1895 / 131 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Jun 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reichs-Anzeiger

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Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 4 4 50 S. Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an ; für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition

8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Aummern kosten 25 S.

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M 131.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Geheimen Ober-Regierungs-Rath Reuscher, vor- tragendem Rath bei der Ober:Rehnungskammer, den König- lihen Kronen-Orden zweiter Klasse, / dem Vorsteher des Präsidialbureaus derselben Behörde, Geheimen Rechnungs - Nath Frishm üller, dem protestan- tischen Pfarrer und Konsistorial-Präsidenten Magnus zu Bischheim und dem Geheimen Kommissions-Rath Geßner zu Magdebura den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse, dem Geheimen Rechnungs-Revisor Barenthin bei der Ober-Rechnungskammer, dem Jnspektor im städtishen Waisen- hause zu Stettin Julius Lewin, dem evangelischen Lehrer Davin an der städtischen Mädchen - Mittelshule zu Cassel, dem Nevierförster Tatter zu Himmelpforten im Kreise Stade, dem Thkerarzt Reißmann zu Strasburg im Kreise N und dem städtishen Rendanten a. D. Weitlich zu Stargard i. Pom. den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse, dem katholischen Ersten Lehrer Len zu Prummern im Kreise Geilenkirhen und dem emeritierten Lehrer und Küster Planck zu Sanne im Kreise Osterburg den Adler der Jnhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern, sowie dem Kommunalförster Lütteken zu SAE E im Kreise Meschede, dem pensionierten Fußgendarmen Habsch zu Weißen- burg, dem früheren Vorarbeiter bei der Musterbleihe zu Soh- lingen im Kreise Uslar An Beckmann, und dem früheren Arbéiter bei derselben Anstalt Friedrih Fett- Töther, dem Schafmeister Karl Fünning zu Karlsburg im Kreise Greifswald, dem Statthalter Wilhelm Meinke zu Neuendorf im Kreise Greifenhagen und dem Revieraufseher rnsst Hamm am städtischen Krankenhause zu Stettin das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigsi geruht : den nachbenannten Offizieren 2c. die Erlaubniß zur An- legung der ihnen verliehenen nihtpreußishen Jnfsignien zu er- theilen, und zwar: des Fürstlih waldeckschen Militär-Verdienstkreuzes erster Klasse: dem General-Lieutenant z. D. von Shmidt zu Celle,

N ee und Kommandeur der 43. Jnfanterie-

rigade ;

der Kommandeur- Jnsignien zweiter Klasse des Herzoglich anhaltishen Haus - Ordens Albrecht's

des Bären:

dem Major von Hartung vom Militärkabinet, à la suite des Jnfanterie-Regiments Herzog von Holstein (Holstein- sches) Nr. 85; sowie des Ehrenkreuzes des Großherzoglich mecklenburg- \chwerinschen Greifen-Ordens und des ODffizier- kreuzes des französishen Ordens der Ehrenlegion: ä dem Stabsarzt Dr. Behrin g, à la suite des Sanitäts-

orps.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht :

den Königlich preußishen Geheimen Baurath Werchan

in Berlin zum nichtständigen Mitgliede des Patentamts zu ernennen.

Dem zum Handels-Agenten der Vereinigten Staaten von ‘Amerika in Freiburg i. B. ernannten Herrn Jacob H. T Mos ist das Frequatur namens des Reichs ertheilt vorden.

Bekanntmachung,

betreffend die Verlegung des Sißes des Schieds- gerichts für die Sektion I der Leinen- erufsgenossenscha ft. Vom 31. Mai 1895.

Jn Abänderung der diesseitigen Bekanntmachungen, betreffend die Siße der Schiedsgerichte, deren Bezirke über die Grenzen eines Bundesstaats hinausgehen, vom 12. September 1885 („Reichs-Anzeiger“ vom 17. Sep- tember 1885) und betreffend die Organisation der

i Unfallversicherung vom 1. Mai 1894, wird hierdurch zur Kenntniß gebracht, daß das Reichs-Versiche- rungsamt im Einvernehmen mit den betheiligten Landes- Hentralbehörden und in Uebereinstimmung mit dem Vorstand der “Parc Q auf Grund des S 46 Abs. 3 des Unfallversiherungsgeseßes vom 6. Juli 1884 (Reichs- Geseßblatt Seite 69) beschlossen hat, den Siß des Schieds- erihts für die Sektion IT der Berufsgenossenschaft, umfassend ie Nheinprovinz und das Fürstenthum Birkenfeld,

D M iti Zis | Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 . R JFuserate nimmt au: die Königliche Expedition

des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußishen Staats-Anzeigers Berlin §3W., Wilhelmstraße Nr. 32.

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Berlin, Dienstag, den 4. Juni, Abends.

vom 1. Juli 1895 ab von Viersen nach Köln a. Rh. zu verlegen. Berlin, den 31. Mai 1895. : Das Reichs-Versicherungsamt. Dr. Bödiker.

Der Geheime Registratur-Assistent Baehr ist zum Ge- heimen Registrator in der Kaiserlichen Marine ernannt worden.

Landespolizeilihe Anordnung.

Auf Grund des Reichsgesezes vom 7. April 1869 und der revidierten Jnstruftion vom 9. Juni 1873, betreffend Maßregeln gegen die Rinderpest, wird in Ergänzung der dies- seitigen landespolizeilihen Anordnung vom 183. März 1882 (Amtsblatt S. 76) von dem unterzeihneten Regierungs- E für den Umfang des Regierungsbezirks

umbinnen bis auf weiteres hierdurch Folgendes verordnet. Einziger Paragraph. - i

Die Ein- und Durchfuhr von Hörnern in der im 8 2 Abs. 2, c der landespolizeilihen Anordnung vom 13. März 1882 vorgeschriebenen Beschaffenheit ist fortan auch auf der die ZUSIeE bei Czimochen im Kreise Lyck überschreitenden Zollstraße gestattet. : )

Die Prüfung der Einfuhrfähigkeit erfolgt kostenfrei durch das Königliche Zollamt in Czimochen.

Gumbinnen, den 10. Mai 1895.

Der Regierun gs-Präsident. Hegel.

Königreich Preußen,

Seine Majéstät der König haben Allergnädigst geruht: den Ober-Verwaltungsgerichts-Rath Loh aus zum Senats- Präsidenten des Ober-Verwaltungsgerichts, den Ober-Regierungs-Rath Reichenau zu Münster i. W. zum Ober-Verwaltungsgerihts-Rath, sowie die Regierungs-Assessoren Dalmer zu Posen, von Rohr- \heidt zu Merseburg, Graf von Schliß genannt von Görg und Wrisberg zu Hannover, Dr. von Braun- \chweig zu Potsdam, von Flottwell zu Breslau, von Glasenapp zu Berlin, eyer zu Bromberg und fet Schwarßt zu Arnsberg zu Regierungs-Räthen zu ernennen; erner infolge der von der Stadtverordneten-Versammlung zu Paderborn gro Wahl den bisherigen besoldeten Bei- eordneten der Stadt Münster, Gerichts-Assefsor a. D. Otto Blasimann in Münster als Bürgermeister der Stadt Pader- born für die gesezlihe Amtsdauer von zwölf Fahren zu bestätigen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

auf Grund des 8 28 des Landesverwaltungsgeseßes vom 30. Zuli 1883 (Gesez-Samml. S. 195)

den Regierungs-Rath Leist zu Wiesbaden zum Mitgliede des Bezirksausshusses zu Oppeln und zum Stellvertreter des Regierungs-Prästdenten im Vorsitz diefer Behörde mit dem Titel „Verwaltungsgerichts-Direktor““ auf Lebenszeit, sowie

den Regierungs-Rath Wa gner zu Osnabrück zum zweiten Mitgliede des Bezirksausschusses zu Osnabrück auf Lebenszeit zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Oberlehrer am Gymnasium in Bochum, Professor Dr. Friedrich Beneke zum Gymnasial-Direktor zu ernennen.

Ministerium der gee Unterrihts- und Medizinal- Angelegenheiten.

Dem Gymnasial-Direktor Ba Dr. Beneke if die Direktion des Gymnasiums in Hamm übertragen worden.

Dem Privatdozenten in der theologishen Fakultät der Universität Greifswald, Eo Johannes Dalmer ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.

Der praktishe Arzt Dr. med. Albert Elten in Frei- burg a. E. ist zum Kreisphysikus des Kreises Kehdingen ernannt worden.

Dem akademischen Förster der Universität Greifswald Wilhelm Nürnberg zu Neuenkirchen ist der Charakter als Königlicher Hegemeister verliehen worden.

Wag. Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Dem Obergärtner Friedrich Weber in Spindlersfeld bei “icin ist der Charakter als Garten-Jnspektor verliehen worden.

1895.

Ober-Rechnungskammer.

Bei der Königlihen Ober-Rechnungskammer ist der bis- herige Königliche Kreissekretär Petsch aus Rothenburg O.-L. zum Geheimen revidierenden Kalkulator und . j

der bisherige Sekretariats- Assistent bei dem Reichsgericht Wilhelm Haentshke zum Geheimen Registrator ernannt worden.

Bekanntmachung.

Von den zuständigen Staats- und Kirhenbehörden wird beabsichtigt, in dem Bezirk der St. Marcus-Parochie hierselbst drei neue evangelishe Kirchengemeinden zu errihten und demgemäß folgende Festseßungen zu treffen :

L Die Evangelischen in demjenigen Gebiet der St. Marcus-Kirchen- gemeinde, welches umshrieben wird

im Westen durh die Mittellinie der Koppenstraße von der Grenze gegen die St. Andreas - Kirchengemeinde bis zur Meittellinie der Großen Frankfurter Straße, -

im Norden durch die Mittellinie der Großen Frankfurter Straße von der Mittellinie der Koppenstraße oftwärts und durch die Mittellinie der Frankfurter Allee bis zur Mittellinie der Borhagener Straße, *) :

im Osten durch die Mittellinie der Boxhagener Straße bis zur Weichbildgrenze und durch die legtere Grenze,

im Süden bezw. Südwesten durch die Grenze gegen die St. Andreas-Kirchengemeinde,

werden aus der St. Marcus-Kirchengemeinde ausgepfarrt und zu einer selbständigen Lazarus-Kirchengemeinde vereinigt.

II. Die Evangelischen in demjenigen Gebiet der St. Marcus-Kirchen- gemeinde, welhes umschrieben wird im Westen dur die Mittellinie der Borhagener Straße von der Weichbildgrenze nordwärts und durch die Mittellinie der Tilsiter Straße bis zur Mittellinie der Straße 43, im Norden durh die Mittellinie der Straße 43 ostwärts bis zur Mittellinie der Thaerstraße und durch diese leßtere Linie nordwärts bis zur Weichbildgrenze, im Osten und Süden dur die Weichbildgrenze, werden aus der St. Marcus-Kirhengemeinde ausgepfarrt und zu einer selbständigen T E CCG Uns vereinigt.

Die Evangelischen in demjenigen Gebiet der St. Marcus-Kirchen- gemeinde, welhes umschrieben wird

im Westen und Norden durch die Mittellinie der Lebuser Straße, durch die Mittellinie der Pallisaden-Straße von der vorgedachten Linie nordwärts bis zur Grenze gegen die St. Bartholomäus - Kirchengemeinde, durch die leßtere Grenze und die Grenze gegen die Immanuel - Kirchen-

___ gemeinde,

im Osten und Süden dur die Weichbildgrenze, durch die Miittellinie der Thaerstraße südwärts bis zur Mittellinie der Straße 43, durch die leßtere Linie bis zur Mittellinie der Tilsiter Straße, durch die Mittellinie dieser Straße füdwärts bis zur Mittellinie der Frankfurter Allee, durch die letztere Linie westwärts und durch die Mittellinie der Großen Frankfurter Straße bis zur Mittellinie der Lebuser Straße, &

werden aus der St. Marcus-Kirhengemeinde ausgepfarrt und zu einer felbständigen T EL E SRR I S: Le MERGEMEINIF vereinigt.

Für die Lazarus-, die Samariter- und die Auferstehungs-Kirchen- gemeinde gelten bis auf weiteres die gegenwärtigen Gebührenordnungen der St. Marcus-Kirchengemeinde.

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Die bisherige vierte geistlihe Stelle der St. Marcus - Kirchen- gememe geht als erfte Pfarrstelle zugleih mit ihrem derzeitigen In- aber, dem Prediger Köster, als Pfarrer auf die Lazarus - Kirchen- gemeinde über. :

Die bisherige fünfte geistlihe Stelle der St. Marcus-Kirchen- emeinde geht als erste Pfarrstelle zugleih mit ihrem derzeitigen In- aber, dem Prediger Koh, als Pfarrer auf die Samariter-Kirchen- gemeinde über. ubt # der Auferstehungs - Kirchengemeinde wird eine Pfarrstelle er- richtet.

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Hinsichtlich des Fortbestehens der Kirhhofsgemeinschaft zwischen den neu zu gründenden Kirhengemeinden (I bis II11) und der Stamm- gemeinde sind bereits von den zuständigen Organen mit Genehmigung der Aufsichtsinstanzen folgende Festseßzungen getroffen worden : i

Die St. Marcus-Kirchengemeinde ist verpflichtet, jeder der neu zu gründenden Kirhengemeinden das Mitbenußungöreht an dem Kirch- hof bei Hohen-Schönhausen bis zu dem Zeitpunkt zu gewähren, mit welchem jede dieser neuen Gemeinden in der Lage . ist, einen eigenen Kirhhof zu eröffnen. Diese Verpflichtung foll jedoch nicht länger als sechs Jahre dauern, von dem Zeitpunkt der Er- richtung der betreffenden Gemeinde an ip wie So lange eine der neuen Vanéinden von obigem Reht Gebrauh mat, gilt sie der St. Andreas-Kirchengemeinde gegenüber, welhe Miteigenthümerin des ge: dachten Kirchhofs ist, als Theil der St. Marcus-Kirchengemeinde, be- zieht die in ihr auffommenden Stolgebühren und erhält ein Viertel Lrienigen Uebershüsse, welhc der St. Marcus-Kirhengemeinde nah Ablauf des Nechnungsjahres laut § 4 des zwischen dieser und der St. Andreas-Kirchengemeinde-abgeshlofsenen Vertrags zufließen.

SFndem wir diefen Parochial-Regulierungsplan zur öffentlichen Kenntniß bringen, fordern wir sämmtliche Interessenten auf, etwaige Einwendungen bis zum 5. Juni d. J. während der Zeit von 10 Uhr

*) An diesen Stellen gegenüber den Abdrucken der Bekannt- machung in den Nrn. 123 und 126 d. Bl. berichtigt bezw. ergänzt.