1895 / 156 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Jul 1895 18:00:01 GMT) scan diff

:Y (j {F M f j E B H f : : E ¡ B | È | i E j : a : 5e

-

ernannt. de Vaur, F und Komp. Chef vom 8. Inf. Regt. E Iohann Georg Nr. 107, unter Beförterung E e Major und ewährung der Gebührnisse dieser Charge, diesem Negt. aggregiert. Meisel, Hauptm. und Komp. Chef vom 9. Inf. Regt. Ir. 133, unter Stellung à la suite dieses. Regts., zum Cisenbahn-Kommissar ernannt, unter“ gleidzeitiger Kommandierung auf ein: Jahr zur Eiseri- bahn-Abtheilung. des Köriglich preußischen olgp netalstabs. v. Dassel, Hauptm. uñd Komp. Chef vom 9. Inf. Regt. Prinz riedri- August Nr. 104, ein Patent seiner Charge verliehen. Die e Lts.: v. Arnswaldt vom 9. Inf. Regt. Nr. 133, Ackermann vom 7. Infanterie-Regiment Prinz Georg Nr. 106, unter Ver- sezung in das 8. Inf. Regt. Prinz Johann Georg Nr. 107, Fleischinger vom 1. (Leib-) Gren. Negt. Nr. 100, unter Verseßung in das Schüten- (Füs.) Regt. Prinz Géorg Nr. 108, zu Haupt- léutèn und Komp, Chefs befördert. Becker vom 6. Inf. Regt. Nr. 105 König Wilhelm 11. von Württemberg, in das 7. Inf. Regt. rinz Georg Nr. 106, v. der Decken vom 5. Inf. Regt. Prinz fricdrih August Nr. 104, mit der Erlaubniß zum Forktragen seiner ieherigen Uniform in das 1. (Leib-) Gren. Regt. Nr. 100, ver- sezt. Die Sec. Lts. : Schäffer vom 6. Inf. Regt. Nr. 105 König Wilhelm 11. von Württemberg, Langheld vom 5. Inf. Regt.- Prinz Friedrich August Nr. 104, v. Schroeter vom 9. Inf. Reat. Nr. 133, zu Pr Lts, leßteren vorläufig ohne Patent, be- fördert. Köhler, Sec. Lt. à la suite des 7. Inf. Regts. Prinz Georg Nr. 106, unter Belassung à la suite des genannten Regts., vom 1. Juli d. J. ab auf weitere se{s Monate beurlaubt. von Holleben, Port. Fähnr. vom 9. Inf. Negt. Nr. 133, zum Sec. Lt. befördert. Graf v. Schimmelmann, Nittm. und Eskadr. Chef vom 1. Ksnigs-Hus. Regt. Nr. 18, ein Patent seiner Charge ver- liehen. Schuster, Unteroff. vom 1. Feld-Art. Regt. Nr. 12, zum ort. Fähnr. ernannt. Lamer, Hauptw. und Komp. Chef vom Pion. Bot Nr. 12, ein Patent seiner Charge verliehen.

Im Beurlaubtenstande. 25. Juni. Die Sec. Lts. der Res.: v. Egidy des 1. Jäger-Bats. Nr. 12, Klug des 3. Jäger- Bats. Nr. 15, Werner des 1. Ulan. Régts. Nr. 17 Kaiser Franz Joseph von Oesterrei, König von Ungarn, zu Pr. Lts., Dr.

aenle II., Pr. L. von dér Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks sauen, zum Hauptm., Dr. Hoffmann, Sec. Lk. von der Inf. 1. Aufgébots desselben Landw. Bezirks, Feustel, Sec. Lt. vom Train 1. Aufgebots desfelben Landw. Bezirks, zu Pt. Lts, befördert. ' :

Abschiedsbewilligungen. ImaktivenHeere. 11. Juni. Lindemann, Sec. Lt. vom 1. Feld-Art. Regt. Nr. 12, der Abschied bewilligt. | ; :

25. Juni. Graf v. Holßendorff, Hauptm. und Komp. Chef vom Schützen- Fl) Regt. Prinz Georg Nr. 108. in Ge- nehmigung seines Abschiedsgesuhes mit Pension und der Erlaubniß zum F dtbttagèn der bishérigen Uniform mit den vorgeschriebenen Abzeichen zur Disp: gestelll. Steindorf, charakteris. Oberft z. D., unter Fortgewährung der geseßlihen Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 3. Inf. Regts. Nr. 102 Prinz-Regent Luitpold von Bayern mit den vorgeschriebenen Ab- zeihen, von der Stellung als Kommandeur des Landw. Bezirks Bauten entboben. | N

m Beurlaubtenstande. 2%. Juni. Dr. Giesing, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Dreêden- Altft., Beuthner, Sec. Lk. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bézirks Pláuüèn, Sch neider, Pr. Lt. von der Inf. 2. la des Landw. Bezirks Pirna, Hothorn, Pr. Lt. von der Inf. 2. Auf- ebots des Landw. Bezirks Leipzig, Eh aus, Sec. Lt. von der Inf. . Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Dehmichen L., Pr. Lt. vom Train 2. Aufgebots des Landw. Bezïrks Wurzen, letztere Vier behufs Ueberführung zum Landsturm 2. Aufgebots, der Abschied bewilligt.

Fn Sanitäts-Korps. 2. Juni. Dr. Merzdorf, Affsist. Arzt 2. Kl. vom 3. Inf. Régt. Nr. 102 Prinz-Regent Luitpold von Bayern, zum Assist. Arzt 1. Kl, Walter, Unterarzt vom 2. Grén. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhélm, König von Preußen, Dr. S chreber, Unterarzt vom 4. Inf. Regt. Nr. 103; die Unterärzte der Res.: Dr. Neidhardt des Landw. Bezirks Schneeberg, Dr. Barnick, Große, Hillmänn, Dr. Schmidt, Franke, Stros{er, Meinel des Landw. Bezirks Leipzig, Dr. Haufe, Rümpelt, Dr. Hop f, Dr. Bef{ornér, Dr. Bassenge des Landw. Bézirks Dresden-Altft., Dr. Hesse, Dr. Schnabel, NRein- hardt, Unterärzte der Ländw. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Lipzia, zu Assist. Aerzten 2. Kl., befördert. Dr. Troißzsch, Dr. Haase, Stabsärzte der Landw. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks ipzig, bebufs Ueberführung zum Landsturm 2. Aufgebots der Ab- schied bewilligt. A

Beamte der Militär-Verwaltung. S

Durch Berfügung des Kriégs-Minifteriums. 8. Juni. Slevogt, Ober-Apöotheker der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Leipzia, der Abschied bewilligt. i i

11. Juni. Posse, Zahlmeister von der reitenden Abtheil. 1. Feld-Art. Regts. Nr. 12, zum 1. Bat. 11. Inf. Regts. Nr. 139, Erler, Zahlmfstr. vom 1. Bat. 11. Inf. Regts. Nr. 139, zur reitenden Abtheilung 1. Feld-Art. Regts. Nr. 12, unterm 1. Juli 1895 verseßt. i :

17. Juni. Reißig, Proviantamts-Affift. beim Proviantamt Freibérg, unterm 1. Juli 1895 zum Proviäntamts:Kontroleur ernannt.

18. Juni. Müulfinger, Ober - Apotbeker- der Lätidwebhr 1. Aufgebots vom Landr-. Bezirk 11 Chémnit, der Abschied bewilligt.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 84. Sißung vom Dienstag, 2. Juli.

Ueber den Beginn der Sihung ist gestern berichtet

worden.

Auf der Tagner nuns stand die zweite Berathung des Geseßentwurfs, betreffend die Errichtung einer Zentral- anstalt zur Förderung des genossenschaftlichen Personalkredits. ; :

Abg. Richter (fr. Vp.): Die Kommisfion bat die Bedürfniß- frage gar nit geprüft ; sie hat das Bedürfniß einfa als bestehend augenominen. Auch die Fräge, welhe Kreditorganifation für die Landwirthschaft die beste sei, hat die Kommission niht untersucht. Bemerkénswéerth ist, daß die Schulze: Delißsh*"shen Genossenschaften sowobl wie die Raiffeisen’schen Kreditgenofsenshaften dem Plane der Gründung einer Zentralgenossenshaftskasse sehr kühl gegenüber fteben. Der von dem Abg. pon Brocthausen gegen die En e Delpid hen Genoffenschaften erhobene Vorwurf, dab mebrere dieser Genofsen- \chàften verkraht feien, is obne D Das kommt überall vor, wo Diebftahl und Unterschlagung mögli ift. Die ent- ftáridenen Verluste sind aber minimal im Vergleich zu dem Sécen, welchen die Genofsenshaften dieser Art gestiftet haben. Und wenn fie sih gegen die fogenannte Zentralgenosjenshaftsfafse erklären, wie es noch diefer Tage auf zwei Verbandstagen geschehen ift, fo ift das niht ohne Bedeutung. Man beruft sih auf seiten der Freunde der Votlage auf bie Vorkonferenz, welhe von feiten des Herrn nanz - Minifters einberufen worden ist. Ueber - bêèn Ver-

auf bieser Borkonferenz find nur sehr \pärlihe Nath- rihten in die Oeffentlichkeit gedrungen. Man hat behauptet, nur der Vertreter der freisinnigen Volkspartei in dieser Konferenz habe Wiberspruth gegen bie Zenttal-Gétiofsenfhaftskasse erhoben. Mit der ertb hängt die Oie niht im mindesten zu- ammén. Man hâtte ftätt der Vorkonferenz eine gründlihe Enquête veranstalten sollen. Jett haben bei der Berathung sehr erfahrene Kènner des präfktischen Genofsenschaftsweseris gef lt. Der Anivalt dés Schülje-Delihsh"shen Génofferischäftsverbantes war leider durch Unwohlsetn verhindert ; äber äuth der große weftfälishe Berbänd

nicht vertreten. Ein paar Plauderstün im Kabinet des Ministees konnten nicht für Klare mes Ie wichtigen Sache, wie es vie Gründing der Zertral ssenschaftékässe is, ausreichen. Zudem habén“, wie es heißt, die Theilnehmer an dieser Konferenz mehr passiv.- verhalten. Die Zentral-Genossenschaftskafse foll besonders ausgleichend wirken Wenn eine" Bänk diesen -Zweck oll, fo: darf sie nit auf die VE Fan einzelner Betrufszweige, sondern auf E U 1 Marz, Sara, Komp, welihe der 1b Br t lieferté, ifrdadb fal und nicht der Wahrheit ent}prehend. Daß gegen diese Bank Beshwerden-über Kredit- verweigerung laut geworden find, ist leiht verständlih. Dasselbe wird auch bei der neuen Schöpfung. der Fall sein, wenn erst die Sfllusionen ges{chwunden seiu werden, welhe sh jeßt noch daran knüpfen. Wenn au bei dieser Gelegenheit wieder versucht worden ist, die freisinnige Volkspartei als die Schüßerin des Großkapitals hinystellew, so erinnert das lebhaft an die Wahlmache, welche neuestens von konservativer Seite beliebt wird. Géêrade jeßt, wo: diese Wahl- máhe im Neichstagswahlkteäise Kolberg-Köslin eine so gründliche Niederlage erlitten hat, . ist ein solhes Vorgehen besonders unangebracht. tei Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer- tein:

Meine Herren! Sie wollen mir gestatten, dem Abg. Richter einige wenige Worte zu erwidern.

Zunäwhst hat der Herr Abg. Richter wenn ih ihn ret |ver- standen habe behauptet, in der Kommission sei die Bedürfnißfrage für die Errichtung der Zentralkasse nicht erörtert worden, und nur deren Organisation zur Erwägung gekommen. Jch- muß diese Behauptung als unrichtig bezeichnen; man bat eingehend die Bedürfnißfrage für die Errichtung folchWer Einrichtung geprüft (bört, bört! rets), wie das ja auch aus dem Bericht, der über die Kommissionsverhandlungen erstattet ist, den vielleiht der Herr Abg. Richter nicht gelesen hat, hervorgeht.

Dann hat der Herr Abg. Richter behauptet, die Schulze-

Delißsch’schen Vereine seien bei der Vorbesprehung nicht vertreten gewesen. Er hat eben selbst angegeben, daß ein einzelner Herr dur Unwohlsein verhindert war, daß ein zweites Mitglied anwesend war; er hat aber verschwiegen, daß ein Mitglied, der Senator Glackemeyer aus Hannover, in Vertretung der Schulze-Delißsh’\{en Vereine an den Verhandlungen theilgenommen hat. Ich kann feststellen, daß der Vertreter aus Hännovèr sich ganz entshieden für diese Einrichtungen ausgesprochen, (Hört, bört! rechts), au be- zeugt hat, daß er es für erwünscht halte, wenn die Schulze- Delißsch’schen Vereine sich zu provinziellèn Vereinigungen zusammen- {löfsen, was bisher zum Nachtheil der Schulze-Delißsch'shen Vereine nicht geschehen sei. # ÿ. Dann hat der Herr Abg. Richter erneut auf einen Umstand hin- gewiesen, der {hon mebrfach angeführt ist. Es ist thatsächlih richtig, daß dur ein Versehen ein Vertreter des westfälischen Verbandes nicht eingeladen war, indessen sind die gleich- artigen Verbände vertreten gewesen; zu bedauern ist allerdings die nicht geschehene Einladung des westfälishen Verbandes. Uebrigens wär S@lesien, was einen vollständig gleichartigen Verband vertritt, vertreten. Die fachlihen Interessen also sowohl Westfalens wie Schlesiëns sind in der Kommission dargelegt worden. Am überraschendsten ist abér für mi die Behauptung des Herrn Abg. Richter, daß die Verhältnisse des Kreditbedürfnisses für die Landwirthschaft den aller übrigen Produktiv- ständen glei wären. (Widerspruh' des Abg. Richter.) Ich glaube, ih brauche das nit zu widerlegen; in dieser Beziehung steht der Abg. Richter mit seinen wenigen Parteigenofsen hier im Hause wahrs{einlich ifoliert da. (Sehr richtig! rechts.) Es ist doch faum darüber zu streiten, daß die Kreditfrage für die Landwirthschaft anders gelöst werden muß wenigstens sind alle Landwirthe in den landwirtbschaftlihen Vereinen diefer Meinung als für das mobile Kapital.

Nun kommt im weséntlihen, glaube ih, der Widerspruch gegen diese Einrichtüñg darauf hinaus, daß die Art der Geschäftsgebahrung dieser Zentralkassen dem mobilen Kapital eine Konkurrenz bereiten wird und andêéretseits fürhtet man vielleiht, daß diejenigen Vor- theile, die das mobile Kapital baupsächlih bei der Reichsbank und bei der Seehandlung genießt, durch eine ähnlihe Einrichtung auch der Landwirthschaft zu gute kommen würdèn. Ich weiß nicht, ob sich dies so verhält; aber durchfichtig scheint mir der lebhafte Kämpf, der von der Seite (links) gegen diese der Landwirthschaft dienen sollende Ein- rihtung geführt wird, auf diesen Gesithtspunkt hinzudeuten.

Meine Herren, dann hat der Herr Abg. Richter \ih auf den Bericht des Casseler Verbandes bezogen. Der Herr Abg. Nicter hat den Haubtzweck der ganzen Einrichtung übersehen. Die Kassen sollen niht daju dienen, einen Ausgleich in einem leinen landwirths(aftlihen Bezirk, wie z. B. in der Provinz Hessen - Caffel herbeizuführen; die Zentralkäfse soll eine Aus- gleihstelle für das Kreditbedürfniß der Landwirthschaft der ganzen Monarchie sein. Da läßt fich eine Darlegung, die beweist, daß sich bisher bei der Genoffenschäaftskäfse Hessen-Cafsel ein solher Ausgleich vollzogen bat, ohne daß ein größeres Geldbedürfniß hervorgetreten sei, als Beweis dafür, daß ein Bedürfniß, ein \solher Ausgleich in der ganzen Monarchie niht nothwendig sei, meines Erachtens nicht anführen.

In Hännover liegen die Verbältnifse wie in Caffel. Unter der Beihilfe der Provinzialverwaltung, die der dortigen Provinzialkasse einen größern Kredit eröffnet Hat, ift bis jeßt auch dort ein Be- dürfñiß, noch weiteres Geld heranzuziehen, nit eingêtreten ; im Gegen- theil, vorübergehend ift die Genöfsenschäftskasse in Hannover in der schwierigen Lage gewesen, das ihr zu Zeiten im Uebermaß zufließende Geld anzulegen. Aber auch in der Richtung, meine Herren, soll ja die Hauptkasse das Bedürfniß befriedigen ; wenn überflüsfiges Geld da ift, soll sie es möôglichst nitbar anlegen.

So, uteine Hérren, glaube ih ih will auf die weiteren Dar- legungen des Abg. Richter niht eingehen —, daß aus dem, was er beute ‘hier vorgetragen hat, nach meiner Meinung éber ein Beweis für bie Nothwendigkeit der Einrichtung einer solhen Zenträlkäfse zu entnebmen ift, als das Gegentheil. Jch bitte Sie, meine Herren, die Einrichtung einer sahgénäßen, forgfältigen Prüfung zu unter- ziehen und fih durch diese Art der Bekämpfung-der Sache nit irre mächen ju laffén. (Lebháftes Bravo ! ‘techts.)

Abg. von Wo'‘yn a (frétkons.): Bei der en Lefung hat der

L: Seit gefé lt Ee ift ver flare Bewets pelittert Ties daß

Bedürfniß, für den ganzen Staat eine Zentralkasse zu-\thaffen, befteht. an unft d die Beschlüsse der Verbandskaffen ins eld, aber wie britniéni [olibe: W htüffe zu ftande? Mit fe der effe wird ‘dafür _agitiert, olde Beschlüffe find nicht anus- eihend, fo wvihtige Vorlagen abzulehnen, und ich bitte Ste,

auf diese Beschlüsse keinen Werth zu legen. Die Beschlüsse der Vorkonferenz sind allerdings niht protokolliert, find uns aber in den otiven der E ershöpfend mitgetheilt worden. An keiner einzigen Stelle des Geseßentwurfs ist davon die Rede, daß der Staat umsonst seine Mittel zur Verfügung stellen foll. Im Gegentheil, der Staat will damit ein Geshäft machen, und die Kom- miffion hat sih veranlaßt gesehen, den-Prozentsat von 5 auf 4 herabzuseßen, um dieses Odium von dem Staat zu nehmen. Die Saite des Handwerks is keineswegs nur deforativ, und die

entralfasse soll nicht nur den bestehenden enschaften p Geschäftsverkehr erleichtern, sondern das- Genofsfenschafts-

esen als solhes anregen. Es ist zu hoffen, daß das Pandwvert ähnlihe Genossenschaften bilden wird, wie die andwirthshaft. Herr von Brockhausen hat über die Genofsenschafts- bank von Soergel, Parrisius u. Komp. durchaus nihts Unwahres ge- sagt, fondern nur den Bericht vorgelesen, der wörtlid die Ansichten des Abg. Schenck enthält. Die Position des Abg. Richter war heute sehr s{chwach. Ich will nur sagen: heute, infofern als er weiß, daß diefes Institut allseitig im Lande Beifall findet, und daß dieses Institut vielleiht dazu angethan ist, der Gefahr, daß das Genossenschaftswesen sih in den Dienst einer politischen Partei stellen könnte, einen Damm entgegenzusezen. Schon aus diesem Grunde. begrüßen wir die Vorlage mit befonderer Freude. In der Kommission sind einige Vorschriften hinzugefügt worden, welche die Aufgaben des Instituts erweitern können; fo ift der Anschluß der Sparkassen an dasselbe ermögliht- worden. Ohne diesen Beschluß hätte das Institut erhebliche- Mängel. Der General- Sekretär des landwirthschaftlihen Zentralvereins- für Littauen ‘und Masuren hat mir brieflich mitgetheilt, daß ohne dieses Institut die Sparkassen im Osten wahrscheinlih niht mehr bestehen könnten. Die Regierung muß baldmöglichs| durch Einbringung eines neuen Spar- Ln den Anschluß der Sparkassen an die Zentralkässe er- möglichen.

Geheimer Ober-Finanz-Nath Freiherr von Rheinbaben: Der E Finanz-Minister ist leider infolge einer Kommissionssigung des Herrenhauses verhindert, der Sitzung weiter beizuwohnen. Herr Richter hat von der am 18. Mai stattgehabten Konferenz als von ein paar Mater pen beim Herrn a giEer gesprochen. Wer der

onferenz beigewohnt hat, weiß, wie sachlich und eingehend die Ver- handlungen geführt worden sind. In die Selbstverwaltung der Ge- nosfenschaften will das Zentralinstitut nicht eingreifen, die fernere Entwickelung des Genossenschaftswesens nit hemmen. Wenn betont wird, der Schulze-Delißsh’sche Verband habe sich gegen das Sa ertlärt, fo ift das im allgemeinen doch nicht er Fall. Glacktemeyer, hat das Bedürfniß einer solhen Bank. wohl anerkannt. Auch die Naitffeifen’shen Kassen haben nur, soweit sie zur Zentralkasse in Neuwied gehören, eine derartige Anstalt für nicht nöthig erklärt, Vertreter anderer Raiffeisen’shen Kassen erkennen das- Bedürfniß wohl an. Auf der Konferenz am 18. Mai ist mit Ausnahme. des Herrn Abg. Parrisius von allen Theilnehmern die Bedürfniß- frage bejaht worden. Es haben si ja einzelne Genossenschaften zu Verbandskassen ih will sie zum Unterschied von dem Zentral- institut Provinzialkassen nennen vereinigt. Aber auch dieje Pro- vinzialkassen haben fêéinen Geldüberfluß und. müssen sich Kapitalien zu hohem Zinsfuß verschaffen. Die Handwerker haben allerdings zur Zeit folhe Kassen noch nit, die Errihtung des Zentralinstituts soll ja aber gerade zur Gründung. von Genossenschaften und Vereinigung derselben zu Verbänden, mit denen die Zentralkafse arbeiten kann, an- regen. Herr von Woyna hat richtig ausgeführt, der Staat wolle mit den fünf Millionen kein Geschenk machen; ein Geschäft hat der Staat aber ebensowenig machen wollen, eine Verzinsung der Einlagen bis zu 5% sollte erst eintreten, nachdem der Reservefonds die Höhe von 25 9/6 der Einlagen erreicht hatte. Eine Verzinsung der Einlagen bis 59/9 liegt aber gerade im Interesse der betheiligten Genofjenschaften. Die vorläufige. Ausschließung der Sparkassen hielt der Herr Finanz-Minister {on deshalb für geboten, weil bei den Sparkafsen keine vollftändige Trennung von Personal- und Real- kredit {\tattfindet. Deshalb follten fie vorläufig niht in das Gesetz einbezogen werden. Wir hoffen mit der Gründung der Zentralkafse einen wichtigen Schritt vorwärts zu thun im Interesse von Land- wirth\{a\ft und Handel. \

Abg. Sattler (nl.) wandte sich gegen die Bildung der Legende, als ob die Schulze-Delißsch’schen Genossenschaften insgesammt Gegner der ftaatlihen Zentralfasse wären. Die Vertreter der QunnoversGen Genoffenschaften nah Schulze-Delißsh sehen in der

ündung einer derartigen Anstalt vielmehr ein Mittel, um das gesammte Genofsenschaftswesen zu fördern. :

bg. G ra w- Allenstein (Zentr.) erklärte, das Geseß sei au für die Schulze-Dekißsch?shen Genossenschaften im Osten von hoher Be- deutung. Seine politishen Freunde ständen dem Geseßentwurf sehr sympathisch gegenüber. s

Abg. Richter (fr. Volksp.) : Politishe Parteiinteressen find auch von Scbulze-Delißsh nie in die Genossenschaften hineingetragen worden, fonst hätte auch das ganze Genossenschaftswesen nicht die heutige Bedeutung erlangen fönnen. Der Herr Landwirthschafts- Minister meinte, ih könne den Kommissionsberiht nicht gelesen haben, sonst bätte ih nicht sagen können, das Bedürfniß eines Zentral- instituts fei nicht agewielen. Man erfährt aber aus dem Kom- missionsberiht nihts Näheres über die Zahl der Kreditnehmer, nichts über die Zabl und die Verbreitung der in Betraht kommenden Ver- bandskafsen. Es hâtte Laien werden müssen, welcher Kredit von diejen Kassen jezgt {on in Anspruch genommen wird und ob die zur Zeit stattfindende Kreditgewährung an diese Kassen einc ungenügende ist. Dann hat der Herr Landwirthshafts-Minister gesagt, ih hâtte das Kreditbedürfniß der Landwirthschaft für gleich- artig erklärt mit dem anderer Stände. Ih habe aber nur hervor-

ehoben, daß das Kreditbedürfniß aller Geweroetreibenden gleihmäßig berüdcksichtigt werden muß. Ich weiß sehr genau, daß es bei dem jeweiligen Kreditbedürfniß auf den Umschlag, bei der Landwirthschaft also auf die Zeit der Ernte ankommt. Wenn der-Herr Landwirthbfchafts- Minifter endlih meint, daß ih gegen das rek mich aus\fpräche, weil es sh hier niht um das Interesse des Großkapitals, sondern der Landwirthschaft bandle, so finde ih es niht schóôn und nicht parla- mentarish, jemandem Motive unterzulegen, von denen er nit ge- [leitet wird. __ Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer- stein :

Ich babe die legte Bemerkung des Herrn Richter nicht ihm unter- geschoben, sondern ih habe allgemein gesagt, der Widerstand von der linken Seite des Hauses gegen die Vorlage sei möglicherweise darauf zurückzuführen.

Berichterstatter Abg. von Mendel -Steinfels bemerkte, in der Vorkonferenz fei die Bedürfnißfrage auf das eingehendfte erörtert worden ; ebenfo in der Kommission, wo die Bedürfnißfrage mit allen gegen eine Stimme bejaht worden sei.

Der § 1 der Vorlage wurde nah dem Kommissions- vorschlage angenommen. Dagegen stimmten die beiden frei- sinnigen Fraktionen. i: ; i

An S 2 hat die Budgetkommission die Befugniß der An- stalt, für fremde Rechnung Effekten zu kaufen und zu verkaufen, dahin eingeschränkt, daß Effektengeschäfte nur für Rechnung derjenigen Genosseuschaftsverbände, welchen die Atstalt Darlehen zu gewähren befugt ist, sowie für NeGnung der zu diesen Verbänden gehörenden Genossenjch und der- jenigen Personen, von welchen sie Gelder im Depositen- und Chefoerkchr oder Spareinlagen oder Darlehen erhalten hat, betrieben werden dürfen. i : L

Außerdem beantragte die Kommission den bereits erwähnten

Zusaz, betreffend die eventuelle Ausdehnung des Gesezes auf die Sparka sfen. e

Der Vertreter des Verbands für Hannover, Herr Dr. -

Abg. Hammacher (nl.) beantragte, di f écitth, wonach die An e Bestimmung zu

cevtieren t aud gt fein sol, Wechsel zu ac Ï

Abg. Graw (Zentr.) ersuhte die Regierung um Auskunft über die. Stellung der Zentralkaffe zu den Sparkassen.

Geheimer Ober-Finanz-NRath Freiherr von Rheinbaben: Augen- hlicklih fallen die Sparkassen nicht unter das SeseH- erst nah Annahme des in der Kommission beantragten Zusaßzes zu § 2 wäre die Möglichkeit

egeben, sie in eine Geshäftsverbindung mit der neuen Anstalt zu ringen.

Abg. Hammacher (ul.): Ich halte es für durchaus geboten, nicht den allgemeinen Anschluß der Sparkassen an die Zentralgenoffen- shaftéfafse zu vollziehen. Der Herr Finanz-Minister hat uns in der Kommission nachgewiesen, daß cin Theil Sparkassen garnicht auf eine A des Personalkredits eingerihtet ist, sondern mebr auf dem Nealkredit basiert ist, Da diese Sparkassen keinen Zusammen- hañg mit der Idee des Gesetzes haben und nicht die Garantie dafür bieten, daß die ihnen etwa gewährten Darlehen im Sinne des Gesetzes verwendet werden, fo is es jedenfalls besser, keine allgemeinen Be- ftimmungen über die Sparkassen zu treffen. Man hätte die Regelung dieser Frage a allgemein einer Königlichen Verordnung überlassen können, oder rihtiger war es, glei zu bestimmen, daß nur unter gewissen Betingungen eine Einbeziehung der Sparkassen in den Geschästskreis der Zentralgenossenschaftskafse ftattfinden fol. Diesem Gedanken entspricht der von der Kommission beantragte Zusaß zu § 2. Eine zweite Aenderung hat die Kommission bezüglih des Effekten- geshäfts der neuen Anstalt vorgenommen. Die Regierungsvorlage wollte derfelben gestatten, unumschränkt Effekten zu kaufen und zu ver- kaufen. Dadurch wäre die Anstalt in eine direkte Konkurrenz mit den anderen Bankinstituten getreten und das entfprah nicht dem Sinne des Gefeßes. Die Kommission hat im Interesse der Solidität des neuen Unternehmens das Effektengeshäft eingeshränkt. Jch nehme an, daß auch nah der neuen Fassung das Effektengeshäft für Rech- nung der mit Einlagen oder Depositen an der Anstalt betheiligten Personen nur bis zur Höhe der Guthaben der leßteren bei derselben zulässig ist. Ein weiterer Antrag von mir will die Befugniß der Anstalt, Wechsel zu acceptieren, streihen. JH halte das für UnaRG geboten. Die Zentralgenossenschaftskafse soll auf dem Baarkredit basieren; mit Nücfsiht darauf wird ihr aus Staatsmittelnn ein Fonds von 5 Mill. Mark bewilligt. Zweifellos muß. die Anstalt das Ret haben, Wechsel zu kaufen und zu verkaufen, aber das Bedürfniß für sie, Wechsel zu acceptieren, verneine ih entschieden. Die'e Befugniß würde dem Geist des Geseßes widerstreiten. Auch der Reichsbank und jedem anderen öffentlichen, mit Staatsmitteln unterstüßten Bankinstitut ist diese Be- fugniß versagt. Ob der Fonds von 5 Millionen Mark ausreichen wird, weiß heute niemand. „Wenn sich die Zeutralgenossenschaftskasse auf eine ausgleichende Thätigkeit beschränkt, ist es möglich; wenn sie aber ihren zweiten Zweck: Darlehen zu gewähren. erfüllen soll, ist es bei einer nur einigermaßen glüdlihen Entwickelung der Anstalt sehr fraglih, Die Anstalt würde also auf Darlehen oder Depositen ange- wiesen fein. Darnach sollte dieselbe unter den gleichen Gesichtspunkten wie jede ordentlihe Depositenbank verwaltet werden und die Acceptierung von Wechseln ausgeschlossen werden. Das Bedürfniß zu dieser Befugniß ist vershwindend klein gegenüber den Bedenken, welche dagegen sprehen. Im Interesse der Solidität des Unter- nehmens bitte ih Sie um Annabme meines Antrags.

Geheimer Ober-Finanz-Rath Freiherr von Rheinbaben: Die Vorschläge bezüglih der Befuznisse der Zentralgenossen)chaftskasse be- ruhen auf Rathschlägen des Herrn Reichsbank-Präsidenten. Bezüglich des Effeftengeschäfts liegt niht die mindeste Gefahr vor, wenn die von der Kommission beantragte Einschränkung angenommen wird. Gegen den Antrag des Abg. Hammacher möchte ich indessen Ein- spruch erheben. Die Befugniß, Wechsel zu acceptieren, ist für die neue Anstalt für den _Fall vorgesehen, daß Ansprühe an den Kredit derselben in einem Augenblick herantreten, wo die Mittel zur Befriedigung dieser Ansprüche niht flüssig sind, die Anstalt aber weiß, daß sie _ in bestimmter Frist diese Mittel wieder zur Verfügung haben wird. Soll die Anstalt nun unter jolhen Um- ständen zum Schaden des Genossenschaftswesens derartige Kredit- ansprüche zurückweisen, vielleicht gar mit Schaden Effekten aus ihrem Besiß verkaufen? Jch meine, man wird der zukünftigen Leitung des Instituts das Vertrauen schenken können, daß sie die Befugniß betreffs der Acceptierung von Wechseln nur im Nothfall und in weiser Be- \hränkung geltend machen wird. Von dem Vertrauen zu der Leitung wird überhaupt zum guten Theil der Erfolg des Unternehmens abhängen.

Abg. Richter (fr. Volksp.): Wenn die ganze Sache bloß Ver- trauensjsache ift, dann brauchte man den § 2 überhaupt nicht. Die der neuen Anstalt gewährten Befugnisse gehen thatsächlich ins Ufer- lose. Hiet wird eine zweite Seehandlung gegründet. Vergesse man doh nicht, daß die Seehandlung {on zweimal verkraht ist, und daß sie auch vor einigen Jahren wiederum Konkurs hâtte machen müssen, wenn der Staat ihr niht zu Hilfe gekommen wäre. Bei dem neuen Institut wird es nicht anders gehen. Wenn das Gese publiziert sein wird, werden Schaaren von geldsuchenden Leuten auftauchen, und über die Ausdeh- nung der Geschäfte der Anstalt wird jede Uebersicht verloren gehen. Um die auftretenden Bedürfnisse erfüllen zu können, wird die Anstalt die ihr im § 2 erlaubten Geschäfte in großem Umfang betreiben müssen, Die dagegen vorgesehene Klausel genügt keineswegs. Wenn man sagt, die Kommissionsgeschäfte sollten möglihst eingeschränkt werden, so widerspriht das den Gefegen des Geldverkehrs. Gerade die Deponenten werden die « Ausführung solcher Kommissions- geshäfte verlangen. _ Wird dieses Verlangen nit erfüllt, so wird der Geschäftskreis der Anstalt eingeengt werden. Es wird also arniht ausbleiben, daß \sich die Anstalt durch die Acceptierung von

echseln die Mittel \{at, deren sie bedarf. Auch mit dem Effekten- gelbäst dürfte man üble Erfahrungen machen. Die Seehandlung at dabei nah ihrem leßten Gesäftsbericht einige 100 000 4 verloren. Früher war der Verlust no größer. Daß dur Königliche Verordnung das Gesetz bezw. der Geschäftsyerkehr der neuen Anftalt auch auf die Spar- kassen soll auëgedehnt werden können, halte ih für bohst bedenklich. In unseren Sparkassen sind 34 Millionen Mark angelegt. Diese sollen mit der neuen Anftalt in Verbindung gebraht werden, und diese Maßregel, eine Maßregel von der weittragendsten Bedeutung, soll durch eine bloße Königliche Verordnung ausgeführt werden! Warum entzieht man diese wichtige Frage der Gesetzgebung? Die Regierung hat eine solche Vollmaht garnicht verlangt ; der Landtag verzichtet also aus freien Stücken auf sein Recht. Die gefährlichste Geschäftsverbindung, welhe es für Sparkassen Men kann, ist die mit Staatsinstituten. Bei Ausbruch eines rieges müßten daraus die s{wersten Krisen entstehen. Jch wende mich no zur konstitutionellen Seite der Sache. Eine Anleihe kann nur nah Maßgabe eines Geseyes abgeschlossen werden, hier aber soll ar Wesen b Ae ee i eis E E M esen der Bank, _ eben deshalb entspri ie Bank nicht

den konstitutionellen Grundsätzen. N Y

Der Antrag Hammacher wurde abgelehnt und der § 2 angenommen.

Bei & 5 wurde ein vom Abg. Freiherrn von Zedli gestellter Antrag angenommen, welcher bezweckt, daß eventue auch die Sparkassen sih an der Zentralkasse mit Vermögens- einlagen betheiligen dürfen.

u 8 8 lag der Antrag der Abgg. Gamp und Freiherr von Feblit A. E vor, den S9 zu streichen, daß das Direktorium bei seiner Verwaltung überall den Vor- hriften und Weisungen der Aufsichtsbehörde olge zu leisten hat.

Akg Freiherr von Zedlitz (fr. kons.): Diese Bestimmung scheine

| Kreditanstalt müsse deshalb vor etwaigen Vebergriffen übereifriger und

engherziger Geister im Finanz-Ministerium ges{üßt werden.

stei Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer- in:

Ich: möchte doch bitten, die betreffenden Worte im § 8 stehen zu lassen, Es is etwas wesentli Anderes; wenn sie von vornherein sich nicht in der Vorlage befunden hätten, dann würde man mit Fug und Recht aus dem Eingange {ließen können, daß die dort fest- gestellte Oberaufsicht des Staats so weit geht, daß er sih nöthigen- falls in die Details der Anstalt mischen kann. Wenn die Worte aber einmal in der Vorlage standen und jeßt gestrihen werden die Kommission beantragt das nicht —, so macht das den Eindruck, als wenn die im Eingange stehende Oberaufsicht des Staats vom Hause hat eingeshränkt werden sollen. Das ift jedenfalls au nicht Absicht des Herrn von Zedliß.

Ferner wird sich später vorauésihtlich die Anstalt zu großer, auc finanzieller Selbständigkeit entwickeln wenigstens habe ih diese Ueberzeugung. Aber augenblicklich werden außer den fünf Mil- lionen, die der Staat hergiebt, der Anstalt wahrsheinlich wesentliche Mittel nit zur Verfügung stehen; und für den Anfang der Ent- widcklung und für den weiteren Ausbau der Anstalt wird nah meiner Ueberzeugung eine wesentlihe Mitwirkung tes Herrn Finanz-Ministers unentbehrlich sein, umsomehr, als er ja auch dann, wenn die vom Staate gewährten Mittel niht ausreichen, auf anderem Wege der Kasse wird hilfreihe Hand leisten müssen, und dazu wird die Fie nanzverwaltung umsomehr bereit sein, jemehr sie von vornherein ge- sichert ist, daß sie die Transaktionen der Kasse vollständig übersieht und, soweit nöthig, beeinflufsen kann. Man kann ja mit dem Herrn Abg. Freiherrn von Zedligz prinzipiele Bedenken gegen diese Be- stimmung geltend machen, und ih habe das Gefühl, daß, wenn man si lediglich auf den Standpunkt des Herrn Abgeordneten stellt, man geneigt ist, die Beaufsichtigung der Kasse durch den Staat zu beshränken; Sie wollen aber die Entstehungsgeshichte der Kasse im Auge behalten. Sie wird begründet zunächst aus\{[ießlich mit den fünf Millionen, die die Staatsverwaltung hergiebt, und danach ift es berechtigt, daß der Staat wenigstens zum Beginn ih einen weiter- gebenden Einfluß reserviert, als solher in dem allgemeinen Aufsichts- recht des Staats enthalten ist. Die Frage is ja in der Kommission in sehr eingehender Weise erörtert und {ließli hat si die Kommission damit einverstanden erklärt. Ich gebe mich der Hoffnung hin, daß auch das hohe Haus in dieser Richtung dem Beschluß seiner Kommission beitreten wird.

Ueber die kollegialisGe Verwaltung, die hier eingerichtet ist, mi zu äußern, habe ih eigentli feine Veranlassung. Wir waren in der Kommission und auch bei der Staatsregierung der Meinung, daß die Sache sih so entwickeln wird, wie Herr von Zedliß es dargelegt hat ; aber es ist immerhin von Bedeutung, daß die Herren, welche - dem Direktor zur Hilfe beigeordnet werden, eine autoritativere Stellung in der kollegialischen Verwaltung erhalten, als wenn sie nur als bureaufratishe Hilfsarbeiter fungieren.

„Geheimer Ober-Finanz-Rath Freiherr von Rheinbaben: Herr Freiherr von Zedliß irrt, wenn er meint, der Geseßentwurf sei auf die Person des Herrn Finanz-Ministers zugeschnitten. Die in Frage kommende De. ist wörtlih dem § 27 des Reichsbankgeseßzes entnommen. Meines Erachtens ift sie unerläßlih. Der Herr Finanz- Minister hat das Gesez ohne diese Bestimmung in der Kommission für unannehmbar erklärt. Ich glaube, die an die Bestim- mung geknüpften Befürhtungen sind unbegründet. Es kann wohl ein Fall eintreten, in dem es Pflicht des Finanz-Ministers ift, auch in die Details der Verwaltung einzugreifen. Die Anstalt wird staatlih geleitet, der Staat trägt für ihre Geschäftsgebahrung die moralische Verantwortung. Er muß in der Lage sein, einzelne \chäd- liche Maßregeln zu inhibieren. offentlich wird ein folder Fall nicht eintreten, die Möglichkeit ist jedo nicht ausgeschlossen, und des- halb darf die Oberaufsicht des Staats nicht eingeshränkt werden.

Unter Ablehnung des Antrags der Abgg. Gamp und Freiherr von Zedliß wurde § 8 in der Kommissions- fassung angenommen.

S 13 bestimmt, daß dem Verwaltungsausshuß von dem gesammten Stande der L Kenntniß zu. geben und daß er über gewisse Verwaltungsfragen gutachtlih zu hören ist.

Dazu erhielt das Wort

Abg. Gamp (fr. kons.): Wir hatten in der Kommission be- antragt, zu den Sitzungen des Aus\hufses auch Kommissare des land- wirthschastlihen und des Handels-Ministeriums heranzuziehen. Nach dem Kommissionsbericht ist der betreffende Antrag abgelehnt worden. Der Herr Finanz-Minister hat nun in der Kommission erklärt, es sei beabsihtigt, unter allen Umständen Vertreter beider Ressorts in den

Ausschuß aufzunehmen. Ich möchte dies konstatieren; unser Antrag war damit erledigt. j

Die übrigen Bestimmungen wurden ohne Debatte an- genommen. : ___ Es folgte der Bericht der verstärkten Agrarkommission über den Gesegentwurf, betreffend die Entschädigung für Verluste durch Schweinekrankheiten. Die Kommission beantragte, die Berathung des Gesez- entwurfs zu vertagen und die Regierung zu ersuchen, zunächst

annähernd festzustellen, wie h och unter Zugrundelegung des Entwurfs bei Einrehnung der der Provinz bezw. dem Kreise für die Verwaltung, für die örtliche Aussicht. und für die Feststellung der Schäden erwachsenden Kosten, der Versicherungsbeitrag pro Schwein si a. für einen Provinzialverband, b. für einen Kreisverband stellen würde.

Ferner: die Regierung zu ersuchen,

für diejenigen Provinzen, für welhe von den zu errichtenden Land- wirtbshaftskammern (landwirthschaftlihen Provinzialvereinen) das Bedürfniß zur Einführung einer allgemeinen obligatorishen Ver- sicherung gegen Verluste, welhe Besißer von weinen dur Seuchen oder andere Krankheiten der leßteren erleiden, anerkannt wird, die Einführung einer solhen Versicherung im Wege der Gesetzgebung herbeizuführen.

R Minister für Landwirthschaft Freiherr von Hammer- ein: i Meine Herren! Nachdem der Herr Referent die Ausführungen der Vertreter der Königlichen Staatsregierung in der Kommission und die Bedenken, welhe in der Kommission gegen den Gesegentwurf vorgebracht worden sind, eingehend dargelegt hat, hätte ich eigentlih feine Veranlassung, auf die Aeußerungen des Herrn Referenten weiter einzugehen. Nur einen Punkt glaube ih herausgreifen zu müssen. Wenn in der Kommission die An- sicht hervorgetreten ist, daß die Provinzial-Landtage deshalb unge- eignet wären, über die Einführung eines solhen Geseßes zu beschließen, weil fie wefentlich aus städtischen Vertretern zusammengeseßt seien, so ist diese Anshauung doch unrichtig. Jh glaube, daß sämmtliche

lediglich auf die Person des gen Finanz-Ministers zugeschnitten zu sein. Es bestehe aber keine Sfberhet daß auch die künftigen Finan Minister ein fo warmes Herz für die Landwirthschaft hätten, und die

Provinzial-Landtage in ihrer weit überwiegenden: Mehrheit aus Ver- tretern des Landes bestehen.

Meine Herren, ih will auf das Verfahren der Kommission nit weiter eingehen. Die Kommission hat, wie mir mein Herr Vertreter mitgetheilt hat, den materiellen Inhalt des Gesetzes für den Fall, daß die von ihr gefaßten Beschlüsse hier im Hause abgelehnt würden, überall einer Berathung nicht unterworfen. Eigentlih hätte doch die Kommission auh mit der Thatsache renen müssen, daß mögliher Weise ihre An- träge abgelehnt würden. Die Kommission hat daher meines Er- ahtens den Auftrag des Hauses nicht vollständig erfüllt, dahin gehend: dem Hause auch Klarheit darüber zu" verschaffen, ob der Gesetzentwurf in der Form zur Annahme zu empfehlen wäre, wie die Königlihe Staatsregierung und das Herrenhaus empfehlen. Ic will mich aber darauf beschränken, die Tragweite und die Be- deutung der Anträge, die Ihre Kommission gestellt hat, klar zu legen. Ich glaube nit, daß auf dem Wege, den die Kommission betreten hat, Sie das erreichen werden, was die Kommission wünscht. Der erste Antrag sagt:

Die Königliche Regierung foll ersucht werden, annähernd fest- stellen zu wollen, wie hoch unter Zugrundelegung des Gesetz- entwurfs, betreffend die Entschädigung für Verluste durch Schweine- krankheiten, bei Einrehnung der der Provinz bezw. dem Kreise für die Verwaltung, für die örtliche Aufsicht und für die Feststellung erwachsenden Kosten, der Versicherungsbeitrag pro Schwein ih stellen würde.

Meine Herren, diese Ermittlung kann nach meiner Meinung nur gemaht werden, wenn Sie den Gesetzentwurf annehmen, wie ihn die Staatsregierung vorgelegt hat. Dann wird ein Provinzialverband und ein solcher ist in der Provinz S{hlesien vorhanden das Geseh einführen und aus der Ausführung und der Wirksamkeit des Geseßes würden Sie alle diejenigen Nachweisungen erhalten, die bier der Antrag unter 1 von der Staatsregierung erhalten will. 1) glaube bestimmt sagen zu müssen, daß, wenn Sie so den Antrag, wie er hier von der Kommission formuliert ist, an die Staatsregierung stellen, diese außer stande ist, diesen Antrag zur Ausführung zu bringen. Wie soll die Staatsregierung nah der Formulierung, wie der Antrag hier lautet, einmal den Umfang der Schäden, die eingetreten sind, nit nur an Maul- und Klauenseuche und an Schweineseuche, sondern auch an allen übrigen Krankheiten feststellen, während nur für die eben von uns genannten beiden Krankheiten zur Zeit eine Anzeige- pflicht besteht; die Staatsregierung is also garni®t in der Lage, fest- zustellen, in welhem Umfange Verluste an Schweinekrankheiten außer der Maul- und Klauenseuche und außer der Schweineseuche eingetreten sind und wie hoch der Werth der eingegangenen Thiere ist, während, wenn ein Provinzialverband und ein solcher ist vorhanden das Gesetz zur Wirksamkeit hat gelangen lassen, die übrigen Provinzialverbände, welche ruhig abwarten, wie dort sih die Verhältnisse gestalten, dann vollständig den Beweis dessen erbraht erhalten, was Sie hier in dem Antrage der Kommission wünschen.

Ich glaube daher niht Unreht zu haben, wenn ih behaupte der erste Antrag stellt an die Staatsregierung eine Forderung, der zu entsprechen sie nicht in der Lage ist. Jch will denn auch noch darauf hinweisen: es soll die Mittheilung auch getrennt für einen Provinzialverband und für den Kreisverband gegeben werden. Ich bezweifle nit, daß auch ein oder mehrere Kreise einen solhen Ver- band bilden werden und dann bekommen Sie dadur auch nah dieser Richtung das gewünshte Material. Also auch für den Kreisverband werden Sie nur, wenn Sie das Gese annehmen, die Nachrichten erhalten, welche Sie wünschen.

Der zweite Antrag sagt :

Die Durchberathung des Geseßentwurfes Eingang dieser Mittheilung zu vertagen.

Ja, wenn Sie bis zum Eingang dieser Mittheilung vertagen wollen, dann is der Geseßentwurf voraussihtlich für immer ver- tagt; denn ich glaube überzeugend nachgewiesen zu haben, daß die Forderung, die Sie an die Staatsregierung stellen, von der Staatsregierung nicht erfüllt werden kann.

Dann kommt der dritte Antrag :

Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, für diejenigen Pro- vinzen, für welche von den zu errihtenden Landwirthschaftskammern (landwirthschaftlihen Provinzialvereinen) das Bedürfniß zur Ein- führung einer allgemeinen obligatorishen Versicherung gegen Ver- luste, welhe Besißer von Schweinen durch Seuchen oder andere Krankheiten der leßteren erleiden, anerkannt wird, die Einführung A solchen Versicherung im Wege der Geseßgebung herbeizu- ühren.

Meine Herren, ich nehme an, daß Sie damit den Grund- gedanken des Gefeßes, daß das Gese nur Geltung haben foll auf Beschluß eines Provinzial-Landtags, erseßen wollen dur den Beschluß der Landwirthschaftskammer des betreffenden Bezirks bezw. des land- wirthschaftlichen Hauptvereins. Darüber läßt sich reden. Ich glaube nicht, daß ein prinzipielles Bedenken für die Staatsregierung vorliegt, folhem Beschluß stattzugeben.

Um mich also kutz zu resümieren: eine Aenderung nah der leßt- erwähnten Richtung lehne ih prinzipiell niht ab, aber die beiden ersten Anträge halte ich für unausführbar. Ihre Annahme bedeutet, daß Sie das Gesey überall zurückweisen, während doch der Herr Referent Ihnen klar gelegt hat, und ih thue das nochmals, daß weite Kreise der Landwirthschaft an die Staatsregierung das Ersuchen gerihtet haben, auf dem Gebiete der Schweineversicherung besonders gegen die mehrerwähnten perniziösen Krankheiten im Wege der Ver- sicherung vorzugehen.»

Nun, meine Herren, mache ich noch darauf aufmerksam: zweifel- los sind zwei Thatsachen nicht zu leugnen. Einmal sind die Privat-Versicherungsvereine für kleine Bezirke nihcht potent genug, wenn eine bedenklihe Seuhe von größerem Umfang auftritt, dem Versicherungsbedürfniß gerecht zu werden. Dafür liegen Beweise vor. Zweitens habe ih darauf hinzuweisen und das ist zweifellos anzuerkennen —, daß in Preußen das Viehversiherungs- wesen, speziell für Schweine, gegen die süddeutschen Staaten, über- haupt gegen andere Staaten in einer wenig vollkommenen Ausbildung sich befindet. Jn dem Reichslande, in Baden u. \. w. sind zweck- mäßigere Einrichtungen, die der Landwirthschaft, namentlich der kleinen Landwirthschaft, zur großen Wohlthat gereichen, auf dem Wege ge- schaffen, den jeßt die Staatsregierung betreten will. Lebnen Sie den Vorschlag der Regierung pure ab, wie das Ihr Kommissions- vorshlag will, so erklären Sie damit, daß Sie dem Wunsch der Bethei- ligten und dem Bedürfniß, das Sie nicht werden bestreiten können, niht Rechnung tragen wollen. Sie sollen ja nit sofort gezwungen

werden, in jedem Provinzialverbande das Gesez anzunehmen; Sie