeit einführen. Hier und da sollen die Forderungen auch ganz oder theilweise bewilligt worden sein. Andererseits ist mehrfach dort, wo die Arbeitgeber sih ablehnend verhalten haben, die Arbeit bereits eingestellt worden.

In Nürnberg sind einer Mittheilung des „Vorwärts“ zufolge außer den Maurern und Steinhauern auch die Zimmerer in den Ausstand eingetreten. (Vgl. Nr. 118 d. BL[.)

Aus Kaiserslautern wird der „Köln. Ztg.“ telegraphiert, daß 500 Arbeiter der dortigen Kammgarnspinnerei in einer Ver- sammlung am Donnerstag den Ausstand beschlossen haben ; sie ver- langen 20 9/6 Lohnerhöhung.

In Lägerd orf im Regierungsbezirk Schleswig haben, wie dem e Borwärts* gemeldet wird, sämmtliche Zementbrenner der Portland- zementfabrik von Eugen Lyon u. Co. am Dienstag die Arbeit eingestellt ; die Ausftändigen verlangen höheren Lohn. :

In Wien haben nach demselben Blatt 47 Gehilfen der Schuhwaarenfabrik von Albert Gs\hwind in Mariabilf die Arbeit eingestellt.

Nach Mittheilung des Statiftishen Amts der Stadt Berlin sind bei den hiefigen Standesämtern in der Wohße vom 9. Mai bis inkl. 11. Mai cr. zur Anmeldung gekommen: 869 Lebendgeborene, 348 Eheschließungen, 40 Todtgeborene, 566 Sterbefälle.

Handel und Gewerbe.

Die Wochenübersicht der Neihs8bank vom 15. Mai zeigt bei einem gesammten Kassenbestand von 1 115 331 000 der Vorwoche gegenüber eine Zunahme von 13 179 000 4; der Metallbestand allein bat um 1288 000 Æ zugenommen. Der Bestand an Wechseln im Betrage von 497 561 000 Æ erscheint um 5773 900 und der Bestand an Lombardforderungen im Fege von 68 984 000 um 4251000 Æ vermindert; auf diesen beiden Anlagekonten er- giebt sih also eine Abnahme von 10 024 000 (. Auf passiver Seite ist der Betrag der umlaufenden Noten um 23 058 000 6 auf 1051 243 000 Æ zurüdckgegangen, während die sonstigen täglih fälligen Verbindlichkeiten (Giroguthaben) bei einem Betrage von 520 836 000 4A eine Zunabme um 26597 000 Æ erfahren haben,

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. , An der Bar sind am 17. d. V. gestellt 11 173, nicht recht- eitig gestellt 32 Wagen. La / : ah Oberschlesien sind am 1E, d. M. gestellt 3618, niht recht- zeitig gestellt keine Wagen.

Zwangs-BVersteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgeriht T Berlin standen am 17. Mai die nachbezeihneten Grundstücke zur Versteigerung : Naunynstraße 66, den Kaufmann Adolf Schönleben gehörig; Nußungéêwerth 11 390 4; für das Meistgebot von 166 500 4 wurden die Grben der Frau Mathilde Lehmann zu Berlin Ersteher. Luisen-Ufer 8, dem Fabrikanten Richard Roll gehörig; Fläche 6,38 a; Nußungs8werth 13 490 4; Meistbietender blieb mit dem Gebot von 206 000 6 der No aris Louis Born zu Berlin. Theilungs halber: Brunnenstraße134, den Geschwistern Müller gehörig; Nuzßungswerth 13 120 4; Meistbietender blieb der Kauf- mann Rudolf Müller, Brunnenstraße 134, für fih und vier Ge- shwister mit dem Gebot von 135 000 4

Die „Schl. Ztg.“ berihtet vom oberschlesischen Eisen-

und Zinkmarkt: Im oberschlesishen Eisengeshäft ist in ver- flossener Berichtswoche eine- wesentlihe Aenderung niht eingetreten.

Die NRobeisenproduktion ist bereits durch Verhüttung reiherer Erze

und Eisenspathe erhöht worden, und die- Abfuhr des frishen Gießerei- wie Puddelrobeisens zu den Werken geht {lank vor sich. Der Bau der Hochöfen auf Julienbhütte und in Gleiwiß schreitet rüstig fort. Fn Alt- eisen ist das Geschäft ziemli rege, und namentlih Gußbruch wird von den Werken gern gekauft. Die Preise für Alteisen rihten ih je: nach der Qualität und haben gegen die Vormonate bereits eine kleine Aufbesserung erfahren. Die Lage des Walzeisen- marfktes zeigt ebenfalls das Gepräge der Vorwochen. Die Werke sind mit Aufträgen auf mehrere Wochen hinaus gedeckt, und neue Ordres gehen weiter zahlreih ein, sodaß bereits Lieferungsfristen von einigen Wochen beanspruht werden. Bau- und Konstrufktions- eisen, sowie mittleres Handelseisen, namentlich aber Träger werden gegenwärtig stark begehrt, doch auch für die übrigen Walzeisen- forten hat sih die Nachfrage gehoben. In Feinblehen ist das Geschäft recht flott, und auch für Grobbleche 1 in der lezten Zeit mehr Bedarf zur Anfertigung von Dampfkesseln, Reservoiren sowie zu Schiffsbauten eingetreten. Die Preise für Walzeisen und Bleche find immer noch verlustbringend, doch scheint ein weiteres Erhöhen die Verkaufsstelle des \{lesis{ch - mitteldeutshen Walz- werks - Verbandes - vorläufig nicht für angezeigt zu halten. Die Stahlwerke“ sind, nahdem ihnen von den Eisenbahn- verwaltungen wieder größere Aufträge zur Lieferung von Normalschienen zugegangen find, wieder besser beschäftigt; auch denMa schtmen - und Keslelfabriken gingen infolge einiger im Reviere felbst auszu- führenden Maschinen- und Kesselanlagen größere Aufträge zu, sodaß sih auch hier der Beschäftigungsgrad in erfreulicher Weise gebessert hat. Die Röhrenwalzwerke arbeiten regelmäßig weiter, baben aber fowohl bier wie im Auslande durch die Konkurrenz sehr zu leiden. Im Betriebe der Draht- und Nägelwerke hat sich nihts geändert, die Produktion findet gegenwärtig genügenden Absaß. Die Eisengießereien sind größtentheils gut beschäftigt, do flagen sie über zu niedrige Preise. Die Röhrengießereien der Gleiwiger- und Donnersmarckhütte sind flott im Betriebe, auch ist die Anfertigung der Wasserleitungsrohre eine lohnendere. Auf Lieferung von Bauguß sind den Gießereien in der leßten Woche zah!- reihe Aufträge zugegangen. Das Zinkgeshäft war in der verflossenen Woche hier und in London fehr lebhaft. An leßterem Playe mußten sch die Käufer dazu verstehen, die bereits vor einigen Wochen erreihten, seitdem aber wieder ab- gebrödckelten Preise anzulegen. Aber auch zu diesen war kein ent- sprechendes Angebot vorhanden. Der wirkli vorhandene bessere Konfum einerseits und die Ermuthigung andererseits, welhe man aus dem auf dem Kupfermarkt eingetretenen Umshwung \chöpfte, be- wirkten auch auf dem Zinkmarkt eine energishe Aufwärts- bewegung des Preises, die, obwohl heute die Forderung der Produzenten {hon um etwa 1,50 A pro 100 kg höher ist als zur Zeit des leßten Berichts, no% nicht als abgeschlossen an- zusehen ist. Die Bestände auf den \chlesishen Hütten sind knavv, und die Produktion der nähsten Monate is größtentheils begeben. Unter 29,90 M per 109 kg Breslau sind beute gute gew. Marken nicht zu kaufen. Das Bleigesch äft verlief in ruhigec Weise. Bleirohre und Walzblei fanden sehr s{chlanken Absaz, jedoch sind die Preise dieser Artikel sehr gedrückt.

Nach dem in der Generalversammlung der Gladbacher Feuerversiherungs- Gesellschaft vom 16. d. M. erstatteten Gefchäftsbericht für 1894 is die Brutto-Prämieneinnahme um 93 814 Æ auf 3 139 236 M4 gestiegen. Die im Berichtsjahre in Kraft gewesene Versicherungssumnme betrug 2 069 473 267 , wovon Ende des Jahres noch 1 883 157 310 ( bestanden. Die Schäden betrugen für eigene Rechnung 1009156 A (i. V. 1211477 4). Die Prämienreserve stellt ih auf 755 590 4 (i. V. 711598 4). Der Effektenbestand is von 1130218 4 dur Einstellung der Werth- papiere zu ihrem Nominalbetrage von 1125 000 4 um 5218 #4 und der Hypoihekenbestand ist von 934500 A um 21000 ( auf 913 500 M4 vermindert, Es ift ein Gewinn von 247 975 4 vor- handen, wovon 66817 # zur Ausstattung“ der Kapitalreserve, 23 698 M zu Tantièmen, 7500 Æ zu Gratifikationen an die Beamten und 150 000 Æ zur Vertheilung einer Dividende von 121 9%, = 75 4 ür jede Aktie verwandt wird. /

Nach dem in der Generalversammlung der Gladbacher Nückversicherungs-Aktien-Gesellshaft vom 16. d. M. er- statteten Geschäftsbericht für 1894 betrug die Versiherungëssumme 728 299 981 #4, wovon am Schluß dcs Jahres 658 219 871 M in Kraft verblieben. Die Prämieneinnahme betrug 1 822868 4 (i. V. 1426381 M4). Die Prämienreserve \tellt sich auf 465000 A Die Schäden des Rechnungsjahres erforderten 1 116 882 , wovon 349 966 auf die Retrozessionäre entfallen. Die am Jahresfhluß [chwebenden Schäden betragen 243 507 Æ, wovon 80 603 4 auf die Retrozessionâre entfallen. Es ift ein Uebershuß von 100 389 4 erzielt, wovon 800090 Æ zur vollständigen Deckung des noch vorhandenen Kapitalverlustes zu verwenden sind und der Rest mit 20 389 4 auf neue Rechnung vorgetragen wird.

Magdeburg, 17. Mai. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker ertl., von 92 o —, neue 11,15—11,35. RKornzuder erfl. 88 9/9 Rende- ment 10,50—10,70, neue 10 60—10,75, Nachprodukte erkl, 75 9/6 Rende- ment 7,95—8,25, Stetig. Brotraffinade 1 23,00, Brotraffinade 11 22,79. Gem. Raffinade mit Faß 22,75—23,25. Gem. Melis I mit Faß 22,25—22,50. Stetig. Robzudcker I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. Mai 10,425 bez., 10,45 Br., pr. Juni 10,525 bez., 10,55 Br., pr. Juli 10,627 Gd., 10,674 Br., pr. August 10,75 bez., 10,775 Br. Fest. Wochenumsaß im Nohzuckergeshäft 250 000 Ztr.

L61P119, 17. Mat (W. T. B) Kammzug - Termina- handel. La Plata: Grundmuster B. pr. Mai 2,90 #, pr. Juni 2,90 M, pr. Juli 2,927 #4, pr. August 2,95 4, pr. September 2,95 #4, pr. Oktober 2,977 . pr. November 3,00 4, pvr. Dezember 3,025 Æ, pr. Januar 3,024 4, pr. Februar 3,024 , pr. März 3,025 4, pr. April 3,025 A Umsatz: 140000 kg. : O

Bremen, 17. Mai. (W. T. B.) (B5örsen - Schlußbericht.) Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum - Börcfe.) Stetig. Loko 7,50 Br. Baumwolle. Steigend. Upland middl. loko 35 §4. Schmalz. Fester. Wilcox 36 & F, Armour shield 35} 4, Cudaby 364 y, Fairbanks3 30 §. Speck. Rubig. Short clear middling loko 31. Wolle. Umfag: 165 Ballen. Taback. Umsay: 17 Faß Kentuky.

Hamburg, 17. Mai. (W. T. B.) Kaffee. (Nachmittags- beriht.) Good average Santos pr. Mai 77, pr. September 752, pr. Dezember 73}, pr. März 724. Schleppend. Zuckermarkt. (Schlußbericht.) Rüben-RohzulXer 1. Produkt Basis 88 2/9 Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg vr, Mai 10,424, pr. Juni 10,574, pr. August 10,80, vr. Oktober 10,874. Stetig. S

Wien, 17. Mai. (W. T. B.) Der Nechnungsabschluß der Südbahn für 1894 ergiebt an Gesammteinnahmen 21 493 568 F[., an Gefammtlasten 18672110 Fl., somit _Uebershuß 2 821 458 FI. Die Beschlußfassung über die Dividende erfolgt sväter. :

Der Stiel Wilhelm Ritter von Gutmann, Be- ründer der Kohlen-Großhandlung Gebrüder Gutmann, if beute gestorben. ; o

London, 17. Mai. (W.T. B.) Wollauktion. Preise fest. unverändert.

An der Küste 4 Weizenladungen angeboten.

96 9% Javazudcker loko 123 fest, MRüben-Rohzucker loko 103 fest. Zentrifuga[ 114. Chile-Kupfer 423/16, pr. 3 Monat 4211/16,

LIDErDoOL, 1, Vak (Wi T B) Baumwollen- Wochenbericht. A egenwärtige Woche 48 000 (vorige Woche 46 000), do. von amerikanischen 47 000 (42 000), vo. für Speku- [ation 1000 (4000), do. für Erport 2000 (3000), do. für wirklichen Konsum 44 000 (35 000), do. unmittelb. ex. SHifff 58 000 (66 000), wirkliher Erport 7000 (5000), Import der Woche 66 000 (75 000), davon amerifanische 57 000 (69 000), Vorrath 1681 000 (1 680 000), davon amerikanische 1570 009 (1 572 000), [chwimmend nach Großbritannien 104 000 (118 000), davon amerikanische 88 000

(110 000). ; Manchester, 17. Mai. (W. T. B.) 12r Water Taylor 5,

30r Water Taylor 64, 20r Water Leigh 5§, 30 r Water Clayton 63,