1895 / 156 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Jul 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

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8W., Wilhelmftraße Nr. 32.

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des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

E die Königliche Expedition | Berlin 8W., Wilhelmftraße Nr. 32. j

M 156. *

4 R R A E

Berlin, Mittwoch, den 3. Juli, Abends.

1895.

- Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Ober-Stabsarzt erster Klasse a. D. Dr. Buchs zu Gnesen, bisher Regimentê-Arzt des 6. Pommerschen Jnfanterte- Regiments Nx. 49, und dem Elementarlchrer Burchardt am Ka P engaue in Oranienstein den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,

dem Ober-Regierungs-Rath Kauth bei der Eisenbahn- Direktion in Köln a. Rh. den Königlihen Kronen-Orden zweiter Klasse,

den Postsekretären a. D. Gaedtke zu Frankfurt a. M. und Fuchs zu Hamm i. W., den Ober-Telegraphen-Assistenten a. D. Berg zu Königsberg i. Pr., Knorr zu Königsberg i. Pr. und Nißcky zu Demmin, dem Postverwalter a. D. Weber zu Köstriß und dem Bureau - Vorsteher Heinri Buch zu Kiel den Königlihen Kronen-Orden vierter Klasse,

den Lehrern Bichtemann zu Wanzleben, Wrede zu Esh im Kreise Kehdingen, Dahsel zu Groß-Kärthen im Kreise Friedland i. O., Schroeder zu Arzberg im Kreise Torgau, Cotta zu Haynau im Kreise Goldberg-Haynau und Tolle zu Großengottern im Kreise Langensalza den Adler der. Jnhaber des Königlichen Haus-Ordens von De en

dem Postpackmeister a. D. Dübelt zu Köln a. Rh. und

dem Briefträger a. D. Gräser zu Merseburg das Allgemeine

Ehrenzeichen, sowie

dem Grubensteiger und Betriebsführer Carl Rusch ju Charlottenbrunn im Kreise Waldenburg die Rettungs-Medaille | am Bande zu verleihen. 4

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : Allerhöhstihrem Flügel-Adjutanten, Obersten Freiherrn von Schele, à la suite der Armee, und dem Mazor a. D. Daitmaier zu Berlin, bisher von der 3. Jngenieur-Jnspektion und JIngenieur-Offizier vom Platz in Ulm, die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußishen Jnsignien zu ertheilen, und zwar ersterem: des Komthurkreuzes mit Schwertern des Großherzoglih fächsishen Haus-Ordens der Wachsamkeit oder vom weißen N leßterem: des Ritterkreuzes des Ordens der Königlich württembergischen Krone.

Deutsches Reich.

VBeroLvnuüung,

beireffend die Abänderung der Verordnung vom

25. Mai 1894 wegen Erhebung eines Zollzuschlags

für aus Spanien und den spanischen Kolonien kommende Waaren

Vom 30. Juni 1895.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen auf Grund des § 6 des Zolltarifgeseßes vom 15. Juli 1879 ita aof pn 1879 S. 207) im Namen des S nah erfolgter Zustimmung des Bundesraths, was olgt:

S Li D __ Der § 1 der Verordnung vom 25. Mai 1894, betreffend die Erhebung eines Zollzushlags für aus Spanien oder den spanischen Kolonien kommende Waaren (Reichs-Geseßbl. 1894 S. 455), erhält in Ziffer 15 nachstehende Fafsung: Honig, auch künstlicher, Nr. 251 des Tarifs . 54 M

2

Diese Verordnung iriidés 1. Juli 1895 in Kraft.

Urkundlich unter Unserer E Unterschrift Und beigedrucktem Kaiserlihen Fnstegel.

Gegeben Kiel, an Bord M. Y. „Hohenzollern“, den 30. Juni 1895. .

(L. S.) Wilhelm.

Fürst zu Hohenlohe.

Befanntmachung,

betreffend die Durchfuhr gesalzener Felle und Häute aus Jütland.

Auf Grund des § 7 des Reichs-Viehseuchengeseßzes vom 23. Juni 1880 und des Î 3 des Preußishen Ausführungs- geseßes vom 12. März 1881 wird in Abänderung des Einfuhr- verbots vom 15. Dezember 1892 A. Bl. S. 584 Nr. 1361 die Durchfuhr von gesalzenen Fellen und Häuten aus Jütland in geschlossenen (plombierten) Eisenbahnwagen gestattet.

Schleswig, den 28. Juni 1895.

Der Regierungs-Präfident. immermann.

Bekanntmachung.

Die Postverbindungen nah den Badeorten auf den Nordsee- Inseln Föhr, Amrum und Sylt gestalten sih wäh- rend der Monate Juli und August, wie folgt:

A. Nah Föhr (Wyk): 1) Ueber Dagebüll,

für Postsendungen jeder Art täglich zweimal mittels der Dampfer „Stephan“ und „Nordfriesland“. Am 5. und 21. Juli, sowie am 3. und 19. August fällt die zweite Fahrt nah Föhr aus. Die Ueber- fahrt dauert etwa § Stunden.

: 2) Ueber Husum, nur für Briefsendungen mittels des am 1. und 2., 10.—18., 24.

und 25., 27.—31. Juli, sowie am 8., 9.,, 11.—16., 22. und 23., 25. und 26., 28. "und 29. August tägli, in der übrigen Zeit jeden E Fab von Husum nach Wyk (Föhr) abgehenden Damvfers « Wyk— Föhr“.

Die Ueberfahrt dauert etwa 34 Stunden.

Briefsendungen, welche mit dem 5 Uhr 40 Min. Vorm. von Hamburg (Klosterthor) abgehenden Zuge (ab Berlin, Lehrter Bahnhof, 11 Uhr 25 Min. Nachts) zur Beförderung gelangen, treffen noch an demselben Tage auf Föhr ein.

B. Nah Amrum (Wittdün, Nebel):

Ueber Wyk (Föhr) täglih zweimal mittels der Dampfer „Stephan“ und „Nordfriesland“ für Boftsenbnigen jeder Art. Die Schiffe fahren etwa 15 Minuten nach ihrem Eintreffen aus Dagebüll von Wyk (Föhr) nah Amrum weiter ; die Fahrzeit zwischen Söhr und Amrum beträgt etwa eine Stunde.

Am 4. und 20. Juli, sowie am 2., 13. und 31. August fällt die ¿weite Fahrt nah Amrum aus.

C. Nach Sylt (Groß-Morsum, Keitum, Wenningstedt, Westerland) :

Ueber Hoyer-Schleuse: außer am 19. Juli und 2. August mittels der Dampfer „Nordsee“, „Splt*“ und „Westerland“ täglich zweimal für Postsendungen jeder Art: außerdem findet am 3. und 12. Juli, fowie am 10., 11., 25. und 31. August noch eine dritte Beförderung nur für Briefsendungen ftatt.

Die Ueberfahrt dauert 12 bis 2 Stunden. Briefsendungen, welche mit dem 7 Uhr 45 Min. Vorm. von Hamburg (Klosterthor) abgehenden Zuge (ab Berlin, Lehrter Bahnhof 11 Uhr 25 Min. Nachts) Beförderung erhalten, treffen außer am 19. Juli und 2. August noh an demselben Tage auf Sylt ein.

D. Zwifchen Föhr und Sylt nur für Briefsendungen mittels der zwishen Wyk (Föhr) und Munk- marsch (Svlt) vétteleeideit Dampfer „Germania“ und „Hamburg“. Die Schiffe verkehren an folgenden Tagen: a. in der Richtung von Föhr nach Sylt: am 2.—31. Juli, sowie am 1.—d., 7.—31. August; __Þ. in der Richtung von Sylt nach Föhr: am 1., 3.—12., 14. und 15, 17., 19.—26., 28./ 29; und 31. Juli, sowie am 1.—6., 8.—12., 14., 16.—26., 28., 30. und 31. August. Am 14., 21. und 28. Juli, sowie am 1., 11., 18. und 25. August finden in dec Richtung von Föhr nah Sylt, am 12., 14., 15., 17., 21.26, 28, 29, Und 31. ZUli, fowie am 11, 1214; 18,25. 26. und 28. August in der Richtung von Sylt nah Föhr je zwei Fahrten statt. Die Abfahrt sämmtlicher Dampfer ist vom Eintritt der Fluth abhängig. Kiel, den 27. Juni 1895. Der Kaiserliche Ober-Postdirektor. Lauenftein.

Die Nummer 26 des Reichs - Gesegblatts, die von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Nr. 2250 die Verordnung, betreffend die Abänderung der

Verordnung vom 25. Mai 1894 wegen Erhebung eines Zoll- zushlags für aus Spanien und den spanishen Kolonien

fommende Waaren. Vom 30. Juni 1895: unter

Nr. 2251 die Bekanntmachung, betreffend die Verlegung der Kaiserlichen Ober-Postdirektion in Arnsberg nah Dortmund. Vom 26. Juni 1895; und unter

Nr. 2252 die Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Abänderung der* Anlage B zur Verkehrs-Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands. Vom 1. Juli 1895.

Berlin W., den 3. Juli 1895. Kaiserliches Post - Zeitungsamt. Weberstedt.

Königreich Preußen.

Auf den Bericht vom 4. Juni d. J. will Jh hierdurhch genehmigen, daß der Zinsfuß derjenigen Anleihe im Betrage von 354 000 Æ, zu deren Aufnahme die Stadt Rathenow, im Regierungsbezirk Potsdam, durch das Privilegium vom 11. Februar 1891 (Geseßz-Samml. S. 37) ermächtigt worden ist, von vier auf dreieinhalb Prozent E werde, mit der Maßgabe, daß die in dem Privilegium festgeseßte Tilgungs- e innegehalten werde, sowie daß die noch nicht getilgten

nleihesheine den Jnhabern derselben rechtzeitig für den Fal zu kündigen find, daß die Anleihescheine nicht der Stadtkasse

zu Rathenow bis zu einem von dem Magistrat daselbst fest-

zusezenden Termine zur Abstempelung auf 3!/5 Prozent ein- gereiht werden. Neues Palais, den 13. Juni 1895. Wilhelm R. Zugleih für den Minister des Jnnern: Miquel.

An die Minister der Finanzen und des Jnnern.

Auf de Berit vom 1. Juni d. J. will Zch hier: durch genehmigen, daß der Zinsfuß derjenigen Anleihe im Betrage von 900 000 M, zu deren Aufnahme die Stadt Siegen, im Regierungsbezirk Arnsberg, durch das Privi- legium vom 10. Dezember 1884 (G.-S. 1885 S. 10) er- mächtigt worden is, von vier auf drei und einhalb Pro- ent herabgeseßt werde, mit der Maßgabe, daß die in dem Srivilegima festgeseßte Tilgungsfrist innegehalten werde, sowie daß die noch nit getilgten Anleihescheine den Jnhabern derselben rechtzeitig für den Fall zu kündigen sind, daß die Anleihescheine dem Bürgermeisteramt zu Siegen nicht bis zu einem von demselben festzusezgenden Termine zur Abstempelung auf 31/2 Prozent eingereiht werden.

Neues Palais, den 13. Juni 1895.

WilhelmR. Zugleih für den Minister des Jnnern : Miquel.

An die Minister der Finanzen und des Jnnern.

Auf den Bericht vom 1. Juni d. J. will Jh hierdurch genehmigen, daß die Kosten der von der Stadt Dortmund in Aussicht genommenen Berieselungsanlage im Betrage von 1 750 000 Æ vorläufig aus den Mitteln der durch das Privi- legium vom 16. September 1891 (Geseßz-Samml. 1892 S. 17) genehmigten Anlcihe der Stadt Dortmund im Betrage von 7 800 000 Æ gedeckt werden.

Neues Palais, den 13. Juni 1895.

Wilhelm R. Zugleih für den Minister des Jnnern: Miquel. An den Finanz-Minister und den Minister des Jnnern.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Am Schullehrer - Seminar zu Kornelimünster ist der s A Pelzer zu Aachen als ordentliher Lehrer angestellt worden.

Ministerium des Jnnern.

Nach den Usancen der größeren preußishen Fondsbörsen find ausländische Werthpapiere, welhe deutshe Außer- fursfeßzungsvermerke tragen, auch nachdem sie demnächst in ordnungsmäßiger Weise wieder in Kurs peleht worden sind, mit wenigen Ausnahmen nicht lieferbar. Dieje Usancen sind einer geshäftlihen Nothwendigkeit entsprungen, da die Schuldner der ausländischen Werthpapiere großentheils die Einlösung außer Kurs geseßter Stücke entweder ablehnen oder doch von mit Kosten verknüpften Weiterungen abhängig machen, und des- halb feinem Käufer zugemuthet werden kann, derartige fehler- hafte Werthpapiere als Erfüllung eines Börsengeschäfts gelten zu lassen. Die Besitzer derartiger Stücke erleiden somit häufig Schaden an diesem Besiß, da sie die Stücke an deutschen Börsen unter Umständen auch an auswärligen nicht veräußern können, und ein Papier, welches keinen Markt mehr hat, an Werth erheblih einbüßt.

Euer Hochwohlgeboren ersuche ih ergebenst, diese Usance zur Kenntniß der Jhnen unterstellten Behörden zu bringen und diese anzuweisen, in den einschlägigen Fällen die Zweck- mäßigkeit einer von ihrem Ermessen abhängigen Außerkurs- sezung auch mit Rücksicht auf das Bestehen jener Usance sorg- fältig zu prüfen und, wo die Außerkurssezung nur infolge privater Anträge vorzunehmen ift, in geeigneten Fällen solhen Antrag- stellern vor Erfüllung ihrer ünshe von jener Usance. Kenntniß zu geben.

Berlin, den 10. Juni 1895. Der Minister des Jnnern. Jm Auftrage: Haase.

An sämmtliche Herren Regierungs-Präsidenten.

Q der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „R.- u. St.-A.“ wird das von dem 36. Mdooinzial« LanbGs der Provinz Schlesien beschlossene revidierte A De be- treffend die Ausgabe verzinsliher Obligationen durch die Provinzial- ilfskasse für die Provinz Selten, nebst der dasjelbe genehmigenden Allerhöchsten Kabinetsordre, veröffentlicht.

: CINESZFOL C C E M I

P V T E E R T T E TED P