1895 / 173 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 23 Jul 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Glasgow, 22. Juli. (W. T. B.) Die “VersS& iffungen von Roheisen betrugen in der vorigen Woche 9168 Tons gegen 3024 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres. t

Bradford, 22. Juli. (W. T. B.) Wolle fest, Preise anziehend. Garne thâtiger; das Geschäft in Herbststoffen ist bei günstiger Tendenz eröffnet.

(W. ‘T. B.) Die Aus-

St. Petersburg, 22. Juli. fubr aus Batum vom 14. Juli bis 20. Juli an Leucht- ¿len nach Europa betrug 346000 Pud, nah dem Osten 275 000 Pud, nah dem Innern Rußlands 2000 Pud; an übrigen Navphbthaprodukten wurden nach Europa 11 000 Pud und nah dem Innern Rußlands 5000 Pud ausgeführt.

N ußlands Getreide - Exrvort. In der Woche vom 14. Sul Mis 20 Zl d-I: lind bér bie Haupt-Zollämter 9 985 000 Pud Getreide ausgeführt worden. Davon entfielen auf Weizen 3 131 000 Pud (gegen d 624 000 Pud in der Vorwoche), Soogen 3 205 000 Pud (gegen 2 845 000 Pud in der Vorwoche), Gerste 1834000 Pud (gegen 1 484 000 Pud in der Vorwoche), Hafer 1 183 000 Pud (gegen 714 000 Pud în der Vorwoche), Mais 632 000 Pud (gegen 140 000 Pud in der Vorwoche).

Amsterdam, 22. Iuli. (W. T. B.) Java-Kaffee good ordinary 54. Bankazinn 391.

Bélgrad, 23. Juli. (W. T. B.) Die Einnahmen der Serbishen Tabackregie betrugen vom 1. Januar bis 30. Juni 1895 4724124 Fr. (+ 161 238 Fr.). Die Einnahmen der Serbischen Salzr egie betrugen vom 1. Januar bis 30. Juni 1895 1 409 751 Fr. (— 27 789 Fr.).

New-York, 22. Juli. (W. T. B.) Die Börse eröffnete und blieb während des ganzen Verlaufs fes und lebhaft. Schluß recht fest. Der Umsas der Aftien detrug 242 000 Stück.

Weizen anfangs fest, stieg einige Zeit infolge höherer Kabel- meldungen und auéländischer Käufe, daun lebhafte Reaktion, weil die fihtbaren Vorräthe geringer abgenommen haben, als erwartet wurde. Die Preise erholten sih jedo wieder auf Abnahme der unterwegs befindlichen Menge. Schluß ret fest. Mais fest und etwas steigend nah Eröffnung auf Abnahme der sihtbaren Vorräthe, dann Reaktion auf Verkäufe und günstige Ernteberichte, worauf wieder steigend auf Exportkäufe. Schluß fest.

Waarenbertcht. Baumwole-Preis in New-York 7, do. in New-Orleans 64. Petroleum Stand. white in New-York 7,65, do. in

hiladelvhia 7,60, do. rohes (in Cafes) —, do. Pipe line cert. rr.

i 153 nom., S&malz West. steam 6,70, do. Robe & Brothers 6,95. Mais pr. Juli 492, do. vr. September 495, do. pr. Dezember —. Rother Winterwerzen 734, Weizen pr. Jul 72F, do. pr. August 724, do. pr. September 724, do. pr. Dezember 742. Gaetretide-

t nah Liverpool 15. Kaffee fair Rio Nr. 7 158 do. Rio tr. 7 rxr. August 14,95, do. do. pr. Oktober 15,10. Dtebl, Spring Wheat ciears 3,10. Zucker 25. Kupfer 11,40.

Visible Supply an Weizen 40 483 000 Bu? hels, do. an Mais 5 941 000 Busbels.

Chicago, 22. Juli. (W. T. B.) Weizen allgemein fest wäh- rend des ganzen Börsenverlaufs auf shlechte Ernteberichte, bessere Kabelmeldungen und geringe Ankünfte. Mais allgemein fet wähß- zend des ganzen Börsenverlaufs.

Weizen pr. Juli 672, pr. September 688. Mais pr. Iuli 45. Sped short clear nomin. Pork pr. Juli 11,10.

Verdingungen im Auslande.

Italien. 1TT. Marine - Departement in Neapel:

57. Juli, 12 Uhr: Voranschlag 25 000 Fr.

Lieferung von 2500 kg natürlihem Leinöl. Kaution 2500 Fr. Kosten 500 Fr.

Spanien.

9. August, 1 Uhr. Provinzial-Deputation von Lugo: Lieferung und Aufstellung zweier eiserner Thore und eines eisernen Gitters von 86,80 m Länge. Anschlag 8568 Peseten. Kaution 429,41 Peseten. Auskunft im Sekretariat der Deputation. :

Rumänien. 22. August, 4 Uhr. Kommunalverwaltung von Jassy: Bau von 6 Elementar’hulen. Voranschlag 610 000 Ér. Kaution 30 500 Fr.

Serbien.

93. September. Stadtverwaltung von Belgrad: I. Kanali- faticnéarbeiten in der Stadt ; II. Errichtung von Quais an der Sare; 111. Errihtung von Logerhäusern und Magazinen. Kaution: Eine Million Franken in Gold.

Dänemark.

95. Juli, 12 Uhr. Staatsbahn-Verwaltung (Mackinafdelingens Regnskabsförer) in Aarbus: Lieferung von 3000 Pfund Zinkgrau, 3000 Pfd. trocktenem Bleiweiß, 500 Pfd. Eisen-Mennigce, 100 Pfd. Schwarz, 500 Pfd. Kastanienbraun, 600 Pfd. heller Umbra, 10 000 Pfd. Soda 10 000 Pfd. weicher grüner oder brauner Seife, 100 Pfd. Leim, 1500 Pfd. Pottasche, 500 Pfd. Borax, 2500 Pfd. Pußtpulver, 7000 Pfd. Chlorkalk. Bedingungen und Angebotsformulare an Ort und Stelle.

96. Iuli, 12 Uhr. Staatsbabn - Verwaltung (Afdelingens Contor) Hauptbabnbof in Aarhus: Lieferung von Tressea und Knöpfen fowie von ve:sciedenen Uniformstüccken für das Perfonal der Betriebéabtheilung in Jütland-Fühnen. Bedingungen zur Einsicht

an Ort und Stelle. e British-Indien.

30. Juli, 2 Ubr. Staatssekretaciat für Indien in London: Lieferung von Wellblech und galvanisiertem Blech. Auskunft in den Bureaux des Director General of Stores, India Office, Whitehall, London SW.

Oranje-: Freistaat.

15. Oktober. Gouvernementë-Sekretariat in Bloemfontain: Konzession und Bau nachfolgender vom Volksraad beslofsenen Eisenbahnlinien: 1. Von Kimberley nah Bloemfontain und von da durch die Distrikte von Latybrand, Ficksbury und Bethlehem bis zu einem Punkt der Linie Harrismith—Kroonstad; I1. von oder nahe von Wepener bis zur oben erwähnten Linie etwa 80 Meilen von Bloem- fontain und durch die genannten Distrikte; IIl. von Harrismith nach Kroonstad. Konzessions-Nachsucher haben den Nachweis zu erbringen, daß sie im Besiy des erforderlihen Kapitals sind. Auskunft und Abschrift der Volksraadbeshlüsse find erbältlich im Bureau des Gouvernements-Sefkretariats in Bloemfontain.

Verkehrs-Anstalten.

_ Der Schnelldampfer ,Spaarndam“ der Niederländish-Amerikas nischen Dampfschiffahrts-Gesellschaft ist am 21. Juli in New-York angefon:men.

Bremen, 23. Juli. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der S@nelldampfer „Fulda“ if am 20. Juli Vormittags von New-York nah der Weser abgegangen. Der Reichs - Postdampfer „Bayern“ ist am 21. Juli Nachmittacs in Hongkong ange- kommen. Der Reichs - Postdampfer „Oldenburg“ hat am 21. Juli Nachmittags die Reise von Southampton nah Genua fortgesezt. Der Reichs-Postdampfer „Sa sen“ hat am 21. Juli Mittags die Reise von Port Said nah Suez fortgesezt. Der

oftdampfer „Stuttgart“ hat am 21. Fuli Nachmittags Saint

Zatherines Point passiert. Der Schnelldampfer „Saale“ hat am 21. Juli Abends die Reise von Sout ha mpton nah New-York fortgesezt. Der Postdampfer „Roland“ hat am 22. Juli Bor- mittags die Reise von Corunna nah Vigo fortgeseßt.

Pamburg, 22. Juli. (W. T. B.) Hamburg- Ameri- fanishe Padletfabrt-Aktiengesellshaft. Der Postdampfer „Patria*" hat heute Nahmittag Scilly pasfiert.

Löndon, 22. Juli. (W. T. B.) “Der Union -Dampfer „Arab* ift am Sonnabend auf der Heimreise von Kapstadt ab- gegangen. Der Union-Dampfer „Mexican“ is auf der Ausreise Sonnabend vcn Southampton abgegangen.

Theater und Musik.

Anus Mainz wird berichtet: Die erste Aufführung der Na S (Res Oratorien in Chrysander's Bearbeitung durch die iesige Liedertafel, ging am 21. d. M. mit shônem Gelingen von statten. Zur Aufführung gelangte e Deborah“. Die hl der Solisten: Frau Moran-Olden, Frau Röhr-Brajnin, Fräulein Huhn, Herren - Dierich, Mes[chaert, Hungar war eine glücklißhe und den Partien sebr entsprehende. Messchaert mußte seine Arie im legten Aft wiederholen. Der Chor war frisch und wobl vorberettet, tas Orchester bervorragend, namentli die Bläser. Friß Volbach leitete die Aufführung mit großer Umsicht. Jhre Majestät die Kaiserin Friedrih, welche mit Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Hessen der Auf- führung vom Anfang bis zum Schluß beiwohnte, wurde mit Tush, an den sich die Nationalhymne anshleß, empfangen. Auch die gestrige Aufführung des „Herakles*, bei welcher die Kaiserin Friedrih und der Großherzog wiedéèrum zugegen waren, hatte einen durchschlagenden Erfolg. Während der Pause drückte Ihre Majestät dem Kapellmeister Volbach ihre Befriedigung aut»

Mannigfaltiges.

__Tie nunmehr abgeshloïenen öffentliden Sammlungen für die Hinterbliebenen der auf der , Elbe“ Verunglückten ergaben nach der „Nat.-Ztg.“ ein Resultat von 663 000. #4

„¿ Eisen, Die allgemeine Konferenz der deutshen Sitt-

libkeitsvereine, welbe in den vergangenen Jahren in Cassel, De Dresden, Darmstadt, Frankfurt a. O. und Colmar getagt at, wird in diefen Jahre am 17. und 18. September in Essen stattfinden. In den Hauptverhandlungen am 18, die für jedermann [roéeali@ sind, bildet das Thema: „Was kann zur Hebung der Sitt- lihfeit auf dem Lande „geschehen?“ den Gegenstand der Berathung. Pfr. Wittenberg (Liegniß) und Pfr. Wagner (Priyerbe) werden die Referate erstatten. Bei tem Festgottesdienst am Abend des 17. September wird Propst Becker aus Kiel voraus- sichtlich die Festpredigt halten. In der darauf folgenden öffentlichen Männerversammlung werden PReichstags-Abgeordneter Dr. med. Höffell und Pfr. Philipps, in der Frauenversammlung Pfr. Nie- mann, Pfr. Jsermeyer und General-Superintendent D. Baur An- sprachen halten. Alle Freunde der Sittlichkeitssahe aus Rheinland und N sowie aus ganz Deutschland sind zu der Konferenz eingeladen.

Coburg, 22. Juli. In Gegenwart Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs, Ihrer Kaiferliden und Königlichen Hoheit der Herzogin sowie Jhrer Königlichen Hoheiten der Prinzessinnen Alexandra und Beatrice fand heute Vormittag auf dem Kasernenplaße eine Erinnerungsfeier ftatt, zu welcher die noch lebenden Kampfgenossen des während des Krieqes 1870/71 mobil ge- wesenen Füsilier - Bataillons des 6. Thüringischen íöInfanteries Regiments Nr. 95 eingeladen waren. Die Verlesung beim Bataillons-Appell ergab die Anwesenheit von drei Offizieren und 158 Mann in der 9. Kompagnie, 141 Mann in der 10. Kompagnie, 179 Mann in der 11. Kompagnie und 155 Mann in der 12. Kom- pagnie, zusammen alfo 636 Kombattanten. Die 10., 11. und 12. Kom- pagnie konnten noch von ihren früheren Feldwebeln geführt werden; nur der Feldwebel der 9. Kompagnie ift bereits verstorben.

Brüx, 22. Juli. Der Statthalter von Böhmen Graf Thun traf heute Nachmittag hier ein und unternahm einen längeren Nund- gang durch die Stadt, wobei er die Verwüstungen und Schäden der

rdfenkung (vgl. d. Nen. 171, 172 d. Bl.) eingehend besichtigte. Der Statthalter übergab, wie „W. T. B.“ meldet, dem Hilfétcomits einen namhaften Betrag zur augenblidcklichen Hilfeleistung. Nach amt- lihen Erhebungen find 25 Häuser ganz eingestürzt; in denselben befanden sich 236 Familien mit 1012 Perfonen. 18 Häuser sind theilweise einge- stürzt; dieselben waren von 25 Familien mit 411 Personen bewohnt. 39 Häuser zeigten febr bedenkliche Risse und Sprünge, sodaß auch diese von den Bewohnern, 123 Familien mit 1039 Personen, geräumt werden mußten. Im ganzen mußten 2462 Perfonen anderweit unter- gar werden. Vom Bahnkörper der Aussig-Teplißzer Eisen- ahn if eine Strecke von 20 m Linge 15 m tief ein- gesunken, wodurch die Bahn 50 m lang unterbrochen ist. Seit Sonnabend Mittag haben die Bodenfenfkungen- aufgehört und wurde mit der Räumung der Häuser begonnen. Der Annaschacht is in Seehöhe von 100 bis 110 m überschwemmt; der Wasserstand nimmt jedo niht mebr zu. Somit scheint der Hohlraum unter den Brüxer Häusern vom Schwimmsand entleert und dürften weitere Senkungen niht zu erwarten sein. In der Grube wird ein Häuer vermißt, während zwei seiner Kameraden si retteten. | Ueber ‘‘BE muthmaßligze Ursache der Katastrophe ver- öffentlicht in der „Bohemia*“ der Professor an der deutschen teGnischen Hochschule in Prag, Friedrih Steiner. der diefe Gegend wiederholt kennen zu lernen Gelegenheit hatte, Folgendes: „Die Katastrophe in Brüx steht mit den geologischen Verhältnissen mancher Braunkohlen- gebiete in innigem Zusammenhange. Zwischen den wasserdichten Thonen, welche über den Sohlen lagern und ihren Abbau unter erleihterten Bedingungen ermöglichen, finden id vielfach Schichten, die aus auferordentlib feinem Sande von ver- schiedenen kleineren Korngrößen besteben. Ift dieser Sand mit Wasser erfüllt, so besißt er die Konsistenz tes Breies, Honigs 2. und fließt, angezapft, aus wie Syrup aus einem Faß. Sogenannte Schwimmsand-Cinbrücbe in Braunkoblengebieten sind nihts Seltenes. Ein Bohrloch für den Stollenvertrieb, we ches die wasserdihte Schicht durchbriht und zufällig in Schwimmfandgebiet gelangt, kann die Ursache werden, daß \sich dur dasfelbe in kürzester Zeit Hunderte von Kubik- metern breiiger Masse in den Hoblraum des Bergwerks er- ießen. Im „Rudnei“- Schachte bei Bilin i vor einigen ahren ein ‘derartiger Einbruch erfolgt. In den Kohlenpläßen an der sächsish.vreußishen Grenze is der Shwimmsand einer der ge- fährlichsten Feinde des Bergmanns. Ergießt sich die breiige Masse in die feinen Hohlrâume, fo ‘wird die darüber liegende Schicht ihrer Stütze beraubt und sinkt langsam nah. Es bilden sich all- mäblih mehr odec minder große Einbuchtungstrichter aus, die un- gefährlih sind, wenn keine Bauwerke auf dem ih nachsenkenden Boden stehen ; ift jedo leßteres der Fall, so gerathen dieselten all- mählich zum Einsturz, und diefer Einsturz erstreckt sih in dem Maße weiter, als die Entlastuag der Unterlage durch das Abfließen des Breies erfolgt. I\t die Masse ein Shwimmsand unter höherem Druck, so kann au ein Bohrloch von oben, von der Erdoberfläche aus eingeteuft, ein Autfließen der breiigen Masse bewirken. Eine Folge diefer Art war das Unglück von Schneidemühl. Wir haben es in solchen Fällen mit einem langsamen Einsturzbeben, wie folche au in der Erdbebenlehre befannt sind, zu thun. Db und inwieweit si die Einsenkung ausdehnt, ift von den lofalen Verbält- nissen abhängig, und es kann niemand ohne genaues Studium ‘über den muthmaßlihen weiteren Verlauf derselben etwas Bestimmtes aussagen. Die Technik besißt Mittel, durch solhe Schwimm- fandschihten sichere Schächte abzuteufen. Eines der geistvollften Mittel ist die Gefriermethode des Ingenieurs Bötsh, welcher die Maste durch die Zirkulation stark abgefühlter Chlorcalcium- Lösungen in Röhren zum Gefrieren bringt. Ein anderes Mittel be- teht darin, die Shwimmsandshiht durÞ Bohrbrunnen mit Asbest oder ähnlihen Umbhlillungen zu entwäfsern und dadur die Massen in die Konsistenz weißen Sandes überzuführen, der nicht mehr fließt. Vielfach verstopfen fich derartige Auéflüsse von selbst, wenn die am meisten hervorgequollenen Schichten durch rascheren Wasserabzug viderstandsfähiger gegen Verschiebungen werden,“

New-York, 23. Juli. Die Stadt Silvyer-City in Neu- Mexiko wurde, dem „W. T. B.“ zufolge, dur einen Wir belsturm beinahe völlig zerstört. Dabei jollen dreißig Menschen ums Leben gekommen fein.

Nah Shluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Nyland, 23. Juli, 11 Uhr 5 Minuten Vormittags, (W. T. B.) Seine Majestät der Kaiser unterna mit Gefolge am gestrigen Montag, Mittags 2 Uhr, bei herrlihem Wetter auf dem Dampfer „Strömkarlen“ einc Fair! den Angermanelf aufæärts bis Solleftea, Die am Stromufer im Lager befindlichen shwedischen Truppen paradierten bei der Vorüberfahrt Seiner Majestät und begrüßten Allerhöchstdenselben mit viermaligem Hurrah. Von Solleftea trat Seine Majestät der Kaiser, ohne das Schiff verlassen zu haben die Nüffahrt an und traf um 7 Uhr wieder an Bord der „Hohenzollern“ ein. Heute bleibt die „Hohenzollern“ bei

Nyland vor Anker.

Brüssel, 23. Juli. (W. T. B.) Heute übergab der König in feierlicher Weise dem Id gere Baiodlian der Bürgergarde eine von der Stadt Brüssel gestiftete neue Fahne. Nach der Eidesleistung hielt Major Leurs, der Kom- mandeur des Bataillons, eine Ansprache. Der König wies . in seiner Antwort auf das Wiedererwachen des nationalen Geistes in Belgien nach jahrhundertelanger Fremd- herrschast hin. „Die alte Fahne,“ führte der König aus, „er- innert uns an dic denkwürdige Zeit, in der die belgishe Unab- hängigkeit geschaffen wurde. Möge die Gesinnung zener großen Beit auch die unsere sein. Bestreben wir uns, durch unsere

iebe zum Lande, durch unsere Hingebung an dasselbe die Wohl- fahrt des Landes weiter zu fordern, seine Bedeutung zu er- höhen. Möge die Freiheit immer stärkere Wurzeln asen in diesem heiligen Boden, der durch die Thaten der Tapferen von1830 belgisher Boden geworden ist.“

(Foriscßzung des Nichtamtlichen in der Zweiten Beilage.)

Wetterbericht vom 23. Juli, § Uhr Morgens,

Har. auf 0 Gr. 1. d. Mceresf\p. ed. in Milli:n

Stationen. Wetter.

Temperatur in 9 Celsius 99C. =49®R,

S O0 e ee L R G e O Q t T S e a EOS E E

L Peer «l C M U 88

Cork, Queenstoron . . . .| 761 Geb L O3 elder . . : 4‘ » . « . j 759 e O Do S a OS C ee e 00S O E «a el COT E De

E a e L S Ge e oie ol 002 Wiesbaden . |

U

wolfig wolkig wolkig - bededt wolkig Regen wolkenlos heiter

beiter heiter wolkig wolkig halb bed. \halb bed. ill|bedeckt |bedeckt 2 Nebel 4'Regen ie l C61 2ihalb bed. München | 764 4'halb bed, Chemniß E O 4 wolkig S A, .| 759 2 beiter R S |

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D I T bk H d | b t D H S D Maa D

pi b p d t j i R b l R A sm i A i A A INNNNL C0 NDNNNNE D R N

Wien 761 3ihalb bed. Breslau . 760 |W 3'bedeckt 18

Triest 760 |[OND 3/woitg | 23

Uebersicht der Witterung. Ueber West-Europa bat der Luftdruck zugenommen, und übersteigt daher das Barometer 760 mm über ganz Frankreih, dem südwest- lichen Theile der Britischen Inseln, Süddeutschland und Oesterreich, sowie übec Ostrußland. Das Minimum liegt über Lappland und beträgt weniger als 745 mm. Die südwestliche Luftströmung hat über Deutschland an Stärke abgenommen, es berrscht daselbst gecen gestern kühlercs Wetter mit veränderliher Bewölkung; von den meisten deutschen Stationen werden Niederschläge, vereinzelt auch Gewitter gemeldet. Deutsche Seewarte.

Theater-UAnzeigen.

Neues Theater. Siffbauerdamm 4a. /5. Mittwoh- Ensemble-Gastspiel der Mitglieder des Carl Schultze-Theaters (Ham- burg) unter Leitung des Direktors Joss Ferenczy. Tata-Toto- Vaudeville in 3 Akten nach Bilhaud und Barrs von Victor Léon und F. Zell. Musik von Antoine Banés. Anfang 7# Uhr.

Donnerstag: Tata-Toto.

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Marte von Raumer mit Hrn. Regierungs-Assessor Georg Loewe (Berlin—Magdeburg). Minna Freiin Schenk zu Tautenburg mit Hrn. Regierungs-Assessor und Lieut. d. R. Paul von Rönne (Doben).

Verehelicht: Hr. Landrath Albert von Puttkamer mit Frl. Mucky von Eidstedt-Peterswaldt (Rothen—Clempenow). Hr. Pastor Paul Zunker mit Frl. Katharine Löbe (Caseburg b. Swinemünde). N Le a Affsefsor von Oerten mit Frl. von Schwerin

eustrelit).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Rittmeister Haniel (Köln-Deuß). Hrn. Lieut. d. R. Deuthold von Gaudecker (Rabuhn). Eine Tochter: Hrn. Ober-Regierungs-Rath von Voß (Marienwerder), Hrn. Prem.-Lieut. d. R. Wilhelm Frhrn. Knigge (Berlin).

Gestorben: Hr. Major Bruno von Platen (Weißenburg i. Els.). Hr. Ober-Bergrath a. D. Gustav von Beurmann (Halle a. S.) Hr. Lieut. d. R. Waldemar von Corêwant (Marburg). Pr- Moriß Graf von Hessenstein (Wilhelméböhe b. Cassel). Frl. Hedwig von Schell (Gütersloh). Hr. Major z. D. Fetix Blumenthal (Dreéden).

E

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin. Verlag der Expedition (i. V.: Koye) in Berlin.

Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlags-A stalt. Berlin SW., Wilhelmstraße 32.

Fünf Beilagen (einshließlich Börsen-Beilage).

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Me 173.

Königreich Preußen. Kriegs-Ministerium.

Bestimmungen

ur Ausführung des Geseßes vom 13. Juni 1895, d etreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Personen des. Soldatenstandes _de3 Reichsheeres und der Kaiserlihen Marine vom Feldwebel abwärts (R.-Ges.-Bl. S. 261/64). *)

B S L,

1) Das Geseg bezieht sich nicht bloß auf die Wittwen und Waisen der dem Friedensstande angehörenden Personen des Soldatenstandes vom Feldwebel abwärts, sondern auch auf die Wittwen ‘und Waisen der aus dem Beurlaubtenstande zum Dienste einberufenen, sowie der in Kriegszeiten, bei Mobilmachungen oder sonstigen Verstärkungèn des Neichsheeres aufgebotenen oder freiwillig eingetretenen annschaften. :

Ausgenommen sind jedoh nah § 14 dieses Gesezes die Mittwen und Waisen der der Feldarmee (8 94 des Militär- Pensions-Geseßes vom 27. Juni 1871) angehörenden Personen des Soldatenstandes ‘vom Feldwebel abwärts in den Fällen, in wel{chen ein Anspruch auf die in den ZZ 95 und 96 a. a. O. vorgesehenen Bewilligungen besteht. 5

2) Für die Feststellung der Dienstbeschädigung sind au die Bestimmungen der Jnstruktion vom 26. Juni 1877, be- treffend das Verfahren bei Anmeldung und Prüfung der Ver- sorgungsansprüche invalider Mannschaften vom Feldwebel ab- wärts sowie der Dienstanweisung zur Beurtheilung der Militär- dienstfähigkeit und zur Ausstellung von militärärztlichen Zeugnissen vom 1. P 1894 zu beachten. O

3) Der ursählihe Zusammenhang zwischen Tod und Dienst- beschädigung ist durch ärztliche Zeugnisse nachzuweisen oder dur andere geeignete Beweismittel zu erbringen. Die Unter- schriften der zur Führung eines Dienststegels nicht berehtigten Zivilärzte- bedürfen der amtlichen Beglaubigung unter Bei- drückung des Amtsstempels oder Siegels. 5

4) Den rechtskräftig geschiedenen Ehefrauen steht ein An- spruch auf Wittwengeld nicht zu; dagegen haben die hinter- bliebenen Kinder ‘aus einer geshiedenen Ehe Waisengeld, und zwar nah dem Saye für Kinder, deren leiblihe Mutter nicht mehr lebt, selbst dann zu beanspruchen, wenn eine zum Empfange von Wittwengeld berechtigte Stiefmutter vor- handen ist. |

Auf dieses höhere Waisengeld haben die Kinder, deren wittwengeldberechtigte Mutter sih wieder verheirathet hat, keinen Anspruch. : :

5) Nur die ehelichen leiblichen und die durch nachgefolgte Ehe legitimierten Kinder des Verstorbenen haben Waisengeld zu beanspruchen. Außerehelihe, Adoptiv-, Pflege- und Stüief- finder des Verstorbenen fallen nicht unter das Geseß.

Zu S8 2 und 3. ;

1) Die Feststellung und Anweisung des Wittwen- und MWaisengeldes erfolgt bei dem Kriegs-Ministerium, Departement für das Jnvalidenwesen. j :

2) Die Anträge für die Wittwen und Waisen der im aktiven Militärdienst verstorbenen Personen des Soldaten- standes sind von dem Truppentheil oder der Behörde, welchen der Verstorbene etatsmäßig angehört hat oder welche den Pensionsvorschlag hätten vorlegen müssen, wenn es sich um die Pensionierung des Verstorbenen gehandelt hätte, auf dem Dienstwege dem Kriegs-Ministerium, Departement Fur das JInvalidenwesen, einzureichen. E

3) Die gleichfalls dem Kriegs-Ministertum, Departement für dás Jnvalidenwesen, vorzulegenden Anträge für die Wittwen und Waisen der nach der Entlassung aus dem aktiven Militärdienst - verstorbenen Personen des Soldatenftandes haben einzureichen: E ha

a. hinsichtlih der im Köni grei h Preußen wohnenden Bezugsberechtigten diejenige Königliche Regierung, in deren Bezirk der Verstorbene zuleßt gewohnt hat, oder aus deren Hauptkasse die von dem Verstorbenen bezogene Pension zuleßt gezahlt worden ist; in Berlin das Königliche Polizei- Prästoium ; i

b. hinsihtlich der im Großherzogthum Baden wohnenden Bezugsberechtigten die Königliche Jntendantur XTY. Armee-Korps in Karlsruhe;

c. hinsichtlih der in den Reichslanden wohnenden Bezugsberechtigten das Kaiserlihe Ministerium für Elsaß- Lothringen, Abtheilung für Finanzen, Gewerbe und Domänen,

d. hinsichtlih derjenigen Bezugsberechtigten, welhe in anderen Bundesstaaten mit Ausschluß der Königreiche Bayern, Sachsen und Württemberg wohnen, die betreffenden Landesregierungen ohne Betheiligung der preußishen Bezirks- regierungen; j | |

e. hinsihtlich derjenigen Be ugsberechtigten, welche im Königreih Bayern wohnen, die Regierung in Cassel, im Königreih Sachsen die Regierung in Liegniß, im König- reich Württemberg die Regierung in Wiesbaden.

4) Alle Anträge sind nach dem beiliegenden Muster L aufzustellen. Welche Belagstücke den Anträgen beizufügen sind, ergeben die dem Muster 1 vorgedruckten Bemerkungen.

5) Die Vorbereitung der Anträge zu 3a liegt den Orts- Polizeibehörden, den Landraths-, Kreis- oder Bezirksämtern ob, in deren Bezirk der Verstorbene zuleßt gewohnt hat und an welche sih die Wittwen oder die Vormünder zunächst zu wenden haben. D 2 e

Mie in dieser Beziehung hinsichtlih der nit in Preußen wohnenden Bezugsberechtigten verfahren werden foll, bestimmen die betreffenden Landesregierungen. .

Die Militärbehörden sind verpflichtet, allen zur Be- eid dieser Anträge an sie gelangenden Ersuchen zu ent-

prechen. ;

6) Stirbt eine Wittwen eldempfängerin unter Hinter- lassung von Kindern, für welche Waisengeld zuständig ist, so ist die anderweite Feststellung des Waisengeldes von derjenigen Behörde zu bewirken, von deren Haupt- 2c. Kasse die Gebührnisse bis

*) Reichs- und Staats-Arzeiger" Nr. 144 vom 19. Juni 1895,

Regierungen u. \. w. vergl. Z

Berlin, Dienstag, den 23. Juli

dahin verrechnet sind (von der Bean [s-Abtheilung des Kriegs-Ministeriums für die aus der ilitär-Pensionskasse in Berlin Bezugsberechtigten; von der Königlichen Intendantur des XIV. Armee-Korps für die im Groß- herzogthum Baden wohnenden Bezugsberechtigten; von dem Kaiserlihen Ministerium für Elsaß-Lothringen für die in den Reichslanden wohnenden Bezugsberechtigten; von den Königlich preußischen Regierungen in allen anderen Fällen). .

7) Von der Aufnahme waisengeldberechtigter Kinder in die Kadettenanstalten hat das Kommando des Kadettenkorps der Unterstühungs-Abtheilung des Kriegs-Ministeriums Mit- theilung zu machen, unter Angabe des Einstellungstages, der einstellenden Kadettenanstalt und des für den Kadetten zu ent- richtenden Jahres-Erziehungsbeitrages; während von jeder Anweisung von Waisengeld für Kadetten die Unterftühungs- Abtheilung des Kriegs-Ministeriums dem Kommando des Kadettenkorps Nachricht zugehen laffen wird. ;

In gleicher Weise hat die Jnspektion der Jnfanterieschulen binsihtlich der waisengeldberechtigten Zöglinge des Militär- Knaben-Erziehungs-Instituts in Annaburg, der waisengeld- berechtigten Schüler der Unteroffiziershulen und der Unter- offizier:Vorschulen zu verfahren. E

Auf Grund dieser Mittheilungen werden die Königlichen Negierungen u. \. w. seitens der Unterstüßungs-Abtheilung des Kriegs-Ministeriums mit Nachricht versehen. / :

8) Bei Aufnahme in Militär - Erziehungsanstalten im Laufe eines Monats tritt die Bestimmung im Absaz 3 des S 2 des Gesezes mit dem Tage nach der Aufnahme in Wirk- samkeit. Beim Ausscheiden wird der volle Betrag des Waisen- geldes mit dem Tage nach der Entlassung aus der Militär- Erziehungsanstalt zahlbar. Die Regelung der Waisengeld- zahlung ist Sache der vorstehend unter Ziffer 6 bezeichneten Behörden. ;

9) Die Waisengelder der in die Anstalten des Potsdamschen großen Militär-Waisenhauses oder auf Kosten desselben in andere Erziehungsanstalten aufgenommenen Kinder sind von den s iffer 6 unter der äußeren Adresse der Unterstüßungs-Abtheilung des Kriegs-Ministeriums der Militär-Pensionskasse von dem Monat ab zu überweijen, welcher auf den Monat der Aufnahme in eine jener An- stalten folgt. i i :

Die Militär-Pensionskasse hat diese Waisengelder von der Ueberweisung ab an die Haupt-Militär-Waisenhauska}se gegen die mit Lebensbescheinigung der Anstalt versehenen Quittungen halbjährlih und zwar am 1. November für die Zeit vom 1. April bis Ende September und am 1. Mai für die Zeit vom 1. Oktober bis Ende März abzuführen und rechnungs- mäßig zu verausgaben. Mit dem Entlassungsmonat hört die Zahlung des Waisengeldes an die Haupt-Militär-Waisen- hausfasse auf. Zum Zwecke der Wiederaufnahme der Zahlung des Waisengeldes an die Mutter oder an den Vormund des waisengeldberehtigten Kindes hat sich die Militär-Pensionskasse mit der betreffenden Regierung u. st. w. in Verbindung zu

seßen. Zu S 5.

Auf die nach Maßgabe . 15. März 1886 versorgungsberechtigten Wittwen und Waisen der Personen des Soldatenstandes vom Feld- webel abwärts, auf die nah § 32 des Militär - Hinter- bliebenen-Geseßes vom 17. Juni 1887 versorgungsberechtigten Wittwen und Waisen der Zeug - Feldwebel, Zeug-Ser- geanten, Wallmeister (Schirrmeister), Registratoren bei den General - Kommandos und der im Range der Unter- offiziere stehenden Verwalter des Kadettenkorps (Artikel 16 der Militär - Pensionsgesezesnovelle vom 22. Mai 1893), sowie auf die nach älteren landesrechtlichen Vorschriften ver- sorgungsberehtigten Wittwen und Waisen der Personen des Soldatenstandes vom Feldwebel abwärts findet das vorliegende Gesez nur dann Anwendung, wenn es ihnen gleih günstig oder günstiger ist. i , S

Für die Versorgung der Hinterbliebenen derjenigen Mannschaften, welche nicht unter das vorliegende Geseß fallen, bleiben die älteren landesrehtlihen Vorschriften in

Kraft.

| Zu 88 7 bis 12. s

1) Die Zahlung des Wittwen- und Waisengeldes hat durch diejenigen Kassen zu erfolgen, welche mit der Zahlung der ensionsgebührnisse an die Militärinvaliden beauf- tragt find.

O) An wen die Zahlung des Wittwen- und Waisengeldes gültig zu leisten ist, bestimmt die der verrechnenden Kasse vorgesezte Behörde (vergleiche Ziffer 6 zu S8 2 und 3). Dabei ist von dem Grundsaß auszugehen, day die Zahlung niht von den Weitläufigkeiten einer gerichtlichen Feststellung des oder der Empfangsberechtigten abhängig gemacht wird.

Für gewöhnlich ist ;

das Wittwengeld an die Wittwe, S i

das Waisengeld, wenn die Mutter noch lebt und für die

Erziehung der Kinder, sei es 1m Hause oder außer- halb der Familie, sorgt, an die Mutter, in den übrigen Fällen, sofern nicht überwiegende Gründe für eine Ab- weihung vo n, an den Vormund oder den Pfleger der Kinder

zu zahlen. ; :

3) Ueber das empfangene Wittwen- und Waisengeld sind in get (Mona für die ersten elf Monate des von April zu April laufenden Nechnungsjahres, und Jahr e s- quittungen für den lezten Monat März des Rechnungs- jahres über den Gesammtbetrag der für das ganze Rechnungs- jahr zuständigen Gebührnisse auszustellen. :

Die Aussteller der Jahres quittungen haben im Text der Quittung die pflihtmäßige Versicherung abzugeben, daß die darin aufgeführten Wittwen- und Waisengeldberechtigten die deutshe Staatsangehörigkeit besigen. ;

Die Gebührnisse sind, sofern eine und dieselbe Person empfangsberechtigt ist, in eine gemeinschaftliche Quittung nach dem anliegenden Muster 2 aufzunehmen.

Zu den Quittungen über das an Vormünder oder Pfleger gezahlte Wittwen- oder Waisengeld ist das beigefügte Muster 3 anzuwenden.

des Fürsorgegeseßes vom

1899S.

Sofern die Zahlung von Wittwen- und Waisengeld an Vormünder oder Pfleger erfolgt, hat die zahlende Kasse auf der Quittung zu bescheinigen, daß die Legitimation zur Er- hebung der Gelder durch Borlegung der Bestallung geführt ist.

4) Der Betrag des Wittwen- und Waisengeldes ijt 1n den Cotta außer mit Zahlen noch mit Buchstaben an- ugeben. cin 5) Aus der Quittung über Wittwengeld müssen der Name und die Charge des verstorbenen Ehemanns sowie die sämmt- - lichen Vornamen und der Geburtsname der Wittwe ersichtlich sein. Der leßtere ist auch in der Bescheinigung unter der Quittung anzugeben. 4 : E

6) În den Quittungen über Waisengeld sind die sämmt- lichen Vornamen und der Geburtsname sowie Tag, Monat und Jahr der Geburt aller waisengeldberehtigten Kinder, also auch derjenigen anzugeben, für welche wegen unentgeltlicher Aufnahme in Militär-Erziehungsanstalten das Waisengeld nicht zahlbar ist, oder für welche das Waisengeld an die Haupt-Militär-Waisenhauskasse abgeführt wird. Z i

7) Die Jahres quittungen vgl. Nr. 3 bedürfen in allen Fällen der aus den Mustern 2 und 3 näher ersichtlichen Bescheinigung in Bezug auf diejenigen Thatsachen, welche M die Zuständigkeit und Höhe der Gebührnisse von Einfluß ind.

Diese Bescheinigung hat durch öffentliche, zur Führung eines Dienstsiegels berehtigte Beamte unter deutlicher Bei- drücung des Dienstsiegels oder Stempels zu erfolgen.

8) Quittungen, welche außerhalb des Deutschen Reichs ausgestellt werden, sind außerdem in Beziehung auf die Unter- schrift zu der Bescheinigung (Ziffer 7) durch einen deutschen Gesandten oder deutihen Konsul zu beglaubigen, wobei zugleih zum Ausdruck zu bringen ist, daß die Berechtigten ih im Besiß der deutschen Staatsangehörigkeit befinden.

9) Einzel- (Monats-) Quittungen jolcher Bezugsberechtigten, welhe das Wittwen- oder Waisengeld peridalich an der Zahlungsstelle erheben, bedürfen der vorgeschriebenen Be- scheinigung vergleiche gi: 7 nur dann, wenn dem

ahlenden Beamten die in Betracht kommenden Personen und Verhältnisse nicht hinlänglich bekannt sind. :

Ebenso bedarf cs der Bescheinigung vergleiche Ziff. 7 unter den Einzelquittungen in Fällen, wo die Erhebung des Wittwen- oder Waisengeldes durch dritte Personen statt- findet, nur dann, wenn sich nicht aus einer unbedenklichen und vorschriftsmäßigen Vollmacht zweifellos das Erforderliche ergiebt.

E 10) Die Quittungen und die dazu gehörigen Bescheini- gungen dürfen niht vor dem ersten Tage desjenigen Monats ausgestellt sein, für welchen gezahlt werden soll.

11) Bei Verlegung des Wohnsißes haben sich die Wittwen- und Waisengeldempfänger wegen Ueberweisung auf eine andere Kasse an die bisherige Zahlungsftelle zu wenden. Die Ueber- weisungen verfügen die der zahlenden Kasse vorgeseßten Be- hörden vergleiche Ziff. 6 zu S8 2 und 3 —. Beim Ver- zuge nah Berlin ist die ilitär-Pensionskasse zur Ueber- nahme der Zahlung in der Art anzuweisen, daß die Ausfertigung der Ueberweisungsordre ohne Anschreiben der Unterstüßgungs-Abtheilung des Kriegs-Ministeriums vorgelegt wird. Von dieser gelangt die Ueberweisung an die Militär- Pensionskasse. i i

Zahlungen, welche von der Militär-Pensionskasse auf die Regierungen u. \. w. übergehen sollen, verfügt auf die bezüg- liche Vorlage der Militär-Penstionskasse die Unterstüßungs- Abtheilung des Kriegs-Ministeriums. /

12) Die Verrechnung der Wittwen- und Waisengelder erfolgt bei den Regierungs-Hauptkassen U. s. _w. vergleiche Ziff. 6 zu 88 2 und 3 in der Militär-:Pensionsrehnung, und zwar für das Etatsjahr 1895/96 bei einem hinter Tit. 4 Abschnitt C zu bildenden außeretatsmäßigen Titel, für die folgenden Etatsjahre dagegen unter Tit. 4 Abschnitt C.

Die Regierungen 2c. haben die Abgänge bei den Wittwen- und Waisengeldempfängern vierteljährlih spätestens zum 15. Februar, 15. Mai, 1. August, 15. November oder Vakat- anzeigen der Unterstüßungs-Abtheilung des Kriegs-Ministeriums nach vorgeschriebenem Muster anzumelden und von der ihnen laut Ziff. 6 und 8 zu §8 2 und 3 übertragenen anderweiten Feststellung der Waisengelder sowie von den Ueberweisungen der Waisengelder auf die Militär-Pensionskasse vergleiche gi: 9 zu S8 2 und 3 und der Bezüge auf andere

egierungs-Hauptkassen u. st. w. vergleiche die vorstehende Ziff. 11 entsprechende Mittheilung unter Bemerkungen der Abgangs-Nachweisungen zu machen.

Berlin, den 16. Juli 1895.

Der Kriegs - Minister. Bronsart von Schellendorf f.

Muster 1. Antrag

auf Feststellung und Anweisung von Wittwen- und Waisengeldern auf Grund des Geseßes vom

(R.-G.-Bl. S. 261/4.) Bemerkungen.

1. Als Belagstücke sind beizufügen : 7

1) die Geburtsurkunden der Eheleute (fönnen wegfallen, wenn die Geburtstage aus der Heirathsurkunde ersihtlih find oder wenn nur Waisengeld beansprucht wird), i i

9) die Heirathsurkunde oder, wenn Wittwen und Waisen aus mehreren Eben versorgungsberechtigt sind, die betreffenden Heiraths- urkunden,

3) die standesamtlihe Geburtsurkunde berechtigte Kind, 7

4) die standesamtlihe Urkunde über das Ableben des Ehemanns und, wenn die Kinder auch ihre leibliche Mutter verloren haben, au die standesamtliche Urkunde über das Ableben der Ehefrau, ;

5) amtliher Nachweis, daß keins der waisengeldberechtigten Kinder in eine Militär-Erziehungsanstalt oder in die Anstalten des Potsdamschen großen Meilitär-Waisenhauses aufgenommen ist, . oder wenn sie in Militär-Erziehungsanstalten aufgenommen sind: Angabe der Anstalt, der Zeit der Aufnahme und des für sie zu entrichtenden Jahres-Erzi: hungsbeitrags,

(als Militär-Erziehungsanstalten gelten : die Ünteroffiziershulen, die Unteroffiziervorshulen, das

für jedes versorgungs-

die Kadettenanstalten, Militärs