1895 / 142 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 17 Jun 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Nach dem Kommissionsantrage sollen Versiherungsverträge stempelfrei sein, wenn sie eine gewisse Summe nicht erreichen. Abg. Kirsch (Zentr.) beantragte, an Stelle des Wortes „erreichen“ überall das Wort „übersteigen“ zu seßen.

. Ferner lag noch ein Antrag des Abg. Engelbrecht (fr. kons.) vor, nach welhem von der Stempelsteuer befreit fein sollen „Versicherungen bei den auf Gegenseitigkeit ge- ründeten und niht die Erzielung von Gewinn bezweckenden BersiGerunpgaufialiun, deren Verlsicherungsbeträge durch Um- lage erhoben werden und deren Geschäftsbetrieb über den Um- : e : ü

fang einer Provinz niht hinausgeht“. :

Abg. Richter (fr. Volksp.) wollte prinzipaliter die Begünstigung der öffentlichen Feuersozietäten beseitigt haben und es im übrigen bei dem bisherigen Stempel belassen, eventualiter die Stempelfreiheit, welche die Kommission für Versicherungen bis zum Versicherungs- betrage von 3000 e vorgeschlagen hat, bis zu Versicherungsbeträgen von 6000 Æ bei Lebensversicherungen und von 10 000 Æ bei Feuer- versicherungen auêgedehnt wissen. ; i L |

: Abg. Gothein (fr. Vg.): E3 wäre eine Ungerechtigkeit, die Tranéêportversiherungêverträge zu besteuern. Dadurh würde eine arge Belästigung des Verkehrs bérvorgerufen werden. Daher erscheint es durchaus wünschenswerth, in dieser Beziehung die Regierungsvorlage wiederherzustellen. 1 / . :

Abg. Bartels (kons.): Herr Gothein hat mich keineswegs davon überzeugt, daß Gründe zur Befreiung der Trans8portversiche- rungen von der Stempelsteuer vorhanden find. Die Ansicht, daß dur diese Besteuerung eine O des Verkehrs erfolgen würde, ist bereits in den Kommissionéberathungen widerlegt worden. Wenn die Tranéportversicherungen vom Stempel befreit würden, müßten auch die Feuerversiherungen von der Steuer frei sein. Der Antrag Richter beabsichtigt eine weitere Ermäßigung der Säge, die an sich {on sehr niedrig find. Zu einer folhen Ermäßigung liegen keine Gründe vor. / i A L

Abg. Broemel (fr. Vg.): Freilich leiden die Feuerversiherungen auch unter der Stempelsteuer, aber lange nit in dem Maße, wie die kurzfristigen Transportversicherungen. Zudem follen die Feuerver- sicherungen nur mit 1/1000 v. H., die Transportversiherungen dagegen mit ¿ v. H. besteuert werden. Die Feststellung der Prämien bei den Tranéportversicherungen i auch mit unverbältnißmäßig großen Schwierigkeiten verbunden. L

Abg. Noelle (nl.): Der Antrag Engelbre(t soll fi auf lokale Verhältnisse beziehen. Ich kann heute feine Tragweite noch nicht ermessen, halte aber eine Aenderung des Kommissionsbeschlusses für überflüssig. Der Antrag Richter bezweckt einen wesentlichen finanziellen Ausfall, der das ganze Geseß beeinträhtigen würde. _ j

Abg. Richter: Schon aus fozialpolitishen Rücksichten sollte alles vermieden werden, was eine Ershwerung des Versicherungs- wesens herbeiführt. Eine folhe Erschwerung folgt aber son aus der Regierungsvorlage, und die Kommission hat dieselbe noch verschärft, indem sie ein ganz neues System der Besteuerung der Bersicherungs- gefellshaften improvisierte. Wenn zur Begründung der Mehrbelastung angeführt wird, daß eine scäârfere staatli®e Kontrole eingerihtet werden müfse, so ist meiner Ansiht nah jeßt niht die Gelegen- heit, über die Deckung der Kosten dieser Kontrole zu berath- \{lagen. Das mag man thun, wenn die entsprehende Vor- lage eingebracht ist. Nickelweise von den Versicherten Mehreinnahmen zu erzielen, halte ih für durhaus unangebracht. Die Befreiung der öffentlihen Feuersozietäten von der Steuer würde nach Annahme des Kommissionsvorshlags eine gesteigerte Ungerechtigkeit bedeuten. Ich sehe niht den geringsten Grund ein, den öffentlichen Sozietäten das Privilegium der Steuerfreiheit zu belassen. Der Werth diejes Pri- vilegiums beziffert sich auf jährlich 296 000 A Der Herr Finanz- Minister suht gerade bei diesem Gesey an allen Ecken und Enden Mehreinnahmen zu erzielen. Hier bin ih bereit, ihm eine folche von 296 000 .# in den Schoß zu werfen.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Meine Herren, ih habe den hier vorliegenden Antrag des Abg. Richter wobl recht dahin vestanden, daß er im wesentlihen auf den bisherigen Zustand der Versteuerung der Versicherungeu zurückgeht. (Aba. Richter: Prinzipaliter!) Prinzipaliter! Ich glaube, ih kann mich in dieser Beziebung auf die Ausführungen des Herrn Abg. Noelle beziehen, der die Gründe für die vorgeshlagenen Aenderungen der Besteuerungen der Versicherungen bezw. für die Bes{hlüfse der Kom- mission so erschôpfend dargelegt hat, daß ich kaum darauf zurüd- zukommen brauche; ih glaube, auch der Herr Abg. Richter kann es faum bestreiten, daß die bisherige Art der Besteuerung eine ganz perverse war. Da ging die Freibeit bis 150 A Prämie. Das ift {hon an und für fh ein verkehrter Gedanke, weil ja die Risiken so vershiedenartige find und denno die Prämien fo verschiedenartige Summen in Beziehung auf den Versiherungswertb, den man durch die Zahlung der Prämie erreiht, darstellen, daß eine selche generelle Befreiung der Policen bis 150 Æ an si nit begründet war.

im beutigen Versiherungswesen auch garniht mehr vafsen. § Abg. Richter hat selbs angeführt, es kann nah dem bisherigen Gesetz sehr wohl fo sein, daß eine Versicherung, bei der Feuerversiherung ¿. B., von 100000 Æ# völlig frei bleibt. (Zuruf rets.) 100 000 Æ hat Herr Richter gesagt; es kann aber weit böber geben Nun, dazu ist doch niht der mindeste Grund. Eine Versicherung bat doch einen erheblichen berehenbaren Werth; ih \{üße mich doc gegen eine ganz erheblihe Gefahr dur einen solchen Vertrag, i kontrabiere eigentlich ein bedingtes Geschäft, und während grundsägtlih alle sonstigen bedingten Geschäfte steuerpflihtig sind und behandelt werden wie nicht bedingte Geschäfte, so sol hier eine ganz besondere Ausnahme fein. Ih selbst würde nicht für die Regierungévorlage eingetreten fein und au nit für die Kom- missionsvorlage, wenn ih in den Sägen, die hier vorgeschlagen sind, irgend eine wesentlihe Ers{hwerung oder Verminderung der Ver- sicherungen befürchten müßte. Aber die Sätze sind so niedrig, so gering, daß sie gegenüber den Policebeträgen selbst so wenig ins Gewicht fallen, daß ich mir garnicht denken kann, daß in dieser Be- ziehung eine Verminderung des Versiherungêwesens und ihrer zukünftigen Entwicklung eintreten kann.

Was insbesondere die Lebensversicherungen, von denen ja vielfach gesprochen worden ist, betrifft, so sind sie do nur eine besondere Form der Kapitalanlage. Es ist ja allerdings in dem Einkommen- steuergesey das Recht gegeben, 600 #4 abzuziehen. Damals waren hiergegen aber {hon sehr viele Gegner ; ih habe allerdings felbst zu- gestimmt, weil ich annahm, das sei doch eine kleine Frage gegen die große Frage einer Steuerreform. Aber grundfäßlih ift das auch nicht richtig, denn der Eine legt das Geld in die Sparkasse, und das wird gerade der fleine Mann thun —-, während der Andere, besser Situierte sch eine hohe Lebensversiherung, die auch nichts weiter als eine Sparkasse i, nimmt. Daß man folche sh immer weiter ausdehnende Geschäfte und weiter entwi&elnde Formen der Kapitalbelegung ganz freiläßt, das ist gewiß nicht wirth\chaftlich rationell.

Meine Herren, ih: will auf die Sache niht weiter eingeben, weil ic annehme, daß im großen Ganzen das hohe Haus sich auf den

Boden der Kommissionsbes{lüsse stellt und es daher niht für er- 1 forderlih erachte, tiefer in die Sache einzutreten. Jh kann aber dem Abg. Richter versichern, daß mir auch sehr praftishe Versiherungs- männer, die an der Spiße von Gesellshaften tehen, felbst erklärt haben, eine wesentlihe Ershwerung in ihrem ganzen Geschäftsbetriebe würden sie hierin nit erblicken.

Nun hat der Herr Abg. Noelle mit Recht darauf hingewiesen, daß durh den Beschluß der Kommission; nah welhem eine Pauschal- abfindung stattfinden kann, jede Erschwerung und Beschränkung im Geschäftsgange beseitigt ist. Denn in Zukunft haben die Gesellschaften mit der Höhe des im einzelnen Fall erforderlihen Stempels nihts mehr zu thun; sie haben nur aufzudrücken: „frei nach Maßgabe des Uebereinkommens“. Sie haben den Kopf ih garnicht zu zerbrechen, welcher Stempel im vorliegenden Falle passen würde. Sie können generalisieren, sie können einfa den Stempel aufdrücken, wie einen Poststempel ; damit ift die ganze Thätigkeit erledigt. )

Aber auch die übrigen Vorzüge, daß wir doch eine erhebliche finanzielle Einnahme aus ganz kleinen, sich auf Millionen, möchte ih sagen, vertheilenden Beträgen erlangen, daß wir diese erlangen, ohne daß die Gefahr der Defraude besteht, daß wir fie erlangen, ohne daß der Versicherte selbst das Geringste dabei zu thun hat, daß wir das volle Vertrauen haben können, auch wo solhe Abkommen nit ge- troffen werden, daß die großen Versicherungsgesellshaften in keiner Weise auf Defrauden in dieser Richtung eingehen werden, alles das spricht so sehr für die Vorschläge sowohl der Regierung im Prinzip als für die Kommissionsvorschläge, daß ih glaube, niht weiter auf die Sache eingeben zu brauchen.

Was den Antrag des Herrn Abg. Jansen betrifft, wenn ich ihn in der Schnelligkeit recht aufgefaßt babe, so ift derselbe ledigli redak- tioneller Natur; er enthält feine materielle Aenderung. Ist das der Fall und ich glaube wohl, soweit ih habe übersehen können, daß es der Fall ist so habe ich gegen diesen Antrag nihts zu erinnern.

Was den Antrag des Abg. Kirsch betrifft, so is derselbe aller- dings vom Abg. Noelle sehr gern acceptiert worden, aber eigentli do nur von seinem Standpunkt als Jurist aus, daß man, während man sons überall in dem Entwurf bei solchen Grenzen das Wort „übersteigen“ stati des Wortes „erreichen“ geseßt hat, es doch nur konsequent wäre, es bier auch zu segen. Ja, vom Standpunkt der juristishen Kongruenz “und der SWhönheit der Formulierung will ih das zugeben. Aber es steckt in der Sache eine bedeutende finanzielle Frage. Wir haben das mehr- fa, z. B. bei den Beamtenversicherungen gesehen; da hat man es sehr viel gerade mit dem Saß von 3000 4 zu thun. Wenn Sie hier verlangen, daß nur frei sein soll, was niht über 3000 hinausgebt, so {ließen Sie eine grcße Kategorie von Versicherungen, die sebr wobl einen fleinen Stempel zablen können, thatfächlich aus.

Was nun endlih den Antrag Engelbrecht betrifft, so ist derselbe noch nicht motiviert. Jch kann vielleiht irre gehen in der Inter- pretation desselben. Es kommt ja in dieser Beziehung nur neu in Frage die Nr. 2 des Antrags. Er will frei lassen Versiherungen bei den auf Gegenseitigkeit gegründeten Gesellshaften, die nicht auf Gewinn ausgeben, deren Versicherungsbeträge durch Umlage erhoben werden und deren Geschäftsbetrieb über den Umfang einer Provinz nicht hinausgeht. Jh glaube gar niht, daß in einem sollen Falle von einer Bestempelung über- baupt die Rede ift, denn diese Art von Gesellshaften stellen gar feine Policen aus. Der Herr Antragsteller wird das ja noch ent- wickeln. Wenn aber durch Umlage, einmal nach Maßgabe der Ge- sammtsumme, die jährli zu zablen war, Beiträge erhoben werden, ist von einer Policenausstelung nicht die Rede und wo feine Police oder ein sonstiger Versicherungsvertrag auf- gestelt wird, fann natürli®h von einer Bestempelung auch nicht die Rede sein. Jch glaube daber, der Antrag beruht auf einer niht begründeten Befürchtung, und der Herr Antragsteller könnte, wenn die Sache fo liegt, wie ih gesagt habe, daß Policen überbaupt in diesem Falle niht ausgestellt werden, ganz unbedenklich von dem Antrag absehen.

Meine Herren, was die Transportversiherung betrifft, so hat ja die Regierungsvorlage von einer Besteuerung derselben ab- gesehen den mehrfach schen, namentli} von dem Herrn Abg. Broemel, näher dargelegten Gründen, und wir stehen auch noh (Hört, bört! links.) Eine erhbeblichere

andererseits muß ich aber au in den kTonfkurrierenden Handels- gestempelt werden, da es sich um einen so geringen delt, eine große s{chwere Konkurrenzshädigung Gesellschaften doch wobl nit vorliegt. Von großer

g ift nah meiner Meinung die ganze Frage nicht.

un komme i auf die von dem Herrn Abg. Richter sehr scharf

e der Aufrechterhaltung der Befreiungen der Sozietäten.

auf die Frage niht eingehen, ob es an sich richtig

die Sozietäten in s g anders zu behandeln, will aber doch nur ftreifend bemerken, daß allerdings erbeblihe Gründe für eine andere Behandlung der Sozietäten und ihrer Versicherungen an- geführt werden können als bei den fonftigen Versißerungsgesell- schaften. Vielfach aben enigftens die Sozietäten die

Ver- pflihtung, alle Risiken anzunehmen. h

112 wur

beute auf diesem Standpunkt.

finanzielle Frage liegt auch nicht vor ;

[ daß, iel ih weiß, bier solhe Versicherungen

dieser Bezieh1

(Sehr richtig! rechts.) Wo fie diese Verpflichtung nicht baben, balten sie sih thatsählih als öfentlihe Irstitute doch dazu verpflihtet und nehmen jedes Risiko auf sih. Die anderen Versicherungêgesellshaften weisen aber eine große Anzabl von Nisiken überhaupt zurück. (Sehr richtig! rets.) Meine Herren, ih habe dies aus meiner Praxis selbst oft genug er- fahren, und in fo fern handeln diese Sozietätenallerdings mebr vom Stand- punkt der Gemeinnüßgigkeit als die privaten Versicherungsgesell schaften, die ja natürlich auch in ihrer ganzen Thätigkeit das Prädikat der Ge- meinnüßigkeit wohl verdienen, aber deren Hauptzweck doch der Erwerb ist, während bei den Sozietäten in der Regel die Gemeinnüzigkeit allein im Vordergrund steht. Aber wenn ih davon selbst absehe, wir haben den Grundsaß generell in dem ganzen Gesetz festgehalten, daß wir die bestehenden Befreiungen, die auf Geseßen, Königlihen Verordnungen oder den die Rechts- kraft der Geseße besißenden Königlichen Ordres beruhen, die sebr zahlreich find, unberührt lassen wollten. Und es würde auch eine kolossale Aufgabe gewesen sein, die zahlreichen derartigen generellen und individuellen Befreiungen für Einrichtungen und Institute aller Art genau zu prüfen und bei jeder einzelnen ih zu fragen: ift hier

wohl die Befreiung aufrecht zu erhalten oder nicht?

Bei der Post lag die Sache ganz anders und war viel leiter. J bin überzeugt, daß wir eine Reihe von Befreiungen infolge dieses Grundsatzes des Geseßentwurfs bestehen lassen, über welche man \ehr wohl \treiten könnte, ob sie aufrecht erhalten werden müssen, und wir würden, wenn wir diese Frage überhaupt in Angriff nehmen würden, allerdings auf manche Befreiungen stoßen, die nit werth sind erhalten zu werden, und nah dem Grundfaßz: was besteht, ist werth, daß es zu Grunde geht, behandelt werden müßten. Wenn wir das nun an keiner anderen Stelle thun, so ist doch keine Ver- anlassung, hier allein eine Ausnahme zu machen, wo man fogar für die Befreiung, wie ih glaube, ganz gute Gründe anführen kann.

Ich möchte also bitten, in dieser Beziehung es bei den-Kom- missionsbes{lüfsen zu belassen. Wir führen hier ja keine neuen Be, freiungen ein für diese Seozietäten, wir halten nur das aufrecht, was in dieser Beziehung gegenwärtig besteht. Darnah komme ih also dahin, sämmtlihe Anträge mit Ausnahme des Antrags Jansen, der redaktionell ift, abzulehnen und stelle die Entsheidung über den An- trag ih glaube, der Herr Abg. Gothein hat ihn gestellt wegen der Transportgesellshaften und der Versicherung derselben dem boben Hause anheim.

Abg. Engelbrecht (fr. kons.) befürwortete seinen Antrag, _der bezwede, die wesentlich gemeinnüßigen lokalen Versicherungsgenossen- {chaften vor einer Belastung zu \{üyen. | ; i:

Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirch (fc. konf.): Jch kann mich dem Antrage des Herrn Vorredners nur anschließen. Es liegt für denselben ein wirklihes Bedürfniß vor. Die Befreiung der gemeinnüßigen Versicherungêverbände von der Stempelsteuer liegt im Sinne einer wirthschaftlichen Geseßgebung. Den Antrag Kirsch halte i im Gegensaß zum Herrn Finanz-Minister finanziell nit von besonderer Tragweite: wenn ein Vertrag, dessen Summe 3000 M erreiht, stempelpflihtig sein fol, so werden diejenigen, die im Falle der Annahme des Antrags Kirsch 3000 versichern würden, eben nur 2900 Æ versichern. Der Prinzipalantrag Richter will das bisherige System der Stempelsteuer bei den Versicherungen aufrecht erhalten. Danach sind Feuerversiherungsverträge in großen Städten, wie Berlin, mit einer Versicherungsfumme ftempelfrei, mit der sie auf dem Lande stempelpflihtig sind. Dasfelbe gilt von den Lebensversicherungen. Dieses System entspricht niht der Gerechtigkeit, wohl aber die Fassung der Kommissions- vorshläge. Ich bitte, den Prinzipalantrag Ridter jedenfalls ab- zulehnen. Aber auh die anderen Anträge Richter find nicht annehmbar. Es ist eine arge Uebertreibung, anzunehmen, daß unter einem Stempel von 10 das Versicherungsgeshäft leiden könne. Der Kommissionsbericht ist seit 14 Tagen {on vertheilt. Die Ver- sicherungsgesellshaften würden Zeter-Mordio geshrieen haben, wenn sie eine Benachtheiligung befürchteten. Durh die Kommissions- beschlüsse ist die Summe, die die Regierung bei dieser Tarifnummer verlangte, erheblih herabgeseßt worden ; einer allgemeinen Erböhung der Stempelfreiheit bis zu Verträgen in Höhe von 6000 #4 kann i demnach niht zustimmen. Endlich verlangt Herr Richter Aufhebung der Stempelfreiheit der öffentlißen Sozietäten. Die öffentlichen Sozietäten leiden unter der Konkurrenz von privaten Ge- sellshaften außerordentlih. Leßtere geben hobe Dividenden, ein Theil der öffentlihen Sozietäten ist nothleidend. Es hat dies seinen natür- liden Grund darin, daß sie Risiken übernehmen müssen, die die Privat- gesellshaften von der Hand weisen. Die Berechnung, die Herr Richter in Bezug auf den Stempelbetrag angestellt hat, der bei Aufhören der Stempelfreiheit der öffentlichen Feuersozietäten einkommen würde, ist wohl nicht rihtig. Er hat die Befreiungen, die au für diesen Fall eintreten würden, niht berüdsihtigt. Ich bitte, lehnen Sie alle An- träge Richter ab.

Die Anträge des Abg. Richter wurden hierauf abge- lehnt, die der Abgg. Broemel-Gothein, Engelbrecht, Kirsch angenommen.

Die Tarifposition gelangte mit diesen Abänderungen zur Annahme.

Zur Tarifposition 75: „Vollmachten“ lag ein Antrag des Abg. Oswalt (nl.) vor, der verhüten will, daß, wenn eine Vollmacht von mehreren oder an mehrere Personen, die si zu gemeinsamer Geschäftéführung verbunden haben, ertheilt wird, der Stempel mehrfach bezahlt werde.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Der Herr Antragsteller hat eben den Fall meh- rerer Rechtéanwalte im Auge; aber er generalisiert doch durch seinen Antrag zu weitgehend. Soeben wird mir gesagt, wenn eine Ver- siherungsgesellshaft auf einem Bogen sämmtliche Agenten bevollmät- tigt, so ist doch kein Grund vorhanden, in diesem Falle nur einen einzigen Stempel zu erheben, während thatfählich doch Abschriften von der Vollmacht genommen werden und hinterher für jeden ein- zelnen Agenten eine Vollmacht bilden. Ich glaube wirklid, man fann nicht aus so einem einzigen Fall der Stempel ift an und für sh nit so bo, daß daraus eine Unzuträglichkeit entsteht einen folhen generellen Antrag begründen.

Abg. Oswalt erwiderte darauf, daß bei Versicherungsgesell- schaften jeder Agent so wie so feine besondere Vollmacht zum Aus- weise haben muß, oder er müßte wieder ein beglaubigtes Duplikat derselben baben, das wiederum einen Stempel tragen würde. i;

Der Antrag Oswalt wurde angenommen und in diejer Fassung die Nr. 75. /

Ohne Debatte shließzlich die Positionen 76: Vorrechtseinräumungen (150 H); 77: Werkver- dingungsverträge (wie Lieferungsverträge); 78: Wieder- aufhebung von Verträgen; 79: Zeugnisse, amilie in Privatsachen (1,50 M), und 80: Zuschlagsbescheide (wie Kaufverträge) genehmigt. :

Hierauf vertagte das Haus die weitere Berathung auf Montag 11 Uhr. |

Abg. Rickert: Wie wir hören, foll die Regierung no eine Reihe Geseßzeztwürfe einbringen wollen. Ich frage den Herrn D denten, ob ibm vertraulih (große Heiterkeit) eine Mittheilung daruber gemacht ist, ob und welche Gehen wir vielleicht noch in den näcbsten Wcchen zu erwarten haben. Wenn noch, wie es heißt, ein halbes Dugend Geseße kommen follen, können wir uns darauf gefaz! machen, noch den ganzen Juli hier zu si a ult&

Präsident von Köller: Glüdklicherweise ist mir eine vertraulihe Mittheilung niht gemacht worden, sonst würde ich nicht daru er sprehen. (Große Heiterkeit.) Ih habe aber gehört, daß noch dre! Geseße kommen follen, betreffend die Verstaatlibung von Eisenbabnen. Ob das sicher der Fall sein wird, weiß ih niht; von einem anderen Gefeß habe ih nichts gehört.

Schluß gegen 33/4 Uhr.

wurden

Handel und Gewerbe,

Pest, 15. Juni. (W. T. B) Produktenmarkt, Weleo flau, vr. Mai-Juni 7,25 Gd., 7,27 Br. pr. Herbst 7,28 S 7,29 Br. Roggen pr. Herbst 6,17 Gd., 6,19 Br. Hafer pr. Herk

5,97 Gd., 5,98 Br. Mais pr. Mai-Juni 6,54 Gd., 6,56 Br., Þr-

li-August 6,57- Gd., 200 Gd., 11,05 Br.

ladungen angeboten.

96 9% Javazucker Iloïc 117 rubig. Rüben-Rohbzu Fer loko

Die Getreidezufuhren be- trugen in der WoBe vom 8. Juni bis 14. Juni: Engl. Weizen 1032, i fremde 22 360, engl. Malzgerste 18 891, fremde 125, engl. Hafer 543, fremder 73 877 Qrts., engl. Mehl

hig. N S fr. Zuni. (V. T B

fremder 65 721, engl. Gerste 162,

14 482 Sad, fremdes 89 264 Sad. Amsterdam, 14. Juni. (W. T. B.)

ordinary 53. Bankazinn 38. Belgrad, 17. Juni. (W: L; B)

Serbischen Tabackregie betrugen

31. Mai 1895 4241 902,35 Fr.

gleihen Periode des Vorjahres,

Die

6,59 Br. Kobhlrau3 pr. August-September London, 15. Juni. (W. T. B.) An der Küste 21 Weizen-

Java-Kaffee good

vom 1. gegen 8 965 962,76 Fr. in der r mithin 275 939,59 Einnahmen der Serbishen Salzx egie beliefen sh vom 1. Ja-

New-York, 15. Juni. in rubiger Haltung, wurde

116 000 Stü.

Schluß stetiger. Wetters, erholte sich später etwas Einnahmen der Waarenbericht. Januar bis Die | 160 nom. Schmalz

r. mehr. , Mais Tendenz:

nuar bis 31. Mai 1895 auf 1 092 365,84 in 1894, waren mithin um 64 795,12 F (W. T: B.) ) im weiteren Verlauf lebhaft und im allgemeinen fest und {loß reckcht fest.

Weizen eröffnete chwach, fiel dann während des ganzen Börsen-

günstiger Ernteberichte und unbelebter Nachfrage für Mais s{chwächte sich nach Eröffnung etwas ab, ent|prebend der Mattigkeit des Weizens i

Weizen 1 c. niedriger, Mais è c. niedriger.

Baumwolie-Preis in New-York 73/16, do. in New-Drieane 615/16. Petroleum Stand. white in New-York 7,65, do. in Philadelphia 7,60, do. rohes (in Cafes) 8,00, do. Pipe line cert. v. Juli West. steam 6,70, do. Rohe & Brothers 6,95. willig, pr. Juni —,

Fr. gegen 1 157 160,96 Fr. r. geringer. Die Börse eröffnete

Der Umsag der Aktien betrug Kupfer 10,70.

den Export.

fowie

Beizens fowie infolge günstigen und {loß stetig.

Nachbörse :

do. pr. Juli 54k, do. pr. | Juni 12,35.

September 552. Weizen Tendenz: willig. Rother Weizen pr. Juni 783, do. pr. Juli 793, do. do. pr. Dezember 817. fair Rio Nr. 7 154, do. Rio Nr. 7 September 14,40.

Winterweizen 798, Z pr. September 80, Getreidefra&t nach Liverpool 13. Kaffee pr. Juli 14,30, do. do. pr.

Mebl, Spring Wheat clears 3,05. Zucker 23.

i i e Der Werth der in der vergangenen Woche eingeführten verlaufs infolge matter Kabelberichte und Realisierungen sowie infolge | Waaren betrug 9 330 925. Dollars gegen 11 018 423 Dollars in der Vorwoche, davon für Stoffe 1 803 973 Dollars gegen 1 951 050 Dollars in der Vorwoche.

Chicago, 15. Juni. infolge günstigen Wetters und besserer Ernteaussihten, dann trat auf Deckungskäufe Erholung ein, Kabelberihte wieder verloren ging. weg fallend im Einklang mit den matten Weizenmärkten.

Weizen. Tendenz: willig, pr. Juni 742, pr. Juli 742. Mais. Tendenz: willig,

(W. T. B.) Weizen fiel anfangs

die jedoch später infolge schwächerer Schluß willig. Mais durch-

pr. Juni 48. Sveck short clear nomin. Pork pr.

. Untersfuhungs-Sachen.

2. Aufgebote, Sastellungen u. dergl. . Unfall- und Inbvaliditäts- 2c. Versicherung. . Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. . Verloosung 2c. von Werthpapieren.

Deffentlicher Anzeiger.

- Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesells(.

. Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften. - Le 8. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten. -

. Bank-Ausweise. :

. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Untersuhungs-Sachen.

[18030] Offeues Strafvollstreckungsersuchen.

Die nachstehenden Heerespflichtigen :

1) Albert Plura, geboren am 11. Juli 1872 zu Altendorf, zuleßt daselbst wohnhaft,

2) Mathias Chrofß, geboren am 2. November 1872 zu Altendorf, zuießt daselbst wohnhaft,

3) Karl Rudnik, geboren am 30. August 1872 zu Altendorf, zuleßt daselbst wohnhaft,

4) Mar Zweig, geboren am 24. Januar 1871 zu Borutin, zuleßt daselbs wohnhaft,

5) Robert Ignatß Mufiol, geboren am 19. Juli 1871 zu Bosatz, zuleßt daselbst wohnhaft,

6) Adolf Bulenda, geboren am 5. August 1874 zu Budzisk, zuleßt daselbst wohnhaft,

7) Albert Malifsek, geboren am 27. Oktober 1872 zu Haatsh, zuleßt daselbst wohnhaft,

83) Herrmann Hugo Mikulla, geboren am 2. April 72 zu Koblau, zuleßt daselbst wohnhaft,

9) Anton Gaideczfka, geboren am 22. November 1872 zu Kranowitz, zuleßt daselbst wohnhaft,

10) Zigarrenmacher Anton Karl Depta, geboren am 9. Februar 1869 zu Osftrog, zuletzt daselbst wohnhaft,

11) Viktor Michael Jlka, geboren am 28. Sep- tember 1872 zu Ostrog, zuleßt daselbst wohnhaft,

12) Franz Konstantin Zima, geboren am 8. März 1871 zu Osftrog, zuleßt daselbst wohnhaft,

13) Anton Vawlaffek, geboren am 11. Juni 1872 zu Groß-Peterwig, zuleßt daselbst wohnhaft,

14) Häuslersohn Emil Fran: Ludwig, geboren am 31. Januar 1872 zu Klein-Peterwitz, zuleßt da- selbst wohnhaft,

15) Paul Rudolf Bernard, geboren am 25. Juni 1872 zu Plania, zuleßt daselbs wohnhaft,

16) Eugen Alfred Pawliki, geboren am 3. Sep- tember 1872 zu Plania, zuletzt daselbs wohnhaft,

17) Ludwig Adamczyk, geboren am 8. Februar 1872 zu Ratibor, zuleßt dafelbst wohnhaft,

18) Karl Franz Breitkopf, geboren am 31. Ok- tober 1872 zu Ratibor, zuleßt daselbs wohnhaft,

19) Vinzent Franz Rieger, geboren am 18. Ja- nuar 1871 zu Ratibor, zulegt daselbs wohnhaft,

20) Paul Johann Karl Webs, geboren am 24. Juni 1872 zu Ratibor, zuleßt daselbst wohnhaft,

21) TehnikerFriedrich Maximilian JohannWelter, geboren am 12. August 1871 zu Warschau in Russish- Polen, zuleßt in Ratibor wohnhaft,

22) Franz Eschik, geboren am 7. Juli 1872 zu Rat\sch, zuleßt daselbs wohnhaft,

23) Iosef Pluschke, geboren am 26. Februar 1872 zu Sczepankowit, zuleßt daselbst wohnhaft.

24) Franz Stanke, geboren am 12. Februar 1871 zu Thrôm, zuletzt daselbst wohnhaft,

25) Max Johann Emil Doehring, geboren am 10. Juni 1871 zu Tworkau, zuleßt daselbst wobnhaft,

26) Fabian Sebastian Laffak, geboren am 20. Januar 1872 zu Wrzefsin, zuleßt daselbst wobnhaft,

27) Iohann Lazar, geboren am 1. Februar 1871 zu Zaudit, zuleßt daselbst wohnhaft,

28) Karl Ignay Koenig, geboren am 31. Juli 1871 zu Zaudig, zulegt daselbst wohnhaft,

29) Ferdinand Hawel, geboren am 1. November 1871 zu Zaudit, zuletzt daselbs wohnhaft,

30) Franz Kaspar, geboren am 25. Januar 1872 ¿zu Kosmüg, zuletzt daselbst wohnhaft,

31) Iohann Hoffmann, geboren am 28. April 1872 zu Pogrzebin, zuletzt daselbs wohnhaft,

lind wegen Verleßung der Wehrpflicht durh Urtheil des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 25. April 1895 etn jeder zu einer Geldstrafe von 155 M, im Unvermögensfalle zu 31 Tagen Gefängniß, rechts- kräftig verurtheilt. Der Aufenthalt der Genannten ist unbekannt. Es wird ersuht, dieselben im Betretungéfalle festzunehmen und fie dem nächsten Amtsgericht zuzuführen. Letzteres ersuhe ih um Beitreibung der Geldstrafe und im Nichtbeitreibungs- falle um Vollstreckung der ev. erkannten Freiheits- strafe, sowie um s{chleunige Nachricht hierher zwecks Vebersendung eines vollstrebaren Urtheilstenors. ITa. M. 11/95.

Ratibor, den 31. Mai 1895.

Der Erste Staatsanwalt.

[18031] __ Beschluß. „n der Strafsache gegen den Schneidermeister Verdinand Zimmermaun hier, in Untersuhungshaft wegen gewerbsmäßigen Wuchers, J. V F. 27. 95/V 2077, wird beschlossen, die dur den Beschluß vom 8. Fes Tuar cr. auêégesprohenen Beschlagnahme des im Deutschen Reiche befindlihen Vermögens des An- ge]Guldigten aufzuheben, ta durch die Nückkehr des- elben die Gründe der Beschlagnahme weggefallen sind.

Verlin, am 10. Juni 1895.

Königliches Landgericht 1. Strafkammer 5. Heydel. Ziehm. Gerth. i Ausgefertigt :

Verlin, den 11. Juni 1895.

E S.) MRoepke, Gerichtsschreiber

s Königlichen Landgerichts 1. Strafkammer 5.

[18029]

Der hinter den Wehrpflichtigen : Iobannes Paulus Rinke, geboren zu Ratibor

18 8

2) Wilbelm Tatusch, geboren zu Gut Shammer- wiß am 21. Juni 1872,

in Stück Nr. 52 des Deutschen Reichs-Anzeigers bom 28. Februar 1895 von der II1. Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Ratibor unterm 18. Februar 1895 erlassene Vermögensbeshlagnahme- beschluß ift dur Urtheil der I. Strafkammer zu Ratibor vom 25. April 1895 aufgehoben worden. M 11/95.

Natibor, den 31. Mai 1895.

Der Erste Staatsanwalt.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[18073] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung foll das im Grundbuche von Alt-Schöneberg Band 28 Nr. 1174 auf den Namen der Wittwe Amalie Freise, geb. Neikowski, eingetragene, in der Steinmetßstraße 38 belegene Grundstück am 26, Anguft 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Geriht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Eingang C., Erdgeschoß, Zimmer 40, ver- steigert werden. Das Grundstück hat eine Fläche von 6 a 91 qm und ift mit 13 880 A Nuzzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer- rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbu(hblatts, etwaige Abshäßungen und andere das Grundstück be- treffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbe- dingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Zimmer 42, eingesehen werden. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund: stüdcks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 29, August 1895, Vor- mittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verTündet werden.

Berlin, den 7. Juni 1895.

Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 87.

[18077]

In Sachen des Sanitäts-Raths Dr. med. Otto Müller hier, Klägers, wider den früheren Gastwirth, jeßigen Buffetier Friedrih Meier hier, Beklagten, wegen Hypothekzinfen, wird, nahdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Beklagten ge- hörigen Hohethorfeldmark Blatt 1 Nr. 21 an der Broitzemerstraße in Braunschweig belegenen Grund- sttüds zu 2a 24 gm fammt Mobnicaufe No. ass. 5991 zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 27. Mai 1895 verfügt, cs die Eintragung diefes Beschlusses im Grundbuche am 28. Mai 1895 erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 24, September 1895, Morgeus 10: Uhr, vor Herzoglichem Amtsgeriht Braunschweig, August- straße 6, Zimmer Nr. 41, angeseßt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu über- reichen haben.

Braunschweig, den 4. Juni 1895.

Herzoglihes Amtégericht. VIII. Rhamm.

[18076]

In Sachen des Maurermeisters C. Wilkens hier, Klägers, wider den Rentner Hermann Steinau sen. hier, Beklagten, wegen Zinsen, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen Nr. 98 Blatt T des Feldrisses Hagen an der Wabestraße hierselbst be- legenen Grundstücks zu 17 a 08 qm zum 2wecke der Zwangsversteigerung dur Beschluß vom 24. Mai 1895 verfügt, au die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuhe am 25. Mai 1895 erfolgt ift, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 26. Sep- tember 1895, Morgens 10 Uhr, vor Her- zoglihem Amtsgerihte Braunshweig, August- straße 6, Zimmer Nr. 37, angeseßt, in welchem die E glaubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen aben.

Braunschweig, 30. Mai 1895. Herzogliches Amtsgericht. X. Nolte.

[18075] In der Zwangsvollstreckungssahe des Material- waarenhändlers Heinrich Prostmeier hierselb, Gläu- bigers, wider den Arbeitsmann Frit Altendorf und dessen Ehefrau hierselb, Schuldner, wegen Zinsen, werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen unter Angabe des Betrages an Kapital, Zinsen, Kosten und Nebenforderungen binnen zwei Wochen bei Vermeidung des Ausschlusses hier anzumelden. Zur Erklärung über den Vertheilungsplan, sowie zur Ver- theilung der Kaufgelder wird Termin auf den 23, Juli 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Atntsgeriht anberaumt, wozu die Betheiligten und der Ersteher hiermit vor- geladen werden. Wolfenbüttel, den 11. Juni 1895.

Herzogliches Amtsgericht.

Kaulit.

am 23, F

uni 1872,

[18074]

Nachdem bezüglich des im Zwangsversteigerungs- verfahren verkauften, früher zur Konkursmasse des Gutsbesitzers Wilhelm von Flotow gehörigen Lehn- guts Teutendorf das Verfahren aus § 73 Abs. 1 der Verordnung vom 24... Mai 1879, betr. die Zwangsvollstrekung in das unbewegliche Vermögen wegen Geldforderungen, stattgefunden bat, und Er- innerungen innerhalb der zweiwöcigen Frist nit er- hoben worden sind, ist von dem Großherzoglichen Amts- eriht Termin zur Abnahme der Rechnung des tonkurSverwalters und zur Rückzahlung der bestellten Sicherheit an den Käufer angeseßt auf den 3. Juli 1895, Mittags 12 Uhr, des Amtsgerichts- gebäudes.

Tesfin i. M., den 13. Juni 1895.

Großherzoglihes Amtsgericht.

[18071] __ Aufgebot.

Der Bâdergeselle Michael Pare in Frankfurt a. M. hat das Aufgebot der ihm abhanden ge- kommenen, auf den Inhaber lautenden Leibbaus- Obligation Litt. A. Nr. 2203, d. d. Holzminden, den 20. Februar 1893, über 100 Æ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, {pätestens in dem auf den 20. Dezember 1895, Vor- mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Holzmiuden, den 28. Mai 1895.

Herzoglihes Amtsgericht. Cleve. [11197] Ausfertigung.

Aufgebot.

Der Amtss{hulze und Gutsauszügler Franz Kirste von Heiersdorf bei Niederwiera hat das Aufgebot der am 1. Juli 1882 ausgefertigten 34 °/gigen Obli- gation Herzoglicher Landesbank zu Altenburg über 300 4 I. D. 3497 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 5. Juli 1898, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Burg- straße 11, zwei Treppen, Zimmer 4, anberaumten Aufgebotstermine seine Nehte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erflärung der Urkunde erfolgen wird.

Altenburg, den 2. Mai 1895.

Herzogliches Amtsgericht. Abth. Ila. (gez.) Reichardt. Ausgefertigt : _ Altenburg, den 14. Mai 1895. Gerichtsschreiberei des Herzogl. Amtsgericht. Abth. ITa. (S) Scha ck, Aktuar.

[18065] Aufgebot.

Für die verstorbenen außergeri{tlihen Auktio- natoren Carl Ludwig Pannebecker zu Oberhausen und Franz Ludwig Schlüter zu Ultendorf sind Kautionen von 600 #4 bezw. 1500 4 bei der König- lichen Regierungs - Hauptkasse zu Düsseldorf binter- legt. Diejenigen Personen, welche aus der Geschäfts- führung der genannten Auktionatoren gegen dieselben Ansprüche herleiten, die aus den Kautionen zu deen wären, werden aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem Aufgebotstermin im Amtsgerihtsgebäude zu Düsseldorf, Kaiser - Wilhelmstraße 12, Zimmer 22, am Mittwoch, den 4. Dezember 1895, Vor- mittags 411 Uhr, anzumelden. Die Unterlassung der Anmeldung hat zur Folge, daß die genannten Ansprüche durch Urtheil ausges{lossen werden. Düsseldorf, den 6. Juni 1895.

Königliches Amtsgericht.

[18063] Aufgebot.

_ Auf Antrag der Hamburgischen allgemeinen Ver-

forgungs-Tontine von 1822, vertreten dur - die

Direktoren Rudolph Klée, Dr. jur. C. J. Heinsen,

Dr. jur. Otto Meier, Carl Muhle sr., Dr. jur. F.

F. Voigt und Baron L. H. Embden, sämmtlich in

Bo wohnhaft, diese vertreten durch die hiesigen

Nechtéanwalte Dres. jur. C. I. Heinsen und Sieg-

fried Lehmann, wird ein Aufgebot dahin erlassen :

Es werden

1) alle, welche an das Kapital der zweiten Klasse der Hamburgischen allgemeinen Versorgungs- Tontine von 1822 aus irgend einem Nechts- grunde Ansprüche zu haben vermeinen ;

2) alle diejenigen, welche dem von den Interessenten der zweiten Klasse der Hamburgischen allgemeinen Versorgungs-Tontine von 1822 gefaßten, von der Direktion und der am 30. Mai 1895 statt- gehabten Generalversammlung genehmigten Be- \chlusse, nah welchem diese Klasse aufgelöst, und das vorhandene Kapital derselben unter diejenigen, tem unterzeihneten Amtsgeriht namhaft ge- machten Interessenten dieser Klasse, welche den 19. April 1895 erlebt haben, resp. unter die Rechtsnachfolger der später verstorbenen, ver- theilt werden soll, widersprehen wollen, hier- mit aufgefordert, solhe An- und Widersprüche bei der Gerichtsschreiberei des unterzeihneten Amtsgerichts, fen Lane 19, 2. Stock, Zimmer Nr. 51, spätestens aber in dem auf Freitag, den 11, Oktober 1895, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, im Justizgebäude,

Dammthorstraße 10, Parterre links, Zimmer

Nr. 7, anzumelden und zwar Auswärtige thunlichst unter Bestellung eines hiesigen Zu- stellungsbevollmähhtigten bei Strafe des Aus\{lufses. Hamburg, den 11. Juni 1895. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufarbotsfation. S (gez.) Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichts\chreibergehbilfe.

[18070] Aufgebot.

Der Holzshuhmacher Heinrih Kuse zu Laer, als Vormund des mit unbekanntem Aufenthalte ab- wesenden Ioseph Kuse von Laer, vertreten durch den Rechtsanwalt Hellraeth hierselbst, hat das Aufgebot des Sparkafsenbuhs Nr. 5109, lautend auf einen Bestand von 561 96 9 ultimo Dezember 1894, welches verloren gegangen ift, beantragt. Der Jn- haber des Sparkassenbuchs wird aufgefordert, spâtestens in dem auf den 10, Jaunar 1896, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 5, anberaumten Aufgebots- termine seine Rechte anzumelden und das Svpar- kafsenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erflärung des Sparkassenbuchs erfolgen wird.

Burgsteinfurt, den 7. Juni 1895.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.

[18072] Aufgebot.

Der Schneider Nudolf Zechlin zu Nackel hat das Aufgebot des auf seinen Namen ausgefertigten Quittungsbuhs C. B. 101 Nr. 48 379 der Ruppiner Kreissparkasse, welhes ihm nah seiner glaubhaft ges machten Angabe gelegentlih eines Brandes abhanden gekommen ist, beantragt. Der Inhaber des Spar- kassenbuhs wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 3. Januar 1896, Vormitiags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 32, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Neu-Ruppin, den 11. Junt 1895.

Königliches Amtsgericht.

[3122] __ Aufgebot.

Es ist das Aufgebot folgender angebli abhanden gekommener bezw. vernihteter Sparkassenbücher

A. der hiesigen städtishen Sparkasse:

1) Nr. 113 363 über 268,86 4, lautend auf die minderjährige Ilse Sperling, Nr. 139 845 über 40,595 M, lautend auf das Dienstmädchen Bertha Rosenthal, Nr. 350 887 über 55 , lautend auf das Dienstmädchen Johanna Beleck, von dem Kauf- mann Georg Sperling hierselbst, vertreten durch den Rechtsanwalt Sesldis,

2) Nr. 98 028 über 75 #, lautend auf Fräulein Emilie Schüttler, von der 2c. Schüttler in Tegel,

3) Nr. 234 978 über 25,88 4, lautend auf Fritz Niebuhr, und Nr. 326 893 über 169,61 4, lautend auf die verehelihte Schneider Niebuhr, Luise, geb. Kühnemann, von der 2c. Niebuhr und ihrem Ehemanne Adolf Niebuhr hierselbft,

4) Nr. 154 693 über 35,64 4, lautend auf das Dienstmädhen Martha Reimann, von der 2. Reimann hierselbft,

5) Nr. 140 968 über 101,64 4, lautend auf die abwesende Handelsfrau Pohl, Anna, geb. Wolke, und Nr. 333 664 über 217,41 Æ, lautend auf die minderjährige Regina Laser, von dem Vormund bezw. Vater, Kaufmann Laser hierselbst,

B. des Kreises Teltow Nr. 39 458 über 124,46 4, lautend auf Fräulein Selma Thäsler, von der 2c. Thäsler hierselbst, beantragt.

Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den L. November 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel B., part., Saal 32, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Berlin, den 2. April 1895.

Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 82.

[75789] __ Aufgebot. Das Sparkassenbuch Nr. 3195 der Sparkasse des Kreises Wittenberg über 84 4 96 4 und 2A 77 4 Zinfen, ausgefertigt für Friedrich Mieth zu Wolters- dorf, ist angeblih verloren gegangen und foll auf den Antrag des Eigenthümers Friedrich Mieth zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisiert werden. Es wird daher der Inhaber dieses Buches auf- gefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 30. Dezember 1895, Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Amtsgericht, Zimmer Nr. 12, seine Nechte anzumelden und das Sparkassenbuch vor- zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben MaIS en wird. Wittenberg, den 10. März 1895. Königliches Amtsgericht. 111. Abtheilung. Thiemann.

[3903] Aufgebot. f Die Ehefrau des früheren Sattlermeisters, jeßigen Auszüglers, Ernst Rackwiyß, Dorothee, geborene

Schröter, in Wiedemar, hat das Aufgebot des au