1895 / 138 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 12 Jun 1895 18:00:01 GMT) scan diff

wesens vom Jahre 1885. Inzwischen hatte ih herausgestellt, daß die hobe Meinung von der Zuverlässigkeit dieser Karten doch keineswegs so unbedingt zutreffend war, daß au diese, wie man meinte, mit allen möglihen Kautelen der Richtigkeit hergestellten Karten an einer Reibe von Fehlern, theilweise recht groben Fehlern litten. Die General-Kommission hat z. B. bezügli einer Gemeinde erklärt, daß diese Karten si als absolut ungeeignet gezeigt haben, um als Grund- lage des Verfahrens zu dienen. Meine Herren, ih möchte niht dafür einstehen, daß die hier in Frage stehenden hessishen Karten wesentli zuverlässiger und befser wären. Auf Grund der vorliegenden Erfah- rungen hat man bei Erlaß des hessischen Grundbuhgeseßes von 1885 den vorerwähnten § 36 aufgehoben. Es liegen in den Akten Mittheilungen vor aus dem Finanz-Ministerium, in denen gesagt wird, daß die vorhandenen Katasterkarten überall sh als Kopien der Gruhdbuhkarten darstellen, soweit fih nicht bei den Vermessungen ergeben habe, daß die leßteren Unrichtigkeiten enthalten. Daraus entnebme ih, daß solhe Unrichtigkeiten festgestellt sind. Ia, ich glaube, sagen zu Tônnen, es giebt überhaupt keine Karte, die un- bedingt rihtig ist. Jede kleinste Verschiebung einer Linie, jede Ungenauig- Feit bei den Aufnahmen im Felde führt mit Nothwendigkeit zu einer Un- rihtigkeit der Karte. Troßdem aber und ungeachtet dieser nirgendwo in Abrede zu stellenden Möglichkeit einer Ungenauigkeit der Karte eine Fiktion aufstellen zu wollen, daß die fartenmäßige Grenze die absolut richtige sei, das führt unter Umständen zu ganz erheblichen Unzuträglichkeiten und Verleßungen des materiellen Rechts. _Eine unrihtige Karte «kann eigentli doch niemals die thatsählih gegebenen Eigenthumsverhbältnifse aufheben, ohne daß dadur für den, der darunter leidet, die Empfindung entsteht und mit Recht entsteht, daß ihm ein Unrecht geschehen sei. S

Fh meine, daß sh bei den vorerwähnten kurbefsishen Karten sogar ergeben bat, daß eine Grenze mitten durch ein Haus hindur ging, woraus die Folgerung ih ergab, daß ein Tbeil des Hauses dem Nachbarn gehörte, der niemals darauf hatte Anspruch maden Eönnen und wollen. Die Vermefsungen, die hier in Rede stehen, sollen nun allerdings mit einer besonderen Sorgfalt geschehen sein. Es sind auch Bestimmungen getroffen, die den Betheiligten es ermöglichen, jede Unrichtigkeit zu rügen und eine Aenderung bezw. Berichtigung herbeizuführen. Die Karten baben ausgelegen, und wenn ih niht irre, war Anweisung gegeben, daß die Gemeindevorstände die einzelnen Betheiligten veranlaffen sollten, ih die Karten anzusehen und auf Fehler derselben Hinzuweisen. Das alles begründet aber für mich feineswegs die Gewißheit, daß die Karten absolut rihtig seien. Wenn auch der Landbewohner auf das Bürgermeifteramt geht und sih solche Karten ansieht, fo wird er do nur ausnahmsweise im stande sein, hon mit Rücksicht auf den kleinen Maßstab, in dem die Karten angelegt sind, die feste Ueberzeugung zu gewinnen, daß ihm niht irgendwo in seine Nechte eingegriffen worden sei und daß die Karten mit den thatsächlichen Grenzen der Grund- stüde in absoluter Uebereinstimmung si befinden. Also auch das Schweigen des Betreffenden macht diese Karten meines Erachtens nicht zuverlässiger, als sie an si find. Im übrigen glaube ih darauf hinweisen zu sollen, daß das Vermessungswesen seit der Zeit, da diese Karten angelegt sind, in technisher Beziehung erbeblihe Fortschritte gemacht hat, daß nit bloß mit besseren Instrumenten gearbeitet wird, son- dern daß auch die Methoden, nah denen gearbeitet wird, zuverlässiger geworden sind, als man sie damals kannte. Deshalb glaube ih sagen zu können, daß neue Karten, wo fie bezüglich der Grundstüdcks- grenzen von den alten abweihen mödten, niht minder die Ver- muthung der Richtigkeit für sih haben werden als die alten Karten. I kann deshalb nur bitten, meine Herren, auch in dieser Beziehung es bei dem Entwurf zu belafsen, der nach meiner Ueberzeugung eine materielle Schädigung der Bewohner des hessishen Hinterlandes nit ¡ur Folge haben wird. 4

Jm weiteren Verlauf der Debatte nahm der Justiz- Minister Schönstedt ‘zu demselben Gegenstande noch einmal das Wort:

Ich glaube, die Annahme des vorliegenden Antrags würde für diejenigen Gemeinden, für welche die zehnjährige Anfechtungsfrist ab- gelaufen is, das Gegentheil von dem herbeiführen, was Herr Abg. von Tepper-Laski beabsichtigt. Denn nach dem Schlußsaß follen die Grundbu(karten nur so lange maßgebend und beweiskräftig sein, als se nicht im Wege der gerihtlichen Klage erfolgreih angefoWten worden sind. Es würde daher für diese Gemeinden eine Anfehtung im Wege der Klage zugelassen, die nah dem bestehenden Ret vollständig ausgeschloffen ist, wenigstens nit mit irgend welcher Auesiht auf Erfolg angestellt werden kann. In Wirklichkeit kommen nur diejenigen Gemeinden in Frage, für welche die zehnjährige Frist noh läuft. Da kann ih nur wiederholen, was ih {on vorher gesagt habe, daß ih 2s nit für wünschenëwerth halte, hier zum Ausdruck zu bringen, daß für solhe Gemeinden die Grundbuchkarten den unbedingten Vorzug ver- dienen gegenüber den Katasterkarten.

áFch darf unter Bezugnahme auf das, was ih vorher gesagt habe, aus einem Schreiben des Herrn Finanz-Ministers vom 13. Mai 1885 so lange {weben nämlich die Vorbereitungs8arbeiten für dieses Gesey einen Say verlesen. Es wird in dem S(hreiben gesagt, daß zwishen den bhessishen Grundbuchkarten und den Katasterkarten, welche im allgemeinen nur Kopien der ersteren seien, doch auch Abweichungen bestehen. Unter diesen werden hervor- gehoben:

„Wenn Parzellengrenzen abweichend von der Darstellung in den hessishen Karten örtlich vorgefunden und in ihrer thatsählich be- stehenden Lage in die Gemarkungëkarten übertragen worden sind“, sowie „wenn wegen offenbarer Feblerhaftigkeit die Berichtigung der Grundbuchkarten nothwendig war.“

Also offenbare Fehlerhaftigkeit solher Karten ist dur die preußishen Vermefsungsarbeiten festgestellt worden. Das müßte meines Erachtens genügen, um den Standpunkt zu verlassen, daß diese Grundbuchkarten maßgebend sein müßten für die Zukunft, soweit nicht auf Grund derselben bereits woblerworbene Rechte ent- standen sind.

Abg. von Tepper -Laski erklärte sih auf eine Anregung des Abg. Niesch damit einverstanden, daß die lezten Worte des Antrags hinter „beweiskräftig“ fortfallen.

Abg. Schmidt -Warburg (Zentr.) war der Ansicht, daß dadurh der Antrag noch bedenklicher werde; denn auf diese Weise werde für alle Fälle die Gültigkeit und Beweiskräftigkeit der alten Grundbuch- karten ftatuiert.

Abg. Im Walle (Zentr.) beantragte: mit Rücksiht auf den Antrag des Abg. von Tepper-Laski, den § 31 und den Rest des Geseßz- entwurfs an die Justizkommission zurückzuyerweisen.

ZustizMinister Schönstedt:

Fch kann dem -Herrn Abg. Schmidt darin beistimmen, daß, wenn der Antrag des Herrn Abg. von Tepper-Laski in seiner ursprünglichen Fassung für die Gemeinden, für welche die zehnjährige Anfechtungsfrift abgelaufen war, zu wenig bot, er in seiner jeßigen Faffung zu viel

- bringt für diejenigen Gemeinden, für welche die Frist läuft, indem er

über den Inhalt des hessishen Gesetzes hinaus au bier den Beweis der Unrichtigkeit der Grundbuchkarten auss{ließen würde. Ich trete dess balb dem Abg. Schmidt darin bei, daß auch in der veränderten Fassung der Antrag unannebmbar t.

Was den Antrag des Herrn Abg. Im Walle betrifft : es möge der Paragraph zunächst an die Justizkommission verwiesen werden, so ist das eine Geschäftsordnungsfrage, in die ih mich eigentlih nicht einzumishen habe; ich würde aber troß alledem bitten, mir dazu einige Bemerkungen zu gestatten. Ich halte es mit Rücksicht auf die Lage der Geschäfte und den ziemlich nahe bevor- stehenden Schluß der Session für unerwünscht, daß irgend eine Ver- zögerung in der Verabschiedung des Gesetzes eintrete. Materiell kann ih mir zudem davon feine Vorstellung machen, nah welcher Richtung bin in der Kommission eine größere Klar- heit erzielt werden könne darüber, ob die Grundbuchkarten un- bedingt zuverlässig und richtig sind, oder ob die von unseren Vermefsungsbehörden dagegen erhobenen Bedenken zutreffend sind. Darüber läßt si in der Kommission absolut irgend eine Ueber- zeugung niht gewinnen; es stehen da Behauptungen einander gegen- über, deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit ohne die Vornahme neuer Vermessungen, wozu doch wohl irgend eine Absicht nicht besteht, nicht dargethan werden fann.

Das Haus beschloß gleihwohl, den § 31 und den Reft des Geseßentwurfs nebst allen dazu vorliegenden Anträgen an die Justizkommission zurückzuverweisen.

Die nunmehr folgende zweite Berathung des Stempelsteuergeseßes begann beim Stempeltarif und zwar bei dessen Ziff. 2. f S

Hierin wird nah dem Kommissionsbeshluß für Beur- fundungen über die Abtretung von Rechten an Andere, sowie für Jndossamente im Allgemeinen ein Steuersaß von 1/20 Proz. des Werths, mindestens aber von 1 festgestellt. Abg. Dasbach (Ztr.) beantragte, den Mindestsaz auf 1/2 M zU crmazian. R

JFndossamente über Konnossemente der Seeschiffer, Lade- scheine der L iee und _Auslieferungsscheine (Lager- sheine, warrants) sollen mit 1,50 A besteuert werden. i

Ein Antrag der Abgg. Haacke u. Gen. (nl.) wollte sie von der Steuer frei lassen. S

Im dritten Absaß wird bestimmt, daß schriftlihe Be- nachrihtigungen an den Verpflichteten über die Abtretung, sofern damit die förmliche Urkunde ersegt werden soll, wie Be- urkundungen zu versteuern sind. Desgleichen shriftlihe An- träge auf Umschreibung von Namenaktien im Aktienbuch.

Abg. Dasbach beantragte, hinzuzufügen: „Falls das Statut die Nothwendigkeit der Genehmigung der Anträge vor- sieht, tritt die Stempelpflichtigkeit erst mit Genehmigung des Antrags ein.“ H ;

Abs. 7 (Anrechnung des Stempels für den Eintragungs- antrag auf den Stempel für die Urkunde) beantragte Abg. Jansen wie folgt zu fassen: Wird nah Entrichtung der Abgabe die Urkunde über das der Eintragung zu Grunde liegende Geschäft „errichtet“ u. #. w., statt: „gerichtlich oder notariell aufgenommen oder der Steuerstelle binnen 2 Wochen nah Errichtung der Urkunde vorgelegt“. '

Im fünften Absaz beantragte derselbe Abgeordnete, für „beglaubigte Abschrift“ zu segen „amilih beglaubigte Ab-

rift“

Ich habe mi darüber gewundert, daß aus den deutshen Hafenstädten niht ein Schrei der Entrüstung erschallte, als die Bestimmung der Kommisfion bekannt wurde, daß für jedes Indofsament eine Gebühr von 1,50 Æ erhoben werden soll. Es wäre das gleihbedeutend mit der Vernichtung jedes Speditionëgeschäfts in den preußishen Hafenpläßen. Na der Regierungsvorlage, nach der 1/20 des Werths der Gegenleistung an Gebühren erhoben werden sollte, wären die kleineren Schiffe wenigstens abgabenfrei geblieben. Wenn es -\fich nur um größere Seeschiffe handelte, so wäre für diese die Besteuerung nach der Kommissionsvorlage befser als nah der Regierungêvorlage. Für die in Betracht kommenden kleineren Schiffe aber wäre die Ge- bübrenerhebung nah den Bestimmungen der Kommissionsbes{chlüsse vernichtend. Jch würde daber dem Antrage Haacke zustimmen, der- artige Indossamente freizulafsen. i i A

Geheimer Ober-Finanz-Rath Rathjen: Nach einer Reichs- gerihtsents{eidung sind auch eyt schon alle Zefsionen mit 1,50 \tempelpflihtig, daber auch alle Indofsamente. Beträge unter 150 #4 sind und bleiben auch in Zukunft frei. S i

Abg. Jansen (Zentr.): Jh bin der Ansicht, daß nicht alle einzelnen faufmännishen Manipulationen zur Steuer herangezogen werden dürfen, {hon aus dem Grunde, weil der Kaufmann Gewerbe- steuer zu bezahlen hat. Ich werde daher dem Antrag Haacke zu- stimmen. : “s

Abg. Broemel (fr. Vg.): Es liegen eine Reihe von Petitionen der Kaufmannschaften aus verschiedenen Handelsstädten vor, wie Stettin, Köln, Magdeburg, Berlin. Die Kaufmannschaften aller dieser Handelsstädte stimmen darin überein, daß bei den Indossa- menten von der Erbebung jedes Stempels abgesehen werden müffe. Auch die von dem Herrn Regierungs-Kommifsar angeregte Frage, ob niht jeßt son eine Stempelpfliht für Indofsamente bestehe, ift in einer Petition, und zwar derjenigen der Kaufmannschaft von Stettin, erwähnt worden; diese weist aber auch auf die große Benachtbeiligun aller faufmännischen Kreise dur einen derartigen Stempel bin. I bitte Sie, dem Antrage des Abg. Haadcke zuzustimmen.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Im allgemeinen glaubt die Staatsregierung die Ergebnisse der gründlichen und ausführlihen Berathungen in 21 Siyßungen der Kommission als eine Art Kompromiß zwischen der Kommission und der Staatsregierung auffassen zu können. Wenn Sie die vielen Positionen, welche die Kommission theils gestrichen, theils wesentliÞh ermäßigt hat, sch ansehen; wenn Sie sich ver- gegenwärtigen von vornherein die Stellung der Staats- regierung, die dies Geseg namentlich als eine für die Handhabung nothwendige Klarstellung und Kodifikation eines jeßt ganz verworrenen Rechts auf dem Gebiete des Stempelwefens auffaßt, wenn Sie erwägen, daß ich von vornherein erklärt habe, das Gesetz habe nit wesentlich den Zweck, Mehreinnahmen zu erzielen, fondern eben den vorbezeihneten Zweck einer Klarstellung und Sicherstellung in der Handhabung eines wichtigen Theils unseres Finanz- rechts: so werden Sie verstehen, daß nah diesem Ergebniß der Kommission, wo mehrere Millionen geftrihen worden, und die Ermäßigungen, die die Staatsregierung von vornherein geboten, gern angenommen worden, aber nur mit großem Widerstreben noth-

IE Abg. Möller (nl.):

- bei einer

Staatsregierung an dem Standpunkte fefthalten muß: das Ergebniß muß nah seiner finanziellen Seite im wesentlichen erbalten bleiben; sonst kann das Geseß von der Staatsregierung bei der gegenwärtigen Finanzlage zu ihrem Bedauern niht angenommen werden. {Sehr ritig! rechts.) :

Wenn ih nun im allgemeinen auf diesem Standpunkt stehe, so will ich mi doch im vorliegenden Fall in der Hoffnung, die freilich allerdings noch nit auf Felsen begründet ift (Heiterkeit), daß auf anderen Gebieten mir auch Gegenliebe erwiesen wird, nicht sehr entschieden gegen den Antrag des Herrn Abg. Möller erklären. Ih muß an- erkennen, daß für mi die Lage der Dinge eine andere geworden ift, nachdem ih in der Zwischenzeit klargestellt habe, daß in den Hanse- städten die allerdings in vieler Beziehung direkt mit unserer Schiff- fahrt in den preußischen Häfen konkurrieren derartige Stempel nicht zur Erhebung gelangen. Das ift bisher freilih auch {hon der Fall gê- wesen, und bisher sind Beschwerden über diesen Stempel eigentli bei uns nicht eingegangen ich vermuthe, weil man eben diesen Stempel nit kasfiert hat. (Zuruf! Glotcke des Präsidenten.) Unter diesen Umständen iff aber die Frage jedenfalls feine große Finanzfrage, denn an diesem Zustande würde sich wahrscheinlich auch in Zukunft nichts ändern. Unter diesen Umständen is aber die Frage wahrscheinlih au feine Frage der Konkurrenzfähigkeit unserer Häfen gegen die Hansestädte; denn es wird wahrscheinlich nach diesem Gesetz die Praxis genau dieselbe bleiben, wie sie vorher war. (Heiterkeit.)

Nichtsdestoweniger stelle ih über diesen Antrag die Entscheidurg dem hoben Hause anheim. N

Abg. M ohr (nl.) spra sich im Interesse der preußischen Hafen- städte für den Antrag des Abg. Haake aus.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Auf die Frage der Konnofsemente gehe ih nit weiter ein, weil ich perfönlich der Meinung bia, daß man über eine jede Position doch nur kurz reden darf, wenn das Geseß überhaupt zu stande kommen foll. (Sehr richtig! rechts.)

Aber was den Antrag des Herrn Abg. Dasbach anbetrifft, der steht ja wobl auch schon zur Diskussion, Herr Präsident? fo möchte ich dringend bitten, denselben abzulehnen. Meine Herren, wenn der Firstempel, der in Preußen galt seit dem Jahre 1822, 1,50 M betrug, so wird man zugeben müssen, daß an und für sh schon dieser Fixstempel beute mit 1,50 4 viel geringer ift als zu der Zeit, wo er 1822 eingeführt wurde. Wenn wir hier nun einen Minimalsaß von 1 A nehmen ftatt von 1,50 4, so sollte man nit noch weiter gehen und diefen Minimalsaß auf 0,50 herunter drücken. So liegen die ganzen wirthschaftlihen und Vermögen®- verhältnisse heute gar niht, daß die Thatsahe, daß jemand Urkunde ein- oder einigemal in seinem Leben 1,00 M bezabl[t statt 0,50 Æ, von großer Bedeutung wäre; aber in der Masse kann das allerdings erbeblich finanziell zu Buche s{lagen und ift durhaus nit gering zu s{ägen. Wir haben angenommen, daß der bisherige Stempel für Abtretungen von 1,50 nahezu eine Million brachte. Nun ift zwar an Stelle des Firstempels ein Werth- stempel mit 1/50 9/6 getreten und wird etwas mehr bringen als der allgemeine Firstempel von 1,50 F; aber die große Mafse der Stemvel wird doch unter den Saß von 1,00 fallen, und es ist schon in der Herabsetzung des Fixrstempels von 1,50 Æ auf 1 M ein erbeblicher finanzieller Verluft zu erblicken. Ich bitte daher, diesen Antrag abzulehnen.

Was die Anträge des Herren Abg. Jansen betrifft, so - glaube ih nit, daß sie von irgend einer juristishen Importanz sind; ih halte sie aber auch niht für gerade nachtheilig, sie find aber auch nah meiner Meinung niht nothwendig; die Formulierung der Kommission halte ih nach diesen Richtungen hin doch für durchaus genügend.

Abg. Klasing (kons.): Wir werden gegen den Antrag des Abg. Dasbach stimmen aus den Gründen, die der Herr Finanz-Minister angegeben hat. Auch dem Antrage des Abg. Haacke werden wir nicht zustimmen; denn die Resultate der Kommissionsverhandlungen müssen als stillschweigend ges{chlofsenes Kompromiß aufgefaßt werden. Auf diesem Standpunkt steht auch der Herr Finanz- Minister: ich wundere mich daher über seine Shlußworte. Wir baben wesentlihde und an sih berechtigte Wünsche zurückgestellt in der Erwartung, daß das au von anderer Seite geschehen werde. Dieser Stempel is gerade auf die Initiative des Herrn von Eynern zurückzuführen, der doch gewiß genau über die Verhältnisse informiert war. Er hat gute Gründe dafür beigebraht, und seine politischen Freunde find ihm gefolgt. Demgegenüber können die Gründe des Abg. Möller niht ins Gewicht fallen. Der Stempel hat schon vorher bestanden, troßdem ift der - Handel niht vernihtet worden. Wir müssen die Schwäche des Widerstandes von seiten der Staatsregie- rung bei dem ersten;Versuch, Bresche in die Beschlüsse der Kommission zu legen, bedauern. Die Folge wird sein, daß nun auch andere Interessentenkreise ihre Wünsche geltend machen werden.

Abg. R ickert (fr. Vg.): Der Abg. Klasing hat sich mit si selbst in Widerspruch gesetzt, da er ja selbst einen Antrag T entwurf gestellt hat. Das hat er wohl vergessen. Freilich ift es ja hon lange ber, denn der Antrag datiert vom 8. Juni. Ob nun der rr Minister durch die Rede des Abg. Klasing in seinem Widerstande gestärkt sein wird, das werden wir ja wohl sehen. Es ist ein seltsames Schauspiel, daß troy der eingehenden Prüfung der Vorlage in der Kommission in einundzwanzig Sihungen ein so wichtiger Punkt wie der, daß das Reht der Stempe- lung nicht ausgeübt würde, überjehen werden konnte. Der Herr Finanz-Minister hat A ausdrücklich mit dem Antrag einverstanden erflärt. Das is ein Beweis, daß die Regierung sich durch unsere sahlichen Gründe hat belehren lassen. Die Rechte dagegen beharrt auf ihrem „Kompromiß“. Wir haben keineswegs den Wunsch, die Berathung in die Länge zu ziehen, wir wollen im Gegentheil schnell vorwärts fommen. Es ift eine unerhörte Zumuthung, daß man uns bier bis in den Juli hinein festhält, obglei das Geseß gar nit so eilig ist und eine Vertagung bis zum Oktober sehr wohl zulässig wäre. Der Herr Finanz-Minister hat selbst zugegeben, daß sih mit dem neuen Geseg ein paar Milliönchen herausreißen lafsen.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Wenn der Herr Abg. Rickert jeßt {hon mit den Worten, es wäre eine unerhörte Zumuthung seitens der Staatsregierung, die Landesvertretung fo lange festzuhalten, glaubt, es werde die Regierung sich wohl noch ents{hließen, den Landtag bis zum Oktober zu vertagen, so kann ich ihm diese Hoffnung mit der größten Bestimmtheit benehmen. Davon if gar niht die Rede (sehr gut! rechts); und ih brauhe die Gründe, die dafür vorliegen, nicht auseinanderzusezen. Wenn diejenigen, die dieses Geseß zu stande bringen wollen, wirklich das Mittel wählen wollten, zu diesem Behufe den Landtag zu vertagen, so kann ih Ihnen versichern: das wäre das beste Mittel, dieses Geseß überhaupt nicht zu ande kommen zu laffen.

wendige Kompensationen bewilligt worden find, im allgemeinen die

Fängt man einmal an, nachdem man 21 Kommisfionsfißungen

«

gehabt hat, in der zweiten Lesung alle Positionen so gründlich zu behandeln bei einem Geseß mit so viel einzelnen Positionen, wo man zu jeder einzelnen Position reden, jede Position angreifen und vertheidigen fann, so ist ein solhes Geseß nicht zu machen. Jch{ habe schon am Eingang gesagt: ih habe mich s{chwer entshlofsen, diese außerordentlich s{wierige und wihtige Materie in Angriff zu nehmen. Ich habe das nur gethan im Vertrauen darauf, daß die große Mehrheit des Hauses, die die großen direkten Steuern und das Kommunalsteuerwesen reformiert hat, gezeigt hat, daß fie über Kleinigkeiten hinwegsieht und nur die großen Dinge ins Auge faßt, die bewiesen- hat, daß sie si versteht zu einer kfomvatten Majorität zusammenzuschließen, au fähig sei, ein solches Gesetz zu verabschieden; und ih habe dieses Vertrauen auch noch beute, und ih glaube, für eine folhe Frage wird die große Mehrheit des Hauses den Herrn Abg. Rickert nicht als Führer wählen. (Zu- ftimmung rechts.) Ih ftebe grundsäßliß durchaus auf dem Standpunkt des Herrn Abg. Klasing, daß im großen Ganzen dieses Werk der Kommission, wenn es überhaupt zu einem geseßgeberischen Erfolg diesmal kommen soll, als ein Kompromiß an- gesehen werden muß. Das ift ja klar, daß bei so verschiedenartigen Positionen, die foviel Interessen berühren, große und fleine, man sich da nicht auf ein großes Ganzes resignieren, man Einzelheiten auch in den Kauf nehmen muß, die einem nit gefallen; denn sonst ift ein solhes Geseg nicht mögli, und müssen wir in den preußishen Rechtsverwirrungen eben \tecken bleiben. Also im Großen und Ganzen stehe ich ganz auf dem Boden, den der Herr Abg. Klasing entwickelt hat, und ih babe deswegen au das Staats- Ministerium gebeten, auch seinerseits im allgemeinen das Kompromiß niht mehr anzufehten. Die Staatsregierung hat, wenn Sie Kommissionsberihte gelesen haben, ganz aukßerordentlih viel aufgegeben, weit mehr als hier noch jeßt in Frage steht. Das müßte doch auch vom Hause berüdcksihtigt werden, immer vorausgeseßt,- daß das Haus das Geseß machen will.

Nun sagt der Herr Abg. Rickert : man rechnet bier nur ein Mebr von 500 000 Æ beraus. Meine Herren; ih babe diese ganze Rechnung immer als eine höchst zweifelhafte bezeichnet ; ih kann beute noch nit mit Sicherheit sagen, ob auch nur die bisherige Einnahme wieder ein- fommt mit Sicherheit niht ; persönli glaube ich, daß wir einige 100 000 Æ mehr erreihen werden; das wird aber au alles sein. Wenn ih an die Geschichte von der ersten Schäßung denke, wo sie von 3 auf 5, auf 10 Millionen ging, \{ließlich waren es 24 Millionen genau fo wie bei den Steifleinenen in Shakespeare?s Heinrich TV. —, fo sind do diese Stimmen jeßt verstummt; sol@e Behauptungen kann niemand mehr aufstellen. :

Nun glaube ich nicht, daß die Mehrheit des Hauses bei der gegenwärtigen Finanzlage eine so große Angst davor hat, daß bei dieser Gelegenheit einige Hunderttausend mehr in die Staatskasse fommen. Meine Herren, wenn wir bedenken, wie viel nothwendige und nüßlie Verwendungen aus der Staatskasse wir unterlassen müfsen eine Hauptfolge der Finanzpolitik der Herren da drüben (links) so werden wir doc bier uns, glaube ich, in diesem Hause nicht dabin leiten laffen, diese selbe Politik nun hier im kleinen zu befolgen. Jch - glaube niht, daß die Mehrheit des Hauses diesen Weg betreten würde.

Wenn ih, was diese spezielle Position betrifft, eine Ausnahme nehr oder weniger gemaht habe von der Gesammtstellung, die die Staatsregierung einnimmt, so ist das deswegen gesehen, weil id nih persönlich in der Kommission über die thatsählihen Verhält- nisse geirrt habe. (Zuruf links.) Nun, was soll die Unterbrechung !

. Untersuhungs-Sachen.

. Aufgebote, Seitaluban u. dergl.

3. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen c. 5. Verloofung 2c. von Meclbivavieren:

| erfL, von 92% —,—,

| Transitc f. a. B

Warum foll ih das nicht anerkennen, daß ih mi thatsächlich dar- über geirrt habe, ob dieser Stempel in gleiher Höhe auch in den Hansastädten erboben wird! (Beifall rechts.) Ich habe damals gesagt: ich nehme an, daß in den Hansaltäüdten ein mindestens so hoher Stempel erhoben wird, weil im allgemeinen die Stempel in den Hansastädtea höher sind als in Preußen. Jch habe aber Bericht eingezogen von den betreffenden Städten, von Lübe, Hamburg, Bremen, und habe nun erfahren, daß bisher derartige Stempel in diesen Städten gar niht zur Erhebung gekommen sind, und das hat mich allerdings bewogen, obwobl ih der Frage aus den früber angeführten Gründen das Gewihht, was drüben (links) auf die Sache gelegt wird, gar nicht beilege, dem Hause die Entscheidung in diefer Sache anheimzugeben. Ih glaube kaum, daß \ich in dieser Beziehung ähnliche Fälle in Zukunft wiederholen werden; denn ih wüßte nicht, daß ih in anderen Fragen dieser Art thatsählich geirrt hätte. (Bravo! rechts.) :

_ Abg. Dasbach (Zentr.): Für mich ist es sehr zweifelhaft, ob die Erträge des Gesezes so gering sein werden, wie sie der Herr Finanz-Minister darstellt. Ih glaube, daß die höheren Schätungen richtig fein werden. :

, Abg. Krause (nl.): Das Bestreben, das Gesez zu stande zu bringen, kann uns nit der Verpflichtung entheben, jede Position des Entwurfs genau und gewissenhaft zu prüfen. Die Art und Weife, wie der Abg. Klasing geglaubt hat, auf einen wirklichen oder ver- meintliden Gegner einhauen zu müssen, kann dem Zustandekommen des Gesetzes gewiß nit dienlih sein. Von einem in der Kommission ges{lofsfenen Kompromiß kann nur infofern die Rete sein, als bei den einzelnen Positionen die Ansichten einander genähert wurden. Was Herr Klasing Schwäche beim Minifter nennt, nennen wir sachliche Behandlung.

__ Abg. Reichardt (ul.): Bii der veränderten Sachlage halten wir uns für durchaus berechtigt, für den Antrag Haacke zu stimmen.

Abg. Klasing: Der Abg. Rickert befindet sich im - Irrthum, wenn er einen Antrag, betreffend den Fideikommißstempel, zur Ver- gleihung heranzieht. Er hat nur eine redaftionelle, feine finanzielle Dedeutung. _

_ Abg. Shmidt- Warburg (Ztr.) wollte den ersten Saß im Abs. 3, betreffend Stempelpfl chtigkeit der schriftlihen Benach- rihtigungen über Zessionen, gestrihen haben, da als Bedingung dieser Stempelpflichtigkeit die Verkebrésitte angeführt sei. Das sei doc ein ¿u unzuverlässiger und unklarer (Srund für den Aufbau einer gesecß- lihen Bestimmung. Redner beantragt, über die entsvrehende Be- stimmung besonders abzustimmen.

__BVei der Abstimmung wurde der Antrag Haadcke zu Abs. 2 angenommen, desgleichen der Antrag Janssen zu Abs. 7. Der Antrag Janssen zu Abs. 5 wurde abgelehnt.

__ Die Abstimmung über den Antrag Dasbach zu Abs. 3 blieb zweifelhaft; es mußte daher zur Abstimmung dur Zählen geschritten werden. Für den Antrag Dasbach stimmten 84, gegen denselben 111 Abgeordnete, im Ganzen waren demnach 195 Abgeordnete anwesend. : nicht beschlußfähig.

Um 31/, Uhr wurden deshalb die Verhandlungen ab- gebrochen und auf Mittwoch 11 Uhr vertagt. :

Das Haus mar also

Handel und Getwoerbe,

Magdeburg, 11. Juni. (W. T. B.) Zuckerberi t. Kornzucker neue —,—. Kornzudcker exkl. 88 2/9 Rente- 10,30—10,40, Naprodukte erll, 75° Rubig. Brotraffinade 1 —.—, Brot- “e Gem. Raffinade mit Faß —,—. Gem. Faß —,—. Gescäftslos. Robzucker l. Produkt 1-6 Hamburg pr. Juni 9,872 bez., 9,90 Br., pr. Iuli 9,97# Gd., 10,024 Br., pr. August 10,124 bez., 10,15 Br., pr. September 10,177 Gd., 10,25 Br. Behauptet.

ntent neue Nendement 7,10—7,80. raffinade T1 Melis 1 mit

Deffentlicher Anzeiger.

Essen a. d. Ruhr, 11. Juni. (W. T. B.) Der „Rheinisch- Westfälischen Zeitung“ zufolge hat der Beirath des Kohlensyndikats die Umlage für das 3. Quartal auf 5 9/0, wie biéher, festgeseßt. Es wurde mitgetheilt, daß für das 4. Ouartal eine gleihe Umlage wahr- scheinlich sei. Auf die Tagesordnung der Versammlung der Zehenbesivzer am 2%. d. M. wurde die dritte ‘Lesung des neuen Syndikatsvertrages geseßt, weil einige Mitglieder Bedenken gegen die vorbergesehene mögliche Auflösung nah 5 Jahren hatten. Damit i der Termin für den Abschluß des Vertrages, welcher für die zweite Hälfte des Juli in Aussiht genommen war, wohl aufzuschieben.

Wien, 11: Juni. (W. T. B; Böhmischen Westbahn nahm treffend die Uebergabe der Linien der Generaldirektion der Staatsbahnen, Liquidation an. A _ Brüssel, 11. Juni. (W. T. B.) Bei der heutigen Kohlen- submission in Lütti wurden alle zur Submission gelangten Partien an Koblengruben in Lütti und Umgebung übertragen.- Die Preise bewegen sh für Scmiedekohle zwisckcen 10,50 Fr. bis 10,90 Fr., für halbfette Kohlen Type 4 8,30 Fr. -bis -9-Fr., für Glüßhkoble 6,25 Fr., für balbfette Kohlen Type 3 7,50 Fr., für Heiz- foble 11.90 Fr. bis 12,50 Fr.

In Charleroi fanden die Zuschläge zu den gleichen Preisen wie bei der leßten Submission statt. Der Preis für halbfette Kohlen Type 2 stellte sich auf 6,25 Fr., für Type 3 auf 7,50 Fr., für Type 4 auf 8,20 Fr. bis 8,50 Fr. und für Heizkoblen auf 10,45 Fr. bis 11,20 Fr.

_ New - York, 12. Juni. (W. T. B.) Die Börse eröffnete feft und lebhaft und {loß nach allgemeiner Steigerung günstig. Der Umsas der Aktien betrug 300 000 Stü.

_ Die für Weizen anfänglih s{chwadhe Stimmung gewann nah Eröffnung infolge Regierungsberihts weitere Ausdehnung. Die Reaktion, welhe sid nach und nach auf große Kaufordres und Bradstreetsberichte Bahn brach, war nur von kurzer Dauer, da sie sich gegenüber der Ausnußzung durch Realisationen nicht widerstandsfäßbiy genug erwies. Stbluß ftetig. Mais eröffnete matt und zu niedrigerem Preis in- folge günstiger Ernteberichte. Die sh nach Eröffnung entwickelnde Reaktion trat nur vorübergehend in die Erscheinung, da der Ursache ibrer Entstehung nit eine solche Bedeutung beigemefsen wurde, als daß sie die ohnehin berrshende Neigung zur Abwärtsbewegung, die durch die träge Plaßnachfrage im Westen erneute Nahrung fand, hätten bintanhalten können. Schluß matt.

. Waarenbericht. Baumwolle-Preis in New-York 74, do. in Ners-Urleané 7. Petroleum Stand. wbite in New-York 7,65, do. in Philadelphia 7,60, do. rohes (in Cases) 8,00, do. Pipe line cert. p. Juli 150 nom. Schmalz West. steam 6,75, do. Robe & Brothers 7,05. Mai Tendenz: willig, pr. Juni —, do. pr. Juli 564, do. pr. September 574. Weizen Tendenz: willig. Rother Winter- weizen 83F, Weizen pr. Juni 83, do. pr. Juli 833, do. pr. Sep- tember 842, do. pr. Dezember 86. Getreidefrabi nah Liverpool 11. Kaffee fair Rio Nr. 7 16, do. Rio Nr. 7 pvr. Jul! 14,55, do. do. pr. September 14,65. Mehl, Spring Wheat clears 3,05. Zueer 215/16. Kupfer E ; Der erth der in der vergangenen Woche ausgeführten Produkte betrug 7 788 182 Doll. E x Ï Weizen - Verschiffungen der lezten Woche von den atlantishen Häfen der Vereinigten Staaten nah Groß- britannien 63 000, do. nah Frankreich —, do. nah anderen Häfen des Kontinents 42 000, do. von Kalifornien und Oregon 0 Ar anten 44 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents Chicago, 11. Juni. (W. T. B.) Weizen anfangs fallend gab im weiteren Verlaufe noch mehr nach infolge von Realisierungen. Einlaufende stramme Kabelberihte, sowie Käufe der Baissiers führten eine starke Reaktion herbei, die jedo, troßdem sie durch ungünstige Ernteberichte unterstüßt wurde, die shließlihe Verflauung des Marktes, infolge von erbeblihen Realisationen, nit hindern fonnte. Mais

Die Generalversammlung der enntniß von dem Bericht, be- Gesellshaft an © die

und nahm den Antrag? auf

ging infolge großer Verkäufe und Verkaufsordres sewie infolge günstigen Wetters durhweg im Preise zurü. : i Weizen. Tendenz: willig, pr. Juni 793, pr. Juli 808. Mais. Tendenz: willig, pr. Juni 50}, Sveck short clear nomin. Por? pr. Juni 12,45.

6. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesells(. 7. Erwerbs- und Wirtbschafts-Genossenschaften. j 8. Niederlassung 2. von Rechtsanwälten.

9. Bank-Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Untersuhungs-Sachen.

[17098} Im Namen des Königs! In der Strafsache gegen den Redakteur Joseph Dierl zu Berlin, geboren am 11. Dezember 1829 ¡u München, fkatholisch, wegen öffentliher Belei- digung mittels der Presse hat die zweite Straf- fammer des Königlichen Landgerichts T zu Berlin in der Sitzung vom 9. Februar 1895, an welcher theil- | der genommen haben: 1) Brausewetter, Landgerichts-Direktor, 2) Grandkfe, 2 Dr. von Kirchbach, 4) Stubenrauch,

9) Hartog,

wird auf den 9 Uhr, vor die

Landgerichts-Räthe,

als Richter, Diet, Staatsanwalt, als Beamter der Staatsanwaltschaft, Dr. Hahn, Referendar,

# als Gerichtsschreiber,

für Recht erkannt, 7 daß der Angeklagte der Beleidigung dur die Presse chuldig und deshalb mit einer Geldstrafe von drei- hundert Mark, der im Unvermögensfalle für je ¿hn Mark ein Tag Gefängniß zu substituieren, ¡u bestrafen,

[16863]

stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, obne

Erlaubniß das Bundesgebiet oder nah erreichtem militärpflihtigen außerhalb des Bundes8gebiets aufzuhalten. Vergehen gegen § 140 Abf. 1 Nr. 1 Str.-G.-B. 22. E wer 1895, Vormittags j Strafkammer des Königlichen Land- gerichts zu Landsberg a. W., Richtstraße Nr. 72/73, zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentshuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nah § 472 _Strafprozeßordnung von dem Herrn Zivil- Vorsitzenden der Kreis-Ersaßkommission zu Schwerin a. W. über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Landsberg a. W., den 20. April 1895. Königliche Staatsanwaltschaft.

Oeffentliche Ladung.

Die. nahbenannten Perfonen:

1) Julius Hermann Reinhold Germaun, geboren am 11. August 1871 zu Brenkenboféwalde, Kreis Friedeberg N.-M., leßter Aufenthaltsort Peblitz, Kreis Friedeberg N.-M.,

2) Friedrich Robert Wolffamp, 10. November 1871 zu Friedeberg N.-M., Aufenthaltsort ebendaselbft,

zu haben, Alter ih

verlaffen

Derselbe

gebietes aufzubalten F

berg a. W. unentschuldigtem

urtheilt werden.

[15853]

In der Strafsache gegen geboren am leßter Iobann Ludwig

its Carl E e jtaren E Januar 812 zu Lauchstädt, Kreis Friedeberg N.-M., lester | und zuleßt daselbst aufbaltf ewe

Aufenthaltsort Regenthin, Kreis Arnswalde, : i W E R E __ werden beschuldigt, als Webrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen zu baben oder nach erreihtem militärpflihtigen Alter \sih außerhalb des Bundes- Î hc Vergehen gegen § 140 {bf. 1 Nr. 1 Str.-G.-B. Dieselben werden auf den 19. August 1895, Vormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Lands- zur Hauptverhandlung geladen. Bei / Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nah § 472 der Strafprozeßordnung vor dem Herrn Zivilvorsißenden der Kreis-Ersatzkommission zu Friedeberg N.-M. über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung ver-

Landsberg a. W., den 25. Mai 1895, Königliche Staatsanwaltschaft.

1) den am 25. November 1871 zu Buchholz ge- borenen und zuleßt daselbst aufhaltsam gewesenen uhs, evangelisch,

10) den am 28. März 1872 zu Breddin geborenen

Friedrih Wilhelm Jahnke, evangelisch,

11) den am 27. Dezember 1872 zu Breddin ge- borenen und zuleßt zu“ Kößlin aufbaltsam gewesenen Wilhelm August Peters, evangelis{,

12) den am 26. April 1872 zu Bullendorf ge- borenen und zuleßt daselbst aufbaltsam gewesenen Friedri Ludwig Joachim Genenz, evangelisch,

13) den am 5. April 1872 zu Dannenwalde ge- borenen und zuleßt zu Pritzwalk aufbaltsam gewesenen Karl Friedrih Ludwig Kramer, evangelisd),

14) den am 8. März 1872 zu Ellershagen ge- borenen _und zuleßt daselbst aufhaltsam gewesenen Rudolf Friedrich Gustav Deutschmanu, evangelisch,

15) den am 27. März 1872 zu Frehne geborenen und zuleßt zu Ellershagen aufhaltsam gewesenen Wilbelm Karl Friedrih Schumacher, evangelisch,

16) den am 15. Februar 1872 zu Frehne geborenen und daselbft zuleßt aufhaltsam gewesenen Wilhelm Christian Wichlow, evangelisch,

17) den am 25. August 1872 zu Halenbeck ge- borenen und zulegt daselbst aufhaltsam gewesenen Otto Friedrih Ludwig Eßmann, evangelisch,

18) den am 20. Dezember 1872 zu Helenenhof, Gutsbezirk Lohm I1, geborenen und zuleßt daselbst aufbaltsam gewesenen Wilhelm August Friedrich Calbow, evangelis, E

_ dem Königlichen Polizei-Präsidenten zu Berlin die Befugniß zuzusprehen, den verfügenden Theil des Urtbeils binnen vier Wochen nah Zustellung des Urtbeilstenors einmal dur die Zeitung „Vorwärts Berliner Volksblatt“ und zwar an der Spitze des Pauptblattes und einmal durch den „Deutschen

eihé- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger“ auf Kosten des Angeklagten bekannt zu machen, „Mle Exemplare der Beilage zum „Vorwärts Berliner Volkéblatt* Nr. 265 vom 13. November 1894 11. Jahrgang, sowie die zu ihrer Herstellung bestimmten Platten und Formen unbrauchbar zu machen, dem Angeklagten au die Kosten des Ver- lahrens aufzuerlegen.

Von Rechts Wegen.

[6878] Oeffentliche Ladung. :

Guftav Ferdinand Albert Schreiber, am 28. Ja- er 1872 in Waite, Kreis Schwerin a. W., ge- goren, leßter Aufenthaltsort im Deutschen Reiche R e Nt W., wird beschuldigt, als Wehrpflichtiger er Absicht, sich dem Eintritt in den Dienst des

3) Ernst Ludwig Kluckow, geboren am 27. Juli 1872 zu Friedeberg N.-M., leßter Aufenthaltsort ebendafelbst, S

4) Franz August Theodor Rambaum, geboren am 4. März 1872 zu Altenfließ, Kreis Friedeberg N.-M., leßter Aufenthaltsort ebendaselbft,

9) Emil Gustav Weiland, geboren am 6. Februar 1873 zu Schönrade, Kreis Friedeberg N.-M., leßter Aufenthaltsort ebendaselbst,

6) Isidor Michaelis, geboren am 12. Mai 1872 zu Driesen, Kreis Friedeberg N.-M., legter Aufent- haltsort ebendaselbît,

7) Franz Otto Hämmerling, geboren am 6. No- vember 1871 zu Driesen, Kreis Friedeberg N.-M., leßter Aufenthalteort ebendaselbst;

8) Hermann Robert Emil Kelm, geboren am 30. Juni 1871 zu Driesen, Kreis Friedeberg N.-M., leßter Aufenthaltsort ebendaselbft,

9) Johann Friedrich Carl Gäde, geboren am 18. Februar 1872 zu Marienthal, Kreis Friedeberg N.-M., letzter Aufenthaltsort ebendaselbft,

10) Otto Emil Franz Hora, geboren am 17. August 1872 zu Driesen, Kreis Friedeberg N.-M., leßter

Aufenthaltsort unbekannt,

2) den am 12. Februar 1871 zu Gerdshagen ge- borenen und zuleßt daselbst aufhaltsam gewesenen Johann Friedri Wilhelm Winter, evangelisch,

3) den am 14. September 1871 zu Gumtow ge- borenen und zuleßt zu Bärensprung aufhaltsam ge- wesenen Otto Jobann Cbristian Beun, evangelisch,

4) den am 17. April 1871 zu Halenbeck geborenen und ext daselbst aufhaltsam gewesenen Adolf Otto Ludwig Dörbrand, evangelisch,

9) den am 3. Mai 1871 zu Jännersdorf geborenen und zuleßt daselbst aufhaltsam gewesenen Johann Friedrich Wilhelm Oldenburg, evangelisch,

6) den am 14. März 1871 zu Laaske geborenen Adolf August Lange, zuleßt daselbst aufhaltsam gewesen, evangelisch,

7) den am 16. Februar 1871 zu Rapshagen ge- borenen Otto Heinrih Wilhelm Pfeil, zuleßt daselbft aufbaltsam gewesen, evangelisch,

8) den am 24. Oktober 1871 zu Wernikow ge- borenen und zuleßt daselbst aufhaltsam gewesenen Ernst August Ludwig Stark, evangelisch,

9) den am 4. April 1871 zu Zaaßke geborenen und zuleßt dafelbst aufhaltsam gewesenen Albert Wilbelm August Kamps, evangelisch,

19) den am 9. Februar 1872 zu Mertensdorf ge- borenen und zuleßt daselbst aufbaltsam gewefenen Otto Wilhelm Schulz, evangelisch,

20) den am 30. März 1872 zu Groß Pankow ge- borenen und zuleßt in Wittenberge aufhaltsam ge- wesenen Hermann Friedrih Joachim Lemm,

21) den am 27. Februar 1872 zu Penzlin ge- borenen und | weig daselbst aufhaltisam gewesenen Karl Ludwig Paul Mörer, evangelisch,

22) den am 28. März 1872 zu Preddöhl geborenen und zulegt zu Halenbeck aufhaltsam gewesenen Gustav Karl Amandus Schüler, evimgelisd,

23) den am 25. August 1872 zu Sadenbeck ge- borenen und zulegt daselbft aufbaltsam gewesenen Gustav Emil Karnag, evangelisch,

n pie am Ey ei vi 1872 ju E Oimolde geborenen und zuleßt zu Ellershagen aufhaltsam gewesenen Kar Ernst August Arndt, evangelisch, es y

29) den am- 12. Oktober 1872 zu Schmolde ge- borenen und zuleßt daselbst aufhaltsam gewesenen Karl Friedri Johann Baumaun, evangelisch,

26) den am 10. November 1872 zu Neu See kow

eborenen und zuleßt zu Kleßke aufhaltsam gewesenen ilhelm Friedrih August Nilson, evangelisd: