Deutscher Reichs-Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.
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Inserate nimmt au: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers
und Königlich Prenßishen Staats-Anzeigers
Der Bezugspreis beträgt vierteljährliÞh 4 A 50 ». Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an ;
für Qerlin außer den Post-Anstalten auh die Expedition 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
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Einzelne Uummern kosten 25 4. ( E
j Berlin 8W., Wilhelmftraße Nr. 32.
1895.
¿ 163.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Die Nummer 28 des Reichs - Gesezblatts, die von
Urkundlih unter Unserer N nigen Unterschrift Inst
dem Eisenbahn-Rehnungs-Direktor Urner zu Altona und | heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter und beigedrucktem Königlichen egel. N dem “imt igs r Klasse a. D. Dn zu Nr. 2254 das Geseß“ wegen Abänderung des Geseges Gegeben Kiel, den 25. Juni 1895. f Woldenberg im Kreise Friedeberg N.-M. den Rothen Adler- | vom 1. Zuli 1872, betreffend die Gebühren und Kosten bei (L. 8.) Wilhelm. 4 Orden vierter Klasse, den Konsulaten des Deutschen Reichs. Vom 5. Juni 1895. Fürst zu Hohenlohe. von Boetticher d
dem Regierungs- und Geheimen Medizinal-Rat» Dr. Berlin W., den 11. Juli 1895. Freiherr N Berlepsch. Miquel. Thielen 200 Wolff zu Merseburg, dem bisherigen Landrath des Kreises Kaiserliches Post - Zeitungsamt. Bronsart von Schellendorff. von Köller. j e Sangerhausen, Geheimen Regierungs-Rath von Doetinchem Weberstedt. Freiherr von Marschall. Freiherr von Hammerstein. u
de Rande und dem bisherigen Landrath des Kreises Oels von Kardorff den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse,
dem Eisenbahn-Sekretär Bockwoldt zu Altona, dem Grenz- und Kreis Thierarzt a. D. Strecker* zu Würzburg, bisher zu Krushwiß im Kreise Strelno, dem Bureau-Assistenten Langho lz beim Einwohner-Meldeamt zu Berlin, dem Kanzlei- Sekretär a. D. Nagler zu Köln a. Rh. und dem Betriebs- e der Zeche Gneisenau Hermann Br uckmann zu Alten- erne im Kreise Dortmund den Königlihen Kronen-Orden vierter Klasse,
dem Geldzähler a. D. Wilhelm Sellenscheidt zu Stegliß bei Berlin das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold,
den Gemeinde-Vorstehern Christian Pohle zu Stradow im Kreise Spremberg und Fohann Kollowa zu Bloischdorf, desselben Kreises, dem Zoll-Einnehmer zweiter Klasse a. D. Stolz zu Alt-Ruppin im Kreise Ruppin, bisher zu Hoirup im Kreise Hadersleben, den Gerichtsvollziehern a. D. Schreiber u Magdeburg und Pernugt ebendaselbst und dem Gerberei- E arbeiter Benedict ea f zu Schönecken im Kreise Prüm das Allgemeine Ehrenzeichen, fowie
dem Obersteiger und stellvertretenden Betriebsführer der gege Schürbank u. Charlottenburg Wilhelm Schröer zu plerbeck im Kreise Hörde, und den Bergleuten Heinrich Meinighaus, Bernhard Beerheide und einri ch Rothstein, sämmtlich zu Dortmund, die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.
Deutsches Reich.
Ges es wegen Abänderung des Geseßes vom 1. Juli 1872, betreffend die Gebühren und Kosten bei den Kon- sulaten des Deutschen Reichs.
Vom 5. Juni 1895.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt :
Der §8 8 des Gesetzes, betreffend die Gebühren und Kosten bei den Konsulaten des Deutschen Reichs, vom 1. Zuli 1872 (Reichs-Geseßbl. S. 245) wird aufgehoben.
Urkundlich unter Unserer Sa Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlihen Jnstegel.
Gegeben Neues Palais, den 5. Juni 1895.
(L. S.) Wilhelm.
Fürst zu Hohenlohe.
Neues Palais, den 27. Mai 1895. schieht auch bei den Regierungs - Hauptkassen und in j Wilhelm. rankfurt a. M. bei der Kreiskasse. Zu diesem h Betanntmachun4g. Zugleich für den Minister der geistlichen, Zweck können die Effekten einer dieser Kassen schon 1
Mit Bezug auf die landespolizeilihe Anordnung vom 11. Februar 1893 (Extrablatt zu Nr. 6 des Regierungs- Amtsblatts für 1893) bringe ih nachstehend ein anderweites, nah dem Stande der Lungenseuche aufgestelltes Verzeichniß derjenigen Sperrgebiete in ODesterreih-Ungarn zur öffentlichen Kenntniß, aus welchen eine Einfuhr von Rindvieh in das Jnland nicht stattfinden darf.
Breslau, den 26. Juni 1895.
Königlicher Regierungs-Präsident. Dr. von Heydebrand und der Lasa.
Verzeichniß der von der Lungenseuche betroffenen S perrgebiete in Desterreich-Ungarn, aus welchen die Einfuhr von Rindvieh auf Grund Art. 5 des Viehseuchen - Ueberein- kommens vom 6. Dezember 1891 sowie Ziff. 5 des Schluß- protofolls zu untersagen ijt. Ausgegeben im Kaiserlihen Gesundheitsamt zu Berlin am 22. Zuni 1895. A. Oesterrei ch.
Böhmen: VI. Sperrgebiet. Die Bezirkshauptmann- | Steuersäße werden um 52 FZ für jede Mark mit der Maß- Die Nummer 23 der Geseß-Sammlung, die von r haften: Tabor, Pilgram, Neuhaus, Wittingau, Kaplig, abe erhöht, daß bei der Feststellung der hiernah zu berehnenden | heute ab zur Ausgabe gelangt. enthält unter
mau, Prachatiz, Budweis und Moldauthein. ahressteuersäâße jeder überschießende, niht durch 20 theilbare Nr. 9751 das preußishe Gerichtskostengese). Vom
VILI. Sperrgebiet. Die Bezirkshauptmannschaften: fennigbetrag auf den nächsten in dieser Weise theilbaren Be- | 25. A 1895; unter : Secan, Pribam, Smichow, Karolinenthal, Böhmisch - Brod, | trag abzurunden ist. r. 9752 die Gebührenordnung für Notare. Vom
Kolin, Kuttenberg, Beneschau und Königliche Weinberge, ferner die Stadt Prag. : B. Ungarn.
Die Komitate: Arva, Bars, Liptó (Liptau),
Szepes (Zips), Trentschin. B
«“
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staats-Anzeigers“ wird eine Uebersicht der in den deutshen Münzstätten bis Ende Juni 1895 vor- genommenen Ausprägungen von Reichsmünzen ver- öffentlicht.
Königreich Preußen.
Allerh oMOter Erlaß vom 27. Mai 1895, betreffend dieTitel- und Rangverhältnisse der Leiter und Lehrer an Landwirthschaftsschulen.
Auf den Bericht vom 16. Mai d. J. bestimme Jch hier- dur, daß
1) die Leiter der Landwirthschafts\{hulen, welhe auch fernerhin die Amtsbezcihnung „Direktor“ führen, zur fünften Rangklasse der höheren Provinzialbeamten gehören, aber ge- gebenen Falls zur Verleihung des persönlichen Ranges als Räthe vierter Klasse in Vorsh!'ag gebracht werden können, sofern sie eine zwölfjährige Schuldienstzeit von der Beendigung des Probejahres ab zurückgelegt haben;
2) die wissenschaftlichen Lehrer der Landwirthschaftsshulen die Amtsbezeichnung „Oberlehrer“ führen und der fünften Rangfklasse der höheren Provinzialbeamten angehören , einem Theile derselben bis zu einem Drittheil der Gesammtzahl der Charakter Professor und der Hälfte der Professoren der Rang der Näthe vierter Klasse verliehen werden kann, sofern sie eine zwölfjährige Schuldienstzeit von der Beendigung des Probe- jahres ab zurückgelegt haben ;
3) die Bestätigung der zu 1 bezeihneten Anstaltsleiter, desgleichen die Verleihung der vierten Rangklasse an dieselben e an die zu 2 bezeihneten Professoren Mir vorbehalten
eibt ;
4 die Ernennung beziehungsweise Bestätigung der Professoren an den Landwirthschaftsshulen, soweit dieselbe niht in geeigneten Fällen von Mir erfolgt, dem Minister für LandwirthscGaft Domänen und Forsten im Verein mit dem Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegen- heiten zusteht ;
5) die Ernennung beziehungsweise Bestätigung der Ober- lehrer dur die zuständige Leer URgE deg, deren unmittel- barer T ad die betreffende Landwirthschafts\hule unterstellt ist, erfolgt.
Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten : Freiherr von Hammerstein. An den Minister der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal - Angelegenheiten und den Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Beroronung, betreffend die Erhöhung der Säge der Ergänzungs- steuer. Vom 25. Juni 1895.
Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. : verordnen auf Grund des S 48 des En euergeseves vom 14. Juli 1893 (Gesez-Samml. S. 134) für den Umfang Unserer Monarchie, mit Aus\{hluß der Hohenzollernschen Lande und der Jnsel Helgoland, was folgt: 1
S L Die im § 18 des Ergänzungssteuergeseßes bestimmten
Q. Der Finanz-Minister S mit der Ausführung dieser Verordnung beauftragt. *)
*) S. die Bekanntmachung des Finanz - Ministers in Nr. 159 d. Bl., Erste Beilage.
Schönstedt.
Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten. Der Kreis-Wundarzt des Kreises Tost-Gleiwiß Dr. Hoppe in ZnE ist zum Kreisphysikus dieses Kreises ernannt worden.
Königliche Universitäts-Bibliothef. DVeranntmacGUnag.
Die reglementsmäßige Zurücklieferung aller aus der Universitäts-Bibliothek entliehenen Bücher findet in der Zeit vom 1. bis 3. August statt.
Berlin, den 10. Juli 1895.
Der Direktor. Dr. W. Erman.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Die Königlichen Regierungs - Baumeister Denecke in Danzig und Thoholte in Wiesbaden sind zu Königlichen Meliorations- Bauinspektoren ernannt worden. Ersterem ist die Stelle eines Meliorations-Baubeamten in Danzig, leßterem die eines solhen in Wiesbaden übertragen.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Bebanntmachung.
Bei der heute in Gegenwart eines Notars bewirkten Verloosung der für das laufende Jahr zu tilgenden Stamm - Aftien der Nied erschhlesisch - Märkischen Eisenbahn sind die in der Anlage aufgeführten 2518 Stück gezogen worden.
H E werden den Besißern mit der Aufforderung ge- ündigt, den Kapitalbetrag zugleich mit den Zinsen für das 2. Halbjahr 1895 vom 16. Dezember d. J. ab gegen Quittung und Rückgabe der Aktien sowie der dazu ge- hörigen Zinsscheine Reihe X Nr. 17 bis 20 nebst Anweisungen zur Abhebung der Zinsscheine Reihe XT bei der Staats- \chulden-Tilgungskasse hierselbst, Taubenstraße 29, zu erheben. Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nach- mittags, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und der leßten drei Geschäftstage jeden Monats. Die Einlösung ge-
vom 15. November d. J. ab eingereiht werden, welche sie der Staatsschulden-Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 16. Dezember D 0D bewirkt.
Vom 1. Januar 1896 ab hört die Verzinsung der gekündigten Dokumente auf.
A werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Dokumente wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß deren Ver- zinsung bereits mit dem 31. Dezember des Jahres ihrer Ver- loosung aufgehört hat. Der Betrag der etwa fehlenden, unent- geltlih abzuliefernden Zinsscheine wird von dem zu zahlenden Kapitalbetrage zurückbehalten.
Formulare zu den Quittungen werden von den oben be- zeichneten Kassen unentgeltlih verabfolgt.
Berlin, den 1. Zuli 1895.
Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Hoffmann.
25. Juni 1895: unter Nr. 9753 den Allerhöchsten Erlaß vom 27. Mai 1895, betreffend die Titel- und Rangverhältnisse der Leiter und Lehrer an Landwirthschafts\shulen ; unter Nr. 9754 die Verordnung, betreffend die Kaution des Rendanten der Bureaukasse bei der Königlichen Polizei: Direktion in Charlottenburg. Vom 1. Juni 1895; und unter