1895 / 165 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Jul 1895 18:00:01 GMT) scan diff

nehmers Adolf Sotshnik eingetragene, zu Friedenau an der Bismarckstraße 23 und Albestraßen-Ecke, belegene Grundstü, welches mit 4,68 Reinertrag und einer Flähe von 9,99 a zur Grund- steuer, zur Gebäudesteuer niht veranlagt is, mit dem Gebot von 136 000 4 blieb der Schlossermeister Heinrih Klemme zu Friedenau, Meistbietender. Das im Grundbuche von Schöneberg Band 36 Blatt Nr. 1383 auf den Namen des Maurermeisters Jakob Jakoby eingetragene, zu Schöneberg, Koburgstraße 7 belegene Grundstück, welches mit 1,32 A Reinertrag und einer Fläche von 6,21 a zur Grundsteuer, zur Gebäudesteuer nicht veranlagt ist; mit dem Gebot von 113 130 A blieb die Aftiengesellschast für Grundbesiß und Hypotheken-Verkehr zu Berlin, Dorotheen- straße 95/96, Meistbietende. Das im Grundbuche von Groß- Lichterfelde Band 43 Blatt Nr. 1301 auf den Namen des Architekten Paul Boswau eingetragene, zu Groß-Lichterfelde an der Schillerstraße belegene Grundstück, welches mit 1,71 Æ Reinertrag und einer Fläche von 12,13 a zur Grundsteuer, zur Gebäudesteuer nit veranlagt ist, mit dem Gebot von 46 600 M blieb der Kaufmann Hermann Franke zu Groß-Lichterfelde, Meistbietender. Das im Grundbuche von Wilmersdorf Band 45 Blatt Nr. 1356 auf den Namen der Maurer- meister Wilhelm Lünow und Wilhelm Koch zu gleichen Rechten und Antheilen eingetragene, zu Wilmersdorf, Brandenburgischestraße 4, belegene Grundftück, welches mit einer Flähe von 6,69 a zur Grund- steuer, zur Gebäudesteuer n iht veranlagt ist, ein Gebot wurde nicht abgegeben. Vertagt wurde das Verfahren der Zwangsversteige- rung wegen des Grundstücks des Bauunternehmers C. Rother zu Weißensee, sowie des Grundstücks des Kistenfabrikanten Eduard Seidel zu Lübars belegen.

Dem Bericht über das elfte Geschäftsjahr des Vereins „Waarenhaus für Armee und Marine“ vom 1. April 1894 bis 31. März 1895 entnehmen wir folgende Mittheilungen : Die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder betrug am 31. März 1895 41 569, am 31. März 1894 40090. Es traten also im Laufe des Jahres mehr hinzu, als durch Tod u. f. w. ausgeschieden sind, 1479. Außerdem wurden Jahreskarten an außerordentliche Mitglieder aus- gegeben 2624. Der Gesammt-Umsay der von dem Vereinshause ge- lieferten Waaren betrug 5 343 142 4; hiervon entfallen auf den eigenen Werkstättenbetrieb 1 774254 4 Der Ueberschuß beträgt nah erfolgter Abschreibung auf Waaren 192 419 #, wovon für Reserve- stellungen u. |. w. verwendet werden 23 692 A Es ergiebt sich ein Reinerträgniß in Höhe von 168 726 4, welhes durch Comitébeshluß wie folgt vertheilt worden is. Verzinsung von 2 814 000 A Antheil- scheinen 140 700 4; zur Amortisation des Garantiefonds werden 13 000 M nebst 59/9 Agio mit 650 #, zusammen 13 650 A ver- wendet. Dem Reservefonds is der gleihe Betrag mit 13 650 4 zugewiesen und der verbleibende Nest von 726,85 # auf das neue Geschäftsjahr 1895/96 vorgetragen worden. :

Magdeburg, 12. Îuli. (W. T. B.) uckerberi 1. Kornzucker exkl, von 929% —,—, neue —,—. Kornzuder erkl., 8889/6 Rendement —,—, neue 10,30—10,45, Nachprodukte exkl., 75 2% Rendement Scchwächer. Brotraffinade . 1 22,75, Brot- raffinade I1 22,50. Gem. Raffinade mit Faß 22,75—23,00. Gem. Melis I mit Faß 22—22,25. As stetig. Mohzucker 1. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. Juli 9,725 Gd., 9,823 Br., pr. August 9,87# bez., 9,90 Br., pr. September 10,00 bez., 10,025 Br., pr. Oktober-Dezember 10,55 bez. u. Br. Matt. Wochenumsaß im - Rohzuckerge]chäft 276 000 Ztr. i :

ssen a. d. Ruhr, 12. Juli. (W. T. B.) Der „Rhein.- Westf. Z.® zufolge betrug die Einschränkung beim Rheinisch- Westfäl ishen Kohlen-Syndikat 14% gegen 15%, wie ursprünglich beschlossen war. Die Absatverhältnisse waren im laufenden Monat gute. i

Leipzig, 12. Juli. (W. T. B.) Kammzug - Termin- handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Juli 3,077 4, pr. August 3,075 M, pr. September 3,10 4, pr. Oktober 3,10 , pr. No- vember 3,127 #4, pr. Dezember 3,125 #4, pr. Januar 3,15 #, pr. Februar 3,15 #4, pr. März 3,17È , pr. April 3,20 %, pr. Mai 3,20 M, pr. Juni 3,20 A Umsay 35 000 kg.

Bremen, 12. Juli. (W. T. B.) Börsen - S(lußbericht. Naffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der LVremer Petroleum-Börse.) Ruhig. Loko 6,95 Br. Baumwolle. Stetig. Upland middl. loko 35} 4. Schmalz. Höher. Wilcox 34 &4. Armour shield 34 4, Cudahv 35} 4, Fairbanks 29 4. Speck. Fest. Short clear middling loko 31. Taback. Umsay 14 Faß Kentucky, 100 Faß Stengel. |

an er

Dambuxg, 12, JU (W. Q B) Kate beriht.) Good average Santos pr. Juli 745, pr. Septem 74x, vr. Dezember 73}, pr. März 72}. Behauptet. Zucker- markt. (Schlußbericht.) Rüben-Rohzucker 1. Produkt Basis 88 9/0 Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg, pr. Juli 9,80, pr. August 9,923, pr. Oktober 10,273, pr. Dezember 10,474. Behauptet.

London, 12. Iuli. (W. T. B) Wollauktion. Preise fest, unverändert.

An der Küste 8 Weizenladungen angeboten.

96 9% Javazucker loko 113 stetig. Rüben-Rohzucker loko 97 thätig. Chile-Kupfer 43#, pr. 3 Monat 431/16.

Liverpool, 12. Juli. (W. T. B) Baumwollen- Wochenbericht. Wochenumsaß gegenwärtige Woche 52 000 (vorige Woche 59 000), do. von amerikani]{en 49 000 (45 000), do. für Speku- laticn 10C0 (1000), do. für Export 4000 (2000), do. für wirklichen Konsum 44 000 (42 000), do. unmittelb. er. Schiff 56 000 (55 000), wirklicher Export 3000 (10 000), Import der Woche 15 000 (46 000), davon amerikanische 14 000 (30 000), Vorrath 1 518 000 (1 562 000), davon amerifanishe 1 390 000 (1 428 000), schwimmend E E 58 000 (58 000), davon amerifanishe 35 000

Manchester, 12. Juli. (W. T. B.) 12r Water Taylor 42, 30r Water Taylor 64, 20r Water Leigh 5, 30r Water Clayton 6#, 32r Mock Brooke 64, 40r Mayoll 6k, 40r Medio Wilkinson 7, 32 r Warpcops Lees 6, 36r Warpcops Rowland 63, 36r Warpcops Wellington 7, 40r Double Weston 7F, 60r Double courante Quo- S 10k, 32“ 116 yards 16X16 grey Printers aus 32r/46rx 147.

etig.

Paris, 12. April. (W. T. B,) Die Zudckerbörse bleibt heute und Sonnabend, den 13. Juli ges{lossen.

St. Petersburg, 12. Juli. (W. T. B.) Produkten- markt. Weizen loko 8,00. Roggen loko 5,50. Hafer loko 3,30. an loko 11,50. Hanf loko 44,00. Talg loko 50,00, pr.

ugust —.

St. Petersburg, 13. Juli. Heute ist das Protokoll ver- öffentliht worden über die gestern erfolgte Verifikation und die Uebergabe folgender Goldbeträge aus der Umsaßz- tasse der Staatsbank an den Metall-Umwechselungs- fonds: 98061 276 Rubel als Bezahlung eines Theils der un- verzinsten Schuld des Reichsschatzes für die umlaufenden Kreditbillets permanenter Emission und 1 125 682 Rubel zum Umtausch gegen das im Umwechselungéfonds befindlihe Silber laut Ukas des Kaisers vom

3. März 1895. Amsterdam, 12. Juli. gs T. B.) Java-Kaffee good 3 Die Börse eröffnete

ordinary 54. Bankazinn 3

New-York, 12. Juli. (W. T. B.) mit weichender Terdenz; im weiteren Verlauf trat Ermattung_ ein ; der Schluß war lustlos. Der Umsag der Aktien vetrug 255 000 Stü.

_ Weizen eröffnete fest und behauptete infolge ungünstiger Ernte-

berichte und besserer Kabelmeldungen die Festigkeit während des ganzen Börsenverlaufs. Eine wesentlihe Unterstüßung wurde derselben noh durch die Gerüchte zu theil, welche reichlide Käufe der Exporteure meldeten. Schluß ret fest. Mais stetig infolge von umfang- reichen Kaufordres, gab im weiteren Verlauf auf Zunahme der An- fünfte etwas nach und erlitt durch Verkäufe eine weitere Einbukfe. Durch die Festigkeit des Weizens wurde jedoch der Verlust wieder ausgealihen und der Schluß war fest.

Waarenbericht. Baumwolle-Preis in New-York 74, do. in Newrr-Orlean®k 63. Petroleum Stand. white in New-York 7,65, do. in

Philadelphia 7,60, do. rohes (in Cases) —, do. Pipe line cert. rr. Juli 155 nom., Schmalz West. steam 6,60, do. Nohe & Brothers 6,90. Mais pr. Juli 50, do. pr. September 504, do. pr. Dezember —. Nother“ Winterweizen 724, Weizen pr. Juli 713, do. pr. August 713, do. pr. September 723, do. pr. Dezember 748. Getreide- frahi nach Liverpool 2. Kaffee fair Rio Nr. 7 153, do. Rio Nr. 7 pr. August 14,70, do. do. pr. Oktober 14,90. Mehl, Spring Wheat clears 2,90. Zucker 27. Kupfer 10,75.

Baumwollen-Wochenbericht. Zufuhren in allen Unions- hâäfen 6000 Ballen, Ausfuhr nach Großbritannien 8000 Ballen, Ausfuhr nah dem Kontinent 11 000 Ballen, Vorrath 385 0(0 Ballen.

Chicago, 12. Juli. (W. T. B.) Weizen von Anfang an fest, blieb infolge höherer Kabelberihte und Meldungen von Ernte- shâden während des ganzen Börsenverlaufs feft. WVorgenommene Realisierungen vermochten nur vorübergehend einen leichten Preisdruck auszuüben, da die Deckungen der Baissepartei denselben reihlich wieder paralysierten. Mais infolge unbedeutender Vorräthe und auf Ernteberichte aus dem Nordwesten durhweg fest.

Weizen pr. Juli 663, vr. September 684. Mais pr. Juli 454. Speck short clear nomin. Pork pr. Juli 11,17.

Verkehrs-Anstalten.

Hamburg, 12. Juli. (W. T. B.) Hamburg- Ameri- kanische Padcketfahrt - Aktiengesellschaft. Der Schnelldampfer „Normannia“ und der Postdampfer ,Prussia“ sind heute früh in New-York eingetroffen.

London, 12. Juli. (W. T. B.) Der Castle-Dampfer „Garth Castle“ hat auf der Heimreise Mittwoch die Cana- rishen Inseln passiert. Der Castle-Dampfer „Norham Castle“ ist auf der Ausreise heute in Durban (Natal) angekommen. Die Castle-Dampfer „Grant ully Castle“ und, Pembroke Castle“ sind auf der Heimreise gestern von Kapstadt abgegangen.

Mannigfaltiges.

Herr Rudolph Hertzog hat, wie die „Nat. -Ztg." meldet, ge t O Berlins ohne Unterschied der Konfession 30 000 M gespendet.

Görliß. In den Tagen vom 20. bis 24. August d. I. findet in Görliß die XXIV. Wanderversammlung des Deutschen Photographen- Vereins statt. Mit dieser Wanderversammlung ist eine Ausstellun g verbunden, an welcher sih Mitglieder und Nicht- mitglieder des Vereins betheiligen können. Nichtmitglieder find bei der Wanderversammlung als Gäste gern gesehen und haben si nur dem Vorstand persönli vorzustellen. Anmeldungen zur Auféstellung werden an die Herren Ernst Herbst u. Firl in Görliß oder an den Vor- Ln pee En Photographen- Vereins, Herrn K. Schwier in

eimar, erbeten.

Gotha, 12. Juli. Ueber die verheerende Feuersbrunst in Brotterode entnehmen wir einem Bericht der „Goth. Ztg.“ noh die nahstehenden Einzelheiten :

In einer Scheuer des Schneidermeisters Peter brach am Mittwoch, den 10. Juli, gegen 1 Uhr das Feuer aus, und obwohl der Brandherd im oberen Ort, aber inmitten des dihtbeseßten Häuser- komplexes liegt, konnte bei den sofort durh die Ortsfeuerwehr mit sechs Spriten begonnenen Löscharbeiten an keine Bewältigung gedacht werden; denn die meist leiht gebauten Häuser, mit Futtervorräthen gefüllt und von s\Hnell entzündbarem LTannen- reitig umlagert, welhes den Leuten als Cierangae dient und von der meist armen Bevölkerung selbs im Walde geholt wird, fingen {nell Feuer, und bei der großen Dürre und dem gänzs- lihen Wassermangel, da der den Ort sonst durchfließende Trusenbah fast ausgetrocknet war, zudem auch noch ein starker Südwest herrschte, entstand Flugfeuer. Hierdurch war das Schicksal d:s Städtchens be- siegelt, denn nach kaum einstündigem Wüthen des Elements stand der ganze Ort, mit Ausnahme einiger an die Berglehnen oder t p halb erbauten Häuser, in Flammen. Von 395 Wohnhäusern find 350 in Asche gelegt, darunter die Kirche, die Post und das Amtsgerihtëgebäude; über 2000 Personen sind obdachlos ; etwa 1000 Einwohner haben nur mit Mübe das Leben gerettet, alle übrige s ging ihnen verloren. Ein großer Theil der vom Brandunglück Betroffenen hatte seine Habe in der Voraussicht, daß die Kirche erhalten bleiben werde, in diese gebracht, aber als au sie in Flammen aufging, war an eine anderweite Bergung des Eigenthums nicht mehr zu denken. Die Feuerwehren konnten wegen der aroßen -Gluth nicht mehr in die Straße eindringen, und alle unglüdcklihen Umstände, wie Wassermangel, Wind und enge Passage, wirkten vernihtend für den Ort; der- selbe zählt über 3000 Einwohner, welche sich bisher zumeist von der gering lohnenden Hausindustrie ernährten, während ein anderer Theil feinen Lebensunterbalt aus den Er- t-ägnissen des Waldes (Beeren und Kräutern im Sommer und Holz im Winter) erwarb. Troß der tief hinter dem JInselsberg befindlihen Lage des Brandorts konnte man weit in Thüringen die hochaufsteigenden Rauchmassen bemerken, und in einer Entfernung von 20 km jenseits des Gebirges wurden bei der Stadt Ohrdruf Briefe und Pappdeckel, welche von der heißen Luft aus dem brennenden Posthause entführt worden waren, aufgelesen und an mebreren Stellen in Gotha ab- aeliefert. Touristen, welhe den Inselsberg besucht hatten, eilten zur Hilfe- le:stung herbei, mußten aber zurückweichen, da die Gluth einen Ein- griff unmöglich machte. Versichert hatten die Unglücklihen, da die Armuth zu groß war, zum größten Theile nihts. Die Industrie des Orts ift vernichtet, sämmtliche Waarenvorräthe der exportierenden Kaufleute, jeder Amboß, jeder Hammer, kurz jeglihes Werkzeug, wo- mit die armen Bewohner ihr Brot verdienten, is verbrannt. Das Vieh läuft frei umber, und die Männer sind auf der Suche nach ihrer Kuh. den Schweinen oder der Ziege. Das Bild, welches die Trümmerstätte bietet, ist jammervoll. Leider sind auch Menschen- leben zu Grunde gegangen: zwei Frauen und vielleiht auch fünf Kinder sind in den Flammen umgekommen. Das Telegraphenamt ist yrovisorisch wiederhergestellt und befindet sich mangels von Gebäuden im freien Felte an der Chaussee von Brotterode nah Kleinshmal- kalden. Die Post wird in der Wohnung des Försters eingerichtet. Sechs Spritzen, welche beim Ausbruch des Brandes nah dem oberen Theile des Ortes gefahren worden waren, sind verbrannt. Der Viehstand ist zum größten Theil vernichtet, in dem Chaos des weiten Brandfeldes lagen jieben todte Rinder, eine große Anzahl Schweine, Hühner und andere Hausthiere; an anderer Stelle lagen geöffnete oder geschlossene Geld- \hränke, deren Inhalt gleichfalls der Gewalt der Flammen zum Opfer

efallen ist. Groß ist die Noth der armen Leute um Obdach für die Nacht; von den Tausenden kauern viele an den teten hinter Sträuchern, ihre wenige gerettete Habe um sich her ausgebreitet, andere haben sich in Nachbardörfern in Scheuern und Ställen mitleidiger Menschen einquartiert. Das Eisenacher Bataillon des 5. Thüringiscben Infanterie- Regiments Nr. 94 (Großherzog von Sachsen) soll na Brotterode ab- rüden, um Zelte für die Einwohner aufzuslagen, das General- fommando des XI. Armee-Korps in Cassel hat Pioniere nah der Brandstätte beordert, von der Regierung werden Baracken geliefert. Von Geschäftshäufern i nur noch der Gasthof des Herrn Malsch „Zum Adler“ vom Feuer verschont geblieben. Seine Hoheit der Herzoa von Sachsen-Meiningen sandte aus Schloß Allenstein seinen Flügel-Adjutanten nah der Brandstätte und spendete 500 #4 Ihre Durdhlaucht die Prinzessin Marie von Sachsen-Meiningen war jelbst in Brotterode. Gestern ershienen auch Damen, welche zum theil in den benachbarten Badeorten zum Sommeraufenthalt weilen, in Brotterode, um Lebensmittel, die entweder selbs gespendet oder e ligt gesammelt worden waren, zu vertheilen. Von Friedrichroda ging ein Wagen mit Betten und Matraßen für die shwer Ge- shädigten ab. Aber auch in Gotha is man jchon helfend thätig; die hiesige Bâäcker- und Fleischerinnung hat zuerst mit einer Sammlung von Lebensmitteln unter ihren Mit- gliedern begonnen, welhe ein so reihes Erträgniß hatte, daß schon

heute Morgen eine Ladung Lekensmittel nah Brotterode 25.

konnte. An den

während des Tages Lebensmittel ein, die heute mit der Sendung Bäker und Fleischer versandt werden. de der hiesige Stadtrath haben Sammelstellen eröffnet.

biefigen Annahmestellen von Liebesgaben

Der Frauen-Hilfsvere; Auch der Stu

rath von Waltershausen hat amtlich die Aufforderung zur Sa von Liebes8gaben ergehen lassen. muluy

London, 12. gegangenen Depe (vergl. Nr. 163 d Nen gebraht w öst waren.

Madrid, 13. Juli. „W. T. B.“ meldet: Ein Bli eine Kirche zu Calasparra, Provinz Murcia.

{he is der Bremer Dampfer „D

Juli. Nach einer bei Lloyds aus Gibraltar tine

; rahenfe[zi . Bl.) wieder flottgemaht und in den dorti, orden, nahdem ungefähr 300 & seiner Ladung q

lug h

Die Kirche eft

in hellen Flammen. Ein Kind ist getödtet, aht Personen sind verlegt,

—,

Nach Schluß der Redaktion eingegangene

St.

Petersburg, 13. Juli.

Depeschen.

heute veröffentlihtes Geses werden die Bestimmungen bezüg:

lih der Reform der Reichswehr auf das

Zarthun

Polen ausgedehnt; ferner wird dur dasselbe der Etat de; Reichswehr der Jnfanterie des Warschauer Militärbezirkz

festgeseßt.

Ferner sind heute die Geseße veröffentliht worden, wona bei der Beitreibung von Abgaben und Steuern aus dey Arbeitslöhnen der Fabrikarbeiter bei jeder Lohnzahlung nid mehr als ein Drittel des Lohnes von den unverheirathetey Arbeitern und nicht mehr als ein Viertel des Lohnes yoy den verheiratheten Arbeitern oder Wittwern mit Kindern q

gezogen werden

darf. Ein weiteres Gese gestattet den

Finanz-Minister, nöthigenfalls eine plößlihe Revision de Bücher und Geschäftsführung der Bankanstalten und Wesel: geschäfte vornehmen zu lassen.

(Fortseßung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Wetterber

iht vom 13. Juli, 8 Uhr Morgens,

Stationen.

j

Wind. | Wetter,

Gelfius Seine

Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeres\p red. in Millim.

Temperatur 5 L.

Belmullet . Aberdeen Christiansund . Kopenhagen Stockholm . aparanda . . t. Petersburg Moskau .

bede | h halb bed. 18 wolkenlos | 16 Regen | 19 Regen | 13 woltig 15 bede 13 bede | 13

758 756 750 740 745 T57 754 756

Cork, Queenstown Cherbourg . U s lt 5 amburg winemünde . Neufahrwafser . Memel

bedeckdt | 14 wolkig | 16 bede | 13 wolkig!) | 16 bededi?) | 12 Regen | 13 wolkig | 16 bededt | 16

761 762 754 744 745 744 748 746

N ¿ nte C Karlsruhe Wiesbaden . München Chemniß Berlin

Wien . . Breslau .

batb bed. | 13

Meno wolkenlos | halb bed, | 14 S | halb bed. | bededt | Negen bedeckt

761 751 759 757 760 753 748 756 753

Ile d’Aix

Ma a e

Sri e oe 1) Abends Ge

Hagel.

764 halb bed. |

757 2wollig | e DS bededt 4 witter. 2) Früh Gewitter und starker Regen und

Uebersiht der Witterung.

Veber den dänischen Inseln und Südschweden liegen tiefe Minim

in deren

bis südwestliche, a

östlihe Winde wehen.

der Britischen bei s\tarfen bis bis nördlichen, \ ist das Wetter in regnerish, nur im

westen und Süden in erhebliher Menge, Borkum hatte 34, Hambu

35 mm Niederschl witter. Oxs meld

gemeinschaftlihem, ganz ch Depressions8gebiet auf ihrer Südseite vielfa stürmische nordwestlit4

Zentral-Europa bededender uf der Nordseite in Mittelskandinavien ftürmi|68 Ueber Frankreih und dem Sud Inseln übersteigt der Luftdruck .760 mo stürmischen, an der Nordseeküste nordwestliä onst meist westlihen bis südwestlichen Winden Deutschland kühl und vorwiegend trübe, vielfa Süden meist heiter ; überall fiel Regen, im Nor

ag. Hamburg, Keitum und Breslafßt hatten E et 56, Kopenhagen 24 mm Regen. Deutsche Seewarte.

Neues Theater.

Theater- Anzeigen.

Siffbauerdamm 4a. / 5. Sonntaß

Ensemble-Gastspiel der Mitglieder des Carl Schulgze-Theaters (Ha!

burg) unter Leitung des C

Vaudeville in 3 Akten nah Bilhaud und Barrs von

und F. Zell. Mußk von Antoine Banés. Montag : Tata- Toto.

ireftors Joss Ferenczy. Tata-T0! 3 S co Victor Éé

Anfang 74 Uhr.

e ———Z

Me E ———

Familien-Nachrichten.

Geboren: Ei

Derenthall (Karkow). Eine Tochter: Hrn. Rittmeister Frhrn.

rn. Oberst-Lie G orben | H

Pastor Karl Neumann (Bad Nauheim). Hr.

n Sohn: Hru. Hauptmann d. L. Lotbar Hrn. Prem.-Lieut. Braun (Karlsruhe). Ñ von Hollen (Salzw? / Wiese rue E

it) E SberePräsital

utenant z. D. Arthur von r. Professor Friedriß Froehde (Li

Rath Adolf von Niish-Rosenegk (Magdeburg). Hr. 2

intendent -a. D.

Johannes Gloël (Gutenswegen).

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. Drudck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags-Anstalt.

Berlin SW., Wilhelmstraße 32. Sechs Beilagen (einshließlich Börsen-Beilage).

M 165.

Königreich Preußen.

Privilegium zur Aus abe auf den Inhaber lautender Hypotheken- fandbriefe, Kommunal-Obligationen und Kleinbahn- bligationen für die F uni Re Pfandbrief - Bank zu Berlin.

Vir Wilhelm von Gottes Gnaden König ven Preußen 2.

Nachdem die Preußishe Hypotheken-Versicherungs-Aktien-Gesell- haft zu Berlin sh in eine Hypothekenbank unter - der Firma: greuble Pfandbrief-Bank“ umzuwandeln beschlossen hat, wollen

ir auf Grund dés Geseßes wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsverpflihtung an jeden Inhaber enthalten, vom 9. Juni 1833, der genannten Aktiengesellschaft unter der Voravsseßung, daß die Eintragung des beifolgenden, zur notariellen Verhandlung vom 10. November 1894 von der Generalversammlung beschlossenen neuen Gesellschaftsstatuts in das Handelsregister demnächst erfolgt, nah Maß- gabe dieses Statuts durch (egenen Privilegium Unsere landes- herrlihe Genehmigung zur Ausgabe auf den Inhaber lautender, mit Zinsscheinen und Talons versehener Hypotheken-Pfandbriefe, Kom- munal-Obligationen und Kleinbahn-Obligationen, wie solhe in dem Statut näher bezeihnet und in dessen Gemäßbeit zu verzinsen sind, mit der rechtlihen Wirkung ertheilen, daß jeder Inhaber solcher Hypo- theken-Pfandbriefe, Kommunal- und Kleinbahn-Obligationen, Zins- scheine und Talons die daraus hervorgehenden Rehte geltend zu machen befugt ist, ohne den Nachweis seines Eigenthums zu erbringen.

Das gegenwärtige Privilegium, welches Wir vorbehaltlih der Rechte Dritter ertheilen und durch welches eine Gewährleistung des Staats für die Sicherheit der auszugebenden Jnhaber- Papiere nit übernommen wird, ist nach der Eintragung des neuen Statuts in das iee sammt diesem Statut im geseßlichen Wege zu ver- offentlichen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. A

Gegeben Berlin, den 16. März 1895.

(L. S.) WilhelmR. Miquel. von Köller. von Hammerstein. Schönstedt.

Statut der Preußischen Pfandbrief-Bank Berlin.

Allgemeine Bestimmungen.

§ 1. Die auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 21. Juni 1862 unter der Bs „Preußische Hypotheken-Versicherungs-Aktien- Gesellschaft“ errihtete Aktiengesellschaft ührt fortan die Firma

Preußische Pfandbrief-Bank

und hat wie bisher ihren Siß in Berlin, sowie die Befugniß, Zweig- O und Agenturen im Gebiete des Deutschen Reichs zu er- richten.

§ 2. Die Dauer der Gesellschaft ist der Bes nah unbeschränkt.

§ 3. Die Gesellschaft hat den Zweck, den Real- und Kommunal- kredit zu fördern, und fie ist befugt, innerhalb des zum Deutschen Reich gehörigen Gebiets

1) auf Grundbesitz unkündbare und kündbare durch Hypothek oder Grundschuld gewe Darlehne zu gewähren ;

2) bypothekarische und Grundschuldforderungen zu erwerben, zu beleihen und zu versichern, die Anlegung von Geldern in Hypotheken und Grundschulden und den Umsatz von hypothekarishen und Grund- \{huldforderungen zu vermitteln, Hypotheken und Grundschuldbriefe in Verwahrung zu nehmen und die Einziehung und Auszahlung von Zinsen zu besorgen;

3) von landschaftlihen Vereinen oder fonstigen landesherrlih konzessionierten Bodenkredit-Anstalten die von ihnen auf Grund ihrer Konzession verausgabten Pfandbriefe oder die zu deren vorschrifts- mber Deckung dienenden Hypothekenforderungen zu erwerben, oder dieselben zu beleihen, oder sonst mit diesen Anstalten Verträge abzu- schließen, inhalts deren die Gesellshaft Hypotheken-Pfandbriefe ver- ausgabt, jene Anstalten dagegen die entsprehenden Verpflichtungen zur Verzinsung und Tilgung übernehmen;

4) an Provinzen, Kreise, Gemeinden, öffentlihe Genossenschaften und Landesmeliorations-Gesellshaften sowie andere öffentliche Korpo- rationen au ohne Pfandbestelung Darlehne zu gewähren, fofern zu ei R geseßmäßig die Befugniß oder Genehmigung er-

eilt ift;

9) an Kleinbahn-Gesellshaften beziehungsweise an Kleinbahnen Darlehne zu gewähren, wenn deren Verzinsung und Tilgung dur deutsche Kommunal-Verbände (Provinzen, Kreise, Gemeinden) unter Ber Genehmigung der Aufsichtsbehörde selbstshuldnerish verbürg :

6) auf den Inhaber lautende Hypotheken-Pfandbriefe, Kommunal- Obligationen und Kleinbahnen-Obligationen zu verausgaben.

S 4. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt

1) Kassenbestände nuybar zu machen durch Hinter- legung bei Bankhäusern und Bankanstalten, durch An- kauf und Beleihung der von ihr ausgegebenen Hypo- theken - Pfandbriefe, Kommunal- und Kleinbahnen - Obligationen, ferner durh Ankauf von Wechseln und Werthpapieren nah den Grund- säßen der Deutschen Reichsbank sowie durch Lombardierung von Werthpapieren. Die Anlage im Lombardverkehr darf aber den Betrag des baar eingezahlten Grundkapitals niht übersteigen. Der Kreis der lombardfähigen Papiere und die Höhe des zulässigen Beleihungs- saßes ist durch den Aufsichtsrath festzuseßen. Von dieser Festseßung ist der Aufsichtsbehörde bei Einreihung des jährlihen Geschäftsberichts

nzeige zu machen ;

2) das Inkasso von Geld, Wechseln, Anweisungen und Werth- papieren zu besorgen, Wechsel und Geldanweisungen auszustellen und in Zahlung zu nehmen ;

_3) Depositengelder verzinêlich und unverzinslih anzunehmen ; doch dürfen jederzeit rückzahlbare Depositengelder nur bis zum Betrage der Reserven angenommen werden ;

4) den Ttommissionsweisen An- und Verkauf von Werthpapieren zu betreiben.

h NUTMa t onageshalle für eigene Rechnung sind der Gesellschaft

ntersagt.

§ 5. Grundstüde zu erwerben ist der Gesellshaft nur gestattet, wenn sie dieselben als Geschäftsräume benutzen will, oder wenn es s n Sicherstellung oder Verwerthung von Gesellschaftsforderungen

ndelt.

H 6. Veröffentlihungen des Vorstands und Aufsichtsraths haben für die Aktionäre Rehtswirkung, wenn sie durh den „Deutschen Reichs-Anzeiger““ oder ein fünftig an dessen Stelle tretendes Blatt stattgefunden haben.

Bekanntmachungen seitens des Vorstands sind in derjenigen Form, welche für die Firmenzeihnung vorgeschrieben ift, zu vollziehen ; sür die n der Bekanntmachungen des Aufsichtsraths gelten die- lenigen Bestimmungen, welche für die im Namen des Aufsichtsraths herzustellenden Ausfertigungen im § 35 vorgeschrieben sind.

Grundkapital.

§ 7. Das Grundkapital der Gesellschaft E fünf Millionen

Thaler = fünfzehn Millionen Mark in zehntausend Aktien zu fünf-

zum Deutschen Reihs-Anze

Erste Beilage iger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 13. Juli

hundert Thalern = fünfzehnhundert Mark. Dasselbe kann dur Be- {luß der Generalversammlung mit ftaatliher Genehmigung erhöht werden.

§ 8. Die Aktien werden mit laufender Nummer im Namen des Aufsichtsraths ausgefertigt. Zur Zeit sind davon sehstausend Stück vollgezahlt und- auf den Inhaber lautend. Die übrigen vier- tausend Stück lauten | auf Namen, und auf deren Nennwerth sind fünfundzwanzig Prozent = dreihundertfünfundsiebenzig Mark baar eingezahlt; für den Rest von fünfundsiebenzig Prozent = elfhundert- fünfundzwanzig Mark sind drei Solawechsel über je dreihundertfünf- undsiebenzig Mark, an die Ordre der Gefellshaft lautend und einen Monat nach Sicht in Berlin zahlbar, hinterlegt. Diejenigen Aktien, welche künftig vollgezahlt werden, sollen in Aktien auf den Inhaber umgewandelt werden. Der Vorstand wird beauftragt und ermächtigt, alljährlih zur Eintragung in das Handelsregister in Er- gânzung dieses Paragraphen anzumelden, wie viele Aktien im Laufe des voraufgegangenen Jahres in Jnhaber-Aktien umgewandelt sind.

Aktien, wel(e in der Folge ausgegeben werden, lauten auf den Inhaber und werden nach näherer Bestimmung des Aufsichtsraths ausgefertigt.

Mit jeder Aktie werden Dividendenscheine jedesmal auf zehn Jahre und Talons in der vom Aufsichtsrath zu bestimmenden Form aufs-

gegeben; gegen Einreichung der leßteren werden nah Ablauf des [eßten

Jahres neue Dividendenscheine nebst Talons verabfolgt.

§ 9, Statt der Hinterlegung der Solawechsel für die nicht vollgezahlten Aktien is, soweit der Vorstand und Auffichtsrath dies genehmigen, auch die volle Baarzahlung der fehlenden fünfundsiebenzig Prozent statthaft. Jedesmal, wenn Vorstand und Aufsichtsrath Voll- zahlungen auf eine bestimmte Anzahl von Aktien zulassen wollen, ist dies unter Bezeichnung einer Frist für die Anmeldung öffentlich be- kannt zu machen, und sind die sich meldenden Aktionäre gleichmäßig zu berüsichtigen, soweit dies rechnungsmäßig möglih ist. Aktien, auf welhe der ganze Nennwerth eingezahlt is, werden vollgezahlte genannt. Die Aktien nezmen nah Verhältniß der auf sie geleisteten Ein- zahlung am Dividendengenuß theil. Für diejenigen Aktien, welche hier- nah oder gemäß § 15 künftig vollgezahlt werden, beginnt bezüglich der neu eingezahlten fünfundsiebenzig Prozent des Nennwerths der Dividendengenuß mit dem ersten Januar des auf die Vollzahlung folgenden Kalenderjahres, während bis zum Schluß des Kalender- jahres, in welchem die Vollzahlung erfolgt, die neu eingezahlten fünf- undsiebenzig Prozent vom Zahlungstage ab vier Prozent jährlih aus dem Reingewinn beziehen. .

Aktien, auf welche die Vollzahlung geleistet wird, find unter Rück- gabe der hinterlegten Wechsel durch einen vom Vorstande zu be- wirkenden Aufdruck auf den Inhaber zu stellen.

Die unter der bisherigen Firma ausgefertigten Aktien werden nah Bestimmung des Vorstands mittels Stempelaufdrucks mit der neuen Firma versfeben. i :

Î 10. Jede auf Namen lautende Aktie hat im Aktienbuche der Gesellschaft ein Blatt, auf welhem Name, Wohnort und Stand des jeweiligen Eigenthümers eingetragen werden. Wenn das Eigenthum einer folhen Aktie auf einen Andérn übergeht, [fo ift dies unter Vor- legung der Aktie und des Nachweises des Uebergangs bei der Gesell- schaft anzumelden und im Aktienbuche zu vermerken. Die Eintragung des neuen Eigenthümers darf erst erfolgen, wenn dieser seine Sola- wechsel hinterlegt und der Vorstand die Uebertragung genehmigt hat. Demnächst erhält der bisherige Eigenthümer seine Solawechsel zurü.

Der Vorstand kann die Genehmigung zur Uebertragung versagen, ohne zur Angabe von Gründen verpflichtet zu sein.

8 11. Sind Aktien, Interimsscheine, Dividendenscheine oder Talons beschädigt oder unbrauchbar geworden, jedoch in ihren wesent- lichen Theilen noch dergestalt erhalten, daß über ihre Richtigkeit kein Zweifel obwaltet, so if der Vorstand ermächtigt, gegen Einreichung folcher Papiere auf Kosten des Inhabers neue gleichartige Papiere unter der gleihen Nummer auszufertigen und auszureichen.

Außer diesem Falle is die Ausfertigung und Ausreihung von neuen Aktien oder Interims\{einen an Stelle von mangelhaften oder verlorenen nur nah geri{chtlicher Kraftloserklärung zulässig. Die Ausfertigung erfolgt auf Kosten des Antragstellers unter der alten Nummer mit Hinzufügung eines auf die Kraftloserklärung bezüglichen Vermerks. A

Das Verfahren der Kraftloserklärung unterbriht nicht die Wechsel- verbindlichkeit des Aktionärs und hält die in den §8 15 bis 17 be- zeichneten Maßregeln niht auf. : E

Das Verfahren der Kraftloserklärung ift für Dividendenscheine oder Talons nicht statthaft. : i i;

§ 12. Dividendenscheine, welche binnen vier Jahren nah Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig wurden, nit vorgelegt find, verlieren ihre Gültigkeit, und ihr Betrag verfällt zu Gunsten der Gesellschaft. Wird jedoch vor Ablauf dieser Frist der Verlust eines Dividendenscheins bei ter Gesellschaft schriftlich angemeldet und der stattgehabte Besiß durch Vorzeigung der Aktie oder sonst in glaub- hafter Weise dargethan, so erfolgt dessen Auszahlung an den An- meldenden nah Áblauf dieser Frist gegen Quittung, wenn der Divi- dendenschein bis dahin nicht zur Einlösung vorgelegt ist. Die Gesfell- haft wird durch Annahme der Anzeige von dem Verlust eines Divi- dendenscheins niht verpflichtet, die Legitimation eines etwaigen Prä- sentanten desselben zu prüfen oder die Einlösung des Scheins zu ver- sagen. Dem Verlierer und dem Inhaber des Scheins bleibt viel- mehr die Geltendmachung ihrer Ansprüche gegen einander überlassen.

§ 13. Die neue Reibe von Dividendenscheinen uebst dem neuen Talon wird, wenn der betreffende zu deren Empfangnahme berehtigende Talon nicht. eingereiht werden kann, an den Eigenthümer der Aktie gegen deren Vorzeigung verabfolgt, jedoh erst dann, wenn der be- treffende Talon bis zur Fälligkeit des zweiten Dividendenscheins der neuen Reihe nicht zum Vorschein gekommen ist.

Wenn der Eigenthümer der Aktie vor Ausreihung der neuen Reihe von Dividendenscheinen der Aushändigung derselben an den Präsentanten des Talons widerspricht, so ist der Streit zur gericht- lihen Entscheidung zu verweisen, und die Ausreihung erfolgt erst

nach dessen Beilegung.

8& 14. Ieder Aktionär hat einen verhältnißmäßigen Antheil an dem Vermögen, Gewinn und Verlust der Gesellschaft.

Im Verhältniß zu der Gefellshaft werden als Eigenthümer der auf Namen lautenden Aktien nur diejenigen angesehen, welche als solche im Aktienbuche verzeichnet sind. E

§ 15, Jeder Eigenthümer einer niht vollgezahlten Aktie ist ver- pflichtet, einer durch das Gesellshaftsblatt veröffentlihten Aufforde- rung zur gänzlihen oder theilweisen g oder einer an ihn gerihteten Aufforderung zur Erneuerung - seiner Wechsel sofort Folge zu leisten, widrigenfalls er zur Zahlung von Verzugszinsen für die geforderte Einzahlung verpflichtet is, utd außerdem je nah Ermessen des Aufsichtsraths entweder die Wechsel geltend gemaht werden oder das Verfahren nach Vorschrift des Deutschen Handels- geseßbuchs zur Anwendung gebracht wird. Auch in leßterem Falle fönnen die Wechsel zur Beitreibung des etwa der Gesellschaft ent- stehenden Ausfalls geltend gemacht werden. :

16. Wenn der Eigenthümer einer niht vollgezahlten Aktie in Konkurs geräth, oder gegen ihn die Zwangsvollstrekung fruchtlos er- folgt, oder wenn ihm die fee Verwaltung seines Vermögens entzogen wird, so hat er nah Aufforderung des Vorstands in der ihm bestimmten Frist einen annehmbaren Rechtsnachfolger zu stellen oder den Betrag seiner Wechsel baar zu hinterlegen, widrigenfalls nah

1895.

Ermessen des Aufsichtsraths entweder feine Wechsel * geltend gemacht werden oder das Verfahren nach- Vorschrift des Deutschen Handels- gesezbuchs zur Anwendung gebracht wird.

817. Im Falle des Ablebens eines Aktionärs und im Falle der Auflösung einer in das Aktienbuch als Aktionär eingetragenen Firma tritt das gleihe Verfahren 16) gegenüber den Rechtsnachfolgern des Verstorbenen beziehungêweise gegenüber der Firma ein, wenn diese der Aufforderung des Vorstands zur Stellung eines annehmbaren Nechtsnachfolgers oder zur Hinterlegung des Betrags der Aktienwechsel nicht innerhalb fechs Monate entsprechen.

Bilanz. Reingewinn. Reserven. __§ 18. Das Geschäftsjahr is das Kalenderjahr. Die Bilanz wird am Ende A Kalenderjahrs durch den Vorständ aufgestellt. Für die Aufftellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlust- rechnung kommen die Vorschriften des Deutschen Handelsgeseßbuchs mit folgenden Maßgaben zur Anwendung: ___1) In der Gewinn- und Vexlufkrecditung ist in getrennten Posi- tionen der Betrag der eingegangenen Zinsen für hypothekarishe und Grundfchuldforderungen, Kommunal- und Kleinbahn-Darlehne, der Verwaltungskosten-Beiträge, der Provisionen und etwaigen fonftigen Leistungen der Schuldner, soweit sie niht Kapitalsabtrag sind, auf- zuführen, ebenfo die Summe der von der Gesellschaft gezahlten Zinsen für Hypotheken-Pfandbriefe, Kommunal- und Kleinbahn-Obligationen.

2) In der Bilanz {ind in gesonderten Positionen anzugeben:

A. unter den Aktiven: a. der Betrag der zur Deckung der Hypotheken-Pfandbriefe be- stimmten hypothekarishen und Grundschuldforderungen ; b. der Betrag der zur Deckung der Kommunal- und Kleinbahnen- Obligationen bestimmten B S anae) c. die Summe der rückständigen Jahresleistungen der Schuldner ; 4. die der Gefellshaft gehörigen Grundstücke nah ihrer Gesammt- zahl und unter Ansaß des nah den Vorschriften des Deutschen Han- delsgeseßbuhs zu berehnenden Werths;

i B. unter den Pa fsiven:

die ausgegebenen Hypotheken-Pfandbriefe, Kommunal- und Klein- bahnen-Obligationen nach ihrem Nennwerthe.

3) Das gesammte im Betriebsjahre ' bei Begebung von Hypo- theken-Pfandbriefen, Kommunal- und Kleinbahnen-Obligationen ent- standene Sitagio und die der Gesellshaft durch diese Begebung er- wachsenen Unkosten sind, soweit die Deckung nicht aus dem außer- ordentlichen Reservefonds erfolgt, zu Lasten des Betriebsjahres zu perrechnen.

4) Wenn bei Amortisationsdarlehnen im Fall der Hinausrückung der Amortisation die Tilgungsbeiträge vorübergehend zu Gunsten der Gesellschaft verrechnet werden, dürfen diese Forderungen in der Bilanz nur als befondere Aktivposten eingestellt werden. Dasselbe gilt von sonstigen, von den Darlehnsnehmern besonders übernommenen Neben- leistungen (für die Herstellung, Abstempelung und Begebung der Hypotheken-Pfandbriefe, Kommunal- und Kleinbahnen-Obligationen, Provision u. \. w.); diese Beträge dürfen den Schuldnern höchstens auf zehn Iabre gestundet werden.

5) Unter den Passiven ift ferner aufzuführen :

a. der Kapital-Reservefonds ;

b. der außerordentlihe Reservefonds.

§ 19. Im Laufe der ersten vier Monate des Kalenderjahres 8 für das verflossene Kalenderjahr die Bilanz, die Gewinne und Verlust- rechnung fowie ein den Vermögensstand und die Verhältnisse der Ge- sellshaft entwickelnder Geschäftsberiht nebst Vorschlägen über die Gewinnvertheilung vom Vorstand dem Aufsichtsrath vorzulegen.

§ 20. Aus dem Geschäftsberiht muß hervorgehen :

1) der Gesammtbetrag der der Gesellschaft “stehenden ländlichen und derjenige der städtishen hypothekarishen beziehungsweise Grund- \chuldforderungen ;

2) der Gesammtbetrag der mit sowie der ohne Amortisation ge- währten Darlehne ;

3) die Ball der bestehenden Darlehne ;

4) die Zahl der Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen (nach ländlichen und ftädtischen Grundstücken getrennt), an denen die Gesfellshaft im Berichtsjahre betheiligt war ;

5) die Zahl der Grundstücke, welhe die Gesellshaft im Berichts- jahre hat übernehmen müssen, fowie die Verluste oder Gewinne, welche beim Wiederverkauf von erstandenen Grundstücken einge- treten find;

6) die einzelnen Buchwerthe der von der Gesellschaft erstandenen und noch nicht wieder verkauften Grundstücke ;

7) die von den der Gesellschaft zu entrihtenden Jahresleistungen vorhandenen Rückstände, getrennt nah den Jahren der Fälligkeit ;

8) die im Berichtsjahre im O der regelmäßigen Amortisation sowie die aus anderen Gründen erfolgten Rückzahlungen.

§ 21. Nach Genehmigung der Jahresrechnungen durh die Generalversammlung wird der Reingewinn, wie folgt, vertheilt :

a. fünf Prozent an den Kapital-Reservefonds, so lange er den zehnten Theil des Grundkapitals nicht überschreitet ;

b. mindestens fünf Prozent an den außerordentlichen Reservefonds;

c. sechs Prozent als Tantième an den Aufsichtsrath. Die Ver- theilung an die einzelnen Mitglieder regelt der Aufsichtsratk';

d. sechs Prozent als Tantième an den Vorstand und die Be- amten, vertheilt in Gemäßheit der bestehenden Verträge beziehungs8- weise nah Bestimmung des Auffichtsraths ;

o. der Nest pa 8 9 als Dividende an die Aktionäre, soweit nicht die Generalversammlung anderes beschließt.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt falls Vorstand und Aufsichtsrath niht einen früheren Termin bestimmen spätestens am ersten Juli an den Ueberbringer des Dividendenscheins.

22. Der Kapitalreservefonds dient zur Deckung eines aus der Bilanz ih ergebenden Verlustes. Derselbe wird niht abgesondert verwaltet, sondern gehört zum werbenden Vermögen der Gesells aft.

8 23. Der außerordentlihe Reservefonds dient zur Deckung eintretender Schäden und zur Bestreitung ungewöhnlicher Ausgaben jeder Art, namentlich auch des bei Begebung von Hypotheken-Pfand- briefen, Kommunal- und Kleinbahnen-Öbligationen entstehenden Dis- agios sowie der bei Erhöhung des Grundkapitals entstehenden Kosten.

Auch dieser Fonds wird nicht abgesondert verwaltet, sondern ift werbendes Vermögen der Gesellschaft. j d

Außer dem im § 21 unter b bezeihneten Antheil am jährlichen Reingewinn fließen ihm zu:

a. die nah § 12 verfallenen Dividenden ;

b. diejenigen Beträge, welche zur Deckung hon bekannter oder muthmaßliher Schäden zurückgestellt werden ;

c, etwaige besondere Zuweisungen nah Beschluß der General- versammlung. i

Ueber Verwendungen aus diesem Fonds beschließt der Aufsichts- rath in Gemeinschaft mit dem Vorstande.

8 24. Nach erfolgter Genehmigung durch die Generalversamm- lung ist die Bilanz nebs Gewinn- und Verlustrechnung ohne Verzug in dem Gesellshaftsblatt zu veröffentlichen.

Von dem Geschäftsberiht nebst Bilanz und Gewinn- und Verlust- Rechnung ist jedem Jnhaber eines Hypotheken- Pfandbriefs beziehungs- weise einer Kommunal- oder Kleinbahnen-Obligation, welcher dies unter Vorlegung des Stücks oder des Talons bis pn Schluß des- jenigen Geschäftsjahres, für welhes der Bericht erstattet wird, und später, so lange der Vorrath reicht, verlangt, ein Druckeremplar gegen