1895 / 141 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Jun 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Artikel 8. i :

Der § 32 der Königlihen Verordnung vom 10. Juli 1832 erhält folgenden Zusaß : E i: L

„Entsteht nach der Einreihung eines geaen Schägungsanschlags bei dem zuständigen Magistrat oder Königlichen Landrath, jedo v or der=Eintragung dieser beantragten Versicherung in das Beilagebuch vergl. § 2 des fünften Nachtrags zu den Statuten 2c. vom 7. Mai 1890 ein Brandschaden in dem neu zu versichernden oder in der Versicherung zu verändernden Gebäude, fo kann der Regierungs-Präsident auf Antrag des Eigenthümers oder des Landschafts-Kollegiums die nah dem betreffenden Schäßungs- anshlag zu gewährende Brandentschädigung 2c. ganz oder theilweise auf die betreffende Brandkasse anweisen, wenn der Versicherung8antrag im Einklang mit den Bestimmungen der Feuerschaden-Versiherungs-

gesellschaften steht. Artikel 9.

Der § 37 der Königlichen Verordnung vom 10. Juli 1832, die &8 6, 7 soweit derselbe durch § 4 des fünften Nachtrags zu den Statuten 2c. vom 7. Mai 1890 noch nit aufgehoben is —, 8 und 9 des ersten Nachtrags zu den Statuten 2c. vom 1. August 1871 und der § 4 des fünften Nachtrags zu den Statuten 2c. vom 7. Mai 1890 werden aufgehoben. E

An deren Stelle tritt [Ner Nene

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1) Allgemeines über Beiträge. Anleihe gegen Zinsen-

vergütung- / , Die zur Deckung der Brandschäden und sonstigen Verpflihtungen erforderlihen Summen find von den Versicherten nah Maßgabe der Höhe der versiherten Summen (vergl. auch S§S 1 bis 3 des ersten Nachtrags zu den Statuten 2c. vom 1. August 1871) durch Beiträge aufzubringen, welhe nah erfolgter Genehmigung dur den König- lihen Regierungs-Präsidenten vom Landschafts-Kollegium in einem oder mehreren Terminen nah Bedarf ausgeschrieben werden.

Höhere Beiträge als insgesammt zwei vom Tausend der Versiche- rungésumme in der Gesellshaft für Städte und Flecken von der den höchsten Beitrag zahlenden Klasse seßen einen Beschluß der Land- rechnungs-Versammlung voraus. Diese kann auch bestimmen, daß statt solher erhöhten Beiträge der Mehrbedarf ganz oder theilweise durch eine Anleibe gedeckt werden foll, welhe von dem Königlichen Regierungs-Präsidenten zu genehmigen ist. Die von einer derartigen Anleihe zu entrihtenden Zinsen fallen der betreffenden Gesellschafts- kasse zur Last. (Vergl. jedoh Ziff. 2 Litt. c. Abs. 2.)

2) Sicherung der Gesellschaften durch einen Neservefonds. a. Allgemeines. S |

Zur Deckung eines außerordentlichen Jahresbedarfs foll für beide Gesellschaften ein gemeinsamer Reservefonds in der Höhe von vier vom Tausend der Versicherungssummen beider Gesellschaften bestehen.

Das jetzige Grundkapital (vergl. den dur diesen Artikel auf- gehobenen § 6 des ersten Nachtrags zu den Statuten 2c. vom 1. August 1871) und die beiden Hilfsfonds (vergl. den durch Art. 4 dieses Nachtrags aufgehobenen § 7 des fünften Nachtrags zu den Statuten x. vom 7. Mai 1890) werden diesem Reservefonds überwiesen.

Ein außerordentlicher Jahresbedarf is vorhanden, wenn in einer der Gesellschaften die Brandschäden eines Jahres und die sonstigen Verpflichtungen aus diesem Jahre zusammen mehr als zwei vom Tausend der Versiherungssummen in der Gesellshaft für Städte und Flecken von der den höchsten Beitrag zahlenden Klasje betragen. In diesem Falle is der fehlende Betrag aus dem Reservefonds zu entnehmen.

Der Reservefonds ist in der im § 39 der Preußishen Vormund- shaftsorbnung vom 5. Juli 1875 vorgeschriebenen Weise, sowie bei Geldinstituten, welhe unter der Garantie der Ostfriesishen Landschaft stehen, verzin8lih zu belegen. :

b. Zinsen des Reservefonds.

Die Zinsen des Reservefonds sind zunähst zur Deckung eines außerordentlihen Jahresbedarfs und sodann zur etwaigen Ergänzung des Bestandes bis auf die festgeseßte Höhe zu verwenden.

Bleibt hiernach noch ein Rest, so ist solher an beide Gesell- haften nah Maßgabe ihrer Versicherungssummen zu vertheilen.

c. Ergänzung des Reservefonds.

So oft der Reservefonds hat angegriffen werden müssen, ist derselbe baldthunlihst bis auf die festgeseßte Höhe wieder zu ergänzen, und zwar zunächst durch die Zinsen des verbliebenen Bestandes, sodann aber auch dur von beiden Gesellshaften nah dem Maß ihrer Ver- siherungssummen zu leistenden Zuschüsse.

Ist der Reservefonds bis auf die Hälfte seines Sollbestandes ein- gezehrt, so soll das Landschafts-Kollegium befugt sein, mit Genehmi- gung des Regierungs - Präsidenten in beiden Gesellschaften Beiträge bis zu eins vom Tausend in der Gesellshaft für Städte und Fledcken von der den höchsten Beitrag zahlenden Klasse zur Er- gänzung des Reservefonds jährlih auszuschreiben.

3) Sicherung der Gesellschaften durch Nückversicherung.

Das Landschafts-Kollegium ist befugt, bei Versicherungsanstalten, welche zu dergleichen Geschäften in Deutshland ermächtigt sind, Nü- versicherung zu nehmen und sich Verbänden öffentlicher Feuerversiche- L omas zu gemeinschaftliher Tragung von Brandschäden an- zuschließen.

Der Abschluß derartiger Vereinbarungen bedarf der Genehmigung des Königlichen Regierungs - Präsidenten (vergl. § 2 Ziff. 8 in der Fassung vom heutigen Tage).

So beschlossen in der Landrechnungs-Versammlung.

Aurich, den 12. Mai 1894.

Ostfriesishes Landschafts- Kollegium. V. von Frese. H. Klug. Schwien ing. G. Franzius.

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Literatur.

__ MRechts- und Staatswissenschaft.

Die verfassungsmäßige Stellung des preußischen Gesammt-Ministeriums und die rechtlihe Natur der König- lichen Rathskollegia. Von Dr. Rudolf von Gneist. Verlag von Carl eann in Berlin. In neun Abschnitten giebt der Herr Verfasser ein Bild von dem Entwicklungsgang der preußischen Zentral- verwaltung in kurzen Epochen, die sich naturgemäß an die erlassenen Organisationsgeseße anschließen. Eine eingehende Untersuhung haben zunächst die Königlichen Rathskollegia erfahren, zu der \ich von Gneist durch eine Abhandlung des Professors Dr. Philipp Zorn über die „Staatsrehtlihe Stellung des preußishen Gesammt-Ministeriums“ veranlaßt gesehen hat. ie sog. höchsten Ratbskollegia entstanden aus der freien Entschließung der deutshen Könige, welche bei der steten Einengung des Verordnungsrechts einen Kreis persönlicher Rathgeber besißen mußten. Im Jahre 1501 bildete Maximilian I. einen permanenten Hofrath. In Vertretung des in feudaler Weise mit dem Erzbisthum Mainz verbundenen „Kanzlers in Germanien“ trat ein Reichs-Bize- Kanzler, der allmählich auch als Reichs- Minister be- zeihnet zu werden pflegte, dem Kaiser und König zur Seite. Aus dieser Entwicklung ergab sih die Bestimmung des Nathskollegiums : den Monarchen zu berathen, und dieser steht daher über allen Meinungs- äußerungen des Kollegiums. Deshalb unterliegt die Auswahl derMitglieder eines Rathskollegiums, die Bestimmung des Geschäftsgangs dem Willen des Monarchen. Es findet demnach die namentlich in Reden deutscher Parlamentgarier oft wiederkehrende Behauptung, daß ein Staats- Ministerium nah den Grundsätzen der Gerichtskollegien organifiert werden müsse, in der deutshen Rechtsgeschihte keine Bestätigung. Der Verfasser giebt sodann eine geshichtlihe Darstellung der Ent- wickelung der preußischen Zuftände von der mustergültigen Verwaltungs- geseßgebung Friedrih Wilhelms 1. an bis zur Errichtung des Staats- ratys und später des Staats-Ministeriums im konstitutionellen Staat. Die Bildung eines ständigen kollegialishen Staatsraths ist dur Ver- ordnung vom 20. März 1817 erfolgt. Seine Zusammenseßung war im wesentlichen die von Stein im November 1808 vorgeschlagene (aus den Prinzen des Königlichen Hauses, den fünf Staats-Ministern kraft

ihres Amts sowie einer Anzahl anderer Personen, theils fraft ihres Amts, theils durch besondere Berufung, theils mit Stimmrecht, theils nur berathend) ; aber seine Zuständigkeit war nicht die von Stein gemeinte eines Konsfeils zur Ausübung der Königlichen Erekutive als ein höchster Rath der Krone über den Departements-Ministern —, son- dern als ein den aftiven Ministern nebengeordnetes Konseil zur Vorberathung allgemeiner Geseße und einiger besonderer, seiner Beschließung überwiesener Gegenstände. Diese Einschiebung eines eseßberathenden, weit-ren Raths der Krone (Staatsrath) neben dem Péwentideren engeren Rath (Staats-Ministerium) entsprach sehr zahl- reihen Analogien in den europäis{hen Staaten und entsprach ins- besondere den weiteren Erfahrungen, welche man in Preußen selbst seit dem Jahre 1808 gemacht hatte. Je weiter die große Neform- geseßgebung in ihrer Durhführung vorschritt, um so mehr mußte es dem Berufsbeamtenthum zum Vewußtsein kommen, daß die Staats- regierung des Ancien Régime eine Staatsregierung nah Maßregeln, die jeßige eine Staatsregierung nah Geseßen war, in welcher das Ministerialsystem zur Durhführung einer kräftigen Erekutive, anderer- seits ein ständiger kollegialisher Körper zu einer vielseitigen, ruhigen Erwägung, Nachprüfung und Fortbildung der geseßlihen Normen geeignet erscheine. as Wort Napoleon's, daß in der Monar{ie das Staats-Ministerium la pensée en exécution, der Staatsrath la pensée en délibération darstelle, enthält für die heutigen Verhältnisse eine allgemeine Wahrheit. Es fam dazu die Idee, daß die früher von RNeichs- und Landständen berathenen und mit ihnen vereinbarten Gesetze jeßt sahgemäß von einer größeren Versammlung der staatserfahrensten Männer des Landes zu berathen seien im Interesse der Nation und der Monarchie. Ja, es kehrte damit wohl mehr, als die Zeit- genossen selbst einsahen eine nationale Grundidee wieder auf den Boden der neuen Gefellshaft zurück, denn ein solher Staatsrath stellte wesentlich dasselbe dar wie der Reichsrath der fkarolingischen Monarchie, wie die Magnatenversammlungen Karl’'s des Großen als Versammlungen der höheren Reichsbeamten und anderer Männer des besonderen Königlichen Vertrauens zur Vorberathung der Gesetze und allgemeinen Maßregeln der Reichsregierung ein hoher Reichsrath, der erst dur das Feudalwesen der nahkarolingischen Zeit sich in beshließende Reichsversammlungen verwandelte. Jn die Verordnung über den Staatsrath wurde aber vom Staatskanzler Hardenberg im Hinblick auf die in vollem Ernst beabsichtigte und vom König wiederholt zu- esagte Durchführung der modernen Repräsentativverfassung auch der bédeutuvtavalie Satz eingeschaltet: „Die Einwirkung der künftigen Landesrepräfentation bei der Geseßgebung wird durch die infolge Unserer Verordnung vom 22. Mai 1815 auszuarbeitende Verfassungs8- urkunde näher bestimmt werden.“ So war also dieser Staatsrath be- reits angedeutet als der künftige Königlihe Nath, der in der Vor- berathung der Geseße gegenüber den Tünftigen Kammerbeschlüssen die stetige Harmonie der Geseßgebung zu wahren geeignet sein werde. Seit dem am 20. November 1822 erfolgten Tode des Staatskanzlers Hardenberg bestand das Staats-Ministerium als Rathskollegium von zleihberehtigten Departements-Ministern weiter. Dem Rechte nah hatte sich der König selbst als dirigierendes Haupt des Ministerraths zu betrahten. Seine Sanktion blieb dann au für die Beschlüsse des Staats-Ministeriums wesentlih in allen Angelegenheiten. Staatsrath aber erwies sih nah wie vor in den großen, inneren Fragen der Sozialreform als der pflihtgetreue Fortbildner der durchgeführten Gefeße. Ueberhaubt war die leßte Hälfte der Regierung Friedrich Wilhelms III. eine fruchtbare Zeit für die Entwickelung des preußischen Staats. Es war eine Zeit, in welcher gemäß den Erfahrungen aller Völker nah einer Periode der höchsten Anspannung der nationalen Kräfte in den Freiheitskriegen unter der Einwirkung sozialer Re- formen, welhe die wirth|chaftlide Existenz von Millionen um- zugestalten begannen eine gewisse Erschlaffung des nationalen Geistes, eine Abwendung von den höheren Aufgaben des natio- nalen Staats einzutreten pflegt. Das unvergeßlihe Verdienst des Monarchen bleibt die Treue, mit welcher er troy des Drängens einflußreiher Umgebungen an den sozialen Reformen unverbrüchlih festhielt, die - gewissenhafte Auswahl rechts{chaffener Kabinets-Räthe und fähiger Departements - Minister, deren Mehrzahl auch in in dieser Epoche ihren Spezialaufgaben wohl gewachsen war. Es war eine Zeit, in welcher die provinziellen Regierungskollegia und vor allem der Staatsrath den wohlverdienten Ruhm einer Elite des intelligenten Beamtenthums erworben haben. In der stillen Arbeit der Dur(führung der gutsherrlih-bäuerlihen Regulierungen, der Ge- werbefreibheit, der Städteordnungen, des volfksthümlichen Heersystems, der gleichmäßigen Pflege der erwerbenden Arbeit, der großartigen Schöpfung des Zollvereins ist der Assimilierungsprozeß vor sich gegangen, in welchem die jeit 1815 neu formierten „preußischen Staaten* zu einem preußishen Staat zusammengewachsen sind. Nach Einführung der konstitutionellen Verfassung mit dem Grundgeseß vom 31. Januar 1850 ging die herrs{hende Meinung dahin, daß die aus der gesammten Nation gewählte Volksvertretung mit ihrer Gliederung in zwei Kam- mern als summum copsilium regis an die Stelle des bisherigen Staatëraths getreten sei. Der Staatsrath wurde zwar nicht direkt aufgehoben, aber die Berathung der Geseße durch ihn für rein fakul- tativ erklärt, d. h. sie sollte nur dann eintreten, wenn ein Geseßentwurf im einzelnen Fall dem Staatsrath zur Beratbung überwiesen wurde. Da dies aber niht geschah, so war der Staatsrath thatsächlich in Rubestand versezt, einigermaßen ähnlich der Quiescierung der Landstände unter dem Großen Kurfürsten, bis 1884 die Wieder- beseßung des Staatsraths und seitdem die Ueberweisung einer Anzahl von Geseßentwürfen an denselben als sahverständigen Körper zu einer zusammenbängenden Vorberathung erfolgte.“ In der Stellung des Parlamentsförpers zu den Departements-Ministern kehrt wesentlich daëselbe Verhältniß wieder, welches in den deutschen und außer- deutschen konstitutionellen Verfassungen die Regel bildet. Alle Geseßesvorlagen werden, wenn fie auch nur die Gegenzeihnung der Ressort-Minister tragen, doch immer im Namen des Gesammt- ministeriums eingebraht. Zum S{luß gedenkt von Gneist der gnädigen Fügung, welche über den Geschicken des preußishen Staats in seiner Verjüngungsperiode, in den Jahren 1807 bis 1840, gewaltet hat dur das Zutammenwirken eines Triumvirats: des Königs Friedri Wilbelm III1. mit seinem unverbrüchlih treuen Festhalten an den Sozialreformen und der gewissenhaften Auswahl seiner Staatsdiener, des Freiherrn vom Stein mit seinem weiten Blick für die Nothwendigkeit der Selbstthätigkeit der Nation in der Uebung der staatlihen Pflichten, des Fürsten-Staats- kanzlers Hardenberg mit seinem Geshick und seiner Arbeitskraft für die Neugestaltung der Staatsverwaltung und die sozialen Reformen.

Neisebücher.

Den Freunden der Alpenwelt widmet die Redaktion von „Meyer’'s Reisebüchern“ (Verlag des Bibliographishen In- stituts in Leipzig und Wién) eine mit gewohnter Umsicht bearbeitete neue Auflage des II. und Ill. Theils ihrer bekannten und be- währten Führer durch die „Deutshen Alpen“. Dem Berg- touristen werden diese Bücher ebenso willkommen sein wie dem ge- mächliher Reisenden, da sie, weit über eine trockene topographisce Darstellung hinausgehend, eine Fülle von Anregungen zu einer genuß- reichen Reise und eine wirkliche Einführung in die Alpenwelt dar- bieten. Nah dem alten Grundsay, daß leihtes Gepäck eine der Vorbedingungen für eine angenehme Reise ist, sind diese Führer dur die Ostalven in drei handlihe Bändchen gebunden, die in der Nocktasche leiht unterzubringen sind. Der zweite Band umfaßt das Alpenland von der Brennerbahn bis zur Linie Linz— Villah; er führt durch das reizende Berchtesgadener Land an die lieblihen Seen des Salzkammerguts und an die Giselabahn; ferner zu den Firngebieten der Hohen Tauern, der Großglockner- und der Venediger-Gruppe, die je von giner trefflihen neuen Spezial- karte begleitet sind. Dann folgen die Zillerthaler Alpen und das gastlihe Pusterthal, dem sich die südlihen Dolomiten, die ebenfalls durch zwei neue Spezialkarten illustriert werden, anschließen. Durch diese großartige, immer wieder reizvolle Felsenwelt gelangt man einer- seits hinab bis nach Welschland, andererseits durh die Rosengarten- Gruppe oder über den neu ershlossenen Karerseepaß (Costalunga-

Der !

paß) in den Bozener Kessel. Der dritte Band (der den Universitäts-Professor Dr. Frischauf, den besten Kenner dieses Alpen- gebiets, zum Verfasser hat) umfaßt den östlichsten Theil der Alpen, der sih mit den nordöstlihen Ausläufern der Kalkalpen einleitet und mit den êntgegengeseßten Gebieten .der südlichen Kalkalpen und der Karstgebilde abschließt. Den Schwerpunkt dieses Bandes bildet die eingehende Darstellung der herrlihen grünen Steiermark und des seen- und liederreichen Kärntner Landes: jener prächtigen Gebirgs, länder, die mit ihren {önen Wäldern und forellenreihen Gewässern als Reiseziel nicht warm genug empfohlen werden können und vom deutshen Reisepublikum noch lange niht nah Gebühr gewürdigt werden. Der Preis für die mit reihem kartographishen Material ausgestatteten Führer beträgt gebunden nur je 4 .

„Die Sch weizerishe Seethalbahn“, von I. Hard- meyer. Mit 11 Illustrationen und einem Kärtchen. „Europäischen Wanderbilder*. Verlag: Artistishes Institut Orell Füßli, Zürich. Preis 50 „4. Dieses Heftchen der beliebten Sammlung bietet eine Beschreibung der Bahn, welche sh vom Aare- thal aus über Lenzburg, der Aa und den beiden lieblihen Seen von Hallwil und Baldegg entlang, an das Ufer der Reuß und nah Luzern hinzieht. Nicht nur die an dieser Linie liegenden, sondern au solche Oertlichkeiten, welche von derselben aus leiht zu erreichen sind, wie z. B. Hallwil, Seengen, Homberg, Hohenrain 2c., werden geschildert. Das Vüchlein gewährt somit ein treues, von wohlgelungenen Slustra- ionen begleitetes Bild einer der lieblichsten Gegenden des \{chweize- rishen Mittellandes, die zu besuchen sich wohl verlohnt.

„Wohin? Ein Führer und Rathgeber für alle Reiselustigen.“ Herausgegeben von Anny Wothe. Preis eleg. geb. 2 A Leipzig, Adolf Mahn's Verlag. Wie die Herausgeberin felbst in der Vorrede sagt, soll dieses Buch kein Reise-Handbuch, fondern nur ein Wegweiser sein, der, durch Bilder ges{chmückt, au eine unterhaltende Lektüre für diejenigen bildet, die zu Hause bleiben müssen. Der Reiselustige oder Erholungsbedürftige aber findet darin allerlei erwünschte Auskünfte über Bäder, Kurorte und Sommer- frishen, welche ihm die Auswahl des seinen Zwecken entsprechenden Ziels erleichtern.

Der wohlbekannte kleine „Sprachführer für Deutsche in Jtalien“ mit dem Titel „Viaggio a Roma“ (verfaßt von Dr. Fassano in Rom) is im Verlage von F. A. Herbig hierselbst soeben in vierter, verbesserter und vermehrter Auflage erschienen. (Pr. 1 4 40 4.) Diese hat si, abgeschen von dem raschen Absatz der drei ersten Auflagen, aus verschiedenen Gründen nothwendig ge- macht. Namentlih war es der Umstand, daß die rastlos thätige Gegenwart und der gesteigerte Verkehr auch in Italien eine Menge Wörter und Phrasen neu haben entstehen lassen, die keine Aufnahme in Wörterbüchern und Grammatiken finden, aber denjenigen bekannt sein müssen, die mit den Cinheimishen verkehren. Außer solchen Redewendungen sind auch neue Vokabeln mannigfacher Art hinzugekommen. Ebenso haben

die erklärenden Anmerkungen über Sitten, Lebensweise, lokale Ver-

bältnisse 2. eine Vermehrung erfahren. Wünschen aus deutschen Künstlerkreisen entsprehend, in denen das kleine Handbuch sehr ver- breitet ist, sind ferner jeßt die Einrichtungen der Maler- und Bild- hauer-Ateliers in Nom ausführliher besprohen. Eine entschiedene Verbesserung ist die Beseitigung des Circumflexes, welcher die ofene Ausfprache des 6 und o markieren sollte, aber nur störend wirkte; denn diese Unterscheidung hat nur für den weiter Vorgeschrittenen wirklihen Werth, nicht für den Anfänger.

In demselben Verlage erschien neu ein „Sprachführer für Deutsche in Rußland“, mit eingehender Berücksichtigung der Ausfprache, von Anton Palme. (Pr. 2 4) Auch dieses kleine Buch ist, wie das oben besprochene, nah der Ploet’\hen Konversations- methode vrafktisch eingerihtet. Ferner enthält dasselbe aber au, um es dem Anfänger möglich zu machen, russisch lesen zu lernen, in einem Anhang die Regeln der russishen Aussprache fowie Uebungsstücke zum Lesen.

Für Reisende nah Schweden empfiehlt sch endli der gleich- falls im Herbig’s{hen Verlage hierselbst erschienene Sprachführer „Resa i Sverige“ (Pr. 1 A 60 \), der in seiner ganzen Ein- rihtung den vorigen gleicht.

Zeitschriften.

Die heute ershienene Nummer 2711 der „Illustrirten Zeitung“ (Verlag von J. I. Weber in Leipzig) hat den Titel „MNord-Ostsee-Kanal-Nummer“ und enthält u. a. folgende Abbildungen : Die große Medaille zur Erinnerung an die Vollendung des Nord- Ostsee: Kanals, modelliert von Ernst Herter; Die Vereinigung der Nord- und Ostsee, Relief von Ernst Herter für die Drei-Kaiser-Halle im Leuchtthurm zu Holtenau; Wirklicher Geheimer Ober - Baurath Otto Baensch, der Erbauer des Nord-Ostsee-Kanals; Die Grundstein- legung der Arbeiten des Nord-Osftsee-Kanals zu Holtenau bei Kiel durch Kaiser Wilhelm 1. am 3. Juni 1887; Kanal-Projekte zwishen Nord- und Ostsee; Der Bau des Kanals, 8 Abbildungen: Trockenbagger in Thätigkeit, Schwimmende Elevatoren (Spritbagger) bei Rendsburg, Die Schleusenbauten im Hafen von Brunsbüttel, Die Schleusengrube in Holtenau, Montieren eines Schleusenthors in der S{hleusenanlage zu Holtenau, Das Innere einer Schleusenkammer bei Holtenau, Das Innere einer Schleusenkammer bei Brunsbüttel, Die Hochbrücke bei Grünenthal; Die Kronwerkschleuse in Rendsburg; Die sogenannte Kaviarkarte (Karte der Strandungen bei der Fahrt um Skagen); Kanalpartie bei Knoop; Blick von Burg in Dithmarschen auf den Kanal; Die Hochbrücke bei Levensau; Der Leuchtthurm mit der Drei-Kaiser-Halle bei Holtenau ; Lageplan des Kanals, Längenprofil, Querschnitt, Grundrisse u. a.; Schlüssel zu dem beiliegenden Plan von Kiel und dem Kieler Hafen; Die Fähre bei Sehestedt; Das Innere des großen Maschinenhauses bei Holtenau; Die große, die Schleusenthore bewegende Maschine im Maschinenhaus; Die Dreh- brüdcke bei Taterpfahl; Die Schleusenanlage bei Brunsbüttel und die Stleusenanlage bei Holtenau, Ansichten aus der Vogelschau ; Ansicht von Rendsburg mit der Ober-Eider; S. M. Yacht Hohenzollern. Erxrtra-Beilage: Panorama von Kiel und dem Kieler Hafen.

Photographishe Rundschau. Halle a. S, Wilhelm Knapp. Jahrgang IX, Heft 5 bringt folgende belehrende Abhand- lungen: „Bestimmung der thatsächlihen und nüßlihen Beleuchtungs- zeit bei Momentverschlüssen“ von Hans Schmidt-München; „Bliß- lihtaufnahme"“ von M. Allibn. Aus dem Bildershmuck ist hervorzuheben: „Eine peinlihe Situation* von Franz Kühn-Berlin, der durch seine vortrefflihen Augenblicksbilder (Wettrennen, Wettrudern, Segeln u. \. w.) bekannt geworden is. „Der Alte vor dem Nasierspiegel“ von Eickemeyer jun., New-York. Flora-Palmen- haus in Köln a. R. :

Der Gerichtssaal, Zeitschrift für Strafreht, Strafprozeß, gerihtlihe Medizin, Gefängnißkunde und die gesammte Strafrehts- [iteratur, herauétgegeben von Dr. M. Stenglein, Reichsgerichts- Rath zu Leipzig. (Stuttgart, Verlag von Ferdinand Enke.) Band LI Heft 4 hat folgenden Inhalt: 1. Abhandlungen. Die empirishe Natur des Willens. Von Dr. jur. A. Horn in Freiburg i. Breisgau. 11. Vermishte Nachrichten aus der Strafrechtspflege- Die österreichisbe Kriminalstatistik des Jahres 1891. Von Dr. Hugo Hôögel. III. Literarishe Anzeigen.

In Heft 9 der illustrierten naturwissen\shaftlihen Monats- chrift „Himmel und Erde“, herausgegeben von der Gesellschaft Urania (Verlag von Hermann Paetel, Berlin), findet sih ein Artikel von Dr. Homann „Wie der Zwölfzöller der Urania entstand“, der den vielen Besuchern der Urania-Sternwarte und solchen, die sh über den Bau größerer astronomischer Instrumente informieren wollen, die bierzu nöthige Anleitung giebt. Dr. Maas bringt eine aus- führlihe Darstellung des „Erdbebens von Konstantinopel“. Unter den fleineren Mittheilungen sind die folgenden zu erwähnen: „Neue Be- stimmung der Jupitermasse*“, „Ueber das Wetterleuchten“, „Fossile Glazialflora im Königreih Sachsen“, „Ueber die große Seeschlange -

Nr. 240 der.

. Untersuchungs-Sachen. 2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl. 3. Unfall- und Inbvaliditäts- 2c. Versicherung. . Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. * 5. Verloosung 2c. von Werthpapieren.

Oeffentlicher

1

Anzeiger.

1) Untersuhungs-Sachen.

[17917] ___ Steckbrief. j

Gegen den S{hlofser Hugo Sobe, zuleßt in Berlin aufhaltsam gewesen, geboren am 14. Dezember 1860 in Dresden, evangelisch, welher sich verborgen hält, soll eine durch Urtheil des Königlichen gerihts I, Abtheilung 137, zu Berlin vom 19. August 1893 erkannte Gefängnißstrafe von drei Wochen voll- streckt werden. E8 wird ersucht, denselben zu ver- haften und in das nähste Gerichtsgefängniß abzu- liefern.

Berlin, den 5. Juni 1895.

Königliches Amtsgericht T1. Abtheilung 138.

(Unterschrift.)

[17810] Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Hausdiener Carl Keil, genannt Messerschmidt, geboren am 25. De- zember 1841 zu Berlin, welcher fich verborgen hält, ist die Untersuhungshaft wegen Unterschlagung und Diebstahls in den Akten J. III. A. 259. 95 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuhung8gefängniß zu Berlin NW., Alt-Moabit Nr. 12 a., abzuliefern.

Berlin, den 10. Juni 1895.

Königlihe Staatsanwaltschaft beim Landgericht I.

Beschreibung: Alter 53 Jahre, Größe 1,72 m, Statur unterseßt, Haare blond, Stirn breit, Augen blaugrau, Nase stark und gebogen, Mund gewöhn- lich, Zähne defekt, Kinn oval, Gesicht länglich, Sprache deutsh. Kleidung: grauer Rock, \{chwarze Weste, graue gestreifte Hose, Gummizugstiefel, weißer ÜUmlegekragen und s{chwarzer Shlips. Be- sondere Kennzeichen : angewahsene Ohrzipfel, auf jedem Zeigefinger eine kleine Narbe.

9) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[17855] Zwangsverfteigerung.

Im Wege der Zwangsvollitreckung foll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 1 Nr. 33 auf die Namen 1) der Wittwe Auguste Ney, geb. Schmidt, 2) des Kaufmanns Nudolf Wilhelm Ney, 3) der minder- jährigen Geschwister Ney: a. Elisabeth Auguste, b. Martha Emma, c. Gertrud Auguste (zu c. ver- storben) eingetragene, in der Prinzen- Allee Nr. 61 belegene Grundstück am 19, August 1895, Vor- mittags 103 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. Nr. 13, Hof, Eingang C., Erdgeschoß, Zimmer 40, versteigert werden. Das Grundstück hat eine Flähe von 5 a 30 qm und ist mit 5250 #4 Nutungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abshäßungen und andere das Grundstück be- treffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf- bedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Zimmer 42, eingesehen werden. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden auf- gefordert, vor Schluß des Bersteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigen- falls nah cifolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund- stücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 22, August 1895, Vor- mittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden.

Berlin, den 5. Juni 1895.

Königliches Amtsgeriht T. Abtheilung 87,

[17854] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangévollstreckung foll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 82 Nr. 3443 auf den Namen des Restaurateurs Gustav Krayat zu Berlin ein- getragene, in der Schulstraße 62/63 belegene Grundstück am 22. August 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Eingang C., Erd- geschoß, Saal 40, versteigert werden. Das Grundstü ist mit 1,62 4 Reinertrag und einer Fläche von 6a 94 qm zur Grundsteuer, bisher aber noh nit zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer- rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbu(hblatts, etwaige Abschäßungen und andere das Grundstü betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf- bedingungen können in der Gerichts\chreiberei, ebenda, Zimmer 42, eingesehen werden. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstüs tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 26, August 1895, Vor- mittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben an- gegeben, verkündet werden.

Berlin, den 5. Juni 1895.

Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 87.

[17856]

Zwangsverfteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das iw Grundbuche von Alt-Schöneberg Band 34 Nr. 1344 auf den Namen des Tischlermeisters Christian Stucken- brock zu Charlottenburg eingetragene, zu Berlin in

der Gletitshstraße 27 belegene Grundstück am 17. August 1895, Vormittags 10¿ Uhr, bor dem unterzeihneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist 7a 16 qm groß und für das Etatsjahr 1895/96 mit 11 530 4 zur Gebäudesteuer veranlagt. Das Weitere ergiebt der Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 17. August 1895, Nachmittags 122 Uhr, an Gerichts\telle wie oben verfündet werden. Verlin, den 8. Juni 1895. Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 86.

[17863] In Sachen des Rentners August Mahner zu Blankenburg, vertreten durch Rechtsanwalt Kunten

chöffen-“

dahier, Klägers, wider den Tischlermeister Heinrich Borchert zu Blankenburg, Beklagten, wegen rück- ständiger Zinsen, wird, nahdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme der dem Beklagten ge- hörigen Grundstüe, als:

a. 6,67 a auf dem Mühlenstiege, Nr. 380 der

Karte, G b. 6,67 a auf dem Mübhlenstiege, Nr. 379 der Karte, mit

dem darauf erbauten Wohnhause No. ass. 793 zum Zwecke der Zwangëêversteigerung durch Be- [chluß vom 30. Mai 1895 verfügt, auh die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 30. Mai 1895 erfolgt is, Termin zur Zwangs- versteigerung auf den 18S. September 1895, Morgens 10 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgericht Blankenburg angeseßt, in welchem die Hypothek- gläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben.

Vlankenburg, den 6. Juni 1895.

Herzogliches Amtsgericht. H. Sommer. [17864]

In Sachen der Herzoglichen nistration zu Blankenburg, Klägerin, wider den Dr. med. Pintschovius in Kepin, Beklagten, Kapitalabtrags und Zinsen, wird, trag der Klägerin die Beschlagnahme Beklagten gehörigen Grundstücke, als

das Wohnhaus und Nebengebäude No. ass. 1 in Altenbrak mit

3,13 a Hof und Baustelle Nr. 38 d. K,,

3,96 a Garten im Orte Nr. 43 d. K,

2,92 a Garten daselbst Nr. 44 d. K,

99_a 89,5 qm neben dem Garten Nr. 69 in der Ortslage,

7,90 a Garten im Orte Nr. 41 d. K.

vom 21. Mai 1895 verfügt, auch

erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 18. September 1895, Nachmittags 3 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgericht Blankenburg in der Schmidt’schen Gastwirthschaft zu Altenbrak ange- seßt, in welhem die Hypothekgläubiger die Hypo- thekenbriefe zu überreihen haben. Blankenburg, den 6. Juni 1895. Herzogliches Amtsgericht. D. Sommer.

[17858]

In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung des dem Ackersmann Ernst Spaller hier gehörigen, in der Beguinenstraße Nr. 124 hier gelegenen Hauses nebst der Flatenwiese Nr. 90A. ift in dem heutigen Liquidationstermine sofort zu Protokoll das Aus- \{lußurtheil erlassen und verkündet worden. Solches wird hierdurch gemeinkundig gemacht und zugleich der auf Mittwoch, 3. Juli 1895, Vormittags 113 Uhr, vor Gericht hier anstehende Ueberbots- termin mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß in dem heutigen Verkaufstermin ein Gebot nicht abgegeben ift. :

Neubrandenburg, 8. Juni 1895.

Großherzoglihes Amtsgericht. Abtheilung 1.

W. Saur. [17859] :

In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung des dem Pantoffelmacher Utech von hier gehörigen, hier- selbs an der großen Wollweberstraße sub Nr. 596 belegenen Hauses ist in dem heutigen Liquidations- termine fofort zu Protokoll das Ausschlußurtheil erlassen und verkündet worden. Solches wird hier- durch gemeinkundig gemacht und zugleih der auf Mittwoch, 3. Juli 1895, Vormittags 1A Uhr, vor Gericht hier anstehende Ueberbotstermin mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß in dem heutigen Verkaufstermine ein Gebot niht abge- geben ist.

Neubrandenburg, 8. Juni 1895. Großherzoglihes Amtsgericht. Abtheilung I. W, Saur.

[17857]

In Sachen betr. die Zwangsversteigerung der kanonfreien Hâuslerei Nr. 23 in Dütshow ist der zur Erklärung über den Theilungsplan und Vor- nahme der Vertheilung auf den 25. d. Mts. bestimmte Termin auf den 26, d. Mts., Vormittags 10 Uhr, verlegt.

Neustadt i. Meckl., den 12. Juni 1895.

Großherzogliches Amtsgericht.

[17902]

In dem Verfahren, betreffend die Zwangsver- steigerung des dem Schlachtermeister Wilhelm Carl Heinrich Ahrens zu Rostock früher gebörigen, allhier an der Neuen Werderstraße sub Nr. 1945 Q. belegenen Hauses und Gartens Nr. 1214 TK., ift zur Erklärung über den Theilungsplan, fowie zur Vor- nahme der Vertheilung ein Termin auf Montag, den 24. Juni 1895, Vormittags 11 Uhr, im Amtsgerichtsgebäude, Zimner Nr. 1, bierselbst anberaumt, und werden die bei der Zwangsverstei- gerung Betheiligten dazu mit dem Bemerken geladen, daß der Theilungsplan zu ihrer Einsiht auf der Gerichtsschreiberei niedergelegt ist.

Rostock, den 8. Juni 1895.

Großherzoglihes Amtsgericht. Piper.

61110] Bekanntmachung. :

Auf Antrag der Erben der unverehelihten Weberin Marie Amalie Auguste Ullrih zu Hernsdorf - bei Wigandsthal, nämlich: E

1) der verwittweten Johanne Eleonore Christiane Scholz, geborenen Ullrich, zu Zittau, i i

2) der verwittweten Häusler Ernestine Wilhelmine Bunzel, geborenen Ullrich, zu Bergstraß, :

3) der verehelihten Häuéler Auguste Pauline Holland, geborenen Ullrich, zu Hernsdorf und

4)- der unverehelihten Auguste Pauline Paul zu Grenzdorf, i

zu 1 vertreten durch die Antragstellerin zu 2, werden die Inhaber der angeblich verbrannten \echs Obligationen des Markgrafenthums Ober-Lausißz Königlich Preuß, Antheils :

Leihhaus - Admi- |

wegen | nachdem auf An- |

folgender dem ! Lane S : Age g : | ab legitimierenden Talons zu den beiden Obligationen

| der Braunschweigischen Aktiengesellshaft für Jute- | und Flachsindustrie Nr. 803 und 1004 über je 300 M,

6. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesellsc. 7. Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften.

8. Niederlaffung 2c. von Rechtsanwälten.

9. Bank-Ausweise.

0. Verschiedene Bekanntmachungen.

Serie II Litt. B. Nr. 5140 5141 5142 5143 und 5144 über je 150 4 und Serie II1 Litt. C. Nr. 476 über 75 M aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 17. September 1895, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Geriht, Zimmer 53, ihre Rechte anzumelden und die betreffenden Urkunden vorzulegen, widrigenfalls dieselben werden für fraft- los erflärt werden. Görlitz, den 8. Januar 1895. Königliches Amtsgericht.

[58189] Bekanntmachung.

Nachbenannte Personen haben das Aufgebots- verfahren beantragt:

1) Der Kgl. B. Bezirksarzt Dr. Volk in Lindau (Bodensee) wegen zweier Loose der Braunschweigischen Prämienanleihe de 1868: Serie 4288 Nr. 38 und 39 über je 20 Thaler (60 46),

2) der Prokurist Adolf Windmüller in Hamburg wegen eines Looses der Braunschweigischen Prämien- anleihe: Serie 5989 Nr. 7 über 20 Thaler (60 M),

3) die Preußische Hypotheken-Versiherungs-Aktien- gefellschaft in Berlin wegen dreier Braunshweigischer Prämienloose: Serie 1642 Nr. 35, 36, 37, je über 20 Thlr. (60 4),

4) die Niedersächsishe Bank zu Hannover wegen der zur Erhebung von Kupons vom 1. Juli 1893

9) die Wittwe des Taback- und Zigarrenhändlers

Heinrich Mümmler, Dorothee, geb. Seeliger, hier,

wegen der Obligation vom 11. November 1875, in-

| halts welcher für sie an dem dem Lotterie- Haupt- | Kollekteur Nobert Günther hier gehörigen, an der | Quf/arenstraße hier No. ass. 4300 belegenen Grund- Ÿ t Ï i Ä -_!| +7 G 4 I 7R G 9 olf zum Zwecke der Zwangsversteigerung dur Beschluß | stücke (Skundbucy Dd. La Ds D, Jo) 2400 M nebst die Eintragung | 2 ‘o Zinsen zur Hypothek haften.

dieses Beschlusses im Grundbuche am 21. Mai 1895| S S : : | luf S buche am 21. Mai 1895 | gefordert, spätestens in dem auf den 12. Juli 1895,

Es werden daher die Inhaber jener Urkunden auf-

Morgens 19 Uhr, vor unterzeichnetem Gerichte, Auguststraße 6, Zimmer Nr. 24, bestimmten Auf- gebotstermine ihre Nechte anzumelden und die Ur- kunden vorzulegen, widrigenfalls dieselben, und zwar

| die unter 1 bis 4 bezeichneten unbeschränkt, und die

unter 5 bezeihnete dem Eigenthümer des ver- pfändeten Grundstücks gegenüber für kraftlos erklärt werden sollen,

Braunschweig, den 19. Dezember 1894. Herzogliches Amtsgericht. 1. Hildebrand.

[17473] Aufgebot.

Das Aufgebot folgender angeblich abhanden ge- fommener Urkunden is von den nachbenannten Per- sonen, die sämmtlih durch den Rechtsanwalt Fröhl- king in Norden vertreten werden, beantragt worden :

1. Der nachstehend verzeichneten Aktien der Norder Genossenschaftsbe-k e. G. m. u. H. auf je 75 M lautend:

a. Nr. 413 bis 418 einschl. Nr. 806 und 897, aus- gestellt auf den Namen der unverehelihten Maria Gesina Sibina Hibben, von deren Erben :

1) Landwirth Carl Julius Hibben zu Logabirum,

2) Pastor Siebo Reinhard Hibben zu Neustadt- Gödens,

_3) Gerichts-Assessor Johann LELL,

4) Kaufmann Adolf

daselbst, zu 1 bis 3 vertreten durch ihren zu 4 genannten Generalbevollmächtigten ;

b. Nr. 684, 685, 686 und 687, ausgestellt auf den Namen des Antragstellers Zimmermeister Meene Reemt Meyer zu Norderney;

c. Nr. 781, ausgestellt auf den Namen des An- tragstellers Fisher Gerhard Kruse zu Norderney, nebst den für die Jahre 1890 bis 1893 ein\{l. aus- gegebenen älteren Dividendenscheinen ;

d. Nr. 1103, ausgestellt auf den Namen des An- tragstellers Gastwirth Heinrih Meyer zu Norderney, nebst den für die Jahre 1886 einschl. ausgegebenen älteren Dividendenscheinen :

e. Nr. 1685 bis 1692 eins{l., ausgestellt auf den Namen des Antragstellers Fisher Jacob Ehmen Raß zu Norderney ;

f. Nr. 1699 bis 1702 eins{chl., ausgestellt auf den Namen der Antragstellerin Frau Taletta Mecklen- brauck, geb. Tjaden, zu Norden ;

g. Nr. 1706, ausgestellt auf den Antragstellers Landgebräuher MNReemt zu Lütetsburg :

h. Nr. 2093, ausgestellt auf den Namen des Land- wirths Hinrih Eppen Reershemius zu Wester- marsch, nebst den für die Jahre 1875 bis 1881 eins{chl. ausgegebenen Dividendenscheinen,

von den Erben des Reershemius:

l) Hinrich Reershemius zu Westermarsh, ver- treten durch feine Vormünder: Landwirthe G. H. Goeman und A. Neershemius zu Westermarsch,

2) Geesche Neershemius zu Loppersum, vertreten durch ihre Vormünder Auktionator Heuer und Gast- wirth R. D. Meyer zu Norden,

3) Wittwe Reershemius, geb. Campen, zu Süderneuland, vertreten durch thren Generalbevoll- mächtigten Auktionator Sasse zu Hage ;

i. Nr. 2120, ausgestellt auf den Namen des Antragstellers Amtssekretär Foko Rose zu Varel, nebst den für die Jahre 1878 bis 1881 einschl. aus- gegebenen Dividendenscheinen ;

k. Nr. 2160, ausgestellt auf den Namen des Antragstellers Stellmacher Jol .Swart zu Norderney:

E Nr. 2274 bis 2277 einschl. und 2385 bis 2388 einshl., ausgestellt auf den Namen des Antrag- stellers Zimmermeister Reemt Deters Meyer zu Norderney ;

m. Nr. 2460, ausgestellt auf den Namen des An- tragstellers Schlachter Samuel Wolff zu Norden, nebst den für die Jahre 1886 bis 1893 einschl. aus- gegebenen älteren Dividendenscheinen ;

n. Nr. 2598, ausgestellt auf den Namen des Gast- wirths Folkert Janssen Folkerts zu Burhafe, nebst den für die Jahre 1890 bis 1893 eins{chl. aus- gegebenen Dividendenscheinen,

von den Erben des Friederit den ede e lec

Ludwig Hibben zu

Iohann Ludwig Hibben

Namen des W. Sassen

Johann, Poppe, Anna, Friederike und Theda Folkerts, vertreten durch ihre Vormünder: Sattler G. H. Meyer und Seefisher C. F. Pauls zu Norderney ;

o. Nr. 3316, ausgestellt auf den Namen des Landwirths Jacob Brosmid zu Osftermarsch,

von dessen Erben :

1) der Wittwe Brocksmid, geb. Gerdes, zu Ofter- marsch,

2) Onno Brocksmid zu Norderney,

3) Hermann, Carl, Therese und Heinrich Brock8- mid, vertreten durch ihre Vormünder: Wittwe Brocksmid und Landwirth Ontje Gerdes zu Neß- meraltendeih;:

IT. Der von der Norder Genofsenschaftsbank e. G. m. u. H. zu den Aktien:

a. Nr. 2483, ausgestellt auf den Namen der An- tragstellerin Wittwe Gerd J. Fischer, jeßt ver- ' ehelihte J. Heeren zu Norden, ;

b. Nr. 2557, ausgestellt auf den Namen des An- igleilaes I. L. Boomgaarden zu Süderneu- and,

ausgegebenen älteren Dividendenscheine, und zwar zu a. die für die Jahre 1886 bis 1893 einschl., zu b. die für die Jahre 1887 bis 1893 einschl. aus- gestellten.

Die Inhaber der vorstehend genannten Werth- papiere werden aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem hiermit auf den 27. Mai 1898, Vor- mittags L0 Uhr, anberaumten Termine anzu- melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Werthpapiere und Divi- dendenscheine erfolgen wird.

Norden, den 25. Mai 1893.

Königliches Amtsgericht. 11.

[74666]

Das Aufgebotsverfahren haben beantragt :

1) die Wittwe des Kaufmanns Bevabard Soll- mann, Marie, geb. Steudner, hier,

wegen des gerihtlihen Dokuments vom 3. Mai 1877, inhalts dessen für sie an dem dem Kaufmann Carl Säuberlich, hier, gehörigen unter Nris. 1921 und 1922 an der Ehrenbrehtstraße hierselbst be- legenen Hause sammt zugelegtem Okergrabenlande zu 1a 71 qm 6000 Æ hypothekarisch versichert sind,

2) der Kaufmann Carl Ludwig Funck zu Frank- furt a. M., wegen des statt Obligation ausgefertigten Kaufbriefs vom 23. Februar 1871, inhalts dessen für ihn an dem dem Knopfmacher Heinri Wilhelm August Georg Schöppe, hier, gehörigen, an der Schübenstr. Nr. 60, hier, belegenen Hause und Hofe sammt Zubehör 400 Thlr. = 1200 nebst 43 9/9 Zinsen zur Hypothek haften,

3) die Wittwe Dunkel, Pauline, geb. Pretsch, zu Magdeburg. wegen des Braunschweigischen 20 Thaler- looses, Serie 8250, Nr. 36,

4) der Hoftheater-Intendanz-Diener Andreas Lipp in Stuttgart, wegen des Antheilscheines der Braun- shweigishen Prämienanleihe vom Jahre 1869: Serie 2786 Nr. 21 über 20 Thaler = 60 Mark.

Die unbekannten Inhaber der vorbezeichneten Ur- kunden werden hierdurch aufgefordert, ihre etwaigen Ansprüche spätestens in dem auf den 27. Sep- tember 1895, Morgens 10 Uhr, vor unter- zeihnetem Gericht, Auguststraße 6, Zimmer Nr. 24, bestimmten Aufgebotstermin anzumelden und die Ur- kunden vorzulegen, widrigenfalls dieselben, und zwar zu 3 und 4 allgemein und zu 1 und 2 den Eigen- thümern der verpfändeten Grundstücke gegenüber für kraftlos erklärt werden sollen.

Braunschweig, den 27. Februar 1895.

Herzogliches Amtsgericht. I. Hildebrand.

[69843]

Das Aufgebötsverfahren haben beantragt:

l) der Schneidermeister Schwarz zu Loosau b, CGckernförde,

wegen zweier Antheilscheine der Braunschweigischen Prämien-Anleihe d. d. 1. März 1869:

Serie 141 Nr. 48 und 2080 20; über je 20 Thaler = 60 M,

2) der Gärtner Wilhelm Lages hier,

wegen des Hypothekenbriefs vom 27. Februar 1880, inhalts dessen für ihn an dem dem Kaufmann Wil- belm Germeshausen hier gehörigen, an der Gülden- straße No. ass. 708 hietelbst belegenen Hause und Hofe sammt Zubehör 18 000 4 nebst 5 9 Zinsen hypothekarisch versichert sind (Grundbuch B. 69 A. 82),

3) die Wittwe des Miethskutshe:3 Kaune, Anna, geb. Haselhorst, hieselbst,

wegen der Obligation vom 24. Januar 1878, inhalts welcher an dem jeßt ihr und der Ehefrau des Landwirths Schwannecke, Helene, geb. Kaune, zu Thiede gehörigen, an der Gördelingerstraße hieselbft Nr. 30 belegenen Hause für den Pferdehändler Richard Brauwers hieselbst 1835 nebst Zinsen zur Hypothek eingetragen sind (Grundbuchß Bd. LV 928), welhes Kapital laut Quittung von 1886 zurückgezahlt ift,

4) die Erben des am 16. Januar 1894 verstorbenen Eisenbahntischlers Friedri Fricke von hier,

wegen a. des Kaufbriefs vom 24. April 1874, b. der Obligation vom 24. April 1874, inhalts welcher für den genannten Friedrih Fricke an dem dem Tischler Heinrih Friedri Heims hieselbst und dessen Chefrau Marie, geb. Hüter, gehörigen, an der Mauernstraße hieselbst No. ass. 1736 belegenen Hause 2700 # und 1500 # nebst Zinsen hypo- thekarisch versichert sind. Gerichts\eits werden die unbekannten Inhaber der vorbezeichneten Urkunden hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf den 20, September 1895, Morgens 10 Uhr, bor unterzeihnetem Gericht, Auguststraße 6, Zimmer Nr. 24, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen- falls dieselben allgemein bezw. den Eigenthümern der verpfändeten Grundstücke gegenüber für fraftlos erklärt werden follen.

Braunschweig, den 8. Februar 1895. Herzogliches Amtsgericht. 1. Hildebrand.

[17861]

Das Aufgebotsverfahren haben beantragt :

1) der frühere Halbspänner und Kothsaß, jetzige Altvater Heinrich Ebeling zu Rühme wegen des statt Obligation ausgefertigten gerihtlihen Kauf- briefs vom 8. September 1864, inhalts dessen an

dem jeßt dem Maurermeister Adolf Reiners hier