1914 / 84 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Apr 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Ministerium der geistlichen und Unterrihts-

angelegenheiten.

Der Regierungs- und Schulrat Dr. Rudenick ist der Regierung in Königsberg überwiesen worden.

Finanzministerium.

Der Regierungshauptkassenbuchhalter Walter Müller in Gumbinnen ist zum Rentmeister bei der Königlichen Kreiskasse in Altenkirhen und der Regierungssekretär Reinhold König in Stade zum Rentmeister bei der Königlichen Kreiskasse in Rothenburg O. L. ernannt worden.

Versetzt sind die Rentmeister bei Königlichen Kreisfafsen: Turhorn von Rothenburg O. L. nach Langenschwalbach und Thomet von Ortelsburg nach Neuwied.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 10 der Preußischen Geseßsammlung enthält unter

Nr. 11 342 das Ausgrabungsgejseß vom 26. März 1914, und unter

Nr. 11 343 das Uebereinkommen vom November/Dezember 1913 zwischen Anhalt, Baden, Bayern, Braunschweig, Bremen, Elsaß-Lothringen, Hambura, Hessen, Lippe, Lübeck, Mecklenburg- Schwerin, Mecklenburg-Strelit, Preußen, Sachsen und Württem- berg, betreffend die Anerkennung der Eichscheine und die gegen- seitige Mitteilung der Ergebnisse der Eichungen und Eich- prüfungen von Binnenschisfen.

Berlin W. 9, den 7. April 1914.

Königliches Geseßsammlungs3amt. J B: Don

Abgereist: Seine Exzellenz der Staatsminister und Minister des Innern von Dallwiß auf Urlaub.

Nichtamtli®es.

Deutsches Neid.

Breußem. Berlin, 8. April 1914.

Der Könialih siamesishe Gesandte Prinz Traidos Vrabandh hat Berlin verlassen. Während jetner Abwesen- t: Ch h ; ç Ti S 5 t és N; 1 Ps heit führt der Legationssekretär Phra Bhinich Viraj ki

die Geschäfte der Ge)ani

Der Präsident der Königlich Preußischen Generallotterie- direttioé; U! ibe Sgheime Oberfinanzrat Dr. Lewald ist mit rge I H, a

on L B. isi S. &—S/Loreley“

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am 6. April in Dikell eingetroffen.

In der Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „NReichs- und Staatsanzeigers“ ist eine Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Stadtgemeinde Wies- baden, veröffentlit.

Meelenburg-Schwerin. eine Köoniglihe Holeil de

r Großherzog rih Franz vollendei morgen jem 32.

Lebensjahr.

Mecklenburg-Streliß. das Befinden Seiner ( erzogs Adolf Friedrich, der sih vor furze

mußte, folgenden Bericht :

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Elsaß-Lothringen. gestrigen Nachmittagsfißzung der

N - x S AOE a Gran E ss Neaieruna wegen des Cria}tes, betreffend

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den Erlaß dem an verboten und das sei eine falshe und | M e- nur die Denunziation fôrdere. Der ¿r Graf von Roedern erwiderte, daß sich der Erlaß l Rorbalten der Lebrer und Schüler innerhalb des Schulge ck Bulbofes beziche und in der Aufgabe der böberen Schule

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adet fei, in erster Linie deutsche Bildung zu pflegen. Es werde nihtin f Daß wit dem Erlasse die on arcoßgerzogen würde, müsse er aufs entschiedenste bestretten.

fehr der Lebrer eingeariffen.

vatver ; einen bochgebildeten Stand, dem Denu

zuwiter seien. Er let erstanden werden würde

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In der Besprechung

er Sculverwaltung handle.

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C A (F S, e E E den Augen der Schüler und Schülerinnen. Ct o e 14111 Die Veröffentlichung

ehtfertigender Mißgriff.

Der Erlaß sei eine Verbeugung left habe getroffen werden ]olen, ¿ c ck E erhaltung auf dem Schulbofe

Huler aß.

S 03.) begründete einen Antrag seiner

die Kammer die Auffassung der Re- er Erlaß werde mit den zu be- atorischen Folgen seinen Zweck nicht

de mit Stimmengleichheit ab- einstimmig er Re- der den

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¡tion des Zentrums den Erflärungen t den Erlaß,

örderlich ist.“

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Die Landeszeitung für beide Mecklenburg verbreitet über Königlichen Hoheit des Groß- einer Darm-

n Zweiten ammer des Landtages interpellierte der Abg. Em mel (So3z.) | den Gebrauch r bochdeutshen Sprache an den höheren Schulen.

Nacb dem Bericht des „W. T. B.“ führte der Interpellant aus, G berehtigten Ziele ein s{chlechter er Dialekt und die \ranzösishe Unter-

ns überzeugt, daß der C Nach wie vor stebe die Re- Standpunkte, daß es sich um eine innere Angelegen- : führte der der Erlaß bedeute eine Herabwürtigung der

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Rumänien sind heute mittag von St. Petersburg Auslande abgereist. fürsten und Großfürstinnen, Kriegsminister, der Stellvertreter des Hofministers und andere

Dr. Fleiner aus Heidelberg, haben finden König Gustavs, wie „W. T. B.“ meldet, folgenden Bericht veröffentlicht :

haben und jtt abges{lossen sind, Ansicht nah an einer Magenwunde leidet. t : den leßten Monaten vers{lechtert, sodaß wir etne Operation für das- jenige Mittel ansehen, das uns sicher hoffen

in Malmö zwei Sozialdemoïraten womit die Parteistellung unverändert bleibt.

: Großbritannien und JFrland. Wie das „Reutershe Bureau“ aus diplomatischer Quelle

erfährt, haben die Mächte des Dreiverbandes in Berlin, Mien und Rom den Entwurf ariehische Note, betreffend Albanien und die Aegäischen Inseln, mitgeteilt.

ihrer Antwort auf die

Die britishe Regierung entsendet derselben Quelle zu-

folge Spezialkommissare nach Sibirien und China, um die dortigen Handelsvoerhältnisse zu studieren und über die handelspolitischen Möglichkeiten Bericht zu erstatten.

Jn einer Konferenz der Arbeiterpartei wurde gestern,

wie „W. T. B.“ meldet, eine Resolution anaenommen, in der

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die englische Regierung ersuht wird, die Aufhebung der Be- stimmung über die Deportationen anzuraten. ernannte gleichzeitig eine Abordnung, die die Resoiution dem Premierminister Asquith überbringen soll. Führer der Arbeiterpartei im Unterhause Namsay Macdonald und der Arbeiterführer Seddon beauftragt, sih nah Südafrika zu begeben und dem Vremierminister Botha eine Denkschrift zu überreichen, in der die Einwendungen der britischen Arbeiter-

in der südafrikanishen Jndemnitätsbill Die Versammlung

Ferner wurden der

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partei gegen die Deportationen niedergelegt sind.

Rufß:land. Der Kaiser und die Kaiserin sind mit dem Thron-

folger und den Prinzessinnen-Töchtern gestern abend von

Zarskoje Sselo nach Livadia abgereist.

Ferdinand von nah dem Auf dem Bahnhofe hatten sich alle Groß- der Minister des Aeußern, der

Der Prinz und die Prinzessin

hohe Würdenträger eingefunden. Der Prins Carol von

Rumänien reist heute abend nah Berlin zurü,

Portugal. Der Kongreß hat die Verlängerung der gegenwärtigen

Parlamentssesston bis zum 16. Mai beschlossen.

Schweden.

Die den König behandelnden Aerzte, darunter Geheimrat F gestern über das Be-

Dte Untersuchungen, die in den leßten Wochen stattgefunden ergeben, daß der König unerer

Die Krankheit hat sich in

läßt, die Gesundheit des unterem Vorschlage zuge-

T Königs wieder herzustellen. Der König hat

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timmt und den Wunsch autgedrücckt, baß die Operation fobald wie irgend möglih vorgenommen werden moge.

_— Bei den Wahlen zur Zweiten Kammer wurden und ein Liberaler gewählt,

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Die Postbeckmten haben für das serbishe Osterfest

passive Resistenz angekündigt, weil bei der Budgetberatung

in der Sfupschtina ihre Forderungen auf Gehaltsregelung nicht beachtet worden find.

Amerika.

Der amerikanische Senat hat gestern mit 35 gegen 97 Stimmen den ersten Antrag über die Frage der Panama- fanalgebühren angenommen, der von Poindexter gestellt worden war. Wie „W. T. B.“ meldet, wird der Präsident Milson in diesem Antrag um Auskunft ersucht, auf welche „äußerst heiklen und höchst folgenschweren Dinge“ fich seine Botschaft an den Kongreß bezöge, in der er für die Aufhebung der Ausnahmeklausel eintritt. Der Antrag wurde der Kom- mission für auswärtige Angelegenheiten überwiesen. Das ist

ein Zeichen, daß die Regierung vollkommen Herr der Lage ist. Der Senat hat ferner einen Antrag von Brandegee ange- nommen, in dem das Staatsdepartement aufgefordert wird, alle Jnformationen, Korrespondenzen und Urkunden vorzulegen, die ch auf die Verhandlungen, die zu dem HayckPaunce- fote-Vertrag führten, und auf die Auslegung dieses Vertrags beziehen. : Die Senatskömmission für JInterozeanishe Ka-

näle hat bezüglih des Gesezentwurfs, durch den die Gebühren- freiheit amerifanischer Küstenschiffe im Panamafanal aufgehoben wird, fünfzehn öffentlihe Verhandlungen anberaumt, um Jnter- eïenten und Sachverständige zu hören. Diese Verhandlungen werden morgen beginnen.

Die Verträge mit den Vereinigten Staaten über Ranama sind gestern von der columbishen Regierung unter- zeichnet worden und werden demnächst veröffentlicht werden.

Asien.

Wie „W. T. B.“ aus Simla meldet, ist beschlossen worden, die indishen Besaßzungstruppen in China zu vermindern: die 24. Gebirgsbatterie und das 24. und 95. PRendschab-Regiment werden binnen furzem heimbefördert

werden.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Entwurf eines Fischereigeseßes ist nebst Begründung dem Hause der Abgeordneten zu- gegangen. Das aus 127 Paragraphen bestehende Gesetz soll an die Stelle des Fischereigesezes vom 30. Mai 1874, des Gesetes vom 30. März 1880, der einshlägigen Vorschriften des Allgemeinen Landrechts und einer Anzahl für einzelne Provinzen ergangener Fischereiordnungen treten.

Zweck des Fischereigesetes vom 30. Mai 1874 war neben einer Zusammenfassung der provinziell und lokal zersplitterten älteren Vor- hriften eine Neuregelung des gesamten Fische: eirechts unter dem Gesichtspunkte der Fischereipolizei. Infolge der Ungleichartigkeit der früberen Gesetzgebung war namentlich der Su der laichenden Fische und der jungen Brut völlig vernachlässigt worden. Inten- five Fisthereiwirt!cha#t wurd2 nur vereinzelt betrieben. Der Erlaß voltz-illher Schonvorschristen erschien daher unter den damaligen Verhältnissen a!s das wirksamste Mittel zur Hebung der Fischerei. In dieser Beziehung hat ih im Laufe der Jahre ein erbeblier Üms{wung vollzogen. Gegenwärtig ist anerkannt, daß die Binnenfischerei weniger durch die Einhaltung destimmter Vorschriften

über Mindestm-ße der Fische, Maschenweite der Nee oder Schon- reviere als dur eine nah Art der Teichwirischaft betriebene ordnungs- mäßige Bewirtschaftung der Flchzewässer gefördert wird. Zu einer derartigen Gewässerwirtshaft bieiet das geltende Gesetz keine Hand- habe. Insbesondere gewährt es keinen ausreihenden Schuß gegen die tatsächlihe Ausübung der Fischerei durch eine große Zahl von Berechtigten, welhe das wesentlihste Hindernts für jede ordnungs- mäßige Fischereiwirtshaft bildet. Aber anch im allgemeinen genügt es wegen seiner Unv-Uständtgkeit und Unsicherheit in bezug auf das materielle Fischer-ireht dem heutigen B: dinfnis nicht mebr. Ferner find dur das Wassergesez vom 7. April 1913 die Fischereiverhältnisse in verschiedener Hinsicht berüb1t wo: den, sodaß auch aus diesem Grunde das Fischereircht abänderungsbedürftig ist. Bei der großen Zahl neu aufzunehwmezder Bestimmungen konnte nur der Grlaß eines vollständig neuen Geseßes in Froge kommen. Ueber seinen Inhalt ist mit Vertretern der Fischereiwissenshaft und -vraxis f: it Zabren eingehend beraten und in allen wesentlihen Punkten Etn verständnis erzielt worden. Demgemäß ist der vorliegende Entwurf aufgestelt. Der Entwurf behandelt in 11 Abschnitten:

1) die allgemeinen Vorschriften (§5 1 bis 3); in ihnen hat nam-ntlich der Begriff der ge!{chlosscnen Gewässer im Interesse der Fischereiwirtshaft eine Erweiterung erfahren ;

9) die Fischereiberechttgung (§8 4 bis 25); dieser Absœnitt enthält eine umfassende Neure. elung des matertellen Fischerei: ets, ferner an neuen Bestimmungen u. a. die Klarstellung der Fischerei- rechte durch Eintragung ins Wafserbub, das Uferbetretungsrecht und Vorschriften über die Üebertragbarkeit der Fischereirehte;

3) die Beschränkungen der Ausübung der Fischerei (88S 26 bis 29), durch welche ein unwirishaftliher Betrieb der Fiicherei, insbesondere durch mehrere Fischereiberehtigte, wirksamer als bisher verhindert werden soll;

4) die Fischereiaenossenschaften (S 30 bis 76); Die bterüber bestehenden Vorschriften sind im fischereiwirtshaftlihen Interesse ergänzt und in bezug auf das Verfahren den Vorschriften des Wasserge!ezes nachgebildet worden ; .

5) die Fischereibezirke (§8 77 bis 84); diese sollen ent- fprehend den in einzelnen Provinzen bereits besiehenden Spezial- geseßzen nach Art der Jagdbezirke eingerihtet werden, wo. der genoljen- schaftliche Fischereibetried nicht möglich ist oder nicht ausreicht, eine \sahgemäße Ausnuzzung der Fischgewässer zu ABDADTLCH E

6) die Fischeretsheine und Fischereierlaubnis\cheine (88 85 bis 91); die Einführung des von den Fischereifreisen dringend aevünshten Fisereisceins soll nah dem Vorbilde der bayerischen Fisherkfarte dazu dienen, eine bessere Ueberwahung der Fischerei zu ermöalichen;

7) die Bezeichnung der Fiscberzeuge (S 92);

8) dezn Schuß der Fischerei haupt\ächlich Vorschriften polizeilicher Art, Recht anlehnen, zusammengefaßt;

9) die Fischereibehörden (§§ 111 bis 115); danach sind die örtlichen Kishereibehörden wie bisher regelmäßig die Obe: fismeister ; in den böheren Instanzen sollen an der Be)\hlußfassung des Kreis- (Stadt-) bezw. Bezirksausshusses und des infolge des Wasjerge!eßes (S8 370 flg.) gebildeten Landeswafsseramts, das im Beschlußver fahren an die Stelle des Landwirtschaftsministers tritt, tunlichst Fischeret- \achverständige bet-iligt werden; der Erlaß von Polizeiberordnungen an Stelle der bisberigen provinziellen Ausführungéverordnungen dient zur Vereinfahung und leihteren Handhabung der Bestimmungen ;

10) die Strafvorschriften (§§ 116 bis 121);

11) die Uebergangs- und Schlußvorschristen (SS 122 bis 127).

zum Fishfange dienenden

(88 93 bis 110); hier find t, die fich an das geltende

Statistik und Volkswirtschaft.

Die Fideikommisse in Preußen im Lichte der Stattstik bis zum Ende des Jahres 1912.

Die Anteilnabhme an der wissenschaftlichen Frage nah der volf8- wirtschaftlichen Bedeutung der F1deikommisse ist ständig im Wachsen, nachdem die Betrachtung des Fideikommisscs aus rein yvolitiscen Leitsäßen sich als unzulänglih erwiesen und man einzusehen gelernt hat, daß diese Frage ebensowenig wie irgendeine andere volkfswirtschast- liche Angelegenheit von einem politishen Parteistandpunkte aus gelöit werden kann. So groß aber die Anteilnahme ist, so [chrof stehen fich die Anschauungen über die Bedeutung der Ftdets kommisse gegenüber. Dieses Auktetinanderstreben der Ansichten finder feine Begründung in dem Mangel an sicheren Unterlagen, dite zur Beurteilung und Klärung der für die Fideikommisse_ in Betracht fommenden Verbältnifse dienen können. Es ist daher fehr danfens- wert, daß folhe Unterlagen jeßt tn einer umfangreichen Arbeit des Regierungsrats Dr. jur. H. Hoepker geboten werden, die als I. Ab- teilung des Jahrgangs 1914 der „Zeitschrift des Königlich preußischen Statistischen Landeamts*“ pveröffenilidt worden ist (98 Seiten und 3 Kartogramme). Im amtlichen Auftrage ist hier dec Stand und die Bewegung der Fideikommisse darç estellt und ihre volkswirtschaftliche Bedeutung an der Hand der Statistik fritisch untersucht, wobet nur die Fragen berührt find, die die besonderen Vorteile und Nacteile des fideifommissarish gebundenen Besißes gegenüber dem freien B:siß betreffen, dagegen alle die Fragen ausgeschaltet sind, die sich auf die Bedeutung des Großgrundbesißes als solchen beziehen.

Nach dieser VeröffentliGung betrug am Schlusse des Jahres 1912 die Fideikommißfläche im preußishen Staate 2449 225,6 ha und hatte damit 7 °/9 der Gesamiflihe des Staates erreiht. Die Zunahme hat sett 1907, dem leßten Jahre, in dem eine genauere Üebersicht über die Fideifommißflähe gegeben wurde, 132842 ha und seit 1895 dem ersten IJahc der Fideikommißstatistik 326 959 Hektar betragen. Es hat also der Zuroahs in den legten fünf Fahren den Durchshntit des Wachstums in den gesamten 17 Jahren recht erheblih überschritten; die durshnittlihe jähr lihe Vermehrung der Fideikommißfläche betrug von 1895 bis 1912 E A Don O0 Ds 1912 aber 26568 Hektar. Nimmt man an, daß in der Zukunft die Vermehrung dur{\{chnittlich eine glei bobe Heftarzahl umfassen wird, so würden nach der ersten Zahl die Fideikommisse in 18 Jahren 8 %/o, in 36 Jahren 90°/o und în 54 Jahren 10 9/9, nah der zweiten Zahl aber schon in 13 Jahren 89/0, in 26 Jahren 9%/% und in 39 Jahren 10 9/9 des Staatsgebiets auémachen. Im Jahre 1907 nahm man an, daß bei gleihbleiben? er prozentualer Vermt hrung, die 0,73 0/o jährlih betryg, während fe jeßt auf 0,85 9/9 gestiegen ist, die Kideikommisse erst zwischen den Jahren 1915 und 1916 die bereits 1912 erretchten 79/ der Staatsfiäche aus- machen würden.

Seit der Xahrhundertwende find nicht weniger als 203 Fidet- fommifse mit einer Gesamtgröße von 317805 ha neu geschaffen worden, also in den leßten 13 Jahren jährlih 15 5; Fideikfommisse mit 94447 ha. Es {ft jedoeh kaum anzunebmen, daß die Vermehrung der Fideikommisse au fernerhin glei stark bleiben wird, weil man nit damit renen fann, taß die die Fidetkommißbildung fördernden Momente, wie die besonders günsttge wirtshaftlich- Lage, die starke Neubildung grofer Kapitalien sowte die besonderen Verhältnisse in der Landwirtschaft, auch in der Zukunft in gleiher Stärke vorhanden sein werden. Immerhin darf man nit vergessen, daß mit einer Abnahme der Fideikommisse nicht zu rechnen ist; denn selbst in wirtschaftlih nicht guten Zeiten hat die Fläche der neugegründeten Fideikommisse in feinem Jahrzehnt unter 140 000 ha betragen. Rechnet man hiernah auch nur mit einer Zunabme von 15000 ha jährlih, so würden doch son 93 Jahre genügen, um ein weiteres Prozent des Staatsgebietes fideikommissarish zu binden.

Aus der Nachweisung der geographischen Verteilung der Fideikommisse geht hervor, daß nicht allein an und für {fich die Fidei- fommißflähe in den östlihen Provinzen einschließli S@&leswig-

Holsteins stärker vertreten ist als im Westen, sondern auch die Zu-

nahme öôfiliG von der Elbe bedeutend größzr war als wesilih der- selben. Während im Westen die Vermehrung von 1895 bis 1912 niht über 0,9% der Fläche eines Regicrungsbezirks (Düsseldorf) hinausgeht, beträgt die Vergrößerung der fideikommissarish gebundenen Ländereien in 10 von den östlihen Regierungsbezirken mehr als 1 %/o, im Regierungsbezirk Köntgsberg sogar 3,3 9/9 und im Regierungsbezirk Breslau 3,8 %/. Ein Rückgang tis nur in dem Regierungsbezirk Münster zu verzeichnen, und auch dort beziffert er sich nur auf 0,1 °/o der Fläche.

Es gibt jeßt fünf Negierungsbeztrke, in denen mehr als 10 °/o der Fläche den Fideikommissen gehören, nämlich:

T a ae G Oi

D e ch6 Cla

NITeDiaU s os 4 +100 2/0.

Sigmaringen »-« # » - 16,8:9%

D B e eim 1289/0

Die Fideikommißbildung ist also bei weitem am erbeblisten tn der Provinz Schlcsien. Im Westen zeihnet ih Westfalen mit 7s %/o fideifommissari|ch gebundener Fläche aus. Unter 29/9 Fideikommiß- fläche findet man nur in sechs Bezirken, nämlich:

Gumbinnen . T4

Allerstein . 1,1 9/0,

Dana: « ‘s: 1,9 9/0,

Hannover . » 1,5 9%,

S 0,9 9/0, : E e o La Eine größere Verschiedenheit als bei den Regierungsbezirken findet sich naturgemäß bei den Kreisen. Die Zahl der Kreise, die mehr als 20 9/0, also mehr als ein Fünftel ihrer Fläche, an Fideikommissen be- fißen, ist von 1903 auf 1912 von 32 auf 37 gestiegen. Während es im Jahre 1903 noch 75 Kreise gab, die überhauvt ketne Fideikommisse hatten, find es jeßt nur noch 58.

Die landwirtschaftlih genußte Fläche der Fideikommisse betrug im Jahre 1895 1146760 la und 1912 18308532 ha. Sie ist also in den 17 Jahren um 161772 ha = 1419/0 gewalsen. Während sie 1895 4,69/6 der landwirtschaftlich genußzten Staatsfläche auëmachte, betrug fie 1912 5 259/90. Die Zunahme tit in den etnzelnen Landesteilen sehr verschieden, westlih von der Elbe seit 189% fehr gering in Hessen-Nafsau, Westfalen, Sachsen und in den Hohenzollernschen Landen ift sogar ein Rückzang von 0,1—0,3 9/6 zu verzeihnen —, östlich der Elbe dagegen beträgt sie nirgends unter 0,5 9/9. In den einzelnen Ne- g'erungsbezirken tritt die Verschiedenheit des Anteils der Fideikommisse an der gesamten Landwirtschaftsflähe ebenso wie die vershtedene Ge- staltung der Zunabme seit 1895 noch stärker hervor. So hat der Regierungsbezirk Stralsund eine gebundene landwirtschaftliche Fläche von 20 39/0, Oppeln 12,19% und Breslau 1289/9, während in den Regierungsbezirken Trier, Stade, Aachen, Lüneburg und Allenstein der Anteil unter 1 9/o sinkt. Die stärkste Zunahme hatte in den leßten 17 Jahren der Regierungsbezirk Breslau mit 28 9%, dann Stralsund mit 1,8 % und Posen mit 1,7 o. „Mm Westen ist es der Regierungsbezirk Aurich, der den stärksten Fortschritt der fideikommissarischen Bindung der Landwirt- schafteflähe hat, er ist hier von 25 9/o auf 3,1 9/o gestiegen; ihm folgen Hildesheim und Koblenz mit je 0,4 °/%. Im Regierungsbezirk Münster findet man den bedeutendsten Rückgang: von 6,4 9/9 im Jahre 1895 auf 5,5 9/6 Ende 1912, also um 09 9/0.

Aus der Tabelle über den Wert der landwirtschaftlich genußten Fläche ergibt sich, daß mit Ausnahme der Negierungs- bezirke Danzig, Frankfurt, Breslau, Oppeln und Magdeburg der au f das Hektar berechnete Grundsteuerreinertrag bei den Fideikfommissen mindestens um 1 bis 2 4, meist um 4 bis ©5 #, häufig auch um 10 und selbst 21 46 (Aurich) höher ist als der des gelamten landwirtschajtliÞ genußten Gebiets des betreffenden NRe- gterungsbezirks, Hieraus ergibt sih der unabweisbare Schluß, daß die Fideikommisse durchschnittlih bessere Bodenklassen haben, als der freie private Besiß.

Die Waldfläcbe is von 1895 bis 1912 um 164813 ha auf 1140693 s ha gewachsen. Die Zunahme des Fid-ifommißwaldes be- trägt also 16 9 %/o gegen 14,1 °/9 Steigerung der unbewaldeten Fidet- kommißflähe. Währeno der Anteil des Waldes an dem Areal eines Regierungsbezirks bis hécstens 42 9/9 (Arnsberg) steigt, beträgt er bet den Fideikommissen in niht wentger als sieben Negierungébezirken, die mit Ausnahme von Liegnitz sämilih im Westen liegen, mehr als 66,6 °/o = 7 der Fideifommisse. Unter 10 9%/ Wald findet man nur bei den Fideikommissean im Negierungsbezirk Aurich, während unter 10 9/9 Wald vom Gesamtareal nur die Negt-rungsbezirke Aurich, Stade, Schleswig haben. Der Anteil des Fideikommißwaldes an dem gesamten Waldbestande des Negierungsbezirfks beträgt in Oppeln 45 2 9/0, in Breslau 38 9/0, in Hohenzollern 37,8 °/9 und in noch weiteren bier Regierungsbezirken über 20 9/6. Nur in 16 Negierungs- hezirken, alfo in weniger als der Hälfte, sinkt der Anteil des Fidei- fommißwaldes unter 10 9/9. Diesem hoben Anteil des Fideikommiß- waldes an der Forstflälße der einzelnen Regierungsbezirke entfpriht es, daß im Staatsgebiet 13,8 9/9, also meist !/7 des gesamten Waldes, den Fideikommissen zu eigen ist, während die Gefamtfläche der Fidet- Tommifse noch nicht !/,, der Staatsfläche beträgt.

Die Nachweisung über die Zahl und Größe der Fidcei- kommisse ergibt im ganzen 1277 Fideikommisse mit einer Gesamt- flähe bon annähernd 24 Millionen Heftar. Nur 36 fideikommissarische Besißungen sind größer als 10000 ha, und nur 55 werden in der Gröpenklasse von 5000 bis 10000 ha gezählt. Diese 91 Fidei- kfommisse haben aber einen Flächeninhalt von 1 081 702 ha, denen die übrigen 1186 Fideikommisse mit 1367 524 ha gegenüberstehen. Die größte Fläche findet man ebenso wie die größte Zahl in Schlesien, nämli 213 Kideikommisse. Abgeschen von ten Hohenzollernschen Landen, hat Westpreußen mit 35 Fideikommissen die werigsten. Die großen und größten Fidetkommisse sind über den ganzen Staat ver- itreut, jedoch übertrifft Schlesien mit 17 Fideikommissen von über 10 000 ba und 14 von 5000—10000 ha weit die anderen Pro» vinzen. Die kleinen Besißungen von unter 100 ha sind im Westen recht häufig, während sie tm Osten nur ganz vereinzelt vorkommen.

Aus der Nachweisung über die Zeit der Gründung der Fidei- kommisse ist es interessant zu konstatieren, daß die Fläche der vor dem Jahre 1850 gegründeten Fideikommisse nur wenig größer ist als die erst nah diesem Jahre entstandenen fideikommisfarischen Be- fißungen. Die durchschnittlihe Größe der neugegründeten Fidei- tfommifse ist in den leyten zwölf Jahren auêgenommen die in Pommern und Sclesien ret erheblich zurückgegangen.

i Den Neugründungen stehen nicht unerhebliche Abgänge dur Verkletnerung und Auflösung gegenüber; so find in der Zeit von 1896 bis 1912 in der Provinz Posen 39 Fideikommisse verkleinert und 3

| aufgegeben worden, sodaß die Fideifommißflähe um 34000 ha ge-

\chmälert wurde. ; i; Die Verteilung der Fideikommisse auf die vershie- denen Gruppen von Besitzern zeigt, daß die größte Fläche sich

E in den Händen der Grafen befindet, die meisten Besiger dagegen unter è den sonstigen Adligen zu finden sind.

Im zweiten Teil der Arbeit, der kritish-statistischen

| Untersuchung über die volkswirtschaftlihe Bedeutung

der Fideikommisse, wird zunächst die Beschränkung des fretlen Privateigentums durch die Fidetikommisse zu veranshaulichen gesuht. Im Jahre 1881/82 entfielen im gesamten Staatsgebiet auf den land- und forstwirtshaftlihen Privatbesig 74 61 9%, Die feblenden 25,39 9/0 wurden zu 3,27% durch die Wege und andere ertraglose Liegenschaften, zu 1,08 9% durch Hof- räume und Hausgärten, zu 9,32 %%o durch die Fideikommisse, zu 8,63 9/9 dur die staatlihen Domänen und Forsten, zu 4,99 9/6 durch den B. sit städtischer sowie ländliher Kommunen uad zu 2,18 9/0 dur das Eigentum der Pfarren usw. eingenommen. Etwas über ein

4 Fünftel der dem landwirtshastlihen Privatbesig entzogenen Fläche | entfiel also damals auf die Fideikommisse.

am Jahre 1913 betrug der Anteil des land- und forstwirtshaftlihen Privatbesißes nur noch 709%; er ist also in etwa 31 Jahren um 4,61 °/o zurüdckgegangen. Fast die Hälfte des Rückganges des gesamten ländlichen Privatbesipes,

Ï nâmlih 2,13%/%, fällt den Fideikommissen zur Last.

Es sind alfo nit viel mehr ala zwei Drittel der Staalsfläche noch im einzelnen Cigentum von Land- und Forstwirten. Bei dieser Besränkung bilden zwar nit die Fideikommisse, sondern die staatlihen Domänen und Forsten mit 9,99% der Staatsfläche den wichtigsten Beitandteil; diesen folgen aber die Fideikommifse son mit 7,45%/9; erst in wztterem Abftande folgt der ffàcktische und ländliche Kommunalbefiß mit 4 2969/0. Wenn au diz F:deikommisse in der Be- \{ränkfung des Privatbesißes erst an ¿weiter Stelle stehen, fo ist hierbei doch sehc zu beachten, daß die Fideikommisse in den legten 31 Jahren weitere 2 13 9/9. die ftzatlihen Domänen und Foríten dagegen nur 1,36% der Staat-flähe an sh gezogen haben. Es tft daher wichtig, die Fideifkfommisse niht für fh allein in ihrer das fremde Eigentum beschränkenden Eigenschaft zu betrachten; denn inwieweit Fideifommißgründungen als bedenklih erscheinen, hängt wesentlich davon ab, welche Bedeutung dem fonstigen gebundenen Befiß in der betreffenden Gegend zufällt.

Bon der rein landwirtshaftlih genußten Fläche sind jeßt 3 445 685 Hektar dem Privateigentum entzogen, das ist ein Siebentel der ge- fsamten Fläche. Heran sind die Fideikommisse mit 1392 681 Hektar = 40 429/06 beteiligt. Welcher Wert der Feststellung der landwirt- shaftlich gebundenen Fläche zukommt, kann man aus ciner Gegen- überstellung der beiden fide!kommißreihsten Regierungöbezirke ersehen. Während im Stralsunder Bezirk die gesamte gebundene landwirt- \chaftlihe Fläche 47,78 9/9 beträgt, beziffert fi diese im Regierungs- bezirk Oppeln auf nur 29,42 9/0. Deshalb muß die Neugrünoung von Fideifkfommifsen in den beiden Regierungsbezirken, obwohl in thnen ungefähr die gleihe prozentuale Fläche fidcifkommissarish festgelegt ist, eine ganz verschiedene Beurteilung finden. O

Die allgemeine volkswirtshaftlihe Bedeutung des fideikommissarisch gebundenen Waldbesitzes dürfte wohl von allen Seiten anerkannt werden. Es haben jedoch nit alle Fideikommisse die gletche Wichtig- keit für die Erhaltung des Waldbestandes. Die Bedeutung des Waldes der Fideikommisse geht vielmehr mit den Größenklassen des Fideikommißbesites stark zurü. Es haben die Fideikommisse von über 10 000 ha 66,7 9%/) Wald, diejenigen von 5000—10 000 ha 48,3 9/9 Wald und die von weniger als 5000 ha 35,8 9/9 Wald.

Das Ergebnis der Untersuchung ist, daß die fidetkommissart\ch gebundenen „Latifundien“ zum größten Teil aus Wald bestehen und hierdurch ihre besondere volk3wirtshaftliße Bedeutung erhalten, die den anderen Fideifommissen niht in gleiher Weise zukommt.

Sehr interessant ist ein Vergleich des gebundenen mit dem freien Großgrundbesiß, den der Verfasser für die sehs3 östlihen Provinzen durchgeführt hat. Die gebundene Gutsbezirks- flähe ist niht so umfangrei, wie von vielen Seiten ver- mutet wird; nur in 65 Kreisen beträgt sie über ein Viertel des Gutsbezirkf8areals. In 17 Kreisen steigt der Äntetil der Fideifommißgutsbezirke an der Gutsbezirk8flähe von über 50 bis über 90 9/9 (Kreis Adelnau, Regierungsbezirk Posen, 94,1 °/0). Hieraus sieht man, daß die Einengung der freien Gutebezirke in vielen Negierungobezirken immerhin niht unbeträchtlih ist. Diese Ein- engung ist aber niht nur deshalb bedeutsam, wetl dem freien Groß- grundbesiz ein eigener wirtshaftliher und sozialer Weit innewohnt, sondern auch deshalb, weil die Weiterentwicklung der notwendigen inneren Kolonisation auf das Vorhandensein einer größeren Anzahl freier gecigneter Gutsbezirke angewiesen ift. N

Die fideikommissarishe Bindung von früheren Bauern- und Büdnerstellen hat von 1896 bis 1912 im ganzen 5436 ha oder durch chaittlih im Jahr 330 ha betragen; fe verteilt sich auf 435 Fälle. Die größte Zahl der Zugänge an Fideikommißfläche find solche von unter zwei Hektaren, bei denen es sich wohl aus \chließlich um Grenzregulierungen handelt. Berüctksichtigt man noch, day in der gle‘ch?n Zeit 1152 Verkleinerungen von Fideikommissen mit durch- s{nittlih 40 ha Fläche vorgenommen w rden find, so erhellt daraus, daß der Au1kzuf von bäuerlichen Stellen oder Teilen durch Fidei- fommisse im Durchchnitt des preußisch2n Staates sehr gering it.

Weitere Unteisuhungen über den Einfluß der Fidet- fommisse auf die Bevölkerungëbewegung und auf die Dichrigkeit der Bevölkerung beziehen sich auf den Zeitraum von 187 bis 1905 und nur auf joihe Kceise, deren ländliche Be- völferung noch über 50 9%/9 beträgt. Danach haben dite Landgemeinden und Gutsbezirke E

in 17 Kreisen in 11 Kreisen in 17 Kreisen mit mehr als mit wenig Fidei- mit 20 Hundert- kommißz- und viel überwiegend teilen Fidei- allodialer GButs- bäuerlihem fommißfläche bezirkêfläche Besitz ort8anwesende Bevölke- rung: at L. L 1500. am 1. L 10D Geburtenüberschuß: 1875—1905 5

Abwanderung : 1 O c 376 228 205 966 Eine kleine Zuwanderung von Reichsausländern fällt niht wesentlich ins Gewicht. Eine Betrachtung der einzelnen Kreise in den drei Gruppen jedoch zeigt, daß in jeder von ihnen Kretse vorkommen, in denen die Abwanderung den Geburtenübershuß bei weitem übertrifft, und andere, in denen die Abwanderung den Uc bersMuß bei weitem nicht er- reiht. Interessant ist, daß fast alle Kreise mit geringer Abwanderungs8- quote in Gegenden fi befinden, in denen die polnishe and masurische Bevölkerung stark vertreten ist und häufig die deutsche bei weitem überwiegt, Die Beyölkerungsbewezung in Fideikommtßgutsbezirken im Vergleich mit der in freien Gutsbezicken ze!gt uns, daß in den sech3 östlichen Provinzen nur in 3 von 10 Kreisen mit nehr als 20% fidet- kfommissarisch gebundener Flähe die Bevölkerungszunahme auf den Fideilommißgütern günstiger gewesen ist als in den freien Guts- bezirken. Nur in Shhlesien ift die Bevölkerungtzunahme die gleiche. Aus dieser Nachweisung ergibt sich jedenfalls nicht, daß die Fidei- fommisse eine besonders günstige Wirkung auf die Bevölkerungs- bewegung auéüben; andererseits ergibt sich hieraus, daß die Fidet- kommisse nur ganz wenig hinter den freien Gütern zurüdsteben.

Aus der Nathweisung über die Dichtigkeit der Be- völkerung in. den Fideikommißgutsbezirken geht hervor, daß die Dichtigkeit der Bevölkerung in den landwirtshaftlihen Guts- bezirken ganz allgemein ungefähr die gleiche ist; die Unterschiede, die auftreten, sind weniger durch die Form des Eigentums als durŸ persönliche und wirischaftlihe Umstände bedingt.

In dem Kapitel über die wirtshaftliche Bedeutung der Fideikommisse wird zuerst der landwtrtschaftlihe Boden der Fideikommisse behandelt. Die Tatsache, daß der Grundsteuerrein- ertrag von dem Hektar der landwirtschaftlihen Fideikommißfläche nicht unwesentlid niedriger ist als der Durchschnitt im gesamten Staats- gebiet, will wenig sagen, denn der größte Teil der Ftidetikommisse liegt in Landesteilen, in denen der Grundsteuerreinertrag niedriger ist als in den anderen Landeêteilen. Vergleicht man aber die Grundsteuer- reinerträge der Fideifommisse und die des freien Besißes in den ein- zelnen Regierungsbezirken miteinander, fo findet man, wie {on oben angegeben, daß die Fideikommisse recht nennenswerte höhere Rein- erträge aufweisen.

Die Vorzüge und Nachteile der fideikommissarishen Bindung für den landwirtschaftlihen Betrieb kann man nit, wie es zumeist geshieht, durch allaemeine Behauptungen be- gründen, sondern nur durch exafkte statistische Bergleihe der Ernte- erträge des freien Grundbesitzes und derjenigen der Fideikommisse. Leider läßt fch aber die Vergleichung nicht durchführen und wird wahrscheinlich auch in der Zukunft erheblichen Schwierigkeitea begegnen.

Aus der Nachweisung über die Viehhaltung auf den Fidet- fommissen und in den freien Gutsbeztrken der fünf östlichen Provinzen (Schlesien ist niht mithinetnbezogen) ersieht man, daß bei den Pferden die freien Gutsbezirke die Fideikommisse:- überragen mit Ausnahme von Pommern, Der Unterschied ist jedoch

403 127

43d 238

615 546 615 604

n

382 830 2395 374 "9 825

T7

256 767.

i aut: je 100 hg

nirgends besonders bedeutend, er {wankt zwishen 0,2 und 1,2 9g i Aterflähe. Rinder wucd-nn im Durth- \chnitt der ganzen Provinzen auf je 100 ha freier landwirtshaftliher Gutsbezirfsflähe 2,7 mehr gehalten als auf den Fideifommissen. Schweine haben die freien Gutsbezirke in allen

2 mebr als die Fideikommisse. Schafe besizen dagegen die Fidet- fommisse im Dur(hschnitt rund 212 auf 100 ha mehr als die freien Gutsbezirke.

Aus der Statistik über die Waldwirtschaft erkennt man, der Anteil der alten Bestände an dem gesamten Hochwald bei den Fideifommißfo: sten viel größer ist als bei den Privatforsten und selbst den Gemeindeforsten. N |

Der Nachweisung über die Selbstbewirtschaftung entnehmen, daß in den östlihen Provinzzn mindestens die Hälfte Fideifommißbesiger ihre Güter selbst bewirtschaftet,

Westen die Selbstbewirts{haftung viel seltener ift.

___ Die Arbeit des NRegiecungsrats Hoepker gibt auch noch Aufi{lu über den Absenttis8mus, die Kinderzahl in Fideikfommißfamilie die Berufe der Fideikommißinhaber und ihrer Brüder und über die ehrenamtlichen Stellungen der Fideikommißinhaber; hinsihtlih Ergebnisse dieser Feststelungen müssen wir jedoch auf

r L

Nor 3fFentliMung \olhf 5 BeröffentliWung selbst verweisen.

Provinzen

of n Le während

_-

Zur Arbeiterbewegung.

¿s In Swinemünde , wie die „Köln. Ztg." erfährt, die Mitglieder des christlich-nationalen Hafenarbeitervereins die Arbeit niedergelegt, weil ihr Vorstand ohne Genehmigung einen Tarifvertrag abgeschlossen hatte, der angebli eine Verschlehterung gegen -den fcüheren enthält. h

__ Die im Transport- und Verkehrsgewerbe in Elber- feld und Barmen tätigen Personen beschlossen, der „Köln. Ztg.“ zufolge, in einer zahlreich be}uhten öffentlichen Versammlung ein- slimmig, einen neuen Lohntarif mit erhöhten Lohnforderungen einzu- reihen. In der Hauptsache siebt dieser Tarif eine Verkürzung der Arbeitezeit um eine Stunde vor. Auch Ferien wei den gefordert, und zwa nach einjäbriger Tätigkeit im Betriebe drei freie Tage, nah zwei jähriger Beschäftigung sechs freie Tage. Der Tarifvertrag soll au zwei Jahre abgeschlossen werden. Der gegenwärtige Lohntarif läuft am 1. Mat dieses Jahres ab. Wie in der Versammlung hervorge- hoben wurde, hat die Zentralleitung des Transportarbeiterverbandes ihre Zustimmung zu der Lohnbewegung gegeben.

q l Grenchen im Kanton Solothurn, wo sh seit Wochen die Uhrenarbeiter im Ausstand befinden, mußte, wie der „Köln. Ztg.“ aus Zürich gemeldet wird, die fantonale

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t 1 S L 41 ) ? tegierung zur Aufret- haltung der Ordnung zwei Kompagnien Militär aufbieten. In p Ea A NS 4 A T C l N ax 118 den zeßlen %Agen pauiten N die Zulammen]}toße zwlicoen augs ständigen Arbeitern und Arbeitswilligen. Der Ausstand, der am 6s. April in d ausbrach, ift, wie } d

n Fabriken von Riga i

M TNRA 1 s z „W. T. D.“ meldet, beende

Kunft und Wiffenschaft.

Im Avprilheft der „Amtlichen Berihte aus den Königlichen

tsamm{ungen" wird die Beschreibung eintger Neuerwerbungen \her Plastik fortzesezt und an erster Stelle eine in Linden- olz ge!chnißte Madonneugruppe aufgefüßrt, die vor kurzem in den L esig des Kaiser Friedrih-Museums gelangt ist. Sie ist zu Anfang des 16 Jahrhunderts entstanden und das Werk etnes Frei- burger Meisters. Für eine Kapelle des dortigen Münsters hatte Balduin Grien ein Altarwerk geschaffen, und vor das Gemälde seines Mittelstückes als landschaftlichen Hinterg1und hatte unser Bildhauer eine Maria mit dem Kinde auf der cslucht nah Aeuypten gesetzt. Sie ist der Dürecshen „Madonna mit der Meerkage“ fast Zug um Zug nachgebildet, nur daß aus dem Nasfenhügel, auf dem bei Dürer die Madonna fsißt, eine aus Brettern zusamm?ngezimmerte Sih- trube geworden ijt und daß die Mee:katze in ein besheidenes Häschen gewandelt wurde. Jener Freiburger Madonna iit die des Kaiser Friedrih-Museums so sehr verwandt, daß sie mit Siche heit als ein Werk desselben Bildhauers aus derselben zeit angesproden werden darf. Interesse erweckt auch eine andere Arbeit vom Oberrhein, ein Madonnenrelief aus Nußbaumhbolz. E3 zeigt die Halbfigur der Maria mit dem Christuskind und hat ursprünglich vor einer chor- artigea Nische gestandea, einer Umrahmung, aus der es später herausg- geschnitten wurde. Von dem sonst gut erhaltenen Stück befindet sch eine genaue Stuckopie im Schongauer Museum in Colmar i. E. Man würde geneigt sein, diese Kovie für einen modernen Abguß zu halten, wenn die Museums und der alte Rahmen es NReliefabguss i widersprächen. Das Vorhandensein der Kopie in Coln erflärt fh wohl

daß zu Anfang des 16. Jahrhunderts am Oberrhein nach- weislih Stuckreliefs zur Ausfuhr hergestellt wurden. Jenes Stück mag gleichfalls zur Ausfuhr bestimmt gewesen, aber ausz trgend etner Ursache in seiner Heimat zurückgeblieben fein. |

J

daraus,

Nach Colmar gelangte es in den 40er Jahren des vortgen Jahrhunderts als cin Vermächtnis aus Straßburg. Das Berliner Original ist um 1480 anzuseßen und ist bemerkenswert durch die gewählte, fast grazióse Haltung der \{chönen Hände, zu denen man bei dem sizend-n Jakobus der Keysers- berzer Kirche ein ungefähres Gzegenstück findet. Im selben Hest der „Amtlichen Berichte“ werden auß einige italte nis che Plastiken als Neuerwerbungen des Kaiser Friedrih-Museums be- \hrieben. In den Fürstlihen Kunstkammern , jenen Borläufern unserer öffentlihen Museen, wurden meist nur Kostbarkeiten und Naritäten aus edlem Material gesammelt; Kunstwerke aus unedlen Stoffen, also auch Terrakotten und Stuckwerke waren ausgeschlofsen. Heute bewerten wir anders und [chäßen solhe Ton- und Stuckmodelle als Urkunden zur Entwicklungsgeschichte der Kunst, aus denen sich die Absichten der Künstler oft deutlicher erkennen lassen als aus den ausgeführten größeren Werken ; und die vielfarbigen Arbeiten in Stuck, die man seit der italienischzn Renaissance zahlrei herstellen ließ, sind mitunter Arbeiten großer Meister, die in Marmor oder Bronze nicht ausgeführt wurden, oder doc nicht erhalten blieben. Dazu kommt, daß in einigen Kunststätten, wie in Stena und in der Lombardei, ein so großer Teil des bildnerischen Schinuckes in Holi, Terrafotta und ähnlichem Material ges{chafffen wurde, daß ohne ihre Berückiüchtigung ein treues Bild der Kunst jener Zeit und Schule gar niht zu gewinnen ist. Nach solhen Gesichtspunkten ift die reiche Sammlung mehrfarbtger Bildwerke des Kaiser Friedrih-Mufeums zusammengebraht. Unter den Neuerwerbungen dieser Abteilung ift eine bemalte, 225 ecm hohe Knabenbüste bemerkenswert. Sie stammt aus dem Kreise des Antonio Nossellino, der manche Porträtbüste junger Florentiner g?meißelt hat. Derartige Knaben- bildnisse wurden oft mit einem Nimbus versehen und fanden dann als Ghristus- oder Johannetfizuren in Familienkfapellen Aufítellung. Meist wurden ältere Knaben dargestellt, die nicht mehr die kindlich- weihen Formen aufweisen, wie fie unserem Knabenköpfchen eigen find. Typisch ist die Andeutung der Haare fast nur dur die Farbe und das aufzemalte rote Korallenketthen als Amulett gegen den bösen Blick, eine Sonderheit dagegen die Nacktheit des Kindes, da bei der Mehrzahl solcher Kinderbüsten ein Teil der Schultern und die Brust dur ein Stück Draperie bedeckt zu sein pflegt. Dte ganze Arbeit ist durch \{lichte Anmut und treuen Wirklichkeitsfinn durhaus für das spätere Quattrocento charakteristisch. Das Cinquecento dagegen fennzeidnet eine andere Neuerwerbung: die Tonstatuette einer liegenden Frau, eine Aktstudie, die bei großzügiger Modellierung eingehendste Kenntnis des menshlihen Körpers verrät. Die Darstellung ist troß eines starken Pathos, das sie über das Alltägliche erhebt, durhaus naturalistisch. Der Einfluß Leonardo da Nincis und Michelangelos macht sich bemerkbar; während man früber die Chärafterisierung der Oberflähe betonte, legte man im Cinquecento hohen Wert auf die Darstellung der ruhenden und be- weaten Muskelgruppen, auf die genaue Wiedergabe der Gelenke, und wählte deshalb fontrastreiße Stellungen. Unsere Frauenstatue weist alle diese Eigentümlichkeiten auf. Ste hat so unmittelbare Be- ziehungen zu Michelangelos Aurora, daß man ihren Autor untex