Preußischer Láändtag. Haus der Abgeordneten.
72. Sißung vom 5. Mai 1914, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)
Ueber den Beginn der Sißung ist in der gestrigen Nummer
d. Bl. berichtet worden.
Das Haus seßt zunächst die zweite Beratung des Gese b- entwurfs, betreffend die Erweiterung des Stadtkreises Cöln und die Organisation der Amtsgerichte Cöln und Mülheim am Nhein, fort. Nach der Vorlage sollen die Stadtgemeinde und der Stadtkreis Mülheim a. Rh. und die Landgemeinde Merheim mit Wirkung vom 1. April 1914 ab mit Cöln vereinigt werden. Die Amtsgerichte Cöln und Mülheim sollen ihre Bezirke bis auf weiteres vorbehaltlich von Grenzberichtigungen beibehalten.
_ Abg. Frank- Cöln (Zentr.): Dur den Festungsgürtel ift die Stadt Cöln behindvert, sih weiter auszudehnen, Um eine Gebiets- erweiterung zu erreichen, ist die Eingemeindung der einzig gangbare Weg. Da die Eingemeindung auch im Interesse der beteiligten Ge- meinden liegt, so hoffe ih, daß das Haus der Vorlage zustimmt. Da: OaTeNncTEveTr e Im Namen meiner Freunde habe ich zu erklären, daß wir der Geseßesvorlage unsere Zustimmung geben werden. Wir haben aus den Kommissionsverhandlungen dieses Hauses die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Vereinigung der Stadt Cöln mit den Gemeinden Mülheim und Merheim erkannt. Die Gegen- gründe, die gegen diesen Geseßentwurf geltend gemacht worden sind haben uns nicht überzeugt. Die Kostenfrage ist Sache der Stadtver- waltung Cöln, damit haben wir uns hier nicht zu beschäftigen. Der rheinishe Provinziallandtag hat sich ebenfalls auf den Standpunkt gestellt, daß die Eingemeindung notwendig und zweckmäßig ist. Die Befürchtung, daß durch die Entwicklung der Großstädte ein Staat im Staate geschaffen wird, und daß dadurh die Staatsautorität leidet besteht doch wohl niht. Im Gegenteil, wir sind der Ansicht, daß die Eingemeindung gerade im Staatsinteresse liegt. Sie schafft diejenige
Freiheit, die im Interesse der Entwicklung und Bevölkerung der Stadt Göln unbedingt notwendig 1st. Es fragt sih nun, ob der Eingemein- dung in Cöln Staatsinteressen entgegenstehen. Derartige Staatsinter- essen liegen aber nicht vor. Cöln hat auf Grund seiner geschichtlichen Gntwicklung und auf Grund der Tatsache, daß es das Zentrum für den Handelsverkehr am Nhein ist, große Aufgaben zu erfüllen. Dann ist Côöln wegen seiner langen Verwendung als Festungsstadt immer in seiner Entwicklung gehindert worden. Deshalb muß jebt diese Ein- gemeindung bewilligt werden. Jch hoffe, daß die Plane, die Cöln mit der Eingemeindung verfolgt, auch erfüllt werden, daß die Stadt Cöln dadurch eine enorme, große Entwiklung nimmt, 8
4 Abg. V or sstt ex (freifons.): Meine Freunde werden im allgemeinen für die Vorlage stimmen. Diese Haltung wird mithervorgerufen da- durch, daß Cöln seit langer Zeit große Lasten als Festung getragen hat, daß es notwendig ist, der Entwicklung der Stadt nicht entgegen- zutreten. Auch die Negierung hat sih mit dem Mittel der Éinge- metndung einverstanden erklärt.
- Negier1 ngsfommissar Landrat von Eynern: Die Ausführungen des Vorredners sind nicht ganz zutreffend. Eine unbedingte Not- wendigkeit für Eingemeindungen besteht wohl niemals. Es fragt sich nur, ob die (Etngemeindungen nüßlich und förderlih sind. Nun ist für den Verwaltungspraktiker in diesem Sinne nüßlich und förderlich gleichbedeutend mit notwendig; und in diesem Sinne notwendig ist die Eingemeindung in Cöln, wenn irgendwann und irgendwo eine (Singemeindung notwendig ist. Cöln können die Errungenschaften des neuzeitigen Städtebaues nur zugeführt werden, wenn die Vororte eingemeindet werden. Besonders mit der Gingemeindung von Merheim darf nicht gewartet werden, da die Gefahr vorliegt, daß dessen Gebiet durch das wilde Bauen verunstaliet werden könnte. Auch für Mülheim ist die CEingemeindung nüßlih. Besonders wichtig ist sie deshalb, weil DET Grtrag der Gewerbesteuer in den leßten Jahren zurückgegangen ist. Vor allen Dingen aber ist für Mulheim aus Rücksichten des Staädtebaues die Vereinigung mit Cöln dringend geboten. Für Mer- heim ist die Eingemeindung ebenfalls nüßlich. Dem Orte fehlt es an
Geld, um wichtige Einrichtungen, wie Kanalisation ufw., durchführen
zu können. Dieses Geld besißt aber Cöln, während Cöln wieder kein
Gelände zur Ausdehnung hat. Und diese Möglichkeit der Ausdehnung
ist nun durch die Eingemeindung von Merheim gegeben. Daraus geht
hervor, daß sowohl Cöln als auch Merheim Borteil von der Eingemein- dung hat. Schließlich wird auch der Landkreis Mülheim durch die Cin- gemeindung nicht geschädigt, und endlich hat auch der Staat ein Inter- esse daran, daß drei Gemeinden, von denen zwei niht ret lebens- fahig sind, zu einem großen blühenden Gemeinwesen vereinigt werden.
Abg. Dr. Beer (Zentr): Wir sind für die Ein-
gemeindung. Jch bin nicht Vertreter von Cöln, erkenne aber doch nah gründlicher Prüfung der Verhältnisse die Gingemeindung als notwendig an. Jch möchte die Regierung auch bitten, für Mülheim ein Amts-
gericht zu errichten. A
Die Vorlage wird mit großer Mehrheit gegen die der Konservativen angenommen. N
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2 Bei Der sofort _ sih anschließenden dritten Beratung erfolgt ohne weitere Debatte die endgültige Annahme.
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E Die zur Vorlage eingegangenen Petitionen werden
für erledigt erklärt.
j Es folgt die erste Beratung des Geseßentwurfs zur & rgänzungdes Gesetz e s über die Errichtungvon A A E a n fen vom 2. März 1850. Die Vorlage ermäch-
gt die Regierung, einc örtliche und persönliche Verbindung von Rentenbankdirektionen vorzunehmen. (Die Vorlage be zwet, die Rentenbank in Posen ohne Aenderung des Titels nach Breslau zu verlegen und zum Teil von den Beamten der
Rentenbank in Breslau mitverwalten zu lassen, da die Geschäfte der beiden Kentenbankdirektionen in Breslau und Posen so zurückgegangen sind, daß es nicht mehr nötig ist, sie an ver schiedenen Orten mit getrenntem Beamtenkörper bestehen zu
lassen, während das geltende Geseß bestimmt, daß in jeder Pro- vinz eine Rentenbank errichtet werden soll.) /
119 Lat R ; r Me Le
L es e eissferme | (kons) gibt einen historischen Ueberblick über die ( ntwicklung der Rentenbanken und weist im einzelnen nah
daß der Wückgang der Nentenpflichtigen zum größten Teil auf den Ab- lauf der Amortisationszeit zurüczuführen ist. Daß nicht für jede Pro- ving eine HNentenbank notwendig is, beweist das Beispiel der Provinz
Tel Preußen, p ie in der Begründung für die Verbindung der beiden ane angeführten Gründe find durchaus stichhaltig.
ch gegen die Verlegung nah Breslau haben wir keine Bedenken vorzubringen. Das Dienstgebäude wird wohl ausreichen. Eine Er- schwernis für das Publikum wird nicht eintreten, weil es gleichgültig 1E, ob die Briefe nach Posen oder nah Breslau adressiert werden. Auch das Bedènken, das man auf Grund der Geschäfte der inneren Kolonisa- tion anführen könnte, fällt nicht ausshlaggebend ins Gewicht “Jm Be- harrungszustand wird durch die vorgeschlagene Maßregel eine Ersparnis pon 24 000 Æ erzielt werden. Meine politischen Freunde sind bereit der Vorlage ohne Kommissionsberatung zuzustimmen. Sollten große
Parteien etne solhe wünschen, so würden wir bitten, die Vorlage nicht eur besonderen Kommission, sondern der Agrarkommission zu über-
eisen.
E: Dr. Ds c roe d er- Gassel (nl.): Jm Gegensaß zum Vor- redner haben wir do Bedenken gegen die Vorlage, namentlih das Bedenken, daß durch die Verlegung nach Breslau das Deutshtum in Posen ge|\chwachdt wird. “Es würden dadur etwa 15 deute Familien weggezogen wérden. Jb beantrage, die Vorlage der Agrarkommission
Stimmen
Abg. Wolff - Lissa (forts{hr. Volksp.): Die Vorlage muß ein- gehend geprüft werden, und dies kann nur in der Kommission geschehen. Deshalb schließen wir uns dem Antrage auf Ueberweisung der Borlage an die Kommission an. Die Ostmarkenzulage soll gerade den Zweck verfolgen, die Beamten in den Ostmarken festzuhalten. Wenn man jeßt aber die Beamten der Rentenbank Posen nah Breslau bringt, so ent- spricht dies nit den Absichten, die damals für die Einführung der Ost- markenzulage maßgebend waren. :
Unterstaatssekretäë Dr. M i hael is: Die Tätigkeit der Nenten- bank in Posen geht von Jahr zu Jahr zurück, während die der Rentenbank in Breslau wieder wachsen wird. Damit is auch die Frage entschieden warum man nit etwa, wie in Zeitungsartifeln angedeutet war die
Breslauer Rentenbank nah Posen verlegt. Dies muß von vornherein als ausgeschlossen bezeichnet werden. Die Besorgnis, daß durch die ver- mehrte Tätigkeit der Siedlungsgesellschaften in Schlesien die Renten- bank in Breslau mit Arbeit überlastet wird, ist völlig unbegründet. Wir werden uns nur sehr freuen, wenn die Tätigkeit der Rentenbank in Schlesien immer größer wird. Wir werden ausreichend dafür sorgen daß die Breslauer Rentenbank in ausreichender Weise ihre Aufgabe erfüllen kann. Auf die Frage, ob eine generelle Ermächtigung an die egierung zu erteilen ist oder ob im Einzelfalle die Ermächtigung ein- zuholen ift, werde ih in der Kommission antworten. : | Damit schließt die Besprechung. v (S5 c f ‘De Gesetzentwurf wird der Agrarkommission überwiesen. Es folgt die erste Beratung des Gesetzentwurfs betreffend Vertere Veshuftigung von Hilfs i N h E r n be dem Oberverwaltungsgeri ch t. J ach der Vorlage wird die Ermächtigung des Staatsmini- P e Hilfsrichter zuzuwessen, s um L. pril 1917 verlängert. Als Hilfsrichter können auch Vorsißende und stellvertretende Vorsißende der Ein- kfommensteuerberufungskommissionen cinberufen werden.
Abg. Gamp- Oblath (freikons.) beantrag.t, daß alle Be- amte, die zur Bekleidung von höheren BVerwaltungsämtern befähigt sind, als Hilfsrichter einberufen werden können. Sig s R A Gine gründliche Prüfung der Vorlage halten
: de Jur notwendig, deshalb beantragen wir, die Vor- lage einer bejonderen Kommission von 14 Mitgliedern zu überweisen. D ie jeßige Vorlage ist die Fortseßung desjenigen Geseßentwurfes der im Jahre 1911 zur Entlastung des Vberverwaltungsgerichts verabschiedet wurde, _Wir sind der Ansicht, daß es im allgemeinen nicht im Interesse des Ansehens und der Autorität unserer höchsten preußischen “Gerichte liegt, wenn an diesen Hilfsrichter beschäftigt werden. Eine wendung von Hilfsrichtern an unseren höchsten Gerichten darf nur unter besonderen Ausnahmeverhältnissen stattfinden. j i
Abg. Gamp - Oblath (freikons.): Bei der bevorstehenden Ver- waltungöresorm werden auch die Fragen, die in den Rahmen dieser Ba en F ebnen sein, Das das Vbervermaliangögeics Go a0 Uve al e E Ie l außer ¿s rage. „Zntleres]ank Ut, aß nach der Begründung der Borlage im Laufe der leßten Jahre auf Grund des Wertzuwachssteuergeseßes ungefähr 1600 “ Nevisionsfälle beim berberwaltungsgeriht verhandelt wurden. Dies ist eine geradezu L s Kritik des Werizuwachssteuergeseßes. Cine gründliche E E halten auch wir für notwendig und stimmen t M Mile leben 08 der Vorlage an eine besondere Kommission „ Abg. Li pp mann (fortshr. Volksp.): Im Jahre 1911 hat mein Freund Cassel prophezeit, daß im Jahre 1914 diese Vorlage kommt Ur den Fall, daß dieses Geseß angenommen wird, will ih die Prophe- geiung aussprechen, daß im Jahre 1917 ein Geseß fommen wird, das dle, O dieses Geseßes beantragt. Jn der Begründung der orlage wirt bereits darauf hingewiesen, daß im Jahre 1917 das N estbsteuergeseb vom 3. Juli 1913 in Wirksamkeit treten wird und e sich jeder „Beurteilung entzieht, welche Tätigkeit durch dieses &ellBlteuergeseß dem Vberverwaltungsgeriht erwachsen wird Tm Jahre 1917, so sagt die Vorlage in der Begründung, sehen wir Uns wieder. Die Institution der Hilfsrichter ist an sich schon bedenklich, sie ist aber am bedenklichsten bei den höchsten Instanzen. Wir haben auch beim Freichsgericht die Institution der Hilfsrichter hon aehabt und die damit gemachten Crfahrungen haben dazu geführt daß diese znslitution beim Hetchsgeriht niemals wieder gewählt werden wird. ul das Ansehen und Vertrauen, das das höchste Verwaltungsgericht vei uns m Lande genießt, ershüttert werden, wenn mit Hilfsrichtern Jahr und Jahr hindurch gearbeitet wird, ist für mich über jeden Zweifel erhaben. Es handelt sih hier niht um einen vorübergehenden Zustand der Ucberlastung des Oberverwaltungsgerichts, sondern um eine fort- ge]eßt wachsende Arbeitslast, und diese darf nur bewältigt werden durch dauernd angestellte Nichter, nicht durch Hilfsrichter. Es it ridtig die Vorlage bestimmte Personen bezeichnet, die qualifiziert sind, aber man kann den Kreis noch erweitern. Ein Senatspräsident des berverwaltungsgerichts ift aus dem Anwaltstande hervorgegangen und selbst der Chefpräsident des Oberverwaltungsgerichts ist aus diesem Stande gekommen, wenn er auch erst durch das Ministerium gegangen ijt. Auch unter den Kommunalbeamten findet man geeignete Persón- lichkeiten. Ich behalte mir vor, in der Kommission noch ausführlicher uber die Vinge zu sprechen, aber wir werden in der Kommission den- jemgen Weg suchen und finden, der das Ansehen des Oberverwaltungs- gerichts und das Vertrauen zu ihm wahrt. i t t Hh ç A A t : nl E Lr od lber g (kons.): Die Vorred ier haben nicht ge-
gend die Icotlage gewuürdigt, in der fich das Vberverwaltungsgericht Maar befindet, und die uns dahin bringt, noch einmal dieses N zu acten. Ss läßt fich leider nicht ändern, daß das An- vachjen der Rebthtonsent|scheidungen des ODberverwaltungsgerichts eine ¿Folge des ganzen wirtschaftlihen Lebens und des Umstandes ist baß wir auf immer größeren RNechté\chuß angewiesen sind. Eine organische eform des Yberverwaltungsgerichts soll uns später beschäftigen An sich kann ih also eine Schwierigkeit in dem vorliegenden Geseßz nit erblicken, es verlängert nur einen Zustand, der seit einigen Jahren be- steht, und es kann si nur fragen, ob es erwünscht oder überhaupt zulässig ijt. Vaß ein solher Zustand ein dauernder wird, ist natürlich au nach unserer Meinung unerwünsht. Das beabsichtigt au nici die Borlage, es fragt sih nur, ob für einen vorübergehenden Zustand diejes MVeitlel als zulässig betrahtet werden kann. “(s eröffnet fich doch eine Ausficht auf Verbesserung der Verhältnisse beim Oberver- waltungsgeriht, da die Hauptsache der Vermehrung der Geschäfte A der Neichsgeseßgebung zu finden ist, die doch nur vorübergehend fin wird, namlih infolge der Wertzuwachssteuer und des Wehrbeitrags (S8 SLONNEZ h also troß aller Bedenken immerhin für die Zukunft die Möglichkeit, zu einer Gesundung der Verhältnisse beim Dbe waltungsgeriht zu kommen, und in der Arbeitsmöglichkeit des
Ber-
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Oberver
1a gericht zu kon A es Ober-
verwaltungsgerichts wieder normale Zustände herzustellen. Der ge-
N ana vollen wir uns nit entgegenstellen men aljo der Ueberweisung an eine Kommissi von tit
j | ( C 1 L n l 10 3 Ì g
O ion von 14 Mit- 9 S i / ; A
L Abg. Linz (Zentr.) erklärt die Zustimmung
der Ueberweisung an eine Kommission. i
Die Vorbage wird einer beson! 5 ifi
Mi A OAOe wird einer besonderen Kommission von 14
Lgledern überwiesen.
4 e arauf wird die zwette Beratung des Etats des Mi
e 4 iums der geistlichen und Untierrihts-
f e ege nheiten, und zwar die Besprechung des Ab-
[c ae der höheren Lehranstalten fortgeseßt
Abg. M u f ik (Sentr.) führt darü Se Biberbe,
a 9g. M u | d L (Zentr.) führt darüber Beschwerde, daß an
e n der L aupt)ache katholischen Anstalt die Abiturienten durch
cen evangelischen Geistlichen geprüft wurden, und bittet um Ab-
stellung solcher Unzuträglichkeiten. i
T R ite j 7
A leg Gh e h medding (Zentr.) bittet um bessere Instand
Sesuits en mit dem Gymnasium In Coesfeld zusammenhängenden
Zesuilenkirche; diese sei reparaturbedürftig, und besonders die Schnißz-
leiner Freunde zu
zu uberwei}en,
Abg. Netnhard (Zentr.): Die Bevölke- ê |
# g. Nein h S Jt erung des Landkreif
Dênabrüdck ist in arger Verlegenheit, weil alle höheren Lehransta{t
L Osnabrück überfüllt find, deshalb werden alle Kinder in den hulen abgewiesen. Ich bitte die Negterung, einstweilen wenigftenz
weiter bestehen zu lassen.
____ Gehetmer Oberregierung3rat Tillmann: Das Nealgymnasiun in Osnabrück ist zu aroß geworden, so daß es nicht möglich war, f D diesem Umfange mit all den doppelten und dreifachen Parallelklasse weiter bestehen zu lassen. Es mußte unbedingt eine Beschränkung an treten. Die Anstalt wird zwar als Dopvelanstalt weiter betrieben un zwar als Realgymnasium, verbunden mit einer Realschule. Daß sie abe als dreifahe Anstalt weiter betrieben wird, verbietet sich wegen des z großen Umfanges. Die Regierung ift bereit, wenn das Bedürfnis hierfür vorhanden ist, und ein geeigneter Plaß dafür gefunden wird der Errichtung einer neuen Anstalt näherzutreten.
. Abg. Flathmann (nl.): Ih möchte die Bitte des Kollege Reinhard au meinerseits unterstützen. U jeßt weit mehr Familien als früher wirtshaftlich fo gestellt, daß ihren Kindern eine bessere Ausbildung zu teil werden lassen könner Da muß man von der Negterung erwarten, daß sie threrfeits an die Stadt Dsnabrück herantritt und die Verhandlungen in Fluß bringt In verschiedenen kleinen Orten des Megierungsbezirks Osnabrül
genehmigten Plane die Kinder auf die höheren Schulen vorbereiten, Diefe würden sehr empfindlich ges{ädtgt werden, wenn die betreffenden Parallelkurse auf einmal aufgehoben würden. die
arallelklassen noch weiter bestehen zu lassen.
Staatszushuß für die höheren Lehranstalten in Westpreußen.
- Abg. Dr. Arnin g (nl.) begründet einen Antrag der Abgg. D rning, von Pappenheim u. Gen., die Negierung zu ersuchen, tn di
einen fortlaufenden jährlihen Staatsbeitrag von 10000 A ein zustellen. Gr führt aus: Wenn man si den Lehrplan der Kolonial shule in Witzenhausen ansieht, so wird man erkennen, welche
Staatsmittel wohl wert. Ich hoffe, daß auch der Minister das an erkennen wird. Cine besondere Vorbildung wird für die Aufnahme der Schüler im allgemeinen nicht verlangt. Die Grundlage der An stalt ist eine G. m. b. H. j inst ; es ist also eine gemeinnüßige Anstalt, die nur dank der Dpfer willigkteit in ganz Deutschland fich halten kann. einen kleinen Zushuß pro Kopf des Schülers zahlt, ist es zubilden. dann
« Gin hôheres Schulgeld kann nicht verlangt werden, weil
die in Frage tommenden Schüler abgeschreckt werden würden,
liegt ganz besonders im Interesse unserer Kolonialpolitik. Es gibt ( S j t a , , , 9 pr
find, das Abiturienteneramen abzulegen, weil ihnen eine gewisse Ver-
anlagung zum Schulwissen fehlt. Troßdem sind es oft Leute,
sehr wohl geeignet sind, draußen in
Stelle einzunebhme Fi iese f + di tal
e einzunehmen. Für diese jungen Leute is die Kolontalschule 4 D 0 J { c Q 7 ; F J r E
in Wigtenhaufen ganz besonders geeignet. Man kann vielleicht fragen,
von preußishen Schülern besucht. Das Anstalt hat. i le S bitte seren Antrag weiteren Beratung zu überweisen.
Itscher1, Graf Prashma u. Gea., die Regierung zu ersucen tfommenden Etat für die Anstalt in Enge [port behufs Ausbildung von Handwerkern und Landwirten für die Kolonien cinen fortlaufenden jährlichen Staat8beitrag von 3000 46 einzustellen. Q r Redner führt aus: Es ift Pflicht des Staates, für den Zweck, den der Antrag im Auge hat, staatliche Mittel bereitzustellen. Aus diesem Grunde haben wir den Antrag eingebraht, den ih bitte, der Unterrichts: kommission zu überweisen. :
O Abg. Hoff (fortschr. Volksp.): Jh möchte das Gesuh d Stadt Itchoe befürworten, die Katser Karl-Schule Realaymnasiu mit Realschule, auf den Staatsetat zu ‘übernehmen “Die Schüler dieser Anstalt stammen nur zur Hälfte aus x Yueboe: daraus leitet die Stadt die Berechtigung ab, daß der Staat ein: zutreten habe. Dann möchte ih Beschw ‘fübren über di Be;
hwerde fübr
handlung, die der Stadtverordnete M R A :
e der Stadtverordnetenvorsteher von Itzehoe durch Das Bestreben ckt
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“F H 4
o E Provinzialshulkollegium erfahren hat. D des Stadt: veroxdnetenvorstebers, Kosten für die Shule möglichst herab: zumindern durch Abstriche bei dem Titel ‘Lehrerbibliothek und G mittel“ hat beim Provinzialshulkollegium kein Entgegeakommen ge» funden, sondern diese Behörde hat zweimal verlangt, daß der betreffende Titel erhöht wird. Als der Stadtverordnetenvor steher Ee Und D B Grreoua t Kuratorium Aus? druck gab, wurde er denunziert. Er erhielt vom Provinzial- sulkollegium „die Aufforderung, entweder die gebrauchten «luSdrüde zurückzunehmen oder einer Klage entgegenzusehen, Se Beschwerde, betm Kultusministerium um Schuß gegen ein solches Dorgehen hatte leinen Grfolg. Jedenfalls ist eine sole Behandlung des Borstehers des Stadtverordn&tenkollegiums niht geeignet, di Sreude einer Selbstverwaltung zu erhöhen. L Die beiden Anträge der Abgg. Dr. werden der Budgetkommission überwiesen. e Bei den Ausgaben für naturwissenschaftliche Fortbildungs- kurse für Lehrer höherer Lehranstalten fordert | S M) +4 4 f 5 ; G M 20a. Pie ß Le r (fort\r. Bolksp.) eine Erhöhung der im Eta au8geworfenen Mittel. Bei dem Umfange, den die Naturwissen- schaften angenommen hätten, seien die Mittel nicht mehr uSreidend um etwas Ersprtießliches zu erreichen. E E ___ Vei den Zuschüssen für die Anstalten für die weibliche Jugend bemerkt : e Abg: von Ne sel Tous):
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Ip ; ; +9 Arning und Linz
Cs ist bekannt geworden, daß ein N A Or 4 F Y E c. [ bedauern, wenn dadur die Verlegung diéser Anstalt nah einem weiter entfernten Plaß vorgenommen würde. In der Nähe der Anstalt soll ein geeigneter Bauplatz vorhanden sein. Ich bitte diesen Ba! plas sur die neue Schule in Aussicht zu nebmen. Ju den Ent- wicklungsjahren der Mädchen müßte im SgGHulbesuch eine gewisse Pause etutreten, damit sich die Mädchen etwas erhelen können “ Wir sreuen uns darüber, daß die Frauenshule bessere Erfolge gehabt hat als früher. Diese Anstalt müßte nach Möglichkeit ausge|taltet werden. gu diesem Zwecke dürfen keine Mittel gescheut werden. Auf dem ebiete der Privatmädchenshulen find Schäden vorhanden, dite fehr zu beklagen sind. Seit dem Bestehen der Privatmädchenschulen sind in Berlin 9 solcher Anstalten eingegangen. Wir müssen uns aber gegen etne geseßlihe Regelung des Privatmädchenshulwesens qus sprechen. Den Privatmädchenshulen kann nur geholfen werden dur) stärkere staatliche Unterstützung. Leider gibt nur ein fleiner Teil der Kommunen diesen Anstalten Zushüsse. Es müßte hier die Ausnahm: zur Regel werden. Die Anforderungen, die an die Privatmädchen- schulen gestellt werden müßten, dürfen zunächst nur in möglichst milder Weife gestellt werden. Was den „Vierten Weg“ ‘ben Erlaß vom 11. Oktober v. J. anbetrifft, so ist unser Standpunkt dazu be- kannt. Wir sehen in dem Weg über das Ober! yzeum nach der Uni- versität elne bessere Art der Ausbildung als durch dite Studtenanstalt. Die Mädchen kommen im f\päteren Lebensalter, als wenn sie dur) rue mdr Gat gehen, zu der anstrengenden Arbeit. Ein weiterer E wi daß fie niht von vornherein auf das Studium fest-
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altäre seien einer sorgfältigen Erhaltung wohl wert.
._… (Fortseßung in der Zweiten Beilage.) . «
die vorhandenen Nebenklassen am Realgymnasium als Parallelkurse|
In der dortigen Gegend fin) =
Das Kavital hat sih bis jeßt nie ver-|
Nou h n t. E Ca deC : y 4 Neubau für die Elisabethscule tn Berlin notwendig ist. Wir würden |
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sind Schulen eingerihtet worden, die nah dem von der Negierungf
Deshalb bitte ih, diese
Abg. Dr. Krüge r - Marienburg (konf.) wüns{cht etnen höheren| kommenden Etats für die Kolonialshule in Witzenhausen!
Bedeutung dieser Anstalt zukommt; fie ist einer Unterstüßung dur!
Obwohl das Reich F
mit den verfügbaren Mitteln niht möglich, die Schule weiter aus-|
Tor titoro S Q cky Ç C Î Der weitere Ausbau der Anstalt ist von nattonaler Bedeutung und F zahlreihe Schüler an unseren höheren Lehranstalten, die nit imstande F
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den Kolonien eine führende F
Ms e Preußen dazu kommen joll, dieie Anstalt zu uaterstüßen. Die Kolonialschule liegt in Preußen, und E S zu zwet Dritteln De f kleine Braunshweig zahlt jährltch 3000 M, obwohl es ein fehr viel gertngeres Interesse an der | Da find 10 000 6 für das große Preußen gewiß nit | der Budgetkommission zur ff
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s) 24 G " j ; ; Abg. Linz (Zentr.) begründet einen Antrag der Abgg. Linz, | im F
(Fortseßung aus der Ersten Beilage.)
Bei den Ausgaben für die Anstalten für die Jugend bemerkt
Abg. Dr. Kaufmann (Zentr.): Ueber die Frage des sos genannten „vierten Weges“ herriht in weiten Kreisen noch Ungewißheit. Unter dem Ausdruck „vierter Weg“ versteht man nichts anderes, als daß man auch den jungen Mädchen, die das Oberlyzcum ab olviert haben, die Möglichkeit eröffnen will, die Universität zu besuhen. Nun hat sih die philosophiscke Fakultät der Universität Göttingen in einer Denk chrift ent- icieten gegen den „vierten Weg“ ausgesprochen. Diese Denk- Wrist muy aber als verfrüht bezeihnet werden, wenigstens in- sofern, als sie sich auf die Oberlyzeen bezieht, denn das praktische Urteil über ten Wert der Leistungen ter Oberlyzeen fann noch gar nit abgeschlossen sein, da erst im Jahre 1917 die ersten voll- wertigen Früchte der Mädchenichulreform gereift scin werden Wenn behaupt:t wird, man müsse nun auch die Nolks\chullebrerinnen zum Üniversitätsstudium zulassen, so ist das nicht riht'g. Man itbersieht dabei, daß neben den Oberlyzeen auch noch Lehrerinnenseminare be- stehen, die nit die Ansprüche stellen wie die Oberlyzeen. Auf den Obe:lyzeen wird die Mathematik allerdings weniger gepflegt, dafür ader die Philosovhie und die Religion umsomehr. Und gerade die wissenschaftliche Vertiefung tes NReligionsunterrichts ist tür die geistige (Sntwicklung der jungen Mädchen außerordentlich nutzbringend. Ich bitte den Minister, die Wünsche der zehnklassigen privaten höheren Mädchensulen wohlwollend zu prüfen. Wir werden ja auf die Pcivatshulen nod) im besonderen einzugehen haben.
Abg. Dr. Herwig (nl.): Dieser fogenannte „vierte Weg“ ist eigentlih gar nihts. Neues. Im vorigen Jahre haben die Vertietec aller Parieien den Wunsch an den Minister gerichtet. er möge den vierten Weg" erweitern. Als der Mivister am 11. Oktober diesen (Fraß vublizierte, durfte er allerdings allfeitige Zustimmung erwarten. (s hat sih aber nah kurzer Zeit eine lebhafte Agitation erhoben, wieder eine Gegenagitation hervorgerufen kat. Bei einem solhen Kederkrieg wird natürlih in recht hohen Tönen geredet. Von den einen wird der „v'erte Weg“ verdammt, von den inderen als der für das weiblihe Geshlecht geeianete Weg bezeichnet. Nachoem im vorigen Jahre alle Parteien dieses Hauses den Minister geradezu auf diejen Weg gedrängt haben, kaun man nicht den- selben Minister zur Zurückziehurg dieses Erlasses auffordern. Vier Petitionen, die sih zur Hälfte für, zur Hälfte gegen diesen „vicrten Weg" richten, empfiehlt die Unterrichtskommission, der Regierung als Material zu überweisen. Es läßt sich nicht leugnen, taß gewisse Argumente nicht so einfah abgetan werden können. Im we]lentlihen sind es zwei Hauptgründe, die gegn den „vierten Weg“ vorzebracht werden. Der eine ist der, taß man sagt: das Oberlyzeum ist eine im Grunde seminaristishe Anstalt. Das kann nicht anexfannt werden. Das Oberlyzeum ist nah seinen heutigen Lehrplänen feine Fachanstalt, sondern es ist nach denselben Prinzipien aufgebaut, wie unsere
die
übrigen wissenschaftlichen Lehranstalten. Wir müsen ert einmal auf das Ergebnis warten, wenn die ersten Abiturientianen, die den ganzen Lehrgang des Oberlyzeums durchgemacht baben, ihr Cxamen gemaŸt haben, und das fann ja nicht vor dem Fahre 1917 sein. Freilich fehlt dem Oberlyzeum die naturwissenscaftlih-mathematische Er- gänzuna, die tas Realgymnasium als Ausgleich für tas Fehlen der humanislishen Fächer hat. Es ist zwar darauf hingewiesen worden, daß ein gewisser Ausgleich in der stärker:n Betonung der philosovht- schen Fächer vorhanden sei; aber getade für die philofophischen Fächer ist das Nachexamen nicht vorge\chrieben. Es wird befürchtet, daß die jungen Studentinnen ch geradezu körperlich auf- reiben. müsen, weil sie beständig Lüden auszufüllen haben. Der Minister hat in der Kommissioa gemeint, in diesem Einwand läge vielleiht eine gewisse Empfindlichkeit der philosophischen Fafultat vor, die sid benachteiligt fühle. Das ist doch wohl nit richtig. Gs ist jedenfalls wünschenswert, taß alle Lücken ausgefüllt werden, ehe das eigentlihe Studium beginnt. Eventuell müßte das in Sonderfurxsen geschehen. So wenig ich den Minister dazu bringen will, jeßt gleih eine Aenderung eintreten zu lassen, so sehr haben wir do das Vertrauen zu ihm, daß er, wenn er gewisse Schädigungen und Mängel entdeckt, sofort auf Abstellung di-:ser hinwirken wird. Richtig ist, daß ein Vorzug des Oberlyzeums gegenüber der Studien- anstalt darin besteht, daß die Entscheizung über die Wahl des \päteren Studiums weiter hinausg-schoben werden kann, als dies bei den Studienanstalten möglich ist. Aber ih würde es schr bedauern, wenn die Oberlyzeen jeßt versuhen würden, den Stud .enanstalten das Wasser abzugraben.
Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheîiten D De von Trott gu Solg Die Herren, die bisher zu dem höheren Mädchen-
Meine Herren! ) mit meinem r
\{ulwesen gesprochen haben, haben \ih vornehmlid saß vom Oktober Uber d ie Oberlyzeen beschäftigt. Das veranlaßt mich, auch alsbald auf diesen Erlaß einzugehen, wenn ih auch glaube, daß ih mich dabei ziemlih kurz fassen kann. Meine Herren Vorredner haben die mit diesem Erlaß zusammenhängenden Fragen in so eingehender und meistens durchaus zutreffender Meise erörtert, daß für mich nicht viel mehr dazu zu sagen übrig bleibt. Ins- besondere ist es durchaus zutreffend, wie das Zustandekommen dieses (Srlasses hier geschildert worden ist. Auch ih darf daran erinnern, meine Herren, daß ih im vorigen Jahre in diesem hohen Hause meine Absichten auf diesem Gebiete des weiteren auseinandergeseßt und dazu die Zustimmung von allen Seiten dieses hohen Hauses gefunden habe. Das hat mich um so mehr bestimmt, an meinem Plane fest- zuhalten. Jch habe ihn dann zur Ausführung gebracht und den Erlaß im Oktober vorigen Jahres herausgegeben. Er fand auch zunächst gar keine Gegnerschaft, man war auf thn vorbereitet und sagte: das ist der Erlaß, auf den wir gewartet haben. Das blieb fo einige Monate, aber allmählich seßte eine gewisse Gegnerschaft ein; sie wurde gesteigert und hat \chließlich den Umfang angenommen, von dem heute die Rede gewesen ist. Es ist auc an den Universitäten und ih glaube, es wird richtig sein, was von einem der Redner hier ausgeführt worden ist, daß die Kreise unserer Frauen, die mit diesen Maßnahmen nicht einverstanden waren, sih an die philosophischen Fakultäten gewandt haben. Diese haben sih dann zum Teil auch an mich gewandt, und da ist es durchaus zutreffend, was von den Herren Rednern hier hervorgehoben worden ist, daß bei all diesen Eingaben gegen meinen Erlaß diejenigen, welche sich gegen ihn zusammengeschlossen haben, bon einer falschen Vorausseßung aus- gegangen sind. Ueberall wird betont, das Oberlyzeum sei eine semi-
eine Gegnerschaft hervorgetreten, Herren
2 Zweite Beilage - : zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Berlin, Mittwoch, den 6. Mai
dargelegt worden. Man kann in der Tat mit Recht nicht behaupten, daß das Oberlyzeum eine seminaristishe Anstalt ist. Es beruht das auf einer Verwechslung mit dem früheren Lehrerseminar, welches auf einem ganz anderen Lehrplan aufgebaut war als es das Ober- lyzeum ist.
Jst das aber richtig, daß das Oberlyzeum keine seminaristische Anstalt, \ondern eine höhere Lehranstalt ist, dann fallen damit auch die Gründe, die gegen meinen Erlaß angeführt worden find, zum großen Teil fort. Er enthält zwei Dinge. Einmal bestimmt er, daß aus dem Oberlyzeum hervorgegangene junge Mädchen, die Ober lebrerinnen werden wollen, ein Jahr praktische Probezeit vor dem Studium ableisten sollen. Ruch ist hier ausgeführt worden, welche Gründe dazu geführt haben, diese Aenderung vorzunehmen. Das hat für das deutung.
Dann enthält der Erlaß Bestimmungen darüber, welche Nach- prüfungen diejenigen Abiturientinnen von den Oberlyzeen abzulegen haben, die sih einem anderen Universitätsstudium zuwenden wollen. Sie haben als Ertraneae eine Nachprüfung zu machen, um die allgemeine Neifeprüfung entweder eines Gymnasiums oder eines Realgymnasiums oder einer Oberrealschule sich zu verschaffen. Es ist also, meine Herren, woran man doch auch hâtte denken fönnen, nicht etwa das Oberlyzeum ohne weiteres der Oberrealschule gleichgestellt, sondern es ist verlangt worden, daß diejenigen jungen Damen, welche vom Ober- syzeum aus die Universität besuchen wollen, um dort ein anderes Fach als Philologie zu studieren, eine Nachprüfung zu machen, also dieselben Bedingungen zu erfüllen haben, nämlich den Besiß eines Neifezeug- nisses nachzuweisen, wie diejenigen die von der Studien- anstalt auf die Universität gehen.
Es ist also gerade den Bedenken, die früher von der Universität aus gegen den Uebergang der jungen Damen auf dem vierten Wege zur Universität geltend gemacht worden sind, Rechnung getragen worden. Diese Bedenken werden von si
das
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Universitätsstudium selbst auch weiter feine Be-
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Damen,
der Universität ja auch gegen den Eintritt der jungen Männer geltend gemacht, die von der Oberrealschule auf die Universität gehen und dort sich nun eines Studiums befleißigen wollen, wofür die speziellen Vorkenntnisse auf der Oberrealshule nicht ver- mittelt werden. Da ist von den Universitäten wiederholt {chon her- vorgehoben worden, daß das doch seine großen Bedenken habe, daß die früheren Oberrealschüler nun erst auf der Universität sich be- stimmie für ihr Studium erforderliche Vorkenntnisse in ergänzender Weise verschaffen müßten. Hier bei den Mädchen ist das vermieden worden; da ist vorgeschrieben: ihr müßt euch diese ergänzenden Kennt- nisse vor dem Besuch der Universität beschaffen, und ich hätte doch wohl annehmen können, daß das auch auf den Universitäten anerkannt und entsprehend gewürdigt würde.
Nun, meine Herren, muß man, glaube i, diese ganze Frage doch von einem weiteren Gesichtspunkte aus betrahten. Die Oberlyzeen sind ins Leben gerufen, um unseren heranwachsenden Töchtern eine ibrer Eigenart entsprechende allgemeine Bildung zu verschaffen. Das war der Zweck der Reform, daß wiv der weiblichen Jugend eine tiefere, mehr an den Verstand, weniger als früber an das Gemüt ge- richtete Bildung gewähren wollten. Die Oberlyzeen find nicht dazu bestimmt, alle diejenigen Mädchen, die ihre Bildung dort gefunden habén, zur Universität zu führen; aber es soll — so ist der Gedanke — nur denjenigen von den Abiturientinnen des Oberlyzeums, die dazu eine besondere Anlage haben, die die Kraft in sich fühlen, zu studieren, auch die Möglichkeit eröffnet werden, an der Universität zu \tudieren, und ih glaube: das ist doch, wenn man si auf den allgemeinen Stand- punkt stellt, von dem ich sprach, der richtige Gedanke für die Ausbil- dung unseær Mädchen. Es ist deshalb aud ausdrücklich vorgeschrie- ben worden, daß sie die geforderte Nachprüfung nicht früher als ein Jahr nah Absolvierung des Oberlyzeums machen dürfen, Das ist die Mindestzeit. Denn ih möchte verhindern, daß bei dem großen Eifer, den unsere jungen Damen bekanntermaßen entwideln, sie durch ein Uebermaß von Studieren in ihrer Gesundheit geschädigt und in ihrer Entwicklung beeinträchtigt würden. (Sehr rihtig!)) Diese Gefahr besteht, und ih glaube, die Ünterrichtsverwaltung hat die Pflicht, da- gegen \hüßende Dämme aufzuwerfen. Ich denke auc, daß do die Abiturientinnen der Oberlyzeen es sich wohl überlegen werden, ob sie sih dem weiteren Studium widmen sollen, daß sie sih die Schwierig- feiten vergegenwärtigen werden, und daß dann wirklich nur die Tüch- tigsten, die das Zeug dazu haben, den Entschluß fassen, sich zum Uni- versitätssudium zu wenden. Wenn wir dadur erreichen, daß der Zustrom der Frauen zu den Universitäten niht übertrieben groß wird, so, glaube i, ist es eine richtige Maßnahme. (Sehr richtig!) Ich bin ganz gewiß kein Gegner des Frauenstudiums; aber ich glaube, ein Nebermaß an studierenden Frauen ist nit von Nußen. (Lebhafte Zu-
stimmung.)
Wir müssen, auch durch unsere Maßnahmen, dafür sorgen, daß nur diejenigen sih dem Studium widmen, die dazu geeignet sind, und es nicht etwa gewissermaßen Mode wird, .daß alle jungen Damen glauben, sie müßten auf die Universität gehen und dort \studieren, (Leb- hafte Zuskimmung.) Hätten wir aber die Oberlyzeen nicht fort- gebildet, sie niht in ihrem Bestande gestühßt, und wäre es dazu ge- fommen, daß die Studienanstalt die einzige höhere Lehranstalt für die weibliche Jugend geworden wäre, so wäre naturgemäß der Zudrang der Frauenwelt zu den Universitäten allmählich erheblih gestiegen. Denn wenn man erst einmal die Studienanstalk durhgemacht hat und damit ohne weiteres die Berehtigung zur Universität besißt, ist der Schritt zur Universität sehr viel leichter, als wenn man vom Ober- syzeum kommt und sich nun mindestens ein Jahr hinseßen, Nachstudien treiben und von neuem ein Examen machen muß und dann erst auf die Universität gehen kann. Jch glaube, gerade dieser Gang, der auf das Oberlyzeum folgt, der kein leichter Gang ist, wird ein guter Prüf- stein sein, ob die junge Dame wirklich geeignet ift, sih dem Studium auf der Universität zuzuwenden. Von diesem allgemeinen Gesichts-
1914.
Ih sagte hon, méine Herren, daß man bei den Angriffen gegen diese Maßregel von falschen Vorausseßungen ausgegangen ist. Das trifft auh im einzelnen für die Angriffe gegen den Lehrplan Aber das haben alle meine Vorredner son
tes Oberlyzeums zu. se ausführlich bargelegt, daß ih darauf nicht weiter eingehen will. Wünschenswert wäre es allerdings auch von meinem Standpunkt aus, wenn der Streit jeßt zu Ende ginge, wenn eine gewisse Be- ruhigung in den streitenden Kreisen sich ausbreiten wollte, und auch diejenigen, welche hinter den Stübienanstalten stehen, können über- zeugt sein, daß es keineswegs in der Absicht der Unterrichtsverwaltung liegt, den bestehenden Studienanstalten das Leben zu erschweren und Auch sie haben ihre
ibre angemessene Vermehrung zu verhindern. Berechtigung, und sie sollten auch weiter von der Unterrichts- verwaltung gefördert werden. Daneben foll aber auch den Oberlyzeen Luft und Licht gelassen werden, damit sie voll zur Entwicklung ge- langen, und das war auch mit ein Grund für die Maßnahme, die ih getroffen habe. (Lebhafte Zustimmung und Beifall.)
tudienanstalten in fortshreiten-
Daß übrigens auch die araus hervor, daß ihre Zahl in den
der Entwicklung sind, geht letzten drei Jahren von 33 auf 43 gewachsen, während die Zahl der Zeitraum von 127 auf 121 zurüdgegangen ist. ¡ch damit vielleicht diesen Gegenstand verlassen kann, wie ich wiederhole, so ausführlich von meinen Herren
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Oberlyzeen in diesem Wenn nachdem er, NVorrednern bereits besprochen worden ist, so mochte ih noch auf einige andere Dinge kommen, die hier zur Sprache gebratht worden sind. Auch in diesem, wie im vorigen Jahre haben die Herren warme Worte für die privaten höheren Mädchenschulen gefunden und sie meiner weitgehenden Berücksichtigung empfohlen. Ich habe im vorigen Jahre die Bedeutung und die Verdienste dieser Schulen hier unumwunden anerkannt und mich bereit erklärt, nach Kräften auch Ï Diefe meine Zusage habe ih bisher erfüllt, und ich bin durchaus bereit, sie auch in Zukunft weiter zu erfüllen. Selbstverständlih müssen wir an die privaten hoheren Mädchen \chulen die gleichen Anfordé- rungen stellen, wie an die korrespondierenden öffentlichen Schulen; aber kein Mensch denkt natürlich daran, an diese Privatschulen höhere Anforderungen als an die öffentlichen zu stellen. Das ist ‘ausge- \{lossen, und wer diese Befürchtung hegt, den fann ih völlig be-
für sie zu forgen, soweit ih dazu 1rgend imstande bin. t
ruhigen.
Vir baben weitgehende Uebergangsbestimmungen er lassen, um den privaten Schülen das Einleben in die neuen Ver- hältnisse zu erleichtern. Diese Bestimmungen werden auch jeßt nicht brüsk zurüdgezogen, sondern wir sind nach wie vor bemüht, eine allmählice Ueberleitung dieser Schulen in die neuen Verhältnisse zu unterstüßen. Schließlich aber, meine Herren, muß auh damit ein Ende gemacht werden, s{ließlich müssen die anerkannten privaten Schulen dieselben Anforderungen erfüllen wie die öffentlichen Schulen, deim sie beanspruhen und wünschen do dieselben Rechte, und wer die gleichen Rechte haben will, muß auch die gleichen Pflichten erfüllen, das läßt sih niht vermeiden. (Sehr richtig!)
Auch bezüglih der Einrichtung von besonderen Prüs fungsfommissionen an den privaten Schulen, kann ich sagen, daß die Unterrichtsverwaltung auf diesem Gebiete weit entgegen- gekommen ist und dazu auch in Zukunft bereit ist. Von 44 privaten Oberlyzeen haben bereits 22 eine Prüfungskommission an 1hrer Schule. Daß es vermieden werden soll, nah Möglichkeit, in der Zue- fammenseßung der Prüfungskommission einen öfteren Wechsel eintreten zu lassen, halte ih für durchaus zutreffend; darauf wird auch hinge- wirkt werden.
Die öffentlihen Frauenschulen ja Schwierigkeiten zu überwinden gehabt, um sich durhzuseßen; aber es ist richtig, was einer der Herren Redner anführte, daß neuerdings es auch da vorwärts geht. Von 32 ist die Zahl der Frauenschulen jeßt auf 52 in den leßten drei Jahren angewachsen, und auch der Besuch an ibnen hat zugenommen, sodaß wir hoffen, diese an sich berechtigte Anstalt doch mit der Zeit in der öffentlichen Meinung durchseßen
haben gewisse
zu können. —
Daß übrigens den privaten Mädchenschulen — un nochmals auf diese zurükzukommen — unter Umständen auch dann ein Staatszuschuß bewilligt wird, wenn ein solcher von seiten der zuständigen Gemeinde abgelehnt worden ist, das ist {on wiederholt vorgekommen. Es ist allerdings die Regel aufgestellt worden — der Grund dazu liegt auf der Hand —, daß der Staat folhe Schulen. nur
unterstüßt, wenn auch die Kommune eine Unterstüßung gibt. von dieser Regel is {on wiederholt abgewichen worden, das au in Zukunft geshehen, und diese Abweichungen sind’ keines- selten.
Endlich ist mein Herr Vorredner auf Volks\chullehrerinnensemi- nare eingegangen. Wenn dies eigentlich auch nit hierher. gehört, so werde ih mir doch erlauben, au dazu ein paar Worte zu sagen. Der Herr Vorredner hat sich darüber beshwert, daß für die Berliner privaten Volks\chullehrerinnenseminare die Vorschrift getroffen worden sei, daß sie junge Mädchen, die mehr als 50 oder 60 Minuten von dem Seminargebäude entfernt wohnen, nicht mehr aufnehmen sollten. Diese Vorschrift hat folgende Vorgeschichte.
Das betreffende Lehrerinnenseminar hatte bei mir den Antrag gestellt, doch die Zahl der MWodchenstunden um 6 vermindern zu dürfen, mit Nücksiht darauf, daß die Schülerinnen weite Wege zurückzu- legen hätten. Eine solhe Verminderung der wöchentlichen Stunden- zahl ging nun niht an. Es wurden zwar zwei Stunden nachgegeben, aber im übrigen gesagt: sorgt doch lieber dafür, daß ihr Mädchen mit so entferntem Wohnsiß in eure Schulen nicht aufnehmt, und dabei war auch bemerkt — derselbe Herr Vorredner, der ursprünglich gegen diese Maßnahme plädierte, hat das am Sclusse seiner Ausführungen auch angegeben —, daß die jungen Mädchen auf so weiten Schulwegen doch auch recht großen Gefahren unterworfen wären. Ich glaube, daß man daran als Regel wohl wird festhalten müssen. Es ist übrigens
dann Aber wird wegs
punkte aus ist, glaube ih, die Maßregel gewiß zu billigen. (Sehr
naristishe Anstalt. Daß es das nicht is, meine Herren, ist ein- gehend und mit überzeugenden Worten hier soeben von der Tribüne
richtig!) : l 4 S E
auch keine stärre Regel, Dem Seminar ist gestattet, im einzelnen