1914 / 102 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 May 1914 18:00:01 GMT) scan diff

hach dieser Richtung hin die größte Sorgfalt von seiten der zu- ständigen Behörden angewandt wird. Nur darf man auch nicht zu weit gehen in den Forderungen, die nah dieser Richtung hin ge- stellt werden; und das wird wohl auch der Herr Vorredner nicht tun wollen. Er hat dieselbe Rüc@sihtnahme, welche er für die Katho- liken verlangt, auch den Evangelischen gegenüber als angebraht be- zeihnet, und es muß selbstverständlich in dieser Beziehung nach beiden Seiten hin dieselbe Nückfsicht geübt werden.

Was den speziellen Fall anlangt, den er zum Ausgang seiner Beschwerden machte, so ist er, wie ih soeben höre, heute bei mir berihtlih vorgetragen worden, sodaß ich zu ihm in diesem Augenblick eine Stellung noch nicht einnehmen kann. Im allgemeinen aber kann ih wiederholt hervorheben, daß ih den Anforderungen, die von seiten des Herrn Vorredners im ganzen erhoben worden sind, grundsäßlih zustimme.

Die Einnahme- und Ausgabetitel für die Provinzial- \chulkollegien werden bewilligt, desgleichen ohne Debatte die Titel für die Prüfungskommissionen.

Es folgen die Titel für die Universitäten, wobei zunächst eine allgemeine Debatte über das Universitätswesen im ganzen stattfindet.

Abg. Dr. Kaufmann (Zentr.) referiert als Berichterstatter über die Verhadlungen der Budgetkommission.

Abg. von der V sten (kons.): Auf die Ausländerfrage an den Universitäten will ih heute nicht näher eingehen, denn diese-Dinge sind hier so oft behandelt worden, und die Negterung ist ja auch eïnftlih bemüht, durchgreifende Maßnahmer zu treffen, um diese Mißstände, die fih in immer wabsendem Maße geltend gemacht haben, zu beseitigen. Die staatlihen Honorare der Professoren haben dauernd eine sehr erhebliche Steigerung erfahren. Die Wünsche der Abtetlungêvor- \t her, die sih namentli auf eine bessere Regeiung ihrer CGinkommens- verhältnisse beziehen, bitte ic wohlwollend zu berücksichtigen.? Die Abteilunasvorsteher, die einen bescnderen Lehrauftrag erhalten haben, sollten auch in ihren Bezügen mit den Honorarprofessoren gleichgestellt werden. In einem Wunsche ist die Negierung beretts den Wünschen der Abteilungsvorsteh-r entgegengekommen, insofern als fe die Kündigungsk:ausel aufgehoben hat. Die Regierung ist hier sehr viel liber-ler verfahren, als die hiesige Kaufmannschaft von Berlin, die dem Professor an der Handel: hochs{chule Berlin Dr. Jastrow obne Angabe von Gründen zum 1. Oktober seine Stelle gekündigt hat. Ich freue mich, daß die Regierung dem Wunsche der Abteilungs- vorsteher Rechaung getragen hat und die Fretbeit der Wissenschaft gewah1t hat. Zu begrüßen ift ebenfalls, daß die Unterrichtsverwaltung den Wünschen der Privatdozent-n auf Verleihung des Hoùorar- p'ofessortitels entgegengekommen ist. Jn der letzten Zeit sind dret Privatdozenten zu Professoren ernannt worden. Ich bitte die Re- gierung, auch den Wün|chen der Privatdozenten auf Remuneration entgegenzufommen, und zwar foweit sie Lhraufiräge erhalten haben. Die Stellun4 der Rektoren ist cine außerordentlich wichtige. Die Re- gterung muß im JInter-se der Universitäten und des Staates darauf achten, daß sie in ihrem Wirkungékreise niht beengt werden. Nun geht das Gerücht, daß der bekannte Berliner Volkswirt \chafts- lehrer Adolf Wagner sih mit Rücktrittsgedanken trage und die Absicht habe, sich von setner Tätigkeit zurückzuztehen. In diesem Falle müßte der Lehritubl neu beseßt werden. Sollte die Eventualität an die Negierung herantreten, dann würde es allerdings meinen Freunden fehr bedenflich erscheinen, wenn bei einer solhen Neubeseßung ein Anhänger der au’ ge\ prochen kathederfozialistischen Richtung auf diesen wichtigen Lehrstuhl in Berlin berufen werden sollte. És liegt mir felbstoerständlih völlig fern, die ftathedersozialistishe Richtung herab- zusezen. Man mag über sie denken, wie man will. Aber es: muß verhütet werden, daß unsere nationalökonomishen Lhrstüble aus\chließlich mit Bert etern einer einzelnen Nichtung beseßt werden, mit Dozenten, die doch turch politische und „esellschaftlih-ökonomische Grundanschauungen in der freien wissenschaftlihen Forschung unzweifelhaft etwas beengt sind. Es handelt sich hier um eine Wissen\chast, die von eminenter uad immer mehr wachsender Bedeutung für das gesamte Staätsleben ist. Die Entwicklung der lezten Jahrzehnte hat eine ganze Reihe neuer wiütshaftlicher Methoden in den Vordergrund gerückt. Jch erinnere nur an die wachsende Bedeutung der Assoziation des Kapitals. Das sind Dinge, die so tief einshneiden in alle Sphären des öffentlichen und des privaten Le-ens, daß allerdings ein sehr wichtiges Interesse des Staates vorliegen dürfte, wenn die beranmahsende akademische Sugend, alle die Männer, die sch über die Volkswirtscaft unter: ihten wollen, die Dirge wmöglihst von den ver- schiedenen Seiten aus beleuchtet betrahten können. Die Vormachtstellung des Kathedersozialitmus unter den heutigen Beitretern der Nationalökonomie dürfte außer Frage stehen. Man wird auf der anderen S ite nicht verkennen können, daß die Lehren des Kathede1sozialiömus in immer wahsendem Maße auf Widerspruch stoßen bei den großen Erwerbsständen unser: s Landes, insbesondere bei der Industrie und bei der Landwirtschaft. Jm Kreise der Praxis wie auh einzelner Nationalökonomen wird die Vor- herrshaft des Kathedersozialismus immer mehr bedauert. Ich erinnere als Beispiel für die fkathedersozialistischen Lehren nur an Männer wie Professor Brentano und Professor von Schulze- Gaeverniß. Ich frage, ob mit solhen Lehren die Voraus- feßungslosigfeit der Wissenschaft vereinbar ist, die doch selbstyer- ftändlih die Grundlage der wissenshaftlihen Forshung bilden soll. ‘Die Gefahren des Kathederfozialismus licgen in der Seinbart be- \fonders in der einseitigen Beroertung der gewerkschaftlichen Kämpfe zu- gunstcn der handarbeitenden Klassen. Die Wertung |st eine ganz ein- feitige zugunsten der Arbeit und zuungunsten der betden gleihwichtigen Faktoren des Grundbesißes und des Kapitals. Wir glauben, daß gerade in diesem Falle die Regierung das dringendste Interesse daran haben müsse, die Besetzung der volkswiitschaftlihen Lehrstüble in Preußen möglichs| nah den verschiedenen Richtungen gleichmäßig vorzunehmen. Es ist in der Tat heute bercits \{chwierig, Nattonal- öfonomen zu finden, die niht Kathedersozialisten in irgend einer Weise find. Aber es gibt doch immerhin einige. Die S nicht nur für die Universitäten, sondern au für den ganzen Staat ist die Parität für die freie wissenshaftlihe Forschung.

Abg. Dr. Faßbender (Zentr.): Ih stimme mit dem Vor- redner darin überein, daß der Kathedersozialismus innerhalb der nationalöfonomishen Wissenschaft für diese eine Gefahr bedeutet. Das ge des Ministers möchte ih auf die historishe Forschung auf dem Gebiete der christliß-n- Uebes1ätigkeit lenken. Jh möchte biiten, ein Extraordinariat für caritative Wissenschaft an irgend einer Universität zu errihten. Wir wollen nicht nur wissen, was geworden ist, sondern auch, wie man es vor Jahrhunderten mit dèr caritativen Tätigkeit gehalten hat. Dadurch wird die Caritasatbeit vertteft, weil dadurch eine frbhere Zahl von Gebildeten für die Zwedkte der christlichen Liebestätigkeit gewonnen wird. Um das Interesse an der caritativen Arbeit zu steigern, könnten die Vorträge und Vorlt sungen mit dem Besuch der g oßen caritativen Anstalten verbunden werden. Die historische E auf diesèm Gebiete ist ganz besonders inter- essant.. Da besonders die jungen Theologen dafür zu interessieren find, müßte das Grtraordinariat der Mee en Fakultät angegliedert werden. Hier müßten in erster Linie alle Fäden zusammenlaufen. Das G.biet der Caritasforshung ist so umfanareich geworden, daß der Wunsch nach ein-m besonderen Extraordinariat berechtigt erscheint.

Besonders die katholishe Caritas1ätigkeit hat eine außerorden1lich bedeuts me Vergangenheit. Deshalb bitte ih den Mintster, die Errichtung dieses Ertrao dinariats ins Auge zu fassen. Jn allen intecessierten Kreisen wird dieser Angelegenheit die größte Veachtung g: schenkt. Die Zahl der Tierärzte, die in der Schweiz den Titel eines Dr. med. vet. erworben haben, ist fehr gering. sle zuständigen Stellen, auch das Landwirtschafisministerium, haben sich für die Anerkennung dieses Titels ausgesprohen. Ich bitte den Minister, seine ablehnende Stellung aufzugeben und den Titel ebenfalls anzuerkennen, Endlich

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möchte ich mich den Wünschen anschließen, die auf eine Besser- E Mr außerordentlihen Professoren zum Auodruck ge- rat 1nd.

Abg. Dr. Lohmann (nl.): Die Wünsche der Extraordinarien und Privatdozenten nach einer besseren Stellung im Lehikörper werden ntemals ganz erfüllt werden können; ihr Ziel wird ein un- gewisses, bis. zu einem gewissen Grade ein grausames immer bleiben. Wir haben mit Genugtuung davon Kenntais genommen, daß die Wünsche dèr Extraoroinatien bezüglih der Beteiligung an der Nektoiwabl erfüllt werden follen. Ebenso freuen wir uns darüber, daß die Nuzungsrechte der Éxtraordinarien erweit-rt werden. Wir akzeptieren auch dantbar die Erklärung des Ministers, daß die Extrao-dinarien in Zukurft an der Beurtecilung der Doktor- dissertationen beteiligt werden sollen. Auch wäre es wünschens- wert, wenn die Ertraordinarien und Privatdozenten bei der Fest- legung des Stundenplans hinzugezogen werden. Der Gesamtheit der Extraordinarien muß, nachdem sie eine Reihe von Jahren der Fakultät angebört haben, eine Beteiligung an den Beratungen und Sißungen der Fak»ltät eingeräumt werden. Wir begrüßen mit Befriedigung, daß der Minister erklärt hat, er wolle die Wünsche der Privatdozenten sehr wohlwollend prüfen. Es ist nichi rihtig, daß der Dr. med. dent., wenn diese Wü:de eingeführt wird, dein wissenschaftlihen Charakier der Doktorwürde Abbruch tut.

Abg. Dr. Newoldt (freikons.): Die Verbindung der staats- wissenschaftlihen mit der juristishen Fakultät, die in Kiel, Breslau, Göttingen und Greifswald in die Wege geleitet ist, wird vorbehaltlih wohlerworbener MNechte zu billigen sein. Suristen und Staatswissenschaftler werten davon gegenseitig Nutzen haben. Hinsichtlih der Frage der Kathede! soztaliiten muß die Freiheit der Forschung obe: stes Prinzip sein. Erfreulich ist, daß der Ünterricht des Nussishen durch neue Lehraufträge gefö dert wird. Die Kontingentierung der ausländishen Studierenden ift zu billigen. Die Neueinrihiung von Extraordinarien kann nicht durch persönliche Wünsche, fondern nur durch \taailihe Notwendigkeit bedingt sein. Bei der Besezung von Lehrstühlen tis darauf zu achten, daß bei wideistrettenden Anschauungen für eine gleich- mäßige Vertretung gesorgt wird. Die Frage des Dr. med. dent. muß mit mög!ihst m Wohlwollen behandelt werden. Ebenso die Frage des Schweizec Dokiortitels für Tie:ärzte. Die Univer- sitäten müssen die Ideale pflegen, auh wenn diese nicht meßbar und wägbar sind.

Um 51/4 Uhr vertagt das Haus die weitere Beratung auf Freitag, 11 Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstag ist der folgende Entwurf eines NRenn- wettgesezes nebst Begründung zugegangen :

S1.

Das Unternehmen etnes Totalisators ist nur aus Anlaß öffent- liher Pferderennen zulässig und bedarf der Erlaubnis der Landes zentralbehörde oder der von ihr bezeihneten Behörde.

d 2,

Die Erlaubnis darf nur solchen Vereinen zur Veranstaltung von Pferderennen erteilt werden, die die Sicherheit bieten, daß fie die Einnahmen ausschließlich zum Besten der Landespferdezuht ver- wenden.

Die Erlaubnis kann von weiteren Bedingungen abhängig gemacht und jederzeit beschränkt oder widerrufen werden, se muß wider- a FEFQ: wenn die im Abs. 1 beziichnete Sicherheit niht mehr

esteht.

S-A

Wer gesckchäftêmäßig oder gewerbsmäßig Wetten bei \portlichen Veranstaltungen abschließen oder vermitteln will (Buchmacher), bedarf der Erlaubnis der Landeszentralbehörde oder der von ihr bezeichneten Behörde. Die Erlaubnis daf nur für öffentliche Pferderennen erteilt, sie fann jederzeit beschränkt oder widerrufen werden.

Der Buchmacher bedarf der Erlaubnis auch für diejenigen Per- sonen, deren er sih zum Abschluß und zur Vermittlung von Weiten bedienen will, und für die Oertlichkeiten, wo die Wettabschlüsse und Wettvermittlungen stattfinden sollen.

Auf R-nnpläten dürfen Buchmacher oder thre Angestellten (Abf. 2) nur mit Zustimmung des Vereins, der das Pferderennen veranstaltet, Wetten abschließen oder vermitteln. Der Verein ist befugt, von den auf dem Rennplay tätigen Buchmachern Standgeld zu erheben.

84.

Der Unternehmer des Totalisators und der Buchmacher habén über die Wette eine Urkunde (Wettshein) auszustellen.

Sft die Urkunde dem Wettnehmer ausgehändigt, fo ist die Wette für den Unternehmer des Totalifators und den Buchmacher verbindlich. D der Einsay nicht gezahlt ist, kann er vom Gewinn abgezogen werden.

Im übrigen bleibt § 762 des Bürgerlichen Geseßbuhs unberührt.

F

S0,

Wer ohne Erlaubnis für öffentliche Pferderennen ein Totalisator- unternehmen betreibt oder geschäfts- oder gewerbsmäßig Wetten ab- {ließt oder vermittelt, wird mit Gefängnis bis zu zwet Jahren bestraft; daneben kann auf Geldstrafe von dreihundert bis sechstausend Mark sowie auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechhte erkannt werden. Ist der Verurteilte ein Ausländer, so ist die Landespolizeibehörde befugt, ihn aus dem Reich9gebiet auszuweisen

Die empfangenen Einsäße oder deren Wert sind in dem Urteil für verfallen zu erklären.

8 6.

Wer gesckchäfts- oder gewerbemäßig zum Abschluß oder zur Ver- mittlung von Wetten für öffentliche Pferderennen auffordert oder \ich erbietet oder Angebote zum Abschluß oder zur Vermittlung folcher Wetten entgegennimmt, wird mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark und mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit etner tieser Strafen bestraft. Unter diescs Verbot fall-n niht Aufforderungen, Erbieten und Angebote des Unternehmers eines Lotalisators und des Buchmachers sowie der Personen, deren \sich der Buchmacher zum Abschbluß und zur Vermittlung von Wetten bedient und auf die fich die Erlaubnis erstreckt.

Die empfangenen Einsäße oder deren Wert find in dem Urteil für verfallen zu erklären.

S7.

Der Buchmacher und die Pe1sonen, deren er sch zum Abs{luß und zur Vermittlung von Wetten bedient, werden, wenn sie außerhalb der gemäß § 3 genehmigten Oertlihkeiten Wetten vermitteln oder abschließen, mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark und mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit einer dieser Strafen bestraft.

8.

Wer aus Anlaß öffentlicher A ozeiien an etnem Totaltsator- unternehmen, das im JFnland nicht erlaubt ist, oder bet einem Buch- macher, der im Inland nicht zugelassen tis, wettet oder einen Antrag zum Abschluß etner Wette stellt oder wer zum Abschluß oder zur Vermittlung einer solchWen Wette einen Austraa erteilt, wird mit Geldstrafe bis zu eintausend Mark bestraft. Diese Vorschrift gilt nit für den zugelassenen Buhmacher in Ansehung von Wetten auf N Pferderennen, für die ihm die Annahme von Wetten gestattet ist.

Die empfangenen Gewinne oder deren Wert sind in dem Urteil für verfallen zu erklären.

§ 9. Bon den am Totalisator gewetteten Beträgen hat der Unter- nehmer des Totalisators eine Abgabe von 12 vom Hundert an das Netch zu entrichten.

% Diese Abgabe ist auch dann zu entrihten, wenn aus\{chließlich itglieder bestimmter Vereine zum Wetten zugelassen werden,

Die Rennvereine find mit Erlaubnis der Landeszentralbebörde befugt, zur Deckung der Selbstkosten ihres Totalisatorbetriebs Zulage bis zur Höhe des vierten Teils der Abgabe (Abs. 1) zu erheben.

& 10.

Der Buchmacher hat von jeder bei ihm abgeschlossenen Wette eine Abzabe von 6 vom Hundert des Wetteinsaßzes an das Reich zu entrichten. Außerdem hat der Wettnehmer 8 vom Hundert des thm zufallenden Gewinns als Abgabe an das Reich zu entrichten.

Ist in ausländisben Staaten, zu deren Rennveranstaltungen den Buchmacern in den Erlaubnisbedingungen die Annahme von Wetten gestattet ist, das Wetten am Totalisator oder beim Buhmacher etner anderen Besteuerung unterworfen, so ist der Bundesrat befugt, für diese auéländishen Wetten an Stelle der Gewinnabgabe (Abs. 1 Say 2) eine feste Abgabe vom Einsatz treten zu lassen. Diese darf jedech 10 vom Hundert des Einsaßes nicht übersteig-n.

Für die Wetten, die beim Buchmacher zum inländischen Totali- \atorkurs abgeschlossen werden, kann der Bundesrat zwecks Herbei- führung einer gleihen Besteuerung wie am Totalisator abweichende Anordnungen treffen. D

Von den aus Anlaß inländischer Pferderennen am Totalisator aufgekommenen Abgaben 9 Abs. 1, 2) erhalten die Bundesstaaten, in deren Gebiete die den Gegenstand der Wette bildenden Rennen veranstaltet werden, für Zwedcke der Pferdezucht die Hälfte, und zwar jeder Bundesstaat den Anteil, der auf Rennveranstaltungen in seinem Gebiet entfällt.

Die Hälfte der Abgaben aus den bei den Buchmachern abge- \{lossenen Wetten 10) wird auf die einzelnen Bundesstaaten für Zwecke der Pferdezucht nah demselben Verbältnis verteilt.

Der einem Bundesstaat auszuzahlende Anteil an den Abgaben aus § 10 darf jedoch niht böher sein als sein jeweiliger Anteil an den E aus § 9 over, sofern dieser hinter den Einnahmen des Bundesstaats aus dem Totalisator im Rechnungsjahr 1913 zurück- bleibt, als die leßteren.

Jedem Bundesstaate wird aus der dem Reiche zufließenden - jähr- lihen Ginnahme, welche in seinem Gebtet erzielt wird, der Betrag von 2 vom Hundert aus der Reichskasse gewährt.

S 12.

Der Unternehmer des Totalisators und der Buhmacher haben die Abgabe (§8 9, 10) innerhalb einer Woche nach Ablauf jedes halben Mona1!s abzuführen, sofern fie niht durch Verwendung und Eatwertung von Stempelzeichen erhoben wtrd. Der Buchmacher hat auch die Ab- gabe vom Gewinn 10 Abs 1 Sah 2) einzubehalten und innerhalb des gleihen Zeitraums abzuführen.

Die Verpflichtung zur Entrichtung der Abgabe wird dur Zahlung des Abgabenbetrages bei der zuständigen Behörde erfüllt.

Ob und in we!cher Weise eine Verwendung von Stempelzeichen stattzufinden hat, bestimmt der Bundesrat. e

Für die Entrichtung der Gewinnabgabe 10 Abs. 1 Sah 2) haften der Wettnehmer und der Buhmacher als Gesamtschuldner.

A

Der Unternehmer eines Totalisators und der Buhmacher, welche die vorgeschriebenen Abgaben (88 9, 10) nicht entrihten, werden mit einer Geldstrafe, die dem zehnfahen Betrage der hinterzogenen Ab- gabe gleihfommt, mindestens aber zwanzig Mark beträgt, bestraft. Kann der Betrag der hinterzogenen Ubaabe niht ermittelt werden, fo tritt Geldstrafe bis zu zehntausend Mark ein. Die Umwan-klung der Geldstrafe in eine Fretheits\trafe findet niht ftatt.

Ergibt sich aus den Umständen, daß eine Steuerhinterziehung nicht hat verübt werden können oder nicht beabsichtigt worden ist, so kann an Stelle der Strafe des Abs. 1 eine Ordnungsstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark treten. 8 14

Die Abgaben (§§ 9, 10) fiad in gleiher Weise zu entrichten, wenn das Totalisatorunternehmen nicht erlaubt oder der Buhmacher nicht zugelassen war, es set denn, daß Abgaben aus Eiasäyen oder Gewinnen in Frage kommen, die in einem Strafverfahren für ver- fallen erklärt sind.

S 15

Das Reichsgesetz, betreffend die Wetten bet öffentlih veranstalteten Pferderennen, vom 4. Juli 1905 (Neichsgeseubl. S. 595) sowie § 35 und § 37 Abs. 2 und 3 des Reichsstempelgejeßes vom 3. Juli 1913 (Neichsgeseubl. S. 639) treten außer Kraft.

m Reichsstempelgesey sind in der Ueberschrift zu TV die Worte „Und Wette“ sowie im § 39 Zeile 1 die Zffer 35 und im Abs. 2 die Worte „oder die Gesamthöhe der Wetteinsäße" zu streichen.

Auf die Erhebung der Abgaben (§§ 9, 10) finden die allgemeinen Bestimmungen des Reichsstempelgeseßes (Abschnitt X[l) ent\prehende Anwendung, soweit sh nicht aus den vorstehenden Vorschriften ein anderes ergibi. Der Untern-:hmer des Totalisators und der Buchs macher unterliegen der Prüfung in bezug auf die Abgabenentrichtung nach- Maßgabe des § 116 Abs. 1, 3, 4 des Reichsstempelgeseßes. Der Bundesrat ist befugt, für bedingte und andere besondere Formen der Wetten Sondervorschriften zu erlassen, die Erstattung der Abgaben in folhen Fällen anzuordnen, in denen das Wettgeshäft rückgängtg gemaht worden is oder das Rennen nicht stattgefunden hat, fowie die Aufbewahrung der Wettscheine und Bücher der Buchmacher an- 1G und über die Abrundung der Abgabe Vorschriften zu er- assen.

Aus den für verfallen erklärten Einsäßen und Gewinnen (ZF 9, 6, 8) erhält das Reich den Betrag, der ihm als Abgabe gebührt háâtte, wenn die Wette erlaubterweise abaeshlossen worden wäre. It dieser Betrag nicht zu ermitteln, so erhält das Neih den fünften Teil der für verfallen erklärten Summe.

NRennwetten unterltegen keiner weiteren Abgabe in den einzelnen Bundesstaaten.

8 16.

Die Landespoltzeibehörde ist befugt, die öffentlißhe oder durch Verbreitung von Schriften und anderen Darstellungen vorgenommene Anreizung zum Abs{hluß von Wetten aus Anlaß öffentlicher Pferde- rennen außerhalb der Oertlichkeiten des Totalisatorunternehmens oder der im § 3 Abs. 2 bezetchneten Oertlichkeiten des Buhmachers sowie die geshäfts- oder aewerbsmäßige Verbreitung von Voraussagen über den Ausgang von Rennen zu untersagen.

Hierunter fallen nicht Veröffentlihungen in etner pertodisch er« scheinenden Druckschrift, sofern diese nicht auss{ließlich oder. über- wiegend der Verbreitung von Vorauss\agen dient.

Die Zuwiderhandlung gegen ein solches Verbot wird mit Geld- strafe bis zu einhundertfünfzig Mark bestraft.

S LT Die Bestimmungen zur Ausführung dieses Gesezes, insbesondere hinsichtlih der Bedingungen, unter welchen Totalisatorunternehmungen und Buchmacher zuzulassen find, erläßt der Bundesrat.

8 18, Das Geseg tritt amt. «sp e «aso 6 «(M Maf.

Verkehr8wesen.

Infolge der politishen Ereignisse in Mexiko kann die deutsche Postverwaltung die e und rechtzeitige Beförderung von P o - sendungen nach Mexiko einstweilen niht mehr gewährletsten. Für den Verlust, die Beraubung oder Beschädigung von Postpaketen übernimmt die mexikanishe Postverwaltung au in Friedenszeiten keine Ersagpfliht. Während für gewöhnlich die Bitefpost nah Mexiko über New York und von da zu Lande wetter geleitet wird, Been E na dahin zur See direkt nach den mexikanischen Häfen Veracruz und Tampico befördert, weil die Postverroaltung der Vereinigten Staaten von Amerika sich mit der Weiterbeförderung von Postpaketen nach dritten Ländern grundsäglich niht befaßt. Wegen Einstellung des Dienstes auf der Tehuantepec-Eisenbahn können

Fner Posipakete nah Salvador vorläufig nicht mehr für den tweg über Mexiko, sondern nur noch für den Weg über Frankreich n Colon-Panama angenommen werden.

Ausdehnung des Brieftelegrammverkehrs. Den am miitelbaren Brieftelegrammverkehr teilnchmenden Orten treten hrend der Bade- und NReisezeit hinzu: Baden-Baden, die Bäder bmburg vor der Höhe, Kissingen, Nauheim, Reichenhall, ferner orfum, Lindau (Bodensee), Misdroy, Norderney, Saßniß, Seebad ingsdorf, Swinemünde, Westerland, Wildbad und Zoppot.

Wochenendtelegramme können vom 1. Mai ab auch im erkehr Deutschlands -mit der Kapkolonie, Natal, dem Oranjefreistaat, ansvaal, Süúd-Rhodesia, Nord-Rhodesia, Nyassaland, British Indien, irma, Ceylon, Malakka, Penang, Singapore und Labuan unter den fannten Bedingungen auêgewech)elt werden. Die Worttaxe beträgt

die Kapkolonie, Natal, den Oranjefreistaat und Transvaal 70 ,

Süd-RNRhbodesia, Valakka, Penang, Singapore und Labuan 80 S,

Nord-Rhodesfia und Nyafsaland 95 -, für British Indien, Birma d Ceylon 50 K. Als Mindestgebühr wird die 20 fache Worttare hoben. Die Telegramme werden vom Aufgabe- bis zum Bestim-

Wungsorte durchweg telegraphisch befördert und am Dienêtag bestellt.

Y Nah den britishen Schußgebieten der G ilbert- und Ellice Snseln und der Salomon-Jnseln sind fortan Post n weisungen bis 20 Pfund Sterling zulässig. Der Verkehr wird jon der Postverwaltung des Australishen Bundes vermittelt. Die bebühr beträgt 20 für je 20 Æ bis Sydney; für die Weiterüber- Peisung werden in Sydney von dem eingezahlten Betrage 3 Pence

flir je 5 Pfund Sterling abgezogen.

Verdingungen,

ie näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reihs- und Wtaatsanzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen rpedition wäbrend der Dienststunden von 9—3 Uhr eingesehen werden.)

Tate n.

) 5. Mat 1914, Vormittags 10 Uhr. Irrenanstalt San Lazzaro E ega Emilia: Lieferung von Brennmaterialien, und zwar: 00 dz Eichenholz, Wert 8250 Ure, 150 dz Nit bholz, Wert 570 Lire, 4000 dz Koks, Wert 20 800 Lire. Sicherheit 2100 Lire. Kontrakt- shesen 300 Lire. Näheres tin italienischer Sprache beim « Neichs- anzeiger“.

Sinatöelsenbabn in Nom: LUeferung von 50000 Stück Nadier- gummi für Bleistift und Tinte. Angebote bis 23. Mai 1914, Nach- Mittags 6 Uhr. Vorlage von Mustern bis 5. Mai 1914, Nachmittags 6 Uhr. Näberes in italienischer Sprache beim „RNeichtanzeiger“.

Ebenda: Lieferung von 25000 weißen und 10000 bunten wollenen Jacken. Angebote bis 18. Mai 1914. Näheres in italie- Bischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.

7. Mai 1914, Vormittags 10 Uhr. Ebenda: KVeferung einer âroßen Menge von großen wollenen Decken, hänfenen Kopfkissen-

zügen, Matrazenbezügen und Bettüchern, Matraßenunterlagen und MWolle. Sicherheit 34 640 Lire. Näheres in italienisher Sprache beim „Reichsanzeiger“.

8. Mai 1914, Vormittags 10 Uhr. Direktion des Militär- Tommissariats des XT!. Armeekorps in Palermo: Lieferung von Holz für die Militärbäckerei in Palermo. 1. Los 4000 dz Holz in Kloben à 470 LUre, Wert 18 800 Lire, Sicherheit 940 Lire, 2. Los 1500 dz Neisigbündel à 4,90 Lire, Wert 7350 Lire, Sicherheit 70 Lire. Näheres in italienisher Sprache beim „Neich2anzeige1“.

9. Mai 1914, Vormittags 11 Uhr. Direktion des Militär- Tommisfsariats des I. Armeekorps8 in Turin: Lieferung von 12000 dz Holz in Kloben für die Militärbäckerei in Turin. Wert 48 000 Lire. Sicherheit 4800 Lire. Näheres in ttaltenischer Sprache beim „Neid;s- anzeiger“.

11. Mai 1914, Vormittags 9 Uhr. Zentralmilitärapotheke in K urin: L'eferung einer großen Menge von chemischen Produkten,

rogen, Metallen, Alkohol, Teersölen und Seifen. Gesamtwert 14 000 Lire. Gesamtsicherheit 71700 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“. N 11. Mai 1914, Vormittags 10 Uhr. Yand. Lieferung des Bedarfs an Lindfaden für die Zollämter auf die Dauer von 3 Jabren vom 1. Junt 1914 ab. Jährlicher Bedarf étwa 5000 kg à 2,65 Lire. Vorläufige Sicherheit 1000 Lire, end- gültige 3000 Lire. Näheres in italienisher Sprache beim „Neichs- anzetger.“ J 18. Mai 1914, Vormittags 10 Uhr. Bürgermeisteramt in Domodossola: Bau eines neuen Hospitals. Voranschlag 111 405,27 Rire. Zeugnisse 2c. bis 3 Mai 1914. Vorläufige Sicherheit 10 000 Lire, lendgültive /10 der Zuschlagssumme. Näheres in italienisher Sprache heim „Reichsanzeiger“.

j 14. Veat 1914 3 Uhr. Norwegishe Staatsbahnen in Drontheim. Lieferung von: 1) Stangenetsen, Eisenblech und inkeleisen, 2) Roheisen. Versiegelte Angebote mit der Aufschrift zu 1) „Jern“ und zu 2) „Rujern“ werden im Bureau des Distrikts- Ichefs der Staatsbahnen in Orontheim entgegengenommen. Nähere IBe\timmungen und Bedingungen ebendaselbst. Bedingungen für die Hieferung 1) von Stangeneisen, Eisenblech und Winkeleisen, 2) von INoheisen sowie 3) die allgemeinen Bedingungen liegen beim „Reichs- fanzetger“ aus, die Bedingungen zu 1) und 2) auch in der Redaktion der „Nachrichten für Handel, Industrte und Landwirtschaft“ im Reichsamt des Innern. Vertreter in Norwegen notwendig.

Finanzintendanz in Mai -

Norwegen.

Handel und Gewerbe.

im Neihsamt des Innern „Nachrichten für Handel, und Landwirtschaft".)

Jtalien.

Verjährung von Forderungen. Auf S. 105 des „Hand- bus für den deutshen Außenhandel“ (Jahrgang 1914) ist als regel- mäßige Verjährungsfrist in Handelssachen nah dem italienishen Neht ein Zeitraum von 10 Jahren angegeben. Diese Angabe stüßte sich darauf, daß nach Artikel 915 des Handelsgesepbuchs Klageansprüche aus Geschäften, die auch nur für eine einzige der Parteien kommerztell sind, nach den Leg ReBen verjähren und daß daher die nah Artikel 917 desselben Geseßbuhs für Handelssachen geltende zebn- jährige Verjährung dur{hgreifen müsse. Nach einem neuerdings ein-

Aus den jgestellten

zusammen- Industrie

geholten Rechtêégutahten wird nun aber unter D E nicht | nur das Handelsgesegbuh, sondern auch jedes andere Gefeß, das Handelsgeschäfte betrifft, verstanden, z. B. also das Bürgerliche Gefeßz- bu. Hiernach ist die im Artikel 2139 des Bürgerlichen (Besezbuchs für Kaufpreitforderungen von Kaufleuten an Nichtkaufleute festgeseßte einjährige Verjährungsfrist au fernerhin gültig.

Konkurse im Auslande. Rumänien.

Anmeldung | S@hluß der der

Forderungen Verifizierung bis am

Handelsgeriht | Name des Falliten

| 11,/24. Mai

| 30. April/ 1914

Slie 13, Mai 1914

Alerxrandrescu,

Bukarest) E Str. Mihai Brayu 64

Jassy: Abram Mendel und Leon Berkoviy sind in Konkurs erklärt worden.

Verifizierungstermin am 28. April/11. Mai 1914, 11 Uhr Vor- mittags. Deutshen Gläubigern kann als vertrauenöwürdiger Ver- treter für die Anmeldung der Forderungen und wettere Interessen- wahrnehmungen Herr Paul Ballo (in Firma Come:tul), Jassy, Strada Nemteaz2ëca 4, empfohlen werden, soweit die Vertretung nicht etwa {hon anderen Bevollmächtigten übertragen worden ist. Herrn Ballo müßten sofort bei Erteilung des Auftrags die vorhandenen Unterlagen (Akzepte usw.) mit Blankogiro übersandt wecden. Sind ketne Akepte im Umlauf, so genügen vorläufig zur Anmeldung dur Herrn Ballo in Blanko girierte Tratten.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 30. April 1914. Nuhrrevier Oberschlesishes Nevier Anzahl der Wagen Gt. . © 00047 Nicht gestellt ..

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Nat einer durch „W. T. B.* übermittelten Mitteilung der Kaiserlih Nussishen Finanz- und Handels8agentur ergab der Wochenausweis der Russishen Staatsbank vom 16./29. April d. J. folgende Ziffern (die eingeklammerten Ziffern entsprechen den gleihen Positionen des neuen Bilanzformulars der Staatsbank bezw. den Ziffern der Vorwoche), ales in Millionen Rubel: Aktiva. Gold (in Münzen, Barren uud Anweisungen der Minen- verwaltung) (Nr. 1) 1574,66 (1571,1), Gold im Auslande (Nr. 2) 208 2 (207,8), Silber- und Scheidemünze (Nr. 3) 70,5 (66,6), Wechsel und andere kurzfcistige Verpflichtungen (Nr. 4) 387,0 (409,7), Borschüsse, sichergestellt durch Wertpapiere (Nr 5) 91,5 (91,7), sonstige Vorschüsse (hierher gehören: Vorschüsse, sihergestellt durch Waren, Vorschüsse an Anstalten des Kleinen Kredits, Vorschüsse an Landwirte, Industrielle Vorschüsse, Vorschüsse an das St. Peters- burger und Moskauer Lethhaus, Protestierte Wechsel) (Nr. 6 bis 11) 2756 (278,4), Wertpapiere im Besiß der Staatsbank (Nr. 12) 93,8 (91,9), verschiedene Konten (Nr. 13) 1040 (103,5), Saldo der Nechnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 14) (11,9), zusammen 2805,2 (2832,6). Passiva. Kreditbillette, welWe sch im Umlauf befinden (Nr. 1) 1598/9 (1668,5), Kapitalien der Bank (Nr. 2) 55,0 (55,0), laufende Rechnungen der Departements der MNeichsrentei (Nr. 4) 423,4 (445 8), Einlagen, Depositen und laufende Rechnungen verschiedener Anstaiten und Personen (Nr. 3, 5 und 6) 646,0 (617,5), vershiedene Konten (Nr. 7, 8 und 9) 45,3 (45,8), Saldo der Rechnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 10) 36,6 (—), zusammen

2805 2 (28326).

Laut Meldung „W. T. B." betrugen die Brutto- einnahmen der Baltimore and Ohtio-Bahn im März 1914 7 974 000 Doll. (gegen das Vorjahr mehr 185 000 Doll.), die Netto- SE S Gan 2 374 000 Doll. (gegen das Vorjahr mehr 852 C00

ollar).

ten: 30. April. Nach dem \tatistischen Ausweis des Handels- ministertums über den Außenhandel betrug im Monat März die Einfuhr 334,5, die Ausfuhr 246,5 Millionen Kronen, d. h. 41,5 bzw. 11,7 Millionen mehr als im Vorjahre. Die Einfuhr în den Monaten Januar bis März d. J. betrug 877, die Ausfuhr 646 9 Millionen Kronen, d. h. 644 bzw. 3,3 Millionen mehr als in den entsprebenden Wèonaten dés Vorjabrs.

New Bork, 30. April. (W. T, B) Die New York, Newhaven and Hartford - Eisenbahngesellschaft hat 50 Millionen Dollars fünfyrozentize und sechsprozentige Noten an ein Syndikat verkauft, an dessen Spiße die Firma J. P. Morgan und Comp. steht.

London, 30. April. (W. T. B.) Bankauswet s. Total- referve 26 338000 (Abn. 374 000) Pfd. Sterl, Notenumlauf 28 877000 (Zun. 245 000) Pfd. Sterl., Barvorrat 36 765 000 (Abn 129 000) P1d. Sterl., Portefeuille 42463000 (Zun. 1 303 000) Pfd. Sterl, Guthaben der Privaten 43 127 000 (Zun. 709 000) Pfd. Sterl, Guthaben des Staates 19 020000 (Zun. 216 000) Pfd. Sierl., Notenreserve 24 724 000 (Abn. 343 000) Pfd. Sterl. Negierungsficherbeit 11 047 000 (unverändert) Pfd. Sterl. Prozenk- verhältnis der Reserve zu den Passiven 423 gegen 43F in ck-- " rs- woche. Clearinghouseumsaß 352 Millionen, gegen die cntsprehende Woche des Vorjahres mehr 2 Millionen.

Paris, 30. April. (W. T. B.) Bankaugwets. Ba vorrat in Gold 3646 351 000 (Zun. 2462 000) Fr., oo. in Silber 629 614 000 (Zun. 1 263 000) Fr., Portefeuille der Hauptbank und der Filialen 1647 728 000 (Zun. 223 222 000) Fr., Notenumlauf 6 038141 000 (Zun. 233 090 000) Fr., laufende Rechnung der Privaten 631 066 000 (Abn. 55 098 000) Fr., Guthaben des Staats- \haßes 123510000 (Abn. 54 742000) Fr., Gesamtvorschüfse 744 074000 (Abn. 8 732 000) Fr.,. Zins- und Diskonterträgnis 93 636 000 (Zun. 941 000) Fr. Verhältnis des Barvorrats zum Notenumlauf 70 81 gegen 73,59 tn der Vorwoche.

des

Amtlicher Marktbericht vom Magerviehhof in Friedrichsfelde. Schweine- und Ferkelmarkt am Mittwoch, den 29. April 1914.

Auftrieb Schweine . 1275 Stüd Ferkel Z00 R E

Nerlauf des Marktes: Schleppendes Geschäft; Preise niedriger

C3 wurde gezahlt tm Engroshandel für:

Wufershweine: 7—8 Monate alt . . Stü 43—53 46 5—6 Monate alt. . . 33—42 , Pölke: 3—4 Monate alt . E 26—32 Ferkel: 9—13 Wochen alt 21—25 6—8 Wochen alt 15—20

Ueberstanb Stüd

Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.

Hamburg, 30. April. (W. T. B.) Gold? in Barren das Kilogramm 2790 Br., 2784 Gd., Silber in Barren das Kilogramm

81,00 Br., 80,50 Gd.

Wien, 1. Mai, Vormittags 10 Uhr 40 Min. (W. T. B.) Einh. 49/9 Nente M./N. p. ult. 82,590, Oesterr. 49/9 Rente in Kr.-W. pr. ult. 82,70, Ungar. 4°/9 Nente in Kr.-W. 81,40, Türkische Loîe per medio 222,50, Orientbahnaktien pr. ult. —,—, Oesterr. Staatsbahnaktien (Franz.) pr. ult. 703,75, Südbahn- gesellshaft (Lomb.) Akt. pr. ult. 100,50, Wiener Bankvereinaktien —,—, Oesterr. Kreditanstalt Akt. pr. ult. 612,75, Ungar. allg. Kreditbankaktien —,—, Oesterr. Länderbankaktien 498,50, Unionbank- aktien 583,50, Türkische Tabakakttien pr. ult. 434,50, Deutsche Reichs- banknoten pr. ult. 117,46, Oesterr. Alpine Montangesellschaftsaktien 823,50, Prager Eisenindustrieges.-Akt. 2580, Brüxer Kohlenbergb.- Gesellsch.-Aktien —,—. Bei stillem Verkehr fest auf Ausland, Renten höher. i

London, 30. Ayril, Nahm. (W. T. B.) Silber prompt 274, 2 Monate 274. Privatdiskont 27. Abends. 24 9% Engl. Konsols 75. Méorgen geschlossen. Parts, 30. April. (W. T. B.) (S@hluß.) 3 9% Franz. Rente 86,92.

Madrtd, 30. April. (W. T. B.) Wechsel auf Paris 106,10.

Lissabon, 30. April. (W. T. B.) Goldagio 18.

New Vork, 30. April. (Schluß.) (W. L. B.) Carranzas Annahme der Vermittlungsaktion sowie höhere Notierungen von

London bewirkten, daß der heutige Effektenmarkt in fester Haltung

einseßte. Außer Canadian Pacific Shares waren die Werte ter Harrimanbahnen reger begehrt. Späterhin drückten teilweise Reali- sationen etwas, doch wurde die Tendenz im weiteren Verlaufe unter Führung der Aktien öftliher Bahnen wieder fester, wobei führende Werte bis einen Dollar, New York Central Shares bis zwei Dollar im Kurse gewannen. Im Gegensaß hierzu war der Kurérückgang der Shares Missouri Pacific Bahn besonders bemerkenswert. Die genannten Werte waren einem stärkeren Dru spekulativer Abgaben ausg: seßt, stellten fich aber später um 17 Dollar höher auf Gerüchte, daß die Firma Kuhn Loeb u. Co. 40 Millionen Dollar Notes der Bahn übernehmen werde, falls die bereits eingeleit.te Untersubung der Bahn die Uebernahme rechts fertigen sollte. Im Schlußverkehr verstimmte etwas die vorüber- gehend \chwächere Haltung der Stahltrustaktien, die in Zusammen- hang mit der angeblih bevorstehenden Entlassung von dreitausend Arbeitern gebracht wurde, doch vollzog sih der Börsenschluß in strammer Haltung, wobei führende Werte mit Kursbesserungen his um 12 Dollar aus dem Markte gingen. Canadians gewannen 24 und Missouri Pacific Shares 25 Dollar. Umgeseßt wurden 288 000 Shares. Am Bondsmarkt wurden 1411000 Dollar umgeseßt; die Tendenz war unregelmäßig. Tendenz für Geld: Stet!g. Geld auf 24 Std.-Durchschnitts-Zinsrate 13, do. Zinsrate für legtes Darlehn des Tages 13, Wechsel En London 4,8510, Cable Transfers 4,8770, Wesel auf Berlin (Sicht) 957.

Nio de JIanetro, 30. April. (W. T. B) Wechsel auf London 15/64 :

Kurs8berichte von auswärtigen Warenmärkten.

Essener Börse vom 30. April 1914. Amtlicher Kursbericht. Kohlen, Koks und Briketts. Preisnotterungen des Rheinisch- Westfälischen Kohlensyndikais für die Tonne ab Zeche. 1. Gas- und Flammfkohle: a. Gasförderkfohle 12,00—14,00 4, Þb. Gas- flammförderkohle 11,50—12 50 4, c. Flammförderkohle 11,00 bis 1150 4, d. Stüdfoble 13,50—15,00 4, e. Halbgesiebte 13,00 bis 1400 4, f. Nußkohle gew. Korn I und 11 13,75—14,50 M, do. do. IIT 13,50—14,25 M, do. do. 1V 13,00—13.75 M, g. Nuß- grusfohle 0—20/30 mm 8,50—9,50 M, do. 0—50 60 mm 9,79 bis 1050 M, b. Gruskohle 7,00—9,75 4; II. Fettkohle: a. Förder- foble 1125—12,00 M, b. Bestmelierte Kohle 12,590—13,00 4, c. Stückfkohle 1350—14,00 6, d. Nußkohle, gew. Korn I 13,75 bis 1450 M, do. do. IT 13,75—14,50 4, do. do. III 13,590—14,25 Æ, do. do. IV 1300—13/75 #, e. Koklskohle 12,29—13,00 #; [II. Magere Kohle: a. Förderkohle 10,50—12,00 4, b. do. inelierte 11,75—12,75 M, c. do. aufgebesserte je nah dem Stü- gehalt 12,75—1425 4, d. Stüdfkohle 13,50—16,00 &, e. Nuß- Pohle, gew. Korn 1 und I1 15,25—18,50 #, do. do. IIT 16,00 bis 19,75 M, do. do. IV 11, 50—14,00 é, f. Anthrazit Nuß Korn I 20 00—21,50 M, do. do. IL 21,50—25,50 M, g. Fördergrus 9,50 bis 1050 4, h. Grusfohle unter 10 mm 625—9,00 4; IV. Kots: a. Hochofenkoks- 15 00—17,00 #4, b. Gießereikoks 17,50—19 50 M, c. Brechkoks T und 11 19 00—22,00 #4; V. Brifetts: Briketts je nah Qualität 11,00—14/25 4. Die nächste Börsenversammlung findet am Montag, den 4. Mai 1914, Nachmittags von 3# bis 44 Uhr, im „Stadtgartensaale“ (Eingang am Stadtgarten) tatt.

Magdeburg, 1. Mai. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn- zucker 88 Grad ohne Sack 9,05—9,124. Nachprodukte 75 Grad o. S. Stimmung: Shwächer. Brotraffin. 1 o. Faß 19,25—19,50. Kristallzuter 1 mit Sack —,—. Gem. Raffinade m. S. 19,00—19,29- Gem. Melis 1 m. S. 1850—18,75. Stimmung: Ruhig. Roh- ¡ucker I. Produkt Transit frei an Bord Hamburg: Mai 9,39 Gd., 9,40 Br. Juni 9,427 Gd., 9,474 Br., Juli 9,50 Gd.,, 9,55 Br., August 9,627 Gd., 9,65 Br., Oktober-Dezember 9,675 Gd., 9,70 Br., Ianuar-März 9,824 Sd., 9,85 Br. Ruhiger. Wochenumsaß 846 000 Zentner. Die Vorräte der ersten Hand an Erstprodukten betrugen zu Ende des Monats April 1914 1 895 000 Zentner gegen 2 235 000 Zentner zu Ende Ypril 1913 und gegen 1036 000 Zentner

zu Ende April 1912. : . T. B.) Nüböl loko 71,00, für April.

K Cöln, 30. April. Mai 70,00. s Bremen, 30. (W. T. B.) Schmalz. Nukhig, Loko, Tubs und Firkin 524, Doppeleimer 534. Kaffee. Stetig. Baumwolle. Ruhig. American middling loko 64s. Bremen, 30. April, Nachmittags 1 Uhr. (W. L. B.) Baumwolle american middling für April 61,7, für Mai 614, für Juni —,—, für Juli 61,4, für August 61,3, für September 60,0, für Oktober 58,6, für November 57,9, für De- ¡ember 57,6, für Januar 57,6, für Februar 57,6, für März 97,7.

Tendenz: Stetig. Hamburg, 1. Mat, Vormittags 10 Uhr. (W. T. B.) Zuckermarkt. Ruhig. NRübenrobzuder I. Produkt Basis Usance, fret an Bord Hamburg, für

28 9/6 Rendement neue 4 u S dr” F Mai 9,40, für Juni 9473, für Juli 9,574, für August 9,65, Minuten.

für Oktober-Dezember 9,724, für Januar-März 9 874. Nuhig. Santos für

Hamburg, 1. Mai, Vormittags 10 Uhr 15 (W. T, B.) Kaffeë. Good average t Mai 464 Gd., für September 4737 Gd., für Dezember 484 Gd., für März 49 Gd.

Budapest, 30. April, Vormittags 11. Uhr. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen willig, für April —,—, für Mai 13,08, für Oktober 11,86. Roggen für April —,—, für Vftober 9,56. Hafer für April —,—, für Oktober 8,23. Mais für Mai 7,28, für Fuli 7,37, für August —,—. Kohlraps für August 15,75. /

London, 30. April. (W. T. B.) Rübenrohzucker 88°/o April 9 h. 47 d. Wert, ruhig. Javazucker 96% prompt

10 h. nominell, ruhia. O : London, 30. Avril. (W. T. B.) (S@hluß.) Standard- 4 Uhr 10 Vänuten.

Kupfer ruhig, 638, 3 Monat 63F.

Liverpool, 30. April, Nachmittags f er (W. T. B.) Baumwolle. Umsay 12 000 Ballen, davon für Spekulation und Export Ballen. Tendenz: Stetig. Amerikanishe middling Lieferungen: Träge._ Mat - Juni 6,89, Junt-Juli 6,79, Juli-August 6,76, August-September 6,63, Sep-

November-Dezember Februar-

tember-Oktober 6,44, Oktober-November 6,35 6,28, Dezember - Januar 6,26, Januar - Februar 6,26, März 6,27.

Livervool, 1. Mat, Vormiitags 10 Uhr 25 Minuten. (W. T. B.) Baumwolle. Der Markt eröffnete für loko ruhig, Mutmaßliher Umsay 10000 Ballen, Import Ballen, davon amerikanishe Ballen. Amerikanische Ueferungen ruhig.

NRoßbeisen Nohzucker

Glasgow, 30. April. (W. T. B.) (Sw@luß.) Midblesbrough warrants willig, 51/4. Paris, 30. April. (W. T. B.) (Swhluß.) l ruhig, 880/60 neue Kondition 294—28). Weißer Zucker sletig, Nr. 3 für 100 kg für April 324, für Mai 328, für Mai- August 33, für Oktober-Januar 324. Amsterdam, 30. April. (W. T. B.) ordinary 404. Bancazinn 977. Antwerpen, 30. April. (V. T. B Raffiniertes Type weiß loko 224 bezahlt, do. für April 22è Br., do. für Mai 222 Br., do. für Juni - Juli 223 Br. Ruhig.

Schmalz für April —. 5 f, 30. April. (W. T. B.) (Sw{luß.) Baumwolle i, L | s e ne Sult 12,35,

soko middling 13,00, do. für Mai 12,54,

do. in New Orleans loko middling 135, Petroleum Refined (in Cases) 11,25, do. Standard white in New ort 8,75, do. Credit Balances at Oil City 2,00, Schmalz Western steam N Gas N A Gures E are S ,04, etreidefraßt na verpoo i affee 0 Ne loko 88, do. für Mat 8,40, do. für Juli 8,59, Kupfer Standard, loko 13,50—14,00, Zinn 34,20—34,30.

(W.

Java-Kaffee good B.) Petroleum.

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