1895 / 182 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 Aug 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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sowie die von dem Direktorium und den Revisoren zu erstattenden

Berichte und die Anträge über die Gewinnyeckheilung porgrzegt: Die

Berichte nebst der Bilanz müssen mindestens zwei Wochen vor. der Versammlung in dem Geschäftslokale der Gesellschaft zur Einsicht der Antheil-Inhaber ausliegen. : p J

Die ordentliche Generalversammlung ertheilt dem Direktorium und den Revisoren Entlastung, beschließt über die Vertheilung des Reingewinns sowie über alle sonstigen Gegenstände der Tagesordnung und nimmt die ftatutenmäßigen Neuwablen vor.

Artikel 25. Ueber die Bare Gegenstände:

a. die Auflösung der Gesellshaft oder deren Vershmelzung mit einer anderen Gesellshaft oder die Umwandlung der rechtlichen Form der Gesellschaft, oder eine theilweise Zurüd- zablung des Geselschaftskapitals an die Mitglieder,

b. die Ausgabe weiterer Antheile,

c. Aenderung des Zwecks der Gesellschaft,

fann in einer Generalversammlung nur Beschluß gefaßt werden, wenn wenigstens Dreiviertel der Antheile in der Versammlung vertreten find. It dies nit der Fall, so kann zu gleihem Zwedcke innerhalb der nädsten se{chs Wochen abermals eine außerordentliche General- versammlung berufen werden, in welcher gültig Beschlu gefaßt werden fann, auch wenn weniger als Dreiviertel der Antheile ver- treten find. -- H E /

Immer aber is zur Gültigkeit des Beschlusses in der erften oder zweiten Generalversammlung erforderli, daß derselbe mit einer

Mehrheit von wenigstens Zweidrittel der in der Versammlung ver-

tretenen Stimmen angenommen werde. : + Abgesehen von diesen Bestimmungen, werden die Beschlüsse der Generalversammlung dur einfahe Stimmenmehrheit gefaßt.

VI. Bilanz, Gewinnvertheilung und Reservefonds.

Artikel 26.

Die Bilanz mit der Gewinn- und Verlustrechnung und mit einem den Vermögenéstand und die Verhältnisse der Gesellshaft ent- widelnden Bericht des Direktoriums, sowie mit dem von den Revisoren zu erstattenden Bericht muß der ordentlichen General- versammlung vorgelegt werden. Das Direktorium bestimmt, vor- bebältlih der Beschlußfassung der Generalversammlung, welche Ab- schreibungen auf das Gefellshaftévermögen vorzunehmen find, und wieviel für etwaige künftige Verwendungen zur Erreichung der Zwecke ter Gesellshaft ¿zu refervieren ist. Die General- versammlung kann die von dem Direktorium bestimmten Beträge der Abschreibungen und der Rücklagen durch ihre Beschluß- fassung erböôkten, aber nit vermindern. Durch die Genehmigung der Bilanz abseiten der Generalversammlung wird dem Direktorium und den Revisoren für den Inbalt der Bilanz und die derselben zu Grunde liegende Geschäftsführung Entlaftung ertheilt.

Artikel 27.

Der aus dem Jahresabschluß fich ergebende Reingewinn wird, wie folgt, vertheilt : i ¿

a. Zunächst wird eine Summe zur Bildung des Reservefonds verwendet, welde solange nit unter 5 9% des Reingewinns betragen darf, bis der Reservefonds 25/9 des Grundkapitals der Gesellschaft erreiht hat, beziehentlih wieder erreiht hat, wenn er angegriffen worden war; ; , s

b. alsdann erbâlt das Direktorium 5°/9 vom gesammten Rein-

ewinn; Y c. der verbleibende Uebershuß wird unter die Inhakter der An- theilsheine vertheilt. :

Artikel 28.

Veber die Anlage der Reserven entscheidet das Direktorium. Dieselben brauchen niht besonders angelegt zu werden, vielmehr ift deren Verwendung zu Zwedcken der Gefellschaft gestattet.

VII. Auflösung der Gesellschaft. Artil 2

Im Falle einer Auflösung der Gesellshaft wird nach Tilgung der Stulden das Vermögen unter die Inbaber der Antheilfcheine nah Verhältniß der Antheile vertheilt.

Die Vertheilung darf nit eher vollzogen werden, als nah Ablauf eines Jabres von dem Tage an gcrehnet, an welhem die Auflösung der Gesellschaft unter Aufforderung der Gläubiger, \sih bei ihr zu melden, in den Gesellshaftébläitern bekannt gemaht worden ist. Bis zur Beendigung der Liquidation verbleibt es bei der bisberigen Organi- fation der Gesellshaft und ihrem Gerichteftand.

Cine theilweise Zurückzablung des Gesellfchaftskapitals an die Mitglieder unterliegt denselben Bestimmungen wie die Auflösung der Gesellschaft.

VIII. Bekanntmachungen. Artikel 30.

Die nah diesem Statut erforderlichen Bekannimachungen müssen in dem „Deutschen Reichs-Auzeiger“/ und der „Berliner Börsen- Zeitung“ und außerdem in solhen anderen Zeitungen erfolgen, welche das Direktorium im Interesse der Inhaber von Antheilsheinen für angemessen bält. Ein darüber gefaßter Beshluß muß in den zur Zeit bestimmten Gesellshaftéblättern veröffentlicht werden.

IX. Aufsichtsbehörde. Artikel 31.

Die Aufsicht über die Gesellshaft wird vcn dem Reichskanzler eführt. Derselbe kann zu dem Bebufe einen Kommissar bestellen. Die Aufsicht erstreckt sih auf die statutenmäßige Führung der Ge- schäfte für die Erreichung des Gesfellshaftszwecks. s

Der von dem Reichékanzler bestellte Kommissar ift berechtigt, an jeder Verhandlung des Direktoriums und jeder Generalversammlung theilzunehmen, von dem Direkterium jederzeit Bericht über die An- gelegenheiten der Gesellshaft zu verlangen, auch die Bücher und Schriften derselben einzusehen, sowie auf Kosten der Gesellschaft, wenn dem Verlangen der dazu berechtigten Mitglieder der Gesellschaft (Art. 23) nit entsprochen wird, oder aus sonstigen wihtigen Gründen eine außerordentliche Generalversammlung zu berufen.

Artikel 32.

Der Genehmigung der Aufsichtébehörde sind die Beschlüsse der Gesellschaft unterworfen, nah welchen eine Aenderung oder Ergänzung des Statuts erfolgen, das Grundkapital theilweise jurückgezahlt, die Gesellschaft aufgelöst, mit einer anderen vereinigt, oder in ihrer recht-

lichen Form umgewandelt werden foll.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst gerußt : den Landrath Krahmer zu Thorn zum Ober-Regierunge- Rath, und j ; / den Amtsrichter Henatsh zu Brieg zum Regierungs- Rath zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den in die Pfarrstelle zu Belgard berufenen Anstalts- Geisilihen am Diakonissenhause zu Posen, Pastor Klar, zum Superintendenten der Diözese Belgard, E Köslin, und den in die Oberpfarrstelle zu Langensalza berufenen Pfarrer Berg, bisher in Hinternah, zum Superintendenten der Diözese Langensalza, Regierungsbezirk Erfurt, zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Besib@ejuse Kunstanstalt für Lichtdruck 2c. Albert

Fris zu

Nat Tee Stefanowitsh Schirokoff, persönlih haftendem Gesellschafter der E „N. Schiro zu Berlin, das Prädikat eines Königli Hoflieferanten, i

dem Wagenfabrikanten H ubert Josef Neuß zu Berlin das Prädikat eines Königlihen Hof-Wagenfabrikanten,

den Defkorationsmalern Christian Frohns und Friedrich Plath, geg der Firma „Frohns u. Plath“ f erin das Prädikat als Königliche Hof-Dekorationsmaler, owiè

den Tischlermeistern Karl Friedrich Wilhelm Prächtel und Joseph Heinrich Karl Prächtel, Jnhabern der Firma „C. Prächtel“ zu Berlin, und

dem Tischlermeister Julius Hinze zu Charlottenburg das Prädikat als Königliche Hof-Tischlermeister zu verleihen.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

u Examinatoren bei der Vorprüfung von Nahrungs- mittel-Chemikern find für die Zeit bis Ende März 1896 er- nannt worden, und zwar:

bei der Prüfungskommission in Königsberg i. Pr. an Stelle des ordentlihen Professors der Chemie Dr. Spirgatis der ordentlihe Professor der Agrikulturhemie Dr. Ritt- hausen und ?

bei der Prüfungskommission in Greifswald an Stelle des Privatdozenten Dr. Möller der ordentlihe Professor der Botanik Dr. Schütt.

Bekanntmachung.

Zum Andenken des am 28. Juli 1883 auf Jschia ver- storbenen Malers Adolf Ginsberg aus Berlin haben dessen Boi wister, Herr Philipp Ginsberg in Berlin und Frau von Boschan, geborene Ginsberg, in Wien, eine Stiftung errichtet, welche den Namen „Adolf-Ginsberg-Stiftung“ trägt.

Der Zweck der Stiftung ist, jungen befähigten Malern deutscher Abkunft ohne Unterschied der Konfession, welche ihre akademische Studienzeit absolviert und davon mindestens das tee Semester die Königliche akademishe Hochschule für die bildenden Künste zu Berlin besucht haben, durch Verleihung von Stipendien die Mittel für ihre weitere Ausbildung, ent- weder in Meister-Ateliers oder auf auswärtigen Akademien, oder durch Studienreisen ins Ausland zu gewähren.

Die Stipendien sollen vorwiegend Malern zu gute kommen, doch sollen in besonderen Ausnahmefällen au hervorragend begabte junge Bildhauer berücksichtigt werden dürfen: (S 1 des Statuts der Stiftung.)

Das Stipendium, welches der Regel nach in vierteljähr- lihen Raten gezahlt werden soll , wird nur auf ein Jahr be- willigt, darf jedo zwei Jahre hintereinander, aber nicht länger an denselben B:werber bewilligt werden. (S 4 des Statuts.)

Bei den Bewerbungen, welche an den Direktor der Hoch- schule für die bildenden Künste zu Berlin zu richten sind, sind folgende Schriftstücke cinguvei en:

1) ein vom Bewerber verfaßter kurzer Lebenslauf,

2) amtliche Zeugnisse über die Absolvierung der aka- demischen Studien und über Führung, Fleiß und Befähigung des Bewerbers. Erforderlihen Falles haben die Bewerber diesen Nachweis durch Vorlage ihrer Studienarbeiten oder durch Probearbeiten vor dem Direktor der Königlichen aka- demischen Hochschule für die bildenden Künste zu Berlin zu führen. (S 6.) : :

Die Stipendiaten sind verpflichtet, über ihren Aufenthalt und ihre Thätigkeit an den Direktor der Königlichen aka- demischen Hochshule für die bildenden Künste zu Berlin quartaliter Bericht zu erstatten und außerdem mit Ablauf des zweiten Quartals an die Königliche akademische Hochschule für die bildenden Künste einé Studienarbeit mäßigen Um- fangs (entweder eine Studie nah der Natur, oder eine Kopie Lag einem hervorragenden Werk der älteren Kunst) einzu- liefern, welhe Eigenthum derselben wird. (Z 10.

Bei mangelhaftem Fleiß oder s{lechter Führung ‘des Stipendiaten fann demselben das Stipendium durch das Kuratorium entzogen werden. (S 11.)

Das Stipendium beträgt ca. 2000 A und wird für die Zeit vom 29. Dezember 1895 bis dahin 1896 verliehen.

Geeignete Bewerber haben ihre Gesuche mit den in Vor- stehendem geforderten. Attesten bis zum 15. Oktober d. J. an den unterzeihneten Vorsißenden des Kuratoriums einzureichen.

Berlin, den 28. Juli 1895. Der Vorsizende des Kuratoriums der „Adolf-Ginsberg-Stiftung“. A. von Werner,

Dircktor der Königlichen akademishen Hochshule für die bildenden Künste.

Ministerium des Jnnern.

Dem Ober - Regierungs - Rath Krahmer ist die Leitung der Kirchen- und Schul-Abtheilung bei der Regierung in Posen übertragen worden.

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Bekanntmachung.

Die Bibliothek und das Lesezimmer des König- lihen Statistishen Bureaus hierselbst sind im Monat August d. J. geschlossen.

Berlin, den 1. August 1895. -

Der Direktor des Nes Statistishen Bureaus.

Jn Vertretung : Schwießtz ke.

Angekommen:

Seine Excellenz der General der Jnfanterie von Winter- feld, General-Adjutant Seiner Majestät des Kaisers und Königs und kommandierender General des Garde-Korps.

dem einstigen sieghaften Vorkämpfer

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 2. August.

Seine Majestät der Kaiser und König. hörten estern Vormittag die Vorträge des Kriegs-Ministers, des ommandierenden Admirals sowie der Chefs des Militär- und des Marinekabineis und nahmen hierauf militärische Mel- dungen entgegen.

Am 1. d. M. verschied zu Marburg im 78. Lebensjahre der e Wirkliche Geheime Rath, Direktor der Staats- arhive Dr. Heinrich von Sybel, ordentlihes Mitglied der hiesigen Akademie der Wissenschaften. Mit ihm verliert die Wissenschaft einen ihrer hervorragendsten Förderer, der Staat einen seiner verdienstvollsten Beamten.

Als es ih im Jahre 1861 darum handelte, den {chweren Verlust zu erseßen, welchen die Universität Bonn durch Dahl- mann’s Ableben erlitten hatte, wurde Ss von Sybel in München, der fich {hon damals den Ruf eines ausgezeichneten Dozenten und bahnbrechenden Historikers erworben hatte, für den geeignetsten Nachfolger gehalten. Er folgte dem an ihn ergehenden Ruf und kehrte von München als ordent- liher Professor der philosophishen Fakultät nach Bonn zurück, wo er fh bereits im Jahre 1840 habilitiert hatte und im Jahre 1844 zum außerordentlichen Professor ernannt worden war. Seine hervorragenden akade- mischen und wissenschaftlichen Leistungen während der folgenden Bonner Lehrthätigkeit haben im Jahre 1874 dur Verleihung der Friedensklasse des Ordens pour le mérite die verdiente Anerkennurg gefunden.

Durch Allerhöchste Bcstallung vom 23. Juni 1875 wurde der Verewiate zum Direktor der Staatsarchive und zugleich zum Direkior des Geheimen Staatsarchivs ernannt. Die Verdienste, welche er sich in dieser Stellung um die Organi- sation der Staatsarchive sowie um ihre erkeichterte Benußung und Verwerthung erworben hat, haben in vollem Maße den Erwartungen cn!sprochen, die an feine Berufung zu diesem Amt geknüpft worden waren. Als Zeichen Allerhöchster Würdigung dieser Verdienste wurde er im Jahre 1878 zum Geheimen Ober-Regierungs-Rath, im Jahre 1883 zum Wirklichen Geheimen Ober-Negierungs-Nath mit dem Range eines Raths erster Klasse ernannt und im Jahre 1887 dur Vcrleihung des Sterns zum Rothen Adler - Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub ausgezeihnet. Aus Aniaß seines am 29. April v. J. begangenen s0jährigen Dienstjubiläums wurde ihm der Charakter als Wirklicher Gcheimer Rath mit dem Prädikat „Excellenz“ verliehen.

Durch die Tiefe und Gründlichkeit seiner Forshungen, durch den Ernst, mit dem er die historische Wahrheit ans Licht zu ziehen suchte, und dur seine unübertroffene Kunst der Dar- stellung hat sich Heinrih von Sybel in der deutshen Ge- schihtswissenschaft einen unvergänglihen Namen gefichert. Nicht minder aber werden König und Vaterland diesem geist- vollen Vertheidiger preußischer Politik, dem glänzenden Ver- fehler der Ehre und des Ruhms des Hoßenzollernhauses und ür Deutschlands Eini- gs unter Préußens Führung. ein dankbares Andenken be- wahren.

Am 29. v. M. ist der Geheime Ober-Regicrungs-Rath und vortragende Rath im Königlichen Ministerium für Handel: und Gewerbe Christian Mosler auf einer Urlaubsreise in Pont- resina am Herzschlage gestorben. Ec war 1839 in Köln geboren, besuhte von 1848 ab das Gymnasium seiner Vaterstadt, be- stand dori 1857 die Reifeprüfung und trat dann bei der Königlihen Berg-, Hütten- und Salirien - Verwaltung ein. 18588 wurde er Berg - Exspektant, studierte von 1859 bis 1864 in Berlin, Leoben und Bonn und bereiste hierauf einen Theil von Skandinavien. Nach Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen 1865 zum Berg-Referendar und 1867 zum Berg-Assessor ernannt, Pad er zunächst bei dem Ober-:Bergamt in Bonn und seit 1870 als stellvertretender Berg: Revierbeamter zuerst in- Diez, später in Dillenburg Verwendung. Nach dem Kriege von 1870/71 wurde cr zum Kaiserlichen Bergmeister in Straßburg i. Els. ernannt und 1874 als Hüfsarbciter in die Bergabtheilung des da- maligen Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten berufen. Jm amtlihen Auftrage besuchte er 1876 die Weltausstellung in Philadelphia und bereiste die Montan- distrifte Nord-Amerikas. Jm folgenden Jahre wurde er zum Salzamts-Direktor in Schönebeck ernannt, 1880 zum Bergrath befördert und 1881 in das gegenwärtige Ministerium

für Handel und Gewerbe berufen. Hier 1882 zum Geheimen RMRegierungs- und vortragenden Rath und 1886 zum eheimen Ober - Regierungs - Rath auf-

gerückt, hatte cr namentlih handelspolitishe und Zoll- angelegenheiten zu bearbeiten, wozu ihn umfassendes tehni|ches Wissen, reiche prafktishe Erfahrung und genaue Kenntniß der Produftions- und Absaßverhältnisse- der verschiedensten Industriezweige des Jn- und Auslandes beson- ders besähigten. Seine Leistungen fanden an Allr- E Stelle Ancrkennung durch die Verleihung des othen Adler-Ordens zweiter Klasse mit Eichenlaub und des Königlichen Kronen-Ordens zweiter Klasse. Auch erhielt er mehrere fremde Orden. Der Dienst Seiner Majestät verliert an ihm einen überaus zuverlässigen, treuen und emsigen Beamten. Seine Kraft wird nicht leiht zu erseßen sein. Mosler war verheirathet mit der Tochter des kürzlich verstorbenen früheren Justiz-Ministers von Friedberg; er hinter- läßt außer seiner Wittwe einen Sohn und eine Tochter.

Die Nr. 8 der „Amtlichen Nahrichten des Rei h3- Versicherungsamts“ vom 1. August 1895 enthält ein Rundschreiben, betreffend die Beobachtung gew ter Förmlichke iten bei der Vornahme von Beweis- erhebungen seitens ersuhter Behörden, vom 1. Juli 1895, sodann unter Ziffer 1419 bis 1422 folgende Refkurs- Entscheidungen:

__ Bei der Berechnung des statutarish für die Versicherungs- pfliht maßgebenden Jahresarbeits verdienstes landwirth: \haftliher Unternehmer sind die Betriebskosten von dem Gesammteinkommen in Abzug zu bringen. Auch ist dabei der Miethswerth der eigenen Wohnung des landwirthschaftlichen Unternehmers nicht zu berücsichtigen. :

Die Frage, ob ein Weg als ein „für Lastfuhrwerk

fiikabler Privatweg“ anzusehen ist, kann nur nah Pa teweila Ferden drilichen Verhältnissen beurtheiltwerden. Wenn in der end des Shwarzwaldes, um welche es sich in dem vorliegendem Falle wage, der fragliche Weg der Haupt- weg für ausgedehnte Waldungen ist und allgemein für shwere Holztransporte benußt wird, auch in der topographischen Karte der Gegend deutlich verzeichnet ist, \o ist er, mag er vi Ht oder unbefestigt sein, jedenfalls von solher Widerstands ähig- reit und Dauerhaftigkeit, daß er nach dortigen Verhältnissen als ein für Lastfuhrwerk praktikabler Weg tis gelten muß. Die Jagd eines landwirthschaftlihen Unter- nehmers is untér folgenden Vorausseßungen als ein Neben- betrieb seiner bei der örtlichen landwirthschaftlichen Berufsgenossenshaft versicherten Landwirthschaft erachtet worden: Der Jagdbezirk war auf drei Seiten von großen Waldungen ugeben: das aus den Waldungen austretende Mild fügte unbestritten den landwirthschaftlichen Besigern in der Flur erheblihen Schaden zu; für die Betheiligung des Klägers an der Pacht der Feldjagd war ausschließlih das Interesse an seinem eigenen landwirthschaftlihen Betrieb be- stimmend gewesen, indem er dur die Jagd Wildschaden von seinem Besißthum abhalten wollte. : Dagegen ift der Entshädigungsanspruh eines auf einem 5000 Morgen großen Rittergui angestellten Wirthschafts- Inspektors, welc&ec bei der Anfertigung von Patronen für sein Jagdgewehr einen Unfall erlitten hatte, mit der Begründung urückgewiesen worden, die Ausübung der Jagd, welche auf einem emden Jagdgebict des Vergnügens halber statifindet, falle niht in den Rahmen der landwirthschaftlichen Betriebsthätig- feit, und zwar auch dann nicht, wenn die Ausbeute derselben

an den e abgeliefert wird und somit den Ertrag

seines land- oder forstwirthschaftlichen Betriebes steigert, möchte auch die Erlaubniß des Jagdherrn nur unter diejer Voraus- sezung ertheilt wörden sein.

Ferner finden sich unter Ziffer 1423 bis 1427 folgende Bescheide und Beschlüsse: A

Die Baugewerks - Berufsgenossenschaften find ur Erstattung des Portos, welhes dur die Ueber- Sus von Negicbau-Nachweisungen gemäß § 22 des Bauunfallversiherungsgesezes entsicht, nicht verpflichtet.

Der Bescheid, mittels dessen eine Berufs genosfen- \chaft von dem ihr durch § 76c des Krankenversiche- rungsgeseßes verlichenen Rechte der Uebernahme des in verfahrens Gebrauch machte und einen durh Unfall Ver- leßten auffordert, sih in eine Heilanstalt zu begeben, Tann niht im Wege der Berufung bei dem Unfallschiedsgericht, sondern nur nah Vorschrift des 8 58 Abs. 1 des Ra E ne e an gg gen angefochten werden.

Der § 117 des landwirthschaftlihen Unfallversiherungs- geseßes, wonach unter gewissen Voraussezungen die Wieder- einziehung der einem Verunglückten gewährten Unfalkenifh ädigung von dem Betriebsunternehmer, Be- vollmächtigten, Repräsentanten u. st. w. zugelassen ist, findet in dem Falle keine Anwendung, wenn ein land- wirth\schastliher jelbstversicherter Unternehmer, welcher durch Sturz aus einer entgegen der polizeilihen Vorschrift nicht ein- gefriedigten Bodenluke eine Körperverlezung erlitten hatte, wegen Unterlassung der N ENg durch rechtsfräftig ge- wordenen polizeilihen Strafbefehl in eine Strafe genommen worden ist. j

Im Falle verzögerter Einsendung der Genossen- shaftsbeiträge seitens der Gemeindebehörden (S 81 Absaz 2 des landwirthschaftlihen Unfallversiherungsgeseßes) sind die landwirthschaftlihen Berufsgenossenschaften nicht be- rechtigt, Verzugszinsen zu fordern. : i

Die im 8 29 Abs. 3 des landwirthschaftili*Gen Unfall- versiherungsgejeßes der Genofsenschaftsversammlung beigelegte

Befugniß, Genossenshaftsmitglieder, welhe eine Wahl ohne zulässigen Grund ablehnen, zu er- höóhten Beiträgen heranzuziehen, findet auf

bevollmächtigte Betriebsleiter, welhe gemäß einer auf Grund des § 29 Abs. 4 a. a. O. getroffenen statutarischen Vorschrift zu S oder Vertrauensmännern gewählt worden sind, keine Anwendung.

In dem nichtamtlihen Theile ist ein Urtheil des Reichsgerihts (Sechster Zivilsenat) vom 25. Februar 1895 mitgetheilt worden, in welchem die Unzulässigkeit des Rechtsweges bei Streitigkeiten der Regiebau- unternehmer mit den Versiherungsanstalten der Baugewerks-Berufsgenossenshaften über ihre Verpflichtung zur Zahlung einer Regiebauprämie 26 des Bauunfallverfiche- rungsgeseßes) anerkannt worden ist.

Der General - Lieutenant von Klißing, Kommandeur der 1. Garde - Jnfanterie - Division, und der Vize - Admiral Karcher, Direktor des Marine - Departements des Reichs- Marineamis, haben Berlin verlassen.

Der General - Stabsarzt der Armee, Professor Dr. von Coler, Wirklicher Geheimer Ober-Medizinal-Rath und Chef der Medizinal-Abtheilung des Kriegs-Ministeriums, ijt hierher zurückgekehrt. y

Der Kaiserlihe Gesandte in Belgrad Freiherr von Waecter-Gotter hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Ur- laub angetreten. Während der Abwesenheit desselben fungiert der etatsmäßige Legations - Sekretär der Kaiserlichen Gesandt- schaft, Legations-Rath vom Rath als Geschäftsträger.

Der Königlih württembergishe Gesandte am hiefigen Allerhöchsten Hofe Freiherr von Varnbüler hat Berlin mit längerem Urlaub verlassen.

__ Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich sähsishe Wirkliche Geheime Rath Dr. von Heerwart hat Berlin mit Urlaub verlassen.

Laut telegraphisher Meldung an das Ober- Kommando der Marine ist die r l in Bo Chef: Kontre- Admiral Hoffmann, am 30. Juli in Hiogo eingetroffen und an demselben Tage nah Yokohama weitergegangen.

Militsch, 1. August. Graf Schuwalow ist gestern Nachmittag zur Theilnahme an der Jubiläumsfeier des hier garnisonierenden Ulanen-Regiment s Kaiser Alexander TII. «von Rußland (Westpreußisches) Nr. 1 hier eingetroffen. Am

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Bahnhof wurde Graf Schuwalow von dem

General des V. Armee-Korps, General der Jnfanterie

von Seect, dem gesammten O dem Grafen Malhan

und den Vertretern der Behörden empfangen. Bei | grüßung reihte Graf Shuwalow jedem der Herren die Hand und fuhr sodann in einer vierspännigen Equipage mit zwei Vorreitern in Begleitung des Generals von Seeckt in die Stadt; in einem zweiten Viererzug folgten Graf Malyan und der Kommandeur des hiesigen Ulanen-Regiments, Major von Massow, in mehreren weiteren Equipagen das Gefolge und die Mitglieder des Offizierkoros. Nach dem Diner, welches bei dem Grafen Malßan eingenommen wurde, fand ein Reiterfest statt, welhzes glänzend verlief; ein Fackelzug beshloß den ersten Festtaag. Heute fand Parade statt, an die sh ein Diner im Offizier - Kasino anshloß. Am Abend wurde für die Mannschaften des Regiments ein großes Fest veranstaltet. Die Stadt ist anläßlih der Jubiläumsfeier glänzend geschmüdt.

Mecklenburg-Schwerin.

Jhre Kaiserlihe Hoheit die Großherzogin is gestern aus Spaa nah Heiligendamm zurügekehrt. Seine Königliche Hoheit der Großherzog hat sih heute j Theilnahme an den Regatten in Cowes nah England begeben.

Deutsche Kolonien.

Der neuesten Nummer des „Deutschen Kolonialblatts“ sind folgerde Nachrichten entnommen:

Der Chef der Abtheilung für Landeskultur und Landes- vermessung beim Kaiserlihen Gouvernement von Deuts ch- Ostafrika Dr. Stuhlmann hat im Juli einen Heimaths- urlaub angetreten. Mit seiner Vertretung ift der Bezirks- Amtmann von St. Paul beauftragt worden. Die Geschäfte des Bezirks-Amtmanns in Tanga werden dur Herrn Sigl wahrgenommen.

Nach Berichten aus Dar-es-Salam hat sih herausgestellt, daß an Stelle der von dem früheren Gouverneur, Obersten von Schele zunächst als Stüßpunkt für die Wahehe-Expedition angelegten Station Ulanga aus sanitären Gründen die Neuanlage einer Station in einer gesünderen Gegend nöthig werden wird. Ueber den Ort, wo die künftige Station angelegt werden soll, wird der jezige Gouverneur, Vèajor von Wissmann zu entscheiden haben. Daß auch aus militärischen und politischen Gründen eine Verlegung der Station von Ulanga nöthig ist, geht aus den amtlihen Meldungen des Stationèvorstehers, Lieutenanis von Kleist hervor.

Aus Mpwapwa isst ein Berich eingetroffen, daß Nondoa- und Korkorwahzehes sih am Ruhaha fünf Tagemärsche südlih von Mpwapwa festgeseßt haben und die Unterwerfung verweigern.

__ Dem beim Kaiserlichen Gouvernement von Kamerun bc- schäftigten Assessor v on Lucke ist die zeitweilige Verwaltung des Bezirksamts Victoria übertragen worden.

Lieutenant Freiherr Stein zu Lausniß ist am 21. Juni mit 64 Soldaten und Trägern von Yaúnde in Kamerun eingetroffen.

Der auf einer Expedition befindlihe Kommandeur der Kaiserlihen Schußtruppe, Rittmeister von Stetten wird im August an der Küste zurückerwartet. Den bisherigen Leiter der Forschungsstation Yaúnde erwartete man Ende Juni an der Küste.

Wie der stellvertretende Kaiserlihe Gouverneur von Kamerun von Puttkamer unter dem 11. Mai d. J. bekannt gemacht hat, ist daselbst ein neues Bezirksamt gebildet worden, dessen Geschäftsbercih das bisher unmittelbar von dem Gouvernement des Kamerunbeckens und seiner Zuflüsse verwaltete Gebiet mit Ausnahme des Sanagagebiets um- faßt. Die kommifsarishe Verwaltung dieses Amts, welches den Namen Bezirksamt Kamerun führt, ist dem stellvertreten- den Kanzler Herrn Dr. Seiß übertragen worden. Das Sanagagebiet wird nah wie ‘vor von der direkt unter dem Kaiserlichen Gouvernement stehenden Station Edea verwaltet.

Zwischen dem KaiserlichhenGouvernement Kamerun und den vor dem Bezirksamt erschienenen Friedensunterhänd- lern Ndeli, Ngaueli und Ebakise der Buëéas isst, wie das „D. Kol.-Bl.“ meldet, unter nahstehenden Bedingungen Friede geschlossen worden:

S 1. Den Buëas wird ihr biêbheriges Gebiet abgesprocen und ibnen aufgetragen, fch neue Wohnpläge in bisher berrenlosem Lande zu gründen S 2. Bis zur Fertigstellung des neuen Wohnplaßes wird den Buëäas ein angemessener Theil ihrer Kokoësfarmen im bis- berigen Buëagebiet zur Nahrung freigegeben. S 3. Als Kriegs- fostenentsdädigung haben die Buëaleute 50 Stück Rindvieh oder deren Werth an das Kaiserlißhe Bezirksamt Victoria zu geben. § 4. Das Recht über Krieg und Frieden, Gerichtsbarkeit und Palaverbefugniß wird den Buéëaleuten abgenommen und gehi auf das Kaiserliche Gouvernement bezw. auf die Sopoleute über. §5. Die Buëaleute verpflichten fi, jederzeit auf Verlangen des Bezirfsamts Victoria 100 Arbeiter zu stellen gegen einen Lohn von monatlich 7 #4 und freie Naturalverpflegung. § 6. Die Buëéaleute geloben, in Zukunft den Befehlen des Kaiserlichen Gouvernements zu gehoren und Frieden zu halten. § 7. Zur Gültigkeit der vorliegenden Friedensbedingungen ift die Genehmigung derselben durch den Kaiserlißen Gouverneur von Kamerun erforderlich.

Frankreich.

Der Präsident Felix Faure und der König von Griechenland taushten anläßlih der Ankunst des Königs in Aix-les-Bains Begrüßungstelegramme aus.

Rußland.

Der russische Geschäftsträger in Korea Weber ist zum E in Mexiko und der Gesandtschafts-Sekretär in Teheran Speier zum Geschäftsträger in Korea ernannt worden.

Jtalien.

Der Senat hat gestern in geheimer Abstimmung mit 62 gegen 14 Stimmen das Budget des Ministeriums des Aeußern angenommen. Sodann genehmigte der Senat das Budget des Ministeriums des Jnnern, über welches heute die geheime Abstimmung erfolgen wird.

Das italienische Geshwader ist auf der Rückreise von Kiel tnd England gestern Nachmittag in Neapel an- gekommen und von der Volksmenge herzlichst begrüßt worden.

Schweiz. Bei dem gestern, als am Haupttage des Schüßenfeftes, in Winterthur abgehaltenen Bankett hielt, wie „W. T. B.“ berihtet, der Bundes-Präsident Zemp eine mit großem Beifall aufgenommene Rede, worin er an die großen und

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chwierigen Aufgaben des Bundes auf wirthschaftlihem und Dn G erinnerte. Der Bundesrath sei mit ein- E Studien über den Rückauf der Eisenbahnen auf rund der Konzessionen beschäftigt, und es sei Aussicht auf baldige Fertigstellung der umfassenden Vorlagen. Auch die Unterhandlungen mit der italienishen Regierung über den projektierten Simplon-Tunnel nähmen einen un- gehinderten Fortgang. Zum Stluß konstatierte der Bundes-Prästdent die ausgezeichneten Beziehungen, welhe zu allen Nachbarstaaten beständen. Namens des diplomatischen Korps toastete der französische Botschafter Barrère auf die Swe Der deutshe Gesandte Dr. Busch is in Winterthur, wo- hin derselbe sih anläßlih des Schüßenfestes begeben hatte, an einer Lungenblutung erkrankt. Belgien.

Die Nepräsentantenkammer nahm gestern den Sth luß der Generaldebatte über das Schulgeseß an. Wie die „Etoile belge“ meldet, hat die Regierung sehr strenge Maßregeln getroffen gegen etwaige Ruhestörungen an it Tage, an welhem das Schulgesez angenommen werden ollte.

i Dänemark. __ Die Kaiserin-Wittwe von Rußland, der Groß- fürst - Thronfolger, der Großfürst Michael und die Großfürstin Olga find gestern Nachmittag in Kopen- hagen eingetroffen und haben fsich unverzüglih nah Schloß Bernstorff begeben. Die Königliche Familie war ihnen an Bord des „Danebrog“ entgegengefahren. Afrika.

Nach ciner amtlihen Depesche aus Majunga ift der Transportdienst für das Expeditions - Korps auf dem Wasser- wege bis Marololo gesichert. Von Marololo aus wird der Transportdienst mit Hilfe von 3600 Wagen, System Lefebre, 40 Zisternenwagen, 800 Maulthieren und 7000 Kulis erfolgen.

Statiftik und Volkswirthschaft,

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Amsterdam wird der „Köln. Ztg." geschrieben: Am Mitt- woh baben die Arbeiter in 17 Zigarrensfabriken der Stadt die Arbeit niedergelegt. Veranlaßt wurde der Ausstand durh die Weige- rung einer Fabrik, einige entlafsene Arbeiter wieder anzunehmen. Nach- dem die Unterhandlungen mit den Arbeitgebern ergebnißlos geblieben waren, brach der Ausstand in fämmtlihen im Kartell stehenden Fabriken aus.

In Carmaux, im Departement Tarn, sind, wie „W. T. B.* meldet, die Glashüttenarbeiter in den Ausftand einggtreten, weil ein Arbeiter Baudot, der in ter Fabrik gefehlt hatte, um für seine Kandidatur ¿um Arrondissementsrath zu wirken, entlassen worden war. Die Ausftändigen verhalten sich rubig; man erwartet die Ankuxft des Deputirten Jaurès®.

Kunft und Wissenschaft.

Zum Rektor der Berliner Universität für das am 15. Ofk- tober beginnende Studienjahr ist gestern der Geheime Regierungë- Nath, Professor Adolf Wagner gewählt worden. In Breslau wurde bei der ebenfalls gestern vollzogenen Neuwabl des rector magnificus der dortigen Universität Professor Felix Dahn gewählt.

R. Toberentz {. Am Mittwoh Abend ist zu Rostok der be- fannte Bildhauer K. Tobereny an den Folgen einer Erkältung, die er sih beim Segeln zugezogen hatte, im Alter von 46 Jahren ge- storben. Toberenßz, dessen Name gerade in leßter Zeit wegen seiner genialen Umgestaltung und Durchführung des Otto’shen Luther- denkmalentæœwurfs viel genannt worden ift, wurde am 4. Dezember 1849 zu Berlin geboren. Seine künstlerishe Neigung und Be- fähigung zeigte sh sehr früh, sodaß er sh, was wenigen Künstlern zu theil wurde, nah Vollendung seiner Schul- bildung im Einverständniß mit seinen Eltern fofort dem Beruf widmen durfte, in wel@em er Glänzendes zu leisten vorausbestimmt hien. Nachdem er mehrere Jahre hindurch die Berliner Kunst- akademie besuht, übersiedelte er nah Dresden, wo er im Atelier Johannes Schilling's, des Schöpfers des Germanîa-Denkmals auf dem Niederwald, als Schüler Aufnahme fand. Seine erste selbständige Arbeit, eine Bronzefizur „Elfe“, entstand in der alten Kunststadt Rom, wo er in den Jahren 1872 bis 1875 seine Studien fort- sezte. Den ersten größeren Auftrag erhielt Tobereny nah seiner Rückkehr ins Vaterland im Jahre 1878, und zwar zu einem Monumentalbrunnen für die Stadt Görliß, in Marmor und Bronze. Seine Auftraggeber waren der Magistrat genannter Stadt und das Kultus - Ministerium gemeinfam; er lêste feine Aufgabe zu Beider Zufriedenheit und erhielt im darauffolgenden Jahre die Leitung eines Meisterateliers am Schle- sishen Museum zu Breslau. Neben seiner Lebrthätigkeit beschäftigte ibn dort bauptsählich die Verbesserung des Bronzegusses; der }o- genannte „Guß über Wachs“, ein Verfahren, das jeßt allgemein üblih ist, verdankt ihm seine Einführung. Als feine Haupt- werke find wohl das Modell zu der in Kupfer getrie- benen Reiter-Statue Friedrih Barbarossa's, das er im Staatsauftrage für die alte Stadt Goslar ausführte, und die obenerwähnte Vollendung des Lutherdenkmals für Berlin zu be- trahten. Namentlic diee leßtere s{wierige Aufgabe, welhe er nah dem Abl: ben seines berühmten Vorgängers und Freundes, des Bild- hauers Oito, übernommen hatte, hat er mit großer Pietät und in wahrhaft genialer Weise gelöst. Seine Majestät der Kaiser schäßte den Künstler sehr hoch und übertrug ihm die Ausführung der Portrât- Büsten der Kaiserlichen Prinzen und des Modells zu einer Statue

riedrih's des Großen für den Weißen Saal des Königlihen Schlosses. Nach Enthüllung des Lutherdenkmals war Tobereny der Professoren- titel verliehen worden.

Die Aus ftellung des Vereins bildender Künftler Münchens „Sezession“ ist, wie aus München berihtet wird, nah Eintreffen der Werke aus den Pariser Salons nunmehr komplet. Die französishen Künstler sind wie in jedem Jahre wieder sehr zahlrei erschienen und durh hervorragende Namen vertreten. Jn der forg- fältig avégewählten Kollektion befinden sich Werke von den Malern A. Uagdbe, Aublet, P. A. Besnard, R. Billotte, Binet, G. Buyfse, J. Chudant, R. Collin, Corot +#, G. Courtois, W. Dannat, E. Dauphin, A. Edelfelt, A. de la Gandara (Porträt der Sarah Bernhardt), La Touche, E. R. Ménard, N. X. Prinet, I. F- Raffaelli (zehn Werke), Carlos Schwabe 2c. Vorzügliche plastische Werke sandten die Bildhauer A. Bartholmé, F. Masseau, ferner die Bildkauerin Madame Charlotte G. Besnard (,Die Badende“ in Steingut). Diese bedeutende Vertretung der Franzosen ist den Be- mühungen des bekannten, in Paris lebenden deutshen Künstlers Karl von Stetten zu verdanken, der seinerseits selb zwei Werke, nämli einen „Forellenfisher an der Maggia“ und ein Porträt des Herrn Ch. Lebargy (von der Comédie Française) ausgestellt hat. Ferner find noch hervorzuheben die gleichfalls in den diesjährigen Pariser Salons aus- gestellt gewesenen Bilder von es or Hubert Herkomer : „A11 beautiful in naked purity“, dann von James Guthrie: Porträt der Mrs. Maclehose; F. Brangwyn : „Der wunderbare Fishzug* ; John Lavery:

orträt der Madame R. W. K.; „Stiller Abend am Strande von fagen“ von Frederick Kroyer, Porträts von E. A. Walton, sowie die Werke von I. L. Stewart. Die Böcklin - Kollektion if durch

einen interefsanten Karton in Bleistift und Tushe: Entwurf zu einem

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