1914 / 102 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 May 1914 18:00:01 GMT) scan diff

den Gerichtsafsessor Gravius in Völklingen zum Amts- richter in Kamen, |

den Gerichtsassefssor Dr. Rath in Wiesbaden zum Amts3- richter in Wiesbaden, F

den Gerichtsassefssor Dr. Alfred Wolf in Cöln zum Amts- richter in Mülheim a. Rhein, :

den Gerichtsassessor Ernst Liell in Kastellaun zum Amts- richter in Rhaunen, : h i ]

den Gerichtsaßsessor Erih Hengstenberg in Kirn zum Amtsrichter in Wittlih, i i

den Gerichtsafsessor Rusche in Berlin zum in Cottbus, e /

den Gerichtsassessor Dr. Speer in Glaß anwalt in Oppeln, E ;

den Gerichtsaßsessor Weiße in anwalt in Ratibor, G den Cle Bescete Lor i

aatsanwalt daselbst sowie ; :

die Gerichtsassesoren Schnorbusch in Bielefeld und Wachtendung in Saarbrücken zu Staatsanwälten in Bochum zu ernennen.

Staatsanwalt

um. Staats-

Torgau zum Staats-

Lüneburg zum

Lindenberg in

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Architekten Kaspar Picckel in Düsseldorf den Charafkter als Baurat zu verleihen.

Jhre Majestät die König in haben Allergnädigst geruht: dn Kaufleuten Gebrüdern Heinrich und Karl Kayser, «Fnhabern der Firma „E. Kayser, Kunstgewerbliches Magazin, Spez. Kaiserzinn“ in Berlin und Frankfurt a. M., das Prä- dikat als Hoflieferanten Allerhöchstderselben zu verleihen.

Justizministerium.

Der Rechtsanwalt Sch iplak in Neustadt Westpr. ist zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts zu Marienwerder mit Anweisung seines Amtssißes in Neustadt Westpr. und

der Rechtsanwalt Karl Tonn in Hohensalza zum Notar ür ven Bezirk des Oberlandesgerichts zu Posen mit Anweisung a Amtssißes in Hohensalza ernannt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Zu Oberlehrern sind ernannt worden: der Regierungs- baumeister Franz Foedish an den vereinigten Maschinen- bauschulen in Elberfeld-Barmen, der Diplomingenieur Ludwig Penßylin und der Diplomingenieur Albert Wais an den verei” ten Maschinenbaushulen in Cöln, der RNegierungs- baum..ster a. D. Friedrih Schulße an der höheren Maschinen- bauschule in Breslau, der Diplomingenieur Wilhelm hner an der Maschinenbauschule in Essen und der Diplomingenieur

Tp S on dor Maschinonhauschuls in (Zörlit.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 1. Mai 1914.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten heute im Achilleion auf Korsu die Vorträge der drei Kabinettschefs und des Vertreters des Auswärtigen Amts.

Jn der am 30. April unter dem Vorsiß des Staats- ministers, Staatssekretärs des Jnnern Dr. Delbrü ck ab- gehaltenen Plenarsißung des Bundesrats wurde dem Entwurf eines Geseßes zur Einschränkung der Ver- gungen über Miet- und Pachtzinsforderungen die Zu- a erteilt. Die Vorlage, betreffend den Betrieb der Anlagen der Großeisenindustrie, gelangte zur Annahme. Dem- nächst wurde über die Besezung von Stellen bei den Kaiser- lichen Disziplinarbehörden und von Beamtenstellen bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte sowie über verschiedene Eingaben Beschluß gefaßt.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel und Verkehr und für Justizwesen sowie der Ausshuß für Handel und Verkehr hielten heute Sißzungen.

Das Preußische Staats\schuldbuch im Jahre 1918. Die Benußung des Staatsschuldbuhs hat in dem am 31. März abgeschlossenen Rechnungsjahre 1913 wieder ebenso wie in den Vorjahren erheblich zugenommen. An Ein- zahlungsanträgen sind eingegangen: 1911: 16 327, 1912: 22216,

1019. 094 Q7EK

Die Konienzahl hat hiernah im Jahre 1913 um 9897, die Buchshuldsumme um 305 490 500 6 zugenommen. Von den offenen Konten lauteten je am 31. März über

Kapitalbeträge : E y 1912 | 1913 | 1914

bis 4000 Mark. . 25 382| 29 959| 35 179 4000 bis 10 000 Mark | 13587| 15664| 17894 10 000 bis 100 000 Mark . 19 140| 21 334| 23 402 100 000 bis 1 Mill. Mark. 3771| 4176| 4516 mehr als 1 Mill. Mark | 363| 407 450

Gerade die kleineren Konten bis 4000 und 10000 4 sind au verhältnismäßig wieder am stärksten gewachsen, ein Zeichen, daß die Besiger kleinerer Vermögen sih immer mehr der Vorteile bewußt werden, welche das Staatsschuldbuch in bezug auf die Sicherheit, Einfachheit und Billigkeit der Ver- mögensverwaltung bietet. Die Zahl der Konten für Mündel- gelder ist von 2072 am 31. 3. 1912 auf 2341 am 31. 3. 1913 und 2576 am 31. 3. 1914 gestiegen. E

Die Schuldbuchzinsen waren im Jahre 1913 in 148477 Einzelbeträgen zu zahlen ; davon wurden durch die Post ein- shließlih des Postscheckverkehrs 66 223 Beträge übermittelt (und zwar Beträge bis 1500 4 portofrei), auf Reichsbankgiro- fonto 52170 Beträge überwiesen und 20 574 Beträge bei den preußischen Staatskassen und 9510 Beträge bei den Reichs- bankanstalten bar abgehoben.

Die Grundsäßge für die Gewährung von Zu- wendungen an Altpensionäre und Althinterbliebene vom 16. Juli 1912 haben durch Beschluß des Königlichen Staatsministeriums, wie aus der nachstehend abgedruckten An- lage ersihtlich, eine Neufassung erfahren, die einige Aenderungen enthält. . Neu ist vor allem neben dem Fortfall des Erfordernisses eines ausdrücklichen Antrages Ziffer T1 (Absaß 3), wonach künftig bei Altpensionären und Althinterbliebenen, wenn gewisse Vorausseßungen vorliegen, das Vorhandensein des Bedürfnisses für eine Ausgleichszuwendung ohne weiteres angenommen werden soll. Auch ist in Ziffer VI der Kreis der „Hinter- bliebenen“ dur die Streichung des bisherigen Absaßzes 2 er- weitert. Als Hinterbliebene im Sinne der Vorschrift gelten in Zukunst auch die in § 31 des Pensionsgeseßes genannten Personen. : N

Die Pensionszahlungsstellen sind angewiesen worden, künftig die Altpensionäre und Althinterbliebenen bei Abhebung ihrer Versorgungsgebührnisse durch einen farbigen Druckzettel noch besonders auf die Jnanspruhnahme der Fonds für die Aus- gleich8szuwendungen aufmerksam zu machen. /

Eine entsprechende Aenderung haben auch die Grundsäße für die Gewährung von Zuwendungen an die Altpensionäre und Althinterbliebenen aus dem Kreise der Volksschullehrer und -lehrerinnen erfahren.

[Tal Uno De SUITIDEX, vit vei uüd yaes t, F a a welche dieser Einkünfte voraussihtlich dauernd oder für mehrere Jahre gerechnet werden kann ; þ. bei den Witwen und Waisen: ) Vor- und Zuname, Tag der Geburt, bei Witwen auch CGlternname mit Angabe, ob wiederverheiratet, gegenwärtiger Beruf und Wohnort der Personen, für die die Zuwendung erfolgen foll, / ) Vor- und Zuname, Tag des Todes, leyte amtlihe Stellung im Staatsdienst, legter Beruf und leßter Wohnort sowie etwaige unverscrgte Kinder über 18 Jahren des verstorbenen Chemannes oder Vaters, M Betrag des Lezogenen Witwengelbdes und des Waisengeldes, je für sich, Höhe der Einkünfte der zu 1 genannten Personen sowie anderer Kinder (Ziffer 2), die den Haushalt teilen, aus fonstigen Einkommentquellen, einschließli Leistungen des Staates oder Dritter; Angabe, auf welche dieser Ein- künfte voraussià.... dauernd oder für mehrere Jahre ge- rechnet werden kann; 2 : Diese Angaben können durch Hervorhebung von Tatsachen, die eine besondere Berücksichtigung im Einzelfalle oder eine höhere Be- meffsung der Zuwendung zu rehtf rtign geetgnet sind, ergänzt werden. Im Interesse der Geschäftsheretnfahung wird die Ausfüllung eines Formulars nach anliegendem Muster f) empfohlen, welches bei den Pensionszahlungsstellen unentgeltlich vera“folgt wird. In diesen Formularen brauen nur die mit *) bezeihneten Angaben von den Beteiligten selbs ausgefüllt zu werden. Die Zahlungsstelle hat auf Wunsch die Wetterbeförderung der Angaben zu übernebmen und, soweit angängig. bei der Ausfüllung der Formulare behillih zu sein. IT. Die leßte vorgesezte Dienstbehörde hat die Angaben nah Maßgabe der nachstehenden Vorschriften auf ihre Vollständigkeit und Nichtigkeit hin nahzuprüfen und sodann dem zuständigen Minister mit einer gutahtlich»ckn Aeußerung über die Höhe der befürworteten Zuwendung zur Entscheidung vorzulegen. Eine Zuwendung kann nicht gewährt werden, wenn auf Grund beslimmter Tatsachen bei der Person, für die fie nach,esucht wird, ein Bedürfnis oder die Würdig- keit niht anekannt werden kann. Die Nachp üfung hat in wohlwollender Weise an der Hand der Akten, deren Inhalt zur Ergänzung der Angaben heranzuziehen ist,

zu erfolgen. Sind weitere Aufklärungen oder Ergänzungen der An- «abon ra so Did zunädhft die Beteiligten selbst zu bôren, wobei

erforderli, so sind diese in vertrauliher und \{honender Weise vor- zunehmen. Feststellungen untergeordneter Polizeiorgane in der Wohnung oder M der Beteiligten sind unter allen Um- tänden aus8geschlofsen. : | Das E iein eines Bedürfnisses ist bei einem Pensionär, der verheiratet oder Angehörigen kraft Ge- seßes unterhaltspflihtig ist, ohnewetteres anzunehmen, wenn sein jährlihes Gesamteinkommen aus ösffent- lihen und yrivaten Mitteln weder 1500 #4 (bei Unter- beamten), 30009 #4 (bei den übrigen Beamten), noch denjenigen Betrag übersteigt, der ih ergeben würde, wenn der Beamte in der von ihm zuleßt bekleideten Stelle nah den am 1. April 190# geltenden oder mit Wirkung von diesem Tage in Kraft getretenen Vor- \chriften besoldet gewesen und in den Nuhestand verseßt worden wäre. Bet Ermittelung dieser Höchstgrenze ist von dem Besoldungsdienstalter auszugehen, das der Beamte bei seiner Pensionierung gehabt hat. Das Vor- handensein eines Bedürfnisses ist bei Witwen ohne weiteres anzunehmen, wenn ihr jährlihes Gesamtein- kommen aus öffentlichen und privaten Mitteln bei Witwen von Unterbeamten 600 4, sonst 1200 46 nicht übersteigt, und bei Waisen, wenn sie anderes Ein- kommen als de A geseßlich zustehenden Versorgungs- ihrntisse nt aben. e Bai der Gewährung von Zuwendungen sollen, soweit nicht durch sonstige Einkünfte ein genügender Ausgleih geschaffen ist, be- sonders berüdsihtigt werden : a. Pensionâre sowie Witwen und Waisen, die wegen eigener

Krankheit, Krankheit in. der Familie oder aus sonstigen

Gründen besonderer Fürsorge bedürfen,

Pensionäre, die entweder in jüngeren Jahren pensiontert

worden find oder unversorgte Kinder haben,

. Wiiwen und Waisen von Beamten, die vor dem

1. April 1897 oder tn jüngeren Jahren pensioniert oder

verstorben sind.

[V. Dur die Zuwendungen foll nah Maßgabe des Bedürfnisses in angemessenen Grenzen ein Ausgleih der aus den ershwerten Lebensverhältnissen fich ergebenden Härten herbeigeführt werden, ins soweit nicht die neben der Pension oder den Hinterbliebenenbezügen vorhandenen Einkünfte einen solhen Ausgleih bereits bieten. Bei Berechnung des Gesamteinkommens sind nur \olche Nebenelnkünfte u berüd\ihtigen, die als vorausfihtlich dauernd oder für längere Zeit aefichert erscheinen. Einkünfte von Kindern, die den Haushalt teilen, sind bei Berehnung des Gesamteinkommens eines Pensionärs oder einer Witwe nur soweit zu berücksichtigen, als fie dazu dienen, die Lebenshaltung dieser Person zu erleichtern.

Die Höhe der im Einzelfall zu gewährenden Zuwendungen bemißt ih mindestens: i

a. bei den Pensionären, die zu oder vor dem 1. April 1907 in den Ruhestand getreten sind, auf dem Unterschied zwischen dem einschließlich der geseßlichen Pension bezogenen Gesamt- eintommen und dem Betrage, der sih bet Anwendung der durch Art. 11 8) der Pensionsgefetnovelle vom 27. Mai 1907 verbesserten Pensionsabstufung auf die der Pensions- feslsezung zugrunde gelegten Dienstbezüge und Dienstzeiten ergeben würde, h

». bei Witwen und Waisen diefer Pensionäre und der vor dem 1. April 1907 verstorbenen aktiven Beamten auf den Untershied zwishen dem einshließlich dem geseßlihzn Miitmon- 1nd Mafïonaeld bezogenen Gesamteinkommen und

L Aw 1.

Während des Vierteljahres vom 1. Januar bis 31. März 1914 haben 10015 Schiffe (gegen 11261 Schiffe in dem- selben Vierteljahre 1913) mit einem Nettoraumgehalt von 2029 095 Registertons (1913: 1971319 Registertons) den Kaiser Wilhelm -Kanal benußt und, nah Abzug des auf die Kanalabgabe in Anrehnung zu bringenden Elb- lotsgeldes, an Gebühren 977127 (1913: 918980 M4) entrichtet. Auf den Monat März 1914 entfielen 3754 Schiffe (1915: 4212 Schiffe) von 721 332 Registertons (1913: 709 831 Registertons) und 352437 # (1913: 333 896 M) Gebühren.

Jm Rechnun gs jahre 1913 haben 53 382 Schiffe (gegen 57 366 Schiffe im Rechnungsjahre 1912) mit einem Netto- raumgehalt von 10 349 929 Registertons (1912: 9924 237 R-- gistertons) den Kanal benußt und, nah Abzug des Elblots- geldes, an Gebühren 4721 738 #4 (1912: 4 468876 M) ent- richtet.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M.S. „Loreley“

am 23. April in Konstantinopel eingetroffen.

Bayern.

Jn der Kammer der Reichsräte wurde gestern die Frage der Einführung der Arbeitslosenversicherung in Bayern beraten. Auf Antrag der Regierung hatte das Abge- ordnetenhaus im Etat des Ministeriums des Jnnern beim Kapitel „Arbeiterfürsorge“ einen Betrag von 75000 46 ein- geseßt, damit den Gemeinden, die nah den von der Regierung aufgestellten Grundsäßen eine gemeindliche Arbeitslosenversiche- rung einführen wollen, ein Staatszushuß gegeben werden könnte. Der Ausschuß der Reichsratskammer hatte den Regierungs - vorschlag abgelehnt, sich dagegen bereit ertlärt, der Verwendung der genannten Summe zu sonstigen Zwecken der Arbeiterfürsorge zuzustimmen. Von verschiedenen Seiten des Hauses wurden, wie „W. T. B.“ meldet, Bedenken gegen die Einführung einer derartigen Arbeitslosenversicherung erhoben, der Minister des Jnnern Freiherr von Soden und der Ministerpräsident Graf Hertling richteten jedoh an das Haus die dringende Bitte, den Regierungsvorschlag anzunehmen. Bei der Abstimmung wurde indessen sowohl der Antrag der Re- gierung wie ein aus der Mitte der Kammer eingebracter

Kompromißantrag, dem Seine Königliche Hoheit der Kronprinz und einige andere Prinzen und Herzöge ihre Stimme gegeben jatten, abgelehnt und mit überwältigender Mehrheit der An- rag des Ausschusses angenommen.

Baden.

In der gestrigen Sizung der Ersten Kammer des Landtags stand die Frage der Rheinschiffahrt zur Be- ratung.

Wie „W. T. B.“ berichtet, gab der Kommerzienrat Stroh- m eyer - Konstanz seiner Freude darüber Ausdruck, daß in dem an- deren hohen Hause bezüglich dieser Frage Einmütigkeit herrsche, und bespcach sodann ausführlich das Gutachten des Gehetmen Dberbaurats Sympher - Berlin. Die Kosten der Regulterung der Strede Straßburg—Basel betragen nah diesem Gutachten 20 Millionen Mark, für den Ausbau der Strecke Basel— Konstanz werden 50 Millionen gerechnet, das ganze Projekt würde nah Sympher 70 Milltonen erfordern. Für Baden würden aus dem Projekt Straß- burg—Bodensee hternach Ausgaben von 3 255 000 4 entstehen bet einer Ausgabe von 49 Millionen für die Ausführung des Projekts. Den größten Vortetl von diesem Projekt würde die Schweiz haben. Das Gutachten be- sagt, daß die zu gewinnenden Wasserkräfte einen Wert von 500 Milltonen repräsentieren. Nicht früh genug könne daher begonnen werden, mit den Nachbarstaaten Elsaß-Lothringen und der Schweiz die Richtlinien für dieses Projekt zu entwerfen. Für die Schweiz bedeute es ge- radezu eine Lebensfrage, durch den Rhein direki mit der See ver- bunden zu werden. Die Schweizer seien verständig genug, um ein- zusehen, daß das Projekt nur durhgeführt werden könne, wenn sle einen gewissen Anteil zu den Kosten trügen. Für Oberbaden müsse einmal etwas geschehen, was diesem Teil des Landes bessere Erwerhs- verhältnisse brtnge. Der Minister Freiherr von Bodman bezeih- nete die Mitteilungen des Kommerzienrats Strohmeyer über das Gut- achten des Geheimrats Sympher bezüglih des Projekts Straßburg— Bodensee als hocherfreulih. Die Ausführung des Projekts werde aber davon abhängen, ob Holland \sich für Schlffahrtaabgaben erkläre. Gr gab seiner Freude darüber Ausdruck, daß die Erste Kammer von Gl\aß-Lothringen eine freundlihere Stellung zu der Frage genommen habe. Auch bei etner Verhandlung mit Elsaß-Lothringen habe dieses eine wesentlih günstigere Stimmung gezeigt, weshalb Aussicht bestehe, daß über die Frage der Rhetnregulierung Baden mit Elsaß-Lothringen zu einer Verständigung gelange.

Oefterreich-Ungarn.

Ueber das Befinden des Kaisers wird heute amtlich | mitgeteilt, daß die Nacht ebensogut war wie die beiden vorher- | gegangenen Nächte. Das Allgemeinbefinden ist vollkommen | zufriedenstellend.

Jm Heeresausschuß der Ungarischen Delegation hielt der Kriegsminister von Krobatin gestern ein Exposé, | in dem er laut Bericht des „W. T. B.“ ausführte:

_ Die Gesamtford erungen der Heeresverwaltung für das nächste Verwaltungsjahr belaufen sich auf 575 939 415 Kronen, gewiß ein hoher Betrag, doch ist die militärishe Last unserer Bepölkerung viel j geringer, als die der Bevölkerung anderer Staaten. Der Minister }verwies auf die Riesensummen, die die großen Staaten des Kontinents gerade in der jüngsten Zeit ihrer Wehrmacht zugewandt hätten, und fuhr dann fort: „Es ist auch allgemein bekannt, was unsere leinen, sehc rührigen Nachbarn in militärisher Opferfreudig- keit leiften. Mit Recht zwar können wir den hohen inneren Wert unserer von einem ausgezeihneten Offizierkorps geleiteten kriegs- mäßigen Ausbildung bei dem allgemetnen militärishen Wettstreit in die Wagschale werfen, allein gegen die Macht der immer größer werdenden Nüstungszahlen können wir uns nicht verschließen. Solange diese Zahlen bei unseren Nahbarn wachsen, können wir troß unserer friedlihen Tendenzen niht stehen bleiben. Wir müssen vielmehr weiter bauen, wenn wir unsere berechtigten Interessen wahren wollen und unsere Grenzen unantastbar bleiben follen. Dieser Weiterbau wird zur selbstverständlichen Pflicht, da wir infolge der zweijährigen Dienstzeit über ein mächtiges NReservoir voll auêgebildeter Mann- | haften verfügen werden. Die Zusammenfassung diefer Mannschaften in Neserveverbände wird die Aufgabe der Heereéverwaltung in Zukunft sein.“ Das Ministerium des Jnnern veröffentlicht, obiger Quelle zufolge, eine Kundmachung, wonach in Abänderung der bisherigen Bestimmungen das Königreich Galizien und Lodomerien mit dem Großherzogtum Krakau und dem Her- | 3ogtum Bukowina zu für Luftfahrzeuge verbotenen Zonen | erklärt werden.

Großbritannien und Frland.

Im Unterhause fragte gestern der liberale Abgeordnete Byles, welcher Art die geeigneten Schritte seien, um der Hoheit des Gesezes Achtung zu verschaffen, die der Minister- prästdent versprochen habe und die die Regierung unternehmen werde als Antwort auf die jüngsten aufrührerishen Vorgänge in Ulster, und ferner ob der Ministerpräsident in Betracht ziehe, daß eine nationale Beschimpfung von solcher Größe und einem derartigen Charakter, wenn man sie unbestraft hingehen ließe, die Waffe des Geseßes s{chwächen und die Achtung vor | dem Geseß vermindern würde.

Wie „W. T. B.“ meldet, antwortete der Premierminister Asquith, es seien bereits Maßnahmen getroffen worden, die sich hoffentlih als wirksam erweisen würden, um jede Wiederkehr solcher Zwischenfälle unmöglich zu machen. Die Negterung werde die An- gelegenheit auch von anderen Gesichtspunkten aus einer forgfältigen Erwägung unterziehen. Es fet niht wünschenswert , zurzeit eine öffentlihe Erklärung abzugeben.

Rußland.

| Der Ministerrat hat beschlossen, in der Duma eine | Vorlage, betreffend die Gewährung von S chiffahrtsprämien, jeinzubringen. Wie „W. T. B.“ meldet, werden für die Tonne [6/100 Kopeken für Schiffe mit mechanischem Antrieb, 3/100 [Kopeken für Segelschiffe aus Holz und 4/100 Kopeken für Segelschiffe aus Metall vorgeschlagen. Für die obligatorischen Fahrten der Gesellschaften, die Staatssubventionen erhalten, [werden keine Prämien gewährt werden.

__— Die Kommission für richterliche Reformen der Reichsduma hat eine Unterkommission von sechs Mitgliedern gewählt, die einen Gesetzentwurf über die Unverantwort- lihkeit der Mitglieder der beiden Kammern aus- arbeiten soll. Das fragliche Gesetz soll, obiger Quelle zufolge, auh die Einrichtung eines Disziplinargerichtshofes vorsehen, der Mißbrauch der Redefreiheit von der Kammertribüne herab ahndet und Strafen verhängt bis zum Ausschluß der Schuldigen aus der Kammer auf Zeit und für immer, wobei in leßterem Falle Neuwahlen stattfinden. :

Das Ministerium des Jnnern hat an die Behörden für Bauernangelegenheiten, besonders an die Landräte, Weisung gegeben zur strengen Beachtung der vorgeschriebenen Maß- nahmen zum Kampf gegen die Trunksucht auf dem Lande.

Türkei.

Blättermeldungen zufolge ist das Marineprogramm p langen Studien nunmehr fertiggestellt worden. Danach

werde die Pforte den franzöfishen Werften in der Normandie acht oder zehn Torpedobootszerstörer in Austrag geben, die größer und schneller sein sollen, als der neueste jeßige Zerstörer der türkischen Flotte; bei den Creuzotwerften werde sie drei Unterseeboote bestellen. Die Bauzeit werde 18 Monate nicht überschreiten. Der Betrag soll weder auf das laufende Budget genommen, noh von den Anleihen gedeckt, sondern durch Sammlungen des Flottenkomitees aufgebracht werden.

Serbien.

Der frühere Handelsminister Kosta Stojanowits ch hat

sih gestern nach Athen begeben, um als Delegierter der jerbishen Regierung die zwischen Serbien und Griechen - land abgeschlossene Konvention über die Serbien eingeräumte Freihafenzone in Saloniki zu unterzeichnen.

Amerika,

Die Zustimmung des Jnsurgentengenerals Carranza zuden Vermittlungsplänen der südamerikanischen Staaten erweitert das Feld der Vermittlung, sodaß sie nicht nur die Frage zwischen Huerta und den Vereinigten Staaten, sondern auh die Revolution innerhalb Merxikos einschließt. Wie „W. T. B.“ meldet, wird aus zuverlässiger Quelle mitgeteilt, daß die an der Vermittlung beteiligten Staaten einen Appel [C an die europäishen Regierungen gerichtet haben, ihre guten Dienste anzuwenden, um die Verhandlungen zu fördern. Sie haben indessen nicht darum ersucht, besonderen Einfluß auszuüben, um den Präsidenten Wilson zur Stellung leihter Bedingungen zu veranlassen. Ferner wird mitgeteilt, daß Ab- gesandte an Carranza abgegangen sind, um ihm vorzuschlagen, an dem Waffenstillstand teilzunehmen.

Huerta hat den Vorschlag auf Einstellung der Feindseligkeiten zwishen den Vereinigten Staaten unD Mexiko während der Vermittlung angenommen.

Die amerikanishen Konsuln in einigen mexika - nishen Städten sind ermächtigt worden, auf ihre Posten zurüclzukehren, was als ein günstiges Zeichen für die Ent- wicklung der mexikanischen Frage betrachtet wird.

Nach einer von „W. T. B.“ verbreiteten Depesche aus Tampico vom 26. April haben die Rebellen die Stadt vie r Tage lang angegriffen und sind jeßt im Besiße ‘aller Punkte am unteren Flußufer bis nah La Barra. Die Bundes- truppen, die von Kanonenbooten unterstüßt werden, haben bisher sämtliche Angriffe zurückgewiesen. Sie haben einen Offizier unter Porlamentärflagge mit der Aufforderung zu den Rebellen gesandt, sich ihnen bei dem Widerstande gegen die Amerikaner anzuschließen. Die Rebellen haben dies abgelehnt, jedoh er- lärt, sie würden den Amerikanern Widerstand leisten, wenn diese in das Gebiet der Rebellen einfielen.

Regierungstruppen und Konstitutionalisten haben vorgestern bei Tampico auf den kubanishen Postdampfer „Antilla“ ge- feuert, wobei der Steuermann getötet wurde. Der Kom- mandant eines der britischen Schiffe vor Tampico hat bei den Kommandos beider Truppen Protest erhoben.

Der General Funston hat das Kommando über die Streitkräfte in Veracruz übernommen. Nach der Landung der fünften Jnfanteriebrigade kehrten die Matrosenabteilungen auf die Schiffe zurü. Nach amtlichen Nachrichten sind Deutsche weder in Tampico noch in Veracruz verleßt worden.

Der Admiral Howard, der Befehlshaber der amerika- nischen pazifischen Flotte, meldet, daß mexikanische Bundes - truppen und Jnsurgenten bei Mazatlan und Acapulco kämp fen.

- Der Oberst Goetals hat obiger Quelle zufolge be- schlossen, den Schiffsverkehr durch den Panamakanal am 10. Mai beginnen zu lassen, da die Tehuantepec-Eisenbahn nach Mexiko unterbrochen ist, von wo zahlreiche Verschiffungen

stattfinden. Afien.

_ Die abgeänderte cinesishe Verfassung, deren Wortlaut heute veröffentlicht wird, gibt dem Präsidenten, wie „W, T. B.“ meldet, die umfassendsten Befugnisse und macht ihn zum Haupt der Nation. Die Regierung kann die gesetz- gebende Körperschaft einberufen, eröffnen, vertagen, shließen und auflösen, kann Vorlagen und Etats einbringen, kann Geseße, die vom Parlament angenommen worden sind, ihm zur Wiedererwägung zurügeben und fann, falls ein solhes Geseß mit einer Dreiviertelmehrheit nohmals angenommen wird, mit Zustimmung des Verwaltungsrats seine Veröffentlichung zu- rückhalten. Ferner kann die Regierung es ablehnen, Fragen über Verwaltungsangelegenheiten, die ihr vom Parlament gestellt werden, zu beantworten, wenn sie Geheimhaltung für notwendig hält. Der Präsident hat allein das Recht, Beamte und Offiziere zu ernennen oder zu entlassen, Krieg zu erklären, Frieden zu schließen und über Heer und Marine und die für beide notwendigen Ausgaben zu verfügen. Eine Bestimmung in der vorigen Verfassung, daß keine Einmischung höherer Be- amter in die Amtsführung der Richter stattfinden soll, ist in der neuen Verfassung nicht enthalten.

Afrika.

Einer vom „W. T. B.“ verbreiteten offiziösen Mitteilung zufolge ist die im westlichen Tibesti lagernde Kolonne Löfler beauftragt worden, ihren Marsch fortzusezen, um sih der Stadt Bardaï, nördlih von Ain-Galakka, zu bemächtigen. Es ist dies der leßte wichtige Punkt der Frankreich durch den Vertrag mit England im Jahre 1899 zuerkannten Einflußzone. Major Löfler wird ungefähr zu derselben Zeit in Bardaï eintreffen, wie die italienishen Truppen an der äußersten Grenze der tripolitanishen Wüste.

Die „Tribune Congolaise“ meldet aus Boma vom 4. April, daß in der portugiesischen Kongokolonie seit Monaten der Häuptling von San Salvador rebelliert. Zwischen den portugiesischen Trupyen und den Aufständischen hätten Kämpfe stattgefunden, bei denen 20 Weiße getötet worden seien. Die Missionare hätten flüchten müssen. Näheres über die Ursache des Aufstands sowie ob er nieder- geworfen ist, weiß das Blatt nicht zu berichten.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Bericht über die gestrige Sizung des Reichstags und der Schlußbericht über die gestrige Sizung des Hauses der Abgeordneten befinden sih in der Ersten und Zweiten Beilage.

Auf der Tagesordnung der heutigen (246.) Sißung des Reichstags, welcher der Staatssekretär des Jnnern Dr. Delbrü ck beiwohnte, standen zunächst Anfragen.

Der Abg. D ättmann (Soz.) fragte:

I. Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, 1) daß das In- fanterieregimentNr. 143 in Straßburg î. Els. während der leßten intermonate bei strenger Kälte und bei tagelang an- bhaltendem NRegenrvetter zu Felddienstübungen im Gelände bis zu ununterbrochener 5 tägiger Dauer kommandiert worden ist, und in- folge dieser Strapazen sehr viele Erkrankungen vorgekommen find, fodaß die LWaarette zeitweilig überfüllt waren; 2) daß ¡wei Soldaten der ¿weiten Kompagnie durch die unausgesette Ueber- anftrengung im Dienst in ihrer Gefundhett derart geschwäqz1 Turden, daß sie nach kurzer Erkrankung starben; 3) daß zwet andere Sol- daten derselben Kompagnie aus Verzweiflung ihrem Leben durch Er- hängen respektive Ershießen ein Ende machten ?

T1. Was gedentt der Herr Reichskanzler zu tun, um derartigen Vorkommunifsen vorzubeugen ? i

__ Bevollmächtigter zum Bundesrat, Generalmaior Wild von Hohenborn: 1) EG ift nicht rihtig, daß infolge von Strapazen bei TUeBungen des Infanterieregiments Nr. 143 fehr viele Erkrankungen vorgekommen sind und daß die Lazarette infolae davon überfüllt waren. 2) Es i nicht zutreffend, daß Soldaten der D. Kompagnie infolge davon starben; vielmehr handelt es sich bei Den beiden Todesfällen dieser Kompagnie um eine Genickstarre und um einen Unglüdsfall. 3) Es ist endlih n i cht richtig, daß Soldaten derselBen Kompagnie threm Leben ein Ende machten ; vielmehr ist nur ein Selbstmordversuhch vorgekommen, defsen Ursache in keinem Zusammenhang mit den in der Anfrage genannten Beweg- gründen steht. Fm Übrigen wird die Beantwortung der Anfrage ab- gelehnt, da weder der Reichskanzler noch der Reichstag in Angelegen- heiten der Ausbildurrg der Truppen zuständig ist.

Ergänzend fragte der Abg. Dittmann (So) : Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß bei den Felddienst- übungen im Infan Éerieregiment Nr. 143 in den kalten Februarnächhten die Mannschaften nicht aus den Kleidern herausgekomr:en sind und daß weder für Quartter, noh für Verpflegung vorgesorgt war? Ist dem Herrn MNeichskanzker fernerhin bekannt, daß die Soldaten zwei Tage hintereinander an den Uebungen teilnehmen mußten und daß sie in dieser Zeit bei 12° Kälte statt zroei vier Stunden Walhtdienst leisten mußten, \oDaß die Mannschaften 40 Stunden lang feinen Schlaf gefunden Haben?

Generalmajor Wild von Hohenborn : Ich habe meiner Er-

flärung nihts btnzuzufügen.

Ergänzend fragte der Abg. Dittmann (Soz.):

Ist der Herr Meichskanuzler bereit, wenn das ihm vorgelegte Material ergibt, Daß die gegebene Auskunft nicht zutrifft, weitere Aufklärungen zu geben?

Präsident Dr.- Kaemp f: Das ist keine Ergänzung der Anfrage.

Der Abg. Bi rkenmayer (Zentr.) fragte:

A. Ist dem Derrn Reichskanzler bekannt: 1) daß durch den Großherzoglichß GadDisden Geheimen Regierungsrat Dr. Mallebrein in Karlsruhe in Waden ein Präparat (Mallebrein) als Heil - mittel gegen Frfektionsfkrankbeiten hergestellt worden ist, das in medizinis{ch2n Kreisen infolge feiner Wirkung als sehr bedeut- sam erkannt worden istt? 2) daß dieses Präparat sich als Heil- mittel gegen die MèTaul- und Klauenseuche sowie gegen dte Tuberßlofe und in leßterer Sinsiht auth bef Erkrankungen von Mensd:;i erfolgreich bewährt hat? 3) daß eine Reihe von Fachmännern, gestüßt auf ihre Erfahrungen, si zugunsten dieses Heilmitttels ausgesprochen baben ?

B. Gedenkt Der Herr Reihskanzler seinen 7 iliheu Einfluß zur möglichst umfangreihen Verwendung dieses Heilmittels geltend zu machen ?

Direktor des MVMreihiamts des Innern von Fonguidres: Anfragen über das Urteil und die Stellungnahme der Neichsleitung in bezug auf fsolWe Heilmittel gegen einzelne Menschen- oder Tierkrankhbeiten, die von thren Erfindern oder den her- stellenden Fabriken verbreitet oder angeyriesen werden, haben ih in der leßten Zeit geb äuft, Da bei der Beantwortung dieser An- fragen eine eingebenDere wissenschaftliche Würdigung der Heilmittel ausgeschlofsen ift, fo besteht die Gefahr, daß die erteilte Auskunft ungerwollt entweder als eine besondere Reklame für das Mittel wirlt oder dessen völlige Diskreditierung zur Folge hat. Da feine diefer beiden Wirkungen als erwünscht erachtet werDen fann, so muß die Beantwortung derartiger Anfragen jeßt und au künfttg grund\äßlih abgelehnt werden, wenn nicht ganz besondere Mülsihten des öffentlihen Wohles dies aus- nahmsweise als angezeigt ersheinen lassen.

Hierauf wurde die gestern abgebrochene erste Beratung des Jnternationalen Vertrages zum Schuße des menschlichen Lebens auf See und des dazu gehörigen, Reglements fortgesest.

(Schluß des Blattes.)

In der heutigen (69.) Sizung des Hauses der Ab- geordneten, welcher der Minister der geistlihen und Unter- rihtsangelegenheiten D. Dr. von Trott zu Solz beiwohnte, wurde Die zweite Beratung des Etats des Ministeriums der geistlihen und Unterrihtsangelegenheiten und zwar zunächst die allgemeine Debatte über die Universitäten fortge)eßt.

Abg. Eickhoff Cforishr. Volksp.): Ich freue mi, daß die Unterrichtsverwaltung nunmehr in Verhandlungen mit den anderen deutshen Staaten getreten ist, um für ganz Deutschland den Titel „Dr. med. dent.“ zur Einführung zu bringen. Damit wird hoffent- [ih bald den berechtigten Wünschen der die Zabnbeilkunde Studierenden entgegengefommen werDen. Es ift niht zu bestreiten, daß die Lösung dieser Frage an fi sMwierig ist. Andererseits ist aber zuzus- geben, daß durch die Neuordnung des zahnärztlihen Studiums dieses erheblich erfchwrt worden is und somit die Einführung des Titels „Lr. med. dent.“ als berechtigt erscheint. Das die Zahnärzte im allgemeinen vor Erlaß der neuen Prüfungs- ordnung das Abiturientenexameri niht abgelegt hatten, ist kein stich- haltiger Grund für die Ablehnung des Titels „Dr. med. dent.“. Von 1900 bis 1910 hat eine ganze Metihe von Studierenden, die ebenfalls nicht die NReifeprüfung bestanden haben, doch den Titel „Dr. phil.“ erworben. Die ZaHnärzszte haben ein sehr lebhaftes FInterz8- an dem Doftortitel, der gewifserznaßen eine dekorative Ergänzung des Staats- examens ist und sie auch üußerlich von den Zahntechnikern unter- scheidet. Der Titel „Dr. med. vet.", der in der Schweiz erworben worden ist, follte aus Billigkeitsgründen auch bei uns anerkannt werden. Die Frage der Verletbung des Titels „Dr. med. vet.“ ist ja prinzipiell entshieden und der Titel von Preußen eingeführt worden; aber die egierung follte do Den Herren, die ohne Absolvierung der Neife- prüfung diesen Titel inx der Schweiz erwoorben haben, die Führung des Ti els hier ebenfalls gestatten, zumal da die Prüfung in der Schweiz zum mindeslen ebenso s{chwierig is wie bei uns. Daß man den „Doctor Philadelphiae®“ in Deutschland nicht an- ertennt, Halte ich für berechtigt. Was die an den Unlt- De’ sitäten berrshende Ueécberfüllung betrifft, so ist ja e erfreulicherweise die Zahl der Ausländer an den Üniversi- täten und Techniswen Howhschulen eingeschränkt. Das ift nur ein Akt der Notwebr, Der mit politishen Tendenzen nihts zu tun bat. Eine Ueberfüllung an den Universitäten ist aber noch heute vorhanden. Bezüglich Des Falles Jastrow an der Handelsho(\ule in Berlin hat der Abg- von der Osten gesagt, daß die preußische Megierung liberaler fei als die Aeltesten der Kaufmannschaft. Diesem Ausfpruch kann ich die Erklärung entgegenhalten, die die Aeltesten Heute früh veröffentlicht haben. Darin wird ausgeführt, daß &8 si nicht um eine wirkliche Kündigung handelt, fondern nur ein anderer Vertrag über die eFor!sepung der Tätigkeit des Professors Jastrow angebahnt werden jollte An den Universitäten müssen alle Nihtungen zu Worte ommen, das entfpriht der akademischen Lehrfreiheit: aber für