1895 / 153 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 29 Jun 1895 18:00:01 GMT) scan diff

M I E E L E E E S

E e 20S

von

trosen-Div., zum Marine-Assist. Arzt 2. Kl. ; die Assist. Aerzte 1. Kl. der NRes.: Dr. Koenig vom Landw. Bezirk Halberstadt, Dr. Mos-

berg vom Landw. Bezirk Ill Berlin, Prebel vom Landw. Bezirk

Woldenberg, Dr. Schlange vom Landw. Bezirk Hannover, Dr. offmann vom Landw. Bezirk Halle a. S., Dr. Ray vom Landw. ezirk Erfurt, Dr. Bock I. vom Landw. Bezirk IIl Berlin,

Dr. Hoffmann vom Landw. Bezirk T Trier, Dr. Kresin, vom

Landw. Bezirk Danzig, Dr. Dommer vom Landw. Bezirk Hannover,

Dr. Lüssem vom Landw. Bezirk Neuwied, Dr. Dettinger vom

Landw. Bezirk Hamburg, Dr. Shmiy vom Landw. Bezirk T Bochum ;

die Assist. Aerzte 1. Kl. der Landw. 1. Aufgebots: Schenck vom

Landw. Bezick Lörrach, Dr. Donitky vom Landw. Bezirk Hannover,

Dr. v. Wild vom Landw. Bezirk 1 Caffel, Dr. Appuhn vom

Landw. Bezirk Hannover, Dr. Plinke vom Landw. Bezirk Celle,

Dr. Kirberger vom Landw. Bezirk Frankfurt a. M., Dr. Reinecke

vom Landw. Bezirk Kiel, Dr. Orth 1. vom Landw. Bezirk T Darm-

stadt, Aue vom Landw. Bezirk Hildesheim, Dr. Neumann vom

Landw. Bezirk Königsberg, Dr. Mirbach vom Landw Bezirk Neuß,

Dr. Greiff vom Landw. Bezirk 11 Münster, Dr. Fleischhauer

vom Landw. Bezirk Neuß, Dr. Knauer vom Landw. Bezirk Görlig,

Dr. Laffert vom Landw. Bezirk Stargard; die Assist. Aerzte

1. Kl. der Landw. 2. Aufgebots: Dr. Kirchberg vom Landw. Bezirk [1

Braunschweig, Dr. v. Thaden vom Landw. Bezirk Lübeck, Prof. Dr. leiner vom Landw. Bezirk Heidelberg, zu Stabsärzten, befördert. ie Assist. Aerzte 2. Kl. der Res.: Dr. Gißler vom Lantw. Bezirk

Offenburg, Dr. Feis vom Landw. Bezirk Frankfurt a. M., Dr.

JIvers vom Landw. Bezirk Torgau, Dr. Bender vom Landw.

Bezirk Meß, Dr. Kallius vom Landw. Bezirk Göttingen,

Dr. Zimnif vom Landw. Bezirk Gleiwiß, Dr. Hillemanns vom

Landw. Bezirk Geldern, Süßmann vom Landw. Bezirk Kreuz-

burg, Dr. Rü\ch off vom Landw. Bezirk 1 Bochum, Dr. Hellner

vom Landw. Bezirk 111 Berlin, Dr. Schmidt vom Landw. Bezirk

Magdeburg, Dr. Winckler vom Landw. Bezirk 1 Breslau,

Dr. Raute vom Landw. Bezirk II1l Berlin, Dr. Streitke vom

Landw. Bezirk Frankfurt a. M., Dr. Jacoby Il. vom Landw.

Bezirk 111 Berlin, Dr. Berger vom Landw. Bezirk Mainz, Pinther

vom Landw. Bezirk Altenburg, Dr. Funke vom Landw. Bezirk

Straßburg, Dr. Pi I, vom Landw. Bezirk IIT Berlin, Dr. Wei d-

mann vom Landw. Bezirk Stolp, Dr. Kulenkamp vom Landw.

Bezirk 11 Altona, Dr. Blumenthal vom Landw. Bezirk IIl

Berlin, Dr. Sartorius vom Landw. Bezirk Bonn, Dr. SanderIlI.

vom Landw. Bezirk T11 Berlin, Dr. Schul vom Landw.

Bezirk Worms, Dr. Levinstein vom Landw. Beziik 1I1[ Berlin,

Dr. Körner vom Landw. Bezirk Hannover, Dr. Westphalen

vom Landw. Bezirk Kiel, Dr. Gerhardi vom Landw. Bezirk

Siegen, Dr. Fähndrich vom Landw. Bezirk Offenburg, Dr.

Meyerhardt vom Landw. Bezirk Woldenberg; die Assist. Aerzte

2. Kl. der Landw. 1. Aufgebots: Dr. Boldt vom Landw. Bezirk

Graudenz, Dr. Bloch vom Landw. Bezirk Mülhausen i. E., Dr.

Lüsebrink vom Landw. Bezirk Marburg, Dr. König vom

Landw. Bezirk St. Wendel, Dr. Lochte vom Landw. Bezirk Hamburg,

Dr. Hesse II. vom Landw. Bezirk II[T Berlin, Dr. Köhler vom

Landw. Bezirk Görliß, Dr. Fiedler vom Landw. Bezirk Dessau,

zu Assist. Aerzten 1. Kl.; die Unterärzte der Res.: Dr. Pochat

vom Landw. Bezirk Stettin, Dr. Tschirshwiz vom Landw. Be-

zirk Hamburg, Lemberg, Dr. Hildebrand vom Landw. Be- zirk 111 Berlin, Dr. Encke vom Landw. Bezirk Rosteck, Dr.

Schirmer vom Landw. Bezirk T Cassel, Dr. Halle, Dr. Oppler

vom Landw. Bezirk 1 Breslau, Dr. Cordes vom Landw.

Beil 111 Betti, Dye. Weslyhal “vöm | Landw. Bezirl

Anklam, Dr. Epstein, Dr. Löwenthal vom Landw. Be-

irf 1 Breslau, Dr. Hammerschmidt, Dr. Farwick vom

uv, Bezirk T Münster, Schumann vom Landw. Bezirk

Detmold, Dr. Tenderich vom Landw. Bezirk Recklinghausen,

Dr. Mohr vom Lantw. Bezirk Bielefeld, Fonrobert vom Landw.

Bezirk Rosto, Wohlberg vom Landw. Bezirk T Bremen, Dr.

Engel vom Landw. Bezirk 111 Berlin, Dr. Essen vom Landw.

Bezirk Aurich, Dr. Gersdorf vom Landw. Bezirk 1 Braunschweig,

Dr. Mönnifes vom Landw. Bezirk Paderborn, Schläger vom

Landw. Bezirk I[ Oldenburg, Dr. Hochheim vom. Landw. Bezirk

I Caffel, Girshausen vom Landw. Bezirk Mannheim, Dr. Bu ch-

müller vom Landw. Bezirk Bruchsal, Faßbender vom Landw.

Bezirk Köln, Dr. Noos, Roth, Kreiß, Schmidt vom Landi.

Bezirk Straßburg, Dr. Drewiß vom Landw. Bezirk Anklam, Dr.

Müller vorm Landw. Bezirk Neustadt, Dr. hlfeld, Unterarzt

der Marine-Res. vom Landw. Bezirk 111 Berlin, Dr. Dürr, Unter-

arzt der Marine-Res. vom Landw. Bezirk Offenburg, zu Afsist.

Aerzten 2. Kl., befördert. Den Ober-Stabsärzten 1. Kl. und

Negts. Aerzten: Dr. Weigand vom Inf. Reat. Nr. 138, Dr.

Wende vom Inf. Regt. Markgraf Ludwig Wilhelm (3. Bad.)

Nr. 111, Dr. Zedelt vom Inf. Negt. Keith (1. Oberschles.)

Nr. 22, Dr. Boehr, Ober - Stabsarzt 1. Kl. und Garn. Arzt

in Stettin, Dr. Hecker, Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt

des Niederrhein. Füs. Regts. Nr. 39, ein Patent ihrer Charge,

Dr. Gründler, Gen. Arzt 2. Kl. und Korpsarzt des IL1. Armee-

Kcrps, der Charakter als Gen. Arzt 1. Kl.; den Ober-Stabsärzten

2. Kl. und Regts. Aerzten: Dr. Kirchner vom Gren. Regt. König

Friedrich II1. (1. Dftpreuß.) Nr. 1, Dr. Winter vom Inf. Regt.

‘von Grolman (1. Pofen.) Nr. 18, Dr. Ritters8hausen vom Jaf.

Regt. Nr. 97, Dr. Weber vom 3. Thüring. Inf. Regt. Nr. 71,

Dr. Mahner - Mons vom Inf.- Regt. Graf Kirchbach (1. Nieder-

s{les.) Nr. 46, Dr. Kroter vom Nassau. Feld-Art. Regt. Nr. 27,

(6. Brandenburg.) Nr. 52, zum Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Litth. Ulan. Regts. Nr. 12, Dr. Kunze vom 2. Bat. des Fuß-Art. Regts. von Linger (Ostpreuß.) Nr. 1, zum Ober- Stabearzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Drag. Regts. König Albert

Sachsen (Ostpreuß.) Nr. 10; die Assist. Aerzte 1. Kl.: Dr. Ashenbach vom Thüring. Ulan. Regt. Nr. 6, zum Stabs- und Bats. Arzt des Pion. Bats. Nr. 16, Dr. Papenhausen vom Leib-Garde-Hus. Regt., zum Stabs- und Bats. Arzt des 2. Bats. des Inf. Regts. Graf Barfuß (4. Westfäl.) Nr. 17, Dr. Rosen- thal vom Feld-Art. Regt. General-Feldzeugmeister (1. Brandenburg.) Nr. 3, zum Stabs- und Bats. Arzt des 2. Bats. 3. Posen. Inf. Negts. Nr. 58, Dr. Rhese vom Feld-Art. Negt. Nr. 35, zum Stabs- und Bats. Arzt des 2. Bats. des Inf. Negts. Nr. 140, Dr. Ebert vom 2. Bad. Drag. Regt. Nr. 21, zum Stabs- und Bats. Arzt des 1. Bats. des Bad. Fuß-Art. Regts. Nr. 14, Dr. Ziemer vom Train.-Bat. Nr. 17, zum Stabs- und Bats. Arzt des 1. Bats. des Inf. Regts. von Boyen (5. Ostpreuß.) Nr. 41; die Assist. Aerzte 2. Kl.: Dr. Leuchtenberger vom Garde-Train-Bat., Dr. Janz vom Inf. Regt. von Borcke (4. Pomm.) Nr. 21, Dr. Plitt vom Schleswig-Holstein. Train-Bat. Nr. 9, Zemke vom Drag. Regt. König Albert von Sachsen (Ostpreuß.) Nr. 10, Dr. Knaak vom Schleswig. Feld-Art. Regt. Nr. 9, Dr. Schmiz vom 2. Rhein. Huf. Regt. Nr. 9, Dr. Taubert vom Gardte-Füs. Regt.,, Dr. Glagel vom 2: Garde-Regt. z. F., Dr. Brausewetter vom 2. Garde- Drag. Regt., ‘zu Assist. Aerzten 1. Kl.; die Unterärzte: Dr. Becker vom Inf. Regt. von Boyen (5. Oftpreuß.) Nr. 41, unter gleichzeitiger Verseßung zum Gren. Regt. König Friedrih III. (1. Ostpreuß.) Nr. 1, Dr. Tornow vom Inf. Regt. Graf Tauenßzien von Wittenberg (3. Brandenburg.) Nr. 20, Dr. Dan fauer vom 5. Rhein. Inf. Regt. Nr. 65, Dr. Schall vom 1. Hanseat. Inf. Regt. Nr. 75, dieser unter gleichzeitiger Verseßung zum Feld-Art. Regt. General-Feld- zeugmeister (1. Brandenburg.) Nr. 3, Dr. Krebs vom 2. Hannov. Inf. Regt. Nr. 77, unter gleichzeitiger Versetzung zum Huf. Regt. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn (Schleswig- Holstein.) Nr. 16, Dr. Hoppe vom 1. Bad. Leib-Gren. Regt. Nr. 109, unter gleihzeitiger Verseßung zum Train-Bat. Nr. 17, Dr. Blecher vom Inf. Negt. Markgraf Ludwig Wilhelm (3. Bad.) Nr. 111, unter gleichzeitiger Verseßung zum Inf. Regt. von Lüßow (1. Rhein.) Nr. 25, Dr. Borgmann vom Hannov. Jäger-Bat. Nr. 10, unter gleich- zeitiger Verseßung zum Oldenburg. Drag. Regt. Nr. 19, Dr. Kuhn vom Inf. Regt. Markgraf Karl (7. Brandenburg.) Nr. 60, unter gleichzeitiger Verseßung zum 1. Leib-Hus. Regt. Nr. 1, zu Afsist. Aerzten 2. Kl., Dr. Trembur, Marine-Unterarzt von der 2. Ma-

Dr. Wischer vom 7. Thüring. Inf. Regt. Nr. 96, der Charakter als Ober-Stabsarzt 1. Kl., verliehen.- Dr. Zabel, Ober-Stabs- arzt 1. Kl. und Negts. Arzt vom Drag. Negt. König Albert von Sachsen (Ostpreuß.) Nr. 10, zum Großherzogl. Hess. Feld-Art. Regt. Nr. 25 (Großherzogl. Art. Korps), Dr. S chönlein, Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Negts. Arzt vom Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm 1V. (1. Pomm.) Nr. 2, zum 1. Hanfeat. Inf. Regt. Nr. 75, verseßt. Die Stabs- und Bats. Aerzte: Dr. Eff Ae vom 3. Bat. 5. Westfäl. Inf. Negts. Nr. 53, zum 1. Bat. desselben Regts., Dr.

Weber vom 3. Bat. des Großherzogl. Medcklenburg. Füs. Negts. -

Nr. 90, zum 2. Bat. des Königin Elisabeth Garde-Gren. Regts. Nr. 3, Dr. Hoffmann vom 2. Bat. des Inf. Regts. Graf Barfuß (4. Westfäl.) Nr. 17, zum 3. Bat. des Großherzogl. Mecklenburg. Füs. Negts. Nr. 90, Dr. Eckermann vom 1. Bat. des Inf. Regts. von Bceyen (5. Oftpreuß ) Nr. 41, zum 2. Bat. des Fuß-Art. Regts. von Linger (Ostpreuß.) Nr. 1, Dr. Varenb orst vom 2. Bat. des Inf. Negts. Nr. 140, zum 1. Bat. des Inf. Regts. Graf Bülow von Dennewiß (6. Westfäl.) Nr. 55, Dr. Ziemann vom 1. Bat. des Bad. Fuß-Art. Regts. Nr. 14, zum 3. Bat. 4. Thüring. Inf. Negts. Nr. 72, Dr. Grosser vom 2. Bat. 3. Posen. Inf. Regts. Nr. 58, zum 2. Bat des Inf. Regts. von Courbière (2. Posen.) Nr. 19; die Assist. Aerzte 2. Kl. : Dr. Jahn vom Hus. Negt. Kaiser

ranz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn (S{hleëéwig-Holstein.) Nr. 16, zum 2. Bad. Drag. Regt. Nr. 21, Beck vom 1. Großherzogl. Hess. Inf. (Leib- Garde-) Regt. Nr. 115, zum Thüring. Ulan. Regt. Nr. 6, Dr. Graeßner vom 1. Leib-Huf. Regt. Nr. 1, zum Leib-Garde-Hus. Negt., Dr. Granier vom Inf. Regt. Graf Tauenzien von Witten- berg (3. Brandenburg). Nr. 20, zum 2. Pomm. Ulan. Regt. Nr. 9, Dr. Osann vom 1. Großherzogl. Hess. Drag. Regt. (Garde-Drag. Regt.) Nr. 23, zum Heff. Feld-Art. Regt. Nr. 11, verseßt. Dr. Triest, Stabs- und Bats. Arzt vom 3. Bat. 4. Thüring. Inf. Negts. Nr. 72, à la suite des SGanitâts-Korvs geftellt. Dr. Büttner, Ober-Stabs- arzt 1. Kl. und Regts. Arzt vom 1. Hanseat. Inf. Regt. Nr. 75, mit Pension, dem Charakter als Gen. Arzt 2. Kl. und seiner bisherigen Uniform ; Dr. Swhaefer, Ober-Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt vom Großherzogl. Hef. Feld-Art. Regt. Nr. 25 (Großherzogl. Art. Korps), mit Pension und seiner bisherigen Uniform, Dr. Schweiger, Ober-Stabsarzt 1. Kl. und Negts. Arzt vom Litthau. Ulan. Negt. Nr. 12, mit Pension, Dr. Stabbert, Ober-Stabsarzt 1. Kl. und Negts. Arzt vom Drag. Regt. von Wedel (Pomm.) Nr. 11, mit Pension und seiner bisherigen Uniform, Pr. Styx, Stabs- und Bats. Arzt vom 1. Bat. des Inf. Regts. Graf Bülow von Dennewißz (6. Westfäl.) Nr. 55, mit Pension, dem Charakter als Ober-Stabs- arzt 2. Kl. und seiner bisberigen Uniform, Prof. Dr. Behring, Stabsarzt à la suite des Sanitäts-Korps, mit Pension und seiner bisherigen Uniform, Dr. Knüppel, Afsist. Arzt 1. Kl. der Ref. vom Landw. Bezirk 111 Berlin, Dr. Eichler, Assist. Arzt 1. Kl. der Res. vom Landw. Bezirk Frankfurt a. O.; den Stabs- ärzten der Landw. 1. Aufgebots: Dr. Böhler vom Landw. Bezirk TIT Berlin, Dr. Steding vom Landw. Bezirk Schwerin, Dr. Dithmar vom Landw. Bezirk T1 Oldenburg, Dr. Born vom Landw. Bezirk Dessau, diesem mit seiner bisherigen Uniform, Prof. Dr. Lahs, Ober-Stabearzt 2. Kl. der Landw. 2. Aufgebots vom Landw. Bezirk Marburg, mit dem Charakter als Ober-Stabsarzt 1. Kl. mit seiner bisherigen Uniform, Dr. v. Holwede, Stabsarzt der Landw. 2. Auf- gebots vom Landw. Bezirk 1 Braunschweig, Dr. Steinebach, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. 2. Aufgebots vom Landw. Bezirk Osnabrück, Dr. Reisinger, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. 2. Auf- gebots vom Landw. Bezirk Mainz, Dr. Schüller, Assist. Arzt 2. Kl. der Landw. 2. Aufgebots vom Landw. Bezirk Oels, der Abschied bewilligt. Dr. Obuch, Assist. Arzt 1. Kl. vom Inf. Negt. Fürst Leopold von Anhalt-Dessau (1. Magdeburg.) Nr. 26, aus dem aktiven Sanitäts-Korps auêëgeschieden und zu den Sanitäts-Offizieren der Res. übergetreten.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 82. Sizung vom Freitag, 28. Juni.

Vai den Beginn der Sitzung is} gestern berichtet worden.

Auf der Tagesordnung stand zunächst die dritte Berathung des Gesezentwurfs, betreffend die Erbschaftssteuer.

Nach Art. 1 sind von der Erbschaftssteuer befreit öffent- liche Waisenhäuser, vom Staat genehmigte Hospitäler und andere Versorgungsanstalten, sowie Stiftungen, welhe als milde ausdrücklich anerkannt sind. Ferner sind befreit öffent- lihe Schulen und Un1wersitäten, öffentlihe Sammlungen für Kunst und Wissenschaft, sowie die vom Staat genehmigten Vereine für die Kleinkinderbewahranstalten.

Hierzu lag ein Antrag des Abg. Kirsch vor, wona diese leßtere Befreiung aufgehoben werden soll. Ferner be- antragte der Abg. Kirsch - zu Art. 2, hinter das Wort „Ver- sorgungsanstalten“ die Worte einzuschalten „ferner vom Staat genehmigte Vereine für die Kleinkinderbewahranstalten“ und das Geseß am 1. April 1896 in Kraft treten zu lassen.

Abg. von Heereman (Zentr.): Ich beantrage, das Wort „öffentlich“ vor Waisenhäuser zu \treihen; denn es ist bei Waisen- häusern, die von einem Kuratorium verwaltet werden, oft sehr zweifel- haft, ob sie zu der Kategorie der öffentlihen gehören oder niht. Es würden durch diescs Wort vielfach Ungewißheiten und Schwierigkeiten entstehen.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Ja, meine Herren, materiell sind wir garniht soweit aus- einander. Aber nun ist die Frage vorgestern diékutiert und entschieden worden in dem entgegengeseßten Sinne, der jeßt beantragt wird. Eine ÜVebereinstimmung des Stempelsteuergeseßes mit dem Erbschaftssteuer- gesetz ift aber doch unentbehrlich. Die Inkongruenz würde ja hier zu den allerverkehrtesten Konsequenzen führen. Die Fälle, die Herr von Heereman im Auge hat, wenn z. B. unter der Leitung eines Kura- toriums ein Waisenhaus steht, welhes nicht von einer öffentlichen Behörde verwaltet wird, aber den Zweck hat, hbilfsbedürftige arme Waisen zu verpflegen und zu erziehen, wird nah meiner Auffassung jeder Finanz-Minister unter den Charakter einer milden Stiftung rehuen müssen. Also ein wirkliches Bedürfniß ist in dieser Beziehung niht vorhanden.

__ Abg. von Heereman: Jch meine doch, daß in der Praxis die

Beibehaltung des Wortes „öffentli“ eine Einschränkung der von der Erbschaftssteuer frei zu lassenden Woblthätigkeiteanstalten zur Folge haben fönnte, und bitte Sie, meinen Antrag anzunehmen.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Ich möchte gerade im Interesse der Wünsche des Herrn Akg. Freiherrn von Heereman, damit in dieser Beziehung keine irrige Interpretation entsteht, wenn die Bestimmung so stehen bleibt, wie sie jeut gefaßt ist, hervorheben, daß bei öffentlihen Waisenhäusern die Frage nah dem jeßigen Gescß niht zu untersuchen sein würde, ob sie unter den Begriff der milden Stiftungen fallen, daß aber auch Waisen- häuser, welche nicht öffentlich sind, dann in Zukunft unzweifelhaft frei sein werden, wenn sie als milde Stiftungen anzusehen sind.

Abg. Kirsch (Zentr.): Ih möchte Ihnen doch die Annahme

des Antrags des Abg. von Heereman empfehlen, um Unklarheiten und Schwierigkeiten in der praktischen Auslegung zu vermeiden. Meine

eigenen Anträge sind rein sahliher Natur und bedürfen keiner weiteren Begründung.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Ich wollte bloß erklären, daß gegen die Anträge des Herrn Abg. Kirsch unsererseits nihts zu erinnern ift, sie sind ledigli redaktionell und korrigieren gewissermaßen das Geseß nur im äfthetishen Sinne.

Hierauf wurden die“ Anträge des Abg. Kirsh an- genommen, der Antrag des Abg. von Heereman abgelehnt, und die Vorlage in dieser Form genehmigt.

Das Haus trat sodann in die zweite Berathung des aus errenhauses hervorgegangenen Gese S 18 bis 27 des Geseßes wegen A sjteuern (Rückzahlung der Grund-

der Junitiative entwurfs ein, der die ebung direkter Staat euerentschädigungen) aufhebt.

Die für den gleichen Jnitiativantrag der Abgg. Jürgensen u. Gen. eingeseßte Kommission hat diesen des Herrenhauses gleihlautend gestaltet und empfahl seine

r Es wird sich empfehlen ,- der Be- rathung zunächst den Gesetzentwurf, den das Herrenhaus angenommen hat, zu Grunte zu legen, da im Falle der Annahme desselben der Entwurf dann niht mehr an das Herrenhaus zurückzugeben brauchte. Je nah dem Auéfail der Abstimmung würde ih dann auf meinen Antrag zurückfommen. /

Der Präsident stellte, dieser Anregung folgend, zunächst den Entwurf des Herrenhaufes zur Berathung.

Abg. Richter (fr. Volksp.): Wenn ein Gesetzentwurf eingebracht wird, in dem Grundeigenthum und Steuerüberlastung der Landwirth- schaft eine Rolle spielen, so findet er ja hier im Hause Annahme, wenn sih das Haus auch mit kurz vorher gefaßten Beschlüssen in Ich werde troßdem den Versuch machen So lange ih an dieser Stelle bin, kein fo erstaunlicher Vorschlag vorgekommen, wie dieser. Ohne daß sih in zwei Jahren etwas geändert hat, soll den Großgrundbesigern eine Rente von jährlich 400 009 ( in den Schooß geworfen werden. (Rufe rechts: Märchen!) In der Städteordnung steht eine sehr vernünftige Be- stimmung (Abg. Rickert: Sehr wahr! Große Heiterkeit), wonach diejenigen, deren Privatinteressen in Frage stimmung enthalten müssen.

en Beschlüssen

Annahme in dieser F Abg. Jürgensen (nl.):

Widerspruch sett. den Entwurf zu sprechen.

kommen, ih der Ab- Ich bedauere, daß eine solche Bestimmung nit au für das parlamentarische Leben gilt, dann hätte freilih das Herrenhaus üter die vorliegende Frage keinen Beschluß fassen können. Hälfte der Mitglieder haben hierbei Privatinteressen. seiner Zeit an das platte

Mehr als die lie 22 Millionen find an Entschädigung 17 Millionen Gutsbezirke. Nur ausnahmêweise! Entschädigungen gezablte Kapital Frage kommenden Summen. Mehr als ein Viertel der nah dem Herrn Finanz-Minister zur Nück- zahlung kommenden 10 Millionen entfallen auf Fideikommisse, circa 2,8 Millionen Mark. Sind das auch kleine Leute? Ferner entfallen 6 bis 7 Millionen Mark im Ganzen auf Inhaber von Gutsbezirken Von den kleinen Grundbesigzern sind nachdem die großen den Anfang ufe: Umgekehrt!) Bei der Be- rathung des Gesetzes wegen Aufhebung der direkten Staatsfteuern hat Herr von Leveßow, der langjährige Präsident des Deutschen im Herrenhause

fönnte nun

in den östlihen Provinzen. Petitionen erft eingebracht worde

gemacht haben. (Unruhe rets.

ihm widerwärti Jett wollen jene Herren etwas geschen haben. Man hört ja jeßt au, es sci der wahre Patriotismus, tür [ Es ift auf die Zahl der Kleingrund- besißer hingewiesen worden, die durch die Rückzahlung der Ent!chädi- Im Kreise Ober-Barnim sind allerdings 684 Kleingrundbesitzer interessiert mit im Ganzen 22 000 4, anderer- seits aber 19 Großgrundbesißer mit 204 000 A Jeder Kleingrund- besißer ist hier also im Durchschnitt mit 30 4 interessiert, jeder Großagrundbesitzer mit 10000 A Nun stellt man es so dar, als Nückzahlung Es handelt si

Reichétags, etwas geichenkt zu erhalten.

seine Privatinterefsen zu sorgen.

gung betroffen würden.

ne Extrafteuer 1 einen Bruchtheil ein Drittel,

aber doch nur bezahlten Grundsteuer, Reihe von Jahren noch weiter zu bezahlen. Die Gutsbezirke bezahlen diese Steuer noch dazu an si selbst, da ihnen ja die den Kommunen wie Gutsbezirken erlassene staatliche- Grundsteuer überwiesen worden ist. Was nun insbesondere die Schleëwig- Holsteiner angeht, so fagen diese, sie können keine Entschädigung zurückzahlen, weil die Grundsteuer erst seit einigen Jahren bei ihnen besteht ; in den alten Provinzen wird darauf hingewiesen, die Rückzahlungen seien ungerechtfertigt, weil 30 Jahren Grundsteuer bezahlt Schleswig-Holstein den Großherzog von Oldenburg, dortigen Fideikommisse 900 000 A Entschädigung hat, babe ich nicht in meine Berechnung einbezogen handelt es ih um eine Nückzablung von höchstens einer Million. und Gebäudesteuer ist den Gemeinden überwiesen, sie erheben sie aber nur, wenn erforderli. Das Kommunalabgabengeseß sett nicht die Erhebung des ganzen Betrages der bisherigen Grund- und Gebäude- steuer voraus, die Gemeinde fann Dann würden die Grundbesißer niht nur die bisherigen Kommunal- Steuerzuschläge sparen, sondern auch noch 5009/9 der früheren Staats-- von dem Nothstande der Landwirthschaft Getreidepreise 1 Schleswig-Holstein nicht von besonderer Bedeutung, da in dieser

Die Grund-

auch nur 50 9% erheben.

irgendwo von einem Nothstande der Landwirthschaft wenig die Rede sein kann, so ift das in Schleswig-Holstein der Fall. Herr Hausen hat auf die Treu? der Schleswig-Holst.iner zu Deutschland und dem er verlangt die Befrciung von der Rü-

Kaiserthume hingewtesen, on d i Die Schleswig-

zablungspflicht gewissermaßen als Trinkgeld dafür. wig Holsteiner haben nur ibre Pfliht und Schuldigkeit gethan, wie sle Preußen im Jahre 1864 auch gethan Rechnung aufmahen,

Wenn wir so_ dürfen wir nicht vergessen, Nord-Ostsee-Kanal,

50 Millionen geleistet hat.

Scchleswig-Hol-

der Steuerreform Der Herr Finanz-Minister sagt, der Staat habe eher Nachtheil als Vortheil, die Industriestädte im Westen haben entshieden ein Mehr an Steuern zu tragen, die Minderbelasteten sind vorzugsweise in den landwirthschaftlichen oftelbishen Gegenden zu Bei jeder Gelegenheit wird auf die {lechte Finanzlage des Neulih haben wir von dem Herrn Kultus- Minister gehört. daß für die Bildung von Besuchskommissionen zur Revision der Irrenanstalten der Finanz-Minister 8009 6 gewährt hat der Finanz-Minister dabei nur das Knappste dem Stempel-

Wer hat von

Staates hingeroiesen.

Beträge gestritten ! der Staat auf 60 Jahre hinaus auf eine Rente von 400 000 M Ih möchte wünschen, daß der Herr Finanz- Minister, der hier wie im Reichstag feine Steuerprojekte so zäh zu vertheidigen pflegt, die gleihe Zäbigkeit in der Vertheidigung der fisfalishen Interessen: entwickie ; egenüber den Koterien, welche \ih Plünderung der Staatskasse herandrängen. Sehr richtig! links.)

(Heiterkeit.)

jährlih verzichten !

Oho! rechts. Ich fann dem Herrn Finanz-Minifter nur hart gegenüber diesen Herrschaften! Im Herrenhause hat vor zwei Jahren der Haus- Minister von Wedel mit Entschicdenbeit gegen die Befreiung von der Rückzahlungepflicht protcstiert mit der Bemerkung, er wolle nichts gesenkt baben auf Kosten der Steuerzahler. fo lange her, daß hier ein Minister geäußert hat, man müsse alle Gesetze daraufhin anseben, wie sie auf die Sozialdemokratie wirken Ich meine, ein besseres Agitationsmittel als die Annahme des vorliegenden Antrags könnte auf Jabre hinaus nicht für die Sozialdemokratie gefundèn werden.

Es ist noch nit

Ein leckereres Mahl könnte man

den Sozialdemckraten niht bereiten, als die Auszahlung dieser 10 Millionen Mark an den Großgrundbesiß. s Abg. von D obeneck (konf.): Die Gegner des vorliegenden Antrags befinden sich wit der Annabme im Irrthum, daß die Ent- schädigung gezablt sei für neuaufgelegte Grundstcuenn. Jw Jahre 1861 wurden die bestehenden Steuerbefreiungen und die bestehenden ivilegien aufgegeben. Den Inhabern derselben wurde eine Ents- Miignna gezahlt, um sie mit den anderen _Steuerzahlern in eine Reihe zu stellen. Wenn jeßi dieses Geschäft rückgängig gemacht wird, so müßte eigentlih die Folge fein, daß die im Jahre 1861 aguf- ehobenen Privilegien in anderer Weise wieder eingeführt werden. s ist eine Fiftion des Abg Richter, daß speziel den Guts- besißern 7 Millionen geschenkt werden follen. Herr Richter hat kein Wort von den Städten gesprohen, und doch werden gerade die fleinen Landstädte von der Rück;ahlungépfliht bart betrof-u. Wenn dagegen eingewendet wird, daß den Städten, welche die Entishädigungen zu gemeinnüßigen Zwecken verwandt haben, die Rückzahlung erlafen worden sei, so wird dadur die Ungerechtigkeit Ven ärmeren Städten gegenüber, welhe eine solche Verwendung nicht treffen konnten, erst recht hart gemabt. Die Gutsbezirke, welche die Entschädigung bekomnu:en haben, haben über 30 Jahre lang die Grundsteuer gezahit. Der Betrag derselben wird in vielen Fällen weit über das hinausgehen, was die Entsbädigung ausmachte. Die Provinz Schleswig-Helstein ist dovpelt s{wer geschätigt worden. Die dortigen kleinen Grundbesißer haben die Entschädigung nicht in Baar erhalten, sondern in Gestalt eines Abzugs von dew zu leistenden Kanon. Jeßt scllen sie die Ent- schädigung in Baar zurückzablen! Man sagt, das Kommunalsteuer- geseß sei auf der Basis der Rückzahlungspfliht zu stande gekommen. Für mich ist das kein Grund, eine Ungerechtigkeit, die einmal begangen wurde, nun au zu verewigen. Mit der Annahme des vorliegenden Antragcs werden Sie sih den Dank des Landes erwerben.

Abg. Freiberr von Huene (Zentr.): Ih kann mih der Meinung des Herrn Vorredners niht anschließen. Bei dem Kommunalsteuer- geseß haben wir die vorliegende Frage in der eingebendsten Weise er- örtert, weil dieser Punkt allseitig als einer der wichtigsten betrachtet wurde. Ich habe damals die Lösung, welche der Herr Finanz-Minister vorschlug, mit Freuden begrüßt, und der Abg. Freiberr von Zedlitz und Neukirch hat sich meiner Anschauung anges(lossen. Herr von Wedel hat vor zwei Jahren im Herrenßaufe von dem Agitationéstoff gesprocen, der den Sozialdemokraten dur die Nicht- rückzablung der Entschädigung geliefert werde. Jch meine, den Anfang dieser Agitation haben wir beute son in der Rede des Herrn Richter gesehen. Irgend welche Gründe für die Aufhebung der Nückzahlungs- vfliht habe ih beute ncch nicht gehört. Die Rüdckzahlungspflicht ist so mild geregelt, daß von einer {weren Belastung keine Rede sein kann. Durcschlagend für die Verwerfung des Antrags sind für mi die politischen Bedenken.

Abg. Christophersen (fr. kons.): Als kleiner Landmann habe ih, wie i glaube, eine Verpflichtung, meine Ansicht über die so viel besprochene Frage auch auszusprechen. Die anderweite Regelung der Grundsteuer hatte den Zweck, alle Lie, enschaften, au die früher grundsteuerfreien, zur Grundsteuer heranzuziehen, und den Jnhabern der bis dahin steuerfreien Grundstücke wurde gerechter Weise eine Ent- schädigung gewährt. Damit war die völlige Gleichstellung aller herbeigeführt. Wenn nun eine Revision der Grund- steuer eingetreten wäre oder eine neue Veranlagung, so würde dies doch ohne Rüdcksiht auf frübere Verhältnisse gesehen fein, und man würde beispielsweise bei einer etwaigen Ver- doppelung der Grundsteuer niht daran gedacht haben, den früher von dieser Steuer Befreiten noch mehr Entschädigung zu geben. Und mit Recht, denn die Sache war ja vollständig abgethan. Dasselbe muß aber auch nach der entgegengeseßten Richtung gelten. Wie von einer Bereicherung gesprochen werden fann, verstehe ih nicht. Nehmen Sie folgenden Fall. A. kauft ein grundsteuerfreies Besitthum für 40 000 (, B. ein gleihwerthiges, aber mit 2000 (A Grundsteuer belastetes für 38 000 A Nun wird dem A. die Grundsteuer auferlegt, und er bekommt 1600 A Entschädigung. Der Besiy if ihm nun 400 theurer als dem B, und er bleibt es troß der späteren Aufhebung der Grundsteuer. Und da foll es eine Bereicherung scin, wenn A. nicht noch die 1600 4 wieder herauszahlt? Man ruft hier das Nechtsbewußtsein des Volks an, aber im Volk versteht man nit, wie es möglih ist, einmal gezahlte Entschädigungen zurüczufordern ; selbst wenn es fich um eine Schenkung handelte, so verlangt der gemeine Mann, daß sie aufrecht erhalten wird. Wie das Volk über diese Dinge denkt, zeigt das plattdeutsche Sprihwort: „Eenmal gewen und wedder nehmen, 1s so gut als stehlen.“ Daß der Verzicht auf die Rückzahlung als Agitationëêmittel dienen kann, gebe ih zu; denn der Agitation ist jedes Mittel ret, und einem Publikum gegenüber, das fih alles weis machen läßt, ist sie nie verlegen. Aber viel \&liwmer ist die Ver- wirrung des Rechtëgefühls, die Kränkung, die darin liegt, und die Verbitterung, die dadurch hervorgerufen wird, daß der eine Nachbar seine Rente bezahlt und der andere frei bleibt, während beide vielleiht früher grundsteuerfrei gewesen sind. Die geseßliche Bestimmung, um deren Abänderung es sch hier handelt, is nur mit einer geringen Majorität angenommen worden; eine frofie Minsorität stimmte in Vorauésicht auf die Härten und Miß- tände, die daraus bervorgehen fönntcn, gegen diese Gestaltung des Gesetzes. Diese Härten sind besonders in meiner Heimathbéprovinz Schleswig-Holstein hervorgetreten. Richt felten ist an Besitzer, die überhaupt gar keine Entschädigung befommen haben, die Aufforderung zur Nückzahlung ergangen. Diese Fälle lagen meist so, daß das Grundstück vor der Anerkennung des Entschädigungsanspruch3 mit der Bedingung erworben worden ist, daß die eventuelle Entshädigung dem Vorbesiger zufallen sollte. Die Zahlen, die Herr Richter in Bezug auf die Betheiligung des Kleingrundbesitzes anfühbrte, sind, wenigstens für unsere Verhältnisse, abfolut fals, Die Hârte der NRückforderung ist um so größer, als die Grundsteuerbefreiung vielfach eine Gegenleistung für thatsächlihe Leistungen war. Die Leute hatten dem Meer Land abgewonnea und das Nationalvermögen dadurch be- reihert. Ich kann doch {hon weit zurücktdenfen, aber das ift mir doch noch nit vorgekommen, daß Privilegien ohne Entschädigung beseitigt wurden. Jch bitte Sie, den Geseßentwurf anzunehmen, nicht aüein im Interesse der Betroffenen, sondern im Interesse der Allgemeinheit.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Mehrere der Herren Vorredner haben gewünscht, daß ich einige statistishe Mittheilungen seitens der Staatsregierung mache; ih hatte mir vorgenommen, dieselben erst im späteren Ver- lauf der Debatte zu geben, ih halte es aber doch gegenüber den ge- äußerten Wünschen für richtig, schon in der gegenwärtigen Lage der Dis- kussion das Material mitzutheilen, welches wir uns bisher im Sitaats- Ministerium zusammengestellt haben. Meine Herren, auch wir sind gegenwärtig garnicht in der Lage, das Gesammtergebniß dieser Er- mittelungen und Feftstellungen zu übersehen, und das, was ich Ihnen hier mittheile, bezieht sich im Ganzen nur auf ein Drittel der ins- gesammt in Betracht kommenden Fälle. Es handelte sh ja ur- sprünglih um ausgezahlte Entschädigungen im Betrage von 29 Millionen rund ih werde nur runde Zahlen nennen ; die Mit- theilungen, die ih Ihnen mae, beziehen sih im Ganzen auf 10 068 413 46 ursprünglich ausgezahlter Entschädigungssummen. Also einen sicheren Schluß das muß ih befürworten kann man aus diesen Zahlen für das Gesammtergebniß noch nicht ziehen. Das ist ja eben das Schwierige, daß wir dur diesen Antrag eine Entscheidung treffen sollen über i E ibren Wirkungen noch unbekannte Materie. (Sehr richtig! inks.

Meine Herren , von diesem Betrage sollen nun zurückerstatten 18 524 Pflichtige, also 50,6896 der Empfänger, die Summe von 4360917 4; von den ursprünglichß ausgezahlten Entschädigungen

würden die hier in Betracht kommenden, etwa ein Drittel der Ge- sammtheit betragenden Pflichtigen 43,31 % zurückzuzahlen haben.

Wenn man nun Kategorien macht nah der Höhe der zurüczu- erfattenden Geldbeträge, fo haben zurückzuzahlen a. unter 50 M 13 232 Pflichtige, und zwar im Ganzen 202 874 A (hört! bört! links); auf den Kopf entfallen 15,30 4; b. von 50 bis 100 6, 1909 Pflichtige haben zu zahlen 134419" # oder 70,40 M pro Kopf (Hört! bört! reckts. Heitcr?cit und Zurufe links); c. Rüzablungen im Betrage von 100 bis 250 1650 Pflichtige, ins- gesammt 256 461, auf den Kopf 155,50 A (Hört, hört! rets.)

Nun kommen wir auf d. ; 250 bis 590 Beträge, 687 Pflichtige fellen zurüdzahlen 241 709 oder auf den Kopf 351,80 4!

e. 900 bis 1000 A, 8387 Pflihtige sollen zurüŒzahlen 265 323 M oder auf den Kopf 685,60 A (Hört, hört!)

Nun kommt die leßte Gruppe f.; Beträge über 1000 M4 659 Pflichtige follen zurückzablen 3 260 131 4 (hört, bört! links) oder 4947,10 auf den Kopf. (Hört, hört! links.)

Meine Herren, die Gruppe a., also Beträge unter 50 4, umfaßt hiernah mehr als F aller Pflichtigen. (Hört, hört! rechts.) Die- selben haben aber nur wieder zurüdckerstattet weniger als } des Ge- sammtbetrages. (Hört, hört! links.)

In der Gruppe f., Beträge über 1000 #4, sind nur 659, also etwas über 1/30 aller Pflichtigen. Dieselben bringen auf § etwa des Gefammtbetrages. (Hört, hört! links.) Die Gruppe von a. bis 6., Beträge unter 1000 4, umfassen 29/30 aller Pflichtigen und nur 4 des Gesammtbetrages. (Hört, hört! links.) Auf den Kopf eines jeden Pflichtigen kommen in diesen Gruppen im Durchschnitt zurück- erstatteter Betrag 61,60 16; das giebt eine Tilgungsrente von jährlich etwa 2 4 (Hört, hört! links.)

Meine Herren, ih betone, daß in diesen Zahlen zwar auch einige Er- mittelungen aus Schleswig- Helstein stecken, aber durchaus noch nit alle. Insgesammt betrifft die Mittheilung § aller Betheiligten, und ih habe {hon hervorgehoken, daß man unbedingt sichere Schlüsse daraus nicht ziehen fann. In Schleswig-Holstein wird es nah den jeßigen Feststelungen im Ganzen etwa 8000 Rück- zahlungspflihtige geben. Die ursprünglich ausbezahlte Summe betrug rund 24 Millionen, die jeßzt wieder zurückgeforterte empfangere Entschädigung etwa 2 Millionen. (Hört, bört!) Es ist also anzuerkennen, daß wahrscheinlich das Verhältniß der jeßt Rükzahlungspflichtigen zu den ursprünglich Empfangsberechtigten in Schleëwig-Holstein sih etwas ungünstiger gestaltet als im ganzen Durchschnitt der Monarchie. (Hört! hört! links.) Ganz natürlich, weil die Hingabe dieser Beträge noch vor ganz kurzer Zeit s\tatt- gefunden hat. Man kann fagen: wenn zwar dieses Verhältniß un- günstig ist, fo sind anderntheils au die jetzigen Besißer dur(hschnittlich au mehr im Besig der ursprünglih empfangenen Beträge,

Man hat darauf hingewiesen, daß bier eine Unsumme von Pro- zessen entstehen würde. Die bisherigen Ergebnisse, namentlich in Schleswig-Holstein und im ganzen fann man wohl annetmen, daß die Herren dort ihre Rechte sehr scharf vertreten bestätigen dies niht. Es sind bereits 8000 Pflichtige festgestellt: 4000 Pflichtige haben, ohne irgend welchen Prozeß zu erheben, die geseßlihe Frist verstreihen lassen, und es sind überhaupt biëher von diesen 8000 Pflichtizen nur 16 Prozesse erhoben worden. (Hört! hört! links.) Das liegt zum theil daran, daß wir von vornherein ent\§lossen waren, namentli wo es si& um kleine Beträge handelte und wo die Sache irgendwie zweifelhaft war, es garnicht zum Prozeß kommen zu lassen. Wir haben überhaupt, glaute ih, in allen Zweifelsfragen gerade in dieser Sache contra fiscum entschieden.

Wenn man darauf hingewiesen hat, daß gerade die kleineren Städte so s{chwer belastet seien, so ist dies auch nicht zutreffend. Wir haven mit Rücksicht auf die ganze Finanzlage der Städte sehr erbeblich die von denselben zurückzuzahlenden Beträge erlassen oder herabgemindert, und ih könnte umgekehrt sehr viele Beispiele nennen von größeren Städten, wo das nicht zugetroffen is, wo mit viel größerer Schärfe die Nückforderung erfolgt ist. Jch habe dabei ge- glaubt, im Sinne des Gefeßes und der Begründung, die die Antrag- steller gerade damals diesen Bestimmungen gegeben haben, zu handeln.

Es ift auc hervorgehoben, daß in Schleswig-Holstein durhgängig keine baare Zahlung geleistet, sondern nur diese Entschädigung theil- weise dur den Verzicht auf den Kanon, der zu zahlen war, gedeckt sei. Das ift au nicht zutreffend. An sich würde es keinen Unter- shied machen, ob jemand mit baarem Geld zahlt, oder ob ihm da- gegen eine Forderung erlaffen wird. Das kommt materiell auf das- selbe hinaus. Aber auch diese Fälle sind fehr selten. Fast überall ist baar ausgezahlt, und ih glaube daher, daß man für diesen Antrag hieraus feine besonderen Gründe herleiten fann.

Meine Herren, ih gebe zur Zeit noch nit weiter auf die Sache ein. Ich möchte jegt nur betonen, daß ich bisher noch nichts gehört habe, was ih nit bei Berathung des Gesetzes selbs {on gehört habe. (Sehr richtig !)

Abg. Sattler (nl.): Daß es sih hier hauptsählih nit um fleine Leute handelt, beweisen die Ziffern des Herrn Finanz-Ministers auf das shlagendste. Wir werden das überall auêssprehen, mögen Sie es auch Agitation nennen, daß 659 große Grundbesitzer über drei Millionen geschenkt baben wollen. Unsere Stellungnahme zur ganzen Steuergeseßgebung haben wir von der Regelung der Fenz, ob die Grundfsteuerentshädigung zurückgezablt werden foll oder nicht, abhängig gemaht. Nun will man bestreiten, daß ein Kompromiß vorgelegen habe. Hätten wir vorher Ihre Absicht gefannt, so wäre die ganze Steuergesetgebung gescheitert. Halten Sie Ihr Vorgehen für politis richtig, für {ön? Dadurch wird nicht nur mein Nechtsgefühl, sondern das Nechtsgefühl weiter Kreise ver- leßt werden. Es wäre eine Bereicherung einzelner, die es nicht

nöthig haben, auf Kosten der Gesammtheit. Jch bitte Sie dcingend, den Gefeßentwurf abzulehnen.

Abg. Hansen (fr. kons.): Es handelt sih niht um eine wider- rechtliche Bereicherung einiger Großgrundbesißer, sondern um ein Wiedergutmachen eines begangenen Unrechts. Die Herren Rihter und Sattler find fiskalisher als der Finanz - Minister selbst, der wiederholt zugegeben hat, daß juristisch diefe Rückforderung shwer zu begründen seï. Einer der angesehensten Rechtslehrer Deutschlands, der Professor Dernburg, bat neulich im Herrenhause mit dürren Worten gesagt: Ich erblicke in der Rückforderung eine Verlegung des materiellen Rechts. Als seiner Zeit die Entschädigung für die Aufhebung der Grundsteuer gezahlt wurde, wurde definitives Ret geschaffen, und es ift deshalb unbillig, zu verlangen, daß die Empfänger der Entschädigung sie wieder herauëgeben sollen. Retner beleuhtete darauf die shwierige Lage der kleinen Grundbesißer, wies darauf bin, daß in seiner Heimath einzelne Gemeinden dur die Rüdck- forderung schr erbeblih belastet werden würten, und bemerkte dann: Der Abg. Richter hat in der ihm eigenthümlichen geshmackvollen Weise esagt, ih hâtte für Schleswig-Holstein ein Trinkgeld verlangt.

Die „Freisinnige Zeitung“ hat diese Behauptung wiederholt. |

Die leßtere ift eine Lüge. Ih nehme zur Ebre des Abg. Richter an, daß er meine Rede nicht gehört oder nicht richtig gelesen hat; sonst würde ih einen Auédruck gebrauchen, der parlamenta1is{ch nit zulässig ist. Jch habe nur gesagt, daß die Schleswig-Holsteiner an ibrem guten Recht festhalten und taß sie mit zur Gründung des Deutschen Reis beigetragen baben. Dceckt sich das mit dem, was der Abg. Richter gesagt hat ? ich finde es unerhört, wie jemand so etwas bebaupten fann. Der Aba. Richter besorgt damit die Geschäfte des

„Vorwärts“. Jch bitte Sie, troy des Widerspruchs jener Herren unseren Antrag anzunehmen.

Abg. Nickert (fr. Vgg.): Ih will auf die heute geltend ge-. machten Argumente nicht näher eingehen. Ich konstatiere, daß durch Gese die staatlihe Grundfieucr außer Hebung geseßt is und bei Wiedereinführung derselben der Staat für die Rückzahlung eine Ent- scâdigung leistin würde. Förfst Biémarck selbs hat hier erflärt, eine Aufbebung der Grund- und Gebävtesteuer ohne Regulierung der Entschädigungen sei eine Ungerechtigkeit. Heute ist freilich der agrarishe Fanatizmus fo groß, daß man nicht einmal warten will, bis die Regierung im stande ist, eine Statistik vorzulegen. Ich hätte eine namentlihe Abstimmung über das Gese gewünscht, babe aber bei den Herren dèk national- liberalen Partei und des Zent:ums fein Entgegenkon men gefunden; ih werde zur Geshäftêordnung den Antrag doch stellen. Ein hervor- ragendes Mitglied hat mir die Unterstüßurg der Konservativen für den Fall zugesagt, daß ih kurz sein würde. Ich schließe, hoffe nun aber au auf die Unterstüßung der Herren.

Abg. Jürgensen (nl.): Auf einen landwirtbschaftlidßen Noth- stand in Schleswig-Holstein habe ich mich niht berufen. Jh habe den Antrag gestellt, weil wir in den Bestimmungen des Gesezes vom 14. Juni 1893 ein großes Unrecht gesehen haben. Die Fideifommisse haben übrigens, wie ih Herrn Richter gegenüber bemerken will, viel mebr añù Grundsteuer zu zahlen, als die Eatschädianng beträgt. Ich bitte Sie, das Gescß anzunehmen, und hoffe, daß der Herr Finanz- Minister nachträgli noch seine Zustimmung geben wird.

S E Ehlers (fr. Vgg.): Ih meine, wir können eine Frage von dieser Bedeutung nicht lediglich vom Interessenstandpunkt aus be- urtheilen. Wenn der Patriotismus davor Halt macht, daß man etwas bezahlen soll, was man nicht für gerehtfertigt hält, so stände es s{lecht um ibn. Freilih if es angenehm, wenn man Geld, das man zurückzahlen foll, nit zurückzuzablen brauht. In der Verfolgung einer Interessenpolitik läge eine große Gefahr für den Staat; wir müssen das Ansehen der Parlamente gegen die Interessenvertreter shügen. Ich bitte, lehnen Sie den Gesetzentwurf ab!

_ Abg. Fischer (fonf.): Gerade die Kleingrundbesißzer und Kos- säthen erkennen in der Zurückforderung der Entschädigungen ein Un- recht. In beutiger Zeit, wo die Landwirthschaft alles aufwenden muß, um bestehen zu fönnen, wo man die Doppelbesteuerung abschafft, die schwaden Schultern erleihtern will, foll bier den Landwirtben eine neue Steuer auferlegt werden. Vor zwei Jahren tappte man bei dem in Frage stehenden Punkte im Herrenbause wie im Abzeordnetenhause im Dunkeln; jeßt weiß man, daß auch die fleinen Bauern betheiligt sind. Aus dem Verhalten der Gegner des Entwurfs ziehe i den Schluß, daß sie niht nur Gegner des Großgrundbesißes, Tondern der ganzen Landwirthschaft sind. Man bemüht si in jenen Kreisen sonst wohl um die Freundschaft des Bauern, sobald er sih aber bemüht, seine Erzeugnisse zu einem genügenden Preise zu verwerthen, wird au er zu den begehrlihen Agrariern gerechnet.

Der Herr Finanz-Minister hat früher s{on darauf hingewiesen, daß die Frage der Nückerstattung der Entschädigungen eine s{wierige sei.

Nun meint man, es würde für eine Verleßung des Rechtsgefübls im Lande gelten, wenn die Entschädigungen nit zurückgefordert würden ; ih meine, gerade das Umgetehrte wird im Lande geglaubt. Wenn man aber ein Unrecht als solches erkennt, muß man es wieder gut machen. Ich bitte Sie also, den Gesetzentwurf anzunehmen.

Die Abstimmung über den § 1 war auf Antrag des Abg. Rickert eine namentlihe. Sie ergab die An- ähnt e des Herrenhausbeshtusses mit 126 gegen 109 Stimmen.

Für den Gesegentwurf stimmten die Konservativen ge-

schlossen, die Freikonservativen mit Ausnahme der Abgg. Kröner, von Voß, Lucius und Weyerbusch, sowie vom Zentrum die Abgg. Prinz T Conrad (Glaz), von Gliszczynsfi, Opfergelt, Stephan (8

Szmula, von den Nationalliberalen die Abgg. Bachmann, ev Groth, Günther, Jürgenjen, Martens, Reimniß und

euthen), von Sirombeck und

eber (Genthin). Mit Nein stimmten die beiden freisinnigen

Parteien und dic Polen geschlossen, die Mehrheit der national- liberalen und der Zentrumspartei. Die Abgg. Frhr. von Erffa (Tons.) und von Köller, der Präsident, enthielten ih der Ab-

-

stimmung.

Der § 2 wurde mit gleiher Mehrheit angenommen. Als legter Gegenstand der Tagesordnung folgte die zweite

Berathung des Geseßentwurfs, betreffend das Pfandrecht an Privateiscnbahnen und Kleinbahnen und die Zwangsvollftreckung in dieselben.

Abg. von Strombeck (Zent.) beant:agte die Streichung der

S8 27 bis 31 des Entwurfs, nach denen Gläubigerversammlurgen die

Möglichkeit haben, durch Majoritätsbeshluß das Pfandre&t gänzlich

oder theilweise aufzugeben, Stundungen zu gewähren, den Zinsfuß zu

ermäßigen u. \#. w. N Ab

J. von Strowbeck: Es handelt siH um eine neue Art

Prioritäts-Obligationen, und ih fürte, diese würden bei Annabme der §§ 27 bis 31 an Werth verlieren. Ich könnte derartige minder- werthige Obligationen niemandem zur Annahme empfehlen. So gern ih das Kleinbahnwesen fördern will, kann i es do& nit unter Schädigung der soliden Existenzen.

Abg. Hammacher (nl.): Herr von Strombeck meint, die Obli-

gationen entbehrten der nötbigen Solidität. Es genügt ein Hinweis auf die große Berliner Pferdebahn, um zu beweisen, daß aÜgemein eine foldie j

unseren Privatbahnen ift öfter ein Zerfall des Verinögens eingetreten, do fonnte man ihnen im Allgemeinen niht den Vorwurf von Un- folidität machen. Vom wirtbscaftlihen Standpunkte aus müssen im Interesse der Kleinbahnen die 88 27 bis 31 aufrech{t erhalten werden, da durch sie Zwangsliquidationen vermieden werden können und ein Anschmiegen an die Verhältnisse der Klein- bahnen im éventuellen Falle möglih wird. Auch im Konkursverfahren kann die Mehrheit der Gläubiger einen Vergleich herbeiführen. Es bedarf ja auch der Beschluß der Mehrheit nad dem vorliegenden Geseße der Genebmigung des Richters unter Zuziehung der Au'sihts- bebôrde. Bei dieser Gelegenheit möchte ih an die Regieruna die Anfrage richten, ob es niht möalih wäre, bei Zwangsliquidationen etne gemeinfame Vertretung von Obligatiouëgläubigern zu ermöglichen.

Behauptung nicht aufgestellt werden kann. Auch bei

Justiz:Minister Schön stedt: Ich kabe zunächst dem Bedauern des Herrn Ministers der öffent-

lihen Arbeitcn Ausdruck zu geben, daß er durch Krankheit verbindert ist, der heutigen Verbandlung beizuwohnen. Ich knüvfe daran mein Bedauern, daß ih niht zu Anfang der Verhandlung anwesend ge- wesen bin. Jch bin zu spät benachrichtigt worden, daß die vorber- gehenden Gegenstände der Tagesordnung erledigt seien.

Zur Sache felbst kann ih mich den Auéführungen des Herrn

Dr. Hammacher für die Aufrehterbaltung der 8 27 ff. nur an- schließen. Soweit ich aus dem Vortrag des Herrn Abg. Hammacher die Gründe habe entnehmen können, welche von dem Heren Abg. Dr. Strombeck für seinen Streichungsantrag vorgebraht sind, meine i, daß diese Gründe niht durchslagend sind.

Wenn die Besorgniß ausgesprochen ist, daß bei Zulassung einer

Majorisierung der Inhaber von Theilshulidverschreibungen nah den

E E E

Atti SORE 25: