1895 / 198 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 Aug 1895 18:00:01 GMT) scan diff

N E E h Gi u Pas “P OO a ui Ö D R - S E e E a N Z 5 S s tin S z T: - 1E E ware V Es j 1 -

nommenen Gegenständen Schwierigkeiten bercitet hat. Felisch bean- tragt, die gestellte H1uptfrage vorläufig ofen zu lassen und zu ihrer Klärung der nächsten Hauptverhandlung die Vorfrage wegen der Uebertretungen vorzulegen. Diese soll dann sogleich vollständig erörtert werden und zwar nah der Nichtung der begrifflichen Begrenzung, der Bestrafung und der Strafverfolgung der Uebertretungen. Die Ver- einigung {loß sih dem obne Diskussion an und erhob den gestellten Antrag einstimmig zum Beschluß.

Der Schluß des Kongresses ges{hah unter den üblichen Dankes- worten an Alle, die zu feinem Gelingen beigetragen haben. Die nächste Hauptversammlung soll 1897 abgekalten werden, und zwar vorauésihtlich in St. Petersburg. Die öfterreihishen Mitglieder vereinigten sih in einer befonderen Sißung und kbes{lossen die Gr- richtung einer eigenen öfterreihischen Landesgruppe; als provisorischen Vorstand wâäblten sie Landesgerichts-Präsidenten a. D. Derleth, Hof- und Gerichtêadvo!aten Dr. Nicoladoni und Adjunkten Ritter von pepharovi . Daß mit dem Kongreß verschiedene Festlichkeiten ver- unden twyarcn, bedarf keiner besonderen Erwähnung. Hervorachoben sei cine Dampferfahrt nach Wilkering a. Donau und ein Ausflug mittels Sonderzugs nach dem Traunfalle und nah Gmunden. Die Aufnahme, welche die Oesterreicher ibren Gästen zu theil werden ließen, war eine überaus hberzlide. Man s@ied unter gegenseitigen ausrihtigen Versicherungen, daß man sih wirklich näher getreten sei, von einander.

Literatur.

Volkswirths\chGaft.

Städtishe Bodenfragen. Vier Abhandlungen von Nubtolph Eberstadt. Verlag von Carl Heymann in Berlin.

Fragen der inneren Verwaltung find es, die in diesem Werk be- \rrechen werden: in erster Reihe der Notbstand in den Berliner Wohnverbältnissen und seine {limmen Wirkungen. In der Ueber- zeugung, daß die gegenwärtigen Zustände nicht die Folge vereinzelter Maßregeln, sondern das Resultat eines umfassenden Systems sind, so verwidelt in seiner Arlage, so vershluugen in feinen Wechsel- wirkungen, Los nur eine gesonderte Betrachtung aller betbeiligten Faktoren Klarbeit darüber zu {afen vermag, wo der eigentliche Sitz des Pebels zu fuchcn ist, betrachtet der Verfaffer zunächst die Berliner Wohnverhältnisse nach ihrem Aufbau und nah ihrer Entwickelung und findet dabei als beftimmende Basis der beutigen Gestaltung eine eigentbümlihe Erwerbstbätigkeit: die Bodenspekulation. Bevor der Häuferbau beginne, habe der Grund und Boden eine Preishöhbe erreiht, die jede weiträumige Bebauung aus\chließe und nur eine einzige Form der Wohnungteproduktion zu- lafie: den Bau von „Mietbskasernen“. Diesen Zustand geschaffen zu haben, macht der Verfasser der früheren Stadtverwaltung zum Vor- wurf. Die Gestaltung des Bekauungeplarns, die völlig in die Hand der Kommunalbehörden gelegt ift, die Anlage der Straßen, die Parzellierung der Grundstücke sei so gehandhabt worden, daß nichts Anderes als Mieths- kÉascrnen habe entstehen können. Es beißt da: „Das Schema des Berliner Bebauungsplans breite, aber wenig zablreihe Straßen und unsörtnig tiefe Grundstücke erzwingt absolut die Miethskaferne und die Verschiebung der Bevölkerung a den Hufen und macht die Auf- tbeilung in Einzelgrundstücke unmögli. Als accessorishe Wirkung tritt bierzu ein Monopolwerth für die so geschaffenen Grundstüte,

Gruntfläche gesteigert wird, erböbt sih der Preis des Grund und Bodens. Die vertikale H&äufung der Wohnungen bewirkt nihts weiter, als eine preportionierte Steigerung der Bodenpreise. Die E débnquug der Bevölkerung bietet somit das erste Mittel, um die künftlihe Theuerung des Wohnlandes hervorzubringen. Es kann keine größere Fälshung geben als das Shlagtvort # „Die boben Bodenpreisé erzwingen die Berliner Mietbskaferne“ ; das Umgekehrte ift der Fall: „die sdtis@e Konjession auf Mietbékasernen wird in“ dem / boben Bodenpreise antizipiert.* Den Folgen dieses Systems der Mieths- kaserne begegne man auf Schritt und Tritt. Jn den meiften Fällen übersieige deren Grbauung weit die Kräfte des einzelnen Unter- nehmers. Deshalb sei die Miethskaserne übershuldet bis zu einem Grade, der ernste Gefahren für den Fall einer Krifis in si berge. Sol überschuldeter Besitz sei dann zur weiteren Ausnußung für ein bloßes Draufgeld ¿zu haben. Man erwerbe eine Berliner Mieths- kaserne nicht, um Kapital darin anzulegen das gehöre den Vormännern, den Hypothekengläubigern —, auch nit, um sie zu bewobnen, nein, um von ter Vermiethung der Wobnungen zu leben. Das Eintreten einer gewissen Spezies von „Hausbesißzern“, die so gut wie nichts zablen, so gut wie nicts leisten und in dem „Hauêbesitz“ ein müheloses Gewerbe sähen, erhöhe die Miethen um 16 9/4; denn genau fo viel sei nöthig, um den nah Abzug aller Zinsen und Unkoften verbleibenden “Ueberschuß“ zu erzielen. So sehe man denn, wie die Last sih aufbaue, an der die Berliner Bevölkerung weit s{werer trage, als an Steuer- und Militärlast. WBodenspekulanten und jene „Hausbesitzer“ verlangten einen viel hößeren Zoll als die Bedürfniffe des Staa1s; um ihn herauszupressen, babe die Miethskaserne ent- steben müssen. Die Folgen seien hohe Miethen und minderwerthige Wohnungen, aus denen alle Häuslihkeit verbannt sei, in denen Unbehagen und Unzufriedenheit grcßgezogen werde. Dem Nah- weis, daß der anerkannte Notbstand im Wohnungswesen nicht hervorgehe aus irgend einer Rechtsortnung und Produktions- weise, nicht die Wirkung natürlicher oder ökonomisher Faktoren sei, sondern feinen Ursprung in einer beftimmten kommunalen Verwaltungspraxis finde, die sich in keiner Weise auf die be- stehenden Grundlagen des Besißes und des Grwerbes \tüße, sondern ibnen geradezu entgegenstrebe, und mit deren Aufhören auch die beutigen Mißstände vershwinden würden, tiesem Nachweis it dann noch die ganze zweite Abkbandlung „Grundsäße der fiädtisWen Bodenpolitik“ gewidmet. Eine dritte handelt von den Aufgaben der an eine Reform des ftättishen Wohb- nungewesens herantretenden [okalen und allgemeinen Verwaltung und eine vierte Abbandlung von dem Mebrwerth des städtishen Baulandes und der ftaatlihen Besteuerung desselben, die der Verfasser warm be- fürwortet: „Steuern foll und muß der Grundbesiß zahlen; er zablt sie aber jeßt, wo es ibm am s{werften wird, in der mit dem Welts- marît kämpfenden Landwirtbschaft. Ist es gerecht, daß er gerade da steuerfrei bleibt, wo sein Werth am höchsten ist ?* Gine in das einzelne gehende Besprehung des Buchs müssen wir uns bei seinem außerordentlich reihen Inhalt versagen. Was die mit Wärme vor- getragenen, interessanten Darlegungen über die Wohnungsfrage an- belangt, so darf man dem Verfasser in seinen Anschauungen über die bobe Wichtigkeit von Bebauungsplan und Bauordnungen beistimmen ; die Wirkungen jenes Planes der ftädtishen Verwaltung im Gegensaß zu derjenigen anderer hier in Betracht kominenden Umstände beurtheilt er jedo wobl zu einseitig. Zielte die ganze Politik der Verwaltung darauf, nur kleinere Gebäude in größerer Zahl statt der Mieths- kasernen zuzulafsen, so würde damit wohl manchen, aber gewiß

dur die Reform gar nit oder doeh niht wesentli berührt werden.

Der leidige Kostenpunkt ift es, von dem zu sagen ist: „Hic haorsgt®

Trotzdem oder vielmehr wegen diefer Thatsache sind alle Anregungen

und annehmbaren Vorschläge zur Lösung der ebenso wihtigen wie

Mwlerigen Frage, fo au diejenigen des Verfassers, nur mit Freude rüßén:

[7.4 . ¿t

Die gleihe Beachtung verdient vom Standpunkte des allgemeinen Volkswohbls wie der Hygiene eine im Verlag von Friedri Vi und Sohn zu Braunschweig ershienene Schrift „Die Nothwen, digkeit weiträumiger Bebauung bei Stadterweiterungen und die rechtlihen und technischen Mittel zu ihrex Ausfübrung.“ . Auch sie verfolgt den Fes die Mißstände der in vielen Großftädten Deutschlands im R ¿u anderen Ländern namentlich zu England üblichen dichten Zujammendrängung der Bevölkerung in Mietbskafernen, welde die Gesundheit gefährdet, dag Familienleben {digt und den Grwerb von Grundeigenthum für den größten Theil der Einwohner unmögli macht, vorzugsweise als Folgen der überbandnehmenden Boden- . und Bauspekulation klar zu legen und durch Einschränkung dieser Spekulation und Herbeiführung einer wider u Bebauung, fowie durch Beseitigung der diesem Ziel entgegenstebenden Hindernisse wirksame Abbilfe zu afen. wesentliten sind es drei, von dem Ober-Bürgermeister Adickes (Frankfurt a. M.), dem Geheimen Baurath Hinckeld eyn (Berlin) und dem Baupolizci-Juspektor Classen (Hamburg) in der diesjäh- rigen Versammlung des „Deutschen Vereins für Öffentliche Gesund- heitspflege“ erstattete Referate, die den Inhalt dieser Schrift bilden und auf Grund deren der Verein einstimmig bes{lossen hat, folgende Maßregeln zu empfehlen : 1) Um der übermäßigen Ausnußung der Grund- stücke dur Errichtäng von Hof- und Hintergebäuden entgegenzuwirken, ist foweit niht durch beschränkende baupolizeilihe Beftimmungen hinreihende Fürforge gegen eine derartige Ausnußung getroffen ift das zur Anlage von Wohnhäusern bestimmte Bauland in Blöcke von folher Tiefe einzutheilen, daß ohne unverbältniß mäßige Opfer an Baufläche eine genügende Ausnußung vorzugsweise dur den Bau von Vorderbäufern möglih ist. 2) Die Straßen, welche ledigli zur inneren Auftheilung des Baulandes dienen, ohne einen größeren Ver- kehr aufzunehmen, find in thunlichst geringer Breite anzulegen. Vielfah is es hierbei wünschenewerth: die Baufluht hinter die Straßenfluht zurückzulegen, um die Herstellung von Vor- gärten, Rafenflä&en und Vauwpflanzungen zu ermöglichen. 3) Bei den unter 2) bezeihneten Straßen sind die Pflasterung der Dämme und die Befestigung der Fußgängerwege möglichst einfah und billig herzustellen. Bei der Vertheilung der Kosten für den Grunderwer zu Straßenanlagen, sowie für die Pflasterung und Entwässerung der Straßen auf die anliegenden Grundstüe ift, Fett thunlich, die baus liche Ausnutzung der Grundstücke zu berücksichtigen. 4 Die baupolizei- lichen Anforderungen an Gebäude von geringem Umfang mit wenigen Geschossen sind in Bezug auf Konstruktion, Anlage von Treppen u. dergl. im Gegçensage zu den Vorschriften für große Gebäude tbunlichst zu ermäßigen. 5) Ueberall da, wo es die Bodenpreife oder die vorhandene Bebauung noch auéfübrbar erscheinen laffen, find baldmöglichst dur baupolizeilihe Vorschriften Beschränkungen in Bezug auf die Aus- nußung der Bauflächen und in Bezug auf die Bauhöhen zu treffen, damit diese Gelände nit von der Spekulation für den Bau von Mietbsfkasernen ergriffen werden können, vielmehr der Bau von Häusern mit wenigen Wohnungen möglichst befördert wird und diese in ihrem Bestand dauernd ges{üßt sind. Die Referate nebft Diskussion sind in Separatabdruck an sämmilihe Stadtverwaltungen

deren Zahl zu dêr Zahl der Haushaltungen Bre allem Verhältniß

nit allen Uebelständen abgeholfen, dann kämen nur Neuanlagen in

versandt worden.

\tebt. + Und in demselben Maße, wie die gedr

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Untersuchungs-Sachen.

Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. . Verloosung 2c. von Werthpapieren.

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ngte Ausnußung der | Frage. Das jeßige Berlin mit seinen 1} Million Bewobnern würde

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Dessentlicher Auzeiger.

E R E EL E A E

. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesellsch. . Erwerbs- und Wirths . Niederlaffung 2. von . Bank-Ausweise.

. Verschiedene Bekanntmachungen.

fts-Genoffenschaften. echtsanwälten.

1) Untersuchungs-Sachen.

[30523] Vekanntmachung.

Der unter dei 10. Juli 1895 hinter die Kaufmannéê- frau Heinriette Albuschat erlassene Steckbrief, ab- gedrudt in Stück Nr. 167 des Oeffentlichen Anzeigers pro 1895 Nr. 24 674, ift erledigt.

Tilsit, deu 7. August 1895.

Königliches Amtsgericht.

[30747]

Der gegen den Bätergesellen Friß Heinrich aus Staßfurt erlassene Steckbrief vom 3. Nai 1895 ift erledigt. D. 89/95.

Staßfurt, den 14. August 1895.

G Königliches Amtsgericht.

[30524]

Der Kaufmann Max Köhler, geboren am 7. April 1864 zu Frankfurt a. OD., ift durch Urtheile vom 27. Juli 1894

a. wegen fahrlässiger Körperverlezung zu 300 M Geldstrafe eventuell 39 Tagen Gefängniß, in actis D. 71. 94,

b. wegen Hundesteuerkontravention zu 9 A Geld- strafe eventuell 1 Tag Haft, in actis D. 75. 94

rechtsfräftig verurtheilt worden.

Es wird um StrafvollstreË1ng und Nachricht * zu den Akten ersucht.

Angermünde, den 5. August 1895.

Königliches Amtsgericht.

[30528]

_Der’ in der Bekanntmahung vom 19. Juli 1895 (\. das Inserat Nr. 26 520) gesubte Arbeiter Ratajczak heißt mit Vornamen nicht Johann, fon- dern Lorenz, und der Beschuldigte, Arbeiter Buszkiewicz, niht Johann, fondern Franz.

Liffa, den 12. August 1895. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte.

[80522] Beschluß. Auf Antrag der Königlihen Staatsanwaltschaft

"wird gegen :

1) Edmund Jakob Joft in Amerika, geboren am 29. Oktober 1873 in Kella,

2) Peter Hahn in Amerika, geboren am 26. Juli 1873 în Lengenfeld,

3) Heinri Fromm in Amerika, geboren am 26. Mai 1874 in Birkenfelde,

4) Heinrich Kellner in Amerika, geboren am 1. November 1874 zu Birkenfelde,

5) Eduard Degenhardt in Amerika, geboren am 10. Januar 1874 in Dingelstädt,

6) Joseph Heinrih Mo in Amerika, geboren am 16. Februar 1874 in Dingelftädt,

7) Johannes Krebs in Amerika, geboren am 4, Oktober 1874 in Freienbagen,

8) Johannes Gundermaun în Nord-Amerika, geboren am 20. Januar 1874 in Kefferhaufen,

9) Hubertus Rümenapp in Amerika, geboren am 7. Dezember 1874 in Kreuzeber, -

10) Jakob Adolph Schimmelpfcunig în St. gie, geboren am 1. November 1874 in enterode. :

4

11) Franz Klingebie!l in Amerika, geboren am 1. Juni 1874 in Heiligenstadt,

12) Karl Joachim Jünemaun in Amerika, ge- boren am 8. April 1874 in Heiligenstadt,

welche hinreihend verdächtig erscheinen, in nit rehtéverjährter Zeit als Wehrpflichtige in der Ab- sicht, sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nah erreichtem militärpflihtigen Alter sich außerhalb des Bundes- gcbiets aufgebalten zu babez, Vergehen gegen S 1401 des Strafgeseßbuches, das Haupiverfahren vor der Strafkammer bei dem Königlichen Amtégerichte zu Heiligenstadt eröffnet.

Nordhausen, den 2. August 1895.

Königliches Landgericht. Ferien-Straffammer.

[20542] __ Beschluß.

Die durch Beschluß vom 30. Mai 1392 ange- ordnete Beschlagnahme des Vermögens des Carl Mohr aus Sötenib, Kreis Schleiden, früher Pionier des Eifenbahn-Regiments 1 zu Berlin, woird, nachdem der Grund derselben weggefallen ist, hiermit aufgehoben.

Gemünd, den 14. August 1895.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.

[30541]

Die in der Strafsache gegen den Karl Neuer- burg von Linz a. RNh., geboren daselbft am 1. August 1849, zur Zeit wobnbaft in Diekirh, Großberzog- tbum Luremburg, wegen Vergehens gegen 88 185, 186 und 200 des Neich-Strafgeseßzbuhs unterm 28. März 1895 von der I1. Strafkammer des König- lichen Landgerichts zu Neuwied verfügte Beschlag- nahme des Vermögens des Beschuldigten ift auf- gehoben. (M. 90/94.)

Neuwied, den 14. August 1895.

Der Erste Staatéanwalt.

9 Aufgebote, Zustellungen und dergl. [30663]

In Sachen des Gemeindevorstehers Karl Hennecke zu Lüerdissen, als Vormundes des minderjäbrigen Hermann Helmer daselbs, Klägers, wider den Stell- mater Friy Reese in Lüerdifsen, Beklagten, wegen Hypothekforderung, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme der dem Beklagten ge- hörigen Brinksizerstele No. ass. 5 zu Lüerdifjen zum Zwette der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 10. August 1895 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschluffes im Grundbuhe am nämlichen Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf Dienttag, den L7. Dezember d. J8., Morgens 1k Uhr, vor Herzoglichem A in der Becker’schen Gastwirth|chaît ¡u Lüerdissen angeseßt, in welchem die Hypothekgläubiger. die Hypotheken- briefe zu überreichen baben.

Eschershausen, den 15. August 1895,

Herzogliches Am18gericht. Wehmann.

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[30659]

Nach beute erlassenem, seinem ganzen JInkalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Prokiam finden zur Zwangsversteigerung des der Ebefrau des Zimmermeifters Fischer, geb. Cleemann, in Bergedorf gehörigen, an- der Berg- straße sub Nr. 229 zu Schwerin belegenen Grund- stücks mit Zubehör Termine

1) zum Verkaufe nach zuvoriger endliher MNe- gulierung der Verkaufsbedingungen am Mittwoch, den 2, Oktober 1895, Vormittags 11 Uhr,

2) zum Ueberbot am Mittwoch, den 23. Of: tober 1895, Vormittags 4A Uhr, im Zimmer E T (S eng Iean des biefigen Amtê- azrihtêgebâudes fiatt. Auslage der Verkaufs- bedingungen vom 5. Oktober 1895 an auf der Gericht8fchreiberci und bei dem zum Sequesier be- stellten Herrn Rechtsanwalt Beeyz zu Schwerin, welcher Kaufliebhabern nah vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundftücks mit Zubehör ge- ftatten wird.

Schwerin i. M., den 15. August 1895.

Greoßherzoglihes Amtäégericht.

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[30655] _ Bekanutmachung.

In Sacken des Kaufmanns Carl Voigt in Hohegeiß, zugkleih in Generalvollmaht der Ebefrau des Oberfêrsters Lowes, Emilie, geb. Voigt, in Langelsbheim und des Rechtsanwalts und Notars Wilbelm Voigt in Berliu, Klägers, wider die Erben des Bötticbers Wilhelm Börger in Hobegeiß, als:

1) die Wittwe des Böttihers Wilhelm Börger, geb. Busse, y

2) den Hüttenarbeiter Wilhelm Börger,

3) die Bienstmagd Auguste Börger,

sämmtlih in Hohegeiß, Beklagte wegen Forderung, wird, nachdem auf An- trag des Klägers die Besblagnahme des den Be- klagten gebörigen Grundstüds 10. Abth. Gretens- thal von Plan Nr. 349, 350 und 351, 74 ar 1 m, ¡um ZwedLe der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 10. Rugufst 1895 verfügt, au tie Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am gleichen Tage erfolgt if, Termin zur Zwangsverfteigerung auf den 23, November 1895, Nachmittags 3: Uhr, vor Herzoglidem Amtsgerichte alkenried in der Engelmann’shen Gastwirthshaft zu Hohbegeiß an- gefeßt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben. Walkeuried, den 14. August 1895. y Herzoglihes Amtêgericht. Voges.

[29618] Anfgebot.

Nr. 38 008. Auf Antrag der Frau Amalia Leser, Wittwe in Mannkcim, erläßt das Sr. Arxt8gericht 111 bier das Aufgebot des zur Heimzablung auf 7. Mai 1895 verloosten zu 40/6 verzinslichen Pfandbriefs der Rheinishen Hypothekenbank Mannheim Serie 48 E. 554 über 100 Æ# Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späteftens in dem auf Freitag, 6. März 1896, Vorm. 10 Uhr, vor dem Großh. Amtsgericht 111 hier anberaumten Auf- gebotstermin seine Nechbte anzumelden und die Urkunde

porzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Mannheim, 8. August 1895. Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts : Stalf.

[22617] Aufgebot.

Nr. 37 334. Auf Antrag des Kgl. Förstgrs Niko- laus Trost in Weimar, vertreten durch Rechtêanwalt Heeren in Caffel, erläßt das Amtsgeriwt I1l hier das Aufgebot der beiden Pfandbriefe der Rheinischen Hypothekenbank Mannheim

Nr. 08765 Serie 70 Litt. D. über 200 4, Me: 10020 2 22/1 02 Wai 20008

Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spä- testens in dem auf Freitag, 21. Juli 1899, Vorm. L0 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine seine Nechte bei dem Gr. Amtsgerichte IIT bier an- zumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Manuheim, 29. Juli 1895.

Gerichtsschreiber des Großh. Amtsgerichts: Stalf.

[4936]

Nachstebendes Aufgebot :

Der Amtsrath Bruno Wahnschaffe zu Wester- burg bat das Aufgebot bezüglih der ihm abhanden efonmenen, auf seinen Namen lautenden Stamm- Priorität8aftien der Aktien-Zuckerfabrik Holzminden Nr. 272, 273, 274, 275 und 276 über je 1200 M beantragt. Der Inhaber der Aktien wird aufgefor- dert, spätesiens in dem auf den 15. November 1895, Vormittags LO Uhe, vor dem unter- zeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Aktien vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Aktien er- folgen wird.

Solzmiuden, den 16. April 1895.

Herzoglihes Amtsgericht.

4 i (gez.) H. Cleve.

wird damit veröffentlicht. Wilkening, Gerichtsschreiber.

[30658] Aufgebot. *

Auf Antrag des Instmanns Gottlieb Maczas und der Instmannéwittwe Eva Macias, geb. Chaborski, beide aus Albin8hof, wird hiermit der abhanden a Auszug aus dem Kontobucße der fremden

elder des Vorshußvereins zu Neidenburg Konto- buch C Vol. 19 S. 239 über 120 Æ, wel(e von dem Instmann Gottlieb Maczas aus Albinshof am 8. August 1883 eme worden sind und auf welchen Betrag nach dem Auszuge vom 11. April 1894 Ende 1893 ncqh ein Bestand von 78 vor- handen war, aufgeboten. Alle diejenigen, welhe auf

‘diese Einlage Rechte und Ansprüche zu haben ver-

meinen, werden aufgefordert, dieselben spätestens im Aufgebotstermin, den 8. März 1896, Vsor- mittags 10 Uhr, kei dem unterzeihneten Amts- geriht, Zimmer Nr. t1, anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für fraftlos erklärt werden wird. As 9, August 1895. S mt8gcricht. [brich.

[24336] Aufgebot. L « Die unter der Firma Charlier & Scheibler zu göln bestehende Handelëgesellshaft hat das Aufgebot des in dem Niederlagsregister des Königlichen Haupt- Steueramts f. a. G. zu Köln A. pro 1895/96 ein- getragenen Niederlagescheins über 5 Kolli, welche mah Inbalt des erwähnten Niederlagescheins H. W. 497, H. W. C. 498 gezeichnet find, Mangeln ifalten, 122, 110, 120, 110 bezw. 108 Kilogramm egen und aus England Herkommen, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordext, sväte- sens in dem auf den 19. Februar 1896, Vor- ttags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, der ordentliden Gerichtsstelle, anberaumten Aufgebotstermine seine Rehte anzumelden und die Úrfunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä- mng der Urkunde erfolgen wird, ln, den 9. Juli 1895. i Das Königlite Amtsgericht. Abtbeilung 8.

(18375] Aufgebot. / Auf Antrag des Kutschers Wilhelm Schrader in graunshweig, Auguststraße 12, welcher den Verlust es über 350 Æ lautenden Sparkassenbuhs des hiesi- Spar- und Vorschußvereins E. G. m. b. H. f 2955 glaubhaft gemacht hat, werden die unbe- mten Inhaber diefer Urkunde aufgefordert, \päâte- ns in dem auf den 30. Dezember 1895, gormittags 9 Uhr, vor unterzeichnetem Gericht quberaumten Ugo En ihre Rechte anzumelden md das fragliche Sparkafsenbuch vorzulegen, widrigen- falls dieses für kraftlos erklärt werden wird. Königslutter, den 14. Juni 1895. H Amtsgericht. Bröckelmann.

9633

( Ín L Aufgebotssache Leo Paleari (F. 2/94) wird azderweitiger Aufgebotstermin auf den L. No- vember 1895, Vormittags 9 Uhr, anberaumt. Der unbekannte Inhaber des vox Julius Wiesbader u Frankfurt a. M. gezogenen, von A. Sprengel hier acceptierten, vom Aussteller in blanco in- dossierten, am 1. September 1894 fällig gewesenen Wechsels über 200 4 wird aufgefordert, spätestens in diesem Termine seine Rechte bei dem unter- ¡jihneten Gerihte anzumelden oder den Wesel porzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des bezeichneten Wechsels erfolgen wird.

Höchst a. M., den 14. Juli 1895.

Königliches Amtsgeriht. Abtheilung TIT.

[15212] Aufgebot. L

Der Kaufmann und Königliche Loiterie-Einnehmer Kaiser zu Luckau hat das Aufgebot des von der Königlihen Regterung zu Frankfurt a. O, unterm 31. August 1856 für den Kaufmann Karl Friedrich Mobrstedt als Besitzer des Grundstücks Luckau Band I Nr. 10 ausgetitellten und zufolge Vermerks vom 30. April 1857 auf dessen Vesiznachfolger, den Undrath Grafen zu Solms, umge|chriebenen Ent- sädigungsanerkenntnifses' beantragt, in welGem der Werth der mit dem Besiße des Grundstücks ver- bunden gewesenen Braugerechtigkeit auf 184 Thaler 17 Sgr. 6 Pf. festgeseßt ist. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 9, Dezember 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserflärung der Urkunde erfolgen wird.

Luckau, den 27. Mai 1895.

Königlicßes Arntsgericht.

[1924] Anfgebot. :

Die verw. Frau Johanne Christiane Wilhelmine Thiele, geb. Mannsfeld, in Plömniy hat das Auf- ebvt der angeblich verloren gegangenen, vom vormal. beriogl. Kreisgericht (Grundrichter) zu Cöthen unterm S 1879 für fie als Shuldurkunde über 12000 A rüdständige Kaufgelder und Auszug er- theilten zweiten Ausfertigung des Kaufvertrags des Akonomen Julius Thiele in Plömnitz vom S - D ï 1879, über die bisher der genannten Witiwe Thiele iérig gewesenen, jeßt im Grundbuche von Plömnig

. I Bl. 33 und 34 geführten Grundstüdcke, be- antragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf- gefordert, spätestens in dem auf Sonnabend, den 2, November 1895, Vormittags D Uhx, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 15, anberaumten

usgebotstermine seine Rehte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Cöthen, den 9. April 1895.

Herzog!. Anhalt. Amtsgericht. T1. Guft. Holzmann.

(28295) Aufgebot. m Grundbue des dem Gutsbesißer Oscar Stolz zu Schönbrunn gehörigen Grundstücks Nr. 16 Nieder - Bögendorf kbaften in Abtheilung IIT sub r. 1 aus der Urkunde vom 27. November 1801 à. 6000 6 Kaufgelder nebst 44 °/o Zinsen für das General - Depositociuum des s\tädtishen Pupillar- ositorii E Os, L 4, Ginsei fe H 4 Kaufgelder ne & 09/9 Ztnien für die derwittroete Frau in aao Eleonore Mende, geb. tver, zu Breslau. gDiese often sind angebli getilgt und follen im rundbuch gelös{cht werden. vi den Antrag des Grundeigenthümers werden téhalb die Rechtsnachfolger der Sypothekengläubiger gegefordert, ibre Se und Rechte auf die Lien spätestens im Aufgebotstermine deu 25. No- ember 1895, 11 Uhr Vormittags, bei dem Unterzeichneten Gericht Zimmer Nr. 10 anzu- pelden, widrigenfalls fie mit ihren Ansprüchen auf e Posten werden ausgeschlofsen werden. chweiduig, den 31. Juli 1895. Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.

[30664] Q effeutliche Bekanntmachuug. auf Anordnun a Königlichen Amtsgerichts beilung IV "Gemäind werden alle diejenigen, an dem“im hiesigen Arntkgerihtsbezirk urid in Frid Demeinde Keldeunich belegenen Bergwerk neh olin Mitbetheiligungsansprlihe zu Haben vere diesel aufgefordert, bis zum 15, Oktober 1895 en bei der unterzeihueteu Stelle anzumelden.

Bei nicht eite Anmeldung werden die Erben Theodor Stein, nämlich: 1) Otto Stein, Gewerke, zu Kirchen a. d. Sieg, 2) Alfred Steiu, Bergassessor daselbst, 3) Maria Stein, Ebefrau Dr. med. Felix Rausfcheubusch daselbst, t als alleinige Mitbetbeiligte des Bergwerks im Grundbuche zur Eintragung kommen. Gemünd, den 20. Juli 1895. Königliches Amtsgericht. Abth. 19.

[3066) Aufgebot.

Der Landwirth Stephan Kellerboff zu Sieningsen bat bebufs seiner Eintragung als Eigenthümer im Grundbuche tas Aufgebot der Antheile der Ge- schwister Johann Heinrich, Maria Katharina und Heinri Andreas Fürste, genannt Kummerwie, zu Heppen an dem Grundstücke Flur T Nr. 15 der Ge- meinde Soest, als dessen Eigenthümer im Grund- buche von Sceft Band 111 Blatt 127 die genannten drei Personen und deren Schwester Anna Maria Fürste, genannt Kummerwie, eingetragen stehen, be- antragt. Gs werden daher alle diejenigen, wele Eigenthumsansprüche an den Antheilen der Ge- s{hwister Johann Heinrich, Maria Katharina und Heinrich Andreas Fürste an dem genannten Grund- nüdke geltend zu machen haben, aufgefordert, die- selben spätestens in dem an hiesiger Gerichtsftelle auf den 25. Oktober 1895, Vormittags U Uhr, anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls fie mit ihren Eigenthumsansprüchen ausges{lofsen werden.

Socst, den 5. August 18395.

Königliches Amtsgericht.

[30657] Bekanntmachung.

Auf den Antrag des Grafen Karl Friedri Alexander bon Schwerin zu Wendisz-Wilmersdorf bei Ludwigs8- felde werden alle unbekannten Gigenthumsvrätendenten aufgefordert, spätestens im Aufgebotêtermin am 8, Oktobcr 1895, Vormittags 1K Uhr, ihre Ansprüche und Nechte auf das zu Wendis- Wilmersdorf gelegene Kartenblatt 3 Flächen- abschnitt 107/51 der Gemarkung Wendish- Wilmers- dorf verzeichnete Grundstück (Weg; Dorfstraße) von 37 ar 80 qm Größe und das ebenda gelegene Karten- blatt 1 G'ächenabschnitt Nr. 68 der Gemarkung Wendisch-Wilmersdorf verzeihnete Grundftück (Weg;

Dorfstraße) von 1 ha 45 ar Größe anzumelden,

widrigenfalls fie mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die betreffenden Grundstücke bei Anlegung des Grundbuchlattes ausges{lossen werden. Trebbiu, den 15. August 1895. Königliches Amtsgericht.

[30667]

Der am 15. Mai 1825 zu Alpenrod als Sohn des am 11. August 1874 daselbst verstorbenen Jobs.

eter Geisler geborene und seit Mitte der 1850er Jahre mit unbekanntem Aufenthaltsorte nah Austra- lien verzogene Johann Friedri} Geisler, sowie dessen etwaige Leibes- oder Testamentserben werden auf Antrag der geseßlichen Erben, namentli der Wittwe Bille zu Borbeck bei Efsen und dec Ludroig Geisler Wittwe zu Alpenrod als bestellten Vor- mundes ihrer Tochter Karoline Geisler, hiermit auf- gefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 26. November 1895, Vormittags 9 Uhr, bierhin in das Sitzungszimmer Nr. 1 bestimmten Termine sich zu melden und zu legitimieren, widrigen- falls der genannte Joh. Friedrih Geisler für todt erklärt und das vormundschaftlich für ihn verwaltete Vermögen seinen geseßlichen Erben eigenthümlich ohne Kautionéleistung verabfolgt werden wird.

Hachenburg, den 15. August 1895.

Königliches Amtsgericht. IT. Dr. Heymann.

[30660] Vorbescheid.

Nr. 13 297. Gegen den .am 3. Mai 18383 zu Elcheëéheim geborenen und zuleßt dort wohnhaften, 1866 nach Amerika ausgewanderten und feit 11. August 1867 vermißten Taolöhner Florian Amann ift Verschollenheiterklärung beantragt. Es ergeht Auffcrderung an den Vermißten und an alle diejenigen, welhe Auskunft über Leben und Tod desselben zu ertheilen vermögen, uns binnen Jahreéfrist Nachricht zu geben.

Nastatt, den 14. August 1895. L

Großh. Amtsgericht. (gez.) Oster. Dies veröffentlicht : Der Gerichtsschreiber: (L. 8.) Zirkek.

[30662] Verschollenheitsverfahren.

Nr. 29873. Das Gr. Amtégericht dahier bat heute folgenden Endbescheid erlassen: Nachdem BVijoutier Wilhelm Emanuel Ziegler, von Kieselbronn, zuleßt wohnhaft in Pforzheim, auf die dieéscitige Auf- forderung vom 21. Juli 1894, Nr. 28 62%, keine Nachricht von si gegeben hat, wird derselbe bier- mit für verschollen erflärt.

Pforzheim, den 10. August 1895. : Der Gerichtsschreiber o e: Bad. Amtsgerichts:

att.

[30699] Bekanntmachung. :

Durch die Auésclußurtheile vom 14. August 1895 find die 2 Sparkassenbücher der \tädtishen Sparkafse zu Oels Serie I Nr. 11616 über 1284,62 4 und Serie 11 Nr. 2221 üter 2015,96 A, ausgestellt ersteres für den Krankenfoud der Klein-Ellguther Kircheugemeinde und leyteres für den Lehrer M. Ts\chech in Görlitz, für kraftlos erklärt worden.

Oels, den 14. August 1895.

Königliches Amtsgericht.

O EARERC E Verkündet am 15. August 1895. Guthfknecht, als Gerichtsschreiber. Der gelegentlih einer Theilabtretung nachträglich gebildete Hypothekenbrief vom 2. Juli 1892 üker die aus den Kaufvertcägen vom 12. Juli 1873 und 28, Juni 1878 nebst Deklaration vom 20. Dezember 1881 ursprünglich im hicfigen vorm. Suld- und fandprotokoll Bd. 9a. Bl. 316, später im Grund- us von Osdorf Bd. 2 Bl. 75. Abtb. 111 Nr. 48, 40., 4d. und 46. noch für die Ebefrau Maria Rebecca Nodop, ‘geb. Wortmann, in Blankenese, die Ehefrau Maria Beata Kroeger, geb. Wortmann, in Dotenhuden und den Milchhäntler Johann Mikhelm Wortmann in Hamburg (früher Ultona) in Höhe von je 14760 A4- und “für den Gärtner - Johannes Wortmann in Osdorf in Höhe von 11 760 auf

[30697]

in Osdorf eingetragenen Beträge, 56 040 M, ift für kraftlos erklärt. Blankeuese, den 15. August 1895. Königliches Amtsgericht. Abtheilung Ik.

[30698] Vekanutmachung. 4 Durch Aus\lußurtheile des biefigen Königlichen R vom 10. August d. J. sind die Inhaber er au Topolla 20 Abtheilung 1IIT Nr. 1,

é 4 Z T 21 00s

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N, s T 18;

9 2 l: , 5 für die minorenne Dorothea Fenske, Tochter der Christoph und Dorothea, geb. Schmidt, Fenske’shen Eheleute eingetragenen Post von 300 46 und Neben- ansprüchen mit ihren Ansprüchen auf die betreffende Post ausgeschlossen. Es sind ferner die Inhaber des auf Czarnun 2 Abtbeilung Ill Nr. 1 für Justine Frank eingetragenen Anspruchs auf eine S eus mit ihren Ansprüchen auf den betreffenden Anspru ausges{lofsen.

Lobsens, den 12. August 1895. Königliches Amtsgericht.

[30691] Oeffentliche Zustellung.

Die Ebefrau Arbeiter Anton Graw, Bertha, geb. Kuwstell, zu Braubauerschaft, Hochstraße 65, vertreten durch Recht8anwalt Dr. Strunk zu Essen, klagt gegen ihren Ehemann, Fabrikarbeiter Anton Gratwv, früber zu Braubauerschaft auf der Spiegelmanufaktur,. jetzt unbekannten Aufentbalts, wegen fortgefeßter, das Leben gefährdendcr Mißbhandlungen, Drohungen und wegen Trunkenheit, auf Trennung des zwischen Parteien bestehenden Bandes der Ehe und Ver- urtbeilung des Beklagten für- den allein s{uldigen Theil, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Nechtsftreits vor die ITI. Zivilkammer des Kuiglichen Landgeri(ts zu Essen a. Ruhr, Zinimer 40, auf den 29. November 1895, Vormittags ® Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwccke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug e IOYE bekannt gemacht.

Lücking, Gerichts\Mreiber des Königlichen Landgerichts. 30694] Oeffentliche Zustellung.

Der Wirth Nikolaus Meyer zu Tieffenbach, ver- treten durch Rechtsanwalt Lurz in Zabern, klagt gegen Katharina Weifemüller, Ebefrau des Klägers, obne bekannten Wohx? und Aufenthaltsort, auf Ehe- {eidung. und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor tie I. Zivil- fammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Zabern auf den 25, November 1895, Vormittags L0 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Zaberun, den 16. August 1895.

Scemidt, i Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts. ean Oeffentliche Zuftellung nnd Ladung.

Wilhelmine Weber, Fabrikarbeiterin, Chefrau von Karl Heilig, Bicerbraucr, beide in Kaiserslautern wohnhaft, Klägerin im Armenrechte, durch Rechts- anwalt Kölsch in Kaiserslautern als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten, hat gegen ihren genannten, zur Zeit ohne bekannten Aufenthaltsort abwesenden Ghe- mann, Beklagten, zur Zivilkammer des Königlichen Landgerichts Kaiserslautern Klage erhoben R ee {eidung mit dem Antrage: „Die Ehescheidung zwischen den Parteien auszusprehen und dem Bes flagten die Prozeßkosten zur Last zu legen.“ Klägerin sadet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits in die öffentlihe Sißung der Zivil- fammer des Königlichen Landgerichts Kaiserslautern vom 11. Dezember 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Auffordecung, sich einen bei dem Prozeß- gerihte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den ohne bekannten Aufenthaltsort abwesenden Beklagten Karl Heilig wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. :

Kaiserslautern, den 13. August 1395. | Der Gerichtsschreiber bei dem Königlichen Landgericht.

Koenig, Königlicher Sekretär.

30693] Oeffentliche Zustellung.

l Die FleisGermeisterfrau Wilhelmine Konschak, geb. Oppenheim, zu Frankfurt a. O., vertreten dur den Justiz-Rath Mangelsdorff hierselbst, klagt. gegen ihren Ehemann, den Fleischermeister Wilhelm Konschak, früher in Oslowo, jegt unbekannten Aufenthalts, wegen böelicher Derlan mit dem Antrage: das zwischen Parteien bestehende Band der Che zu trennen, den Bellagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ihn in die Kosten des Rechts- streits zu verurtbeilen, und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Königlihen Landgerichts zu Graudenz auf den 13. Dezember 1895, Vor- mittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be- stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Kosciúsfki, i Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[30679] Vekanntmachung.

Der Rechtsanwalt Vtayr dahier hat für die Maurers8- tochter Viktoria Nummel in Gaden gegen den Gütler Sebastian Wagner, zuletzt in Mün smünster wohn- haft, jetzt unbekannten Aufenthalts, am Königl. Lands gerichte Neuburg a. D. eine Klage wegen Forderung eingereiht. Diese Klage enthält die Ladung des Be- flagten zu deim vom Vorsitzenden der Ferienkammer zu bestimmenden Termine, die Aufforderung, zur münd- lien Verhandlung einen beim Königl. Landgerichte Neuburg a. D. zugelassenen Rechtsanwalt als Ver- treter ¡u bestellen, und ten Antrag, den Beklagten zu verurtheilen, entweder die Klägerin zu ehelichen oder ibr eine Entschädigung von 2203 f 30 .Z nebst 5% Verzugtzinsen hieraus vom Tage der Klage- zufiellung an zu leisten, unter allen Umständen aber ihr die Hälfte des vom Anwesen Hs8.-Ner. 27 in Münch3münfter entfernten Inventars mit 1500 #4 ammt 59/9 Verzugszinsen daraus seit dem Tage der

lagezusteUung an zu ersetzen sowie die Streitskosten

zu tragen. Zür mündlichez Ins wurde vom Borsigenden der Ferienkam:ner Termin bestimmt guf

dem Grundbesiß des Gastwirths Peter Wortmann ; zusammen

Donuerstag, deu 21. November 1895, Vox- mittags S¿ Uhr. Gerrichts\{reiberet des Königl. Landgerits Nenburg a. D. (L. 8.) ey, Königl. Sekretär.

[30889] Oeffeutliche Zustellung. ;

Nr. 7103. Die Elsa Klein, uneheliches Kind der ledigen Regine Klein, Tochter des verstorbenen Bahnwarts Karl Klein von Sulzfeld, vertreten durch den Klagvormund Jakob Stickel von Zaisen- hausen, klagt gegen den Müller Karl Fischer von Gingen, Ober-Amt Gaislingen, zuleßt wohnhaft in der Egonmühle bei Sulzfeld, auf Ernährungsbeitra auf Grund des Gesetzes vom 20. Februar 1851, m dem Antrage auf ne, des Beklagten zur Zahlung eines wöchentlihen Beitrags von 1 ä, vom Tage der Geburt des klagenden Kindes, 1. Juni 1895, bis zum zurüdckgelegten 14. Lebensjahre dess selben, vorläufige Vollstreckbarkeit des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzoglihe Amts» geriht zu Eppingen auf Samstag, den 19, Of- tober 1895, Vormittags §9 Uhr. Q Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Aus- zug der Klage bekannt gemacht.

Eppingen, den 16. August 1895.

Kuenzer, Nechtspraktikant, : Gerichts\hreiber des Großherzoglihen Amtsgerichts.

[30695] Oeffeutliche Zustellung.

Die Gastwirthstochter Pauline Langer und deren außerebelih geborenes Kind Magdalena Anna Langer, E und vertreten durch den geseylihen Vormund Gastwirth Johann Langer, sämmtlich zu Ranisch, Prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt Fränkel zu Fricdland î. Oberschl, klagen gegen den Stell- machermeister Bernhard Mischuda, früher zu Fried- land i. Obers{hl., unter der Behauptung, daß der Beklagte innerhalb der geseßlihen Konzeptionszeit mit der Mitklägerin Pauline Langer den Beischlaf A hat, mit dem Antrage, zu erkennen :

1. Der Beklagte wird für den natürlihen Vater des von der Mitklägerin Pauline Langer zu NRanisch außerehelich am 23. Juli 1895 geborenen Kindes erklärt, und als folber verurtheilt :

1) an Tauf-, Entbindungs- und Sech8wochenkosten 30 é an die Mitklägerin Pauline Langer zu zahlen,

2) an monatlihen Alimenten je 7,90 4 für das Kind, in vierteljährlihen, mit dein 23. Juli 1895 beginnenden Pränumerationsraten von je 22,90 M, in Worten: Zwetundzwanzig Mark fünfzig Pfennig, auf die Zeit vom 23. Juli 1895 bis zum vollendeten vierzehnten Lebensjahre des Kindes, zu Händen des Mitklägers Johann Langer, als geseßlihen Vor- mundes, zu zahlen, | ; j j

3) dem Kinde das geseßliche Erbrecht in seinem Nachlaß vorzubehalten, :

4) für das Kind, falls es sterben follte, die Be” gräbnißkoften zu tragen;

- 17. dem Beklagten werden die Kosten des Nechts- streits einshließlih der Kosten des vorgängigen Arrest- verfahrens Langer c/a Mischuda G. 5/95 auferlegt,

ITL, das Urtheil wird, soweit es sih um die rüd- ständigen, fowie um die bereits fälligen laufenden Alimente und um die 30 #4 Entbindungskosten handelt, für vorläufig vollstreckbar erklärt.

Die Kläger laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechtéstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Friedland i. Oberschl. auf den 11. Of- tober 1895, Vormittags 9 Uhr. M Zwette der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Friedland 1, Obershl., den 12. August 1895. Der Gerichts\hreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[30678] Ocffentliche Zustellung.

Die Firma A. Sauer- e zu Franksurt a. M. flagt gegen den Kaufmann Carl Dörner, früher in Frankfurt a. M., Schillerstraße 11 bei Schüße, jeßt unbekannt abwesend wo? aus von Balth. Frensch in

rankfurt a. M. zediertem Wechsel, ausgestellt am

7. Oktober 1894, zahlbar am 1. März 1895, acceptiert von Carl Dörner, über 75 4, mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung des N im Urkunden- pot zur Zahlung von 75 4 nebst 60/6 Zinsen seit 20. März 1895 und 7 M 46 „3 R D und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Frankfurt a. M., Zimmer 129, auf den 25, Oktober 1895, Vormittags 9 Uhr. Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

(Unterschrift),

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts, 17. [30690] Oeffentliche Zuftellung. _

Der Iohann Graff, Vater, Gastwirth in Sulzern, vertreten durch den Gerichtsvollzieher-Amtskandidaten Müller in Münster, klagt gegen den Johann Kempf, Holzshuhmacher, früher in Sulzern, zur Zeit ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, aus einer inr Laufe des vorigen Jahres an den Beklagten ge- machten Eß- und Trinkwaarenlieferung, mit dem Antrage auf Zahlung von 49,10 (4 nebst 5 9/6 Zinsen vom Klagetage ab, und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserlihe Amtégeriht zu Münster im Ober- Elsaf; auf Freitag, den 8. November 1895, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffent- lihen Zustellung wird dieser ‘Auszug der Klage bekannt gemacht. :

(L. 8.) Kahl, Amtsgerichts-Sekretär,

Gerichts\{hreiber des Kaiserlihen Amtsgerichts.

[30680] Landgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Otto Stubbe, 1. Brandstwiete Nr. 3, Hamburg, vertreten dur die Rechtsanwalte Dros. Scharlah, Westphal, Poelchau und Lutteroth, agt gegen den Ludwig Greve, früher in N Y jeßt unbekannten Ausenthalts, im Wechselprozesse aus zwei Wechseln vom 12. bezw. 15. April 1895, fällig gewesen am 12. bezw. 15. Juli 1895 über Ab 399 65 und H 219,60 mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von A 549,25 nebft 6 %/6 pie auf M 329,65 seit dem 12. Fali 1895 und auf M 219,60 seit dem 15. Jali 1895, fowie 4 22,49 Wechselunkoften, und ladet dea Beklagten zur mündlichen “d wu des Nechtastreits vor die Kammer 11. für Handels]achen des Landgerichts zu Hamburg (Nathhaus) auf den 9, Oktober 1895, Vormittags 95 Uhr, mit der Uufforderung, cinen bei dem gedachten Gerichte zugelafenen Anwalt zu „bestellen. Zum Zwecke der