1895 / 151 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 27 Jun 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Zu Tarifstelle 5d (Ueberlassung von Nechten an dem Gesellshaftsvermögen an Andere oder an die Ge- sellschaft) lagen mehrere Anträge vor. / ; Ein Antrag des Abg. Kirsch (Zentr.) seßte einen Wert h- stempel von 1/59 v, g fest und behielt die höheren Säße zweiter Lesung für die Üeberlassung von Sachen oder Rechten seitens der Gesellswaft zum Sondereigenthum an einen Gesell- schafter bei, mit der Ermäßigung des Stempelsaßes auf 1/20 v. H. für den Fall, daß das Gesellshaftsvermögen aus Forderungsrechten besteht. Bei Berechnung des Stempels bleibt derjenige Theil der zum Sonder- eigenthum überlassenen Vermögensgegenstände außer Betracht, welcher der E des erwerbenden Gesell: schafters an der Gesellschaft entspricht. Befreit sind: 1) Ver- träge über Ueberlassung von Rechten an dem Gesellschafts- vermögen an Personen, welche nah den Vorschriften des Erbschaftssteuergesezes von der Eco eee befreit find, 9) die Rükgewähr der von einem Ge ellschafter naa ermögensgegenstände an diesen Gesellschafter oder dessen Cen

oder dessen Ehefrau. Etwas abweichende Anträge waren von den Abgg. von

uttkamer-Ohlau und Jan}jen eingebracht. y Einen S enempel von 1,50 Á beantragte der Abg.

Hr ie Die Position 25d is in der freien Kommission einer eingehenden Erörterung ünterworfen worden, eine Einigung fand jedo nit statt. Man hielt es für das Beste, die Entscheidung der Mehrheit des Hauses zu überlassen. Ich hoffe auf Ihre Zustimmung zu meinem Antrage. Jedenfalls ist wünschenswerth, daß eine Einigung erfolgt und etwas Positives zu stande kommt.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Aus den Ausführungen des Herrn Vorredners acceptiere ich nur einen Gesihtspunkt. Ich bin mit ibm durchaus einverstanden, wenn er hervorhebt: an dieser Stelle muß eine be- stimmte Entscheidung getroffen werden ; eine der Hauptaufgaben dieses Gesetzes ist es, eine solche schwierige und fontroverse Frage durch positive Gesegesleistungen zu entscheiden. Bisher ist ja die Theorie über das Gesellshaftsrecht eine außerordentlih s{chwankende bei den Gerichten und auch eine in sich s{chwierige. Das Reichsgericht hat in den kardi- nalsten Fragen des Gesellshaftsrechts vom Reichs-Ober-Handelsgeriht ab bis heute vielfach geschwankt. Ebenso die Ober-Landesgerichte, und ih glaube sogar, daß manche Ober-Laridesgerichte vielfa die heutige Auffassung des Reichsgerichts, von der man au nicht weiß, wie lange sie bestehen bleiben oder ob sie modifiziert werden wird, in vielen Beziehungen nicht theilen. Also ein dringen- des Bedürfniß is vorhanden, hier eine bestimmte Ent- scheidung zu treffen. Herr Dr. Krause will nun diese Entscheidung dadur treffen, wenn ih so sagen darf, daß er das Kind mit tem Bade aus\{chüttet. Er sagt einfah: in all? diesen Fällen wird 1,50 M bezablt, nit mehr, dann ift die Sache klar. Ich frage aber den Herrn Abgeordneten diesem Vorschlage gegenüber: welcher Grund if denn vorhanden, die Ueberlassung von Rechten dieser Art an die Gesellshaft oder an Dritte, sei es bei einer bestehenden Gesellschaft oder bei der Auflösung der Gesell- schaft, anders zu behandeln oder geradezu zu privilegieren gegen alle anderen Ueberlassungen und Abtretungen von Rechten? Das ift nicht einzusehen. Hier is ein Werthobjekt vorhanden in Form eines Forderungsrechts oder Antheilrechts, wie man es nun nennen will ; das geht über von einem auf den andern. Warum soll das privilegiert und begünstigt werden? Endlich, ob die Gesellschaft besteht oder auf- gelöst wird, warum soll es besteuert werden? Weil alle derartigen Abtretungen im Gesez generell besteuert werden; und die Frage ist allein berechtigt, warum foll hier ein anderes Verhältniß gelten. Wenn durch feine juristische, sehr bestrittene und zweifelhafte Interpretationen in der Anwendung des Gesellschaftsrehts das Neichs- geriht zu der Folgerung kommt: hier ift kein Rechtsübergang vor- handen von einem zum andern, so mag das juristish vielleicht richtig sein. Jch bin persönli anderer Meinung, aber das ist gleihgültig fteuerlich und wirthschaftlich is die Sache aber gleich zu behandeln mit jeder anderen Art von Abtretungen.

Wenn ich nun die vershiedenen Anträge mit einander vergleiche, so ist mir natürlich die Regierungsvorlage am liebsten. Sie ift die Ilarste und einfachste und entscheidet meines Erachtens nach dem berechtigten praktishen Gesichtspunkt. Wenn ich die Anträge den Herren von Puttkamer (Ohlau), Kirsch und Jansen fklassifiziere, so finde ih ja, daß im großen Ganzen prinzipiell diese Anträge alle auf dem Standpunkt der Regierung stehen: sie wollen keine feparate Begünstigung von Geschäften, die sich auf die Ueberlassung von Rechten an eine Gesellschaft beziehen. Ih glaube, daß der Antrag ansen in dem Absay 2 und 3 niht nothwendig ist denn da wird nur das wiederbelt, was aus sonstigen Bestimmungen des Gesetzes von selbst folgt —, im übrigen aber, ich wikl nicht sagen unklar, aber vielleiht juristisch zu fein is, um ihn in das Geseß auf- zunehmen. Demgegenüber würde ih den Antrag des Herrn Kirsch vorziehen. Am meisten gefällt mir, wenn die Regierungsvorlage nicht angenommen wird, der Antrag des Herrn Abg. von Puttkamer (Ohlau). Er is nach meiner Meinung der ein- fahste und nähert \sih der Regierung in seinem wesentlichen Inhalt am meisten, obwohl er allerdings das Erträgniß, welches sich aus der Regierungsvorlage ergeben hätte, wesentlih einshränkt, indem er den Kaufstempel wenn ih den Antrag ret auffasse auss{ließt und nur den Zessionsstempel nehmen will in den regelmäßigen Fällen.

Der Antrag Kirsch will nun noch eine Befreiung einführen. Er sagt nämlich, es foll frei sein:

Die Rückgewähr der von einem Gesellschafter eingebrachten unbeweglihen Sachen oder diesen gleihgeachteten Nechte oder beweg- lichen Vermögensgegenstände an diesen Gesellschafter oder dessen Erben oder dessen Ehefrau, welche mit demselben in Gütergemeinschaft .ge- standen hat.

Konsequent is das eigentliG niht; denn wenn wir davon ausgehen, daß das eingebrahte Grundftück Gesellshaftseigenthum geworden ift durch das Einbringen, so muß die Rückgewähr aus der Gesellshaft eine Folge des Eigenthumsübergangs von der einen juristishen Person auf die andere sein. Von großer praktisher Be- deutung das gebe ich zu is dies wobl nicht, auch nicht in finanzieller Beziehung, und ih würde daher keinen ganz entscheidenden Widerspruch dagegen erheben, wenn dieser Zusaß angenommen würde ; aber, wie gesagt, in der juriftischen Konstruktion ist dieser Antrag nach meiner Meinung nicht konsequent.

Der Herr Abg. Dr. Krause hat nun gemeint, meine Be- fürhtung, daß nach seinem Antrage eine Umgehung des

eigentlihen Veräußerungsstempels stattfinden könne, sei in jeder Weise unbegründet. Jh glaube niht. Derartige Fälle sind wirkli {hon vorgekommen, und nah der Berathung dieses Geseßes und bei einer vorliegenden klaren Formulierung aller Bestimmungen wird man viel eher auf Umgehungsversuche kommen, die man früher bei der Dunkelheit der Sache niht angewandt hat. Uebrigens ift es für mi au nur ein Nebengrund gewesen; der Hauptgrund ift für mich der, daß keine Veranlassung vorliegt, hier anders zu verfahren wie nah den allgemeinen Regeln des Geseßes, und Ausnahmebestim- mungen für diesen besonderen Fall zu mahen, die in \sich gar keine Begründung haben.

Jch bitte also, bei der Regierungsvorlage zu bleiben eventuell den Antrag des Abg. von Puttkamer (Ohlau) oder des Abg. Kirsch be- ziehungsweise im äußersten Falle den des Herrn Abg. Jansen anzu-

nehmen, aber unter allen Umständen den Antrag des Abg. Dr. Krause

abzulehnen.

Abg. von Puttkamer -Ohlau (konf.): Auch ih balte hier eine bestimmte Entscheidung für erforderlich. ollten alle Anträge und die Regierungévorlage abgelehnt werden, fo würde eine große echt8- unsicherheit entstehen. Der Antrag des Abg. Krause ift für uns un- annehmbar. Ich sehe nicht ein, weshalb man ein Privileg schaffen soll für Kapital. Afsoziationen, die doch im allgemeinen eîne große Leistungsfähigkeit besizen. f i : ;

Abg. von Eynern: In der Kommission ist die ganze Tarif- position abgelehnt worden. In der zweiten Lesung hat man sie wieder bergestellt, und das erflärt das Bemühen des Herrn Finanz- Ministers, das dort Gerettete jeßt zu sichern. Ich habe nichts da- gegen, daß man die Ueberlassung von Rechten an einem Gesellschafts- vermögen steuerlih fassen will. Aber dann foll man die Bestimmun in eine möglichst einfahe Form bringen. Die Berehnung des stempel- freien Theils des Mage, wiees die vorliegendenAnträge verlangen, wird für nicht juristish Gebildete fast unmöglich sein. Die Bestimmungen würden zu einem unerträglihen Eindringen des Fiskus in die Ver- hältnisse des Einzelnen führen. Wenn man den Stempel nicht ganz fallen lanen will, so möôge man es bei einem feften Stempel von 1,50 M belassen. Er würde finanziell nicht weniger wirken als eine prozentuale Bemessung der Steuer.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Der Herr Abg. von Eynern irrt \sich, wenn er meint, es komme nur allein auf das Portemonnaie an. Nein, es kommt nur auf eine gerechte Vertheilung der Steuer an, und das ewige Vertreten des Fixstempels heißt weiter nihts, als den Kleinen belasten und den Großen entlasten. Darauf würde ih mich {hon aus diesem Grunde, selbs wenn der Antrag Dr. Krause finanziell vortheilhafter wäre, nit einlafsen.

Der Herr Abg. von Eynern meint, die Streichung des Para- graphen wäre mir so bekümmerlich gewesen. Ganz im Gegentheil; wenn der Paragraph ganz gestrichen wird, so würden die Finanzen ih nit \{chlecht stehen. Der Herr Abg. Dr. Krause versteht die ganze Sache sehr viel besser als Jurist, die Steuerpflichtigen zu hüten. Er weiß ganz genau, worauf es ankommt.

Wenn der Herr Abgeordnete nun mit der größten Sicherheit behaupten kann, ein Firxstempel würde mehr Geld einbringen, so glaube ih an diese Prophezeiung nit ; denn ih bin fest überzeugt, daß die größte Mehrzahl dieser Zessionen doch einen weit höheren Werth hat als die Beispiele, die Herr von Eynern anführt.

Nun will Herr von Eynern uns und das Haus schreckhaft machen, wie ibm das {hon mehrfach gelungen ist, indem er ein Bild von den Belästigungen und dem Eindringen in die größten Geheim- nisse bier uns vorzeihnet, welches den Zweck haben foll, den Firx- stempel zu begründen. Meine Herren, wir haben diesen Stempel, um den es sich hier handelt nah der Regierungsvorlage, unange- tastet gehabt bis zum Jahre 1886, bis das Reichëgericht dur seine Unterscheidungen s{ließlich dahin kam, diesen Stempel uns zu ent- ziehen, und ih glaube nicht, daß der Herr Abg. von Eynern von dem Jahre 1822 bis 1886 ein einziges Beispiel für die gefährlihen Folgen, die er uns bier darlegt, die aus diesem Stempel entstanden wären, anführen fann. Die Sahe macht sich in der Praxis ganz einfah. In den meisten Fällen, wenn solhe Ueber- tragungen vorliegen, wird in der Urkunde der Werth angegeben, die Gegenleistung, die sog. Valuta, und dann is die Sache damit für den Stempelfiskal aus. Die Stempelverwaltung kann über diese Angaben garnicht hinausgehen; was in der Urkunde steht, entsheidet. Sollte das aber nicht der Fall sein und es bestehen Meinungsverschiedenheiten, so hat bis zum Jahre 1886 und das wird sie auch in Zukunft thun die Stempelverwaltung einfah mit der Werthangabe ih begnügt, und es hat da nie ein großes Ver- fahren mit Werthsermittelung, mit Vorlegung von Büchern u. \. w. stattgefunden. Sowie man den Werthstempel an irgend einer Stelle einführt, so ift die Einfachheit des Firstempels von 1,50 verlassen, und es muß in gewissen Fällen eine Ermittelung des Werths stattfinden, weil der Stempel ein prozentuales Verbältniß zum Werth des Ob- jekts darstellt. Will man das nicht, so muß man aus\{ließlich den Firstempel nehmen, so muß man den Werthstempel überhaupt verwerfen, dann muß man sagen: die größten Objekte werden glei besteuert mit den kleinsten. Das hat das Haus aber gebilligt, daß die Staatsregierung und ih finde eben einen wesent- lichen Vorzug des ganzen Gesezes darin, daß wir das Prinzip der Leistungsfähigkeit, der Bedeutung des Objekts, wie wir es in der direkten Steuer durchgeführt haben, soviel als tbunlih au hier zur Anwendung gebracht haben. Ift es aber einmal generell zur Anwendung gebracht in denjenigen Fällen, wo es prafktisch möglich ift, so ist dieser Fall vorzugsweise dazu angethan ; wo es sich um Gesellshaften handelt von einigen tausend Mark bis zu vielen Millionen, if ein Fixstempel nach meiner Meinung vollständig unbegründet und ungerechtfertigt, und ih bitte Sie dringend, ih durch die Ausführungen des Herrn Abg. von Eynern nicht zu Freunden des Firstempels an dieser Stelle machen zu wollen.

Abg. Kirsch (Zentr.): Ein Theil meiner politischen Freunde steht dem Antrage des Abg. Krause sympatbisch gegenüber, da er die Sache sehr vereinfawt. Dieselben werden demnach in erster Linie für den Antrag Krause stimmen.

Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirch (fr. konf.): Der Antrag Jansen geit mir zu weit. Der Antrag Krause sucht die Einfachheit auf Kosten der Gerechtigkeit zu erreichen und is deshalb für mich unannehmbar. Herr von Euaera untershäßt entshieden die Klugheit unseres Kaufmannsstandes, wenn er annimmt , der- selbe würde sch mit den Schwierigkeiten der Bestimmungen betreffs des in Rede stehenden Stempels niht abzufinden wissen. Bleiben also noch die Anträge Kirsch und von Puttkamer. Der Unterschied zwischen diesen beiden Anträgen ist nicht bedeutend. Der Antrag Kirsh will nur noch eine kleine Erleichterung einführen. Ich

bin geneigt, unter Ablehnung aller anderen Anträge, für den Antrag des Abg. von Puttkamer zu stimmen.

Aba. Reichard (nl.) trat für den Antrag Krause ein. Wenn man den Stempel ties wolle, so solle man keine Unterscheidung zwischen den einzelnen Objekten machen.

Der Antrag Kirsch wurde angenommen.

An Stelle der Tarifposition 23e wurde nah den Kom- promißanträgen Folgendes beschlossen: „Konsolidationen von Bergwerkseigenthum (Vereinigung zweier oder mehrerer Bergwerke zu einem einheitlihen Ganzen); Be- stätigungsurkunde darüber 100 Erreiht der Gesammt- E des konsolidierten Bergwerkseigenthums niht 10 000 f,

Bei Tarifposition 32 (Kauf- und Tauschverträge) fragte Abg. Seer G an, ob E verträge über Käufe von Zuckerrüben stempelpflichtig seien.

Geheimer Ober-Finanz-Rath Rathjen erwiderte, daß solche Verträge zwischen Fabriken und Rübenproduzenten stempelfrei seien.

Zu Position 57 (Schuldverschreibungen) erhielt das Wort

Abg. Rikert (fr. Volksp.): Bisher seien Quittungsbücher über bei Banken gemachte Eiulagen \tempelfrei geblieben. Er nehme aller- dings an, daß die bisherige Gepflogenheit, derartige Quittungsgebühren stempelfrei zu lassen, aufrecht erhalten würde ; in der Geschäftöwelt aber bestehen Zweifel hierüber, der Minister möge darum eine be- ruhigende Erklärung abgeben.

Finanz-Minister -Dr. Miquel:

Ich erkläre, daß die Ansicht des Herrn Abg. NRickert die richtige ist. An dem bisherigen Neht wird durch dieses Gesetz in dieser Be- ziehung niht das Geringste geändert. Es werden die von ihm ge- nannten Urkunden auch in Zukunft vollkommen steuerfrei sein.

Jn Tarifstelle 47 gelangte ohne Diskussion die auf Grund des Kompromisses vorgesc)lagene veränderte Fassung zur Annahme, welche die Stempelpflichtigkeit auf die s{hriftlihen (und brieflich abgeschlossenen) Mieths-, Pacht- und anti- chretischen Verträge beschränkt, das Verzeichniß der Ver- träge aber beibehält.

Im Gesetz selbst erhielt § 4 nah dem Kompromißantrag einen klärenden Zusaß hinsihtlich folher Vollmachten, aus denen der Werth des Gegenstandes nicht ersichtlich ist.

In § 5 beantragte Abg. Stephan-Beuthen (Zentr.), die Stempelfreiheit nit auf die öffentlichen Waisenhäuser zu beshränken und demgemäß das Wort „öffentliche“ zu streichen.

Finanz-Minister Dr. Miquel: :

Ich möchte Sie bitten, diesen Antrag abzulehnen. Die öffent- lihen Waisenhäuser kann man als solhe ansehen, welhe ftets unter den Begriff der milden Stiftungen fallen, und deswegen sind sie besonders hervorgehoben. Unter allen Umständen sind fie von einer so gemeinnüßigen Natur, der Charakter des milden Zwes tritt so deutli hervor, daß es rathsam ift, hier das ausdrüdcklich auszusprechen. Von den Privat - Waifenhäusern werden die allermeisten unter den Begriff der milden Stiftungen fallen und infolge dessen auhch frei bleiben. Aber ich kann mir sehr wohl denken, daß es Privat-Waisenhausunternehmungen giebt, bei denen der Begriff der milden Stiftung durchaus in den Hintergrund tritt, wo man weit über die Gewährung von Hilfe für arme Waisen geht und eine besonders hohe Erziehung gewährt, auch geradezu gewerbliche Interessen verfolgt. Also ein Bedürfniß für diesen Antrag liegt nicht vor; er würde aber zu weit gehen und in manchen Fällen nit zutreffen. Wo wirkli die Qualität eines milden Waisenhauses vor- liegt, da ist schon im Geseß Vorsorge getroffen.

Abg. Stephan: Auch im Erbschaftsfteuergeseß is bei den Stempelbefreiungen nicht von öffentlihen Waisenhäufern, sondern vor Waisenhäufern im allgemeinen die Rede.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Der Herr Vorredner irrt sch, wenn er glaubt, daß das Erb- schaftssteuergeseß etwas Anderes enthielte. Allerdings teht in dem Erb- \chaftssteuergesez, wo die Waisenhäufer genannt werden es ist im Tarif unter „Befreiungen“ einfah „Waisenbäuser“. Aber in den vorhergehenden Nummern if überhaupt nur von ösffentlihen Anstalten die Rede; es beißt da: „Oeffentliche Armen-, Kranken-, Befserungsanstalten, sodann Waisenbäuser.“ Auf Grund dieses Paragraphen hat das Reichsgericht in Uebereinftimmung mit den Intentionen der Regierung entschieden, daß hier auch nur öffentliche Waisenhäuser gemeint seien. Es würde also gerade eine Inkongruenz durch den Antrag des Herrn Vorredners gegenüber dem Erbschaftssteuergesez entstehen, wenn hier das Wort „öffentlih* ge- strichen würde, und ich glaube daher, um so mehr ift Grund vor- handen, es dabei zu belaffen.

Die Waisenhäuser sind auch oft mit besonderen Leiftungen aller Art verbunden. Z. B. mit der Gewährung von Stipendien an durchaus nicht bilfsbedürftige Leute, die aber in den Waisenhäusern erzogen sind. In allen diefen Fällen würde nach diesem Antrage vollständige Stempelfreiheit eintreten. Wir find bezüglich der Aner* kennung der milden Stiftungen durhaus nit sehr eng; wo es sich wirklich um ein gewöhnlihes Waisenhaus handelt, ob privates oder ¿ffentlihes, wird dasselbe auch in Zukunft frei bleiben.

Der Antrag Stephan wurde abgelehni. /

S 30 enthält im dritten Absay die Bestimmung, daß Behörden und Beamten die Verpflichtung haben, die Besteue- rung der ihnen vorkommenden Urkunden zu prüfen und Zu- widerhandlungen zur Anzeige zu bringen.

Die Abgg. von Puttkamer - Ohlau und Sack (kons.) be- antragten, diese Vorschrift auf die mittelbaren Behörden und deren Beamte nur insoweit zu erstrecken, als ihnen richterliche oder polizei- liche Befugnisse übertragen find. E A,

Abg. Stephan beantragte eine an die bisherigen Verordnungen sih anlehnende Fafsung dahin, daß „außer den Steuerbehörden alle diejenigen Staats- oder Kommunal-Behörden und Beamten, welchen eine richterliche oder Polizeigewalt anvertraut ist," die bezügliche Ver- vflihtung haben.

Abg. Sa ck (kons.) befürwortete den Antrag von Puttkamer, da es angezeigt erscheine, die Verp un zur Denunziation einer Steuer- binterziehung bei den mittelbaren Beamten auf diejenigen zu be- \hränken, welche polizeiliche oder rihterlihe Befugnisse haben.

Abg. Stephan - Beuthen (Zentr.): Ich erkenne an, daß der Antrag des Abg. von Puttkamer eine wesentlihe Verbesserung des Beschlusses der zweiten Lesung darstellt. Ich halte die in dem genannten Antrag ausgesprochene Beschränkung aber niht nur bei den mittelbaren, fon- dern au bei den unmittelbaren Beamten für angezeigt. Mein Antrag entspricht dem geltenden Recht, und dabei sollte man es belaffen.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Wenn Sie einen von diesen Anträgen annehmen wollen, dann bitte ih Sie, mindestens \sich zu beschränken auf den Antrag von Puttkamer. Staatsbeamte ftehen allerdings in derartigen Fragen dem Staat gegenüber doch anders als mittelbare Beamte, namentli das kann man nicht leugnen als solhe mittelbare Beamte, die polizeilihe und rihterlihe Befugnisse nicht ausüben, fondern

@

lediglich größere Vermögensverwaltungen führen, mehr eine rein kommunale Thätigkeit | auszuüben haben. Ich würde also jedenfalls den Antrag des Abg. von Puttkamer vorziehen. Wer einmal Staatsbeamter ift, hat au die besondere Verpflichtung, die Interessen des Staats zu wahren; und es kann au nihts schaden, wenn der ftaatlihe Gymnasial-Direktor, nahdem er Kenntniß hat von einer Stempeldefraude, die erforderlichen Mittheilungen über Hinter- ziehungen mat. Das is gar kein Unglück. Er wird ja nicht ge- troffen werden, wenn er feine Kenntniß von dem Stempelgeseß hat, und infolge dessen keine Anzeige erstattet hat; hat er sie aber, dann ift er auch verpflihtet, eine Anzeige zu machen. Ih würde alfo bitten, daß Sie den Antrag von Puttkamer, eventuell, wenn Sie nicht die Regierungsvorlage belassen wollen, annehmen.

Abg. Sch midt- Warburg (Zentr.): Jch erinncre daran, daß au die Eifenbahnbeamten Staatsbeamte sind. Sollen fie auch zur Denunziation verpflichtet sein? Jch will meinen Antrag aus der weiten Lesung, die Haupt-Steuer- und. Haupt-Zollämter auch zur usfkunftertbeilung über die Da i roe einer Urkunde und nicht bloß über die Höbe des nothwendigen Stempels zu verpflichten, niht wiederholen; ih hoffe aber, daß. der Herr Minister eine dem- entsprehende Instruktion erlassen wird.

Finanz-Minister Dr. Miquel: : E

Meine Herren! Das Beispiel, welhes der Herr Vorredner für seine Ansicht vorführt, diejenigen Beamten freizulafsen, welche keine rihterlihe oder polizeilihe Thätigkeit üben, war durchaus irrig ge- wählt; denn die Eisenbahnbeamten üben polizeiliche Thätigkeit, haben polizeilihe Befugnisse; fie würden also ohnehin auch nach seinem An- trage getroffen. Meine Herren, was wird denn hier von den Beamten verkangt ? Es wird gesagt: ihr follt nicht absolut blind sein, sondern auf die Frage der Stempelpflichtig- keit der Urkunden achten, und wenn ihr ein Zuwiderhandeln kennt, dann follt ihr es zur Anzeige bringen; weiter wird überhaupt nihts verlangt, und jeder Staatsbeamte kann diese Verpflichtung leiht erfüllen.

Was die weitere Bemerkung des Herrn Vorredners betrifft, fo will ich ihm gern zusagen, daß, wenn mir irgend ein Fall in der Praxis vorkommen sollte, wo ein Beamter ablehnt, auf die. Frage: welher Stempel muß auf die Urkunde geseßt werden ? vorliegenden Falls zu erklären: die Urkunde ist frei, ist nit stempelpflihtig, dann werde ich durch eine Zirkularverfügung die Beamten darauf hinweisen. Vorher halte ih das aber für eine unnüße Schreiberei.

Der Antrag Stephan - Beuthen wurde darauf an- genommen.

Zu 34 (Aufrechterhaltung und Aufhebung älterer Be- stimmungen) bemerkte

Abg. Wentorp (fr. konf.): Wenn § 34 angenommen wird, fo fallen damit viele Verordnungen und einzelne Paragraphen verschiedener Geseße. Unter anderen tritt auch die im Kreise Lauenburg geltende hannovershe Verordnung vom 31. Dezember 1813 außer Kraft. Sie werden es begreiflih finden, wenn ich in diesem Augenblicke einige Worte des Bedauerns dafür habe. Die Verordnung ift uns ein lieber trauter Freund geworden und ih gestehe, daß während der anzen langen Verbandlungen das Lokalgefühl bei mir zum Durch- bend fam mit dem Wunsche: möchte doch das Stempelsteuergeseß nicht zur Annahme gelangen !

8 34 wurde angenommen. Jn der Gesammtabstimmung gelangte darauf das ganze Geseß zur Annahme.

Die Verhandlung über die zu dem Geseßentwurf einge- brahten Resolutionen wurde vertagt.

Schluß der Sitzung 4 Uhr.

Nächste Sizung Donnerstag. 11 Uhr. (Wahlprüfungen ; Gesetz, betreffend Verpflegungsstationen:; Geseß, betreffend Ver- pfändung von Kleinbahnen.)

Bericht

über die Thätigkeit der Geologischen Landes - Anstalt im Fahre 1894.

I. Die Aufnahmen im Gebirgslande.

1) Der Harz.

Im Mittelharz seßte Bezirks-Geologe Dr. Koh die Aufnabme der Blätter Elbingerode und Blankenburg (G. A. 56. 15. 16.) fort und nahm im Anschluß an diese Arbeiten einige Begehungen auf den E Stolberg, Bennekenstein und Zorge vor. (G. A. 56. 20.

Auf dem Oberharz seßte Profefsor Dr. Klockmann die Neu- aufnahme des Blattes Seesen in defsen nordöstlihem Theile fort. (G. A. 55. 12).

Dr. Beushausen begann eine revidierende Untersuhung der höheren Devonglieder im Bereiche des Blattes Zellerfeld behufs Durchführung einer auf die paläontologischen Funde gestú ten Ms im Anschluß an die Gliederung der entsprehenden Schichten des rheinischen Devon (G. A. 56. 7).

Zu dem gleihen Zwecke wurde von demselben in Gemeinschaft mit Dr. Denckmann eine vergleihende Begehung der devonischen Kalke im Oberharz und im Gebiete des Kellerwaldes auëegeführt.

2) Am Westrande des Harzes. rofessor Dr. von Koenen beendigte die ihm überwiesenen Theile der Blätter Seesen und Osterode (G. A. 55. 12. 18.). Demnächst seßte er die Aufnahme der Blätter Jühnde, Einbeck, Gr. Freden und Alfeld fort. (G. A. 55. 3. 4. 10. 33.) m Eichsfelde seyte Professor Dr. Proescholdt die Aufnahme der Blätter Heiligenstadt, Kella und Lengenfeld fort. (G. A. 55. 41.

47. 48.) i 3) Thüringen.

Dec pgeniene Franten untersuhte im Gebiet des Blatts Langula (G. A. 56. 49.) das Hainich-Gebirge.

Bezirks-Geologe Dr. Zimmermann revidierte einen Theil des Baus a (E. A. 10 cka Stain D

andes-Geologe Dr. Beyschlag beendete die Aufnahme des Blattes Eisenach (G. A. 69. 6).

_ Bezirks-Geologe Dr. Scheibe {loß die zur Ergänzung und Er- läuterung des Blattes Friedrihsroda (G. A. 70. 8) im Gebiete des Non egenden nothwendigen Begehungen ab.

__ Auf Blatt Brotterode (G. A. 70. 7) wurden von ihm die für die Erläuterungen erforderlihen Untersuhungen der Eruptivgesteine des Rothliegenden fortgeseßt.

. Professor Dr. Proesholdt führte in den nördlihen Theilen der Vlätter Schwarza und Schleusingen (G. A. 70. 20. 27) die infolge von topoaraphischen Nachträgen erforderlichen Revisionen zu Ende.

, In Ostthüringen bearbeitete Bezirks-Geologe Dr. Zimmermann die Osthälfte des Blattes Hirschberg (G. A. 71. 33) und den an- stoßenden Theil am Westrand des Blattes Gefell (G. A. 71. 34).

__ 4) Provinz Hessen-Nassau.

Im Regierungsbezirk Caffel stellte Dr. Denckmann die Aufnahme des Blattes Kellerwald so weit fertig, wie die topographische Revision desselben vorliegt. (G. A. 54. 59.) Die Aufnabme der Blätter

rankenau und Gilserberg (G. A. 54. 58. 68. 5) wurde in dem Ver- reitungêgebiet des Unterdevon und des obersten Oberdevon fortgeseßt.

In der Rhön beendete Professor Dr. R E Aufnahme des Blattes Gersfeld (G. A. 69. 34) bis auf einige isionen im nord- öftlihen Gebiet der Wasserkuppe und seßte die Bearbeitung der S Neuswarts, Kleinsafsen und Hilders fort. (G. A. 69. 22.

Im Regierungsbezirk Wiesbaden fette Professor Dr. Kayser die Aufnahmen in der Gegènd von Dillenburg (G. A. 67. 18.) fort und r Le g Blattes Ballersbach bret Vollendung entgegen.

Professor Dr. Holzapfel führte die Aufnahme der Blätter Braunfels, Weßlar, Weilmünster und Weilburg weiter. (G. A. 68.

25. 26. 31. 67. 36.) 5) Nbeinprovinz.

Von Professor Dr. Holzapfel wurde der linksrheinishe Theil des Blattes Sct Goarshausen (G. A. 67. 51.) fertig gestellt und die I T der Blâtter Aahen und Stolberg begonnen. (G. A. 65.

Bezirks-Geologe Dr. Leppla brate die Revifion der Blätter Merscheid, Dberstein und Bublenberg im Nahe-Hunsrück-Gebiet zum Abschluß (G. A. 80. 17. 18. 23).

D Merode Grebe beendete die Aufnahme der Blätter Das- burg und Mürlenbach Ag A. 65 59. 66. 50) und begann die Unter- suchung der Blätter Malmedy, Sct. Vith, Nleialf (G. A. 65. 35. 47. 48), Stadtkill, Prüm, Gerolstein und Hillesheim (G. A. 66. 38.

43. 44. 45). 6) Provinz Westfalen.

_Landes-Geologe Dr. Loreß* begann nach einer im Vorjahre aus- geführten allgemeinen Orientierung die Aufnahme der Blätter Hohen- limburg und Iserlohn (G. A. 53. 38. 39). =

Dr. Denckmann führte zur Kontrole der im Kellerwalde ge- wonnenen Ergebnifse eine Begehung des Hornsteinvorkommens der Gegend von Warstein aus.

7) Provinz Schlesien.

Landes-Geologe Dr. Dathe begann in den Blättern Wünschel- burg und Reinerz (G. A. 76. 25. 31.) die UntersuGung und Glie- derung des Rothliegenden. i:

Gelegentlih der hvdrographbish-geologisWen Untersuhung des Flußgebiets der Steine für den Wafserausshuß förderte derselbe zu- G die geologishe Aufnahme der Blätter Waldenburg, Friedland G. A. 75. 18. 24.), Neurode und Glatz (G. A. 76. 26. 32.).

IT. Die Aufnahmen im Flachlande.

8) Mittelmark.

Landes:Geologe Professor Dr. Berendt seßte in der dur Revisionsreisen innerhalb der anderen Arbeitsgebiete und seine Auf- nahmearbeiten im hinterpommerschen Arbeitsgebiete niht in Anspruch genommenen Zeit die Aufnahme des Blattes Hobenfinow (G. A. 45. 10) fort und führte dasselbe der Vollendung entgegen.

Landes-Geologe Professor Dr. Wahnschaffe begann die Aufnahme Le L Trebnitz (G. A. 45. 30) und führte dieselbe nahezu zu Ende.

Bezirks-Geologe Dr. Schröder brachte die begonnenen Blätter Gr. Ziethen, Stolpe und Oderberg (G. A. 45. 4. 5. 11.) zum Ab- {luß und seßte sodann die Aufnahme des glei{falls bereits be- gonnenen Blattes Schwedt fort. (G. A. 28. 60.)

Kulturtechniker Dr. Woelfer stellte die in ihrem Niederungs- theile bereits im Vorjahre aufgenommenen Blätter Bärwalde und Quartschen fertig und ging sodann auf Blatt Fürstenfelde über, welches gleihfalls vollendet wurde. (G. A. 46. 13. 14. 20.)

Derselbe führte außerdem behufs Herstellung des Anschlusses eine Begehung der in der Oderniederung anstoßenden Blätter aus.

9) Prignit. Professor Dr. Gruner bearbeitete die Blätter Wittstock und Wutike (G. A. 27. 49. 55.) und brachte leßteres zum Abschluß.

10) Uckermark und Vorpommern.

Dr. Beushausen s\eßte die Aufnahmen der Blätter Passow und Cunow fort (G. A. 28. 53. 54.), deren leßteres fertiggestellt wurde, ebenso wie durch Hinzufügung des Oderthalalluviums in der Südoft- ecke des Blattes das in früheren Jahren durch Dr. Lattermann auf- genommene Blatt Colbizow. (G. A. 29. 37.)

Dr. Müfler begann die Aufnahme des Blattes Neumark und stellte daselbe zu etwa drei Viertel fertig. (G. A. 29. 45.)

Dr. Zeise begann und vollendete das Blatt Thomsdorf mit Aus- nahme des mecklenburgishen Antheils deéselben. (G. A. 28. 43.)

11) Hinterpommern.

Landes: Geologe Professor Dr. Berendt begann unter Hilfeleistung des Landmefssers Reimann die Aufnahmen in der Gegend von Kolberg durch Jnangriffnahme der Blätter Langenbagen, Kolberg, Gügßlaffs- hagen und Gr. Jestin. (G. A. 13. 49. 50. 55. 56.)

Landeë-Geologe Dr. Keilhack führte zunähst die Aufnahme der begonnenen Blätter Altenhagen, Dammerow, Zirhow und Wussow zu Ende und begann sodann diejenige der Blätter Shlawe und Grupenhagen. (G. A. 14. 32. 37. 39. 43. 44. 45.)

12) Posen.

Landes-Geologe Professor Dr. Wahnschaffe nahm die Unter- suchung dieses neyen Aufnahmegebiets durch eine orientierende Be- gehung der Blätter Obornick, Lukowo, Wargowo und Owinësk in Angriff. (G. A. 48. 21. 22. 27. 28.)

f 13) Westpreußen.

Professor Dr. Jentsch führte die Arbeiten auf Blatt S{wenten weiter, stellte dasselbe druckfertig und ging sodann auf Blatt Gr. Plowenz über. (G. A. 33. 30. 36.)

Landes-Geologe Dr. Ebert seßte die Aufnahme des früher be- gonnenen Blattes Neuenburg fort und vollendete dasselbe. (G. A. 33. 21.) Durch eine Schlußbegehung des Blattes Garnsee wurde die Fertigstellung auch dieses Blatt erzielt. (G. A. 33. 22.)

Professor Dr. Gruner begann die Aufnahme des Blattes Schönsee.

(G. À. 33. 52.) ; 14) Oftpreußen.

Dr. Klebs begann zunächst, unter Cinführung der neu eingetretenen Geologen Dr. Schulte und Dr. Kaunhowen in die Feldarbeiten, die Aufnahme des Blattes Gr. Schöndamerau, vollendete sodann Blatt Ortelsburg und ging \{ließlich auf Blatt Theerwisch über. (G. A. 35. 22. 23. 28.) Außerdem führte derselbe eine Grenzbegehung der Blätter Langheim und Lamgarben zu Blatt Röfsel und Heiligelinde aus. (G. A. 18. 53. 54.) :

Dr. Gagel begann die Aufnahme des Blattes Pafsenheim (G. A. 35. 21.) und führte dieselbe zum theil unter Hilfe- leistung des Dr. Kaunhowen dem Abschlusse entgegen.

Dr. Schulte seßte nah Ausführung einer Probeaufnahme aus dem Bereiche des Blattes Gr. Schöndamerau (G. A. 35. 22.) die Arbeiten auf diesem Blatte fort. :

Dr. Kaunhowen ging nach Fertigstellung einer Probeaufnahme aus dem Bereiche des Blattes Gr. Schöndamerau (G. A. 35. 22.) kar Ae bei Dr. Gagel auf Blatt Pafsenheim über. (G. A.

Bezirks-Geologe Dr. Schröder stellte durch eine Schlußbegehung der Blätter Rössel und Heiligelinde und ihres Anschlusses an Lang- beim und Lamgarben die erstgenannten beiden Blätter druckfertig. (G. A. 18. 59. 60.)

III. Sonstige Arbeiten.

Von dem Bezirks-Geologen Dr. Leppla wurde für die Arbeiten des Wasserausshusses die im Vorjahre begonnene hydrographbisch- geatogiide Untersuchung des Gebietes der Glagzer Neisse zu Ende ge Ñ Im landwirthschaftlihen Interesse wurde von Dr. Müller eine vorläufige Begehung des östlih einer Linie Lingen-Papenburg liegen- den Theils des mittleren Ems-Gebiets behufs der Feststellung des Vorkommens von Meliorationsmitteln für die dortigen Sande und Moorflächen vorgenommen.

Dr. Kïebs vollzog in Oftpreußen eine Es des ¡ar projektierten masurishen Schiffahrtskanal in Frage ftehenden ets auf das Vorkommen von nußbaren Erd- und Gefteinsarten.

Landes - Geologe Dr. Dathe führte die FeotogiBe Profilierung der im Bau begriffenen Eisenbahnlinien Goldberg—Merzdorf, Gold- berg—Löwenberg und Gnadenfrei—Nimptsh aus.

Stand der Publikationen. Im Laufe des Jahres find zur Publikation gelangt:

A. Karten.

1) Lieferung 59, enthaltend die Blätter Gr.-Voldekotww, Bubliß, Gr.-Karzenburg, Gramenz, Wurchow, Kasemirshof,

Bärwalde, Persanzig und Neu-Stettn . ... . . . 9 Bl, 2) Lieferung 60, enthaltend die Blätter Mendhausen, i

Römbhild, Rodach, Rieth und Heldburg. .. .. .. .. R 3) Lieferung 65, enthaltend die Blätter Pestlin, Gr.-

Rohdau, Gr.-Krebs und Riesenburg. _.. . . S 4) Lieferung 71, enthaltend die Blätter- Gandersheim, / Moringen, Westerhof, Nörten und Lindau ..... 1

So A P ed 0 ees a a2 e 325 Mithin sind im Ganzen ...... e D DE publiziert.

Was den Stand der noch nicht publizierten Kartenarbeiten be- trifft, so ift derselbe gegenwärtig folgender : 1) In der lithographischen Ausführung sind noch beendet:

Lieferung 61, Gegend von Landskron i. Ostpr. 5 Bl. E 68, J A u O ee O “S Gs, 4

zusammen 15 Bl.

Die Veröffentlihung dieser bereits im Auflagedruck be- findlichen Lieferungen wird binnen kurzem erfolgen.

2) In der lithographischen A geen sind :

Lieferung 52, Gegend von Hallea. S... .... 7 Bl. L 63, i z De a A L 64, « S M, G Z 66, è “E a Aw G Z 67, z Ed O L 79: L 2 N 2 . 74, E nôrdlih von Bubliß . . A L 75, L R r C O G z 79, 2 ¿ O Dea L

z 6 zusammen 1 und 2 68 Bl.

3) In der geologischen Aufnahme fertig, jedoh noch

nicht zur Publikation in Lieferungen abgeschlossen . . . . 109 Bl, 4) In der geologischen Bearbeitung begriffen . . . . 164 , Einfchließlich der publizierten Blätter in der Anzahl von 348 , find demna t San a 689 Bl.

zur en gelangt. Außerdem befindet fich noch eine geologische Uebersihtskarte vom

Thüringer Wald im Maßstabe 1 : 100000 in der lithographischen Ausführung. B. Abhandlungen.

1) Band X Heft 6. von Koenen (A.). Das norddeutsche Unteroligocän und seine Mollusken-Fauna. Lief. VI: 5. Pelecypoda. II. Siphonida. B. Sinupalliata. C. Brachiopoda. Revision der Mollusken-Fauna des Samländischen Tertiärs. Nebst 13 Tafeln.

2) Band X Heft 7. von Koenen (A.). Das norddeutsche Untercligocän und seine Mollusken-Fauna. Lief. VII1: Nachtrag: Schlußbemerkungen und Register. Nebst 2 Tafeln.

3) Neue Folge Heft 20. Wahnschaffe (F.). Die Lagerungs- verhältnifse des Tertiärs und Quartärs der Gegend von Buckow. Mit 4 Tafeln. x /

4) Jahrbuch der Königlich preußishen Geologischen Landesanstalt und Berg-Akademie für das Jahr 1893. XC und 343 Seiten Text und 15 Tafeln. :

Außerdem ist noch die Abhandlung Neue Folge Heft 16: Holze apfel (E.). Das obere Mitteldevon (Schichten mit Maeneceras terebratum) im Rheinischen Gebirge mit 19 Tafeln im Druck und in der Lithographie beendet. Die Publikation dieses Werkes wird binnen kurzem erfolgen.

Debit der Publikationen. Nach dem Bericht für das Jahr 1893 betrug die Gesammtzahl

der im Handel debitierten Kartenblätter . . 28 856. Im Jahre 1894 wurden verkauft :

von LUeferung 1, Gegend von Nordhausen 34 Bl. G O A f 3, o e Bleicherode D É 4, b Erfurt S ä 5; ; Zörbi 10. j“ 6, s Saarbrücken

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- Ée - - - u H 8 , B 8, z MRiechelsdorf E Z 9 des Kyffhäusers O f 10, e von Saarburg A Ï L, z Nauen I z i Ar R Naumburg a. S. 5 , Ï 15; ; Gera A L 14, L «„ Berlin NW. Q s 15, é Wiesbaden E O b ANGUSIELD A L 17, L «„ Triptis 16. c L «0; MiSieden 1 Z 19, Ÿ e Querfurt As s 20, L « Berlin S. G is L L ¿ NTONHUET L D L - E z erlin SW. N z 23, Ï Ermschwerdt W M 24, s Tennstedt 10 A a Mühlhausen D Ï 26, H Berlin SO. «10, Ö 27, e OUcionO d Q L 28, ú MNudolstadt D 29, r » Berlin NO. 11 ÿ O «Go 99; 31, Á «„ Limburg E e908 e # ;, Scitillingen S u O Bow G z 35, Z » Rathenow 1 O0 riet D 37, "“ einin en 45 ü 38, » x Stendal 6 ss Os Gotha A. A 6 «» Saalfeld i. Th. 29 , 41, * e Selters 20 "e s 42, l Tangermünde os è 43, ä Marienwerder 13 , “A Ems R. M D 6 Melsungen I d 46, i Birkenfeld T4 47, l U Pa i S r 48, v v Bud E R @ « Bieber Gs - 90, " Trier 5 e s“ E uy « Brandenburg A N 6 Schwarzhurg r 0D é Ryan s 97, . x reiz Do L - r O Göttingen 277 „.=1400 Bl.

sodaß im Ganzen durh den Verk C E S Feblert A Ÿ den Verkauf 30 340 Ml

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