bauten - Bill und der Bill gegen unlautere und ungeseßliche Umtriebe an. . h
Der Vorsißende des liberalen Verbandes Midlothian hat von Gladstone ein Schreiben erhalten, worin ihm dieser seinen Rücktritt von der parlamentarischen Thätigkeit anzeigt. Außer Gladstone haben auch J. A. Bright und der Jrländer Serxton erklärt, eine Wahl zum Unterhause nicht mehr an- nehmen zu wollen.
Frankreich.
Jn der gestrigen Sißung der Deputirtenkammer nahm der zum Berichterstatter der Kommijsion für den Geseß- entwurf, betreffend die Reform der Getränkesteuer, erwählte Deputirte Doumer das Wort zu der Erklärung, die Kommissión habe die Folgen der Abstimmung der Kammer am 2. d. M. erwogen und die Regierung ersucht, ihre Absichten in dieser Angelegenheit kundzugeben. Der Minister - Präsident Ribot habe erflärt, die Regierung ziehe die Vorlage nicht zuu. Die Kommission sei daher der Meinung, daß die Re- gierung die Abstimmung der Kammer gelten lasse, und erachte ihrerseits es nicht für angemessen, der Regierung entgegen- zutreten. Die Kommission ersuche unter diesen Umständen die Kammer, in die Berathung des Art. 14 einzutreten und den Art. 13 durch den Zusaz Valle zu erseßen, dessen Annahme den Rücktritt des Berichterstatters nach sich gezogen hatte. Der Deputirte Goblet sagte, da die Regie- rung unterlegen sei, hätte sie zurücktreten müssen. Der Minister- Präsident Ribot erwiderte, die Frage sei nah keiner Richtung hin eine politishe; wenn aber die Kammer glaube, daß die Regierung nicht die Debatte weiterführen \olle, werde die Regierung zurücktreten. Nach Austausch verschiedener Bemer- kungen wurde die Berathung über den Geseßentwurf wieder aufgenommen.
Die Zollkommission hat mit allen gegen 3 Stimmen das hanFelspolitishe Abkommen mit der Schweiz angenommen. Zum Berichterstatter wurde Méline etnannt.
Bei dem gestrigen Bankett der amerikanischen
andelsfkammer toastete der Minister des Auswärtigen R auf den Präsidenten der Vereinigten Staaten Cleveland und die amerikanishe Demokratie. Er sagte, die Vereinigten Staaten bildeten in der Welt ein mächtiges Element der Eintracht und Fricdlichkeit, indem sie ihren Einfluß dazu verwendeten, die Werke der Gewalt einzuschränken und die Werke des Friedens zu entwickeln. Frankreih sei glü- L die Zukunst der Vereinigten Staaten vorausgesehen zu aben. Der den Kammern vorgelegte Entwurf für den nächst- jährigen Armee-Etat seßt nach der „Köln. Ztg.“ die Friedens- s]stärke der französishen Armee für 1896 auf 28223 Offiziere und Gleichgestellte und 544 179 Unteroffiziere und Mann- schaften fest. Hierzu iretennoch 740 Offiziere und25121 Mann der Gendarmerie und der republikanischen Garde, die troß ihrer Eigenschaft als öffentliche Sicherheitstruppe dem Kriegs- Ministerium unterstellt find und aus dem Heereshaus halt be- soldet werden, wodurch die gcsammte Friedensstärke sih auf 28963 Offiziere und Gleichgestellte und 569300 Unter- offiziere und Mannschaften erhöht. Diese Friedens- stärke vertheilt sih auf folgende Truppentheile: an Infanterie 163 Linien-Regimenter und 18 einzelne Bataillone, 30 Bataillone Jäger, die nunmehr sämmtlich zu 6 Kompagnien (anstatt wie bisher noch einzelne zu 4) formiert jind, 4 Regimenter nebst 2 Depot-Kompagnien Zuaven, 5 selbständige Bataillone leichte Infanterie, 4 Disz1plinar-Kompagnien, 2 Regimenter nebst 2 Dcpot-Kompagnien Fremdenlcgi1on, 4 Regimenter nebst 1 Depot-Kompaagnie algerisher Schüßen: an Kavallerie 79 Regüunenter im Jnnern (Kürassiere, Dragoner, Jäger zu Pferde und Husaren), 8 Remontereiter-Kompagnien, 6 Regimenter afrikanishe Jäger, 3 Spahis-Regimenter und 1 Regiment tunesischer Spahis; an Artillerie 40 Regimenter Feld- Artillerie und 16 Bataillone Fuß-Artillerie nebst einigen Gebirgs- Batterie, einzelnen selbständigen Batterien in Algier und Tunis, 3 Feuerwerker-Kompagnien; an Genie 7 Regimenter und 3 Kompagnien Trainfahrer; an Train 20 Schwadronen im Jnnern und 12 gemischte Kompagnien in Aigier und Tunis. Dazu kommen die Mannschaften bei den Stäben sowie die Schreiber- und Handwerker-Abtheilungen, die Militärschulen, die Ordonnanzen, sowie die Mannschaften der Rekrutierungs- burceaux, der Militärgefängnisse, der Verwaltungsbchörden und das militärärztlihe und roßärziliche Personal. Die nah dem Heereshaushalt etatsmäßigen Pferde verthcilen sih mit 4124 auf die vérséliledénen Stäbe, 2452 auf Militärshulen, 506 auf das Personal hors cadre. 7445 auf die Jnfanterie, 68504 Kavallerie, 36 755 Artillerie, 1372 auf das Genie, 8991 auf den Train, 12512 auf die Gendarmerie, sodaß sich ein Ge- sammtstand von 142661 Pferden für die französische Armee ergiebt.
Nußland.
Gestern hatten, wie „W. T. B.“ aus St. Petersburg berihtet, der Finanz-Minister Witte, der Minister des Aeußeren Fürst Lobanow-Rostowsky und der chinesische Gesandte eine zweistündige Unterredung. Dem Vernehmen nah handelte es sih um die chinesische Anleihe.
JFtalien.
In der Deputirtenkammer brachte gestern der Depu- tirte Cirmeni eine Anfrage an den Minifter des Auswär- tigen Baron Blanc ein wegen der am 1. Juli in St. Julien (Savoyen) gegen italienische Arbeiter verübten Ausschreitungen. (In St. Julien war es zwischen italienishen Arbeitern und französishen Musikern wegen Meinungsverschiedenheiten zu Thâtlichkeiten gekommen, in deren Verlauf die Ztaliener Steine auf die Musiker warfen, welche ihrerseits als- dann in das Lokal der Jtaliener eindrangen und alles darin Befindliche demolierten. Dabei soll ein Jtaliener getödtet und mehrere andere sollen verleßt worden sein.) Der Deputirte Marescalchi, ehemaliger Präfektur-Rath zu Bologna, be- hauptete, er habe cinen Brief des Ministers des Jnnern an den Prâäfeïten zu Bologna gesehen, worin der Minister gesagt habe, er habe an den Justiz - Minister ge- shricben, derselbe möge seine Beamten zur Ordnung mahnen. Der Unter-Staatssekretär des Jnnern Salli erwiderte unter großem Lärm und stürmischen Zwischenrufen der äußersten Linken, die Behauptung Marescalchi’'s sei eine Lüge, der Brief
* müsse ein Falfifkat sein. Jm roeiteren Verlauf der Sigung beantworicie der Minister des Auswärtigen Baron Blan c die Anfragen des Deputirten Bonin über die Veröffentlihung eines Schriftstüls in dem Grünbuh betrcffs Venezuelas. Der Minister erflärte, das besagte Dokument sei ein Kollektiv- Memorandum, das im Jahre 1893 von der Mehrzahl der
europäischen Vertreter in Venezuela unterfertigt und in amt- liher Form ohne irgend einen Vorbehalt eines vertraulichen und geheimen Charafkters- dem italienishen Vertreter zu dem Zwecke mitgetheilt worden sei, die italienishe Regierung von dem Memorandum in Kenntniß zu seßen. „Jmmerhin an- genommen, aber niht zugegeben“, fuhr der Minister fort, „daß bei Veröffentlichung dieses Dokuments ein Verstoß unterlaufen ist, kann ich sagen, daß einfach die Erklärung der Sache genügte, um ohne ir end welhe Schwierigkeit das angeblihe Versehen oder Mißverständniß richtig zu stellen. Deshalb hat die Sache niht nur keine bedauerliche, sondern vielmehr eine für alle Betheiligten gute Wirkung gehabt. Man versuchte nämlich bei dieser Gelegenheit, uns als in Widerspruch mit der deutschen Regierung stehend hinzustellen, während doch die von der italienishen und der deutshen Regierung zur Geltendmahung ihrer Ansprüche und zur Festigung ihres Ansehens im- Auslande befolgten Prinzipien die nämlichen sind, wie dies auch die beinahe ganz identishen Reden dargethan haben, die ih am 5. Mai 1894 in der italienishen Kammer und der Staatssekretär Freiherr Marschall von Bieberstein im Deutschen Reichstag gehalten haben. Unsere Grünbücher über Venezuela und Brasilien illustrieren vollständig diese Theorie und die Praxis unserer neuen Politik.“ Als einen greifbaren Beweis des guten Einvernehmens zwischen den Kabinetten von Rom und Berlin erwähnte der Minister bei diesem Anlaß die Thatsache, daß während der nur ten Vakanz der italienishen Gesandtschaft in Caracas die deutsche Vertretung die Wahrung der italienishen Angelegenheiten übernommen habe, gleichwie die italienishe Gesandtschaft zeit- weise damit betraut gewesen sei, die deutshen Jnteressen in Guatemala wahrzunehmen. g OCRNpan ang unserer nationalen Verhältnisse und Einrichtungen an die Verhältnisse und Ein- richtungen anderer Staaten und die Achtung, die wir vor den Rechten und der Unabhängigkeit anderer Völker haben, hat in Nord- und Süd-Amerika eine Uebereinstimmung unserer Jnteressen mit den Jnteressen dieser Republiken zur Folge gehabt, und wir haben bereits begonnen, besonders in Vene- zuela, die Früchte dieser Politik zu ernten. Bisher haben dort nur die italienishen Reklamationen eine Berük- sichtigung erfahren, aber auch den Reklamationen der anderen Regierungen scheint in Zukunft eine bessere Er- ledigung gesichert. Jh bin glücklih, fuhr der “ Minister weiter fort, daß Graf Magliano, der gestern aus Caracas eingetroffen is, uns die Versicherung überbrachte, die er- leuchtete Regierung des Generals Crespo, wenn auch auf die Wahrung ihrer Rehte und ihrer Würde eifersühtig bedacht, habe dennoch volles Verständniß dafür, daß, wie den italienishen Reklamationen die 1hnen gebührende Genug- thuung wurde, man auf gleihe Weise auf dem Wege einer freundschaftlihen Auseinanderseßzung die Meinungs- verschiedenheiten mit anderen Regierungen regeln und in dieser Weise das Junteresse des örtlihen Friedens wahren müsse, den wir mit unserem ganzen Einfluß fördern, sowohl zum Vortheil der befreundeten Regierungen als auch zum Schuß unserer nationalen Jnteressen in diesen Gegenden. Sowie in Venezuela hat uns auch in anderen amerikanishen Republiken diese neue Haltung in unserer diplomatishen Aktion günstige Vorbedingungen geschaffen zur freundschaft- lichen Beilegung der s{chwebenden italienishen Reklamationen. Gerade in den leßten Tagen sind die Verhandlungen wegen der italienishen Reklamationen gegenüber Brasilien und Chile bis zu einem Punkte gediehen, von dem eine gedeihliche Lösung nicht mehr fern zu erachten ist.“ — Bei der hier- auf folgenden Berathung des Budgets für das Ministerium der öffentlihen Arbeiten erklärte der Minister Saracco, die italienishe Regierung habe sih stets völlig bereit . gezeiat, die Vorshläge der Schweiz betreffs des Simplon - Durchstihs zu hören; ein ge- \chickter italienisher Jngenieur sei entsandt worden, um die Angelegenheit, die auf diplomatishem Wege gelöst werden müsse, vom tehnishen Standpunkt aus zu studieren, bisher seien aber der italienischen Regierung noch keine Vorschläge seitens der Schweiz zugegangen. Jedenfalls shäße er, der Minister, sich glücklich, von jegzt ab sih für das Projekt des Simplon-Durchstichs günstig aussprechen zu können. Türkei. Freiherr von der Golß-Pascha, dessen Erkrankung an
Lungenentzündung in Nr. 155 d. Bl. gemeldet worden ift, befindet sich, dem „W. T. B.“ zufolge, jezt außer Gefahr.
Serbien.
Der König empfing gestern den neuernannten russischen (Sefandten Baron von Rofjen in Antritts-Audienz, in welcher derselbe zugleih das Abberufungsschreiben für den früheren Sefandten Persiani überreichte.
Die Demission des Kabinets Christic ist angenommen worden. Der König betraute den bisherigen Gesandten in Wien Simic mit der Bildung eines Koalitionskabinets.
Ein Telegramm der „Neuen Freien Presse“ aus Belgrad kündigt folgende Ministerlisteals wahrscheinlich an: Präsidium und Aeußeres Simic, Finanzen Dr. Patschu, Jnneres Milosavliewic, «Fustiz Djiordjewic, Handel Milovanowic, Krieg General Pavlowic, Unterricht Andra Nikolic, Bauten entweder Veli- mirovic oder Oberst Stankovic. Das eventuelle Kabinet Simic würde die morgen zusammentretende Skupshtina auf- lösen, die Vorlage über die Karlsbader Finanzabmachungen zurücziehen und Neuwahlen für die Skupschtina behufs einer Verfassungsrevision ausschreiben.
Afien.
Die „Times“ meldet aus Hongkong, die Ausländer in Taiwan auf Formosa seien unter Preisgabe ihres Besißes nah Tafkao gefloben. Es gehe das Gerücht, die Japaner hätten vierzig Meilen nördlich von Taiwan Truppen gelandet.
Afrika.
Der britishe diplomatishe Agent in Egypten Lord 4 omer ist am 3. d. M. von Alexandrien nah Contrexeville abgercist.
Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Dar-es- Salam von gestern haben die Unruhen im britishen Gebiet bei Mombassa einen größeren Umfang angenommen. der deutsche Kreuzer „Seeadler“ hat sich zur Rekognos- zierung nah Moa (nördlich von Tanga) begeben. Ein Ueber- Pren der Unruhen auf deutsches Gebiet ist niht zu be- Urchten.
Parlamentarische Nachrichten.
Die heutige (18.) Dung Des S tand irta ag in welcher der Vize-Präsident des Staats-Ministeriums Dr. von Boetticher und der Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammerstein zugegen waren, wurde um 21/4 Uhr durch den Präsidenten Fürsten zu Stolberg eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung theilte der Präsident mit, daß das Herrenhaus seit seinem leßten Zu- sammensein drei Mitglieder durch den Tod verloren habe, und zwar starben am 22. Mai reiherr von Buddenbrock, berufen am 6. November 1875, am 2. Juni Staats-Minister a. D. Dr. von Fried- berg, am 30. Juni der Geheime Regierungs - Rath Dr. Knoblauch, ers am 6. Dezember 1873. Ferner wurde am 6. Juni der erste Beamte des Herrenhauses, Bureau- Direktor Geheime Regierungs-Rath Dr. Megtel, der seit 34 Jahren seinen Posten inne hatte, im 81. Lebensjahre durch den Tod abberufen.
Auf Aufforderung des Präsidenten ehrte das Haus das. S der Dahingeschiedenen durch Erheben von den Sißtzen.
Ausgeschieden is der bisherige Ober-Bürgermeister von Erfurt Schneider, da derselbe zum Ober-Bürgermeister von Magdeburg berufen worden ist.
Neu berufen in das Haus ist Graf Reichenbach- a Y E eingetreten der Bürgermeister von Frankfurt
F; olf.
Nach diesen Mittheilungen trat das Haus in die Tages- ordnung ein und beschäftigte fich zunächst mit Petitionen.
(Schluß des Blattes.)
— Der Schlußbericht über die gestrige Sißung des Hauses der Abgeordneten befindet sih in der Ersten Beilage.
— Jn der heutigen (87.) Sißung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister für Landwirthschaft 2c. Frethero von Hammerstein e brahten für die dritte Berathung des Jagdschein - Gesetzes, die zunächst auf der Tagesordnung stand, die Abgg. Seer und Wille- brand ihre in zweiter Berathung zum § 3 (wo nah dem Kommissionsvorschlage die Einfügung des Kreisjagdscheins beschlossen ist) gestellten Anträge in der Hauptsache wieder ein : der erstere in Bezug auf die Einfügung eines Gutsjagd- scheins, der leßtere zu Gunsten derjenigen Grundbesißer, deren Grundstücke auf verschiedene Kreise übergreifen, und die mithin nah dem Beschlusse zweiter Lesung genöthigt sein würden, einen Landesjagdschein zu lösen.
Nach Annahme der 88 1 und 2 wurde hierüber die Dis- kussion eröffnet.
Abg. Seer (nl.) befürwortete seinen Antrag im JIutcr-sse der kleinen Gutsbesitzer.
Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammerstein : Ich will nur die kurze Erklärung abgeben, daß der Antrag Seer für die Königliche Staatsregierung unannehmbar ist.
Von den Abgg. Brütt (fr. kons.), Winckler (kons.) und Sattler (nl.) war der Antrag eingegangen : die Regierungs- vorlage in d 3 — mit dem einheitlihen Jagdschein für den ganzen Umfang der Monarchie — unverändert und in 8 4 mit der Abänderung wiederherzustellen, daß die Jagdschein- gebühr niht 20 M, sondern 10 M beträgt.
Abg. von Busse (konf.) erklärte sich gegen den Antrag Seer, der unautführbar lei, sowie gegen den Antrag Willebrand, weil er in der Praxis den größten Schwierigkeiten begegnen würde.
Abg. Bartels (kons.) stellte zum Antrage Brütt-Winckler den Unterantrag, die Gebühr auf 15 4 zu normieren.
Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammerstein: Ich kann mich nur für diefen Antrag aussprehen. Es ist aus praktischen Gründen niht wünschenswerth, zwei nach der territorialen Vültigkeit untershiedene Kategorien an Jagdscheinen herzustellen. Das Beste wäre, wenn man sich auf den Saß von 15 #. einigte. Dann läge auch die Gefahr nicht vor, daß das andere Haus einen ab- weichenden Entschluß faßt.
Abg. von Bülow - Wandsbek (fr. kons.) beantragte, in Abs. 2 des § 3 auszusprehen, daß die Tagesjagdscheine für den ganzen Um- fang der Monarchie gelten sollen.
Geheimer Regierungs-Rath von Seherr-Thoß: Den An- trag des Herrn U4bg. von Bülow- Wandsbek kann ich als eine redaftionelle Verbesserung nur empfehlen. }
Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirch (fc. kons.): Den Antrag Seer lehnen wir aus grundsäßlihen Bedenfen ab. Theo- retisch genommen, halte ih die Beschlüsse zweiter Lesung für die beste Lösung der vorliegenden Frage, denn sie tragen dem Um- stand Rechnung, daß die Ausübung der Jagd in den meisten Fällen eine Art Luxus ist. Die eingebrahten Anträge aber und die Debatte darüber haben dargethan, daß es sich aus prafktischen Gründen empfiehlt, zu einem einbeitlihen Jagdschein zurücckzukehren. Die Frage ist nur die, wie hoh roir dann die Gebühr bemessen sollen. Da empfiehlt es sich wohl, nachdem wir in der vorigen Lesung für eine große Zabl von Jagdscheinen die Gebühr auf 10 4 festgeseßt haben, diese Gebühr generell einzuführen. Auf diese Weise wird eine zu hohe Bemessung der Gebühr im Interesse des Ostens vermieden.
Abg. Busch (konf.): Nachdem in zweiter Lesung der Kommissions- beschluß angenommen worden ist, halte ih es für bedenklich, jegt in dritter Lesung wieder alles umzustoßen. Jch bitte Sie, aus diesem Grunde die Anträge abzulehnen.
Abg. Dasbach (Zentr.) sprach sich sür den Antrag Wille- brandt aus.
Abg. Winkler (konf.): Ich stimme mit einem großen Theil meiner politishen Freunde für die vom Freiherrn von Zedliy ver- tretene Ansicht, E ein einbeitliher Jagd|hein wünschenswerth ift. Wenn aber unser Antrag, fdie Regierungsvorlage wiederherzustellen, abgelehnt wird, so sind wir auch bereit, den Anträgen entgegen- zukommen, welche eine Herabsezung der Abgabe wünschen.
Abg. Herold (Zentr.) trat gleichfalls für den Antrag Brütt, Windckler und Sattler ein. ;
Abg. Willebrandt zog seinen Antrag zurück, Der Antrag Seer wurde abgelehnt.
Der Antrag von Bülow zum §8 3 in der Fassung der zweiten Lesung wurde angenommen, demnächst aber der Para- graph in dieser Fassung abgelehnt und die ursprüngliche Vorlage wieder hergestellt. (Schluß des Blattes.)
Entscheidungen des Reichsgerichts.
In Bezug auf den § 52 Abs. 1 des Preußischen Eigenthum- erwerbsgesezes vom 5. Mai 1872:
„Die Hypothek kann nur gemeinsam mit dem persönlichen i Recht abgetreten werden“ — hat das Reichsgericht, 1V. Zivilsenat, durch Urtheil vom 24. Januar 1895 auêgesprochen, daß die Zession der Hypothek allein, in- dem Zedent des persönlichen Forderungsrehts entsagt, jedenfalls dann gültig ist, wenn der Hypothek cinitatt der biéher durch dieselbe gesicherten Schuldverbindlichkeit ein neues Substrat in einer anderweitig begründeten persönlihen Schuldverbindlichkeit gegeben wird. Wird. b&ispielsweise eine Hypothekenshuld getilgt und die Hypothek niht gelöscht, sondern, um
en zu sparen, auf den Wuns des Grundstücksbesißers an
s anderen Gläubiger desselben zediert, so legt eine aáltige Zession der Hypothek allein, ohne die früher ihr zu runde liegende E vor, welcher nunmehr eine anderweitig hegründete orderung zu Grunde liegt. — Herr von K. hatte für das eingebrachte Vermögen seiner Ehefrau im Betrage von 120 000 4 guf seinem R eine Hypothek eintragen lassen. Hierauf ver- fufte Herr von K. sein Gut an den Baron von R., welcher aus det inger ten Vermögen seiner Ehefrau die 120 000 4 an den Nerkäufer zahlte, wogegen dieser und dessen Ehefrau die gedachte ypotbek an die Baronin von R. zedierten. Nach der Zession erfolgte die Auflassung des Grundstücks an den Baron von R. — Nach mehreren weiteren Zessionen gelangte die Hypothek durch Zession an den Rentier B. Das Rittergut kam sodann zur Subhastation, wobei die Hypothek um größten Theil auéfiel. Wegen eines Theilbetrags hiervon nahm B. flagend den Herrn von K, als den Konstituenten der Hypothek, in Aaspruch. Dieser erhob den Einwand der Tilgung seiner Schuld- perbindlichkeit, da gemäß Vereinbarung Baarauszahlung der Forderung seiner Ehefrau seitens des Käufers Baron von R. aus dem Vermögen der Ehefrau desselben erfolgt war; nur, um die doppelten Kosten der Löschung der früheren Hypothek und der Ein- tragung einer neuen, für die Baronin von R. zu konstituierenden Hypothek von gleicher Höhe zu sparen, habe Baron von R. ihn und seine Chefrau zu der erwähnten Zession veranlaßt, während thatsählih der ausdrücklich verabredete Zweck der Zahlung seitens des von R. an von K. und dessen Ehefrau war, die Illaten- huld des von K. an seine Ebefrau zu tilgen. Das Berufungsgericht erachtete diese Einrede mit Rücksiht auf § 52 des Eigenthumerwerbs- Gesetzes für thatsählih unerheblih. Auf die Revision des nah dem Klageantrage verurtheilten Beklagten hob das Reichsgeriht das Be- rufungéurtheil auf, indem es begründend auéführte: „Die durch die Vorschrift des § 52 a. a. O. getroffene Bestimmung, daß die Hypo- thek nur gemeinsam mit dem persönlihen Recht aen werden fónne. verfolgt den Zweck, den Schuldner gegen doppelte Anforderung zu sichern. Mit diefem Zweck des Gesetzes würde allerdings eine Abtretung der Hypothek allein, unter Zurückbehaltung des persönlihen Anspruchs, unvereinbar sein; nicht aber widerspriht dem bezeihneten Zweck des Gescßes eine Zession der yyothek, wenn der Zedent die Absicht hat, die Verfolgung des per- onlichen Anspruhs zu unterlassen, insbesondere, wenn er sich wezen deéselben für befriedigt erachten muß. Dieser Auffassung feht auch die accessorishe Natur der Hypothek mindestens dann nicht entgeaen, wenn der Hypothek anstatt der bither dur dieselbe ge- sicherten Schuldverbindlichkeit ein neues Substrat in einer anderweitig begründeten perfönlihen Schuldverbindlihkeit gegeben wird.“ (235/94.)
— In der oberflächlihen Untersuchung einer gekauften und
abgelicferten Waare und in der Weiterversendung derselben seitens des Käufers kann, nah einem Urtheil des Reichsgerits, 1. Zivilscnats, vom 13. Februar 1895, eine Genehmigung der Vaare gefunden werden, welche später auf angeblih mangelhafte Be- shafenheit derselben gestüßte Ansprüche aus\{chließt. — Bei einem Distanzkauf von 100 Kisten Eiern hatte der Käufer R. die gelieferten Eier oberflählich untersucht und, da er hierbei nicht8s zu bemängeln fand, diese sofort seinen Kunden weiter versandt. Diese Kunden stellten aber dem K, die Eier als vertragsrwidrig zur Verfügung und R. beanspruchte nun- mehr klagend von seinem Verkäufer S. die Zurücknahme der mangel- haften Waare. Die Klage wurde in der Berufungsinstanz abgewiesen, und die Revision des Klägers wurde vom Reichsgericht zurückgewiesen, indem es begründend ausführte: „Wenn auch zuzugeben ist, daß in der Weitérversendung einer gekauften und abgelieserten Waare nicht ohne weiteres auf deren Genehmigung zu {ließen ist, so ist es dennoch nicht für rechtéirrthümlich zu erachten, daß das Berufungsgeriht im vorliegenden Falle eine folhe Genehmigung angenommen hat. F auch die Untersuchung nur cine oberflählihe gewesen, so fomte fie doch für den Kläger genügen, um si für die tian der Eier zu entscheiden. Gerade der Umstand, daß eine gründliche Unter- suhung der Eier auf ihre Beschaffenheit sehr mühsam und zeitraubend ist, kann sehr wohl ein Beweggrund für den Kläger gewesen sein, bon derselben Abstand zu nehmen und si auf eine oberflächlihe Be- sichtigung des äußeren _Zuistandes zu beshränken. Unter solchen Um- ständen war das Berufungsgeriht berehtigt, in dem Verhalten des Klägers eine Siu der Waare zu finden, welche spätere auf angeblih mangelhafte Beschaffenheit derselben gestüßzte Ansprüche aus- ließt.“ (390/94.)
Entscheidungen des Ober-Verwaltungsgerichts,
_Ein Mitglied eines Verwaltungsgerichts, welches zu- gleich Mitglied einer in einem Verwaltungs\treitverfahren als Parte i betheiligten Behörde ift, is, nah einem Urtheil des Ober - Ver- waltungsgerihts, 11. Senats, vom 17. November 1894, nit kraft Geseßes obne weiteres von der Ausübung des Richteramts auszu- shließen, wenn er weder namens der als Partei auftretenden Be- hörde Erklärungen im Streitverfahren abzugeben hat noch an der Bee - schlußfassung, welhe dem Streitverfahren zu Grunde liegt, theil - genommen hat. „Der auf das Verfahren bezüglihe Angriff er- cheint nicht begründet, die Thatsahe allein, daß ein Mitglied des Bezirksausschusses als meistbegüterter Grund- eigenthümer Mitglied der beklagten Gemeindevertretung ist, begründet nicht den Einwand der Inhabilität. Der Grund- say, daß Mitglieder eines Verwaltungsgerihts, die zugleich Mitglieder- einer als Partei betheiligten Behörde sind und als folche namens der Behörde Erklärungen im Verwaltungsstreitverfahren ab- gegeben haben, von der Ausübung des Richteramts ausgeschlossen sind, findet auf den Genannten keine Anwendung, da er im gegen- wärtigen Verfahren keinerlei Erklärung namens der beklagten Behörde abgegeben, ja nicht einmal an der Beschlußfassung vom 24. August 1893 (Se angefohten wird) theilgenommen hat. Eines Eingehens auf dîie Frage aber, ob er als Richter wegen Besorgniß der Be- fangenheiti etwa würde / haben abgelehnt werden können, bedarf es hon um deswillen nicht, weil seitens des Klägers ein Ablehnungs- gesuch überhaupt niht eingebraht worden war.“ (II 1565.)
— Die Hafenpolizei is, nah einem Urtheil des Ober-Ver- waltungasgerihts, IT. Senats, vom 19. Dezember 1894, als ein Zweig der Ortspolizei im Sinne des § 6 des Gesetzes, betreffend die Kosten Königlicher Polizeiverwaltungen in Stadtgemeinden, vom 20. April 1892, zu erachten, und es sind demgemäß die Kosten der der Stadtgemeinde zur eigenen Verwaltung übertragenen Hafenpolizei von dem zu den Kosten der Königlichen Polizeiverwaltung ¡u [leistenden sädtischen Beitrag abzuseßen. „Es ist allerdings zu- zugeben, daß die Hafenpolizei, ebenso wie die Strom- und Schiffahrtspolizei, mit denen sie in einem engen Zusammenhange steht, in Preußen traditionell, namentlih auch in der Nechtsprehung und in der Wissen- haft, zur Landespolizei gerechnet wird, und daß diese Anshauung auch einzelnen fundamentalen Gesetzesvorshriften zu Grunde liegt, vergl. A. L.-R. 11 15, § 59 Kreisordnung vom 13. Dezember 1872, § 138 Landesverwaltungsgesey, § 9% des Zuständigkeitsgeseßes dom 1. August 1883. Auch is darin allein, daß in einzelnen Landes- theilen die angeführten Bestimmungen des A. L.-R. und der Kreis-
ordnung feine LUE att haben, nit ein Grund dafür zu finden,
daß die grundsäßlih zur Landespolizei zu rechnende Hafenpolizei in diesen Landestheilen abweichend zu beurtheilen sei. Allein andererseits ist zu beachten, daß eine geseßlide Norm, welche die Grenze zwischen Landes- und Ortépolizei genau bestimmt, niht vorhanden, und daß Jene Grenze eine s{chwankende ist Daraus ergiebt \sich, daß auch die Bedeutung des Wortes „Ortépolizei* keine fest abgegrenzte ist, ves namentli, wenn dasfelbe in Geseyen vorkommt, immerhin no Raum bleibt für die Prunae welche Tragweite der Gesetzgeber gegebenen Falls dem Gesey hat beilegen wollen. Jm vorliegenden Falle lassen nun die Materialien des Gesetzes vom 20. April 1892 leinen Zweifel darüber, daß bei Anwendung des § 6 die Hafenpolizei als ein Zweig der Ortspolizei behandelt werden soll.“ (IT 1738.)
Statistik und Volkswirthschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
In Stettin fand gestern Abend eine sehr zablreih besuchte Versammlung von Schneidern und Näherinnen der Konfektionsbrane statt, in der über die weitere Stellungnahme zu dem seit Anfang dieser Woche begonnenen Ausstand berathen wurde. Nachdem die Arbeitseinstellung bei den Firmen Leopold Juda und H. B. Juda am a A erfolgt war (vgl. Nr. 155 d. Bl.), find von den in Stettin bestehenden etwa dreißig Konfektions: Firmen die Vertreter von vierzehn Firmen zu einem Verbande zusammengetreten und haben sämmtliche bei ihnen arbeitenden Schneider ausgesperrt mit der Erklärung, daß sie erst dann wieder Arbeit ausgeben würden, sobald bei den beiden genannten obi die Arbeit wieder aufgenommen fei. Wie in der gestrigen ersammlung berichtet wurde, hätte die von den Swneidern gewählte Lohnkommission nochmals versucht, mit den beiden Firmen Juda ein Einverständniß zu erzielen; diese hätten ihnen er- klärt, daß sie zwar nit abgeneigt wären, eine Lobnerhöbung eintreten zu lassen, daß sie jedoch eine Lohnkommission niht anerkennen und nur mit folchen Leuten verhandeln wollten, die aus der Mitte der bei ihren bisher beschäftigt gewesenen Schneider gewählt seien. Schließlih wurde, wie die „Ostsee-Ztg.“ berichtet, eine von der Lohn- kommission vorgeshlagene Entschließung angenommen, in der die Ver- fammlung erklärt, bei den dem Verband angehörenden Firmen nur unter folgenden Bedingungen die Arbeit wieder zu beginnen: Er- höhung des Stüklohns bei Arbeiten von 14 50 A ab aufwärts um 25 S und bei anderen Arbeiten um 20 4. Die hne sollen tarif- mäßig mit der Lohnkommission festgeseßt, in den einzelnen Geschäfts- lokalen durch Anschlag bekannt gemacht werden und bis zum 1. Februar 1896 gültig sein.
Aus Halle a. S. wird dem „Vorwärts" zur Lohnbewegung der
Bauarbeiter gemeldet: Die Maurer - Arbeitsleute beschlossen, nächsten Sonnabend auf allen Bauten die Arbeit niederzulegen, wenn nicht der shon im Jahre 1889 versprohene Stundenlohn von 30 A, der jeßt auf 25 4 und noch tiefer gesunken ift, gezahlt wird. (Val. Nr. 157 d. Bl.) 2 Sn Seid haben einer Mittheilung der „Mgdb. Ztg.* zufolge in der Shuhwaarenfabrik von Aug. Schmidt jun. die Zwicker — gegen 18 Personen — wegen Lohnstreits am Mittwoch die Arbeit eingestellt.
Hier in Berlin hat eine von etwa 800 Personen besuchte T öpfer - versammlung am Mittwoh den Töpferausstand für beendet erklärt. Veranlassung hierzu gab ein vom Vorsitzenden der Ausstands- kommission erstatteter Bericht. Es befanden sih noch 682 Personen im Ausftand, unter ihnen 406 Verheirathete mit 590 Kindern. Von den 682 Töpfern waren 386 organisiert. Die am 29. Juni gezahlte Unterstüßung erstreckte sich auf 321 Erwachsene und 329 Kinder und betrug 4775 M Die meisten Unternehmer haben sich den Arbeiterforderungen gegenüber entgegenkommend gezeigt, denn 45 unter ihnen verpflichteten fich shriftlich zur vollen Durhführung des Lohn- tarifs von 1886, während- weitere 40 zwar nit unterschrieben, aber das Versprechen a weiterhin nah diesem Tarif zu zahlen. Nur 32 Untern hmer lehnten jedes Eingehen auf die Arbeiterforderungen ab. Auf Grund dieser Sachlage wurde die Beendigung des Auésstands beantragt, um fo mebr, als sih überall Ersaß für die Ausständigen ge- funden hat.
Aus Budapest wird der Wiener „Pr.“ gemeldet: Nach einer Mittheilung der Domänen-Direktion der MétreibisheitictrisGèn Staatseiscnbahn-Gesellshaft haben in dem Domänen-Bergwerk 145 Arbeiter, E Rumèênen, die Arbeit wieder aufgenommen. Die Arbeiter in Res chißa seßen den Ausstand fort. (Vgl. Nr. 141 d. Bl.) Unter den Arbeitern in Szekul macht sich wieder eine Bewegung bemerkbar.
In Basel beshloß am Dienstag eine zablreih besuchte Steinhauerversainmlung, am folgenden Tage den Ausstand zu beginnen, da von sämmtlichen Meistern nur sechs die neuen Lohn- forderungen anerkennen wollten. Eine unter Vorsitz eines Regierungs- Raths abgehaltene Konferenz zwishen Arbeitgebern und Arbeitern zum Zwecke einer Verständigung hatte keinen Erfolg.
Kunst und Wissenschaft.
Der Munizipalrath von Paris empfing, laut Meldung des „W. T. B.“, gestern Nachmittag in feierliher Weise den Dr. Roux und überreichte ihm eine goldene Medaille für seine Verdienste um das Diphtherieheilserum. Professor Pasteur war dur Krankheit verhindert, der Feierlihkeit beizuwohnen.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln.
Nachweisung
über den Stand von Thierseuchen im Deutschen Reich am 30. Juni 1895.
(Nah den Berichten der beamteten Thierärzte zusammengestellt im Kaiserlichen Gesundheitsamt.)
Nachstehend sind die Namen derjenigen Kreise (Amts- 2c. Bezirke) verzeichnet, in welhen Roß, Maul- und Klauenseuche oder Lungen- seuche am 30. Juni herrschten. Die Zahlen der betreffenden Ge- meinden und Gehöfte sind — leßtere in Klammern — bei jedem
Kreise vermerkt. A. Not (Wurm).
Preußen. Neg.-Bez. Gumbinnen: Niederung 1 (1). Reg.- Bez. Danzig: Danziger Höhe 1 (1). Reg.-Bez. Marienwerder: Tuchel 1 (1). Stadtkreis Berlin 1 (3). Reg.-Bez. Potsdam: Oberbarnim 1 (1), Osthavelland 1 (1). Reg.-Bez. Stralsund: Greifswald 1 (1), Grimmen 1 (1). A Ee L0) en: Jarotschin 1 (1), Rawitsch 1 (1). Reg.-Bez. Brom berg : Inowrazlaw 2 (2), Strelno 1 (1), Mogilno 1 (1). Reg.-Bez. Breslau : Namslau 1 (1), Oels 1 (1), Trebniy 1 (1), Brieg 1 (1). Reg.-Bez. Liegnitz: Grünberg 2 (2), Freistadt 1 (1), Goldberg-Hainau 1 (1), Landeshut 1 (1). Reg.-Bez. Oppeln: Pleß 1 (1), Rybnik 1 (1), Grottkau 2 (2). Reg.-Bez. Erfurt: Worbis 1 (1), Stadtkreis Mühlhausen 1 (2), Landkreis Mühlhausen 10 (13). Mae Schleswig: Stormarn 1 (1). Neg.-Bez. Hildesheim: Osterode a. H. 1 (2). Reg.-Bez. A rnsberg: Arnsberg 6 (12). Reg.-Bez. Cassel: Gers- feld 1 (1). Reg.-Bez, Düsseldorf: Mülheim a. d. Ruhr 1 (1). Neg. - Bez. Trier: Wittlich 1 (2). Reg.-Bez. A achen: Stadtkreis Aaden 1 (1), Landkreis Aachen 1 (1). Bayern. Reg.-Bez.Oberbayer u: Aichach 1. (1). Reg.-Bez. Niederbayern : Landbezirk Passau 1 (1) RNeg.-Bez. Pfalz: Landau 1 (1). Sachsen. Kreishauptm. Leipzig: Stadtbezirk Leipzig 1 (1). Kreishauptm. Zwickau: Zwickau 1 (1). Württemberg. Jagstkreis: Gmünd 1 (U Hall 1 (1). Donau- kreis: Biberach 1 (1), Laupheim 1 (1), aldsee 1 (1). Hessen. Provinz Oberhessen: Gießen 1 (1). Mecklenburg - Schwerin. Parchim 1 (1). Hamburg. Geestlande 1 (1), Marschlande 1 (1), Bergedorf 1 (1). Elsaß-Lothringen. Bezirk Ober - Elsaß: Mülhausen 3 (3). Zusammen 70 Gemeinden 2c. und 84 Gehöfte.
B. Maul- und Klauenseuche.
Preuften. Neg.-Bez. Potsdam: Teltow 1 (1), Stadtkreis hi 1 (2), Osthavelland 6 (6), Ruppin 1 (1). Reg.-Bez. Frank- urt: Lebus 3 (4), Oststernberg 1 (1). MNeg.-Bez. Bromberg: Schubin 1 (1). RNeg.-Bez. Breslau: Landkreis Breslau 1 (9. Reg.-Bez. Oppeln: Kreuzburg 1 (1). Neg.-Bez. Magdeburg: Neuhaldensleben 1 (1), Aschersleben 3 (4), Wernigerode 1 (1). Reg.-Bez. Merseburg: Mansfelder Seekreis 1 (1), Sangerhausen 1 (2), Querfurt 1 (1), Merseburg 2 (2). Neg.-Bez. Lüneburg : Landkreis Harburg 1 (1). Reg.-Bez. Ar nsberg: Landkreis Dort- mund 1 (1), Siegen 2 (15). Neg.-Bez. Trier: Sankt Wendel 1 (2). Neg.-Bez. Aachen: Stadtkreis Aachen 1 (1). NReg.-Bez. S igma- ringen: Hechingen 1 (D Bayern. Neg.-Bez. Oberbayern: Stadtbezirk München 1 (3), Ebersberg 2 (2), Laufen 1 (1), Land-
bezirk München 1 1 (2), Landbezirk Traunstein 1 (3). Reg.-Bez, Pfalz:
Landau 1 (5). Reg.-Bez. Oberpfalz: Tirschenreuth 1 (h, Reg.- Bez. Oberfranken: Landbezirk Forchheim 4 S É eg.-Bez. Mittelfranken: Feuhtwangen 1 (1), Neustadt a. A. 1 (1), Land- bezirk Rothenburg a. T. 1 (1), Uffenheim 1 (1). Reg.-Bez, Unterfranken: Königshofen 1 (4), Ochsenfurz 2 (3), Land- bezirk Schweinfurt 1 (1). Reg. - Bez. chwaben: Landbezirk Dillingen 1 (1), Landbezirk Donauwörth 1 (1), Landbezirk Kempten 1 (2), Landbezirk Nördlingen 1 (1), Oberdorf 1 (1). Sachsen. Kreishauptm. Leipzig: orna 1 (2). Kreishauptm. Zwickau:
lóha 1 (1). Württemberg. Neckarkreis: Backnang 2 (2),
eckdarsulm 1 (1). Shwarzwaldkreis: Calw 2 (3), Horb 2 (2), Oberndorf 1 (1), Reutlingen 1 (1), Tübingen 1 (1). Jagstkreis: Gerabronn 2 (12), Hall 5 (8), Künzelsau 6 (17), Mergentheim 3 (10). Donaukreis: Geitlingen 2 (2), Kirhheim 1 (2), Ulm 2 (37). Baden. Landeskommiss. Konstanz. Engen 2 (2), Konstanz 1 (15), Donaueschingen 1 (5). Landeskommiss. Freiburg: Lahr 1 (1), Oberkirch 2 (3). Landeskommifss. Karlsruhe: Bühl 1 (r Rastatt 1 (2), Durlach 2 (16), Ettlingen 2 (3), Karlsruhe 1 (5), Fn 1 (3). Landeskommiss. Mannheim: Buchen 1 (1), Tauber- ishofsheim 4 (50). Hefen. Provinz Starkenburg: Bensheim 1 (1), Dieburg 3 (7), Erbach 2 (4), Heppenheim 2 (2). Provinz Ober he sen: Büdingen 1 (1), Lauterbach 1 (28), Schotten 1 (16). Provinz Rheinhessen: Worms 1 (1). Mecklenburg-Schwerin. Waren 1 (1). Braunschweig. Wolfenbüttel 2 (14), Helmstedt 1 (3). Sachsen-Altenburg. Altenburg (Oftkreis) 1 (1), Roda (Westkreis) 1 (3). Sachsen-Coburg-Gotha. Herzogthum Coburg: Landbezirk Coburg 2 (3). Anhalt. Cöthen 2 (2), Bernburg 1 (1). Reuß: ä. L. 1 (5). Reukfß j. L. Schleiz 1 (2). Elsaß-Lothringen. Bezirk Unter-Elsaß: Hagenau 2 (3), Weißenburg 2 (3). Bezirk Ober-Elsaß: Altkirch 1 (2), Mülhausen 5 (8), Thann 1 (1). Zusammen 147 Gemeinden 2c. und 430 Gehöfte.
C. Lungenseuche.
Preußen. Neg.-Bez. Magdeburg: Kalbe 1 (1), Wanz- leben 2 (3), Wolmirstedt 4 (6), Neuhaldensleben 3 (3). Reg.-Bez. Merseburg: Querfurt 1 (1). Reg.-Bez. Köln: Landkreis Köln 3 (3), Bergheim 1 (1). Sachsen. Kreishauptm. Leipzig: Borna 2 (3). Sachsen - Weimar: Apolda 2 (2). Braunschweig. Wolfenbüttel 1 (1). Anhalt. Zerbst 1 (2). Zusammen 22 Ge- meinden 2c. und 26 Gehöfte.
Handel und Gewerbe.
Durch eine in der „Bombay Government Gazette“ vom 9. Mai d. J. veröffentlihte Verfügung der indischen Regierung vom 18. August v. J. wird eine bisher nur von der Zollbehörde in Bombay beobachtete Praxis in der An- wendung des indishen Waarenzeichengeseßes von 1889 auf alle Häfen British-Jn diens ausgedehnt.
Danach werden :
1) Waaren, welche die Namen von britischen oder britisch- indishen Firmen tragen, mit Beschlag belegt, wenn nicht der Ursprung der Waaren auf derselben Etiquette, auf welcher sich der Name befindet, angegeben ist.
Ferner soll:
2) die Angabe des Ursprungslandes und des Namens der Verschiffer sowohl auf den Kapseln und den Korken wie auch auf den Etiquetten aller Wein und sonstige Getränke ent- haltenden Slaichen verlangt werden.
Leßtere Bestimmung tritt erst in Kraft, nachdem die importierenden Firmen davon Kenntniß erhalten haben.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien.
An der Ruhr sind am 4. d. M. gestellt 10589, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.
In Oberschlesien sind am 3. d. M. gestellt 4040, niht reht- zeitig gestellt keine Wagen.
_Zwangs-Versticigerungen.
Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin standen am 4. Juli die nachbezeihneten Grundstücke zur Versteigerung: Me, dorferstraße 6, dem Kaufmann G. Borchardt in München gehörig ; Bun ers 3090 M; für das Meistgebot von 45 020 M wurde die Frau Buchdruckereibesißer Franziska Haase zu Rathenow Ersteherin. — Naunynstraße 49, der Frau K. W. H. Redde- mann gehörig; Nußungswerth 9780 A; mit dem Gebot von 123 010 M blieb die Frau verw. Kanzlei-Rath L. Beckmann, Naunynstraße 51, Meistbietende.
Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 3. Juli 1895. Auftrieb und Markt- preise nah Schlahtgewiht mit Ausnahme der Schweine, welche nach Lebendgewicht gehandelt werden. Rinder. Auftrieb 224 Stück (Durd)schnittspreis für 100 kg) L. Qualität —,— Æ, Il. Qualität —,— #, Il]. Qualität 88—96 M, IV. Qualität 80—84 6 — Schweine. Auftrieb 7055 Stück. (Durchschnittsvreis für 100 kg.) Mecklenburger 86 #, Landschweine: a. gute 82—84 #, b. geringere 76—8Ò0 f, Galizier —,— Æ, leichte Ungarn —,— A bei 20 ©/9 Tara, Bakonyer — # bei — kg Tara pro Stück. — Kälber. Auftrieb 1709 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) 1. Qualität 1,00—1,10 Æ, II. Qualität 0,94—0,98 Æ, III. Qualität 0,84— 0,92 A — Schafe. Auftrieb 1655 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) T. Qualität 1,00—1,10 M, 11. Qualität 0,94—0,98 #4, TIT. Qualität —,— M ___— Die Betriebseinnahmen der Ostpreußischen Südbahn im Juni 1895 betrugen nah vorläufiger Feststelung im Personen- verkehr 133 714 #, im üterverlkehr 238 424 , an Erxtra- ordinarien 20 100 Æ, zusammen 392 238 4, darunter auf der Strecke T abr ag t 6093 Æ, im Juni 1895 nah vorläufiger
eststelung 331 429 4, mithin gegen den entsprehenden Monat des Vorjahres mehr 60 809 4, im Ganzen vom 1. Januar bis 30. Juni 1895 2 062 309 Æ (vorläufige Cinnahme aus russishem Verkehr nah russishem Stil) gegen vorläufig 2170 669 4 im Vorjahr, mit- hin gegen den entsprehenden Zeitraum des Vorjahres weniger 108 360 MÆ, gegen definitiv weniger 226 861 M
— Börse zu Düsseldorf. (Amtlicher Kursberiht vom 4. Juli.) Die Verhältnisse auf dem Eisenmarkt sind unverändert. Bergwerksantheile bleiben gesucht. — Kohlen und Koks. 1) Gas- und Flammkohlen : Gaskohle für Leuchtgasbereitung 10—11,
eneratorfohle 10—11, Gasflammförderkoble 8,20—9,20; 2) Fett- kohlen: Förderkohle 7,50—8,50, melierte beste Kohle 8,50 —9,50, Kok8- kohle 6,90—7; 3) magere Kohlen: Förderkoble 7—8, melierte Kohle 8—10, Nußkohle Korn 11 (Anthracit) 18,00-—20,00; 4) Koks: Gießereikoks 13,00—14,50, Hochofenkoks 11,00, Nußloks, E 13,75—15,50; 5) Briquets 8,50—11,00. — rze: ) Rohspath 7, 2) Spatheisenstein 9,50 — 10,50, 3) So- morrostro f. o. b. Rotterdam —, 4) nafssauisher Rotheisenstein mit etwa 50 9% len 8—8,50, 5) Rasenerze franko —. — Rohb- eisen: 1) Spiegeleisen Ta. 10—12 9% Mangan 51,00, 2) weiß» ages Qualitäts - Puddelroheisen: a. rheinisch - westfälische
arken, b. Siegerländer und 3) Stahleifen je 43—44 A mit pra! ab Siegen, 4 englisches Bessemereisen ab Verschiffungs- afen —,—, 9) |panishes Bessemereisen Marke Mudela cif. Rotterdam —,—, 6) deutsches do. —,—, 7) Thomaseisen frei Verbrauchs\telle 46,00, 8) Puddeleisen (Luxemburger Qualität) 36,00, 9) englisches Roheisen Nr. 111 ab Ruhrort 55,00, 10) Lurem- burger Gießereieisen Nr. 111 ab Luxemburg 45,00, 11) deutsches Gießereieisen Nr. 1 63, 12) do. Nr. 11 —, 13) do. Nr. 111 54, 14) do. ämatit 63, M spanishes Hämatit Marke Mudela ab Ruhrort 0—72. — Stabeisen: Gewöhnl. Stabeisen 102—105. — Bleche:
1) Gewöhnliche Bleche aus Flußeisen 110—115, N Kesselblehe aus Flußeisen 120—12%%, 3) Kesselblehe aus Schweißeisen 150—165,
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