1895 / 175 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Jul 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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Der etatsmäßigen

Abgereist:

Seine Excellenz der Staats-Minister und Minister der geift- lihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten D. Dr. Bosse, nah Vorarlberg;

Seine Excellenz der Staats-Minister und Minister für

Landwirthschaft, Domänen und Forsten ciherr von Hammerstein-Lorxten, nah der Provinz Schleswig-Holstein.

Nichtamfliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 25. Juli. Die Ergebnisse des Reichshaushalts für das

. Etatsjahr 1894/% haben sich nach dem Finalabschluß der

Reichs- Hauptkasse, abgesehen von den auf außerordentliche Deckungsmittel angewiesenen Ausgaben, im Vergleih zum Etat in runden Summen, wie folgt, gestaltet.

Für das NReichsheer sind bei den Kontingents- verwaltungen von Preußen, Sachsen und Württemberg an fortdauernden Ausgaben (mit Einschluß der diese Verwaltungen angehenden Titel des allgemeinen Ron s) 276 000 und an einmaligen Ausgaben 304 t weniger erforderli gewesen. An Einnahmen sind im Bereiche der Militär- verwaltung 286000 # mehr aufgekommen. Beim Reichs- heer ftellt sich hiernah das Gesammtergebniß gegen den Etat um 86000 # günstige. An der Naturalverpflegung, der Bekleidung und Ausrüstung der Truppen, im Medizinalwesen und bei den Wohnungsgcld- zushüssen find erheblichere Ersparnisse gemacht, welchen indeß Mehraufwendungen beim Remontewesen, zu Reisekosten und Tagegeldern, Vorspann- und Transportkosten, beim Artillerie- und Waffenwesen und beim allgemeinen Pensionsfonds gegen- überstehen.

Die Ausgaben der Marine, einschließlih ihres Antheils am allgemeinen Pensionsfonds, haben den Voranschlag um 490 000 M überschritten.

Beim Auswärtigen Amt sind 1115 000 A, bei den

1s des Reichs\haßzamts 1818000 # und beim

eichs-Invalidenfonds 525000 # mehr erforderlich ge- wescn. Im Ressort des Reichsamts des FJnnern find im wesentlihen durch den Minderbedarf zu Unterstüßungen an Familien der zu Friedensübungen einberufenen Mannschaften 480000 ## und bei der Neichs\chuld 2764000 #, hauptsächlih infolge des Umstandes, daß die Anleihe niht in dem vorausgeseßzten Maße zur Ausgabe gelangt is, erspart worden. Die übrigen bei den Hauptabschnitten der Ausgabe eingetretenen Abweihungen vom Etat ergeben noch einen Minderbedarf von 216000 #4 Jm Ganzen bleiben die Mehrbedürfnisse bei den hier in Betracht gezogenen Ausgabefonds des ordentlichen Etats hinter den dort vorgekommenen Ersparnissen um 79 858,30 H zurück. Die Zölle und die Tabacksteuer, von deren Ertrag der Reichskasse nur der feste Antheil von 130 000 000 verbleibt, haben gegen das Etatssol 13224000 mehr eingebraht, wovon 12976000 4 auf die Zölle und 248000 auf die Tabadlsteuer entfallen. Bei den den Bundesstaaten im vollen Reinertrag zustechen- den Steuern find gegen den Etat aufgekommen: bei der Verbrauchsabgabe für Branntwein 492000 M wéniger, bei den Stempelabgaben für Werth- papiere 2c. 14 678000 M mehr. Diese Abweichungen von Vorausseßung finden im Reichs- haushali ihren Ausgleich durch entsprehende Ver- änderung der unter den Ausgaben angeseßten Ueber- weisungen an die Bundesstaaten. Im Ganzen stellen nh die Ueberweisungen auf 382859618 M, das find 27 409 618 M mehr als im Etat vorgesehen. Die dem Reich verbleibenden Steuern haben sämmtlich gegen den Etat Mehrerträge ergeben, und zwar die Zu cker steuer 4966 009 f, die Salzsteuer 1721 000 #Æ, die Maischbottih- und Branntweinmaterialfsteuer 37 000 f, die Brausteuer 614 000 Æ, der Spielkartenstempel 25 000 A, die Wechsel- fempelfteuer 170 000 F, die statistische Gebühr 77 000 Die Poft- und Telegraphen-Verwaltung hat mit einem Mehr-Uebershuß von 1520000 s, die Reichsdruckerei mit einem solhen von 18000 Æ, die Eisenbahnver- waltung dagegen mit einem Minder-Ueberschuß von 582 000 M abgeschlossen. Die Einnahmen aus dem Bankwesen find um 3329000 Æ hinter dem Etatsansaß zurüdcgeblieben. An verschiedenen Verwaltungsein- nahmen find 1230000 Æ (mit Einshluß der oben erwähnten eigenen Einnahmen der Militärverwaltung) mehr aufactommen: desgleichen bei dem Reihs-Jnvaliden- fonds an Zinsen 8900 S, sodaß zur Deckung der oben er- wähnten Mebrauggabe bei diesem Fonds eine Erhöhung des Kapitalzushufsses um 517 000 A erforderlich war. Außerdem noch an Zinsen aus belegten Reichsgeldern, Ueberschüssen aus früheren Jahren und sonstigen Einnahmen 110000 # mehr eingegangen, wogegen an Matrifularbeiträgen die durch den Nachtrags-Etat be- mwilligien 10 400 F nicht zur Erhebung gekommen find. : Im Ganzen find an ordentlihen Einnahmen, so- weii fie dem Reih verbleiben, im Vergleich zum Etat T7092 374,78 mehr zur Reichskasse gefloßen, und es hat nh nach Hinzurehnung der Ausgabe-Ecsparnisse von 7958/5 Se für den Reichéhaushalt des Etatsjahres 1894/95 ein Ueberschuß von 717223308 M ergeben.

Der General der Jnfanterie von Rauh, Landgendarmerie, hat Berlin verlassen.

Der General-Lieutenant von Hoffbauer, Juspekteur der Feld-Artillerie, ift hierher zurüdckgekehrt.

Der Kaiserliche Botschafter in Paris Graf zu Münster hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während der Abwesenheit desselben von Paris fungiert der Erste Sekretär bei der Kaiserlichen Botschaft, Legations-Rath von Schoen als-Geschäftsträger.

Chef der

Der Kaiserlihe General-Konsul für Egypten, Legations- Rath Freiherr von Heyking hat einen ihm bewilligten Urlaub angetreten. Während der Dauer desselben werden die

Geschäfte des General-Konsulats in Kairo von dem Legations- Sekretär von Below-Saleske wahrgenommen.

In der Ersten und Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Neihs- und Staats - Anzeigers“ wird die vom Reichs- Eisenbahnamt aufgestellte tabellarishe Uebersicht der Be- triebs-Ergebnijsse deutsher Eisenbahnen für den Monat Juni d. J. veröffentlicht, auf welche gestern an dieser Stelle auszüglih hingewiesen wurde.

Nach telegraphishen Meldungen an das Ober-Kommando der Marine sind S. M. S. „Sto\sch“, Kommandant Kapitän zur See von Shuckmann, S. M. S. „Hagen“, Kom- mandant Korvetten-Kapitän Rosendahl, und S. M. S. „Kaiserin Augusta“, Kommandant Kapitän zur See Lavaud, am 23. Juli von Tanger nah Rabat in See gegangen; die Kreuzer-Division, Chef: Kontre - Admiral Hoffmann, geht heute von Chefoo nah Kobe in See.

Bayern.

Jhre Königlihe Hoheit die Großherzogin von Luremburg traf vorgestern Mittag in München ein und seßte alsbald die Reise nah Schloß Hohenburg fort. Nach der „Augsb. Abdztg.“ ist diese Reise durch eine neuerdings eingetretene Verschlehterung in dem Befinden Jhrer Hoheit der Prinzessin Friedrich von Anhalt veranlaßt worden.

Sachsen-Weimar-Eisenach.

Seine Königlihe Hoheit der Großherzog traf vor- gestern Abend von Höchstseinem Aufenthalt in Jena wieder in Weimar ein und empfing am Bahnhof Jhre Königliche Hoheit die Großherzogin, Höchstwelhe àus den Nieder- landen zurückehrte. Die Höchsten Herrschaften haben das Schloß Belvedere bezogen.

Oesterreich-Ungarn.

Der Minister des Aeußeren Graf Goluchowski hat sih gestern Nachmittag zum Vortrag über die laufenden An- gelegenheiten an das Kaiserliche Hoflager in J\chl begeben.

__ Das österreihische Herrenhaus erledigte gestern die auf der Tagesordnung stehenden Vorlagen, darunter die- jenigen über die Vermehrung des Fahrparks der Staats- bahnen und die Abänderung des Markenschußzgeseßes.

Großbritannien und Jrland,

Bis gestern Nachmittag lagen 593 Wahlresultate vor. Gewählt waren 383 Unionisten, 139 Liberale, 10 Par- nelliten, 59 Antiparnelliten und 2 Kandidaten der Arbeiterpartei. Die Unionisten hatten 98, die Liberalen 18 Siße gewonnen. Sir Edward Grey und Sir Wilfrid Lawson wurden wiedergewählt.

Jn Kilrush (Irland) ist es bei den Wahlen zu einem Erxceß gekommen. Ein früherer Sträfling, Namens Egan, hegte das Volk auf. Die Polizei ging gegen die Menge vor, die sih mit Stöcken zur Wehr seßte; viele Antiparnelliten wurden verwundet.

Frankreich,

Der Präsident Faure begab sich gestern Vormittag in Begleitung des Kriegs-Ministers Zurlinden in das Lager von Chalons, um dort artilleristishen Uebungen bei- zuwohnen. Heute wird fsih der Präsident nah Havre be- geben, wo er einen Monat zu verweilen gedenkt.

Rußland.

In der Palaiskirche zu Alexandria fand gestern die Taufe der Prinzessin Jrina Alexandrowna statt. Als Tauf- pathen wohnten, wie „W. T. B.“ ‘berichtet, der Kaiser, die Kaiserin-Mutter, die Königin von Griechenland, sowie die Großfürsten Michael Nikolajewitsh und Georg Michailowitsch der Feier bei.

Belgien.

Der König besuchte gestern zu Fuß mehrere Straßen der Stadt, um die Façaden der Häuser zu besichtigen, deren Eigenthümer an einer Konkurrenz für künstlerishe Façaden und Schilder theilgenommen hatten. Der König war, dem „W. T. B.“ zufolge, überall Gegenstand begeisterter Ovationen seitens der zahlreihen Menge.

Türkei.

Die Mittheilung der ergänzenden Aufklärungen zu der lezten Note über jene Punkte der Reformvorshläge, welche die Pforte durchführen will, sollte dem „W. T. B.“ zufolge

estern den Vertretern der Mächte übergeben werden. Die Pforte soll darin gewisse weitere Zugeständnisse machen, da sie ern wünsche, die armenishe Frage von der Tagesordnung abzusezen.

Das Hauptaebiet der Umtriebe der bulgarischen Banden in Macedonien is nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Konstantinopel das Gebirge Perim-Dagh; die unter Führung Mitrow's stehende, einige hundert Mann starke Hauptbande soll mit Henry-:Martini-Gewehren bewaffnet sein und augenscheinlich unter militärischer Leitung stehen. Jn den leßten Tagen hätten abermals mehrere Rencontres stattgefunden. Anfänglich schienen die türkishen Truppen bei der Verfolgung wegen des gebirgigen Terrains große Schwierigkeiten gehabt zu haben, daher sei je ein Bataillon von Seres und Doiran aus zur Verstärkung geschickt worden. Ein Regiment, welches von Janina aus mit vorläufiger Ordre nah dem Vilajet Kossowo entsandt worden sei, sei noch unterwegs. Jn türkischen Kreisen werde versichert, daß die Truppen bei allen bisherigen Zusammen- stôßen erfolgreich gewesen seien; es herrsche in diesen Kreisen die zuversihtlihe Hoffnung, daß die Ruhe bald wieder her- gestellt sein werde.

__ Einige hundert wegen niht gemeiner Verbrechen be- strafte Armenier sind amnestiert worden,

bâuser.

Griechenland, Die Kammer hat den Gesehentwurf, betreffend die

_Zurücbehaltung eines Theiles der Korinthenernte/

angenommen.

Serbien.

Die amtlihe „Srbske Novine“ veröffentlicht ein Com- muniqué, worin die Meldung, der König und die Regierun hätten am Sarge Stambulow's Kränze niederlegen lassen, als erfunden bezeihnet wird.

Das von der Skupschtina angenommene Gesez, betreffend das Haidukenthum, ist gestern von dem König sanktioniert een und wird heute in dem amtlihen Blatt veröffentlicht werden.

Der Finanz-Minister Popowic hat auf diplomatishem Wege die russische Regierung um ihre Zustittinang Einbeziehung der russishen Anleihe von 1876 in die Kon- vertierung ersucht.

Bulgarien.

Jn Sofia eingetroffene Nachrichten von der macedonis{en Grenze melden, daß seit einigen Tagen zahlreiche flüchtige A uf- ständische in kläglihem Zustande, zum Theil verwundet, nah Bulgarien zurückehrten. Dieselben würden sofort ent: waffnet und von dem Grenzgebiet entfernt. Sieben solcher Individuen, die in Sofia angekommen und in das Jnnere des Landes befördert worden seien, hätten gestanden, daß die Mehrzahl der Banden von den türkishen Truppen, welche in dem aufständishen Gebiet konzentrish Oraa genen schienen, aufs Haupt geschlagen worden seien. Nah Meldungen aus privater Quelle soll die Mehrzahl dieser Flüchtlinge jener großen Bande angehören, die vor kurzer Zeit einen Sieg über eine Kompagnie türkisher Truppen davongetragen habe, aber bald darauf von den Truppen Suleiman Pascha's umzingelt und vernichtet worden sei.

Schweden und Norwegen.

Der ehemalige norwegishe Minister Thorne hat si, wie „W. T. B.“ aus Christiania berichtet, gestern Abend zum König nach Marstrand' begeben. Dem Vernehmen nach bestehe jeßt Aussicht auf das Zustandekommen eines norwegischen Ministeriums Thorne.

Amerika.

Aus Havanna wird gemeldet, der Jnsurgentenführer Maceo habe die Umgebungen von Bayamo verlassen, als die Generale Lachambre und Navarro sih der Stadt genähert hätten. Maceo habe vorher noch versucht, Bayamo zu stürmen, aber ohne Erfolg.

Die brasilianische Regierung hat nach einer Mel- dung des „W. T. B.“ aus Rio de Janeiro von heute zwei Noten an die britishe Gesandtschaft gerichtet, um Ein- spruch gegen ‘die Besezung der Jnsel Trinidad zu er- heben. Die Regierung bezicht sich dabei auf eine Ordre der britishen Admiralität vom 22. August 1782, auf Grund welcher die Jnsel zu räumen und an Portugal zurückzugeben sei. Zu derselben Angelegenheit berichtet das „Reuter sche Bureau“ aus London, daß der Besittitel Groß- britanniens über die Jnsel Trinidad aus dem Jahre 1700 herrühre. Damals fei die Jnsel ohne Einspruh seitens Portugals besezt worden. Auch Brasilien habe bisher von Amtswegen keine Vorstellung erhoben. Die britishe R- gierung fei jedo bereit, in freundschaftliher Art über irgend: welche Vorstellungen Brasiliens in dieser Angelegenheit in Verhandlung zu treten.

Nr. 30 der „Veröffentlihungen des Kaiserlichen Gesundbeitsamts*, vom 24. Juli, hat folgenden Inhalt: Gesundheitéstand und Gang der Volkskrankheiten. Zeitweilige Maßregeln gegen Cholera x. Desgl. gegen Pest. Geburten und Sterbefälle in Preußen, 1893. Statistishe Mittheilungen aus Schweden, 1886/90. Aus dem statistischen Jahrbuch von St. Peteré- burg, 1892. Gesundheitëwesen in Rumänien, 1893. Geseß- gebung u. \. w. (Deutsches Reich). Steuerfreier Branntwein zur Her- stellung von Parfümerien 2c. Schweineseuche 2c. Arbeiterinnen in Meiereien 2c. Nachtrag zum Arzneibuch. Ausführung des Impfgesezes. Pocken. (Preußen. Reg.-Bez. Minden.) Fleis nothgeshlachteter 2. Thiere. (Stadt Magdeburg.) Minder- werthiges Fleisch. (Mecklenburg - Schwerin.) Fleisch in öffentlichen Swlachbthäusern. Fleisch tuberkulöser Thiere. Desinfektion. Viebseuten. (Anhalt.) Sc{hladt- vieh - Einfuhr. Beaufsichtigung der öffentlihen Schlacht- (Oesterreih.) Schweineseußhe x. (Nieder- österreih.) Schweinepest. Gang der Thierseuchen in Fcankrei, 1. Vierteljahr. Desgl. in Rumänien, 1893. Zeitweilige Maß- regeln gegen Thierseuhen. (Deutsches Reih, Preuß. Reg.-Bez. König®* berg, Mecklenburg-Schwerin, Hamburg.) Vermischtes. (Preußen, Baden, Oesterreich.) Gebheimmittel. (Belgien.) Aus den Berichten der Provinzial-Gesundheits-Kommissionen, 1892.) Geburten und Sterbefälle in Aachen, Elberfeld, Wien, 1894. Geschenkliste. Wochentabelle über die Sterbefälle in deutshen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Aus- landes. -Erfrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. Desgl. in deutshen Stadt- und Landbezirken. Witterung. Beilage: Gerichtliche Entscheidungen auf dem Gebiet der öffent- lichen Ge}undheitépflege (Heilpersoual, Kurpfuscher).

Nr. 29a des „Zentralblatts der Bauverwaltung“, herausgegeben im Ministerium der öffentlihen Arbeiten, vom 24. Juli, hat folgenden Inbalt: Ueber die Verringerung der Nebenspannungen von Fachwerkbrücken dur die Art der Aufstellung. Das neue Lehrerseminar in Graudenz. Vermischtes: Wett- bewcrb zur Erlangung von Skizzen für ein Völkersblacht - National- denfmal bei Leipzig. Preisauéschreiben für einen Saalbau in Bay- reuth. Wettbewerb für die Erweiterung und den Umbau des Nathhauses in Basel. Neue fkatholishe Kirhe in Groß-Kay in Westpreußen. Büchershau. Neue Patente.

Entscheidungen des Reichsgerichts,

Nach § 61 - des Strafgeseßbuchs beginnt die dreimonatlide Antragsfrist mit dem Tage, seit welhem der Antragsberetizt? von der Handlung und von der Person des Thäters Kenntr! gehabt hat. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, 1V. Strafsenat, durch Urtheil vom 15. Februar 1895 ausgesprochen, daß die „Kenntniß von der Person nicht nothwendig das Wissen des Namens vorausseßt ; vielmehr genügt es, daß der Berechtigte ext solhe Kenntniß von der Person erlangt hat, welhe in den Stand sett, den Thäter in einer für die Strafverfolgungsbebörd? erfennbaren Weise individuell zu bezeihnen; dagegen genüst niht ohne weiteres, daß der Berechtigte im stande war, eine Kenntnis der Person zu erlangen, thatsählich aber die Gelegenheit zur Er- langung der Kenntniß nit benußt hat.“ „Die Vorinstanz geht davon aus, die Verlezte habe im Sinne des § 61 Str,-G.-B, eine Kenntr!3

: Nerlezung gehabt, da sie gewußt, daß er am Abend gl Ber That in die X.’sche Giftwirthschatt zu e

“Art vorgenommen

ven ter Person des Thâters bereits an dem Tage der PelatBatien na ch im stand \ Orlopoli is bórde E hen olalich im stande gewesen wäre, zur Ortspolizeibehörde zu geben foi hier so zu bezeichnen, daß eine vorläufige Festnahme und vemnächstige Feststellung feines Namens möglich gewesen wäre. Hieraus folgt jedoch nur, daß die Verlezte, wenn sie sih sofort zur Anzeige und Antragstellung entschlossen hätte, die Kenntniß von der Person des Thâters sich hätte verschaffen können, nit aber, daß sie in der That sclche Kenntniß erlangt hat. Das Gesey will, daß dem Verletzten die ganze Frist von 3 Monaten zur Berathschlagung und Beschlußfa fsurg darüber freistehen foll, ob er die Strafverfolgung beantragen will. Diese Vorschrift würde illusorisch werden, wenn die Frist hon von dem Zeitpunkt zu laufen begönne, wo der Verleyte si eine binlänglihe Kenntniß von der Person des Thäters bätte ver- jcaffen fönnen, falls er die ihm sogleih nah der That, niht aber tauernd zu Gebote stehenden Mittel benußt hätte.“ (4746/94.)

Erfordert der Ab\ch{chluß eines Rechtsgeshäfts seitens ciner Aftiengesellshafi im Interesse der Gesellshaft die Ein- berufung der Generalversammlung (Art. 236 Abs. 2 des Handelsgeseßbuhs: „Die Generalversammlung is, außer den im Gesche oder im Gesellschaftsvertrag auédrücklich bestimmten Fällen, zu berufen, wenn es im Interesse der Gesellschaft er- forderlich erscheint“), so handeln, nah einem Urtheil des Neichs- gerih!8, 11. Zivilsenats, vom 28. Mai 1895, die Mitglieder des Vorstandes ihren Pflichten zuwider, wenn sie den Abschluß dieses Rechtsgeschäfts, sofern die Befragung der Generalversammlung aus- führbar ift, ohne dieselbe vornehmen, und sie find der Gefellschaft shadensersaßpflichtig, wenn aus diesem nah Art. 231 Abs. 2 H.-G.-B. für die Gesellshaft bindenden Geschäft der Gesellschaft ein Schaden erwächst, es jei denn etwa, daß sie zu erweisen vermöchten, au die Generalversammlung würde, wenn befragt, die Vornahme des Geschäfts beschlossen haben. Die gleiche Verantwortlichkeit trifft die Mitglieder des Aufsichtsraths, wclche in Fällen der vor- be:eichneten Art das vcm Vorstande abgeschlossene Geschäft genehmigen. „Die Annahme des Ober-Landesgerichts, daß die Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtêraths den Abschluß des Vertrages für vor- thcilhaft erahteten und zu dieser Anschauung troß Anwendung der Sorgfalt eincs ordentlichen Gefckäftsmannes gelangen konnten, entzicht sih der Nachprüfung in der Nevisionéinstanz, ist aber gegenüber der actroffenen Feststelluna, daß die gedachten Organe durch Nichtberufung der Generalversammlung sich eine Pflicht- verlezung zu Schulden kommen ließen, nicht geeignet, die autgesprohene Abweisung der - Klage zu rechtfertigen; vielmehr muß unter Berücksichtigung der festgestellten Pflichtwidrigkeit der Mit- glieder des Vorstandes und des Aufsichtsraths troß jener ibnen bei- wohnenden Auffassung von der Nüßlichkeit des Geschäfts das Gebrauch- machen ron der dem Vorstand im Art. 231 Abs. 2 H.-G.-B. er- theilten Vollmacht für ein Verfabren erahtet werden, welhes ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Gesellschaft begründet. Zwar liegt feiner der Fâlle vor, welche der Art. 231 Abs. 1 vorsieht: die Vor- standêmitglieder, welche den Vertrag mit dem Fiskus abs{lofsen, handelten durch diesen Vertragss{luß weder einer Beschränkung ent- gegen, welche ibnen im Gefell|chaftsvertrage auferlegt war, noch einer Beschränkung, welche auf einem Beschlusse ter Generalversammlung beruhte. Allein diese Beschränkungen der Vertretungsvollmacht sind nicht die einzigen, welhe der Vorstand der Gesellshaft gegenüber zu be- ebahten hat. . .* (69/95.)

Entscheidungen des Ober-Verwaltungsgerichts.

Das preußische Edikt vcm 29. April 1772, wona ‘„erweislih roßige und ganz inkurable Pferde nicht verkauft, vertauscht oder verschenkt, ingleihen die zur ferneren Arbeit untüchtig gewordenen Pterde riht an fremde Scharfrichier verhandelt, tondern an den Scharfrichter oder Abtecker des Distrikts abgeliefert werden müssen“ besteht, nah einem Urtheil des Ober-Verwaltungs- gerihts, T. Senats, vom 4. Januar 1895, noch jeßt in Krast; feine Bístimmungen sind nit bloß privatrechtlider, sondern auh polizeiliher Natur und von der Polizeibehörde in Anwendung zu bringen; hinsichtlich der zur ferneren Arbeit untüchtig gewordenen Pferde räumt jedoch das Edikt der Polizeibehörde nur die Befugniß ein, die Veräußerung der Pferde an fremde Scharfrichter zu verhindern, nicht aber die Befugniß, den Besißer zu zwingen, die Pferde, welche er be- halten oder an andere Personen, als an fremde Scharfrichter, verkaufen will, an den Bezirks-Abdecker auszuliefern. Die Polizei- Direktion zu St. hatte dem Fuhrherrn Z. untersagt, zwei stark ab- getriebene Pferde als Zugthiere ferner zu benußen. Z. leistete dieser Anordnung keine Folge. Hierauf ließ die Polizei-Direktion durch einen Sachverständigen feststellen, daß die beiden Pferde hochalt und in solchem kförperlihen Zustande seien, daß sie als Arbeitspferde niht mehr zu verwenden und vollständig wverbraucht seien, und verfügte

. sodann, die Pferde dem Abdecker ¿u überliefern. Die Pferde wurden

dann nech an demselben Tage auf Veranlassung und in Gegenwart von Polizeibeamten, in Abwesenheit des Z. von Knechten des leßteren einem Gehilfen des Bezirks-Abdeckers übergeben, welcher die Pferde tödtete. Z. flagte auf Aufhebung der polizeilihen Anordnung, und der Bezirks: Ausschuß erkannte, daß die beklagte Polizei: Direktion nicht befugt gewesen sei, die dem Klager gehörigen Pferde durh den Ab- deckder tôdten zu lassen, Auf die Berufung der Beklagten bestätigte das Ober-Verwaltungsgeriht im wesentlihen die Vor- entsheidung, indem es begründend ausführte: „Unbedenklih ist davon auszugehen, daß das Edikt noch zu Recht besteht und nicht etwa durch die neuere Geseßgebung aufgehoben ist, T LRgens ift es von jeber in der Praxis der Verwaltung zur Anwendung gelangt. Abweichend ven den Ausführungen des Vorder- rihters is ferner auch anzunehmen, daß den Desibumaiioen des Edikts nicht bloß cine privatrehtlihe Natur zukommt, daß durch die- selben nicht nur die Privatinteressen des Abdeckers und des Fiskus geregelt werden follen. Vielmehr ist an der Auffassung festzuhalten, daß das Edikt auch gesundheitspolizeiliche Interessen wahrnehmen will. Das Edikt hat der Polizeibehörde keineswegs unbedingt die Befugniß eiugeräumt, zu verlangen, daß der Eigentbümer eines zur ferneren Arbeit gänzlih untühtig gewordenen Pferdes diefes an den Abdecker des Distrikis abliefern müsse. Das Ediktverbietet vielmehr nur einmal jedwede Art der Veräußerung kranker, inkurabler Pferde und sodann das Ver- handeln der zur ferneren Arbeit gänzlich g i L gewordenen Pferde an fremde Scharfrichter; in beiden Fällen foll der Eigenthümer, der sih der Pferde entäußern will, gehalten sein, die leßteren an den Ab- deder des Bezirks abzuliefern, welher im zweiten Fall eine billig- mäßige Ls zu thun hat. Durch diese Vorschriften ist keines- wegs ausge\hlossen, daß der Eigenthümer inkurable oder arbeits- untühtige Pferde behalten oder Pferde der leyteren Art an andere Personen, als an fremde Scharfrihter verhandeln darf. Nur versteht sich von selbst, daß das Behalten kranker Pferde dann unzulässig is, wenn es den betreffenden geseßlichen oder polizeilihen Vorschriften zuwiderlaufen sollte. Hiernah war

.auch im vorliegenden Fall als unerläßliche Fraue iSaus für das “Einschreiten der Beklagten die Thatsache zu erfordern, da

der Kläger le Veräußerung seiner fcstgestelltermaßen niht kranken, sondern ganzlih arbeitsuntühtigen Pferde in einer ediktmäßig unzulässigen : atte oder doh mit folber Veräußerung umging. Für das Vorhandensein dieser thatsächlichen E fehlt es an Jedem Anhalt, und erscheint deshalb {hon aus diesem Grunde die angefohtene polizeilihe Anordnung unzulässig." (1. 10.)

Behufs Veranlagung zur Staats-, bezw. Kom- P nal-Einkommensteuer muß, nach einem Urtheil des Ober- erwaltungsgerihts, 11. Senats, vom 8. Mai 1895, zwar der fteuer- m dtige Kaufmann zur Erbringung des Ueberbürdungébeweises im erwaltungsftreitverfahren seine Handelsbücher dem Gericht erforderlihenfalls auch in wiederholt fortgesetzicn Terminen zur

Einsicht vorlegen, dagegen kann ihm die Ueberlassung. der Bücher an einen Sachverständigen nicht ange- „Der § 71 des Landesverwaltungsgeseßes shreibt nur vor, daß die Parteien sämmtliße Beweismittel anzugeben und in der mündlihen Verhandlung, soweit dies nit bereits geschehen, die \riftlihen ihnen zu Gebote stehenden Beweismittel vorzulegen haben. Das Gericht is ferner nah § 76 daselbst befugt, den angetretenen oder nah seinem Ermessen erforder- liden Beweis in vollem Umfange zu erheben. Weitere Vorschriften bezüglih der Beweiserhebung durch Urkunden und namentlich durch Handelsbücher sind nit gegeben. Die Vorlegung besteht sprach- gebräuchlih darin, daß die Urkunde dem Gericht und dem Gegner zu sahgemäßer Einsicht und Dur{sicht vorgezeigt wird, übrigens aber im Besiß des Vorlegenden verbleibt. Allerdings kann weiterhin das Geriht nah § 133 der Zivilprozeß-Orduung auch anordnen, daß die vorgelegten Schriftstüle während einer von ihm zu bestimmenden Zeit auf der Gerichtsschreiberei ver- bleiben. Hier aber iffst die Einreihung der Bücher verlangt, um sie beim Eingang dem Sachverständigen zu über - weisen, und auf der Einsendung zwecks einer folhenUeberweifung oder Aushändigung bestanden worden. Die Kläger müssen zwar zur Erbringung des Ueberbürdungsbeweises die Bücher dem Gerichte erforderlihen Falls auch in wiederholten fortaefezten Terminen zur Einsicht vorlegen ; dagegen kann ihnen die Ueberlassung an den Sach- verständigen aus vorstehenden Gründen nicht angesonnen werden. Zu einem gleihen Ergebniß ist das Endurtheil des Ober - Verwaltungs- geribts vom 23. Februar 1893 bezügli der Veranlagung zur Staat s - Einkommensteuer gelangt, da dieselben Grundsäße durch die Aus- führungsanweisung vom 5. August 1891 Art. 57 T und in einer Ver- fügung des Finanz-Ministers vom 28. September 1892 anerkannt worden sind.“ (TI. 716.)

sonnen werden.

Statistik und Volkswirthschaft.

Deutschlands Noheissenproduktion.

Nah den statistishen Ermittelungen des Vereins deutscher Eisen- und Stablinduftrieller belief sih die Nobeisenprodufktion des Deutschen Reichs (einshließl. Luxemburgs) im Monat Juni 1895 auf 469 892 t, darunter Puddelroheisen und Spiegeleisen 115577 t, Bessemerrobeisen 41 704 t, Thomasrobeisen 242245 t, Gießerei- roheisen 70366 t. Die Produktion im Juni 1894 betrug 471 922 t, im Mai 1895 489629 t. Vom 1. Januar bis 30. Juni 1895 wurden produziert 2835 364 t gegen 2649 071 t im gleichen Zeitraum des Vorjahres.

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Nürnberg wird dem „H. T. B.“ zum Ausstand der

‘Holzarbeiter gemeldet: Eine stark besuchte Holzarbeiterversamm-

lung genehmigte ein Anerbieten des U oge Verbands, wonach wöchentlich 27 Stunden Verkürzung der Arbeitszeit und eine 10 prozentige Accordlohn-Erböhung eintreten soll. Somit steht das Ende des Eisser’shen Auéëstands und der Ausfperrung bevor. (Val. Nr. 156 d. Bl.)

Aus Przemys!l berichtet „W. T. B.“ nach der „N. Fr. Pr.“, daß die Zahl der Ausftändigen (vergl. Nr. 174 d. Bl.) 4000 beträgt und Müller-, Steinmetz- und Malergehilfen, Bau- und Straßen- arbeiter umfaßt. Militärpatrouillen halten die Ordnung aufrecht.

Einer Pariser Meldung des „W. T. B.* aus Lens zufolge sind in Oftricourt (Departement Nord) 350 Bergleute ausjtändig geworden, um eine Lohnerhöhung durzuseten.

In Madrid dauert, wie der „Köln. Ztg." geschrieben wird, der Ausstand der Bäckergesellen noch fort. Einzelne Meister haben ¡h damit einverstanden erflärt, den Lohn gegen Wegfall des Essens, der

orderung der Arbeiter entsprehend, um 13 Fr. zu erhöhen; die meisten verhalten jih aber ablehrend. Der Streit dreht sib hauptsächlih um das Essen, das von den Gesellen als niht annehmbar bezeichnet wird. Aus den umliegenden Orten sind inzwischen zahlreiche Arbeiter herbei- geströmt, und die Bäckereien werden von der Polizei bewacht. Bis jeßt sind Ausschreitungen nit vorgekommen. (Vgl. Nr. 166 d. Bl.) Ein in Alcoy ausgebrochener Weberausstand hat ernste Formen angenommen. Zur Aufrechterhaltung der Ruhe" sind zwei Kompagnien Infanterie von Alicante eingetroffen.

Kunst und Wissenschaft.

Ueber die neuere Entwickelung des Zeitsignalwesens in Deutschland werden von seiten der hiesigen Königlichen Sternwarte fol- gende Mittheilungen gemacht: | Zu den an den deutschen Seeküsten bereits bestehenden sieben Zeitsignal-Stationen ist seit dem 1. April d. I. eine ahte, nämlih

‘im Freihafen zu Bremen errichtete, hinzugekommen. Bekanntlich be-

stehen diese Zeitsignale darin, daß auf einem hohen, weithin für die Schiffe sichtbaren Thurmgerüst ein sogenannter Zeitball (eine Kugel von mehr als einem Meter Durchmesser) einige Minuten vor der Signalzeit bochgezogen und dann in dem genauen Zeitpunkt des Signals (12 und 1 Ukr Mittags) durch eine elektrische Auslösung fallen gelassen wird. Der mit der Genauigkeit von Bruchtheilen der Sekunde von seiten der Sternwarten regulierte Beginn dieses Falls

‘wird von den im Hafen liegenden oder die betreffende Stelle der Küste

passierenden Schiffen zu einer Kontrole ihrer Chronometer benußt, MEn berihtigte Angaben zur Ortsbestimmung auf dem hohen Meere ienen.

Bei der Einrihtung des Zeitballes in Bremen ift zum ersten Mal ein neues System zur Anwendung gelangt, welches völlig selbst- thätig die genaue Zeit der Berliner Königlihen Sternwarte auf das

Zeitball-Signal überträgt und zwar derartig, daß die elekftrische Ber-

bindung zwischen der Hauptuhr der Berliner Sternwarte und der Pendeluhr der Zeitsignal - Einrichtung in Bremen in der Nacht

:um vier Uhr, also zu einer Zeit stattfindet, in welcher der

Telegrammverkehr fast ganz ruht, und daß die mittels dieser Uebertragung allnächtlich berihtigte Pendeluhr in Bremen alsdann während des Tages zu den festgeseßten Signalzeiten den Zeitball im rihtigen Zeitpunkt selber auëlöft. Zur Kontrole wird alsdann von dem fallenden Zeitball noch ein elcktrisches Rücksignal gegeben, dessen genauer Zeitpunkt s{chließlich mit Hilfe einer von derselben Pendeluhr geregelten Vorrichtung aufgezeichnet wird.

Das neue System ist von der Age Gefellshaft „Normal- Zeit" entworfen und ausgeführt und arbeitet nah den bisherigen Betriebsergebnissen mit einer befriedigenden Genauigkeit. Die völlige Selbstthätigkeit des Systems wird es vielleicht in weiterer Zukunft ermöglichen, ohne irgend eine merklihe Störung des LTelegraphen- dienstes, die sämmtlichen Zeitsignale an unfern Küsten noch einheit- liher und zweckmäßiger als biëher zu regulieren.

Für die Verbreitung genauer Zeitangaben im Lande hat die Königlich preußishe Eisenbahnverwaltung feit einiger Zeit auf Grund der Vorschläge eines ausgezeihneten Beamten der Eifenbahn-Telegraphie recht vollkommene Einrichtungen getroffen. Ein auf dem biesigen Slesischen Bahnhof aufgestellter Zentralapparat vermag jeßt selbst- thätig in sämmtlichen Eisenbahn-Telegraphbenlinien jeden Morgen um acht Uhr ein auf allen Stationen des Bahnnetzes aufzunehmendes Zeitsignal auszutheilen. j

ie Auslösfung dieses Ie wider Vera geschieht durch eine Uhr, welche von dex Gesellschaft „Normal-Zeit* bezw. deren unmittelbarer Vorgängerin im zentralen Uhrenbetriebe geliefert worden ist und von deren Zentrale aus in genauer Uebereinstimmung mit den Zeitangaben der Sternwarte reguliert wird. Die Zentraluhr der genannten Ge- sellshaft wird nämli selber unausgeseyt durch eine Kabelverbindung von der Sternwarte aus richtig gehalten.

Mit welcher Genauigkeit diese in den Eisenbahn-Telegraphenlinien nah den kleinsten Stationen gelangenden ‘selbstthätigen Signale er- folgen, ist vor furzem durch die Beobachtungen eines Uhrmachers in

einer kleinen Station Holsteins höht unbefangen und. s{lagend erwiesen worden. Diefer Uhrmacher, welcher us aus wissenschaftlihem Interesse eine sehr genaue aftronomishe Pendeluhr beschafft hatte und deren Gang dur eigene aftronomische Beobachtungen sorgfältig kon- troliert, hat vor kurzem wochenlange Vergleihungen der a‘tronomish berihtigten Angaben feiner Penteluhr mit den alltäglihen Zeit- signalen der Eisenbahnlinien mitgetheilt. Aus diefen Angaben geht die große Leistungsfähigkeit jenes ganzen selbstthätigen Systems zweifellos hervor. A E A

Der Genauigkeit dieser pel ignale entspricht die Zuverlässigkeit der Angaben der Bahnhofsuhren noch. nit überall in binreichen- dem Maße. Sicherlih wird der weitere Fortschritt auch in dieser Beziehung der ausgezeichneten Regelung des Signalwesens nachfolgen.

Die vorerwähnte Gesellshaft hat au die Genehmigung erhalten, die Zeitsignale des Eisenbahndienstes in anderen Städten zu selbst- thätigen Uhrenregulierungen zu egen und ist dadur in die Lage verseßt, ihre Einrichtungen, welche sich in Berlin bereits lebhafter An- erkennung erfreuen, im Laufe - der weiteren Entwickelung auch auf andere Städte auszudehnen und dajelbst im Anschluß an ihre von der hiesigen Sternwarte richtig gehaltene Zentraluhr genaue Zeitangaben zu verbreiten. i i E

Das System, mittels dessen die Gesellshaft „Normal-Zeit“ in Berlin bereits eine ansehnlihe Zabl von Uhren in öffentlihen Ge- bäuden, Geschäften und Privatwohnungen richtig hält (diefe Zahl beträgt hon über 500 und wächst, wenn au langsam, so doch stetig mit jedem Monat), hat vor andern zentralen Regulierungssyftemen der Zeitangaben den Vorzug, daß jede an die Zentrale ange- \hlofsene Uhr selbstthätig in regelmäßigen mehrstündigen, Zeit- intervallen ein Kontrolsignal an die Zentralstelle einfendet. Diese Signale gewähren der Gesellschaft einen vollen und zweifellosen Veberblick über die Leistungen ihres Systems und damit die: Möglich- feit, nit bloß s{leunig und meistens au noch rechtzeitig im einzelnen Falle verbessernd einzugreifen, sondern au die Gesammtleistung des Systems allmählih auf die höchste erreihbare Stufe der Zuverläfsig- keit zu bringen.

Unter dem Titel „Berlin in farbigen Naturaufnahmen“" erschien in der Deutschen Verlagsanstalt zu Stuttgart eine Serie von 20 Ansichten hervorragender Bauwerke, Denkmäler, Pläße, Straßen 2c. aus der Reichshauvtstadt. Dieselben sind in dem Königlichen Hof- Kunstinstitut von Otto Troi usch bierfelbst mit allen vervollklomm- neten Mitteln der modernen Aquarell-Farbendrucktechnik hergestellt und zeigen das erfolgreihe Bestreben, die Schwierigkeiten einer naturgetreuen farbigen Wiedergabe der Wirklichkeit zu bewältigen und den Eindruck der bloß getushten Photolithographie möglichst zu vermeiden. Zu den best- gelungenen Blättern möchten wir die Ansicht des Viktoriaparks mit dem Wasfserfall und dem Kriegerdenkmal auf der Höhe des Kreuz- berges sowie die innere Ansicht des Mausoleums zu Charlottenburg (welhe Nachbarstadt in den Titel mit hineinbezogen worden ist) zählen. Aber auch die Bilder von der Kranzler-Bauer’shen Eke, dem Belle- alliance-Plaß und dem Denkmal Friedrih’s des Großen mit der in der Momentaufnahme festgehaltenen lebendigen Straßenstaffage ver- dienen Hervorhebung. In der eleganten Mappe, welche die Bilder umschließt, bilden diese ein sehr gefälliges Souvenir für die Berlin besuchenden Fremden und werden auch als preiswerthes Geschenk (5 4) Beifall finden.

Der vorgestern in Ligornetto (Tessin) gestorbene Maler Spartaco Vela hinterließ, nah einer Meldung des ,„W. T. B,“ aus Lugano, der Schweizer Cidgenossenschaft die berühmte Modell- und Gemäldesammlung feines Vaters, des Bild- hauers Vela.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln,

Griechenland. Durch Königliche Verordnung vom 10. d. M. ift gegen Herkünfte von Alexandrette in Syrien eine fünftägige Beobachtungsquarantäne angeordnet worden,

Cholera.

Ostindien. Kalkutta. Vom 9, bis 15, Juni starben 27 Personen an Cholera.

Japan. Einer Mittheilung vom 2. Juni zufolge ist die Krank- heit unter den in China stehenden japanischen Truppen in bedrohblicher Weise verbreitet; bei der Garde allein sollen in Port Arthur über 500 Todesfälle vorgekommen sein. Es wird befürchtet, daß die be- vorstehende Rückkehr der Truppen eine Weiterausbreitung der Seuche in Japan zur Folge haben wird.

Korea. Einer Mittheilung aus Söôul vom 17. Juli zufolge ist die Krankbeit in Korea zum Ausbruch gekommen.

Brasilien. Einer Mittheilung in Nr. 26 d. „Abstr. of sanit. rep.“ zufolge find in Brasilien im verflossenen Winter und Frühjahr im Ganzen 220 Erkrankungen (und 233 Todesfälle) festgestellt wor- den, davon in Rio de Janeiro im Dezember 1894 6 (5), im SFanuar 1895 (45), im Februar (105), vom 1. bis 28. März 93 (31), vom 29. März bis 20. April (8), vom 11. bis 18. Mai (1).

Pest.

China. Aus Futschau wird nah dem „Abstr. of sanit, rep.“

unter dem 30. April der Ausbruch der Seuche gemeldet.

Gelbfieber. In Havana wurden nah demselben Blatt vom 7. bis 13. Juni 4 Todesfälle bei etwa 6 Neuerkrankungen festgestellt, in Santjago de Cuba vom 2. bis 8. Juni 8 Todesfälle, in Vera Cruz vom 31. Mai bis 13, Juni 9, in Nio de Janeiro vom 5. bis 11. Mai 32, vom 12. bis 18. Mai 30, vom 19. bis 25. Mai 23, in Santos vom 28. April bis 3. Mai 96 Todesfälle. Verschiedene Erkrankungen. Erkrankungen an Masern sind in der Woche vom 7. bis 13. Juli in Berlin 51, Breslau 108, in den Regierungsbezirken Arnsberg 263, Pre 122, Wiesbaden 132, in Lübeck 27, Budapest 42, Edin- urg 36, St. Petersburg 74, Wien 156 gemeldet worden, desgl. an Scharlach in Berlin 80, Breslau 48, Hamburg 41, Edinburg 46, Kopenhagen 28, London 342 R Paris 109, St. Peters- burg 67, Wien 66, desgl. an Diphtherie und Croup in Berlin 132, Hamburg 27, Kopenhagen 32, London 132 (Kranken- häuser), Paris 86, St. Petersburg 40, Wien 46, desgl. an Unter- leibstyphus in St. Petersburg 67.

Handel und Gewerbe,

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Nuhr und in Oberschlesien. i An der Ruhr sind am 24. d. M. gestellt 11 676, niht rechtzeiig gestellt 46 Wagen. In Oberschlesien sind am 23, d. M. gestellt 3960, niht redit}

zeitig gestellt keine Wagen.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 24. Juli 1895. Auftrieb und Markt- preise nah Schlahtgewicht mit Ausnahme der Schweine, welhe nah Lebendgewicht gehandelt werden. Rinder. Auftrieb 293 Stü (Durchschnittspreis für 100 kg.) 1. Qualität —,— M, 11. Qualität —,— Á, III. Qualität 92—106 4, IV. Qualität 80—88 „#6 Schweine. Auftrieb 5517 Stück., (Durchschnittspreis für 100 kg.) Mecklenburger 94 4, Landschweine : a. gute 90—92 4, bþÞ. geringere 84—88 41, Galizier —,— , leihte Ungarn —,— 4, bei 20/0 Tara, Bakonyer —,— bei kg Tara pro Stück. Kälber. Auftrieb 1424 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) I. Qualität 1,16—1,20 A, IL. Qualität 1,06—1,08 Æ&, ITT. Qualität 0,96— 1,04 6 Schafe. Auftrieb 2922 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) ‘T. Qualität 1,04—1,16 Æ, 11. Qualität 0,96--1,00 F, 111, Qualität —,— M