1914 / 118 p. 16 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 20 May 1914 18:00:01 GMT) scan diff

von besonderen Bedingungen abhängig zu [18647] Einnabmen, die dem Amortisationsfonds aus den Zinsen der eigenen Bes / 18971 18972 2.0 18856 machen, bei deren Ni@terfüllung der Be- Auf den Bericht vom 11. Avril 1914 will Jch den wiederbeifolgenden, von den bei der Belegung erzielten Kursgewinnen und anderweit zufließe M Wegt für dle Gebäude die Rettiväuana einer öffentlichen Versicherungs- [ D Geueralversammlung vom [ ! Oberrheinische [ R der Deutschen Bank, kter, ist der trag zur Rückzahlung gekündigt werden | der Generalversammlung des Neuen Brandenburgischen Kreditinstituts am 3. Februar höchstens 4 v. H. verzinst. Etwaige darüber hinaus erzielte Uebershüse anstalt nit vor, so wird der siebenfache Betrag des Gebäude{teuernugungswertes | Verlag der Preuftischen Volks\chul- Ziegeleigesellschaft Antrag gestellt worden : e L L 4 Lctnst auf E Ns o e baa n zu den statutacisGen Bestimmungen des Kredit- prag: Mars rats Einnahmen des Instituts 30 zu f) an dea Sicher, des Wohnhauses, sóweit er !/, des nah §§ 7—9 berechneten Normalgebäude- Ne egen G. a. D: f, findet G. m. b. H. Karlsruhe/Badeu A E S T ear L a retiat, auf |1in : L onds abzuführen. idt über s ounabeud, deu 6. Juui statt. S M eihe der Stadt Mülheim a. d. Ruhr Kosten des Gutseigentümers etne Umrech- Achilleion, Korfu, den 27. April 1914. , Der § 42 der statutarishen Bestimmungen erhält folgende Fassung: 6) ms C S 12° Jn Von L L rats Das G per S F d E E E g S v Jahre 1914, Rückzahlung auf nung des zulässigen Pandbriefsdarlehns Wilhelm K. Sobald von dem im Grundbuch eingetragenen Pfandbriefsdarlehn minde a, im Absaß 1 unter BI as Gese [Hatt ecanas er unter, s G aas, + Uhr, e gge Grund von Auslosung oder Gesamt- vorzunehmen und den na der Umrechnung Zugleich für den Justizminifler: 20 v. H. im Wege der regelmäßigen Tilgung als Guthaben am Amortisgjiz - anstatt ,„§ 7A* „8 10" und zeichneten Be s f L egi Z Ka E Ia 2 VUE M kündigung frühestens zum 1. Februar nit mehr zulässigen Teil des Pfand- i 4 (ggez.) Freiherr von Schorlemer._ fonds angesammelt find, kann, insoweit dieser Betrag durch 50 teilbar if anstatt 50 9/0“ „25 9/0“ Gesellschafter der Gesellshaft ls 9 T arlsruhe, unsere diesjährige VUL. or- 1925 zulässig, briefsdarlehns zur Nüczablung zu kündigen, | An den Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten und den Justizminister. dem Grundbesißer auf seine Kosten entweder lös{chungsfähige Quittung', b. im Absatz 1 unter BII aur Ber ugung gellelit dar, erga : 7%: t Gesellschafterversammlung | „m Börsenhandel an der hiesigen Börse wenn eine wesentlide Veränderung in Abiretung vorbehaltlih des Vorrehts für den Ueberrest des Pfandbrtefsdar, E * anstaît „S 7B' „8 11° geseßt; lchafter In O T4 e pt statt. T'anctoub zuzulafsen. denjenigen Wertsverhältnissen des Gutes Zehuter Nachtrag oder ein neues Pfandbriefsdarlehn (Krediterneuerung) verlangt werden. Lutz c. dem legten Äbsaß wird folgender Sghlußsaß hinzugefügt : pes Vi V ä e : 1) Erstatt ane A e is Berliu, den 18. Mai 1914. eintritt, welche für die Berechnung des zu den statutarischen Bestimmungen dts falls kann jedoch die Direktion nah Ermessen der Umssände eine UmregyÆ Soweit ein \ ler c in zutreffender Weije niht ermitteln läßt, ist geseht Worden, esegein]n e Fn e 9) V L Ung e Ie s Gewi Zulafsuugsstelle Os gon a geener Neueu Beau den dln tgan Kreditiustituts. m Ea ne Wene anderweite Festseßung des zulässigen Pfandbriefsdarlehnz J der Betrag \häßungsweise festzustellen.“ m a t E bei der Ge schaft ) R PeclulteeGnans. e held au der p ij zu Berlin. edeutung gewesen find. on der . reten laßen. | 2 e 5 7 / : opetky. Kündigung kann nach Ermessen der| Das „Regulativ betreffend die Berehnung des zulässigen Pfandbriefsdarlehns Vor dem vorstehend angegebenen Zeitpunkte kann der Grundbesißer (f 7) Der fra Á In diesem Paragraphen wird in Bauten zu melden. 3) Eutlaflusg des Vorstands und Auf- pegty Haupt -Ritterschafts - Direktion abgesehen | für Güter und Grundflücke nach den zum Zwecke der Grundsteuerverankagung er- Rücksiht auf die Höhe seines Guthabens am Amortisationsfonds Érte| anstatt „S „§ 12* und Baußner [17744] 4 E s id Aufsi@tsrat werden, wenn der nach der Umrechnung | mittelten Reinerträgen und dem Versicherungswerte der Gebäude" (Anlage I des einer löbungsfähigen Quittung, Abtretung oder Krediterneuerung für def anstatt „8 10" 8 14° geseht Feuerungsanlagenges m. b. H 5 N 7 us Ses G t [18857] Bekanntmachung. nit mehr zulässige Teil des Pfandbriefs- | mittels Allerhöchsten Erlasses vom 27. Februar 1911 genehmigten Neunten Nachirags Amortisationsfonds angesammelten Teil des Pfandbriefsdarlehns8, infoweit jy b, anstatt des Absatz 2 folgende Bestimmung geseßt: E e O K ia ge (Bade ded R E L 4. | Von Herren Gebr. Sulzbach, Deutsche darlehns durch den Sondertilgüngsbestand | zu den statutarischen Bestimmungen) wird nah dem beiliegenden Nachtrag abgeändert. durch 50 teilbar ist, verlangen beim Erbgange fowie mit Zustimmung k „Eine gleiche Herabseßung der in § 12 ausgeworfenen Prozentsäßze [3551] ns O Vorftand nie *| Bank Filiale Frankfurt und "œacob S. des Gutes bereits gedeckt ist. : B. : Direktion bet der Ueberlassung des Gutes oder Grundstückes an Verwan) fann stattfinden, wenn das beweglihe Inventar erhebliche Mängel auf- | _ Die Firma Franz Herrmann H. Stern, hier, ist bei uns der Antrag Der Eigentümer eines b: pfandbrieften I. Der § 4 der statutarischen Bestimmungen erbält folgende Fassung : auf- und absteigender Linie, an Ehegatten, Geschwister und deren Abkönnli weist oder das vorhandene, zur Bewitrtshaftung notwendige Inventar Stuttgarter Kohlengeschäft Christiau z 5 auf Zulaffung von Gutes ist verpflichtet, eine Verpachtung, Eine Bepfandbriefung geshieht unter Zugrundelegung des Grundsteuer- durch Vertrag unter Lebenden. E ganz oder teilweise in fremdem Eigentum steht.“ Gödcfelnaun & Co. Gesellschaft mit 5 000 000,— neue Aftien wenn sie mehr als den vierten Teil der reinertrages nach dem „Regulativ betreffend die Berechnung des zulässigen _ Unberührt bleiben die Bestimmungen, wonach im Falle der Gewi 8) Der § 10 wird § 14. In diesem Paragraphen wird beschräukter Haftung in Stuttgart Nr. 22 501—27 500 ter Allgemeinen bisher selbst bewirtshafteten Fläche um- Pfandbriefsdarlehns für Güter und Grundstücke nah den zwm Zwecke der eines Vor- oder Zushußdarlehns dieses Darlehn nebst Zinsen vorweg aus [f ‘a. im Absay 2 ist aufgel3#. Die Gläubiger der Ge- M Lokal- und Straßeubahu - Gesell- faßt, tunlihst vor Jnkrafttreten des Pacht- Grundsteuerveranlagung ermittelten Reinerträgen und dem Versicherungs8werte Guthaben am Amortisationsfonds zu entnehmen und etne Nücfzaßhlun L anstatt „§ 8“ „§ 12" geseßt und sellihaft werden aufgefordert, fich bei ihr | Lt. # eschluß der Gesellschafter v. 24. 9. saft zu Beeliu vertrags dem Kreditinstitut anzuzeigen und der Gebäude" (Anlage 1 des mittels Allerhöchsten Erlasses vom 27. Februar Pfandbriefsdarlehns so lange ausgeschlossen ist, bis das Vor- und Zu hinter dem Worte „Abzüge“ eingeschaltet : zu melden. 1913 ist die Auflösung der Firma Kargiu- | ¡um Handel und zur Notierung an der auf Verlangen der Haupt-Nitterschafts- 1911 genehmigten Neunten Nachtrags zu den statutarischen Bestimmungen) in darlehn dur besondere bare Zahlung erstattet ilt. „und unter Fortlassung der Gebäudezushläge (§§ 8 und 9)“, Stuttgart, den 6. April 1914. werke S. m. b. H. in Osuabrüc be- | hiesigen Börse eingereiht worden. Direktion den Pachtvertrag vorzulegen. der dur den gegenwärttaen Nacbtrag zu A. festgestellten Fassung. . Der § 45 der statutarishen Bejtimmungen erhält folgenden zweiten Abs; b. im Absay 2 unter B Der Liquidator des Stuttgarter | s{hlossen. Frankfurt a. M., den 18. Mai 1914. Wenn die Anzeige unterbleibt, ist das Nach der Wahl der Grundbesißer kann während der Mitverwaltung des Ueber sonstige bei Ausführung der statutarischen Bestimmungen si anstatt „S 7A* geseßt „§ 10" und Kohleugeshäfts ChristiauVötelmaun Die Gläubiger werden hiermit auf- Die ß mission für ZBulassun Kreditinstitut bereGtigt, das Pfandbriefs- Neuen Brandenburgischen Kreditinstttuts durch die Haupt - Mittershafts- ergebende Zweisel entscheidet auf Antrag der Direktion der Engere Aus anstatt „25 %/o* geseßt „159/59“, «& Co. G. m. b. S. in E anon evtl. Ansprüche umgehend geltend le Bom ! g darlehn zur Rückzahlung zu kündigen. Direktion die Beleihung auch auf Grund einer Bonitierung nach den dieser- i C : c. im Absay 2 unter B Schlußsaß i Fulius Frommherz. zu machen. von Wertpapieren an der Börse S 9, halb bei dem Kur- und Neumärkischen Ritterschaftlichen Kreditinstitut für die Die Bestimmungen des Neunten Nachtrages vom 27. Februar 1911 zu, anstatt der Worte „verbletbt es bei den Bestimmungen des §7 B“ gesetzt Fra kfurt a. M Der Darlehn3nehmer is verpflichtet, Berechnung des zuläsfigen Pfandbriefsdarlehns geltenden Bestimmungen | bis VII sowte alle den Borschristen des Caen Nachtrags entgegensteh,; T „findet der § 11 sinngemäße Anwendung.“ ¿zu il i x an Jahreszahlungen neben den Zinsen, erfolgen. Für diesen Fall hat die Haupt-Nittershaft8-Direktion wegen An- | statutarishen Bestimmungen werden aufgehoben. j 9) Der § 11 wird § 15. Fn diesem Paragraphen werden die leßten Worte „nah wee an die Pfandbriefsinhaber wendung der entsprehenden Grundsäße die näheren Anordnungen zu treffen. Für die vor Inkcafttreten dieses Nachtrags befandbrieften und für diesen 8 10 erfolgen“ erseßt durch „unter Benußung des Multiplikators für die Be- | [18635] Bilanz am 31. Dezeinber 1913. (18858] 5 nah § 6 zu zahlen sind, einen ordentlichen Mit der Besichtigung der Güter und Grundstücke, Begutachtung ibrer | Güter und Grundstücke, deren Bepfandbriefung auf Grund etner vor seinem Jy! trieb8größe über 509 ha und nur nah § 14 erfolgen.* E S E O R R R S E E E E Vomona Diamanten-Gesells aft Tilgungsbeitrag von F v. H. des Nenn- Wertsverhältnisse und Vornahme der erforderlihen Ermittelungen behufs Be- | treten ausgesprochenen Bewilligung eines Pfandbriefsdarlehns innerhalb 5 Jahren 10) Hinter dem § 15 werden folgende 16 und 17 eingefügt: Aktiva. d M S S é l werts des ganzen Pfandbriefsdarlehns zu rechnung des zulässigen Pfandbriefsdarlehns können während der Mitverwaltung E des Bewilligungsbeschlusses ab beantragt wird, verbleibt es bei den bishe L 16. 1) GereWtsame „eo a9 ; 9 523 000 Die Mitolieder der Gesellschaft werden entrihten. Außerdem hat er von dem des Neuen Brandenburgischen Kreditinstituts durch die Haupt - Ritterschafts- | Bestimmungen. i i Sind mehrere wirt\haftlich selbitändige Güter auf demselben Grundbuchblatt 2 e ads 120 894|— | zur ordeuilichen Haupwersammlung auf das dritte Viertel des zulässigen Direktion au die Nittershaftsräte und Ritterschaftskommissarien an Stelle Bei einer neuen Bewilligung hat sich der Darlehnsnehmer für das g:| eingetragen und soll deshalb ihre Beleihung gemeinschaftlih erfolgen, fo muß die | 3) Gebäude: i; auf Sonnabend, den 20. Juni rir Pfandbriefsdarlehns entfallenden Betrage der Kreiskommissarien beauftragt werden. | auf dem Gute oder Grundstücke eingetragene Pfandbriefsdarleha den Bestimmy Berechnung des zulässigen Pfandbriefsdarlehns für jede wirtschaftliche Einheit a. Provisorishe Betrieb8gebäude . . é 1 Vormittags 1A Uhr, in die Geschäfts- einen außerordentliGen Tilgungsbeitrag Aenderungen des Grundsteuerregulativs, welche während der Mitverwaltung | diefes Nachtrags zu unterwerfen. j getrennt aufgestellt und das Gesamtpfandbriefsdarlehn durch Zusammenrehnung b. Definitive Betriebsgebäude : räume der Gesellschaft, Berlin 3W. 1L, von # v. H. und von dem auf das vierte des Neuen Brandenburgischen Kreditinstituts durch die Haupt-Ritterschafts-| Die dur § 42 Absay 2 der statutarischen Bestimmungen zugelassene der Einzeldarlehen ermittelt werden. In diesem Falle ist E die Berechnung 1) Schachtgebäude 386 308 Defsauerstraße 28/29, ganz ergebenst ein- Niertel des zulässigen Pfandbrtefsdarlehns Direktion für das Kur- und Neumärkische Nitterschaftliche Kreditinstitut be- | günstigung kann au schon vorher denjenigen Grundbefigern gewährt werden, di der Einzeldarlehen die Größe der gesamten auf demselben rundbuchblatrt ein- 2) Fabrikgebäude : 332 578|— geladen. entfallenden Betrage einen folhen von {lossen und genehmigt werden, finden auch für das Neue Brandenburgische | in rechtsverbindlicher Form den Vorschriften der §8 8 zu a, 42 Absay 1 der | getragenen -landwirtschaftlih genußten Fläche maßgebend. c. Verwaltungsgebäude, Beamten- und Arbeiter- Tagesorduung: j 1 v. H. zu entrihten. Der außerordent- Kreditinstitut Anwendung. / j tarishen Bestimmungen unterwerfen. i S 17. L m E 1) Vorle ung des Geschäftsberihts sowie lihe Tilgungsbeitrag von 1 v. H. fällt . Der § 5 der statutarischen Bestimmungen erbält folgende Fassung : i D. S ft über die Einnahmen eines Gutes, sei es durh Verpachtung, Ein- | 4) Schathtbau 1 : l 458 958|— 2er l au und der Du s „und fort, wenn der auf das vierte Viertel des Die endgültige Festseßung des zulässigen Pfandbriefsdarlehns geschieht durch Ft in einer statutarishen Bestimmung von Teilen des Taxwertes eines ( räumung eines Nießbrauchs oder in anderer Weise derart verfügt worden, daß 9 Schachtbau I1 (Wendelstein) . . S 1 482 993 jabr cue für das Geschäfts- se

zulässigen Pfandbriefsdarlehns entfallende die Direktion des Neuen Brandenburgischen Kreditinstituts. die Rede, so ist eine Umrechnung auf das zulässige Pfandbriefsdarlehn vorzuneh die Pfandbriefsjahreszahlungen aus den Einkünften des Gutes nicht mehr gedeckt nen und Dampfkessel E 569 864 Betrag, der außerordèntlihe Tilgungs» Die Bepfandbriefung darf bis zum vollen Betrage des zulässigen Pfand- | je Direktion wird ermächtigt, die Fassung solcher statutarischen Bestimmungen N Banien, so kann bei Berechnung des zulässigen Pfandbrieftdarlehns ein 7 e Geräte a bitte S 479 610 2) Feststellung O und atis S beitrag von F v. H. fällt fort, wenn der briefsdarlehns erfolgen. Die Bewilligung desjenigen Betrages, welcher entsprehend zu ändern. Teil für die Dauer dieses Zustandes von der Bewilligung ausgeschlossen werden. | 8) Eisenbahn iGlugfassung E E, e Reingewinns. 3) Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Zur Teilnahme an der Hauptversamm- lung ist jeder Anteilseigner berechtigt, der spätestens am 3. Tage vor der

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auf das dritte Viertel des zulässigen Pfand- 85 v. H. des zulässigen Pfandbriefsdarlehns übersteigt, kann nah Ermessen * (Siegel.) 11) Der § 12 wird § 18. 9) Le und Plätze . S L ¿ “l E L I ) . .

12) Der S 13 wird § 19. 10) Wasßserversorgung - -

briefädarlehns entfallende Betrag durch der Direktion von der Erfüllung besonderer Bedingungen abhängig ge- den Sondertilgungsbestand des Gutes ge- macht werden. : : L : Nachtrag 13) Der § 14 wird § 20. 11) Abwässer ¿ N 14 568 deckt ist. . Dee § 6 der statutarischen Besiimmungen erhält folgende Fassung : zu dem mittels Allerhöchsten Erlasses vom 27, Februar 1911 14) Der § 15 wird § 21. 12) Pferde und Wagen c ; 1

Fm Falle der Bewilligung eines baren Sm Falle der Zwangêversteigerung oder der freiwilligen Veräußerung eines laudeshercrlich genehmigten 15) Der § 16 wird § 22. 13) Versicherung (vorausbezahlte Prämien) e : 8421 254 063

Zuschußdarlehns hat der Darlehnsnehmer Gutes oder Grunditückes, wenn diefe niht unter Verwandten in auf und ab- Regulativ, 16) Der § 17 wird § 283. 14) Effekten ; ferner, solange der diesfällige Betrag nicht steigender Linie, Ehegatten oder Geschwistern geschieht, oder dem Erroerber | betreffend die Berechnunug des zulässigen Pfaudbriefêdarlehns für 6 17) Im Kopf der Anlagen A und B wird das Wort „Wischegrundstücke*“ dur das | 15) Kautionen N L 54 302 Hauptv l bei der Berliner wieder abgezahlt ist, einen außerordentlichen nicht ein agnatishes Sukzessionsreht am Gute oder Grundstücke zusteht, kann |und Gruudstücke nach dea zum Zwecke der Grunudsteuerveransa Wort „Elbniederung“ erseßt. : 16) Avaldebitor, Bürgschein L Es 25 000 As E A, B lin, Behre Tilgungtbeitrag von F v. H. des Nenn- die Belassung des 85 v. H. des zulässigen Pfandbriefsdarlehns übersteigenden | ermittelten Reiuerträgen und dem Versficherungswerte der Geb 18) Im Kopf der Anlage D wird hinter dem Worte „Ausnahme® eingeschaltet : | 17) Kalisyndikatsstammeinlage . ; 22 950 Dae L dee Fin I: h. werts des ganzen Pfandbrtiefsdarlehns zu Betrages des Jaeger Pfandbriefsdarlehns nah Ermessen der Direktion (Grundsteuerregulativ). „des Kreises Königsberg und“ ; 18) Kontokorrent: Erase a : ‘Go fw S L Sn entrichten. von besonderen Bedingungen abbängia gemaht und bei deren Nichterfüllung| 1) Im § 2 unter þ wird 19) Die Multiplikatoren der bisherigen Anlage E finden für den Kreis Königsberg a. Bankguthaben . . « « - E 348 149/78 b ETERE k b en A ; Se aut in Fn diesem Falle sowie im Falle des der Betrag zur Rückzahlung gekündigt werden. a. in der ersten Zeile das Wort „Wische“ dur das Wort „Elbniederung" «t Anwendung. Für das Oderbruch gelten die Multiplifkatoren der als Anlage F b Debitoten as P 251 245/344 599 395/12 Ban E Ho by E A See 8 Z Absay 3 ist die Haupt-Ritterschafts- Das Kreditinstitut ist berehtigt, auf Kosien des Grundbesizers eine Um- b. in der dritten Zelle das Wort „Wischegrundstücke“ durch das Wort , beigefügten Tabelle. --- 19) Kasse B 8 540/99 Firm, I D Ln y 1 Co. Frauk- Direktion au@ befugt, nach threm Er- rechnung des zulässigen Pfandbriefsdarlehns vorzunehmen und den nach der niederungsgrundstücke" erseyt. E 20) Die Anlage wird Anlage G. 20) Bestän 318 134/97 1f a V det der Gesellschaft messen und unter Berülsichtigung der vor- Umrechnung nit mehr zulässigen Teil des Pfandbriefsdarlehns zur Rückzahlung | 2) Im § 3 Abfaßz 1 wird 0 21) Die Anlage G wird Aulage U. E j E B is S 11 Defsauerstraße 98/29, waltenden Verbältnisse höhere Tilgungs- zu kündigen, wenn eine wesentlihe Veränderung in denjenigen Wertsverhält- a2, zu A binter dem Buchstaben „D" das Wort „und" gestrichen und [f 99) An die Stelle der bisherigen Änlage U tritt die beigefügte Anlage I. |_8 458 869/94 See v i eiten beutfeben Notar beiträge bei Bewilligung des Pfandbriefs- nissen des Gutes oder Grundstückes eintritt, welde für die Berechnung des dem Buchstaben „L“ angefügt „und F“. i (Stegel.) bse, bee hs “Saifdifea üblichen Ge- darlehn8 zu bedingen. Pfandbriefsdarlehns von maßgebender Bedeutung gewesen find. Von der b. zu B der Buchstabe „x* durch den Buchstaben „&“ erseßt. 1) Kapttal j 6 050 000 \chäftsstunden egen Beschetnigung Anteil- 5) Für die Berehnung des zulässigen Kündigung kann nah Ermessen der Direktion abgesehen werden, wenn dec nah 3) Im § 5 ist das Wort „prozentuale“ zu streichen und anstatt Anlage , Anlage F. i 9) 4x %/6ige Hypothekaranleiße vom Jahre 1905 . 9 100 000|— scheine hint E bat und fie daselbst bis Pfandbriefsdarlehns und die damit ver- der UmreGnung nicht mehr zulässige Teil des Pfandbriefsdarkehns durch das seßen Anlage „H“. Multiplikatoren für die Wertsberechnung der landwirtschaftlih genußten Fläche de ft L 3650 a L 2 e Scupiversanemling bundenen Arbeiten sowte für die Erteilung Guthaben des Grundbesigers am Amortisationsfonds bereits gedeckt ift. 4) Im § 6 sind j aus dem Grundsteuerreinertrag für das Oderbruch. noch nit begeben . . 79 000.— | 424500 —| 1 675 500|— beläßt “Stett S aae Anteilsheine können von Entpfändungsexrklärungen und für Der Grundbesiger ist verpflichtet, eine Verpachtung seines Gutes oder a. im Absay 2 unter A die Worte „innerhalb des Guts- oder Gen E L 3) Avalkredit 55 000 au die darüber lautenden Depotscheine die Abgabe von Erklärungen über Grundstückes, wenn fie mehr als den vierten Teil der bisher selbst bewirt- bezirks fich eine Verladestelle einer öffentlichen Eisenbahn befindet“ zu si Bet einem , L tli ten Flä t 1) K i E M. S L E 7 E | der Reichsbank oder einer öffentlichen Be- die Freigabe des Kaufgeldes nach scafteten Fläche umfaßt, tunlihst vor Inkrafttreten des Pachtvertrages dem und dafür zu seßen: durh- Bei einer Größe der gesamten landwirtschaf ih genußten Flähe von ha ) Kon u er N Lafeuber Neiinin 919 39437 Eörde ober cines Notars Cintes Toal werken Erteilung von Unschädlichkeitszeugnissen Kreditinstitut anzuzeigen und auf Verlangen der Direktion den Pachivertrag „der Wirtschaftshof entweder ; : \cnittlihen |———- —— D, Restlöhne pro Dezember 1913 Ms A 94 079/96 sofern in dem Depotscheine die Rütgabe hat der Gutsetgentümer Gebühren zu vorzulegen. Wenn die Anzeige unterbleibt, is das Kreditinstitut berechtigt, 1) nit weiter als 3 km von der Verladestelle einer öffentlichen Grund- | C | S T Provision für Kalisyndikat zurü@gestellt "1 131938 59 375 412 der Stücke von der Rückgabe des Depot- entrihten, welche nah der Gebührenord- das Pfandbriefsdarlehn zur Nückzahlung zu kündigen. babn entfernt liegt, - steuer- T8718 B? L | 9 L A L y j g A - A An scheins abbängig gemacht ist nung vom 6. Februar 1911 bemessen . Der § 7 Absaß 2 der statutarishen Bestimmungen erhält folgende Fassung: oder 2) nicht weiter als 6 km von dec Verladestelle einer öffentlichen reinertrag | : N 24 Bo 0B B05 = L | 5) Nicht eingelöste Coupons O 978 Zuristische Personen, Handelsfirmen usw. werden. Bet der Vornahme einer Boni- Dem Antrage sind die in dem Grundsteuerregulativ aufgeführten Anlagen bahn entfernt liegt und dur einen Steindamm oder eine Ch für den ha | | A | S | 6) -Anleihezinen vom 2. I n A LTS können dur ihre geseßliden Vertreter in tierung hat der Gutseigentümer außerdem beizufügen. Bei Beantragung eines Pfandbriefsdarlehns auf Grund einer i mit dieser Verladestelle verbunden ist.“ | 7) Ausgeloste Obligationen, aber noch nit eingelöste . 00 Bauptversaminlusg vertreten werden die Kosten für die Zuziehung des Land- Bonitirrung sind wegen Beschaffung der Unterlagen die dieserha!b bei dem . im Abfay 2 unter B die Zeilen „oder Il. nachweislich. beretts 5 Jahr Taler 8) Ausbeuterüftellungen N 300 000|— außerdem i die Vertretung dur zeih- messers, der Boniteure und der sonstigen Ritterschaftlien Kreditinstitute bestehenden Bestimmungen maßgebend. mindestens 10 9/6 der Ackerfläche mit Zuckerrüben bebaut worden sind bis 1,5 4 7 | 44 43 |42 E 40 | 09,6 | d: 38,5 9) RNüdstellung für Talonsteuer . . « «++ s 4 000/— nungsberechtigte Prokuristen zuläsfig. Sachverständigen zu tragen. 7, 1) Der § 8 der statutarishen Bestimmungen erhält zu a folgende Fassung: I[I. das nach dem 10 jährigen Durhschnitt vom Staate berechnete Ÿ über 1,5— 2 ; ¿ j 40,6) 39,6 | 38,5 | de 37 |36,5| 36 99,6 10) Rücklage für Wohlfahrtszwecke L R N 12 000 Ferner kann jeder Änteilseigner G Ls Etne Abänderuna der Gebühren erfolgt auf a. an Jahreszahlunaen, neben den Zinsen der ausgefertigten Pfandbriefe, recht i mindestens auf 80 Liter für den Hektar der Ackerfläche bel » 2— 314 S 38,6 | 37,5 | 36,6 39,6 n 34 (296) 33 711) Gewlinuonag E o ors e \ L eine mit \riftliher Vollmacht versehene Antrag der Haupt-Ritterschafts-Direktion von dem ganzen Pfandbriefsdarlehn § v. H. des Nennwertes, außerdem zu streichen, demgemäß die Nr.: „1V“ und „V“ tin „IT“ und „ll 3— 4 39 37,5 3,6 | Bf 34,634 |33,5| di 32 31 | 31 8 458 869 Persönlichkeit vertreten lassen. Die Noll-

durch den Engeren Auss{uß. Die Auf- aber von dem auf das dritte Viertel des zulässigen Pfandbriefsdarlehns ändern, E 2 R S 20) 3a h : 28 : 5 Soll. Gewinn- und Verlustkouto am 31. Dezember 19138. Haben. | machten müssen spätesteus am Tage H, Í Sa 19A l 98 E vor der Versammlung dem Vorstaud

hebung der Gebühren bedarf der Geneh- entfallenden Betrage 2 v. O. und von dem auf das vierte Viertel des . vor dem lekten Absaßz als neuer Absay einzuschalten die Worte : i | : erme emmoreneezea miaung der Generalversammlung. zuläsfigen Pfandbriefsdarlehns entfallenden Betrage 1 v. H. zu ent- „Ein Milchvreis, der für beschränkte Mengen im Orisverkehr 6— 7 ; ¿ 29,5 | 29 28,5 | 28 26,5 i 29,6 - zur Prüfung eingereiht werden. 6) Die Bestimmungen des Nachtrags ridten. Die erhöhte JFahreszahlung von 1 v. H. fällt fort, wenn der wird, bleibt für die Zuschlagsgewährung außer Betracht.“ 7— 8 28 |27,6/27 |26,s 29 24 | 1) Generalkosten L: 1) Saldovortrag Jeder Anteil gewährt das Stimmrelht. vom 6. Februar 1911 zu A I. 2 bis 6 auf das vierte Viertel des zulässigen Pfandbriefsdarlehns entfallende . die Bestimmungen des leßten Absazes in folgende Fassung zu bring 0 9 7 [26,6 29,6 29 24 29 2) Steuern o. 4 aus 1912 . 25 748 Das Slimmreht wird nah Nennbeträgen und A IT 2 fowie alle den Vorschriften Betrag, die erhöhte Jahreszahlung von 7 v. H. fällt fort, wenn der „Die Bestimmungen, betreffend die Gewährung von Zuschläge 9—10 29,6 24,24 2 29 4 22 3) Reichsabgabe . . . 3 Zinsen ._. » 40 491 der Anteile ausgeübt des gegenwärtigen Nachtraas entgegen- auf das dritte Viertel des zulässigen Pfandbriefsdarlehns entfallende einer gewiffen Höhe der Milchpreise, können auch bei Wirtschaft 104 s 29 |24,5| 24 23,5 | 23 22 21s 4) Anletihezinsen . . . 3) Miete u. Pah 8 667 Um Einreichung eines doppelten ebenden reglementarishen Bestimmungen Betrag dur das Guthaben des Grundbesißers am Amortisationsfonds selbst keinen Frishmilchverkauf haben, in Anwendung gebracht 1 11—12 126 24 |23,6/23 |22,5|22 21s 21 20,5 | 5) Ausbeute . « - —{| 4) Betriebs- Nummernverzeicnisses bei der Hinter- werden aufgehoben. gedeckt ist. wenn die Lokohofvreise im Orte oder bei Wirtschaften in unmill 12—13 25,5 | 24,5 23,23 |22,6) 21,6 21 | 20, 20,6 20 | 6) Effektenkursv-rlust ee gewinn. . . | 1426 997/98 | segung der Anteilscheine wird gebeten. Für die vor Inkrafttreten dieses Nach- 2) Im § 8 der statutarishen Bestimmungen zu e sind anstatt der Worte: Nähe die geforderte Höhe nachweislih erreichen.“ 13—14 23,6 22,6|22 |2l,s 21 |20, 20 /20 |19,s 19 | 7) Talonsteuerreserve Berlin, den 19. Mat 1914. trags bepfandbrieften Güter und für die- des § 17° zu seßen die Worte: „der §§ 6 und 17“. 5) An Stelle des § 7 treten folgende Bestimmungen: L410 22,6 21,5 21 20 19,5/19 |19 18,5 N Nüäcklage für Wohlfahriszwecke . * “Der Vorstand. jenigen Güter, deren Bepfandbriefung auf . Der § 14 der statutarischen Bestimmungen erhält folgende Faffung: Ti | 15—16 21,521 |20,/20 19 (19 [18,618,518 18 | 9) Tantieme an den Grubenvorstand Gauger. R. Boededcker. S Su n d as de Mbeneblonge (5 D Mime aren Be gu C e a ed fue gder Pr E E f l le I E a ausgesvrochene ewilligqung eine nd- a. ein den Zinsen der au*"gefertigten Pfandbriefe eihkommender Be- anstalt vorlieat, erfolgt die Wertsberechnung auf der Grundlage des von C 2 : R) ? / L / / ereiiame . « « « E q enen Bewilligung eines Pfand gefertigten p q folg 8 tas ; 18—19 120 |19, 185/18 175/17" |16,5|16,|16,5/| 16 16 Grundstüde . - - » 6363,41 [18954]

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hriefsdarlehns innerhalb fünf Fahren vom trag zur Verzinsung diefer Pfandbriefe zu entnehmen; Anstalt einges{äßten Versicherungswertes unter Berücksichtigung der in Anl (d é Tage des Bewilligungsbeshlusses ab be- b. 2 v. H, während der Mitverwaltung des Neuen Brandenburgischen aufgestellten Normalzahlen über das Wertsverhältnis zwischen dem B : 19—20]19,5| 19 18. S | 17 |16,6|/16,5|16 |16 15,5 Schachtgebäude . . « 33 591,79 Am Freitag, den 5. Juni, Nach-

antragt wird, verbleibt es bei den bis- Kreditinstituts dur die Haupt-Ritterschafts-Direktion !/16 v. H. und den Wirtschaftsgebäuden etnesteils und zwischen dem gesamten Oef L herigen Bestimmungen. (Nachtrag vom 27. Mat 1878 Artikel 3), zur Bestreitung der Ver- bestande und dem Grund und Boden der landwirtschaftliß genuyten "F Bet einer neuen Bewilligung hat \sich waltungskosten (Qukittungsgroschen î 29) und anderenteils- (§8 8—10). Gebäude, die rein gewerblihen Zwecken dienen, b

20—21 119 |18, 175/17 |16,s/16,s/16,s/16 |16 (16 |15,5|15,5| 15,6 Fabrikgebäude . . « 28919,26 î L f ù Trier, im 21—22118,5| 18 10 110,6 16,5 | 16 16 |15,6/15,6|15,5| 15 15 Verwaltung8gebäude, m at Sun Cme L 22—23 (18 |17,5/17 |16,s|16,6/16 |16 (16 |15,6/156/ 156/15 15 | 19 Beamten- und Ar- diesjährige Generalversammlung des Darlebnsnehmer für das gesamte auf dem c. der Rest zur Bildung eines Amortisationsfonds 32) hierbei außer Ansaß. 23—24 T1 16 (16 |15,| 15,6 15,6 E N p P 2 D beiterwohnhäuser . 10 065,68 Trierischen Viehversicherungs -Ver- Gute eingetragene Pfandbriefsdarlehn den zu verwenden. S 8. 24 [17 [16,516 |15,5|15,5/15,5|15,6(15 (15 |1 51145/1465 14,6 Sdaftibau I... 50995,67 baudes statt. Zu tiefer Versammlung Bestimmungen dieses Nachtrags zu unter- Das von dem Darlehnsnehmer in den erften 16 Jabren zu zahlende t v. H. Der nah § 7 ermittelte Normalgebäudewert (Normalwert für den (f i Schahtbau Il. . . 153 328,54 werden die Herren Mitglieder des Auf- werfen. fließt zu einem anzusammelnden Sicherheitsfonds 30). Gebäudebestand) wird beim Vorhandensein einer Brennerei oder Zukerfäb Anlage I. 3 - : Bergwerk s8maschinen . 48 789,50 sidtsrates sowie die Herren Vertreter der 7) Ist in einer reglementarischen Be- Solange dieser Betraa außer Hebung bleibt (Zweiter Nachtrag vom 15 9%, einer Stärkefabrik oder Kartoffeltroknungsanlage um 10 °/o und __ Der Normalgebäudewert beträgt in Mark für die landwirtscchaftlihß genußte Fabri Ln «_« 14528,24 Ortsgruppen eingeladen. fimmung von Teilen des Taxwertes eines 98. Zuli 1882 11. Abfaß 1), wird der oben zu c bezeihnete Restbetrag in den Wassermahlmühle um 5 9/9 erhöht. Fläte und den ha der nah § 2 gebildeten Gruppen: Bergwerksutensilien 6 391,20 Tagesorduung : Gutes die Nede, so is eine Umrehnung betden ersten Zinszahlungäterminen na der Aufnahme des Pfandbriefsdarlehns Die Zuschläge werden, wenn mehrere Betriebe der vorerwähnten A R E E E Mw emar Fabrifkfutensilien. . 46 898,72 1) Bekanntgabe des Geschäftsberichts bei elner Größe der gesamten landwirtschaftlich Eisenbahn . 21 619,65 pro 1913.

auf das zulässige Pfandbriefsdarlehn vorzu- als außerordentlihe Einnahme des Instituts 30 zu f) zum Sicherheltsfonds handen find, nebeneinander gewährt. bei C E nehmen. Die Haupt-Rittersafts-Direktion vereinnahmt. Von der Erhöhung des Normalgebäudewertes muß abgesehen werden, | einem durchschnittlichen genußten Fläche von ha Wegebau und Pläße 3234,— 2) Rechnungsablage und Erteilung der wird ermächtigt, die Fassung solcher regle- Bei Krediterneuerungen oder bei Aufnahme eines neuen Pfandbriefs- die technishen Nebengewerbe nit bloß vorübergehend außer Betrieb ge|eb Grundsteuerreinertrag | 1:4 15 | über | über | über über über | über Wasserversorgung . . 3934,32 j Entlasiung. wentarischënBestimmungen dementsprehend darlehns auf bereits bevfandbriefte Güter und Grundstücke gilt dies nur 9. E für den ha bis 15 f 01307070160 150—300 | 300—500 | 500 Abwäsfser ... . 1266— | 536 925/98 3) Grfatwahien in den Vorstand und zu ändern. für den auf die neue Darlehns\{uld entfallenden Restbetrag der Jahres- Sind ausreichende Arbeiterwohnungen in gutem, den neuzeitlidjen F | 11) Saldo 17 028/48 Aufsichtsrat. B. zahlungen, forderungen entsprehendem Zustand vorhanden, fo kann je nah der all E s bis 3 Taler 590 | 530 470 420 370 390 270 4) Aenderung der Saßungen.

Der § 2 des Regulativs bom 28. Fe- Unberührt bleiben die Bestimmungen wegen Verzinsung und Tilgung Arbeiterwohnungen, die diesen Anforderungen entsprehen, der nah 8 7 ert über Z— 4 , 620 | 560 | 500 | 440 390 340 290 1501 875 40 1501 875/40] Nur diejenigen legitimierten Gruppen-

bruar s betreffend die Hergabe von 8 ban “alen ta gewährten Vor- und Zuschußdarlehne (S§§ 12 a, Normalgebäudewert in Stufen von 0 0/0 bis zu 20 9% erhöht werden. F x 4 g Ï Les 2 Ls 2 A D E Noßleben a. U., den 20. April 1914. Roßleben a. U., den 19. April 1914. e R Apras qul Sia - Darlehen an die Etgentümer der vom 2h und 18). i 0. E As ns Der V unde welche spätesten age vor der

Kur- und Neumärkischen NRitterschaftlichen Die Jahreszahlungen hat der S(uldner in halbjährlihen Terminen, und Der Berechnung des Pfandbriefsdarlehns wird zu Grunde gelegt: F 8—10 740 | 670 | 600. | 530 470 410 390 ved L e: Gewerkschaft Roßleben. Versammlung, also bis zum U.

Kreditinstitut bevfandbrieften Güter zur zwar in der Zeit vcm 1. bis 15. Juni und vom 1, bis 15. Dezember jeden T. Der Normalgebäudewert (§§ 7—9), | 10—13 j 780 | 710 }| 640 570 500 440 380 s Die Direktion. Abeuds, der Geschästéstelle des Ver-

Herstellung yon Anlagen, die eine dauernde Jahres, an die Kasse des Kreditinstituts in barem Gelde oder in nit wenn sowobl der Gesamtgebäudewert (Versicherungswert für den geld 13—16 830 | 750 | 680 | 610 540 470 410 Gbeling. Pfister. ppa. Sulz. bandes namhaft gemacht find. 5 wirtshaftlihe Verbesserung der Güter verjährten fälligen Zinss{einen der vom Kreditinstitut ausgegebenen Pfand- Gebäudebestand) wie au der Normalwert des Wohnhauses zuzüglich d“ 16 d 880 | 800 | 730 | 660 590 920 450 Wir haben vorstehende Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrenung per | Trier, den 16. Mai 1914.

{cen Der Normalwert des herrschaftlichen Wohnhauses beträgt in Prozenten des 31. Dezember 1913 einer eingehenden Prüfung unterzogen und bestätigen deren Ueber- Trierischer Viechversiherungs

gewährleisten, in der durch den Nachtrag briefe zu leisten. uw voni der übrigen Gebäude den Normalgebäudewert erte 1, A ( 1 vom 14. April 1912 festgestellten Fassung, | VIT. Der § 32 der statutarischen Bestimmungen erhält zu a folgende Fassung: bersteigen : | vorstehenden Normalgesamtgebäudewertes : einstimmung mit ten von uns ebenfalls geprüften ordnungsgemäß geführten Büchern Verba nda G + .

erhält folgenden Zusaß: a, dur die von dem Daxrlehnsnehmer zu entri{tenden Beiträge (§3 8 zu a 11, Der Normalwert des Wohnhauses zuzüglich des 35 0/9 bei Betrieben, die weniger als 50 ha : 6 | der Gewerkschaft. „Bei Fenilienfidetkommifsen genügt die und 14 u). Bersicherungswertes der übrigen Gebäude, d E * yon b0—100 ba E E genupte Fläche Berlin, den b. Mat 1914. | Legendre. Jacoby. Faust. Shäfer. Gintragung einer gemäß den §§ 80 ff. A. I, Pren den 88 32 und 33 der \tatutaishen Bestimmungen wird folgender wenn der Versicherungswert des Wohnhauses defsen Normalwert ertei mm D Der 100 ha : Deutsche Treuhand-Gesellschaft. L AEE S A 8 L.-R. “1 4. aufgenommenen Revenüen- S 32a eingeschoben : 6-99 e der Gesamtgebäudewert 'äber“ hinter dem Normalgebâ® (Slegel.) edde. ppa, Hetser. otbef.“ A. zurucioleidt 5 hypoth (Stegel). Die Tilgungsbestände der durch Vermittlung der Central-Landschaft für I11. Der Gesamigebäudewert die Preußischen Staaten belièhenen Güter und Grundstücke werden aus den in den anderen Fällen.

E O Bed I a L Hr Zer L S s-A S ep A A I E E Lat Ci O i ia S Rik E

Eten