1895 / 204 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 Aug 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Gegenstand der Besteuerung.

Berechnung

der Stempelabgabe.

Gegenstand der Besteuerung.

Laufende Nr.

A Laufende Nr.

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2) Versicherungen bei den auf Gegenseitigkeit gegründeten und niht die Erzielung von Gewinn bezweckenden Dal Gerings, anstalten, deren ersiMerungsheirüge durch Umlage erhoben werden und deren Geschäftsbetrieb über den Umfang einer Provinz nicht hinausgeht. i Befreit sind Verträge über Rückversicherungen und Transport- erungen.

Verträge, : L 1) durch welche ein früherer \stempelpflihtiger Vertrag lediglich

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Wenn jedoch die Verabredung über die Aufhebung oder Beseitigung des früheren Vertrages Fh als eine in diesem Tarif besonders aufgeführte Verhandlung darstellt, so kommt derjenige Steuersaß zur Anwendung, welchem die Verabredung Std den Vorschriften dieses Tarifs unterliegt.

Der Finanz - Minister kann în besonderen Fällen den zu ai v Spi Werthstempel aus Billigkeitsrücksichten bis auf ermäßigen; über sonstige vermögensrechtliße Gegenstände, wenn feine andere Tarifstelle zur Anwendung kommt ..

Ein auf unbestimmte Zeit oder auf Kündigung ab- geshlossener Vertrag gilt in Betreff der Stempelpflichtigkeit als ein auf ein Jahr abges{chlofsener.

Befreiungen :

. Lehrverträge,

. Verträge, durch welche Arbeits- und Dienstleiftungen auf be- stimmte oder unbestimmte Zeit gegen zu gewissen Zeiten wiederkehrendes Entgelt (Lohn, Gehalt und dergleichen) ver- sprochen werden, wenn der Jahresbetrag der Gegenleistung 1500 M nit übersteigt. - /

E der Geistlihen und Schullehrer, wie Bestallungen, . diese.

Vollmachten, Ermächtigungen uud Aufträge zur Vornahme von Geschäften rechtliher Natur für den Vollmachtgeber, wenn der Werth des Gegenfstands der Vollmacht

500 M nit übersteigt R

1000: , Ï

3 000

6 000

10 000

15 000 B i béi einem hoheren Betrage C L wenn die Vollmacht zur Vornahme aller oder gewisser Gattungen von Geschäften für den Vollmachtgeber ermächtigt (General- von und der Werth des Gegenstandes 50 000 M übersteigt Steht der Bevollmächtigte in einem Dienstverhältniß zu dem

Vollina@stgeber, hoben L R _ Wenn der Werth des Gegenstandes der Vollmacht nicht

shäßzbar ist, wenn es sich insbesondere um Vollmachten zur Aus-

Ang de Stimmrechts in Gesellschaften aller Art handelt . . Bei Prozeßvollmachten treten an Stelle der Steuersäßze des

eres Absatzes von 3, 5, 7,50, 10, die Steuersäße Lon 2, 3, 4,

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_Sthriftstücke, in welchen jemand einem Dritten gegenüber erklärt, daß er einem anderen die Vornahme einer Angelegenheit rechtlicher Natur aufgetragen habe, find dem Stempel nit unter- worfen, sofern niht die Verkehrsfitte eine Vollmacht in diesen Fällen erfordert und durch das Schriftstück die förmlihe Voll- macht erseßt werden foll.

Zu Vollmawhten, in denen mehrere, niht in einer Erb- oder sonstigen Rechtsgemeinschaft \tehende Personen einen Bevoll- mächtigten bestellen, ist der Vollmachtstempel so oft zu verwenden, als Vollmachtgeber: vorhanden sind.

Wenn bei einer geri{tlihen oder notariellen Versteigerung durch die Kaufbedingungen. oder dur befondere Erklärungen bestimmte Perfonen bevollmächtigt werden, nach erfolgtem Zu- {lag für die Versteiglafser oder für die Ansteigerer die Auflafsungs- erklärung abzugeben und für die Ansteigerer die Eintragung der be cie zu bewirken, so ist der Vollmachtmachtstempel ohne Nücksicht auf die Anzahl der Betheiligten und der abzugebenden Erklärungen nur einmal in Anfaß zu bringen, sofern nah Inhalt des Protokolls die Vollmaht auf einen Zeitraum von längstens drei Tagen nach Ablauf des Tages, an welchem der Busdlaz erfolgt, beshränkt wird.

__ Substitutionen bei einer Prozeßvollmacht, welhe nicht in einer nah diesem Tarif einem besonderen Stempel unterliegenden Verhandlung ausgestellt werden, find \temvelfrei, sofern über die ursprünglihe Vollmacht eine vorschriftsmäßig. versteuerte Urkunde vorhanden und dies entweder auf der Substitutionsvollmacht vermerkt ift, oder die ursprüngliche Vollmacht sih bei den Ge- riht8aften befindet.

Vorrechtseiuräumungen (Prioritätszessione). .

Werkverdingungsverträge, inhalts deren der Uebernehmer auch das Material für das übernommene Werk ganz oder theilweise anzuschaffen hat, sind, falls legteres in der Herstellung beweglicher Sachen besteht, wie Lieferungsverträge unter Zugrundelegung des für das Werk bedungenen Gesammtpreises zu versteuern.

Handelt es si bei dem verdungenen Werk um eine nit beweglihe Sache, so ist der Werkverdingungsvertrag so zu ver- steuern, als wenn über die zu dem Werk erforderlichen, von dem Unternehmer anzushaffenden beweglihen Gegenstände in dem- jenigen Zustande, in welhem fie mit dem Grund und Boden in dauernde Verbindung gebraht werden follen, ein dem Steuersaßz der Tarifstelle ,Kauf- und Tauschverträge“ Buchstabe c oder der Ziffer 3 der „Ermäßigungen und Befreiungen“ dieser Tarifftelle

S P E

S ISTE

unterliegender Lieferungsvertrag und außerdem Dinsihtlih des

Werthes der Arbeitsleistung ein dem Steuersay der Tarifftelle

„Verträge“ Ziffer 2 unterworsener Arbeitsvertrag abgeschlossen wäre.

ie Vorschrift des § 10 dieses N findet entsprechende

Anwendung dergestalt, daß, insoweit eine Trennung des Gesammt-

preises di t vorgenommen ift, der . höchste Stenersaß zu ent-

rihten ift. Wiederaufhebung von Verträgen, \. Verträge, Ziffer 4e Zenguifse, amtliche iu Privatsachen, innerhalb der Zuftändig- ps E a ausftellenden Behörde oder der ausftellenden Beamten Beurkundungen der Gerichtsvollzieher nab § 17 der Hinter- legungsordnung vom 14. März 1879 (Gesez-Samml. S. 249) . Befreit sind:

a. Zeugnisse, auf Grund deren ein anderes amtlihes Zeu niß E ag Laß (NReise- oder Leihhenpaß, Paßkarte) ausgeste werden foll;

b. euani e aller Art, welche von Geistlihen in Bezug auf irhlihe Handlungen ertheilt werden, insbesondere Geburts-, Laue Aufgebots-, Ehe-, Trau-, Todten- und Beerdigungs-

ne;

. Zeugnisse, welhe zum Nachweise der Berehtigung zum Ge- nusse von Wohlthaten, Stiftungen und anderen Bezügen für hilfsbedürftige Personen dienen sollen oder welche wegen Zah- lung von Wartegeldern, Pensionen, Fe, Krankengeldern, Beerdigungskosten, Wittwen- und aisen-

eldern und ähnlihen Kosten und Geldern als R eläâge bei öôffentlihen oder privaten Kafsen und Anstalten eingereiht werden müssen;

¿ Führungszeu nisse, insoweit sie nicht zur Erlangung der in den Tarifstellen „Erlaubnißertheilungen® und „Lustbarkeiten" aufgeführten Genehmigungen u. \. w. erforderlich sind.

; en pur isen stehen gleich Zeugnisse über ge- leistete Arbeiten in Anstalten, welhe von unmittelbaren oder mittelbaren Staatsbehörden betrieben werden ;

. Beglaubigungen von Unterschriften unter Anträgen und Ver- bandlungen, die nach ihrem Inhalt aus\{ließlich zu einer Eintragung oder Löschung in öffentlichen, das Eigenthum und die Belastung von Grundstücken und selbständigen Gerechtig- keiten feststellenden Büchern erforderli sind, sowie die mit folhen Beglaubigungen verbundenen Zeugnisse über die Ver- tretungsbefugniß der Betheiligten ;

B ungen von Unterschriften der Gesuchße um Aus- zahlung hinterlegter Gelder nah § 25 Abf. 2 der Hinter- legungsordnung vom 14. März 1879 (Geseß-Samml. S. 249).

In den unter a und c bezeihneten Fällen tritt die Stempel-

freiheit nur dann ein, wenn der dieselbe begründende Zweck aus

der Urkunde hervorgeht. Wird von den Attesten zu anderen

Zwecken nahträglich Gebrau gemacht, so ist der Stempel nah-

zuverwenden.

Zuschlagsbescheide, wie Kaufverträge, \. diefe.

Gegeben Neues Palais, den 31. Juli 1895.

(L. S.) Miquel.

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Wilhelm.

von Boetticher. Thielen. Bosse. Freiherr von Hammerstein.

Tabelle

über den gegenwärtigen Kapitalwerth einer Rente oder Nußung im Werth von 1 Æ auf eine bestini Anzabl von Jahren behufs Berechnung der davon zu entrihtenden Stempelsteuer.

(Zu § 6 des Gesetzes.)

Arizahl Kapitalwerth Jahre. |

hs vgs Anzahl Anzahl r

er der de 14 Jahre. U Jahre. 2A Jahre. N

Kapitalwerth Kapitalwerth Kapitalwertl

0,0 22 15 | 02,9 43 21 186 23 | 887 96,2 23 15 | 45,1 44 1001 23 | 969 24 15 | 8,7 45 21 | 549 04,7 25 24,7 46. | 21 72,0 123 26 62,2 a 2 as 19,4 27 98,3 48 22 | 04,3 264 28 49 22 | 19,5 33,0 29 50 34,2 39 30 51 22 | 48,2 45,6 31 2 22 [5618 51,6 32 53 74,8 57,3 33 54 87,3 t 34 55 99,3 35 56 10,9 36 57 22,0 37 58 32,7 38 59 43,0 39 60 52,8 40 61 23 | 62,4 41 62 71,5 42 63 80,3

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und mehr.

M 204.

Untersuchungs-Sachen. Per A Tlzeeen u. der

Ss Verpachtungen, Verdingungen 2c.

Verloofung 2. von Werthpapieren.

| Dritte Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staals-Anzeiger.

Berlin, Dienstag, den 27. August

Deffentlicher Anzeiger.

-

1895.

6. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesellsh. 7. Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften.

8. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten.

9. Bank-Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

1.

2. I.

3. Unfall- und Invaliditäts- 2c. E a ecans 4.

5,

1) Untersuhungs-Sathen.

Keine.

E A E E E E R I Ie E E I

2) Ausgebote, Zustellungen und dergl.

[31705] Oeffentliche Zustellung. _

Die Gemeinde Weisenbeim am Sand, Gläubigerin, vertreten durch ihren Bürgermeister Georg Schi, Gutsbesißer in Weisenheim, am Sand, betreibt

gen die folgenden Kinder und Miterben des in Misenbelia a. S. verlebten Schlossers Philipp Koob aus dessen erster Ehe mit Magdalena, ge- borene Becker, nämlich: A E

a. Adelheid Koob, ledig, großjährig, früher in P: Westfalen, jeßt unbekannten Aufent- alts,

b. Johann Philipy Koob, ohne bekanntes Ge- werbe, früher in Hickliß, Mecklenburg, jeßt unbekannten Aufenthalts, Schuldner,

die vertragsmäßige, öffentliche Wiederversteigerung der nahgenannten, im Banne von Weisenheim a. S. gelegenen Liegenschaften, als:

1) PI. Nr. 52921/9 mit 20,5 a,

2) Pl. Nr. 52921/52 mit 18,6 a Aer,

alles gelegen an der Schindkaut.

Als Termin zur Wiederversteigerung hat der Kgl. Notar Geul in Freinsheim den 21. September 1895, Nathmittags 2 Uhr, im Gemeindehause zu Weisenheim a. S. bestimmt, wozu die Abwesen- den hiemit geladen werden. Gegenwärtiges bezweckt die ôffentlihe Zustellung der Steiganzeige an die genannten Abwesenden, nahdem \solche dur Be- {luß tes Kgl. Amtsgerichts vom 22. d. M. be- willigt wurde.

Dürkheim a. H., den 23. August 1895.

Der Gerichts\reiber des Kgl. Amtsgerichts :

Zwick, K. Sekretär.

[31698] Aufgebot. :

Die großjährige unverehelihte Alwine Zechinato, im Dienste bei dem E S Schabangs zu Berlin, Taubenstraße 11—13, hat das Aufgebot des auf ihren Namen lautenden Guthabenbuches Nr. 58 631 der ftädtishen Sparkaffe zu Köslin, in welhem 200 A (zweihundert Mark) eingezahlt find, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufsge- fordert, spätestens in dem auf den 10. März 1896, Vormittags Lk Uhr, vor dem unter- zeichneten Gerihte, Zimmer Nr. 29, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erflärung der Urkunde erfolgen wird.

Köslin, den 20. August 1895.

Königliches Amtsgericht.

[20393] Aufgebot.

Der Spezereihändler Heinri Jöster in Barmen, vertreten dur Rechtsanwalt Geilen in Schwelm, hat das Aufgebot L

1) des Quittungsbuhs Nr. 6929 der städtischen Sparkasse zu Shwelm über 4943 e 1 per 1. Ja- nuar 1894,

2) des Quittungsbuchs Nr. 3496 der Sparkasse des Amts Langerfeld über 1389 46 54 per 1. Ja- nuar 1894

beantragt. Der Verlust der beiden Sparkassen- bücher ift glaubhaft gemaht. Der unbekannte In- baber der Quittungsbücher wird aufgefordert, seine Ansprüche und Rechte auf dieselben spätestens in dem auf den 19. März 1896, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 8, an- beraumten Aufgebotstermine unter Vorlegung der Quittungsbücher geltend zu Mae widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Schwelm, den 17. Juni 1895.

Königliches Amtsgericht.

[20331] Aufgebot.

Nach Angabe der Bankfirma Karl Neuburger in Berlin ist der von ihr durch Indossament erworbene, von der Weingroßhandlung Nükelshäuser-Lampreht in Mainz auf M. Zeuner in Marktsteft gezogene, von diesem acceptierte und am 15. Februar 1895 zahlbare Wechsel über 283 4 5 F zu Verlust ge- gangen.

uf Antrag der Fan Karl Neuburger wird der Inhaber dieses Wechsels dusgesorvert, spätestens am Dienstag, 31. Dezember 1895, Vorm. 9 Uhr, Mie Rechte aus dem Wechsel oder an den- selben beim unterfertigten Gerichte anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung desselben erfolgen würde.

Kitzingen, den 22. Juni 1895.

Königliches Amtsgericht. S.) Dr. Höhn.

[6080] Aufgebot.

Der Erbpähter Harder zu Be elin, als Vormund des minderjährigen Erbpächter us Hans Voth da- selbst, hat das Aufgebot des Hypothekensheins vom 15. Februar 1882 über 240 46, zinsenlos eingetragen für den kurandishen Vater in Fol. 3 B. des Erbyacht- geböfts Nr. 7 daselbst, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem aufden 4, November 1895, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- ebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur- unde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Vügow, den 20. April 1895. Großherzogl. Mecklenburg-Schwerinshes Amtsgericht.

[31693] Aufgebotêverfahren.

12 888. Großh. Amtsgericht Freiburg hat unterm Heutigen verfügt : :

Auf Anirag der Stadtgemeinde Freiburg, welche an das Haus Nr. 30 der Herrenstraße dahier aus unvordenklihem Besiß das Eigenthum anspricht und alle Rechte eines Eigenthümers an dieser Liegenschaft ungehindert und unbeschränkt ausübt, ohne daß der Erwerbstitel im Grundbuche nahgewiesen werden fann, ergeht unter Bezugnahme auf das wegen einer Reibe von Liegenschaften erlassene Aufgebot vom 8. Suli 1870, in welher aus Versehen der Antrag- steller statt der Liegenshaft Haus Nr. 30 der Herren- straße, Haus Nr. 21 der Herrenstraße aufgeführt ist und das Aufgebot bezüglich der leßteren durhgeführt wurde, das Aufgebot an diejenigen Personen, welche in den Grund- und Unterpfandsbüchern nicht ein- etragene dingliche oder auf einem Stammguts- oder Famtitengutöberbande beruhende Rechte an der Liegenshaft besißen, solhe zum Termin vom Samstag, den 21. Dezember, 10 Uhr, Zimmer 81 anzumelden, widrigenfalls die nicht angemeldeten Ansprüche für erloschen erklärt würden.

Großh. E (ges.) Ettke. - Die verein mit der Urschrift beurkundet. Freiburg, den 22. August 1895. Der Gericbts\creiber : (L. S.) I Bie A. FLêV

[31688]

Aufgebot. : Der unter Fahne wohnhaft gewesene Arbeiter Tobe Harms erhielt durch Erbzinskontrakt vom 19. Juli 1822 von des-weil. Andreas Röbkes Fink Erben in Fahne von der in Tom. 20 Vol. 2 sub Nr. 92 Pag. 729 des Auricher Amts-Hypotheken- buchs registrierten Warfstätte in Erbzins verliehen und zum nußbaren Eigenthum übertragen das nach- folgend beshriebene Grundstück: as Torfmoor mit dem Untergruzd zu Fahne, beschwettet : : ostwärts an den Morast des Schuldienstes zu Westerende, südwärts an die Grenze der Aufftreckung, welche mit der Landesherrshaft zu regulieren ist, westwärts an den Morast des U. A. Steen, nordwärts an den Dwa8weg. / Nach dem Ableben des Tobe Harms bat Antje Hinrichs, Wittwe des Röbke Andreessen Fink, das Torfmoor übereignet erhalten. Leßtere übertrug es ihrem Sohne E Röbkes Fink. Nach des lehz- teren Tode haben seine Wittwe Geske Toben, geb. Meiners, das Grundfstück nießbräuchlih, seine 6 Kin- der: Nöbke, Andreas, Gebke, Ludwig, Harbert und Adolf dagegen als Erben auf Grund des Testaments vom 30. Mai 1881 dasselbe besessen. Die Wittwe Fink, geb. Meiners, ist verstorben. Im Grundbuch steht das Grundstück, welches identisch mit den Parzellen Nr. 34 und 35 Kartenbl. 3 von Westerende- Kirhloog Art. 59 der Grundsteuermutterrolle, groß 1,6151 ha mit 1,87 Ntblr. Reinertrag sein joll, noch in Tom. 20 Vol. 3 Nr. 163 Pag. 1298 von Westerende. für Tobe Harms Ugen. Die Berichtigung des Besißtitels ist unterblieben. Auf Antrag der Kinder und Erben des Hinrich Nöbkes Fink, nämlich: 1) des Nöbke Fink in Oldersum, 2) des Andreas Fink in Amerika, 3) der Gebke Fink, verehelihten Fokke Harms zu Fahne, _ 4) des Ludwig Fink zu Fahne, 6) pes More | Fink in- Amerika, werden alle, welhe an dem obenbezeihneten Grund- ftück Eigenthumêérechte zu haben glauben, aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens im Aufgebots- termin am Dienstag, deu 17. Dezember 1895, Mittags 18S Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls sie sonst mit denselben ausgeschlossen werden und auf Grund des zu er- lassenden Aus\chlußurtheils die Antragsteller als E im Grundbuch eingetragen werden önnen. Aurich, den. 13. August 1895. Königliches Amtsgericht. TILI.

[31692] Aufgebot.

Auf Antrag des Ackerwirths Johann Franz Schmidt zu Lippspringe werden alle diejenigen, welche an die Grundstücke Flur 7 Nr. 1647/469 und 1308/469 der Steuergemeinde Lippspringe, ersteres gelegen vor dem Steinthor, Hofraum, 6 a 84 qm groß, leßteres daselbst, Hausgarten 8 a 75 qm roß, zur Zeit eingetragen im Grundbuch von Lipp- Pefgs Bd. 12 Bl. 105 für die Wittwe Johann Brockmeyer, geb. Rudolphi, Eigenthuméansprüche haben, aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens im Aufgebotêtermine am 21. Dezember 1895, Vorm. 1X Uhr, anzumelden und zu be- seinigen, widrigenfalls alle Eigenthumsprätendenten mit ihren Rechten ausgeschlossen werden und die Berichtigung des Besißtitels sür den Antragsteller erfolgen wird.

Paderborn, den 13. Juli 1895.

Königliches Amtsgericht.

[31694] Aufgebot. ti

Zur Verbreiterung des Kommunikations8weges Ahlum-Wendefsen im Dorfe Ahlum sind folgende, in den übereihten Vermessun elen gungen näher bezeihneten Grundflähen im Wege gütliher Verein- barung abgetreten : : :

1) vom Kothsaß Ebeling von seinem Hofe No. ass. 42 zu Ablum 21 qm für 75 AÆ,

2) vom Kothiak Weddelmann von seinem Hofe No. ass. 29 baselbst 94 qm für 337,90 Æ,

3) vom Kothsaß Schunter von seinem Hofe No.

ass. 30 daselbst 49 qm für 116,25 M

Auf den Antrag der Herzoglichen Kreis-Direktion hierselbst ist zur eventl. Abfindung der Realberehtigten Termin auf den 24. Oktober 1895, Morgens 10 Ußr, vor hiesigenz Herzoglihen Amtsgerichte anberaumt, zu welchem die Realberechtigten unter dem Rechtsnachtbeile geladen werden, daß sie im Falle ihres Nichtersheinens mit ihren Ansprüchen an die Entschädigungssummen ausgeschlossen werden.

Wolfceubüttel, den 19. August 1895.

Herzogliches Amts3gericht. Kauliß.

[31695] Aufgebot.

Der Handarbeiter Johann Heinrih Menzel, ge- boren am 13. September 1828 in Burau, Kreis Sagan, und bis zum 26. Juni 1875 in NRubiß wohnhaft gewesen, wird, da er seit vorbemerkter Zeit verschollen is, auf Antrag feiner Tochter, der verehel. Auguste Selma Liebig, geb. Menzel, in Bitterfeld, aufgefordert, \pätestens in dem auf Freitag, den 10. April 1896, Vorm. 11 Uhr, vor dem unterzeidneten Gericht, Landhaus, 2 Treppen, Zimmer Nr. 6, anberaumten Aufgebotstermine in Person oder durch legal Bevollmächtigten zu erscheinen, widrigen- falls er für todt erklärt und das vorhandene Ver- mögen an die sich legitimierenden Erben aus- geantwortet werden wird.

Gera, den 23. August 1895.

Fürstlihes Amtsgericht. Abtheilung für Zivilvrozeßsachen. Frommhold.

[31691] Aufgebot. L In Sachen des Nachlasses der zu Mülhausen im Elsaß am 24. Dezember 1890 verstorbenen Frau Ludwig Heyd, Victoria, geb. Eslinger, wurde in Ge- mäßheit des § 1 des Geseßes vom 10. Mai 18836 die Ausstellung einer Erbbescheinigung beantragt. ur Ergänzung des Nachweises wird hierdurch gemäß 2 Abs. 4 des genannten Gesetzes ein öffentliches ufgebot erlassen, mit der Aufforderung an die un- bekannten Erben, welche Ansprüche an den Nachlaß der verstorbenen Frau Ludwig Heyd, Victoria, geb. Eslinger, zu haben vermeinen, dieselben bis zum 1. Dezember 1895 auf dem Amtsgericht dahier, Zimmer Nr. 5, Dreikönigsstraße Nr. 23, anzumelden, unter der Verwarnung, daß nach Ablauf des Termins die Ausstellung der Erbbescheinigung er- folgen wird. N Mülhausen i. E., den 21. August 1895. Kaiserliches Amtsgericht. (gez.) Stürmer, Asscssor. Beglaubigt: Der Gerichtsschreiber: (L. S.) I. V.: Bachmann.

[31505] Verschollenheitserklärung. -

Nr. 15 910. Andreas Vecker, Meßger, geboren am 22. Mai 1837 in Schriesheim, wird, da er auf die diesseitige Aufforderung vom 31. Juli 1894, Nr. 12717, keine Nachricht von sih gegeben hat, für vershollen erklärt.

Mannheim, den 22. August 1895.

Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts : Müller.

[31725] Bekanntmachung.

Die unbekannten Berechtigten der auf Gorazdowo Nr. 33 Abth. 111 Nr. 1 ür den Sparverein zu Miloslaw eingetragenen Forderung von 300 werden mit ihren Ansprüchen auf diese Forderung auêégeschlossen.

Wrescheu, den 20. August 1895.

Königliches Amtsgericht.

[31715] Oeffentliche Zusftelluug. ;

Der Kaufmann R. Mosel in Breslau, Neudorf- straße 27, klagt gegen den Malermeister Wilhelm Korenke, früher in Breslau wohnhaft gewesen, jeßt unbekannten Aufenthalts, aus dem vom Be- klagten acceptierten Wechsel vom 20. März 1895 über 132,67 4 und der Protesturkunde vom 22. Juni 1895, mit dem Antrage auf Zahlung von 132,67 46 nebst sech8 Prozent Zinsen feit dem 25. Juni 1895 sowie 2,05 A Wechselunkosten und vorläufige Voll- streckbarfeitserklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechts- streits vor das Königliche Amtsgericht zu Breslau, Schweidnißerstadtgraben 41, Zimmer 66, auf den 19. Oktober 1895, Vormittags 9 Uhr. Sn Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser uszug der Klage bekannt gemacht.

Breslau, den 22. Sl 1895.

issel,

als Gerichts\hreiber des Königlichen Amtsgerichts. [31708] Oeffentliche Zustellung. j

Der Gastwirth J. Pommerenke in Kauernik, ver- treten dur den Nehtsanwalt Michatek in Neumark, klagt gegen die Felix und Martha, geb. Korth, Lange Ven Eheleute, früher in Kauernik, jeßt in Amerika unbekannten Aufenthalts, wegen Restkauf- preises für die von den Beklagten in den Jahren 1892 bis 1894 aus dem Geschäfte des Klägers ent- nommenen Waaren und Getränke, mit dem Antrage:

a. die Verklagten kostenfällig zur Zahlung von 23 M 20 zu verurtheilen und ae das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er-

ären,

und ladet die Beklagten zur mündlihen Verhand- lung des Nechtsftreits vor das Königliche Amts- geriht zu Neumark W.-Pr. auf den 29. November 1895, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. C. 453/95.

Neumark, ten 21. August 1895.

Dubiúski, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[31706] Oeffentliche Zuftellung.

Das Kloster Loccum, durch den Kurator deéselben, Präsidenten des evangelischen Ober-Kirchenraths Dr. Barkhausen zu Berlin, Prozeßbevollmächtigter : Rechnungs-Nath Bork zu Loccum, klagt gegen die unverehelichte Amalie Sell in Amerika, unbekannten Aufenthalts, und die minderjährige Helene Sell aus Wiedensahl, vertreten durch ihren Vormund Peeck zu Wiedensahl, wegen 48 M4 Zinsen auf ein bypothekariscch eingetragenes Ablösungskapital mit dem Antrage, die Beklagten als Erben des ceinge- tragenen Eigenthümers der Bockwindmühle, unter Gestattung der Zwangsvollstreckung in letztere, zur Zahlung von 48 A mittelst vorläufig vollstreck- baren Urtheils fkostenpflihtig zu verurtheilen, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechts\treits vor das Königliche Amtsgericht L zu Stolzenau auf den 17. Oktober 1895, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Ae wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Stolzenau, den 19. August 1895,

i ___ (Unterschrift),

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[31713] Oeffentliche Zustellung.

Der Fabrikant G. Herold zu Eisenach klagt gegen den Gastwirth Max Langer von Friedrihskron bei Ilmenau, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Rest- forderung für ein am 1. Mai 1891 käuflich geliefertes Zweirad, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 250 # 60 H nebst 6 9/9 Zinsen vom 1. September 1893, sowie Tragung bezüglih Erstattung der Kosten, und ladet den Be- flagten zur mündlihen Verhandlung des Rechts- streits vor das Großherzogl. Sächsishe Amtsgericht zu Eifenach Abth. Tl a auf den 23, Oktober 1895, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwette der öffentlichen B des wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Eisenach, den 23. August 1895.

Der Gerichtsschreiber des Großherzogl. Sächsischen Amtsgerichts. Abth. Ila,

[31712] Oeffentliche Zustellung.

Der Bauergutsbesißzer Friedri Gutschmidt zu Gräningen, vertreten dur Rechtsanwalt Dr. Wohl- farth zu Rathenow, klagt gegen

1) die Frau Marie Sommerfeld, geb. Bading, zu Gräningen,

2) deren Ehemann Hermann Sommerfeld, früher zu Gräningen, jeßt unbekannten Aufenthalts,

wegen Löschungsbewilligung, mit dem Antrage : die Beklagten zu verurtheilen, und zwar

a. die Beklagte zu 1

in die Löschung der im Grundbuche von Gräningen Blatt Nr. 28 Abtheilung 111 Nr. 6, sowie Blatt Nr. 36 Abtheilung T1] Nr. 2 und Blatt Nr. 62 Abtheilung 111 Nr. 1 für den Gastwirth Johann Carl Friedrih Weyel zu Gräningen eingetragene Poft von 3000 # Nestkaufgeld zu willigen,

b. den Beklagten zu 2,

zu vorstehender Löschungsbewilligung seine Ciu- willigung zu geben, auch das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären,

und ladet die Beklagten zur mündlichen Verband- lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts8- geriht zu Rathenow auf den LS, November 1895, Vormittags 107 Uhr. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung an den Beklagten zu 2 wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Rathenow, den 12. August 1895.

Wittich,

Gerichts\hreiber des Königlihen Amtsgerichts. [31720]

Die Anna Victoria Wagner, obne Stand, Che- frau des Lorenz Kirsten, Gastwirth, beide zu Louifenthal wohnhaft, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Leibl zu St. Johann, klagt gegen ihren genannten Ehemann auf Auflösung der zwischen den Parteien bestehenden Errungenschaftsgemeinschaft. Zur Verhandlung ist die Sizung der I. Zivilkammer des Königl. Landgerichts zu Saarbrückden vom 20. November 1895, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.

Saarbrücken, den 22. August 1895.

oster, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

3) Unfall- und Fuvaliditäts- 2. Versicherung.

Keine. L I A R N O R S M N EE E IRRLS N R

4) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

[31335] Ber ugung, / i

Der Verkauf von 1627519 kg Gußeisen mit anhaftendem Blei in §8 Loosen, 1131 kg Gußeifen mit anhaftendem Kupfer und 1079,43 kg Gußeisen, sonstiges, in je einem Loofe, wird

am Freitag, den 20. September 1895,

i Vormittags 11 Uhr,

stattfinden.

Bedingungen nebs Mufter zum Angebot liegen im diesseitigen Geschäftsbaufé Weitenbah 13 aus, fênnen au abschriftlih gegen 1 4A Schreib- gebühr bezogen werden.

Artilleric-Depot Köln.

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