1895 / 149 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 25 Jun 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutsche Kolouien,

s Lome an der Küste des Togögebiets wird dem w. E B.“ gemeldet, daß Mie Führer der Togo - Expedition Hr. Gruner und Dr. Döring am 283. Juni gesund daselbst

angekommen seien.

Oesterreich-Ungarn.

ie österreihishe Delegation berieth gestern das a M et. O Chef der Marinesektion des Kriegs- Ministeriums, Admiral Freiherr von Sterneck erklärte, die österreihish-ungarishen Jngenieure seien ausgezeihnet und ernteten seitens hervorragender ausländischer Fachleute pr aen Lob, ebenso die neuen Schiffe. Die Schnelligkeit beim Schiffsbau hänge von den verfügbaren Geld- mitteln ab. diesem Jahre würden noch zwei neue Schiffe vom Stapel gelassen ‘werden. Mehr könne man nicht leisien. Bei den Auslandsreisen der Kriegsschiffe würden die Offiziere den ihnen übertragenen kommerziellen Aufgaben voll- kommen entsprehen. Die Einschiffung von Handelsagenten auf diesen Schiffen sei unmögli. Das Marine-Budgek wurde unverändert angenommen. Ferner wurden die Schluß- rechnungen für 1893 und ebenso der Nachtragskredit für 1895 behufs Gewährung von Zulagen an die in Wien wohnhaften unteren Beamten-Kategorien der gemeinsamen Ministerien genehmigt und sodann. die Berathung des Armee- Budgets begonnen. N M das ósterreihishe Abgeordnetenhaus nahminseiner gestrigen Abendsizung eine Reihe von Vorlagen an, darunter die Nothstandsvorlagen für die durch das Erdbeben betroffenen Bewohner Krains und Steiermarks, das Handelsüberein- fommen mit Spanien 2c., und erledigte sodann in der General- debatte die Regierungsvorlage, betreffend die Vermehrung des

Fahrparks der Staatseisenbahnen.

Großbritannien und Frland. 4

Lord Salisbury kehrte gestern Abend von Windsor nah London zurück. Es verlautet, daß derselbe den Versuch zur Bildung eines Kabinets übernehmen werde. . Man glaubt, das neue Ministerium werde bis morgen zusammengestellt sein. Da- egen versichert die „Times“, Lord Salisbury habe den

uftrag der Königin weder angenommen noch abgelehnt. Er verlange, daß die Liberalen sih dafür verbüraten, die Budget- annahme zu beshleunigen und die Parlamentsauf! ösung nicht hinauszuzichen, doch hätten die Liberalen eine solche Zusiche- rung zu geben verweigert. Daher sei bis jet noch keinerlei bestimmte Entscheidung getroffen. _

Im Oberhause theilte gestern Lord Rosebery den Nücftritt des Ministeriums mit. Das Haus nahm rei die érste Lesung des Gesetzes, betreffend die Sechundfischerei im nördlichen Stillen Ozean, an und vertagte \ich sodann auf eute. 2 Y Im Unterhause erklärte der Schaßkanzler Sir W. Harcourt tief bewegt, die Abstimmung vom Freitag sei geradezu ein Tadelsvotum gegen den Kriegs-Minister, den fähigsten, geachtetsten, populärsten Minister, den es 1e gegeben habe, gewesen. ‘Das Kabinet betrachte sich als solidarisch mit dem Kriegs-Minister und habe deshalb seine Ent- lassung angeboten, die von der Königin angenommen worden sei. Das Kabinet werde bis zur Ernennung des neuen Ministeriums im Amt bleiben. Er bitte das Haus nur, jest die dritte Lesung des Gesetzes, betreffend die Sechundsfischerei im Norden des Stillen Ozeans, anzunehmen. Sir W.

arcourt dankte schließlich für die ihm zu theil gewordene nterstüßung und für die unveränderlihe Courtoisie der Opposition. Balfour unterzog den Entschluß des Ka- binets einer Kritik und meinte, es würde dem konstitutionellen Regime mehr entsprochen haben, das Parlament aufzulösen, als die Bürde, die Geschäfte zu erledigen, der Opposition auf- uerlegen. Das Haus nahm hierauf die dritte Lesung der

ill über die Seehundsfisherei an und vertagte sih dann bis heute. /

a Dampfer „Tantallon Castle“, an dessen Bord sich Gladstone befindet, ist gestern Vormittag von der Fahrt nach Kiel wieder auf der Höhe von Gravesend eingetroffen.

Frankreich.

Anläßlih des Jahrestages der Ermordung des Präsidenten Carnot wurden gestern in allen größeren Städten Frankreihs Gedächtnißgottesdien|te abgehalten. Die öffentlihen und viele Privat - Gebäude hatten Flaggen auf Halbmast gehißt. Jn Paris fand Vormittags eine Gedächtnißfeier im Pantheon statt, an welcher der Präsident der Republik Faure, der Präsident des Senats Challemel-Lacour, der Präsident der Deputirten- fammer Brisson, die Minister, die Vertreter der auswärtigen Mächte, Senatoren und Deputirte theilnahmen. Dieselben begaben sich in feierlihem Zuge zu dem Grabmal Carnot s, wo der Zug um 101/, Uhr eintraf. Der S Faure legte einen Kranzaufdas Grabmal nieder mit den Worten: „Fm Namen der Republik lege ih an dem Tage, welcher die Trauer des Vater- landes erneuert, diesen Kranz auf das Grab des Präsidenten Carnot nieder.“ Eine überaus zahlreihe Volksmenge hatte sih an den Eingängen des Pantheon eingefunden. Um 1 Uhr fand auch in der Madeleine-Kirhe eine Gedächtnißfeier statt, welcher der Präsident Faure, Casimir-Périer und zahlreiche Notabilitäten beiwohnten.

Rußland.

Die Kaiserin-Wittwe ist, wie „W. T. B.“ berichtet, gestern Abend aus dem Kaukasus nah Peterhof zurügekehrt. Der General-Admiral Großfürst Alexis Alexandro- witsch begiebt sich nah Libau, woselbst er von dem Ver- weser des Marine-Ministeriums und dem Kommandierenden der Truppen des Wilnaer Militärbezirks erwartet wird. Der armenische Katholikos tritt heute von St. Peters- burg über Moskau die Heimreise an.

Ftalien.

Jm Anfang der gestrigen Sizung der Deputirten- fammer, welher der Minister-Präsident Crispi sowie die übrigen Minister beiwohnten, erinnerte Jmbriani an den Jahresíag der Schlachten von Solferino und. San Martino, welche den Beginn der Befreiung Italiens bildeten ; er entbiete infolgedessen der französishen Nation einen Gruß. Der Präsident Villa | loß sich namens der Kammer dem Gruße Jmbrianis an. Hierauf wurde

Buüdgetdebatte begonnen. Zn Beantwortung einer Anfrage O alen Devutirten Colajanni erklärte der Handels- Minister, daß die Verhandlungen wegen Mbjchinies eines andelsvertrags mit Rußland fortgeseßt würden. as die Lendelobeaieduntmn mit urs betreffe, so’ erinnere er daran, daß Jtalien den Vertrag mit Frankreih erft dann ekündigt habe, als es die Gewißheit erlangt hatte, daß Frankreich denselben kündigen wolle. Der Minister fügte hinzu, die französische Regierun habe die Absicht Jtaliens ekannt, jeden Vorschlag, der auf e Verbesserung der Handels- bezichungen mit Frankreich Le rae würde, gut aufzunehmen. Hierauf gab Bovio eine ärung ab über eine neulih im „Secolo“ erfolgte Veröffentlichung Cavallotti’s gegen Crispi, und fragte, was Cavallotti und Crispi zu thun gedächten, da es noth-« wendig sei, dieser Situation ein Ende zu machen. Redner fragte die Kammer, ob fie in diesem Sinn pu beschließen be- absichtige. Der Präsident Villa erklärte, daß, wenn in dieser Angelegenheit ein Antrag eingebraht werde, dieser der ge- schäftsordnungsmäkigen Behandlung unterzogen werden müsse. Wenn dies niht geschehe, dann könne er nicht zugeben, daß der Redner weiter spreche. Cavallotti erklärte, Bovio habe seinen Namen genannt, er habe daher das Recht in eigener Sache zu sprechen. Der ; räsident Villa verweigerte ihm das Wort, worauf sich zwi chen Cavallotti, welcher zu reden verlangte, und dem Präjidenten, der ihm unter heftiger Bewegung und großem Lärm des Hauses dieses Recht be- stritt, eine Diskussion entspann, in deren Verlauf sih der Präsident bedeckte und die Sißung suspendierte. Nach einigen Minuten wurde die Sißung wieder aufge- nommen. Der Präsident Villa verkündigte sodann die Anfrage Bovio’'s an Crispi O der Veröffentlichungen Cavallotti's. Cavallotti verlangte abermals das Wort in eiaener Sache. (Großer Lärm und Widerspruch bei der Majorität.) Der Präsident Villa bedeckte sich wiederholt und erklärte, dies zu thun, weil der Deputirte Cavallotti dar- auf bestehe, reden zu wollen. Nach kurzer Zeit wurde die Sigzung abermals aufgenommen. Der Minister - Präsident Crispi erflärte, er weije die Anfrage Bovio's zurü, worauf Bovio erwiderte, er habe keine persönliche Frage aufwerfen wollen. Hierauf wurde die Sizung geschlossen. Gestern Abend fand eine von 241 Deputirten besuchte Versammlung der Majorität des Parlaments statt. Der Minister-Präsident Crispi hielt unter brausendem Beifall cine Rede, worin er erklärte: der Shmug seiner Gegner könne ihn niht berühren. Die Gegner wollten die Berathung der Finanzvorlagen verhindern, er aber wolle der traurigen Lage des Landes ein Ende machen. Die Majorität werde dank ihrer ruhigen Arbeit einen voll- ständigen Sieg davontragen. Nach der Rede Crispi’s erklärten mehrere Deputirte einmüthig, man müße den Gegnern Stand halten. Unter lebhaften Dankes- und Beifallsbezeugungen für Crispi wurde die Versammlung geschlossen. : In den Wandelgängen der Kammer verlautete, die Majorität werde heute einen Antrag einbringen, worin als Antwort auf die Veröffentlichung Cavallotti's Crispi das vollste Verirauen ausgesprochen werde.

Die Stimmzählung für die am Sonntag in Rom vor- genommenen Munizipalwahlen hat estern begonnen; die- selbe wird wahrscheinlich heute im Laufe des Tages z Ende gesührt werden. Soviel sich bisher übersehen läßt, sind alle 39 fatholishen Kandidaten und 48 liberale Kandidaten gewählt worden. *

Jn Verona wurde gestern der Gedenktag der Schlacht bei San Martino feierlih begangen. Jm Beinhause wurde eine “Messe zelebriert. Vertreter der Zivil- und Militär- behörden von Brescia , verschiedene Vereine von Verona und Brescia sowie ein Bataillon Jnfanterie und die Besucher der Kriegsschule, welche einen Kranz nieder- legten, nahmen daran theil. Reden wurden nicht gehalten. Eine große Menschenmenge wohnte der Feier bei. Fn Mantua wurde der 2 jährige Gedenktag an die Errichtung der Beinhäuser zu Solferino und San Martino gefeiert. Der französische Konsul hielt eine Ansprache und legte im Namen seiner Regierung einen Kranz nieder.

Spanien.

Der Kriegs-Minister hat erklärt, die nächste, auf den Dezember fallende Heeresrekrutierung werde schon im Oktober vorgenommen werden. Alsbald würden neue Ver- stärkungen nach Cuba abgehen ; auch werde die erste Reserve einberufen werden. E 4

Die Deputirtenkammer hat in ciner bis heute früh 21/4 Uhr währenden Sißung das Budget angenommen.

Türkei.

Aus Athen wird dem „W. T. B.“ berichtet, auf Kreta sei zwishen Bauern und türkischen Soldaten ein blutiger Streit ausgebrochen, wobei ein Offizier, vier Soldaten und vier Bauern getödtet worden seien. E

Die in Sofia erscheinende „Prawo“ publiziert Depeschen über einen Kampf der türkishen Truppen mit einer Bande Revolutionärer im Distrikt Palanka. Das bereits signalisierte Gefecht (siehe die gestcige Nr. d. Bl.) solle danah fünf Tage gedauert haben. Am leßten Freitag habe eine andere Bande, 45 Mann stark, bei Kratowo mit türkfishen Truppen und Baschibozuks cinen Zusammenstoß ge- habt; die Jnsurgenten hätten sih mit gezückten Messern einen Weg durch die sie umzingelnden Türken gebahnt. Eine ander- weitige Bestätigung dieser Meldung liegt nicht vor. |

Der Sohn des Königs Menelik von Abessinien ist in Konstantinopel eingetroffen; derselbe begiebt sih zur Begrüßung des Kaisers von Nußland nah St. Petersburg.

Serbien.

Wie in Belgrad versichert wird, beabsichtigt die Regierung, die Skupschtina zum 6. Juli nah Belgrad einzuberufen.

Bulgarien. Der bulgarische Agent in Konstantinopel Dimitroff ist mit zweimonatigem Urlaub in Sofia eingetroffen.

Schweden und Norwegen.

Aus Christiania berichtet „W. T. B.“, es verlaute daselbst, der betreffende Aus\chuß des Storthing habe be- antragt, das Budget der Konsulate und des Aeußern, darunter den Betrag. für die Wiener Gesandtschaft und die von Schweden im leßten Jahre für das Budget des Aeußern gemachten Aus-

s Amerika. ____ Der deu Botschafter Freiherr von Thielmann wurde, wie T. B.“ meldet, gestern. in Washington dur den Legations-Rath Freiherrn von a 8 Staatssekretär des Auswärtigen Olne vorgestellt. Der Botschafter wird dem Präsidenten Cleveland fein Beglaubigungsschreiben im Herbst d. J. überreichen. - ;

Afffieu. Eine Meldung des „Reuter'shen Bureaus“ aus Peking

_vom 22. d. M. theilt mit, daß. der A welcher das

Zollabkommen zwischen Yünnan und den Fa RgNI Men Besißungen in Tongking regelt, daselbst am 20. d. M. von den Vertretern Chinas und Frankreihs unterzeichnet worden sei. Die Städte Meng und Wuto seien an Frank- reich abgetreten worden.

Afrika.

Das britishe Auswärtige Amt hat unter dem 23. d. M. aus Sansibar eine Depesche erhalten, at bei einem Angriff auf die Streitkräfte Kabarega's der Major Cun- ningham und der Dans Dunning verwundet worden [On als jie den Angriff in einem Kanoe auf dem usse

ruli geleitet hätten. Hauptmann e Le sei infolge seiner Wunden L Major Cunningham befinde sih auf dem Wege der Besserung.

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Parlamentarische Nachrichten.

In der heutigen (79.) Sigung des auses der Abgeordneten, welcher der Minister der geistlichen, Unter- rihts- und Medizinal-Angelegenheiten D.Dr. Bosse und der Minister des Jnnern von Köller beiwohnten, bildete den ersten Gegenstand der Tagesordnung die von den Abgg. Sattler, Stengel und Graf zu Limburg-Stirum ein- gebrachte Jnterpellation folgenden Wortlauts :

Welche Maßregel hat die Königlihe Staatsregierung er- griffen, oder beabsihtigt sie zu ergreifen, um die in dem Prozesse Mellage zu Tage getretenen, der Mensch- lichkeit, den Erfordernissen der ärztlichen Wissenschaft und ‘den Geseßzen widersprehenden Zustände in privaten oder unter Leitung von Korporationen stehenden Frrenheilanstalten zu beseitigen und für eine dur ch -

reifende staatlihe Beaufsichtigung solcher Anstalten Soxge zu tragen ?

Der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten D. Dr.Bosse erklärte sich zur sofortigen Beantwortung der Jnterpellation bereit, worauf zur Begründung derselben das Wort nahm Abg. Sattler (nl.): Auf die Frage, ob die Einbringung der Interpellation nothwendig war, brauhe ih wohl nicht näher einzu- gehen. Schon die große Zahl ihrer Unterschriften zeugt für die Richtigs- - feit und Nothwendigkeit eines solhen Vorgehens. Die Landesvertretung fonnte nicht umbin, die Ereignisse, welche in dem Prozeß zu Tage etreten find und die Bevölkerung îm höchsten Maße err°gt aben, hier zur Besprehung zu bringen. Für die Größe der Er- regung brauße ich nur auf das Verhalten der Bevölkerung in Aachen hinzuweisen. Diese ist überwiegend fatholisch und ultramontan gesinnt, wie sich dur die fast einstimmige Wahl der Herren vom Zentrum dokumentiert hat. Sie ist gewiß erfüflt von der höchsten Ver- ehrung für die Klöster und die von den Orden ausgeÜübte Kranken- pflege. Und doch ist diese Bevölkerung dur die Borgänge derart erbittert worden, daß man genöthigt war, die Angeklagten polizeilich vor Mißhanolungen zu \chüßen. Das ift ein vollgültiger Beweis für die Erregung der Bevölkerung. Noch entscheidender für die parlamentari]che Behandlung der Angelegenheit war der Umstand, daß eine Neibe von Behörden keine Vorkehrungen zur Verhinderung derartiger Vor- kfommnisse getroffen hat. Wenn in einer solchen Weise, wie es hier gesehen ist, die Einhaltung der Gefeße verm G igs ist, so ist die Bolksvertretung sehr wohl berechtigt, den Finger auf die Wunde zu legen. Der Prozeß hat Zustände an das Tageslicht gebracht, welhe Deutschland zur Unehre gereien. Was ift dur den Prozeß fest- gestellt worden? Es sind Rohheiten und Mißbhandlungen an Kranken vorgekommen, die man für unmöglich gehalten hat, an Kranken, die mehr als andere der Schonung bedürfen. Es sind Schläge mit dem

jacken angewandt worden; man hat die Kranken in die sogenannte \hmußziae Station eingesperrt, wohl die unerhörteste der vorgefom- menen Quälereien. Es is richtig, daß die Behandlung der Irren eine sehr f{wierige ist. Man fkann es entschuldigen, wenn 1m Augenblick der Erregung ein Exceß vorkommt; ich gebe au zu, daß ein Theil der Mißhandlungen in einem veralteten Stadium der Psychiatrie früher auch anderswo vorgekommen ift. Der große Unterschied aber beruht darin, daß alle diefe Mi hand- lungen im Kloster Mariaberg disziplinariter und niht auf Anord- nung des Arztes angewandt wurden. Eine Ershwerung des Falles ist der Umstand, daß die Mißhandlungen in einem Kloster vor- gekommen sind.

Schluß des Blattes.)

Das Iuni - Heft des „Zentralblatts für die gesammte Unterrihts-Verwaltung in Preußen“, herausgegeben in dem Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegen- heiten, hat folgenden Inhalt: A. Zeugnißzwang in Disziplinar- sachen, betreffend nitrihterlihe Beamte. Erlaß vom 390. April d. L B. Beurlaubung von Privat-Dozenten bei den. Universitäten. Erlaß vom 23. März d. J. Vorschriften, betreffend die Prüfung der Nahrungsmittel-Chemiker. Bekanntmachung vom 10. Mai d. S. Erlaß, betreffend den Leihverkehr zwischen der n Universitäts-Bibliothek zu Göttingen und der Paulinischen Bibliothek zu Münster i. W,, vom 16. Mai d. I. Zulaffung von Lehrerinnen zu den für die wissenshaftlihe Prüfung der Lehrerinnen in Betracht fommenden Universitätsvorlesungen. Erlaß vom 17: Mai d D: C. Ernennungen der Mitglieder des Beiraths des Königlichen Kunstgewerbe-Museums zu Berlin für die Zeit bis zum 31. März 1898. D. Die Gemeinden sind nit daran zu hindern, das Ge- halt 2c. der Lehrer an den von ihnen unterhaltenen höheren Lehr- anstalten günstiger zu bemessen, als nah den geseßlichen Bestim- mungen gefordert wird. Berechnung des Staatszuschusses. Erlaß vom 28. März d. I. Zusammensetzung der Königlichen wissenschast- lihen Prüfungsfommissionen s: das Jahr vom 1. April 1895 bis 31. März 1896. Bekanntmachung vom 20. Ma d, E. Zu- weisung der Dienstwohnungen in den Seminargebäuden ‘dur die Königtichen Provinzial-Schulkollegien. Erlaß vom 2. Mai d. I. Nervachtung von Seminargärten an Anstaltslehrer durch die König* lien Provinzial-Schulkollegien. Erlaß vom 14. Mai d. I. Ver- legung eines Prüfungstermins. F. Befähigung der an höheren Mädchenschulen angestellten Lehrer. Erlaß vom 30. April d. Z- G. Mitwirkung der Beschlußbehörden bei Durchführung der An rechnung der gesammten, im öffentlichen preußishen Schu dienst ver- brachten Dienstzeit für die Bemessung der Alterszulagen, welche von den Schulverbänden den Volkéshullehrern und -lehrerinnen gewährt

das Budgetprovisorium auf zwei Monate bewilligt und die

lagen, zu bewilligen.

Sclüsselbund ausgetheilt worden ; es sind Douchen, Tauchbäder, Zwangs-

werden. Erlaß vom 8. April d. J. Geburtsregister-Auszüge behufs

igt ns von Waisengeld an Lehrerwaisen. Erlaß vom 13. April

“_& Anweisung des erhöhten \taatlihzn Waisengeldes für Lehrer- E S auf Grund des Geseßes. vom 27. Juni 1890. Erlaß vom 90. April d. I. IJährliche Feier des Gedenktags der Reformation in den Schulen. Erlaß vom 24. April d. J. Einführung von Lehrbüchern. Erlaß vom 6. Mai d. I. Nothwendigkeit der alljährlihen Erneuerung des Unterrihts - Erlaubnißscheins für Privatlehrer und Privatlehrerinnen. Erlaß vom 7. Mai d. F. Gewährung von persönlichen Zulagen und Unterstützungen aus dem Fonds unter Kapitel 121 Titel 35a des Staatshaushalts- Etats an Lehrer und Lebrerinnen an Rektor-, Mittelshulen, gehobenen Squlen, höheren Mädchenschulen u. a. Erlaß vom 11. Mai d. J. Das Ende der Schulpflicht ist an fein bestimmtes Lebensalter ge- fnüpft. Die Entscheidung hierüber teht den ftaatlihen Aufsichts- organen zu. Erkenntniß des Königlichen Landgerihts zu K. vom 5. Oktober 1894. NRechtsgrundsätßze des Königlichen Ober-Verwal- tungsgerichts. Erkenntniß des T. Senats vom 19. März d. J. Nichtamtliches. Jahresbericht der unter dem Allerhöchsten roleteea Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Friedrih \tehenden All- gemeinen deutschen Pensfionéanstalt für Lehrerinnen und Erzieherinnen zu Berlin für das Jahr 1894. Hospiz des Klosters Loccum im Nordscebade Langeoog. Personalien.

Nr. 30 des Eisenbahn -Verordnungs-Vlatts, heraus- egeben im Ministerium der öffentlihen Arbeiten, vom 22. Juni, hat folgenden Inhalt: Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 13. Juni 1895, betr. Vorschriften über die Ausbildung und grbens für den Staatsdienst im Baufah und die hierzu erlafsenen nweisungen für die praktischWe Ausbildung.

Entscheidungen des Reichsgerichts,

_Partikularrectliche Vorschriften, welhe das unbefugte offene Mitsichfübren von Waffen unter. Strafe stellen, sind, nah einem Urtheil des Reichsgerichts, 111. Strafsenats, vom 24. Januar 1895, durch das Reichs-Strafgeseßbuh nicht außer Kraft geseßt worden. „Da das NReichs-Strafgesegbuch in 8 367 Abs. 1 Ziff. 9 eine Strafandrohung nur gegen den ausspriht, der einem geseßlihen Verbot zuwider die dort ezeihhneten Waffen (Stoß-, Hieb- oder Schußwaffen, welhe in Stöcken oder Röhren oder in ähnlicher Weise verborgen find) feilhält oder mit sich führt, im übrigen aber feine Bestimmung enthält, welhe klar erkennen ließe, daß es durch jene Norm die Materie des verbotswidrigen Tragens von Waffen überhaupt in strafrechtlicher Beziehung habe erschöpfend regeln und daher alles Tragen von Waffen, welches nicht gegen die Bestimmung des § 367 a. a. O. verstoße, für straffrei erflären wollen, so müssen gemäß § 2 des Einführungsgeseßes zum Strafgeseßbuh vom 31. Mai 1870 diejenigen partikularrechtlichen Vorschriften, welche das unbefugte offene Mitsihführen von Waffen unter Strafe stellen, als noch fortdauernd gültig angesehen werden. Der vorige Richter hat daher rechtlich nicht geirrt, wenn er die hierauf bezüglichen Bestimmungen des \sächsishen Rechts als in Kraft bestehend behandelt hat.* (4572/94.)

Die Anstellung der Gemeindebeamten im Gebiet der Preußishen Städteordnungen vom 30. Mai 1853 und vom 19. März 1856 erfolgt, E es sh nicht um vorübergehende oder nur mechanische Dienstleistungen handelt, nach einem mit seiner bis- herigen Rehtsprehung übereinstimmenden Urtheil des Reichsgerichts, 1V, Zivilsenats, vom 25. Februar 189%, geseßlih auf Lebenszeit; die in der Anstellungsurkunde enthaltene Seidiränkang, daß der Beamte egen Kündigung angestellt sei, ist unwirksam, und dieses

eht des Beamten wird auch dadur nicht beeinflußt, daß vor der Anstellung desselben die Stadtverordneten darüber niht vernommen worden sind. „Der § 56 Nr. 6 der Städteordnung vom 30. Mai 1853 bestimmt: „Der Magistrat hat als Ortsobrigkeit und Gemeindeverwal- tungsbehörde die Gemeindebeamten, nachdem die Stadtverordneten darüber vernommen worden, anzustellen und zu beaufsihtigen. Die Anstellung erfolgt, soweit es sich nicht um vorübergehende Dienst- leistungen handelt, auf Lebenszeit ; diej-nigen Unterbeamten, welche nur zu mechanischen Dienstleistungen bestimmt sind, können jedo auf Kündigung angenommen werden.“ Nah der dem Kläger vom Magistrat ertheilten Anstellungsurkunde vom 24. März 1885 in Verbindung mit dem Umstand, daß er mehr als sechs Jahre lang die in jener Urkunde genannte Stellung bekleidet und das für leytere ausgeworfene Jahresgehalt bezogen hat, kann es keinem Zweifel unterliegen, daß der Kläger als Gemeinde- beamter fest und niht zu vorübergehenden Dienstleistungen an- gestellt worden it, und daß die ledigli das Verhältniß ¡wischen Magistrat und Stadtverordneten regelnde Vorschrift, betreffend die Porn gege Vernehmung der Stadtverord- neten, die dem Kläger aus seiner Anstellung erwachsenden Rechte niht beeinflußt. Ist aber der Kläger als Gemeindebeamter an- S worden, so ist auch, wenn er niht etwa nur zu mechanischen ienstleistungen bestimmt gewesen ist, seine Anstellung auf Lebenszeit erfolgt, und die in der Anstellungsurkunde enthaltene Beschränkung, V er e Kündigung angestellt sei, hat keine Gültig- eit. ;

Entscheidungen des Ober-Verwaltungsgerichts,

Nach § 57 Abs. 1 und 2 des Krankenversicherung8gesegzes vom 10. April 1892 wird die auf geseßliher Vorschrift beruhende Ver- main S von Gemeinden oder Armenverbänden zur Unter- stüßung hilfsbedürftiger Personen durch dieses Gesey nicht berührt. „Soweit auf Grund diefer Verpflichtung Unterstüßungen für einen Zeitraum geleistet sind, für welchen dem Unterstüßten auf Grund dieses Gesetzes ein Unterstüßungsanspruch zusteht, geht der leßtere im Betrage der geleisteten Unterstüßung auf die Gemeinde oder den rmenverband über, von welchen die Unterstüßung geleistet ist." Jn Bezug auf diese Bestimmung hat das Ober-Verwaltungs- A IIT. Senat, durch Urtheil vom 26. November 1894 aus-

rohen :

1) Ein tber Uebergang (Zession) des Unterstüßungsanspruhs bon dem Unterstüßzten auf den vorläufig unterstüßenden

rmenverband auf Grund der geleisteten Unterstüßung und, wenn dem Louts verpflichteten Armenverbande von dem endgültig fürsorgepflihtigen Armenverbande Erstattung der aufge- wendeten Armenpflegekosten geleistet wird, ein zweiter geseßlicher m ang (Zession) des Unterstüßungsanspruhs von dem nun- mebrigen Gläubiger desselben, dem vorläufig - verpflichteten Armen- verband, auf den endgültig verpflihteten Armenverband auf d rund der geleisteten Erstattung findet in der Art statt, ab bei vollständiger Befriedigung durch die Erstattung E vorläufig verpflichtete Armenverband ganz aufhört, Gläubiger der as itenka e zu sein, und der endgültig fürtorgepflihtige Armenverband

einiger Gläubiger der Kasse wird, und daß bei bloß theilweiser Vefriedigung der zweite Uebergang sih nur in dem Verhältnisse des : trages der aufgewendeten Armenpflegekosten vollzieht, der endgültig devflihtete Armenverband also nur in diesem Verhältnisse Gläubiger b ¡nferstüpungsanspruchs gegenüber der Krankenkasse wird und der acdufig verpflichtete Armenverband im übrigen Gläubiger bleibt, Cn eine verhältnißmäßige Theilung des Ünterstüßzungsanspruhs er den beiden Armenverbänden eintritt.

lei 2) Bei diesen geseglihen Uebergängen (Bessionen) muß aber, wie bei den vertragsmäßigen, der Zessionar die in gutem las En an den Zedenten geleistete Zahlung gegen \ich gelten

Die RKellnerin H., ortsangebörig in der Stadt P., L vom n

u Berlin behandelt und gepflegt worden. Die Koften der en sechs Wochen er Bag: Ortsarmenverband des Dienstorts Berlin folk

und von den Ko der weiteren 14 Tage erhielt er die Hälfte m 14 Á& von dem definitiv sirsordepstiVtigen Ortsarmenverband P. er- stattet. Dieser Verband klagte hierauf gegen die Krankenkasse der Gastwirthe zu Berlin auf Zahlung von 420 M, als der lfie des ags des der H. für die 14 Tage zustehenden LERSRUINR En Die Krankenkafse erhob dagegen den Ein- wand, daß sie in gutem Glauben die Fn 8 M 40 J für die leßten 14 Tage an den Armenverband Berlin bezahlt habe. Die Beklagte wurde vom Bezirksausschuß zur Zahlung verurtheilt, indem er annahm, daß es der Beklagten überlaffen bleiben müfse, den von dem Armenverband Berlin überhobenen Betrag wieder einzus- ¡iehen. Auf die Revision der Beklagten hob das Ober-Ver- waltungsgericht die Vorentscheidung auf, indem es begründend aus- führte: „Der bei der vertragêmäßigen Zession anerkandte, im Interesse der Rechtssicherheit des Verkehrs unentbehrlice und deshalb auch bei der geseßlichen Zession angenommene Grundsatz, daß der Zessionar die im guten Glauben an den Zedenten geleistete Zahlung gegen sich gelten zu lafsen „habe, greift auch bei dem geseßlichen Neber- gange Plat, welcher sih von dem vorläufig fürsorgepflichtigen Armen- verbande auf den definitiv Verpflichteten vollzieht. Es-genügt dabei allerdings, um den guten Glauben auszuschließen und die Zahlung dem definitiv verpflichteten Armenverbande gegenüber unwirksam zu machen, wenn nur bei der vor der Erstattung, die sih als Grund des zweiten Uebergangs darstellt, geleisteten Zahlung diejenigen That- sahen, welhe rehtiich den zweiten Uebergang begründen konnten, bekannt waren. Grotte aber au diese Kennt- niß, fo bleibt die Zahlung der Kafse an den Zessionar des ursprüng- lihen Gläubigers, des Kafsenmitgliedes, und demnächstigen Zedenten bei dem zweiten Uebergange, d. i. an den vorläufig fürsorgepflihtigen Ae Ton, M Fie Kasse kann O auf den Weg ner Zurücforderung des Gezahlten von deffen Empfän i

werden.“ (III, 1304.) y ï P A

Statistik und Volkswirthschaft.

Die zwangsweise Veräußerung landwirthschafbliher Grundstüdcke in D hr, Ÿ

Im Jahre 1894 wurden 991 landwirthschaftlihe Anwesen im Königreih Bayern versteigert. Gegen das Jahr 1893, in welchem 823 derartige Anwesen zur Zwangsveräußerung gelangten, haben si die Subhastationen um 168 oder 20,4% vermehrt. Dagegen bleibt die leßtjährige Ziffer hinter der Durchschnittszahl -der Sub- haftationen innerhalb des vorausgegangenen Jahrzebnts (1884 bis 1893), welhe 1225 beträgt, noch um ein Bedeutendes, nämlich um 234 oder 23,6% zurück. Vergleiht man die im Jahre 1894 zwangsweise veräußerte landwirtbschaftlihe Fläche mit der vom Jahre 1893, so ergiebt sich, wie bei der Zahl der Sub- hastationsfâlle, so auch bei der im Berichtsjahre versteigerten Fläche eine Zunahme. Die Nadl ise veräußerte Fläche ist im Jahre 1894 von 6718,21 ha des Vorjahres auf 7384,98 ha gestiegen, und zwar bei den fleineren Anwesen von 2232,85 ha des Vorjahres auf 2943,15 ha im Jahre 1894, bei den mittleren Anwesen von 4137,96 ha auf 4384,81 ha und bei den größeren Grundstücken von 347,40 ha auf 457,02 ha. Von den 991 im Jahre 1894 außer Besiß geseßten Eigenthümern der landwirthschaftlihen Anwesen befaßten sich 497, d. i. über 50% gegen 48% im Jahre 1893 —, außer der Landwirtbschaft noch mit anderen Erwerbsarten. Nach An- sfiht der Gemeindebehörden wurden die im Jahre 1894 erfolgten Versteigerungen von landwirthschaftlihen Grundstücken weitaus am häufigsten dur tinglnslige Gutsübernahme, Uebershuldung und Kapitalskündigung berbeigeführt. Demnächst veranlaßte Mangel an Sparsamkeit, Leichtsinn und Trunksucht die zablreibsten Sub- haftationen. Alle übrigen Arten von Ursachen treten gegen ‘die vorgenannten erbeblich zurüd. Eine weitere Erklärung - dürfte bezüglih der im Jahre 1894 vorgekommenen Zwangsverfteigerungen und bezüglih deren Zunahme gegenüber dem Vorjahre in der Krisis zu finden sein, welhe die Landwirthschaft im Jahre 1893 infolge ungewöhnlih trockener Witterung und dadur herbeigeführter Futter- noth durczzumachen hatte. Es zeigt sih nämlich, daß die Zunahme der landwirthschaftlichen Subhastationen gerade in denjenigen Regie- rungsbezirken am größten it, in welchen der Rindviehbestand im Jahre 1893 gegenüber dem Jahre 1892 am meisten sich verringerte.

O Zur Arbeiterbeweguna. __ In Driesen a. d. Neye baben, wie im „Vorwärts mitgetheilt wird, 14 Drechsler und Bildhauer der Holzbearbeitungsfabrik vonOtto Ziegler infolge von Lohnstreitigkeiten die Arbeit eingestellt. ___ In Nöchlit bei Reichenberg in Böhmen foll nah demselben Blatt das ganze Personal der Baumwoll-Weberei von M. Zweig die Arbeit eingestellt haben, weil die Webstüdcke seit langer Beit 10 m und darüber länger waren, als bezahlt wurde. Die Zahl der Ausf\tändigen beträgt 409. In Kaaden in Böhmen haben am 15. Juni über hundert Handshuhmacher die Arbeit gekündigt; sie fordern Einhaltung des elfitündigen Arbeitstags und 10—20 %/ Lohnerhöhung. Wenn ihre O nicht bewilligt werden, wollen fie, nah Mittheilung des „Vorwärts*, am 29. Juni die Arbeit niederlegen. In Zürich sind, wie der Berner „Bund* meldet, acht Buch- druckereien übereingekommen, vom 1. Juli ab die neunftündige Arbeitszeit einzuführen.

Kunft und Wissenschaft.

Aus Tübingen wird der Tod des berühmten Sanskritforschers Professors D. Rudolf von Noth gemeldet. Der , Schwäb. Merkur“ widmet dem Gelehrten folgenden Nachruf : Die Landes-Universität hat shon wieder einen {weren, fast unerseßlihen Verluft erlitten. Der Senior des akademischen Lehrkörpers, Professor D. Rudolf von Roth, Vorstand der Universitäts-Bibliothek, ist in der Nacht vom 22. zum 23. Juni gestorben. Gerade seit einem halben Jahrhundert, seit 1845, ist der Verstorbene, eine der bedeutendsten Persönlichkeiten der Universität, in Tübingen thätig gewesen. Nach dem gewöhnlichen Bildung8gang der württembergischen evangelischen Theologen ließ fih Roth, der am 3. April 1821 zu Stuttgart geboren ist, 1845 in T un als Privatdozent für orientalische Philologie nieder. Schon 3 Jahre später erhielt er eine außerordentlihe Profefsur, und als 1856 ein ordentliher Lehrftuhl für dieses Fah errichtet wurde, konnte für denselben niemand sonft in Betraht kommen als Roth, der sih damals {hon in den weitesten Kreisen der Wissenschaft einen dngeitoenes Namen gemacht hatte. ugleih wurde er zum Ober-Bibliothekar der Universitätsbibliothek ernannt. In beiden Aemtern, denen er nun fast ein halbes Jahrhundert vor- gestanden, hat sich der Verstorbene um die Wissenshaft wie um die Universität unvergleihliße Verdienste erworben. Mit seinem Namen i der Ruhm unserer Landeéuniversität bis in die fernstea Weiten der gebildeten Welt gedrungen. Eine überaus große Zahl wissenshaftlicher Vereinigungen und Akademien rechnete sich seine Mitgliedschaft zur Ehre an. Das Hauptwerk Roth?s ift das große porte S Sanskfritwörterbuch, das er. in fast viertelhundert- jähriger geimein}amer Arbeit mit Böhtlingk im Jahre 1875 vollendete. Im Jahre 1877 hat ihm die Universität Tübingen den Doktortitel der Theologie honoris causa, 1889 die Uni- versität von Edinburg honoris causa den Dr. jur. verlichen. 1893 feierte Roth unter Betheiligung der gelehrten Welt von Nah und Fern sein fünfzigjähriges Doktorjubiläum. Eine greße ahl seiner Schüler hat ihm damals eine Festshrift gewidmet. Der enat wählte ihn zweimal zum Rektor der Universität. Verschiedene Male hat Roth, auf dem Gebiet der Sanskritforshung unbedingt der erste Gelehrte Deutschlands, einen ehrenvollen Ruf an andere Univer- fitäten erbalten; er hat fie alle abgeschlagen und ift seiner chwäbishen

»« August bis 29. Sep öffentli j . September 1893 im Wege der öffentlihen Armen- ege auf Kosten der Stadtgemeinde Berlin im Charité-Krankenhause

Bauten, j

_Ein Wettbewerb um den Entwurf einer feften Straßen- brüdckde über den Rhein bei Worms wird, dem „Zentr.-Bl. d. Bauv.* zufolge, von der Großherzoglich hessischen Regierung auêgeschrieben. „In der Absicht, bei großen und bedeut- famen Unternehmungen in öffentliher Behandlung den Berufskreifen eine Mitwirkung zu "wiflers die as zu fördern und

zugleih zu dem Zweck, wifsenshaftlich und vraktish reife, für eine unmittelbar folgende Ausführun verwerthbare Entroürfe zu erlangen, wird für den Bau einer Straßenbrücke über den Rhein bei Worms eine allgemeine Wettbewerbung für Architekten und Ingenieure deutscher E eröffnet.“ Mit diefen Worten ergeht die Aufforderung zur etbeiligung an dem bedeutsamen Wett- bewerb, der boffentlich von gleich günstigem Erfolge gekrönt sein wird, wie die ähnlichen bekannten Ausschreibungen zu großen Brückenbau-Entwürfen im Verlaufe des leßten Jahrzehnts. Bau- programm und Bedingungen nebst den zugehörigen Unterlagen sind von der Abtheilung für Vauwefen des Großherzoglih hessischen Ministeriums der Finanzen zu beziehen. Die Entwürfe müssen , bis zum 15. Dezember d. J. eingereiht sein; mit denselben kênnen Angebote für die Ausführungen des Baues abgegeben werden. Ent- würfe, welhe die Bausumme von 3 110 000 Æ überschreiten, haben feinen Ansoruch auf Berücksichtigung bei Zuerkennung der Preise. Das Reg besteht aus den Herren : Wirklicher Geheimer Rath Baensch (Berlin), Professor Landsberg (Darmstadt), Präsident von Leibbrand (Stuttgart), Ministerial-Rath Dr. Schaeffer (Darmstadt) und Geheimer Baurath Professor Dr. Wallot (Dresden). Der erste Preis beträgt 10000 #; weiter fönnen noch zwei, höchstens drei reife im Gesammtbetrage von 12000 4 gewährt werden.

Handel und Gewerbe,

Jn der heute Vormittag 10 Uhr abgehaltenen Monats- ißung des Zentralausshusses der Reichsbank wurde von dem Vorsißenden, A Hg Geheimen Rath Dr. Koch hervor- gehoben, daß die Geldfülle noch größer sei als im vorigen Jahre. Die wie gewöhnli in der dritten Juni-Woche etwas gestiegene Anlage is um 15 Millionen niedriger als 1894, um 112 Millionen kleiner als 1893 und steht auch hinter der in den Jahren 1892, 1891 und 1890 zurück. Das Metall ist um 127 bezw. 202Millionen, das Gold um 132 bezw. 203 Millionen Mark tärker als 1894 bezw. 1893. Angekauft an Gold sind seit * nfang d. J. nur 14336 000 #, da die Wechselkurse uns seit längerer Yeit nicht günstig sind. Die auf 1069 Millionen angewahsene Notenmenge i}st zu 100,4 Proz. durch Metall bedeckt. Die Ueberdeckung dauert im Jahre 1895 schon 19 Wochen; nur im Jahre 1892, wo sie bis zum 23. Juni 17 Wochen gedauert hatte, war sie um diese Zeit um 38 Millionen höher. Eine Veränderung des schon seit dem 5. Lebruar 1894 3 Proz. betragenden Diskontsaßzes isst nicht in Aussicht zu nehmen. ___ Die Woghenübersiht der Reihs bank vom 22. Juni zeigt bei einem Gesammtkassenbestand von 1110 327 000 Æ der Vorwoe gegenüber eine Abnahme um 4909000 #4; der Metallbestand allein ist um 3793 000 #4 zurückgegangen. Der Bestand an Wechseln ist um 8854000 Æ auf 551406000 und der Bestand an Lombardforderungen um 859/000 # auf 70355 000 4 gestiegen, fodaß auf diesen beiden Anlagekonten ein Zugang von 9713000 A erfolgte. Auf passiver Seite hat der Betrag der umlaufenden Noten fich um 14734000 Æ auf 1 069 291 000 Æ erhöht, während die sonstigen täglih fälligen Ver- bindlichkeiten (Giroguthaben) bei einem Betrage von 558 432 000 der Vorwoche gegenüber eine Abnahme von 7 362 000 Æ ergeben.

Tägliche Wagengestellung für Koblen und Koks

an der Nuhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 24 d. M. gestellt 11 648, niht rehtzeitig gestellt A A f f “In erschlesien sind am 22. d. M. gestellt 3235, nicht ts ¡eitig gestellt keinc Wagen. 2 E E

An der von dem Minifter für Handel und Gewerbe auf den 2. und 3. Julî d. J. anberaumten Konferenz zur Berathung von Webeschulangelegenheiten werden 14 Webschul - Direktoren, 10 Fabrikanten der Textilbranhe, ferner der Geheime Re- ierungs- und Schulrath Bertram in Berlin und der Legge - Inspektor der Provinz Hannover theilnehmen. Die Be- rathungen werden \sich auf folgende Gegenstände erstrecken : 1) Ein- theilung der Fachshulen für Weberei in „höhere Webe]hulen“, „,Webe- \hulen“ und „Webereilehrwerkstätten“. 2) Obligatorische und fakultative Unterrichtégegenstände in den höherenWebeschulen, Webeshulen undWebe- reilehrwerkstätten ; Unterrihtsgegenstände in den kaufmännischen Kursen. 3) Dauer der Lehrkurse, Vertheilung der Stunden auf die einzelnen Lehrfächer. 4) Abgangsprüfung; Prüfungöfowmmisfion: Prüfungs- e egen Inde eugnifse. 5) Aufnahmebedingungen (Alter, wissenschaftliche und technische Vorbildung). 6) Schulgeld ; O: Stipendien. 7) Lehrmittel. 8) Ausbildung und Fortbildung der Lehrer. 9) Inspektion der Schulen. 10) Erweite- rung bestehender und Errichtung neuer Fahshulen für Textilindustrie.

Magdeburg, 24. Juni. (W. T. B) Zutckerberiwi. Kornzucker exfl, von 92 % —,—, neue —,—. Kornzucker extì. 88% Rendement —,—, neue —,—, Nathprodukte exkl, 75 °/o Nendement 6,695—7,50. Geschäftslos. Brotraffinade 1 —,—, Brot- Bade i Gem. Raffinade mit Faß —,—. Gem. Melis I mit Faß —,—. Geschäftslos. MRohbzucker 1. Produkt s . i a. c Beburs W I 204 Gd., 9,424 Br., pr. uli 9,45 bez., 9,475 Br., pr. August 9, L ON , Þr. Sep- tember 9,70 A Br. Matt. G ia es Leipzig, 24. Juni. (W. T. B.) Kammzug -T ins handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Juni ges K pr. Juli 3,00 4, pr. Auguît 3,00 4, pr. September 3,024 e, pr. Ok- avis L pr. dgr vin R u Pr. j s 3,07E 4, pr. anuar 3,10 , pr. Februar 3,12 #4, pr. März 3,12 ¿PL. Vet, pr. N a Mh O: 190000 kg E E Bremen . Juni. (W. T. B.) (Börlen - Tußberiht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung T f ra Petroleum - Börse.) Fest. Loko 7,50 Br. Baumwolle. chwach. Upland middl. loko 5 4. Schmalz. Rubig. M 344 L [A A 4, Cudaby 35 g, Us . eck. ubig. ort cl iddli . TORA FAUaD: O Faß Kentucto E E amburg, 24. Juni. (W. T. B.) Kaffee. (Nachhmittags- beriht.) Good average Santos pr. Juni 744, e S 745, pr. Dezember 724, pr. März 714. Ruhig. Zudcker- markt. (SchHlußbericht.) Rüben-Robzucker 1. Produkt Basis 88 9/5 Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg, pr. Juni 9,40, pr. August 9,60, pr. Oktober 9,95, pr. Dezember 10,15. Rubig. Wien, 24. Juni. (W. T. B.) Ausweis der öster reihi\ch- angari[en 502 af B Seer Net) vom 11. bis . Juni 2 R indereinnahme ge d Zeitraum des vorigen Jahres 20 568 Fk. ei as beni cie London, 24. Juni. (W. T. B.) An der Küste 21 Weizen La Ra Gen CRIO A l 9/0 Javazucker loko 117 rubig. Rüben-Rohzuck 94 stetig, Chile-Kupfer 42/16, pr. 3 Monat S E Glasgow, 24. Juni. (W. T. B.) Die Verschiffungen von Roheisen betrugen in der "»origen W 4520 Tons gegen 6390 Tons in der entsprehenden Woche des vorigen Jahres. Bradford, 24. Juni. (W. T. B.) Wolle fest, mitunter

Heimath bis zu seinem Tode treu geblieben.

theurer, Garne thätig, Superlustres und Demilüstres t u Stoffefabrikanten sind beschäftigt. ustres theurer. Die