1895 / 167 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Jul 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reichs-Anzeiger

und

ußischer Staats-Anzeiger.

Königlich Pre

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8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

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and Söniglich Preußishen Staats-Anzeigers

die Königliche Expedition des Deutschen Reihs-Anzeigers

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Berlin §W., Wilhelmftraße Nr. 32.

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¿ 167.

Berlin, Dienstag, den 16. Juli, Abends.

2:

1895.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Geheimen Regierungs-Rath Lampe zu Hannover, dem Gymnasial-Direktor a. D. Dr. phil. Hune zu Meppen, dem Rentmeister a. D., Nechnungs - Rath Göpfert zu Münster i. W., dem Rentmeister a. D. von Hamm zu Coesfeld, dem Regierungs-Sekretär a. D. Schröder zu Wies- baden und dem Eisenbahn-Stations-Vorsteher erster Klasse a. D. Opiß zu Münster i. W., bisher zu Herbesthal, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, i dem Ober-Bau- und Geheimen Regierungs-Rath Dircksen bei der Eisenbahn-Direktion zu Erfurt den Königlichen Kronen- Orden zweiter Klasse, 0 dem Rentmeister a. D., Rechnungs - Rath Selbst ädt zu Dülmen den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse, dem Maschinenmeister Karl Marschalk zu Neufahr- wasser bei Danzig den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse, dem emeritierten Lehrer und Kantor Je sse zu Strasburg im Kreise Prenzlau und dem emeritierten Lehrer und Kantor Joppich zu Muskau im Kreise Rothenburg O.-L. den Adler der Jnhaber des Königlihen Haus-Ordens von Hohenzollern, owie : dem Gerichtsdiener a. D. Federmann zu Piepersfelde im Kreise Naugard, bisher zu Berlin, dem Eisenbahn-Loko- motivführer a. D. Höhne zu Stettin, dem Eisenbahn-Loko- e a. D. Simon zu Pasewalk und dem Hausdiener Christian Schrod zu Frankfurt a. M. das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den nahbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung

der ihnen verliehenen nichtpreußishen Jnfignien zu ertheilen, und zwar:

des Königlich bayerishen Theresien-Ordens:

der Freifrau von Thielmann, Cäcilie, geborenen Gräfin Roß, Gemahlin des bisherigen Gesandten in München Freiherrn von Thielmann ;

des Ehrenkreuzes des Großherzoglih mecklenburg- \chwerinschen Gretifen-OVrdens: dem Dircktor der Aktien-Gesellschaft für Eisenbahnwagen- bau in Breslau Grund zu Breélau;

des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzogli ch

sächsishen Haus-Ordens der Wachsamkeit oder vom weißen Falken:

dem aus Halle a. S. gebürtigen Schriftsteller Dr. Bütt-

ner zu Dessau, und : E dem Buchhändler Wilhelm Hertz zu Berlin, Mitinhaber der Besser’schen Verlagsbuchhandlung;

der Großherzoglich sächsischen silbernen Verdienst- Medaille: dem Prinzlich reußishen Rentmeister Brieger und dem Prinzlich reußishen Revierförster Fiedler, beide zu Trebschen, Kreis Züllichau ; des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich sachsen-ernestinishen Haus-Ordens: dem Mazor a. D. von Livonius zu Eisenach ;

des silbernen Verdienstkreuzes desselben Ordens:

__ dem Kaufmann Hugo Damm zu Berlin, Jnhaber der Firma Mundt u. Cp. ; des Fürstlih \chwarzburgishen Ehrenkreuzes erster Klasse, des Fürstlich reußishen jüngerer Linie Ehrenkreuzes erster Klasse und des D den dritter Klasse des Fürstlih schaumburg-lippischen Haus-Ordens mit Schwertern am Ringe: dem Fürstlih shaumburg-lippishen Kammerherrn, Haupt- mann.a. D. Freiherrn von Meysenbug zu Lauenau, Kreis Springe; ferner : des Kaiserlich russishen St. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse: …. dem Direktor der Deutschen Kolonial - Gesellschaft für Südwest-Afrika, Rentner Franz Cornelius zu Berlin ; des Großherrlih türkishen Medschidje - Ordens dritter Klasse: dem Major a. D. Kreßscchmer zu Berlin ;

der vierten Klasse desselben Ordens: dem Polizei-Lieutenant Gadamer zu Berlin; der Königlich rumänischen Verdienst-Medaille in Gold: dem Fürstlih Wied'shen Hausbedienten Wilhelm Stein- Zaß zu Neuwied; sowie

des Persishen Sonnen- und Löwen-Ordens vierter Klasse: _dem Buchhändler Gerhard Hubert Welter zu Paris, gebürtig aus Nettesheim, Kreis Neuß.

Deutsches Reich.

BekanntmäwGung, betreffend die anderweite Bestimmung des Sigzes mehrerer auf Grund des Jnvaliditäts- und Alters- versicherungsgeseßzes vom 22. Juni 1889 errichteter Schiedsgerichte. Vom 12. Jüli 1895:

Auf Grund des § 70 Absaß 2 des Jnvaliditäis- und Altersversicherungsgeseßes hat das Reichs-Versicherungsamt im Einvernehmen mit den Zentralbehörden der bei der Fnvaliditäts- und Altersversicherungsanstalt Rheinprovinz betheiligten Bundes- staaten bestimmt, daß der Siß des Schiedsgerichts der Jn- validitäts- und Altersversicherung

a. ne En ris Malmedy von Malmedy nah St. Vith, h. für den Kreis Mülheim a. Ruhr von Mülheim nach Oberhausen verlegt wird. Berlin, den 12. Juli 1895. Das Reichs - Versicherungsamt.

Adtheilung für S “iat Altersversicherung.

aebel.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigft gerußt :

den Gerichts-Asscssor Emil Mangold zu Wiesbaden,

der von der Stadtverordneten-Versammlung daselbst getroffenen

Wahl gemäß, zum Dritten besoldeten Beigeordneten der Stadt

Wiesbaden für die geseßlihe zwölfjährige Amtsdauer zu bestätigen.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der expedierende Sekretär und Kalkulator Pfeiffer ist zum Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator im Ministerium für Handel und Gewerbe ernannt worden.

Ministerium der geisilihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der praktishe Arzt Dr. Berger in Weßlar ist zum Kreisphysikus des Kreises Neustadt a. N., und

der praftishe Arzt Dr. med. Stauß in Hechingen zum Oberamtsphysikus des Bezirks Hechingen ernannt worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

__ Dem Fürstlich Thurn- und Taxis’shen Gutspähter, Lieutenant a. D. Friedrich Köppel in Usikow if die in Silber ausgeprägte Gestüt-Medaille verliehen worden.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

BEranntmaàa Gu

Bei der heute öffentlih in Gegenwart zweier Notare be- ziehungsweise eines Notars bewirkten 32. Verloosung der Prioritäts - Obligationen Litt. E. und 13. Ver- loosung der Niederschlesishen Zweigbahn-Prioritäts- Obligationen :

der Oberschlesishen Eisenbahn-Gesellschaft sind die in der Anlage verzeihneten Nummern gezogen worden. Den Besißern werden

die Obligationen Litt. E. zum 1. Oktober 1895,

die Zweigbahn-Obligationen zum 1. Januar 1896 mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschricbenen Kapitalbeträge : der Obligationen Litt. E. vom 1. Oktober 1895 ab, der Zweigbahn-Dbligationen vom 2. Januar 1896 ab gegen Quittung und Rückgabe der Obligationen bei der e ge aNe in Berlin, Taubenstraße 29, zu erheben.

Mit den Obligationen Litt. E. sind die nah dem 1. Ok: tober 1895 zahlbar werdenden Zinsscheine Reihe V Nr. 5 bis 20 nebst Anweisungen für die Reihe V1, mit den Zweigbahn - Obligationen die nach dem 2. Januar 1896 zahlbar werdenden Zinsscheine Reihe V Nr. 7 bis 10 nebst Anweisungen für die Neihe VI unentgeltlih ab- esen, Die Zahlung der Kapitalbeträge erfolgt von 9 Uhr

ormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der S und Fesitage und der lezten drei Geschäftstage jeden onats.

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Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungs - Haupt- kassen und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse.

Zu diefem Zwecke können die Obligationen Litt. E. nebst Zubehör {hon vom 1. Sep-

tember 1895 ab, die Zweigbahn - Obligationen nebst Zubehör {on vom : 1. Dezember 1895 ab einer dieser Kassen eingereiht werden, welche sie der Staats- schulden-Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 1. Oktober 1895 beziehungsweise 2. Januar 1896 ab bewirkt

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital zurückbehalten.

Mit dent L Oltober 1895 hört die Verzinfung der verloosten Obligationen Litt. E. und mit dem 31. Dezember 1895 hört die Verzinsung der Ver= loosten Niedershlesischen Zweigbahn - Obligatio- nen auf.

A werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Obligationen wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben aufgehört hat, auch nachstehende Folgen eintreten:

Diejenigen Obligationen Litt. E., welche, der Bekannt- machung dur die öffentlihen Blätter ungeachtet, niht binnen vier Jahren nah dem Zahlungstermine zur Einlösung präsentiert sind, werden im Wege des gerichtlihen Verfahrens mortifiziert.

Aus Zweigbahn-Obligationen, welche, der Bekanntmachung durch die offentlihen Blätter Auge nicht rechtzeitig zur Nealisierung eingehen, erlisht jedec Anspruh, wenn sie zehn Fahre lang alljährlih einmal öffentlih aufgerufen und troßdem nicht spätestens binnen Jahresfrist nah dem leßten öffentlichen Aufruf zur Einlösung vorgelegt werden.

Die Staatsschulden-Tilgungskasse kann ih in einen Schriftwechsel mit den Jnhabern der Obligationen über die Zahlungsleistung nicht einlassen. j

Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlichen obengedahten Kassen unentgeltlih verabfolgt.

Berlin, den 4. Juli 1895.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Hoffmann.

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Die in Gemäßheit der Bekanntmachung vom 13. Juli 1889 (Zentralblatt für das Deutshe Reih S. 421) nah Schluß des laufenden Sommersemesters an der hiesigen Hoch- schule abzuhaltende thierärztlihe Fahprüfung beginnt am 15 Oktober 1895; die Meldungen zu dieser Prüfung haben bis spätestens zum 5. Oktober d. J. bei dem unter- zeichneten Direktor zu erfolgen.

Hannover, den 15. Juli 1895.

Der Direktor der Thierärztlihen Hochschule. Dr. Dammann.

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Bei der dem Plan gemäß am heutigen Tage vor Notar und Zeugen stattgefundenen 60. Prämienziehung des vormals Kurhessishen, bei dem Bankhause M. A. von Rothschild u. Söhne in Franffurt a. M. aufgenommenen Staats-Lotterie-Anlehns vom Jahre 1845 sind auf die 7625 Nummern der am 1. Dezember v. F. und am 1. Juni d. I. gezogenen 305 Serien die im beigefügten Verzeichniß T aufgeführten Prämien gefallen.

Die Auszahlung dieser Prämien findet, gegen Nückgabe der Prämienscheine, vom 15. Dezember d. J. ab täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, bei dem vorgenannten Bankhause oder bet der Königlichen Negierungs- Hauptkasse dahier statt.

Die Erhebung der Prämien kann jedoch auch bei allen übrigen Könialichen Regierungs-Hauptkafsen, sorbie bei der Kreiskasse in Frankfurt a. M. und der Königlichen Staatsschulden-Lilgungskasse in Berlin geschehen, in welchem Falle die Prämienscheine bereits vom 1. Dezember d. F. ab bei der betreffenden Kasse eingereiht werden können, da dieselben zunächst an die Regierungs - Hauptkasse in Caffel zur Festseßung übersandt werden müssen. E

uge werden die Inhaber solher Prämienscheine obigen Anlehns, welhe zu einer der im weiter beigefügten Verzeichniß IL aufgeführten Serien gehören, zur baldigen nachträglichen Erhebung der darauf gefallenen Prämienbeträge gegen Ablieferung der Prämien- scheine hiermit aufgefordert. {A

Endlich wird auf das unter II1 beigefügte HOIOO amorti- sierter Prämienscheine, ferner auf das Verzeichniß IV derjenigen Prä- mienscheine, deren Verjährung eingetreten ist oder in den nächsten Jahren eintreten wird, sowie auf das Verzeichniß V über die Schuld- verschreibungen, welche von den gekündigten vormals Kurhessishen An- leihen noch nit eingelöst sind, und auf das Verzeichniß VI über Schuldverschreibungen, welche durch rechtskräftiges Urtheil für kraftlos erklärt worden sind, aufmerksam gemacht.

Gaffel, den 1. Juli 1895. ;

Der Regierungs-Präsident. In Vertretung: von Pawel.