1914 / 102 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 May 1914 18:00:01 GMT) scan diff

hach dieser Richtung hin die größte Sorgfalt von seiten der zu- ständigen Behörden angewandt wird. Nur darf man auch nicht zu weit gehen in den Forderungen, die nah dieser Richtung hin ge- stellt werden; und das wird wohl auch der Herr Vorredner nicht tun wollen. Er hat dieselbe Nücksihtnahme, welche er für die Katho- liken verlangt, auch den Evangelischen gegenüber als angebraht be- zeichnet, und es muß selbstverständlich in dieser Beziehung nach beiden Seiten hin dieselbe Nücksiht geübt werden.

Was den speziellen Fall anlangt, den er zum Ausgang seiner Beschwerden machte, so ist er, wie ih soeben höre, heute bei mir berichtlih vorgetragen worden, sodaß ih zu ihm in diesem Augenblick eine Stellung noh nicht einnehmen kann. Im allgemeinen aber kann ih wiederholt hervorheben, daß ih den Anforderungen, die von seiten des Herrn Vorredners im ganzen erhoben worden sind, grundsäßlich zustimme.

R

die Einnahme- und Ausgabetitel für die Provinzial- mqulkollegien werden bewilligt, desgleichen ohne Debatte ie Titel für die Prüfungskommissionen.

Es folgen die Titel für die Universitäten, wobei zunächst eine allgemeine Debatte über das Univerfitätswejen im ganzen stattfindet.

Abg. Dr. Kaufmann (Zentr.) referiert als Berichterstatter über die Verha¡ dlungen der Budgetkommission.

Aba. von der O sten (kons.): Auf die Ausländerfrage an den Universitäten will ih heute niht näher eingehen, denn diese Dinge find hier so oft behandelt worden, und die Negterung ist ja auch ernstlich bemüht, durchgreifende Maßnahmer zu treffen, um diefe Mißstände, die ih in immer wabsendem Maße gelt: nd gemacht haben, zu be]eitigen. Die s\taatlihen Honorare der Professoren haden dauernd eine jehr erhebliche Steigerung erfah:en. Die Wünsche der Abteilungsvor- # her, die sich namentlich auf eine bessere Negeiung ihrer Einkommens- verhältnisse beziehen, bitte ich wohlwellend zu b:rücksihtigen.! Die Abteilungsvorstcher, die einen bescnd-.ren Lehrauftrag erbalten haben, follten auch in ihren Bezügen mit den Honorarprofessoren gleichgestellt werden. In einem Wünsche ist die Regierung beretts den Wünschen der Abieilungsvorstehe-r entgegengekommen, insofern als sie dite Kündigungsk:ausel aufgehoben hat. Die Negierung ist hier sehr viel liber ler verfahren, als die hiesige Kaufmannschaft von Berlin, die dem Prof: sor an der Handel: hechs{chule Berlin Dr. Jastrow obne Angabe von Gründen zum 1. Oktober seine Stelle gekündigt hat. Ich freue mich, daß die Negierung dem Wunsche der Abteilungs- vorsteher Rechzung getragen hat und die Fretheit der Wissenschaft gewab1t hat. Zu begrüßen ist ebenfalls, daß die Unterrihtsverwaltung den Wünschen der Privatdozent-n auf Verleihung des Hoùorar- p ofessortitels entgegengefkommen ist. Jn der leßten Zeit find dret Privatdozenten zu Professoren ernannt worden. Ich bitte die Re- gierung, auch den Wün|]chen der Privatdozenten auf Remuneration entgegenzufkommen, und zwar soweit sie Lehraufiräge erhalten haben. Die Stellung der Rektoren ist cine außerordentlich wichtige. Die Re- gterung muß im Inter-}e der Universitäten und des Staates darauf achten, daß sie in ihrem Wirkungékreise niht beengt werden. Nun geht das Gerücht, daß der bekannte Berliner Volkswiri\{hafts- [ehrer Adolf Wagner sih mit Rücktrittsgedanken trage und die Absicht habe, si von setner Tätigkeit zurückzuziehen. In diesem Falle müßte der Lehrstubhl neu beseßt werden. Sollte die Eventualität an die Regierung herantreten, dann würde es allerdings meinen Freunden chr bedenfklih erscheinen, wenn bei einer solhen Neubeseßung ein Anhänger der au ge) prochen kathedeifozialistishen Richtung auf diesen wichtigen Lehrstuhl in Berlin berufen werden sollte. Es liegt mir felbstcerständlih völlig fern, die fkathedersozialistiihe Richtung herab- zuseßen. Man mag über sie denken, wie man will. Aber es. muß verhütet werden, daß unsere nationalökonomischen Lhrstühle aus\chließlich mit Bert etern einer einzelnen Nichtung beseßt werden, mit Dozenten, die doch Turch politische und «„esellschaftlih-ökonomishe Grundanschauungen in der freien wissenshaftlihen Forschung unzweifelhaft etwas beengt sind. Es handelt sich hier um eine Wissen\chaft, die von eminenter uad immer mehr wahsender Bedeutung für das gesamte Staatsleben ist. Die Entwicklung der letzten Jahrzehnte hat eine ganze Reihe neuer wurtschaftlicher Vtethoden in den Vordergrund gerückt. Jch erinnere nur an die wachsende Bedeutung der Affsoziation des Kapitals. Das sind Dinge, die fo tief einshneiden in alle Sphären d:s öffentlichen und des privaten Le-ens, daß allerdings ein sehr wichtiges Interesse des Staates vorliegen dürfte, wenn die beranmachsende akademische VFugend, alle die Männer, die sich über die Volkswirtsckaft unter: ihten wollen, die Dirge möglihst von den wver- schiedenen Seiten aus belcuhtet betrahten Tönnen. Die BVormachtstellung des Kathedersozialitmus unter den heutigen Beitretern der Nationalökonomie dürfte außer Frage stechen. Man wird auf der anderen S ite niht verkennen können, daß die Lehren des Kathede1fozialismus in immer wahsendem Maße auf Widerspruch stoßen bei den großen Erwerbsständen unser: s Landes, insbesondere bei der Industrie und bei der Landwirtschaft. Im Kreise der Praxis wie auch einzelner Nationalökonomen wird die Vor- herrshaft des Kathedersozialismus immer mehr bedauert. Ich erinnere als Beispiel für die kathedersozialistishen Lehren nur an Männer wie Professor Brentano und Professor von Sculze- Gaeverniy. Ich frage, ob mit solhen Lehren die Voraus- seßungslosigkeit der Wissenschaft vereinbar ist, die doch selbstyer- {ständlih die Grundlage der w'ssershaftlihen Forschung bilden foll. Die Gefahren des Kathederfozialismus licgen in der G-genwart be- sonders in der einseitigen Bewertung der gewerkschaftlichen Kämpfe zu- gunsten der handarbetitenden Klassen. Die Wertung |st eine ganz ein- seitige zugunsten der Arbeit und zuungunsten der beiden gleihwichtigen Faktoren des Grundbesitßzes und des Kapitals. Wir glauben, daß gerade in diesem Falle die N-gierung das dringendste Interesse daran haben müsse, die Besetzung der volkswiitschastlihen Lehrstüble in Preußen mögli nah den verschiedenen Richtungen gleichmäßig vorzunehmen. Es ist in der Tat heute bercits s{wierig, Nattonal- öfonomen zu finden, die nicht Kathedersozialisten in irgend einer Weise find. Aber es gibt doch immerhin einige. Die Grundbedingung nicht nur für die Universitäten, fondern auch für den ganzen Staat ist die Parität für die freie wissenshaftlide Forschung.

Abg. Dr. Faßbender (Zentr.): Ich stimme mit dem Vor- redner darin überein, daß der Kathedersozialismus innerhalb der nationalöfonomishen Wissenschaft für diese eine Gefahr bedeutet. Das FInteresse des Minijiters möchte ih auf die historishe Forschung auf dem Gebiete der christlichß-n Liebes1ätigkeit lenken. Jch möchte biiten, ein Extraordinariat für caritative Wissenschaft an irgend einer Universität zu ercihten. Wir wollen“ nicht nur wissen, was geworden ist, sondern au, wie man es vor Jahrhunderten mit der caritativen Tätigkeit gehalten hat. Dadurhch wird die Carita8atbeit vertieft, weil dadurch eine größere Zahl von Gebildeten sür die Zwecke der christlichen Liebestätigkeit gewonnen wird. Um das Interesse an der caritativen Arbeit zu steigern, könnten die Vorträge und Vorlesungen mit dem Besuch der g oßen caritativen Anstalten ver bunden werden. Die historische Forshung auf diesem Hebieie ist ganz besonders inter- essant.. Da besonders die jungen Theologen dafür zu interessieren find, müßte das Extraordinariat der theologisben Fakultät angegliedert werden. Hier müßten in erster Linie älle Fäden zusammenlaufen. Das G. biet der Caritasforshung ist so umfanareich geworden, daß der Wunsch nach ein-m besonderen Extraordinariat berechtigt erscheint. Besonders die katholishe Caritas1ätigkeit hat eine außer ordenlich bedeuts me Vergangenheit. Deshalb b'tte ih den Minister, die Errichtung dieses Erxtrao dinariats ins Auge zu fassen. In allen interessierten Kreisen wird dieser Angelegenheit die größte Beachtung g: shenkt. Die Zahl der Tierärzte, die in der Schweiz den Titel eines Dr. med. vet. erworben haben, ist sehr gering. Alle zuständigen Stellen, auch das Landioirtschafisministeriuum, haben sich für die Anerkennung dieses Titels ausgesprochen. bitte den Minister, seine ablehnende Stellung aufzugeben und den Titel ebenfalls anzuerkennen, Endlich

möchte ich mich den Wünschen anschließen, die auf eine Besser- stellung der außerordentlichen Professoren zum Ausdruck ge- bracht sind.

Abg. Dr. Lohmann (nl.): Die Wünsche der Extraordinarien und Privatdozenten nach einer besseren Stellung im Lehikörper werden ntemals ganz erfüllt werden können; ihr Ziel wird ein un- gewisjes, bis. zu einem gewissen Grade ein grausames immer bleiben. Wir haben mit Genugtuung davon Kenntais genommen, daß die Wünsche dér Extraorotnarien bezüglih der Beteiligung an der Rektoiwabl erfüllt werden follen. Ebenso freuen wir uns darüber, daß die Nuzungsrechte der Extraordinarien erweit-rt werden. Wir akzeptieren auch dantbar die Erklärung des Minister, daß die Extrao:dinarien in Zukurft an der Beuttcilung der Doktor- diss-rtationen bet-iligt werden sollen. Auch wäre es wünschens- wert, wenn die Ertraordinarien und Privatdozenten bei der Fest- legung des Stundenplans hinzugezogen werden. Der Gesamtheit der Extraordinarien muß, nachdem sie eine Reihe von Jahren der Fakultät angehört haben, eine Beteiligung an den Beratungen und Sigzungen der Fak»ltät eingeräumt werden. Wir begrüßen mit Befriedigung, daß der Minister erklä:t hat. er wolle die Wünsche der Privatdozenten sehr wohlwollend prüfen. Es ist nichi rihiig, daß der Dr. med. d?nt., wenn diese Wüide eingeführt wird, dein wissenschaftlichen Charakter der Doktorwürde Abbruch tut.

Abg. Dr. Newoldt (freikons.): Die Verbindung der staats- wissenshaftiihen mit der juristishen Fakultät, die in Kiel, Breslau, Göttingen und Greifswald in die Wege geleitet ist, wird vorbehaltliÞch wohlerworbener Rechte zu billigen sein. Juristen und Staatswissenschaftler werden davon gegenfeitig Nußen haben. Hinsichtlich der Frage der Kathede! soztaliiten muß die Freiheit der Forschung obe: stes Prinzip sein. Erfreulich ist, daß der Ünterriht des Russishen durch neue Leh-aufträze gefö dert wird. Die Kontingentierung der ausländishen Si1udierenden ift zu billigen. Die Neueinrichhiung von Extraordinarien kann nicht dur persönliche Wünsche, sondern nur durch ftaailiche Notwendigkeit bedingt sein. Bei der Besetzung von Lehrstühlen ist darauf zu achten, daß bei twtdeistreitenden Anschauungen für eine gleich- mäßige Vertretung gesorgt wird. Die Frage des Dr. med. dent. muß mit mög!ihst m Wohlwollen behandelt werden. Ebenso die Frage des Schweizer Dokiortitels für Tie: ärzte. Die Univer- sitäten müssen die Ideale pflegen, auh wenn diese niht meßbar und wägbar sind.

Um 51/4 Uhr vertagt das Haus die weitere Beratung auf Freitag, 11 Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstag ist der folgende Entwurf eines Renn-

wettgesezes nebst Begründung zugegangen : S1,

Das Unternehmen etnes Totalisators ist nur aus Anlaß öffent- liher Pferderennen zulässig und bedarf der Erlaubnis der Landes zentralbehörde oder der von thr bezeihneten Behörde.

S

Die Erlaubnis darf nur solchen Vereinen zur Veranstaltung von Pferderennen erteilt werden, die die Sicherheit bieten, daß fie die Etnunahmen aus\schließlich zum Besten der Landespferdezuht ver- wenden.

Die Erlaubnis kann von weiteren Bedingungen abhängig gemacht und jederzeit beschränkt oder widerrufen wcrden, sie muß wider- rufen werden, wenn die im Abs\. 1 beziichnete Sicherheit niht mehr besteht. :

Wer gesckchäftemäßig oder gewerbsmäßig Wetten bei \portlichen Veranstaltungen abschließen oder vermitteln will (Buchmacher), bedarf der Erlaubnis der Landeszentralbehörde oder der von ihr bezeihneten Behörde. Die Erlaubnis darf nur für öffentliche Pferderennen erteilt, sie fann jederzeit beschränkt oder widerrufen werden.

Der Buchmacher bedarf der Erlaubnis auch für diejenigen Per- sonen, deren er sih ¿zum Abschluß und zur Vermittlung von Weiten bedienen will, und für die Oertlichkeiten, wo die Wettabschlüsse und Wettvermittlungen stattfinden follen.

Auf N: nnpläten dürfen Buhmacher oder ihre Angestellten (Abs. 2) nur mit Zustimmung des Vereins, der das Pferderennen veranstaltet, Wetten abschließen oder vermitteln. Der Veretn ist befugt, von den auf dem Rennplayg tätigen Buchmachern Standgeld zu erheben.

S 4.

Der Unternehmer des Totalisators und der Buhmacher haben über die Wette eine Urkunde (Wettschein) auszustellen.

Jt die Urkunde dem Wettnehmer ausgehändigt, so ist die Wette für den Unternehmer des Totalisators und den Buchmacher verbindlich. Soweit der Einsatz nicht gezahlt ist, kann er vom Gewinn abgezogen werden.

Im übrigen bleibt § 762 des Bürgerlichen Geseßbuhs unberührt.

L D.

Wer ohne Erlaubnis für öffentlihe Pferderennen ein Totalisator- unternehmen betreibt oder geschäfts- oder gewerbsmäßig Wetten ab- {ließt oder vermittelt, wird mit Gefängnis bis zu zwet Jahren bestraft; daneben kann auf Geldstrafe von dreihundert bis sechstausend Mark sowie auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Ft der Verurteilte ein Aueländer, so is die Landespolizeibehörde befugt, ihn aus dem Reich?gebiet auszuweisen

Die empfangenen Einsäße oder deren Wert sind in dem Urteil für verfallen zu erklären.

8 6.

Wer geschäfts- oder gewerbemäßig zum Abschluß oder zur Ver- mittlung von Wetten für öffentlihe Pferderennen auffordert oder #ich erbietet oder Angebote zum Abschluß oder zur Vermittlung solcher Wetten entgegennimmt, wird mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark und mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit einer dieser Strafen bestraft. Unter diescs Verbot fall-n niht Aufforderungen, Erbieten und Angebote des Unternehmers eines Totalisators und des Buchmachers sowie der Personen, deren fh der Buchmacher zum Abscbluß und zur Vermittlung von Wetten bedient und auf die {ih die Grlaubnis erstreckt.

Die empfangenen Einsätße oder deren Wert find in dem Urteil für verfallen zu erklären.

S7.

Der Buchmacher und die Pe1sonen, deren er sch zum Abs{chluß und zur Vermittlung von Wetten bedient, werden, wenn sie außerhalb der gemäß § 3 genehmigten Oertlichkeiten Wetten vermitteln oder abschließen, mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mak und mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit einer dieser Strafen bestraft.

D

Wer aus Anlaß öffentlihßer Pferderennen an etnem Totalisator- unternehmen, das im Inland nit erlaubt ist, oder bet einem Buch- macher, der im Inland nicht zugelassen ist, wettet oder einen Antrag zum Abschluß einer Wette stellt oder wer zum Abschluß oder zur Vermittlung einer fsolhen Wette einen Austraa erteilt, wird mit Geldstrafe bis zu eintausend Mark bestraft. Diese Vorschrift gilt nit für den zugelassenen Buhmacher in Ansehung von Wetten auf A Pferderennen, für die ihm die Annahme von Wetten gestattet ist.

__ Die empfangenen Gewinne oder deren Wert sind in dem Urteil für verfallen zu erklären.

& 9.

Von den am Totalisator gewetteten Beträgen hat der Unter- nehmer des Totalisators eine Abgabe von 12 vom Hundert an das Netch zu entrichten.

Diese Abgabe ist auch dann zu entrihten, wenn aus\{ließlich Mitglieder bestimmter Vereine zum Wetten zugelassen werden,

Die Rennvereiîne sind mit Erlaubnis der Landeszentralbebörde befugt, zur Deckung der Selbstkosten ihres Totalisatorbetriebs Ziege bis zur Höhe des vierten Teils der Abgabe (Abs. 1) zu. erheben.

& 10.

Der Buchmocher hat von jeder bei ihm abges{lossenen Wette eine Abzabe von 6 vom Hundert des Wetteinsaßes an das Neich zu entrihten. Außerdem hat der Wettnehmer 8 vom Hundert des thm zufallenden Gewinns als Abgabe an das Reich zu entrichten.

Ist in ausländisben Staaten, zu deren Rennveranstaltungen den Buchmawern in den Erlaubnisbedingzungen die Annahme von Wetten gestattet t, das Wetten am Totalisator oder beim Buchmach?r etner anderen Besteuerung unterworfen, so ist der Bundesrat befugt, für diese autländishen Wetten an Stelle der Gewinnabgabe (Abs. 1 Say 2) eine feste Abgabe vom Einsaß treten zu lassen. Diese darf jedech 10 vom Hundert des Einsaßzes nicht übersteig-n.

Für dite Wetten, die beim Buchmacher zum inländischen Totali- satorkurs abgeschlossen werden, kaun der Bundesrat zw dcks Herbei- führung einer gleihen Besteuerung wie am Totalisator abweichende Anordnungen treffen.

Ll

8

Von den aus Anlaß inländischer Pferderennen am Totalisator aufgekommenen Abgaben 9 Abs. 1, 2) erhalten die Bundes|taaten, in deren Gebiete die den Gegenstand der Wette bildenden Rennen veranstaltet werden, für Zwecke der Pferdezucht die Hälfte, und zwar jeder Bundeéstaat den Anteil, der auf Rennvezeranstaltungen in seinem Gebiet entfällt.

Die Hälfte der Abgaben aus den bei den Buhmachern abge- \{lossenen Wetten 10) wird auf die einzelnen Bundesstaaten für: Zwecke der Pferdezucht nah demselben Verhältnis verteilt.

Der einem Bundesstaat auszuzahlende Anteil an den Abgaben aus § 10 darf jedoch nicht böher sein als sein jeweiliger Anteil an den Abgaben aus § 9 over, sofern dieser hinter den Einnahmen des Bundesstaats aus. dem Totalisator im Rechnungsjahr 1913 zurück- bleibt, als die leßteren.

Iedem Bundesstaate wird aus der dem Reiche zufließenden jähr- lihen Ginnahme, welche in seinem Gebtet erztelt wird, der Betrag von 2 vom Hundert aus der Reichskasse gewährt.

S

Der Unternehmer des Totalisators und der Buchmacher haben die Abgabe (88 9, 10) innerhalb einer Woche nah Ablauf jedes halben Mona1s abzufübren, sofern fie niht durch Verwendung und Catwertung von Stempelzeihen erhoben wtrd. Der Buhmacher hat auch dte Ab- gabe vom Gewinn (8 10 Abf 1 Say 2) einzubehalten und innerhalb des gleichen Zeitraums abzuführen.

Die Verpflichtung zur Entrichtung der Abgabe wird durch Zahlung des Abgabenbetrayes bei der zuständigen Behörde erfüllt.

Ob und in we!cher Weise eine Verwendung von Stempelzeihen stattzufinden hat, bestimmt der Bundesrat.

Für die Entrichtung der Gewtnnabgabe 10 Abs. 1 Say 2) haften der Wettnehmer und der Buhmacher als Gesamtschuldner.

Q10.

Der Unternehmer eines Totalisators und der Buchmacher, welche die vorgeschriebenen Abgaben (8§ 9, 10) nicht entrichten, werden mit einer Geldstrafe, die dem zehnfahen Betrage der hinterzogenen Ab- gabe gleihkommt, mindestens aber zwanzig Mark beträgt, bestraft. Kann der Betrag der hinterzogenen Ubaabe nicht ermittelt werden, so tritt Geldstrafe bis zu zehntausend Mark ein. Die Umwan-lung der Geldstrafe in eine Freiheitsstrafe findet nit statt.

Ergibt sich aus den Umständen, daß eine Steuerhinterziehung nit hat verübt werden können oder nicht beabsihtigt worden ist, fo fann an Stelle der Strafe des Abs. 1 eine Ordnungsstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark treten. ü

& 14, Die Abgaben (§§ 9, 10) siad in gleiher W-ise zu entrichten, wenn das Totalisatorunternehmen nicht erlaubt oder der Buchmacher nicht zugelassen war, es jet denn, daß Abgaben aus Einsäzen oder Gewinnen in Frage kommen, die in einem Strafverfahren für ver- fallen erklärt sind. S

B L,

Das Reichsgeseß, betreffend die Wetten bei öffentlich veranstalteten Pferderennen, von 4 Juli 1905 Es S. 595) sowie § 35 und § 37 Abs. 2 und 3 des NReichs\stempelge]eßes vom 3. Juli 1913 (NReichsgeseubl. S. 639) treten außer Kraft.

Im Neichsstempelgesey sind in der Ueberschrift zu TV die Worte „und Wette“ sowie im § 39 Zeile 1 die Z fer 35 und im Abs. 2 die Worte „oder die Gesamthöhe der Wetteinsäße“ zu streichen.

Auf die Erhebung der Abgaben (8§ 9, 10) finden die allgemeinen Bestimmungen des Reichsstempelgesezes (Abschnitt X[l) ent\prechende Anwendung, soweit sh nicht aus den vorstehenden Vorschriften ein anderes ergibi. Der Untern:hmer des Totaltsators und der Buchs macher unterliegen der Prüfung in bezug auf die Abgabenentrichtung nach Maßgabe des § 116 Abs. 1, 3, 4 des Neichösstempelgeseßes. Der Bundesrat ist befugt, für bedingte und andere besondere Formen der Wetten Sondervorschriften zu erlassen, die Erstattung der Abgaben in folhen Fällen anzuordnen, in denen das Wettgeschäft rückgängig gemacht worden ift oder das Rennen nicht stattgefunden hat, sowie die Aufbewahrung der Wettscheine und Bücher der Buhmacher an- 1s und über die Abrundung der Abgabe Vorschriften zu er- assen.

Aus den für verfallen erklärten Einsäßen und Gewinnen (SF 5, 6, 8) erhält das Reich den Betrag, der ihm als Abgabe gebührt hätte, wenn die Wette erlaubterweise abaeshlossen worden wäre. Ift dieser Betrag nicht zu ermitteln, so erhält das Neich den fünften Teil der für verfallen erklärten Summe.

NRennwetten unterltegen keiner weiteren Abgabe in den einzelnen Bundesstaaten. L

ck 16.

Die Landespoltzeibehörde ist befugt, die öffentlihe oder dur Verbreitung von Schriften und anderen Darstellungen vorgenommene Anreizung zum Abschluß von Wetten aus Anlaß öffentliher Pferde- rennen außerhalb der Oertlichkeiten des Totalisatorunternehmens oder der im § 3 Abs. 2 bezethneten Oertlichkeiten des Buchmachers sowie die aeshâfts- oder aewerbsmäßige Verbreitung von Voraussagen über den Ausgang von Rennen zu untersagen.

Hierunter fallen niht Veröffentlihungen in etner pertodish er« scheinenden Drutkschrift, sofern diese niht auss{chließlich oder über« wiegend der Verbreitung von Vorauss\agen dient.

Die Zuwiderhandlung gegen ein solches Verbot wird mit Geld« strafe bis zu einhundert{ünfzig Mark bestraft.

L Die Bestimmungen zur Ausführung dieses Gesetzes, insbesondere hinsibtlich der Bedingungen, unter welchen Totalisatorunternehmungen und Buchmacher zuzulassen sind, erläßt der Bundesrat.

S 18,

Das Gesetz tritt atn. «ee «o oe «M Kraft.

Verkehrswesen.

Infolge der polttishen Ereignisse in Mexiko kann die deutsche Postverwaltung die sichere und rechtzeitige Beförderung von Post - sendungen nach Mexiko einstweilen nicht mehr gewährletsten. Für den Verlust, die Beraubung oder Beschädigung von Postpaketen übernimmt die mexikanishe Postverwaltung auch in Friedenszeiten keine Ersagpfliht. Während für gewöhnlich die Bitefpost nah Mexiko über New York und von da zu Lande weiter geleitet wird, men S ULUnEEn dahin zur See direkt nach den mexikanischen Häfen Veracruz und Tampico befördert, weil die Postverwaltung der Vereinigten Staaten von Amerika fich mit der Weiterbeförderung von Postpaketen nah dritten Ländern grundsäßlich nticht befaßt. Wegen Einstellung des Dienstes auf der Tehuantepec-Eisenbahn können

ner Posilyakete nah Salvador vorläufig nicht mehr für den

E

Ausdehnung des Brieftelegrammverkehrs. Brieftelegrammverkehr

M niitelbaren

teilnehmenden

Orten

tweg über Mexiko, sondern nur noch für den Weg über Frankreich A) Colon-Panama angenommen werden.

Den am treten

Fhrend der Bade- und Reisezeit hinzu: Baden-Baden, die Bäder mburg vor der Höhe, Kissingen, Nauheim, Reichenhall, ferner S rfum, Lindau (Bodensee), Misdroy, Norderney, Saßniy, Seebad

3

eringsdorf, Swinemünde, Westerland, Wildbad und Zoppot.

M MWochenendtelegramme können vom 1. Mai ab auch tim M rkehr Deutshlands -mit der Kapkolonie, Natal, dem Oranjefreistaat, Wi ansvaol, Súd-Rhodesia, Nord-NRhodesia, Nyassaland, Britisch Indien, Birma, Ceylon, Malakka, Penang, Singapore und Labuan unter den

annten Bedingungen auêgewech)elt roerden.

Die Wor

ttaxe beträgt

Mr die Kapkolonie, Natal, den Oranjefreistaat und Transvaal 70 , Mr Süd-Nhodesia, VMalakka, Penana, Singapore und Labuan 80 s, r Nord-NRhodesfia und Nyassaland 95 -, für British Indien, Birma Als Mindestgebühr wird die 20 fache Worttare

ind Ceylon 50 s.

Fhoben.

Die Telegramme werden vom Aufgabe- bis zum Bestim-

Wungsorte durhweg telegraphish befördert und am Dienstag bestellt.

Nach den britishen Schußzgebieten der G ilbert- und Ellice

und

Snseln

der

Salomon-JInseln _ ünwetsungen bis 20 Pfund Sterling zulässig.

find fo

(T Wer

rtan Poft Berkehr wird

pon der Poslverwaltung des Australishen Bundes vermittelt. Die Webühr beträgt 20 4 für je 20 (M bis Sydney; für die MWoiterüber-

Peisung werden in Sydney von dem eingezahlten Betrage

fr je 5 Pfund Sterling abgezogen.

(Die näheren Angaben über Verdingungen, Staatsanzeiger"

ausliegen, fönnen

Verdingungen.

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1914, 3

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Näheres in italienischer Sprache

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zu 1) „Jern“ und zu 2) „Rujern“ werden im Bureau des Distrikts-

chefs der Staatsbahnen | Betimmungen und Bedingungen ebendaselbst.

in Drontheim

entgegengenom1 Beding

nen. Nähere ungen sür die

Lieferung 1) von Stangeneisen, Eisenblech und Winkeleisen, 2) von [Noheisen sowie 3) die allgemeinen Bedingungen liegen beim „Neichs- Janzeiger“ aus, die Bedingungen zu 1) und 2) auch in der Redaktion

der „Nachrichten

(Aus den gestellten

Verjährung von Forderungen.

für ¡MNeichsamt des Innern.

Handel, Industr

te und Landwirtschaft“ Nertreter in Norwegen notwendig.

Handel und Gewerbe,

für und Landwirts

Ftalien.

im Reichsamt des Innern z „Nachrichten

Handel

art)

Auf S. 10

im

usammen- Industrie

5 des „Hand-

| bus für den deutschen Außenhandel“ (Jahrgang 1914) ist als regel- mäßige Ve1jährungsfrist in Handelssachen nach dem italienischen Necht

ein Zeitraum von 10 Jahren angegeben.

Diese Angabe stützte sh

Î darauf, daß nah Artikel 915 des Handelsgesegbuchs Klagean!prüche aus Geschäften, die au nur für eine cinige der Parteten kommerztell

b find, nah den Handelsgesegen verjähren und daß daher die nach f Artikel 917 desselben Geseßbuhs für Handelssachen geltende zebn- ÿ jährige Verjährung durhgreifen müsse. 1 Ï geholten Rehtêgutahten wird nun aber unter D nicht | nur das Handelsgeseßbuh, sondern auch jedes andere Gefeß, das

Handelsgeschäfte betrifft, verstanden, z. B. al) bu. Hternach ist die im Artikel 2139 des

Nach einem neuerdings ein-

o das Bürgerliche E A Bürgerlichen GBeseybuchs

für Kaufpreitforderungen von Kaufleuten an Nichtkaufleute festgeseßte Ï cinjährige Verjährungsfrist au fernerhin gültig.

Konkurse im Au

slande.

Rumänien.

Handelsgericht

JIlfov (Bukarest)

Name des Falliten

Ilie Alexandrescu, Str. Mihai Bravu 64

Anmeldung der Forderungen bis |

| 80, April/ |

13. Mai Le

Schluß der Berifizierung am

11./24, Mai 1914

Jassy: Abram Mendel Leon Berkovitß sind in Konkurs erklärt worden.

Berifizierungstermin am 28. April/11. Mai 1914, 11 Uhr Vor- mittazs. Deutschen Gläubigern kann als vertrauenöwürdiger Ver- treter für die Anmeldung der Forderungen und weitere Interessen- wahrnehmungen Herr Paul Ballo (in Firma Comertul), Jassy, Strada Nemtea2sca 4, empfohlen werden, soweit die Vertretung nicht etwa {hon anderen Bevollmächtigten übertragen worden ist. Herrn Ballo müßten sofort bei Erteilung des Auftrags die vorhandenen Unterlagen (Akzepte usw.) mit Blankogiro übersandt wecden. Sind fetne Akiepte im Umlauf, so genügen vorläufig zur Anmeldung durch Hexrn Ballo in Blanko giriecte Tratten.

Und

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 30. April 1914. Nuhrrevier Oberschlesi!hes Nevier Anzahl der Wagen 30 047

7859

Gestellt _ Nicht gestellt

Nah einer durch ,W. T. B.* übermittelten Mitteilung der

Kaiserlich Russischen Finanz- und Handelsagentur ergab der Wodchenausweis der Russishen Staatsbank vom 16./29. April d. I. folgende Ziffern (die eingeklammerten Ziffern entsprechen den glelhen Positionen des neuen Bilanzformulars der Staatsbank bezw. den Ziffern der Vorwoche), alles in Millionen Rubel: Aktiva. Gold (in Münzen, Barren und Anweisungen der Minen- verwaltung) (Nr. 1) 15746 (1571,1), Gold im Auslande (Nr. 2) 208 2 (207,8), Silber- und Scheidemünze (Nr. 3) 70,5 (66,6), Wechsel und andere kurzfristige Verpflihtungen (Nr. 4) 387,0 (409,7), Borschüsse, sichergesteli durch Wertpapiere (Nr 5) 91,5 (91,7), sonstige Vorschüsse (hierher gehören: Vorschüsse, sichergestellt dur Waren, Vorschüsse an Anstalten des Kleinen Kredits, Vorschüsse an Landwirte, Industrielle Vorschüsse, Vorschüsse an das St. Peters- burger und Moskauer Leihhaus, Protestierte Wechsel) (Nr. 6 bis 11) 275,6 (278,4), Wertpapiere im Besiß der Staatsbank (Nr. 12) 93,8 (91,9), verschiedene Konten (Nr. 13) 1040 (103,5), Saldo der Nechnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 14) (11,9), zusammen 28052 (2832,6). Passiva. Kreditbillette, welWe sich im Umlauf befinden (Nr. 1) 1598,9 (1668,5), Kapitalien der Bank (Nr. 2) 55,0 (55,0), laufende Rehnungen der Departements der Meichsrentei (Nr. 4) 423,4 (445,8), Einlagen, Depositen und laufende Rechnungen verschiedener Anstaiten und Personen (Nr. 3, 5 und 6) 646,0 (617,5), verschiedene Konten (Nr. 7, 8 und 9) 45,3 (45,8), Saldo der Rechnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 10) 36,6 (—), zusammen 2805 2 (28326). Laut Meldung des „W. T. B.* betrugen die Brutto- einnahmen der Baltimore and Ohio-Bahn im März 1914 7 974 000 Doll. (gegen das Vorjahr mehr 185 000 Doll.), die Netto- betriebseinnahmen 2 374 000 Doll. (gegen das Vorjahr mehr 852 000 Dollar). ;

Wien, 30. Aptil. Nach dem statistishen Ausweis des Handels- ministeritums über den Außenhandel betrug im Vonat März die Einfuhr 3345, die Ausfuhr 246,5 Millionen Kronen, d. h. 41,5 bzw. 117 Millionen mehr als im Vorjahre. Die Einfuhr în den Monaten Januar bis März d. J. betrug 877, die Ausfuhr 646,9 Millionen Kronen, d. h. 644 bzw. 3,3 Millionen mehr als in den entspredenden WVèonaten Vor jahrs.

New Vork, 30. Apnl (W. L. B) De New Vort, Newhaven and Hartford - Eisenbahngesellschaft hat 50 Millionen Dollars fünfprozentize und seckchsprozentige Noten an ein Syndikat verkauft, an dessen Spiße die Firma I. P. Morgan und Comp. steht.

London, 30. Ayril. (W. T. B.) Bankauswets. Total- reserve 26 338 000 (Abn. 374 000) Pfd. Sterl, Notenumlauf 98 877000 (Zun. 245 000) Pfd. Sterl., Barvorrat 36 765 000 (Abn 129 000) Pid. Sterl., Portefeuille 42 463 000 (Zun. 1303 000) Pfd. Sterl., Guthaben der Privaten 43 127000 (Zun. 709 000) Pfd. Sterl, Guthaben des Staates 19 020 000 (Zun. 216 000) Pfd. Sterl., Notenreserve 24 724 000 (Abn. 343 000) Psd. Sterl. Negierungs\ficherheit 11 047 000 (unverändert) Pfd. Sterl Prozent- verhältnis der Reserve zu den Passiven 42È gegen 438 tin ck- " r woe. Clearinghouseumsaß 352 Millionen, gegen die cntspreende Woche des Vorjahres mehr 2 Millionen

Paris, 30. April. (W. T. B.) Bankausweis. Ba vorrat in Gold 3 646 351 000 (Zun. 2 462 000) Fr., oo. in Silber 629 614 000 (Zun. 1 263 000) Kr., Portefeuille der Hauptbank und der Filialen 1 647 728 000 (Zun. 223 222 000) Fr., Notenumlauf 6 038 141 000 (Zun. 233 090 000) Fr., laufende Rechnung der Privaten 631 066 000 (Abn. 55 098 000) Fr., Guthaben des Staats- \haßes 123510000 (Abn. 54742000) Fr., Gesamtivorschüfse 744 074 000 (Abn. 8 732 000) Fr.,. Zins- und Diskonterträgnis 93 636 000 (Zun. 941 000) Fr. Verhältnis des Barvorrats zum

Aan

Notenumlauf 70 81 gegen 73,59 tn der Vorwoche.

h des

e 432

richt vom Magervtiehhof in

Amtlicher Mar [f und Ferkelmarkt am

j Friedrichsfelde. weines- Mittwoch, den 29. April 1914.

Auftrieb Ueberstand . 1275 Stü Stü O A

Preise niedriger

Schweine Ferkel . Verlauf ves Marktes: Schleppendes Geschäft ; Es wurde gezahlt tm Engroshandel für: Läufershweine: 7—8 Monate alt . 5—6 Monate alt . Pölke: 3—4 Monate alt . Ferkel: 9—13 Wochen alt 6—8 Wochen alt .

Stüd 43—53 M 33—42 26— 32

Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.

Hamburg, 30. Avril. (W. T. B.) Gold! in Barren das Kilogramm 2790 Br., 2784 Gd., Silber in Barren das Kilogramm 81,00 Br., 80,50 Gd.

Wien, 1. Mai, Vormittags 10 Uhr 40 Min. (W. T. B.) Einb. 49% Nente M./N. p. ult. 82,590, Desterr. 4%/4 Mente in Kr.-W. pr. ult. 82,70, Ungar. 4 °/9 Rente in Kr.-W. 81,40, Türkische Lose per medto 222,50, Orientbahnaktien pr. ult. —,—, Oesterr. Staatsbahnaktien (Franz.) pr. ult. 703,75, Südbahn- gesellschaft (Lomb.) Akt. pr. ult. 100,50, Wiener Bankveretnaëtten —, Oesterr. Kreditanstalt Akt. pr. ult. 612,75, Ungar. allg Kreditbankaktien —,—, Oesterr. Länderbankaktien 498,50, Unionbank- aktien 583,50, Türkishe Tabakaktien pr. ult. 434,50, Deutsche Reichss banknoten pr. ult. 117,46, Oesterr. Alpine Montangesellshaftsaktten 823,50, Prager Eisentindustrieaes.-Akt. 2580, Brüxer Kohlenbergh.-

Gesellsch.-Aktien —,—. Bei stillem Verkehr fest auf Ausland, Nenten höher. GoE (W. T. B.) Silber prompt 2 E O Me 23 Konsols 758. Morgen geschlofsen. i j (Schluß,) 3 9% Franz. Nente 86,92. E : Madrtd, 30. April. (W. T. B.) Wethsel auf Paris 106,10. New Vork, 30. April. (Schluß.) (W. T. B.) Carranzas Annahme der Vermittlungsaktion sowie höhere Notierungen von

London, 30. Ayril, Nahm. ) ] 271, Abends. 24% Engl. Parts, 30. April. (W. T. B.) Lissabon, 30. April. (W. T. B.) Goldagio 18. London bewirkten, daß der heutige Effeltenmarkt in fester Haltung

einseßte. Außer Canadian Pacific Shares waren die Werte ter Harrimanbahnen reger begehrt. Späterhin drückten teilweise Reali- sationèn etroas, doch wurde die Tendenz im weiteren Verlaufe unter Führurg der Aftien öfiliher Bahnen wieder fester, wobei führende Werte bis einen Dollar, New York Central Shares bis zwei Dollar im Kurse gewannen. Im Gegensay hierzu war der Kurérückgang der Shares Missouri Pacific Bahn besonders bemerkenswert. Die genannten Werte waren einem stärkeren Druck spefulativer Abgaben ausg: seßt, stellten fich aber später um 12 Dollar höher auf Gerüchte, daß die Firma Kuhn Loeb u. Co. 40 Millionen Dollar Notes dec Bahn übernehmen werde, falls die bereits eingeleit:te Untersubung der Bahn die Uebernahme redt- fertigen sollte. Im Schlußverkehr verftimmte etwas die vorüber- gehend \hwächere Haltung der Stahltrustaktien, die in Zusammen- hang mit der angeblich bevorstehenden Entlaffung von dreitausend Arbeitern gebraht wurde, doch vollzog sich der Börsenschluß in strammer Haltung, wobei führende Werte mit Kursbesserungen his um 12 Dollar aus dem Markte gingen. Canadians gewannen 24 und Missouri Pacific Shares 25 Dollar. Umgeseßt wurden 288 000 Shares. Am Bondsmarkt wurden 1411000 Dollar umgel|etzt; die Tendenz. war unregelmäßig. Tendenz für Geld: Stetig. Geld auf 24 Std.-Durchschnitts-Zinsrate 13, do. Zinsrate für legtes Darlehn tes Tages 12, Wesel auf London 4,8510, Cable Transfers 4,8770, Wechsel auf Berlin (Sicht) 954.

Nio de Janetro, 30. April. (W. T. B.)

London 15/64

Wechsel auf

Kurs8berichte von auS8wärtigen Warenmärkten,

Essener Börse vom 30. April 1914. Amtlicher Kursberichk. Koblen, Koks und Briketts. Preisnotterungen des Rheinisch Westfälishen Kohlensyndikais für die Tonne ab Zeche. I. Gas- und Flammfkohle: a. Gasförderkohle 12,00—14,90 4, b. Gas- flammförderkfoble 11, 50—1250 #, c. Slammförderfohle 11,00 bis 1150 , d. Stüdfohle 1350—15,00 Æ, e. Halbgesiebte 13,00 bis 14,00 4, f. Nußkohle gew. Korn I und Il 13,75—14,50 M do. do. ITIT 13,50—14,25 #4, do. do. IV 13,00—13.75 Æ, g. Nuß- grusfohle 0—20/30 mm 8,50—9,50 M, do. 0—50/60 mm 9,9 1050 M, h. Gruskfohle 7,00—9,75 M; II. Fettfkfohle: a. Förder- foble 11,25—12,00 b. Bestmelierte Koble 12,590—13,00 f, c. Stüdfohle 13 50—14,00 4, d. Nußkohle, gew. Korn I 1450 M, do. do. ; T bo. Do, TIV. 13/001 9,60 [1L. Magere- Kohle: a. inelierte 11,75—12,75 4, c. gehalt 12,75—14,25 M, d. fohle, gew. Korn I und II 15,25—18,50 1975 M, do. do. IV 11,50—14,00 20 00—21,50 6, do. do. II 21,50—25,50 M, 1050 Æ, h. Gruéfoßle unter 10 mm 6,20—9,00 M;

a. Hochofenkoks- 15 00—17,00 4, b. Gießereikoks 17,50—1

c. Brechkoks 1 und 11 19 00—22,00 4; V. Brifeits: Briftetis fte nah Qualität 11,00—14 2? Die näch | fammlung findet am Montag, den 4. Mat 1914, Nach yon 3 bis 43 Uhr,

3 L Ee C T A: FEE E Stadtag ) fat im „Stadtgartensaale“ (Eingang am Stadtgarten) \tatk.

44 74 O

bis

t, j Q, WOrdertoh

. Anthrazit Nuß

e. Fördergrus 9,50

) At.

(W. T. B.) Zuerbericht. Korn- ) 2x, Nachprodukte 75 Grad o. S.

9 127 ‘01 o. Kaß 1925—19,50.

Magdeburg, 1. Mai.

zucker 88 Grad ohne Sad 9,08 Stimmung: Schwäher. f i Kristallzuder I mit Sa —,—. Gem. Naffinade m. S. 19,00—19,29, Gem. Melis 1 m. S. 1850—18,75. Stimmung: Ruhig. PRoh- ¡ucker 1. Produkt Transit fret an Bord Hamburg: Mai 9,35 Gd., 940 Br., Juni 9,425 Gd., 9,474 Br., Juli 9,50 Gd,, 9,55 Br., August 9,62} Gd., 9,65 Br., Oktober-Dezember 9,674 Sd., 9,70 Br, Tanuar-Mâri Gd., 9,85 Br. NRuhiger. Wochenumsaß §46 000 Zentner. Die Vorräte der ersten Hand an Erstprodukten beirugen zu Ende des Monats April 1914 1 895 000 Zentner gegen

 Brotraffin. 1

I 9,825

2 935 000 Zentner zu Ende April 1913 und gegen 1036 000 Zentner

u Ende April 1912.

Cöln, 30 Mai 70,00.

Bremen, Loko, Tubs und Stetig. Baumwolle.

Bremen, 30. April, Baumwolle american B14 Tue. Sl

F : 71,00, für 30. April. Nußhig-

Firkin v2}, Kaffee. Nuhia. American middling loko 643.

Uhr. : (W. T. B April 61,7, für Malt für August 61,3, für November 57,9 Des

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ebruar 57,6, fur MVcarz 9,

B.)

April. T. B) NRübol loko

(W. T. B.) Doppeleimer

Schmalz. L E e

Nachmittags 1

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Funt : 1 September 60,0, für L ¡ember 57,6, für Tendenz: Stetig.

QDamburga, l. Wed, ittags 10 Uhr. Je) Zuckermarkt. Ruhig. NRübenrohzucker 1. Produkt Basis 28 0/9 Mendement neue Usance, fret an Bord Hamburg, für Mai 9,40, für Juni 9474, für Juli 9.574, für Angust 9,69, für Oktober-Dezember 9,724, für Januar-März 9,872. :

Hamburg, 1. Mai, Vormittags 10 Uhr 19 Minuten. (W. T. B.) Kaffee. Ruhig. Good average Santos sür Mai 464 Gd., für September 47} Gd., für Dezember 485 Gd-., für März 49 Gd.

2 B rdapelt: 30, April, Vormittags Uhr. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen willig, für April —,—, für Mai 13,08, für Oktober 11,86. NRogaen für April —,—, für Vtlober 7 Hafer für April —,—, für Oktober 8,23. Mais für Vai 7,28, für Juli 7,37, für August —, Kohlraps für August 15,75.

London, 30, April. (W. T. B.) Rübenro hzuaä 88 9/9 April 9 \h. 4] d. Wert, ruhig. Jayazudckder 960%/ prompt 10 h. nominell, rußia.

London, 30. April. (W. T. B.) Kupfer ruhig, 634, 3 Monat 63.

Liverpool, 30. April, Nachmittags 4 (W. T. B.) Baumwolle. Umsaß 12 000 r Syekulation und Export Ballen. Tendenz: Stetig. Amerikanishe middling Lieferungen: Träge. Mat - Juni 6,89, JFunt-Fuli 6,79, Juli-August 6,76, August-September 6,63, Sep- tember-Oktober 6,44, Oktober-November 6: November-Dezember 6,28, Dezember - Januar 6,26, Januar - Fe 6,26, Februar- März 6,27. :

Liverpool, 1. 10 Uhr 25 Minuten. (W. T. B.) Baumwolle. Der Markt eröffnete für loko ruhig, Mutmaßliher Umsaß 10000 Ballen, Import Ballen, davon amerikanische Ballen. Amerikanishe Ueferungen ruhig.

Glasgow, 830. April. (W. T. B.) (S@luß.) Middlesbrough warrants willig, 51/4. 4

Paris, 30. April. (W. L: B.) (Sd@luß.)

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Januar 957

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(S@hluß.) Standard-

Uhr 10 Minuten. Ballen, davon für

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ruhig, 8809/6 neue Kondition 294—281- L Nr. 3 für 100 kg für April 324, für Mai 328 August 33, für Oktober-Januar 324. Java-Kaffee good ordinary 404. Bancazinn 973. | Antwerpen, 30. April. (W. T. B) Petroleum. Raffiniertes Type weiß Toko 223 224 292 BGr., do. für Juni -Jult 223 Br. Ruhig. Schmalz für April —. New York, 30. April. (W. T. B.) (SWluß.) Baumwolle loko do. für Juli 12,35, in New Orleans loko middling 13k, n (in Cases) 11,26, do. Standard white in New ne 8.75, do. Credit Balances at h t i 10.30, do. Rohe u. Brothers 10,55, Zucker Centrifugal 3,04, Getreidefraßt nah Liverpool 14, Kaffee Rio Nr. 7 loko 82, do. für Mai 8,40, do. für Juli 8,59, Kupfer

Amsterdam, 30. April. (W. T. B.) 221 bezahlt, do. für Avril 224 Br., do. für Mai 223 middling 13,00, do. für Mai 1254 do. Q | : Petroleum MNefined Oil City 2,00, Schmalz Western steam Standard, loko 13,50—14,00, Zinn 34,20—34,30,

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