1895 / 165 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Jul 1895 18:00:01 GMT) scan diff

S E S E E N

Jn der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reihs- und Staats - Anzeigers“ wird ein Privilegium zur Ausgabe auf den Jnhaber lautender Hypotheken-Pfand- riefe, Kommunal - Obligationen und Kleinbahn - Obligationen für die Preußische Pf offentlicht.

andbrief - Bank zu Berlin ver-

Forst-Akademie Eberswalde. Winter-Semester 1895/96.

Ober-Forstmeister Dr. Danckelmann: Waldbau. Methoden der Forsteinrihtung. Forstlihe Exkursionen. i

Forstmeister Dr. Kieniß: Waldbau. Forstlihe Exkursionen.

Forstmeister Nunnebaum: Forstbenuzung. Vermessungs- E Rücksicht auf preußische Sbrfinerinéinia, Forstliche

rkursionen.

Forstmeister, Prof. Dr. Sh wappach: Forstgeshihte und Forst- statistik. Holzmeßkunde. Forstlihe Exkursionen.

Forstmeister Zeising: Forstpolitik. Forstlihe Exkursionen.

Korst- Assessor Lasveyres: Forstlihes Repetitorium.

Privatdozent Dr. Schubert: Mathematishe Grundlagen der

* Forstwissenschaft (Holzmeßkunde und Waldwerthrehnung). Uebungs-

aufgaben in Mathematik. E

Professor Dr. ttrih: Meteorologie und Klimalehre. Mechanik. Grundzüge der Differential- und Integral-Rechnung.

Geheimer Regierungs-Rath, Professor Dr. Nemelé: Allgemeine und anorganische Chemie. Mineralogi|hes und hemisches Praktikum.

Professor Dr. Ramann: Standortslehre. i

Professor Dr. Schwarz: Allgemeine Botanik mit Praftikum.

Geheimer Regierungs-Rath, Professor Dr, Altum: Wirbel- thiere. Zoologishes Praktikum. Zoologische Exkursionen.

E Dr. E ck stein: Fischzucht. A :

mtsrihter Dr. Dickel: Sachenreht. Repetitorium in Rechtskunde. _ Lndes-Oekonomie-Nath Dr. Freiherr von Canstein: Land- wirthschaft T (Ackter- und Wiesenbau).

Ober-Stabsarzt a. D. Dr. Kaddaßt: Erste Hilfeleistung in Unglücksfällen.

Das Winter-Semester beginnt Dienstag, den 15. Oktober 1895, und endet Sonnabend, den 21. März 1896.

Meldungen sind baldmöglichst , unter Beifügung der Zeugnisse über Schulbildung, forstliche Lebrzeit, Führung, über den Besitz der erforderlihen Subsistenzmittel, sowie unter Angabe des Militär- verhältnisses an den Unterzeichneten zu rihten.

Cberswalde, den 8. Juli 1895.

Der Direktor der Forst-Akademie. Danckelmann.

Angekommen:

Seine Excellenz der Staats-Minister und Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Freiherr von Hammerstein-Loxten, aus der Provinz Sachsen.

Abgereist:

der Direktor im Reichs-Justizamt Gutbrod, nah Süd- deutschland.

Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Portepee-Fähnriche 2c. Beförderungen und Verseßungen. Im aktiven Heere. Stockholm, an Bord S. M. Yacht „Hohenzollern“. 9. Juli. Sunkel, Hauptm. und Komp. Chef vom Inf. Regt. von Winterfeldt (2. Oberschl.) Nr. 23, zur Dienstleistung bei dem Kriegs-Ministerium kommandiert.

Abschiedsbewilligungen. Jm aktiven Heere. Kiel, an Bord S. M. Yaht „Hohenzollern“, 28. Juni. v. Wiss- mann, Pr. Lt. vom Inf. Regt. von Stülpnagel (5. Brandenburg.) Nr. 48, behufs Uebertritts zur Shußtruppe für Deutsh- Ostafrika aus dem E Li eg

tockholm, an Bord S. M. Yacht „Hohenzollern“, 9. Juli. Frhr. Neubronn v. Eisenburg, Gen. Lt. und Kom- mandant von Spandau, in Genehmigung seines Abschiedegesuches mit Pension zur Disp. gestellt.

XIIL. (Königlih Württembergisches) Armee-Korps.

Im Sanitäts: Korps. 3. Juli. Dr. Neunhböffer, Unter- arzt der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bez. Stuttgart, Dr. Ca- merer, Unterarzt der Nes. von demselben Landw. Bezirk, zu Assist. Aerzten 2. KI. befördert.

Beamte der Militär-Verwaltung.

3. Juli. Die Unter-Apotheker der Ref.: Bauer vom Landw. Bezirk Ehingen, Hirsch vom Landw. Bezirk Ulm, zu Ober- Apothbekern ernannt.

Ernennungen,

Nichtamfklihes.

Deutsches Reich,

Prenßeumn. Berlin, 13. Juli.

_ Seine Majestät der Kaiser und König begaben Sich, wie „W. T. B.“ meldet, N Mittag an Bord der

Yacht f ea von Stocholm nach Tullgarn zum Besuch Jhrer Königlichen Hoheiten des S und der Kronprinzessin von Schweden und Norwegen. Die Ankunft daselbst erfolgte am Abend kurz nah 8 Uhr, worauf Familien- tafel im Schlosse stattfand.

Das Staats-Ministerium trat heute Nachmittag 2 Uhr im Dienstgebäude, Leipziger Plaß 11, unter dem Vorsiß des Vize-Präsidenten des Staats-Ministeriums, Staats- Ministers Dr. von Boetticher zu einer Sizung zusammen.

Das „Marineverordnungsblatt“ veröffentliht in seiner gestern ausgegebenen Nummer 15 eine Allerhöchste Ordre vom 30. Juni d. F, enthaltend neue Bestimmungen über die Seiner Majestät dem Kaiser und König sowie anderen Fürstlichen Personen in den Marine-Garnisonen seitens der Marine-Behörden zu erweisenden Ehrenbezeu- gungen. Dieselben treten an die Stelle der unter dem 18. Februar 1890 erlassznen gleihen Bestimmungen.

_ Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich bayerische Ministerial-Rath von Geiger ist von hier abgereist.

Laut telegraphishen Meldungen an das Ober-Kommando der Marine ist S. M. S. „S tein“, Kommandant Kapitän zur See Rötger, am 11. Juli in Stockholm eingetroffen und O am 15. Juli von dort wieder in See zu gehen; S. M. S. „Kaiserin Augusta“, Kommandant Kapitän zur See Lawaud, ist am 12. Juli d. J. in Tanger angekommen.

Krampas-Sakfknißt, 12. Juli. Die jüngeren Kinder Jhrer Kaiserlichen und Königlichen Majestäten sind, wie „W. T. B.“ meldet, heute Nachmittag 3 Ühr mittels Sonderzugs hier eingetroffen und von dem Ober-Hof- und Hausmarshall Grafen zu Eulenburg in die Villa Hansemann

geleitet worden. Sachsen.

Zhre Königliche Hoheit die Herzogin-Mutter von Genua hat gestern nah dreiwöchigem Besuh bei Zhren Majestäten das Sommerhoflager Pillnig verlassen und ist über München nah Stresa abgereist.

Reuß: ä. L.

Seine Durchlaucht der Fürst ist am 12. d. M. mit Jhren Durchlauchten den Prinzessinnen Emma, Marie und Karoline zum Besuh des Herzoglih altenburgischen Hofes nah Schloß Hummelshain gereist.

Reuß j. L.

Der Landtag hat gestern den Staatsvertrag zwischen Preußen und Reuß j. L. über die Weimar - Geraer Bahn mit allen gegen 3 Stimmen genehmigt und ist darauf, nah Er- ledigung der übrigen Vorlagen, durch den Staats-Minister Dr. Vollert geschlossen worden.

Oesterreich-Ungarn.

Das „Fremdenblatt“ bezeihnet die Meldung von einer bevorstehenden Reise des Vorsizenden des Minijterraths und Ministers des Jnnern Grafen Kielmannsegg an das Kaiserliche Hoflager in Jl behufs Einholung der Kaiserlichen Ermächtigung zur Aufhebung des Prager Ausnahme- zustands als unbegründet.

Das ósterreichishe Abgeordnetenhaus erledigte estern Vormittag das Kapitel „Kultus und Unterricht“ und ehnte den Antrag der Ausshußminorität, betreffend die Oeffent-

lichkeit der böhmischen Komenskyschule in Wien, mit 143 gegen 51 Stimmen ab. Der Abstimmung gingen erregte Scenen voran; die Abgg. Dr. Heßmann und Adámek wurden zur Ordnung gerufen. Bei der Berathung des Budgets des Finanz - Ministeriums erklärte der Finanz - Minister Böhm von Bawerk: er beabsichtige niht, da er bloß einem geschäftsführenden Ministertum angehöre, mit einem großen Reformprogramm hervorzutreten ; seine Haltung werde deshalb aber nit vollständig aiv sein, die Regierung strebe vielmehr zum mindesten die Vorbereitung der unbedingt noth- wendigen Maßnahmen an, um im gegebenen Momente zu Reformen schreiten zu können. Des weiteren er- klärte der Minister, die Frage der Herabsezung des Zinsfußes der Versaßämter werde er prüfen und sich eventuell mit seinen Amiskollegen behufs Revision des Zinsfußes ins Einvernehmen segen. Jn der Abendsißung legte der Justiz - Minister Ritter von Krall einen Geseßentwurf über die Bestrafung fahr- lässigen Verhaltens im Bergbaubetrieb vor.

Großbritannien und Frland.

Der Herzog von Genua und eine Anzahl höherer

Offiziere des italienishen Geshwaders trafen gestern Vormit- tag mittels Sonderzuges von Portsmouth in Windsor ein, um auf Einladung der Königin das dortige Schloß zu besuchen. Der Prinz Christian zu Schleswig-Holstein und der Prinz Heinrich von Battenberg empfingen den Herzog von Genua am Bahn- hofe und geleiteten sodann die Gäste in Hofwagen nah dem Schlosse. Hier wurden die italienishen Admiraie durch Lord Carrington der Königin vorgestellt. Nach dem Frühscück be- suchten die italienishen Gäste die Sankt-Georgskapelle und andere Schenswürdigkeiten. Sodann kehrten sie zum Schlosse zurück und reisten alsbald wieder nach e ab; Prinz Christian gab ihnen das Geleit zum Bahnhof. __ Die Wahlen zum Unterhaus haben gestern mit den- jenigen Wahlen begonnen, bei denen Gegenkandidaten nicht aufgestellt waren. Die aufgestellten Kandidaten wurden ge- wählt, unter diesen der Erste Lord der Admiralität Goschen. Auch in der Londoner City wurden die beiden Unionisten wiedergewählt. Jm Ganzen wurden gestern 30 Unionisten, 3 Liberale und 3 Jrisch-Nationale gewählt. :

Das Offizier-Korps der britishen Armee seßt si der „Army- and Navy-Gazette“ zufolge nah den verschiedenen Chargen in diesem Jahre (die E für 1894 sind in Klammern beigefügt) folgendermaßen zusammen: 21 (19) Generale; 33 (34) General-Lieutenants, davon 22 (23) bei der Jnfanterie und Kavallerie, 7 (7) bei der Artillerie und 4 (4) JZngenieure; 69 (70) General-Majors, 48 (49) bei der Jn- fanterie und Kavallerie, 14 5 bei der Artillerie und 7 (7) Jn- genieure; 442 (414) Obersten, 291 (278) bei der Jnfanterie und Kavallerie, 80 (73) bei der Artillerie und 71 (63) Jn- enieure; 413 (455) Oberst-Lieutenants, 232 (252) bei

er Infanterie und Kavallerie, 103 (117) bei der Artillerie und 78 (86) Ingenieure; 1122 (1136) Majors, 701 (699) bei der Jnfanterie und Kavallerie, 267 (272) bei der Artillerie und 154 (165) Jngenieure; 2630 (2637) Haupt- leute, 1924 (1917) bei der Jnfanterie und Kavallerie, 481 (499) bei der Artillerie und 225 (221) Ingenieure; 2713 (2662) Premier-Lieutenants, 1849 (1866) bei der Infanterie und Kavallerie, 586 (524) bei der Artillerie und 278 (272) Jngenieure; 1462 (1409) Second- Lieutenants, 1138 (1034) bei der Jnfanterie und Kavallerie, 207 (258) bei der Artillerie und 117 (117) Jngenieure.

Frankreich.

Die Deputirtenkammer genehmigte gestern einstimmig den Geseßentwurf, betreffend die Errichtung eines Denkmals zur Erinnerung an die im Jahre 1870 gefallenen Soldaten. Der Deputirte Goblet interpellierte darauf den Kultus- Minister Poincaré über den Brief des Erzbischofs von Cambrai, worin dieser erklärt, er könne die Haltung seines Klerus in der Frage der Anfallsteuer nicht mißbilligen. Goblet bemerkte, man könne die Drohungen und die Auflehnung des Klerus unmöglih dulden, und bat die Regierung am Schluß seiner Nede, die Frage der Trennung der Kirche vom Staat zu prüfen und einen Geseßentwurf über

die Freiheit der Vereinigungen einzubringen. Der Deputir,, gs erinnerte an die gegen die Katholiken erlg

Geseze und fügte hinzu, die Katholiken {lösen fn endlih zu gesezmäßigem Widerstand zusammen. Der Kulty Minister Poincaré erwiderte, die Republik begünstige eines Angriffe auf die Freiheit der Katholiken, tadelte die Agitgt," welhe der Klerus gegen die Anfallsteuer organisiert baby und führte weiter aus, die Regierung werde dem Konkorda Achtung verschaffen und die wahsame Hüterin der öffentlig Gewalt sein. Hierauf wurde eine von Goblet beantragte Lind ordnung zu Gunsten der Trennung von Kirche und Stat mit 310 gegen 191 Stimmen abgelehnt und die von den Minister Poincaré gebilligte Tagesordnuug, * welhe das Ver: trauen in die Festigkeit der Negieruna, den bestehenden Ge seßen Achtung zu verschaffen, ausdrückt, mit 294 gegen 193 Stimmen angenommen. /

Rußland,

Der Kaiser und die Kaiserin empfingen gestern, yj, „W. T. B.“ berichtet, im Schlosse Peterhof den außerorden, lihen Gesandten des Königs Menelik von Abessinien und die Mitglieder der abessinishen Gesandtschaft. Die Gesand; schaft überbrachte dem Kaiser Briefe des Königs Menelit und des abessinishen Metropoliten, ferner die Insignien des Salomon - Ordens und als Geschenke ein alty: thümlihes Evangelienbuch und ein goldenes Kreuz Der Kaiserin-Wittwe wurden Briefe des Königs Menest und der Königin Taitu, ein goldenes Kreuz und ein voi abessinishen Hofdamen gearbeiteter Korb überreicht: die Kaiserin Alexandra Feodorowna crhielt ebenfalls einen Brief der Königin Taitu und eine Anzahl werthvoller 6 schenke. Nah dem Empfange wurde für die Gesandtschaft im großen Peterhofer Palais ein Frühstück serviert.

Wie „W. T. B.“ anderweitig hört, solle in St. Peters: burg eine ständige abessinishe Gesandtschaft errihte werden; Rußland werde einen diplomatischen Agenten nach Abessinien schicken.

Ftalien.

Der Herzog und die Herzogin von Aosa sin gestern Abend von Rom nah Turin abgereist. Der König und die Königin hatten ihnen das Geleit zum Bahnhof gee geben. Jn den festlih beleuhteten Straßen und am Bahnhgi empfing das Herzogliche Paar begeisterte Huldigungen seitens der Bevölkerung.

Jn der gestrigen Sißung der Deputirtenkammer

richtete der Deputirte Cirmeni an den Minister des Aeußern Baron Blanc die Anfrage, ob Rußland den Vertrag m Uccialli zwischen Jtalien und Abessinien anerkannt habe uy wenn Ja, ob der offizielle Empfang der abessinischen Abordnung in Rußland mit dem Geist und dem Wortlaut des Ver trages im Einklang stche. Der Deputirte Jmbriani {loß sih mit der Anfrage an, welche Beachtung de erwähnte Vertrag bei den europäischen Regierungen finde. Hierauf seßte das Haus die Berathung der finanziellen Maßnahmen fort. Am Schluß der Sizung erklärte de Minister-Präsident Crispi auf eine Anfrage des Deputirten IJmbriani betreffs einer Amnestie: in der Thronrede sei nicht von einer Amnestie: sondern von Gnadenbeweisen die Rede, welche erfolgen sollten, wenn der Zustand der öffentlichen Sicherheit es erlauben werde. Gnadenerzeigungen würden nicht aufgedrungen. Er bitte jedoch Jmbriani, diesen Gegen: E fallen zu lassen, wenn er seinen Freunden nüßlich sein wolle. _ Der Kardinal Ledochowski, welcher heute sein fünfzig jähriges Priesterjubiläum begeht, wird Glückwünsche von den Kardinälen, die den Propagandarath bilden, sowie von den Prälaten, welche die sogenannte Kongregation von Schülern des Kollegs der Propaganda bilden, ferner von auswärtigen Kollegien und von Prokuratoren aller religiósen Orden, wae Missionare entsenden, entgegennehmen. Unter den Ehren gaben befinden sih eine goldene Gedächtnißmedaille, welche von den Beamten der Propaganda überreicht wird, und ein Album der Schüler des Propaganda- Kollegs mit einer in zahlreihen Sprachen abgefaßten Adresse.

Schweiz. Die diesjährigen großen Herbstübungen, welche

unter Leitung des Kommandanten des aus der 1. und 2. Di: |

vision bestehenden T. Armee-Korps Obersten Ceresole in der Westschweiz stattfinden werden, beginnen am 28. August; dic Stäbe werden am 25. desselben Monats gebildet. Die Zeit vom 28. bis zum 31. August ist der Kompagnie- und Bataillons: schule gewidmet, vom 2. bis zum 6. September üben die Regimenter und demnächst die Brigaden gegeneinander, am 7., 9. und 10. ebenso die Divisionen, am 11. unternimmt das gesammte Armee-Korps einen Vormarsch gegen einen markierten Feind; am 12. findet eine große Parade statt, und am 13. werden die Truppen entlassen. Schauplaß der Regiments- und Brigadeübungen ist für die 1. Division die Gegend zwishen Genf und Lausanne, für die 2. die zwischen Cossonay und Grandion. Dem Manöver von Division gegen Division liegt eine Generalidee zu Grunde, laut welcher eine Westdivision (die 1.), die den linken Flügel eines feindlichen Heercs bildet und sih nördlich von Nyon gesammelt hat, auf das shweizerishe Hochland vorzudringen suht. Eine Ost division (die 2.) ist vom Eidgenössishen Heere in die Gegend zwischen l’Aubonne und la Venoge vorgeschoben und hat di Aufgabe, sich diesem Vordringen zu widerseßen.

Belgien. Der Senat hat gestern die ganze Zollvorlage mit öd gegen 33 Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen angenommen. Türkei.

Aus Konstantinopel berichtet „W. T. B.“, der Khedive werde in den nächsten Tagen daselbst erwartet. I! diplomatischen Kreisen nehme man an, daß die Reise jedes

politishen Motivs entbehre; man glaube vielmehr, dieselbe hängt mit einer früheren Verabredung zusammen, derzufolge det | Khedive versprochen habe, wenn möglih in jedem Sommer |

Konstantinopel besuchen zu wollen.

Griechenland.

Die Kammer nahm gestern in erster L-sung den Gese#- entwurf an, wona 20 Proz. der Korinthenernte zurückgehalten werden sollen. Die zurückgehaltenen Korinthen dürfen währe cines Jahres nicht im Jnnern verwendet werden. f

Jn dem Duell zwishen dem Deputirten Ober! Vassiliadis und dem Kriegs-Minister Oberst Smolents C vis 162 d. Bl.) wurden zwei Kugeln resultatlos wechselt.

Serbien. Der Finanzausschuß der Skupschtina berieth in Anwesenheit des Finanz-Ministers über die Konversions- vorlage, die am Montag an das Plenum ‘gelangen soll.

Schweden und Norwegen.

Dem in Christiania ersheinenden „Morgenbladet“ ufolge hätte der König in dem gestern abgehaltenen Staatsrath beschlossen, daß im Storthing eine Vorlage eingebraht werden solle, betreffend die Aufnahme einer in- ländischen Anleihe im Betrage von angeblich 10000000 Kronen, welche zur Deckung der Kosten für außerordentlihe Vertheidi- gungsvorkehrungen dienen jollen.

Amerika.

Drei Benediktinerinnen und ein Priester sind, wie „W. T. B.“ aus Washington berichtet, von Ecuador dorthin zurückgekehrt, um sich in cinem Appell an die Regic- rung der Vereinigten Staaten über die Unbill zu beklagen, welche sie und der Bischof Schuhmacher während der Nevo- lution in Ecuador erduldet hätten. d

Nach einer Meldung des „Reuter shen Bureaus“ aus Lima vom 11. d. M. bestätigt sich die Meldung der „Times“, daß die peruanishe Regierung nicht geneigt sei, die von Bolivia verlangte Genugthuung (siehe Nr. 163 d. Bl.) zu gewähren, da dicje Forderung nit hinreichend begründet sei.

Asien.

Dem „Reutershen Bureau“ ist eine Meldung aus Yoko- hama zugegangen, wonah 700 Chinesen die japanische Garnison in Hsinhu (?) auf Formosa am 10. Juli an- gegriffen hätten. 200 Chinesen seien getödtet und viele gefangen genommen worden. Die Japaner hätten 11 Mann verloren.

Nr. 28 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 12. Juli, hat folgenden Inhalt: Konsulatwesen : Todesfall; Ermächtigung zur Vornahme von Zivilstandéakten. Zoll- und Steuerwesen: Zoll- behandlung der vom Auslande als Muster eingehenden Waaren. Bankwesen: Status der deutshen Notenbanken Ende Juni 1895. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.

Nr. 35 des „Eisenbahn - Verordnungs-Blatts*, heraus- gegeben im Ministerium der öffentlihen Arbeiten, vom 11. Juli, hat folgenden Inhalt: Erlaß des Ministers der öffentlilen Arbeiten vom 6. Juli 1895, betreffend Verwaltung der Zubehörstücke der Be- trieb smittel und der Zuggeräthe.

Nr. 36 vom 12. Juli, hat folgenden Inhalt: Erlasse des Ministers der öffentlihen Arbeiten : vom 1. Juli 1895, betreffend Pensfionierung der zur Verfügung gestellten Beamten; vom 3. Juli 1895, betreffend Mitwirkung der Ober-Postdirektionen bei Aufstel- lung der Eisenbahn-Fahrpläne; vom 4. Juli 1895, betreffend Nauch- verbot in Nichtrauher-Wagen und Abtheilen; vom 4. Juli 1895, betreffend Ergänzuaugsvorschriften zu § 24 Abs. 1 der Verkehrsordnung. Naqhrichten.

Entscheidungen des Reichsgerichts,

In Bezug auf § 333 Strafgeseßbuch8, wonah derjenige, welcher einem Beamten Vortheile anbietet, um ihn zu einer dienst- widrigen Handlung zu bestimmen, wegen Bestehung mit Gefängniß bestraft wird, hat das Reichsgericht, 11. Strafsenat, dur Urtheil vom 2%. Januar 1895 ausgesprochen, daß zur Anwendung dieser Be- stimmung weder das Anbieten von Vortheilen ein ausdrückliches zu sein, noch der Beamte für die dur das Anbieten bethätigte Absicht des Anbietenden Entgegenkommen oder Verständniß zu bezeigen brauht. „Beim Anbieten im Sinne des § 333 des Straf- geseßbuchs handelt es sich um einen einseitigen Akt des Thäters, der ¿war zur A des anderen Theils des Beamten, von dem die eine Verleßung seiner Amtspflicht enthaltende Handlung erheischt wird gekommen sein muß, der aber éin Weiteres nicht erfordert. Es ift somit niht nothwendig, daß, wenn das Angebot eines Vortheils für die vorzunehmende pflihtwidrige Handlung des Beamten dur shlüssige Handlung erfolgt, es au als ein solches Anerbicten im Sinne des § 333 von dem Beamten erkannt worden fei. Durch die Aufstellung eines solhen Erfordernisses würde in dem Thatbestand des § 333 das Mcrkmal eines gewissen Erfolgs hineingetragen werden, das ihm fremd ist. Noch weniger ist es zu billigen, wenn der Vorder- rihter auf seiten des Beamten sogar ein Entgegenkommen als erforderlih ansieht; ob der Beamte der gegen ihn unternommenen Verleitung zum pflihtwidrigen Handeln unterliegt, ist für den That- bestand des § 333, der vom Eintritt tes vom Thäter M Erfolgs gänzlich absiebt, gleichgültig. . . Möglicherweise ift die ge- troffene erstrihterlihe Entscheidung au durch die Annahme beeinflußt, daß das „Anbieten“ ein ausdrücklihes gewesen sein müsse. Auch das würde rechtsirrthümlih sein; denn das Geseß enthält eine dahin gehende Einschränkung niht, und nah allgemeinen Grundsätzen steht im Stra\reht eine durch schlüssige Handlungen an den Tag geleäteWillensäußerung einer ausdrücklichen gleich.“ (4416/94.)

Giebt im kaufmännischen Verkehr der Käufer dem Verkäufer sog. Gefälligkeitswehsel in Zahlung, wobei er den Wechseln geflissentlich den Anschein von Kunden-Wechseln giebt, so liegt nah einem Urtheil des Reichsgerichts, 1V. Strafsenats, vom d. März 1895, nit ohne weiteres eine Vorspiegelung falsher Thatsachen vor, welche zu einer Bestrafung wegen Betruges führen könnte. „NRehts- irrthümlich ist es, wenn die Vorinstanz als allgemeingültig den Rechts- saß aufstellt: die Wechselnehmer waren nach den Grundsäßen von Treue und Glauben im Handelsverkehr berechtigt, im legitimen Handels- verkehr entstandene Waaren- oder Kun denwechsel zu verlangen. Dem widerspriht die formale Natur des Wethsels und die offen- kundige Thatsache, daß im legitimsten Wechselverkehr Gefälligkeits- accepte gegeben und genommen werden. Nur konkrete Umstände des einzelnen Falles können dem Wechselnehmer ein solches Recht, Waaren- oder Kundenwechsel zu verlangen, verleihen, seien es spezielle Zusiche- rungen, seien es Vertragsberedungen, seien es Handelsgebräuche auf Grund der Natur gewisser Geschäfteverbindungen u. dgl. Unter solhen Umständen fkann mit der Feststellung, daß der Angeklagte den Wechseln geflissentlch den Anschein von Kundenwechseln gegeben habe, die Annahme der Vorspiegelung einer falschen Thatsache niht als ausreihend begründet erahtet werden. No weniger konnte im bloßen Hingeben der Wechsel unter Ver- \hweigung des Umstandes, daß die Wechsel Kundenwechsel nicht waren, die Unterdrückung einer wahren Thatsache gefunden werden, da eine allgemeine Nechtepflicht, hierüber beim Begeben des Wechsels (873/ g lene)mer aufzuklären, nicht anerkannt werden kann.“

Mm

Entscheidungen des Ober-Verwaltungsgerichts,

Die Beiträge zu den Baukosten der von einer Stadtgemeinde berzustellenden Kanalisation, welche den Grundbesigern ohne Nück- sicht darauf, ob den einzelnen Beitragenden die Möglichkeit des Anschlusses an die Kanalisation von der Gemeinde gewährt wird oter nicht, auf- erlegt werden, sind nah einem Urtheil. des Oker-Verwaltungsgerichts,

TI. Senats, vom 1. Dezember 1894, nicht als „Gebühren“, sondern als eine „besondere Gem eindesteuer“ zu erachten, deren Einführung der Zustimmung der Minister des Innern und der Finanzen bedarf. În der Stadt C. (Rheinprovinz) ist auf Grund des § 10 der Städteordnung für die Rheinprovinz bom 15. Mai 1856 im Jahre 1892 ein Ortsstatut, betreffend den Anschluß der Grundstücke an die Straßenkanäle und die Wasserleitung, erlassen und vom Bezirksaus\s{chuß zu D. genehmigt worden, dessen & 8 bestimmt: „Zu den Kosten der von der Stadt bereits hergestellten oder noch herzustellenden Straßenkanäle haben die Unternehmer von Neubauten oder größeren Umbauten an den bereits festgestellten oder noch festzustellenden Straßen und Straßentheilen einen einmaligen Beitrag zu entrichten“.

Auf Grund dieser Bestimmung zog die Stadtgemeinde einen Adjazenten der D. straße, dem die Erlaubniß zu einem Neubau ertheilt worden war, zu einem Kanalbaubeitrage von 2590 (6 beran. Die D straße aber war noch nit kanalisiert, und es bestand nur die Absicht einer späteren Kanalisierung, deren Ausführung vorläufig aus tehnischen Gründen noh ausgeseßt blieb. Der Adjazent beantragte Élagend seine Freistellung, weil diese Kanalbaubeiträge eine neue Zweksteuer bildeten und der dazu erforderlihen ministeriellen Ge- nehmigung ermangelten. Die Klage wurde vom Bezirksaus\chuß ab- gewiesen. Auf die Revision des Klägers hob das Ober-Verwaltungs- geriht das erfte Urtheil auf und erkannte auf Freistellung des Klägers von der bisher nit rechtsgültig konstituierten Abgabe. „Der Vorder- rihter erahtet den Kanalbaukostenbeitrag für keine Gemeindesteuer, sondern für ein Entgelt, welches die Grundbesitzer für die ibnen aus der Kanalisation erwachsenden Vortheile zu entrihten haben. Damit bat er den Charakter der streitigen Abgabe verkannt. Sie ist eine Steuer, niht eine Gebühr. Begrifflih unterliegt es keinem Bedenken, daß eine kommunale Hebung eine „Gebühr * da ist, wo den Interessenten eine Anstalt zum Gebrauch ofen gehalten wird, für deren spezielle Inanspruchnahme sie eine Vergütung zu zahlen haben und zwar gleichviel, ob die Jnanspruhnahme völlig vom freien Willen des Interessenten abhängt oder auf polizeilihem Zwang beruht. Au leßteren Falls steht der von der Kommune für die Gebühr dargebotenen Leistung immer noch in dem Anschluß eine effektive Benußung der öffentlihen Anstalt gegenüber. Anders stebt es mit dem einmaligen Kanalbaukostenbeitrage, wie er hier durch den § 8 des Statuts vorgesehen ist. Auch solche Bei- träge fönnen allerdings . den Charakter von Gebühren an si tragen, wenn es an der speziellen Leistung einer mittels Anschlusses an den Kanal fi vollziehenden Entwässerung niht fehlt. Der oben mit- getheilte § 8 des Statuts legt aber den Beitrag den Unternehmern von Neubauten oder größeren Umbauten nicht bloß für die bereits hergestellten, sondern auch für die ers noch herzustellenden Kanäle, und nit nur an den bereits festgestellten, sondern au an den n o ch festzustellenden Straßen und Straßentheilen auf. Die Bau- unternehmer werden also in ungemessener Weise selbst bezüglich der künftig noch festzustellenden Straßen belastet, ohne daß ihnen au nur eine sichere Aussicht auf die Gegenleistung eines Kanalbaues gewähr- [leistet wird... . Im vorliegenden Falle kann die dur § 16 des Zuständigkeitsgeseßes vom 1. August 1883 vorgeschriebene Zustimmung der Minister des Innern und der Finanzen für die Neueinführung der Beiträge niht entbehrt werden.“ (II. 1659.)

Ein Konzertunternehmer ist, auh wenn er zuglei Diri- gent der von ihm unterhaltenen Musikkapelle ist, nah einer Entscheidung des 2e ger Ds, VI. Senats, 1. Kammer, vom 6. De- zember 1894, gewerbesteuerpflichtig. „Unter der „Ausübung der Kunst“, welche in §4 Nr. 7 des Gewerbesteuergesetzes vom 24. Juni 1891 als der Gewerbesteuer niht unterliegend genannt wird, ist nur die eigene Bethätigung der Kunst zu verstehen. Es sollen die in Konzerten, Theatervorfstellungen u. |. w. auftretenden Künstler, mögen sie selbst, ohne Zuziehung fremder Kräfte, die Vorstellungen ver- anstalten oder in fremden Vorstellungen mitwirken, zur Gewerbesteuer nicht herangezogen werden. Dagegen ist es niht die Absicht des Gesetzes, auch diejenigen Unternehmer von der Gewerbesteuer zu befreien, die behufs eigenen Erwerbes fremde künstlerishe Leistungen verwerthen. Die Konzerte, die der Beshwerdeführer mit seiner Kapelle veranstaltet, sind wegen der Abhängigkeit seiner Gehilfen von ihm nicht Veranstaltungen einer Vereinigung von selbständigen Künstlern für gemeinshaftliche Rechnung, sondern solche, bei denen er die Leistungen der ihm untergeordneten Gehilfen, also fremde künstlerishe Leistungen, behufs Erzielung eigenen Erwerbes ver - wendet.“ (VI. G. 292/94.)

Statistik und Volkswirthschaft.

Nach dem vom Statistishen Amt der Stadt Breslau festgestellten vorläufigen Ergebniß der Berufs- und Gewerbezählung am 14. v. M. beträgt die ortsanwesende Bevölkerung der Stadt Breslau 362597. Seit 1. Dezember 1890 hat sich die Bevölkerungszahl um 27411 oder 8,29/06 vergrößert. Das Wachsthum bleibt aber hinter der fortges{riebenen Cinwohnerzahl um 5709 Personen zurück. Ob diese Fehlziffer aus\chließlih auf die vorübergehend abwesenden Personen zurückzuführen ist, werden die späteren Auszählungen lehren. Auch in Leipzig, Straßburg i. E., Hamburg und Altona ist das Zählungsergebniß binter der Erwartung zurügeblieben. In einigen andern größeren Städten, wie Dresden, Frankfurt a. M., Mannheim, war das Wachsthum der Bevölkerung größer als in Breêlau. Die Zahl der Gewerbebetriebe mit mindestens einem Ge- hilfen oder mit Motoren betrug 11 377 oder auf 1000 Einwohner 34; im Jahre 1882 wurden 9111 bezw. 31 pro Mille solher Be- triebe ermittelt. Landwirthschaftsbetriebe wurden 545 gezählt, un- gefähr- ebenfo viel wie im Jahre 1882.

Zur Arbeiterbewegung.

In Stettin hielten die ausständigen Schneider gestern Abend wieder eine zahlreih besuhte Versammlung ab. Der Vor- sißende der Lohnkommission wies, wie die „Ostsee-Ztg.“ berichtet, auf die veränderte Sachlage hin, die dadur geschaffen worden sei, daß die Mitglieder des Verbandes der Konfektionäre zu erhöhten Lohnsäßen wieder Arbeit ausgeben, und daß ausftändige Schneider wieder in Arbeit getreten seien. (Vgl. Nr. 164 d. Bl.) Er empfahl, unter den jeßigen Verhältnissen und bei dem ungünstigen Stand der Unterstüßungsfasse mit dem errungenen Erfolg vorläufig sich zufrieden zu geben und den Ausstand für beendet zu erklären. u einem ge- eigneten Zeitpunkt könne man wieder mit erneuten Forderungen an die Unternehmer herantreten. Die Mehrhcit vertrat bei der Be- sprehung den Standpunkt, vorläufig bei den beiden Firmen O. B. Juda und Leopold Juda den Ausstand fortzuseßen. Bei der Abstimmung hierüber, an der sich nur die bei den genannten Firmen beschäftigt gewesenen Schneider zu betheiligen hatten, wurde mit 84 gegen 4 Stimmen in diesem Sinne beschlossen. Eine weitere Abstimmung hatte das Ergebniß, daß mit 77 gegen 35 Stimmen beschlossen wurde, bei den übrigen 11 Firmen, die dem Verband d Monte angehören, am nähsten Montag die Arbeit wieder aufzunehmen.

Aus Görliß wird dem „Vorwärts" geschrieben : Sämmtliche Ofenseyer haben mit Ausnahme von 7 Mann am leßten Montag

„wegen Lohnstreits die Arbeit niedergelegt.

Aus Plauen i. V. wird dem „Dresd. Journ.“ unter dem 11. Juli zum Maurerausfstand berihtet: Von den an- wesenden Maurern, gegen ‘600, hatten bis gestern Mittag über 300 die Arbeit eingestelt. Die Ausftändigen erhalten für die Woche 10 A aus der Ausstandskasse, wozu bei den Ver- heiratheten noch 1 A für jedes Kind kommt. Die Meister sind weniger gegen eine Lohnerhöhung, als, gegen die Einführung der zehn- stündigen Arbeitszeit. Gegenwärtig wird, die Frühstücks- und Vesperzeit abgerehnet, 11 Stunden gearbeitet. (Vgl. Nr. 164 d. Bl.)

Aus Kopenhagen meldet „W. T. B.“ : Wegen Konflikts zwischen den Maurer- und Zimmermeistern und ihren Ge- sellen in Aalborg (vgl. Nr. 164 d. Bl.) über - die Formen für die

Zeugnisse bei Entlassungen bewerkstelligte die Organisation der Maurer- und Zimmermeister die Aussperrung aller ihrer Arbeiter in mehreren der größten Städte Jütlands, namentlich in Aalborg, Aarhus, Esbjerg und Horsens. Die Zahl der nicht beschäftigten Ge- sellen wurde gestern auf über 1000 geshägßt.

Nach Mittheilung des Statistishen Amts der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 30. Juni bis inkl. 6. Juli cr. zur Anmeldung E 959 Lebendaeborene, 306 Eheschließungen, 33 Todtgeborene, 747 Sterbefälle.

Vauten.,

In der Preisbewerbung um Entwürfe für eine Kirche der evangelisch-lutherischen Jacobi-Gemeinde in Dresden ist, wie das „Zentr.-Bl. d. Bauv.“ mittheilt, der erste Preis (3000 M4) dem Architekten Jürgen Kröger in Berlin zuerkannt worden. Den zweiten Preis (2000 4) erhielt Architekt Leo von Abbema in Düssel- dorf, den dritten Preis (1000 A) Architekt Heinrih Reinhardt in Berlin. Zum Ankauf empfohlen wurden der Entwurf „Wettin“ und die mit einem rothen Kreuz bezeihnete Arbeit.

Land- und Forslwirthschaft.

Bei der Königlichen Landwirthschaftlihen Hohschule zu Berlin hat die Vertheilung der Preise für die im Studien- jahre 1894/95 ausgeschrieben gewesenen Preisaufgaben nunmehr statt- gefunden. Es erhielten Preise von je 150 4 der Studierende der Landwirthschaft Richard D oft aus Krokau für eine Arbeit aus dem Gebiete der Landwirthschaft, sowie die Studierenden der Landwirth- schaft Kurt Geiger aus Mortung und Eduard von Trzcinsfki aus Pofen für Arbeiten aus dem Gebiete der Meteorologie. Je einen Preis von 100 4 erhielten der Studierende der Landwirthschaft Friß Nippa aus Breslau für eine landwirthschaftlihe und der Studierende der Geodäsie und Kulturtehnik Georg Dybowski aus Berlin für eine geodätische Arbeit.

_Für das Studienjahr 1895/96 sind wiederum vier Preis- aufgaben für die Studierenden der genannten Hochschule aus- geschrieben worden, und zwar je eine aus dem Gebiet der Landwirth- schaft, der Kulturtehnik, der Zoologie und der Nationalökonomie. Zur Bewerbung um die Res Preise von je 150 4 sind die als ordentlibe Hörer immatrikulierten Studierenden der Hochschule berechtigt. Die Preisarbeiten sind bis zum 1. April 1896 dem Rektorat cinzusenden.

Verbesserung des bäuerlichen Realkredits.

Von den für die einzelnen Provinzen angeordneten Verhandlungen zur Verbesserung des bäuerlichen Realkredits hat die erste am 10. d. M. für die Provinz Posen stattgefunden und zwar mit durchaus be- friedigendem Erfolg. Der Verhandlung, welhe der Ober-Präsident leitete, wohnten der Referent des Landwirthshafts-Ministeriuums, Ver- treter der Landschaft und der Provinzial-Hilfskasse, der Provinzial- regierunge4, sowie auch ein Mitglied des Ober-Landesgerichts bei. Die Versammlung einigte ih zu folgenden Vorschlägen, welche durch- weg auch von den Vertretern der Landschaft angenommen wurden und daber voraussihtlich auch bei den beschlußfassenden Organen der Land- schaft keinerlei Schwierigkeiten finden werden :

Der Kreis der beleihungsfähigen Besißungen foll auf alle selb- ständigen Ackernahrungen, d. h. mindestens alle Besißungen bis 3000 Tarwerth ausgedehnt werden. Die Tax- und Beleihungskosten sollen für fleine Objekte wesentlih ermäßigt, auch die am einfachsten durhführbare Beleihung nach der Grundsteuer für bäuerliche O erheblih erweitert werden. Sobald ferner die Landschaft die Geneh- migung zur Ausgabe 3 9/9 Pfandbriefe nahgesucht und erhalten hat und so in der Lage ist, den Kredit so billig wie möglih zu gewähren, \oll die Umwandlung der bäuerlichen Privat- und Sparkassenhypotheken in Landschaftshypotheken in vollem Umfang in Angriff genommen werden. Bei der zentralisierten Verfassung der Posener Landschaft und den allgemeinen Verhältnissen der Provinz wurde einmüthig die Mit- wirkung der ordentlichen Verwaltungsbehörden bei dieser Maßnahme für unerläßlich erahtet. Die Landräthe sollen für die einzelnen Distrikte Vertrauensmänner ernennen, welche dorfschaftsweise vorgehen und nach Einsicht des Grundbuchßs und unter Be- nußung der von der Landschaft zu liefernden Formulare die erforderlihen Anträge von den Besißern aufnehmen. Die Unterstüßung durch die Grundbuchämter ist bei der wohlwollenden Stellung der Justizverwaltung um so mehr zu erwarten, als die Durchführung der beabsichtigten Hypothekenbewilligung auch zur Säuberung des Grundbuhs und zur Löshung mancher noch einge- tragener, aber bereits getilgter Posten führen wird. Die Ansihht der Versammlung ging einstimmig dahin, daß ein Vorgehen auf diesem Wege die ersprießflihsten Erfolge erwarten lasse. Gegenwärtig sind in der Provinz Posen rund 29 000 beleihungsfähige Besißungen vor- handen (mit 30 Thaler Reinertrag und darüber); die Zahl wird ih durch die oben erwähnte Erweiterung noch Peer, Wirklich be- liehen bei der Landschaft sind aber nur 6375 Besißungen, darunter 3362 bâuerliche.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln.

Lemberg, 12. Juli. (W. T. B) Die Schweineseuche ist in sieben weiteren Bezirken ausgebrohen; behufs Verhinderung einer Weiterverbreitung der Seuche ist auch über diese Bezirke die Sperre verhängt worden. :

New-York, 12. Juli. Amtliche Berichte der Regierung in O PoN melden das epidemische Auftreten des gelben Fiebers auf Cuba.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. / An der Nuhr sind am 12. d. M. gestellt 11 421, n'‘cht rechtzeitig gestellt 98 Wagen. In Oberschlesien sind am 11. d. M. gestellt 4163, niht redt- ¡eitig gestellt keine Wagen. :

A er et gera nen, :

Beim Königlichen Amtsgericht Il Berlin standen am 10. und 11. Juli die nachbezeihneten GrandstüFe zur Versteigerung : das im Grundbuche von Stegliy Band 14 Blatt Nr. 447 auf den Namen der verwittweten Frau Caroline Christiane Eleonore Kühne, geb. Buff, zu Stegliß, Schloßstr. 82, CRgetragene, zu Stegliß, Lindenstr. 48, belegene Grundstück; Fläche 5,06 a mit 1710 A Nutungs- werth zur Gebäudesteuer veranlagt; mit dem Gebot von 27 400 blieb der Klempnermeister Albert Kühne zu Friedenau, Meist- bietender. Das im Grundbuche von Schöneberg Band 43 Blatt Nr. 1594 auf den Namen des Architekten Bernhard Korn zu Schöneberg eingetragene, zu Schöneberg an der Kranachstraße 62 belegene Grundstück, welches mit 1,32 4 Reinertrag und einer Fläche von 9,32 a zur Grundsteuer veranlagt ist, mit dem Gebot von 115700 M blieben der Maurermeister August Baumgarten zu Berlin, Potsdamerstraße 77a, und der Rentier Hermann Rieger zu Deutsh-Wilmersdorf, Meistbietende. Das* im Grundbuch von Schöneberg Band 47 Blatt Nr. 1701 auf den Namen des Zimmermeisters Friedrich Wilhelm Gustav Kulisch zu Berlin, Oderbergerstraße 28, eingetragene, zu Schöne- berg, Ede Défitrich Kiepert- und Grunewaldstraße 59, belegene Grundstück, welches mit 0,03 4 Reinertrag und einer Fläche von 10,32 a zur Grundsteuer, zur Gebäudesteuer nicht veranlagt ist; Meistbietende blieben die Bankdirektoren Eduard Sanden zu Potédam und Paul Puchmüller zu Charlottenburg mit dem Gebot von 206000 #& Das im Grundbuch von Friedenau Band 12 Blatt Nr. 835 auf den Namen des Bauunter-