1895 / 127 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 29 May 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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| Insertionspreis für den Raum einer Drucckzeile 30 -. Juserate nimmt au: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers |

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 4 A 50 4. Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition | 8§Ww., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Uummern kosten 25 S.

Berlin §W., Wilhelmstraße Nr. 32. | —É

M: 127.

Berlin, Mittwoch, den 29. Mai, Abends.

19S.

Seine Majestät der König haben Alergnädigst geruht: dem Obersten a. D. von Briesen zu Kaltwasser im Kreise Lüben, bisher Kommandeur des Posenschen Feld- Artillerie-Regiments Nr. 20, und dem Rittergutsbesizer, Kammerherrn von Prittwiß und Gaffron auf Pflaumen- dorf im Kreise Trebniß den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Major a. D. von Arnim zu Neu-Brandenburg, bisher von der Landgendarmerie und Adjutant des Chefs der- selben, dem Pfarrer Braune zu Exin im Kreise Schubin und dem Wasser-Bauinspektor Georg Hensh zu Berlin- Charlottenburg, früher zu Frankfurt a. M., den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, i dem Oberst-Lieutenant a. D. Gustav Mueller zu Kosten, bisher Kommandeur des Landwechrbezirks daselbst, und dem Baurath Werner zu Naumburg a. S. den Königlichen Kronen- Orden dritter Klasse, dem Kirchenältesten, Gutsbesißer von der Lühc zu Helm- storf im Kreise Schubin und dem Kreis-Ober-Wegemeister Karl Gieseking zu Lahde im Kreise Minden den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse, dem Vollziehungsbeamten a. D. Weddrien zu Luhdorf im Kreise Winsen a. d. Luhe, früher zu Hankensbüttel im Kreise Zsenhagen, und dem Kreisboten a. D. Heinrich E zu Lüneburg das Allgemeine Ehrenzeichen in o10, dem Gemeinde-Vorsteher Heinrih Apel zu Bodenrode im Kreise Worbis, dem Eisenbahn-Weichensteller a. D. Wey- mann zu Hoch-Elten im Kreise Rees, den Ee | beamten a. D. Greve zu Meschede und Hake zu V ittingen „4 im Kreise Jsenhagen, früher zu Siegen, dem Schußzmann a. D. " Grunwald zu Berlin, den Schußmännern Sarbok und | Tiegs zu Berlin, den Polizei-Wachtmeistern Schumann | und Ehmer ebendaselbst, dem kirhlihen Gemeindevertreter, | Stellmachermeister August Hoffmann zu Exin im Kreise | Schubin und dem Maurerpolier Hermann Seidel zu Naumburg a. S. das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie dem Serganten Bernhard Viebcke von der Unter- AREGuUe in Biebrich die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Rentmeistern Löhrlein zu Bischofsheim a. Rhóôn in Bayern, früher zu Rufah im Kreise Gebweiler, und Schmitt zu Wendelsheim (Rheinhessen), früher zu Drusenheim im Kreise Hagcnau, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, sowie dem Domänen-Jnspektor Vincenzo Pisani zu Perugia den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht : dem vortragenden Rath im Reichs-Eisenbahnamt, Geheimen Ober-Regierungs-Rath Streckert den Charakter als Wirk: E Geheimer Ober-Baurath mit dem Range eines Raths erster Klasse zu verleihen.

Gesetz, betreffend die Acnderung des Zolltarifgeseßes und des Zolltarifs. Vom 18. Mai 1895.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nah erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

1. An die Stelle des ersten und zweiten Absatzes des H 6 des dur die Bekanntmachung vom 24. Mai 1885 (Reichs- Sclooe S. 111) veröffentlichten Zolltarifgeseßes treten folgende Bestimmungen: 86

Zollpflihtige Waaren, welche aus Staaten herstammen, welche deutsche Schiffe oder deutsche Waaren agner be- handeln als diejenigen anderer Staaten, können, joweit O! Vertragsbestimmungen entgegenstehen, mit einem ZU- schlage bis zu 100 Proz. des Betrags der tarifmäßigen Eingangsabgabe belegt werden. E zollfreie

Waaren können unter der gleichen Voraus)}eßzung der Ent- richtung eines Zolls in Höhe bis zu 20 Proz. des Werths unterworfen werden.

_ Die Erhebung eines solchen Zuschlags bezw. Zolls wird nah erfolgter Zustimmung des Bundesraths durch Kaiserliche Verordnung angeordnet. Il. Der durch die bezeichnete Ma cung veröffent- lichte Zolltarif wird in nadisbeider Weise abgeändert :

1) Jn Nr. 5 erhält die Position a folgende Fassung: 1) Aether aller Art, mit Ausnahme des Schwefel-

äthers : . 100 kg 125 M,

2M N ae S U Aaden, Krügen oder anderen

Umschließungen . A0 O

2) Schwefeläther, Chloroform, Collodium ; ätherische

Oele mit Ausnahme der nachstehend unter c und m

begriffenen; Essenzen, Extrakte, Tinkturen und

Wässer, alkohol- oder ätherhaltige, zum Gewerbe- und

Medizinalgebrauche ; Firnisse aller Art mit Aus-

nahme von Oelfirniß ; Maler-, Wasch- und Pastell-

farben ; Tusche ; Farben- und Tuschkasten ; Blei-,

Noth- und Farbenstifte ; Zeichenkreide 100 kg 20 M

2) An Stelle der Anmerkungen a und b zu Nr. 131

tritt folgende Anmerkung : Anmerkung zu cl: Vorbehaltlich der im Falle eines Mißbrauchs ortlih an- zuordnenden Aufhebung oder Beschränkung, i a. Nuzholz für Jadustrien des Grenzbezirks, mii Zug- thieren gefahren, sofern es direkt aus dem Walde fommt und nicht auf einen Verschiffungsplaß oder Bahnhof gefahren wird, jedoh mit Beschränkung auf die bereits am 1. Juli 1885 im Grenzbezirk vor- handenen Jndustrien und auf deren durchs{nittlihen Holzbezug aus dem Auslande in den leßten drei Jahren vor dem 1. Oktober 1885, bis zum E G, . Bau- und Nugzholz für den häuslichen oder hand- werksmäßigen Bedarf von Bewohnern des Grenz- bezirks, sofern es in Traglasten eingeht oder mit Zugthieren gefahren wird, nah näherer Bestimmung des BUndestat A, O _3) In Nr. 20 erhalten die Positionen b 1 und 2 folgende Fassung: A A b. 1) Waaren ganz oder theilweise aus Bernstein, Celluloid, Elfenbein, Gagat, Jet, Lava, Meerschaum, Perlmutter oder Schildpatt; Zähne in Verbindung mit Stiften oder Röhren von Platin oder anderen ¿dien Veil. 100.Ke 200 M; 2) Waaren aus unedlen Metallen, mehr oder weniger vergoldet oder versilbert oder mit Gold oder Silber belegt ; feine Galanterie- und Quincailleriewaaren (Herren- und Frauenshmuck, Toilette- und sogenannte N'ppestischsachen u. \. w.) ganz oder theilweise aus Aluminium, dergleihen Waaren aus anderen un- edlen Metallen, jedoch fein gearbeitet und entweder mehr oder weniger vernickelt oder au vernirt, oder in Verbindung mit Halbedelsteinen oder nachgeahmten Edelsteinen, Alabaster, Email, oder auch mit Schniß- arbeiten, Pasten, Kameen, Ornamenten in Metallguß Und! Dra . 100 kg 175 4) Zu Nr. 25 2: Die Position erhält folgende Fassung : Honig, auth künfiliher. . 5) Zu Nr. 25 m : Hinter der Position 25 m 4 wird folgende Bestimmung aufgenommen : 5) Kakaos! in flüssiger oder konsistenter A (Kakao- butter) . e 100 kg 410 G 6) Zu Nr. 26: a. An die Stelle der Position 26b tritt folgende Bestimmung :

Spciseóle, als: Oliven-, Mohn-, Sesam-, Erdnuß-, Bucheckern-, Sonnenblumen-, Baumwollensamenöl in Fässern . C IOO K TO E

Anmerkung zu þÞ: Baumrwollensamenöl in Fässern, amtlich denaturiert, 100 kg 4 b. Jn der Position 26 c ist das Komma hinter „Leinöl“ und das Wort „Baumwollensamenöl“ zu streichen. 7) Zu Nr. 31: Die Position 31 e erhält folgende Fassung : e. 1) flüssige alkohol- oder ätherhaltige Parfümerien, ein- shließlih der alkohol- oder ätherhaltigen Kopf-, Mund- und Zahnwässer . : . 100 kg 300 Æ, 2) anderweit nicht genannte Parfümerien 100 100 , Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1895 in Kraft. Urkundlich unter Unjerer E gea Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlihen Jnstegel. Gegeben Prökelwiß, den 18. Mai 1895.

(L. S.) Wilhelm.

Fürst zu Hohenlohe.

100 kg 36 M

Bei der Reichsbank sind ernannt worden: der Zweite Vorstandsbeamte der Reichsbankstelle in Essen, bisherige Bank-Rendant Brandau zum Bank-Assessor; der bisherige Bank-Vorstand Loebniy in Mülhausen i. E. e Bank-Rendanten und Zweiten Vorstandsbeamten der eihsbanfkstelle daselbst :

der bisherige Bank-Buchhalter Speyer in Minden zum Bank-Kassierer und Zweiten Vorstandsbeamten der Reichsbank- stelle daselbst;

der bisher mit der Verwaltung der Reichsbank-Nebenstelle in Hanau beauftragte Bank-Buchhalter Traeger zum Bank- Vorstand daselbst.

Der Marine-Jntendantur-Registrator Schmüser is zum Geheimen Registrator in der Kaiserlihen Marine ernannt worden.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den Kreis-Schulinspektoren Dr. Ruland zu Krefeld und Kreußt zu Düsseldorf den Charakter als Schulrath mit dem Range der Räthe vierter Klasse zu verleihen, sowie der Wahl des Oberlehrers an der zweiten Realschule zu Berlin, Professors Dr. Emil Hausknecht zum Direktor der zwölften Realschule zu Berlin die Allerhöchste Bestätigung zu ertheilen.

Auf Jhren Bericht vom 10. Mai d. J. will Jch dem Kreise Waldenburg, Regierungsbezirks Breslau, welcher eine Chaussee von Station 5,6 der Waldenburg - Striegau- Maltscher Provinzial-Chaussee über Seitendorf bis zur Grenze des Kreises Schweidniß bei Seifersdorf zum Anschluß an die in diesem Kreise von der Kreisgrenze über Seifersdorf, Bögendorf nah Schweidniy zu erbauende Chaussee erbaut hat, gegen Uebernahme der tOnitgeg chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nah den Bestimmungen des Chausseegeldtarifs vom 29. Februar 1840 (Geseß-Samml. S. 94 ff.) einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusäßlihen Vorschriften vorbehaltlich der Abänderung der sämmtlichen voraufgeführten Bestimmungen verleihen. Auch sollen die dem aussee- geldtarif vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-Polizeivergehen auf die gedachte Straße A fommen. Die eingereichte Karte erfolgt anbei urüd.

/ Neues Palais, den 13. Mai 1895. Wilhelm R. Thielen. An den Minister der öffentlichen Arbeiten.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 29. Mai.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten im Neuen Palais heute früh von 6 Uhr ab den Vortrag des Chefs des Zivil-Kabinets, begaben Sih um 7 Uhr nah Berlin und hielten auf dem Tempelhofer Felde ein Exerzieren nebst Gefehtsübung der zweiten Garde - Jnfanterie - Brigade gegen markierten Feind ab, und zwar aus Anlaß des Jahrestages der vor heben Fahren im Charlottenburger Schloßpark vor dem Hochseligen Kaiser Friedrih abgehaltenen Heershau. Nah Beendigung der Uebung begaben Sih Seine Majestät nah dem hiesigen Königlichen Schlosse, nahmen daselbst die Meldung des kom- mandierenden Admirals a. D. Freiherrn von der Golß ent- gegen und empfingen den Staatssekretär des Jnnern, Staats- Minister Dr. von Boettiher und den Kriegs - Minister, General der Jnfanterie Bronsart * von EaL zum Vortrage. Nachmittags um 4 Uhr gedahten Seine Majestät in der Jungfernhaide einem Schießen der Offiziere des Garde- Füsilier-Regiments beizuwohnen.

_ QUTE Majestät die Kaiserin und Königin begaben Sich heute Vormittag um 11 Uhr 53 Minuten von der ild- parfstation nah Berlin und vom Potsdamer Dat te na dem hiesigen Schlosse, wo gegen 11/2 Uhr Früh tüdstafe Jhrer Majestäten stattfand. m Laufe des Nachmittags statteten Jhre Majestät den Pflegestationen des Evangelisch- Kirchlichen Hilfsvereins in der Georgenkirchstraße und der Wilhelmstraße Besuche ab.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute eine Sigung.

S S Ä D S Ci C L E L