1895 / 155 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 Jul 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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Man scheint anzunehmen, ers nach Anhörung der Provinzial-Landtage werde die Sache spruchreif sein. Von den Landtagen können doch aber auch nur die provinziellen Verhältnisse geschildert werden. Ich glaube, die Vorlage kann jeßt {on angenommen werden.

Abg. Gerlich (fr. kons.): Jch kann meinen früher schon betonten Standpunkt nicht verlassen. Die Freunde dér Vorlage wollen die Vagabondage nur möglichst “überkleistern, von einem Kurieren des Grundübels- dur“ die Vorkage kann keine Rede sein. Es ift davon gesprochen worden, die Vagabondage sei eine Folge des Wandertriebs der Deutschen. Es wandern aber auch Franzosen und Polen, der Städter wie der Landmann. Der Wandertrieb der Deutschen ruft also die Vagabondagé nicht hervor. Jn Oesterreich wandert man nicht, das fommt aber davon, daß die Geseßgebung eine andere ist. Die Franzosen shicken die Leute, die sie niht brauchen fönnen, in das Land, wo der - Pfeffer wächsst wir müssen sie leider im Lande behalten. Dur unsere Geseße wird die Vagabondage solcher Leute befördert, die unter anderen Verhältnissen gute Arbeiter geblieben wären. Mit dem Antrag des Herrn Freiherrn von Erffa, ‘nah dem die Einrichtung der Verpflegungsstationen An- gelegenheit der Kreise sein soll, während der Provinzial-Aus\{uß darüber bestimmen soll, an welhen* Orten der Provinz Verpflegungs- stationen einzurichten find, bin ih nicht einverstanden. Es reitet fich ja allerdings am besten mit cigener Peitshe auf fremdem Pferde. Der Kreis ist hier“ däs Pferd. Seh möchte Sie bitten, den Antrag Zedlitz anzunehmen.

Abg. Freiherr von Erffa- (kons.): Die von dem Herrn Vor- redner angezogenen Theile unseres Antrags sind gerade einem früheren Antrag des Herrn Freiherrn von Zedliß entnommen; ih bin über- zeugt, die Herren wollen den Gefeßentwurf überhaupt nicht und ver- werfen deshalb jeden dazu gestellten Antrag. Wenn ‘wir dem Antra des Herrn Freiherrn von Zedliß zustimmen: dem Provinzial-Aus\chuß die Entscheidung auch darüber zu überlassen, ob überhaupt Verpflegungs- stationen einzurihten sind, fo liegt kein Grund für E OETEES vor, unserem Antrag nicht zuzustimmen, außer wenn sie den Geseßentwourf überhaupt nicht wollen.

Aba. Schröder (Pole) sprach sich gegen die Vorlage aus, weil die Landstreicherei niht durch Verpflegungs\tationen, sondern nur auf dem Wege der Moral bekämpft werden könne.

Abg. M öller (nl.) erklärte sich gegen den Staatszushuß, für den ein Theil seiner politishen Freunde in der Kommission nur ge- stimmt habe, um das Zustandekommen des Geseßes zu ermöglichen. An der Nothwendigkeit einer umfassenden Organisation der Ver- pflegungéstationen Tönne niht gezweifelt werden. Die zahlreien freiwilligen Verpflegungsstationen im Westen bekundeten deutlich genug diese Nothwendigkeit.

Zu §1

Die Generaldiskussion wurde geschlossen. nahm das Wort

Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirch (fr. kons.): Ih will in der Spezialdiskussion nicht nochmals das vorbringen, was in der Generaldebatte bereits gesagt ist, sondern nur bemerken, daß diejenigen meiner politischen Freunde, welche mit mir die Vertagung der Borlage und die Einholung der Gutachten der Provinzial-Landtage wollen, keineswegs auf dem Standpunkte stehen, daß nichts zu stande kommen möchte, sondern nur wünschen, daß etwas Vollkommeneres geschaffen werde, als die Vorlage bietet.

Der & 1 (und somit die Vorlage überhaupt) wurde

abgelehnt und der Antrag des Freiherrn von Zedlitz und Neukirch und Gen. angenommen.

An leßter Stelle der Tagesordnung folgte die dritte Be- rathung des Geseßentwurfs, betreffend das Pfandrecht an Privateisenbahnen und Kleinbahnen und die Zwangs- vollstreckung ‘in dieselben.

Abg. Wurmbach (nl.): Das vorliegende Gese wird nas

Meinung herporragender Finanzmänner die: bisher vermißte Sicher- stellung des im Kleinbahnunternehmen aufgewandten Kapitals ermög- lihen. Um das Privatkapital zu diesen liaehaungans heranzuziehen, wird es aber noch anderer Maßnahmen bedürfen. Der \{chwerfällige und zeitraubende Geshäftsverkehr mit den Behörden, die {weren Bedingungen bei der Mitbenußung der Provinzial- und Gemeinde- straßen, die Unzulänglichkeit des Enteignungêgeseßes, die scharfen Kautionsbedingungen, alles das hindert die Entwicklung des Klein- bahnwesens. Hier Wandel zu hafen, um das Privatkapital mehr heranzuziehen, ift eine Aufgabe, welche die Regierung ni t vernach- lässigen sollte.

S 27 bestimmt, daß in einer Gläubigerversammlung einer Bahnpfandschuld die Aufgabe des Pfandrechts, die Einräumung eines Vorrehts, die Gewährung einer Stundun oder Er- mäßigung des Zinsfußes, der Verzicht auf Sicherungs- maßregeln, sowie die Zustimmung zur Einstellung des Konkurs- verfahrens beschlossen werden kann.

Abg. Hammather (nl.) beantragte, daß auch „die Wahr- nehmung gemeinsamer Interessen bei der Zwangsvolstreckung“ mit hineingezooen werde, um den Besißern der Antheilsheine einen besseren Schutz für die Geltendmachung ihrer Rechte zu geben. Wenn die Gläubigerversammlung die Macht habe, die Minorität zum Auf- geben von Rechten zu zwingen, so müsse man ihr auch die Macht geben, das S der Bahn zu übernehmen und event. Beiträge zur Aufrechterhaltung des Betriebes zu fordern.

Abg. von Cuny (nl.) bedauerte, dem Antrage seines Fraktions- (woe niht zustimmen zu können. Die Minderheit zu positiven eistungen zu zwingen, gehe doch zu weit. Zu solchen Beschlüffen müßte doch Stimmeneinheit erforderli sein. S

Abg. IJrmer (konf.) bekämpfte den Antrag, dessen Schwerpunkt darin liege, daß man jemanden zwangsweise aus der Gläubigerstellung in die Stellung des Cigenthümers bringen dürfe.

Abg. Stephan (Zentr.) sprach fih ebenfalls gegen den An- trag aus.

Justiz-Minister Schönstedt:

Meine Herren! Ich habe bereits bei der zweiten Berathung meine Scempathie für den von Herrn Dr. Hammacher angeregten Ge- danken zum Ausdruck gebracht, zugleih aber meine Bedenken in der Richtung, ob es. mögli fein werde, den Gedanken in diesem Geseß genügend und befriedigend auszugestalten. Daß eine solhe Ausgestal- tung in dem heute von Herrn Dr. Hammacher gestellten Antrage zu finden sei, glaube ich, mit sämmtlihen Herren Rednern, die vor mir gesprochen haben, bezweifeln zu müssen. Er entfernt si weit von dem dem § 27 zu Grunde liegenden Gedanken. Der § 27 stellt ganz positive, genau präzisierte Fälle auf, in denen eine

Majorisierung der Inhaber von Theilshuldverschreibungen zulässig fein foll. Der von Dr. Hammacher in Antrag gebrachte Zusaß will aber in einer ganz unbeschränkten Weise noch für den Fall der Zwangsver- steigerung der Majorität gleihe Befugnisse beilegen. Der Herr Abg. Dr. Hammacher hat- selbst zugegeben, daß -nach dem Wortlaut feines Antrags fogar der Fall eines: Ankaufs des Eisenbahnunternehmens für die Gesammtheit der Gläubiger einbegriffen sein könnte ; er will aber nicht diese Konsequenz gezogen haben und würde €8-deshalb für noth- wendig halten, in dieser Beziehung in § 29 eine von ihm noch nit

formulierte Einschränkung zum Ausdruck zu bringen. Wenn in der That eine derartige : Einschränkung auch in das Geseß hineinkäme, so würde doch der verbleibende Inhalt

des von ihm gestellten Antrags- von einer gar nicht zu über- sehenden Tragweite sein; denn abgesehen von einem Ankauf der Bahn, ist eine ganze Reihe von Maßregeln denkbar, die möglicherweise dem Interesse der Gesammtheit der Gläubiger entsprechen, denen zu wider- sprechen aber doch für die Majorität ein ganz erheblihes Interesse vorliegen fann, vielleiht {hon wegen der bedeutenden Kosten, die mit solchen Maßregeln verbunden sein können.

Für mi würde der Antrag nur dann allenfalls annehmbar ge- wesen sein, wenn er nah den Worten „die Wahrnehmung der gemein- samen Interessen 2c.“ den Zusaß erhielte: „nah Maßgabe der hier- über in den Emissionébedingungen gegebenen Vorschriften“ oder etwas Aehnliches. Es würden dann in den von dem Unternehmer aufgestellten Emissionsbedingungen, die in dem Allerhöchsten Privi- legium ihre Bestätigung finden würden, klar die einzelnen Fälle zu bezeihnen sein, für! welhe die Bestellung eines Vertreters durh Mehr- beitsbeshluß zugelassen würde. Wenn das in den Emiffionsbedingungen tände und durch das Allerhöchste Privilegium bestätigt würde, so würde dadurch für denjenigen, der sich betheiligen willl, cine lex contractus gegeben sein; er würde wissen, woran er sich zu halten habe. Ohne einen solchen Hinweis auf das, was speziell in dieser Nichtung in den Emissions- bedingungen etwa vorgesehen ist, würde meines Erachtens die Befugniß, wie sie in dem Hammacher’schen Antrag in Auésiht genommen wird, niht annehmbar sein.

Ich kann deshalb meinerseits nur den Wuns ausfprechen, daß der Abg. Dr. Hammacher, wie er vorhin {on angedeutet hat, seinen Antrag zurückziehen möge.

Abg. Hammacher zog darauf seinen Antrag zurü.

Der Gesezentwurf wurde in dritter Lesung ang e- nommen.

Die Tagesordnung war hiermit erledigt, und die Sizung wurde um 3 Uhr geschlofsen.

Nächste Sißung: Dienstag 11 Uhr. (Geseße, betreffend Eisenbahnverstaatlichung, tral - Ge na a Schutz gegen Schweineseuchen; Antrag, betreffend Sperrung des tädtishen Viehhofs zu Berlin.) :

1. Untersuhungs-Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u, dergl.

3. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. 5. Verloosung 2c. von Werthpapieren.

Beffentlicher Anzeiger.

6. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gefells{. 7. Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften.

8. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten.

9. Bank-Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Untersuhungs-Sathen.

[21337] Steckbrief. i

Gegen den unten beschriebenen Kaufmann Carl Boehm, geboren am 8. Juli 1873 zu Berlin, jüdish, welher sih verborgen hält, ist die Unter- juchungshaft wegen Unterschlagung verhängt. Es wird ersucht, denjelben zu verhaften und in das dem Exroreifungéorte nächste Gerichtsgefängniß abzuliefern pie zu den Akten J. I. B. 463. 93 Nachricht zu geben.

Berlin, den 25. Juni 1895.

Königliche Staatsanwaltschaft I.

Beschreibung: Alter 22. Jahre, Größe 1 m 65 cm, Statur {wächlich, Haare dunkel, Stirn normal, Bart, Anflug zum Schnurbart, Augenbrauen dunkel, Nen braun, Nase gebogen, Mund gewöhnlich, G ne vollständig, Kinn normal, Gesicht normal, esichtsfarbe gesund, Sprache. deutsch.

[21338] Steckbriefs-Erneuerung.

Der gegen den Konditor Julius Krebs, am 12. September 1850 zu Daumen geboren, wegen wiederholter \{werer Urkyundenfälshung in den Akten U. R. 1. Nr. 8.1891/) 1.118,91 am: 8, Januar 1891 erlassene Steckbriei wird hiermit erneuert.

Berlin, den 25. Juni 1895.

Königliche Staatsauwaltschaft. T.

[21412] Offenes Strafvollstreckungs-Ersuchen.

Der Webergeselle Franz Olesch aus Fürstlich Langenau, zuleßt in Rixdorf, jeßt unbekannten Auf- enthalts, ift durch rechtskräftigen Strafbefehl des Königlichen Amtsgerichts zu Katsher vom 11. April 1895, wegen Uebertretung des § 3667, zu einer Geldstrafe von fünf Mark und für den Unvermögens- fall zu einem Tage Haft verurtheilt. Es wird er- sucht, den 2c. Olesch im Betretungsfalle festzunehmen und an die nächste Gerichtsbehörde abzuliefern, welche wir um Beitreibung der Geldstrafe, und im Falle der Unbeitreiblichkeit derselben um Vollstreckung der substituierten Haftstrafe, sowie um Nachricht zu den Akten 11 C. 15/95 ersuchen. ,

Katscher, den 26. Juni 1895.

Königliches Amtsgericht. [21339] |

íúIn der Untersuhungssache gegen Georg Stumer, geb. 3. Februar 1872 in St, Ingbert, zuletzt in Mey, wegen Verletzung der Wehrpflicht, wird zur Deckung der den Angeklagten na Gaeis treffenden höchsten Geld- strafe und der Kosten des Verfahrens in Ge- mäßheit der §8 325, 326 No a D uns und 8 140 St.-G.-B., da die Beshlagnahme einzelner zum Vermögen des Angeklagten - gehörigen Gegen- stände niht angängig erscheint, die Beschlagnahme des gesammten im Deutschen Reich befindlichen Ver- mögens: des Angeklagten angeordnet.

Meng, den 27. Juni 1895.

Kaiserliches Landgericht. Strafkammer. Wiederaufhebung

[21340] __ einer Vermögensbeschlagnahme. Die durch Beschluß der Strafkammer des Kaiser- lichen Landgerichts hier vom 28. März 1895 bis zur Höhe von - 1000 # ausgesprochene Vermögen8-

„1) Karl Christian Kimmig, geboren den 1. Fe- bruar 1873 zu Colmar, 2) Abraham Klutzky, geboren den 24. September 1874 zu Winzenheim, 3) Franz Xaver Meyer, geboren den 17. Sep- tember 1872 zu Colmar, 4) Andreas Scherrer, geboren den 18. Juli 1873 zu Sllettstadt, S ist dur Beschluß dex - Strafkammer des Kaiser- lien Landgerichts hier vom 20. Mai 1395. wieder aufgehoben worden. Colmar, den 24. Mai 1895. F. d. Ersten Staatsanwalt : (Unterschrift), Staatsanwalt

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl. [21399]

In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung des dem Böttchermeister Siegwardt hier gehörigen, in der Krämerstraße Nr. 155 hier belegenen Hauses c. P., ist die angeordnete Zwangsvollstreung in das bezeihnete Grundstück eingestellt worden und wird daher der mittels Verkaufsproklams vom 9. April d. J. auf den 17. Juli d. J. angeseßte Ueberbotstermin abgekündigt. Neubrandenburg, den 26 Juni 1895. Großherzoglihes Amtsgericht. Abtheilung I. «Saur:

[337] Aufgebot.

Nachdem

1) Frau Anna Katharina Roth, geb. Hoffmann, zu Wiesbaden, den Erwerb und Verlust der Schuld- verschreibung der Nassauischen Landesbank Litt. Wb. Nr. 3837 über 500 4 nebst Talon mit Zinskupons bis S 1. Juli 1897

und ¿2

die Freifrau Friederike Dorothea von Pelser-Berensberg in Berlin den Erwerb und Ver- lust der Schuldverschreibungen der Wiesbadener Casino-Gesellshaft zu Wiesbaden Nr. 3 bis ein- {ließlich Nr. 14 über je 500 (A dur Beschluß vom 6. März 1888 genehmigten 49/6 igen Kellerbau- Anlehens glaubhaft gemaht und Einleitung des Aufgebotsverfahrens und Kraftloserklärung der be- treffenden Urkunden beantragt haben, so wird

a. der Nassauischen Landesbank die Ausgabe neuer Zinsabschnitte zu der unter 1 erwähnten Schuldver- schreibung an den etwaigen Vorzeiger des Talons vor der richterlichen Erledigung der Sache, sowie die ahlungsleistung an den etwaigen Ueberbringer dieser

chuldversczreibung und der Kupons hiervon

und þ. der Wiesbadener Casino-Gesellshaft die Zahblungsleistung an den etwaigen Ueberbringer der unter 2 erwähnten 12 Schuldverschreibungen, und zwar beiden Schuldnern bis zum Austrage der Sache bei Vermeidung doppelter Zahlung untersagt,

c. der etwaige Inhaber des unter 1 erwähnten Talons aufgefordert, diesen Talon binnen einer Frist von 90- Tagen, vom A. Juli 1897 an gerechnet, bei: Verlust seines Rechtes aus diesem Talon dem Gerichte vorzulegen

und d. dem etwaigen Inhaber der unter 1 und 2 bezeihneten Schuldverschreibungen aufgegeben, die-

beshlagnahme gegen :

selben biunen 5 Jahren vom Tage dieser

Aufforderuug au, spätestens aber in dem auf den 9. April 1900, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte anberaumten Termine bei Verlust feiner Rechte aus denselben und der Fra On dieser Schuldverschreibungen vor- zulegen. Wiesbaden, den 23. März 1895. Königliches Amtsgericht. TV.

[21406] Bekanntmachung.

Auf den von der Wittwe Marie Schober, geb. Klingmüller, in Kottbus als Rechtsnachfolgerin zhdts verstorbenen Ehemannes, des Brennereibesitzers Gustav Schober in Kottbus, gestellten Antrag wird der an- geblih verloren gegangene, von dem Königl. Haupt- Steuer - Amte in Kottbus unter dem 5. November 1888 ausgestellte Pfandschein, inhalts dessen der genannte Gustav Schober bei dieser Behörde 5 Scheine der 3+ % Anleihe des Deutschen Reichs über zusammen 4500 4 nebst Talons und Zins- scheinen zur Sicherstellung des ihm gewährten Branntweinsteuer - Verbrauchsabgaben - Kredits ver- vpfändet hat, aufgeboten. Der unbekannte Inhaber des Pfandscheins wird aufgefordert, \vätestens im Aufgebotstermin am 23. Januar 1896, Vor- mittags 11 Uhr, in Zimmer 18 seine Rechte an- zumelden urid den Pfandschein vorzulegen, widrigen- falls derselbe für fraftlos erklärt werden wird.

Kottbus, den 26. Juni 1895.

Königliches Amtsgericht.

[18374] Aufgebot. i

Nachdem die in Sömmerda wohnhafte Wittwe des Landwirths August Ferdinand Lote, Auguste, geb. Nödiger, den Antrag auf Kraftloserflärung des Einlegebuchs der städtischen Sparkasse zu Bremer- haven Nr. 1444 mit einem Guthaben per 1. Januar 1895 von 3420,88 46 gestellt hat, wird diesem für zulässig befundenen Antrage gemäß der Inhaber des vorbezeihneten Einlegebuchs aufgefordert, feine Rechte spätestens im Aufgebotstermin am Mittwoch, den S. Januar 1896, Morgens 93 Uhr, vor dem unterzeihneten Amtsgeriht anzumelden und das Einlegebuch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für fraftlos erflärt werden foll.

Bremerhaven, den 15. Juni 1895.

Das Amtsgericht. Raben.

[20909] Aufgebot. i

Auf Antrag der Gemeindeverwaltung Kindlbach e 30. Mai l. J. namens nachbezeichneter Per- onen :

1) der Katharina MReindl, Gütlerstohter von Lengham, ;

2) der Franziska Schreiner, Meßnerstohter von Lengham, i

3) der Theres Kirschner, Lengham, W

um Einleitung und Durchführung des Aufgebots- verfahrens zum Zwecke der Kraftloserklärung der auf ibren Namen lautenden 3 Sparkassenbücher der Distrikts\fparkasse Griesbach, welhe beim Brande zu Lengham im Jahre 1893 zu Verlust gegangen sind, und zwar : Z

1) der Katharina Reindl vom 23. März 1873

auptbuhfolium 1427 über 6 Einlagen im Gesammt- etrage von 2277 Æ infl. Zinsen,

Gütlersehefrau von

2) der Franziska Schreiner vom 14. Februar

Lees Hauptbuchfolium 3521? über?2 Einlagen, jede zu M,

3) der Theres Kirschner vom 5. Februar 1893 Hauptbuchfolium 3665 über eine Einlage zu 100

wird hiermit gemäß § 837 und f. der R.-Z.-P.-O. und Art. 39 des Ausführungsgeseßzes hierzu der SFnhaber der oben bezeihneten Sparkassabücher auf- gefordert, spätestens im Aufgebotstermine, welcher dahier auf Donnerstag, den 2. Januar 1896, Vorm. 9 Uhr, anberaumt ist, seine Rechte bei hiesigem Gerichte anzumelden und die Sparkassa- bücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserflärung dieser Urkunden erfolgen würde.

Griesbach, den 19. Juni 1895. Königliches Amtsgericht Griesbach.

Schmid.

[21411] Aufgebot.

Das Sparkassenbuch der städtishen Sparkasse zu Kattowitz Nr. 7452 über 450 4, auêgefertigt für die verwittwete Frau Schuhmacher Florentine Czwikalif (Czwinfkalik) zu Myélowig, ist angeblich verloren gegangen und foll auf den Antrag der Bolksbank zu Kattowiß Eingetragene Genossen- haft mit beschränkter Haftpfliht vertreten durch den Rechtsanwalt Sittka ebenda, auf welche die vor- bezeichnete Sparforderung im Wege der Zession ge- diehen ist, zum Zwecke der neuen Ausfertigung für kraftlos erklärt werden. Es werden daher die In- haber des Buches ausgefordert, spätestens im Auf- gebotstermine den 30. Januar 1896, Mittags 1223 Uÿr, bei dem unterzeihneten Gerichte (Zimmer Nr. 33) ibre Rechte anzumelden und das Buch vor- zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolaen wird.

Kattowitz, den 20. Juni 1895.

Königliches Amtsgericht.

[21405] Aufgebot. A

Das Sparkassenbuch der Dn Provinzial- Nebensparkasse zu Muskau Litt. F. Nr. 10556 über 214 M 55 4, ausgefertigt für die verwittwete Korb- macher Ernestine Melzer in Muskau, ift angeblich abhanden gekommen und joll auf Antrag der vor- genannten Eigenthümerin zum Zwecke der neuen Aus- fertigung für kraftlos erklärt werden. Es wird daher der etwaige Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 4. März 1896, Vormittags 104 Uhr, bei dem unterzeihneten Gerichte seine Rechte an:umelden und das Buch vor- zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung- desselben erfolgen wird. :

Muskau, den 21. Juni 1895,

Königliches Amtsgericht. [7283] Aufgebot.

Das K: Amtsgericht Nosenheim hat unterm 24. l. Mts. S Aufgebot erlassen :

Der Gütlersfrau Maria Loitfelder in Neubeuern ist das auf deren tamen lautende, von der Distrikts- Sparkasse Rosenheim ausgestellte Sparkassebuh Nr. 15 328 über eine Einlage von 300 4 zu Ver- lust gegangen.

Auf deren Antrag wird der Inhaber dieses Spar- fafsebuhs hiemit aufgefordert, seine Rechte auf das- selbe spätestens im Aufgebotstermine vom Montag, den 18, November 1895, Vormittags

11 Uhr, im diesgerihtlichen Sißungssaale Nr. 14 anzumelden, widrigenfalls vasselbe für kraftlos er- flärt wird. Rosenheim, 26. April 1895. 7 Getichts\chreiberei des K. Amtsgerichts Rofenheim. i Teufel, K: Sekretär.

[16240] * Ansfertigung. Aufgebot. :

Ueber Leben und Aufenthalt der nachbezeichneten Personen, für welche dahier bezüglich der jedem von ihnen gehörigen Vermögenstheile eine gerichtliche Kuratel geführt wird, ist seit 10 beziehungsweise seit 15 Jahren und bezüglich des sub Ziffer 9 Genannten seit 10. Mai 1871 feine Nachricht vorhanden :

1) Stöger, JIofef und Mate Alter unbekannt,

intershußgütlerskinder von Fin]/ing,

O Gaféeiger, Tons geboren 6. August 1850, Bezirksthierarztens\ohn von Erding,

3) Oberpriller, Georg, geboren im Jahre 1800, Gütlerssohn von Wartenberg,

4) Hänster, Katharina, geboren 10. Dezember 1843, Schmiedstochter von, Erding,

5) Lainer, Michael, circa 60 Jahre alt, led. Gîütlersfohn von Schelchenvils, Gemeinde Kirchberg,

6) Rollmaier, vulgo Ludwig Maria, geboren 93. ‘April 1822, außereheliche Tochter der Maria Rollmaier von Kinzelbach, Gemeinde Sallmannë-

irchen,

H Bartl, Paul, geboren im Jahre 1843, led. Gütlerssohn von Mauggen, Gemeinde Sallmanns- kirchen, a

9 Kammerer, Johann, ungefähr 50 Jahre alt, led Wirthsfohn und Meggergehilfe von Altenerding.

9) Ernst, e led. Bauersfohn von Seeon,

emeinde Maßbac. :

Gee Antrag Vei na{hbezeihneten, gemäß Art. 107 des Bayerischen Ausführungs-Geseßes zur Meichs- Zivil-Prozeß-Ordnung hiezu legitimierten Personen nämlich: i

B des Gütlers Jofef Stöger von Finsing,

ad 2 des approbierten Baders Xaver Schuster in

Erding, E ad 3 des Gütlers Georg Oberpriller in Warten-

berg, z ; L 4 des Schmiedmeisters Bonaventura Rippstain

in Erding,

ad 5 er Nusträglerswittwe Magdalena Lerhuber in Schelchenvils, :

ad 6 des Gütlers Johann Ortmaier in Kirchasch,

ad 7 des Gütlers Josef Bartl von Mauggen,

2d § des Gastwirths Simon Bauer in Hecken, Gemeinde Bockhorn, i

ad 9 des Bauers Kaspar Ernst in Seeon, ergeht hiemit die Aufforderung:

1) an die Verschollenen, ihre Ansprüche und Rechte spätestens im Aufgebotstermine vom Mittwoch, den 20. Mai 1896, Vormittags 9 Uhr, persönlich oder schriftli beim hiesigen Gerichte im Sitzungssaal Nr. 311 sich anzumelden, widrigenfalls fie für todt erklärt werden; _ i ,

2) an dic Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf- gebotstermine wahrzunehmen ;

3) an alle diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen.

Erding, den 29. Mai 18995. /

Königliches Amtsgericht Erding. Türkes. Zur Beglaubigung : Der K. Sekretär: Högn.

{21404]

Das Königliche Amtsgericht Friedberg hat am 26. lauf. Mon. folgendes Aufgebot erlassen.

Die Oekonomenseheleute Lorenz u. Kreszenz Stau- dinger von Lehhausen haben den Antrag gestellt, den am 4. Oktober 1827 geborenen Sohn der Tage- Iöhnersebeleute Michael u. Rosina Zetter von Lech- hausen, Wendelin Zetter, welcher angebli im Jahre 1851 nach Amerika auswanderte und seit dem Jahre 1854 verschollen ist, für todt zu erklären. Bei dem Vorliegen der ge|eßlihen Vorausseßungen be- ließt deshalb das Königl. Amtsgericht Friedberg die Einleitung des Aufgebotsverfahrens zum Zwecke der Todeserklärung des genannten Wendelin Zetter und beraumt Aufgebotstermin auf Freitag, den 1. Mai 1896, Vormittags 10 Uhr, im dies- gerihtlihen Sißungszimmer an. Es ergeht hiermit die Aufforderung ; i

1) an den Verschollenen, spätestens im Aufgebots- termin persönli oder \hriftlich bei Gericht sih an- zumelden, widrigenfalls er für todt erklärt würde,

9) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf- gebotêverfahren wahrzunehmen,

3) an alle diejenigen, welhe über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen.

Friedberg, 28. Juni 189%. | Der Gerichtsschreiber des Königlihen Amtsgerichts:

Mayberger, Königl. Sekretär.

[21137] Aufgebot. :

Auf den Antrag des Besißers Ferdinand Wedler aus Noragehlen, vertreten durch den Rechtsanwalt Berner in Heinrihswalde, wird der durh den An- tragsteler bevormundete Losmani Gottlieb Beyer aus Norageblen, welcher im Jahre 1872 nach Ruß- land ausgewandert ist, aufgefordert, sih spätestens im Aufgebotstermin, den 26. Oktober 1895, Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 4, zu melden, widrigenfalls seine Todes- erflärung erfolgen wird. i

Heinrichswalde, den 22. Juni 1895.

Königliches Amtsgericht.

[21402] Aufgebot. /

Auf den Antrag der Maurerfrau Rosa Doering, geb. Kursch, in Danzig, wird deren Ehemann, der Maurer Anton Doering, welcher vom 3. Januar 1885 bis 4. April 1885 in der Besserungsanstalt Tapiau gewesen und am 4. April 1885 von dort entlassen ist, aufgefordert, sh spätestens im Auf- gebotstermin, den 20, März 1896, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.

Mehlsack, den 20. Juni 1895.

Königliches Amtsgericht.

[21401] Aufgebot.

Auf Antrag

1) des Fabrikanten Ernst Wilhelm Bahner in Hermsdorf, j

2) des Schankwirths Heinrich Moriy Lößer in Chemniy

“oi bek zu ié’ Unbekannten Jühaber der für die am 23. September 1858 gestorbene Christiane Karoline, veri: Schirmer, in potbekêhbuch8 daselbst R. 111 N. ‘17. eingétragenen Begräbnißgeldforderung von 5 Thlr. C. M. = 5 Thlr. 4 Ngr. 1 Pf. im 14-Thlr.-F.;

zu 2 die unbekannten Erben des am 15. Sep- tember 1894 in Hohenstein verstorbenen Tuchhändlers Adolph Louis Tröltsch daselbst

aufgefordert, ihre Ansprühe und Rechte an der Forderung bez. der Erbschaft spätestens in dem auf den 28. Oktober 1895, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotêtermine hier anzumelden, widrigenfalls auf weiteren Antrag die or gelöscht bez. die unbekannten Erben mit ihren Erb- ansprüchen ausgeschlossen werden sollen.

Sohenstein-Ernftthal, den 24. Juni 1895.

Königliches Amtsgericht. Dr. v. Feilißsch.

[21403] Nufgebot.

Der Rechtsanwalt Panse zu Erfurt, als Pfleger des Nachlasses des daselbst verstorbenen üßen- machers I. G. Schirmer und dessen ebenfalls ver- storbenen Ebefrau Henriette Schirmer, gebor. Franke, von Erfurt, hat das Aufgebot der Nahlaß- gläubiger des bezeihneten Nachlasses beantragt. Alle Nachlaßgläubiger dieses Nachlasses werden auf- gefordert, späteftens in dem auf den 29, Oktober 1895, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 58, anberaumten Aufgebotstermine ihre Ansprüche und Nechte an den Nachlaß anzumelden , widrigenfalls sie gegen die Benefizialerben ihre Ansprüche nur insofern geltend machen können, als der Nachlaß mit Aus\{luß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nußungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche niht erschöpft wird.

Erfurt, am 22. Juni 1895.

Königliches Amtsgericht. Abtheil. VIIT.

[21398] Oeffentliche Ladung.

Alle, welhen Erb- oder sonstige Ansprüche an den Nachlaß der am 1. Juni 1895 zu Lindenburg ver- storbenen, in Frankfurt a. M. wohnhaft gewesenen Wittwe Johanna Doll, geb. Beck, zustehen, haben solche vor dem 20. August 1895 bei unter- zeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an den im Auslande wohnenden Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde. :

Frankfurt a. “M., den 24. Juni 1895.

Königliches Amtsgericht. Abth. T1 1,

[21130] Bekanntmachung. : j

In der Verwahrung des unterzeichneten Gerichts befinden sich folgende, länger als 564 Jahre nieder- gelegte Testamente: | i

1) der Altsizer Christian Friedri und Anna Maria, geborne Priebe, Klemz’shen Eheleute zu Groß- Tychau vom 20. Oftober 1823 und 20. Juli 1838,

2) des Einwohners Tuchtenhagen zu Cervanz vom 21.- Sanuar 1836 und 28. Juni 1838,

3) der verwittweten Gutsbesißer von Naßtzmer, geb. von Bonin, zu Belgard vom 1. Januar 1836,

4) des Schäfers Christoph Friedrih Beyer zu Peterfiß vom 15. März 1837,

5) des Altsizers Heinrih Venzke zu Jagertow vom 12. Juni 1837,

ohne daß seither die Publikation von Jemandem nachgesu@t oder ‘dem Gerichte von dem Leben oder dem Tode der Testatoren etwas bekannt geworden ist.

Nach Vorschrift des § 218 Titel 12 Theil T des Allgemeinen Landrechts werden daher diejenigen, welche bei Eröffnung dieser lettwilligen Verordnungen ein Interesse haben, aufgefordert, die Publifation binnen 6 Monaten nachzusuchen. -

Nach Ablauf dieser Frist wird jede dieser leßt- willigen Verordnungen, deren Publikation bis dahin niht nachgesucht ist, wegen der etwa darin bestimmten Vermächtnisse für milde Stiftungen, eröffnet und nachdem den Vorstehern der Letzteren davon Nach- richt gegeben, wieder versiegelt in unser Archiv nieder- gelegt werden. :

Belgard a. Pers, den 20. Juni 1895.

Königliches Amtsgericht. [21389] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Barbiers Gustav Peter, Martha, geb. Gettwart zu Willenberg, vertreten durch Rechts- anwalte Justiz-Rath Kramer und Kehren zu Düssel- dorf, flagt gegen ihren genannten Ehemann, früher zu Neuß, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufent- haltsort, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, König- liches Landgericht wolle die Chescheidung zwischen den Parteien aussprehen und die Cbe trennen, fowie dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits zur Last legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 29, Oktober 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. :

Düsseldorf, den S 1895.

ch8, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[21386] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelihte Fabrikarbeiter Loui]e Nüffer, ge- borene Wiedemann, verwittwet gewesene Kammel, zu Nieder-Wüstegiersdorf, vertreten durch den JIustiz- Rath Herold zu Schweidniß, klagt gegen ihren Ghe- mann, den Fabrikarbeiter Karl Rüffer, früher in Nieder-Wüstegiersdorf, dann in Brasilien, jeßt un- bekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein shaldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtéstreits vor die I. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Schweidnitz auf den 30, November 1895, Vormittags ® Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen An- walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu- stellung wird dieser Auszug der Klage bekannt ge-

macht. Schm«alz, : Gerichts\chreiber des Königlichen Landgerichts.

[21387] Oeffentliche Zustellung. / Die Ehefrau des Oberstewards Johannes Müller, Selma, geb. Güther, zu Lehe, vertreten durch den

Hermsdorf auf Fol. 76 dés Hy-

Rechtsanwalt Friedrihs zu Verden, klagt gegen thren Ehemann, éward Johannes Müller, zuleßt in Lehe, jeyt unbekannten . Aufenthalts, auf Ghe- eidung wegen bö8willigen Vetlafsens, und ist Be- sagter zu dem am 11. Dezember 1893 angestandenen Termin öffentlich geladen gewesen. Nächdem dann durch Gerichtsbeschluß vom 11. Juni 1894 das Ver- fahren gemäß § 580 Ziv.-Proz.-Ord. auf ein Jahr ausgeseßt worden, hat Klägerin jeßt die- Fortseßung des Verfahrens beantragt, und ladet damit den Be- flagten zur weiteren mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer 11 des Königlichen Landgerichts zu Verden a. Aller auf den 14. No- vember 1895, Vormittags 9: Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu- gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Verden, den 25. Juni 1895. Der Gerichts\hreiber des Königlichen Landsgerichts.

[21394] Oeffentliche Zuftellung.

Die Wittwe Mathias Baseil und Kinder zu Virton und Frouard in, Frankreich, vertreten dur Geschäftsagenten Levy, Busendorf, klagen gegen die Ehefrau Nicolaus Grau, geb. Anna Swhlichter, ohne nähere Adresse zu Paris, als Erbin und Rechts- nachfolgerin ihrer Eltern und eigenen Namens aus einem Schuldscheine vom 20. Dezember 1875 und 1. Mai 1883 mit dem Antrage auf Verurtheilung zu dem Nestbetrage von 265 4 nebst Zinsen durch ein für vorläufig volstreckbar zu erflärendes Er- kenniniß, und laden die Beklagte zur mündlichen Berhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Busendorf auf den 24, Oktober 1895, Vormittags D7 Uhr. Zum Zweke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Al ff, Amtsg.-Sekretär,

Gerichtsschreiber des Kaiserlihen Amtsgerichts.

[20824] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Ludwig Krichbaum zu Frank- furt a. M., vertreten durch Rechtsanwalt Zimmt daselbst, klagt gegen den Flaschenbierhändler Heinrich Mann, früher zu Frankfurt a. M., jeßt mit un- bekanntem Aufenthalt abwesend, wegen Forderung aus einem am 25. Oktober 1894 dem Beklagten gegebenen baaren Darlehn von 500 #, verzinslich zu 5% vom 1. August 1894 ab und rückzahlbar spätestens am 1. Mai 1895, mit dem Antrage: Königliches Landgeriht wolle den Beklagten ver- urtheilen, an Kläger 500 Æ nebst 5 9/6 Zinsen seit 1. August 1894 zu zahlen, auch die Kosten des Nechts\treits, fowie des beim Königl. Amtsgericht dahier anhängigen Arrestverfahrens G. 15/95 zu tragen und das Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklären, und ladet den Be- flagten zur mündlihen Verhandlung des NRechts- streits vor die Erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a. M. auf den 25, Oktober 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Frankfurt a. M., den 21. Juni 1895. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[21397] Oeffentliche Zustellung.

Die Kohlenhandlung Ludwig Mann zu Frankfurt a. M., Yorkstraße 3, vertreten durch Rechtsanwalt Zimmt hier, klagt gegen den Flaschenbierhändler E Mann, früher zu Frankfurt a. M., Haide- traße 14, jeßt mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, wegen Forderung, mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung zur Zahlung von 250M nebst 6 °/o Zinsen seit 15. Juni 1895 und 34 Protestkosten und vorläufige Vollstreckbarkeit des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königlihe Amtsgericht zu Frankfurt a. M. auf den 15. August 1895, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 140. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus- zug der Klage bekannt gemacht.

Frankfurt a. M., den 26. Juni 1895.

; i Krämer, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 19,

[21396] Oeffentliche Zustellung.

Der Handelsmann A. Henker und dessen Chefrau Rosalie, O. Kistenmacher, zu Jeseritz, vertreten durch den Rechtsanwalt Müller zu Altdamm, klagen gegen den Müller Reinhold Kammholz, zuleßt in Neumark i. P., jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung von 300 #4, mit dem Antrage, den Be- Élagten zu verurtheilen, an den Kläger 300 A nebst 44 9/0 Zinsen seit 24. August 1892 zu zahlen, dem Beklagten die Kosten des Rechtéstreits aufzuerlegen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er- klären, und laden den Beklagten zur mündlihen Ver- handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts- gerichte zu Greifenhagen auf den 27. September 1895, Vormittags 97 Uhr. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung an den Müller Reinhold Kammholz, zuleßt in Neumark i. P., jeßt unbekannten Aufenthalts, wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Erdmann,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [21391] Mee tns Zustellung, Der Gasthalter Fr. Wohlenberg in Halberstadt, vertreten durch die Rechtsanwalte Goedicke und Dr. Pomme daselbst, klagt gegen den Hippodrom- besißer J. Heydorn, zuleßt in Altona, jeßt un- bekannten Aufenthalts, wegen 450 (A Darlehn, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zu 450 M nebst 5 9% Zinsen seit 1. März 1895 und zu den Kosten des Prozesses, und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 11. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Halberstadt auf den 22. November 1895, Vor- mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be- stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Halberstadt, den 22. Juni 1895.

chroeder, Sekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[21392] Landgericht Poi

O uftellung. Der Rentner Erich Meyen zu Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Edmund Klée-Gobert, klagt

E f p E L E a E o E W237 2ER, # .

egen den Landwirth Fm Steinmeister, zuleßt in Volksdorf, jept unbekannten Aufenthalts, wegen eines dem Beklagten am 28. Dezember 1894 ge- währten, mit 49/9 jährlich zu verzinsenden und am 1. Mai 1895 zurückzuzahlenden Darlehens mit dem Antrage auf gegen klägerishe Sicherheitsleistung vorläufig vollstrefbare Verurtheilung des Be- lagten zur Zahlung von 4 15 000, nebft 4 g Zinsen vom 28. Dezemb:r 1894 bis 1. Mai 1895 und 6 9% Zinsen seit dem 1. Mai 1895 und der Kosten des Rechtéstreites, einsließlih derjenigen des voraufgegangenen Arrestverfahrens, und ladet den Be- flagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 6. Zivilkammer des Landgerichts zu Ham- burg (Rathhaus) auf den 9. November 1895, Vormittags 9¿ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gédachten- Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hamburg, den 27. Juni 1895. Arenh vel, Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[21395] Oeffeutliche Zuftellung.

Der Besißer Martin Papenfuß in Charlottenhof bei Gr. - Gustkow, Prozeßbevollmächtigter: NRechts- anwalt Hildebrandt in Bütow, klagt gegen 1) den Herrn Ludwig Roller, 2) den Herrn Adolf Roller, in Amerika unbekannten Aufenthalts, unter der Be- hauptung, daß das für die Beklagten auf den Grund- stücken Mühlchen Blatt 8 und 11 Abtheilung TI Nr. 2 eingetragene Lebtagsreht mit dem 3. April 1877 bezw. 19. Mai 1880 sein Ende erreicht hat, mit dem Antrage,

1) die Beklagten werden kostenlästig verurtheilt, dem Kläger auf dessen Kosten über das auf seinen Grundstücken Mühlchen Blatt 8 und Blatt 11 in Abtheilung T1 unter Nr. 2 für die Beklagten ein- getragene Lebtagsrecht Löschungsbewilligung zu ertheilen;

2) das Urtheil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Karthaus (Westpr.) auf den 31. Of- tober 1895, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwette der öffentlihen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Karthaus, den 26. Juni 1895.

Baranowski,

Gerichts\chreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[21390] Oeffentliche Zustellung.

_Die Wirth Jakob und Hedwig, geb. Wasilewska, KaZzmierczak’\hen Eheleute zu Bendlewo, vertreten durch den Rechtsanwalt Wolinski zu Posen, klagen gegen den Häusler Stanislaus Abraszkiewicz, früher in Poéegowo, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Löschung eines Hypothekenvermerkts, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, in die Löshung der im Grundbuche von Neu- Demanczewo Nr. 9 in Abtheilung IT1 unter Nr. 6 eingetragenen Verfügungsbeshränkung zu willigen, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsftreits vor die Erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Posen auf den 19. No- vember 1895, Vormittags 10 Uhr, mit dec Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu- gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der offentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Posen, den 25. Juni 18395. Flachshar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[21393] Oeffentliche Zustellung.

Der Spediteur Franz Freyer zu Quedlinburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Lange daselbft, Élagt gegen den Zirkusbesißer Jean Kolzer, früher zu Christiania, jeßt unbekannten Aufenthaltsorts, aus einem Verwahrungsvertrage über Zirkusutensilien, wegen der Lagermiethe für die Zeit vom 8. November bis 8, Dezember 1894 mit 40 A und für die Zeit vom 8. April bis 4. Mai 1895 mit 40 4, welche Lagermiethe auf 40 4A für den Monat vereinbart sei, mit dem Antrage auf Berurtheilung des Be- Élagten zur Zahlung von 80 Æ und Vollstreck- barkeitserklärung des Urtheils, und ladet den Be- flagten zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstreits vor das Königlihe Amtsgericht zu Ouedlinburg auf den 2. Oktober 1895, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.

; Beudcke, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

3) Unfall- und Juvaliditäts- 2. Versicherung.

Keine.

4 Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

Keine.

5) Verloosung 1c. von Werth- papieren.

[21346] Bekanntmachung.

Bei der am heutigen Tage stattgehabten Ver- loosung der 37% Mündener Stadt - Obli- gationen wurden gezogen :

Litt. A. Nr. 81 108 215 221 228 340 und 354 je über 1000 M und

Litt. C. Nr. 7 über 200 #, welche hiermit zum 2, Januar 1896 zur Auszahlung bei der Kämmereikasse zu Münden gekündigt werden mit dem Bemerken, daß von diesem Tage ab die Verzinsung aufhört und daß die verloosten Obli- gationen, fowie die Zinsscheine außer bei der hiesigen Kämmereikafse bei den Bankfirmen Mauer «& Plaut und L, Pfeiffer in Caffel, sowie bei der Filiale der Firma Mauer «& Plaut zu Münden eingelöst werden können.

Haun. Münden, den 22. Juni 1895,

Der Magistrat.

Fundck.