1895 / 153 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 29 Jun 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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1895/96 wird wiederum durch die hiesige philosophische Fakultät

erfolgen. Berlin, den 26. Juni 1895. _ Rektor und Senat E der Königlichen Friedrih-Wilhelms-Universität. P fleiderer.

Ministerium für Landwirthschaft, Domäncn und Forsten.

__ Dem Thierarzt Otto Brandes in Wißenhausen ist die von ihm bisher kommissarisch verwaltete Kreis-Thierarzkstelle für den Kreis Wigenhausen definitiv verliehen worden.

Justiz-Minifterium.

Verseßt sind: der Amtsgerihts-Rath Weise in Lauen- burg i. Pom. an das Amtsgericht in Kolberg, der Amtsrichter Plath in Mohrungen als Landrichter an das Landgericht in Graudenz, der Amtsrihter DimZzait in Kaukehmen an das Amtsgericht in Mohrungen, der Amtsrichter Bütemeister in Zeven an das Amtsgericht in Göttingen und der Amtsrichter Reihe in Mohrungen an das Amtsgericht in Bischofsburg. Dem Notar Aly in Zeiß is die nahgesuhte Entlassung aus dem Amt ertheilt. :

“In der Liste der Rechtsanwalte sind gelöscht: der Rechts- anwalt, Justiz-Rath Hauptner bei dem Landgericht II in Berlin, der Rechtsanwalt Panieúsfi bei dem Landgericht in Posen, der Rehtsanwalt, Justiz-Rath Stähler bei dem Landgericht in Limburg a. L. und dem Amtsgericht in Hada- mar und der Rechtsanwalt Schmiß bei dem Amtsgericht in Lingen. Van die Liste der Nechtsanwalte sind eingetragen: der frühere Rechtsanwalt Sarau in Flensburg bei dem Land- geriht T in Berlin, der Rechtsanwalt Stahn aus Osterholz bei dem Landgericht in Aliona, der Rechtsanwalt Panieùs kit aus Posen bei dem Amtsgeriht in Jnowrazlaw, und der Gerichts AUeNar Dr. Funde bei dem Landgericht in

alle a. S. 9 Der Notar, Justiz-Rath Schwenzer in Kleve ist gestorben.

Die Nummer 22 der Geseßz-Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 9747 das Geseg, betreffend die Aufhebung von Stol- gebühren für Taufen, Trauungen und kirchliche Aufgebote im Amtsbezirk des Konsistoriums zu Wiesbaden. Vom 16. Juni 1895; unter i

Nr. 9748 die Verordnung über das Jnkrafttreten des Kirchengeseßes, betreffend die Aufhebung von Stolgebühren für Taufen, Trauungen und kirhlihe Aufgebote im Amtsbezirk des Konsistoriums zu Wiesbaden. Vom 17. Juni 1895; unter

Nr. 9749 den Staatsvertrag zwishen Preußen und Schwarzburg-Rudolstadt wegen Herstellung einer Eisenbahn

von Oberrottenbach nah Kaßhütte mit Abzweigung nah Königsee. Vom 30. Januar 1895; und unter

Nr. 9750 die Verfügung des Justiz -Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Blankenheim, Düren, ne Gemünd,

Heinsberg, Montjoie, Bonn, Euskirchen, Hennef, Siegburg, Adenau, Kirchberg, Mayen, Simmern, Bergheim, München- Gladbah, Grevenbroich, Neuß, Gerresheim, Mettmann, Elberfeld, Baumholder, Daun, Hillesheim, Waxweiler, Prüm, Perl, Wadern, Bitburg und Rhaunen. Vom 24. Juni 1895. Berlin W., den 29. Zuni 1895. / Königliches Gesez-Sammlungs-Amt. Weberstedt.

Vebranntmamuna

In Gemäßheit des §8 46 des Kommunalabgabengesctzes vom 14. Juli 1893 (Geseß - Samml.“S. 152) wird hiermit zur öffentlihen Kenntniß gebraht, daß das im laufenden Steuerjahre kommunalabgabepflichtige Reineinkommen der Cronberger Eisenbahn aus dem Betriebsjahre 1894 auf 25 296 M festgestellt worden ist.

Frankfurt a. M., den 24. Juni 1895. /

Der Königliche Eisenbahn-Kommissar.

n der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staats-Anzeigers“ wird die neue Anweisung für die praktische Ausbildung der Regierungs-Bauführer des Hoch- und des Wasserbaufachs nebst dem darauf bezüglichen Erlaß des Ministers der öffentlihen Arbeiten, vom 18. Juni d. J., veröffentlicht.

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Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 29. Zuni.

Die vereinigten Aus\hüsse des Bundesraths für gee und Steuerwesen und für Justizwesen, die vereinigten Aus- hüsse für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr sowie die vereinigten Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen Und für Rechnungswesen hielten heute Sißungen.

Das Staats-Ministerium trat heute Nachmittag 2 Uhr im Dienstgebäude, Leipziger Plag 11, unter dem Vorsiß des Minister - Präsidenten Fürsten zu Hohenlohe zu einer Sißung zusammen.

Einer im Reichs-Eisenbahnamt aufgestellten Nachweisung über die im Monat April d. J. auf den größeren deutschen Eisenbahnen (ausschließlich der banerishen) bei den fahr- planmäßigen ügen mit Personenbeförderung vor- gekommenen Verspätungen ijt Folgendes zu entnehmen: Anzahl der in Vergleih gezogenen Bahn- Bee A 43 deren Gesammtlänge Ende April 1895 38 101 km davon zweigleisig . A 1389 è

Geleistet wurden : | auf 1 km im Ganzen | im Tages- Beiriebdlänge ; im Monats- durchschnitt durchschnitt

ugfilometer 15485 786| 5161983 | 406 hsfilometer . . . |307 327 176| 10 244 239 | 8066 Von den fahrplanmäßigen Zügen mit Personenbeförderung haben sih verspätet:

gegen

das Vorjahr + 2027

+ 835 + 1192

im Ganzen C R und zwar durch Abwarten verspäteter Anshlußzüge . . 1106 Vorkommnisse bei den verspäteten Zügen E E L608 Von den Verspätungen der leßteren Art entfallen auf: 1 Million Zugkilometeer . .. 107 1 Million Achskilometer . 5 Geometrisches Mittel beider Zahlen . 24 17 Anzahl der versäumten Anschlüsse . . 1427 + 1011 Werden die einzelnen Bahngebiete nach dem geometrischen Mittel aus den auf 1 Million Zugkilometer und 1 Million Achskilometer entfallenden Verspätungen geordnet, so nehmen die Bahnen in den Bezirken der Königlichen Eisenbahn- Direktion zu Berlin und Essen a. d. Ruhr, sowie die Marien- burg-Mlawkaer Bahn die ungünstigsten Stellen ein. Wird nah dem geometrischen Mittel der aus den Anschlußver- säumnissen sih ergebenden Verhältnißzahlen geordnet, so treten die Bahnen im Bezirke der Königlihen Eisenbahn- Direktion zu Köln, die Main-Neckbarbahn und die Bahnen im Bezirke der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Frankfurt a. M. an die ungünstigsten Stellen.

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Der am hiesigen Allerhöchsten Hofe beglaubigte Groß- herzoglih badishe Gesandte von Jagemann hat sich nah aris zur Theilnahme als Delegirter am internationalen efängniß - Kongreß begeben. Während seiner Abwesenheit fungiert der Großherzogliche Ministerial - Direktor und ftell- vertretende Bevollmächtigte zum Bundesrath Scherer als Geschäftsträger.

Der am hiesigen Allerhöchsten Hofe beglaubigte ay großbritannishe Botschafter Sir Edward Malet hat si nah England begeben. Während seiner Abwesenheit fungiert ae Erste Botschafts-Sekretär Herr Gosselin als Geschäfts: räger.

Der General-Arzt zweiter Klasse, Geheime Ober-Medizinal- Rath Dr. Schaper, ärztlicher Direktor des Charité-Kranken- aue, hat sich mit sechswöchigem Urlaub nah München

egeben.

Der Regierungs-Rath Jordan zu Köslin ist der Regie- rung in Erfurt an Stelle des Regierungs - Raths von Reck überwiesen worden. 5

Der Regierungs - Assessor Freiherr von Houwald bei der Ministerialz, Militär: und Baukommission wird nach Beendigung des diesjährigen Musterungsgeschäfts der König- lichen Regierung zu Botdhgrn zur weiteren dienstlihen Ver- wendung überwiesen werden.

Dem Archiv - Assistenten Dr. phil. Franz Schwarz in Posen ist infolge seiner Wahl zum Landes - Bibliothekar und Vorsteher des Provinzial-Museums in Posen die nachgesuchte din Vit aus dem preußishen Staats-Archivdienst bewilligt worden.

Nach telegraphishen Meldungen an das Ober-Kommando der Marine geht S. M. S. „Kaiser “, Kommandant Kapitän zur See Jaeschke, heute von Hongkong in See; S. M. S.

„Cormoran“, Kommandant Korvetten-Kapitän Brinkmann, j

ist am 27. Juni in Lorenzo Marquez cingetroffen.

Kiel, 29. Juni. Das Panzerschiff gen und das Schulschiff „Stosch“ haben, wie „W. T. B.“ berichtet, heute die Neise nah Marokko angetreten.

Sachsen-Weimar-Eisenach.

Der Landtag genehmigte gestern den Vertrag mit der preußischen Regierung über den Verkauf der Werra-, Saal- und Weimar-Geraer Bahn an den preußishen Staat sowie den Vertrag mit der bayerischen Regierung über den Bau der Eisenbahnstrecke Mellrichstadt-Ostheim.

Sachsen-Coburg-Gotha.

Der Landtag des Herzogthums Coburg hat vor- gestern den Staatsvertrag mit der preußischen Regierung über den Verkauf der Werrabahn einstimmig angenommen. Eine Erörterung über die Dienstvorschrift des Ministeriums wurde von der Regierung abgelehnt und der Landtag sodann vertagt.

Schwarzburg-Rudolftadt.

Der Landtag hat gestern den A Ove tena mit der preußischen Regierung über den Verkauf der Saalbahn ein- stimmig genehmigt und gie dgeitig die Regierung ersucht, unter Abänderung des Art. 118 der bestehenden Gemeindeordnung einen besonderen Gesegentwurf über die Kommunalbesteuerung vorzulegen. Nachdem sodann in vertraulicher Sißung die Be- rathung über das Ministerial-Dekret, betreffend die Herstellung der Bahnlinie Franfenhausen—Sondershausen, stattgefunden hatte, wurde die außerordentlihe Session durch den Staats- Minister von Star geschlossen.

Oefterreich-Ungarn.

Wie die „Politishe Korrespondenz“ meldet, empfing der Kaiser gestern den spanischen Botschafter Valera cet Galiano in feierliher Abschiedsaudienz und nahm dessen Ab- berufungsschreiben entgegen. Die Ernennung des Nachfolgers dürfte nah dem Schluß der Session der Cortes erfolgen.

Der Erzherzog und die Erzherzogin Karl Ludwi werden am 1 Juli cine mehrwöchige Reise nah England ae treten.

In der gestrigen Sißung des österreichischen Herren- hauses * theilte der Präsident cine Zuschrift des Fürsten Windisch P mit, betreffend die Demission des Kabinets Windischgräß, ferner eine Zuschrift des Minister-Präsidenten Grafen Kielmannseg g bezüglich des neuen Ministertums. Graf Kielmannsegg erklärte, es handlesich vor allem um die Sicher- stellung des geregelten Ganges des Staatshaushalts, sowie darum, die Berathung und Feststellung des Budgets zum Abschluß zu bringen. Der Minister-Präsident bat bei der Erfüllung der shwierigen, im Staatsinteresse liegenden Aufgaben um patrio- tische Luer n Das Haus nahm- hierauf das proviso- rishe Handelsübereinkommen mit Spanien und das Budgetprovisorium in allen Lesungen ohne Debatte an.

Das Abgeordnetenhaus seyte gestern die Debatte über das Budget fort. Der Abg. Menger betonte gegen- über dem Abg. Steinwender den Werth des parlamentarischen NRegierungs\ystems und gedachte, unter dem Beifall der deutschen Linken, der Verdienste des ehemaligen E Ministers Grafen Wurmbrand um das Lokalbahnwesen und des ehemaligen Finanz-Ministers Dr. von Plener um die Steuer- reform. Es sei verfrüht, der liberalen Partei die Todten- glocke zu läuten ; diese Partei werde noch lange auf das edi des Staats und der österreichishen Völker Einfluß

aben.

Der „Budapester Korrespondenz“ zufolge verlieh der Kaiser und König dem Großgrundbelißzer Alexander Vigyazo die ungarische Grafenwürde; dem Mitglied des Magnatenhauses Siegmund Bohus und dessen Brüdern Ladislaus und Stefan, ferner dem Abg. Ladislaus Solymossy und dem Großgrundbesizer Josef Zyk die ungarishe Baronwürde. Alle wurden gleichzeitig zu erb- lihen Mitgliedern des Oberhauses ernannt.

Großbritannien und JFrland.

Die Königin hat gestern dem Lord Rosebery den schottishen St. Andreas-Orden verliehen.

Wie amis bekannt gegeben wurde, find weiter ernannt worden: zum Lord-Großkanzler der Marquis von Salis-= bury, zum Lord- Siegelbewahrer Viscount Croß, zum Kanzler des Herzogthums Lancaster Sir Henry James, zum Minister des Jnnern Sir Matthew White-Ridley., zum Kriegs-Minister Marquis von Lansdowne, zum Staats- sekretär für Jndien Lord George Hamilton, zum Präsidenten des Handelsamts C. J. Ritchie, zum Lord - Statthalter von Jrland Lord Cadogan, zum Lord-Kanzler von Jrland Lord Ashbourne, zum Sekretär für Schottland Lord Balfour of Burleigh. Zum Untersekretär für die Auswärtigen An- gelegenheiten wurde George Curzon, Mitglied des Unter- hauses, ernannt.

Das Oberhaus hat gestern in sämmtlichen Lesungen die Bill über den freiwilligen Militärdienst angenommen.

Frankrei.

Eine Note des „Temps“ bezeihnet alle Meldungen be- treffs einer theilweisen oder vollständigen Publikation der zwischen Frankreih und Rußland ctwa bestehenden Konventionen auf Grund von Erklärungen sehr maßgeben- der Personen als durhaus unbegründet.

In der gestrigen Sizung der Armeekommission sprach sih der Kriegs-Minister General Zurlinden gegen die zwei- jährige Dienstzeit aus, weil man bei einer coliben niht wie Deutschland ausreichende Effektivbestände haben und dadur die s von Artillerie- und Kavallerie-Cadres verhindern würde.

Spauien,

Jn der Deputirtenkammer theilte der Marine- Minister mit, die sterblichen Ueberreste Peral’s, des Erfinders des submarinen Boots, würden nach dem Pantheon für See- leute geshafft werden. Gerüchtweise verlautete in Madrid, der Anführer der Aufständischen ‘in Cuba Maceo sei ge- fangen genommen worden.

Portugal.

Das „Ordem do exercito“ veröffentliht eine Reihe Königlicher Erlasse über die Neuordnung des Heer- wesens. Danach wird die Zahl der Divisions-Generale von 9 auf 6, diejenige der Brigade-Generale von 24 auf 20 ver- mindert. Die Veränderung der Stellen soll dadurch erreicht werden, daß für je zwei Vakanzen nur eine Beförderung ein- tritt. Die Beförderung der ubrigen Offiziere erfolgt nah neuen Bestimmungen, unter Berücksichtigung der An- ciennetät, der N rung und der technishen wie physischen Befähigung. ie zu Generalen avancierenden Obersten müssen mit Erfolg den Kursus ihrer Waffe auf der Escola. do exercito, fowie einen je zwanzigtägigen Kursus an den Applikationsshulen sämmtlicher übrigen Waffen durhgemacht, während der Dauer eines Jahres ein Regiment befehligt und probeweise eine gemischte Brigade zur Zufriedenheit geführt haben. Ebenso müssen die Kapitäns vor ihrer Beförderung in die höhere Charge lch einer Befähigungsprüfung unterwerfen. Die Altersgrenze wird für Divisions-Generale auf 70, für Brigade-Generale auf 67, für Obersten 2c. auf 64, für Kapitäns auf 56 Jahre festgesezt. Offiziere, welche die vorgeschriebenen Prüfungen behufs Aotördécug in höhere Grade nicht bestehen, werden verabschiedet und der Reserve oder der Territorialarmee zugetheilt. Die Armee is in Brigaden, das Land in vier Territorial-Divisionen eingetheilt. Es bestehen neun Jnfanterie- Brigaden zu drei Regimentern und eine zu vier Regimentern, daneben noch fünf Jnfanterie-Regimenter außer Brigade- verband. Die Kavallerie besteht aus zwei Brigaden zu drei Regimentern und vier Es Eo außer Brigade- verband. Die „Obere Kriegskommission“ hat den allgemeinen Vertheidigungsplan des Landes und den Bre Lion des Heeres zu entwerfen, die Verwendung der Telegraphen- linien und der Eisenbahnen zu strategischen Transporten im Kriegsfalle festzustellen und Befestigungsentwürfe sowie alle übrigen, die Vertheidigung des Landes betreffenden Angelegen- heiten zu bearbeiten. Ferner wurde für. jede Waffe einc Prüfungskommission ernannt, welhe dem Kriegs-Minister etwaige Verbesserungen 2c. vorzuschlagen oder zugewiesene be- züglihe Fragen zu begutachten hat. Gleichzeitig gelangte auch ein neues Militärstrafgeseß zur Einführung.

Belgien.

Der Senat genehmigte gestern die beiden vorgestern von der Repräsentantenkammer bewilligten Geseßvorlagen, und e das Uebereinkommen mit de BrownedeAidge behufs üd-

zahlung seiner Schuldfocderunz mit 59 gegen 13 Stimmen bei 8 Stiminenenthaltungen, sowie den E Tareen Kredit für die Congo-Eisenbahn mit 61 gegen 11 Stimmen.

Der deutihe Botschafter Freiherr von Saurma-Jelt\ch wird dem „W. T. B.“ zufolge heute dem Sultan in feier- licher Audienz seine Accreditive überreichen.

Der Marschall Sch akir-Pascha ist zum Jnspekteur er- nannt worden.

Jn Konstantinopel verlautet, dem „W. T. B.“ zu- folge, der dortige bulgarishe Exarch habe am 22. d. M. Schritte bei dem Großvezier unternommen bezüglich der Durc{führung des Kirhenfermans vom Jahre 1870 mit dem dringenden Ersuchen um die darin versprochene Ein-

willigung der Pforte zur Beseßung der Bisthümer Dibre,

Melnik, Monastir, Struma und Kokus. Der Großvezier. habe die Berechtigung des Verlangens anerkannt und versprochen, die Sage zu prüfen sowie nah Möglichkeit an die raa der- elben zu gehen. Der Großvezier habe zugleich den Wunsch ausgesprochen, daß der Exerch in Macedonien beruhigend ein- wirken möge, was dieser zugesagt habe. - t den politischen Kreisen Konstantinopels neige man der Ansicht zu, daß die Stimmung in Macedonien und die dort herrschende Agitation durh Gewährung dieser Ana auen beshwichtigt, beziehungs- weise beendet werden könne. Man halte die ganze oder theilweise Gewährung der Wünsche des Exarchen für wahrscheinlich. Serbien.

_Das amtliche Blatt bezeihnet die Meldungen der bul- garishen Presse über den Aufstand in Makedonien als gänzlih unbegründet. i

_ Wie die „Frankfurter Zeitung“ aus Belgrad erfährt, wird die Skupschtina auf den 6. Juli nah Belgrad ein- berufen werden. Die Session dürfte höchstens von sechstägiger Dauer sein, da nur Finanzgeseße erledigt werden sollen und die ordentliche Session erst im August stattfindet.

Schweden und Norwegen.

Der König und die Königin empfingen vorgestern auf Schloß Drottningholm den niederländishen Gesandten Jonkheer van Pestel in Abschiedsaudienz.

Jm Ministerium des Aeußeren zu Stockholm unterzeichneten am 26. d. M. der Minister ‘des Aeußeren und der nieder- ländische Gesandte einen Vertrag, betreffend die gegenseitige Auslieferung von Verbrechern zwishen Shweden und den Niederlanden.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Schlußbericht über die gestrige Sizung des Ses der Abgeordneten befindet sih in der Erst en eilage.

Nr. 26 des arate für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 28. Iuni, hat folgenden Inhalt: Justizwesen: Ergänzung des Verzeichnisses der- jenigen Stellen, an welhe Ersuchen um Einziehung von Gerichtskosten zu rihten sind. Konsulatwesen: Ermächtigung zur Vornahme von Zivilstandsakten; Exequatur-Ertheilung. erficherungëwesen : Bekannntmachung, betreffend die Anmeldung unfallversicherungs- pflichtiger Hechseefisherei-Dampferbetriebe. Polizeiwesen: Aus- weisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.

Der Nachtrag zu Nr. 25 des Zentral-Blatts für das Deutsche Reich“, vom 27. Juni, hat folgenden Inhalt: ou und Steuerwesen : Aenderungen des amtlichen Waarenverzeihnisses zum Zolltarif und des statistishen Waarenverzeihnifses.

Nr. 26 der „Veröffentlihungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts*, vom 26. Juni, hat folgenden Inhalt: N LA N, Gesundheitsstand und Gang der Volkskrank- eiten. Zeitweilige Maßregeln gegen Cholera 2c. Gesundheits- wesen in Dresden 1893. Geseßgebung u. \. w. (Deutsches Reich.) Handel mit Giften. E, RN a ez. Marienwerder) Brunnen- und Abortsgruben. (Oesterreih. Böhmen.) Massage. (Groß- britannien.) Viehseuchengeseß. (Schluß.) Gang der Thierseuchen in der Schweiz, 1. Vierteljahr. Desgl. in der Türkei. Zeitweilige Maßregeln gegen Thierseuhen. (Deutsches Reich, Malta.) Vermischtes. (Deutsches Reich.) Aerztliche Prüfungen 1893/94. Desgl. zahnärztlihe Prüfungen. Urt und Zeit des Studiums der 1893/94 geprüften Kandidaten der Medizin. (Preußen. Berlin.) Kanalisationswerke, 1893/94. (Niederlande.) Impfstoffgewinnungs - Anstalt in Utrecht, - 1893. Wochentabelle über die Sterbefälle in deutshen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Aus- landes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutsher Großstädte. Desgl. in deutshen Stadt- und Landbezirken. Witterung. ce malen und Bodenwärme in Berlin und München, Mai. Beilage: Gerichtliche Me pingen zum Nahrungsmittelgeseß. (Kranke Thiere: Rothlauf, Milzbrand.)

Nr. 32 des Eisenbahn- Verordnungs-Blatts, heraus- gegeben im Ministerium der öffentlihen Arbeiten, vom 27. Juni, bat folgenden Inhalt: Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 22 Juni 1895, betr. die neuen Verwaltuugsvorschriften und die Finanzordnung.

Nr. 26 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“, herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 29. Juni, hat folgenden Inhalt: Der Wettbewerb um Ent- würfe für ein Rathhaus in Stuttgart, 11. Das Studium der Pflanzenformen. (Schluß.) Ufershuß, mit Zement-Ankern bes festigt. Die Preisbewerbung um ein Bismarck-Denkmal für Berlin. Vermischtes: Allerhöchster Erlaß vom 15. Juni d. J. über die Einrichtung und den Geschäftsgang des - Kaiserlichen Kanalamts in Kiel. —- Wettbewerb um ein Rathhaus in Cöthen. Preisausschreiben

für ein Restaurationsgebäude im Volksgarten zu Düfseldcrf.

Béesuchsziffer der Technishen Hochschule in Dresden. -— Technische Hochschule in Sinne lde Zie Absperrung der Bahnsteige.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Werden bei einer Hypothekbestellung vom Grundstükseigenthümer dem Hypothekengläubiger gegenüber Sachen, die sich im Grundstück befinden, dem Grundstück zugeshlagen, so erlangen, nah einem Urtheil des Reichsgerichts, V. Zivilsenats, vom 16. Januar 1595, im Gebiete des Preußischen Allgemeinen Landrechts dadur diese zu eschlagenen Sachen niht die Eigenschaft von Per- tinenzstücken. Vielmehr erlangen Sachen, welhe vom Grund- besißer dem Grundstück uge lagen werden, dadurch nur dann die Eigenschaft von Pertinenzstücken, wenn sie der Allgemeinheit (niht einzelnen Personen) gegenüber und dauernd dem Grundstück iugeshlagen werden. Der Apotheker D. hatte den Apothekern D. und W. für Schuldforderungen zwei Hypotheken auf sein

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Grundftück einirag-n lassen, in wcldem von D. cine ihm persönli

¡ konzessionierte Apotheke betrieben wurde. In den Schuldverschrei-

bungen, in welhe# die beiden Hypotheken bestellt worden, war das Grundstück vom Sghuldner D. als „Apotbekengrundstück*“ bezeichnet bezw. als Verpfändungsobjekt das Grundftück „neb Zubehör, als folhes die Apothekenkonzession und Einrichtung Feine wird“, an- geführt. Der Apotheker D. verfiel sodann in Konkurs, und in dem Uber das erwähnte Grundstück eingeleiteten Zwangsversteigerungs- verfahren wurde zwishen den beiden Hypothekengläubigern und dem Konkurêverwalter streitig, ob die im Grundstück be- findlihen Apothekengeräthshasten und Materialien zu der zu versteigernden Immobiliarmasse oder aber zur sonstigen Konkursmasse cen, Der Konkursverwalter klagte hierauf gegen B. und W. auf nerkennung, daß die Apothekergeräthschaften und Materialien nit zur Immobiliarmasse, sondera zux sonstigen Konkursmasse gehörten, er wurde aber in beiden Instanzen abgewiesen. Auf die Revision des Klägers hob das Reichsgeriht das Berufungsurtheil auf, indem es begründend ausführte: „Die von dem Berufungsrichter zur Anwendung gebrahte, von? den enannten gewillkürten Pertinenzien handelnde Gesetesftelle 44 12A. L.-N.) besagt, daß Sachen, die einem andern Ganzen dur die Handlung oder Bestimmung eines Menschen zugeschlagen werden, die Eigenschaft eines Pertinenzstücks haben. Aus der im 2 a. a. O. gegebenen Begriffésbestimmung des Zubehörs oder ertinenzstüds geht: hervor, daß hier als Zushla ugt nur eine olhe durch Worte. ober Handlungen zum Ausdruck gebraÄte Willens- äußerung (des Berechtigten) in Frage kommen kann, welche ein auf Dauer berechnetes rectlihes Band zwishen Sade und Sache haft. Auf das objektive, im Rechtsverkehr gegenüber einem Jeden eintretendenfalls wirksame Verhältniß der Sachen zu einander kommt es also an. Daraus folgt, daß eine nur in Beziehun auf eine bestimmte Person oder ein bestimmtes Rechtsverhältniß bestehende, also eine nur relative Pertinenz- eigenshaft einer Sache nah Lage der Vorschriften des Preuß. Rechts begrifflich undenkbar ist. Konnte der Berufungsrichter nicht feststellen, daß der Apotheker D. mittels jener urkundlihen Erklärungen oder gen absolut, der Allgemeinheit gegenüber, eine dauernde erbindung zwischen der Apothekeneinrihtung (mit Geräthschaften und Materialien) und dem Hause habe berstellen wollen, fo durfte er jenen Worten in den Schuldverschreibungen irgend welche rehtliche Folge im Sinne des § 44 cit. niht zuschreiben.“ (407/94.)

Nath § 41 Abs. 2 des Preußishen Eigenthums - Erwerbs- geseßes vom 9. Mai 1872 wird der Veräußerer von seiner persön- lihen Verbindlichkeit (für die eingetragene Forderung) frei, wenn der Gläubiger nicht innerhalb eines Jahres, nahdem ihm der Ver- äußerer die Schuldübernahme bekannt gemacht, die Hypothek dem Eigenthümer des Grundstücks gekündigt und binnen sech8 Monaten nach der Fälligkeit eingeklaat hat. In Bezug auf die vorgeschriebene Bekanntmachung hat das Reichsgericht, 1V. Zivilsenat, durch Urtheil vom 24. Januar 1895 folgende Sätze ausgesprodhen :

1) Die Bekanntmachung an den Gläubiger kann wirksam nur

vom Veräußerer, niht von dem Erwerber geschehen. ___ 2) Eine gelegentliche Kenntnißgabe von der Schuldübernahme ist niht ohne weiteres wirksam, vielmehr muß die Bekanntmachung so ausgeführt werden, daß der Gläubiger erkennen fann, sie werde von dem Veräußerer gemacht, um seine Befreiung von der persön- lien Schuldverbindlichkeit zu erlangen. i

3) Eine vor der Du uns geschehene Bekanntmachung ift unwirksam. „Zutrcffend und in Üebereinstimmung mit der reihs- gerihtlihen Rechtsprehung wird in dieser Hinsiht von dem Be- rufungsgeriht ausgeführt, daß, da das Pfandgrundstück erst mit der Auflaffung in das Eigenthum des Erwerbers übergeht, und der Gläubiger daher erst von da an in die Lage komme, die ihm inner- halb bestimmter Fristen zur Erhaltung seines Gläubigerrechts gegen den Veräußerer obliegenden Maßregeln gegen den Erwerber des

fandgrundstücks zu ergreifen, nur eine nach der Auflassung eitens des Veräußerers an den Gläubiger erlaffene Bekanntmachung die Fristen des § 41 Abs. 2 in Lauf bringen könne, und eine ror der Gage A geshehene Bekanntmachung rehtlich ohne Bedeutung sei. *

Entscheidungen des Ober-Verwaltungsgerichts,

_In einer vor dem Inkrafttreten der geltenden Baupolizeiordnung errihteten Mauer, die nicht als Brandmauer aufgeführt worden ist, nah der geltenden Baupolizeiordnung aber als Brandmauer bätte aufgeführt werden müssen, dürfen, nah einem Urtheil des Ober-Ver- waltungsgerihts, TV. Senats, vom 22. Dezember 1894, keine Deffnun gen ausgebrohen werden, selbst wenn die alte Mauer den an eine Brandmauer zu stellenden Anforderungen nit entspricht. „Zur Beurtheilung der Frage, ob Kläger befugt gewesen ist, in der fraglihen Wand Oeffnungen anzulegen, kommt es nit wesentli dar- auf an, ob diese Wand thatsählich nach den für Brandmauern ges gebenen Bestimmungen angeleat ist, sondern darauf, ob sie nah threr örtlihen Lage nah Maßgabe des jeßt geltenden Bau- rechts als Brandmauer hergestellt werden müßte. Leßteres ist aber zu bejahen. Dabei kann der Umstand, daß die in Rede ftehende Mauer in mehrfacher Beziehung niht den an eine Brandmauer zu stellenden Anforderungen entspriht, dem Eigenthümer oder Nußnießer des Grundstücks nit das Recht gewähren, nun durch Ausbrechen von Oeffnungen in derselben die Abweicbung von dem M On Me Zustande in weiterem Umfange herbeizuführen, als solche schon besteht, und dadurch Gefahren zu vermehren, denen die über die Anforderun von Brandmauern gegebenen Vorschriften begegnen sollen. Hierna ist die Polizeibehörde als wobl befugt zu erachten, die Beseitigung der in der mehrgedahten Wand neuerdings angelegten Oeffnungen zu verlangen.* (IV. 1590.)

Die Orts-Polizeibehörde ist, nah einem Urtheil des Ober- Verwaltungsgerichts, IV. Senats, vom 22. Dezember 1894, befugt, die Beseitigung eines polizeiwidrigen Zustandes auf einem Grund- stüd, insbesondere einer polizeiwidrigen Bauausführung, sowohl vom Eigentbümer, als auch von demjenigen zu verlangen, welcher den polizeiwidrigen Zustand hèrbeigeführt hat. „Jm vor- Begoes Falle hat zugestandenermaßen der Kläger (ein Miether) die drei Oeffnungen in der Mauer angelegt, welche als polizeiwidrige \ich darftellen. Die Polizeibehörde ist daher berechtigt, von ihm die Be- seitigung derselben zu verlangen." (IV. 1590).

Kunst und Wissenschaft.

Die unter dem Titel „Hirth's Ame sGaLg, bei allen Kunstfreunden hochgeshäßte Monatspublikation von in Lichtdruck ver- vielfältigten Aufnahmen hervorragender Werke der Skukptur, Malerei und des Kunstgewerbes aus älterer Zeit hält sih im neuesten Jahr- gange 1895, von dem bis jeßt 7 Hefte vorliegen, wie deren reicher und mannigfaltiger Inhalt zeigt, völlig auf der früheren Höhe; in der Technik der MNReprodukltion zeigen die Kunstblätter der neueren Lieferungen sogar cher noch eine weitere Verzollklomm- ung, Der große reis der Abonnenten wird auch die Einbeziehung der ältesten vorklassishen Kunst, welhe im neuesten Heft z., B. durh das assyrishe Reliefbild einer Jagdscene aus dem Britishen Museum in London sehr carakteristisch vertreten ist, gewiß nur gutheißen, zumal wenn es sich, wie in diesem Fall, um ein fo lebendig konzipiertes und technisch vorzüglih ausgeführtes Kunst- werk handelt. Höchst interessante Werke dekorativer antiker Genre- kunst sind die auf dem zweiten Blatt abgebildeten beiden Satyrhermen mit spielenden Knäbhen auf der Sgulter, die wohl einst einen alten römishen Garten geziert haben mögen und jeßt im Lateranischen Museum aufgestellt sind. Ein besonders werthvolles Blatt der Lieferung ist das getreue Facsimile

einer Handzeihnung von Leonarto dz Vinci aus der Sammlung der Königin Viktoria in Windsor: der Studienkopf eines anmuthigen jungen Mädchens ; das Gesicht scharf profiliert und sorgfältig schattiert, das übrige nur ffizzenbaft angedeutet. Ein zweiseitiges Blatt ver- anshauliht in getreuer beliographischer Wiedergabe den Kupferstich der „Geißelung Chrifti“ von Andrea Mantegna : eine Komposition ron packtendem Realismus und großartiger Kunst der Zeichnung. Danke: s- werth ift- die Aufnahme der Freéken von Girolamo Romanino im Kastell zu Trient, zumal diese, wie alle die berrlihen Kunstwerke: ihres Gleichen, naturgemäß täglich mehr dem Verderben anbeimfallen. Von dem fruchtbaren Historienmaler von Sangerhausen Samuel Bottschildt sehen wir den Entwurf zu einem allegorishen Decken- emälde, der feinem 1693 erschienenen Sammelwerke entnommen ift. ie Bildhauerkunst is vorzügli vertreten durch das prächtige Marmor-Grabdenkmal des Giangaleazzo Visconti, Stifters der Certosa in Pavia, ausgeführt nah einem Entwurf von Pellegrini. Das Wappen der arte della Seta in Florenz von Luca und Andrea della Robbia an der Kirche Or San Michele zu Florenz (ein glasiertes Terracottarelief) ist besonders anziehend durch wappernhaltende lieb- lide Engelgestalten. Eine andere Tafel zeigt den reich \kulpierten Schild der Pallas pacifera mit dem schlangenumringelten Medusenhaupt (Ende des 16. Jahrhunderts) “aus dem Palazzo Medinaceli in Sevilla. Schon der neueren Zeit gehört das Grabdenkmal (Relief) des Marschalls Gouvion St. Cyr vom Kirchhof Père la Chaise in Paris an, ein für die neufklassishe Periode charakteristishes Werk von David d’Angers. Auch das Kunstgewerbe ist in vortrefflihen Musterstücken repräsentiert. Da sehen wir eine s{chöne altgothishe Weberei aus Südfrankreich oder Norditalien, Vorlagen für Schlosser und Schmiede (deutshe Arbeiten des 16. Jahrhunderts), eine prachtvolle Tapisserie-Arbeit mit zahl- reihen Figuren und grotesker Thier- und Pflanzenornamentik aus der eit ver Négence, ferner zwei Kupferstihentwürfe zu Panneaur im til Loui? XVI. von Salembier und zwei Kopfleisten desfelben Stils von Cauvet. Dieser kurz angedeutete Inhalt eines einzelnen Hefts wird genügen, um erseken zu lassen, daß der Titel der Publikation nicht zu viel sagt, _wenn er dieselbe als „tine Quelle der Belehrung und Anregung für Künstler und Gewerb- treibende, wie für alle Freunde ftilvoller Schönheit“ bezeichnet. „Hirtb's Formenshaz* erscheint jährlih in 12 Heften zum Preise von 15 4 für den Jahrgang (München und Leipzig, Verlag von Georg Hirth). Die neuesten Publikationen der Comenius-Gesell- \chaft bringen zunächst den Shluß einer größeren Arbeit Ludwig Keller’s über „Comenius und die Akademien der Naturphilosopben des 17. Jahrhunderts“, die zugleich die Vorgeschihte der beutigen Akademien der Wissenschaften klar zu stellen versuht. Ferner enthalten die soeben ausgegebenen Hefte Aufsäße von Bernb. aehring über Merig Carriere, von G. Hamdorff über die Hc{shulen uns die Volksbildung in England und von Dr. Th. Arndt (Berlin) über den zweiten Band von C. Hilty's Buch „Glück“. Der Vorsitzende der Comenius-Gesellshaft, Arhiv-Rath Dr. Ludwig Keller, bisher in Münster, wird Ende August d. F. seinen Wohnsiß nach Berlin- Charlottenburg verlegen, und die Geschäftsstelle der Comenius- Gefellshaft befindet sich von diesem Termin an in Charlotten- burg, Berlinerstraße 22. :

Handel und Gewerbe,

Der Königlich niederländische Finanz-Minister hat durch Erlaß vom 13. d. M. Bestimmungen über die Zollvisitation des gp der mit der Eisenbahn vom Auslande her kommenden Personen getroffen. Der wesentliche Jnhalt dieses Erlasses ist folgender:

Visitation des Reisegepäcks ...

Nach den bestehenden Bestimmungen sind alle aus dem Auslande fommenden Reisenden verpflihtet, auf dem Grenzstationen die Wagen zu verlassen und sich nah dem Visitationslokal zu begeben, sobald ihnen dies von den Eisenbahnbeamten oder den Staatsbeamten an- gekündigt wird. Zur Zeit wird das Aussteigen niht verlangt von Reisenden, die direft in das Ausland durthreisen, von alten und ge- brechlichen Personen, von Frauen, die mit Kindern reifen, und bet ungünstigem Wetter auch von anderen Perfonen auf Stationen, wo der Perron nihcht bedeckt ist. Behufs rex Bequemlichkeit des reisenden Publikums sollen außerdem vor äufig und versuh8weise folgende Erleichterungen gewährt werden:

…_ Reisende, die weder aufgegebenes, auf der Grenzstation zu visitierendes Gepäck noch zollpflihtige Gegenstände bei sich im Wagen haben, brauchen auf der Station zum Zweck der Visitation nicht aus- E g fofern sie dazu nit besonders aufgefordert werden. Hand- gepäd, unter welhem sich keine zollpflihtigen Sachen befinden, wird, falls dies ohne Belästigung der Mitreisenden gehörig geschehen kann, in den Perfonenwagen visitiert. Aufgegebenes Gepväck von Reisenden, die direkt in das Ausland durchreisen, wird ohne Visitation unter Vers \chluß durchgeführt.

Täglihe Wagengeftellung für Koblen und Koks L Kube f na Mete, n der Kubr. lind am 28. d. M. geftellt 11 518, nit tzeiti vefteli 115 Wagen : : nit rechtzeitig : n er esien sind am 27. d. M. gestellt 4379, nit toe ¡eitig gestellt keine Wagen. G E

Verkehrs-Anstalten.

i qm Lueg, 28. Juni. (W. T. B.) Hamburg- Ameri fanishe Pa etfahrt-Aktiengesellshaft. Der ostdampfer „Phoenicia“ ist heute frëh in Cuxhaven eingetroffen.

Theater und Musik.

Im Theater Unter den Linden geht morgen die Audran"s Operette „Miß Helyett* zum leßten Mal E ecke, Das pie bleibt vom 1. bis eins{hließlich 31. Juli geshlossen und wird am 1. August wieder eröffnet.

Mannigfaltiges,

__ Der Berliner Verein für Volksbäder hielt gestern Abend in der Lassar’shen Klinik unter Vorsitz des P von Bunsen feine diesjährige Generalversammlung ab. Professor Lafsar konnte mit Befriedigung über das stetige Wachsen der gemeinnüßigen Anstalten berihten. In den drei vom Verein unterhaltenen Anstalten wurden im vergangenen Jahre 249 863 Bâder grnommen von diefen entfallen 121 144 auf die Badeanstalt „Oranienburger Vorstadt“ in der Garten- ftraße, 109 019 auf die für „Alt- und Neu-Kölln* in der Wallstraße und 19700 auf die in der Höchstestraße. Die Einnahmen aus den Anstalten betrugen: in der Gartenstraße 27 544 M gegen 29 795 Æ& im Vorjahre, in der Wallstraße 24 256 4 gegen 26 928 und in der Höchstestraße 9241 A Die von der Stadt gewährte Subvention bei der Gründung des Vereins wurde mit 3+ 9% verzinft, der Vermögensbestand hat sih von 30747 % auf 36176 erböbt, Am Schluß der Sizung wurde ein Comité damit betraut, zu er- wägeu, ob und wie sih der Verein bei der Berliner Ausftellung von 1896 betheiligen foll.

_ Ein Vermächtniß von 50000 4 hat der „Nat.-Ztg.* zufolge ein hier verstorbenes Fräulein D. dem Krankenhaus am Urban vermacht mit der Bedingung, daß, wenn Glieder ibrer Familie er- kranken, diesen im Krankenhause Freibetten gewährt werden. Das Magistratskollegium hat beschlofsen, das Vermächtniß mit der Maß- ge zu acceptieren, daß die Zinsen des Kapitals, soweit sie niht für Ingehörige der Erblasserin zur Verwendung kommen, zur unentgelt- lihen Behandlung und Verpflegung folher unbemittelten Personen dienen sollen, welhe der Armenpflege nicht anheimgefallen sind.

di a0. A Ab “L MÓNE 2d T U I M B das

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