1895 / 145 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 20 Jun 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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Bild, das ein italienishes Modell in dem Dämmer- is einer Künstlerwerkstatt darstellt (1305), auch_ ohne figür- liche Staffage ein fköstliches, dekorativ wirksames Stillleben ab- geben würde. Bei aller scheinbaren Sorglosigkeit des Vortrags ist hier jeder anat fein abgewogen, alles mit raffiniertem Geshmack zusammengestimmt. Nur Abfred Verhaeren's vortrefflihe Stillleben und Jnterieurs (1787 bis 1789) lassen Eo den Meisterleistungen Oyens' in dieser Hinsicht zur Seite tellen. Wie viel größere Kraft liegt in diesen mit erstaun- licher Treffsicherheit hingeseßten und doh nicht unüberlegt er- scheinenden kleinen Kabinetstücken, als in dem von filbrig fühlem Ton umflossenen Bildhauer-Atelier von Rosier (1450), dessen kleinlih aare Gestalten in wunderlichem Agen as zu der gigantischen Gruppe stehen, an der sie beschäftigt sind! Der mo- dernen Hellfarbigkeit mahen Horenbant (769) und Léon van Aken größere Zugeständnisse: die größte Wirkung erzielt der legtere mit seiner an Jsraels gemahnenden Studie „Schmerz“ (10), während Carolus Tremerie (1745, „erste Kommunion“), Neervoort und H. Boudry in ihre mit unleugbarem Ge- \{hick und siherer Beherrshung der Mittel gemalten natura- litischen Studien keine rechte Stimmung hineinzubringen ver- mögen. Weit bedeutender sind die Arbeiten von Montigny (1219), einem vlämishen Segantini, Paul Blieck, Henry Luyten, van Melle und Farasyn, die dieser Gruppe der zielbewußten Naturalisten angehören. An Hendrix Leys lehnt sich MWillemGeets in seinen Historienbildern (569 und 570) an, deren verlegende arhaishe Härte und Buntfarbigkeit der Beschauer nur allzusehr als Absicht empfindet, die ihr Ziel verfehlt. Leempoels suht die Junnigkeit des Ausdrucks in seinen Charakterköpfen (988—990) durch eine ängstlihe Feinpinselei u steigern, geräth aber dabei stark ins Chargierte. Auch Le on Frederic’s „Murmeln des Baches“, symbolifiert durch eine sih tummelnde Kindershaar im Waldesschatten, ist von Afffektation nicht frei und wirkt in der Behandlung des Naten hart und unerfreulich. Es is ein heikles Ding für einen flandrishen Maler unserer Tage, den Wettscreit mit seinem großen Landsmann Rubens, dem Meister der Fleischmalerei, aufzunehmen.

Unter den Porträtmalern Belgiens steht Emile Wauters,

der vornehme childerer der vornehmen Welt, obenan. Ein

Repräsentationsbild im besten Wortfinne is das große Frauen- bildniß (1849), disfret in der Farbengebung, stolz und unnahbar in der Haltung, fein abgestimmt im Beiwerk. Jn dem kleineren Brustbild einer Frau F. (1850) dagegen \chwelgt der Maler in der virtuosen Wiedergabe des Stofflichen, ohne in der Charakteristik des Kopfes über eine nihts- sagende Sichtlichfeit hinauszukommen. Die beiden Reiter- porträts von Vanaise (1784) und Abry (2), von denen der leßtere auch eine flotte Kavallerieattacke ausgestellt hat, zeihnen sich durh monumentale Großzügigkeit und ernste Haltung aus, würden aber bei lebhafterer Farbengebung zweifellos eindringlihere Wirkung ausüben.

Von früheren internationalen Ausstellungen war Franz Courtens als Führer der vlämischen Landschafter bekannt. Seine drei in diesem Jahre ausgestellten Bilder sind wenig dazu geeignet, seine Bedeutung zu kennzeihnen; sie erscheinen bejonders kraftlos neben den prächtigen Herbstlandschaften von Emile Claus, von denen insbesondere die „September- onne“ (278) zu den hervorrazgendsten Leistungen der Aus- tellung zu zählen is. Selten is das Flimmern des Sonnenlisis über den weit sich dehnenden Triften des Tieflandes mit größerer Kraft und überzeugender in der Wirkung wiedergegeben worden. Dabei hält sich Claus ebenso fern

‘von den ins Grobe und Unwahrscheinlihe verfallenden Ueber-

treibungen des Pointillismus, wievon denjenigen der Farbenkräfte jener Maler, die für die atmospärishen Probleme kein Auge zu haben s{heinen. Großartig ernst in den Formen und breit in der Pinselführung sind auch die dur eigenartige Farben- ebung im Sinne der o Schule ausgezeichneten Land- haften von Alphonse Asselbergs gehalten, ohne bei dem Streben nah flächhenhaftem Vortrag ins Plumpe und Schwer- fällige zu gerathen, wie die Marine von Moerenhout.

Auf dem Gebiet der Seemalerei, wie au der Landschaft ist indeß diesmal Holland seinem Schwesterlande überlegen. Da sind zwei Strandfstücke von H. W. Mesdag, Meister- leistungen feiner und doch nit kleinliher Naturbeobachtung. Der vom aufgehenden Mond erhellte Abendhimmel über dem Meer mit seinem grünlihhen Schimmer, die rollende Brandung der Wogen, auf denen das Mondliht glizert ein Motiv, unershöpflih an neuen Reizen für Auge und Hand des genialen Marinemalers. Mondriaan’s weltabgeschiedener Dünenstrand (1212) gehört ebenfalls zu den hervorragendsten Landschaften der Ausstellung. Frau S. Mesdag van Houten führt uns ein idyllisches Motiv aus Geldern vor, Taco Mesdag schildert die Winter- stimmung eines holländishes Stranddorfs (1157), reiht aber mit seinem Dünenbilde von Scheveningen (1158) nicht an die Leistungen seines großen Namensvetters heran. Die zarte Vorfrühlingsvegetation weiß H. Gunneweg in einem fein lie io quarell zu bannen, während Rudolph Haak ein

uysdaelmotiv in moderne Technik überseßt. Jn das Straßen- leben am Noordermarkt zu Amsterdam bei trübem Wetter führt uns der hohbegabte H. W. Jansen und G. W. Oldenelt. in der eintönigen Farbenhaltung vibriert in diesen modern äufgefaßten Veduten ein reihes Leben: man glaubt vor den Bildern d e ia Luft zu athmen. Die originellste Leistung der holländishen Landschaftsmalerei ist aber ein kleines Aquarell von A. Plasschaert, das der Maler seibst als „Glückstraum“ bezeichnet. Jn phantastischem Licht treten die Konturen einer altniederländishen Stadt mit ihren Treppen- giebeln und Thürmchen vor den Abendhimmel; es liegt in der That über dem anspruchslosen Bildchen etwas, wie traumhafter Märchenzauber einer versunkenen Stadt. Jedenfalls ein Zeug- niß, daß auch den realistishen Holländern feinfühlige Phantaste niht abgeht. Das holländische Sittenbild allerdings steckt noch völlig in dem unerbittlichen Naturalismus, den Jsraels um Dogma der jüngeren Generation erhoben hat. Leider End die Nachstrebenden, wie Prins, Roelofs und Marius van der Maarel nicht im Besiy jenes Zaubermittels ihres Bere und Meisters, das den Beschauer widerstandslos in den

ann seines trüben Pessimismus zieht. Auh Jacobus van Looy weiß seine breite Tehnik noh nicht in den Dienst einer fesselnden Stimmung zu stellen; seine Reisenden in einem Coupé dritter Klasse (1076) blicken ausdrudckslos auf den Beschauer, scheinbar selbst überrascht, zum Gegenstand eines ildes gemaht zu sehen. leihwohl berührt diese gesunde, derbe Art der Auffassung wohlthuender

als das Gemish von Süßlichkeit und Brutalität,

das uns A. Briët in seinen Genrebildern ausftischt. Unter den Bildnissen der holländischen Abtheilung ragt ein

E von Thérèse Schwarßze, die auch in einem ittenbilde „Konfirmandinnen in Amsterdam“ als tief empfindende Charakterschilderin sich offenbart, durch scharfe Beobachtungsgabe und- großzügige Technik besonders hervor.

Handel und Gewerbe.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 19. Juni 1895. Auftrieb und Markt- preise nah Schlahtgewiht mit Ausnahme der Schweine, welche nach Lebendgewiht gehandelt werden. Rinder. Auftrieb 305 Stü. (Durchschnittspreis für 190 kg ) Lk. Qualität —,— #, I[. Qualität —,— , III. Qualität 88—96 #4, IV. Qualität 80—84 A Schweine. Auftrieb 7469 Stück. (Durchschnittspreis für 100 Kg.) Mecklenburger 80—82 4, Landshweine: a. gute 76—78 A, Þ. geringere 70—74 Æ, Galizier —,— Æ, leihte Ungarn —,— # bei 20 9/9 Tara, Bakonyer M bei Tara pro Stück. Kälber. Auftrieb 2011 Stück. (Durcschnittspreis für 1 kg.) T. Qualität 1,14—1,18 Æ, IT. Qualität 1,08—1,12 A, III. Bualität 0,96 1,06 4 Schafe. Auftrieb 1183 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) I. Qualität 0,94—1,06 Æ, II. Qualität 0,90—0,92 M, IIÏ. Qualität —,— M

Berliner Wollmarkt, 19. Juni, Abends. Das Geschäft entwickelte sih zu einem recht lebhaften und wurden fast sämmtliche eingelagerte Wollen, mit Ausnahme einiger kleiner Stämme, deren Wäsche nicht ganz befriedigte, verkauft; auch diese werden jedo noch vor Schluß des Marktes Nehmer finden. Im Dur(schnitt ist gegen den vorjährigen Wollmarkt ein Preisaufshlag von 7 bis 12 #4 zu konstatieren. Als besonders hervorzuheben ift der Preis der Wolle aus Varzin, welcher 128 ergab; die Qualität derselben ift eine vorzügliche. Germen (von Puttkammer) brahte 135 , Schulzendorf 155 A Für sonstige eingelagerte Wollen bewegten si die gezahlten Preise zwishen 115—120—126 M

Verkehrs-Anstalten.

London, 19. Juni. (W. T. B.) Der Uniondampfer „Moor“ is gestern auf der Heimreise von Madeira abgegangen.

Mannigfaltiges.

Mit Rücksicht auf den bevorstehenden Reiseverkehr hat die Königliche Eisenbahn-Direktion angeordnet, daß bei den hiesigen Fahrkarten-Ausgabestellen auf dem Schlesishen Bahnhof, Alexanderplaßz, Friedrichstraße, Zoologisher Garten, Anhalter, Pots- damer, Lehrter, Stettiner und Görlißer Bahnhof sowie in Char- lotténburg zur Bequemlichkeit der Reisenden in der Zeit vom 1. bis 20. Juli tägli von 9 Uhr Vormittags bis 9 Uhr Abends Personen - Fahrkarten bereits am Tage vor dem beabsihtigten Reiseantritt verausgabt werden. Au wird Reisegeväck gleichzeitig mit der Fahr- fartenlösung bereits am Tage vor der Abreise abgefertigt.

Breslau, 19. Juni. Wie die „Schles. Zgt." meldet, kam es in Mikults\ch üt, Kreis Tarnowiß, anläßlih der Uebergabe des katholischen Pfarramts an den neuen Pfarrer zu Zusammen- rottungen, die in Aufruhr und Landfriedensbruh ausarteten. Die Menge drang in das Pfarrhaus, mißhandelte die Leute in demselben und zerschlug die Möbel. Auch der Kirhhof wurde von der Menge angegriffen, wobei Gendarmen dur Steinwürfe verleßt wurden. Die Gendarmen machten von der Waffe Gebrau und verwundeten zwei Personen {hwer, zwei andere leiht. Der Landrath hat Hilfe abgesandt. Die Rädelsführer find verhaftet worden.

Sagan, 19. Juni. Jm Dorfe Rückenwaldau bra heute Mittag ein Feuer aus, welches dreißig Besitzungen mit über fünfzig Gebäuden vernichtete. Der Schaden ist sehr bedeutend.

Guben, 19. Juni. Die hier tagende 49. Jahresversamm- lung des brandenburgishen. Hauptvereins der Gustav Adolf-Stiftung hat, wie „W. T. B.* berichtet, beschlossen, das nachfolgende Huldigungs-Telegramm an Seine Majestät den Kaiser und Könîtg zu lenden : „Eurer Majestät, ihrem Allerhöchsten Protektor wagt die inmitten der festlichen Tage der Einweihung des Nord-Ostsee-Kanals in Guben tagende Jahresversamm- lung des brandenburgishen Hauptvereins der Gustav-Adolf-Stiftung auch diesmal in alter . Gewohnheit ihren ehrfurhtsvollsten Gruß zu senden. Wir thun dies in der Zuversicht, daß das große Werk, dessen Weihe Eure Majestät, umgeben von Deutschlands Fürsten und den Vertretern der Freien Städte, morgen vollziehen, auch der evangelishen Kirhe, deren bedrängten Gliedern unser Verein dienen will, die in unseren Tagen doppelt dringende Mahnung zum Bewußt- sein bringen wird: Einigkeit macht stark!“

St. Petersburg, 19. Juni. Die Stadt Danilow im Gouvernement Jaroslaw wurde gestern von einer großen Feuers- brunst heimgesucht, welcher ein erhebliher Theil der Stadt, mehrere Amtsgebäude und eine Kirhe zum Opfer fielen. Der materielle Schaden is bedeutend. Gerüchtweise verlautet, daß auch einige Menschen bei dem Brande umgekommen seien.

Turin, 19. Juni. Nah Meldungen aus Avigliano fand da- selbst in einem Etablissement für Wurfgeschosse eine Explosion De durch welche sieben Arbeiter, darunter sechs s{chwer, verwundet wurden.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Rendsburg, 20. Juni. (W. T. B.) Die Durchfahrt Seiner Majestät des Kaisers fand unter brausendem Jubel der nah vielen Tausenden zählenden Menschenmenge furz nah 91/4 Uhr statt. Die Musik intonierte „Heil Dir im Siegerkranz.“ Seine Majestät, im weißen Tropenrock und mit s{hwarzer Müge, Kand allein oben. auf der Kommandobrüle und grüßte fortwährend nach dem Ufer hin. Die Kaiserlihen Prinzen s{hwenkten unauf- hörlich die Müßen. 20 Minuten später folgte der „Kaiser- adler“, an dessen Bord sich der Prinz-Regent von Bayern, der König von Sachsen, der König von Württemberg und der Großherzog von Baden befanden. Die M Mienen wurden von der Bevölkerung jubelnd begrüßt. ie Musik spielte das Lied: „Deutschland, Deutschland über Alles“. Der Schnell- dampfer „Kaiser Wilhelm 11.“ passierte um 10 Uhr 20 Minuten.

Die britishe Yacht „Osborne“ mit dem Derdo von York an Bord ist, nahe gefolgt von der italienischen Yacht „Savoia“, aegen 11 n ormittags passiert. Beide Schiffe waren festlich geschmückt und führten am Hauptmast die deutshe Reichsflagge. Die am Ufer aufgestellten Musik- fapellen spielten die englische und die italienishe Nationalhymne. Die Zuschauer brachten den vorüberfahrenden Schiffen lebhafte Ovationen. Um 101/2 Uhr ist der dem Erbgroßherzog von Oldenburg gehörige Dampfer „Lensahn“ passiert. Die „Augusta Viktoria“ passierte um 12 Uhr 20 Minuten. Beim Vorüberfahren der österreichisch - ungarishen Yacht „Trabant“, mit dem Erzherzog Stephan an Bord, in- tonierte die Musik die ôsterreihishe Nationalhymne „Gott er- halte Franz den Kaiser“. Vom Schiff wurde diese Begrüßung lebhaft erwidert.

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Kiel, 20. Juni. (W. T. B.) Sämmtliche Schiffe im Hafen haben reihen Flaggenshmuck AAIE Alle fremden iegs\hiffe prangen in vollster Gala. er ganze Hafen ewährt einen herrlihen Anblick. Die Tribünen und die Höhen rings um Holtenau sind mit SOULEES ctt Das etter ist prahtvoll. Um 1283/4 Uhr va die Kaiserliche Yacht Hohenzollern“ aus der Schleuse La inden reie Das Panzershif „Kurfürst Friedrih ilhelm“ eröffnete das Salutfeuern, in das sämmtlihe Schiffe mit 33 Schüssen ein- fielen. Unter dem Kanonendonner erschallten die brausenden E der Tausende von Zuschauern. Der Kanal ift damit eröffnet.

Jhre Majestät die Kaiserin hat mit Jhrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Heinri h vom Hôtel Bellevue aus das T der „Hohenzollern“ in den hiesigen Hafen beobachtet.

Der britishe Kreuzer „Endymion“ lief heute in den hiesigen Hafen ein und wehselte mit der Strand - Batterie Friedrihsort Salutschüsse. :

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten. und Zweiten - Beilage.)

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Wetterbericht vom 20. Juni, 8 Uhr Morgens.

Stationen.

in 9 Celsius

Bar. auf 0 Gr u. d. Meeres\p red. in Millim. S T 5 Temperatur 59G. =4%R.)}

Belmullet ae N62 heiter | A e L CEO heiter | Chriftiansund . . . . . . | 764 halb bed. | Sena e elo 0DS wolkenlos | Stodholm . . ... . .| 769 wolkenlos | S O wolkenlos ! M L E CeO wolkenlos

Cork, Queenstown . . . . | 764 wolkig r wolkenlos E L E T SCOE Nebel E S E 0S bede 1) a O halb bed.2) Wie» ete a ck P OD2 wolkig Ee E wolkig M n e a s 0E 2|bedeckt

ra E L T 1|bedeckt T S l SOL 1 halb bed.3) E el 060 4'Regent) R O 1'bededt *) V e L L 5|\wolfig G e E EBO nee Berl 5 1760 |DeD At Ms a t ee Sl O0 still|wolfenlos a S Ew 2[wolkenlos

Se dAx ... . . ._.| 764 \WNW Zsbeiter | 15 Na a at LGBO D 5|Gewitter | 12 Triest . Ee S ede OD j tilliwolfig | 24 1) Abends Gewitter. 2) Abends Gewitter. 3) Nachts Gewitter. 4) Abends Gewitter mit Wolkenbruch. *) Nachts Gewitter.

Uebersicht der erung :

Das Barometer is über West- und Zentral-Europa meist ftar! gelitegen, fo daß beute nur noch auf fleinerem Gebiete über ter füd- ihen Nordsee, den Niederlanden und dem nordwestlichen Deutshland der Luftdruck niedrig is. Ueber Nordrußland und Nordshweden übersteigt das Barometer 770 mm. Das warme Wetter Hält in Deutschland an, und zwar mit ver- änderliher Bewölkung und meist s{chwachen s\üdöftlihen Winden im Norden, während über Süddeutshland eine frische südwestliße Luftströmung bei vielfah bedecktem Himmel ein- gesept hat. In Westdeutshland und besonders .auch in den Nieder- anden gingen sehr ergiebige Regenfälle nieder, vielfa unter Gewitter- ersheinungen.

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Deutsche Seewarte.

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Theater- Anzeigen.

Berliner Theater. Freitag (40. und legte Abonnements Vorstellung): Der Geizige.. Der ungläubige Thomas. Anfang 7# Uhr.

Sonnabend: Zum ersten Male: Die Kreuzelschreiber. Bauern- Lustspiel in 3 Akten von L. Anzengruber. j

Sonntag, Nachmittags Übr: Madame Saüs-GêSne. Abends 74 Uhr: Der Geizige. Der ungläubige Thomas.

Ueues Theater. Schiffbauerdamm 4 a. /5. Freitag: Ensemble-Gastspiel der Mitglieder des Carl Schultze-Theaters (Ham- burg) unter Leitung des Direktors Joss Ferenczy. Tata-Toto. Vaudeville in 3 Akten nach Bilhaud und Barrá von Victor Léon und F. Zell. Musik von Antoine Banés. Anfang 7# Uhr.

Sonnabend: Tata-Toto.

Theater Unter den Linden. Behrenstr. 55/57. Direktion: Julius Frißshe. Freitag: Miß Helyett. Vaudeville-Operette in 3 Akten von Maxime Boucheron. Deutsh von Richard Genée. Musik von E. Audran. Dirigent : Herr Kapellmeister Federmann. Anfang 7 Uhr.

Sonnabend: Miß Helyett.

Schluß der Saison : 30. Juni. Wiedereröffnung: 1. August 1899.

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Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Clara Schmitt mit Hrn. Gutsbesißer Hans Nikoleit (Bartenfstein—Hohenbrück). 5

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Professor Frank (Bonn). Hrn. Vize-Konsul von Sanden (Berlin). Eine Tochter: Yrn- Rittergutsbesißer Frhrn. von Perglas (Berreuth b. Dippoldiswalde). Hrn. Gymnasial-Oberlehrer Mosler (Pleß D.-S.). Hrn. H. Grafen von Bethusy-Huc (Bankau). _ i

Gestorben: Verw. Fr. Geheim-Rath Konstanze Louise von Koerner, geb. Cubash (Oehlisch und Berlin).

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Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlag3anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße 32.

Sechs Beilagen (einshließlich Börsen-Beilage).

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 145.

Königreich Preußen.

Auf Jhren Bericht vom 17. Mai 1895 will Jh die wieder

ccifolgenden Anlagen, nämlich:

1) das vierte Regulativ, betreffend die erweiterte Wirk- samkeit der Posener Landschaft durch Beleihung des

vierten Sechstels des landschaftlichen Taxwerths,

2) den siebenten Nachtrag zum Statut der Posener Landschaft vom 13. Mai 1857, zum Il. Regulativ vom 5. November 1866 und zum TlIT. Regulativ vom 4. Mai 1885,

3) den ersten Nachtrag zum Statut der Posener land- schaftlichen Darlehnskasse vom 24. Februar 1890,

4) den Vertrag zwischen dem System der Jahresgesell- schaften der 4prozentigen Pfandbriefe und dem System der 31/zprozentigen Pfandbriefe ohne Buch- staben, betreffend das Eigenthum des Geschäftslokals

Und des Inventars der Posener Landschaft,

hiermit landesherrlih genehmigen. Neues Palais, den 1. Juni 1895. WilhelmR. y von Hammerstein. Schönstedt. An die Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten und der Justiz.

Viet es Regulativ,

betreffend die erweiterte Wirksamkeit der Posener Landschaft durch Beleihung des vierten Sehstels des landschaftlihen Tarwerths.

i : S T. z

DIE Posener Landschaft wird ermächtigt, fortan Güter, welche einen landshaftlißhen Tarwerth von mindestens 30 000 A haben und nur nah dem IIl. Regulativ vom 4. Mai 1885 mit 3¿ °/oigen Pfand- briefen bereits belichen find oder gleichzeitig beliehen werden, auch über die Hälfte ihres Taxwerths hinaus bis zu vier Sechstel desselben mit 32 %/oigen Pfandbriefen in Gemäßheit dieses IV. Regulativs zu beleihen.

S S

Soweit nicht die nachstehenden Bestimmungen Abänderungen ent- halten, gilt auh für die nah diesem 1V. Regulativ gewährten Pfand- briefs-Darlehne und alle dur dieselben begründeten Rechtsverhältnisse das ITT. Regulativ vom 4. Mai 1885, mittelbar also auch das II. Regu- E „vou 5. egn: di 2 Fa das e vom 13. Mai 1857, alle drei in der veränderten Faffung, welhe fie dur die bisherigen Allerhöchst genehmigten Nachträge erhalten haben. s 2

/ | S,

Die Beleihung des vierten Sechstels des landshaftlihen Tar- werths darf nur bei Ermittelung desfelben nah dem Grundsteuer- Reinertrage 9 des ITI. Nachtrags zum Statut und zum II. Regulativ vom 28. April 1879) oder auf Grund solcher land- schaftlihen Taxen erfolgen, welhe nah dem Inkrafttreten dieses I1V. Regulativs aufgenommen worden find.

& 4.

Der über die Hälfte des landschaftlihen Taxwerths hinau8gehende Theil der landschaftlichen Beleihung muß seiner Höhe nah befonders festgeseßt und unter besonderer Nummer in das Grundbuch des zu be- [eihenden Guts eingetragen werden. _

e E

Die auf das vierte Sechstel des landschaftlihen Taxrwerths zu bewilligenden Pfandbriefe bilden ein befonderes (drittes) System der Jahresgesellshaften und erhalten die Bezeichnung Buchstabe C.

__ Sie werden nah dem beigefügten Muster 4 in Stücken zu 9000 M, 2000 A6, 1000 M, 500 M, 300 A und 200 Æ ausgefer- tigt, mit Neihe XT, XI1, XII1, XIV, XV und XVT bezeichnet und zunächst für den Zeitraum bis zum 1. Juli 1902, von da ab dagegen immer E Cn Eo von 10 Jahren mit Zinsscheinen nah dem beigefügten Muster B und mit Anweisungen nach dem bei- gefügten Muster C verfehen.

8 6.

Der Darlehn8nehmer ist verpflichtet, den Nominalbetrag des ihm nach Maßgabe dieses 1V. Regulativs in 33 °/gigen Pfandbriefen Buch- stabe C gewährten Darlehns mit 43 9/9 jährlih zu verzinsen. Hier- von werden 34 %/o zur Verzinfung der Pfandbriefe und # 9/0 zur Til- gung verwendet; # °/o fließt zum Verwaltungsfonds und F “/o zum Reservefonds. Sobald leßterer die Höhe von 109/69 erreicht hat, werden seine weiteren Einnahmen git zur Tilgung verwendet.

_Das zur Bestreitung der Verwaltungskosten bestimmte F 9/9 fließt zu dem der Hauptgesellschaft und den drei Systemen der Jahres- gesellshaften gemeinsamen Verwaltungsfonds.

Auf die Vertheilung der Uebershüsse dieses Fonds findet der & 32 des II. Regulativs vom 5. November 1866 Anwendung.

_Das dritte System der Jahresgesellshaften bat aus seinem An- theil an den Vebershüfsen des Verwaltungsfonds für die Mitbenußung des landschaftliben Geschäftslokals und Inventars eine jährlich zu berehnende Gebühr an dasjenige Pfandbriefssystem zu entrichten, welches Eigenthürner des landschaftliden Grundstücks und Inventars ist. Diese Gebühr. wird nah Maßgabe des § 5 Abs. 2 des TI1. Re- gulativs vom 4. Mai 1885 PereJuet.

& 8.

Die in Gemäßheit dieses 1V. Regulativs gewährten Pfandbriefs- Darlehne unterliegen einer besonderen Tilgung, bei welcher halbjähr- lich der angesammelte Fonds, soweit er durch 200 Æ theilbar ift, vollständig zur Verwendung fommt.

Cr E "c : : e D k z _ Für die in Gemäßheit dieses 1V. Regulativs gewährten Pfand- briefs-Darlebne wird ein besonderer Reservefonds gebildet, dessen Be- stände nah Maßgabe des § 6 des IIT. Regulativs vom 4. Mai 1885 vorzugsweise in Pfandbriefen dieses Systems (Buchstabe C) zinsbar anzulegen sind.

Er dient dazu, die etwa ausbleibenden Zahlungen der Vereins- \{uldner zu decken und auf diese Weise den Inhabern der °/oigen Ae Buchstabe C für ihre Forderungen Sicherheit zu ge-

ren.

Außerdem haften den Inhabern der °/gigen Pfandbriefe Buch- stabe C die diesem Pfandbriefssystem gehörigen Hypothekenforderungen nah Mafigabe des § 11 des s vom 13. Mai 1857.

Die 8§F 28, 29’ und 30 des Il. Regulativs vom 5. November 1866 finden auf die nah diesem TV. Regulatiy gewährten Pfandbriefs- Darlehne keine Anwendung.

81

T: Die Rechte auf den gétilaten Betrag und den Reservefonds- eutheil des Pfandbriefs-Darlehns bilden ein Zubehör des epfandbrieften Guts, auf dessen jedesmaligen Byentitner u stes übergehen, ohne daß es einer efonderen dicvertra ung bedarf. Ohne das bepfandbrieste Gut können iese Rechte nicht veräußert werden. Ebenfowenig können dieselben

Berlin, Donnerstag, den- 20. Juni

persönlihen Gläubigern des Gutseigenthümers in Anspru genomme bezw. im Wege der Zwangsvollstreckung oder des As R Be- iWlag belegt werden.

8 12.

Das dritte System der Jahresgesellschaften bildet neben dem ersten und zweiten System derselben und neben der Hauptgesellschaft unter der Verwaltung der Königlichen Direktion der Posener Land- haft eine vierte besondere Gesellshaft, welhe zunähst dur den engeren Auëschuß und die Generalversammlung des zweiten Systems der JIahreégesellschaften zu vertreten ist. Die Vertretung dur einen besonderen engeren Aus\chuß und eine befondere Gerieralversammlung soll erst erfolgen, wenn dies das Interesse des dritten Systems der Jahresgesellshaften erfordert. Ob dieser Zeitpunkt gekommen ist, bestimmt der Staatskommissarius nah Anhörung der Direktion und des engeren Aus\{chufses.

Muster A.

Pfandbrief 1 DET Posener Landschaft Buchstabe C. | _NReihe*XI1 Nr. 7000. i Die Pofener Landschaft s{huldet dem Inhaber dieses Pfandbriefes die Summe von 5000 Fünftausend Mark. Diese Summe wird in Gemäßheit des Statuts der Posener Landschaft mit 34 drei und einem halben Prozent jährlich verzinst und nah vorgängiger 6 sechsmonat- liher Kündigung im Wege der Amortisation zurückgezahlt. Die Posener Landschaft behält sich jedoch das Recht der Kündigung zur Baareinlösung auch über die Grenzen des Amortisationsverfahrens L bl s __ Die Zahlung der Zinsen erfolgt nur gegen Beibrin; e besonders ausgefertigten ins\cheine. L L n ia Posen; den L Sur 18... ___ (L. S.) Trockenes Siegel. Königliche Direktion der Posener Landschaft. N. N. N. N. N. N. / Direktor. Syndikus. Rath. Eingetragen ins Lagerbuch N. N. Nr Buchhalter.

Muster B. Zinsschein Nr. 1 des Pfandbriefes der Posener Landschaft E _ Buchstabe C. Reihe XI1 Nr. 7090 über 5000 Fünftausend Mark. __ Inhaber dieses empfängt am die halb- jährlichen Zinsen des oben bezeichneten Pfandbriefes mit 87 4 50 Sieben und Achtzig Mark Fünfzig Pfennige. 5 Posen, den . . ten B Königliche Direktion der Posener Landschaft. E (Trockenes Siegel.) Dieser Zinsschein verjährt mit dem 31. Dezember 1. . . . vorbehaltlich N. N. des durch den Zusatz zu § 10 des Buchhalter. Statuts gewährten Anspruchs.

Muster C. Anweisung zu dem Pfandbriefe der Posener Landschaft : Buchstabe C. Reihe X1 Nr. 7000 über 5000 Fünftausend Mark.

___ Der Inhaber dieser Anweisung erhält ohne weitere Prüfung seiner Legitimation die für den vorstehend bezeihneten Pfandbrief neu auézufertigenden Huasggme für 10 Jahre vom

C T s

Posen, den . I Königliche Direktion der Posener Landschaft. * NiN. Buchhalter.

Siebenter Nachtrag ¿um Statut der Posener Landschaft vom 13. Mai 1857, zum II. Regulativ vom 9°. November 1866 und zum III. Regulativ vom 4. Mai 1885.

1) Die Nr. 1 des § 3 des Statuts vom 13. Mai 1857 erhält folgenden Zusaß: | „Der Darlehnsnehmer hat in der Schuldurkunde wegen der Annuitäten von seiner ganzen Pfandbriefs{huld, auch von der etwa bereits eingetragenen, der sofortigen Zwangsvollstreckung in Gemäßheit des § 702 Nr. 5 der Zivilprozeßordnung \sich zu unterwerfen und für den Fall der Bepfandbriefung über die Hälfte des landshaft- lichen Tarwerths hinaus außerdem die in das Grundbuch einzu- tragende Verpflichtung zu übernehmen, das zu beleibende Gut ohne Genehmigung der Königlichen Direktion der Posener Landschaft nicht zu verpachten. Ob bezw. in wie weit bereits verpahtete Güter über die Hälfte hinaus zu beleiben find, hängt von dem Ermessen der Königlichen Direktion der Posener Landschaft ab.“ L

2) Die Nr. 3 des § 3 des Statuts vom 13. Mai 1857 erhält unter Fortfall der jeßigen folgende Faffung:

„Jeder Erwerber eines bepfandbrieften Gutes ift verpflichtet, in einer gerichtlihen oder notariellen Urkunde die persönlihe Ver- bindlichkeit aus dem ursprünglihen Darlehnsvertrage zu übernehmen, zuglei alle statutarisßen Bestimmungen der Posener Landschaft, einschließlih der später auf verfafsungsmäßigem Wege noch zu er- laffenden, als für ihn rechtsverbindlich anzuerkennen und wegen der von der Pfandbriefs{chuld zu zahlenden Annuitäten der sofortigen Zwangsvollstreckung in Gemäßheit des § 702 Nr. 5 der Zivilprozeß- ordnung sih zu unterwerfen, diese Urkunde aber binnen längstens drei Monaten nach seiner grundbücherlihen Eintragung als oer der Königlichen Direktion der Posener Landschaft ein- zureichen.“

3) Im § 3 Nr. 5 Litt. d des Statuts vom 13. Mai 1857 fallen die Worte: „oder die wegen Uebernahme der persönlihen Verbindlichkeit“ (Nr. 3)

fort.

4) Der § 10 des Statuts vom 13. Mai 1857 wird zu Absay 1 dur folgenden Zusaß ergänzt:

„Doch können für beschädigte, durstrihene oder sonst für den Verkehr unbrauhbar gewordene Pfandbriefe, falls dieselben noch soweit erkennbar sind, daß über ihre Echtheit kein Zweifel besteht, Ecsap Dlandiriefe unter neuer Nummer ohne vorheriges Aufgebots- und Amortifsationsverfahren ausgefertigt werden.“

5) Der § 45 des Statuts vom 13. Mai 1857 erhält folgenden weiteren Zufag: i

„Die Landschaftsräthe fungieren für alle Systeme der Landschaft ohne Unterschied.“

6) Das T1. Regulativ vom 5. November 1866 erhält als § 38

von Dritten, insbesondere weder von Hypothekengläubigern noch von

folgenden Zusaß:

“-

„Die Königliche Direktion der Posener Landschaft if ermächtigt, nah vorberiger Bekanntmachung mit sechsmonatliher Frist die Aus- gabe der 4°/gigen Pfandbriefe in Gemäßheit dieses Regulativs zu ihlteten.“

7) Der Zusaß zu § 9 des I1. Regulativs vom 5. November 1866 (Nr. 12 des vierten Nachtrags vom 27. August 1884) erhält an Stelle der bisherigen folgende Faffung :

__ „Die Besitzer solcher bepfandbrieften Grundstücke, deren land- schaftlicher Torwerth den Betrag von 15 000 Æ nicht erreicht, sind jedo verpflichtet, auh ihr gesammtes Mobiliar gegen Feuerschaden und, thre Winterfrüchte gegen Hagelschaden zu versichern.“

8) Die Nr. 2b des § 14 des II. Regulativs vom 5. November 1866 erbält folgende Fassung:

„Die in § 3 Nr. 3 des Statuts vom 13. Mai 1857 erforderte Urkunde (vergl. Nr. 2 dieses Nachtrags) nicht rechtzeitig einsendet.“

9) Die §§ 33 und 34 des IT. Regulativs vom 5. November 1866 in der durch den Allerhöhsten Erlaß ‘vom 25. Oktober 1878 ge- nehmigten Fassung kommen in Fortfall und an deren Stelle treten, rückwirkend bis zum 1. Januar 1894, folgende Bestimmungen:

33. eDie Hauptgeseilshaft, die Jahresgesell schaften 4%/oiger Pfandbriefe sowie die Iahresgesellshaften 349%/giger Pfandbriefe Buchstabe C haben jedo aus ihren Antheilen an den Ueberschüssen des Verwaltungsfonds für die Mitbenußung des Geschäftélokals solange sih dasselbe in einem den Jahresgesellschaften 3+ °/giger Pfandbriefe ohne Buchstaben gehörigen Grundstück befindet und für die Mitbenußung des dem!elben Kreditsystem gehörigen In- ventars, dem leßteren Kreditsystem eine jährliÞh zu berechnende Gebühr 34) zu entrichten.“ i

S 34. „Fünf Prozent von dem für das Grundfstück und JIn- ventar mit 328 300 M bezahlten Kaufpreise, zu welhem die Aus- gaben für etwaige spätere Erweiterungébauten und für die etwaige spätere Vermehrung des Inventars hinzutreten, von welchem da- gegen jährlich 10 °/o des Werths des Inventars für Abnußzung ab- zuziehen sind, werden unter Hinzurechnung der jährlihen Abgaben und Lasten, dagegen abzüglich eiwaiger Mietbszinsen, als jährlicher Miethéaufwand des Vereins betrahtet und nach Verhältniß der Beiträge zum LBerwaltungsfonds auf die Kreditsysteme des Vereins vertheilt, wobei als Verbältnißzahl für die beiden Systeme der Jahresgesellshaften 34°/giger Pfandbriefe das Doppelte der zum Verwaltungsfonds geleisteten Beiträge der Berehnung zu Grunde zu legen ist. Der bei dieser Vertheilung auf die Hauptgesellschaft, die Jahresgesellshaften 4®/giger Pfandbriefe und die Jahres- gesellschaften 32 °/oiger Pfandbriefe Buchstabe C entfallende Antheil an diesem Miethsaufwande ist den Jahresgesellshaften 33 °/giger Pfandbriefe ohne Buchstaben von den drei erstbezeichneten Kredit- (Ven aus den Uebershüssen des Verwaltungsfonds zu erstatten F 99). j

B) ei

N / gestrichen.

_12) Der § 14 der revidierten Tagesordnung vom 15. Mai 1871

erhält zu Nr. 3 folgenden Zusaß:

_ „Die Renten werden mit dem Betrage des zu ihrer Ablösung N E E R, O dieser Betrag den zwanzig- fachen Jahresbetrag der Renten übersteigt; mi 3 [ae Îa reo gt; mit dem legteren Betrage

13) Der leßte Say des Zusaßparagraphen 15 zur revidierten Taxordnung vom 15. Mai 1871 (vierter Nachtrag vom 27. August 1834 ITI, 17) erbâlt anstatt der bisherigen folgende Faffung:

„Die Direktion ist jedoch verpflichtet, die Taxkommissarien mit vollem Stimmrecht bei der Taxfestseßung zuzuziehen, wenn die Tare um 10% oder mebr ermäßigt oder erhöht werden soll und die Mus der Direktion von dem Gutachten der Tarkommissarien ab- weicht.“

_ 14) Die dem fünften Nachtrag vom 15. August 1887, Statut vom 13. Mai 1857 und zum T. Regulativ b 5, November 1866 beigefügten Schemata B und E zu den Zinskupons der 49/gigen Pfandbriefe der Jahresgesellshaften und der 34 oigen Pfandbriefe (obne Buchstaben) werden dahin abgeändert :

Das Wort: „Ausfertigungsnummer“ und die darauf folgende

„Zahl“ kommen fortan in Wegfall. :

EtsterNaPtrag

zum Statut der Posener landshaftlihen Darlehnskasse vom 24. Februar 1890. i

__ Die §S§ 3, 4, 5, 6 und 18 des Statuts der Posener landschaft- lichen Darlehnskasse- vom 24. Februar 1890 les unter patt: der jeßigen nachstehende Fassung: E

§ 3. Die Darlehnskafse ist unter den in den nachfolgenden 88 bis 9 angegebenen Einschränkungen befugt : di M e ___ 1) denjenigen Grundbesißern, welche Baarmittel bedürfen, um ihre Hypothekenverhältnisse zur Erlangung eines Pfandbriefsdarlehns oder zwecks Bildung von Rente-gütern zu. regulierea, oder ‘diese Ver- hältnisse niht so schnell zu ordnen verm.ôögen, als erforderlih wäre um das Pfandbriefsdarlehn bezw. die Rentenbriefe zu der Zeit zu er- langen, zu welcher sie dieselben nah ihrer Lage bedürfen, Vorschüsse

zu verabreichen (S 4),

2) Kcedite in laufender Necznung zu bewilligen 5),

3) Darlehne gegen Verpfändung j

a. folcher zinétragenden Papiere, welche die Reichsbank beleiben darf, ausnahmêweise auch anderer Wertbpapiere, zu deren Be- leihbung der Verwaltungsrath seine Genehmigung ertheilt bat

b. von Hypotheken- und Grundschuldforderungen, die auf Grund- stücken, welche zur Posener Landstaft gehören, eingetragen sind,

zu gewähren (S 6),

4) den An- und Verkauf von Werthpapieren zu bewirken, 9) Depofiten in baarem Gelde, auch in laufender Rechnung an-

zunehmen und zu verzinsen (§8 8),

6) Gelder im Auftrage einzukassieren und für die Auftraggeber

einen Giro-Verkehr zu eröffnen,

7) die Vermittelung von Hvpothekendarlehnen zu übernehmen, 8) offene und geschlossene Depots anzunehmen, 9) Wechsel zu diskontieren, jedo nur gegen Sicherstellung (dur

Unterlagen nah Maßgabe des § 6).

§ 4. Vorschüsse an Pfandbriefsdarlehnssucher 3 Nr. 1) dürfen

nur in dem Falle, daß das Zustandekommen des Bepfandbriefungs- geshâfts gesichert erscheint, ferner in der Regel nur auf 6 Monate und nur unter befonderen Umständen mit Genehmigung des Ver- waltungsraths für längere Frist bewilligt und gestundet werden.

Zur Sicherstellung des Vorschufses is außer der Hvpotbeken-

bestelung für die Landschaft und deren Ermächtigung zu Löschungs- anträgen erforderlich, daß der Besißer seinen Anspruch O die ua A N Le der Uer anes Pfandbriefe der Darlehnskafse bis zu demjenigen Betrage abtritt oder verpfä

welher zur Deckung des Darleb E

ur _ l ns nebst Zinsen erforderlich ift. Vorschüsse in NRentengutsangelegenheiten dürfen E gewährt

werden, wenn die Rentengutsverträge jeitens der General-Kommissio bestätigt sind, der Betrag der auszureihenden Rentenbriefe fe i bt und diese, fowie etwaige, dem Rentengutéveräußerer zustehende Baar- beträge in einem die Vorshüfse deckenden Vertrage der Darlehnskasse

abgetreten sind.

-

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