1895 / 200 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 22 Aug 1895 18:00:01 GMT) scan diff

P p vern nan Mai a A G H Bg P L E S E A E S B LASNR Fie -IR C N “fe

E F i S j f F 1A, h 10H N K 3 # f be 5A L V F 4 l: þ j 7 i f é f f P4 ck F E i N 1 E P 2 5 i i H F! 4 j f Me / F 2 A C4 (F ck i M J i] s D L 4 Þ 3 ' E t F f F j L L A . F +4 F H t 41 4 [ t Fi | S ; J 3 1 F Z A H | j Y Ff L f 1 F h Ù L v | Â L ' E | L f ; 2 H D ; Wf H f 1 H Ó 4 4 F hz f k j H & E | i F i BE E # 4 1 E L f A | N 1 N 2 10A È j 2 K 4 1 f h f J ? 4 7 2A 1 7 H f L L 4 1

l e V ER uw Spt Ä i E Tri Atar “nte - (S

«J

der Amtéstellung und mit dem Siegel der Stadigemeinde zu verfehen, ros fönnen diese Unterschriften mit Faksimilestempeln gedruckt werden. Eingetragen in das Kontrolbuch Band . . . . Nr (Eigenhändige Unterschrift eines Kontrolbeamten.)

Provinz Westfalen. Regierungsbezirk Minden.

Zinsschein

te Reihe

zu dem Anleiheshein der Stadt Minden Buchstäbe .… . „Ner... Über

Der Inhaber dieses Zinssheins empfängt gegen dessen Rük- gabe in der Zeit vom 1. April bezw. 1. Oftober 18 .. ab die Zinsen des vorbenannten Anleihesheins für das Halbjahr vom ….. . ten

Ds Ten E M O Det der Stadt-Hauptkasse zu Minden oder deren Zahlstellen.

Minden, den . . ten (Trockenstempel.) Der Magistrat. ; i (Unterschriften.) - i : Dieser Zinsschein is ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nah Ablauf des Kalenderjahres der Falligkeit erhoben wird. i : Anmerkung: Die Namensunterschriften des Magistrats- Dirigenten und eines Magistratsmitgliedes können mit Lettern oder Fafsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der E Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

te Ausgabe, M. zu 342/0 Zinsen.

Regierungsbezirk Minden.

Anweisung zu dem Anleiheshein der Stadt Minden Buchstabe Nt: 6 Uber

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem obigen Anleiheschein die . . . . te Reihe von Zinsscheinen für die zchn Jahre von bis S bei der Stadt-Hauptkasse in Minden, fofern nicht rechtzeitig von dem als folchen fich ausweisenden Inhaber des Anleihescheins dagegen Widerspruch erhoben wird.

Minden, den ' (Trockenstempel.) Der Magistrat. (Unterschriften.) ; Anmerkung. Die Namensunterschriften des Magifstrats- Dirigenten und eines Magistratsmitgliedes können mit Lettern oder Fafsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der

Provinz Westfalen.

eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen

werden. Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blatt- breite unter den beiden leßten Zinsscheinen in nacttebenber Art abzudrucken :

. . ter Zinsschein. | ._. ter Zinsschein.

Anweisung.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Bekanntmachung.

Bei dem Berggewerbegeriht zu Saarbrücken ist an Stelle des Königlihen Amtsrichters Dr. Abt dem Königlichen Amtsrichter Dronke zu Sulzbach die kommissarische Wahr- nehmung der Obliegenheiten eines Stellvertreters des Vor-

fißenden unter gleichzeitiger Betrauung mit dem Vorsitz der

Kammer Sulzbach dieses Gerichts übertragen worden. Berlin, den 18. August 1895. Der Minister für Handel und Gewerbe. Im Austrage: Esfens.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der bisherige Rektor und Hilfsprediger Leopold Czypulowsfi ist zum -Kreis-Schulinspektor ernannt worden.

Am Schullehrer-Seminar zu Bederkesa is der Lehrer Böhr zu Osnabrück als ordentliher Seminarlehrer, und

am Schullehrer-Seminar zu Homberg der Lehrer Beil aus Schorbach als Seminar-Hilfslehrer angestellt worden.

Abgereist:

Seine Excellenz der Präsident des Reichsbank-Direktoriums, Wirkliche Geheime Rath Dr. Koch, mit mehrwöchigem Urlaub nach der Schweiz.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 22. August.

__ Seine Majestät der Kaiser und König gedenken, wie dem „W. T. B.“ aus Cassel gemeldet wird, in den nächsten Tagen mehreren Truppenübungen beizuwohnen, u. a. in der Senne bei Paderborn, wo morgen Kavallerieübungen und am 24. d. M. Parade stattfindet. Später begeben Seine Majestät Sich nah Mainz, wo am 26. d. M. Truppen des X1. Armee- Korps besichtigt werden.

Der General ch Lieutenant Kuhlmann, Inspekteur der 1. Fuß-Artillerie-Jnspektion, hat Berlin verlassen.

Der Kaiserliche Gesandte in Stockholm, Wirkliche Geheime Rath Graf von Bray-Steinburg hat einen ihm Aller- höchst bewilligten Urlaub angetreten. Während der Abwesen-

- heit desselben fungiert der etatsmäßige Legations-Sekretär der

Kaiserlichen

Geschäftsträger. Der Königliche Gesandte in Karlsruhe, Wirkliche Geheime

Rath von Eisendecher ist von dem ihm E be-

willigten Urlaub auf seinen Posten zurügekehrt und hat die Geschäfte der Gesankt puruCgeed i

esandtishaft von Pilgrim-Baltazzi als

chaft wieder übernommen.

Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Königlih württem- bergischer Regierungs - Direktor von Schi cker und Königlich E her Direktor von Fischer sind in Berlin ein- getroffen.

Laut telegraphisher Meldung an das Ober-Kommando der Marine t S. M. S. „Marie“, Kommandant Kor- vetten-Kapitän Credner, am 20. August d. J. in Tanger eingetroffen.

Gumbinnen, 21. August. Seine Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen, Regent von Braunschweig, General-Jnspekteur der I. Armee-Jnspektion, traf heute Nach- mittag hier ein. Die Stadt ist festlih geschmüdckt. Bei dem Einzug, der unter brausendem Hurrah der Volksmenge erfolgte, bildeten sämmtlihe Jnnungen und die Schulen Spalier. Seine Königliche Hoheit nimmt bis zum 23. d. M. bei dem Regierungs-Präsidenten Hegel Quartier. Heute Abend fand große Jllumination und Fackelzug statt; morgen inspiziert der Prinz die hiesige Garnison.

Kiel, 22. August. Die Manöver der Herbstübungs- flotte in der Nordsee dauern, wie „W. T. B.“ meldet, bis um 25. d. M. Am 27. d. M. erfolgt die Abreise nach der Ostsee. Pährend der dreitägigen Fahrt um Kap Skagen sollen Evolu- tionen vorgenommen werden. Am 30. August trifft die Flotte in Kiel ein, wo sie am folgenden Tage Koblen einnimmt. Der 1. September ist Ruhetag, am 2. September findet eine große Sedanfeier statt, und am 3. September werden die Uebungen wieder aufgenommen. Die Flotte geht zunächst nah Saßniß und trifft am 11. September in der Danziger Bucht ein, wo bis zum 15. September die Schlußmanöver stattfinden. An e Tage erfolgt vor Neufahrwasser die Auflösung der

otte.

_ Fulda, 21. August. Nachdem die Bischofs-Konferen z vier Sizungen abgehalten hat, fand heute Abend im Dom die Schlußandacht statt.

Homburg, 21. August. Seine Königliche Hoheit der Prinz von Wales is heute Abend hier eingetroffen.

Württemberg.

Die evangelishe Ober-Kirhen- und Scul- behörde hat, dem „Staats-Anz. f. Württemb.“ zufolge, ange- ordnet, daß im Hauptgottesdienst des auf den 1. September fallenden 12. Sonntags nah dem Dreieinigkeitsfest der aroßen Ereignisse des Jahres 1870/71 gedaht und der Dank gegen Gott für das, was er in jenem Jahre an Heil und Sieg geschenkt hat, zum Ausdruck ge- bracht werde. Jn den evangelischen Mittel- und Volksschulen fällt am 2. September Vor- und Nachmittags der Unterricht aus. Jn einer Vormittagsstunde dieses Tages sind die Schüler in den einzelnen Klassen oder, wo es möglich ist, in größeren Räumen zu einer Schulfeier zu versammeln, bei welcher unter dem Zusammenwirken von Ortsschul- Jnspektoren und Lehrern die Bedeutung jener Zeit durch geshichtlihe Erzählungen dargelegt wird. Ferner sollen einzelne Ereignisse aus derselben dur den Vortrag passender Gedichte seitens der Schüler besonders vieh und geistlihe und patriotishe Gesänge eingefügt werden. Wo am Nachmittag des 2. September öffentlihe Feiern in den Gemeinden stattfinden, wird es den Ortsschulbehörden anheim- gegeben, zu veranlassen, daß hierbei von der Jugend geeignete Turnübungen und Turnspiele vorgeführt werden.

Baden. _ Seine Königliche Hoheit der Großherzog hat sich vor- gestern von Karlsruhe nah Schloß Mainau begeben.

Hefen

Jhre Königlichen Hoheiten der Großherzog. und die Großherzogin besuhten vorgestern JFhre Majestät die Kaiserin Friedrich in Friedrihshof und nahmen dort an der Mittagstafel theil.

Mecklenburg-Schwerin.

Jn dem Befinden Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs, ist den „Mecklenb. Nachr.“ zufolge, eine weitere langsame Besserung zu verzeichnen, jedoch absolute Nuhe auch für die nähsten Tage noch geboten.

Oesterreich-Ungarn.

_ Der Kaiser Franz Joseph gedenkt, wie „W. T. B.“ erfährt, am 8. September sih nach Stettin zu begeben. Der Statthalter von Galizien Graf Badeni ist gestern Abend aus Jschl in Wien eingetroffen.

Großbritannien und Frland.

_ Bei der gestrigen Berathung des Ausgaben-Etats des Ministeriums des Auswärtigen erklärte, wie „W. D QUS London berichtet, im Unterhaus der Parlaments-Unter- sekretär des Auswärtigen Amts Curzon bezüglih Siams: Das englishe Mitglied der Grenzregulieruns ommission sei soeben ee: sein Beriht werde gegenwärtig von der Regierung erwogen. Was die Schanstaaten betreffe, so befinde sich ein englischer Offizier seit Monaten in Monsing, wodurch das Eigenthumsrecht Sa auf Keutschieng hin- länglih bewiesen werde. Die allgemeine Politik Englands bezüglih Siams bestehe in der Wahrung der politischen und fommerziellen Jnteressen Englands in Siam und in der Sicherung der Autonomie und Unabhängigkeit Siams. Die diesbezüglichen Versicherungen der fran öófischen dieer gäben Grund zu hoffen, da die Duechiülrun: dieser Politik die aen Beziehungen zu Frankrei nicht gefährden werde. Was Egypten A so halte die Regierung an der Politik ihrer Vorgänger fest; die für die eventuelle Räumung aufgestellten Bedingungen seien noh nicht erfüllt und die Galétenkeit zur nohmaligen Erwägung der Frage noh nicht gekommen.

Rußland,

Der Kaiser und die Kaiserin begaben sich, einer.

Meldung des „W. T. B.“ gujolge, gestern nach Krasnoze Selo, um den dort stattfindenden anóvern zu folgen.

Der Emir von Buchara ist gestern von Jalta über Simferopol nah Wladikawkas abgereist. é

(

Sparien.

Nah Cuba werden, wie dem „W. T. B.“ aus Madrid mitgetheilt wird, im Novewber neue Verstärkungen i Höhe von 25000 Mann- abgehen. 5

Türkei, |

Auf den Vali von Monastir (Bitolia) in Ma ; Tjcherim Pascha, ist ein Attentat verübt rf eg “Mur einem Gebüsh wurde mehrere Male erfolglos auf den Wagen des Vali geschossen. Der Thäter ist entflohen.

Bulgarien.

Gegenüber den fortgeseßten Uebertreibungen der oppe- sitionellen Blätter hinsichtlich der angeblichen Folgen der Zer- störung des Pomaken-Dorfes Dospat durch tine Bande wird, nah einer Meldung des „W. T. B.“ qug Sofia, von gut unterrichteter Seite versichert : in Wahrheit habe die Pforte zwar wegen obigen Vorfalls Vorstellungen in Sofia erhoben, ohne jedoch den thatsählichen Sachverhalt klar zu legen. Die türkischerseits an Ort und Stelle an estellt» Untersuhung erscheine niht vollständig abgeschlossen Eine Jntervention irgend einer fremden Macht sei in dieser Angelegenheit überhaupt niht erfolgt. Die bulgaris@che Regierung habe die Behörden des Kreises von Bazardsthik beauftragt, den Sachverhalt festzustellen und insbesondere zy ermitteln, ob eine Bande im Bereich dieses Kreises oder ander: wärts die Grenze überschritten habe. Nach ciner bishe übrigens nicht bestätigten Behauptung hätten die Bewohng von Dospat an dem Blutbad von Batak im Jahre 1876 ie ertr und liege jeßt eine Rache der Bewohner von atak vor.

Betreffs der in Sachen der Ermordung Stam: bulow?’s geführten Untersuchung theilt die „Swoboda“ mit daß der Kapitän Morfow, welchen das Blatt beschuldigt, die Mörder zu kennen, lediglich wegen Ueberschreitung seiner Ve- fugnisse, indem er den Diener Stambulow's verwundete, vor Gericht gestellt, und der Polizei-Kommissar Jureckow, welcher auf eigene Verantwortung Tüfektschiew noch an dem Abend des Attentats in. Freiheit seßen licß, abgeseßt werden solle.

Amerika.

Die demokratische Staatskonvention von Ohio spra sich, wie „W. T. B.“ aus Springfield (Ohio) meldet, für die Nationalwährung aus, bestätigte das Parteiprogramm und nahm einen Antrag an, nah welchem die Monroe-Doktrin auf: reht erhalten wird. James G. Campbell ist zum Gouverneur ernannt worden. _

__ Auf Cuba stieß eine Abtheilung spanischer Re- gierungstruppen unter Palanka auf Jnsurgenten- banden unter Führung von Roloff und Sanchez- Sedzig Jnsurgenten wurden getödtet, die anderen wurden bis in die Provinz Puerto Principe hinein verfolgt. Der Jnsurgenten- hef Mugica wurde in Matanzas erschossen.

Asien.

Nach einer Meldung des „Reuter’shen Bureaus“ aus Bombay vom gerigen Tage herrsht auf der Bahrain- Jnsel im Persishen Meerbusen große Aufregung, weil ein feindliher Häuptling eine Anzahl Perlen fischer boote beshlagnahmte und dieselben nach türk hen Gewässern schleppte. Das zur Verfolgung ent sandte englishe Kanonenboot „Sphynx“ brachte die Boote nah Bahrain zurück. Der Vorfall soll auf der Jnsel Rutc- stórungen verursacht haben; die dortige Bevölkerung befindet sich in dem Glauben, daß seitens der Türken ein Angriff geplant werde und infolge dessen Truppen requiriert seien.

In der chinesischen Provinz Fuhkien haben, wie dasselbe Bureau berichtet, neue Gemwaltthätigkeiten statt gefunden. Die amerikanische Mission in Futschau wurde von einer zahlreichen wüthenden Volksmenge an- gegriffen, die mit allerhand Waffen versehen war. Die Kapelle und die Schule wurden zerstört. Vier ein- geborene Schüler wurden verwundet; der Lehrer, welcher Aus- länder ist, entkam. Eine starke fremdenfeindlihe Stimmung herrscht unter der Bevölkerung Futschaus, welche die Straßen durchzieht mit dem Rufe: „Vertreibt die ausländischen Teufel!“

Afrika.

Aus Massowah berichtet die „Agenzia Stefani“, daß Ras Mangascha si infolge des Abfalls mehrerer Führer, welche zu den Jtalienern übergingen, entmuthigt zeige. Betreffs der Lage im Sudan sei das Gerücht verbreitet, daß amed Ali nah Omdurman berufen und Osman Digma zu seinem Nachfolger als Kommandant der Truppen ausersehen sei.

O Des M inisterial-Blatts für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich preußishenS taaten herausgegeben im Bureau des Ministeriums des Innern, vom 15. August, hat folgenden Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungé- sachen. Zirkular, betr. die Belehrung der Parteien über die De rufungsfrist in Entscheidungen über Streitigkeiten der Armenverbänd?. Zirkular, betr. die Uebernahme der aus Lübeck ausgetwiesencn preußischen Staatsangehörigen. 11. Organisationsfachen. Ye- hörden und Beamte. Zirkular, betr. die Nichtanrehnung der Dien!l zeit von freiwillig ausfcheidenden Beamten bei Wiederanstellung. 7 Verfügung, betr. die Anstellung von Grenzkommissarien in Jllowo zu Hilfsbeamten der Staatsanwalschaft. I[1. Polizeiverwaltun? A. Versicherungswesen. Zirkular, betr. den Eid der Vorsitzenden 2c. def Schiedsgerichte für die Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. Bekanntmachung, betr. die Beaufsichtigung der zur Durchführung d? Unfall- 2c. Versicherung errichteten Schiedêgerihte. B. Gewerbe- De: Derfüaung, betr. den Begriff des höheren Kunstinteresses 1 inne des Hausiersteuergeseßes und der Reichs-Gewerbeordnung. C. Baupolizei. Verfügung, betr. die Kosten für die Unterfuchunge"! der Gasleitungen in Theatern 2c. D. Gefängnißwesen Stet und Besserungsanstalten. Zirkular, betr. die Fürsorge für entlassene Stra! gefangene. Zirkular, betr. die Tagegelder, Reise- und Umzugskofien der Strafanstaltslehrer. 1V. Verwaltung der öffentlichen Arbeiten Zirkular, betr. den Bau von Kleinbahnen. Zirkular, betr. die Ausbildung der NRegierungs-Bauführer des Hoch- und Wa baufahes. Set betr. die Ermittelung des der rechnung von Unfallrenten zu Grunde liegenden Arbeitsverdienste®. V. Verwaltung der Staatésteuern und -Abgaben. Verfügung, betr. die Feststellung des Gesammtaufkommens der direkten Staatésteueti- V1. Verwaltung für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Verfügung, betr. Forderung von M bei Stundungen her Holzkaufgeldern. Zirkular, betr. die Ausführung des Gefepes L gemeinshaftlihe Holzungen. VI1I. Militär- und Marine-Angetr heiten. Bestimmungen zur Ausführung des Geseßes betr. die Bn orge für die Hinterbliebenen von Soldaten. Zirkular-Verfügu be

schaften, welche 1870 71 und an den vorhergehenden Kriegen ehrenvoll theilgenommen haben.

Das Juli-August-Heft des „Zentralblatts für die ge-

ammte Ünterrihts-Verwaltung in Preußen“, heraus- egeben in dem Ministerium der geistlichen, Unterrihts- und Medizinal- Angelegenheiten, hat folgenden Inhalt: A. Arens der Gehälter der Direktoren der Universitäts-Bibliotheken in Königsberg, Berlin, Greifswald, Breslau, Halle, Kiel und Marburg, sowie der Paulinischen Bibliothek in Münster nach ODienstaltersstufen. Erlaß vom 59, Mai d. I. Regelung der Remuneration der Hilfsbibliothekare an der Königlichen Bibliothek zu Berlin und den Universitäts-Biblio- theken (eins{ließlich der Paulinischen Bibliothek zu Münster i. W.) nach Dienstalters\stufen. Erlaß _vom 22. Mai d. I. Aufforderung zur Bewerbung um ein Stipendium der Jacob Saling'schen Stiftung. Erlaß vom 10. Juni d. J. Praktische Aus- bildung von Nahrungsmittel - Chemikern im Kaiserlichen Ge- sundheitsamt zu Berlin. Bekanntmachung vom 24. Juni d. J. B. Zulassung der Inhaber von Reifezeugnissen der Landwirthschafts- shulen zum Subalferndienst. Allerhöchster Erlaß vom 8. Mai d. I. Geschäftsanweisung für die Kassenverwaltung der staatlichen höheren Lehranstalten im Amtsbezirk des Königlichen Provinzial- Schulkollegiums zu Koblenz vom 1. Dezember 1894. Erlaß vom 90. März d. J. Ausstellung vorläufiger E über die bestandene Abschluß- oder Entlassungsprüfung für Schüler an den höheren Lehranstalten. Erlaß vom 59. Juni d. J. Berechnung der Dienstzeit der wissenshaftlihen Lebrer behufs Feststellung der ibnen zu gewährenden Alterszulagen 3 Abs. 2 des Normal- Etats für die höheren Unterrichtéanstalten vom 4. Mai 1892). Ein- reihung von Sammelberichten. Erlaß vom s. Juni d. I. Festseßung des für die Gewährung von Alterszulagen an die hrer höherer Unterrichtsanstalten maßgebenden Dienst- alters unter Anrechnung von Hilfslebrerdtenstzeit. Erlaß vom 14. November 1894. Gewährung von Tagegeldern und Reise- fosten an die anstellungéfähigen Kandidaten des böheren Schulamts. Erlaß vom 6. Juni d. I. Verleihung des Ranges der Räthe vierter Klasse an Direktoren von Nichtvollanstalten und an Professoren höherer Lehranstalten. Bekanntmahung. Programm für den vom 1. bis 13. Oktober 189 in Göttingen abzuhaltenden naturwifssen- shaftlich-erdkundlichen Ferienkurfus für Lehrer böherer Schulen. C. Turnlehrerinnen-Prüfung im Herbst 1895. Bekanntmachung vom 10. Juni d. J. D. Lehrziele der hBheren Mädchenshulen. Erlaß vom 4. Juni d. I. E. Herausgabe cines Werks über den Krieg von 1870/71 durch den Professor Dr. Lindner in Halle. Erlaß vom 19. Juni d. J. Heranziehung der eine eigene Schule unterhaltenden Fuden zu den aus der allgemeinen Gemeindekasse zu bestreitenden Lasten der ristlihen Volksschule in der Provinz Hannover auf Grund tes hannoverschen Gesezes vom 30. September 1842. Erkenntniß des 1. Senats des Königlichen Ober-Verwaltungsaerichts vom 10. Mai d. I. Rechtsgrundsäße des Königlichen Ober-Verwaltungsgerihts. Er- fenntniß des I. Senats des Königlichen Las vom 9. April d. J. F. Fabrpreisermäßigungen für mittellofe Kranke, Blinde, Taubstumme und Waisen. Pers

betr. dic Unterstühun der bilfsbedürftigen Unteroffiziere und Mann- b

onalien.

Entscheidungen des Reichs8gerichts.

hat der Ersteher eines Grundstücks in der Zwangs- versteigerung in Anrehnung auf das baar zu zahlende Kaufgeld eine zur Hebung kommende Pfandbriefshuld zum Nominal- betrage mit Einwilligung der Pfandbriefgläubigerin übernommen, so fônnen, nah einem Urtheil des Neichsgerichts, V. lena vom 6. März 1895, die nacheingetragenen, zunächst ausgefallenen Gläubiger vor dem Ersteher nicht die Herausgabe der Differenz zwischen dem Nominalbetrage und dem geringeren Kurswerth der Pfandbriefe beanspruchen, auf welche die Pfandbriefgläubigerinzu Gunsten des Grstehers verzichtet hat. Der Rittergutsbesißer Sch. erstand das Rittergut W. in der Provinz Posen in der Subhastation und übernahm bei der am 5. August 1893 stattgehabten Belegung des Kaufgeldes zufolge vorausgegangenen Abkommens mit der Posener Landschaft das voll zur Hebung gelangte 34 9/9 ige Pfandbriefdarlehn von 387 700 M (nah Abzug des amortisierten Betrags von 5900 46) zum Nominal- betrag in Anrehnung auf den Kaufpreis. Der zunächft mit 80 000 ausgefallene Hypothekengläubiger beanspruchte klagend vom Er- steher die diesem E des Abkommens mit der Landschaft zu theil gewortene Differenz zwishen dem Nominalwerth und dem Kurswerth der Pfandbriefe zur Zeit der Kaus- gelderbelegung (97,30 9/0) im Betrage von 10307 M, indem Kläger ausführte, daß das Pfandbriefdarlehn nur nah jenem Kurs- werth auf den Kaufpreis hätte verrechnet werden dürfen, daß daher der Beklagte um den eingeklagten Betrag zu wenig an Kaufgeld ent- richtet und ih damit zum Schaden des, zunächst ausgefallenen Glâu- bizers bereichert habe. Die Klage wurde in beiden Instanzen ab- gewiesen und die Revision des Klägers wurde vom Reichs8gericht zurückgewiesen, indem es begründend auéführte: „Nach § 57 Abf. 1 des Gesetzes rom 13. Juli 1883 ist der das geringste Gebot übersteigende Betrag des Kaufpreises baar zu zahlen ; es kann aber nah § 116 a. a. D. der Ersteher in Anrehnung auf das baar zu zahlende Kaufgeld die zur ebung kommenden Forderungen mit Einwilligung der betreffenden läubiger übernehmen, was wie eine aus dem Grundstück gewährte Befriedigung, also wie Baarzahlung wirkt. Es liegt alfo für die Frage der Anrehnung der übernommenen Guvotbetens Kaufpreis die Sache niht anders, wie im Fall der Baarzahlung. Soweit der Hypothekengläubiger das baar gezahlte Kaufgeld zu seiner Befriedigung hätte in Anspruch nehmen können, so weit ist die übernommene Shuld auf den Kaufpreis an- jurechnen, so weit hat also der Ersteher seiner Verpflich- ung zur Zahlung des Kaufpreises genügt. Rechte Dritter, insbesondere der na cheingetragenen Gläubiger, werden dur den Ueber- nhmevertrag nicht errt Erwächst aus diesem Vertrag und dem darin enthaltenen Verzicht eines Gläubigers auf Baarzahlung dem Ersteher ein Vortheil, so steht dieser do niht im ursächlichen Zus- sammenhang mit dem wegen Unzulänglichkeit des Kaufgeldes ein- etretenen Auéfall eines nacheingetragenen Gläubigers, weil dieser lusfall ja auc eingetreten sein würde, wenn der Uebernahmevertrag niht geschlossen, das Kaufgeld vielmehr baar gezahlt worden wäre. Es liegt also in dem hier geseßten Fall au eine Bereicherung des GIERES auf Kosten eines ausfallenden Realgläubigers nicht vor.“

Die durch Polizeiverordnung vorgeschriebene Streupflicht der Bürgersteige bei Glatteis seitens der Hauseigenthümer oder deren Stellvertreter kann nah einem Urtheil des Reich8gerihts, V1. Zivilsenats, vom 16. Mai 1895, im Gebiet des preuß. Allg. Landrehts, von diesem auf im Hause wohnende Beauftragte, sog. Vizewirthe, gegen deren uver Qs nichts vor- liegt, übertragen werden, in welhem Fall ohne weiteres diese und niht die Hauseigenthümer für die dur Nichtbeobahtung der Polizeiverordnung hervorgerufenen Unfälle zivilrechtlich haften. „Zweifellos wurde dem polizeilichen Gebote auch dann genügt, wenn das Bestreuen durh einen dazu beauftragten .er- folgte, wie denn die Polizeiverordnung von einem Bestreuen assen dur den Eigenthümer oder Stellvertreter spricht. Es ist ferner ohne weiteres anzunehmen, daß der Eigenthümer für das Bestreuen des Pürgersteiges im eintretenden Falle dadurch am besten Vorforge zu reffen glauben konnte, daß er eine zuverlässige Person eigens dazu Gikllihtete, ‘auf den Zustand der Straße Acht zu geben und bei

lâtte die nöthigen Vorkehrungen zu treffen." (49/95.)

huld auf den-

Entscheidungen des Ober-Verwaltungsgerichts,

Ein Beamter oder ein Offizier kann, nach einem Urtheil des Ober-Verwaltungsgerichts, 1. Senats, vom 22. März 1895, neben dem durch seinen Amtsfiß begründeten Wohnsitz noch einen anderen Wohnsiß haben; einen anderen A E dem Wohnsiß am Berufsort hat derjenige, welher einen bestimmten Ort für eine ge- raume Zeit im Jahre zum dauernden oder häufig wiederholten Aufenthalt und zum Mittelpunkt der Lebensverhältnisse machen will und macht. Der Herzog zu X. war in den Jahren 1891 und 1892 in Ausübung seines Berufs als Offizier in Berlin thätig und besaß dort eine eingerihtete Wohnung. Außerdem hatte der Herzog in dem bei der Stadt Y. (Slesien) belegenen Schloß Y., dem Stammsitz der Herzoglichen Familie, eine vollständig eingerichtete Wohnung inne, in welcher er im Jahre 1891 sechsmal zusammen 73 Tage lang, in Zeit- abshnitten von 2 bis zu 23 Tagen und im Jahre 1892 ahtmal zu- sammen 62 Tage lang, in Zeitabschnitten von 2 bis zu 15 Tagen gewohnt und fast stets Gäste empfangen hat, deren Zabl zwischen 2

und 10 geschwankt hat. Der Magistrat zu V. erachtete das Shlof Y. als

zweiten Wohnsiß des Herzogs und zog ihn zu den Hausväterbeiträgen im Bezirk der evangelishen Stadtschule zu Y. für das Jahr 1892 heran. Der Herzog fühlte h durch diese Heranziehung beschwert, unter anderem deshalb, weil er innerhalb des Schulbezirks keinen Wohnsiß, sondern nur ein zur Ausübung der Jagd eingerihtetes Absteige- quartier besie, erhob Klage beim Bezirksausshuß, welche aber ab- gewiesen wurde. Auf die Berufung des Klägers bestätigte das Ober - Verwaltungsgeriht die Vorentscheidung, indem es begrün- dend ausführte: „Es ist keine maßgebende Norm vorhanden, welche es ausschließt, daß cin Beamter neben dem dur seinen Amtssiß begründeten Wohnsiß noch einen anderen Wohnsiy hat . . . Die- selben Grundsäße auf cinen im aftiven Militärdienste stehenden Offizier zur Änwendung zu bringen , konnte keinem Bedenken unterliegen. Daß sich in der Geseygebung eine auf alle Ver- hältnisse berehnete und für dieselben maßgebende Legaldefinition des Begriffs „Wohnsitz“ nicht vorfindet, is bereits in dem Endurtheil des Ober-Verwaltungsgerichts vom d. Mai 1887 hervorgehoben. Es ist dort unter Bezugnahme auf das Allgemeine Landrecht, die Allge- meine preußishe Gerichtsordnung und das Reichsgeseß wegen Be- seitigung der Doppelbesteuerung vom 13. Mai 1870 des näheren ausgeführt, wie nur erübrige, auf die in der Rechtswissenschaft und Rechtsprehung herrschenden Anschauungen zurückzugehen, wona zur Begründung, zum Haben und Beibehalten _ eines Wohnsißes einmal der Wille gehört, einen bestimmten Ort zum dauernden Aufenthalt und Mittelpunkt der Lebensverhältnisse zu machen, und außerdem die Verwirklihung dieses Willens dur ent- \prehende That. Der Grundsaß, daß vor allem das fub- jektive Moment, der Wille, die Absi§t des Betheiligten in Frage fommt und weiter eine Reibe äußerlicher, objektiver Vorgänge, die eine Ausführung jenes ausdrücklih erklärten Willens enthalten oder doch einen Rückshluß auf sein Vorhandensein gestatten, is in den neueren Geseßen, welche, jedes für sein Geltungsgebiet, nah dem Vorbild des § 1 Abs. 2 des oben erwähnten Gefeßes vom 13. Mai 1870, eine Definition des Wohnsißes dahin geben, daß als Wohnsiß derjenige Ort anzusehen is, an welhem jemand eine Wohnung unter Umständen inne hat, welche auf N Absicht der dauernden Beibehaltung einer solchen shließen assen, zum Ausdruck gekommen. Allerdings würde das Vorhandensein einer vollständig eingerihteten Wohnung innerhalb des Schloßbezirks die Möglichkeit, daß sie nur als Absteigequartier benußt wird, nicht aus\chließen. Einer derartigen Annahme stand aber die Häufigkeit und die Dauer der Anwesenheit des Klägers in der Wohnung entgegen, niht minder auch die Thatsache, dh er dann fast regel- mäßig Gäste bei sich gehabt und zwar meist in sie in cinem solchen Absteigequartier nicht wohl aufgenommen werden können“. (I. 412.)

Statiftik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

n Labiau ist es am 16. d. M. zu einem Zufammenstoß zwischen Arbeitern und Polizeibeamten gekommen, in dessen Verlauf ein Arbeiter getödtet wurde und zwei {wer ver- wundet worden sind. Veranlassung zu dem Zusammenstoß war das von dem Schneidemühlenbesißer Skalweit an die städtische Polizei gerichtete Ersuchen um Hilfe gegen 9 Holzarbeiter, die auf seinem Holzhof die Arbeit auge hatten, Unfug verübten und seiner Auf- forderung, den Hof zu verlassen, keine Vote leisteten. Die Arbeiter find der Aufforderung der städtishen Polizisten und des berittenen Gendarmen Hoffmann, dessen Beistand von leßteren angerufen war, na Hause zu gehen, niht nachgekommen, haben fi vielmehr an den Polizisten thätlich vergriffen. Bei dieser Gelegenheit hat der Gendarm Hoffmann nah mehrmaliger frubtlofer Verwarnung von seiner Shußwaffe Gebrauch gemacht. Die beiden Verwundeten befinden sih im städtishen Krankenhause zu Labiau in ärztlicher Be- handlung. Die Untersuchung ist eingeleitet und der Gendarm Hoff- mann bis auf weiteres vom Dienst entbunden.

In Arnstadt i. Th. haben einer Mitheilung des „Vorwärts“ zufolge die Weißgerber die Arbeit niederlegt, weil ihnen von den Arbeitgebern die zehnstündige Arbeitszeit niht bewilligt wurde.

Hier in Berlin haben die Metalldrücker der Firma J. Landé infolge von Lohnkürzungen die Arbeit niedergelegt. Der Aus- stand der Lohgerber und Lederzurichter in der Nömer'’schen Lederfabrik in Pankow ist, wie die Blätter melden, seit Montag früh beendet. Nah dem Bericht der Ausstandskommission in einer Versammlung am Dienstag, der auch die Arbeitgeber der Fabrik bei- wohnten, ist zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine Einigung erzielt worden (vgl. Nr 191 d. Bl.).

Land- und Forstwirthschaft,

In den Staatsforsten des Regierungsbezirks Fra n e O, haben die Beschädigungen durh Insekten jegt fast völlig aufgehört; der Fraß der großen und der kleinen Kie| ernblattwespe (Lyda praetencis und Lophyrus pini) und des Kiefernspanners (Fidonia piniaria) ift sowohl in der Neumark wie in der Lausitz fast ganz erloschen, ebenso der Fraß der Kieferneule (Trachea pini- porda) in der Oberförsterei Christianstadt. Stellenweise, namentlich in den Revieren Karzig und Lagow, fand ein mäßiger Flug der Mai- Fäffer statt; erheblihe Vertilgungsmittel sind jedod in diesem Jahre niht gegen ihn angewendet worden.

Saatenstand im Königreih Bayern.

Der Saatenstandsberiht für das Königreih Bayern enthält, wie „W. T. B.“ aus München meldet, für Mitte August folgende Angaben : Winterweizen 2,36, Sommerweizen 2,92, Winterspelz 2,15, Sommerspelz 1,64, Winterroggen 2,00, Sommergerste 2,67, Hafer 2,51, Raps 3,19, Kartoffeln 2,22, Futterrüben 2,45, Zuckerrüben 2,04,

ülsenfrühte 2,88, Klee 2,40, Futterpflanzen 2,380, Wiesen 2,36, opfen 2,48. (1 bedeutet: sehr gut, 2 gut, 3 mittel, 4 gering und 5 ehr gering.)

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs8- Maßregeln.

Cholera.

Türkei. Wie der „Levant Herald“ vom 1. August mittheilt, hat die Seuche auf das Vilajet Konia übergegriffen ; es erkrankten E vom 21. bis 27. Juli in Yah - Yali 20 Perfonen, von denen 9 starben.

in einer Zahl, wie |

Ostindien. Kalkutta. Vom 7. bis 13 Juli sind 29 Per- sonen an Cholera, 4 an Pocken und 148 an Fiebern gestorben.

Fapan. Auf der Insel Kiushiu sind vom 12. April bis 5. Juli insgesammt 408 Erkrankungen amtlih e davon im Bezirk Nagasaki 40 (25 Todesfälle), in der Stadt Nagasaki 16 (12), in Sasebo 79 (70), im Bezirk Fukuoka vom 15. Mai bis 25. Juni zusammen 273 (.), davon in Moji 117 (.),

Korea. Einer Mittheilung vom 28. Juni zufolge ist die Krankheit, wahrsheinlich von der Mandschurei her Et in den an der chinesishen Grenze gelegenen Städten Wiju und Chöl- fan ausgebrochen. Die Hauptstadt, sowie die drei offenen Häfen Koreas sind bisher seuchensrei geblieben.

Brasilien. Einer Mittheilung vom 17. Juli zufolge ist die anfangs Dezember v. J. dort ausgebrochene Epidemie im Thale des Parahyba-Flusses gänzlich erloschen und kann auch in Rio de Janeiro als erloschen betrachtet werden, da seit Anfang Juni nur no ganz vereinzelte Erkrankungsfälle festgestellt sind.

Gelbfieber.

Einer Mittheilung vom 15. Juli zufolge sind die nachstehenden, an der Westküste von Mittel-Amerika belegenen Städte ergriffen : Sonsonate und Santa Ana (Salvador), Champerico (Gua- temala), Tapachula und Okus (Mexiko). Weiterhin wurden nah dem „Abstr. of sanit. rep.“ festgestellt: in Havana vom 12. bis 18. Juli 18, vom 19. bis 25. Juli 23 Todesfälle (bei etwa 54 bezw. 70 Neu-Erkrankungen), in Santiago (Cuba) vom 7. vis 13. Juli 41, in Cienfuegos vom 8. bis 20. Juli 3, in Vera Cruz vom 5. bis 18. Juli 8, in Rio de Janeiro vom 16. bis 22, cout 12. “n Havana ist die Seuche anscheinend im Zunehmen, in Rio de Janeiro im Abnehmen begriffen, ebenso einer Mitttheilung vom 13. Juli zufolge in Santjago (Cuba).

Handel und Gewerve,

Die Firma Stam u. Co. in Amsterdam, vor welcher nach der in Nr. 181 d. Bl., vom 1. August 1895, enthaltenen Notiz seitens der niederländischen Polizei gewarnt worden ist, wird betrieben durch einen gewissen G. J. Stam und is nicht zu verwechseln mit der dortigen gut beleumdeten Firma Stam u. Co., vormals Schleining u. Co., Hut- und Mügen- waaren, O. Z. Voorburgwat in Amsterdam.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien.

An der Ruhr sind am 21. d. M. gestellt 11683, nicht recht- zeitig gestellt keine Wagen. j

Jn Oberschlesien sind am 20. d. M. g-stellt 5219, nicht red t- zeitig gestellt 194 Wagen. *

Zwangs-Versteigerungen.

Beim Königlichen A mtsgeriht T Berlin standen am 921. August die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Greif s- walderstraße 19% und 196, dem Maurermeister Karl Stre cken- bat zu Rixdorf gehörig; Flächenraum 3,60 a bezw. 10,31 a; mit dem Gebot von 64000 M bezw. 196 000 4A wurden der Raths- Maurermeister Nudolf Seegers, Engel-Ufer 4, und der Fabrik- E, Walter Auffermann, Treptower Chaussee 6, gemeinschaft- li Ersteher. Ein gestellt wurde das Verfahren der Zwangsver- steigerung wegen des Grundstücks Steinmeßgstraße 32, dem Rentier Ferdinand Biermann zu Berlin gehörig.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Scchlachtviehmarkt vom 21. August 1895. Auftrieb und Markt- preise nah Schlahtgewicht mit Ausnahme der Schweine, welche nah Lebendgewiht gehandelt werden. Rinder. Auftrieb 535 Stück (Durchschnittspreis für 100 kg.) I. Qualität —,— A, I. Qualität —,— A, III. Qualität 92—104 6, IV. Qualität 80—86 A Schweine. Auftrieb 6557 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) Mecklenburger 98 4, Landschweine : a. gute 94—96 4, bÞb. geringere 88—92 M6, Galizier —,— M, leihte Ungarn —,— M, bei 20 9/9 Tara, Bakonyer —,— M bei kg Tara pro Stück. Kälber. Auftrieb 1551 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) T. Qualität 1,20—1,24 M, II. Qualität 1,10—1,18 Æ, IIT. Qualität 1,00— 1,08 46 Schafe. Auftrieb 2716 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) I. Qualität 1,00—1,14 A, II. Qualität 0,92—0,96 A6 III. Qualität —,—

Die näâhste Börsenversammlung zu Essen findet am 96. August im „Berliner Hof“ statt.

Die Einnahmen der Königlih württembergischen Staatseisenbahnen betrugen im Monat Juli 1895: 3 802 832 (+ 285 770) 6 und vom 1. April bis Ende Juli 13 605 728 (+ 708 267) M L

Magdeburg, 21. August. (W. T. B.,) Zuckerbericht. Kornzucker, exkl, von 92% —, neue 10,60. Kornzucker exkl., 88 ®/a Rendement —,—, neue 9,85—10, Nachprodukte exkl., 75 9%/o Rendement 7,00—7,60. Schwach. Brotraffinade T 22,75—23,00, Brotraffinade 11 22,50. Gem. Raffinade mit Faß 22,75—23. Gem. Melis I mit Faß 22,12#—22,29. Ruhig. ohzucker I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. August 9,525 bez. u. Br., pr. September 9,50 Gd., 9,55 Br., pr. Oktober - Dezember 9,90 bez., 9,924 Br., pr. Januar-März 10,20 bez., 10,224 Br. Schwächer.

T S August. (W. T. B.) Kammzug-Termin- handel. La Plata. Grundmuster B. pr. August 3,25 H, pr. September 3,27L 4, pr. Oktober 3,30 4, pr. November 3,325 H, pr. Dezember 3,35 4, pr. Januar 3,375 4, pr. Februar 3,40 #, pr. März 3,40 4, pr. April 3,40 , pr. Mai 3,425 A, pr. Juni 3,424 Æ, pr. Juli 3,425. Umsay 130 000 kg. Behauptet.

Leipzig, 22. August. (W. T. B.) Die während der bepor- stehenden Herbstmesse in den Räumen der Leipziger Börsenhalle abzuhaltende Garnb örse wird Freitag, den 30. August d. J., ihren M nehmen.

Mannheim, 21. August. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen pr. November 14,20, pr. März 14,50. Roggen pr. November 11,60, pr. März 11,90 Hafer pr. November 12,00, pr. März 12,30. Mais pr. November 10,50, pr. März 10,50.

Bremen, 21. August. (W. T. B.) Börsen - Shlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum-Börse.) Fest. Loko 6,20 Br. Baumwolle. Fest. Üpland middl. loko 37} §. Schmalz. Nuhig. Wilcox 333 , Armour shield 33} 4, Cudahy 34{ 4, Fairbanks 28 s. Speck. Nuhig. Short clear middling loko 31. Taback. Umsaß 56 Faß Kentucy.

Hamburg, 21. Zu (W. T. B.) Kaffee. (Nahmittags- beriht.) Good average Santos pr. September 74}, pr. Dezember 734, pr. März 724, pr. Mai 724. o Zuckermarkt. (Schlußbericht, Nüben-Nohzucker 1. Produkt Basis 880/96 Rende- ment neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. August 9,422, pr. Oktober 9,724, per Dezember 9,90, pr. März 10,177. Flau.

Pest, 21. Quan, (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen loko matt, pr. Herbst 6,28 Gd., 6,30 Br., pr. Frühjahr 6,71 Gd., 6,73 Br. Roggen pr. Herbst 5,32 Gd., 5,34 Br., pr. Frühjahr 5,72 Gd., 5,73 Br. Hafer pr. Herbst 5,53 Gd., 5,55 Br. Mais pr. Juli-August 5,55 Gd., 5,60 Br., pr. August-September 5,99 Gd., 5,60 Br., pr. Mai-Juni 1896 4,45 Gd., 4,46 Br. Kohlraps pr. August-September 9,35 Gd., 9,40 Br. i

Budapest, 21. August. (W. T. B.) Die Semestralbilanz der

Ungarischen Allgemeinen Kreditbank weist auf : Erträgnifse der Zentrale 755 768 Fl., hiervon ab Lasten 135 166 Fl., verbleibt